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In den vergangenen Tagen ist der Eindruck entstanden, der FC Bayern München würde willkürlich Anhänger des Vereins Besiktas Istanbul vom Champions-League-Spiel ihrer Mannschaft am 20. Februar in der Allianz Arena fernhalten.

Das ist falsch und widerspricht den Tatsachen.

Tatsache ist, dass das Management von Besiktas Istanbul nach der Auslosung von sich aus auf ein dem Klub zustehendes Gastkontingent (etwa 3.800 Eintrittskarten) verzichtet hat, und zwar, weil der Verein fürchten muss, von den europäischen Wettbewerben ausgeschlossen zu werden. Nach einer gewalttätigen Fanausschreitung mit Beteiligung von Besiktas-Anhängern 2017 in Lyon war der türkische Erstligist von der UEFA zur Verantwortung gezogen worden. Seither ruft Besiktas keine Eintrittskarten mehr für seine Anhänger für Europapokal-Auswärtsspiele ab. Damit sind auch Fragen der Haftung ohne Zutun des FC Bayern auf den FC Bayern übergegangen.

Da Besiktas die Inanspruchnahme der Karten für seine Fans abgelehnt hat, ist der FC Bayern nun verpflichtet, für das Achtelfinal-Hinspiel gegen Besiktas am kommenden Dienstag die Eintrittskarten des Gastkontingentes wie alle übrigen Tickets ausschließlich an Fans des FC Bayern München zu verkaufen (UEFA-Reglement Artikel 15.1; 17.1).

Weil sämtliche Tickets an die Fans des FC Bayern München vergeben werden müssen, entsteht dem FC Bayern ein Dilemma: Laut UEFA-Reglement (Artikel 15; Artikel 17) ist es zum Zwecke der Fan-Trennung nicht gestattet, Eintrittskarten an Zuschauer der Gastmannschaft weiterzureichen oder zu veräußern. Wenn alle Eintrittskarten an die Fans der einen Mannschaft verteilt werden müssen, dann bedeutet das automatisch den Ausschluss der Fans der anderen Mannschaft. Verantwortlich für den Ausschluss ist in diesem Fall Besiktas Istanbul, weil Besiktas keine Tickets abgerufen hat.

Es wird am Spieltag gegen Besiktas deshalb intensive Einlasskontrollen geben, um die von der UEFA verlangten Sicherheitsstandards umzusetzen. Die Fantrennung muss, so erfordert es das UEFA-Reglement, gewährleistet sein.

„Der FC Bayern München ist wie alle Vereine an das Sicherheitsreglement der UEFA für die Durchführung eines Champions-League-Spiels gebunden“, erklärt Dr. Michael Gerlinger, Direktor Recht des FC Bayern München. „Man muss wissen, dass wir als Klub, wenn wir die Sicherheitsbestimmungen der UEFA nicht beachten, selbst – anstelle von Besiktas – bestraft werden können, und das bedeutet im äußersten Fall sogar Ausschluss von den europäischen Wettbewerben. Grundsätzlich sollte sich niemand leichtfertig über Sicherheitsstandards hinwegsetzen. Ich bin aber sicher, dass unsere Mitarbeiter am Spieltag den Einlass ins Stadion wie immer korrekt und verständnisvoll regeln.“

https://fcbayern.com/de/news/2018/02/stellungnahme-zum-stadion-einlass-gegen-besiktas-istanbul