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Internetverbot für Thüringen auf Eis gelegt


Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.12.2008 – 3 EO 565/07 – die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Untersagungsverfügung des Landes gegen bwin bestätigt.* Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Weimar in diesem Sinne entschieden.

Der Beschluss hat über den Sportwettbereich hinausreichende Bedeutung. Der Senat setzt sich darin sorgfältig mit den Problemen der Umsetzbarkeit landesspezifischer Untersagungsverfügungen für den Internetbereich auseinander. Die Landesregierung vermochte die vom Oberverwaltungsgericht schon in einem vorangegangenen Beschluss geäußerten Bedenken nicht auszuräumen. Der Sinneswandel, den Prof. Hoeren mit einem im Auftrag des Deutschen Lotto-Blocks erstellten Gutachten jüngst vollzogen hat, nachdem er im vergangenen Jahr die Durchsetzbarkeit selbst bezweifelt hatte, vermochte daran nichts zu ändern. Für das Oberverwaltungsgericht war ausschlaggebend, dass selbst bei der von Hoeren angenommenen Restunsicherheit von nur 1 % ein Verbot der Gelegenheit zur Teilnahme am Glücksspiel für Personen, die sich im Freistaat aufhalten, verschuldensunabhängig zu einer beträchtlichen Zahl nicht vermeidbarer Verstöße führt. Hinzu kam, dass es sich bei den Aussagen von Hoeren um eine bislang nur in der Fachliteratur angesprochene, in der Fachwelt aber umstrittene Aussage handelt, zu der eine Aufklärung letztlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss.

Nach zwischenzeitlich vorliegenden gutachtlichen Stellungnahmen etwa des TÜV Rheinlands oder von Prof. Spindler aus den letzten Wochen, die den Aussagen von Prof. Hoeren sehr fundiert entgegentreten, ist die Skepsis des Senates auch mehr als angebracht.

Das Oberverwaltungsgericht hat sich auch mit Alternativen der Untersagung gleich mit befasst und damit im Ergebnis Nachbesserungsversuchen des Landes einen Riegel vorgeschoben. Eine Gestaltung der Verfügung etwa als eine Art "Erschwernisgebot", das den Zugang zu Sportwettangeboten behindern soll, müsse präzise deutlich machen, welcher Grad der Erschwernis verlangt werde, heißt es. Für praktisch umsetzbar hält der Senat lediglich eine Regelung, die darauf gerichtet wäre, für Wettkunden aus Thüringen keine rechtswirksamen Verträge zustande kommen zu lassen. Inwieweit eine solche Regelung im Hinblick auf die damit einhergehenden Nachweisschwierigkeiten und Rechtsfolgeprobleme zumutbar wäre, musste der Senat nicht weiter erörtern, weil die Behörde eine Untersagung ausgesprochen und keine Regelungsanordnung getroffen hatte. Offen lassen konnte der Senat auch die im Verfahren streitig erörterte Fragen der Wirksamkeit der bwin in Sachsen erteilten Genehmigung in Thüringen, des Verfassungs- und des Gemeinschaftsrechts.

Insgesamt setzt das Oberverwaltungsgericht Thüringen damit seine Linie fort, die Internetverbote gegenüber den Veranstaltern technisch nicht für durchsetzbar zu halten. Diese entspricht derzeit überwiegender Auffassung (ebenso Hessischer VGH, B.v.29.10.2007, 7 GT 53/07 und Bayerischer VGH, B. v. 7.5.2007, GewArch 2007, 1338).

Dr. Ronald Reichert [Linked Image]

* Der Unterzeichner hat das Verfahren geführt und äußert sich hier insofern nicht unabhängig.


Kontakt:
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Dr. Ronald Reichert
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mozartstraße 4-10
53115 Bonn
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de




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Düsseldorf macht „Aktion scharf" gegen Glücksspielseiten


Bis dato wurden Seiten, die laut neuem deutschen Glücksspiel Staatsvertrag illegal sind, durch einen IP-Block des Internetproviders aus dem Verkehr gezogen. Jetzt ergreift Düsseldorf neue Maßnahmen – die Domainnamen werden „zwangsenteignet".

Die Schonfrist ist fast vorüber - seit dem in Kraft treten des neuen deutschen Glücksspiel Staatsvertrags sind Internetanbieter verboten. Das Jahr 2008 stellte hierbei eine Art „Übergangsfrist" dar, in der sich Anbieter aus dem Markt zurückziehen konnten. Dieses Jahr ist nun bald vorüber und somit gilt „Aktion scharf".

Wie „scharf" das sein kann macht Düsseldorf derzeit vor, denn die Bezirksregierung, besser gesagt Regierungspräsident Jürgen Büssow, packen das Übel direkt an der Wurzel. IP-Blocking ist ihnen da zu wenig. Die Anbieter müssten dezidiert aus dem Verkehr gezogen werden. Und so wird direkt gegen die Domain-Registrare bzw. Anbieter geklagt bzw. werden die Registrare gezwungen den Domainnamen direkt an die Bezirksregierung zu übertragen.

Zwei Anbieter wurden so bereits vom Markt liquidiert – www.tippen4you.com und www.bet3000.com. Unglaublicherweise wurden die Domains wirklich direkt auf Büssow persönlich übertragen – er wurde zum Besitzer der Seiten. So konnte er gemütlich die Seiten unerreichbar machen. Im Fall von bet3000 dürfte aber nicht alles geklappt haben, denn kurz nachdem die Seiten ins Nirvana führten, war und ist bet3000 wieder erreichbar.

Es dürfte an der rechtlichen Situation liegen, denn die Zwangsenteignung von Domains unter Berufung auf das Monopol geht mit geltenden Handels- und Mediengesetzen (auch jener der EU) nicht konform. Also den Registrar zu zwingen den Eigentümer umzuschreiben ist dann doch nicht ganz so einfach, nicht einmal mit dem langen Arm des Gesetzgebers.

Unter den Usern hat die Abschaltung einige Verwirrung verursacht, in Foren wurde sogar der neue Registrar-Eintrag gepostet. „Alles wieder gut" zumindest bei bet3000 und das auch nur vorläufig. Denn Büssow macht Ernst und will keine privaten Wett- und Glücksspielanbieter mehr im Internet haben – also zumindest in Deutschland. Ob sich derartige Aktionen ausbreiten werden oder „Nachahmer" finden bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall für alle beteiligten eine unangenehme Situation – für den Anbieter und den Kunden. Und letztendlich auch für die Bezirksregierung wenn all der Aufwand umsonst gewesen sein sollte.





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Hallo liebe Interessierte am Rechtsgeschehen,

wegen Erkrankung kann ich diesen Thread nicht mehr
auf dem neuesten Stand halten und bitte, das Wichtigste
von der Seite www.ISA-Guide.de hier einzufügen.

Vermutlich ab Mitte Januar bin ich wieder verstärkt einsatzfähig.


Danke und bis demnächst. winke







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Millionendeal mit US-Gericht

Lisa Horn
PartyGaming Gründer, Anurag Dikshit, sieht sich gezwungen einen Deal mit dem US-Gericht einzugehen – er hätte gegen den "Wire Act" und den UIGEA verstoßen und würde einer mehrjährigen Gefängnisstrafe entgegensehen. Mit $ 300 Millionen will man sich nun einigen. Und das obwohl PartyGaming als Vorbild-Unternehmen gilt – gleich nach dem Erlass des UIGEA im Herbst 2006 zog man sich vom US-Markt zurück.

Dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist und nun ein Deal ins Haus steht, das stößt sowohl bei der EU, als auch den Interessensvertretungen der Glücksspielindustrie auf Kritik. Es wäre eine Präzedenzfall, der nicht nur der Branche schaden könnte, sondern auch gegen das internationale Handelsrecht der "World Trade Organisation" verstoßen würde.

Die "Remote Gambling Associaton"(RGA) reagierte auf Dikshit's Deal mit einem Beschwerde-Brief an die EU, in der von "rückwirkender und diskriminierender" Vollstreckung der US-Behörden die Rede ist.

Gegründet wurde die "Remote Gambling Association" im August 2005 aus der Fusion von der "Association of Remote Gambling Operators" und der "Interactive Gaming, Gambling and Betting Association" und fungiert als Vertreter der weltgrößten, an der Börse gelisteten Glückspiel- und Wetten-Anbieter wie z.B. Eurogaming, PartyGaming, Sportingbet, Virgin oder William Hill.

Auslöser für Dikshits Schuldspruch und der Vereinbarung eines Deals mit $ 300 Millionen Dollar Strafe an die US-Behörden, war der Vorwurf, dass PartyGaming durch das Angebot von Online-Poker und Wett-Geschäft gegen den UIGEA verstoßen habe. PartyGaming hat aber nie Sportwetten angeboten und sich als eines der ersten Unternehmen, nach dem Erlass des UIGEA 2006, aus dem US-Markt zurückgezogen. PartyGaming Plc., zu dem auch PartyPoker zählt, ist offensichtlich Zielscheibe für die illegalen Glücksspiel-Ermittlungen der USA geworden. Als Unternehmen, das an der Londoner Börse gelistet ist, unterliegt es den geltenden EU-Gesetzen.

Clive Hawkswood, CEO der RGA, sagt im Gespräch mit Partylistings: "Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass die US-Administration und das US-Justizministerium keinen Respekt vor geltendem Glücksspielrecht der EU und den darin operierenden Unternehmen hat. Außerdem ist es auch eine Geringschätzung von internationalen Abkommen im Rahmen der WTO. Die US-Behörden haben einen Hauptaktionär eines Unternehmens derart unter Druck gesetzt, dass dieser einem Deal zugestimmt hat. Damit wurde eine Grenze überschritten, ein beunruhigender Präzedenzfall. Es ist unfassbar, dass es ein Unternehmen trifft, dass zum "verantwortungsvollsten Glücksspielanbieter des Jahres" gewählt wurde."

Erst im Juni hatte EU-Kommissar Peter Mandelson die US-Regierung aufgefordert alle Aktivitäten gegen europäische Glücksspielanbieter einzustellen, bis ein ordnungsgemäßer Dialog aufgenommen wurde. Es würde damit einer Eskalation der ohnehin angespannten Situation vorgebeugt werden. Mittlerweile wurden aber bereits Ermittlungen seitens der EU gegen bestehende Handelsregelungen eingeleitet. Denn während die USA gegen EU-Unternehmen weiter ermitteln, können US-Unternehmen ungehindert ihr Service in Europa anbieten – ein wirtschaftliches Ungleichgewicht.

Professor Joseph Weiler, Leiter des Jean Monnet Centers für internationales und europäisches Handelsrecht an der New Yorker Jus-Universität, meint zu diesem Fall gegenüber Pokerlistings: "Die USA haben bis dato alle Fälle in diesem Rechtsbereich vor den WTO-Behörden verloren. Und trotzdem kann dieses Verhalten nur als stolze Verachtung gegen geltendes Recht betrachtet werden und die US-Behörden führen sich auf, als wenn sie alle Fälle gewonnen hätten." Abgesehen davon wäre in Zeiten der Wirtschaftskrise der Zeitpunkt internationale Beziehungen zu gefährden der denkbar schlechteste. Es würde sich nicht nur auf den US-amerikanischen Markt auswirken sondern auch für das Ansehen des US-amerikanischen Rechtssystems, so Weiler weiter.

Jetzt hat auch die Poker Players Alliance auf den Fall reagiert und drückt in einer Pressemeldung ihr Bedauern aus. Der Vorsitzenden Alfonse D'Amato zeigt sich über den Schuldspruch und den Deal von Dikshit bestürzt: "Dieser Deal verschleiert und verschlechtert das Verhältnis der US-Behörden und das von Online-Poker noch mehr. Wir hoffen, dass mit der neuen kommenden Regierung das Missverhältnis der Gesetzgebung und dem legalen Status von Poker und der Poker-Industrie ausgeglichen wird und es Lösungen statt Verurteilungen gibt."

vogel


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Neues Euro-Lotto mit Jackpot bis zu 90 Millionen geplant


"Hamburg (AP) Ab Oktober soll ein neues Euro-Lotto mit Hauptgewinnen bis zu 90 Millionen Euro noch mehr Spieler in die Annahmestellen locken. Der Tipp beim «Eurojackpot» soll zwei Euro kosten, wie das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab berichtete. Das Euro-Lotto soll in Deutschland und acht weiteren europäischen Staaten an den Start gehen. Alle zwei Jahre werde ein Hauptgewinn von 90 Millionen erwartetet, jeden Samstag soll es mindestens zehn Millionen Euro geben.

Die auf deutscher Seite federführende nordrhein-westfälische Lotteriegesellschaft WestLotto habe bereits im Herbst beim Innenministerium in Düsseldorf eine Genehmigung beantragt, schreibt das Magazin. Die Zusage werde bis Frühsommer erwartet. Der Fachbeirat Glücksspielsucht der Länder habe das Vorhaben allerdings als «nicht vertretbar» abgelehnt. Das neue Produkt würde «deutlich mehr neue Spieler in den Glücksspielsektor ziehen». Der Geschäftsführer von WestLotto, Winfried Wortmann, nennt das neue Angebot dagegen «hoch attraktiv, aber harmlos». Kunden würden dadurch sogar von gefährlicheren Spielen, etwa im Internet, abgehalten.
© AP"


http://www.isa-guide.de/articles/24108_neues_euro_lotto_mit_jackpot_bis_zu_90_millionen_geplant.html

hauen


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Vote for US-Onlinepoker



Auf einer Website der US-Regierung können auch Menschen ohne US-Staatsbürgerschaft ihre Ideen an den US-Präsidenten herantragen und dafür oder dagegen abstimmen lassen. Legalisierung von US-Onlinepoker ist auch mit dabei!
Die Registrierung und Abstimmung ist auch für Menschen außerhalb der USA möglich.
Die Top10 unter den Themen dieses 'Citizen Briefing Books' auf der Website change.gov werden dem Präsidenten vorgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Thema "Onlinepoker" auf Platz 6 in der Unterkategorie "Economy" zu finden.
Es ist natürlich fraglich, ob man durch diese Umfrage wirklich etwas erreichen kann. Sollte das Thema Onlinepoker allerdings seinen Platz in den TOP10 behaupten können, so wird es zumindest Aufmerksamkeit bekommen.

Hier der Link KLICK


"When I get sad, I stop being sad and be awesome instead. True story!"
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Wettmarkt: Liberalisierung scheint wieder möglich

Annäherung zwischen Politik, DOSB und Bundesliga
Zunächst war der Glücksspielstaatsvertrag von den Bundesländern regelrecht durchgeprügelt worden.

13 Monate nach dem Inkrafttreten scheint eine Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland plötzlich wieder denkbar. Auf einer Podiumsdiskussion in München kamen DOSB-Generaldirektor Michael Vesper, DFL-Boss Christian Seifert, Bayern Münchens Vorstands-Chef Karl-Heinz Rummenigge und Peter Danckert, Sportausschuss-Vorsitzender des Bundestages, zu der gemeinsamen Auffassung, dass die derzeitige Regelung in Deutschland für alle Beteiligten unbefriedigend sei und überdacht werden müsse.

Vor allem die Signale aus Politik und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) lassen aufhorchen und die privaten Wettanbieter spätestens nach Ablauf des Vertrages Ende 2011 auf eine Liberalisierung hoffen. "Wir müssen gucken: Wie gestalten wir das in der Zukunft. Denn die Analyse ist ja richtig: Oddset geht dramatisch runter", sagte Vesper und erklärte weiter: "Wenn es ein Lizenzmodell oder juristisch abgesichertes Modell geben würde, dann könnte man da ja mal drübergucken und es bewerten."

Das Problem bislang seien vor allem die Sorgen der Landessportbünde. "Man hat denen noch nicht die Angst nehmen können, dass wenn die Mauer zu den Wetten eingerissen wird, dass dann der nächste Schritt ist, auf die Glücksspiele zu gehen", erklärte Vesper. Aus den Einnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaften fließen jährlich 500 Millionen Euro in die Sportförderung.

Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten und Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Vor allem die rechtliche Begründung, durch das Verbot privater Wettanbieter die Glücksspielsucht bekämpfen zu wollen, gerät seither immer stärker unter Beschuss. Als "hanebüchen" bezeichnete etwa der Vorsitzende der DFL-Geschäftsführung, Christian Seifert, diese Argumentation, da 80 Prozent der Spielsüchtigen Automatenspieler seien.

Das macht den Glücksspielstaatsvertrag anfechtbar, etwa durch den Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der diesen noch vor dessen Ablauf in knapp drei Jahren kippen könnte. Denn der juristische Dienst des EuGH war jüngst zu dem Ergebnis gekommen, die deutsche Glücksspielpolitik sei widersprüchlich. Insbesondere prangern die EU-Spezialisten an, dass in Deutschland private Unternehmen keine Wetten auf Fußball-Ergebnisse anbieten dürfen, bei Pferdewetten Privatanbieter aber zugelassen sind - ebenso wie beim Aufstellen von Glücksspielautomaten in Kneipen.

Peter Danckert erwartet deshalb auch "erste Hinweise aus Brüssel" in diesem Jahr. Für den Sportausschuss-Vorsitzenden steht fest: "Wir sollten das mit einem vernünftigen Modell regeln und die Gegner überzeugen. Man sollte alle ins Boot holen, DOSB, Landessportbünde und Ministerpräsidenten und ihnen sagen, was sie da verursachen, wenn sie das so weiterlaufen lassen."

Europarechtlich habe man ohnehin beste Karten. Bayern Münchens Vorstands-Chef Karl-Heinz Rummenigge kündigte zudem die Bereitschaft an, den DOSB "nicht im Regen stehen lassen", ihn "voll unterstützen" und dafür sorgen zu wollen, ihn "als Gewinner" hervorgehen zu lassen: "Ein tragfähiges Modell wäre: Der Fußball akzeptiert die Liberalisierung des Wettmarktes und unterstützt die Monopolisierung der Lottogesellschaften."

Dadurch würde der Breitensport gestützt werden. In Brüssel könne man sich ein solches Modell durchaus vorstellen, sagte Rummenigge.



sid



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EU-Kommissar McCreevy kritisiert deutsches Wettmonopol
Von Ileana Grabitz 7. Februar 2009, 02:42 Uhr
Brüssel verfolgt Verletzungsverfahren weiter
Berlin - Gut ein Jahr nach seinem Inkrafttreten bekommt der Glücksspielstaatsvertrag erneut scharfen Gegenwind - diesmal von höchster Stelle aus Brüssel. In einem Brief an den EVP-Abgeordneten des EU-Parlaments Werner Lange bezweifelt EU-Wettbewerbskommissar Charles McCreevy höchstpersönlich, dass der Glücksspielstaatsvertrag europarechtlich haltbar ist: Die Kommission halte daran fest, "dass die zentralen Beschränkungen der neuen deutschen Rechtsvorschriften möglicherweise unverhältnismäßig und ungerechtfertigt" seien, heißt es in dem Brief, der der WELT vorliegt. Dies gelte insbesondere für das strafrechtliche Verbot von Glücksspielen im Internet.

Seit Monaten tobt ein erbitterter Streit um die neue Verordnung, die staatlichen Glücksspielanbietern seit Anfang 2008 ihre Monopolstellung sichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Glücksspielmonopol 2006 für zulässig erklärt - unter der Voraussetzung, dass die staatlichen Anbieter effektiv die Spielsucht bekämpfen würden. Seither müssen die staatlichen Anbieter etwa auf Werbung im großen Stil verzichten. Privaten Anbietern indes wurde mit dem Vertrag quasi die Geschäftsgrundlage entzogen.

Doch Protest kam nicht nur von den privaten Anbietern, sondern von Anfang an auch von europäischer Seite. Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Seither hatten sich die Brüsseler in Schweigen gehüllt - was Verfechter des Vertrags bereits als Indiz dafür werteten, dass das Verfahren eingestellt werden dürfte. Der Brief McCreevys macht diese Hoffnungen nun erst einmal zunichte. Tatsächlich droht dem deutschen Staat eine Strafzahlung in Millionenhöhe, sollte sich die Kommission mit ihrer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

McCreevy ist allem voran die Widersprüchlichkeit der deutschen Gesetzgebung ein Dorn im Auge. So gilt das staatliche Glücksspielmonopol für Sportwetten und Lottoanbieter, während Pferdewetten oder Spielautomaten etwa - von denen womöglich sogar eine höhere Gefahr der Spielsucht ausgeht - weiterhin von privaten Betreibern angeboten werden dürfen.

Leidtragende des Glücksspielstaatsvertrags sind unterdessen nicht nur die privaten Anbieter, sondern ausgerechnet auch die staatlichen Lotterien, die ja eigentlich die Profiteure des Vertragswerks sein sollten. Tatsächlich kämpfen staatliche Lotterien bundesweit mit heftigen Umsatzrückgängen, seitdem sie nur noch eingeschränkt für ihr Geschäft werben dürfen. Da auch die gemeinnützigen Soziallotterien von dem allgemeinen Abwärtstrend betroffen sind, zahlt am Ende auch die Öffentlichkeit einen hohen Preis: "Unser Auftrag, möglichst viel Geld für soziale Zwecke zu erspielen, ist stark in Gefahr", sagte Christian Kipper, Geschäftsführer der ARD Fernsehlotterie ("Ein Platz an der Sonne"), der WELT. "Mittelfristig werden wir bis zu 30 Prozent weniger Geld gemeinnützigen Hilfsprojekten zur Verfügung stellen können."

https://www.welt.de/welt_print/article316...ettmonopol.html

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Politische Rücksichtnahme
Brüssel belässt Lottomonopol

Die EU-Kommission geht vorerst nicht gegen das Lottomonopol der Bundesländer vor. Obwohl die Behörde überzeugt ist, dass das Verbot privater Onlinewetten EU-Recht verletzt, scheut Binnenmarktkommissar McCreevy vor Schritten gegen Deutschland zurück.

"Es liegt im Ermessen der Kommission, wann sie eine Entscheidung im Rahmen von Vertragverletzungsverfahren trifft", schrieb Charlie McCreevy in einer der FTD vorliegenden Antwort auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Werner Langen. Der CDU-Parlamentarier wollte wissen, weshalb das seit einem Jahr laufende Verfahren gegen Deutschland nicht vorankommt.

Der milliardenschwere Glücksspielmarkt ist in vielen Ländern Europas politisch umkämpft. Die Regierungen fürchten um die Einnahmen aus staatlichen Lottomonopolen und üben Druck auf die Kommission aus, heißt es in Brüssel. McCreevy selbst strebt zwar keine zweite Amtszeit an, Kommissionspräsident José Manuel Barroso aber will nach den Europawahlen im Juni wiedergewählt werden und ist auf die Unterstützung aus den Hauptstädten angewiesen.

In Deutschland hatten sich die Bundesländer durch den seit Januar 2008 geltenden Staatsvertrag das Monopol für Lotterien und Sportwetten bis 2011 gesichert. Gewerbliche Anbieter und Vermittler wurden zurückgedrängt.

Während die Länder unter Berufung auf die Suchtprävention private Lottovermittler einschränkten, erlaubte ein Bundesgesetz gleichzeitig mehr Glücksspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. "Die deutschen Vorschriften sind widersprüchlich, da Pferdewetten im Internet nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde", moniert McCreevy in seiner Antwort an Langen und fügt hinzu: "Die Tatsache, dass sich die Entscheidung der Kommission verzögert, sollte nicht automatisch als Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gesehen werden."

nono
https://www.ftd.de/politik/europa/:Politische-R%FCcksichtnahme-Br%FCssel-bel%E4sst-Lottomonopol/471505.html


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Trotz Verbot: Staatliche Lottogesellschaften werben mehr denn je

Verdoppelung der Werbeausgaben im Januar. Suchtprävention wird ad absurdum geführt.

Hamburg, 17. Februar 2009 – Die staatlichen Lottogesellschaften haben ihre Werbeausgaben im Januar stark gesteigert. Rund 4 Millionen Euro betrugen die Ausgaben des Deutschen Lotto- und Totoblocks für Zeitungsanzeigen, Radio- und Plakatwerbung; das sind rund 70 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Nielsen Media Research GmbH hervor. Hinzu kommen noch erhebliche Ausgaben für Sportbandenwerbung, wie beispielsweise am vergangenen Wochenende beim Skifliegen in Oberstdorf, sowie Werbung in Annahmestellen, deren Kosten nicht von Nielsen erfasst werden.

Insgesamt gaben die Lottogesellschaften im vergangenen Jahr rd. 49 Millionen Euro für ihre 'klassische' Werbung aus. "Das bedeutet eine leichte Steigerung gegenüber 2007", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die Zahl ist insofern besonders bemerkenswert, als am 1.1.2008 der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, der Lotterieveranstaltern und -vermittlern zur Bekämpfung angeblicher Lottosucht-Gefahren erhebliche Werbebeschränkungen auferlegt. Darum scheren sich die staatlichen Lottogesellschaften aber anscheinend keinen Deut." Im Gegenteil: Die Januarzahlen belegen, dass die Lottospieler heftiger als je zuvor beworben werden. Ein Einschreiten der Glücksspielaufsichtsbehörden gegen das rechtswidrige Werbeverhalten des Lottoblocks ist bislang nicht bekannt.

Insbesondere die Radiosender durften sich freuen: Im Vergleich zum Vorjahres-Januar hat der Deutsche Lotto- und Totoblock seine Werbeausgaben auf rd. 2,5 Millionen Euro mehr als vervierfacht. "Die massiven werblichen Aktivitäten der staatlichen Lottogesellschaften beobachtet auch die EU-Kommission sehr genau", so Faber. "Brüssel wartet noch immer auf den Nachweis der angeblichen Lottosucht, die den Bundesländern als Vorwand für den Glücksspielstaatsvertrag dient. Dass die Bundesländer die Ausweitung der Werbung durch ihre Lottogesellschaften hinnehmen, privaten Vermittlern aber jede Werbung rigoros untersagen, zeigt, wie wenig es ihnen um die Bekämpfung von 'Lottosucht' geht. Eine solche Politik ist unrechtmäßig und unseriös." Die bessere Alternative wäre eine europarechtskonforme und kohärente Regelung des deutschen Glücksspielmarktes.


Quelle: https://www.isa-guide.de/articles/24613_t...hr_denn_je.html


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Sportwetten: DFB für Liberalisierung

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Voller Einsatz: Der DFB kämpft für eine Liberalisierung der Sportwetten und gegen die illegalen Machenschaften der Wettbetrüger

Frankfurt (dfb). Die Generalsekretäre der europäischen Fußballverbände, die Ende Oktober 2008 in Nyon tagten, kamen in der Session 3 "Betting and Corruption" zu folgendem Urteil: "Das Problem der Spielmanipulationen kann nur gelöst werden, wenn alle beteiligten Parteien, von den Fußballverbänden und –vereinen über die Wettanbieter bis zu den öffentlichen Behörden eng zusammen arbeiten. Diese Aufgabe ist von großer Wichtigkeit, ist doch damit die reale Gefahr der Geldwäsche verbunden."

Die UEFA spricht sogar von einer bestehenden existentiellen Gefahr für den Fußball. Die Europäische Fußballunion ermittelt derzeit im Umfeld von 25 Spielen aus den Jahren 2006, 2007 und 2008, bei denen auffällige Wettbewegungen notiert wurden. Es handelt sich um Partien der UEFA Intertoto-Runde, der Champions League Qualifikation und der UEFA Cup Qualifikation.

Von den Anfängen in die Jetztzeit

Das Internet hat unsere Kultur um zahllose Kommunikationsformen bereichert. Die Sportwette gehört nicht dazu. Denn wahrscheinlich stand schon beim ersten Faustkampf zweier Steinzeitmenschen eine Ansammlung Höhlenbewohner neugierig daneben. "Ich glaube, Grrugh gewinnt und verwette darauf mein Mammutzahnmesser", sagte damals ein Troglodyt... und die Sportwette war geboren.

Massenhaft Wetter im professionell betriebenen Sport gab es Anfang des 20 Jahrhunderts zuerst beim Pferderennen, bei dem der Setzende bis heute den Verlauf der variablen Quoten am Totalisator verfolgt. Auch die großen Boxkämpfe generierten schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts gewaltige Wettbörsen. Beim Aufhänger für die Sportwette existieren bis heute gravierende nationale Unterschiede: In England und den USA wetten viele auf Hunderennen. In Abu Dhabi setzt man auf das schnellste Kamel. "König Fußball", der beliebteste Publikums- und Partizipationssport, dominiert indes den weltweiten Wettmarkt.

Keine Chancengleichheit in Europa

Der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga raten entgegen der jüngsten politischen Entwicklung, die in der Ratifizierung des Staatsvertrages und der Bestätigung des Staatsmonopols zum 1. Januar 2008 kulminierte, zu einer Liberalisierung der Sportwette auf Basis eines Modells, dass die sich wandelnden Marktbedingungen berücksichtigt und durch Konzessionen eine kontrollierte Marktöffnung herbeiführt. Dieses Modell hatte der Wettbeauftragte des DFB dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages im September 2006 vorgestellt.

Viele Argumente sprechen für diese Position, etwa das Ringen der Profivereine in Deutschland um eine Chancengleichheit mit der finanziell starken europäischen Konkurrenz. Aufgrund der rasanten Entwicklungen der Kommunikationstechnologien scheint es unvermeidbar, dass ein Monopol als Reglungsinstrument für Glücksspiele nicht praktikabel sein kann und damit keine Zukunft haben wird.

Quelle: www.dfb.de

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Internet-Lotterie
Tipp24 entlässt 90 Prozent der Mitarbeiter
Der Internet-Lottohändler zieht die Konsequenz aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag: Die Hamburger Firmenzentrale wird fast vollständig aufgelöst, die Belegschaft sitzt auf der Straße. Im Ausland will das Unternehmen wieder wachsen - ohne staatliche Restriktionen.

Der Internet-Lottovermittler Tipp24 gibt angesichts gesetzlicher Hürden sein Geschäft in Deutschland weitgehend auf. 139 der 154 Mitarbeiter am Hamburger Unternehmenssitz verlieren Ende März ihren Job, teilte Tipp24 am Freitag mit. Die Vorstandsmitglieder Marcus Geiß und Petra von Strombeck scheiden aus.

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag untersage jegliche Vermittlungsaktivitäten von Lotterien im Internet in Deutschland, begründete Tipp24 den Schritt. "Ein Großteil der Arbeitsplätze wird voraussichtlich im Ausland neu entstehen - hier gelten diese Restriktionen nicht", sagte Firmenchef Jens Schumann. "Wir gehen weiterhin juristisch gegen den neuen Staatsvertrag vor."

Das Unternehmen kämpft seit langem an mehreren Fronten gegen die aus seiner Sicht rechtswidrigen Einschränkungen, die bereits seit dem 1. Januar 2008 gelten. Zum Jahreswechsel endete das Übergangsjahr, das Tipp24 und Konkurrenten wie Jaxx gewährt wurde.

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Dänemark stoppt das Glücksspiel-Monopol
Die dänische Regierung hat diese Woche Pläne zur Beendigung des staatlichen Glücksspiel-Monopols veröffentlicht. Nach über 60 Jahren können private Firmen zukünftig Gambling-Lizenzen erwerben.

Nachdem bereits Frankreich Anfang des Jahres die Gesetze lockerte, zieht Dänemark nach und erlaubt Firmen, ihr Glücksspiel-Angebot im Land zu verbreiten. Da nur Lotto und Rubbellose weiterhin vom staatlichen Unternehmen "Danske Spil" betrieben werden, ist der Weg für Pokeranbieter frei.

Die Gründe für die Lockerung der Gesetze liegen vor allem bei der EU, die staatliche Monopole im Internet Spiel- und Gamblingsektor als Verstoß gegen das freie Marktrecht ansehen. Ein weiterer Aspekt sind Gebühren, welche die Firmen für die Lizenzen zu zahlen haben.

Interessiert Firmen müssen sich für die Lizenzen bewerben, die es gegen eine Gebühr in bisher unbekannter Größe geben wird. Die Statistiken von "Danske Spil" zeigen jedoch, dass sich eine Investition durchaus lohnen kann. In den letzten Jahren wurden über 11 Milliarden Dänische Kronen (ungefähr 1.5 Millarden Euro) für Glücksspiele ausgegeben. Da zurzeit mehrere dänische Pokerspieler unter den besten der Welt zu finden sind, wird der Trend positiv bleiben.

Die Öffnung des Gambling-Markts schadet dem staatlichen Betreiber "Danske Spil" ebenfalls nicht. Bisher mussten über 30 % der Einnahmen an die Regierung gezahlt werden, doch durch die Verteilung der Spieler auf mehrere Firmen, wird der Payback-Satz deutlich sinken. Der Direktor von "Danske Spil” äußerte sich dementsprechend positiv bezüglich der Pläne: "It will be nice to get some clarity on the issue after so many years of uncertainty. We'll also be able to offer casino gambling and poker now, which we couldn't do before.”

Dänische Pokerspieler und Glücksspiel-Liebhaber dürfen sich in Zukunft auf ein vielfältiges Angebot freuen, online wie offline.


Quelle: DE.Pokerstrategy.com
veröffentlicht am: 24.04.2009 16:03

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Günther Jauch kritisiert Werbeverbot für Glücksspiele
Hamburg - Für Moderator Günther Jauch bewegt sich das Werbeverbot für Glücksspiele "an der Grenze zur Lächerlichkeit".

"Es ist der verzweifelte Versuch, das Glücksspiel-Monopol des Staates mit völlig untauglichen Argumenten zu sichern", sagte der Gastgeber der "5-Millionen-SKL-Show" der Zeitschrift "Gala". Die Sendung ist wegen des Werbeverbots im Fernsehen und Internet derzeit nur auf der Webpage der Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) abrufbar.

Jauch sagte weiter: "Ich kenne keinen einzigen Menschen, der durch die Sendung spielsüchtig geworden wäre." Besonders absurd sei es, dass gleichzeitig die Pokerrunden im DSF weiterlaufen dürften. "Wenn da die Gefahr der Spielsucht nicht hundertmal größer ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr", sagte der 52-Jährige. Seine nächste SKL-Show findet am 28. April statt. (ddp)

Quelle: Digitalfernsehen.de / DDP

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Niedersächsisches OVG gibt bwin Eilantrag statt - Zur irreführenden PM des Niedersächsischen Innenministeriums


Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.04.2009 – 11 ME 399/08 – einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom September 2008 aufgehoben und dem Eilantrag der bwin Interactive Entertainment AG gegen eine Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration stattgegeben und diese vorläufig als rechtswidrig beurteilt. Das Gericht hat den Eilantrag darin bestätigt, dass

"erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Verfügung [bestehen], weil in ihr ausdrücklich gefordert wird, dass für die niedersächsischen Internetzugänge der Zugang (zu den genannten Webseiten) gesperrt wird und damit aller Voraussicht nach etwas Unmögliches verlangt wird".
Zur Begründung setzt sich das Gericht näher mit den aktuellsten Gutachten zu der Frage von Professor Dr. Hoeren einerseits und dem TÜV Rheinland andererseits auseinander. Eine endgültige Beantwortung der Frage bleibe dem Hauptsacheverfahren in Verbindung mit einer eventuellen Beweiserhebung vorbehalten.

Der Auffassung, zum Zwecke einer landesweiten Sperrung die bundesweite Sperrung als verhältnismäßig und zumutbar in Kauf zu nehmen, die vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 22.02.2008 vertreten worden ist, erteilt der Senat eine klare Absage. Soweit andere Gerichte auf ein Bundesland bezogene Untersagungsverfügungen dahingehend umgedeutet haben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2007 – 6 S 2223/07 und 19.08.2008 – 6 S 108/08 – jeweils Juris) wird dem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ebenfalls eine Absage erteilt, weil die niedersächsischen Untersagungsverfügungen keinen Spielraum für eine derartige Auslegung ließen (Beschluss auf S. 14).

Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration erweist sich vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses der Auseinandersetzung als mindestens irreführend. Fakt ist, dass sich das Vorgehen des Ministeriums als rechtswidrig erwiesen hat und die Politik des Glücksspielstaatsvertrages für den Internetbereich bislang gescheitert ist.

Bwin, auf das sich die Pressemitteilung des Niedersächsischen Innenministeriums bezieht, hat in den Eilverfahren bislang vor fast allen Oberverwaltungsgerichten obsiegt (in den Bundesländern Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen).

BayVGH, Beschluss vom 07.05.2007 – 24 CS 07.10 –; Hess VGH, Beschluss vom 29.10.2007 - 7 TG 23/07 - ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 – 11 ME 399/08 -, S. 10 – 12; OVG Thüringen, Beschluss vom 03.12.2008 – 3 EO 565/07; OVG Sachsen, Beschl. v. 12.12.2007 – 3 BS 286.06 –.
Die technischen Schwierigkeiten der Umsetzung von Verbotsverfügungen für den Internetbereich werden selbst von Landesverwaltungsgerichten wie dem Baden-Württembergischen VGH bestätigt, wenn die dort ergangene Untersagungsverfügung dahin gehend umgedeutet wird, dass ihr durch Einrichtung entsprechender Disclaimer entsprochen werden könne,

VGH BW, Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223.07 -, S.15.
In fast allen anderen Bundesländern sind bislang keine Untersagungsverfügungen ergangen. Lediglich in einem weiteren Bundesland ist ein Eilverfahren seit kurzem anhängig.

Es mag daher verständlich sein, wenn die Ministerialbürokratie, die ihre Ministerpräsidenten auf einen GlüStV eingeschworen hat, der weder den Landesinteressen noch dem Gemeinschaftsrecht entsprach, offenbar bemüht ist, in der Öffentlichkeit ein gänzlich anderes Bild zu erzeugen. Lauter ist es hingegen nicht.

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Redeker Sellner Dahs & Widmaier

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veröffentlicht am: 15.04.2009 12:42

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Lotto informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen
Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Sonderverlosungen, Jackpots, Horoskopspielscheine und Osterrubbellosüberraschungen. Berlins Lottogesellschaft hat viel zu bieten. Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks und die staatliche Glücksspielaufsicht sind sich auch sicher: "Die staatlichen Lottogesellschaften halten sich strikt an den Staatsvertrag". Berlins animierender LOTTO-Trainer, Lebensfreude versprühende Cabriofahrt, die Keno-Sonderverlosung soll es täglich möglich machen, "Profi"-Spielscheine, Osterloskörbchen für die ganze Familie, Stadtbild prägende Jackpotwerbung. So verhindert und bekämpft man Spielsucht heute und das nicht nur in Berlin. Das dortige Glücksspielrecht hat es jedenfalls in sich. Bis 500.000 Euro Geldbuße steht in der Hauptstadt auf vorsätzliche verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel.

Angesichts dessen könnte der Finanzsenator sich die Hände reiben: Tausende Verstöße gegen das Glücksspiel könnten in Berlin geahndet werden und das eben nicht nur zur Taxe für ein Parkverbot: Der "Viel Erfolg!" wünschende LOTTO-Trainer -- verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Urteile vom 3.3.2009 und 24.03.2009), Fassadenwerbung ohne gesetzliche Warnhinweise -- verbotene unangemessene unsachliche Werbung (Landgericht Berlin, Urteil vom 3.3.2009), Rubbellos-Osterkörbchen -- verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2009), LOTTO-Trainer Jackpotaufsteller Werbung -- verbotswidrige Anreizwerbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Jackpotwerbung mit LED-Blinker-Display -- verbotswidrige Anreizwerbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung mit dem Aberglauben mittels Horoskopspielscheindisplays - unangemessen unsachliche Werbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung für Glücksspiel im Internet -- verbotswidrig (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009). All das liegt LOTTO Berlin und seinen Annahmestellen heute gerichtlich festgestellt zur Last. Doch die Ordnungsbehörden schreiten dagegen nicht ein, diese widmen sich vielmehr der Aufgabe, seit Jahren im Glücksspielbereich tätige nicht staatliche Unternehmen ihre Existenz zu nehmen. Besonders pikant aber an den Fällen: Das Land Berlin ist dem Gesetze nach selbst für die Veranstaltung verantwortlich und müßte Strafe an sich selber üben. Das aber kann wohl nicht erwartet werden, der Staat im Staat trägt dafür Sorge. Das sind die Vorgänge, von denen die breite Öffentlichkeit nichts erfährt und auch nichts erfahren soll.

"LOTTO informiert:" - der verbale Vorbote für einseitige überwiegend werbliche Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer, mit der die das Lotto-Monopol bejubelnden Nachrichten abgesetzt werden und die die Lottospielsucht erfunden haben, um ihrer Sucht nach Einnahmen aus dem Glückspiel weiter Vorschub zu leisten. Der Galopp durch die tiefen Täler Absurdistans: Erst eine Lottospielsucht erfinden und sich dann beklagen, wenn die Leute trotz anhaltender Anreizwerbung weniger Lotto spielen und dadurch weniger Geld eingenommen wird. Eine Einsicht Unrecht zu tun oder getan zu haben, kann (erfahrungsgemäß) nicht erwartet werden. Der Staat handelt massiv den eigenen Gesetzen zuwider und vernichtet private Unternehmen unter dem Deckmantel der Glückspielsuchtprävention. Das Bundesverfassungsgericht, dass noch 2006 im Nachgang zum europäischen Gerichtshof eine ehrliche Glückspielpolitik gefordert hat, nimmt heute offensichtlich die massiven Verstösse der staatlichen Lottogesellschaften nicht zur Kenntnis. Nie gab es so viele gerichtlich festgestellte Werbeverstöße staatlicher Lottogesellschaften, wie seit dem Inkraftreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008, der vor gerade vor Gefahren begründender Werbung schützen wollte. Der Staat selber ist angesichts seiner eigenen Einnahmesucht und Abhängigkeit aus LOTTO-Mitteln nicht mehr in der Lage, sich konsitent zu präsentieren. Aufsichtsbehörden decken ihre Lottogesellschaften trotz anderslautender gerichtlicher Entscheidungen, mit dem Bemerken, die Zivilgerichte hätten ein falsches Verständnis vom Glücksspielstaatsvertrag entwickelt. Rechtsstaatlich gesehen ist dies nicht nur Ausdruck für einen bodenlosen Skandal, sondern auch ein Beispiel moderner staatsinquisatorischer Handlungsweise, die offenbar erst in der Zukunft der Bedeutung nach von einem breiteren Publikum erkannt werden wird, wenn aber vieles schon hoffnungslos verloren sein wird. Das damals eine solche Staatspraxis nicht öffentlich gerügt worden ist, wird man dann aber nicht sagen dürfen.

Ein Kommentar von RA Boris Hoeller, Bonn.


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veröffentlicht am: 08.04.2009 17:37

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Glücksspiel: Innerhalb nur weniger Tage erfasst Liberalisierungswelle nach Frankreich auch Dänemark, die Schweiz und erneut Italien - macht eine aktuelle EuGH-Entscheidung den Weg für Deutschland frei?

Ein Kommentar von RA Dr. Wulf Hambach und Dipl.-Jur. Tobias Kruis, LL.M., Hambach & Hambach Rechtsanwälte

Der führende globale Informationsservice GamblingCompliance.com titelte innerhalb nur weniger Tage:

* Dänemark reißt Glücksspielmonopol nieder / Denmark To Dismantle Gambling Monopoly (22. April 2009)
* Die Schweiz bereitet Online-Casino Reform vor / Switzerland Prepares Online Casino Reforms (24. April 2009)
* Erdbeben löst Reform Lawine (Anmerkung: auf Glücksspielmarkt) in Italien aus / Earthquake Brings Avalanche Of Reforms In Italy (24 Apr. 2009)

Relativ wenig beachtet, dafür jedoch von erheblicher Tragweite für den gesamten deutschen Glücksspielmarkt, könnte die sog. Hartlauer-Entscheidung des EuGH sein (Rechtssache C-169/07 VOM 10. März 2009, Hartlauer Handelsgesellschaft mbH ./. Wiener Landesregierung u.A.). In dieser Entscheidung wendet sich der EuGH in gleicher Besetzung wie bei der mit Spannung und jeden Tag erwarteten Liga Portugisa-Entscheidung gegen seinen Generalanwalt Yves Bot. Der EuGH rügt Österreich u. a. unter Berufung auf die sog. Placanica-Entscheidung des EuGH wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht und insbesondere wegen ungerechtfertigter Beschränkung des (zahnmedizinischen) EU Binnenmarktes. Doch was hat diese Entscheidung zu Zahnarztpraxen in Österreich mit Deutschlands Rechtfertigung des Glücksspielmonopols zu tun? Auf den ersten Blick so wenig, wie der Kalifornien-Rückkehrer Klinsmann künftig mit dem FC Bayern zu tun haben wird. Der zweite Blick offenbart eine gemeinschaftsrechtliche Sollbruchstelle in der Rechtfertigungskette des Glücksspielstaatsvertrags.

Im Detail:

Die bisherige österreichische Regelung macht die Errichtung selbständiger Zahnambulatorien, bei denen Ärzte als Arbeitnehmer tätig sind, von einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden abhängig. Diese wird nur bei Bedarf erteilt. Dagegen können Gruppenpraxen von selbständigen Ärzten jederzeit ohne Genehmigung und Bedarfsprüfung gegründet werden. Ambulatorien und Gruppenpraxen verfügen dabei nicht nur über eine vergleichbare Ausstattung und Anzahl an Ärzten, sondern bieten in der Regel auch die gleichen medizinischen Leistungen an, so dass Patienten diese normalerweise nicht unterscheiden können. Der EuGH hatte nun die Frage zu beantworten, ob eine solche Genehmigungspflicht in Verbindung mit einer Bedarfsprüfung mit dem Gemeinschaftsrecht, genauer mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Dabei stellt er fest, dass diese Regelung als Beschränkung grundsätzlich einer Rechtfertigung bedarf. Er prüft im Folgenden ausführlich und mit hoher Prüfungsdichte die Geeignetheit der Regelung zur Verwirklichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus, sowie der Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit, um diese Geeignetheit dann zu verneinen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung des seit dem Urteil Gambelli[1] bekannten Kohärenzgebotes. Danach muss die gesetzliche Regelung dem Anliegen gerecht werden, das geltend gemachte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen. Für die österreichische Regelung fehlt es nach Ansicht des EuGH aufgrund einer fehlenden Genehmigungsregelung für die in Ausstattung, Einrichtung und Leistung vergleichbaren Gruppenpraxen nun gerade an einer solchen kohärenten Ausgestaltung der Regelung. Auch habe der Mitgliedsstaat nichts vorgetragen, was eine solche unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte.

Welche Auswirkungen hat dieses Urteil nun auf die gemeinschaftsrechtliche Rechtfertigungsmöglichkeit eines Glücksspielmonopols?

Zunächst einmal zeigt es, das der EuGH auch in Kompetenzbereichen, die grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieben sind, eine strenge Prüfung auch der Geeignetheit vornimmt und den Mitgliedsstaaten gerade keinen breiten Beurteilungsspielraum überlässt. Der EuGH schreibt damit die Entwicklungslinie einer zunehmend strenger werdenden Rechtfertigungsprüfung weiter fort. Darüber hinaus wird erneut bestätigt, dass die Darlegungs- und Untersuchungslast auf Rechtfertigungsebene bei den Mitgliedstaaten liegt, so dass ein mitgliedstaatliches Glücksspielmonopol überhaupt nur gerechtfertigt werden kann, wenn die Erforderlichkeit des ergriffenen Schutzniveaus auf Tatsachen beruht, die durch eine aussagekräftige Studie belegt werden. Entscheidend aber zeigt sich, dass eine kohärente Beschränkung der Grundfreiheiten bereits dann nicht vorliegen kann, wenn vergleichbare Kategorien unterschiedlich behandelt werden. An einer Kohärenz muss es daher umso mehr fehlen, wenn, wie in Deutschland, ein relativ ungefährliches Glücksspielangebot (Lotto) verboten wird, während wesentlich gefährlichere Glücksspielangebote, wie etwa Automatenglücksspiele und Online-Pferdewetten, veranstaltet werden dürfen.

Fazit

Möchte man eine Prognose abgeben, so ist zu erwarten, dass sich diese Auswirkungen spätestens im derzeit anhängigen Vorlageverfahren C-46/08, Carmen Media Group, bemerkbar machen werden, das von der Kanzlei Hambach & Hambach geführt wird. Dort steht die Frage der Kohärenz des deutschen Glücksspielmonopols im Mittelpunkt.[2] Sollte es nicht zuvor zu einem politischen Einlenken des Gesetzgebers kommen, so dürfte das Monopol der nach der Entscheidung Hartlauer zu erwartenden strengen Prüfung des Kohärenzgebots durch den EuGH nicht standhalten. Um auf die eingangs erwähnte Metapher zurückzukommen, würde das Monopol in Deutschland damit das gleiche Schicksal ereilen wie Jürgen Klinsmann: es hätte ausgedient.


[1] Rs. C-243/01, Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13031, Rdnr. 67.

[2] Vgl. dazu bereits W. Hambach/C. Hambach, "Gesetzgebungsbilanz – 100 Tage
Glücksspielstaatsvertrag": Finanzieller und rechtlicher Segen oder Waterloo für Bundesländer und Destinäre?, TIME Law News 1/2008, S. 21 (25).

Aus: TIME LAW NEWS 3/2009 (www.timelaw.de) der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Flagge: Germany Verwaltungsgericht Berlin gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzung


von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat einen von der Kanzlei Arendts Anwälte vertretenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Zwangsgeldfestsetzung und die Androhung unmittelbaren Zwangs gewährt (Beschluss vom 7. Mai 2009, Az. VG 35 L 153.09).

Der an einen staatlich zugelassenen maltesischen Buchmacher vermittelnde Antragsteller hatte bereits in der Hauptsache gegen die zu vollstreckende Untersagungsverfügung Erfolg. Das VG Berlin hatte diesen Bescheid mit Urteil vom 7. Juli 2008 (Az. VG 35 A 167.08) aufgehoben, wogegen des Land Berlin Berufung einlegte. Trotz gerichtlicher Feststellung der Untersagungsverfügung als verfassungswidrig und mit Europarecht unvereinbar, setzte das Land ein Zwangsgeld fest und drohte die Anwendung unmittelbaren Zwangs an.

Dieses Vorgehen bezeichnete das VG Berlin als "offensichtlich rechtswidrig". Daher sei die aufschiebende Wirkung bezüglich der Zwangsgeldfestsetzung (insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendung durch Einziehung oder Beitreibung) und die weitere Androhung anzuordnen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 14.05.2009 13:49

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VG Ansbach: Klage gegen Verbot von Internet-Glücksspielen hat aufschiebende Wirkung

Das VG Ansbach (Beschl. v. 30.04.2009 - Az.: AN 4 S 09.00550) hat entschieden, dass die Klage gegen ein Internet-Verbot von Glücksspielen aufschiebende Wirkung hat.

Einem in Sachsen ansässigen Vermittler von Sportwetten wurde von der bayerischen Behörde untersagt, öffentliche Glücksspiele über das Internet in Bayern zu veranstalten oder zu vermitteln. In der Begründung des Bescheids wurde ausgeführt, die technische Umsetzung sei dem Spielvermittler selbst überlassen, so könne er entweder sein Internetangebot ganz einstellen oder ein Geolokalisationsverfahren bzw. die Mobilfunkortung einsetzen.

Der Spielvermittler legte Klage gegen den Bescheid ein. Im Klageverfahren wurde zunächst ein Sachverständigengutachten darüber in Auftrag gegeben, ob für den Kläger als privaten Anbieter von Internetdiensten im gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt technische Möglichkeiten zur Umsetzung des Bescheides zur Verfügung stehen. Parallel dazu beantragte der Spielvermittler die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.

Diesem Antrag gaben die Richter statt.

Es sei nämlich zweifelhaft, ob dem privaten Spielvermittler überhaupt die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stünden, Teilnehmer aus Bayern von seinem Angebot auszuschließen. So seien dem Gericht Umgehungsmöglichkeiten der Geolokalisation durch Proxy-Server oder mobilen Internetzugang bekannt. Die Mobilfunkortung sei nicht genau genug, um grenznahe Teilnehmer sicher einem Bundesland zuzuordnen.

Die Ansicht, der Spielvermittler könne auf eine komplette Einstellung seines Angebots verwiesen werden, um sicher Teilnehmer aus Bayern auszuschließen, lehnte das Gericht ab. Eine Kompetenz einer bayerischen Behörde, für das gesamte Bundesgebiet eine Untersagung anzuordnen, sei nicht ersichtlich.

Quelle : https://www.dr-bahr.com/

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Poker in Europa
Probleme mit Glücksspielgesetzen in den Niederlanden erreichen neuen Höhepunkt

In ihren Bemühungen den Einwohnern der Niederlande das Online Glücksspiel zu verbieten, hat die niederländische Regierung erneut Klage gegen die EU eingereicht. Die europäische Kommission missbilligt das holländische Gesetzpaket, welches in vielen Teilen der UIGEA ähnelt, und ist bereit mit diesem Fall bis vor den europäischen Gerichtshof zu gehen.

Die Streitigkeiten begannen Anfang dieses Jahres, als die holländischen Banken in einem vom holländischen Justizminister, Ernst Hirsch Ballin, versendeten Brief dazu aufgefordert wurden jede Transaktion zwischen Einwohnern von Holland und ausländischen Glücksspielanbietern zu unterbinden. Ballin ist dafür bekannt, daß er sich mit allen Mitteln dafür einsetzt die staatlich betriebenen Glücksspielfirmen durch die Legislative gegen die Konkurrenz aus dem Ausland schützen zu lassen. Die erste Antwort auf die holländischen Bemühungen die Konkurrenz auszuschalten, kam vom englischen Glücksspiel Giganten Betfair, welcher die holländische Regierung verklagte und gleichzeitig eine formale Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichte. Nun hat sich die EK eingeschaltet und die Niederlande darauf hingewiesen, daß die holländischen Gesetze gegen die EU Handelsgesetze verstoßen würden. Charly McCreevy, der europäische Bevollmächtigte für interne Märkte und Services, sagte: "Wir sind der Meinung, daß die Holländer direkt gegen unsere Regelungen verstoßen und werden in diesem Fall ermitteln". In Ballins Brief wurden den Banken direkte rechtliche Sanktionen angedroht, fall diese nicht auf die Forderungen Ballins eingehen würden. Dieser Brief wird im allgemeinen als Versuch angesehen, das staatliche Glücksspielmonopol (DeLotto) vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.

Schweden's Skill Faktor

Indem man sich auf die Wichtigkeit des Skills beim Texas Holdem berief, wurden vor einem schwedischen Berufungsgericht, die Strafen für 4 Männer, welche beschuldigt wurden illegale Pokerturniere organisiert zu haben, erheblich reduziert. An dem Multi-Millionen Kronen Event in Grebbestad nahmen 700 Spieler teil, was eine Verletzung des schwedischen Lotteriegesetzes darstellt. Die Angeklagten waren vorher vom Gericht in Uddevala zu empfindlichen Strafen verurteilt worden. Zwei der Männer waren zu Gefängnisstrafen (6 Monate und 8 Monate) verurteilt worden, die beiden anderen Angeklagten sollten hohe Geldstrafen zahlen. In einem Berufungsprozess hat das West-Schwedische Berufungsgericht letzten Dienstag alle Strafen wegen dem angeblichen Verstoß gegen das Glücksspielgesetz aufgehoben.
Nach Aufzeichnungen des Gerichts, war einer der Hauptentscheidungsfaktoren für diese Entscheidung, daß bei einem Turnier, wie es in Grebbestad stattfand, der Skillfaktor entscheidender ist, als der Glücksfaktor. Weil diese Turnier sehr lange dauerte und die Spieler dadurch die Möglichkeit hatten, ihr strategisches Können anzuwenden, war das Gericht zu dem Entschluss gekommen, daß Glück nur ein untergeordnete Rolle spielen würde. Bedingt durch dieses positive Urteil im Bezug auf Poker, sind einige Beobachter der Meinung, daß Poker in Schweden nun boomen könnte.

Russischer Präsident will Casinos schließen

Ein Gesetz aus dem Jahr 2006 besagt, daß alle Casinos außerhalb der 4 spezifizierten "Glücksspiel Zonen" geschlossen werden müssen. Nachdem der Termin zur Umsetzung erneut verschoben wurde, hat nun der Russische Präsident darauf bestanden, daß diese Vorgabe schnellstmöglich umgesetzt wird, wobei er den 01.Juli als Deadline setzte. "Es ist unbedingt notwendig, daß die Vorgaben dieses Gesetzes zum 01.Juli umgesetzt werden. Es wird keine Terminverschiebung und keine Ausnahmen geben" sagte der Präsident. Dieses Verbot gilt ebenfalls für alle Internet Glücksspielanbieter außerhalb dieser 4 Zonen.

Nach russischen Gesetzen sind Pokerturniere als "Sport” klassifiziert und deshalb weiterhin außerhalb der Zonen erlaubt. Pokerclubs müssen sich allerdings für eine Zertifizierung bewerben und können erst nach der Zertifizierung durch die Regierung offiziell Pokerspiele veranstalten. Der stellvertretende Bürgermeister von Moskau, Sergei Baidakov, merkte an, daß "getarnte Glücksspielbetriebe", welche als Poker-Clubs betrieben werden, nicht tolerierbar sind. Jeder, der einen Poker-Club eröffnen will, muss den entsprechenden Überprüfungsprozess durchlaufen. Sollte jemand versuchen gegen die staatlichen Regelungen zu verstoßen, wird die Zertifizierung entzogen.

Finnland denkt darüber nach Glücksspielwerbung zu verbieten

Ein anderes Land hat ebenfalls so seine Probleme mit der EU Kommission im Bezug auf Glücksspiele. Finnland denkt darüber nach jede Werbung für Online Glücksspiel zu verbieten, um den EU Gesetzen genüge zu tun. Das neuen Gesetz, welches Ende des Jahres durch das finnische Parlament in Kraft gesetzt werden könnte, würde jede Form der Werbung für Glücksspiel verbieten und würde sowohl für ausländische Anbieter, als auch für einheimische Anbieter (Online & Live) gelten. Es wäre sogar verboten, ein Sponsoren-Logo zu tragen, wenn dieses in Verbindung mit einem Glücksspielanbieter steht. Ebenso wie Holland ist Finnland für sein staatliches Glücksspiel-Monopol bekannt und wurde schon mehrmals wegen Verletzung der EU Handelsgesetze angeklagt – sowohl von privaten Glücksspielanbietern (Ladbrokes und PAF), als auch durch die EU Kommission. Anstatt den internen Markt für ausländische Anbieter zu öffnen, möchte die Finnische Regierung das Problem mit der EU dadurch lösen, daß die Firmen des staatlichen Glücksspielmonopols ebenfalls von diesem Werbeverbot betroffen wären.

Quelle: https://de.pokernews.com/
veröffentlicht am: 17.05.2009 14:25

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Den Deutschen wird die Lust auf Lotto genommen
Spieleinsätze auf Rekordtief
Der Lotto-Jackpot schrumpft

Hamburg, 17. Juni 2009 – Die Umsätze der Lottogesellschaften gehen durch den Glücksspielstaatsvertrag bundesweit dramatisch zurück. Erstmals sind in der vergangenen Woche die Spieleinsätze für eine Samstagsziehung unter die historische Tiefstmarke von 50 Millionen Euro gesunken. Die Folge: statt dem angekündigten 3 Millionen-Euro-Jackpot konnten die staatlichen Lottogesellschaften am Wochenende nur 2,49 Millionen ausschütten; 20 Prozent weniger.

"Da es sich beim Lotto 6 aus 49 um eine Totalisator-Lotterie handelt, ist die Höhe der Gewinnränge direkt abhängig vom Spieleinsatz", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Beim Lotto 6 aus 49 werden insgesamt 50 Prozent des Spieleinsatzes als Gewinne ausgeschüttet. Je weniger gespielt wird, desto weniger kann also auch gewonnen werden."

Der beworbene Höchstgewinn von 3 Millionen Euro basierte auf der Annahme, es würden Spieleinsätze von 60 Millionen Euro erzielt werden. "Bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008 gab es für eine solche Prognose auch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit", so Faber. "Seitdem sind aber durch Werbebeschränkungen, Internetverbot für Lotto und Restriktionen für gewerbliche Spielvermittler die Umsätze drastisch zurückgegangen." Durch die jetzt für den August angekündigte Verschiebung der samstäglichen Fernsehziehung der Lottozahlen auf den späten Abend werde das Interesse an Lotto noch weiter sinken.

Der Deutsche Lottoverband hatte Ende des vergangenen Jahres die Studie des unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstituts MKW veröffentlicht, wonach – bei vorsichtiger Schätzung – 2009 bei "Lotto 6 aus 49" die Spieleinsätze um eine Milliarde Euro zurückgehen werden. In Folge dessen werden dem deutschen Breitensport und Wohlfahrtseinrichtungen Lotto-Fördergelder in dreistelliger Millionenhöhe fehlen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird diesen Trend noch verschärfen. "Die Lottogesellschaften werden ihre Jackpot-Ankündigungen der negativen Umsatzentwicklung anpassen müssen", so Faber. "Dadurch wird Lotto aber noch unattraktiver werden". Er appelliert an die Bundesländer, Lotto nicht weiter zugrunde zu richten und für eine schnelle Neuregelung des Glücksspielrechts in Deutschland zu sorgen. Das vom Deutschen Lottoverband seit langem prognostizierte Scheitern des Glücksspielstaatsvertrags ist traurige Wirklichkeit.

Quelle : isa-guide.de

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Sperrung, Dekonnektierung und "Enteignung" einer Internetdomain, die auf einen privaten Sportwettanbieter verlinkt, stellt sich als rechtswidrig dar

Das Informationsportal eines in Spanien ansässigen Unternehmens enthielt u. a. Verlinkungen zu international tätigen privaten Sportwettanbietern. Die .com-Domain ist in Deutschland registriert. Mit Ordnungsverfügungen vom 01. und 09. Juli 2008 wandte sich die Bezirksregierung Düsseldorf an den deutschen Registrar und gab ihm auf, die Domain zu sperren, zu dekonnektieren und als "Owner-Contact", anstelle des bisherigen Eigentümers, die Bezirksregierung Düsseldorf einzutragen. Gegen die Verfügungen reichte der Inhaber der Domain bei dem VG Düsseldorf Klage ein und stellte einen Eilantrag. Dem Eilantrag hat des VG Düsseldorf mit seinem Beschluss vom 15.06.2009 – 27 L 1336/08 – in vollem Umfang stattgegeben.

Nach Ansicht des Gerichts stellt sich das Vorgehen der Bezirksregierung als rechtswidrig dar. Mit dem Erlass der Ordnungsverfügungen überschreitet die Bezirksregierung die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn ein Bundesland ist nach dem sog. Territorialsprinzip im Grundsatz auf sein Landesgebiet beschränkt. Dementsprechend ist die Bezirksregierung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV auf ein Tätigwerden in den Grenzen des Landes NRW beschränkt. Die Wirkung der Dekonnektierungsanordnung erfasst aber zumindest das ganze Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und wirkt technisch gesehen weltweit. Insoweit verletzt die Anordnung auch den Domaininhaber in seinen Rechten und greift unmittelbar in seine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsposition ein. Die Frage, ob der in Deutschland ansässige Registrar überhaupt als Störer in Anspruch genommen werden durfte, hat des VG zwar offen gelassen, führt hierzu jedoch aus, dass dies zweifelhaft erscheint, da die Zurechnung im Rahmen der Verhaltensstörung auf Ursachen zu begrenzen ist, die unmittelbar die Gefahr oder Störung setzen und so die Gefahrengrenze überschreiten.

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Domain nun unverzüglich freigeben müssen. Das Land NRW läuft Gefahr, dem Domaininhaber sämtlichen Schaden ersetzen zu müssen, der ihm zwischenzeitlich entstanden ist.

"Die Entscheidung zeigt, dass das im Glückspielstaatvertrag verankerte Internetverbot nicht nur an der technischen Durchsetzbarkeit, sondern auch an seiner rechtlichen Umsetzung scheitert. Der chinesische Weg ist ein anachronistischer Irrweg, den die Politik schnellstmöglich korrigieren sollte. Wieder einmal sind uns da unsere Nachbarländer, wie z. B. Frankreich, voraus. Die Franzosen sind im Begriff ein Gesetz zu verabschieden, aufgrund dessen Sportwetten im Internet liberalisiert werden. In Frankreich ist man im 21. Jahrhundert angekommen und hat verstanden, dass eine reglementierte Öffnung des Marktes sowohl für den Spielerschutz als auch für die Staatskasse sinnvoller ist, als den Kunden in die Illegalität zu zwingen und fiskalisch leer auszugehen." kommentiert Markus Maul vom Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung, die er übrigens selbst als Anwalt des Domaininhabers herbeigeführt hat.

Der Beschluss des VG Düsseldorf wird veröffentlicht unter www.vewu.com.


Pressekontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer

Rechtsanwalt Markus Maul - Präsident VEWU
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com


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Hm, könnte es sich hier um tippen4you.com handeln? warum wink


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Spielen mit Verantwortung - Responsible Gaming
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Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
Wetten Sie nicht über ihre Verhältnisse.

Wenn Sie oder jemanden, den Sie kennen, ein Problem mit Spielsucht hat, raten wir Ihnen, dass Sie Hilfe von einer dieser anerkannten Organisationen in Betracht ziehen:

18+ Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf www.bzga.de

Gamblers Anonymous
Webseite www.gamblersanonymous.org

Gambling Therapy
Webseite www.gamblingtherapy.org

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