Alle Scheine der TG werden in NRW abgegeben , Teilnahmebedingungen :

KENO-Sonderauslosung in Kooperation mit
Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
zu den Ziehungen von Montag, 08.06.2015 bis Sonntag, 14.06.2015 (7 Ziehungen)
Teilnahmebedingungen
In der Lotterie KENO werden in der Kooperation mit den o.g. Gesellschaften in den 7 Ziehun- gen vom Montag, 08.06.2015 bis Sonntag, 14.06.2015 ohne Mehreinsatz jeweils pro Zie- hungstag zwei zusätzliche Gewinnklassen ausgespielt und zwar
1 x Opel ADAM S
100 Geldgewinne zu je 100,00 Euro
Teilnahmeberechtigt an der jeweiligen
Ziehung am Montag, 08.06.2015, Ziehung am Dienstag, 09.06.2015, Ziehung am Mittwoch, 10.06.2015, Ziehung am Donnerstag, 11.06.2015, Ziehung am Freitag, 12.06.2015, Ziehung am Samstag, 13.06.2015, Ziehung am Sonntag, 14.06.2015
sind bei der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG alle in Nordrhein-Westfalen an dem jeweiligen Ziehungstag an der Lotterie KENO teilnehmenden Spielaufträge. Innerhalb der glei- chen Ziehung schließt der Gewinn eines Opel ADAM S den gleichzeitigen Gewinn eines Geld- gewinnes zu je 100,00 Euro aus.
Die Gewinnermittlung erfolgt jeweils durch eine zufallsabhängige Ziehung. Die Ziehungen fin- den unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt durch Angabe der ersten 14 Ziffern der im unteren Teil der Spielquittung aufgedruckten Spielquittungsnummer, bzw. bei Teilnahme per Internet durch Angabe der ersten 14 Stellen der Spielauftragsnummer (bei den PKW-Gewinnern wird zusätz- lich noch der Name, die Straße und der Ort der Annahmestelle, in der der Spielauftrag gespielt wurde, angegeben), in der Zeitschrift „Glück“- Nr. 25 vom 17.06.2015 und im Internet-Angebot der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG unter www.westlotto.de.
Den Gewinnern der Geldgewinne, die per Internet teilgenommen haben, wird der Gewinn auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Gewinner eines PKW werden bei Teilnahme mit- tels einer WestLotto-Karte oder bei Teilnahme per Internet zusätzlich schriftlich benachrichtigt. Alle anderen Gewinner müssen die Gewinne in einer Annahmestelle oder direkt beim Unter- nehmen geltend machen.
Die Übergabe der PKW erfolgt an einem von der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG noch zu benennenden Ort in Nordrhein-Westfalen.
Der Gewinnanspruch verfällt 13 Wochen nach der letzten Ziehung des Spielzeitraumes. Münster, den 19.03.2015