Die Wettsteuer muss jeder Buchmacher abführen , das ist unabhängig von einer Lizenz.

Sportwetten[Bearbeiten]
Sportwetten von inländischen und ausländischen Anbietern, die im Inland veranstaltet werden oder bei denen der Spieler seinen Wohnsitz in Deutschland hat unterliegen der Sportwettensteuer aus § 17 RWLG. Die Einnahmen gehen an die Bundesländer. Alle in Deutschland getätigten Sportwetten werden mit 5 % des Spieleinsatzes besteuert. Die Besteuerung erfolgt auch bei Sportwetten, die über das Internet abgeschlossen werden.[2][3] Die Steuer für die staatlichen ODDSET-Wetten wurde damit von 16,66 % auf 5 % gesenkt. Bei Pferdewetten werden ebenfalls fünf Prozent erhoben. Sport- und Rennwettanbieter haben dabei ganz unterschiedliche Besteuerungsmodelle. Einige Anbieter ziehen die 5% direkt vom Wetteinsatz ab, andere besteuern ausschließlich den Bruttogewinn. Einige wenige Ausnahmen bei den Wettanbietern geben die 5% Wettsteuer nicht an den Kunden weiter.[4] Im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Mai 2013 wurden Bundesweit 164,641 Millionen Euro aus der Sportwettensteuer eingenommen. Diese wurden von insgesamt 62 Anbietern gezahlt [5].

Lotterieeinsätze[Bearbeiten]
Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Von ihr werden neben der staatlichen Klassenlotterie vor allem das Zahlenlotto und grundsätzlich auch der Fußballtoto erfasst. Der Steuer unterliegen auch ausländische Lose und Spielausweise, wenn sie ins Inland eingebracht werden.

Bei inländischen öffentlichen Lotterien und Ausspielungen beträgt die Steuer 20 % des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose oder des Wettscheines ausschließlich der Steuer.
bei ausländischen Losen und Spieleinlagen beträgt die Steuer 0,25 Euro für je einen Euro vom planmäßigen Preise; ein angefangener Euro wird für voll gerechnet.

siehe auch : https://de.wikipedia.org/wiki/Rennwett-_und_Lotteriegesetz