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Innensenator will 50 Wettlokale schließen

Bremen. „Mein Ziel ist es, bis zum Jahresende das gesamte illegale Glücksspiel zu beseitigen.“ Mit diesen Worten reagierte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter hatten anhand der Situation Portugals entschieden, dass sich das staatliche Glücksspielmonopol auch auf das Internet erstrecke.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will das illegale Glücksspiel in Bremen bekämpfen.
Die Bremer Innenbehörde wertet dies als eindeutige Aussage, die auch auf Deutschland übertragbar sei. Alle Zweifel seien ausgeräumt. Jetzt will Mäurer die 70 bis 80 privaten Wettläden landesweit schließen, allein 50 davon liegen im Stadtgebiet. Rund 60 Verfahren sind gegen Betreiber von Läden anhängig, in denen überwiegend Sportwetten ins Internet oder an ausländische Anbieter vermittelt werden. Sie hatten bisher argumentiert, dass der Glücksspiel-Staatsvertrag in Deutschland auf sie nicht anwendbar sei.

Mäurer rechnet damit, dass die Verfahren jetzt wieder anlaufen. Die Behörde will Zwangsgelder von bis zu 50000 Euro verhängen, wenn die Betreiber einer Schließungsaufforderung nicht nachkommen. Wenn das noch immer nicht genügt, muss der Betreiber „davon ausgehen, dass die Ordnungsbehörden seine Sportwettterminals versiegeln, abtransportieren, die Außenwerbung entfernen und notfalls das Lokal ganz schließen“. Der Senator spricht in Zusammenhang mit den Wettläden von einem teilweise „problematischen Umfeld“. Um verstärkt gegen unerlaubtes Glücksspiel vorgehen zu können, sei in diesem Sommer eigens zusätzliches Personal eingestellt worden, heißt es.

Die Grünen begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Der Abgeordnete Mustafa Öztürk: „Mit dieser Rechtssicherheit kann die Innenbehörde jetzt endlich alle illegalen Zockerbuden schließen. Gerade in sozialen Brennpunkten verspielen Männer in den Wettbüros oft das knappe Familienbudget. Auch Jugendliche werden von den Wettbüros mit hohen Gewinnversprechen angelockt und verspielen ihr Taschengeld.“ In Bremen hat die Auseinandersetzung mit privaten Wettspielbetreibern bereits eine Vorgeschichte. 2006 hatte die Behörde dem damaligen Werder-Sponsor „bwin“ sämtliche Aktivitäten untersagt.


Von Michael Brandt
https://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/32203/Innensenator+will+50+Wettlokale+schliessen.html

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Lotterien wollen nach EuGH-Urteil gegen bwin vorgehen

Europas Lotterien wollen das Urteil gegen den privaten Online-Glücksspielanbieter nutzen. Auch die Österreichischen Lotterien prüfen rechtliche Schritte. Das Finanzamt ermittelt ebenfall.

Die Europäischen Lotterien wollen das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den börsenotierten privaten Online-Glücksspielanbieter bwin einsetzen. "Wir prüfen gerade, welche rechtliche Möglichkeiten es gibt", sagte der Vorstand der Österreichischen Lotterien und Präsident der European Lottery Association (ELA), Friedrich Stickler. Anknüpfungspunkte könnten die Steuern, aber auch die Glücksspielabgabe bieten, meint er. Die Verfahren selbst müssten aber in den betroffenen Staaten selbst angestrengt werden, die ELA werde ihre Mitglieder aber beraten.

Das Urteil beende die Argumentation von Online-Betreibern, dass eine Lizenz aus Gibraltar oder Malta wegen der wechselseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarkt ausreiche, um in allen Ländern tätig zu werden, unterstrich Stickler. "Dieses Prinzip gibt es nicht mehr". Daher müssten die Anbieter in jedem Land, in dem sie tätig werden, auch eine Lizenz haben. Außerdem könne nach dem EuGH-Spruch das Glücksspielmonopol auf das Internet ausgeweitet werden. Stickler lässt auch das Argument der Internet-Anbieter nicht gelten, dass solche Verbote funktionieren: Das Beispiel USA beweise, dass sehr konsequente Umsetzung sehr wohl etwas bringe. Immer mehr Web-Glücksspielfirmen würden sich dort zurückziehen.

In Österreich nur Lizenz für Sportwetten

Die Überlegungen der Lotteriegesellschaften könnten auch in Österreich Probleme für bwin bringen. Das Online-Unternehmen verfügt zwar über eine Sportwetten-Lizenz in Österreich, etwa die Hälfte der Bruttospielerträge stammt aber aus anderen Glücksspielen. Die Österreichischen Lotterien seien bereits dabei, auch hier die Rechtslage zu prüfen, sagte Stickler und bestätigte damit einen Bericht des "Format". Möglich wäre etwa ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs.

Finanzamt: "Internet-Firmen bieten illegal an"

Von steuerlicher Seite ist nach Ansicht des Lotterien-Vorstands das Finanzamt gefordert, das auch schon reagiert. "Wir wir sind immer davon ausgegangen, dass Internet-Firmen illegal anbieten", sagte Harald Waiglein, der Sprecher von Finanzminister Josef Pröll. Durch das EuGH-Urteil ändere sich faktisch nichts, außer dass die Erfolgsquote bei den Gerichten steigen werde.

Auch in Brüssel gibt es offenbar schon Überlegungen zum Thema Internet-Gaming. Nach Angaben von Stickler soll Malta bereits im Visier der EU-Kommission sein, weil es zwar Glücksspiel-Lizenzen vergebe, allerdings die entsprechenden Steuerprivilegien nur unter der Bedingung zugestehe, dass Spieler aus Malta ausgeschlossen werden. Eine Arbeitsgruppe Internetglücksspiel arbeitet laut Waiglein seit einiger Zeit auf EU-Ebene an einem grenzüberschreitendem Reglement.

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/507997/index.do

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DOSB für private Sportwetten

Der Deutsche Olympische Sportbund kann sich die Beteiligung privater Wettanbieter wie zum Beispiel "bwin" vorstellen, sofern diese strenge Auflagen erfüllen.
"Der Glücksspiel-Staatsvertrag gilt bis 2011, schon 2010 wird er evaluiert. Da wird man sich mit den gewaltigen Umsatzeinbrüchen bei Oddset auseinandersetzen müssen", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper der Sport Bild.
Bislang war der DOSB ein Befürworter des staatliches Wettmonopols.


Quelle :https://www.isa-casinos.de/

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Tjo die Flocken rollen nicht mehr so wie früher , da kann man schon mal seine Meinung ändern...

spacken

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Unglaublich! Wie tief muss man denen eigentlich ins eigene Fleisch schneiden, bis die mal was merken?

Aufwachen Schland!!! aufwachen fahne

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Ich bin immer wieder stolz darauf an einer Demokratie wie der unseren teilhaben zu können, in der es von Jahr zu Jahr immer mehr darum geht, den Etablierten alles zuzuschanzen und dem Bürger zu belügen, betrügen und für vollkommen dumm zu verkaufen.

Das Pferdewetten nicht verfolgt werden lässt sich bestimmt nicht damit erklären, dass es wohl überwiegend die gesellschaftlich höher gestellten Mitglieder unserer Gesellschaft sind, die sich für die Rennen interessieren, während Fussballwetten, etc dann doch wohl eher etwas für das gemeine Volk sind.

Sehr bedenklich, in welche Richtung sich unsere sogenannte Freiheit als mündiger Bürger immer mehr entwickelt. Und diese Tendenzen sind seit Jahren nicht nur im Bereich Internetwetten zu beobachten.



Zuletzt bearbeitet von Heimsieg; 24/09/2009 20:21.
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Danke für deine Meinung Heimsieg peace

Wer den Thread hier aufmerksam von Anbeginn verfolgt hat , oder alles nachgelesen hat , hat längst die Trendwende erkannt (gabs die wirklich , oder war eigentlich nun doch von Anfang an alles klar ?).

Niemand glaubt wirklich ernsthaft daran , das der unsägliche Glückspielstaatsvertrag über sein derzeitiges Gültigkeitsdatum hinaus verlängert wird , dieser wurde von Anbeginn an bewußt zeitlich limitiert.

Schade , das im Zuge dessen bislang zahlreiche private Glücksspielfirmen , ob groß oder klein , die Segel aus finanziellen Gründen streichen mußten.

Denen , die durchgehalten haben und sich mit allen Mitteln vor allen Gerichten erfolgreich gewehrt haben , winkt ein finanzielles Ausgleichsbonbon vom Staat , genannt SCHADENSERSATZ , welches wir alle , die Steuerzahler zu zahlen haben...

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Allgäuer EU-Abgeordnete fordert mehr Wettbewerb bei Sportwetten
Einen größeren Wettbewerb bei Sportwetten fordert jetzt der Allgäu EU-Abgeordnete Markus Ferber. Mit einer beschränkten Vergabe von Wettlizenzen können laut dem Abgeordneten die Einbrüche bei Staatseinnahmen gestoppt werden.


Hintergrund der Forderung ist ein Einbruch um 80 Prozent bei der staatlichen Sportwette Odsett. Das bekomme unter anderem die Breitensportförderung besonders negativ zu spüren. "Ein alleiniges staatliches Glücksspiel und Wettmonopol sei kein Modell der Zukunft" sagt Ferber.

Er fordert deshalb ein Kombinationsmodell aus Lizenzen für private Wettanbieter innerhalb des staatlichen Monopols. Ein Blick nach Italien zeige, dass das Modell funktioniere. Deshalb fordert der Allgäuer Abgeordnete im europäischen Parlament eine dringende Änderung des alten Glückspielmonopols.

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Staatliches Monopol beim Internet-Lotto soll endlich abgeschafft werden

Der Europäische Gerichtshof urteilte in einem Einzelfall des Online-Glücksspiels und befand das portugiesische Staatsmonopol für Glücksspiele als rechtmäßig. Das Urteil wurde trotz der Aussage gefällt, dass eine solche Regelung als "Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit" gilt. Der Hightech-Verband BITKOM zeigte sich hierüber sehr enttäuscht, wie aus den Aussagen des Hauptgeschäftsführers Bernhard Rohleder hervorgeht: "Gerade im Web ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar. Es ist die Chance verpasst worden, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention. Viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig."

Laut dem Glücksspiel-Staatsvertrag, der seit dem vergangenen Jahr gültig ist, dürfen deutsche Unternehmen keine Sportwetten oder Internet-Lotto im Web anbieten. Rohleder weiter: „Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol.“ BITKOM findet die deutsche Regelung unlogisch, denn Online-Pferdewetten und stationäre Automatenspiele dürfen sehr wohl angeboten werden, nur keine anderweitigen Internet-Sportwetten. Die EU-Kommission sieht das wohl ähnlich, denn von dieser Seite wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik betrieben. Grundlage ist das doch sehr umstrittene Verbot von virtuellen Wetten in Deutschland. Durch dieses unsinnige Verbot mussten schon einige Anbieter das Handtuch werfen.

BITKOM sieht sich veranlasst, die Landesregierungen zum Verzicht des deutschen Sonderwegs zu bewegen. Rohleder sagte hierzu: : "In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient. Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln." Gerade Firmen, die in den Startlöchern stehen, könnten sich andere Wege für ihr Geschäft suchen. Rohleder weiter: "Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland.“ Dänemark, Frankreich und Italien sind hier schon fortschrittlicher und haben die Zeichen der Zeit erkannt. Hier haben private Anbieter freie Hand. Rohleder appelliert: „Das heutige Urteil lässt Deutschland alle Möglichkeiten, diesen überfälligen Schritt auch zu tun."

Das deutsche Staatsmonopol wird erst im nächsten Jahr vom Europäischen Gerichtshof genauer unter die Lupe genommen. Eine entsprechende Reform sollte laut BITKOM jedoch früher erfolgen. Ein wichtiger Grund sei auch, dass vorbeugende Maßnahmen gegen die Spielsucht so viel leichter umzusetzen seien. "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen", so Rohleder.

Einer gemeinsamen Erhebung von BITKOM und Forsa aus dem Jahr 2008 zufolge wird das Internet-Lotto von rund 700.000 Deutschen genutzt. 500.000 Deutsche begeistern sich für Online-Sportwetten und mehr als 400.000 Nutzer versuchen ihr Glück beim Online-Poker.

Quelle : https://www.tarife-verzeichnis.de/nachric...fft-werden.html

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Irlands “Ja” mischt Karten in Europa neu

Die Zustimmung der Iren zum Lissabon-Vertrag macht den Weg für einheitliche Gesetze in Europa wieder frei. Vor allem das Petitionsrecht aller Europäer vor der Europäischen Kommission kann für die Pokerwelt noch große Bedeutung erlangen. Die Petitionskampagne „right2bet“ hat sich die Schaffung eines einheitlichen Wettrechts und die gleichzeitige Abschaffung staatlicher Monopole, wie sie in Deutschland, Finnland, Schweden und den Niederlanden bestehen, um Ziel gesetzt.

Seit September läuft eine europaweite Unterschriftenkampagne, bei der bis Ende Jänner 2010 eine Million Unterschriften gesammelt werden sollen. Diese sollen anschließend der Europäischen Kommission in Brüssel vorgelegt werden.

„Das grüne Licht von der grünen Insel ist ein positives Signal für unser Ziel, Dienstleistungsfreiheit und freien Handel innerhalb der Europäischen Union auf Internetwetten genau so konsequent zu übertragen, wie auf alle anderen Bereiche und Branchen“, so Michael Robb, Kampagnensprecher von right2bet.

Wer als EU-Bürger mindestens eine Million Stimmen zu einem Thema generiert, darf seinen Anspruch in Brüssel geltend machen und eine Petition einreichen. Wie man Unterschriften sammelt spielt prinzipiell keine Rolle (siehe Bild). Mittels Internet erhofft man sich von Seiten der Kampagne jedoch leichter an ausreichend Unterstützung vom ganzen Kontinent heranzukommen. Genaue Informationen zur Kampagne, sowie die Möglichkeit mit seiner eigenen Stimme mitzuhelfen, gibt es hier.

Quelle: https://www.acemag.net/news/item.asp?id=3012


Die Stimmen außerhalb meines Kopfes irritieren mich am meisten!


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Der Link zur Kampagne :

https://www.right2bet.net/de/




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Schon unterzeichnet. peace

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Done! peace

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Koalitionsvereinbarung in Schleswig-Holstein: Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Kiel - Der heute veröffentlichten 57-seitige Koaltionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht ein Ende des bislang in Deutschland bestehenden Glücksspielmonopols vor. Die neue schleswig-holsteinische Landesregierung soll demnach den Glücksspielstaatsvertrag kündigen. Ziel ist es, mit einer bundeseinheitlichen Änderung der Rechtslage das staatliche Glücksspielmonopol zu beenden.

Der zum 1. Januar 208 in Kraft getretene Staatsvertrag, mit dem das Glücksspielmonopol noch einmal verschärft wurde, ist für vier Jahre angelegt, allerdings mit einer Verlängerungsmöglichkeit. Nach § 28 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags tritt er zum 1. Januar 2012 außer Kraft, wenn nicht 13 der Länder dessen Fortgeltung beschließen.

Das Land Schleswig-Holstein wollte den Glücksspielstaatvertrag ursprünglich nicht zustimmen und favorisierte ein Alternativmodell, einen Staatsvertrag für Sportwetten mit einem Konzessionsmodell. Aus "fiskalischen Gründen" stimmte das Land dem Glücksspielstaatsvertrag aber schließlich zu.

Ziel der Neuregelung seien mehr Einnahmen, sagte Wolfgang Kubicki von der FDP. "Wir können uns durchaus vorstellen, dass uns andere Bundesländer folgen werden", ergänzte FDP-Landeschef Koppelin. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, wollen CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells prüfen. Die bislang staatlichen Spielbanken Schleswig-Holstein sollen aus der HSH Nordbank herausgelöst und privatisiert werden.

Mit der bevorstehenden Kündigung des Glücksspielstaatvertrags wächst der Druck auf die anderen Bundesländer, sich um eine Neuregelung zu bemühen. Bislang wollten diese den von viele Gerichten als verfassungswidrig und europarechtlich nicht haltbaren Status quo so lange wie möglich aufrecht erhalten.

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Rechtsanwalt Martin Arendts
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Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
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veröffentlicht am: 17.10.2009 15:57

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Na, das ist doch mal ein Lichtblick an diesem eher trüben Tag
( ich komme gerade aus dem Stadion in Freiburg frown ).

Wir erinnern uns noch gerne an die Aussage von Wolfgang Kubicki,
der damals den Glücksspielstaatsvertrag als "Schande für
den deutschen Rechtsstaat" bezeichnet hat.

Übrigens kam letzten Donnerstag auf SWR 1 eine halbstündige
Sendung über das Glücksspiel, welche vor Einseitigkeit nur
so strotzte. Es kam einem wie eine Gegenleistung des Staats-
rundfunks für die unglaublich vielen ( eigentlich illegalen )
Werbespots von Lotto vor.

Aber da wird dem Repnik heute wohl vor Schreck die Kaffeetasse
aus der Hand gefallen sein. grins

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Sportwetten und Glücksspiele - brauchen wir ein staatliches Monopol?
Von Dr. Stefanie Beier, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Leibniz Universität Hannover

Center for Sports Management untersucht den Sportwettenmarkt

Das Spiel mit dem Glück ist in Deutschland streng reglementiert. Durch das Glücksspiel-Monopol sind fast ausschließlich staatliche Anbieter erlaubt. Ein Forschungsprojekt des Center of Sports Management (CSM) des Instituts für Marketing und Management der Leibniz Universität Hannover untersucht die Regulierung des deutschen Sportwettenmarktes. Dabei kommen die Wissenschaftler zu einem interessanten Ergebnis: Das staatliche Monopol ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen.

Im Jahr 2006 hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bestehende Regelung für verfassungswidrig erklärt. Viele vermuteten damals als Resultat eine Liberalisierung des Marktes. "Stattdessen haben die Länder dafür gesorgt, dass es nun sogar ein verschärftes Monopol gibt", sagt Projektleiter Dr. Luca Rebeggiani. Der neue Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 verbietet de facto private Anbieter in fast allen Bereichen - begründet wird dies mit der Suchtgefahr. Lediglich bei Pferdewetten und beim Aufstellen von Geldspielautomaten sind Privatanbieter zugelassen.

Das Forschungsprojekt untersucht, ob diese Regulierung des Marktes gerechtfertigt ist - und zwar aus ökonomischer Sicht. "Bislang haben sich vorwiegend Juristen mit dem Thema befasst", erläutert Rebeggiani. Die ökonomische Theorie befasst sich mit dem so genannten Marktversagen. "Eingriffe in den Markt sind gerechtfertigt, wenn ein Marktversagen vorliegt", sagt der Experte. Beispiele für Marktversagen sind so genannte negative "externe Effekte". "Wenn zum Beispiel eine Fabrik massiv Wasser verseucht, sollte der Staat mit Umweltauflagen reagieren." Andere Beispiele für sinnvolle Regulierungen können Effizienzgründe sein: "Die Infrastruktur für den Schienenverkehr zum Beispiel kann mit Fug und Recht monopolisiert werden. Es macht wenig Sinn, wenn Einzelunternehmen eigene Schienennetze und Bahnhöfe bauen."

Beim Glücksspielmarkt haben die Ökonomen indes wenig Gründe für Monopolisierung gefunden. "Der einzige ist tatsächlich die Suchtgefahr", sagt Rebeggiani, "aber da schießt man eindeutig mit Kanonen auf Spatzen." Rund 100.000 bis 300.000 Glücksspielsüchtige gebe es in Deutschland - eine eher kleine Zahl im Vergleich zu etwa 1,5 Millionen Alkoholikern. "Und der Alkoholmarkt ist abgesehen von Alters- und Werbebeschränkungen in Deutschland kaum reguliert." Zudem gebe es Widersprüchlichkeiten im Gesetz. Bei Geldspielautomaten seien Privatanbieter zugelassen. "Glücksspielsüchtige sind aber meistens Automatensüchtige. Lotto- oder Sportwettensüchtige muss man fast mit der Lupe suchen", sagt Rebeggiani.

Daher plädieren die Wissenschaftler bei der Neuauflage des Staatsvertrags, die 2011 ansteht, für eine Neujustierung. Sinnvoll sei eine Mischung aus staatlichen und privaten Anbietern, die sich auf Konzessionen bewerben und einen Teil ihrer Einnahmen an den Staat abgeben müssten. "So gäbe es für den Staat kaum Einnahmeausfälle." Die Einnahmen aus Glücksspielen fließen vorwiegend in die Sport- und Kulturförderung beziehungsweise in soziale und karitative Projekte. "Die gut planbaren Einnahmen spielen in diesen Bereichen natürlich eine wichtige Rolle, aber fiskalisches Interesse der Regierenden darf laut Gesetz keine Rechtfertigung für ein Monopol sein."


Quelle : isa-guide.de

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Casinos: Zukunft liegt bei Privaten



Lübeck/Kiel - Die schwarz-gelbe Koalition will die Spielbanken im Land verkaufen. Sie verspricht sich davon ein Supergeschäft – obwohl es den Casinos so schlecht geht wie nie zuvor.

Fünf Spielbanken im Land: Zahlen, Daten, Fakten

Rolle rückwärts für die fünf Spielbanken im Land: Die Casinos, 100-prozentige Tochter der angeschlagenen HSH Nordbank, sollen privatisiert werden. So ist es im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgeschrieben. Dabei ist es erst zwölf Jahre her, dass Schleswig-Holsteins Spielbanken in öffentlich-rechtliche Hände gelegt wurden.

„Das war ein Fehler“, bilanziert CDU-Fraktionsvize Hans- Jörn Arp nüchtern. Den Mitarbeitern sei es nie so schlecht gegangen wie unter staatlicher Obhut. Zudem gehen die Einnahmen im Großen Spiel seit Jahren zurück. „Wir denken nicht, dass der Staat der bessere Glücksspieler ist“, sagt auch Katharina Loedige, finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Ziel sei es, die Spielbanken besser aufzustellen und damit die Situation für die Beschäftigten, aber auch für den Landeshaushalt zu verbessern.

Selbst Matthias Hein, seit 1996 Geschäftsführer der Spielbanken Schleswig-Holstein GmbH, steht einer Privatisierung aufgeschlossen gegenüber. Angesichts einer Konzessionabgabe von 80 Prozent des Bruttospielertrags bestünde für notwendige Investitionen kaum Spielraum. „Die Öffentlichen Haushalte sind klamm, ein privater Investor ist möglicherweise besser aufgestellt“, so Hein. Mit einer Abgabe von 80 Prozent steht der Norden im Bundesvergleich an der Spitze. Mecklenburg-Vorpommern zieht 50 Prozent des Spielertrags ein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nur 25 Prozent. Soll heißen: Schleswig-Holstein plündert seine Casinos aus wie kein anderes Land.

„Der Betreiber muss einfach Luft zum Leben haben, um attraktiv zu bleiben. Wir würden gerne mehr für unsere Gäste tun, bewegen uns aber am Limit, kochen auf ganz kleiner Flamme“, erklärt Knut Pauker, Spielbankleiter in Westerland auf Sylt. Bei 70 Prozent Konzessionsabgabe (wegen des Saisongeschäfts für Sylt bis zu einem Jahresumsatz von 4,0 Mio Euro abgesenkt) bleibe für Investitionen nichts übrig. Ob Spielbanken künftig noch lukrativ betrieben werden können, hängt für Pauker weniger von der Trägerschaft ab als von den finanziellen Möglichkeiten.

Spielbanken-Chef Hein rechnet mit einer Vielzahl an Interessenten: größere Spielbanken-Konzerne, private Betreibergruppen oder auch Privatunternehmer, die sich als Investoren anbieten. Je nachdem, wie weit die Konzessionsabgabe gesenkt werden kann, seien nach seiner Einschätzung mit dem Verkauf aller Spielbanken zwischen fünf und 20 Millionen Euro zu erzielen. Der HSH Nordbank soll vor Jahren noch ein Verkaufspreis von 60 Millionen Euro vorgeschwebt haben. Inzwischen gilt solch eine Summe als utopisch. Dem Vernehmen nach sollen heute noch gerade zehn Prozent davon realistisch sein. „Wir müssen die Konditionen derart verbessern, dass sich der Spielbetrieb für Private rechnet. Gleichzeitig dürfen dem Land die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe nicht zu stark wegbrechen“, warnt Arp.

Auch auf Seiten der Gewerkschaft sieht man einer Privatisierung positiv entgegen: „Da können wir nicht Nein sagen“, so Horst Jaguttis, Betriebsratsvorsitzender im Casino Travemünde. „Nichts wäre schlechter als ein Weiter so.“ Heute gibt es in Travemünde eine Betriebsversammlung. Dabei soll es um Restrukturierungsmaßnahmen gehen.

Von Julia Paulat und Curd Tönnemann

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Falls es jemanden interessiert.
Ich bin heute mittag zu einem großen Buchmacher in Hannover, der auch Sportwetten vermittelt, gegangen (wer aus Hannover kommt kennt ihn) und wollte wie immer ein schönes System spielen.
Dort sagte man mir, dass sie keine Wetten mehr annehmen dürfen.
Schönen Dank auch allen die daran mitgewirkt haben.
peace (Achtung Ironie)

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Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags bereits Anfang 2010?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Land Schleswig-Holstein will entsprechend dem kürzlich zwischen CDU und FDP vereinbarten Koalitionsvertrag den umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag kündigen. Nach Presseberichten soll die Kündigung spätestens Anfang 2010 erfolgen. Die Kündigung dürfte allerdings erst Ende 2011 mit dem regulären Auslaufen des Glücksspielstaatvertrags wirksam werden, wenn sich nicht die Länder vorher auf eine einvernehmliche Änderung einigen. Auf den Medientagen in München wurde angesichts der aktuellen Entwicklung bereits über eine Öffnung des Wettmarktes im Jahr 2012 spekuliert.

Mit der Kündigung soll eine bundeseinheitliche Änderung der Rechtslage erzwungen werden, die bislang – durch den Glücksspielsaatsvertrag noch einmal verstärkt – ein staatliches Monopol für Sportwetten und Glücksspiele vorschreibt. Schleswig-Holstein will dagegen ein Konzessionssystem einführen, das private Sportwettenanbieter erlaubt. Auch der Vertrieb von Sportwetten über das Internet – durch den Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verboten – soll zukünftig wieder möglich sein.

Das Land strebt mit der Neuregelung eine Aufteilung des Sportwettenmarktes zwischen dem bisherigen staatlichen Monopolangebot ODDSET ("Die Sportwetten von Lotto") und privaten Anbietern an. Begründet wird dies mit einem deutlich größeren finanziellen Gewinn für den Sport. "Die Abschöpfung privater Anbieter wäre wesentlich höher, weil diese einen höheren Umsatz haben würden", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Durch eine Liberalisierung werden höhere Umsätze erwartet. In Schleswig-Holstein belaufen sich laut Arp die garantierten Abgaben an den Sport auf mindestens 6,8 Millionen Euro. Die Einnahmen des Monopolisten sinken allerdings seit Jahren. "Wenn wir den Lottomarkt liberalisieren und attraktiver gestalten und verstärkt das Internet für Wetten nutzen, können wir auf ein Vielfaches an Einnahmen kommen", sagte Arp. Positiv zu einer Öffnung des Wettmarkts äußerte sich auch der ehemaligen EU-Sportkommissar Jan Figel. "Es ist wichtig, neue Wege zu erkunden und Geldgeber für den Sport, speziell für den Breitensport, zu finden. Wetten und Glücksspiele sind sehr bekannte und starke Einkommensquellen", so Figel.

Angeblich haben bereits andere Bundesländer zugesagt, sich dem Vorstoß aus dem Norden anschließen zu wollen. "Wenn wir keine Unterstützung durch andere Länder erhalten, dann gehen wir eben einen eigenen Weg", ergänzte Arp. Rechtlich dürfte eine gespaltene Rechtslage, ein Konzessionssystem in einigen Bundesländern und ein Monopol in den anderen Ländern, allerdings auf Dauer nicht haltbar sein. Spätestens dann dürfte klar sein, dass ein Monopol nicht zwingend erforderlich ist.

Kontakt:
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Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 02.11.2009 02:03

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Gehört eigentlich in LACH MAL WIEDER :


Streit um Real-Madrid-Trikots

Bremen. Das Stadtamt geht gegen private Anbieter von Sportwetten wie etwa bwin vor. Wie konsequent, das hat Karstadt jetzt zu spüren bekommen. Denn das Karstadt-Sporthaus verkauft nicht nur Werder-Trikots, sondern auch Leibchen so renommierter Clubs wie dem AC Mailand und Real Madrid. Damit soll nach dem Willen des Stadtamtes Schluss sein. Grund: Auf den Trikots prangt der Schriftzug des Sponsors bwin, nach eigenen Angaben die Nummer 1 in Sachen Online-Wettspiele. Inzwischen beschäftigt die Sache auch die Gerichte.

Der Aufdruck bwin ist nach Auffassung des Stadtamtes eine hierzulande unzulässige Werbung. Hintergrund: In Deutschland gilt das staatliche Glücksspiel-Monopol. Also hat die Behörde dem Sporthaus den weiteren Verkauf von Mailand- und Madrid-Trikots verboten, mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig hat das Stadtamt ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht – für den Fall, dass Karstadt die Fan-Artikel doch nicht aus dem Sortiment nimmt. Das Zwangsgeld, es wurde später auf 1000 Euro gesenkt, würde dabei für jedes einzelne Trikot fällig, das über die Ladentheke geht.

Die Warenhaus-Kette, vertreten durch ihren Insolvenzverwalter, erhob Klage. Mit Erfolg: Im Eilverfahren ist das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, die Untersagungsverfügung sei „offensichtlich rechtswidrig“. Begründung: Zwar sei der Schriftzug bwin Werbung für unerlaubtes Glücksspiel und deshalb problematisch. Allerdings sei bwin nicht Sponsor von Karstadt, sondern der Fußball-Clubs. Anders gesagt: Finanziell macht es für das Warenhaus keinen Unterschied, welches Logo auf den Trikots zu finden ist. Es geht nur darum, den Original-Fan-Artikel verkaufen zu können. Daher, so die Richter, betreibe Karstadt nicht im eigentlichen Sinne Werbung für bwin.

Außerdem, argumentiert das Gericht weiter, müsse das Stadtamt die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. In diesem Fall gehe es dabei etwa um die Frage, wie viele Trikots eigentlich verkauft werden. Das Stadtamt schätzt die Zahl auf 100 pro Woche, nach Karstadt-Angaben sind es wöchentlich nur fünf. Die genaue Zahl ist laut Gericht wichtig, um die Dimension des Problems zu beschreiben. Je mehr Trikots verkauft werden, desto größer die unerwünschte Werbewirkung.

Überdies, heißt es in dem Beschluss weiter, hätte das Stadtamt berücksichtigen müssen, dass AC-Mailand- oder Real-Madrid-Trikots in Bremen zum Beispiel auch übers Internet gekauft werden können. Und auch im niedersächsischen Umland, etwa in Brinkum, seien die Leibchen zu haben, heißt es. Anders gesagt: Was wäre gewonnen, wenn das Karstadt-Sporthaus als Bezugsquelle ausscheiden würde? Diese Frage habe die Behörde nicht beantwortet. Fazit des Gerichts: Dem Verkaufs-Verbot liegt ein Ermessensfehler zugrunde; Karstadt darf die Trikots weiter vertreiben. Damit ist wiederum die Behörde nicht zufrieden und hat Beschwerde eingereicht. Jetzt liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht.

„Wir sehen da rechtlichen Klärungsbedarf“, begründet Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens die Entscheidung, den Rechtsstreit weiterzutreiben. Seine Behörde erhoffe sich konkrete Aussagen darüber, bis zu welchem Punkt das Stadtamt einschreiten darf. „Hängt das von der Zahl der verkauften Trikots ab? Hängt es von der Größe des Unternehmens ab?“ Das Verfahren solle Antworten zum Beispiel auf diese Fragen liefern. Was die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel angehe, verfolgten Innenressort und Stadtamt eine „Null-Toleranz-Strategie“. Vor diesem Hintergrund sei die Behörde auch gegen Karstadt vorgegangen.

Die Fans selbst, betont Wilkens dagegen, müssten nichts befürchten. Sie dürfen die Trikots ihrer Lieblings-Mannschaft weiter tragen – egal, ob mit oder ohne bwin.

Quelle : https://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/58891/Streit+um+Real-Madrid-Trikots.html

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Mündliche Verhandlung deutscher Vorlageverfahren vor dem EuGH findet bereits am 08. Dezember 2009 statt

Am 08. Dezember 2009 findet die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 von den vorlegenden Verwaltungsgerichten Giessen und Stuttgart statt. Zum einen stehen sechs Kläger dem Beklagten Wetteraukreis sowie dem Beklagten Land Baden-Württemberg gegenüber. Auch findet eine gemeinsame mündliche Verhandlung mit der Rechtssache C-46/08 statt. Hier steht eine Klägerin dem Beklagten Land Schleswig-Holstein gegenüber.

Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob das in Deutschland bestehende Sportwettmonopol gemeinschaftsrechtskonform ist.

Die Bielefelder Kanzlei KARTAL ist Verfahrensbevollmächtigte in der Rechtssache C-359/07 und vertritt die Interessen der SOBO Sport & Entertainment GmbH gegen das Land Baden-Württemberg.

Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Jusuf Kartal
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld

Tel: +49 521 / 325944-50
Fax: +49 521 / 325944-55
E-Mail: jusuf.kartal@kartal.de

veröffentlicht am: 06.11.2009 22:36

Quelle : isa-guide.de

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Glücksspielstaatsvertrag: Bundesländer schnüren millionenschwere Rettungspakete für Lottoannahmestellen
- Sinkender Lottoumsatz gefährdet Kioske
- Deutscher Lottoverband warnt vor dem Ruin des deutschen Lottos

Hamburg, 12. November 2009 – Den Lottoannahmestellen steht das Wasser bis zum Hals. Die staatliche nordrhein-westfälische Lottogesellschaft Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG und das hessische Finanzministerium haben daher beschlossen, die seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 01.01.2008 rapide sinkenden Einnahmen der Annahmestellen aus dem Verkauf von Lotto, Lotterien und Oddset durch eine Erhöhung der Provisionen zumindest teilweise aufzufangen.

In NRW erwirtschaftet jede zweite der 3.694 Annahmestellen nur noch einen Wochenumsatz von unter oder knapp über 5.000 Euro. Von der daraus resultierenden Netto-Provision von 327,50 Euro kann kein Kioskbesitzer leben, zumal derzeit auch die Tabakwaren- und Zeitschriftenverkäufe sinken. Die staatliche Unterstützung, die das Sterben der kleineren Kioske jetzt verhindern soll, ist auf zwei Jahre befristet. Dann läuft zum 31.12.2011 der Glücksspielstaatsvertrag aus. Schleswig-Holstein will das hoch umstrittene Gesetzeswerk sogar schon früher kündigen, andere Bundesländer überlegen, diesem Beispiel zu folgen.

Mit Einführung des Staatsvertrages brachen, wie von Wirtschaftsexperten prognostiziert, die Einnahmen der Länder aus dem staatlichen Glücksspiel um 30 Prozent ein, nicht zuletzt durch das Internetverbot für Lotterien und die massiven Vertriebs- und Werbebeschränkungen. Während der Umsatz der staatlichen Lotterien um mehr als zwei Milliarden Euro zurückging, stiegen die Bruttoeinnahmen im gewerblichen, vom Staatsvertrag nicht geregelten Automatenspiel um den gleichen Betrag. "Die jüngsten Zahlen belegen, dass Lotto noch schneller als befürchtet aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Wenn die Politiker nicht schnellstens gegensteuern, wird die Spielfreude unwiederbringlich in unkontrollierbare Grau- und Schwarzmärkte kanalisiert." Mit der Provisionserhöhung dokumentieren jetzt auch die größten Befürworter des Glücksspielstaatsvertrages das völlige Scheitern des in zahllosen Gerichtsverfahren angegriffenen Gesetzes. "Die jetzt beschlossene Erhöhung um 0,7 Prozent kostet allein Westlotto einen zweistelligen Millionenbetrag pro Geschäftsjahr. Diese Gelder werden dem Landeshaushalt und in Folge den Förderprojekten schmerzlich fehlen", warnt Faber. "Die erwartete und jetzt von den staatlichen Lottogesellschaften eingeräumte existenzielle Bedrohung für Lotto ist hausgemacht. Die aktuelle Lotto-Krise ist einzig und allein Folge des Glücksspielstaatsvertrages und nicht etwa der allgemeinen Konjunkturschwäche oder ausbleibender Mega-Jackpots. Wenn jetzt mit teurem Geld wider besseren Wissens letztlich der umstrittene Staatsvertrag subventioniert wird, wirft das auch haftungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen auf."

Der Deutsche Lottoverband fordert, das generelle Verbot von Lotterien im Internet und die unverhältnismäßigen Werbebeschränkungen für 'Lotto 6 aus 49' und Lotterien schnellstmöglich aufzuheben. "Wir müssen das deutsche Lotto retten, bevor es endgültig zu spät ist", appelliert Faber.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 12.11.2009 13:37

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«So etwas kann sich unser Land nicht leisten» - Kiel kündigt Glücksspielvertrag zum Ende 2011

Frankfurt/Kiel (ddp-nrd).

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wird zum Jahresende den Glücksspielvertrag kündigen. Damit laufe der Vertrag Ende 2011 aus, sagte Christian von Boetticher, CDU-Fraktionschef im Kieler Landtag, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstagausgabe). Die Entscheidung folge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Kiel, sagte Boetticher.

Ein neuer Glücksspielvertrag zwischen den Bundesländern ist damit unwahrscheinlich. Zur Bekämpfung einer Suchtgefahr verbietet der Vertrag unter anderem Online-Glücksspiele in Deutschland. Dafür tauge das Verbot aber nicht, kritisierte Boetticher. Vielmehr würden Betreiber ins Ausland abwandern, wodurch den Bundesländern Arbeitsplätze und Steuern verloren gingen. «So etwas kann sich unser Land nicht leisten», sagte Boetticher dem Blatt. Außerdem gebe es im Internet rund 3000 Seiten für Glücksspiele, die von immer mehr Menschen genutzt würden.

Schleswig-Holstein wolle das Glücksspiel privatisieren und zugleich mit den Betreibern «eine sinnvolle Prävention verabreden». Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit 1. Januar 2008 für zunächst vier Jahre und tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. Seit Einführung des Staatsvertrags brachen die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich laut Deutschem Lottoverband um 30 Prozent ein. (ddp)

veröffentlicht am: 14.11.2009 14:51

Quelle

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Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verfassungswidrigkeit des "sog. staatlichen Sportwettenmonopols"

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols wegen des Fehlens einer konsequenten und konsistenten Ausgestaltung bestätigt und daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Landes Berlin gewährt (Beschluss vom 16. November 2009, Az. 35 L 460.09). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiterhin an einen in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen und dort überwachten Buchmacher Wettangebote aus Berlin weiterleiten.

Nach Überzeugung des VG Berlin (in inzwischen ständiger Rechtsprechung) lässt sich die Untersagungsverfügung nicht in verfassungskonformer Weise auf den Glücksspielstaatvertrag stützen. Das Bundesverfassungsgericht habe eine konsequente und konsistente Ausgestaltung gefordert. Hierzu müssten u. a. die sektorspezifischen Regelungen zueinander nicht in einem krassen Widerspruch stehen.

In Deutschland werde das gewerbliche Spielrecht (Regelungen bezüglich Glücksspielautomaten) jedoch nicht von den Aspekten des Spielerschutzes dominiert, sondern konterkariere diese geradezu (Entscheidungsgründe, S. 4). Das Ziel der Bekämpfung und Begrenzung der Glücksspielsucht werde dadurch durchgreifend und insgesamt in Frage gestellt. Die Zahl der "Geld-Gewinn-Spiel-Geräte" (Automaten) habe von 183.000 im Jahr 2005 auf 225.000 im Jahr 2008 zugenommen. Die Umsätze seien im gleichen Zeitraum von 5,88 Mio. Euro auf 8,13 Mio. Euro gestiegen. Durch die Neufassung der Spielverordnung zum 1. Januar 2006 seien die gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz und zur Suchtprävention weitgehend ausgehebelt worden. Die höheren Spielanreize förderten eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs. Nach einer von dem Gericht zitierten Aussage von Prof. Dr Adams sind die Automatenspiele für 81,6% aller sozialen Kosten aus der Glücksspielsucht verantwortlich.

Die Untätigkeit der Länder und des Bundes trotz mehrerer Empfehlungen des Fachbeirats Glücksspielsucht käme daher "der bewussten Verhinderung einer konsistenten Schutzregelung" gleich (S. 7). Auf Bundes- und Landesebene fehle jegliche Bereitschaft, dem Fachbeirat das ihm zustehende Gewicht tatsächlich zukommen lassen zu wollen.

Die divergierenden Regelungen für die verschiedenen Bereiche des Glücksspiels trügen zu einer weiteren Verlagerung des problematischen und pathologischen Spielens aus dem staatlich konzessionierten Glücksspielformen in die gering regulierten gewerblichen Spielformen bei (S. 9). Die Gesamtzahl der Spielsüchtigen bleibe damit konstant oder steige sogar noch. Zu dem krassen Missverhältnis der Regulierung – starke Kontrolle des ungefährlichen Lottospielens, dagegen das weitgehend unregulierte Automatenspiel – zitiert das Verwaltungsgericht die Feststellung von Prof. Dr. Becker, dem Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel: "Die Welt wird da auf den Kopf gestellt."

Auch europarechtlich fehlt es nach den Feststellungen des VG Berlin somit an der erforderlichen kohärenten und systematischen Begrenzung. Die innerstaatliche Kompetenzverteilung in Deutschland zwischen Bund und Länder für den glücksspielrechtlichen Bereich führe nicht dazu, dass der eine Kompetenzträger den anderen freizeichnen könne. Vielmehr werde jede rechtwidrige Handlung oder Unterlassung dem Mitgliedsstaat zugerechnet.

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veröffentlicht am: 23.11.2009 04:59



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"Die innerstaatliche Kompetenzverteilung in Deutschland zwischen Bund und Länder
für den glücksspielrechtlichen Bereich führe nicht dazu, dass der eine Kompetenzträger
den anderen freizeichnen könne."


Fürwahr, so ist es.

Weshalb sitzen diese klugen Richter nicht im Oberverwaltungsgericht? rolleye


Lesenswert ist auch das Interview mit Jörg Wacker ( bwin ) auf WELT-Online.
Direktlink:
https://www.welt.de/wirtschaft/article5294124/Bwin-Chef-fordert-ein-Ende-anonymisierter-Wetten.html



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Deutsches Sportwettenmonopol vor dem Europäischen Gerichtshof: Die Verhandlung am 8. Dezember 2009



Rechtsanwalt Martin Arendts berichtet von der Verhandlung in Luxemburg

- Kläger stellen Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen dar
- Bundesregierung und Land Schleswig-Holstein halten sog. "vertikale" Kohärenz für ausreichend
- Europäische Kommission: Beschränkung nur bei "inoffensivem Marktverhalten" der Monopolanbieter zulässig
- Schlussanträge des Generalanwalts bereits am 3. März 2010
- Urteil des Gerichtshofs vor der Sommerpause?

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verhandelt – wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 114) - am 8. und 9. Dezember 2009 die insgesamt acht Vorlageverfahren zum deutschen Sportwettenmonopol.

Am 8. Dezember stand die Verhandlung der Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen (verbundene Rechtssachen C-316/07 u. a. - "Markus Stoß") und der Rechtssache C-46/08 ("Carmen Media Group") auf der Tagesordnung. Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte.

Am 9. Dezember 2009 wird noch die bereits 2006 vom VG Köln eingereichte Rechtssache C-409/06 ("Winner Wetten") verhandelt. Hierbei geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (2006 bis 2007).

Kernfrage: Reichweite der Kohärenzprüfung

Unstrittig schränkt das Monopol die Grundfreiheiten ein, da Wettanbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen nicht in Deutschland anbieten dürfen. Höchst umstritten ist dagegen die Frage, ob diese Einschränkung aus zwingenden Gründen gerechtfertigt ist. Im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung kommt es maßgeblich darauf an, ob und inwiefern die nationalen Regelungen in sich schlüssig, d.h. kohärent sind bzw. sein müssen.

Schwerpunkt der heutigen Verhandlung war daher die Reichweite der europarechtlich erforderlichen Kohärenzprüfung. Reicht es aus, nur den "Sektor" der Wetten bzw. Sportwetten systematisch und kohärent zu regeln (sog. "vertikale" Kohärenz)? Oder muss der einschränkende Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgen und sämtliche Glücksspielformen kohärent regeln ("horizontale" Kohärenz)?

Die Argumentation der Kläger

Die Rechtsvertreter der Kläger der Ausgangsverfahren verwiesen auf die Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen. Zwar hätten die Mitgliedstaaten ein politisches Ermessen. Dieses gelte – so Rechtsanwalt Dr. Reichert - allerdings nicht schrankenlos, da sonst die Grundfreiheiten leer liefen. Vielmehr müsse es begrenzende Kriterien geben, insbesondere entsprechend dem Lindman-Urteil eine tatsächliche Grundlage und gemäß der Gambelli-Rechtsprechung eine kohärente Umsetzung. Hinsichtlich der Reichweite der Kohärenz komme es auf das vom Mitgliedstaat verfolgte Schutzziel an. Diese Frage könne je nach Ziel ggf. unterschiedlich zu stellen sein. Hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht als Hauptziel herausgestellten Suchtbekämpfung komme es u. a. darauf an, ob Spielsüchtige zu anderen Spielarten wechselten. Bei diesem Schutzziel könne man daher nicht nur eine Glücksspielart restriktiv regeln. Auch mache es wenig Sinn, Glücksspielautomaten zu liberalisieren, während ungefährlichere Spielformen deutlich strenger geregelt würden. Man könne hier eine Parallel zur Cassis de Dijon-Rechtsprechung des EuGH ziehen, wo in dem Ausgangsfall leichter alkoholische Getränke strenger geregelt waren als hochprozentige.

Unabhängig von der förderalen Struktur müssten die Glücksspielregelungen passen. Die durch ein Bundesgesetz geregelten Pferdewetten könnten durch private Buchmacher angeboten werden. Hierbei handele es sich um die zweitbeliebteste Wettart. Die Pferdewettumsätze seien gleich groß wie die ODDSET-Umsätze, die lediglich noch 10% des deutschen Wettmarktes ausmachten.

Rechtsanwalt Maul erinnerte an das (das schwedische Alkoholmonopol betreffende) Rosengren-Urteil des EuGH. In Deutschland sei das Glücksspielwesen völlig inkohärent geregelt. Die strengsten Regelungen gebe es für die Glücksspielformen mit der geringsten Spielsuchtgefahr. Die Regelungen hinsichtlich Spielautomaten seien dagegen durch die neue Spielverordnung noch einmal gelockert worden. Bei Automaten in den Casinos gebe es gar keine gesetzliche Regelung.

Bei der Herausstellung von Jackpots bis zu 35 Mio. Euro werde sicherlich nicht die Suchtbekämpfung verfolgt. Die Übertragung der Ziehung der Lottozahlen in Radio und Fernsehen stelle Werbung dar. Die Bürger würden aufgefordert: Spiel mit und tu Gutes! 2008 seien 114 Mio. Euro für Werbung ausgegeben worden. Hierfür seien mehr als 5.000 Radiospots und mehr als 500 Anzeigen geschaltet worden.

Das Vertriebsnetz der staatlichen Anbieter mit 26.000 Annahmestellen sei deutlich engmaschiger als die Post. Glücksspielprodukte würden als "tägliches Gut" verkauft, zusammen mit von Jugendlichen nachgefragten Süßigkeiten und Mickey Mouse-Heften. Auch sei der Vertrieb rein provisionsorientiert.

Zwischen der Veranstaltung (durch das Land) und der Kontrolle (ebenfalls durch das Land) gebe es keine hinreichende Trennung. Auch sei man den Forderungen des Fachbeirats Glücksspielsucht nach Studien zur Glücksspielsucht nur unzureichend nachgekommen.

Rechtsanwalt Winkelmüller verwies auf die Ausnahmeregelung im Glücksspielstaatvertrag für das Land Rheinland-Pfalz, die auch einen privaten Anbieter zulasse. Die Prämisse, dass Sportwetten so gefährlich seien, dass sie nur der Staat anbieten dürfe, stimme daher nicht. Auch betreffe das deutsche Sportwettenmonopol nur die Veranstaltung, nicht jedoch den weiterhin gewerblich organisierten Vertrieb (von dem jedoch die hauptsächlichen Gefahren ausgingen). Ausdrückliches Ziel der von mehreren Landeslotteriegesellschaften gegründeten ilo-proFIT Services GmbH sei es, die wirtschaftliche Basis der Verkaufsstellen zu stärken.

Im Übrigen verwies Rechtsanwalt Winkelmüller auf die zahlreichen gegen die Monopolanbieter ergangenen Gerichtsentscheidungen wegen rechtwidriger Bewerbung der Glücksspielangebote (unzulässige Anreizwerbung etc.). Dagegen gebe es nur sehr wenige Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Prof. Dr. Koenig legte noch einmal die fehlende empirische Begrenzungsgrundlage dar und konstatierte ein "Systemversagen des deutschen Sportwettenmonopols". Es gebe massive Kohärenzbrüche.

Die Argumentation der Beklagten und der Bundesregierung

Prof. Dr. Dietlein verwies für den Wetteraukreis (der Beklagte in den Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Gießen) darauf, dass es keinen Gesamtbereich Glücksspiele gebe, sondern lediglich Glücksspielsektoren. Es sei daher jeweils eine sektorale und politische Entscheidung, wie reguliert werde. Für eine systematische Regelung in Deutschland müsse erst eine Verfassungsänderung erfolgen.

Rechtsanwalt Ruttig erklärte für das Land Baden-Württemberg (Beklagter in den drei Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Stuttgart), dass die erste Vorlagefrage zu weit und hypothetisch sei. Es handele sich um eine Suggestivfrage. Neben der Suchtbekämpfung würden auch noch andere Ziele verfolgt.

Rechtsanwalt Hecker meinte für das Land Schleswig-Holstein, dass es keine gesetzesimmanente Inkohärenz gebe. Bei den Verstößen der Landeslotteriegesellschaften handele es sich lediglich um Einzelfälle.

Herr Klein meinte für die deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf das DocMorris-Urteil, dass es lediglich auf die vertikale Kohärenz ankomme. Es sei keine Gesamtbewertung vorzunehmen. Dies ergebe sich auch nicht aus dem Hartlauer-Urteil des EuGH.

Die Vertreter anderer Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Italien und Portugal, nicht jedoch aus den "liberaleren" Staaten Österreich. Malta und Großbritannien) sowie des EFTA-Staats Norwegen hielten die Fragen u. a. durch das Liga Portuguesa-Urteil bereits geklärt. Die Gesamtkohärenz müsse nicht geprüft werden.

Die Argumentation der Europäischen Kommission

Herr Krämer stellte für die Europäische Kommission die Frage: Die Bank gewinnt immer – nur wer darf die Bank sein? Man müsse die Angebots-/Nachfragesituation prüfen. Eine Gefahr für das Allgemeininteresse müsse empirisch belegt sein. Bei der Rechtfertigungsprüfung müsse spezifisch auf den Grund des Allgemeininteresses abgestellt werden. Wenn der Mitgliedstaat die beschränkende Maßnahme mit dem Schutz der Bürger vor überhöhten Ausgaben begründe, sei bei der Geeignetheitsprüfung das Marktverhalten des Monopolanbieters entsprechend zu prüfen: Reduziere oder zumindest begrenze diese Verhalten die entsprechenden Aufwendungen? Geeignet sei eine Beschränkung nur bei einem "inoffensiven Marktverhalten". Vermarktung und Werbestrategie müssten darauf angelegt sein, die Nachfrage nach Glücksspielen zu dämpfen. Nur dann, wenn das Glücksspiel als "notwendiges Übel" angesehen werde, sei ein Monopol gerechtfertigt. Kritisch sei in diesem Zusammenhang die Herausstellung hoher Jackpots.

Auch bei der Prüfung der Erforderlichkeit sei auf das verfolgte Ziel abzustellen. Hier sei u. a. die Substituierbarkeit zu prüfen. Es sei zu fragen, ob es mildere Mittel als ein Monopol gebe.

Abschließende Fragen

Abschließend stellten der Präsident des EuGH, Vassilios Skouris, der zuständige Berichterstatter (Judge-Rapporteur), Richter Konrad Hermann Theodor Schiemann, sowie der für die Rechtssachen zuständige Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, einzelne Fragen an die Parteivertreter. Der Generalanwalt erkundigte sich u. a., wie Glückspieltypen mit dem gleichen Anreizprofil wie Wetten behandelt würden. Auch fragte er nach, ob die DDR-Lizenzen ausliefen.

Der Generalanwalt kündigte an, seine Schlussanträge bereits am 3. März 2010, d. h. in weniger als drei Monaten, zu veröffentlichen. Damit könnte eine Entscheidung des EuGH noch vor der Sommerpause ergehen.

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veröffentlicht am: 09.12.2009 05:24

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Na, hoffentlich entscheiden die beim EuGH für die Gerechtigkeit
und gegen die Staatsmonopolisten.


Ausstieg aus dem Glücksspiel

Die neue Landesregierung von Schleswig-Holstein wird noch vor dem Jahreswechsel aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen, der das Monopol der staatlichen Sportwette "Oddset" bis 2011 festschreibt und private Anbieter verbietet.
"Wir werden den Glücksspielstaatsvertrag noch in diesem Jahr vorzeitig kündigen", bestätigte der zuständige Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp (CDU) der "Sport Bild".
Im Frühjahr 2010 will Arp Lizenzierungsmodelle vorstellen, die vorsehen, dass auch private Anbieter mit staatlicher Konzession zugelassen sind.

Quelle





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Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
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