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Wett-Titan
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Wett-Titan
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Die Wettsteuer muss jeder Buchmacher abführen , das ist unabhängig von einer Lizenz.

Sportwetten[Bearbeiten]
Sportwetten von inländischen und ausländischen Anbietern, die im Inland veranstaltet werden oder bei denen der Spieler seinen Wohnsitz in Deutschland hat unterliegen der Sportwettensteuer aus § 17 RWLG. Die Einnahmen gehen an die Bundesländer. Alle in Deutschland getätigten Sportwetten werden mit 5 % des Spieleinsatzes besteuert. Die Besteuerung erfolgt auch bei Sportwetten, die über das Internet abgeschlossen werden.[2][3] Die Steuer für die staatlichen ODDSET-Wetten wurde damit von 16,66 % auf 5 % gesenkt. Bei Pferdewetten werden ebenfalls fünf Prozent erhoben. Sport- und Rennwettanbieter haben dabei ganz unterschiedliche Besteuerungsmodelle. Einige Anbieter ziehen die 5% direkt vom Wetteinsatz ab, andere besteuern ausschließlich den Bruttogewinn. Einige wenige Ausnahmen bei den Wettanbietern geben die 5% Wettsteuer nicht an den Kunden weiter.[4] Im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Mai 2013 wurden Bundesweit 164,641 Millionen Euro aus der Sportwettensteuer eingenommen. Diese wurden von insgesamt 62 Anbietern gezahlt [5].

Lotterieeinsätze[Bearbeiten]
Der Lotteriesteuer unterliegen im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Von ihr werden neben der staatlichen Klassenlotterie vor allem das Zahlenlotto und grundsätzlich auch der Fußballtoto erfasst. Der Steuer unterliegen auch ausländische Lose und Spielausweise, wenn sie ins Inland eingebracht werden.

Bei inländischen öffentlichen Lotterien und Ausspielungen beträgt die Steuer 20 % des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose oder des Wettscheines ausschließlich der Steuer.
bei ausländischen Losen und Spieleinlagen beträgt die Steuer 0,25 Euro für je einen Euro vom planmäßigen Preise; ein angefangener Euro wird für voll gerechnet.

siehe auch : https://de.wikipedia.org/wiki/Rennwett-_und_Lotteriegesetz

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Schlawuzzi
Wettpapst
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Schlawuzzi
Wettpapst
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Original geschrieben von: trabtrab
Ist echt ein Ding, wie der das geschafft hat verneigen denn seine Home ist uralt (2008) https://www.wetten-goldesel.com/ - hat sich da wer bei ihm eingekauft??? Kommt mir echt spanisch vor, werde ihm mal eine E-Mail schreiben, vielleicht antwortet er.


Heute kam die Antwort auf meine Mail, kleiner Auszug: "Habe mich auch gefreut einer von 20 zu seien unter über 100 Bewerbern.
Ja man musste sich bewerben und es war ein rieser Aufwand. Und so große wie Tipico , Bet365 , Stanlay bet usw. haben keine bekommen....
Werde jetzt nochmal durchstarten, habe starke Partner."

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Wett-Titan
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Wett-Titan
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Vergabe von Sportwettkonzessionen gestoppt

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat heute in einem Eilantragsverfahren (Az. 5 L 1428/14.WI) dem Land Hessen verboten, ab dem 18. September 2014 Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten an die 20 ausgewählten Bewerber zu erteilen. Das Gericht hat entschieden, dass der Eilantrag eines Antragstellers, der nicht unter den ersten 20 war, zulässig und begründet sei.

“Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt klar, dass es dem Antragsteller nicht zumutbar sei, erst die Erteilung der Konzessionen an die Konkurrenten abzuwarten”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm, der im gerichtlichen Klage- und Eilverfahren das “Leitverfahren” gegen das Land Hessen führt. “Ferner sei sowohl dem Gericht als auch dem Antragsteller bislang verweigert worden Akteneinsicht in die Unterlagen der Konkurrenten zu nehmen. Somit sei es nicht möglich die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidungen zu überprüfen.”

Das Gericht führt in seinem Beschluss wörtlich aus:

„Das durchgeführte Auswahlverfahren mit denjenigen Bewerbern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben bleibt für das Gericht bis zum heutigen Zeitpunkt intransparent. Eine Kontrolle der Auswahlentscheidungen ist derzeit nicht gewährleistet, weil der Kammer – außer den beiden Bänden Generalakten – keinerlei Unterlagen seitens des Antragsgegners vorgelegt werden. (…)

Weder die Ablehnungsbescheide noch der diesen beigefügten Bewerbungsbogen sind hinsichtlich ihrer Begründung aus sich heraus verständlich. Wenn einzelne Aufgaben als von der Antragstellerin „unterdurchschnittlich“ gelöst beurteilt wurden, erschließt sich nicht, wo und bei welchen anderen Bewerbern die Beurteilung den Durchschnitt angesetzt haben. (…)

Ein besonderes, vom Antragsgegner geltend gemachtes öffentliches Interesse, das nunmehr die sofortige Vergabe der Konzessionen begründen könnte, ist nicht ersichtlich. Die bisherige Dauer des Konzessionsverfahrens hat nicht das Gericht, sondern der Antragsgegner zu verantworten. Ihm oblag sowohl die Ausgestaltung als auch die ordnungsgemäße Durchführung. Gerade die Zurücksetzung des Verfahrens im November 2013 hat zu erheblichen Verzögerungen geführt. Es muss nun auch ein besonderes öffentliches Interesse daran bestehen, den unterlegenen Bewerbern angemessenen Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren und die Auswahlentscheidung überprüfen zu können.”

Da auch zahlreiche weitere Unternehmen dieselben Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingelegt haben, ist davon auszugehen, dass das Gericht in allen Verfahren dieselbe Entscheidung treffen wird. Ebenso ist zu erwarten, dass das Land Hessen gegen diese Beschlüsse Beschwerde einlegen und sodann der VGH Hessen hierüber zu entscheiden haben wird. Wann mit dieser Entscheidung zu rechnen ist, wird erst gesagt werden können, wenn der VGH eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgegeben hat.

Das Thema Konzessionsvergabe scheint also noch lange nicht abgeschlossen.

Weitere Hintergründe, Einordnungen und Details finden Sie in der kommenden Printausgabe vom AutomatenMarkt, die am 1. Oktober erscheint.

Quelle: AutomatenMarkt.de

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Wett-Titan
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Wett-Titan
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Paßt gerade hier rein :

Telekom kauft Deutsche Sportwetten GmbH
Deutsche Telekom wird Wettanbieter mit Konzession aus Österreich

Der Markt für Online-Sportwetten gilt als äußerst attraktiv und nun mischt auch die Deutsche Telekom ganz offiziell mit - zusammen mit einem Partner aus Österreich. Die Telekom hat sich nach übereinstimmenden Medienberichten 64 Prozent an der Deutschen Sportwetten GmbH (DSW) gesichert. Noch im ersten Quartal sollen Fußball- und Formel-1-Wetten über ein Online-Portal angeboten werden.

Ein Minderheitsanteil werde in Zukunft von der österreichischen Sportwetten GmbH (ÖSW) gehalten, die bisher als Konzernmutter der DSW auftrat. Ein Telekom-Sprecher sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: "Wir werden das Thema Sportwetten nicht neu erfinden, wir haben einen Partner an Bord. Ein wachstumsstarker Markt, ein internetbasiertes Geschäft - das passt zur Strategie der Deutschen Telekom."

Das neue Wettportal der Deutschen Telekom werde zukünftig unter der Domain tipp3.de zu finden sein und sich ausschließlich auf Profisport konzentrieren. Losgehen soll es schon im März, berichtete die Tageszeitung "Die Welt" am Sonntag. Angaben zum Kaufpreis des 65-prozentigen Anteils an der DSW wurden nicht bekannt.

Starten darf die Telekom in Deutschland nur wegen eines Tricks: Weil es mit der deutschen Konzession noch Schwierigkeiten gibt, wird auf jene Konzession zurückgegriffen, die die ÖSW in Deutschland bereits besitzt. Genau genommen tritt die Telekom also in Deutschland mit einer Wettlizenz aus Österreich an.

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