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Glücksspiel

Auf Spanien gewettet

Von Dyrk Scherff


29. Juni 2008 Der Besitzer der kleinen Lotto-Toto-Annahmestelle im Frankfurter Bahnhofsviertel ist sauer: „Da gibt es eine Fußball-Europameisterschaft mit Deutschland im Finale, und ich merke in meinem Laden kaum etwas davon.“ Dabei macht er einen Teil seines Geschäfts mit den Sportwetten der staatlichen Gesellschaft Oddset. Doch die Umsätze werden gleich um die Ecke gemacht - bei der privaten Konkurrenz.

Denn die hat die besseren Quoten. Diese Firmen sitzen im Ausland, müssen nur niedrige Steuern zahlen und können deshalb mehr ausschütten. Wer im Halbfinale auf einen Sieg der Türkei gegen Deutschland gesetzt hätte, hätte beim privaten Marktführer Bwin (früher Bet and win) für einen Euro Einsatz sieben Euro bekommen, bei Oddset nur 5,50 Euro. Und hätte noch eine Gebühr von 50 Cent zahlen müssen.

Wettmeile statt Fanmeile

Dieser Nachteil macht sich im Frankfurter Bahnhofsviertel schnell bemerkbar. Fünf private Wettbüros und zwei Oddset-Annahmestellen ballen sich auf nicht einmal 200 Metern. Wettmeile statt Fanmeile und knallharter Wettbewerb sind die Folge.

Viel los ist aber nur bei den Privaten, vor allem abends. Dort sitzen die Männer - fast nur Männer - vor den Bildschirmen und sehen sich die Spiele der EM, Pferderennen oder Baseball-Begegnungen an und prüfen die aktuellen Quoten. Getippt wird vor allem auf Fußball. In anderen Großstädten ist die Lage nicht anders: Bei den Sportwetten haben die Privaten die Nase vorn, in staatlichen Annahmestellen wird stattdessen hauptsächlich Lotto gespielt.

Dabei müsste eigentlich alles schon ganz anders sein. Ginge es nach dem Willen der Landesregierungen, wären alle privaten Wettbüros geschlossen und die Internetseiten abgeschaltet. Die Grundlage dafür hat die Politik im vergangenen Jahr mit den neuen stark umstrittenen Glücksspielverträgen gelegt, die zu Jahresanfang in Kraft traten.

Von den Gerichten ausgebremst

Sie waren die Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verlangte entweder eine Marktöffnung für private Anbieter oder ein staatliches Monopol mit strengen Auflagen zur Werbung. Die Politik ging den zweiten Weg. Und wird jetzt von den Gerichten ausgebremst. Denn es ist unklar, ob ihr Glücksspiel-Staatsvertrag dem Europarecht entspricht - und ob Bwins alte DDR-Lizenz auch für die alten Bundesländer gilt.

Also wurden im vergangenen Jahr zuerst viele private Wettbüros in den Innenstädten geschlossen, dann haben in den vergangenen Monaten wieder neue aufgemacht, zum Beispiel in Frankfurt. „Es werden wieder mehr“, bestätigt Uwe Schmidt vom dortigen Ordnungsamt. Dort hatte das Verwaltungsgericht Beschwerden privater Wettanbieter stattgegeben. Ob sie bleiben dürfen, entscheidet jetzt der oberste Verwaltungsgerichtshof in Kassel in der Berufung. „Wir erwarten das Urteil im Spätsommer oder Herbst, solange setzen wir die Schließungen aus“, sagt Schmidt.

Auch in Berlin entschied das Verwaltungsgericht im Frühjahr zugunsten der etwa 230 Wettbüros der Stadt, die geöffnet bleiben dürfen, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist.

Umsatzeinbruch bei Oddset

Die geforderten Werbeauflagen für die staatliche Oddset wurden dagegen rasch realisiert. So muss sich jetzt jeder Spieler mit Personalausweis registrieren lassen, bevor er eine Wette abgibt. Das soll dem Jugendschutz dienen und gesperrte Spieler identifizieren helfen.

Anfangs dauerte das mehrere Tage, dann war das Match meist schon vorbei. Jetzt geht das immerhin sofort über ein Terminal in der Annahmestelle. Umständlich ist es dennoch. Und ist ein Grund für die Umsatzeinbrüche von Oddset um fast 23 Prozent in diesem Jahr. „Die Registrierung dürfte einige abschrecken. Zudem ist die private Konkurrenz weiter aktiv“, begründet das Oddset-Chef Erwin Horak.

Wetten über Websites

Und auch im Internet ist von der großen Schließungswelle nichts zu spüren: Über die Websites im Netz wird mittlerweile ein Großteil der Sportwetten abgewickelt, obwohl Online-Angebote nach neuer Rechtslage illegal sind. Auch hier müssen jetzt noch die Gerichte entscheiden. Schlimmstenfalls müssen die Seiten dann vom Netz. Solange gehen die Geschäfte aber gut: Bwin hat durch die EM zehn Prozent mehr Umsatz erzielt. Die ganze Branche wird in Deutschland über Internet und die Wettbüros durch die Europameisterschaft etwa 800 Millionen Euro mehr umsetzen, prognostizieren Branchenexperten. Jedes Jahr geben in Deutschland etwa sieben Millionen Tipper rund 3 Milliarden Euro für Sportwetten aus.

Die neue Rechtslage bemerkt man bei Bwin nur an einer Stelle der Homepage. Dort weist ein Disclaimer darauf hin, dass Wetten nicht aus Hamburg oder Baden-Württemberg abgegeben werden dürfen. Das ist Folge entsprechender Gerichtsentscheide. Freilich überprüft niemand die Beschränkung. Und in den Umsätzen ist kein Einbruch zu erkennen. „Die Kunden können diese ganze rechtliche Diskussion nicht nachvollziehen. Wir sind bisher mit der EM voll zufrieden“, sagt Bwin-Deutschland-Chef Jörg Wacker.

Vor dem Finale am heutigen Sonntag wurde noch einmal heftig getippt. Die meisten wetten so: Jedes Team erzielt mindestens ein Tor, eher in der zweiten und nicht der ersten Hälfte. Spanien trifft zuerst. Miroslav Klose ist der wahrscheinlichste Torschütze im deutschen Team. Und am Ende wird Spanien Europameister. Dafür gäbe es 1,70 Euro, für den deutschen Sieg 2,10 Euro. Halb so wild: Außenseiter war Deutschland ja schon gegen Portugal - und hatte damit Erfolg.

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Verfahren mit Einwilligung des Landes Rheinland-Pfalz bis zur EuGH Entscheidung ausgesetzt


Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz ein auf Genehmigung des Betriebs von Wettannahmestellen gerichtetes Klageverfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die verschiedenen Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte analog § 94 VwGO ausgesetzt. Damit hält ein weiteres deutsches Verwaltungsgericht an seinen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen den Glückspielstaatsvertrag fest.

Bemerkenswert an dem Beschluss ist, dass der Prozessvertreter des Landes Rheinland-Pfalz, der bundesweit für Glücksspielaufsichtsbehörden und Lotteriegesellschaften tätig ist, zuvor ausdrücklich seine Zustimmung zu der Aussetzung erteilt hatte. In parallelen Verfahren schien die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bisher noch einen anderen Standpunkt zu vertreten. Dies könnte dahin gedeutet werden, dass der Prozessvertreter selbst Zweifel über den Ausgang der Vorlageverfahren beim EuGH hegt. Das Land wurde im vorliegenden Verfahren durch das Ministerium der Finanzen vertreten, das auch nach neuer Rechtslage weiterhin über Anträge auf Erlaubnis von Glücksspielen in Konkurrenz zum "staatlichen" Wettangebot zu entscheiden hat.

Das Begehren der Klägerin in dem Ausgangsverfahren war in erster Linie auf die Feststellung gerichtet, dass die Erteilung einer Genehmigung im Sinne des § 284 StGB für die Vermittlung von Wettverträgen an Teilnehmer in Rheinland-Pfalz nicht erforderlich ist, solange der Sportwettveranstalter über eine Lizenz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen 
Union verfügt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz ist zur Beantwortung dieser Frage zu prüfen, ob das bestehende Sportwettenmonopol unter dem Gesichtspunkt einer kohärenten Regelung des gesamten Glücksspielbereichs mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und ob eine Genehmigung in Rheinland-Pfalz gefordert werden kann, obwohl unstreitig eine solche aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat vorliegt.

Unberücksichtigt läßt die Kammer dabei allerdings, dass die Frage einer Kohärenz der Glückspielpolitik in Deutschland deshalb dahinstehen kann, weil es bereits an einer kohärenten Wettpolitik fehlt. Dass es dieser bedarf, ist seit dem Gambelli-Urteil des EuGH unstrittig. Ebenso offensichtlich ist es, dass von einer solchen Kohärenz in Deutschland keine Rede sein kann. Hierzu braucht man nicht einmal in den Pferdesportbereich oder auf die Buchmacher mit DDR-Erlaubnissen zu schauen. Selbst im Bereich der Sportwette ODDSET wird das Ziel der Eindämmung der Wettaktivitäten durch das flächendeckende Vertriebsnetz untergraben, indem das Wetten weiter wie eine unbedenkliche Freizeitbeschäftigung vermarktet wird (vgl. die Entscheidungen des VG Neustadt/W.). Hinzu kommt, daß der zugrundeliegende Antrag im Ausgangsverfahren noch vor Erteilung der aktuellen Wettkonzession der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vom 13.12.2004 gestellt, die Antragstellerin jedoch weder vor noch nach der Konzessionsvergabe hierüber informiert wurde. Weder sie noch das europäische Buchmacherunternehmen, an das vermittelt werden sollte, konnten sich daher um eine Konzession bewerben oder Rechtsschutzmöglichkeiten ergreifen.

Ein Artikel von Rechtsanwälten Dr. Ronald Reichert / Wolfram Kessler (Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier).

Die Verfasser sind an dem Verfahren auf Seiten des Klägers beteiligt gewesen.

Kontakt:
Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Mozartstraße 4 - 10
53115 Bonn

Dr. Ronald Reichert [Linked Image]
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de

Rechtsanwalt Hans Wolfram Kessler [Linked Image]
Tel.: +49/ 228/ 7 26 25 128
Fax: +49/ 228/ 7 26 25 99
E-Mail: kessler@redeker.de


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Ein Wort, das hier immer wieder fällt:

Kohärenz = Zusammenhang

bedeutet in diesem Bezug, dass nicht das eine
verboten ( private Sportwetten ) und das andere
erlaubt ( Geldspielautomaten, Pferdewetten,
Oddset in gleicher Weise nach wie vor ) werden kann.








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Dank an unsere Administratoren, die den durch diesen unsäglichen
Glücksspielstaatsvertrag bedingten erneuten Umzug bewerkstelligt haben.
daumenhoch peace


Die arroganten Staatsmonopolisten, welche unser Forum angreifen,
müssen und werden diesen Kampf verlieren. bloed2


Weiterhin sind hier alle wichtigen Ereignisse mit unserer Sichtweise nachzulesen,
wir lassen uns von dem totalitären Gehabe nicht unterkriegen. hand017


Nachfolgend einige Meldungen der letzten Tage.



BGH verschiebt überraschend Urteil zum staatlichen Lottovertrieb


Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof wird erst am 14. August darüber entscheiden, ob die strenge Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Der Kartellsenat des BGH verschob am Dienstag überraschend den angesetzten Termin für die Urteilsverkündung. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf sagte zur Begründung, in der letzten Senatsberatung seien neue Schwierigkeiten und Zweifel zur Sprache gekommen. Die Sache sei «zu wichtig, um überstürzt zu werden».

Das sogenannte Regionalitätsprinzip besagt, dass die Lottogesellschaften ihre Lotterien und Sportwetten nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten dürfen. Das Bundeskartellamt verlangt eine Lockerung. Der Internetvertrieb der Lottogesellschaften dürfe nicht auf Spielteilnehmer aus ihrem jeweiligen Bundesland beschränken werden, heißt es in einer Verfügung des Kartellamts vom August 2006. Aus Sicht des Kartellamts handelt es sich um eine unzulässige Gebietsaufteilung, die nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden könne.

Dagegen sind die Lottogesellschaften vorgegangen. Nun soll in letzter Instanz der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerde der Lottogesellschaften entscheiden (KVR 54/07).

(ddp)

© ddp Deutscher Depeschendienst GmbH

Quelle: https://www.dernewsticker.de







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Kontrolle des Glücksspielmarktes


Als äußerst beunruhigend bezeichnete Wolfram Kuschke, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss, die aktuelle Entwicklung auf dem Sportwettenmarkt in Nordrhein-Westfalen:

"Der Einbruch der Erlöse aus der staatlichen Sportwette Oddset um fast 19 Prozent im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag seinen Zweck nicht erfüllt. Es ist offensichtlich, dass nicht weniger gewettet wird, sondern das Geld jetzt nur in privaten Taschen landet. Im Vorfeld der Fussball-EM haben ausländische private Anbieter von Sportwetten massiv in den deutschen Medien geworben.

Man konnte dieser Werbung kaum entgehen. Im Internet findet dies angesichts des baldigen Bundesligastarts derzeit seine Fortsetzung. Es scheint, als würde die schwarz-gelbe Landesregierung das staatliche Monopol nicht mehr durchsetzen können und ihr die Kontrolle des Glücksspielmarktes zunehmend entgleiten.” Vor allem um die Empfänger der Einnahmen aus den staatlichen Glücksspielerlösen mache Kuschke sich Sorgen: "Die Empfänger, die mit diesem Geld viele gute Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport finanzieren, leiden seit Jahren an den rückläufigen Einnahmen.

Bei den meisten ist das Ende der Fahnenstange mittlerweile erreicht. Einen weiteren Rückgang können die meisten nicht mehr verkraften. Hier werden wir über neue Wege der Finanzierung nachdenken müssen.” Der SPD-Politiker erinnerte daran, dass die Landesregierung im Dezember 2007 im Zuge der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages ein neues Verteilungsmodell für die Empfänger der Glücksspielerlöse aus Oddset, Spiel 77, Rubbelloslotterie und KENO beschlossen habe.

"Die Erlöse werden seitdem zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst, aus dem alle Empfänger bedient werden. Die bis dato gültigen Fixbeträge wurden abgeschafft. Der Rückgang der Glücksspielerträge trifft somit alle Empfänger gleichermaßen. Einer Kompensation verweigert sich die CDU/FDP-Koalition aber nach wie vor”, kritisierte Kuschke abschließend.

https://www.spd-web.de


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Inzwischen merkt auch die eine oder andere SPD-Schlafkappe,
dass der Staatsmonopolismus in der Sackgasse gelandet ist. crazy

Natürlich wird die Schuld wie immer bei den anderen gesucht. vogel

Eine "massive Werbung" der privaten Anbieter habe ich nicht bemerkt,
aber für Oddset wurde verbotenerweise stündlich Werbung im Radio gemacht. mad





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Kassieren und therapieren


Zocker unter Kontrolle: Die Landesregierung will plötzlich ein Phänomen bekämpfen, für das sie sich bislang kaum interessiert hat - die Spielsucht. Während man dafür hunderttausende Euro ausgibt, werden mit Glücksspiel Millionen verdient.

ERFURT. Heinz Fracke kommt nicht raus. Der Abteilungsleiter aus dem Gesundheitsministerium hat auf der Fachtagung eine halbe Stunde über das Thema Glücksspielsucht geredet. Nun muss er weg, zum nächsten Termin. Doch die große Flügeltür ist abgeschlossen. Fracke klinkt, stutzt und geht dann zur nächsten Tür im Saal. Die ist offen.

Michael Rautenberg dagegen hat lange nach einem Ausweg gesucht. Über zwölf Jahre hinweg hat der Erfurter sein ganzes Geld an Automaten in Spielhallen verzockt. Seine Ehe ging in die Brüche. Als er sich zwingen will, aufzuhören, klappt das ein paar Tage. Dann legt sich in seinem Kopf ein Schalter um: Er bricht zusammen.

Wie Rautenberg, heute 46, soll künftig anderen Spielsüchtigen geholfen werden. 200 000 Euro will das Land dafür in diesem und im nächsten Jahr ausgeben. Wenig Geld für viele Pläne, sollen damit doch Ursachen der Sucht erforscht, Therapien entwickelt, auf Gefahren aufmerksam gemacht und ein flächendeckendes Hilfsangebot bereitgestellt werden.

Der Kampf gegen die ausufernde Zockerei kommt als verantwortungsbewusste Wohltat daher. Doch vor allem ist er eine große Show. Es gebe, stellte das Gesundheitsministerium jüngst in einem internen Papier fest, nicht einmal verlässliche Angaben über die tatsächliche Zahl der Glücksspielsüchtigen - groben Schätzungen zufolge sind es etwa 8000 Menschen.

Die Entdeckung der Spielsucht verdankt der Freistaat auch weniger Medizinern als vielmehr den Juristen: Vor zwei Jahren musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob privaten Sportwetten-Anbietern weiterhin das Geschäft verboten werden dürfe. Das Verbot, urteilten die Richter, sei eigentlich nicht zulässig. Gerechtfertigt sei das Staatsmonopol nur, wenn es konsequent auf die Bekämpfung der Sucht ausgerichtet sei.

Diese Sonderregel nutzt Thüringen seither aus und hat sich mit den anderen Bundesländern auf einen Staatsvertrag geeinigt, der Suchtprävention zur Vorgabe macht und Hilfsangebote vorschreibt - zugleich aber auch das Monopol sichert und die private Konkurrenz ausbremst.

Dass nun gewissermaßen der Dealer verspricht, die Junkies zu heilen, weist Heinz Fracke von sich: Die Menschen hätten einen natürlichen Spieltrieb und der lasse sich nicht unterdrücken. Das Bedürfnis müsse also in geordnete Bahnen gelenkt werden. Tatsächlich aber, heißt es unter der Hand aus Frackes Behörde über die wahre Motivation, müsse man vor allem den Gerichten beweisen, wie ernst man den Kampf gegen die Spielsucht führe. Schließlich kassiert das Land Jahr für Jahr zweistellige Millionenbeträge an Steuern und Abgaben von Spielcasino und Lottogesellschaft.

Heuchelei im Anti-Sucht-Feldzug will aber auch Lotto-Sprecherin Andrea Bühner nicht erkennen. Hardcore-Zocker spielen kein Lotto, argumentiert sie. "Lotto ist langweilig."

Nach seinem Zusammenbruch hat sich Michael Rautenberg in eine Klinik einweisen lassen. In Gesprächsrunden mit Alkoholikern stellte er fest: "Ich spiele aus ähnlichen Gründen wie die trinken." Er macht eine Therapie. Und was ist heute mit Automaten, dem Blinken, Klingeln und Klimpern? "Erst hat mich das angezogen, dann habe ich es gehasst, inzwischen ist es mir egal."

08.07.2008 Von Michael WASNER

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Hält das dänische Glücksspielmonopol?


Von Lisa Horn

Die Monopolstellung der "Danske Spil" in Dänemark wackelt, denn es gibt nicht nur seitens der Europäischen Kommission Kritik, sondern auch von politischer Seite ist der Monopolstatus nicht mehr unumstritten. Jetzt hat sich auch noch der Fernsehkanal "TV2" in die Debatte eingeschaltet und ist in den dänischen Glücksspielmarkt eingestiegen.

Der EU-Binnenmarkt Kommisar, Charlie McCreevy, hat ein Gutachten über das dänische Glücksspielmonopol erstellen lassen. Das Ergebnis ist ein Aufruf auf Abänderung der Gesetze, sonst würde sich Dänemark vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Vorwurf von wirtschaftlichen Bevorzugungspraktiken konfrontiert sehen. Grund dafür war die Überlegung Dänemarks eine Art UIGEA einzurichten. Das würde heißen, dass jegliche finanzielle Transaktionen im Bezug auf Online-Glücksspiel außerhalb von Dänemark gekappt und verboten würden. Derzeit spielen viele Dänen Online Poker und das nicht vornehmlich über "Danske Spiel", sondern meist ausländische Online-Anbieter.

Der dänische Finanzminister Kristian Jensen reagiert prompt auf die Situation und hat eine mögliche Lockerung des Monopols angekündigt. Gegenüber den Medien meint er, dass er sich über den Mangel des Monopols durchaus bewusst sei, dass es nicht die Lösung sei und eine staatliche Regulierung wohl der bessere Weg sei. Vor allem die Steuern, die dem Staat durch illegales Glücksspiel entgehen würden, bereiten ihm Kopfzerbrechen. Die Glücksspielindustrie begrüßt diesen Schritt in Richtung Öffnung, der Vorschlag von Jensen ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen.

Ähnlich wie in Österreich fallen Glücksspiele, die Können und Strategie erfordern, nicht unter das dänische Glücksspielmonopol. Dieses gesetzliche Schlupfloch hat sich nun der nationale Fernsehsender TV2 zunutze gemacht. Gegenüber der "Copenhagen Post" meint der TV2-Geschäftsführer Lars Bernt: "Wir haben uns die Gesetzmäßigkeiten genau angesehen und festgestellt, dass Glücksspiele, die nicht nur von Glück und Zufall bestimmt sind, nicht unter das Monopol fallen." Das hat das Unternehmen veranlasst auf seiner Website https://spil2.tv2.dk/ Spiele wie Poker, Bridge, Schach oder Sudoku anzubieten. Die Besucher der Site können sich registrieren und ein Cash-Konto anlegen und übertreten dabei kein Gesetz.

Der Release der Site stößt zwar bei "Danske Spil" auf Kritik, nicht jedoch auf politischer Ebene, denn Finanzminister Jensen verweist ausdrücklich darauf, dass TV2 kein Glücksspiel propagiere bzw. anbiete, sondern Spiele bei denen der Wettkampf im Vordergrund stünde. Aufgrund der Gesetzte kann Jensen auch nicht anders reagieren, denn TV2 bewegt sich in einer Grauzone, die nicht belangt werden kann.

Wird der Antrag von Jensen parlamentarisch abgesegnet und würde Dänemarks Monopol wirklich fallen, der Markt somit auch für ausländische Anbieter - in einer regulierten Art und Weise – geöffnet werden, würde sich ein weites und lukratives Geschäftsfeld eröffnen. Immerhin liegen die jährlichen Umsätze im Segment Glücksspiel in Dänemark bei geschätzten € 150 Millionen.

Quelle: https://de.pokernews.com/




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Glücksspiele

Nordwest Lotto und Toto Schleswig-Holstein meldet Umsatzeinbußen bei Oddset


Das Geld fließt ins Ausland


Die Geschäfte mit den Sportwetten gehen seit Einführung der (kostenlosen) Kundenkarte erheblich zurück.

Von Hans-Eckart Jaeger

Norderstedt -
"Was kann ich für Sie tun", fragt Dieter Frey (59). Vor dem Tresen im Tabakgeschäft Haack im Herold-Center steht Michael K. Er will eine Sportwette abgeben und hat mehrere Felder auf einem Oddsetschein angekreuzt. "Es tut mir leid", sagt Dieter Frey. "Sie müssen erst eine Kundenkarte beantragen. Das ist kostenlos."

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zur Spielsuchtpräventation ist die Teilnahme an Sportwetten Oddset und Toto (6 aus 45) sowie an der täglich ausgespielten Lotterie Keno in einer Annahmestelle von Nordwest Lotto und Toto nur dann noch möglich, wer im Besitz einer sogenannten Lotto-Card ist.

Wonach wird auf dem Formular gefragt?: Name, Geburtsdatum, Straße, Wohnort, Telefonnummer, Kontonummer, Name des Kreditinstitutes, Bankleitzahl, Datum und Unterschrift - alles muss ausgefüllt werden, sonst darf nicht gewettet werden. Auch der Personalausweis gehört auf den Tresen.

Michael K. lehnt höflich ab und verlässt das Geschäft.

"Das Geschäft mit den Sportwetten ist härter geworden und eindeutig rückläufig", sagt Dieter Frey. Um gegenzusteuern, rät Nordwest-Lotto-Sprecher Klaus Scharrenberg (Kiel): "Wir wollen, dass die Mitarbeiter der Annahmestellen eine beratende Tätigkeit übernehmen, Wetten nicht um jeden Preis verkaufen."

Die jüngsten Umsatzzahlen für Schleswig-Holstein sind, was die staatlichen Sportwetten-Einnahmen betrifft, in der Tat alarmierend: Das Minus bei Oddset, Toto und Keno betrug im ersten Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahr 38 Prozent (1,8 Millionen Euro).

Zum Vergleich: In Hamburg wurden knapp 19 Prozent weniger verwettet. Scharrenbergs Kollegin Birte Engelken von Nordwest Lotto und Toto am Überseering in Hamburg sagt: "Die Lottoannahmestellen in der Hansestadt haben sich anfangs sehr schwer getan, den Kunden die Lotto-Card zu vermitteln. Die Umsätze brachen sofort ein."

Klaus Scharrenberg warnt allerdings davor, den Umsatzrückgang allein wegen der Sportwetten festzumachen: "Wir müssen das Problem globaler angehen."

Die staatlichen Lottogesellschaften, so will es das Gesetz, dürfen keine Eigenwerbung mehr betreiben. Auf den Broschüren heißt es: "Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden!" Und weiter: "Die Teilnahme am Spiel- und Wettgeschäft ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig." Mit solchen Formalien gibt sich die (private) Konkurrenz nicht ab. In den letzten Jahren sind Zigtausende von Wettläden wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ihre Geschäfte gelten als illegal, aber sie finden Gesetzeslücken. Entweder seien sie an konsessionierte Anbieter von Sportwetten im EU-Ausland gebunden (und leben von Provisionszahlungen) oder sie hätten noch eine Erlaubnis aus DDR-Zeiten. Die Richter in den 16 Bundesländern haben bis heute unterschiedliche Urteile verkündet, und deshalb machen die "Privaten" munter weiter. "Betfair" meldete gerade eine Millionen registrierte Kunden. Übers Internet bieten Wettvermittler meist wesentlich höhere Quoten wie staatliche Anbieter.

Im Wettladen am Herold-Center, nur einige Schritte von der Polizeistation entfernt, herrscht gute Laune. Michael K. tritt ein und fragt nach Sportwetten. "Klar", antwortet einer der Mitarbeiter, "bei uns brauchen Sie keine Kundenkarte."

erschienen am 10. Juli 2008




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OVG Lüneburg setzt Hauptsacheverfahren zur privaten Sportwettvermittlung bis zu einer einschlägigen Entscheidung des EuGH aus


Essen (OTS). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 08.07.2008 (Az. 11 MC 489/07 und 11 MC 71/08) sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache zur privaten Sportwettvermittlung in Niedersachsen aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 1.1.2008 entschieden.

In der Hauptsache hat das Lüneburger Gericht die Entscheidung vertagt, um eine einschlägige Entscheidung des EuGH abzuwarten. Begründet wurde dies in der mündlichen Verhandlung damit, dass es überwiegend dafür spreche, dass der Glückspielmarkt insgesamt schlüssig geregelt sein müsse. Der EuGH wird über diese sogenannte Kohärenz aber bald entscheiden. Ob die niedersächsische Gesetzeslage diese Stimmigkeit aufweise, müsse anschließend im weiteren Hauptsacheverfahren geprüft werden. Namentlich angesprochen hat das OVG insoweit die gesetzlichen Regelungen zu den ebenfalls privaten Geldspielautomaten und den privatisierten Spielbanken.

Den Eilantrag des in Osnabrück tätigen Buchmachers und Mitglied des Deutschen Buchmacherverbandes (DBV), Henry Kalkmann, ihm als privaten Sportwettvermittler bis dahin vorläufig die Betätigung weiter zu gestatten, hat das Oberverwaltungsgericht indessen abgewiesen.

Aus Sicht des Deutschen Buchmacherverbandes ist die damit entstandene Lage rechtsstaatlich unbefriedigend. Trotz ernster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Vorgehens gestattet das OVG dem Land, vollendete Tatsachen zu schaffen.

"Die Situation erinnert an diejenige im Frühjahr 2005", so Vorstandssprecher Dr. Norman Albers. "Auch damals sah sich das Innenministerium vom OVG Lüneburg bestätigt. Ein Jahr später wurde die seinerzeitige Rechtslage allerdings vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig kassiert."

Der betroffene Buchmacher Henry Kalkmann ergänzt: "Dieses zweideutige "sowohl als auch" versteht kein Mensch mehr. Die Kunden können übrigens völlig legal im Internet bei Sportwetten **** oder bei bwin in Sachsen wetten. Ich werde mein Wettbüro in Osnabrück nun schließen, weil es nur für Pferdewetten nicht rentabel ist."

Quelle: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.



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Viel Staatsjustiz sitzt in den Oberverwaltungsgerichten. frown








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Studie: Rund 100 000 Deutsche sind glücksspielsüchtig


Köln (dpa/tmn) - Etwa 100 000 Menschen in Deutschland sind nach einer Schätzung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung süchtig nach Glücksspiel. Und etwa 225 000 weitere Glücksspieler sind möglicherweise von einer Sucht bedroht.

Wie die Bundeszentrale in Köln mitteilt, basiert die Schätzung auf einer Studie, für die gut 10 000 Bundesbürger im Alter zwischen 16 und 65 Jahren nach ihrem Glücksspielverhalten befragt wurden.

Von den Teilnehmern gaben 60 Prozent der Männer und die Hälfte der Frauen an, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten ein oder mehr Glücksspiele gespielt hatten. Mehr als ein Drittel der Befragten (36 Prozent) hatte sein Glück bei «6 aus 49» und mehr als Viertel (28 Prozent) bei Lottospielen wie «Spiel 77» oder «Super 6» versucht. Bei 0,2 Prozent der Befragten vermuteten die Autoren der Studie eine Glücksspielsucht, 0,4 Prozent der Teilnehmern attestierten sie ein problematisches Glücksspielverhalten.

«Im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen sind von pathologischer Glücksspielsucht bisher nur relativ wenige Personen betroffen», sagt die Direktorin der Bundeszentrale, Prof. Elisabeth Pott. Sorge bereitet aber die Ausbreitung des Poker-Spielens und die Zunahme von Glücksspielangeboten im Internet. Von diesen Angeboten fühlten sich in nicht unerheblichem Maße Jugendliche angezogen, die nach dem Jugendschutz keinen Zugang zum Glücksspiel haben dürfen, so Prof. Pott.

Quelle


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Die Unverhältnismäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags in der gegenwärtigen Fassung
wird überdeutlich, wenn man bedenkt, dass etwa 80 % der Spielsüchtigen
vor Geldspielautomaten hocken, welche weiterhin vom Staat gefördert werden.








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Schwere Lage

Staatslotterie verliert an Boden

VON WILLI FELDGEN, 10.07.08, 20:46h

West-Lotto in NRW erwartet wegen aggressiver „kommerzieller“ Wettbewerber 2008 einen Einbruch von fünf Prozent. Verantwortlich ist ein Urteil von 2006, das die oberste Priorität der Bekämpfung der Spielsucht einräumt.

DÜSSELDORF - Für die staatlichen Lotterieunternehmen ist die Lage seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 deutlich schwieriger geworden. Seitdem ist es nicht mehr ihre erste Aufgabe, mit den erlaubten Spielen Marktanteile zu gewinnen. Stattdessen hat die Bekämpfung der Spielsucht oberste Priorität. Einschränkungen bei Werbung und Vertrieb wirkten sich negativ auf den Umsatz aus, sagte der Chef der Westdeutschen Lotterie (West-Lotto), Winfried Wortmann, in Düsseldorf.

Zusätzlich erschwert werde die Situation dadurch, dass sich „kommerzielle“ Anbieter nicht immer an diese verschärften Regelungen hielten und ihre Umsätze mit zum Teil massivem Werbeaufwand steigerten. Schließungen illegaler Anbieter würden wegen Unsicherheiten bei den Verwaltungsgerichten seit einiger Zeit nicht mehr vorgenommen. Wachsende Konkurrenz erwachse den staatlichen Lotterien etwa aus Glücksspielen wie Poker, Casino-Spielen im Internet und Telefon-spielen im Fernsehen.

Unter dem Strich ging der Umsatz von West-Lotto 2007 um 2,4 Prozent auf gut 1,7 Milliarden Euro zurück. 853 Millionen wurden an die Spieler ausgeschüttet. 303 Millionen flossen als Steuer an das Land NRW. Weitere 330 Millionen Euro kann das Land als Konzessionsabgabe für gesetzlich festgelegte Zwecke verwenden. Knapp 78 Millionen Euro gingen schließlich direkt an einen Kreis von 21 gemeinnützigen Empfängern - die größten von ihnen sind der Landessportbund (29,5 Millionen Euro) und die Kunststiftung NRW (6,8 Millionen Euro).

Profitiert hat West-Lotto vom Super-Jackpot in Höhe von 43 Millionen Euro Ende 2007, der für erhebliche Zusatzeinnahmen sorgte. Insgesamt wurden von West-Lotto im vergangenen Jahr 146 Millionen Spielaufträge mit einem durchschnittlichen Einsatz von elf bis zwölf Euro abgewickelt. Angesichts des schwierigen Umfelds sei das Ergebnis „befriedigend“, sagte Wortmann. Stärker als bei dem Unternehmen selbst habe sich der Umsatzrückgang bei den Annahmestellen als Vertragspartner ausgewirkt. Hier sei parallel zu den Wetteinsätzen auch der Umsatz mit Tabakwaren und Zeitschriften zurückgegangen. Als kleinen Ausgleich dafür zahlt West-Lotto den Inhabern der knapp 4000 Annahmestellen in den nächsten Tagen jeweils 300 Euro. Im ersten Halbjahr 2008 verzeichnete West-Lotto einen weiteren Umsatzrückgang um fünf Prozent. Wortmann rechnet damit, dass dies auch der Wert für das Gesamtjahr bleiben wird. Komme es allerdings erneut zu einem Super-Jackpot in der Größenordnung des vergangenen Jahres, könne der Umsatz gegenüber 2007 gehalten werden.


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Zitat
Verantwortlich ist ein Urteil von 2006, das die oberste Priorität der Bekämpfung der Spielsucht einräumt.



Das Urteil ließ den Staatsmonopolisten die Wahl und sie haben sich für das Falsche entschieden.

Jetzt das Bundesverfassungsgericht verantwortlich zu machen ist reine Desinformation!





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Verwaltungsgericht Berlin hebt Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen Sportwettenvermittler auf: Staatliches Monopol faktisch beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte in den letzten Monaten bereits in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes rundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag geäußert und daher von Untersagungsverfügungen betroffenen
Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt (siehe Sportwettenrecht aktuell Nr. 102). Nunmehr hob das VG Berlin auch in der Hauptsache die Untersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin als rechtswidrig auf (Urteil vom 7. Juli 2008, Az. VG 35 A 167.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de ) vertretene Kläger kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.

Das neue Urteil betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Die genauen Urteilsgründe stehen noch aus. Das Gericht hatte allerdings - wie berichtet - bereits in dem Vollstreckungsschutzverfahren erhebliche Bedenken geäußert, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Das VG Berlin hat die Berufung gegen dieses Urteil ausdrücklich zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hat. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, mit der der Glücksspielstaatsvertrag für rechtlich nicht haltbar erklärt wird, ist davon auszugehen, dass das Land Berlin dieses Rechtsmittel einlegen wird. Bis auf Weiteres ist das staatliche Monopol jedoch faktisch beendet, da der Sportwettenmarkt in Berlin nicht mehr – wie bisher – gegenüber staatlich zugelassenen Buchmachern aus anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschottet werden kann.

Quelle

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Glücksspiel in Deutschland

Kein Glück im Spiel

Deutsche Spielbanken stehen kurz vor dem Ruin und staatliche Glücksspiel-Veranstalter verlieren rasant Kunden an private oder illegale Konkurrenten. Nur das klassische Lotto rechnet sich noch.

Von Klaus Ott

Deutschlands Spielbanken locken mit gepflegter Unterhaltung, edlen Getränken und hohen Gewinnen. In Garmisch-Partenkirchen treten Künstler, Artisten und Musiker auf. Das Casino in Westerland auf Sylt spendiert jeden Mittwoch den weiblichen Besuchern ein Glas Sekt.

Die Gäste lässt das kalt, sie bleiben trotzdem fern. "Wir sind an mehreren Standorten in große Not geraten", sagt Matthias Hein, Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Spielbanken. "Wir können dort die Gehälter nicht mehr aus dem laufenden Betrieb zahlen." Die Gesellschafter, eine Staatsbank und private Investoren, müssten Kapital zuschießen.

Spielbanken vor der Pleite

Das nördlichste Bundesland ist kein Einzelfall. Quer durch die Republik sinken die Umsätze drastisch. Jedes dritte der insgesamt 63 Casinos sei "massiv unter Druck", sagt Hein, der auch die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Spielbanken leitet. Die Finanzminister der Bundesländer müssten die Abgaben senken, sonst bleibe nichts anderes übrig, als Personal zu entlassen oder gar Standorte zu schließen.

In Sachsen-Anhalt musste das Land den Casinos sogar schon Zuschüsse gewähren, um Insolvenzen zu vermeiden. Eine Spielbank, die pleiteginge, das wäre mehr als ungewöhnlich. Normalerweise schaffen es nur spielsüchtige Besucher, Haus und Hof zu verzocken.

Rauchverbot vertreibt Gäste

Drei Gründe nennt Hein für die Misere der vom Staat oder privaten Investoren betriebenen Casinos. Das Rauchverbot, das viele Gäste vertreibe. Die zusätzlichen Ausweiskontrollen, die seit Jahresanfang gelten und helfen sollen, labile Zocker herauszufiltern, bevor die ihr Vermögen verlieren. Und die abflauende Konjunktur.

Der Spielerschutz sei wichtig, sagt Hein, doch der Staat agiere inkonsequent. Die Gäste wanderten in die Spielhallen ab, ins Internet, oder in irgendwelche Hinterzimmer, in denen verbotenerweise um Geld gepokert werde. "Darum kümmern sich die Behörden kaum", klagt der Chef der Arbeitsgemeinschaft der Spielbanken.

[Linked Image]

Sportwetten, Casinos und Klassenlotterien sind die großen Verlierer der neuen Verordnungen.
Grafik: SZ


Der Staat, das sind in diesem Fall die 16 Bundesländer, die das Glücksspiel in Deutschland regeln und vielfach auch gleich selbst veranstalten. Mit Lotto und Toto, der Glücksspirale und Klassenlotterien, und eben auch in Casinos. Zum 1. Januar 2008 haben die Länder neue Spielregeln erlassen, die den Verbraucherschutz stärken sollen.

Klassenlotterien kämpfen ums Überleben

Teilweise war das auch nötig, weil viele Casinos ihre Gäste unzureichend kontrollierten oder die Klassenlotterien Bürger mit unerwünschten Werbeanrufen zuhause nervten. Vor allem aber wollten die Ministerpräsidenten ihr ertragreiches Monopol bei Lotto und anderen Angeboten schützen. Dieses Monopol ist nur zulässig, wenn es den Ländern nicht darum geht, die eigenen Bürger zum Tippen und Zocken zu verführen, um sie abzukassieren.

Sondern wenn der Schutz vor der Spielsucht im Vordergrund steht. So hatte es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ministerpräsidenten mussten handeln - und haben nicht nur nach Heins Ansicht das "Kind mit dem Bad ausgeschüttet".

Ums Überleben kämpfen auch die von den Ländern getragenen Klassenlotterien in Süd- und Norddeutschland, die SKL und die NKL. "Wir erreichen unsere Kunden nicht mehr", sagt NKL-Vorstand Jan Christiansen. "Unsere Existenz ist gefährdet." Nicht nur der Losverkauf per Telefon wurde verboten. Die Klassenlotterien dürfen auch nicht mehr im Fernsehen werben.

Mit 30 Prozent weniger Einnahmen rechnet die NKL im laufenden Geschäftsjahr. 15 Prozent hat die SKL bislang verloren. SKL-Direktor Gerhard Rombach befürchtet, dass auf Dauer ebenfalls 30 Prozent fehlen, wie bei der NKL. Schwer getroffen sind auch Oddset und Toto, die beiden Sportwettangebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), den die staatlichen Lottogesellschaften der 16 Länder bilden. Die Werbung für Oddset wurde eingeschränkt.

Und wer beim Staat auf den Ausgang von Fußballspielen tippt, muss sich nun registrieren lassen. Gewettet werden darf nur noch mit Kundenkarte. Das mögen viele Sportfans nicht, sie tippen lieber per Internet bei privaten Anbietern wie Bwin, die höhere Gewinne offerieren.

Nur die Erlöse beim Lotto sind stabil

"Kommt es zu keiner Korrektur, dann wird Oddset auf Dauer wohl keine Chance mehr haben", sagt Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der DFB-Chef verlangt von den Ministerpräsidenten, dass sie die Regeln ändern (Kasten). Die Suchtgefahr bei Sportwetten sei nicht so groß wie bei den Spielbanken.

Einigermaßen stabil sind nur noch die Erlöse beim klassischen Lotto, den beiden Zusatzlotterien Super 6 und Spiel 77 sowie bei der Glücksspirale. Hier hat sich für die Kunden wenig geändert. Lotto bringt den Ländern auch das meiste Geld, vor allem diese Einnahmequelle soll erhalten werden.

Würde der Staat beispielsweise den Sportwettenmarkt für private Konkurrenten offiziell öffnen, dann ließen wohl auch Anträge auf Zulassung kommerzieller Lotto-Veranstalter nicht lange auf sich warten. Zumindest wird das in manchen Ländern und Lottogesellschaften geargwöhnt.

Hier werde offenbar auf Zeit gespielt, glaubt DFB-Chef Zwanziger, um das Lottomonopol zu schützen. Das gehe zu Lasten der Sportverbände. "Auch wir haben den Kollateralschaden", schließt sich Spielbankensprecher Hein an.

Deutlich mehr als vier Milliarden Euro im Jahr haben die Länder lange Zeit an Steuern und Abgaben bei den eigenen Glücksspielen kassiert. 2008 dürften es deutlicher weniger als vier Milliarden Euro werden. Die Casinos, die Klassenlotterien und die Sportwetten werfen immer weniger ab. Doch Friedhelm Repnik, Chef der Lottogesellschaft in Stuttgart und Sprecher des Deutschen Lotto-und Toto-Blocks, ist zuversichtlich, dass sich das staatliche Glücksspielmonopol retten lässt. Es müsse von den Behörden nur konsequent durchgesetzt werden.

(SZ vom 12.07.2008/jkr)

Quelle



Zitat
Würde der Staat beispielsweise den Sportwettenmarkt für private Konkurrenten offiziell öffnen, dann ließen wohl auch Anträge auf Zulassung kommerzieller Lotto-Veranstalter nicht lange auf sich warten. Zumindest wird das in manchen Ländern und Lottogesellschaften geargwöhnt.



Man erinnere sich:

Die EU-Kommission wollte den Schutz des Lotto-Monopols im Gegenzug
zur Öffnung beim Sportwettenmarkt gewährleisten.

Dies wurde jedoch von den uneinsichtigen Staatsmonopolisten abgelehnt! nono

Und Dummschwätzer Repnik möchte die Staatsanwaltschaft
mit über einer Million Verfahren gegen Spieler im Internet lahmlegen. vogel






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OLG Karlsruhe weist Revision der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als unbegründet zurück


Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich der ständigen Rechtsprechung angeschlossen, wonach die grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit nicht strafbar war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen Sportwettenvermittler, der Wetten für ein in Malta staatlich konzessioniertes Buchmacherunternehmen vermittelt hat, aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die dagegen eingelegte Revision hat das OLG Karlsruhe nunmehr als unbegründet verworfen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf sowohl Verfassungs-sowie Europarechtlichen Überlegungen. Es führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass es auf die angebliche Umsetzung der Maßgaben der staatlichen Lottogesellschaft weder aus Verfassungs- noch Europarechtlicher Sicht ankomme. Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.06.2006 erkannte Regelungsdefizit könne im Strafrecht durch Handeln Dritter (hier die Lottogesellschaft) nicht beseitigt werden, Art. 103 II, 104 GG. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH könne auch ein Europarechtliches Regelungsdefizit nur durch neue Europarechtskonforme Gesetze geheilt werden und nicht durch bloßes Verwaltungshandeln. Somit scheide eine Strafbarkeit aus, weil § 284 StGB kein Verfassungs- und Europarechtswidriges Staatsmonopol schützen könne.

Sobald die Urteilsgründe schriftlich vorliegen, wird die Entscheidung auf der Homepage www.vewu.de veröffentlicht.

Das Verfahren wurde auf Seiten der Verteidigung durch Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführt.

Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
Amalienbadstrasse 36/ Haus 32
Tel.: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
pawlik@ra-pawlik.de




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Ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Bahr, Hamburg, gibt es über diesen Link:


http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/198928/





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TV-Lotterien

Verbotenes Glück

Hilfsaktionen wie "Ein Platz an der Sonne" oder "Aktion Mensch" machen Menschen glücklich. Doch nun sind gemeinnützige Fernsehlotterien in ARD und ZDF gefährdet - durch ein Verbot der Bundesländer.

Von Klaus Ott

Glückliche Menschen sind in fast jedem Werbespot im Fernsehen zu sehen. Die Firmen, die dort ihre Produkte anpreisen, wollen mit Hilfe lächelnder Schauspieler die Verkaufszahlen steigern.

Das ist der Werbealltag, an den sich die Zuschauer längst gewöhnt haben. Einige Spots mit besonders strahlenden Gesichtern sind in den vergangenen Jahren dennoch immer wieder aufgefallen. Denn dieses Glück war nicht gespielt. Die kurzen Filme zeigten zum Beispiel Behinderte, die sich darüber freuten, wie Hilfsaktionen ihr Leben erleichterten. Und die andere Menschen sogar zum Jubeln brachten, indem sie ihnen tolle Preise nach Hause brachten, gewonnen bei den gemeinnützigen Fernsehlotterien "Ein Platz an der Sonne" (ARD) und "Aktion Mensch" (ZDF).

Seit Anfang des Jahres sind diese Spots aber weitgehend vom Bildschirm verbannt. Diese Szenen verleiteten "zu stark zum Glücksspiel", hat die ARD-Fernsehlotterie nach ihren Angaben von den Bundesländern mitgeteilt bekommen. Nur einen einzigen, stark überarbeiteten Spot dürfe man noch senden. Die Länder beaufsichtigen Lotto und Toto, Sportwetten und Casinos, und sind somit auch für die beiden TV-Lotterien zuständig.

Die Aktion Mensch leidet gar unter einem vollständigem TV-Verbot. "Die Lotterieaufsicht der Länder genehmigt uns derzeit keine Fernsehspots mehr", klagt Geschäftsführer Dieter Gutschick. Die Spots seien zu emotional, laute der Einwand. "Wir hängen in der Luft", sagt Gutschick. "Wir befürchten erhebliche Rückgänge beim Losverkauf." Genauso dramatisch ist die Lage auch bei der ARD-Fernsehlotterie. Deren Chef Christian Kipper sagt, das Vorgehen der Länder "stellt unser Geschäftsmodell infrage".

Chef denkt an Klage

Dieses Geschäftsmodell funktioniert normalerweise ganz einfach. Die beiden TV-Lotterien verkaufen dank der TV-Werbung und Shows wie "Wetten dass ...?" jährlich für mehr als eine halbe Milliarde Euro Lose. Der größte Teil der Erlöse fließt in die Kinder- und Jugendhilfe, oder kommt alten Leuten und Behinderten zugute. Rund ein Drittel der Einnahmen wird als Gewinn ausgeschüttet, als Preise gibt es etwa Bargeld oder gar Eigenheime. Auch die Bundesländer kassieren mit, sie streichen eine Lotteriesteuer ein. Die Organisation und Verwaltung der beiden TV-Lotterien kostet das wenigste Geld. Getragen werden die TV-Lotterien von ARD und ZDF sowie Hilfsorganisationen wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritasverband oder dem Roten Kreuz.

Jahrzehntelang ging das gut. Aus der früheren "Aktion Sorgenkind" wurde die Aktion Mensch; die beiden TV-Lotterien haben zusammen schon mehrere Milliarden Euro für soziale Zwecke eingespielt. Doch nun ist der Platz an der Sonne in großer Gefahr. Die 16 Bundesländer haben ein neues Glücksspielrecht erlassen, das seit Anfang 2008 gilt und die Bürger davor schützen soll, ihr Geld zu verzocken.

100.000 Spielsüchtige soll es in Deutschland geben. Einige von ihnen haben ausgerechnet in Casinos, die den Ländern gehören, Haus und Hof verloren. Nun gibt sich der Staat ganz streng und untersagt unter anderem TV-Werbung für Glücksspiele. Von 2009 an dürfen auch keine Lose mehr über das Internet verkauft werden. Die neuen Auflagen gefährden die beiden gemeinnützigen TV-Lotterien, was Gutschick, der Chef der Aktion Mensch, überhaupt nicht verstehen kann. "Wer bei uns Lose bestellt, wird bestimmt nicht süchtig."

Offiziell sind die beiden TV-Lotterien nach Angaben von Gutschick vom TV-Werbeverbot befreit. Die Lotterieaufsicht der Länder schreite trotzdem ein, rügt der Chef der Aktion Mensch. "Wir haben die Ministerpräsidenten um Unterstützung gebeten, die ist uns dann auch zugesagt worden." Doch auf der Beamtenebene werde das nicht umgesetzt. "Wenn die TV-Werbung weiter verboten bleibt, müssen wir vor Gericht gehen."

Große Sorgen bereite auch die Absicht der Länder, den Losverkauf über das Internet zu untersagen. Das sei ein wichtiger Vertriebsweg für die Aktion Mensch. Das geplante Internet-Verbot sei "überzogen und verfassungswidrig", kritisiert Gutschick. "Unsere Kunden zocken ja nicht über das Internet."

Größte Probleme befürchtet auch Kipper, der Chef der ARD-Fernsehlotterie. Blieben die Länder bei ihrer Haltung, "wäre unser Auftrag stark gefährdet, möglichst viele Fördermittel zur Verfügung zu stellen". "Das kann doch nicht wirklich gewollt sein?", sagt Kipper. Der Staat müsse froh sein über das Engagement der TV-Lotterien, statt ihnen das Leben schwer zu machen. "Wenn wir unsere Leistung einschränken müssen, wären die hilfebedürftigen Menschen in erster Linie die Leidtragenden."

(SZ vom 14.07.2008/cag)

Quelle



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Die spinnen, die Staatsmonopolisten. vogel










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Hohe Hürden für Glücksspiele im Internet


Von Florian Oertel
14. Juli 2008, 09:17

Berlin (dpa/tmn) - Lotto im Internet? Von den staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland ermöglichen momentan die wenigsten das Spielen übers Netz. Auch Wetten oder Pokerpartien sind nur mit Einschränkungen möglich.

«Lotto wird in Deutschland von den 16 Landeslotteriegesellschaften veranstaltet», erläutert Martin Jaschinski, Rechtsanwalt und Experte für Glücksspielrecht aus Berlin. Nur die Gesellschaften Bayerns, Niedersachsens und Hamburgs boten zuletzt das Spielen übers Netz an. Dabei dürfen die Spieler ihren Tipp nur bei der Gesellschaft ihres eigenen Bundeslandes abgeben. Daher können viele Deutsche nicht mitspielen - sie müssen den Umweg über Vermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx gehen. «Die sind so eine Art Makler und vermitteln Verträge zwischen Spielern und Lottogesellschaft», sagt Jaschinski.

Allerdings steht das Internet-Lotto in Deutschland vor dem Aus: «Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 sämtliche Glücksspiele im Internet unzulässig sind», erläutert Klaus Sattler von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg in Stuttgart, im Deutschen Lotto- und Totoblock derzeit federführend. Bis dahin können die Länder unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Damit will der Staat gegen Glücksspiel- und Wettsucht vorgehen.

Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist demnach bald verboten. Betroffen sind neben Lotto auch Sportwetten. Dennoch können Internetnutzer aus Deutschland weiterhin online auf Sportereignisse tippen: bei Anbietern, die in EU-Staaten wie Malta und Großbritannien eine Lizenz haben. Hier herrscht laut Martin Jaschinski derzeit Rechtsunsicherheit darüber, ob sich diese Spieler der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel schuldig machen.

«Die Spieler dafür zu belangen, wäre für die Staatsanwaltschaften aber sicher eine Sisyphos-Arbeit», so der Rechtsanwalt. Zudem klagen private Wettanbieter derzeit vor Verwaltungsgerichten, weil sie sich benachteiligt sehen. Relativ einfach stellt sich die Situation im Vergleich dazu beim Pokern dar, wie Martin Jaschinski erläutert. Poker sei zumindest nach gängiger Rechtsauffassung ebenfalls ein Glücksspiel. «Damit ist eine Genehmigung für das Online-Pokern gegen Einsatz nötig - und ich wüsste nicht, dass die in Deutschland jemand hat.» Wer das Spiel online anbietet, mache das auf der Basis von «unbeachtlichen» Genehmigungen etwa von Inselstaaten in der Karibik.

© 2008 dpa - Deutsche Presse-Agentur

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Französischer Staatsrat legt Vereinbarkeit eines Wettmonopols
mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof vor



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Neben den Vorlagen zweier niederländischer Höchstgerichte (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 106 und 107) hat auch der französische Staatsrat (Conseil d'État), in seiner Eigenschaft als oberstes Verwaltungsgericht Frankreichs, die Vereinbarkeit eines Wettmonopols mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 9. Mai 2008, Entscheidung Nr. 287503).

Eingeleitet wurde das Verfahren von dem maltesischen Buchmacher ZEturf (Zeturf Limited), der vom zuständigen französischen Landwirtschaftsministerium am 18. Juli 2005 die Aufhebung einer Rechtsverordnung (decret n° 97-456 vom 5. Mai 1997) begehrte, mit der für den 1930 gegründeten Pferdewettanbieter Pari Mutuel Urbain (PMU) ein Monopol für Pferdewetten festgeschrieben wird. Der in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassene Buchmacher ZEturf argumentierte, dass dieses Wettmonopol nicht mit Europarecht vereinbar sei. Nachdem das Landwirtschaftsministerium nicht reagierte, reichte ZEturf gegen die implizierte Ablehnung am 25. November 2005 beim Conseil d'État Klage ein.

Hintergrund dieses Vorgehens von ZEturf war, dass diesem Buchmacher zunächst vom Paris Tribunal de grande instance mit Entscheidung vom .Juli 2005 verboten worden war, Pferdewetten anzunehmen. Dieses auch in der Berufungsinstanz bestätigte Verbot wurde allerdings vom Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) mit einer vor allem europarechtlich begründeten Grundsatzentscheidung vom 10. Juli 2007 aufgehoben.

Der Conseil d'État beschloss nunmehr die von ZEturf bemängelte Vereinbarkeit des französischen Pferdewettmonopols mit Europarecht dem EuGH gemäß Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen. Hierfür stellte der Conseil d'État dem EuGH zwei Fragen (in Originalfassung siehe unten). Im Wesentlichen erkundigt sich der Staatsrat, ob die in den Artikeln 49 und 50 des EG-Vertrags garantierte Dienstleistungsfreiheit so auszulegen ist, dass sie eine nationale Regelung verbietet, mit der ein Monopolregime zugunsten eines einzigen Anbieter errichtet wird, it dem die Verbrechensbekämpfung und der Schutz der öffentlichen Ordnung in einer effizienteren Weise als durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden soll, wenn ein derartiges Regime mit einer dynamischen Geschäftspolitik des Anbieters verbunden ist, so dass eine zufrieden stellende Verringerung der Gelegenheiten zum Spiel nicht erreicht wird. Ein Aspekt dieser Frage ist die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfende Erforderlichkeit, d.h. die Prüfung von Alternativen zu einer Monopolregelung und die Frage nach milderen Mitteln (entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung der Rechtssache "Liga Portuguesa" - Rs. C-42/07 - diskutierten Rosengren-Urteil). Ein weiterer, schon bislang problematisierter Punkt ist die rechtliche Haltbarkeit eines Monopols, wenn das Monopolunternehmen, wie der hier wirtschaftlich sehr erfolgreich agierende Anbieter PMU, keineswegs die Gelegenheiten zum Spiel einschränken, sondern vielmehr seine Umsätze ausweiten will.

Ergänzend fragt der Conseil d'État mit der zweiten Vorlagefrage, ob bei der Prüfung der Rechtfertigung der Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nur das Online-Angebot oder alle Vertriebsformen zu berücksichtigen sind.

Angesichts nunmehr 15 anhängiger Vorlageverfahren zu Wetten und Glücksspielen (darunter drei durch nationale Höchstgerichte) sowie zahlreicher anstehender Klagen in Vertragsverletzungsverfahren (nach der ersten Klage gegen Spanien wegen der diskriminierenden Besteuerung von Glücksspielgewinnen) ist zu erwarten, dass der EuGH nunmehr die aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend klären wird.

Originalfassung der Vorlagefragen:

1°) Les articles 49 et 50 du traité instituant la communauté européenne doivent-ils être interprétés comme s'opposant à une églementation nationale qui consacre un régime d'exclusivité des paris hippiques hors hippodromes en faveur d'un opérateur unique sans but lucratif laquelle, si elle semble propre à garantir l'objectif de lutte contre la criminalité et ainsi de protection de l'ordre public d'une manière plus efficace que ne le feraient des mesures moins restrictives, s'accompagne pour neutraliser le risque d'émergence de circuits de jeu non autorisés et canaliser les joueurs vers l'offre légale, d'une politique commerciale dynamique de l'opérateur qui n'atteint pas en conséquence complètement l'objectif de réduire les occasions de jeux ?

2°) Convient-il, pour apprécier si une réglementation nationale telle que celle en vigueur en France, qui consacre un régime 'exclusivité de gestion du pari mutuel hors hippodromes en faveur d'un opérateur unique sans but lucratif, contrevient aux articles 49 et 50 du traité instituant la Communauté européenne, d'apprécier l'atteinte à la libre prestations de services du seul point de vue des restrictions apportées à l'offre de paris hippiques en ligne ou de prendre en considération l'ensemble du secteur des paris hippiques quelle que soit la forme sous laquelle ceux ci sont proposés et accessibles aux joueurs ?

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Steht Frankreich vor einer Marktliberalisierung?


Von Lisa Horn

Anfang Juni hatten sich der französische Haushaltsminister Eric Woerth mit EU Binnenmarkt Kommissar Charlie McCreevy getroffen. Grund des Aufeinandertreffens war ein Ideen-Austausch im Bezug auf mögliche Gesetzesänderungen, unter anderem war auch das Glücksspiel und das Monopol ein Thema.

Die EU übt schon länger Kritik am französischen Monopol, weil es den freien Handelsbestimmungen der EU widerspricht. Auch Frankreich wurde mit einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof gedroht, falls es seine geltenden Gesetze nicht noch einmal überdenkt. Das dürfte der Anlass für die Aufnahme von ersten Gesprächen zwischen Frankreich und der EU gewesen sein. Laut einem Bericht in der "Financial Times" ist das erste Treffen positiv verlaufen und man konnte sich in seinen Meinungen etwas annähern, einige Eckpunkt festhalten.

Die Pläne von Minister Woerth und EU-Kommissar McCreevy beinhalten eine staatlich kontrollierte Liberalisierung mit Lizenzierungen. Die Server müssten auf französischem Grund und Boden stehen und zugänglich für eine authorisierte Behörde sein. Die technischen Komponenten dürften bei einem tatsächlichen Beschluss aufwendig werden, denn jeder Spieler/in soll nur über einen persönlich zugeordneten PIN Zugangsberechtigungen zu einem Online-Portal erhalten.

Dennoch ist die Technik das geringere Problem als die zusätzlichen Verwaltungskosten. Minister Woerth kann aber darüber nachdenken, wie viele zusätzliche Steuereinnahmen ihm weitere Glücksspielanbieter bringen würden. Bei einer Hochrechnung dürfte sich das Verhältnis zwischen Investition und Gewinn in Richtung Gewinn bewegen.

Die französisch-staatliche Glücksspiel- und Lotteriegesellschaft "Francaises de Jeux" ist die drittgrößte Glücksspielgesellschaft der Welt. Neben der "Francaises de Jeux" gibt es noch ein Tochterunternehmen, das Wetten anbietet. Frankreich macht am Sektor Gambling einen der höchsten Umsätze von ganz Europa. Erst letzte Woche wurden Anteile des Unternehmens verkauft. Für einige Analysten ein Indiz, dass eine Marktliberalisierung bevorstehen könnte.

Sollte es wirklich zu einer Marktöffnung kommen, dann wird die staatliche Gesellschaft weiter bestehen bleiben. Der Unterschied wäre dann nur, dass auch private Anbieter am Markt tätig wären.

Die französische Presse äußert sich geteilt zu den neuen Ideen. Ein Bericht der "La Tribune" betitelt seinen Artikel sogar mit "Online Glücksspiel ist für Kriminalität anfällig".

Schon bald soll es weitere Gespräche geben, um die ersten Überlegungen vielleicht schon bald in die Tat umzusetzen.
Die "European Gaming und Betting Association", die viele große Online-Anbieter als eine Stimme vertritt, kritisiert dennoch, dass es keine exakten Pläne über die nächsten Schritte gäbe und sie daher eine tatsächliche Marktliberalisierung bezweifeln würde.

Quelle: https://de.pokernews.com




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Gericht kippt Verbot von Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz


Das vollständige Verbot von Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz ist vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße aufgehoben worden. Wie das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, sind derartige Turniere unter strengen Auflagen künftig wieder zulässig. So darf der Veranstalter keinen Spieleinsatz, sondern allenfalls ein Startgeld von maximal 15 Euro verlangen. Verboten sind zudem Geldpreise für die Sieger, zulässig dagegen Sachpreise im Wert von höchsten 250 Euro.

Rheinland-Pfalz hatte im Frühjahr als bundesweit erstes Land ein völliges Verbot von Pokerturnieren verhängt. Innenminister Karl-Peter Bruch begründete diesen Schritt mit der Gefahr, dass Minderjährige über das Pokerspiel in die Spielsucht abgleiten könnten. Der Stopp von Pokerveranstaltungen sollte zudem einer unkontrollierten Entwicklung des Glücksspielmarktes vorbeugen. Gegen das Verbot hatte eine Veranstalterin von Pokerturnieren geklagt. Die Neustadter Richter ließen die Frage offen, ob es sich bei derartigen Veranstaltungen um illegales Glücksspiel handelt. Entscheidend für die Aufhebung des Verbots sei vielmehr, dass die Veranstalterin in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung betroffen sei und durch das Verbot erhebliche finanzielle Folgen zu tragen habe.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Koblenz möglich. (Aktenzeichen: VG Neustadt/Weinstraße 5 L 592/08.NW)

Quelle








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Die Lottoaufsicht hatte das Verbot zuvor ausgesprochen


Hamburg (ddp). Nach dem ZDF übt nun auch die ARD harsche Kritik am Verbot von TV-Spots der gemeinnützigen Fernsehlotterien «Ein Platz an der Sonne» und «Aktion Mensch». NDR-Vizeintendant Arno Beyer sagte am Dienstag in Hamburg auf ddp-Anfrage, die «existenzgefährdenden Auflagen» der Lottoaufsicht seien «absurd».

Er äußerte sich verwundert: «Der Verkauf von Losen, deren Erlös karitativen und sozialen Einrichtungen zugutekommt, führt doch nicht zur Spielsucht.» Die TV-Spots seien für beide Lotterien «entscheidender Bestandteil ihres öffentlichen Auftritts». Die Auflagen gefährdeten deren Auftrag, «möglichst viele Fördermittel für die Kinder-, Jugend-, Senioren- und Krankenhilfe sowie für Behinderteneinrichtungen zur Verfügung zu stellen». ZDF-Sprecher Peter Gruhne hatte bereits am Montag das Vorgehen der Lottoaufsicht als «bedauerlich» bezeichnet. Im Falle der «Aktion Mensch» darf das ZDF keine Werbespots mehr ausstrahlen. Begründet worden sei dies damit, dass die Filme zu emotional seien, hatte «Aktion Mensch»-Geschäftsführer Dieter Gutschick der «Süddeutschen Zeitung» gesagt.

Er kündigte an, vor Gericht zu ziehen, wenn das Verbot aufrecht erhalten bleibe. Der Geschäftsführer der ARD-Fernsehlotterie, Christian Kipper, sagte dem Blatt, ihm sei mitgeteilt worden, die bislang ausgestrahlten Spots verleiteten «zu stark zum Glückspiel».

Die Fernsehlotterien werden von ARD und ZDF sowie karitativen Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt und Rotes Kreuz getragen. (ddp)

Quelle: https://www.pr-inside.com



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Dieser Staat hat derart einen an der Mütze, das geht auf keine Kuhhaut mehr. kackwurst

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Wenn das Wim Thoelke noch miterleben müsste vogel wallbash schimpfen

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Verbot der SKL-Show auf RTL
Jauch wird abgeschaltet
In der SKL-Show konnten Kandidaten Millionengewinne einstreichen. Doch damit ist es nun vorbei. Denn die Show soll gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele verstoßen.
Von Klaus Ott


Günther Jauch hat schon vielen Menschen zu einer Menge Geld verholfen. In den Quizsendungen des beliebten TV-Moderators im Privatsender RTL locken hohe Gewinne. Besonders viel konnten die Kandidaten bislang in der SKL-Show kassieren, die nach ihrem Sponsor benannt ist, der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL).

Diese Sendung biete die einmalige Chance, "auf einen Schlag steinreich" zu werden, verkündet die staatliche Glücksspielgesellschaft seit Jahren. Mehr als ein Dutzend Mitspieler haben inzwischen den Höchstpreis mit nach Hause genommen - fünf Millionen Euro.

Doch nun ist Schluss mit der SKL-Show. Die nächste Sendung, die für den 30. August geplant war, muss ausfallen; und auch danach wird es so schnell wohl keine fünf Millionen Euro mehr zu gewinnen geben.

Deutschlands Medienaufseher haben die Show verboten, weil sie ihrer Ansicht nach gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele verstößt. Das hat die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt. Die NLM ist bei den Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen kontrollieren, für RTL zuständig.


Spektakulärer Eingriff
Die niedersächsische Anstalt beruft sich darauf, dass die Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen nunmehr untersagt ist. Das sehen die neuen Vorschriften vor, die seit Anfang 2008 gelten. Sie wurden von den Bundesländern verfügt, die das Glücksspiel in Deutschland regeln.

Das Verbot der seit zehn Jahren bestehenden 5-Millionen-SKL-Show ist einer der bislang spektakulärsten Eingriffe bei Lotto und Toto, Kasinos und Klassenlotterien. Bis zu neun Millionen Zuschauer wollten sehen, wer bei Jauch gewinnt. Das war beste Werbung für die SKL.

Aus Sicht der NLM liegt ein "eindeutiger Fall" vor. Die SKL sei Sponsor dieser Sendung, sagte Andreas Fischer, stellvertretender Direktor der NLM. "Das Verbot von solchen Sendungen ergibt sich aus dem neuen Glücksspielrecht."

Die staatliche Klassenlotterie hofft offenbar, das Blatt noch wenden zu können. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, sagt SKL-Chef Gerhard Rombach. "Wir prüfen das weitere Vorgehen und wollen uns derzeit nicht dazu äußern."

Unterstützung bekommt die SKL von den Bundesländern, den Trägern der Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL). Die SKL wird gemeinsam von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen veranstaltet.


Kein Los mehr per Telefon
Je mehr Lose die SKL verkauft, desto höhere Abgaben kassieren diese Bundesländer von ihrer Klassenlotterie. Bislang haben Jauch und seine SKL-Show das Geschäft kräftig gefördert.

Das sollte nach dem Willen der Länder eigentlich auch so bleiben. Die 5-Millionen-SKL-Show sei im Lichte der neuen Vorschriften "grundsätzlich zulässig", schrieb das bayerische Innenministerium am 30. Mai im Namen der Glücksspielaufsichtsbehörde an Lotterie-Chef Rombach.

Es bedürfe lediglich einiger Änderungen. Das Innenministerium vertrat den Standpunkt, bei der Show handele es sich nicht um Werbung, sondern um einen "redaktionellen Programmteil".

Inhalt der Sendung sei die "offizielle Ziehung" der Gewinner. Jauch erwähne lediglich zu Beginn der Show kurz, dass die Kandidaten Besitzer eines SKL-Loses seien. Danach werde die Lotterie, abgesehen vom SKL-Schriftzug, "grundsätzlich nicht zum Werbegegenstand der weiteren Sendung" gemacht. Gewisse Bezüge zur SKL seien "unvermeidlich".

Dieser Betrachtungsweise schlossen sich die Medienaufseher aber nicht an. Die für RTL und damit auch für die SKL-Show zuständige NLM notierte in ihrem Bescheid vom 1. Juli, im Hinblick auf das "Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel" sei die Sendung nicht mehr zulässig. Daran ändere auch der Standpunkt des bayerischen Innenministeriums nichts. Die SKL sei nun einmal Sponsor der Show.

Die SKL hat in diesem Jahr bereits viele Kunden verloren, weil sie nach den neuen Glücksspielvorschriften keine Lose mehr per Telefon verkaufen darf. Ohne Jauchs Millionen-Show könnten die Einnahmen weiter sinken, für die Länder bliebe dann noch weniger Geld übrig.

Die neuen Regeln beruhen auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der EU. Staatliche Glücksspielmonopole sind nur zulässig, wenn sie dem Schutz der Bürger vor der Spielsucht dienen. Auch die NKL muss sich deshalb einschränken. Ihre "Mega-Clever-Show" im Privatsender Sat 1 wurde eingestellt.


(SZ vom 17.07.2008/gal)


Quelle http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/846/186258/

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Ursprünglich gepostet von Sepp
Wenn das Wim Thoelke noch miterleben müsste vogel wallbash schimpfen

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Lustig, Wim war auch der erste, an den ich vorhin denken musste.

Das einzig positive an der Geschichte ist, dass nun die ganz breite Öffentlichkeit Notiz von der Sache nehmen wird. Bei den Einschaltquoten, die Jauch hatte, kann ich mir ned vorstellen, dass das unbemerkt und vor allem unkommentiert bleiben wird. Da wurde eine Riesen-Eiche entwurzelt und jeder hat es mitbekommen.

Vielleicht tut sich nun etwas?! Deutschland, wach endlich auf!

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Ursprünglich gepostet von Karl Ranseier


Das einzig positive an der Geschichte ist, dass nun die ganz breite Öffentlichkeit Notiz von der Sache nehmen wird. Bei den Einschaltquoten, die Jauch hatte, kann ich mir ned vorstellen, dass das unbemerkt und vor allem unkommentiert bleiben wird. Da wurde eine Riesen-Eiche entwurzelt und jeder hat es mitbekommen.

Vielleicht tut sich nun etwas?! Deutschland, wach endlich auf!


Das war mein erster Gedanke , als ich es eben gelesen habe.
Sonst kriegt ja keiner was mit von dem Theater.

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