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Glücksspielmonopol erneut gescheitert

- Bundesverwaltungsgericht: Monopol-Regelungen widersprüchlich
- Lotto-Sucht empirisch widerlegt
- Spielsuchtbegründung kann nicht konsequent umgesetzt werden

(Hamburg, 25. November 2010) Das Bundesverwaltungsgericht hat als höchstes deutsches Verwaltungsgericht am 24. November 2010 entschieden, dass Glücksspiele nur gemäß ihrem Gefährdungspotential vom Staat reguliert werden dürfen. Widersprüchliche Regelungen oder widersprüchliches Verhalten der staatlichen Anbieter führen zum Ende der Glücksspielmonopole für Sportwetten und Lotterien. Die Beschränkungen für Glücksspiele müssen für sämtliche Glücksspielarten (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken, Pferdewetten und gewerbliches Automatenspiel) systematisch ausgerichtet sein und dürfen in sich nicht widersprüchlich sein.

Eine aktuelle wissenschaftliche Studie belegt inzwischen empirisch, dass es keine Lotto-Sucht gibt. Die Studie von Prof. Dr. Heino Stöver (Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt/Main) wurde anlässlich einer Befragung des Verwaltungsgerichtes Halle erstellt. Das Gericht hatte rund 100 Suchtkliniken sowie sämtliche Betreuungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland zur Spielsucht-Bedeutung von Lotterien wie Lotto 6 aus 49 befragt. "Die Spielsuchtbegründung für Lotteriemonopole ist nicht haltbar. Der Gesetzgeber muss dies endlich akzeptieren," so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Grzeszick (Universität Heidelberg) beschreibt in einem aktuellen Gutachten, dass eine Beibehaltung der Suchtbegründung nur möglich wäre, wenn das erheblich (140fach) suchtgefährlichere Automatenspiel verstaatlicht werden würde. Dasselbe gilt auch für Pferdewetten und private Spielbanken. Diese Maßnahmen sind ohne den Bund nicht umsetzbar sowie politisch und faktisch unrealistisch; milliardenschwere Entschädigungsleistungen der Länder wäre die zwingende Folge. "Würde man den heutigen Äußerungen des Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) folgen und an dem bisherigen Ansatz des GlüStV festhalten, dürften die Lottogesellschaften überhaupt nicht mehr werben", so Faber. "Jackpotwerbung wäre dann ebenso verboten wie die Lotto-Werbung mit dem "guten Zweck". Tippen dürfte nur noch, wer sich vorher einer genauen Ausweiskontrolle unterzogen hat."

Der Deutsche Lottoverband appelliert an die Ministerpräsidenten, sich von der widersprüchlichen Suchtargumentation zum Schutz der Lotteriemonopole zu verabschieden. Der EuGH hat Lotteriemonopole auch mit dem Schutz vor Betrug und Manipulation akzeptiert. Die Spielsuchtbegründung hat zu erheblichen Schäden geführt. Sie zwingt zu den Restriktionen von Werbung und Vertrieb im derzeitigen Glücksspielstaatsvertrag, die wiederum die Ursache der wirtschaftlichen Talfahrt der Lotterien und ihrer fiskalischen Folgen von -1,2 Mrd. Euro netto pro Jahr sind.

Die Weichen für den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, werden voraussichtlich am 15. Dezember bei der Ministerpräsidentenkonferenz gestellt.

Nur durch eine Abkehr von der Spielsuchtbegründung können die aktuellen Herausforderungen gelöst und die Umsätze der staatlichen Glücksspiele sowie die Einnahmen der Länder sogar ausgebaut werden. Dieses wurde nicht nur verfassungs- und europarechtlich, sondern auch ökonomisch und fiskalisch begutachtet. Nach einer Untersuchung der Universität Hannover können die Länder allein mit ihren Lotterien zusätzliche Netto-Einnahmen von mindestens 10 Mrd. Euro bis 2016 generieren (jährlich 2,8 Mrd. Euro netto ab 2016).

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 25.11.2010 16:04


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Der Horak glaubt doch nicht ernsthaft, dass wegen seinem Sportwettenmonopol
der Bund die Spielhallen verstaatlicht? rolleye







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Staatliches Sportwettenmonopol unter Druck

Berlin - Das staatliche Sportwettenmonopol wankt, aber es fällt (noch) nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Monopol zwar bestätigt, aber auch klargemacht, dass der gesamte Glücksspielbereich unter die Lupe genommen werden muss.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) machte sich erneut für eine Neuregelung des Wettmarkts in Deutschland stark. DOSB-Generaldirektor Michael Vesper sprach sich für ein "strenges Lizenzierungsmodell" aus.

"Wir wollen das Staatsmonopol unbedingt erhalten, aber für den Sportwettenbereich halten wir es angesichts der Rechtsprechung für geboten, ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Lizenzmodell einzuführen", sagte Vesper der Nachrichtenagentur dpa. Wünschenswert sei, dass "der Staat Lizenzen vergibt und an Bedingungen wie Jugendschutz oder dem Verbot bestimmter Wetten koppelt", so Vesper.

So oder so geht der Dauerzank in die nächste Runde. Bei einer Neuordnung des Wettmarkts kann der Profi-Fußball in Deutschland nach Expertenmeinung mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von knapp 300 Millionen Euro durch Sponsoring, Werbung und Abgaben privater Wettanbieter rechnen. Bisher war es deutschen Vereinen verboten, mit privaten Sportwetten-Unternehmen zu werben.

Im Juli hatte Vesper auf einer olympischen Konferenz die "enorme finanzielle Bedeutung von Sportwetten und Lotterien für den Sport" unterstrichen. "In Deutschland bilden sie mit fast 500 Millionen Euro jährlich eine tragende Säule der Sportfinanzierung", so Vesper damals, "ohne sie könnte der Sport seine bedeutsamen Leistungen für das Gemeinwohl nicht erbringen." Der DOSB finanziere seine Arbeit zu 37 Prozent aus Erträgen der Glücksspirale, und das Lottomonopol habe bestens funktioniert. 2009 setzte der Deutsche Lottoblock 6,72 Milliarden Euro um, davon 6,4 Milliarden im Bereich der Lotterien.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, an alle Arten von Glücksspielen müssten die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten. Ob der Glücksspielsektor so "kohärent" ist, wie europarechtlich gefordert, muss jetzt noch einmal der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) prüfen. Zwei Klagen gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten wurden dorthin zurückverwiesen. So bleibt Zeit, Schwachstellen zu beseitigen.

Private und staatliche Wettanbieter bewerteten das Urteil von Leipzig unterschiedlich. Das Unternehmen bwin erklärte: "Die Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle sein." Der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Bayernlottochef Erwin Horak, sieht dagegen das Modell des Glücksspielstaatsvertrags gefestigt. Der Vertrag der Bundesländer schreibt das Monopol fest. Zentrale Begründung: Ein staatlich gelenkter Lotto- und Wettmarkt schützt besser vor Spielsucht als Wildwuchs bei privaten Buchmachern.

Mit ihrer Entscheidung, die Klagen nach Bayern zurückzuverweisen, haben die Bundesrichter eine "elegante Lösung" gewählt. Bis der VGH dort zu einer Entscheidung kommt, wird Zeit ins Land gehen. Die Ministerpräsidenten diskutieren schon jetzt, wie der Glücksspielsektor künftig aussehen soll. Der Staatsvertrag läuft 2011 aus. Es gibt Stimmen, die eine leichte Marktöffnung im Sportwettenbereich befürworten. Schleswig-Holstein wirbt dafür, einigen privaten Anbietern Konzessionen zu erteilen. Die Ministerpräsidenten kommen am 15. Dezember zu ihrer nächsten Konferenz zusammen.

Quelle






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Rauball appelliert beim Herbstgespräch der Neuen OZ an die Ministerpräsidenten

Bundesliga fordert: Wettmarkt öffnen

dpa/sid/Reuters/hp Berlin. Der deutsche Profifußball appelliert auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Glücksspiel-Monopol an die Ministerpräsidenten der Länder, den Weg frei zu machen für eine Neuordnung des Wettmarktes mit einer kontrollierten Öffnung für private Anbieter. „Die bestehende Monopolstruktur hat in mehrfacher Hinsicht versagt“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball als Gastredner beim Herbstgespräch des Medienhauses Neue OZ in Berlin.

Rauball, der dem Ligaverband der 36 deutschen Profiklubs seit 2007 vorsteht und Erster Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes ist, nutzte seine Rede vor zahlreichen Bundes- und Landespolitikern zur Offensive in Richtung Politik, um die aktuellen Probleme des Profifußballs anzusprechen. „Wir wollen und fordern in keinem Bereich eine Lex Bundesliga, aber wir benötigen einen belastbaren, regelmäßigen Dialog und größtmögliche Offenheit“, sagte der Jurist, der auch Präsident des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund ist.

Auch nach dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Glücksspielmonopol bleibt Rauball bei seiner Forderung, den Sportwettenmarkt zu öffnen und private Anbieter zuzulassen. Das Gericht hatte den Bestand des staatlichen Monopols für rechtmäßig erklärt, aber unter der Voraussetzung, dass es allein der Bekämpfung der Spielsucht diene und alle Formen des Glücksspiels gleichbehandele. Damit liegt das BVG auf einer Linie mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Im Dezember beraten die Ministerpräsidenten über den 2011 auslaufenden Glücksspiel-Staatsvertrag. Hier erhofft sich der Profifußball eine Richtungsentscheidung für die Öffnung des Wettmarktes. Rauball sagte: „Wir sind für eine kontrollierte Öffnung für private Anbieter bei gleichzeitiger Beibehaltung des Staatsmonopols für das Lotteriewesen. Dabei sollte eine Garantie für die Finanzierung des gemeinnützigen Sports erfolgen.“ Eine ähnliche Position nahm gestern Michael Vesper ein, der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Der jüngste Konflikt zwischen Fußball und Politik war vor wenigen Tagen beigelegt worden, als die Innenminister ihre Forderung nach einem komplett spielfreien Wochenende um den 1. Mai 2011 zurückgezogen hatten. „Die Innenministerkonferenz hat sich an die Abmachungen gehalten und sich nicht von populistischen Forderungen unter Druck setzen lassen“, sagte Rauball und kritisierte in diesem Zusammenhang die immer wieder geforderte Kostenbeteiligung des Profifußballs an den Polizei-Einsätzen rund um die Spiele.In diesem Zusammenhang forderte Rauball die Einführung eines Leistungsschutzrechts. Veranstalter wie die Deutsche Fußball Liga sollen so nicht nur in Bezug auf Wetten besser davor geschützt werden, dass Dritte ohne Berechtigung von sportlichen Wettbewerben wirtschaftlich profitieren.Rechtsunsicherheit sieht der Profifußball auch in der Frage, wie Einladungen und Besuche in den VIP-Logen bewertet werden. „Es kann nicht sein, dass dieser für die Finanzierung von Sportstätten bedeutende Bereich leidet, weil sowohl der Einladende als auch der Gast befürchten muss, beim Stadionbesuch eine Straftat zu begehen – zum Beispiel durch den Vorwurf der Bestechlichkeit“, sagte der promovierte Jurist. Zu diesem Thema gibt es in der nächsten Woche eine Anhörung im Sportausschuss des Bundestages.

Rauball hielt zudem ein Plädoyer für die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte, deren Berechtigung in der Vergangenheit mehrfach vom Bundeskartellamt angezweifelt worden war. Der Ligapräsident hält eine einheitliche Anwendung des europäischen Kartellrechts, das die zentrale Vermarktung von Fußball-Ligen anerkennt, für notwendig und meinte mit Blick auf eine Initiative von Bundesinnen- und -wirtschaftsministerium: „Wir würden begrüßen, wenn dies mit dem nötigen Nachdruck weiterverfolgt würde.“

Quelle





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Die Frage ist nicht mehr ob,
sondern wie der Sportwettenmarkt geöffnet werden muss.


Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen vom 24.11.2010 Urteile des Bayrischen VGH aus Dezember 2008 aufgehoben. Nach einer über 4-stündigen mündlichen Verhandlung berieten sich die Richter des 8. Senats bis in den späten Abend hinein. In der Verhandlung wurde vor allem heftig darüber gestritten, wie die Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010 auszulegen seien. Der Bayrische VGH hatte in seinen Urteilen aus Dezember 2008 die Klage der Sportwettvermittler maßgeblich mit dem Argument abgewiesen, dass man die einzelnen Glückspielarten für sich genommen betrachten könne (sektorale Kohärenz) und dass ein Monopol nur dann nicht mehr gerechtfertigt sein könne, wenn die Werbung und Ausgestaltung in anderen Glückspielarten in einem "krassen Missverhältnis" zu den Zielen der Spielsuchtprävention stünden.

Dieser Ansicht hat das BVerwG unter Hinweis auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH eine eindeutige Absage erteilt. "Die Annahme des Berufungsgerichts, das Kohärenzerfordernis sei nur isoliert ("sektoral") für den dem jeweiligen Monopol unterworfenen Glückspielsektor oder allenfalls auf ein krasses Missverhältnis der für die verschiedenen Glückspielarten erlassenen und praktizierten Regeln zu prüfen, trifft nicht zu." Weil der BayVGH "aufgrund seines sektoral verengten Prüfungsmaßstabes keine hinreichenden Feststellungen getroffen" hat, hat das BVerwG - da es als Revisonsinstanz keine eigenen Tatsachenfeststellungen treffen kann – die Fälle zur anderweitigen Entscheidung an den BayVGH zurückverweisen. (Zitate: siehe Pressemittlung des BVerwG v. 24.11.2010).

"Wir sehen uns in unserer Interpretation der Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010 bestätigt. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass auch der Senat erkannt hat, dass das staatliche Sportwettmonopol dem Scheinheiligkeitstest, der sich aus der EuGH-Rechtsprechung ergibt, nicht standhält. Die Richter sprachen in diesem Zusammenhang insbesondere die Sponsoring- und Gemeinnützigkeitswerbung, mit dem Motto: "Spiel mit und tu Gutes", von Lotto an." kommentiert Markus Maul, Präsident des VEWU, die Entscheidung.

"Aufgrund der Urteile des EuGH und des BVerwG ist die derzeitige Rechtslage und die tatsächliche Ausgestaltung des Monopols rechtswidrig. Die Urteile des BVerwG haben insofern grundlegende Bedeutung für die momentan anstehende Entscheidungsfindung in der Politik über die Zukunft des Glückspielstaatsvertrages. Aus den Entscheidungen folgt, dass das Glückspielmonopol für Lotto und Sportwetten nur dann haltbar wäre, wenn die rechtlichen und die tatsächlichen Ausgestaltungen anderer Glückspielarten – wie z. B. die des Casinos- und Automatenspiels – nicht den Zielsetzungen des GlüStV widersprechend behandelt werden. Das BVerwG spricht ausdrücklich davon, dass dem Ziel der Wetttätigkeit entgegenstehende Ausgestaltungen in anderen Bereichen nicht "geduldet" werden dürfen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber zur Aufrechterhaltung des Lotto- und Sportwettenmonopols aktiv in die anderen Glückspielsektoren eingreifen und diese gesetzlich und tatsächlich beschränken müsste." sagt Markus Maul.

"Angesichts dessen kann es nur eine politisch vernünftige Lösung geben, um das Lottomonopol zu erhalten. Bei der Begründung und Rechtfertigung des Lottomonopols muss ein stärkeres Gewicht auf die Betrugs- und Manipulationsgefahr gelegt werden und die Sportwetten müssen aus dem Monopol heraus in einen kontrollierten freien Markt überführt werden. Ansonsten müsste man das Automatenspiel verstaatlichen, einige Casinos schließen und die Jackpotwerbung einstellen. Das wäre volkswirtschaftlicher Unsinn. Die Automatenindustrie müsste entschädigt werden, die gemeinnützigen Einnahmen bei Lotto würden zusammenbrechen und von den Milliardenumsätzen im Sportwettenmarkt würde der Fiskus weiterhin keinen Cent sehen. Wie in anderen europäischen Staaten hat man in einigen Bundesländern die Zeichen der Zeit bereits erkannt. Ich gehe davon aus, dass die Zweifler in anderen Bundesländern nun angesichts der Entscheidung des BVerwG einlenken werden. Die Frage in der Politik kann aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung nicht mehr sein, ob Sportwetten zu liberalisieren sind, sondern wie ein kontrollierter liberalisierter Markt aussehen sollte. Ansonsten wird mit Lotto – also 6 aus 49 – eine seit über 50 Jahren bewährte, zum Wohle des Gemeinwohls sprudelnde Einnahmequelle versiegen." sagt Markus Maul abschließend.

Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul – Präsident
VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com






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Schleswig-Holstein kündigt Alleingang
bei Zulassung privater Wetten und Online-Casinos an


1. Dezember 2010

Angesichts drastischer Umsatzrückgänge bei den staatlichen Sportwetten, Klassenlotterien und Spielbanken will Schleswig-Holstein nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (Mittwochsausgabe) den Glücksspielmarkt notfalls im Alleingang teilweise für private Anbieter öffnen. Sollten sich die Regierungschef der 16 Bundesländer beim nächsten Treffen am 15. Dezember nicht einigen, dann will die Kieler Regierungskoalition am Tag darauf einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. 2011 sollen die ersten Lizenzen die private Wettgesellschaften und Online-Casinos vergeben werden, die dann Anfang 2012 ihren Betrieb aufnehmen könnten.

“Entweder gibt es auf Bundesebene eine vernünftige Lösung, oder wir machen das alleine”, sagte der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki der SZ. Mehrere Länder hätten aber bereits “informell erklärt”, sich Schleswig-Holstein anzuschließen. “Wir werden am Ende nicht alleine dastehen”, sagt CDU-Fraktionschef Hans-Jörn Arp. Nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung” sind von 2005 bis 2009 die Umsätze der staatlichen Sportwetten Oddset und Toto von 511 auf 237 Millionen Euro geschrumpft. Die Klassenlotterien SKL und NKL mussten einen Rückgang von 1,34 Milliarden auf 582 Millionen Euro verkraften. Die Erträge der staatlichen Spielbanken sanken von 529 auf 349 Millionen Euro. Ausländische Online-Casinos erzielten in Deutschland via Internet inzwischen höhere Erträge als die heimischen Spielbanken, sagte Matthias Hein, Geschäftsführer der Spielbanken in Schleswig-Holstein. “Die wachsen ständig, wir verlieren ständig.” Den hiesigen Spielbanken müssten endlich eigene Online-Angebote erlaubt werden. Die Zulassung privater Sportwetten in Deutschland soll nach den Plänen mehrerer von der Union regierten Länder mit strengen Auflagen verbunden werden, um Manipulationen vorzubeugen. Vorgesehen ist, dass beim Fußball und anderen Sportarten nur auf Spiele der ersten bis dritten Liga getippt werden darf. Geplant ist auch, dass Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie “am Sportgeschehen mittelbar beteiligte Personen” nicht zocken dürfen. Das betrifft vor allem Funktionäre. Genannt sind in einem Gesetzentwurf sogar Masseure. Private Wettanbieter sollen verpflichtet werden, ungewöhnliche Tippmuster und Einsätze zu untersuchen und im Verdachtsfall die Behörden einzuschalten. Dann sollen die Wettfirmen den Staatsanwaltschaften auf deren Anforderung hin sämtliche Details über die betreffenden Kunden nennen. Solche Details müssten fünf Jahre gespeichert werden, um im Verdachtsfall darauf Zugriff zu haben.

Quelle



Antwort auf:
Nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung” sind von 2005 bis 2009 die Umsätze der staatlichen Sportwetten Oddset und Toto von 511 auf 237 Millionen Euro geschrumpft.


Vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran,
wie damals die Lotterieverwaltung in Münster drei Tage
nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags rumgetönt
hat, dass sie nun als Marktbeherrscher allein mit Oddset
jährlich über eine Milliarde Euro lol umsetzen werden.


Die Wirklichkeit bringt diesen Hochmut ( verdientermaßen ) zu Fall!




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Auslaufmodell Lotto-Jackpot

Von Klaus Ott

Weg vom Lotto-Tipp, hin zum Internet-Poker: Das staatliche Glücksspielmonopol hat keine Zukunft - auch wenn sich die Betreiber gegen die privaten Wettanbieter massiv wehren.

Zur Zeit sind im Jackpot nur ein paar Millionen Euro drin. Aber abwarten. Sobald beim Lotto wieder mehrere zehn Millionen auf einen Schlag zu gewinnen sind, werden die Leute die Annahmestellen stürmen.



Der Jackpot zieht immer, sobald er gut gefüllt ist. Dann klingelt es in den Kassen der staatlichen Lotto- und Totogesellschaften und ihrer Inhaber, der 16 Bundesländer. Doch zwischen Nord- und Ostsee ist der Jackpot in Gefahr: Schleswig-Holstein könnte leicht aus dem Gewinntopf herausfliegen, weil die dortige Regierungskoalition von CDU und FDP fest entschlossen ist, das staatliche Glücksspielmonopol abzuschaffen.

2011 sollen private Sportwettanbieter und Internet-Kasinos zugelassen werden, von 2012 an sollen sie ihren Betrieb aufnehmen dürfen. So verkünden es die Fraktionschefs von CDU und FDP im Kieler Landtag, Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki.

Das wiederum könnte zum teilweisen Ausschluss Schleswig-Holsteins aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock führen, den die Lottogesellschaften bilden. Jedenfalls warnt Bayerns Lotterie-Präsident Erwin Horak die Kieler Koalition vehement vor einem Alleingang.

Private Anbieter via Internet längst da

Der Bayer kämpft wie kein anderer für das staatliche Glücksspiel. Ein Ausstieg des Nordens aus dem Monopol könnte bedeuten, "dass Schleswig-Holstein nicht mehr am Jackpot teilnimmt", sagt Horak. Er ist der Wortführer im Lotto- und Totoblock.

Arp und Kubicki lässt das kalt, ihr Fahrplan steht fest. Am 15. Dezember verhandeln die Regierungschefs der 16 Länder, ob neben den eigenen Lotteriegesellschaften auch private Anbieter zugelassen werden. Via Internet gibt es sie es sie längst in Deutschland. Etwa Bwin aus Österreich. Hier kann online auf Ergebnisse beim Fußball oder der Formel 1 getippt werden.

Laut Gesetz sind Firmen wie Bwin, obwohl sie die staatliche Sportwette Oddset inzwischen ins Abseits drängen, in Deutschland verboten. Doch das Lotteriemonopol steht im Internet-Zeitalter nur noch auf dem Papier.

Diesen Anachronismus will Schleswig-Holstein nicht länger mitmachen. Einigen sich die 16 Länderchefs am 15. Dezember nicht auf eine Öffnung des Marktes, dann bringt die Kieler Koalition tags darauf einen Gesetzentwurf im Landtag ein, der laut Arp und Kubicki bis Mitte 2011 beschlossen sein soll.

SPD will am durchlöcherten Staatsmonopol festhalten

"Entweder gibt es auf Bundesebene eine vernünftige Lösung, oder wir machen das alleine", sagt Kubicki. Die Eckpunkte der Kieler: Im zweiten Halbjahr 2011 werden im Norden die ersten Lizenzen für private Sportwetten-Anbieter und Online-Kasinos vergeben, die am 1. Januar 2012 starten dürfen - Lizenzdauer: ein Jahr.

Dann wird geprüft, ob die Auflagen eingehalten werden, etwa beim Jugend- und Spielerschutz. Wer seriös ist, darf weitermachen. Ein Teil der Erlöse fließt in Form von Abgaben an das Land Schleswig-Holstein, also an den Staat, der bei den Online-Wetten aus dem Ausland bislang leer ausgeht.

Einige Anbieter wie das österreichische Unternehmen Bwin haben angekündigt, sich um solche Lizenzen zu bewerben. Das Staatsmonopol nähert sich dem Ende, nicht nur im Norden.

Mehrere Länder, die ebenfalls von CDU und FDP regiert werden, haben laut Kubicki bereits "informell erklärt", sich Schleswig-Holstein anzuschließen. "Wir werden am Ende nicht alleine dastehen", glaubt Arp. Die SPD-regierten Länder wollen jedoch weiter am durchlöcherten Staatsmonopol festhalten.

Es könnte so kommen wie in den achtziger Jahren beim Fernsehen. Die SPD war gegen Privatsender, einzelne Unionsländer ließen trotzdem kommerzielle Programme zu, und bald waren Sat 1 und RTL in ganz Deutschland zu empfangen.

Schutz vor Spielsucht

Andere Länder halten die forschen Töne aus Kiel für einen "Bluff". Vor allem die SPD sieht beim staatlichen Glücksspiel den Schutz der Bürger vor der Spielsucht am besten gewährleistet.

Diese Begründung für das Monopol führt freilich dazu, dass der Lotto- und Totoblock für seine Angebote kaum werben darf und ihm das Internet verschlossen ist. Ohne diese strengen Auflagen würde die EU das Staatsmonopol nicht akzeptieren. Die Folge: Die Länder verlieren bei Lotto und Toto, Oddset und den eigenen Spielbanken immer mehr Kundschaft an die ausländische Online-Konkurrenz. Und die zahlt in der Bundesrepublik weder Abgaben, noch ist sie Auflagen unterworfen.

Aus Sicht der Kieler Koalitionäre ist das ein Irrsinn. CDU-Fraktionschef Arp sagt, eine Öffnung des Marktes ermögliche eine Kontrolle der privaten Anbieter und bringe den Ländern bis zu zwei Milliarden Euro mehr pro Jahr. Die eigenen Lotto-Gesellschaften könnten mit mehr Werbung und per Internet verlorengegangene Kunden zurückholen. Dazu kämen die Abgaben der privaten Anbieter.

Monopol-Mann Horak entgegnet, die kommerzielle Konkurrenz würde dann auch Lotto veranstalten, mit dem die Staatsgesellschaften und Länder das meiste Geld einnehmen. "Lotto wäre in hohem Maße gefährdet." Bündnispartner findet Horak bei der SPD. Der Mainzer Staatslanzleichef Martin Stadelmaier sagt, Schleswig-Holstein wisse ganz genau, "im Länderkreis sieht man sich wieder". Soll heißen: Wenn die Kieler den Alleingang wagen, werden sie bei anderer Gelegenheit abgestraft. Ein spannendes Spiel. Fast wie beim Lotto.

Quelle ( mit meinem Standard-Kommentar )




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Entwurf eines Glücksspielgesetzes

Die Fraktionen von CDU und FDP des schleswig-holsteinischen Landtages haben am 03. Dezember 2010 ihren Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) in den Landtag eingebracht (Drs. 17/1100). Der Gesetzentwurf soll am 17. Dezember 2010 in 1. Lesung im Landtag beraten und möglichst auch am selben Tag verabschiedet werden.

Quelle: https://www.baberlin.de
veröffentlicht am: 10.12.2010 04:56


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Hoffentlich ziehen die das durch, denn ich glaube zur Zeit
wird ein neuer rechtswidriger Glücksspielstaatsvertrag zusammengemurkst.






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Eine besondere Lachnummer lieferten diese Woche die freien Wohlfahrtsverbände ( Quelle ):


Antwort auf:
Die BAGFW appelliert dazu an die Bundesregierung, den Bereich des
gewerblichen Automatenspiels gemäß den Prinzipien des Spielerschutzes und
der Suchtprävention zu regeln. Hierzu ist die Spielverordnung derart zu
novellieren, dass die Lockerungen in dieser Norm, die 2006 in Kraft getreten
sind, zurückgenommen werden.

Die glauben offenbar tatsächlich, dass es genügt ein bißchen
an der Spielverordnung für Geldspielautomaten herumzudoktern,
um den neuen Glücksspielstaatsvertrag europarechtskonform zu gestalten.

Den Damen und Herren ist wohl nicht klar, dass die notwendige
Kohärenz im deutschen Glücksspielwesen für den Weiterbestand
des Monopols bei den Sportwetten nur über eine Verstaatlichung
der Spielhallen
zu erreichen ist.


Erst haben sie eine große Klappe...


Antwort auf:
Die BAGFW ist in dieses Thema in doppelter Hinsicht involviert, als Nutznießerin der Zweckerträge aus den Soziallotterien für ihre soziale Arbeit und Projektinitiativen, aber auch als Interessenvertretung für spielsuchtgefährdete Menschen.

...und dann kommt so ein Pipifax-Appell an die Bundesregierung. lol


Das ist doch eine historisch einmalige Chance, die
Abzockautomatenindustrie mit ihren 70000 Arbeitsplätzen
mal richtig hopps zu nehmen!


Weniger als die Verstaatlichung der Geldspielautomaten wird von uns Sportwettfreunden
nicht akzeptiert und ich möchte sehen, wie diese ausgerechnet
vom zuständigen Minister Brüderle ( FDP ) durchgeführt wird. grins popcorn





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Neuer Staatsvertrag

Der Kampf um das lukrative Glücksspielmonopol

Der Glücksspielmarkt liegt in einer Grauzone zwischen staatlichem Monopol und privaten Betreibern.
Die Ministerpräsidenten sollen das Chaos beenden.


Am Kölner Ring ist die Welt an diesem Morgen in Ordnung. Nur drei Kunden sitzen vor den sieben Großbildschirmen bei „Wetten Efroni“. Am Abend zuvor „war der Laden voll, Bayern, Champions League, da kommen die Leute“, sagt Christine Efroni. Anfang November hat sie ihr Sportwettgeschäft eröffnet, und trotz der unsicheren Rechtslage ist das Kölner Ordnungsamt bisher mit keiner Schließungsanordnung vorstellig geworden.

Die 51-Jährige ist erleichtert. Mit ihrem Mann betreibt sie seit Jahren an Rhein und Ruhr mehrere Wettbüros und hat schon ganz andere Zeiten erlebt: Hausdurchsuchungen, versiegelte Wettläden, Zwangsgelder, Kontenpfändung.

Im März 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass nur der Staat die Bürger wirksam vor Spielsucht schützen kann. So zementierte Karlsruhe ein Monopol der Bundesländer auf Lotto und Sportwetten. Wer privat dieses Geschäft betreiben wollte, tat es fortan illegal. Seither bekriegen sich Länder und private Wettanbieter, die Klageflut reicht von den Verwaltungsgerichten bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Da die Urteile zuweilen für, zuweilen gegen das staatliche Monopol ausfallen, liegt der deutsche Glücksspielmarkt seit Jahren in einer Grauzone. Hunderte private Wettbüros in der ganzen Bundesrepublik mussten ganz oder zeitweilig schließen – je nachdem, was die Richter entschieden und wie die zuständigen Beamten mit diesen Entscheidungen umgingen.

Wenn kommende Woche die 16 Ministerpräsidenten der Länder in Berlin zusammentreffen, könnten sie dem Chaos ein Ende bereiten. Sie müssen sich dazu nur auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen, der geltende Pakt läuft Ende 2011 aus. Eine Neuregelung ist nicht nur aus Sicht der Privatwirtschaft dringend notwendig. Leidtragende der verkorksten Rechtslage sind auch die Länder selbst.

Werbebeschränkungen führen zu Umsatzeinbußen

Denn die Werbebeschränkungen für staatliches Glücksspiel, zum Schutz der Spieler aufgestellt, haben den staatlichen Lotterie- und Sportwettgesellschaften dramatische Umsatzeinbußen gebracht. Dieser Umstand schmerzt auch Politiker immens. Seit jeher kommen den Ländern 40 Prozent der milliardenschweren Glücksspieleinnahmen zugute – die sie wiederum an Sport-, Bildungs- oder soziale Projekte verteilen dürfen.

Am Mittwoch treffen nun die Verfechter des Monopols und die Liberalisierungsbefürworter aufeinander. Die Länder müssen eine Grundsatzentscheidung treffen: Soll es eine Öffnung geben, mit Konzessionen für private Betreiber? Oder totale staatliche Kontrolle, unter die womöglich auch die riesige Spielautomatenindustrie fallen müsste? Letzteres wollen SPD-geführte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.


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Glücksspiel-Staatsvertrag
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Staatsvertrag

Geregelt wird das staatliche Glücksspielmonopol per Staatsvertrag, den die 16 Bundesländer abgeschlossen haben. Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag trat 2008 in Kraft. Er gilt bis 2011. Er schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Schleswig-Holstein hatte seinerzeit lange gezögert, dann aber doch unterzeichnet.

Verfassungsgericht

Der neue Vertrag war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden hatte, dass das Glücksspiel unter staatlicher Kontrolle nur aufrecht zu erhalten ist, wenn Spielsucht stärker bekämpft und Spieler besser geschützt werden.

Befürworter

Befürworter des staatlichen Glücksspielmonopols argumentierten, dass Auflagen zum Schutz von Spielern so wirkungsvoller umgesetzt werden könnten. Staatliche Lottogesellschaften verwiesen auch darauf, dass jährlich drei Milliarden Euro für das Gemeinwohl bereitgestellt würden. Dieses Fördervolumen sei bei einer Marktöffnung gefährdet.

Ablehner

Gegen das staatliche Lottomonopol machten seit Jahren private Glücksspielanbieter Front. Sie warfen den Ländern vor, unter dem Vorwand der Suchtprävention sollten private Vermittler und Lotterieeinnehmer vom Markt gedrängt werden. Lotto unterliege zudem dem europäischen Wettbewerbsrecht. Kritik am Monopol kam auch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), der der Deutschen Fußball Liga (DFL), der Werbewirtschaft und privaten Rundfunkbetreibern.

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Fortsetzung Haupttext:

Setzen sie sich durch, droht allerdings Streit mit der EU-Kommission. Dort läuft seit Anfang 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die deutsche Regelung des Glücksspielmarkts nicht mit europäischen Binnenmarktregeln vereinbar ist.

Dazu kommt ein wegweisendes Urteil des EuGH von Anfang September. Die Richter in Luxemburg erklärten das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten erstmals für unzulässig, weil die Länder die verschiedenen Glücksspiele „nicht in kohärenter Weise“ behandelten. Will heißen: Wenn der Staat sagt, er brauche sein Monopol für den Schutz der Bürger vor Spielsucht, dann muss das für alle Glücksspiele gelten, nicht nur für Sportwetten.

Angst vor Schadenersatzforderungen

In vielen Städten halten sich die Ordnungsämter seitdem zurück – zu groß ist die Angst, dass mit einem juristischen Sieg der Privaten riesige Schadenersatzforderungen auf die öffentlichen Kassen zukämen. Doch auf politischer Ebene bleiben die Fronten verhärtet. Drei Gesetzesentwürfe schieben die Landesregierungen untereinander hin und her, das Klima ist aufgeheizt, eine Einigung noch vor Ende des Jahres scheint aussichtslos.

Schleswig-Holstein und Hessen, beide schwarz-gelb regiert, plädieren für eine Beibehaltung des Lottomonopols, wollen aber die Sportwetten über ein Lizenzmodell liberalisieren – eine Regelung, die bereits in verschiedenen anderen europäischen Ländern funktioniert und daher auch vor dem EuGH Bestand haben dürfte. Um Fakten zu schaffen, hat Schleswig-Holstein bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht – und damit zum Kampf geblasen.

„Die bisherigen Puristen, die zum Verfall des deutschen Lotteriewesens beigetragen haben, werden begreifen müssen, dass wir den riesigen Graumarkt im Sportwettenbereich durch ein Lizenzmodell besser kontrollieren und gleichzeitig die Einnahmen erhöhen werden“, sagt Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionschef in Kiel, und setzt warnend nach: „Schleswig-Holstein steht mit dieser Initiative nicht allein.“ Unklar ist noch, wie viele Länderchefs am Ende seinen Thesen folgen.

Theo Goßner, Vizechef bei der staatlichen Gesellschaft Westlotto, hält Lizenzen für Teufelszeug: Staatliche Lotterien hätten dann nur noch eine Rolle, die „weder nachhaltig der Suchtbekämpfung dient noch die Erwirtschaftung von Geldern für soziale Zwecke möglich machen wird“.

Schon mittags brummt das Geschäft

Thomas Breitkopf mag sich nicht ausmalen, was passiert, wenn sich die Monopolisten am Ende durchsetzen. Der Chef des Berliner Automatenbetreibers TB Automatenhandel und Sprecher des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland kennt die Blüten staatlicher Ordnung bereits gut genug. Nicht einmal zwölf Uhr mittags ist es, doch in seiner Spielhalle im Ostberliner Bezirk Schöneweide ist schon viel zu tun.

Draußen bringen riesige Schneeflocken die Großstadt zum Schweigen, hier drinnen wird schon jetzt gedaddelt was das Zeug hält. Acht von zwölf Plätzen vor den wild blinkenden Glücksspielautomaten sind belegt, in gebührendem Abstand voneinander starren die Männer auf die Blinklichter, drücken Knöpfe, starren, hoffen, starren wieder, gesprochen wird kaum.

Dem Spielhallenbesitzer ist klar: Wenn sich die Verfechter des Monopols durchsetzen, dann gehen bei ihm in Schöneweide die Lichter aus. Dabei verhängen Bund und Länder seit Jahren zunehmend mehr Auflagen für die Glücksspielanbieter „und das völlig zu Recht“, wie Breitkopf meint. Wie vom Gesetzgeber gewollt, wird in seinen Läden beispielsweise kein Alkohol ausgeschenkt.

Pro Konzession warten maximal zwölf Automaten auf Kunden, das Personal ist in Fragen der Suchtprävention geschult. Einprogrammierte Daddelpausen gehören genauso dazu wie die Flyer mit Kontaktadressen für Spielsüchtige. Zwischen den Spielgeräten liegen drei Meter Abstand, um ein paralleles Spiel zu unterbinden.

Umso fassungsloser ist Breitkopf, dass der Branche noch mehr Regulierung droht. Gerade erst hat der Unternehmer hautnah zu spüren bekommen, wozu politischer Aktionismus in puncto Suchtprävention führen kann: Anfang November beschloss der Berliner Senat, die Vergnügungssteuer ab 2011 von derzeit elf auf 20 Prozent zu erhöhen. „So viel können die kleinen Automatenbetreiber niemals bezahlen“, wettert Breitkopf, der mit einer Pleitewelle unter den rund 400 legalen Anbietern in der Hauptstadt rechnet. Die Folgen wären aus seiner Sicht dramatisch und würden dem Sinn der Regulierung widersprechen: „Der illegale Markt, der schon jetzt doppelt so groß wie der legale Markt ist, boomt weiter.“
So harren die privaten Anbieter der Entscheidung, die nun zwischen den Ländern ausgehandelt wird. Angesichts klammer öffentlicher Kassen müssen sie fürchten, dass sich der Staat an das Monopol klammert. Bis dahin bleibt den Privaten nur der bisherige, mühevolle Weg: vor Gericht klagen – und hoffen, dass das Ordnungsamt den Laden erst einmal nicht schließt.

Quelle: welt.de mit Kommentaren



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Glücksspiel

Jackpot für Lobbyisten

Von Sven Becker, Michael Fröhlingsdorf und Sven Röbel





Diese Woche beraten die Ministerpräsidenten über die Zukunft des deutschen Lottomonopols.
Hinter den Kulissen tobt seit Wochen ein erbitterter Kampf um den Milliardenmarkt.


Es war ein exklusiver Zirkel, der sich am 24. März im luxuriösen Hilton Hotel auf der Mittelmeerinsel Malta versammelt hatte. Beim "World Gambling Briefing", einem Gipfeltreffen der internationalen Glücksspielindustrie, trafen die Spitzenkräfte der Wettbranche auf Vertreter der Politik. "Tauschen Sie jede Menge Visitenkarten mit wichtigen Entscheidungsträgern aus", stand in der Einladung, "damit Sie wissen, wen Sie 2010 anrufen müssen, um Insidertipps zu neuen Möglichkeiten zu bekommen oder Hilfe bei Problemen."

Einer der potentiellen Problemlöser ganz oben auf der Rednerliste, gleich nach dem maltesischen Finanzminister: Hans-Jörn Arp, Abgeordneter des schleswig-holsteinischen Landtags. Schon lange kämpft der CDU-Fraktionsvize für eine Liberalisierung des deutschen Glücksspielmarkts. Beim World Gambling Briefing in der Steueroase, die auch Heimstätte etlicher Sportwettunternehmen ist, nahm er an einer Gesprächsrunde teil, die eine hochbrisante Frage diskutierte: "Sollten Regierungen mehr tun?"

Die Frage wird am Mittwoch auch die Ministerpräsidenten der Länder beschäftigen. Die Zukunft des deutschen Lotteriemonopols steht auf der Tagesordnung ihres Jahrestreffens, ein überaus kniffliges Thema. Es geht darum, wie die Bürger vor Spielsucht und unseriösen Anbietern geschützt werden können. Vor allem aber geht es um Milliardeneinnahmen der Länder aus der Glücksspielindustrie.

Schon 2006 hatten sich die Regierungschefs aus Furcht vor privater Konkurrenz für ihre staatlichen Lottogesellschaften darauf geeinigt, den deutschen Glücksspielmarkt weitgehend abzuschotten. Der folgende Staatsvertrag aber hatte fatale Auswirkungen.

Die Front der Länder bröckelt

Durch die Beschränkung der Werbung und ein Verbot des Internetspiels sanken die Lotterieeinsätze um eine Milliarde Euro, zugleich bildete sich ein gigantischer Schwarzmarkt. Zwischen drei und acht Milliarden Euro, so Schätzungen, verzocken die Bürger inzwischen in Tausenden illegalen Wettbuden oder im Internet bei internationalen Anbietern wie Bwin oder Betfair. Zudem wächst die Zahl der Spielhallen stetig, weil die Automaten nicht unter die Beschränkung des Staatsvertrags fallen.

Auch rechtlich steht die Ländervereinbarung von 2006 auf wackligen Füßen, erst im September äußerte der Europäische Gerichtshof Zweifel am Sinn der undurchsichtigen deutschen Regelungen. Vor allem aber bröckelt die Front der Länder. Allen voran will Schleswig-Holstein künftig auch private Wettanbieter zulassen.

Das wirft wiederum ein fahles Licht auf Unionsmann Arp. Spätestens seit seiner Teilnahme am World Gambling Briefing muss er sich dem Vorhalt stellen, die Interessen der freien Glücksspielbranche zu vertreten. Für seinen Aufenthalt auf Malta musste der Abgeordnete nichts bezahlen, weder die Kongressgebühr (1001,82 Euro) noch die zwei Hotelübernachtungen mit Verpflegung und auch nicht den Flug (517, 28 Euro). Der Veranstalter habe alle Kosten übernommen, räumt Arp ein. Nur für seine Getränke sei er "selbst aufgekommen".

Trotzdem fände er nichts dabei, sagt Arp, schließlich habe er "Anregungen aus anderen europäischen Ländern in Erfahrung bringen können". Es hätten ihn auch private Anbieter angesprochen, die sich für die "Voraussetzungen einer möglichen Lizenzierung in Schleswig-Holstein interessierten".

Dass Arp für glücksspielpolitische Anregungen generell offen ist, bewies der Gastwirt aus Wacken auch ein paar Monate später: Am 13. August ließ er sich von der Sportwettenfirma Bwin in deren Loge in der Münchner Allianz-Arena einladen, wo er mit anderen Politikern aus dem schwarz-gelben Lager das Spiel des FC Bayern gegen Real Madrid verfolgte.

Politiker, die sich um das Thema Glücksspiel kümmern, werden mächtig hofiert in diesen Monaten. Seit klar ist, dass der legale Zockermarkt in Deutschland kräftig ausgedehnt werden soll, um den Schwarzmarkt auszutrocknen, geht es jetzt um die konkrete Ausgestaltung. Und damit um die Frage: Führt die Öffnung des Markts für private Anbieter zu zusätzlichen Einnahmen aus Steuern und Konzessionen, wie es sich etwa Schleswig-Holstein, Hessen und Sachsen versprechen?

Oder sollen neue Spiel- und Wettformen nur erlaubt werden, wenn sie ein staatlicher Veranstalter anbietet, wie es Nordrhein-Westfalen und die meisten SPD-geführten Länder wollen?

Die Gewinne fließen nur zu einem bescheidenen Teil in die öffentlichen Kassen

Im Kampf zwischen Gegnern und Befürwortern der Privatisierung laufen die Lobbyisten beider Seiten zu Höchstform auf, als gäbe es einen Jackpot zu gewinnen. Fast täglich verbreiten sie angeblich brandaktuelle juristische Gutachten, interne Positionspapiere, ausgefeilte Argumentationshilfen. Wissenschaftler liefern Expertisen zu allen Facetten der Auseinandersetzung. In den Staatskanzleien brüten Experten darüber, welcher Weg "ein ausreichendes Maß an Rechts- und Einnahmesicherheit" bietet, wie es in internen Papieren heißt.

Denn das Ziel aller Regierungschefs ist es, die Umsätze ihrer Lottogesellschaften weiter hochzuhalten. Sieben Milliarden Euro nahmen die Noch-Monopolisten im vergangenen Jahr ein, trotz des Schwarzmarkts. 1,5 Milliarden Euro gingen als Steuern direkt an die Länder, weitere 1,4 Milliarden flossen an soziale Projekte, in den Sport und in die Kultur, die man in den Ländern sonst anders finanzieren müsste.

Auch für die Lottobosse lohnt sich das Geschäft. Vor drei Jahren monierte der Bayerische Landesrechnungshof üppige Provisionen und Vergütungen. Jede der 32 Bezirksverwaltungen bekam im Schnitt 500.000 Euro im Jahr ausgeschüttet. Solche Pfründe wollen natürlich verteidigt sein, am besten mit prominentem Beistand. Gerade erst warben der Ex-Minister Rudolf Seiters und die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Barbara Stamm, in großen Zeitungsanzeigen für ein "verantwortungsvolles Glücksspiel". Beide gehören einem angeblich unabhängigen "Ethik-Beirat" des Deutschen Lotto- und Totoblocks an, der die Anzeigen bezahlt hat.

Sogar die Tippscheinverkäufer sollen im Milliardenpoker sekundieren. "Es wäre sehr hilfreich", so ist in einem Schreiben der bayerischen Lotto-Vertriebsgemeinschaft an alle 3800 Annahmestellen im Land zu lesen, wenn sich alle Mitarbeiter "an ihre lokalen Politiker und gleichzeitig vor allem an ihre Landtags- aber auch Bundestagsabgeordneten wenden würden". Ein Argument in dem Rundbrief: Bei einer Liberalisierung seien angeblich alle 15.000 Jobs in Gefahr.

Ein wichtiger Verbündeter im Kampf um den Glücksspielmarkt ist der Sport, dessen Verbände und Vereine seit je von der Zockerei kräftig profitieren. 500 Millionen Euro überwiesen die Lottogesellschaften im vergangenen Jahr.

Der Daddelhallenboom passt nicht in die hehre Politik der Suchtprävention

In einem für alle Anbieter offenen Wettmarkt ließe sich jedoch weit mehr holen, versprechen die Befürworter der Liberalisierung. Wenn für private Wettanbieter und Wettvermittler das Verbot von Trikot- und Bandenwerbung fallen würde, stünden Sponsoringgelder in Höhe von über hundert Millionen Euro per annum in Aussicht. Wundert es da, dass der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper, für eine Öffnung des Markts eintritt?

Doch auch die staatlichen Makler des Glücks schlafen nicht. Gerade hat Lotto Rheinland-Pfalz seinen Sponsoringvertrag mit dem Fußballbundesligisten Mainz 05 verlängert. Nun verfügt das Unternehmen über eine Loge im neuen Stadion für einflussreiche Gäste und einen "exklusiven Zugang" zum Verein, wie sich Lottochef Hans-Peter Schössler freut.

Mitte November startete wiederum Schösslers bayerischer Kollege Erwin Horak eine Offensive, um sich die Sportfunktionäre gewogen zu machen. In kleiner Runde präsentierte er ein verlockendes Angebot. Der Sport solle unmittelbar an den Erträgen aus den Sportwetten beteiligt werden, weitere 75 Millionen Euro könnten so fließen. Seine Rechnung basiert allerdings auf einem "optimierten Geschäftsmodell", nach dem die staatlichen Sportwetten Oddset und Toto 750 Millionen im Jahr einnehmen. Im vergangenen Jahr lag ihr Umsatz bei 237 Millionen Euro.

Dass die Deutschen viel Geld fürs Zocken übrighaben, darüber besteht Einigkeit. Eifersüchtig schauen die Länder, ihre Lottofürsten und die privaten Wettfirmen deshalb auf eine Branche, die einen fast unbemerkten Boom erlebt: Die Automatenwirtschaft konnte ihren Umsatz in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppeln.

Die Länder sehen diese Entwicklung mit Sorge. Erstens passt der Daddelhallenboom nicht in ihre hehre Politik der Suchtprävention, zweitens fließen die Gewinne nur zu einem bescheidenen Teil in die öffentlichen Kassen und drittens kann man nicht viel dagegen ausrichten, weil Automaten in den Bereich des Bundeswirtschaftsministers fallen.

Und von dort ist wenig Beistand zu erwarten. Das Verhältnis der Automatenbranche zu Minister Rainer Brüderle steht seit langem auf einem festen Fundament. Schon 2008, zu Brüderles 25. Dienstjubiläum als FDP-Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz, unterstützte der Automatenkönig Paul Gauselmann das Fest im Mainzer Schloss. Umgekehrt greift das Ministerium der Fachmesse der Automatenindustrie unter die Arme: Stände junger Unternehmer können von der Bundesregierung mit bis zu 7500 Euro gefördert werden.

Der zuständige Unterabteilungsleiter im Ministerium, Ulrich Schönleiter, ist seit Jahren gerngesehener Gast beim Bundesverband Automatenunternehmer. Bei einem der Treffen im Sommer warnte er die Branche schon vor, dass Veränderungen anstehen könnten.

Es sei "jetzt wichtig, die politische Arbeit vor allem in den Ländern zu intensivieren", gab der Verband daraufhin die Marschrichtung vor.

Wie die PR-Arbeit aussehen kann, ließ sich vorvergangene Woche in der Kantine des Bundestags beobachten. Die Automatenindustrie verwandelte den Saal im Jakob-Kaiser-Haus in ein Skatturnier für Politiker, Funktionäre und Journalisten. Der Schirmherr, Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, war gut gewählt: Der FDP-Bundesschatzmeister besaß einst selbst ein Unternehmen für Spielautomaten.

Der Geschäftsführer des Ausrichters, Dirk Lamprecht, versicherte, das Turnier sei keine Lobbyveranstaltung "im eigentlichen Sinne". Doch ein Blick auf die Parteitage der vergangenen Monate zeigt, wie aktiv die Branche ist. Ob CDU, FDP oder Grüne: Überall war die Automatenindustrie mit eigenen Ständen vertreten.

Die guten Beziehungen scheinen sich hin und wieder auszuzahlen. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie, die den Daddelmarkt auf seine Suchtgefahren untersucht hat, wurde lange Zeit unter Verschluss gehalten. Die Hälfte der befragten Spielhallenbesucher hatten darin offenbart, sie hätten "die Kontrolle über das Spielen verloren". Knapp ein Viertel erklärte, sich finanziell "sehr einschränken" zu müssen, weil viel Geld an den Automaten verlorengehe.

Statt aber den Boom der Daddelhallen zu bremsen, stellt das Ministerium nun die Ergebnisse in Frage. Es müsse bedacht werden, dass es aufgrund der Methodik zu "Verzerrungen" gekommen sei, heißt es in einer internen Bewertung.

Quelle: spiegel.de mit Kommentaren



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Schleswig-holsteinischer Landtag behandelt neues Glücksspielgesetz:
Zulassung privater Wettanbieter und von Online-Spielbanken geplant


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der Schleswig-holsteinische Landtag wird in der kommenden Woche auf seiner 13. Tagung (15. - 17. Dezember 2010) einen von den Regierungsfraktionen der CDU und FDP eingebrachten Gesetzesentwurf zum Glücksspielrecht behandeln. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) wurde kürzlich am 3. Dezember 2010 als Landtagsdrucksache 17/1100 veröffentlicht.

Das Glücksspielgesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten und die bis dahin geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags ersetzen. Der Entwurf berücksichtigt insbesondere die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, der die derzeit in Deutschland geltenden Regelungen in seinen Urteilen vom 8. September 2010 für europarechtswidrig erklärt hatte.Die CDU- und FDP-Fraktionen hatten am 9. Juni 2010 erstmalig ihren Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages in Berlin vorgestellt. Am 22. September 2010 fand hierzu eine Experten-Anhörung in Kiel statt.

Während sich das Land für sog. "Große Lotterien" ein staatliches Monopol vorbehält (Veranstaltungsmonopol), sollen insbesondere Sportwetten und Online-Casinospiele liberalisiert werden. So sollen Online-Spielbanken zulässig sein (Zulassung nach § 19) und Online-Casinospiele vertrieben werden dürfen (§ 20). Auch der Lotterievertrieb soll deutlich erleichtert werden (laut Begründung "weitgehende Beseitigung der Beschränkungen auf der Vertriebsseite"). Der Vertrieb ist auch im Internet wieder zulässig.

Die Werberestriktionen werden beseitigt und – so die Gesetzesbegründung - auf den generellen Maßstab des Wettbewerbsrechts zurückgeführt. Die Werbung in Rundfunk und Internet wird zugelassen. Eine Sperrdatei für spielsuchtgefährdete Spieler ist für die besonders suchtgefährlichen Glücksspiele der Spielbanken sowie der Online-Spielbanken vorgesehen.

Das staatliche Monopol für Große Lotterien wird nunmehr nicht mehr maßgeblich mit der Spielsucht begründet, sondern auf die Bekämpfung der bei Großlotterieveranstaltungen bei der Zulassung privater Veranstalter drohenden Manipulationsgefahren und andere Besonderheiten gestützt. Die Erleichterungen beim Vertrieb werden mit der "effektive Kanalisierung hin zu dem zugelassenen Angebot" begründet.

Sportwetten können zukünftig von privaten Anbietern veranstaltet werden. Die Zulassung der Wettunternehmen erfolgt gemäß § 22 durch die Prüfstelle, eine unter der Aufsicht des Innenministerium stehende Anstalt des öffentlichen Rechts. Bei bereits in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten zugelassenen Wettunternehmen wird vermutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch der Vertrieb öffentlicher Wetten bedarf sowohl stationär als auch im Fernvertrieb einer Genehmigung der Prüfstelle (§ 23). Für jede Wettannahmestelle ist eine Sicherheit in Höhe von 20.000 Euro zu erbringen (bzw. 10.000 Euro für andere Standorte). Für den Fernvertrieb beträgt die Sicherheitsleistung mindestens 1 Mio. Euro. Die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten hat organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt von der Veranstaltung oder der Organisation des bewetteten Ereignisses zu erfolgen.

Wie nicht anders zu erwarten, ist der Gesetzesvorschlag maßgeblich fiskalisch begründet. Als Abgabe sind 20% des Rohertrags zu erbringen bzw. bei Spielen ohne Bankhalter 20% des dem Anbieter zufließenden Betrags. Die Abgabe schuldet auch, wer nicht genehmigte Glücksspiele anbietet (§ 43 Abs. 1 Satz 2).

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 13.12.2010 12:32






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TV-Sender wollen Werbefreiheit für Glücksspiel - "peinliche Missachtung"

Montag, den 13. Dezember 2010 um 14:13 Uhr

Das Glücksspiel in Deutschland muss neu geregelt werden - die Privatsender fordern jetzt ein Ende des staatlichen Monopols und wollen am Milliardenmarkt beteiligt werden.

Das seit 2008 bestehende Monopol und Werbeverbot müsse im neuen Staatsvertrag für das Glücksspiel wieder fallen, erklärte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, am Montag. An diesem Mittwoch wollen die Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter anderem über die Zukunft des Lotteriemonopols sprechen. Das Argument, das staatliche Spielmonopol diene der Suchtprävention, sei angesichts der Pläne für eine europäischen Jackpot von bis zu 90 Millionen Euro unglaubwürdig, sagte Doetz.

Jackpot-Pläne sind eine nur noch peinliche Missachtung der europäischen und jüngsten deutschen Rechtsprechung", erklärte der VPRT-Präsident. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung seien die Medienunternehmen auf eine Stärkung ihrer Freiheiten im Werbemarkt dringend angewiesen. Es sei inakzeptabel, wenn in Zukunft wie geplant Glücksspielwerbung für TV-Sender verboten bleibe, aber für alle anderen Mediengattungen freigegeben werde, sagte Doetz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das deutsche Staatsmonopol im September in der jetzigen Form gekippt. Nach dem EuGH-Urteil können die Länder etwa das Monopol für Zahlenlotto und Sportwetten beibehalten, müssten aber dann Werbung einschränken und mehr gegen die Spielsucht tun. Eine andere Variante sieht vor, Sportwetten oder auch das Zahlenlotto über Konzessionen privaten Anbietern zu öffnen.

Quelle






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DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Glücksspielstaatsvertrag: Initiative Profisport Deutschland lehnt Scheinkompromiss ab

14.12.2010 - 13:02 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) hat
im Vorfeld der auf der Ministerpräsidentenkonferenz bevorstehenden
politischen Entscheidung zur Regulierung des Glückspielwesens
Klarheit gefordert. Die Beibehaltung des Lotteriemonopols sowie eine
staatlich kontrollierte Öffnung des Sportwetten-Marktes für private
Veranstalter seien nach Auffassung aller IPD-Mitglieder unumgänglich.
Es müsse jetzt die Chance genutzt werden, eine verfassungs- und
europarechtskonforme, zeitgemäße Glücksspielregelung zu erreichen,
die Rechtssicherheit schafft, dem Verbraucher- und Jugendschutz
gerecht wird und von der alle profitieren.

"Bei den gegenwärtig diskutierten Modellen darf es keinen
Scheinkompromiss geben. Zum Beispiel müssen Zulassungskriterien und
Abgaben realistisch sein. Das vom gesamten deutschen Sport
vorgeschlagene Konzessionsmodell bietet im Hinblick auf die
Interessen aller Beteiligten den bestmöglichen gangbaren Weg", so
Christian Seifert, Sprecher der Initiative Profisport Deutschland.

Wie auch von namhaften Rechtsgutachtern gefordert, ist die IPD der
Überzeugung, dass sich lediglich durch die Abkehr von der
Spielsuchtbegründung bei harmlosen Lotterien das Lotteriemonopol
sichern lässt. Andere europäische Lotterieveranstaltungsmonopole
werden mit den Lotterien immanenten Betrugs- und
Manipulationsgefahren begründet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hat diese Argumentation bereits mehrfach akzeptiert. Ein so
begründetes Lotteriemonopol wird auch durch die Liberalisierung der
Sportwetten nicht in Frage gestellt.

Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als
Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL
Deutsche Fußball Liga, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey
Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der Vereinigung
ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames Sprachrohr zu
geben.

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

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Glücksspielstaatsvertrag: Max-Planck-Institut und TÜV Rheinland bestätigen CDU-Experten Hans-Jörn Arp: Entwurf Schleswig-Holsteins verbessert den Spielerschutz

- Ministerpräsidenten entscheiden über Zukunft des Monopols

Berlin/Kiel, Dezember 2010 -

Die Betreiber der rund 3.800 bayerischen Lotto-Annahmestellen gehen in die Offensive. Sie befürchten weit reichende soziale Verwerfungen, sollte der Glücksspielmarkt in Deutschland liberalisiert werden, wenn die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen in Berlin in dieser Woche darüber entscheiden. Symbolisch zeigen die Betreiber der Geschäftsstellen der privaten Konkurrenz eine "Rote Karte gegen Zockerei". Hans-Jörn Arp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Schleswig-Holstein https://www.cdu.ltsh.de, kann solchem Aktionismus überhaupt nichts abgewinnen. Im Gegenteil, hat er doch mit seiner Fraktion und dem liberalen Regierungspartner in Kiel einen Entwurf zur kontrollierten Liberalisierung des Marktes und Lizenzierung privater Anbieter auf den Weg gebracht, der zudem die Suchtprävention erheblich stärker berücksichtigt als das bisherige Recht. "Der Spielerschutz wird mit unserem Vorschlag deutlich besser möglich sein, als dies in der bisherigen Form der Fall ist", erklärt Arp. Nur wer sich den deutschen Gesetzen und damit einer wirksamen Suchtprävention, die von dieser Prüfstelle überwacht werde, unterwerfe, erhalte in Deutschland eine Konzession, erläutert der Unions-Experte. Nur diese Konzession berechtige wiederum auch im Internet zu einer verhaltenen Werbung, die ebenfalls reguliert und überwacht werde.

Max-Planck-Institut: Marktöffnung erlaubt Spielerschutz

Arp befindet sich mit seiner Argumentation in bester Gesellschaft. Die Rechtslage spricht nach Ansicht von Experten nämlich ohnehin eine eindeutige Sprache: So ist das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2010 nicht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Zudem liegt seit kurzem ein Gutachten des renommierten Experten Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber vor. Der Direktor des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau https://www.mpicc.de/ww/de/pub/home/sieber.htm hat sich mit verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen in den Bereichen des Multimediarechts und der Computerkriminalität, des Wirtschaftsstrafrechts sowie der Wirtschaftskriminalität, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie anderen Fachgebieten einen Namen gemacht. In dem im Herbst erschienenen Gutachten "Möglichkeiten der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes in einem geöffneten Sportwetten- und Online-Casino-Markt" kommt der Autor zu dem Schluss: "Auf der Grundlage der hier diskutieren Maßnahmen lässt sich daher ein hinreichender Spielerschutz mit der Schaffung eines Dualen Systems (also einem kontrollierten Nebeneinander von staatlichen und privaten Anbietern; A.L.) vereinbaren. Die Gutachtenfrage, ob bei einer Marktöffnung im Bereich der Online-Sportwetten und der Online-Casinos der Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz hinreichend Rechnung getragen werden kann, ist damit grundsätzlich zu bejahen."

Der Verfasser stellt fest, dass ein Großteil der Internetangebote im Bereich der Sportwetten und Online-Casinos bisher im bzw. vom Ausland aus angeboten werde und damit einer Spielsucht- und Jugendschutzregulierung faktisch nicht oder allenfalls nur schwer zugänglich sei. Für wesentlich sinnvoller hält Sieber ein Duales System mit lizenzierten privaten Anbietern im Bereich der Sportwetten und Online-Casinos. Dies sei in Deutschland auch dergestalt umsetzbar, dass den Belangen der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes (Spielerschutz) hinreichend Rechnung getragen werden könne.

Auch eine aktuelle Studie zum Glücksspielwesen durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung kommt zu dem Ergebnis, dass besonders aus rechts- und gesundheitswissenschaftlicher Sicht für Online-Casinospiele wenn nicht ein Wettbewerbsmodell, dann zumindest ein Konzessionsmodell eingeführt werden solle, "um effizient gegen ausländische Konkurrenz ankämpfen zu können und zugleich eine gewisse Kontrolle über den Markt zu gewährleisten".

Lizenzierung ermöglicht Kontrolle

Je größer das Internetangebot ausfällt, desto mehr Spieler steigen vom traditionellen Wettenwesen auf Online-Wetten um, so die Schweizer Studie weiter. Diese Entwicklung lässt nach Ansicht von Professor Sieber nur den Schluss zu, dass ein Wettbewerbs- oder zumindest ein Konzessionsmodell für den Bereich der Internetsportwetten und Online-Casinos einen großen Vorteil hat: "Faktisch würde hierdurch der Spielerschutz erhöht gegenüber einem tatsächlich nicht umgesetzten Totalverbot von Internetspielen, welche vom Ausland aus eine wachsende Zahl deutscher Bürger als Spielteilnehmer gewinnen". Diesem Ansatz liege die einfache Erwägung zugrunde, dass es besser sei, private Internetangebote zu konzessionieren und mit einem effektiven Spielerschutz zu regulieren, als diese Angebote durch nationale Totalverbote ins Ausland zu verlagern und es dem Zufall zu überlassen, ob der betreffende Anbieter Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und zum Jugendschutz ergreift oder nicht.

Am Ende seiner rund 80-seitigen Studie nennt der Autor konkrete Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und zum Jugendschutz, welche durch die Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos umgesetzt und entsprechend legislativ verankert werden könnten.

Es stellt sich also die Frage, ob die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am Mittwoch dieser Woche das Monopol noch verschärfen werden – wohl wissend, dass es schon in der jetzigen Form den Zweck der Kanalisierung und Steuerung des Glücksspieltriebes verfehlt. "Auf der Insel" wird man über die oft verkrampfte Diskussion über das Monopol sicher nur ironisch lächeln können. Während seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2008 ein Abwandern privater Sportwetten- und Online-Casino-Angebote in einen unregulierbaren Graubereich zu verzeichnen ist, blickt Großbritannien auf eine ganz andere Wetttradition zurück. Der aus England stammende Buchmacher William Hill existiert bereits seit 1934. Damit ist das börsennotierte Unternehmen das älteste noch bestehende Buchmacher-Unternehmen der Welt. Die zu dem Unternehmen gehörenden Wettläden finden sich in England gleichsam "an jeder Ecke".

Mittlerweile hat auch die niederländische Regierung die Legalisierung des Marktes ins Auge gefasst. Hatte eine Regierungskommission zunächst nur die Liberalisierung des Online-Pokerns empfohlen, auch weil hier im Vergleich zu anderen typischen Casino-Spielen wie etwa Roulette das Suchtpotential wesentlich geringer sei, gehen Experten derzeit sogar davon aus, dass sich der Markt über das reine Online-Poker-Angebot hinaus verändern wird. "Die neue Regierung scheint zu planen, ab 2012 ein Lizenzsystem für Online-Glücksspiele einzuführen", prognostizieren Justin Franssen und Frank Tolboom von der VMW Tax and Gaming Practise Group in den aktuellen Time Law News der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach https://www.timelaw.de/cms/front_content.php?idcat=12〈=1. Demnach sei klar, "dass das gegenwärtige Verbot aller Arten von Online-Glücksspiel wahrscheinlich aufgegeben wird."

TÜV-Studie: Online-Anbieter haben Spielerschutz schon etabliert

Wie Spielerschutz und Datensicherheit "unter einen Hut" gebracht werden können, zeigt der weltweit größte Online-Pokerraum PokerStars, der sein Angebot PokerStars.de https://www.pokerstars.de einer strengen Datenschutz- und Datensicherheitszertifizierung unterzogen hat, welche von der TÜV Rheinland Group https://www.tuvdotcom.com/pi/web/Tuvdotco...guageChanged=de geprüft und zertifiziert wurde. Dieses Beispiel könnte Schule machen bei einer künftigen Lizenzierung von Online-Pokerangeboten in Deutschland. Eine im Jahr 2009 veröffentlichte Studie der TÜV Rheinland Secure iT GmbH zur Regulierungs- und Selbstverpflichtungsmöglichkeiten beim Online-Spiel bestätigt zudem die Präventionsmöglichkeiten der Online-Anbieter: "Im eigenen Interesse, um Betrug oder Missbrauch vorzubeugen, haben verschiedene Anbieter umfangreiche Analysemethoden etabliert, um Auffälligkeiten entdecken und die betreffenden Spieler vom Spielbetrieb ausschließen zu können. Im Gegensatz zu konventionellen Spielkasinos, wo ein Tracking aller Spiel-Aktivitäten nicht möglich ist, bietet das Online-Spiel daher eine ideale Möglichkeit, das Spielverhalten von Spielern zu kontrollieren", heißt es dort. Betrugs- oder Geldwäscheverdacht sowie Spielsuchtgefahr würden durch Beobachtung des Spielsverhaltens erkannt. Auch die eingegeben Kundendaten könnten in Echtzeit überprüft werden.

Mit Blick auf die Vielzahl von Studien und wissenschaftlichen Analysen sieht sich CDU-Experte Hans-Jörn Arp bestätigt und verortet den Entwurf von CDU und FDP in Schleswig-Holstein als richtungsweisend: Dabei verweist er nochmals auf die im Vertragsentwurf vorgesehene Einrichtung einer Prüfstelle für alle in Deutschland konzessionierten Anbieter, in der ausdrücklich ein Geschäftsbereich "Suchtprävention" vorgesehen ist Schließlich kann er sogar die Besorgnis der Suchtfachleute entkräften, eine Konzessionierung des Glücksspielmarktes würde den Europäischen Gerichtshof veranlassen, das Lotteriemonopol aufzuheben: "Wir begründen das Lotteriemonopol nicht mit der Suchtprävention, sondern mit der hohen Manipulationsgefahr. Denn Lotteriezahlen werden anders als Sportergebnisse in geschlossenen Räumen festgestellt. Das vergleichbare dänische Modell wurde bereits von der EU-Kommission ratifiziert", so Arp. (Ansgar Lange)


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veröffentlicht am: 14.12.2010 08:53

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Glücksspiel: BITKOM fordert Abkehr vom Staatsmonopol

Lotto- und Wettmonopol der Länder laut EU-Gericht rechtswidrig

(PresseBox) Berlin, 14.12.2010
- Ministerpräsidenten beraten morgen - auch über Internetsperren
- Gefahrenprävention nur auf offenem Markt umfassend möglich
- Zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen teil

Der Hightech-Verband BITKOM hat die Bundesländer aufgefordert, ihr Lotto- und Wettmonopol aufzugeben und klare Regeln für einen freien und fairen Markt zu schaffen. Vor der morgigen Beratung der Ministerpräsidenten zum Glücksspiel-Staatsvertrag sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: "Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Lotto- und Sportwettenmonopol in Deutschland für unrechtmäßig erklärt. Jetzt gibt es eine Chance, zeitgemäße Regeln für einen offenen Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen - inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention." Das EU-Gericht hatte im September gerügt, dass das deutsche Monopol nicht auf Suchtprävention ziele, sondern den Ländern Einnahmen sichern solle. Auch sei ein staatliches Lotto- und Wettmonopol nicht zu rechtfertigen, solange andere Glücksspiele wie das Automatenspiel privaten Anbietern offen stehen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich dieser Auffassung vor kurzem angeschlossen.

Die Ministerpräsidenten beraten morgen zwar über drei verschiedene Glücksspiel-Modelle, die jedoch alle den Erhalt des umstrittenen Lotto-Monopols vorsehen. Den staatlichen Lottogesellschaften soll künftig auch der Vertrieb über das Internet wieder erlaubt werden. Ebenso kann weiter für staatliche Lottoangebote geworben werden. Zwei der Modelle sehen zusätzlich vor, verbotene Glücksspielangebote im Netz durch Sperren bei den Internet-Zugangsanbietern zu blockieren. Nur ein Vorschlag beinhaltet eine umfassende Liberalisierung des Sportwettensektors.

"Die Pläne zeigen, dass die Länder vor allem ihre eigenen Lotto-Einnahmen sichern wollen - und dafür sogar zum drastischen Mittel der Internet-Sperren greifen würden. Um Sucht- und Gefahrenprävention geht es dabei nur vordergründig", so Scheer.

BITKOM plädiert vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Urteile für eine regulierte Öffnung des Lotto- und Wettmarkts mit klaren Auflagen für Suchtprävention und Verbraucherschutz. "Sonst wandern deutsche Kunden zu Anbietern aus dem Ausland ab, wo sie im Zweifel überhaupt nicht geschützt sind", so Scheer. Vier von zehn Online-Glücksspielern (39 Prozent) würden bei einer vollständigen Durchsetzung des Verbots ausländische Angebote nutzen, ergab eine Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag des BITKOM. Rund zwei Millionen Deutsche nehmen im Internet an Glücksspielen und Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen.

BITKOM befürchtet eine anhaltende Unsicherheit für Anbieter und Nutzer, falls die Länder an ihrem offensichtlich rechtswidrigen Monopol festhalten. "Wenn die Länder bei ihrer starren Haltung bleiben, werden wir eine neue Welle von Gerichtsverfahren erleben, die weder dem Staat noch der Wirtschaft hilft."

Zur Methodik: Die angegebenen Daten sind repräsentativ für alle Deutschen ab 18 Jahren. Bei der Befragung von Forsa im Auftrag des BITKOM wurden mehr als 1.000 Online-Glücksspieler befragt.

Über BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

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Lotto weiter auf Talfahrt

Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften gehen auch in 2010 deutlich zurück

Bilanz des Glücksspielstaatsvertrags: 13 Mrd. Euro Umsatzminus und 6 Mrd. weniger Steuern und Zweckerträge erwartet

Tiefe Einschnitte bei der Förderung des Breitensports und sozialer Projekte

Hamburg, 14. Dezember 2010 - Die staatlichen Lottogesellschaften haben mit "6 aus 49" im Vergleich zum Vorjahr erneut fast 10% ihrer Umsätze eingebüßt, seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags beträgt das Minus rund 25%. Noch härter traf der Vertrag die Klassenlotterien SKL und NKL (-50%) und die gewerblichen Spielvermittler wie Faber, JAXX und Tipp24, die rund 90% ihrer Umsätze verloren oder ihr Geschäft ganz einstellen mussten. Gründe hierfür sind die massiven Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und das Internetverbot, die infolge der Spielsuchtbegründung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) seit 2008 gelten.

Insgesamt werden die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Vertrags voraussichtlich rund 13 Milliarden Euro Umsatz und damit 6 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren. Zahlreiche Projekte aus Sport, Wohlfahrt und Kultur, die aus dem Lotto-Topf gefördert werden, müssen daher mit tiefen Einschnitten rechnen.

Der Deutsche Lottoverband appelliert an die Ministerpräsidenten, die bisherige Politik zu beenden: "Der Glücksspielstaatsvertrag ist rechtlich und fiskalisch gescheitert. Die Suchtbegründung bei Lotterien ist scheinheilig, widersprüchlich und hat ein ökonomisches Desaster bewirkt. Nun gilt es, aus den Erfahrungen zu lernen und die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Es gibt andere Gründe, die das Lotterieveranstaltungsmonopol sichern. Dieses zeigt die Praxis in den meisten europäischen Ländern, die vom EuGH akzeptiert wurde", so Faber.

Die Ministerpräsidenten beraten morgen über die Zukunft des GlüStV. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutschen Monopol-Regelungen im September gekippt. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben daher zentrale Regelungen des GlüStV außer Kraft gesetzt. Für die Länder besteht nun dringender Handlungsbedarf. Für eine Neuregelung hat der EuGH unmissverständlich klargestellt: Wenn ein Monopol mit der Suchtprävention begründet wird, dann müssen alle Glücksspiele im Verhältnis zu ihren Suchtgefahren reguliert werden. Zwingende Folge wäre die Verstaatlichung der Spielhallen, Pferdewetten und privaten Spielbanken, die deutlich gefährlicher, jedoch erheblich liberaler reguliert sind als Lotterien, bei denen faktisch keine Spielsuchtgefahren bestehen – das ist unrealistisch und politisch nicht durchsetzbar.

Die Sucht-Begründung steht bislang auch dem Plan des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) im Wege, die neue Mega-Lotterie "Eurojackpot" mit Hauptgewinnen von bis zu 90 Millionen Euro einzuführen. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist eine Bewerbung großer Gewinne verboten, wenn Monopole mit Spielsuchtprävention begründet werden.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußballbund (DFB), der Profi-Sport (DFL, DEL, DHL u. a.) sowie die privaten Rundfunkanbieter (VPRT) sprechen sich offen für einen Politikwechsel aus.

In mehreren Ländern spricht man sich inzwischen offen für eine Lockerung der Glücksspielregelungen aus. Ungeachtet des Treffens der Ministerpräsidenten hat die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein bereits einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Glücksspielwesens in das Kieler Parlament eingebracht, der am kommenden Freitag erörtert werden soll.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 14.12.2010 15:08





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Entscheidung über Glücksspielstaatsvertrag vertagt

15. Dezember 2010 18:23Berlin (dpa)

Die Entscheidung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ist bis März vertagt worden. Die Länder wollen das staatliche Glücksspielmonopol erhalten, doch die Ministerpräsidenten konnten sich in Berlin nicht auf einen neuen Kontrakt einigen.

Der neue Kontrakt soll ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Spitzen- und Breitensport verhindern. Nach dem EuGH-Votum gegen das Wettmonopol in Deutschland wird weiter an einer Lösung gearbeitet, die eine für alle Seiten einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglichen könnte.

Sportwetten und Lotterien sind eine tragende Säule der Sportfinanzierung. Im Haushalt der Landessportbünde machen sie rund 80 Prozent aus. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

Diskutiert werden vor allem zwei Modelle: Zum einen die Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei sollen Lotterien und Wetten im Internet - beschränkt auf staatliche Anbieter - erlaubt werden. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet sollen möglich sein, aber unter recht hohen Auflagen. Bei Sportwetten sollen Live-Wetten für bestimmte Großereignisse ermöglicht werden.

Das zweite Modell sieht eine Öffnung des Glücksspielmarkts unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen vor. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Erlaubnisse soll es nicht geben, aber eine Begrenzung durch hohe qualitative Anforderungen. Hauptziel ist es, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden.

«Die Ministerpräsidenten haben die Entscheidung vertagt. Die Chefs der Staatskanzleien sollten die Zeit nutzen, um die beiden diskutierten Modelle weiter auszuarbeiten. Wir präferieren nach wie vor eine verbesserte Fortführung des Lotteriemonopols, gekoppelt mit einem staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodell für die Sportwetten», erklärte Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), «nur so können wir den unüberschaubaren Schwarzmarkt im Sportwettenbereich, der völlig am staatlichen Ordnungssystem und am Fiskus vorbeigeht, in die Legalität kanalisieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten.»

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Na, da bin ich ja gespannt, wie sie gegebenenfalls mit der Verstaatlichung von Spielhallen vorankommen. nono




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BGH wehrt Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie
auf das deutsche Lotteriewesen ab ???


... und wer wehrt kontinuierliches pathologisches staatliches Verhalten im Lotteriewesen ab?

"Entschuldigung Bayern, wir, Eure Staatsregierung, haben Euch -vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt- jahrelang rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel angereizt und müssen in diesem Fall 15/19 der Kosten des Revisionsverfahren beim Streitwert von 190.000 € und 2/3 der Kosten der Instanzen bezahlen. Verzeiht, dass wir Euch seit 30 Jahren mit unserer Kundenzeitung "Spiel mit" rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert haben, wir durften Euch auch nicht mit euphorisierenden Bildern den Jackpot präsentieren, selbst wenn wir über Jahre hinweg irrtümlich meinten, dass dies unbedenklich sei, und sorry - auch den anreizenden und von uns verwendete Slogan "täglich spielen, täglich gewinnen" durften wir Euch nicht darbieten."

Nein, das ist gewiss nicht die Reaktion der Bayerischen Lottoverantwortlichen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010 - Az.: I ZR 149/10.

Ja – so das Credo des Bayerischen Monopolverfechters - der Bundesgerichtshof hat vielmehr "einen Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen abgewehrt".

Hallo?!?!?!

Ein Kommentar von RA Boris Hoeller

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veröffentlicht am: 17.12.2010 08:19






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Sportwetten

Weil die Politik nicht stimmig ist

Thomas Breining, veröffentlicht am 17.12.2010


Stuttgart - Die Berufs- und die ehrenamtlichen Richter der Vierten Kammer am Verwaltungsgericht Stuttgart haben in den nächsten Wochen ein klar umrissenes, aber auch monotones Arbeitsprogramm: Mehr als 440 Klagen von privaten Sportwettenvermittlern haben sich aufgestaut. Nach der Wegweisung des Gerichtes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in Luxemburg können diese offenen Rechtsfälle jetzt abgearbeitet werden. Drei Fälle hat die Kammer am Donnerstag mündlich verhandelt. Die Urteile ergehen am Freitag.

Die Tendenz war aber am Donnerstag schon spürbar: Das staatliche Monopol bröckelt, private Wettanbieter können hoffen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Land dafür zuständig, gegen illegale Glücksspielbetreiber vorzugehen. Dabei geht es in allererster Linie um private Anbieter von Sportwetten, die das Monopol des Staates unterlaufen. Solche Spiele dürfen nämlich nur in zugelassenen Annahmestellen abgewickelt und nicht an in- oder ausländische Anbieter vermittelt werden, auch nicht über das Internet. Genau das aber passiert täglich an unzähligen Orten. Die Behörde untersagt regelmäßig Wettvermittlern ihr Tun. In den vorliegenden Fällen vermittelte einer Sportwetten an eine Firma in Gibraltar, einer nach Österreich, der dritte nach Malta.

Alle nahmen Bezug auf das Europarecht: Ihr Geschäft sei in einem EU-Land zugelassen und müsse darum auch in Baden-Württemberg erlaubt sein. In diesem Konflikt holten sich die Stuttgarter Richter Rat beim Europäischen Gerichtshof: Kann es ein staatliches Monopol in einem ansonsten liberalisierten Umfeld geben? Das war eine, die wichtigste Frage, von deren Beantwortung man sich entscheidende Hinweise auf die Lösung der Rechtsfälle erwartete.

Anbieter müssen Suchtkonzept vorweisen

Die Antwort des EuGH vom 8. September erregte tatsächlich Aufsehen. Die Luxemburger Richter stellten das deutsche Wettmonopol dabei nicht grundsätzlich infrage. Es könne durchaus sein, dass so hehre Ziele wie die Vermeidung von Spielsucht sich nur auf einem derart ordnungspolitisch rigiden Weg erreichen ließen. In der Praxis aber handle Deutschland gar nicht nach diesen Vorsätzen, mit denen es das staatliche Monopol rechtfertigt. Dabei hatten die Bundesländer den Glücksspielstaatsvertrag extra um einige suchtprophylaktische Komponenten aufgemöbelt.

Die Werbung für die Glücksspielerei wurde etwas leiser gestellt, sie heißt heute Information – etwa darüber, wie viel im Jackpot ist. Ein spürbarer Verzicht war, dass das Internet auch von den staatlichen Lottogesellschaften nicht mehr für den Spielbetrieb genutzt werden durfte.

Glücksspielanbieter müssen zudem ein Suchtkonzept vorweisen. Die Länder sind – neben dem Lotto – zuständig für Sportwetten wie Toto oder Oddset. Und mit solchen Zugeständnissen wollten sie ihr Monopol und die daraus erwachsenden Einnahmen absichern. Praktisch parallel dazu liberalisierte jedoch der Bund seine Gewerbeordnung. Darin ist das Automatenspiel in Kneipen und Spielhallen geregelt. Und gerade Automaten werden als die am stärksten suchtgefährdenden Glücksspielvarianten angesehen. In der Folge stiegen die Umsätze der Automatenwirtschaft, die Zahl der Spielorte und der Glücksmaschinen wuchs. Das sei keine stimmige Politik, so der EuGH.

In Karlsruhe sind die Glücksspielwächter vorsichtiger geworden

Als Konsequenz sehen sich die Länder gezwungen, den das Glücksspiel – und vor allem ihr Monopol – regelnden Staatsvertrag schon wieder zu überprüfen. Das tun sie derzeit – erst am Mittwoch berieten die Ministerpräsidenten darüber wieder. Sie tun sich freilich schwer, denn sie brauchen jetzt auch den Bund, um ihre Position zu halten. Der aber hat eigene Interessen. Dabei sind auch die Stuttgarter Verwaltungsrichter von dem EuGH-Spruch beeindruckt. Es sei "kritisch, dass ein nichtmonopolistischer Bereich besteht" neben dem hoheitlichen Raum, so der Vorsitzende der Kammer, Richard Rudisile.

Der Vertreter eines der Kläger wurde deutlicher: "Warum kann man 8000 Spielhallen privat betreiben lassen, aber 2000 Wettbüros nicht? Darin sehe ich keine Logik." Die Vertreter des Landes mühten sich, das Wachstum der Automatenbranche tief zu stapeln. Schließlich seien bestimmte Spiele auch verboten worden. Deren Umsätze seien eben zu den Spielautomaten gewandert.

Letztendlich sind wohl auch die Glücksspielwächter in Karlsruhe nach dem Luxemburger Spruch zurückhaltender geworden. Untersagungen gebe es nach wie vor reichlich. "Aber wir verzichten derzeit auf Vollstreckungsmaßnahmen", heißt es im Regierungspräsidium.

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Kieler Regierungsfraktionen bringen neues Glücksspielrecht auf den Weg

Bundesweite Vorreiterrolle: Kieler Regierungsfraktionen bringen widerspruchsfreies Glücksspielrecht auf den Weg – FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: Liberalisierung ist alternativlos

von Andreas Schultheis

Kiel, Dezember 2010 -
"Rien ne va plus" heißt es dieser Tage landauf und landab mit Blick auf die vor den Schneemassen kapitulierenden Busse, Bahnen, Flieger. Während Schulen und Kindergärten den Ferienbeginn vorziehen und ihre Schützlinge der freudigen Erwartung auf das Fest überlassen, hat sich der Kieler Landtag in der letzten Woche aufgemacht, Geschichte zu schreiben. Weil sich die Konferenz der Ministerpräsidenten Tage zuvor nicht auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen konnte und die Entscheidung hierzu in den März 2011 verlegt hat, machten CDU https://www.cdu.ltsh.de und FDP https://www.fdp-sh.de an der Kieler Förde ihre bereits im Koalitionsvertrag fixierte Ankündigung wahr und brachten den im Juni vorgelegten Vorschlag eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels in erster Lesung in den Landtag von Schleswig-Holstein ein.

Monopol gibt keine Garantie für Suchtprävention

Und so könnte dieser 17. Dezember zu einem "historischen Freitag" werden. Schon im September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_6999 den noch bis Ende 2011 geltenden deutschen Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol mit der Suchtbekämpfung begründet, verurteilt und dem deutschen Gesetzgeber eine widerspruchsfreie und vor allem rechtmäßige Glücksspielpolitik verordnet. Zuletzt hatte auch Europas Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Bundesländer aufgefordert, die deutsche Regelung mit EU-Recht in Einklang zu bringen.

"Das Urteil war eine schallende Ohrfeige. Suchtprävention taugt nicht als Begründung für das Glücksspielmonopol", konstatierte dann auch Hans-Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kieler Landtag. Die vom EuGH geforderte Kohärenz werde man niemals durch eine Fortschreibung des Monopols erreichen, wie sie von etlichen Landesregierungen und auch weiten Teilen der Kieler Opposition favorisiert werde. Die Sozialdemokraten zeichneten sich dabei durch Doppelmoral aus, wie der Blick nach Rheinland-Pfalz beweise: Während Ministerpräsident Kurt Beck sich unter dem Deckmantel der Suchtprävention an die Spitze der Monopol-Verfechter setze, treibe Lotto Rheinland-Pfalz in den Bundesliga-Stadien in Kaiserslautern und Mainz aggressive Werbung. Bezeichnenderweise hatte das Oberlandesgericht Schleswig der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG Mitte Dezember die Bewerbung ihrer Lotterieprodukte untersagt, weil das Unternehmen gegen den vom deutschen Lotto- und Totoblock befürworteten Glücksspielstaatsvertrag verstoße.

Nur ein legaler Markt ist kontrollierbar

Durch den Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein, der eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes und Lizenzierung privater Anbieter vorsieht, "drängen wir den Schwarzmarkt zurück. Wir erlauben Werbung, was den Anreiz für den Erwerb von Lizenzen sehr stark erhöht. Wir legalisieren das Internetspiel und generieren daraus erstmals Einnahmen für den Staatshaushalt. Wir verbessern auch den Spielerschutz: Nur ein legaler Markt kann wirksam kontrolliert werden. Wir legen den Anbietern Informationspflichten auf, wir verpflichten sie zur Aufklärung über Risiken und zur Erstellung eines Sozialkonzeptes", so Arp. Mittels zentraler Prüfstelle und Sperrdatei könnte schließlich effektiv gegen Spielsucht vorgegangen werden. "Mit unserem Modell wird es eine kohärente Suchtprävention geben."

Für FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist die Begründung der Suchtbekämpfung für den Erhalt des staatlichen Monopols "längst Schnee von Gestern" und hat "einen Bart, der dem des Weihnachtsmannes alle Ehre macht." Mit der Kombination aus staatlichem Lotteriemonopol sowie separaten und eigenständigen Regelungen für die übrigen Glücksspielbereiche "legen wir ein modernes Regulierungskonzept vor, das nicht nur von Sport und Industrie in Deutschland seit langem gefordert wird, sondern auch von anderen europäischen Staaten, zum Beispiel in England, Italien und kürzlich auch in Dänemark, bereits erfolgreich umgesetzt wurde", unterstrich der Liberale. Dieser Weg sei alternativlos.

Wegbereiter für ein widerspruchsfreies Glücksspielgesetz

Dabei wird der Lotteriestaatsvertrag weitgehend übernommen. Der Sportwettenmarkt wird aus der Grauzone herausgeholt - 97,5 Prozent aller Sportwetten werden derzeit bei nicht zugelassenen Anbietern abgeschlossen, lediglich 2,5 Prozent beim staatlichen Anbieter Oddset - und reguliert geöffnet, der Spieltrieb durch ein staatliches Konzessionsmodell kanalisiert, auf Internetsperren wird verzichtet. Durch Einführung einer Glücksspielabgabe, legales und kontrolliertes Internetglücksspiel, die Lockerung der Werbe- und Angebotsrestriktionen für Lotto und die Zulassung von privaten Wettanbietern haben Bund, Länder und Kommunen sowie in der Folge auch die Sportverbände die Möglichkeit, Gelder einzunehmen, die sonst am deutschen Ordnungssystem und am Fiskus vorbei auf einem milliardenschweren Schwarzmarkt bewegt werden.

Trotz vielfältiger und teilweise gehaltloser Oppositions-Kritik wurde der Kieler Gesetzesentwurf einstimmig zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Gleichzeitig, so Wolfgang Kubicki im Interview nach der Landtagsdebatte, werde man den Entwurf des Landesgesetzes nun der EU-Kommission zuleiten, um die Konformität mit Europarecht prüfen zu lassen und eventuelle Bedenken aus Brüssel frühzeitig im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können. Mit einer Verabschiedung im Juni 2011 verfüge Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2012 als erstes Bundesland über ein widerspruchsfreies Glücksspielgesetz, dem sich nach seiner Ansicht weitere Länder anschließen werden. Zudem sei der Entwurf geeignet, für alle Bundesländer als neuer Glücksspielstaatsvertrag zu dienen. Die Signale seien positiv, dennoch müsse weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die Kollegen in den Landesparlamenten würden deshalb kontinuierlich informiert. Neben Schleswig-Holstein rechnet er derzeit mit mindestens fünf weiteren Landesregierungen, die den Weg der kontrollierten Liberalisierung mitgehen. Keinesfalls werde man sich einer Bewegung aus den Ländern, die das Glücksspielmonopol in der jetzigen Form zementieren wollten, anschließen: "Inhaltlich gibt es zu unserem Entwurf keine Alternative", so Kubicki.

Für den Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach https://www.timelaw.de, der die Sitzung im Kieler Landtag verfolgt hat, sind viele Argumente der Opposition nicht nachvollziehbar. Wer - wie es der Abgeordnete Andreas Beran für SPD in der Debatte beispielsweise getan hat - immer wieder behauptet, die Wettanbieter würden auch nach einer Liberalisierung vom Ausland aus agieren, "hat die Grundzüge des Gesetzesentwurfs nicht verstanden und argumentiert ohne Substanz. Um in Deutschland Werbeverträge mit den großen Medien zu schließen und das eigene Angebot bewerben zu können, bedarf es der Lizenzierung in Deutschland. Die gibt es nicht für ein Unternehmen, das von einer Steueroase aus operiert", so Hambach. Die kontrollierte Liberalisierung mit einer Lizenzierung sei der Schlüssel für den deutschen Markt. "Wer keine Lizenz erwirbt und damit die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt, darf auch hier nicht werben." Der Spieler indes kenne die etablierten und lizenzierten Anbieter aus den Medien und könne auf deren Seriosität vertrauen. Auch nach Ansicht von Sven Stiel (Pokerstars.de, Isle of Man) sind insbesondere die immer wieder ins Feld geführten Bedenken gegen die Online-Angebote nicht haltbar. "Jeder seriöse Anbieter ist darauf bedacht, dass Spieler sich nicht übernehmen können. Deshalb haben viele Anbieter wie wir bereits Systeme etabliert, die das Spielverhalten beobachten, entsprechende Auffälligkeiten in Echtzeit entdecken und anzeigen können." Damit werde man den Anforderungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, gerecht und gewährleiste den Spielerschutz.

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veröffentlicht am: 20.12.2010 19:09




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Glücksspielmonopol ist so "löchrig wie ein Schweizer Käse" – Wird Deutschland in 2011 den Sonderweg bei Sportwetten und Online-Glücksspielen verlassen?

Von Ansgar Lange

München, Januar 2011 - Der deutsche Sonderweg ist noch nicht zu Ende. Die Entscheidung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde auf die lange Bank geschoben. Im März 2011 wollen die Ministerpräsidenten einen weiteren Anlauf unternehmen, nachdem sie sich im Dezember nicht auf einen neuen Kontrakt einigen konnten. "Teile der Politik haben ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht. Dabei existiert durchaus ein gewisser zeitlicher Druck. Denn Ende 2011 läuft das wettbewerbsfeindliche Monopol in seiner jetzigen Form aus. Zudem haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit ihrem Votum vom September 2010 deutlich gemacht, dass es so in Deutschland nicht weitergehen kann", sagt der Gaming Law-Experte Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach https://www.timelaw.de in München.

"Dass bisher noch keine vernünftige Lösung gefunden wurde, die eine auch für den Staat in puncto Steueraufkommen und Förderung von Kultur und Spitzensport einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglicht, ist aus Expertensicht unverständlich. Schließlich hat das EuGH-Urteil ganz klar festgehalten: Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form verstößt gegen Europarecht. Der Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein zeigt, wie man es anders und besser machen kann. Im Sinne der Bekämpfung des Schwarzmarktes, eines optimalen Spielerschutzes und einer entschiedenen Suchtbekämpfung wären eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes mit einer Lizenzierung privater Anbieter sicher so eine Art 'Königsweg', um aus der verfahrenen Situation herauszukommen", sagt der Rechtsexperte.

DOSB favorisiert Konzessionsmodell

In 2011 werden sich die Ministerpräsidenten wohl zwischen zwei Modellen zu entscheiden haben, die derzeit lebhaft diskutiert werden. Die restriktive erste Variante wäre eine Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei wären dann Lotterien und Wetten im Internet - beschränkt auf staatliche Anbieter - erlaubt. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet wären bei diesem Modell möglich.

Das zweite, auf Wettbewerb setzende Modell, sieht eine Öffnung des Glücksspielmarktes unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen vor. Hier steht im Zentrum der Überlegungen, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden.

Für die liberale zweite Variante hat sich nach einem dpa-Bericht unterdessen der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) https://www.dosb.de, Michael Vesper, ausgesprochen: "Die Ministerpräsidenten haben die Entscheidung vertagt. Die Chefs der Staatskanzleien sollten die Zeit nutzen, um die beiden diskutierten Modelle weiter auszuarbeiten. Wir präferieren nach wie vor eine verbesserte Fortführung des Lotteriemonopols, gekoppelt mit einem staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodell für die Sportwetten. Nur so können wir den unüberschaubaren Schwarzmarkt im Sportwettenbereich, der völlig am staatlichen Ordnungssystem und am Fiskus vorbeigeht, in die Legalität kanalisieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten."

Liberalisierung bringt Arbeitsplätze

Klar ist auch, dass durch die mangelnde Entschlussfähigkeit der Politik Tausende von Jobs in 2010 nicht entstanden sind. Nach Angaben von Hans-Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Kiel, kann nur unter den Bedingungen eines legalisierten Marktes Wertschöpfung generiert werden. Rund 30.000 Jobs könnten so entstehen. Doch in Deutschland hat man sich bisher der Einsicht verweigert, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Die Beispiele England und Italien beweisen dies. Nicht ohne Grund sind die jüngsten Wettskandale vor allem in Staaten wie Deutschland vorgekommen.

Unverändert optimistisch äußert sich unterdessen Dr. Hambach. Er war zusammen mit dem Universitätsprofessor Dr. Christian Koenig, LL.M. und dem Rechtsanwalt Dr. Michael Hettich Prozessbevollmächtigter bei der von seiner Kanzlei am 8. September 2010 vor dem EuGH erwirkten bahnbrechenden "Carmen Media-Entscheidung", die das Monopol auf Online-Glücksspiel in Deutschland wohl gekippt haben dürfte. "Bundesliga-Clubs werden damit wahrscheinlich bald selbst die Möglichkeit haben, für dann in Deutschland lizenzierte Sportwetten- oder Online-Pokeranbieter wie Bwin.de oder Pokerstars.de zu werben. Allein das Potenzial für Sponsoringdeals, das die Online-Wettbranche bald mit nach Deutschland bringen könnte, sollte den Marketing- und Finanzchefs der Branche Freudentränen in die Augen treiben", betont Hambach. So wurden nach Schätzungen der Remote Gambling Association (RGA) allein der neunmalige Champions-League-Sieger Real Madrid vom Online-Sportwettenanbieter Bwin innerhalb eines Dreijahreszeitraumes mit bis zu 45 Millionen Euro gesponsert. Setzt sich das Kieler Modell für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag durch, könnten auch deutsche Clubs entsprechend profitieren. Beispielsweise würde nach Hambachs Einschätzung der weltweit größte Online-Pokeranbieter Pokerstars.de nach Erhalt einer deutschen Lizenz mit einem geschätzten Werbebudget von circa 25 Millionen Euro für den deutschen Markt planen.

Spätestens bei ihrem erneuten Treffen im März 2011 werden die Ministerpräsidenten zu erkennen geben, ob sie der Logik des Marktes Folge leisten oder überkommene Privilegien der Länder mit Gewalt für die Zukunft festzurren wollen. Sie dürfen dabei jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass das Monopol in puncto Spieler- und Jugendschutz sowie Abwanderung des Geschäfts in den Schwarzmarkt schon jetzt so "löchrig wie ein Schweizer Käse" ist, wie Dr. Hambach bildhaft feststellt. (Ansgar Lange)
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veröffentlicht am: 10.01.2011 15:01

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DOSB legt Entwurf zum Glücksspiel-Vertrag vor

Der Deutsche Olympische Sportbund prescht beim Thema Glücksspiel nach vorn. Nach Informationen des SPIEGEL hat der DOSB einen eigenen Entwurf für einen Staatsvertrag erarbeitet. Danach sollen die Lotterien künftig auch das Internet nutzen dürfen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat einen eigenen Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag vorgelegt. In einem Brief an die Staatskanzleien der Länder schlägt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper vor, das Modell von 2012 an zumindest "probeweise für einen Zeitraum von zwei Jahren einzuführen".

Der Kieler Sportrechtler Martin Nolte hat dieses sogenannte duale Modell im Auftrag des DOSB erarbeitet, in Abstimmung mit der Deutschen Fußball-Liga und der Sporthilfe. Bei Lotterien soll demnach das staatliche Monopol beibehalten, jedoch nicht mehr mit der Bekämpfung der Spielsucht begründet werden, sondern mit der Abwehr von Manipulationsgefahren.

Der Effekt: Die Lotterien könnten das Internet nutzen und für ihre Produkte werben; das ist ihnen wegen der behaupteten Suchtbekämpfung derzeit weitgehend verwehrt. Bei Sportwetten hingegen soll der Markt für private Anbieter geöffnet werden. Davon erhofft sich der Profisport zusätzliche Sponsoring-Einnahmen.

Der DOSB-Entwurf sieht ein Konzessionssystem vor: Der Staat vergibt Lizenzen, die an Auflagen gebunden sind; unter anderem sollen die Wettenanbieter Abgaben zahlen - Vesper denkt an drei bis zehn Prozent vom Umsatz. Ein Drittel davon soll an den gemeinnützigen Sport fließen.

Bisher hatten einzelne Landessportbünde Bedenken gegen eine Liberalisierung bei den Wetten, sie fürchteten um ihre Einnahmen aus staatlichen Lottomitteln. Allerdings sind diese Einnahmen wegen des Werbeverbots rückläufig. Derzeit, schreibt Vesper an die Länder, gingen mehr als 95 Prozent der Einsätze bei Sportwetten "am deutschen Ordnungssystem vorbei", nämlich an Anbieter, die im Ausland sitzen; das Monopol habe nicht funktioniert.

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Das lange Warten auf den Glücksspielstaatsvertrag - Expertenrunde auf dem Sportkongress SpoBiS fordert wettbewerbsfähige Steuersätze - Wer das Monopol will, fordert die Netz-Zensur

von Andreas Schultheis

Düsseldorf, Februar 2011 -
Jetzt soll also endlich eine Entscheidung fallen. Das Jahr 2011 wird Bewegung in den deutschen Glücksspielmarkt bringen. Im März tagen die Ministerpräsidenten zum nächsten Mal zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), im Juni abermals. Zuverlässige Signale, in welche Richtung – Festschreibung bzw. Verschärfung des bisherigen Monopols oder die kontrollierte Marktöffnung und Lizenzierung privater Anbieter von Sportwetten und Online-Angeboten - die Reise geht, suchte allerdings auch eine Expertenrunde auf Europas größtem Sportsbusiness-Kongress SpoBiS https://www.spobis.de in Düsseldorf vergebens. "Das Feld ist offen", konstatierte dabei Niedersachsens FDP-Fraktionschef Christian Dürr nüchtern. Die Liberalen seien zwar deutlich für eine kontrollierte Öffnung des Marktes positioniert und in Schleswig-Holstein gebe es bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP. In den anderen Bundesländern sei die Lage jedoch weniger eindeutig. Für Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und auch Niedersachsen gibt es jedoch offensichtlich eine Tendenz, den Weg einer Liberalisierung zu beschreiten. Den Monopolverfechtern, die sogar erwägen, Online-Angebote zu sperren, warf er vor, die Bürgerrechte einschränken zu wollen. Im Klartext: Wer das Monopol wolle, sei für die Zensur des Internets.

Für Peter Peters, Finanzvorstand von Fußball-Bundesligist FC Schalke 04, ist die langwierige politische Auseinandersetzung nicht nachvollziehbar. Alle Positionen seien ausgetauscht. Er bemängelte insbesondere den scheinbaren Widerstand in den Landesparlamenten, die Frage sachorientiert zu lösen. Wie Dürr verwies er darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert und europarechtswidrig sei. Dass sich bwin-Direktor Jörg Wacker der Argumentationslinie seiner Vorredner anschloss, war dabei kaum überraschend. "Man muss der Realität ins Auge schauen", forderte er und verwies auf die über Jahre - am Fiskus vorbei - gewachsenen Umsätze, die insbesondere der Online-Markt verzeichne.

In einem Einführungsreferat hatte Dr. Klaus Goldhammer, Geschäftsführer des Beratungshauses Goldmedia https://www.goldmedia.com, über Marktentwicklungen und Marktpotenziale im deutschen Sportwettenmarkt informiert. Unter Bezug auf die Goldmedia-Studie "Glücksspielmarkt Deutschland 2015" skizzierte er den Rückgang der Spieleinsätze bei der staatlichen Sportwette Oddset um 64 Prozent und den des Fußball-Totos um 39 Prozent in den letzten Jahren. Unterdessen sei der Bruttospielertrag im gesamten Online-Markt von 2005 bis 2009 im Jahresschnitt um knapp 30 Prozent gewachsen, wobei die Sportwetten um 28 Prozent anstieg, das Segment Online-Poker sogar um jährlich 35 Prozent zulegen konnte. Für die Prognose bis 2015 stellte er zwei Szenarien gegenüber: Während die Bruttospielerträge bei einem verschärften Monopol von derzeit 960 Millionen Euro auf bis zu 580 Millionen sinken dürften, kletterten sie bei einer kontrollierten Marktöffnung mit Werbemöglichkeiten und Online-Vertrieb auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Weil sich mit diesen Umsätzen immer auch die Mittel für die freie Wohlfahrtspflege sowie die Erträge entwickeln, die die Bundesländer für den Breitensport und die Landessportverbände bereitstellen können, kann es auch aus steuerpolitischen Gründen nach Ansicht von FDP-Mann Dürr nur einen Weg geben, nämlich den der kontrollierten Liberalisierung.

Das Thema Spielsuchtbekämpfung war für die Experten im Düsseldorfer Congress Center keines mehr, diese Argumentation sei flächendeckend widerlegt. Schalke 04-Vorstand Peters forderte daher vehement den Abschied von der "Schattendiskussion". Dass eine Marktöffnung einen gewaltigen Schub für das Marketing der Sportclubs in Deutschland bringe, war ebenfalls unbestritten. Sportfive-Geschäftsführer Philipp Hasenbein erwartet eine ganze Reihe von zusätzlichen Sponsorships in Deutschland, wenn der Markt erst einmal in Bewegung komme, und das nicht nur in den umsatzträchtigen Fußball-Ligen. "Jeder wartet derzeit eigentlich auf die Öffnung." Kommt diese, seien viele Unternehmen bereit, eine deutsche Lizenz zu erwerben, darunter der weltweite Marktführer im Online-Poker-Bereich, PokerStars https://www.pokerstars.de, der mittlerweile in jedem liberalisierten Glücksspielmarkt innerhalb der Europäischen Union eine Lizenz beantragt hat.

Allerdings müsse dies auch mit adäquaten, wettbewerbsfähigen Steuersätzen einhergehen, so die Runde auf dem Sportkongress. Nach Ansicht vieler Experten wäre hier die so genannte Rohertragsbesteuerung die sinnvolle Variante. "Das heißt, man prüft die Einsätze eines Unternehmens und die Summe der ausgezahlten Gewinne. Die Differenz als Rohertrag würde besteuert", erläutert der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach https://www.timelaw.de. Diese sehe auch das bereits in erster Lesung behandelte Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein vor. Hambach verweist darauf, dass das spanische Kabinett in diesen Tagen einen Gesetzentwurf zur 25-prozentigen Rohertragsbesteuerung von Online-Sportwetten und Online-Poker verabschiedet habe. Die bisherigen Pläne zur Besteuerung des Umsatzes in Höhe von fünf Prozent hatten zu Drohungen der Anbieter geführt, dem spanischen Markt fernzubleiben. Clive Hawkswood, Chief Executive der Remote Gambling Association, bezeichnete diese Korrektur als positiven Schritt. Der Blick über die französische Grenze habe den Verantwortlichen wohl gezeigt, dass die erdrosselnde Umsatzbesteuerung nicht funktioniere.

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veröffentlicht am: 21.02.2011 21:11




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Glückspielstaatsvertrag – Zurück zur Vernunft

Morgen werden die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über die Zukunft des Glückspielwesens in Deutschland beraten. Zur Entscheidung standen bislang drei Vertragsmodelle für eine Änderung des Glückspielstaatsvertrages:

1. Weiterentwicklung des derzeitigen Monopols mit Öffnung des Internetvertriebsweges für staatliche Glückspielangebote.

2. Beibehaltung des Lottomonopols und regulierte Marktöffnung anderer Glückspiele/Sportwetten (Modell Schleswig-Holstein).

3. Modell I. mit Experimentierklausel, d. h. zeitlich und zahlenmäßig befristete Zulassung privater Anbieter im Sportwettensektor.

Ergänzt werden diese Modelle nunmehr durch einen Vorschlag des DOSB, der die Ergebnisse seines Arbeitskreises, der aus Vertretern der Sportfachverbände und den Landessportbünden besteht, in einem eigenen Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag zusammengefasst hat. Der DOSB fordert eine regulierte Öffnung des Sportwettenmarktes unter Erhaltung des Lottomonopols. Die privaten Anbieter sollen eine Sportwettenabgabe zwischen drei und zehn Prozent des Umsatzes entrichten.

Das Modell I ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 zum Scheitern verurteilt. Das BVerwG hat deutlich gemacht, dass Image- und Sympathiewerbung, nach dem Motto: "Spiel mit, denn auch wenn Du verlierst, ist es für einen guten Zweck", mit dem Monopol nicht vereinbar ist. Genauso würde es dann aber der Suchtpräventionsbegründung des Monopols zuwiderlaufen, wenn der Vertriebsweg Internet für Lotto wieder geöffnet wird.

Aber auch das Modell III. würde angesichts einer zahlenmäßigen Beschränkung von Anbietern rechtlich scheitern. Eine Kontingentierung auf eine willkürlich bestimmte Anzahl von Konzessionen lässt sich rechtlich gesehen nicht rechtfertigen. Dieses Modell würde dazu führen, dass die Gerichte weiterhin mit Verfahren überzogen werden. Die gewünschten Kanalisierungen des Schwarzmarktes, die damit verbunden Steuereinnahmen und ein effektiver Jugend- und Verbraucherschutz lassen sich mit diesem Experimentiermodell nicht erreichen.

Als Experiment wäre es aus unserer Sicht allenfalls zulässig, eine kontrollierte Zulassung privater Anbieter, wie im Modell II oder vom DOSB vorgesehen, zeitlich zu befristen. In dieser Zeit könnten wir dann endlich das Totschlagargument der Monopolverfechter: "Die Privaten werden doch keine Steuern zahlen" widerlegen und beweisen, dass ein liberales System genauso wie in vielen anderen Ländern funktioniert." sagt Markus Maul.

In der letzen Ministerpräsidentenkonferenz haben Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen bereits signalisiert, dass sie einem strikten Festhalten am Monopol nicht zustimmen werden. "In dieser Haltung sind sie gut beraten. Die Umsätze des staatlichen Glückspiels schwinden rasant und dieser Sturzflug wird bei einem Festhalten am Sportwettenmonopol, wie es im Modell I vorgesehen ist, nicht aufzuhalten sein. Im Gegenteil, denn derzeit werden die Maßstäbe, die das BVerwG gesetzt hat, im Werbeverhalten von Lotto noch gar nicht erfüllt. Wir gehen davon aus, dass die wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen, denen Lotto sich gegenübersehen wird, jetzt, nachdem die Entscheidungsgründe der Urteile vorliegen, massiv zunehmen werden. Der Fachbeirat des Glückspielwesens hat erst unlängst erfolgreich dagegen geklagt, dass Lotto-Hessen seinen Kunden die Abgabe von Scheinen als E-Brief ermöglichet hatte. Und Vorschläge des Fachbeirats zur suchtpräventiven Regulierung von Spielbanken liegen auch schon vor. Wenn sich zukünftig der Besucher einer Spielbank schon beim Eintritt für jede Spielart ein Limit setzen muss, das er während des jeweiligen Spiels nicht mehr verändern kann, gehen spätestens die ohnehin nur noch spärlich brennenden Lichter in den deutschen Spielbanken aus." so Markus Maul.

Bei allem Verständnis für die Probleme, die durch Glückspiel entstehen können, müssen wir doch endlich mal wieder zu einer sachlichen und vernünftigen Betrachtung kommen.

50 Jahre lang hat die Bundesrepublik mit dem gemeinnützigen Glückspiel bei stetig steigenden Lottoumsätzen gut gelebt und niemand hat daran Anstoß genommen. Nur mit dem Ziel, das Sportwettenmonopol rechtlich zu verteidigen, wurde dann 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht der Geist der Suchtgefahr heraufbeschworen. Damit hatte aber auch die Stunde von einigen Glückspielsuchtexperten geschlagen, die plötzlich Posten und Gelder für sich beanspruchen konnten. Ihre Existenz rechtfertigen sie seitdem dadurch, dass sie ständig den Eindruck vermitteln, die gesamte Volksgesundheit würde durch Sportwetten und andere Glückspiele, bis hin zum harmlosen Lotto, stärker bedroht, als durch Tabak oder Alkohol. In dieses Szenario vom Untergang des Abendlandes durch eine Öffnung des Monopols, passte dann auch noch der politische Trend, uns alle zu Gutmenschen werden zu lassen. Mit dem Ergebnis: Die staatlichen Glückspieleinahmen schwinden, die Gerichte konstatieren, dass die Regelungen und Ausgestaltungen des Monopols nicht rechtmäßig sind und diejenigen, denen wirklich geholfen werden müsste, spielen unkontrolliert bei Anbietern, die nicht den gewünschten Regelungen unterliegen, wobei der Fiskus leer ausgeht.

Da man das Internet nicht abschotten kann, wird dieser Zustand anhalten bzw. sich noch verschärfen. Es ist also höchste Zeit, dass die Politik sich auf der Grundlage von Fakten beraten lässt und ihre Entscheidung sowohl zugunsten der Spielteilnehmer, als auch der Destinatäre des Glückspielwesens, sprich des Sports, und der Staatskasse trifft. Die erste – nicht manipulierte - Fassung der von den Ländern in Auftrag gegebenen Schweizer Studie hatte empfohlen, den Sportwettenmarkt unter Beibehaltung des Lottomonopols zu öffnen. Dieser Expertise sollte man folgen. Es ist ja auch nicht nachzuvollziehen, warum man dem Verbraucher, der in seiner Freizeit Sportwetten oder anderen Glückspielen nachgeht, nicht ein Mindestmaß an Eigenverantwortung belassen kann. In anderen Bereichen funktioniert das doch auch. Ansonsten enden wir irgendwann an der Stelle, dass Jeder, je nach Einkommen, am Anfang des Monats festlegen muss, wofür er wie viel ausgeben wird, damit er nicht kaufsüchtig wird." sagt Markus Maul abschließend.

Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul
VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer
veröffentlicht am: 23.02.2011 18:05



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Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki:
Der Lotto- und Totoblock leidet an Realitätsverlust


CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben die heute (24. Februar 2011) in der Tageszeitung "Die Welt" (S. 12) geäußerten Forderungen des Federführers im Lotto- und Totoblock und Chefs von Lotto Bayern, Dr. Erwin Horak, zurück gewiesen. Dies machten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, in Kiel deutlich:

"Ein Glücksspielstaatsvertrag nach Horaks Vorstellungen würde uns von den Gerichten genau so um die Ohren gehauen wie der aktuelle", erklärten Arp und Kubicki in Kiel.

Die Forderungen Horaks stünden im krassen Widerspruch zum Recht der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts. Arp und Kubicki forderten Horak auf, öffentlich zu Zahl und Inhalt der in den vergangenen Monaten und Jahren gegen die staatliche Lotterieverwaltung Bayern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht gefällten Urteile Stellung zu nehmen:

"Herr Horak sollte endlich akzeptieren, dass auch in Bayern deutsches und europäisches Recht gilt. Das haben ihm die Gerichte oft genug ins Stammbuch geschrieben. Es ist angesichts der Zahl der Urteile zunehmend unerträglich, dass Herr Horak als Federführer für den Lotto- und Totoblock an seiner nachweislich falschen Rechtsauffassung festhält", so Kubicki.

So fordere Horak auch im heutigen Interview gleichzeitig die konsequente Durchsetzung des Spielerschutzes bis hin zu Internetsperren bei privaten Anbietern und die Öffnung des Vertriebsweges Internet für staatliche Lotterien mit dem Ziel der Erzielung höherer Glücksspielumsätze:

"Dazu gehört schon eine gewaltige Portion an Realitätsverlust. Die Trennung zwischen guter Sucht nach staatlichen und schlechter Sucht nach privaten Angeboten ist nicht nur Quatsch. Sie ist zudem rechtswidrig und der Grund für die derzeitige chaotische Rechtslage in Deutschland", stellte Arp klar.

Beide erneuerten die Forderung nach einer Rückkehr zur Begründung des Lotteriemonopols durch die hohe Manipulationsgefahr bei Lotterieziehungen: "Wer das Lotteriemonopol aufrecht erhalten will, der muss diese Begründung unterstützen. Der Vorschlag Horaks wird vor keinem Gericht Bestand haben", so Arp und Kubicki abschließend.

Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Tel.:0431/9881440

Fax 0431/9881443

veröffentlicht am: 24.02.2011 16:23




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Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
Wetten Sie nicht über ihre Verhältnisse.

Wenn Sie oder jemanden, den Sie kennen, ein Problem mit Spielsucht hat, raten wir Ihnen, dass Sie Hilfe von einer dieser anerkannten Organisationen in Betracht ziehen:

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