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Neuer Werbepartner

Gewagter Einsatz von Bundesligist Hoffenheim

Der Europäische Gerichtshof hat das Sportwettenmonopol gekippt.
Als erster Bundesligaverein wirbt Hoffenheim neuerdings für einen Wettanbieter.

Von Lars Wallrodt




Spannendes im Hintergrund: Während Hoffenheims Beck (r.) und Gladbachs Idrissou
um den Ball kämpfen, flimmert Werbung für einen Sportwettanbieter über die Bande


Die Revolution steckt im Detail, und die Stadionbesucher der TSG 1899 Hoffenheim hatten am vergangenen Sonntag wohl kaum das Gefühl, ein epochales Ereignis zu erleben. Der Sieg über Borussia Mönchengladbach (3:2) nach flottem Spiel wird im Gedächtnis der Fans eine kurze Halbwertszeit haben – trotz des Eigentores und der zwei Roten Karten für die Gäste. Das wahrhaft Umstürzlerische aber flimmerte am Spielfeldrand über die Werbebande: „Tipico Sportwetten“ leuchtete dort in regelmäßigen Abständen auf. Der Verein hat jüngst eine Premiumpartnerschaft mit dem Wettanbieter abgeschlossen – als erster Fußball-Bundesligaklub nach einem wegweisenden Urteil.

Sportwetten, Wettanbieter – da war doch was? In der Tat: Anfang September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem deutschen Staat eine schallende Ohrfeige verpasst und dessen Sportwettenmonopol für rechtswidrig erklärt. Per Staatsvertrag hatte sich das Land zugesichert, allein über das Glücksspiel zu bestimmen. „Suchtprävention“ lautete das Zauberwort. Da Vater Staat aber zeitgleich mächtig viel warb für Lotto und Oddset, den staatlichen Anbieter für Sportwetten, schritt der EuGH ein und forderte umgehend eine Neuregelung. Ausländische Wettanbieter, die 94 Prozent des deutschen Marktes abdecken und in der Grauzone des Internets 7,3 Milliarden Euro am deutschen Fiskus vorbei schleusten, jubelten.

Doch ganz so schnell wie erhofft schritt die Marktöffnung dann doch nicht voran. Während in Schleswig-Holstein die Politiker schon länger für eine Liberalisierung kämpfen, ignorieren andere Bundesländer das EuGH-Urteil bislang. „Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise einen Erlass beschlossen, erst einmal einfach weiterzumachen wie bisher“, sagt Prof. Peter Duvinage, Rechtsanwalt und Experte im Sport- und Medienrecht.

Und so weiß im deutschen Sport derzeit niemand so recht, ob nun für private Wettanbieter geworben werden darf oder nicht. Selbst Insider wie Duvinage nicht, der mehrere Bundesligavereine berät: „Ich würde meinen Klienten derzeit nicht raten, bereits jetzt feste und sofort wirksam werdende Verträge mit Wettanbietern abzuschließen, sondern würde zu aufschiebend bedingten Verträgen raten, die dann greifen, wenn Rechtssicherheit besteht.“ Duvinage denkt, dass „vermutlich erst Anfang nächsten Jahres mit einem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu rechnen ist“.

Solange wollte die TSG 1899 Hoffenheim allerdings nicht warten. Durch den Vertrag mit Wettanbieter Tipico haben sich die Kraichgauer das erste Stück eines großen Kuchens gesichert. Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus sagt: „Wir haben uns mit dem Thema ‚Wettanbieter’ sehr intensiv beschäftigt und vor dem Vertragsabschluss mit Tipico die rechtliche Lage genau geprüft. Es gibt zwar derzeit keine 100-prozentige Rechtssicherheit, aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes halten wir das Risiko für vertretbar.“ Es gäbe, schränkt Rotthaus allerdings ein, sicherlich noch finalen Klärungsbedarf.

Auch Holger Kaiser hat sich getraut – und das sogar noch vor den Hoffenheimern. Der Geschäftsführer der SG Flensburg-Handewitt, derzeit Tabellenachter der Handball-Bundesliga, war der Erste, der einen Vertrag mit einem Wettanbieter (Betathome) abschloss. „Ich freue mich, dass nun auch andere Klubs wie die TSG Hoffenheim aus der Deckung kommen. Bei mir haben sich zuletzt einige Vereinsvertreter gemeldet, um Tipps zu Verträgen mit Wettanbietern zu bekommen.“

Wolfgang Holzhäuser gehörte nicht dazu. Der Sprecher der Geschäftsführung von Bayer 04 Leverkusen steht dem Ganzen noch skeptisch gegenüber. Zwar seien einige Wettanbieter „mit teilweise sehr attraktiven Geboten“ auf den Werksklub zugekommen: „Aber die allgemeine Rechtslage hat sich ja auch nach dem EuGH-Urteil nicht verändert, es gilt immer noch der Staatsvertrag. Deshalb haben wir uns entschieden, derzeit keine derartigen Verträge abzuschließen.“ Allerdings beobachten auch die Leverkusener sehr genau die Entwicklung. „Ich schätze, dass allein der Fußball-Bundesliga durch die derzeitige Restriktion Werbeeinnahmen in Höhe von 30 bis 50 Millionen Euro pro Jahr verloren gehen“, sagt Holzhäuser.

Auch Anwalt Duvinage glaubt, dass Hoffenheims und Flensburg-Handewitts neue Partnerschaften erst der Anfang einer gewaltigen Welle sind: „Ich denke, dass die großen Wettanbieter derzeit noch gar nicht alle in den deutschen Markt drängen, sondern die erforderliche Rechtsklarheit erst einmal abwarten.“ Sein Fazit: „Das Thema bleibt also richtig spannend.“

Quelle: Welt-online



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Rufe nach maßvoller Liberalisierung des Wettmarktes werden lauter
– Politik und Deutscher Olympischer Sportbund mahnen Reform an


Von Ansgar Lange

München, Oktober 2010 - Derzeit beraten die Länderchefs über eine Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrages. Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September gezwungen, dass seit 2008 gesetzlich verankerte Glücksspielmonopol zu überarbeiten. Mittlerweile setzt sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für eine maßvolle Liberalisierung ein. Er will beispielsweise das Monopol auf Sportwetten lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung https://www.sueddeutsche.de, er halte eine maßvolle Liberalisierung für denkbar. Er könnte sich vorstellen, einer begrenzten Zahl an Sportwettenanbietern Konzessionen zu erteilen. Auch Glücksspiele im Internet, die seit 2008 in Deutschland verboten sind, möchte der bayerische Politiker wieder zulassen.

In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau äußerte sich jüngst auch Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten, die deutschen Lotteriemonopole und die Wettsucht. "Unser duales Modell", so Vesper wörtlich, "das wir übrigens schon vor der Rechtsprechung entwickelt haben, sagt: Ja, wir wollen das Monopol im Bereich der Lotterien. Sportwetten sollten aber unter strengen staatlichen Auflagen auch Private anbieten dürfen. So kann man den illegalen Wettmarkt kanalisieren und zugleich die Lotterieerträge als die wichtigste Finanzierungsquelle, die der Breitensport überhaupt hat, erhalten."

Vesper, früher für die Grünen politisch aktiv, hält es für falsch, dass derzeit mehr als 95 Prozent der Sportwetten, die von Deutschen platziert werden, am staatlichen Monopol vorbeilaufen. Der staatliche Anbieter Oddset habe noch einen minimalen Marktanteil von drei bis fünf Prozent. Der ganze große Rest gehe an ausländische Veranstalter. "Daran partizipieren weder der Fiskus noch der Sport. Diese gut 95 Prozent unterliegen überhaupt keiner Regulierung. Bei Oddset gibt es Spielerschutz, Jugendschutz, bestimmte Wetten werden da nicht angeboten. Und die anderen können machen, was sie wollen. Deswegen finde ich es pharisäerhaft, zu sagen: 'Mit dem Monopol wollen wir die Spielsucht bekämpfen', während gleichzeitig der allergrößte Teil dieses Marktes faktisch völlig dereguliert ist", so Vesper.

"Die Lust an einer Monopollösung dürfte vergangen sein", schreibt auch Dr. Wulf Hambach, Gründungs- und Managing Partner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte https://www.timelaw.de, in einem Beitrag für das Fachmagazin Sponsors https://www.sponsors.de. Nach dem EuGH-Urteil vom 8. September, so die Prognose des Rechtsexperten, dürfte bei den 16 Ministerpräsidenten ein Umdenken einsetzen. Aus rechtspolitischer Sicht sei das staatliche Sportwetten-Monopol nicht haltbar, argumentiert Hambach. Ihm blühe das gleiche Schicksal wie zuvor schon anderen Staatsmonopolen. Man denke beispielsweise an das staatliche Telekommunikationsmonopol. Die Vielzahl der die Liberalisierung befürwortenden Gerichtsentscheidungen, die jüngst in dem EuGH-Urteil noch einmal auf europäischer Ebene bestätigt worden seien, hätten den Weg bereits vorgezeichnet. "Dass sich ein Politiker der CSU und ein früherer Politiker der Grünen jetzt so eindeutig für eine vernünftige und maßvolle Reform ausgesprochen haben, zeigt, dass ein parteiübergreifender Konsens bei der Entscheidung der Ministerpräsidenten nicht unmöglich sein muss. Schließlich geht es nicht um ideologische Fragen, sondern darum, wie sich legitime Marktinteressen am besten mit Spieler- und Jugendschutz sowie den Interessen des Breitensports verbinden lassen", betont der Münchner Rechtsanwalt.

--
Andreas Schultheis Text & Redaktion
Heisterstraße 44 || 57537 Wissen
Tel.: 0 27 42 96 75 27 || mobil: 0171 49 41 64 7
mailto: schultheisoffice@aol.com

veröffentlicht am: 20.10.2010 12:24



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Unterhaltungsautomatenwirtschaft weist Vorwürfe des DLTB zurück

In einem "offenen Brief" hat heute die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft Behauptungen des Ethik-Beirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks, welche in einem über zwei Tageszeitungen publizierten "offenen Brief" an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten gerichtet waren, klar und deutlich zurückgewiesen.

Den Wortlaut des offenen Briefes der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft finden Sie nachstehend zu Ihrer Information.


Offener Brief

Für ein verantwortungsvolles Glücks- und Gewinnspiel in Deutschland!

Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks behauptet, die "zunehmende Expansion des Glücksspiels in Deutschland", die Entwicklung der gewerblichen Spielhallen sowie eine Kommerzialisierung der Sportwetten mit Sorge zu beobachten (Anzeige in der FAZ und in DIE WELT vom 20.10.2010). Die Probleme in seinem Zuständigkeitsbereich, d.h. bei Lotto, Toto und den Oddset-Wetten, werden ausgeblendet:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat durch aggressive Werbung die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 08. September 2010, durch die der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Frage gestellt wird, maßgeblich verursacht.

- Der DLTB hat aus Gewinnerzielungsabsicht mit seiner aggressiven Werbung sein eigenes Monopol gefährdet (DER SPIEGEL 37/2010, S. 38).

- Die Ertragsinteressen eines staatlichen Monopolisten sind nicht schutzwürdig! Dies haben der EuGH und das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt.

- Eine vermeintlich gemeinwohlorientierte Verwendung von Erträgen aus Glücks- und Gewinnspielen sind keine Rechtfertigung für ein Fehlverhalten von Monopolisten.

- Der Ethik-Beirat will ganz offensichtlich von dem Fehlverhalten des DLTB ablenken. Mit dem spitzen Finger wird auf die gewerbliche Automatenwirtschaft gezeigt und diese pauschal verdächtigt sowie beschuldigt, obgleich dieser Wirtschaftsbereich im Einzelnen rechtlich bis in alle Einzelheiten reglementiert und überwacht wird.

- Als einziger Anbieter von Glücks- und Gewinnspielen betreibt die gewerbliche Automatenwirtschaft seit 20 Jahren aktiven Spielerschutz und zielgerichtete Prävention: In die Frontscheiben aller mehr als 200.000 gewerblich aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ist ein Warnhinweis ("Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei persönlichen Problemen") unauswechselbar eingedruckt und eine bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeschaltete Info-Telefonnummer (01801/372700), bei der Spieler mit Problemen Rat und Hilfe holen können. Niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort sind in Vorbereitung.

- Wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums sowie der staatlichen Glücksspiel-Monopolanbieter zeigen übereinstimmend: Nur ca. 30 % der pathologischen Spieler entfallen auf gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, obgleich diese fast 40 % der Bruttospielerträge auf dem deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt erwirtschaften.

- Abschließend sei am Rande erwähnt: Die gewerbliche Automatenwirtschaft stellt mehr als 70.000 Arbeitsplätze (davon ca. 75 % für weibliche Mitarbeiter), hat seit zwei Jahren eigene Ausbildungsberufe und zahlt über 1,2 Mrd. Euro an Steuern sowie Abgaben.

Die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft verwahrt sich gegen eine Diffamierung und falsche Behauptungen gegenüber eines ganzen Wirtschaftszweiges und seiner Beschäftigten.

Die Verbände der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
veröffentlicht am: 20.10.2010 15:49


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Tja, lieber Ethik-Beirat, dat is` nu` schon ein härterer Brocken als die Wett-Buden. grins

Die Werbung des Lottoblocks geht übrigens ohne die geringste
Einschränkung weiter wie bisher.
Heuchelei, Arroganz und Ignoranz gehen bei Lotto Hand in Hand.

Und apropos Anzeige in der WELT von heute:

Jetzt verstehe ich so langsam, warum gestern mein Kommentar
bei Welt-online zunächst dreimal gelöscht wurde. rolleye


Ebenfalls ist es interessant zu sehen, wie Automatenanbieter
und Lotto vor Monaten noch gemeinsame Sache gegen Casinos
im Internet gemacht haben und nun gegenseitig aufeinander losgehen. wink



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Länder prüfen Liberalisierung bei Sportwetten

Magdeburg (dpa) - Die Länder wollen am staatlichen Lotteriemonopol festhalten, aber zugleich eine Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter prüfen. Das haben die Ministerpräsidenten am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg beschlossen.

«Die Länder bekennen sich dazu, das Lotteriemonopol zu erhalten», sagte Sachsen- Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU). Ob im Sportwettenmarkt tatsächlich private Konkurrenz zugelassen wird, soll bis Dezember im Grundsatz entschieden werden. Die CDU-geführten Länder plädieren dafür, die SPD-dominierten Länder streben eine Beibehaltung des Monopols auch in diesem Bereich an.

«Es war heute nicht unser Ziel das abzuschließen, dazu ist die Thematik zu vielschichtig», sagte Böhmer, dessen Land bis Herbst 2011 den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz hat. Spätestens im Frühsommer wollten die Ministerpräsidenten abschließend über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beraten. Den Bund, der für die Spielhallen zuständig ist, forderten die Länder auf, sich an der Neuordnung des Glücksspielrechts zu beteiligen.

Der aktuelle Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus. Zusätzlichen Druck haben die Länder wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der das Monopol in der jetzigen Form überraschend gekippt hatte, weil es gegen die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Das Monopol sei auch nicht länger mit der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefahr zu begründen, weil Werbung dafür überhandgenommen habe.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sah sich nach der Konferenz in seinem Werben für eine Liberalisierung bei Sportwetten bestätigt. «Ich stelle fest, dass unsere Position inzwischen von mehreren Ländern unterstützt wird. Wir können nicht das gesamte Glücksspiel im Ausland machen lassen», sagte Carstensen. Schleswig-Holstein prüft deshalb mit fünf anderen Bundesländern, schon demnächst befristete Konzessionen für Private zu vergeben.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) wies darauf hin, dass die SPD-geführten Länder aus jetziger Sicht auch bei den Sportwetten am staatlichen Monopol festhalten wollen. «Das ist unsere Haltung», sagte er. Er wolle nicht darüber spekulieren, wie die SPD-Länder umgestimmt werden könnten. «Wir haben uns jetzt auf einen Weg der Prüfung verständigt und diese Prüfungen sollen zunächst einmal durchgeführt werden», erklärte Beck. «Ich bin froh, dass die Regierungschefs zum Monopol stehen. Das ist wichtig für diejenigen, die von den Erlösen profitieren», sagte die nordrhein-westfälische Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD).

Befürchtet werden massive Einnahmeverluste für die Haushalte, sollten bei den Sportwetten private Anbieter zugelassen werden. Im vergangenen Jahr flossen über die Lotto-Abgabe rund 2,6 Milliarden Euro in die Länderetats, den Sport, die Kultur und soziale Projekte. Darauf wies in Magdeburg auch der bayrische Regierungschef Horst Seehofer (CSU) hin: «Ich sage ganz offen, dass das fiskalische Interesse ein großes ist, nämlich die finanziellen Mittel für den Staat nicht zu verlieren. Ich wüsste nicht, wie ich das in Bayern ausgleichen sollte. Wenn wir den Weg der Liberalisierung gehen, muss das sehr genau überlegt sein.»

Quelle





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Deutsches Glücksspielmonopol gescheitert: Wie geht es weiter?

Gastkommentar von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Deutschland verfehlt den Scheinheiligkeitstest (hypocrisy test) deutlich. Die vorgeschobene Begründung für das in Deutschland von den Ländern beanspruchte staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele, nämlich die Bekämpfung der Spielsuchtgefahr, hat der EuGH als unzutreffend beurteilt, insbesondere nachdem die Regeln für die Glücksspielform mit der höchsten Spielsuchtgefahr, die Glücksspielautomaten, kürzlich liberalisiert worden sind. Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 ist das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar und damit zumindest in der derzeitigen Form gescheitert, das es keine kohärente und systematische Begrenzung gibt.

Die beschränkenden Regelungen des deutschen Glücksspiel-Staatvertrags dürfen wegen des Vorrangs des Europarechts bis zur Herstellung einer europarechtskonformen Sach- und Rechtslage nicht mehr angewandt werden. Anders als nach deutschem Recht gibt es nach den klaren Ausführungen des Gerichtshofs in der Rechtssache Winner Wetten keine Übergangsregelung und keine vorübergehende Weitergeltung europarechtswidrigen Rechts. Bis auf Weiteres kann somit das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten und Glücksspielen und dessen Bewerbung nicht mehr verboten werden. Auch strafrechtliche Sanktionen sind unzulässig. Für Altfälle (Untersagungsverfügungen gegen Vermittler und in anderen EU-Mitgliedstaaten staatlich zugelassene Anbieter in den letzten Jahren) dürften Schadensersatzansprüche wegen europarechtlicher Staatshaftung bestehen.

Um was geht es ?

Entscheiden musste der EuGH Vorlagen mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte (VG Köln, VG Stuttgart, VG Gießen, VG Schleswig) in den Rechtssachen:
- Markus Stoß u. a. (verbundene Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07)
- Carmen Media (Rs. C-46/08) und
- Winner Wetten (Rs. C-409/06).

Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte. Bei der Rechtssache Winner Wetten geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (März 2006 bis Ende 2007).

Kernaussagen des EuGH

Zwar betont der EuGH, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben und verweist hierbei auf die Besonderheiten bei Glücksspielen („sittliche, religiöse und kulturelle Besonderheiten“). Jeder Mitgliedstaat könne das von ihm angestrebte Schutzniveau bei Glücksspielen selbst bestimmen (d. h. dieses muss nicht bei allen Mitgliedstaaten gleich sein). Auch die Einrichtung eines Monopols für ein Staatsunternehmen ist nach Ansicht des Gerichtshofs grundsätzlich zulässig. Ein Nebeneinander von staatlichem Monopol und Zulassung privater Anbieter für unterschiedliche Glücksspielarten ist nach Auffassung des EuGH ebenfalls grundsätzlich denkbar, wenn dies durch die Umstände sachlich gerechtfertigt ist (wobei der EuGH auf die Vergleichbarkeit abstellt).

Dann verweist der EuGH in seinen Urteilen jedoch auf die Rechtfertigungsprüfung bei der Einschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. So begrenze das von den deutschen Ländern beanspruchte Monopol die Dienstleistungsfreiheit auch bei Anbietern mit einer sog. Offshore-Lizenz (Rechtssache Carmen Media: Lizenz in Gibraltar). Auch die Niederlassungsfreiheit, die nach den Ausführungen des EuGH auch für Wettannahmestellen gilt (d.h. nicht nur für Niederlassungen im handelsrechtlichen Sinn), wird eingeschränkt.

Forderung nach einer „kohärenten und systematischen Begrenzung“

Eine massive Einschränkungen dieser durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch ein Monopol ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgt und sämtliche Glücksspielformen systematisch regelt. Hierzu muss es nach den Feststellungen des Gerichtshofs einen hinreichenden „normativen Rahmen“ und eine „strikte behördliche Kontrolle“ geben. Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten (Landes- und Bundesrecht; in Deutschland bundesrechtlich geregelte Glücksspielautomaten und Pferdewetten) sind europarechtlich nicht relevant. Neben der gesetzlichen Regelung sind die „konkreten Anwendungsmodalitäten“ zu prüfen. Wenn das Monopol mit der Begrenzung der Ausnutzung der Spielleidenschaft begründet werde, sei auf eine „maßvolle Werbung“ zu achten. Bei der grundsätzlich zulässigen „kontrollierter Expansion“ seien die Werbemaßnahmen auf die erforderliche Lenkungsfunktion zu begrenzen.
Hier scheitert Deutschland kläglich. Die deutsche Regelung begrenzt die Glücksspiele nämlich nicht in kohärenter und systematischer Weise. Zum einen führen nämlich die staatlichen Monopolunternehmen intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Sie entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Casino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Das (angebliche) präventive Ziel des Monopols, die Bekämpfung der Spielsucht, wird somit nicht mehr wirksam verfolgt. Damit ist das Monopol gescheitert.
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Parallelität der Rechtfertigungsprüfung (Orientierung der verfassungsrechtlichen Prüfung an den europarechtlichen Vorgaben) dürfte die derzeitige Situation im Übrigen auch verfassungswidrig sein (so auch das VG Berlin in seiner ständigen Rechtsprechung).

Behörden setzen Vollstreckung von Untersagungsverfügungen aus

Mehrere deutsche Behörden haben seit den EuGH-Urteilen vom 8. September 2010 bereits die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen ausgesetzt (z. B. Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg), andere wollen trotz der Europarechtswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage weiter verbieten (z. B. Münster, Bochum), wieder andere warten auf ministerielle Weisungen. In Rheinland-Pfalz gab es bereits die Aufforderung an Sportwettenvermittler, Erlaubnisanträge zu stellen. Man werde sich auf die einschränkenden Regelung durch § 10 Glückspiel-Staatvertrags nunmehr nicht mehr berufen.

Für eine europarechtskonforme Neuregelung ist „großer Wurf“ erforderlich

Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem „großen Wurf“ kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung von Gauselmann & Co. ist aber politisch unwahrscheinlich und – wenn überhaupt – nur mit einer angemessenen Übergangsfrist umsetzbar. Im Übrigen müsste sich auch das als problematisch beurteilte Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.

Politische Diskussion hat erst begonnen

Trotz des derzeitigen rechtlichen Umbruchsituation und obwohl die Evaluierung des Glücksspiels-Staatvertrags bereits für 2010 angesetzt war, ist die politische Diskussion erst jetzt in Gang gekommen. Während Schleswig-Holstein und Niedersachsen sich bereits vor den EuGH-Urteilen für eine Konzessionssystem für Sportwetten ausgesprochen hatten (bei Aufrechterhaltung des für die Länderhaushalte wesentlichen Lottomonopols), gab es nunmehr positive Signale aus Bayern und von der FDP Hessen. Eine einheitliche Linie der Länder ist aber nicht erkennbar. Insbesondere Ministerpräsident Beck sprach sich für eine Beibehaltung des Monopols aus, allerdings ohne einen rechtlich umsetzbaren Weg zu nennen. Auch auf Bundesebene (Neuregelung der bundesgesetzlich geregelten Glücksspielautomaten) gab es bislang keine öffentliche Diskussion.

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Zocken auf Lizenz - Der Glücksspielmarkt wird liberalisiert

Nach jahrelangem Kampf gegen die Sportwetten knickt die bayerische Staatsregierung ein. Sie will das Glücksspiel liberalisieren. Und die Lobby für Spielautomaten sponsert den CSU-Parteitag.

MÜNCHEN - Es ist ein Poker, bei dem Milliarden auf dem Spiel stehen. Bisher gab Bayern die Karten nicht aus der Hand. Nirgendwo sonst wurde so hart gegen Sportwetten vorgegangen: Real Madrid musste beim Abschiedsspiel für Franz Beckenbauer in der Allianz-Arena „oben ohne“ antreten, also ohne „Bwin“-Schriftzug auf dem Trikot. Der AC Mailand bekam 100239,69 Euro Strafe aufgebrummt, weil er sich weigerte. 1860 München musste seinen Sponsor in die Wüste schicken. Und die Polizei hob im ganzen Freistaat Wettbüros aus. Wetten, dass das bald anders wird?

Die bayerische Staatsregierung droht jetzt beim großen Glücksspiel einzuknicken und das Monopol auf den Hauptgewinn aufzugeben: Sie will die Sportwetten liberalisieren und Zocken auf Lizenz erlauben. Hinter den Kulissen aber wird wie wild gereizt und geboten. Die Beamten im Finanzministerium fürchten, dass mit den Sportwetten auch das Lotto-Monopol fällt. Denn wie soll der Staat dann künftig noch argumentieren, nur er könne die Suchtgefährdung in Griff bekommen? Damit wären für die Bundesländer pro Jahr 2,8 Milliarden Euro futsch. Bayern alleine würde 429 Millionen verlieren.

Aber auch FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß mischt kräftig mit: Denn Sportwetten-Anbieter „Bwin“ will mit Millionen auch den Rekordmeister sponsern. Den Chef der Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), hat Hoeneß in einem langen Gespräch überzeugt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist eh auf seiner Seite. Und Ministerpräsident Horst Seehofer? Der sagte vor der CSU-Fraktion: „Ich führe doch keinen Krieg, den ich nicht gewinnen kann.“

Die staatliche Oddset-Sportwette schrumpft dahin. Ihr Umsatz sank von 540 Millionen im Jahr 2000 auf 180 Millionen in 2009. Denn die illegalen Anbieter operieren von Steueroasen aus. Angeblich deckt Oddset nur noch fünf Prozent des deutschen Marktes. Dazu kommt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der bestätigt zwar das staatliche Glücksspiel-Monopol – aber nur, wenn die Politik in Deutschland auch Maßnahmen gegen die suchtgefährdenden Spielautomaten ergreift. Und das tut sie nicht.

Während Lotto und Sportwetten mit dem Glücksspielvertrag den Ländern unterliegen, ist für die Spielautomaten der Bund mit seiner „Spielverordnung“ zuständig. Wie Pilze schießen in Bayern die Spielhallen aus dem Boden: Vor drei Jahren waren es noch 9000, jetzt sind es 16000, die 23 Stunden am Tag offen sein dürfen. „Was in diesen Spielhöllen stattfindet, dagegen sind Spotwetten harmlos“, echauffierte sich Landtagspräsidentin Barbara Stamm und forderte ein gnadenloses Vorgehen. „Etwa 80 Prozent aller pathologischen Spieler, die sich in Therapie begeben, sind spielautomatensüchtig“, sagt Tilmann Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.

Bis Mitte Dezember will die bayerische Staatsregierung eine Entscheidung treffen. Die Spielautomaten-Lobby jedenfalls hat schon kräftig geboten und den CSU-Parteitag gesponsert – und dafür schöne bunte Automaten aufgestellt, an denen die Delegierten zocken konnten. Angela Böhm

Quelle


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Tut richtig gut, die Standard-Vorgaben für die Kohärenz
bei den Geldspielautomaten in die Kommentar-Spalten zu setzen. grins

Früher oder später kommt das auch bei den Politikern an -
sie kriegen einen großen Schreck und beerdigen das
Sportwetten-Monopol endgültig. nod





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Na, ich bin gespannt, wie oft die abendzeitung
meinen Kommentar noch löscht. rolleye








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Kenne das Spielchen , ab einer bestimmten Uhrzeit gehen die Herren zur Nachtruhe... wink







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Dabei habe ich nur das hier geschrieben:


Antwort auf:
@ Romulus: Sie vergessen, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das staatliche Sportwetten-Monopol nur aufrecht erhalten werden kann, wenn es der Bekämpfung der Spielsucht dient. Ihr Versuch einer Ausflucht ( "Integrität des Sports" ) endet ebenso in der Sackgasse wie der dahingemurkste Glücksspielstaatsvertrag, der von Anfang an eine Totgeburt war. --- Ich habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht, wie eine Ausdehnung des Glücksspielstaatsvertrags auf Geldspielautomaten aussehen müßte, um eine europarechtskonforme Kohärenz des Monopols herzustellen: 1. Da Geldspielautomaten ein viel höheres Suchtpotenzial als Sportwetten aufweisen, muss eine mindestens ebenso strenge Regelung wie bei Oddset-Wetten eingeführt werden. 2. Das bedeutet eine komplette Erfassung der Spieleinsätze jedes einzelnen Spielers an jedem einzelnen Gerät. 3. Dafür müssen alle Geldspielautomaten mit Kartenlesegeräten ausgestattet und mit einem Zentralcomputer vernetzt werden. 4. Wer als spielsüchtig auffällt ( die Kriterien dafür müssten noch festgelegt werden ), wird sofort für sämtliche Geldspielautomaten gesperrt. 5. Natürlich dürfen solche Geldspielgeräte nicht mehr von Privaten betrieben werden, da nur der Staatsmonopolismus die Spieler schützen kann. 6. Deshalb müssen die Spielhallen entweder verstaatlicht oder geschlossen werden. Im Bund ist der Wirtschaftsminister Brüderle ( FDP ) für die Geldspielautomaten zuständig. Dies war früher für die Länder ein Vorteil, weil sie wegen der fehlenden Kohärenz mit dem Finger auf den Bund zeigen konnten. Dank dem überaus gerechten Urteil des EuGH verdreht sich das nun ins Gegenteil - denn der Bund wird die oben genannten Regelungen nicht einführen. --- @ abendzeitung: Lieber Zensor, haben Sie keine Argumente?



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Dagegen darf das stehen bleiben:


Antwort auf:
Dann war das Gerede vom Schutz der Bürger vor Glücksspiel eh nur wieder typisch verlogene CSU-Heuchelei. Die geistig-moralische Verkommenheit dieser Partei erinnert inzwischen an die der SED in ihren letzten Zügen.

warum

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Mehr Freiheit für das Glücksspiel?

Innenminister will private Sportwetten zulassen – Lotto-Chef warnt vor möglichen Folgen

An sich ist die Rechtslage klar: Sportwetten privater Anbieter sind in Bayern verboten. Das Monopol für das Zocken auf Sieg oder Niederlage hat der staatliche Wettanbieter Oddset. Trotzdem ist etwa der deutsche Nationalspieler Mesut Özil auch im Freistaat auf vielen Fotos im blütenweißen Trikot seines Arbeitgebers Real Madrid zu sehen – auf der Brust das Logo des Vereins-Sponsors bwin, der die hierzulande verbotenen Wetten für jeden zugänglich im Internet anbietet.

Längst hat die Realität des Internets auch den Glücksspielmarkt aufgerollt: Über 90 Prozent der in Deutschland gespielten Sportwetten werden nach Expertenschätzungen im Internet platziert – und sind damit nach geltendem Recht illegal. Der deutsche Ableger von bwin spricht von einem deutschen Gesamtumsatz im „unregulierten“ Sportwettenmarkt von rund 6,3 Milliarden Euro im Jahr 2009. Der angebliche Monopolist Oddset setzt dagegen nach eigenen Angaben nur 230 Millionen Euro um.

Unbefriedigender Zustand

Dass der derzeitige Zustand unbefriedigend ist, bestätigen alle Beteiligten. Wie man dem Dilemma entrinnen kann, ist dagegen heftig umstritten. Schließlich geht es zumindest für den Staat als Regulierer nicht nur um viel Geld, sondern auch um Jugendschutz, Suchtprävention und die Verhinderung von Betrug und Manipulation.

Bereits 2006 stand das Thema schon einmal auf der Tagesordnung: Das Bundesverfassungsgericht hatte das damals geltende staatliche Wettmonopol in Bayern für rechtswidrig erklärt. Entweder das Monopol müsse konsequent auf die Suchtprävention ausgerichtet werden und deshalb etwa weitgehend auf Werbung verzichten. Oder aber es müsse staatlich kontrollierter Wettbewerb zugelassen werden.

Die Bundesländer einigten sich schließlich 2008 auf den Erhalt des staatlichen Monopols in Deutschland. Am Grundproblem geändert hat sich seitdem jedoch nichts. So bezweifelt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil vom September 2010, ob das Staatsmonopol noch geeignet sei, die Spielsucht zu bekämpfen. Verwiesen wird dabei unter anderem auf den auch in Bayern freigegebenen Markt mit Glücksspielautomaten, denen von Experten ein höheres Suchtpotenzial zugeschrieben wird als etwa Sportwetten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht sich auch deshalb für eine „maßvolle Liberalisierung bei den Sportwetten“ aus. Staatliche Konzessionen könnten unter strengen Auflagen etwa für den Jugendschutz an private Anbieter vergeben werden, so der CSU-Politiker bei einer Expertenanhörung in München. Denn für ein „stimmiges Gesamtsystem“ müsse man sich letztlich auch „der Realität eines Schwarzmarktes vor allem bei Sportwetten stellen“.

Unterstützung für Liberalisierung

Eine Position, die im Landtag parteiübergreifend durchaus auf Zustimmung stößt: Das staatliche Monopol sei „schon immer sehr windig begründet gewesen“, findet etwa Grünen-Abgeordneter Martin Runge. Auch der Freie-Wähler-Abgeordnete Michael Piazolo hält ein Lizenzverfahren für einen „gangbaren Weg“ und kritisiert die derzeitige Ungleichbehandlung von Automaten auf der einen, Wetten und Lotto auf der anderen Seite: „Der angebliche Kampf gegen die Spielsucht ist so nicht sehr glaubwürdig“, so Piazolo.

Und die FDP-Medienexpertin Julika Sandt plädiert dafür, nach einer Liberalisierung auch Gewinne privater Wettanbieter gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Zudem müsse das staatliche Lotto-Monopol aufgrund der möglichen hohen Gewinnsummen bestehen bleiben.

Vorstellungen, die Erwin Horak, Präsident der staatlichen Lotterieverwaltung, für wenig realistisch hält. Das staatliche Monopol sei nur insgesamt zu verteidigen. Und ein Ende des Monopols habe nicht nur für die Verbreitung der Spielsucht unabsehbare Folgen. Auch die Förderung des Gemeinwohls und des Sports aus den Glücksspielerträgen von derzeit rund 2,8 Milliarden Euro sei „dann nicht mehr zu realisieren“.

Der Lotto-Manager setzt dagegen auf mehr Wettbewerbsfähigkeit seiner staatlichen Sportwetten: „Wir hoffen etwa, dass wir mit einem neuen Staatsvertrag wieder im Internet tätig sein dürfen.“ Schützenhilfe erhofft sich Horak dabei vom Amateursport. So könne ein „optimierter Staatsvertrag“ den Oddset-Umsatz verdreifachen – was der Sportförderung 75 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen spülen könne.

Ob es dazu kommt, ist offen. Zumal die Zeit drängt: Bereits im Dezember wollen die Ministerpräsidenten einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verhandeln, bis März 2011 soll ein Konsens auf den Tisch. Die Liberalisierung im Wett- und Lottobereich sei aber so oder so nicht mehr zu stoppen, glaubt der Unternehmensberater Martin Oelbermann, der den Glücksspielmarkt seit Jahren analysiert: „Das Monopol für Lotterien wird in ein paar Jahren de facto nicht mehr existent sein.“

Quelle



Das Monopol bei den Sportwetten kann Herr Horak
mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vergessen.

Mit der Geldspielautomatenindustrie legt er sich erst gar nicht an.






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Deutscher Lottoverband begrüßt das Ergebnis der Anhörung im Bayerischen Staatsministerium des Innern als wichtigen Schritt in die richtige Richtung

Hamburg, 15. November 2010 – Der Deutsche Lottoverband begrüßt das Fazit der Anhörung, die am vergangenen Mittwoch, 10.11.2010, zum deutschen Glücksspielwesen im Bayerischen Innenministerium stattgefunden hat. Nach der Veranstaltung hatte sich Innenminister Herrmann für eine maßvolle Liberalisierung der Sportwetten bei gleichzeitiger Beibehaltung des Lotterieveranstaltungsmonopols ausgesprochen. Die hiermit einher gehende Abkehr von der Suchtprävention als zentrale Monopol-Begründung würde auch zu einer Öffnung im Bereich der Lotterien und Klassenlotterien und damit auch zu deutlichen Erleichterungen für Werbung und Vertrieb von gewerblichen Spielvermittlern führen. "Das ist ein wichtiges und richtiges Signal in der aktuellen Diskussion um die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des deutschen Lottos", so André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes.

Der renommierte Europarechtsexperte Prof. Dr. Dieter Dörr von der Universität Mainz betonte in seinem zentralen Beitrag der bayerischen Anhörung, dass das Suchtargument für den Bereich der Lotterien unhaltbar sei. Angesichts der Marktverhältnisse bei Sportwetten müsse gesetzgeberisches Ziel eine Teilliberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes sein. Diese sei sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig.

Zwei jüngste Urteile des Verwaltungsgerichts Halle deuten ebenfalls in diese Richtung. Das Gericht hatte am 11.11.2010 zentrale Beschränkungen des GlüStV für unionsrechtswidrig und unanwendbar und die Internetvermittlung von Lotterien für zulässig erklärt. In Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hatte das VG Halle rund 100 Sucht-Fachkliniken sowie sämtliche Betreuungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland zur Bedeutung von Lotterien wie "Lotto 6 aus 49" im Zusammenhang mit Spielsuchtfällen befragt. Die wissenschaftliche Auswertung, bei der auch der aktuelle Stand der Forschung einbezogen wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Gefahr einer "Lottosucht" faktisch nicht existent ist.

Prof. Dr. Johannes Dietlein von der Universität Düsseldorf, Berater des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), forderte in München hingegen eine Verschärfung des staatlichen Glücksspielmonopols, die allerdings ohne den Aspekt der Suchtprävention verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Eine Antwort auf die Frage, wie das Monopol bei Lotto aufrechterhalten bleiben könne, obwohl eine Lottosucht mittlerweile einhellig als empirisch widerlegt angesehen werde, blieb Prof. Dietlein schuldig.

Allein Bayern wird aufgrund der Folgen des Glücksspielstaatsvertrages bis 2011 rund 500 Mio. Euro an Steuern und Zweckerträgen aus den Lotterien verlieren. Kumuliert verlieren die Länder knapp 10 Mrd. Umsatz mit staatlichen Lotterieprodukten und damit 3,5 Mrd. Steuern/Zweckerträge bis 2011. Diese herben Verluste sind eingetreten, obwohl die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks unter Missachtung des GlüStV ihre Werbeausgaben nochmals auf 51 Millionen Euro aufgestockt hatten. Hinzu kamen weitere erhebliche Ausgaben insbesondere für die Jackpotwerbung in den Lotto-Annahmestellen.

Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit hat dazu geführt, dass die Länder am 08. September 2010 den "Scheinheiligkeitstest" beim Europäischen Gerichtshof verloren hatten.

Würden die Länder weiter am bisherigen Ansatz des GlüStV festhalten, dürfen die Lottogesellschaften nach dem Richterspruch aus Luxemburg (neben weiteren massiven Beschränkungen) ab sofort praktisch gar nicht mehr werben. Vor allem Jackpotwerbung wäre dann ebenso verboten wie die Lotto-Werbung mit dem "guten Zweck". Tippen dürfte nur noch, wer sich vorher einer genauen Ausweiskontrolle unterzogen hat. "Das wäre der schnelle Tod für das deutsche Lotto", so Jütting.

Ausweg aus der Lotto-Krise

Zwei länderoffene CdS-Arbeitsgruppen erarbeiten derzeit alternative Entwürfe für einen Änderungsstaatsvertrag (ÄndGlüStV) zum GlüStV. Zum einen um das Monopol bei Lotterien und Sportwetten weiterzuentwickeln, zum anderen um das Lotterieveranstaltungsmonopol beizubehalten und zugleich das Sportwettenangebot konzessioniert zu öffnen. Außerdem werden sie sich der Frage stellen müssen, wie die von sechs Ländern befürwortete Experimentierklausel umgesetzt werden kann.

Erste Entwürfe der Änderungsglücksspielstaatsverträge sollen am 16. November 2010 auf der Glücksspielreferententagung in Fulda diskutiert werden. Die Weichen für die Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland sollen dann die Regierungschefs der Länder Mitte Dezember stellen.

Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
Tel. 040 – 89 00 39 69
E-Mail: info@deutscherlottoverband.de

veröffentlicht am: 15.11.2010 15:18




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Sportwettenmarkt in den Startblöcken

Private Anbieter und Vereine warten auf die Markt-Liberalisierung

Von Heinz Peter Kreuzer

Sportvereine, Verbände und Wettunternehmen stehen in den Startblöcken: Sponsoringmillionen im dreistelligen Millionenbereich werden prognostiziert, wenn Werbung für Sportwetten in Deutschland erlaubt wird. Einige private Wettanbieter haben schon erste Versuche mit Werbung gestartet, bisher ohne Konsequenzen.

Die internationalen Anbieter für Sportwetten warten nur auf eine Öffnung des deutschen Marktes. Warum der deutsche Markt so wertvoll ist, beschreibt Andreas Ullmann, Sponsoringexperte beim Beratungsunternehmen "Sport+Markt":

"Der deutsche Markt bietet natürlich viele Sportarten, die sich sehr gut für das Sportwettengeschäft eignen. Also es gibt kein Land in Europa, das so viele Mannschaftssportarten zu bieten hat mit einem hohen Professionalisierungsgrad. Millionen von deutschen Sportfans gehen jedes Wochenende in diese Stadien, diese Arenen, die natürlich auch exzellente Plattformen sind für die Sportwettenanbieter, um sich zu zeigen, um dem Sportwettenanbieter ein Gesicht zu geben."

Die großen Unternehmen "bwin" und "betfair" warten noch die politische Entwicklung ab. Andere Firmen wie "Tipico" und "bet-at-home" haben schon erste Vorstöße gewagt. So schaltete "Tipico" Bandenwerbung bei Hoffenheimer Bundesligapartien und der Europa League-Begegnung zwischen Bayer Leverkusen und Aris Saloniki. Bisher haben die Behörden nur Anhörungsbögen verschickt, aber noch keine Strafen verhängt. Vorreiter war jedoch der Handball-Bundesligist SG Flensburg-Handewitt, der eine Partnerschaft mit "bet-at-home" einging. SG-Geschäftsführer Holger Kaiser sieht sich im Recht, spätestens mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September sei der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag nicht mehr gültig. Sonst hätte Kaiser eine Lösung wie der französische Fußball-Klub Olympique Lyon bevorzugt:

"Da können wir sicherlich bei Spielen auf europäischem Niveaus auf dem Trikot machen, was wir wollen. Bei den Auswärtsspielen auf europäischer Ebene, das sind die Märkte, die für unseren Partner bet-at-home interessant sind."

Lebt Flensburg-Handewitt schon eine Partnerschaft, haben die ersten Fußball-Bundesligisten schon Vorverträge abgeschlossen. Bayern München hat die Casino-Tochter von "bwin" gewählt, Borussia Dortmund soll sich mit "bet-at-home" über ein Vertragsvolumen von 1,2 Millionen Euro einig sein. Hannover 96 soll einen Kontrakt mit "Tipico" haben, ein Premium-Sponsoring bei den Niedersachsen soll 800.000 Euro wert sein. Alle warten nur auf grünes Licht von ihrer Landesregierung. Immer wieder tauchen Millionensummen im dreistelligen Bereich auf, wenn über das Gesamtvolumen des Sponsorings von Wettunternehmen die Rede ist. Doch Sponsoringexperte Ullmann warnt:

"Es werden sicherlich Sponsoringpakete geschaffen, für diese Sponsoren, die natürlich auf eine gewisse Art und Weise den Wettbewerb anheizen. Denn die Assets, die die Vereine zu vergeben haben, das heißt Banden, Trikots, die die Vereine zu vergeben haben, die sind ja im Endeffekt begrenzt. Man kann natürlich das Trikot in vielen Sportarten nur einmal vergeben. Das heißt auf der anderen Seite müssen natürlich Bandenzeiten oder andere Rechte ein Stück weit bei Konkurrenten in dem Fall oder anderen Branchen reduziert werden."

Für die Wettunternehmen ist ein Engagement im Sport und besonders im Fußball für ihr Image ungemein wichtig. Denn durch das Wettverbot in Deutschland war die Branche in ein schlechtes Licht geraten. Andreas Ullmann:

"Und wenn sie dann sehen, das die starken Bundesligamarken, die Vereine mit diesen Partnern zusammenarbeiten, dann gibt das sicherlich einen Schub für die Sportwettenanbieter, an Renommee zu gewinnen, an Bekanntheit zu gewinnen und an Akzeptanz zu gewinnen. Die Sportwetter haben dann das Gefühl, es ist alles legal, das Unternehmen ist zum Anfassen. Und so führt es natürlich dazu, dass dementsprechend die Wettumsätze gesteigert werden können."

Quelle: Deutschlandradio ( auch als Audio verfügbar )




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"Wir suchen den dritten Weg"

DOSB-Generaldirektor will Sportwetten neu organisieren
Michael Vesper im Gespräch mit Dirk Müller


Das Lotteriemonopol habe gut funktioniert, das Monopol bei den Sportwetten hingegen nicht, sagt Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vesper plädiert daher für ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Modell, das auch private Anbieter einschließen soll, sofern sie die Bedingungen für die Lizenzvergabe erfüllen.

Dirk Müller: Hunderte Millionen stehen auf dem Spiel, die im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Spielfeld erwirtschaftet werden, oder demnächst erwirtschaftet werden könnten: durch Sportwetten auf die Ergebnisse von Fußballspielen, von Partien im Handball, Basketball oder auch Eishockey. Denn die Sportverbände und die Vereine wollen, dass das staatliche Wettmonopol endlich fällt. Die Lottogesellschaften der Bundesländer, alleinige Herrscher auf diesem Markt, sehen das ganz anders. Sie wollen private Anbieter unbedingt verhindern, sind für stärkere Kontrollen dagegen im Internet, weil sich dort zunehmend internationale Wettagenturen breit machen, die Deutschen kräftig mitwetten, dabei sind in Deutschland private Wettanbieter verboten, bislang jedenfalls.

Schluss also mit dem Monopol, sagen die Sportvereine und die Sportverbände. Darüber sprechen wollen wir nun mit Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Guten Morgen!

Michael Vesper: Guten Morgen, Herr Müller!

Müller: Herr Vesper, verdient Bayern München nicht Geld genug?

Vesper: Ja. Darum geht es auch gar nicht. Es geht nicht darum, dass Bayern München aus den Oddset-Wetten oder aus den Sportwetten insgesamt nun eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen soll, sondern es geht darum, wie das Glücksspiel insgesamt, also Lotterien und Sportwetten, in den kommenden Jahren organisiert werden sollen. Und der Staatsvertrag, den die 16 Länder geschlossen haben, läuft in einem Jahr aus, die Länder haben sich verpflichtet, ihn zu evaluieren und dann zu einer Anschlussregelung zu kommen, und das Kernergebnis dieser Evaluation lautet, dass das Lotteriemonopol im Bereich der Lotterien gut geklappt hat, es hat gut funktioniert, es ist auch gut begründet, und im Bereich der Sportwetten hat es eben nicht funktioniert, sondern hier hat sich ein schwarzer Markt, ein grauer Markt entwickelt, sodass die staatliche Oddset-Wette, die angeblich das Monopol hat, noch gerade drei bis fünf Prozent des gesamten Marktes abdeckt, und das kann so nicht bleiben.

Müller: Aber Sie wollen doch mit der möglichen Liberalisierung auch Geld verdienen für Ihren Verband?

Vesper: Es geht nicht um Liberalisierung, sondern es geht darum, ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Konzessionsmodell zu schaffen.

Müller: Also Privatisierung?

Vesper: Das heißt, es können auch Private Sportwetten veranstalten, wenn sie eine Lizenz beantragen und wenn sie dann die Bedingungen für diese Lizenz erfüllen. Heute ist es doch so, dass 95 Prozent des Marktes völlig dereguliert sind. Die privaten Sportwetten gehen völlig am Ordnungssystem des Staates vorbei. Weder der Fiskus, noch der Sport haben davon irgendetwas. Und das wollen wir ändern! Deswegen eine Konzession und ein Teil dieser Konzessionsbedingungen wird sein, dass die Sportwettenveranstalter dann auch eine Konzessionsabgabe zahlen, von der der Sport einen Vorteil hat, aber natürlich auch der Staat und weitere gemeinnützige Zwecke.

Müller: Aber nun ist ja der DOSB, der Deutsche Olympische Sportbund, nicht verantwortlich für die Marktfreiheit auf dem Wettanbietermarkt. Herr Vesper, die Frage deshalb, weil im Grunde geht es Ihnen doch ums Geld. 80 Millionen sollen dafür herausspringen. Stimmt das?

Vesper: Es geht sicherlich auch ums Geld, aber es geht nicht nur ums Geld. Es kann ja nicht sein, dass von etwa fünf bis sieben Milliarden Euro, die derzeit von deutschen Wettern auf dem deutschen Markt umgesetzt werden, kein einziger Cent in Deutschland verbleibt, weder beim Staat, noch beim Sport. Ohne Sportveranstaltungen könnte es überhaupt keine Sportwetten geben und deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass der Sport auch anmahnt, dass er einen Teil dieser Einnahmen für sich bekommt. Heute ist es wie gesagt so, dass die Unternehmen, bei denen deutsche Wetten mit Milliardenbeträgen insgesamt abgeschlossen werden, dass von dort überhaupt nichts beim deutschen Staat verbleibt und eben auch nicht beim Sport. Das wollen wir ändern.

Müller: Die 80 Millionen, ist das eine Zahl, die Sie bestätigen können?

Vesper: Das ist eine Größenordnung, die sich daran orientiert, was der Sport vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2006 von der Oddset-Wette bekommen hat, wie er daran partizipiert hat. Wichtig ist: Diese Mittel fließen ausschließlich in den gemeinnützigen, in den gemeinwohlorientierten Sport. Das soll nicht dazu dienen, die Proficlubs reicher zu machen, sondern es geht darum, den gemeinnützigen Sport zu fördern. Damit verbunden wäre dann ja auch die Möglichkeit, zu werben und Sponsoring-Verträge abzuschließen. Das gilt dann nicht nur für die privaten Veranstalter, sondern auch für den staatlichen Veranstalter Oddset. Dann könnten die Profivereine mit denen Sponsoring-Verträge abschließen, wie das um uns herum in allen Nachbarländern von Deutschland heute schon passiert.

Müller: Reden wir, Herr Vesper, über die vermeintliche Kehrseite. Die staatlichen Lottogesellschaften, sieben Milliarden nehmen die insgesamt ein. 500 Millionen, wenn wir das richtig gelesen haben, gehen ja auch in Richtung Amateursport. Jetzt argumentieren die staatlichen Lottogesellschaften, wenn das Wettmonopol fällt, dann fällt auch das Lottomonopol, und das wäre wiederum sehr schlecht für Sie, 500 Millionen.

Vesper: Das wäre in der Tat sehr schlecht für uns, und deswegen sind wir auch sehr für die Beibehaltung des Lotteriemonopols, also des Monopols im Bereich von Lotto und ähnlichen großen Lotterien, und es ist ein großer Erfolg und findet unsere volle Zustimmung, dass die 16 Ministerpräsidenten einstimmig erklärt haben, dass sie bei diesem Monopol auf jeden Fall bleiben wollen.

Müller: Das heißt, in Ihrem Herzen sind Sie zweifach disponiert? Sie sind einerseits Marktwirtschafter und auf der anderen Seite Monopolist?

Vesper: Nein, wir suchen den dritten Weg. Wir glauben, dass es im Bereich der Lotterien nicht nur möglich, sondern geboten ist, am Monopol festzuhalten, weil es hier auch darum geht, die Bürger vor betrügerischen Lotterieanbietern zu schützen. Deswegen sollte das staatliche Monopol als eine Folge des Verbraucherschutzes beibehalten werden, während in den Sportwetten dieses Monopol eben nicht funktioniert hat. Dort gibt es eben diesen Schwarzmarkt und es muss unser Ziel sein, diesen Schwarzmarkt in die Legalität zu holen und dorthin zu kanalisieren.

Müller: Wie groß ist die Gefahr, wenn die Sportwetten privatisiert werden, dass dann noch mehr manipuliert wird?

Vesper: Wissen Sie, die Manipulationen machen nicht vor dem System der Organisation der Wetten halt. Der Fall Hoyzer ist der staatlichen Oddset-Wette passiert. Es geht auch darum, Regeln zu finden, mit denen solche Manipulationen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden können. Wir sind beispielsweise dafür, mit der Lizenz ein Verbot bestimmter Live-Wetten zu verbinden, also die Wette auf den nächsten Einwurf oder Einzelereignisse, die leicht zu beeinflussen sind. Heute kann auf all diese Dinge gewettet werden im illegalen Markt. Wir wollen das abschaffen, auch im Interesse der Integrität des sportlichen Wettbewerbes, die wir zu hüten haben.

Müller: Warum finden Sie das in Ordnung, dass die Proficlubs dann noch mehr Geld verdienen können?

Vesper: Es geht darum, dass die Profis Sponsoring- und Werbeverträge abschließen können mit Unternehmen wie Oddset beispielsweise. Wir haben ja gesehen, dass einige Fußballvereine auch mit den Lottounternehmen bereits solche Sponsoring-Verträge abgeschlossen haben, die wir dann an den Banden sehen, was nach dem EuGH-Urteil und nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eigentlich problematisch ist.

Müller: Grauzone?

Vesper: Ja! Wir möchten gerne, dass hier ein normaler Wettbewerb im Sportwettenbereich stattfindet, aber nach vom Staat aufgestellten und kontrollierten Regelungen. Es kann nicht so weitergehen, dass über 95 Prozent des Marktes faktisch dereguliert sind und völlig am staatlichen Ordnungssystem vorbeigehen.

Müller: Bei uns heute Morgen im Deutschlandfunk Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vielen Dank für das Gespräch und auf Wiederhören!

Vesper: Gerne!

Quelle: Deutschlandradio ( auch als Audio verfügbar )





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Kaum ist Ransi im Spielzeugland, hat hier das erste Wettbüro seine Pforten geöffnet. Anbieter war mir bisher unbekannt. Scheint aber seriös zu sein. Auch die Räumlichkeiten sehr ansprechend. Wettprogramm habe ich hier liegen, aber noch keine Quoten verglichen. Ist auf jedenfall eine Alternative zu odsett.


Die Stimmen außerhalb meines Kopfes irritieren mich am meisten!


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Auch in meiner Kleinstadt hat das Wettbüro seit
zwei, drei Wochen wieder geöffnet.





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Schluss mit der Lebenslüge Suchtbekämpfung –
Experten halten das staatliche Wettmonopol für kontraproduktiv


Ein Artikel von Ansgar Lange

Frankfurt/München, November 2010 - "Wir müssen mit der Lebenslüge aufhören, das Lottomonopol diene der Suchtbekämpfung beim Glücksspiel", sagt Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die Sportverbände und Profiligen setzen darauf, dass das staatliche Wettmonopol fällt und private Sportwettenanbieter sich mit einer Lizenz auf dem Markt betätigen können. Das staatliche Lottomonopol soll als eine tragende Säule erhalten bleiben. "Die Öffnung bei den Sportwetten hätte enorme Auswirkungen", schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS). "Die Schranken gingen hoch für einen neuen Markt, von heute auf morgen entstünde ein neuer, legaler Wettbewerb zwischen potenten Anbietern. Es gibt Schätzungen, wonach die Profiligen im Fußball, Handball, Basketball und Eishockey davon mit Sponsoringgeldern von insgesamt 200 bis 400 Millionen Euro im Jahr profitieren könnten".

Doch dies ist nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite gibt es laut FAS die "hartnäckigen Verfechter des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages". Diese warnten davor, dass eine Aufweichung den gesamten staatlichen Lottoblock mit seinen derzeit sieben Milliarden Euro Umsatz gefährde, weil auch hier in absehbarer Zeit die Barrieren für private Anbieter wohl fielen. Wer den Kampf um das Monopol gewinne, sei offen, schreibt die Sonntagszeitung.

Dabei sprechen gute Gründe für ein Aufbrechen des verkrusteten und ineffektiven Monopols und eine maßvolle Liberalisierung. So hat das Institut "Sport und Markt" in Köln registriert, wie in Frankreich durch die Liberalisierung des Wettmarktes die Einkünfte im Fußball beim Trikotsponsoring sprunghaft gestiegen sind – um 55 Prozent. Dies gelte ebenso für England, Spanien und Italien. "Die Beispiele aus dem westeuropäischen Ausland beweisen, dass legalisierte Märkte zudem besser kontrollierbar sind. Hier versagt das bisherige Staatsmonopol ja eklatant. Ein staatliches Monopol, so unsere Erfahrung, verringert nicht zwangsläufig Manipulation und Suchtpotenziale", sagt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach und fordert für den Bereich Online-Glücksspiel eine europäische Lerngemeinschaft, da es bereits gute Modelle bei den europäischen Nachbarn gebe. Wer bei den Sportwetten auf Liberalisierung setze, so der Rechtsexperte, müsse konsequenterweise auch für eine Legalisierung von Online-Poker eintreten, damit sich der "rechts-graue" Raum lichte. Deutschlands Nachbarn Dänemark, Frankreich Italien und neuerdings wohl auch Holland seien diesen Weg gegangen und das auch aus gutem Grund. So sei der Rohertrag, der bei Online-Poker erzielt werden könne, sogar noch etwas höher als der Rohertrag von Sportwetten, sagt Hambach.

Befürworter des Staatsmonopols führen häufig ins Feld, dass nur ein solches Monopol eine üppige Förderung des Breitensports garantiere. Kritiker halten diese Argumentation für wenig stichhaltig. "Wir sind im Fall einer Öffnung für eine Sportwettenabgabe der privaten Wettanbieter, die auch dem gemeinnützigen Sport zugute käme, nicht jedoch den Profis. Wir stellen uns einen Anteil am Umsatz vor. Er muss spürbar, aber auch marktgerecht sein und liegt unseres Erachtens zwischen drei und zehn Prozent", so Vesper gegenüber der FAS. Am Ende könnte es nur Gewinner und keine Verlierer geben, denn nach Vespers Vorstellungen könnte der staatliche Lottoblock nach einer "moderaten Liberalisierung und maßvollen Öffnung des Wettmarktes" (Wulf Hambach) auch selbst wieder offensiver werben können – und zwar ohne das Menetekel der Suchtgefahr, das wohl am ehesten auf Glücksspielautomaten zutrifft.

Der "große Kampf um die Wett-Millionen" (FAS) geht in eine nächste Runde. Bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember könnte eine Vorentscheidung fallen. Die Arbeitsgruppe "Zukunft des Lotteriemonopols" soll bis dahin zwei Entwürfe für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ausarbeiten. "Auf den Sieg einer Interessengruppe in diesem Milliardenspiel zu wetten wäre aber derzeit reine Glückssache", schließt die Zeitung ihren Artikel.

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Schwere Niederlagen für staatlichen Glücksspielanbieter

Bundesgerichtshof verschafft EU-Anwendungsvorrang Geltung

Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen.

In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können. Eine Strafbarkeit könne nicht von der Würdigung tatsächlichen Verhaltens staatlicher Glückspielanbieter abhängig gemacht werden.

Zwar liegt die schriftliche Begründung der Urteile noch nicht vor, doch alleine der Inhalt des Urteilstenors läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schluss zu, dass die Bundesrichter dem Anwendungsvorrang des EU-Gemeinschaftsrechts Geltung verschafft haben.

Die Fälle betrafen den Zeitraum nach Verkündung des Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts, aber vor Geltung des Glücksspielstaatsvertrages. Bereits am 22.07.2010 am Schluss der Sitzung hatte der Bundesgerichtshof in zwei sog. Altfällen ebenfalls auf Klageabweisung erkannt. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 spricht allerdings vieles für eine Übertragbarkeit auch auf den Zeitraum seit Geltung des Glücksspielstaatsvertrages, da zum Glücksspiel anreizende Werbeaktivitäten seitdem ununterbrochen festzustellen waren und eine gesetzessystematische Mißkonstellation zu beanstanden ist.

Das pikante: Nicht nur, dass die Lottogesellschaft nun erhebliche Prozesskosten erstatten muss, teilweise hatte sie bereits Vollstreckungsverfahren eingeleitet, denen nun der Rechtsgrund entfallen ist.

Die Urteile dürften auch erhebliche Auswirkungen auf die am 24.11.2010 in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verhandelnden Fälle haben. Sollten die Verwaltungsrichter des Bundes die Sache anders als der Bundesgerichtshof sehen, dürfte dies ohne Anrufung des gemeinsamen Senats wohl nicht erfolgen dürfen.

BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 Az.: I ZR 163/07, I ZR 170/07;
Urteile vom 18. November 2010 Az: I ZR 156/07, I ZR 159/07, I ZR 165/07, I ZR 168/07, I ZR 171/07


Kontakt:
Hoeller Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Boris Hoeller
Wittelsbacherring 1
53115 Bonn

Telefon: +49 228 90 820 0
Telefax: +49 228 90 820 999
E-Mail: kanzlei@hoeller.info
Internet: www.hoeller.info

veröffentlicht am: 18.11.2010 17:09



Läuft wirklich nicht gut für die Herren Repnik und Horak. grins



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Glücksspielmonopol

Der große Kampf um die Wett-Millionen

An diesem Donnerstag kommt es im Ringen um das Glücksspielmonopol zu einem Gipfeltreffen in Frankfurt. Sportverbände und Profiligen hoffen, dass das staatliche Monopol fällt. Doch die Lotto-Fürsten wollen nicht weichen.

Von Michael Ashelm

18. November 2010 An diesem Donnerstag findet in Frankfurt ein brisantes Gipfeltreffen statt. Frei von offiziellen Zwängen wollen sich zwei Gegner in vertraulicher Runde zusammensetzen - im Ringen um eine Öffnung oder den Fortbestand des Glücksspielmonopols. Dass Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), und Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern sowie Federführender der Lottogesellschaften der Bundesländer, dabei noch einen gemeinsamen Nenner finden, ist fast auszuschließen. Zu unterschiedlich sind die Positionen in der wichtigsten Frage.

Die Sportverbände und Profiligen setzen darauf, dass das staatliche Wettmonopol fällt und private Sportwettenanbieter sich mit einer Lizenz auf dem Markt betätigen können. Das staatliche Lottomonopol als tragende Säule soll erhalten bleiben. Die derzeitige Regelung, die Wetten auf Sportereignisse - mit Ausnahme von Pferderennen - in Deutschland nur den staatlichen Lottogesellschaften (Oddset) erlaubt, wird mit den Suchtgefahren begründet, die von Sportwetten ausgingen.

Viele sehen das schon lange als Scheinargument, zumal Experten das Suchtpotential bei Sportwetten für relativ gering halten. Wesentlich problematischer werden die Glücksspielautomaten beurteilt, die dagegen ganz legal in privaten Spielsalons und Kneipen stehen. „Wir müssen mit der Lebenslüge aufhören, das Lottomonopol diene der Suchtbekämpfung beim Glücksspiel“, sagt Vesper.

Die Profiligen hoffen auf „eine Art Goldrausch“

Die Öffnung bei den Sportwetten hätte enorme Auswirkungen: Die Schranken gingen hoch für einen neuen Markt, von heute auf morgen entstünde ein neuer, legaler Wettbewerb zwischen potenten Anbietern. Es gibt Schätzungen, wonach die Profiligen im Fußball, Handball, Basketball und Eishockey davon mit Sponsoringgeldern von insgesamt 200 bis 400 Millionen Euro im Jahr profitieren könnten. „Eine Art Goldrausch“, wie ein Manager in der Fußball-Bundesliga bemerkt. Wenn da nicht die äußerst hartnäckigen Verfechter des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages wären.

Ihr wichtigstes Argument gegen eine Liberalisierung: Sie warnen, dass eine Aufweichung den gesamten staatlichen Lottoblock mit seinen derzeit sieben Milliarden Euro Umsatz gefährde, weil auch hier in absehbarer Zeit die Barrieren für private Anbieter wohl fielen. Von den Lotto-Milliarden der Bundesländer, die auch dem Amateursport anteilig zugutekämen (derzeit 500 Millionen Euro im Jahr), bliebe nicht mehr viel übrig. Ein Schreckensszenario: Im Haushalt des DOSB machen diese Gelder rund ein Drittel aus, bei den Landessportbünden sind es zum Teil 80 Prozent.

Wer den Kampf um das Monopol gewinnt, ist offen. Wie in einem Wirtschaftskrimi geht es hin und her. Das Spiel ist schwer durchschaubar im Spannungsfeld zwischen Lotterieverwaltungen, Ministerien, Glücksspielreferenten, Staatskanzleien und jeweiligen Regierungen. Aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern zeichnet sich Unterstützung für eine Liberalisierung ab 2012 ab.

„Fußball ist die perfekte Werbeplattform“

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der im September entschied, dass die deutschen Regelungen gegen EU-Recht verstoßen, sehen sich die Befürworter etwas im Vorteil. Vereinzelt wagt man sich bei dem „sensiblen Thema“ aus der Deckung. Der Handball-Bundesligaklub SG Flensburg-Handewitt hängte im September als erster Profiverein im deutschen Sport Werbebanderolen eines privaten Sportwettenanbieters in die Halle. Abmahnungen der Behörden sind dort bisher ohne Konsequenzen geblieben. Der Fußball-Bundesligaklub 1899 Hoffenheim wirbt auf der Bande ganz offiziell mit einem Wettunternehmen aus Baden-Württemberg, das sein Geschäft derzeit allerdings über Malta abwickelt. Bayer Leverkusen zog gerade in der Europa League nach.

In den Profiklubs wird derzeit munter verhandelt, Tag für Tag flattern neue Angebote auf den Tisch der Manager. Das Institut „Sport und Markt“ in Köln hat registriert, wie in Frankreich durch die Liberalisierung des Wettmarktes die Einkünfte im Fußball beim Trikotsponsoring sprunghaft gestiegen sind - um 55 Prozent. Dies gilt ebenso für England, Spanien und Italien. In den sechs europäischen Topligen wurden in dieser Saison 27 neue Verträge zwischen Vereinen und Wettunternehmen abgeschlossen. Real Madrid soll angeblich vom Branchen-Schwergewicht Bwin mehr als zwanzig Millionen Euro im Jahr erhalten. „Für die privaten Sportwettenanbieter ist der Fußball die perfekte Werbeplattform. Erstens gibt es bei der Zielgruppe wenig Streuverluste. Zudem würden sich die lange Zeit in Deutschland illegalen Wettunternehmen ein seriöses Gesicht geben und greifbar werden, wenn sie mit den starken Bundesligamarken Partnerschaften eingingen“, sagt Andreas Ullmann von „Sport und Markt“.

„Für eine Marktöffnung sind wir sehr gut vorbereitet“

Aber noch fehlt die Rechtssicherheit. Bwin nutzt die bestehende Verbindung zum FC Bayern derzeit vorsichtshalber nur auf internationalem Terrain. Statt Fakten zu schaffen, setze man lieber auf einen konstruktiven Dialog mit den Ländern, sagt Deutschlandchef Jörg Wacker politisch korrekt. „Wir stellen fest, dass die Politik unsere Argumente nach den negativen Erfahrungen mit dem Monopolstaatsvertrag immer besser nachvollziehen kann. Für eine Marktöffnung sind wir sehr gut vorbereitet. Derzeit führen wir intensive Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern - natürlich auch mit verschiedenen Fußballklubs.“

Gespannt wird die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts am 24. November erwartet, in der Kläger ihre Berufsfreiheit bei der Vermittlung von privaten Sportwetten geltend machen. „Es wäre ein positives Signal, wenn die Richter erwartungsgemäß der Linie des Europäischen Gerichtshofes folgten. Das Monopol ist im Grunde schon gefallen“, sagt Peter Reinhardt, bei der größten privaten Wettbörse Betfair zuständig für Mitteleuropa. De facto sorgen die privaten Wettanbieter schon jetzt für mindestens 95 Prozent des Umsatzes in Deutschland - mit rund sieben Milliarden Euro jährlich.

„Wir stellen uns einen Anteil am Umsatz vor“

Weil sie aber ohne Zulassung über das Ausland und die Internetleitung arbeiten, zahlen sie in Deutschland bislang keinen Cent Steuern oder Abgaben. Das würde sich ändern. „Wir sind im Fall einer Öffnung für eine Sportwettenabgabe der privaten Wettanbieter, die auch dem gemeinnützigen Sport zugutekäme, nicht jedoch den Profis. Wir stellen uns einen Anteil am Umsatz vor. Er muss spürbar, aber auch marktgerecht sein und liegt unseres Erachtens zwischen drei und zehn Prozent“, sagt Vesper. In seiner Rechnung verdienen am Ende alle mehr - auch der staatliche Lottoblock, der dann ohne das Menetekel der Suchtgefahr auch selbst wieder offensiver werben könnte.

Doch erst einmal kämpft das staatliche Monopol gegen die schwierigen Marktbedingungen. „Der Glücksspielstaatsvertrag ist von den Traditionalisten an die Wand gefahren worden. Die Umsätze beim Lotto fallen Jahr für Jahr, die Sportwette Oddset ist bedeutungslos, wenn nicht sogar schon defizitär. Dieser Abwärtstrend wird sich verschärfen, wenn der Markt sich nicht öffnet“, behauptet Reinhardt. Die Lotto-Beamten widersprechen da und sehen sich weiterhin als Platzhirsche. Gerade verlängerte Lotto Rheinland-Pfalz bei Mainz 05 seinen umfangreichen Werbevertrag, dazu wurde noch eine der 85 Personen fassenden Logen in der neuen Arena angemietet.

Arbeitsgruppe soll zwei Entwürfe zusammenstellen

Die Befürworter des Monopols haben zuletzt in der Öffentlichkeit immer wieder unglücklich agiert. Zur eigenen Interessenwahrung wurde beispielsweise eine teure Studie eines Schweizer Instituts zur Anhörung im Frühjahr von den Bundesländern einfach umfrisiert. In den vergangenen Jahren gab es zudem Kritik an den viel zu hohen Kosten des Apparats. In Bayern bemängelte der Rechnungshof die durchschnittliche Gesamtvergütung von jährlich einer halben Million Euro der Bezirksstellenleitungen und deren zu große Anzahl von bald 30.

Manch einer glaubt, bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember könnte eine Vorentscheidung fallen. Die Arbeitsgruppe „Zukunft des Lotteriemonopols“ soll bis dahin zwei Entwürfe für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ausarbeiten. Auf den Sieg einer Interessengruppe in diesem Milliardenspiel zu wetten wäre aber derzeit reine Glückssache.

Quelle





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Tja, ich frage mich gerade ob wir den Europäischen Gerichtshof noch brauchen, wenn sich, ich meine es war das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sich darüber hinwegsetzen kann.
Ich komme nämlich gerade aus meiner Wettbude in Hannover und da dürfen vorerst mal wieder keine Wetten angenommen werden.

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Original geschrieben von: Zauberboy
Tja, ich frage mich gerade ob wir den Europäischen Gerichtshof noch brauchen, wenn sich, ich meine es war das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sich darüber hinwegsetzen kann.
Ich komme nämlich gerade aus meiner Wettbude in Hannover und da dürfen vorerst mal wieder keine Wetten angenommen werden.


Jap hat mich auch gewundert! Und ja es war das Oberverwaltungsgericht hier in Lüneburg wink Ich weiß wo die arbeiten droh grins


"Das Schicksal mischt die Karten, wir spielen."

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Das hier ist doch der Hohn:





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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Jeder versteht worum es hier wirklich geht...

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bwin begrüßt Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes

Der deutsche Bundesgerichtshof entscheidet nach sechs Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen zugunsten von bwin.

Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht hat in einem Verfahren zwischen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG ("Westlotto") und bwin, dem weltweit führenden börsenotierten Online-Gaming-Anbieter nach Urteilen im Februar 2008 und Juli 2010 heute neuerlich festgestellt, dass es keinen Unterlassungsanspruch von Westlotto gegen private Online-Gaming-Angebote gibt. Dieser Spruch zieht einen Schlussstrich unter einen sechs Jahre andauernden Rechtsstreit. "Wir begrüßen das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes. Wir freuen uns, unsere Zeit zukünftig weniger in Gerichtssälen zu verbringen, sondern uns verstärkt der Unterstützung bei der Erarbeitung einer zeitgemäßen Regulierung von Online-Gaming in Deutschland widmen zu können", so Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin.

Revisionsantrag stattgegeben

Westlotto hatte im September 2004 Klage gegen bwin International Ltd. auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht. Das Landgericht Köln hatte der Klage im Februar 2006 in erster Instanz stattgegeben. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln im September 2007 bestätigt, woraufhin bwin gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision einlegte. Dieser Revision gab der BGH in seinem heutigen Urteil statt.

Gerichte können politische Entscheidungen nicht ersetzen

Angesichts der Tatsache, dass 95 Prozent der Spielumsätze in Deutschland nicht bei regulierten Anbietern getätigt werden, kann der Glücksspielstaatsvertrag als gescheitert betrachtet werden. Dieser begründet das staatliche Monopol damit, dass "die Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und nur das staatliche (Offline-)Monopol geeignet ist, den natürlichen Spieltrieb zu kanalisieren". Dem Ziel der effektiven Verhinderung von Spielsucht kann jedoch lediglich ein Konzessionsmodell gerecht werden, in dem die Vergabe der Konzession an die Erfüllung entsprechender Spielerschutzstandards geknüpft ist.

Konzessionsmodell nach Vorbild anderer europäischer Staaten gefordert

Ein regulierter Markt ist zum Vorteil des Staates und im Sinne der Konsumenten, indem sowohl staatliche als auch private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Ähnlich wie in Italien würde ein Konzessionsmodell in Deutschland zu einer Marktkonsolidierung führen, in deren Folge nur wenige, zugelassene Anbieter mehr als 90 Prozent des Marktes bedienen, somit den Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückdrängen und damit ein gleichmäßig hohes Schutzniveau für Konsumenten gewährleisten.

bwin zuversichtlich: Politik kennt Handlungsbedarf

"Es ist an der Zeit und im Sinne aller Beteiligten, den Weg für eine zeitgemäße Regulierung von Online-Glücksspiel in Deutschland zu ebnen. Wir sind zuversichtlich, dass Deutschland dem Weg anderer europäischer Staaten wie Italien und Frankreich folgen wird", so Teufelberger. Neben Großbritannien haben diese beiden Staaten eine regulierte Marktöffnung umgesetzt, die sowohl den Marktgegebenheiten als auch den Anforderungen des Spielerschutzes und der Betrugsbekämpfung Rechnung trägt. Norbert Teufelberger: "Wir werden den Trend zur positiven Regulierung von Online-Gaming weiterhin konstruktiv unterstützen und unser umfassendes Know-how einbringen, das wir uns nicht zuletzt als lizenzierter Anbieter in neu regulierten Märkten wie Italien und Frankreich angeeignet haben."

Quelle: DE.PokerNews.com
veröffentlicht am: 21.11.2010 05:49




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EuGH-, BGH- und Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen machen kontrollierte Marktöffnung durch Länder in Deutschland erforderlich

24.11.2010 - 22:07 Uhr, bwin ek


Neugersdorf (ots) - Bundesverwaltungsgericht hebt
Sportwettenuntersagungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Entscheidungen des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben, mit denen dieser der
Stadt Nürnberg recht gegeben hatte, die die Vermittlung von
Sportwetten mit Hinweis auf das geltende Glücksspielmonopol in
Deutschland untersagt hatte. Laut der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgericht sei das in Bayern - ebenso wie in anderen
Bundesländern - auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages
bestehende staatliche Monopol für Sportwetten nur dann mit
europäischem Recht vereinbar, wenn sich seine rechtliche und
tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzlichen Ziel der
Suchtbekämpfung orientiert. Außerdem dürften Regelung und
Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht
widersprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss jetzt
prüfen, ob die verschiedenen Glücksspielarten in Deutschland
unterschiedlich behandelt werden, in diesem Fall wäre das
Glücksspielmonopol rechtswidrig und würde gegen Europarecht
verstoßen. Bereits im September hatte der Europäische Gerichtshof
festgestellt, dass der deutsche Monopolstaatsvertrag nicht EU-konform
ist. Am 18. November hatte der BGH als oberstes deutsches
Zivilgericht festgestellt, dass Westlotto keine
Unterlassungsansprüche gegen private Gaminganbieter wie bwin in
Deutschland zustehen.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Nach dem EuGH haben nun
innerhalb von einer Woche zwei höchste deutsche Gerichte
Grundsatzentscheidungen zur Sportwettenregulierung getroffen. Sie
setzen damit einen unmissverständlichen und klaren Rahmen für die
Beratungen der Länder zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die
Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte
Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer
unter staatlicher Kontrolle sein. Nur eine zeitgemäße Regulierung
kann den gewachsenen Schwarzmarkt eindämmen, die staatlichen
Regulierungsziele durchsetzen und eine marktkonforme Abgabe auf das
Wettgeschäft in Deutschland gewährleisten. Hiervon werden die
Wettkunden gleichermaßen wie der Profi- und Breitensport
profitieren."

Wacker betonte, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt
hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht
funktionieren. Mit Ihnen seien weder die staatlichen
Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden.
Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarktes entstanden,
der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden
im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne
Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich
2009 rund 7,8 Milliarden Euro.

"Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten
Regeln für alle Marktteilnehmer wieder in den Griff zu bekommen", so
Wacker.

Originaltext: bwin ek

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Bundesverwaltungsgericht kippt BayVGH-Urteile zum GlüStV

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Ronald Reichert und Dr. Michael Winkelmüller


Mit den Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 hat nun das zweite Bundesgericht aus den EuGH-Urteilen vom 08.09.2010 Konsequenzen gezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gebot der Gesamtkohärenz bestätigt. Über den Sportwettbereich hinaus hat das Gericht eine konsistente Bekämpfung von Suchtgefahren für alle Glücksspielarten mit ähnlichem oder höherem Suchtpotential eingefordert. Die Urteile ergingen in drei Verfahren von Wettbürobetreibern, die Sportwetten an die Anbieter Tipico (8 C 15/09, vertreten durch Rechtsanwälte Kuentzle und Redeker Sellner Dahs) und Happybet (8 C 13/09 und 8 C 14/09 – Redeker Sellner Dahs) vermittelten.

Verfassungsrechtlich beanstandet das BVerwG, dass die Grenzen der zulässigen Werbung nach § 5 GlüStV mit den Anforderungen des BVerfG im Sporwettenurteil nicht zu vereinbaren sei. Namentlich Sponsoringwerbung ist danach nicht möglich (s. unten 1.).

EU-rechtlich hat das BVerwG – nach den EuGH-Urteilen nicht weiter überraschend – gefordert, dass dem Ziel einer "Begrenzung der Wetttätigkeiten" entgegenlaufende Ausgestaltungen in anderen Glücksspielbereichen weder betrieben noch geduldet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soll dazu nähere Feststellungen treffen.
Das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht konnte und durfte dies aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht. Das Ergebnis der danach vom BayVGH vorzunehmenden weiteren Untersuchung ist allerdings schon jetzt absehbar:

1. Im Spielbankenbereich sind private Spielbankenbetreiber – anders als bei Sportwetten – zugelassen. Es werden bundesweit an 81 Standorten über 8.000 Slotmachines ohne jegliche Spieleinsatz- und Verlusthöhenbegrenzungen betrieben. Ein Alkoholverbot gibt es – anders als bei Spielhallen – nicht. Die einzige Schutzvorkehrung ist die Spielersperrdatei, die freilich nur wirkt, wenn pathologische Spieler sich bereits in einem Stadium befinden, in dem sie selbst oder Dritte eine Spielersperre veranlassen.

2. Im Spielhallenbereich ist namentlich für Bayern in den letzten fünf Jahren eine erhebliche Ausweitung des Automatenangebotes dokumentiert. Gleiches gilt für die meisten anderen Länder und im Bundesdurchschnitt.

3. Im Pferderennwettbereich gibt es weder Internetverbot noch sonstige dem Sportwettbereich vergleichbare Beschränkungen.

4. Die Geldgewinnspiele in TV und Internet sind überhaupt erst in den letzten Jahren am Markt erschienen und von den Behörden geregelt worden. Das regulatorische Schutzniveau ist gering.

Das Ergebnis der Überprüfung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist damit bereits absehbar. Auch dieser wird nunmehr aller Voraussicht nach die Unionsrechtswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage bestätigen.

Inwieweit das Bundesverwaltungsgericht die vom EuGH mit seinen Urteilen vom 08.09.2010 verbindlich aufgestellten Maßstäbe durch die jetzt ergangenen Urteile vollständig umgesetzt hat, wird erst beurteilt werden können, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Diesen wird mit Spannung entgegengesehen werden können.

Auswirkungen hat dies auch auf die derzeit in einzelnen Bundesländern (vor allem Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) geführten Eilverfahren. Bis zur Klärung der tatsächlichen Lage Untersagungsverfügungen in den Ländern gleichwohl durchzusetzen, ist angesichts der dazu schon vorliegenden Daten nicht nur mit dem gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrang und dem effet utile des Unionsrechts unvereinbar, sondern birgt für die Länder auch erhebliche Schadensersatzrisiken seitens der betroffenen Betreiber.

Am 18.11.2010 hatte bereits der Bundesgerichtshof in den Verfahren I ZR 156/07, 
I ZR 159/07, I ZR 163/07, I ZR 165/07, I ZR 168/07, I ZR 170/07 und I ZR 171/07 Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. Die Entscheidungen betrafen Online-Lotterien, -Sportwetten und -Casinospiele. Der BGH hat dabei wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags erstmals nicht nur für den Sportwettbereich, sondern nun auch für den Spielbankenbereich verworfen. Auch das Spielbankenmonopol in seiner bisherigen Gestalt wurde danach höchstrichterlich als europarechtswidrig beurteilt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Länder politisch gut daran täten, umgehend eine gemeinschaftsrechtskonforme Rechtslage herzustellen. Da es den Ländern in zwölf Jahren nicht gelungen ist, das Sportwettmonopol auch nur ansatzweise durchzusetzen, dieses mittlerweile nur noch einen Marktanteil von etwa 2,5 % des Sportwettmarktes ausmacht, spricht alles dafür, endlich die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und private Anbieter auch gesetzlich zuzulassen. Nur so entgehen die Länder auch der Notwendigkeit umfassender Gesetzesänderungen im Spielbanken, Automaten- und Pferderennwettbereich, die eine parteipolitisch kaum wahrscheinliche Mitwirkung des Bundes voraussetzen.

Für die politische Bewertung der Urteile des BVerwG sind zwei spannende rechtliche Aspekte darüber hinaus wesentlich:

1. Das BVerwG hat keinen Zweifel daran gelassen, dass es die Werberegelungen des Glücksspielstaatsvertrags mit dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts für unvereinbar hält, weil dieses Werbung auf Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten beschränkt hat und Sponsoringwerbung darüber hinausgeht. Da die Sponsoringwerbung einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Breitensports ausmacht, dürfte dies das Interesse des deutschen Sports an einer Marktöffnung im Sportwettbereich noch einmal erheblich verstärken, weil nur bei dieser das Sponsoring weiter zulässig bleibt.

2. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Rahmen des Revisionsverfahrens 8 C 13/09 zu einem weiten Verständnis des Trennungsgebotes in § 21 GlüStV entschieden. Dieses soll danach selbst Amateur-Sportvereine, auf deren Spiele keine Wetten platziert werden, nicht nur an der Wettveranstaltung, sondern auch der Vermittlung an einen anderen Sportwettveranstalter hindern. Einer an dem Zweck der Regelung, die Integrität des Sports gegen Wettbetrügereien zu schützen, orientierten engen Auslegung hat das Bundesverwaltungsgericht eine Absage erteilt. Sogar die Nutzung eines Vereinsheims durch einen Dritten zur Entgegennahme von Sportwetten für einen EU-ausländischen Veranstalter soll unter dieses Verbot fallen, obwohl ein Einfluss auf die Festsetzung von Quoten in dieser Konstellation ersichtlich ausscheidet.
Dieses weite Verständnis der Regelung kann freilich fatale Folgen für die Beteiligung der Landessportbünde im Saarland und Rheinland-Pfalz an der Sportwettveranstaltung haben.

Insgesamt dürften die Urteile diejenigen Länder beflügeln, die sich schon in der regulatorischen Diskussion für eine Öffnung des Sportwettmarktes ausgesprochen haben. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Kontakt:
Redeker Sellner Dahs

Dr. Ronald Reichert
Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mozartstraße 4-10
53115 Bonn
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de

veröffentlicht am: 25.11.2010 16:31



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Die Politik muss nun langsam mal erklären, was sie will:


Totalitäre Überwachungsmaßnahmen in fast allen Bereichen des Glücksspiels

oder
Einigkeit und Recht und Freiheit fahne





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Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
Wetten Sie nicht über ihre Verhältnisse.

Wenn Sie oder jemanden, den Sie kennen, ein Problem mit Spielsucht hat, raten wir Ihnen, dass Sie Hilfe von einer dieser anerkannten Organisationen in Betracht ziehen:

18+ Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf www.bzga.de

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Webseite www.gamblersanonymous.org

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