Einigen Ausführungen von dir stimme ich absolut zu, doch Steuerhinterzieher sollen den Betrag nachzahlen + XY dazu hm

Jeder vermögende Mensch würde sich darüber schlapp lachen, dann würde es noch tausend solche Fälle geben, wäre das der Weg des Rechts.

Nein, Strafe soll und muß ja wehtun, sonst sehe ich keinen Sinn darin ka

Über die Höhe kann man natürlich streiten, n.m.M. zu hoch, doch das ist ja ohnehin immer Ermessenssache und relativ zu betrachten.

Für den Menschen Hoeness tut es mir leid, für den Steuerhinterzieher weniger!

Immerhin hat der Richter tatsächlich im Namen des Volkes entschieden, so makaber das auch klingt!

Die Revision wird sehr wahrscheinlich wahrgenommen, unterm Strich wird der Bundesgerichtshof jedoch kaum ein anderes Urteil in Erwägung ziehen, das wäre wohl ein bißchen blauäugig.... doch in Deutschland weiß man ja nie so genau ka