Eine Sonderauslosung jagt die nächste.



Regionale 8-wöchige Sommer-Sonderauslosung (KW 25 – KW 32)
zu den Ziehungen vom Mittwoch, 17.06.2015 bis zur Ziehung am Samstag, 08.08.2015
Teilnahmebedingungen
In der Lotterie LOTTO 6aus49 wird in den 8 Wochen vom Mittwoch, 17.06.2015 bis zum Samstag, dem 08.08.2015 ohne Mehreinsatz jeweils pro Woche (Mittwochs- und Samstags- ziehung) die zusätzliche Gewinnklasse:
10 Geldgewinne zu je 1.000,00 Euro
ausgespielt.
Teilnahmeberechtigt an den jeweiligen Wochenziehungen sind bei der Westdeutschen Lotte- rie GmbH & Co. OHG alle in Nordrhein-Westfalen vom Mittwoch, 17.06.2015 bis Samstag, 08.08.2015 an der Lotterie LOTTO 6aus49 in der jeweiligen Woche teilnehmenden Spielauf- träge.
Die Ermittlung der Gewinne erfolgt jeweils montags für die Mittwochs- und Samstagsziehung der Vorwoche durch eine zufallsabhängige Ziehung. Die Ziehung erfolgt unter notarieller oder behördlicher Aufsicht.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt durch Angabe der ersten 14 Ziffern der im unteren Teil der Spielquittung aufgedruckten Spielquittungsnummer, sowie des Namens, der Straße und des Ortes der Annahmestelle, in der der Spielauftrag gespielt wurde, bzw. bei Teilnahme per Internet oder Abo durch Angabe der ersten 14 Stellen der Spielauftragsnummer, wö- chentlich in der Zeitschrift „Glück“ beginnend mit der Nr. 27 vom 01.07.2015 und im Internet- Angebot der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG unter www.westlotto.de.
Den Gewinnern wird bei Teilnahme mittels eines Abos oder per Internet der Gewinnbetrag auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Alle anderen Gewinner müssen den Gewinn in einer Annahmestelle oder direkt beim Unternehmen geltend machen.
Der Gewinnanspruch verfällt 13 Wochen nach der letzten Ziehung des