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Verfasst von: Tippkoenig EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2008 15:10
Gelbe Karte aus Brüssel: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen deutschen Glücksspielstaatsvertrag


Verstoß gegen EU-Recht erfordert neuen Ansatz zur Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland

bwin: Bund und Länder sollten ihren Gestaltungsrahmen nutzen

Neugersdorf, den 31. Januar 2008 – Die EU-Kommission hat heute beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Unvereinbarkeit des im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags der Länder mit EU-Recht einzuleiten. Demnach steht der Staatsvertrag der Länder nach Auffassung der EU-Kommission im eklatanten Widerspruch zur europäischen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K. mit Sitz in Sachsen: "Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Glücksspielstaatsvertrag und das Verbot von privaten Online-Wettanbietern in Deutschland kein Bestand haben werden. Bund und Länder sollten sich das Heft des Handelns nicht von Brüssel aus der Hand nehmen lassen und diese Entscheidung als Chance begreifen, ein europaweit tragfähiges Regulierungsmodell zu entwickeln. bwin wird diesen Prozess wie schon in der Vergangenheit gerne konstruktiv unterstützen." Pfennigwerth begrüßte, dass die Konformität des deutschen Glücksspielmonopols mit EU-Recht von der EU-Kommission kritisch geprüft werde. "Wir gehen davon aus, dass wir in diesem Sinne im Laufe des Jahres weitere Entscheidungen der Gerichte in Deutschland und von dem Europäischen Gerichtshof erhalten werden. Die Regulierung der Glücksspielmärkte, die auch weitere private Anbieter zulässt, ist nicht mehr aufzuhalten", ergänzt Pfennigwerth. Das OVG Sachsen hatte im Dezember letzten Jahres die Gültigkeit der DDR-Lizenz bestätigt.

Nach den wegweisenden EuGH-Entscheidungen in den Verfahren Gambelli und Placanica stellt die Entscheidung der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, eine weitere Bestätigung der bwin Rechtsauffassung dar. In Ermangelung von Sekundärrecht – Glücksspiel wurde von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen – ist es nun an der EU-Kommission zu beurteilen, ob oder inwieweit der Umgang Deutschlands mit dem Thema Glücksspiel EU-konform in Sinn von Artikel 49 (Dienstleistungsfreiheit) EU-Vertrag ist.

Erhält die Kommission binnen zwei Monaten nach Zuleitung ihres förmlichen Auskunftsersuchens an die Bundesregierung keine zufrieden stellende Antwort oder werden die von der Kommission beanstandeten Beschränkungen nicht beseitigt, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) anrufen.

So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen und jegliche Beschränkungen an den in den Entscheidungen Gambelli und Placanica präzisierten Erfordernissen zu beurteilen.

Die internationale bwin-Gruppe weist darauf hin, dass das Vorgehen der EU-Kommission gegen Deutschland kein isoliertes Vorgehen ist, sondern Teil der Bemühungen, auf eine europaweit EU-rechtskonforme Ausgestaltung der nationalen Glücksspielregulierungen hinzuwirken. So hat die Kommission heute ebenfalls die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden wegen des dortigen Pokermonopols beschlossen.

Erläuterung Vertragsverletzungsverfahren:

Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag ist in drei Stufen gegliedert ist: das Aufforderungsschreiben bzw. Mahnschreiben, die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Anrufung des Gerichtshofs.

Die erste Stufe bildet ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen der Untersuchung des betreffenden Falles und bleibt vertraulich. Zu der mit Gründen versehenen Stellungnahme und der eventuellen Anrufung des Gerichtshofs veröffentlicht die Kommission jedoch in der Regel eine Pressemitteilung, um die Öffentlichkeit über das Verfahren in Kenntnis zu setzen.

In bestimmten Ausnahmefällen, die von besonderer Bedeutung für die Bürger sind (etwa wenn es sich offensichtlich um einen Verstoß handelt, der Anlass zu zahlreichen Beschwerden gegeben hat), kann die Kommission beschließen, bereits ab Übermittlung des Aufforderungsschreibens eine Pressemitteilung zu veröffentlichen.

Auch wenn sie kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, kann die Kommission - sofern sie es für sinnvoll erachtet - eine Pressemitteilung zu einer bestimmten Situation veröffentlichen, die sie als Verstoß gegen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ansieht. Sie kann jedoch auch nach Abschluss eines Verfahrens die Gründe für ihr Handeln darlegen oder die europäischen Bürger über die erzielten Ergebnisse unterrichten.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro.
Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
z-kommunikation.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2008 15:16
EGBA begrüßt Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Schweden


Verband der führenden Online-Gaming und -Wettanbieter wertet Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Online-Poker-Monopol als weitere Meilensteine.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die heute nach der Kommissionssitzung in Brüssel bekannt gegebene Entscheidung der Europäischen Kommission, in Zusammenhang mit dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.

In Form eines Auskunftsersuchens, des ersten Schrittes im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, hat die Kommission deutlich Stellung gegen den erst jüngst eingeführten Staatsvertrag bezogen. Zusätzlich hat die Kommission ein Auskunftsersuchen in Bezug auf "einzelstaatlichen Bestimmungen für Pokerspiele und Pokerturniere" an Schweden gerichtet.

Trotz massiver im Zuge des Notifizierungsverfahrens (RL 98/34/EG) geäußerter Kritik seitens der EU-Kommission, dass der notifizierte deutsche Gesetzesentwurf nicht EU-rechtskonform sei, ist der Glücksspielstaatsvertrag, der ein vollständiges Verbot von Glücksspiel und Wetten im Internet (mit Ausnahme von Pferdewetten) vorsieht, am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Erstmals hinterfragt die Kommission nun eine nationale Glücksspielregulierung nicht nur im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG), sondern auch auf die Niederlassungsfreiheit (Art. 43) und den freien Zahlungs- und Kapitalverkehr (Art. 56). In ihrem Auskunftsersuchen adressiert die Kommission "das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet und insbesondere von Sportwetten … sowie Beschränkungen der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung und das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen.” Als problematisch werden ferner "das Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online- Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind", angesehen.

EGBA-Generalsektretärin Sigrid Ligné dazu: "Die Tatsache, dass die Kommission bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, nämlich im Rahmen des ersten Kommissionstreffens nach In-Kraft-Treten des Glücksspielstaatsvertrags ein auf Artikel 43, 49 und 56 basierendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, verdeutlicht, dass es der Kommission ein Anliegen ist, nicht EU-rechtskonforme Beschränkungen aufzuheben, besonders, wenn es sich dabei um Verbote handelt, denen andere Motive als der Konsumentenschutz oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zugrundeliegen. Am Beispiel der USA haben wir gesehen, dass Verbote der falsche Weg sind. Verantwortungsbewusste und transparente Anbieter haben sich vom US-Markt zurückgezogen. Was blieb, ist ein Graumarkt, in dem keinerlei Auflagen in punkto Konsumentenschutz, Spielsuchtprävention und Schutz Minderjähriger eingehalten werden". Die EGBA hat Anfang Januar bei der EU eine formale Klage gegen die deutsche Gesetzgebung eingereicht, in der sie nicht nur die Ineffizienz dieses Gesetzes, sondern auch dessen kontraproduktive Auswirkungen aufgezeigt hat.

Mit dem heute eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf das von ‘Svenska Spel' betriebene Poker-Monopol steht erstmals Online-Poker im Fokus. Seit 2006 weitet Schweden kontinuierlich sein Monopol aus, indem es Online-Poker anbietet, während gleichzeitig EU-lizenzierte Anbieter vom Markt ausgeschlossen werden. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um das bereits zweite im Zusammenhang mit Schwedens protektionistischer Glücksspielgesetzgebung initiierte Vertragsverletzungsverfahren. Ein früheres mit Sportwetten befasstes Verfahren wurde im Jahr 2006 eingeleitet. Der nächste konsequente Schritt wäre, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Die heute gegen Schweden eingeleitete Maßnahme zeigt, dass sich die Kommission bei der Prüfung nationaler Regelungen auf deren Vereinbarkeit mit EU-Recht nicht auf Sportwetten beschränkt. Alle nationalen Poker-Regelungen mit grenzüberschreitendem Charakter müssen den Anforderungen der EU genüge tun und ferner im Einklang mit einer umfassenden Glücksspielpolitik stehen.

Sigrid Ligné fügt hinzu: "Die heutige Entscheidung ist für EU-lizenzierte Anbieter von besonderer Bedeutung. Die Kommission hat wiederholt das Recht der EGBA-Mitglieder auf fairen Markt-Zugang für Sportwetten und Poker bestätigt. Das Vorgehen gegen den deutschen Glücksspielstaatsvertrag und das schwedische Poker-Monopol sind ein deutliches Signal an all jene EU-Mitgliedstaaten, die noch immer an anachronistischen und protektionistischen Glücksspielregulierungen festhalten. Wir begrüßen die Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren und unterstützen die Kommission im Bestreben, ähnliche Schritte gegen weitere Mitgliedstaaten zu setzen, die EU-Recht nicht umsetzen."

Die European Gaming & Betting Association (EGBA) ist ein in Brüssel ansässiger Fachverband der führenden europäischen Online-Anbieter von Wetten und Glücksspiel Betat-home.com, bwin, Digibet, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet. Die EGBA tritt für das Recht privater, in einem EU-Mitgliedstaat lizenzierter Online-Gaming-Anbieter ein, ihre Services EU-weit anbieten zu dürfen.

Rückfragehinweis:
Sigrid Ligné:sigrid.ligne@egba.eu






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2008 15:24
FLUXX sieht Wende im Glücksspielmarkt: EU-Kommission zählt Deutschland an


- Kommission zündet erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland

- FLUXX begrüßt Vorstoß der Kommission und fordert Korrektur der deutschen Glücksspielpolitik

Altenholz, 31. Januar 2008

Die EU-Kommission hat heute angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Glücksspielpolitik der Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Die Kommission hat in ihrer Sitzung beschlossen, Deutschland offiziell um Auskunft über zahlreiche Regelungen in dem seit Anfang des Jahres gültigen Glücksspielstaatsvertrag zu ersuchen. Das Aufforderungsschreiben ist die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahren, das in einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof münden kann. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren.

Bereits zwei Mal hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr der Bundesrepublik offiziell ihre Bedenken über die Glücksspielpolitik in Deutschland mitgeteilt. Die Kommission kritisierte darin vor allem das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die zahlreichen Werbebeschränkungen sowie das für Finanzinstitute geltende Verbot, Zahlungen im Zusammenhang mit nicht erlaubten Glücksspielen zu verarbeiten und auszuführen. Die Bundesregierung teilte in ihren offiziellen Antwortschreiben lediglich lapidar mit, dass man die Bedenken der Kommission nicht teile.

Als problematisch bezeichnet die Kommission nunmehr auch das im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Zulassungsverfahren für Spielevermittler sowie die strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen, die für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen, die Werbung dafür und die Teilnahme daran vorgesehen sind.

Die Kommission weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) 'kohärent und systematisch' zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen müsse. Ein Mitgliedstaat könne somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu rmuntere, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.

In Deutschland ist die Situation derzeit nämlich besonders bizarr: Während Lotto und Sportwetten aus dem Internet verbannt werden, sind Pferdewetten von dem Verbot ausgenommen. Die Frage nach der Gültigkeit so genannter DDR-Lizenzen ist nicht abschließend geklärt: Derzeit darf man zum Beispiel im Ostteil Berlins wetten, im Westen nicht. Das Angebot von Spielautomaten wurde sogar stark ausgeweitet. Auch die Werbung ist in Teilen noch zulässig: Post-, Print- und Radiowerbung - die bevorzugte Reklameform der staatlichen Lottogesellschaften - ist weiterhin möglich.

'Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unverzüglich handelt und den juristischen und wirtschaftlichen Irrsinn des Glücksspielstaatsvertrags korrigiert', so Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Noch deutlicher kann die Kritik der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag nicht ausfallen. Wenn Deutschland erneut alle Bedenken der EU in den Wind schießt, wird die Glücksspielpolitik vor dem EuGH scheitern und auf Deutschland kommen Schadenersatzforderungen und Geldstrafen in Millardenhöhe zu. Die Zeche übernimmt am Ende wieder einmal der Steuerzahler.'

Über FLUXX:
FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu vermitteln. Neben eigenvermarkteten Angeboten wie JAXX oder myBet stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen auch anderen Unternehmen zur Verfügung, die über umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen AOL, Freenet, Lycos und Yahoo!, Premiere, Burda oder SCHLECKER. Die FLUXX AG ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67) und beschäftigt derzeit konzernweit 150 Mitarbeiter.

Kontakt:
FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Mail stefan.zenker@fluxx.com



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2008 15:28
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Glücksspielstaatsvertrag


Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht legt Frage der Zulässigkeit des Sportwettenmonopols vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat durchgreifende Zweifel an dem Glücksspielstaatsvertrag geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Geklagt hatte ein in Gibraltar ansässiges Unternehmen, das dort eine staatliche Lizenz für Online-Wetten besitzt. Die Firma will auch in Schleswig-Holstein binnengrenzüberschreitend über das Internet Sportwetten anbieten. Einen entsprechenden Antrag hatte das Land jedoch mit dem Verweis auf das staatliche Monopol für Lotterien und Sportwettenabgelehnt. Dagegen hatte das Unternehmen bereits 2006 Klage eingereicht. Die Firma berief sich auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. Diese Grundfreiheit darf nur durch zwingende Gründe des allgemeinen Wohls eingeschränkt werden.

Das Verwaltungsgericht hat rechtliche Bedenken geäußert, ob die dem Länder-Staatsvertrag zugrunde liegende Absicht der Prävention von Spielsucht und des Jugendschutzes nur im Bereich von Lotterie und Sportwetten private Anbieter ausschließen darf. Denn andere bundesgesetzlich geregelte Glücksspiele, wie z.B. Automatenspiele unterliegen nicht solchen Beschränkungen. Diese inkonsistente Regelung ist europarechtlich bedenklich.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig ist nach den Verwaltungsgerichten Köln, Stuttgart und Gießen das nunmehr vierte deutsche Verwaltungsgericht, das Zweifel an dem staatlichen Wettmonopol geäußert und den EuGH einen entsprechenden Fall vorgelegt hat. Es sind nunmehr acht Verfahren beim EuGH anhängig, wobei die jeweils drei Verfahren der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen verbunden worden sind. Das neue Verfahren aus Schleswig betrifft ausdrücklich die neue Rechtslage nach dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag und die nach Ansicht des Verwaltungsgerichts weiterhin nicht konsistente rechtliche Regelung des Glücksspielbereichs.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2008 15:33
Ein schwarzer Tag für den neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland


Verwaltungsgericht Schleswig sieht - wie die EU-Kommission - EU-Recht verletzt und legt europarechtliche Fragen zum neuen Sportwettenmonopol dem EuGH vor.

Schleswig, 31.1.2008:
Der 30. Tag im neuen Jahr 2008 war aus rechtlicher Sicht sicherlich kein guter Tag für die Verfechter des einige Wochen jungen Glücksspiel Staatsvertrag. Denn: An diesem Mittwoch wurde das junge Vertragswerk nicht nur gleich auf europäischer Ebene durch die Europäische Kommission scharf attackiert, auch das VG Schleswig sieht - wie die EU-Kommission - EU-Recht verletzt und legt europarechtliche Fragen zum neuen Sportwettenmonopol dem EuGH vor.

Verhandelt wurde in Schleswig die Klage eines Online- Sportwettenanbieters aus Gibraltar, der - vertreten durch die Kanzlei Hambach & Hambach - in diesem Fall die Anerkennung seiner europäischen Genehmigung auch für das Land Schleswig-Holstein feststellen lassen will, da er sich auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen kann.

Hintergrund:

Nach dem Europäischen Gerichtshof gilt die Dienstleistungsfreiheit auch für Angebote auf dem Glücksspielmarkt. Allerdings ist eine Beschränkung dieser Freiheit möglich, vorausgesetzt sie erfolgt aus Gründen des Allgemeinwohls und die getroffenen Maßnahmen sind geeignet und verhältnismäßig. Das Land Schleswig-Holstein beruft sich auf die im Glücksspielstaatsvertrag festgehaltenen Ziele der Bekämpfung der Spielsucht und des Jugendschutzes. Das private Sportwettenunternehmen wendet hingegen ein, dass der Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie die fiskalischen Interessen der Länder absichern soll und ferner keine kohärente und systematische Regelung schaffen kann. Gerade der besonders suchtrelevante Bereich der Automatenspiele ist nicht von der neuen Regelung betroffen. Selbst bei isolierter Betrachtung der Sportwetten fehle es zudem an einer kohärenten Regelung, da (Internet-)Pferdewetten weiterhin nach der bundesgesetzlichen Regelung liberalisiert bleiben.

Letztlich liegt nach den aktuellen Erhebungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (Jahrbuch Sucht 2008) die Suchtgefahr bei Lotterien bei 0,0%. "Es könne kaum aus Gründen des Spielerschutzes ein Monopol gerechtfertigt werden, wenn die Gefahr der monopolisierten Bereiche nahe Null liegt und die tatsächlich gefährlichen Glücksspielangebote liberalisiert bleiben", so Rechtsanwältin Münstermann von der Kanzlei Hambach & Hambach. "Die Vorlage zum EuGH ist eine so konsequente wie richtige Entscheidung des VG Schleswig und selbstverständlich im Interesse unserer Mandantin", ergänzt Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach, Mitbegründer der Kanzlei Hambach & Hambach.

Das VG Schleswig fragt den EuGH, ob eine kohärente und systematische Beschränkung des Sportwettenmarktes auch dann möglich ist, wenn suchtrelevante Bereiche aus der Regelung - hier dem Glücksspielstaatsvertrag - ausgenommen werden:

"Die Kammer hat rechtliche Bedenken geäußert, ob die dem Länder-Staatsvertrag zugrunde liegende Absicht der Prävention von Spielsucht und des Jugendschutzes nur im Bereich von Lotterie und Sportwetten private Anbieter ausschließen darf. Denn andere bundesgesetzlich geregelte Glücksspiele, wie z.B. Automatenspiele unterliegen nicht solchen Beschränkungen."

Die Bedenken des VG Schleswig werden offensichtlich von der Europäischen Kommission geteilt, indem sie mit ihrer Pressemitteilung vom 31.1.2008 auf folgende Überlegung abstellt:

"In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Internet-Pferdewetten in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde.Zu dem ist die Werbung für Glücksspiele per Post, in der Presse und im Radio nach wie vor erlaubt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) "kohärent und systematisch" zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen."

(Quelle: Pressemitteilung der Kommission IP/08/119)

Damit wankt der Glücksspielstaatsvertrag, der bereits einen Monat nach seinem Inkrafttreten nicht nur durch die Europäische Kommission im Vertragsverletzungsverfahren, sondern auch durch die Vorlage nationaler Gerichte den EuGH beschäftigen wird. Der 30.1.2008 wird zwar nicht der letzte schwarze Tag für das junge Monopol gewesen sein, allerdings der Tag, der den Anfang vom Ende des neuen Glücksspielstaatsvertrags eingeläutet hat.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/02/2008 15:22
EU-Kommission lässt nicht locker


Deutschland muss Stellung nehmen zum neuen Glückspielstaatsvertrag

Dannenberg - Die EU-Kommission prüft auch weiterhin hartnäckig die neuen Regelungen des Glücksspiels in Deutschland auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht. In einem Schreiben fordert sie die Bundesrepublik Deutschland nun erneut auf, bis Ende März 2008 Auskunft über die Angebotsbeschränkungen bei Glücksspielen zu geben. Bereits in ihrer Stellungnahme vom Mai 2007 hatte sich die EU-Kommission äußerst kritisch zu den geplanten Neuregelungen im Glücksspielstaatsvertrag geäußert.
Hauptkritikpunkt ist nach wie vor die mangelnde Kohärenz des deutschen Glückspiels. Pferdewetten und Automatenspiel sind weiterhin privaten Anbietern erlaubt, Lotto und Sportwetten dagegen sollen dem Staat vorbehalten sein. Diskriminierend und unverhältnismäßig seien insbesondere das generelle Verbot von Glücksspielen im Internet, die Werbebeschränkung für Glücksspielanbieter, die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, die Wettbewerbsbeschränkungen sowie die vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen und Geldbußen.

Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) begrüßt die konsequente Haltung der EU-Kommission. "Europa wird nicht dulden, dass fest verankerte Grundrechte der Mitgliedsstaaten in Deutschland mit Füßen getreten werden", kommentiert Markus Maul, Präsident des VEWU, die Nachricht aus Brüssel. "Wenn an den Vorwürfen der EU-Vertragsverletzungen nichts dran wäre, würde die Kommission nicht so massiv gegenüber Deutschland auftreten. Nach Stuttgart, Gießen und Köln hat nun auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht den Streit über die Rechtmäßigkeit des Wettmonopols dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, weil die Richter europarechtliche Zweifel haben. Die Inkohärenz des deutschen Glückspielrechts und die Scheinheiligkeit, mit der die staatlichen Lottogesellschaften agieren, sind offenkundig. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die Kommission und die deutschen Gerichte nicht wissen, was sie tun", so Maul weiter.

Der VEWU wünscht sich eine schnelle Entscheidung aus Brüssel und aus Straßburg. Die noch immer anhaltende Prozessflut ist ein Irrsinn und in Deutschland herrscht nach wie vor juristisches Chaos. Nahezu unerträglich ist, dass die Politik in Kauf nimmt, dass deutsche Unternehmen ruiniert werden, anstatt ihnen eine klare und verlässliche Wirtschaftsgrundlage zu bieten. Da darf man sich nicht wundern, wenn Unternehmen aus Deutschland ins Ausland abwandern. Die Rahmenbedingungen in Deutschland sind protektionistisch. "In Deutschland wird man den Eindruck nicht los, dass die Politik noch immer glaubt, die Globalisierung sei aufzuhalten. Das ist sie nicht, auch nicht beim Glücksspiel. Als verantwortliche Regierung habe ich nur zwei Alternativen: Man kann versuchen, chinesische Mauern zu errichten, um sich vor dem 21. Jahrhundert und den Globalisierungseinflüssen zu schützen. Man kann aber auch die Herausforderung annehmen und diese volkswirtschaftliche Chance gewinnbringend nutzen. Die letzte Option erfordert den Mut, alte Zöpfe abzuschneiden und eine vernünftige Strategie zu entwickeln. An beidem scheint es in Deutschland zu mangeln", so Markus Maul abschließend.

Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/02/2008 13:24
Zweites EU-Vertragsverletzungsverfahren


Neues Glücksspielrecht auf dem EU-Prüfstand

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die Europäische Kommission wegen des Glückspielstaatsvertrages hat sofort nach ihrem Bekanntwerden breitestes Medienecho gefunden. Einige Bemerkungen erscheinen schon nach erster Auswertung des entsprechenden Aufforderungsschreibens vom 31.01.2008 am Platze:

Zunächst fällt auf, dass die Kommission das bereits eingeleitete Verfahren 2003/4350 zur bisherigen Rechtslage nicht eingestellt hat. Vielmehr tritt das neue Vertragsverletzungs-Nr. 2007/4866 zu diesem hinzu. Es richtet sich dabei speziell gegen drei Normkomplexe:


o den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

o das Zustimmungs- und Umsetzungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum GlüStV

o die bundesgesetzlichen Strafbestimmungen in §§ 284, 285 und 287 StGB.


Vor allem dass die Kommission die bundesgesetzlichen Strafbestimmungen erneut ausdrücklich mit einbezogen hat, ist bedeutsam, ruft es doch die Verantwortung des Bundes in Erinnerung. Bislang hatte dieser den Ländern im Sportwett- und Lotteriebereich in den letzten beiden Jahren vollständig das Feld überlassen. Auf Dauer wird dies mit Blick auf die Bedeutung der (Renn-)Wettgesetzgebung des Bundes, die Schnittflächen zum Gewerberecht und – nicht zuletzt - die Bedeutung des § 284 StGB als Vortat der Geldwäsche nicht gelingen.

Die Zustimmungsgesetze anderer Bundesländer, die überwiegend erst kurz vor Jahresende beschlossen und teilweise erst nach dem Jahreswechsel verkündigt worden sind, konnten von der Kommission nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden. Dass einzelne nachträglich einbezogen werden, ist rechtlich möglich und nicht unwahrscheinlich.

Inhaltlich beanstandet die Kommission die neuen gesetzlichen Regelungen in einer Vielzahl von Punkten als mit dem EG-Vertrag unvereinbar, die in wesentlichen Hinsichten über ihre Hinweise im Notifizierungsverfahren noch hinausgehen. Folgende Gegenstände sind hervorzuheben.

Das generelle Verbot von Glücksspielen, v.a. Lotterien, Sportwetten und Spielcasinos, im Internet, verstößt nach Auffassung der Kommission gegen Art. 49 EG-Vertrag. Damit ist gegenüber dem Vertragsverletzungsverfahren 2003/4350 eine deutliche Ausweitung verbunden, weil neben Sportwetten nunmehr auch Lotterien und Casino-Spiele erfasst sind.

Die in § 9 Abs. 1 Ziff. 4 GlüStV vorgesehene Ermächtigung der Glücksspielaufsicht, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel zu untersagen, ist nach Auffassung der Kommission mit Art. 56 EG-Vertrag unvereinbar.

Die im GlüStV vorgesehenen Beschränkungen für Online- und TV-Werbung verstoßen gegen Art. 49 EG-Vertrag.

Aufgrund des Fehlens offener Ausschreibungs-Verfahren für die ab dem 01.01.2008 zu erteilenden Erlaubnisse an Vermittler verstößt die Erlaubnispflicht gegen Art. 43 und 49 EG-Vertrag. Diese Beanstandung bezieht sich nicht nur auf die gewerblichen Spielvermittler, sondern auch auf die ca. 27.000 Annahmestellen des DLTB. Jede einzelne Erlaubnis für diese Annahmestellen muss, wie die Kommission ausführlich begründet, ausgeschrieben werden. Die im GlüStV vorgesehene "Begrenzung der Zahl der Annahmestellen" verstößt damit ebenfalls gegen den EG-Vertrag.

Davon zu unterscheiden ist ein weiterer Verstoß gegen Art. 43 EG-Vertrag, den die Kommission in der ausschreibungsfreien Vergabe der Veranstaltungs-Konzession für die private Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sieht. Über diesen Vertragsverstoß hinaus beanstandet die Kommission die von allen Ländern ausgesprochene "Befreiung" des Landes Rheinland-Pfalz von dem Staatsvorbehalt für die Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien auch unter dem Gesichtspunkt des Kohärenzgebots.

Einen Verstoß gegen Art. 49 EG-Vertrag sieht die Kommission in den bundesgesetzlichen Regelungen der §§ 284, 285 und 287 StGB und in den landesgesetzlichen Bußgeldtatbeständen, nach denen Verstöße gegen den GlüStV mit Geldbußen von bis zu 500.000 € geahndet werden können.

Die Begründung ist umfassend angelegt und setzt sich mit der aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Gestaltung des deutschen Glücksspielrechts auseinander. Auch sie dürfte über die Befürchtungen der Länder hinausgehen:

Die Kommission beanstandet, dass die Bundesrepublik Deutschland keine statistischen oder vergleichbar gesicherten Nachweise erbracht hat, die Rückschlüsse auf die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen zulassen. Der Spieler- und Jugendschutz könne nach den von der Bundesregierung selbst vorgelegten Untersuchungen ebenso gut durch Kontrollmaßnahmen des Internet-Spiels durch Unternehmen erreicht werden, die in anderen EG-Mitgliedstaaten über staatliche Erlaubnisse verfügen und behördlicher Überwachung unterliegen.

Die Kommission geht von der Notwendigkeit einer Kohärenz der Glückspielpolitik insgesamt aus. Sie verlangt eine umfassende Bewertung der Kohärenz der Maßnahmen, die Spielformen mit vergleichbaren und höheren Gefahrpotential einschließen muss und stellt diese für das Internet-Verbot schon deshalb in Abrede, weil ihr die Zulässigkeit von Online-Pferderennwetten, die von Privatunternehmen unter staatlicher Aufsicht aufgestellten Spielautomaten, die staatlichen Genehmigungen für Online-Casinos in Hessen und Niedersachsen und die expansive Politik im Bereich der stationären Spielcasinos entgegensteht.

Die Kommission hält die Beschränkungen für unverhältnismäßig und macht dies namentlich an den vorgesehenen Vertriebsbeschränkungen für gewerbliche Spielvermittler fest, die staatliche Lotterieprodukte vertreiben, weil es ein signifikantes Spielsuchtproblem im Bereich der Lotterien nicht gibt. Außerdem leitet sie diese Unverhältnismäßigkeit aus dem Fehlen jeglicher Begründung für ein höheres Gefahrenpotential des Online-Vertriebs gegenüber dem Verkauf von Lottoscheinen in Annahmestellen wie Tabak- und Zeitschriftenläden her.

Die Kommission sieht das generelle Internet-Verbot nicht als gerechtfertigt an, weil weniger einschneidende Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den Spielerschutz zu gewährleisten. Zutreffend verweist die Kommission dafür auf die in § 25 Abs. 6 GlüStV für den Internet-Vertrieb vorgesehenen Maßnahmen wie Identifizierung/Authentifizierung und Einsatzbeschränkungen auf 1.000 € pro Monat. Ein effektiver Spielerschutz auf dem von den Ländern vorgesehenen Schutzniveau lasse sich danach auch beim Internet-Vertrieb sicherstellen.

Die Kommission wendet sich weiter, wie besonders hervorzuheben ist, auch umfassend gegen die Begrenzung der Verkaufsstellen und Beschränkungen der Vertriebswege. Als nicht gerechtfertigt sieht sie zunächst die vorgesehene Verbotspraxis an, Lottoscheine in Supermärkten zu vertreiben. Ebenso wenig sieht sie die Begrenzung der Annahmestellen für Sportwetten als EG-rechtskonform an. Zum einen sieht sie darin keine echte Politik einer Angebotsbegrenzung, weil es nicht zu einer Reduzierung der großen Zahl von ca. 27.000 Annahmestellen kommt. Zum anderen müssten die Konzessionen für die Annahmestellen in einem vergabeähnlichen Verfahren ausgeschrieben werden. Die Kommission zieht daraus die Konsequenz, dass schon die Erlaubnispflicht für die Vermittler von Sportwetten und Lotterien EG-rechtswidrig ist. Entgegen dem ersten Eindruck betrifft das Vertragsverletzungsverfahren also nicht nur das Internet-Verbot, sondern auch den terrestrischen Vertrieb.

Schließlich stellen auch die bundesrechtlichen Strafvorschriften in §§ 284, 285 und 287 StGB und die landesrechtlichen Bußgeldtatbestände selbständige Verstöße gegen EG-Recht dar. Wie die Kommission am Beispiel des von ihr in den Vordergrund gestellten Internet-Verbots aufzeigt, folgt aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH unmissverständlich, dass Strafvorschriften wie die vorstehend genannten den betroffenen Unternehmen nicht entgegengehalten werden können, wenn das nationale Recht es ihnen zugleich verwehrt, in nicht-diskriminierenden gesetzlichen Verfahren Erlaubnisse für die Tätigkeiten zu erlangen, die ihnen aufgrund der EG-Grundfreiheiten offen stehen. Die Kommission zieht daraus völlig zutreffend den Schluss, dass die beanstandeten Sanktionsvorschriften als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und deshalb als nicht anwendbar zu betrachten sind.

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Web: www.redeker.de

Quelle: ISA-CASINOS


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Nach dieser deutlichen Darstellung der tatsächlichen Rechtslage in Europa
kann das Märchen von der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags
mit Europarecht als Lügengebäude verworfen werden.

Entsprechende Urteile von deutscher Gerichtsbarkeit pro GlüStV sind
sodann als Staatsjustiz zu klassifizieren.

Vor dem europäischen Gerichtshof ist mit einem für die privaten
Sportwetten positiven Urteil entsprechend dem Fall Placanica zu rechnen.





Verfasst von: Hermann Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/02/2008 17:57

Haue das mal hier rein:

Neue Festnahmen im serbischen Top-Fußball

Belgrad (dpa) - Die serbische Polizei hat drei ehemalige Spitzenfunktionäre des Belgrader FC Roter Stern (Crvena zvezda) festgenommen. Darunter sind die beiden früheren Vorsitzenden des ruhmreichen Fußball-Clubs Dragan Dzajic und Vladimir Cvetkovic, berichteten Belgrader Medien.

Ihnen wird Veruntreuung von fünf Millionen Euro beim Transfer eines Spielers nach Spanien zur Last gelegt. Seit Monaten laufen in Serbien auch von Interpol unterstützte Ermittlungen gegen eine sogenannte «Fußball-Mafia», die bei den Transfers von Spielern ins Ausland Millionen von Euro veruntreut haben soll. Es wird auch von massiver Geldwäsche und Bestechungen von Schiedsrichtern gesprochen.

In der vergangenen Woche waren fünf Personen, darunter zwei Schiedsrichter, wegen des Verdachts der Manipulation von Spielen in der ersten Fußball-Liga festgenommen worden. Der prominenteste Inhaftierte war Ratko Butorovic, Besitzer des FC Vojvodina aus dem nordserbischen Novi Sad.

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/02/2008 06:35
Fast täglich Hilferufe wegen Spielsucht

Große Nachfrage bei Beratungsstelle der Caritas


Vom 08.02.2008

Von Roland Keth

"Wer spielt, sollte eins wissen: Was am Geldspielautomat abläuft, ist kein Zufall. Der Automat ist so programmiert, dass ein Spieler auf Dauer durchschnittlich 30 Euro in der Stunde verliert." Mit diesen und ähnlichen Informationen warnen Suchtberatungsstellen sehr eindringlich, auch nur den Fuß in eine der gerade auch in Worms wie Pilze aus dem Boden schießenden Spieletempel zu setzen. Als Außenstehender fragt man sich ohnehin, wieso derart viele "Spielhöllen" existieren können.

Mirko von Bothmer, Suchtberater bei der Caritas, wundert sich da schon weniger. Genaue Zahlen für Worms kennt allerdings auch er nicht. "Laut aktueller Suchthilfestatistik gibt es 120000 bis 180000 behandlungsbedürftige Spielsüchtige in Deutschland", kann von Bothmer nur mit einer bundesweit gültigen Zahl dienen. Der Fachverband Spielsucht gehe sogar von bis zu 400000 "Zockern" aus, ergänzt der Suchtexperte und versucht noch einmal auf anderem Weg eine Annäherung. "0,6 Prozent der Bevölkerung sind betroffen, Männer häufiger als Frauen." Auf Worms mit seinen rund 80000 Einwohnern hochgerechnet hieße das: 480 Einwohner in der Nibelungenstadt sind abhängige Glücksspieler - eine erschreckende Zahl, die aber noch zu tief gegriffen sein könnte, "da die Dunkelziffer extrem hoch ist", wie von Bothmer weiß.

Noch einmal: Amtlich bestätigen kann diese Zahlenspiele niemand bei der Caritas. Aber: "Wir haben eine extrem hohe Nachfrage. Fast täglich ruft jemand bei uns deswegen an", berichtet der 40-Jährige, der die Spielesüchtigen zusammen mit seiner Kollegin Heiko Sohl zu betreuen versucht.

Das Hauptproblem: Drogen- oder Alkoholsucht sind bekannte Phänomene, hier existieren bereits gut strukturierte Netzwerke für die, die sich helfen lassen wollen. Im Bereich Spielesucht gibt es bislang freilich nur sehr wenige Beratungsstellen, in unserer Region nur in Worms, Neustadt und Kaiserslautern.

80 Prozent aller "Zocker" sind Automatenspieler. Und obwohl die Spielsucht dafür empfängliche Menschen in den Ruin treiben kann, ist es nicht verboten. Das liege, so von Bothmer, sicher daran, dass der Staat ein erkleckliches Sümmchen mitverdient. Und dann sind die gesetzlichen Auflagen für "Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit" relativ lasch: 20 Cent maximaler Einsatz pro Spiel, zwei Minuten Laufzeit, 60 Prozent Gewinnausschüttung und nur Spieler, die über 18 Jahre alt sind - wer dies erfüllt, handelt nicht illegal.

Von einem Verbot hält von Bothmer übrigens wenig. "Es würde dann die große Gefahr bestehen, dass alles in die Illegalität abgleitet." Da der Staat jedoch mitverdiene, sollte er seine Einnahmen in die Präventionsarbeit stecken. "Außerdem sollte man eine ChipKarte einführen, die man vor jedem Spiel in den Automaten stecken muss. Spielsüchtige könnte man dadurch sperren", glaubt der Caritas-Experte, "das ist ganz leicht umsetzbar."

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Hilfe für Zocker

Die Caritas bietet in Worms eine angeleitete Gruppe für Glücksspielsüchtige an. Sie wird betreut von den beiden Suchttherapeuten Heiko Sohl und Mirko von Bothmer.

Treffpunkt ist immer dienstags von 17.30 bis 19 Uhr im Caritas-Haus Jona, Gießenstraße 2.

In dieser Gruppe finden sich abstinente Ex-Spieler wie Dieter W., aber auch Menschen, die ihre Sucht noch nicht im Griff haben.

Kontakt: Telefon (06241) 206170. Weitere Infos über www.caritas-worms.de.

Glücksspielsucht ist seit 2001 von Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern als Krankheit anerkannt. Glücksspielsüchtige können also ambulante und/oder stationäre Behandlung in Anspruch nehmen.


Quelle


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Immer wieder:

80 % der Spielsüchtigen sitzen vor diesen idiotischen Automaten - die Heuchelei unseres Staates ist grandios!

Dieser Staat unternimmt bei den Geldspielautomaten absolut nichts, im Gegenteil werden ständig neue Spielotheken eröffnet.

Es geht also nur ums Abkassieren - deshalb ist der Glücksspielstaatsvertrag ohnehin Makulatur.









Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/02/2008 13:39
Neues Lotto mit 100 Millionen-Jackpots


Hamburg (dpa) - Ab Herbst soll nach einem Bericht der «Bild»- Zeitung in Deutschland die größte staatliche Lotterie aller Zeiten starten.

Nach den Informationen des Blattes werde die neue Lotterie des Deutschen Lottoblocks gemeinsam mit acht weiteren europäischen Staatslotterien jeweils freitags gespielt werden. Garantiert wird laut dem Bericht ein wöchentlicher Mindest-Jackpot von zehn Millionen Euro. Es sollen aber Jackpots von weit mehr als 100 Millionen Euro möglich sein. Jeder Tipp beim neuen Lotto soll zwei Euro kosten.


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Wie gesagt, es geht dem staatlichen Monopol nicht um Spielsuchtbekämpfung, sondern nur um den Profit.








Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/02/2008 13:51
Attacke aufs Sportwetten-Monopol


Grosse Sportevents wollen sich von Wettanbietern aus dem Ausland sponsern lassen, falls sie nicht mehr Lotteriegelder erhalten. Dies schade dem Breitensport, wehrt Swisslos ab.

Auf Sportwetten haben die Kantone eigentlich ein Monopol. Doch in der Praxis ist es schon zu zwei Dritteln weggebröckelt. Die Schweizer beschränken sich längst nicht mehr auf Sporttip, Toto-R und die anderen einheimischen Wetten. Sie weichen zunehmend auf ausländische Websites aus. Die bekanntesten sind jene von Bwin und Interwetten. Spieler aus der Schweiz bringen den ausländischen Anbietern einen Umsatz von 120 Millionen Franken, schätzt Swisslos. Der Sportwettenumsatz von Swisslos und Loterie Romande hingegen stagniert bei 60 Millionen Franken.

Aus der Sicht der Spieler ist es nur logisch, bei Wetten ausländischer Anbieter mitzumachen. Bei diesen sind die Gewinnchancen nämlich deutlich höher. Auf 100 eingesetzte Franken werden im Schnitt mehr als 90 Franken in Form von Gewinnen wieder ausbezahlt. Bei Swisslos und Loterie Romande sind es hingegen bloss 50 bis 60 Franken. Der Hauptgrund: Swisslos und Loterie Romande streben Erträge für gemeinnützige Zwecke an. Sie verdienten deshalb immer noch am meisten im Schweizer Sportwettenmarkt, betont Swisslos.

Dennoch: Das Monopol erodiert wirtschaftlich. Zugleich stehen die staatlichen Anbieter EU-weit unter politischem Druck. Und jetzt liebäugeln auch Schweizer Sportveranstalter mit einer Abkehr vom Monopol. Rolf Theiler, Präsident von Swiss Top Sport, machte kürzlich klar: Entweder erhalten die Veranstalter grosser Sportanlässe Geld aus den Töpfen, die von Swisslos und Loterie Romande gespeist werden, oder sie treten für eine Liberalisierung des Lotteriegesetzes ein.

Theiler geht es dabei vor allem um eine Lockerung des Werbeverbots für ausländische Anbieter. «Deutsche Lotterien wären bereit, für Auftritte an unseren Veranstaltungen jedes Jahr x Millionen einzusetzen», sagt Theiler. «Leider müssen wir immer abwinken.» Dies, obwohl es immer schwieriger werde, Sportevents zu finanzieren. Swiss Top Sport vereinigt die Veranstalter von 14 Grossanlässen wie etwa dem Lauberhorn-Skirennen in Wengen, den Davidoff Swiss Indoors in Basel oder dem Zürcher Springreitwettbewerb Mercedes-CSI.

«Sehr kurzsichtig»

Theilers Forderung nach Werbemöglichkeiten sei «sehr kurzsichtig», heisst es bei Swisslos. «Medienträchtige Spitzensportveranstaltungen könnten zwar Sponsoringgelder von privaten Anbietern kassieren. Alle anderen Sportbereiche blieben aber auf der Strecke und erhielten keine Mittel mehr», hält Swisslos-Direktor Roger Fasnacht fest. Das realisierbare Sponsoringvolumen sei «wesentlich geringer als die weit über 100 Millionen Franken», welche Swisslos und Loterie Romande jedes Jahr für den Sport erwirtschafteten.

Sie tun dies nur noch zum kleineren Teil mit Sportwetten, viel gewichtiger ist das Lotteriegeschäft. Die Beiträge fliessen einerseits über die Sport-Toto-Gesellschaft an Swiss Olympic, an den Fussball- und den Eishockeyverband. Anderseits unterstützen die kantonalen Fonds den Breitensport und Sportinfrastrukturen.

Am Lotteriegesetz rüttelt nicht nur Theiler. Auch sportnahe Medienunternehmer wie der frühere St. Galler FDP-Nationalrat Peter Weigelt kratzen am Monopol. Es sei zum Beispiel extrem schwierig, die Inlineskating-Weltmeisterschaft 2009 in Zürich zu finanzieren, sagt er. Er würde sich deshalb als Partner ein international abgestütztes Wettunternehmen wünschen, das Südamerika und Korea erreiche, wo Inline sehr populär sei. Spitzensportanlässe seien auch motivierend für den Breitensport.

Weigelt wirft den Kantonen vor, sie würden das Monopol «aus Eigennutz» zementieren. In vielen Kantonen sei der Lotteriefonds «der einzige offene Topf, aus dem Regierungen verschiedene Adressaten bedienen. Das geben sie nicht gerne her.»

Mitspielen im Ausland erlaubt

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande gewerbsmässig Wetten und Lotterien anbieten. Sie tun das auch übers Internet. «Alle anderen Lotterie- und Wettangebote im Internet sind in der Schweiz illegal», hält die Bewilligungs- und Aufsichtskommission Comlot fest. Wer solche Spiele anbietet oder in der Schweiz dafür wirbt, muss mit einer Strafanzeige der Comlot rechnen. Hingegen macht sich nicht strafbar, wer als Spieler bei ausländischen Sportwetten im Internet mitmacht.

Nichts zu befürchten hat auch, wer Wetten veranstaltet, solange diese keinen gewerbsmässigen Charakter haben. Konkret bedeutet dies, dass der Organisator alle Wetteinsätze vollumfänglich wieder verteilen muss. Zudem muss die Wette in Bezug auf den Teilnehmerkreis und die Dauer beschränkt sein. Wer also im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft Euro 08 unter Arbeitskollegen eine derartige Wette organisiert, kommt mit dem Gesetz nicht in Konflikt.

Von Christina Leutwyler


Quelle


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Also ist die Gesetzgebung sogar in der Schweiz liberaler als bei uns.






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/02/2008 16:41
"Euro-Lotto" mit Millionen-Jackpot: neue Superlotterie in Deutschland?

von Martin Arendts

Bereits seit längerer Zeit gab es immer wieder Meldungen über eine geplante europäische Superlotterie mit Jackpots in mindestens zweistelliger Millionen-Höhe. Diese Pläne verschwanden allerdings in der Schublade, da man zunächst den Glücksspielstaatsvertrag in trockenen Tüchern haben wollte. Nach Inkrafttreten des Staatsvertrags hat man diese Pläne offenbar wieder herausgeholt. Einem Zeitungsbericht zufolge soll in Deutschland bald die größte staatliche Lotterie aller Zeiten starten. Das länderübergeifende "Euro-Lotto" soll bei jeder Ziehung einen Jackpot von mindestens zehn Millionen Euro garantieren, wobei Jackpots von mehr als 100 Millionen Euro möglich sein sollen. Damit träte man in unmittelbare Konkurrenz zu dem bereits seit 2004 u.a. in Österreich und weiteren acht Staaten angebotenen paneuropäischen Lotterieangebot "EuroMillionen"/"EuroMillions". Als mögliche Partner Deutschlands waren im letzten Jahr die skandinavischen Staaten, Estland, die Niederlande und Italien genannt worden.

Wie die Bild-Zeitung berichtete, soll "Euro-Lotto" bereits im Herbst diesen Jahres starten. Die neue Lotterie soll gemeinsam mit acht weiteren europäischen Staatslotterien jeweils freitags gespielt werden. Mit zwei Euro pro Tipp solle das neue "Euro-Lotto" teurer sein als das Samstags- und Mittwochslotto mit jeweils 75 Cent pro Tipp.

Gespielt werde nach dem System "5 aus 50". Für den Gewinn des Jackpots müsse der Tipper aber in einer Zusatz-Ziehung zwei weitere Zahlen aus acht auf dem Tippzettel vorgegebenen Zahlen richtig haben.

In Deutschland muß das neue Lottoangebot noch von den Aufsichtsbehörden der Bundesländer genehmigt werden. Entsprechende Anträge wollen die Lotteriegesellschaften laut dem Zeitungsbericht im April 2008 einreichen.

Erfahrungsgemäß steigen bei Jackpots in zweistelliger Millionenhöhe, die bereits jetzt bei der Bewerbung des Konkurrenzprodukts "EuroMillionen" in den Vordergrund gestellt werden, die Lotterieumsätze signifikant an (was auch zu einem ansteigenden Grenzverkehr zum Loskauf bei besonders hohen Jackpots führt). Mit dem angeblichen Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, die Spielleidenschaft zu bekämpfen, ist dies allerdings nicht in Einklang zu bringen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de [Linked Image]





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/02/2008 06:30
Verwaltungsgericht Minden entscheidet nach mündlicher Verhandlung für private Sportwettenvermittler


In den beiden ersten Klageverfahren entschied die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden in der mündlichen Verhandlung vom 30.01.2008, die von der Bielefelder Kanzlei KARTAL geführt wurden (3 K 1570/06 und 3 K 1572/06) zugunsten der privaten Sportwettenvermittler.

Dieser Entscheidung gingen die Eilverfahren voraus, in denen den Klägern die Wiederherstellung bzw. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen vom Verwaltungsgericht Minden gewährt worden waren, diese Entscheidungen wurden jedoch von der Beschwerdeinstanz geändert. Aus diesem Grund hatten die Betreiber ihre Tätigkeit auch Ende November 2006 eingestellt.

Jusuf Kartal, Rechtsanwalt

In den beiden Verfahren erging daher zwar keine Entscheidung in der Hauptsache; sie wurde von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Verwaltungsgericht Minden entschied mit einer ausführlichen Begründung über neunzehn Seiten, dass die Stadt, als Beklagte, die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Gericht stellte als den maßgeblichen Zeitpunkt für die Kostenentscheidung gemäß § 161 Abs. 2 VwGO auf den Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, somit auf die jeweilige Betriebsschließung ab. Zu diesem Zeitpunkt, im November 2006 seien die Anfechtungsklagen zulässig und begründet gewesen. Die streitgegenständliche Ordnungsverfügung sei als rechtswidrig anzusehen gewesen. Weder § 35 Abs. 9, Abs. 1 GewO, noch § 15 Abs. 2 GewO stellten eingreifende Ermächtigungsgrundlagen dar. Auch könne die Tätigkeit nicht nach § 14 OBG i.V.m. § 284 StGB und §§ 1, 2 Sportwettengesetz NRW, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LoStV 2004 rechtmäßig untersagt werden.

Das Gericht stützte sich hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches für alle Untersagungsverfügungen, die vor dem 28.03.2006 erlassen wurden, einen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG festgestellt hatte. Zwar wurde der Widerspruchsbescheid in den vorliegenden Verfahren erst am 13.04.2006 erlassen, aber zu diesem Zeitpunkt sei mit der Umsetzung der Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht für die Übergangsfrist bis zum 31.12.2007 vorgegeben hatte, noch nicht einmal begonnen, geschweige denn bereits erfüllt worden. Da bis zur Betriebsschließung auch keine Heilung eingetreten sei, seien die Untersagungsverfügungen rechtswidrig erlassen worden.

Darüber hinaus sei auch durch die §§ 1,2 des Sportwettengesetzes NRW, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LoStV 2004 gegen die europarechtlich garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art.43 und 49 EGV verstoßen worden.

Die Kammer führte weiter aus, dass fiskalische Interessen des Staates als solche nicht zur Rechtfertigung der Errichtung eines Wettmonopols dienen könnten und wies dabei ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zur "Placanica-" und "Lindman-" Entscheidung" hin.

Danach können die garantierten Grundfreiheiten von nationalen Maßnahmen nur unter vier Voraussetzungen beschränkt werden: sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, sie müssen zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet sein, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist. Der Europäische Gerichtshof billigt dem einzelnen Mitgliedstaat bei der Umsetzung dieser Grundsätze kein Ermessen zu, prüft ihre Einhaltung vielmehr an Hand der von ihm selbst gebildeten, als außerordentlich streng zu wertenden Maßstäbe.

Ferner äußerte sich die Kammer über die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts. Ihrer Meinung nach führe der Anwendungsvorrang des Europarechts dazu, dass zum einen, Gesetze jedweden nationalen Rechts, die mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts unvereinbar sind, weder von nationalen Behörden noch Gerichten angewandt werden dürften und zum anderen, dass auch eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2007 nicht anzuwenden sei, da das Gemeinschaftsrecht eine solche Regelung nicht kenne.

KARTAL Rechtsanwälte
Friedenstraße 36
33602 Bielefeld
E-Mail: info@kartal.de


Quelle



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Wir haben glücklicherweise in unserem Land nicht nur eine Staatsjustiz.






Verfasst von: Sepp Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/02/2008 16:41
Ich denke das passt hier rein wink

Sportwetten: VfB klagt

Der VfB Stuttgart geht juristisch gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag vor und erhält dabei die volle Unterstützung vom Ligaverband. Mit einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart wehren sich die Schwaben gegen das umstrittene Werbeverbot für private Sportwettenanbieter.

"Wir sind davon überzeugt, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtswidrig ist", erklärte VfB-Präsident Erwin Staudt auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in der Zentrale der DFL in Frankfurt und kündigte eine harte Gangart an: "Notfalls werden wir bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Wir wollen, dass dieses Tohuwabohu und diese eklatante Benachteiligung endlich ein Ende haben." Ligaverbands-Präsident Reinhard Rauball begrüßte den Schritt des VfB. DOSB-Präsident Thomas Bach sagte dem sid, dass es natürlich gutes Recht von Verein und Deutscher Fußball Liga (DFL) sei, diesen Weg zu beschreiten. Der Deutsche Olympische Sportbund werde jedoch "weiter gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund" (DFB) die Strategie verfolgen, sich für die Zeit nach Ablauf des Staatsvertrages in spätestens vier Jahren zu präparieren.

Ein denkbares Modell dafür sei die Trennung von Glücksspiel und Sportwetten, wie Bach anmerkte. Dann könnte der Sportwettbereich liberalisiert werden, "allerdings nur unter Berücksichtigung des Urheberschutzes". Dies würde den Sport, der mit den Veranstaltungen die Basis stelle, am Erlös der Wetten angemessen beteiligen.

Während Stuttgart nun den Rechtsweg eingeschlagen hat, will Rauball auf "den Dialog mit Politik, Wirtschaft und Sport" setzen. "Es ist an der Zeit, gemeinsam mit allen Beteiligten den Dialog für ein künftiges Marktmodell aufzunehmen. Für den deutschen Profifußball bedeutet das Wettmonopol einen erheblichen Nachteil im internationalen Wettbewerb", sagte Rauball. Auf jährlich 100 bis 300 Millionen Euro beziffert Rauball die jährlich entgehenden Einnahmen. Dem VfB waren Verluste durch den Wegfall des Sponsors bwin von etwa einer Million Euro pro Jahr entstanden. Staudt schloss deshalb eine Schadenersatzklage gegen das Land Baden-Württemberg nicht aus. Leidtragende waren auch Werder Bremen und 1860 München, bei denen bwin als Trikotsponsor abgesprungen war. "Wir brauchen diesen Markt", stellte Rauball unmissverständlich klar und fügte hinzu: "Von einem liberalisierten Sportwettenmarkt profitiert nicht nur die Bundesliga, sondern auch der Amateurfußball und der Breitensport."

Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingereicht. Ein duales System mit einem Nebeneinander von staatlichen und privaten Anbietern wird in Ländern wie Großbritannien, Spanien, Österreich und Italien schon seit Jahren praktiziert.

Quelle: kicker.de
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/02/2008 18:30
Es hat mich gefreut, dass diese Meldung heute Abend
im vielgehörten SWR 1 in den 17 Uhr-Nachrichten und
in den Sportnachrichten nach 18:30 Uhr prominent mit
Reportereinblendungen gesendet wurde.







Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/02/2008 10:22
BGH: Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig
14. Februar 2008 11:14

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 29/2008

Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in vier Fällen die Klagen gegen private Anbieter oder Vermittler von Sportwetten abgewiesen. Die Beklagten hatten im Zeitraum zwischen Januar 2003 bis Dezember 2005 die Beteiligung an Sportwetten mit festen Gewinnquoten angeboten, für die ihnen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis nicht erteilt worden war. Die Vorinstanzen hatten darin einen Verstoß gegen die Strafvorschrift des § 284 des Strafgesetzbuches (StGB) gesehen, nach der das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis strafbar ist. Wegen des in der Zuwiderhandlung gegen § 284 StGB liegenden Wettbewerbsverstoßes waren die Beklagten unter anderem zur Unterlassung verurteilt worden.

In einer Sache hatte das Oberlandesgericht München der vom Freistaat Bayern gegen einen in Österreich ansässigen Sportwettenanbieter erhobenen Klage auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht mit der Begründung stattgegeben, das Veranstalten und Anbieten von Sportwetten ohne deutsche behördliche Erlaubnis sei rechts- und wettbewerbswidrig. Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften reiche die der Beklagten von der Salzburger Landesregierung erteilte Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in Österreich nicht aus, um eine Strafbarkeit nach deutschem Recht auszuschließen. Das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) stehe der Verurteilung der Beklagten nicht entgegen. In den drei weiteren Fällen hatten die Vorinstanzen gleichfalls einen Verstoß des strafbewehrten Verbots unerlaubten Glücksspiels gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und deutsches Verfassungsrecht verneint.

Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Beurteilung nicht angeschlossen. Aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) ergebe sich, dass das staatliche Wettmonopol in Deutschland in seiner gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung in dem hier maßgeblichen Zeitraum vor dem 28. März 2006 einen unverhältnismäßigen und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbaren Eingriff in die Berufsfreiheit der an entsprechender beruflicher Tätigkeit interessierten Personen dargestellt habe. Zugleich habe darin eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der nach Art. 43 und 49 EG garantierten Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gelegen. Wegen der Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols in dem Zeitraum vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 könne § 284 StGB auf das Angebot von Sportwetten in den hier zu entscheidenden Fällen, in denen in den Jahren 2003 bis 2005 begangene Tathandlungen zu beurteilen seien (sog. Altfälle), nicht angewendet werden. Es fehle daher an einer für die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz erforderlichen Zuwiderhandlung der Beklagten gegen eine wettbewerbsrechtlich relevante Gesetzesvorschrift. Einer Prüfung, ob die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols im Zeitraum nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 nunmehr mit europäischem Gemeinschaftsrecht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist, bedurfte es in den entschiedenen Fällen, in denen die Angebote privater Sportwettenanbieter aus der Zeit vor dem 28. März 2006 zu beurteilen waren, nicht.

Urteil vom 14. Februar 2008 – I ZR 140/04

Urteil vom 14. Februar 2008 – I ZR 187/04

Urteil vom 14. Februar 2008 – I ZR 207/05

Urteil vom 14. Februar 2008 – I ZR 13/06

OLG Hamburg, Urteil vom 12.8.2004 – 5 U 131/03, MMR 2004, 752 = K&R 2005, 85

LG Hamburg, Urteil vom 19.8.2003 – 312 O 689/02

OLG Bremen, Urteil vom 11.11. 2004 – 2 U 39/04, OLG-Rep 2005, 171

LG Bremen, Urteil vom 4.3. 2004 – 12 O 405/03

OLG München, Urteil vom 27.11. 2005 – 6 U 5104/04, GRUR-RR 2006, 137

LG München I, Urteil vom 21.9. 2004 – 33 O 10180/03

OLG Köln, Urteil vom 9.12. 2005 – 6 U 91/05, MMR 2006, 230 = CR 2006, 553

LG Köln, Urteil vom 28.4. 2005 – 31 O 600/04

Karlsruhe, den 14. Februar 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/02/2008 21:25
Neue BGH Entscheidung zum Wettrecht: Rechtsgeschichte oder Kehrtwende?


Ein Bericht von Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach, Hambach & Hambach Rechtsanwälte

München 14.02.2008: Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in vier Fällen die Klagen von staatlichen Glücksspielanbietern (u.a. Westlotto) gegen private DDR- und EU-lizenzierte Sportwettenbetreiber (u.a. bwin) abgewiesen. In seiner Pressemitteilung titelt der BGH: "Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig". Erste Presseberichte sprechen davon, dass "Die Klagewelle gegen Anbieter von Sportwetten vom Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag abgeschmettert worden ist."

Was steckt hinter dieser Entscheidung und vor allem ist sie nur als ein Stück deutscher Rechtsgeschichte zu betrachten ("nur für Altfälle vor dem 28.3.2006") oder lässt die BGH-Entscheidung schon Schlüsse für das Jetzt und die Zukunft der Rechtmäßigkeit des Wettmonopols zu?

Hintergrund:

Die beklagten Wettbetreiber hatten im Zeitraum zwischen Januar 2003 bis Dezember 2005 die Beteiligung an Sportwetten mit festen Gewinnquoten angeboten, für die ihnen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis nicht erteilt worden war. Die Vorinstanzen - u.a. das Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12.08.2004 - 5 U 131/03 - hatten darin einen Verstoß gegen die Strafvorschrift des § 284 des Strafgesetzbuches (StGB) gesehen, nach der das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis strafbar ist. Wegen des in der Zuwiderhandlung gegen § 284 StGB liegenden Wettbewerbsverstoßes waren die Beklagten in den jetzt aufgehobenen vier Entscheidungen unter anderem dazu verurteilt worden, es zu unterlassen, Sportwetten in Deutschland anzubieten.

In seiner 2004-Entscheidung hatte die Vorinstanz, das OLG Hamburg, auf die sog. "Schöner-Wetten"-Entscheidung des BGH Bezug genommen und im Leitsatz ausgeführt:

"Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ist allein das Fehlen einer inländischen Erlaubnis. Die Frage, ob die hierfür heranzuziehenden landesrechtlichen Rechtsvorschriften europarechtlich unbedenklich sind und/oder die tatsächliche Genehmigungspraxis diskriminierungsfrei gehandhabt wird, ist jedenfalls wettbewerbsrechtlich nicht von entscheidender Bedeutung (Leitsätze des Gerichts)."
In der Begründung hatte das OLG Hamburg ausgeführt:

"Denn selbst wenn die Beklagte im Besitz einer zureichenden ausländischen Genehmigung sein sollte, so wäre dies jedenfalls nicht ausrechend, um die Rechtsfolgen des § 284 Abs. 1 StGB zu vermeiden. Diesen Grundsatz hat der BGH erst kürzlich erneut ausdrücklich betont und ausgeführt, dass die (…) für die Betätigung im Inland notwendige Erlaubnis einer inländischen Behörde nicht mit Rücksicht darauf entbehrlich ist, dass dem Veranstalter in seinem Heimatland eine solche Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen erteilt worden ist (BGH NJW 2004, 2158, 2160 = K&R 2004, 388, 390 – Schöner wetten)."
Zwar hatte der Bundesgerichtshof in seinen aktuellen Entscheidungen vom 14. Februar 2008, denen Fälle zwischen 2003 und 2005 zugrunde lagen, nach der am 12.08.2004 geltenden Rechtslage zu beurteilen, da an diesem Tag z. B. das angefochtene Urteil des OLG Hamburg (Az.: 5 U 131/03) ergangen ist und nur dessen Entscheidung überprüft wurde. Der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag trat jedoch erst zum 01.01.2008 in Kraft, so dass für den BGH unerheblich war, ob das Wettmonopol in seiner momentanen Ausgestaltung gegen Europarecht oder Verfassungsrecht verstößt.

Aber:

Nunmehr führt der BGH in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 14.2.2008 aus:

"(…) die Vorinstanzen (hatten) einen Verstoß des strafbewehrten Verbots unerlaubten Glücksspiels gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und deutsches Verfassungsrecht verneint. (…) Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Beurteilung nicht angeschlossen. Aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) ergebe sich, dass das staatliche Wettmonopol in Deutschland in seiner gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung in dem hier maßgeblichen Zeitraum vor dem 28. März 2006 einen unverhältnismäßigen und deshalb mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbaren Eingriff in die Berufsfreiheit der an entsprechender beruflicher Tätigkeit interessierten Personen dargestellt habe. Zugleich habe darin eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der nach Art. 43 und 49 EG garantierten Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gelegen. Wegen der Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols in dem Zeitraum vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 könne § 284 StGB auf das Angebot von Sportwetten in den hier zu entscheidenden Fällen, in denen in den Jahren 2003 bis 2005 begangene Tathandlungen zu beurteilen seien (sog. Altfälle), nicht angewendet werden."
Während der BGH also 2004 in der "Schöner Wetten"-Entscheidung noch ausdrücklich eine deutsche Wettgenehmigung gefordert hat, um eine Anwendbarkeit des § 284 StGB auszuschließen, wendet er sich nun von diesem Grundsatz ab und dem Gemeinschaftsrecht hin.

Falls also auch der neue Glücksspielstaatsvertrag gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, würde EU-Lizenz ausreichen, um die Anwendbarkeit des § 284 StGB und damit die Wettbewerbswidrigkeit auszuschließen. Und für die EU-Gemeinschaftsrechtswidrigkeit spricht vieles:

In dem das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung einleitenden Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung wird unter anderem ein Verstoß der §§ 284, 285 und 287 gegen die in Art. 49 EG geregelte Dienstleistungsfreiheit festgestellt.

Darüber hinaus wird der Verstoß des deutschen Glücksspielmonopols gegen Art. 43, 49 EG vom Europäischen Gerichtshof überprüft, nachdem das VG Schleswig in einem von der Kanzlei Hambach & Hambach erstrittenen Beschluss diese Frage dem EuGH vorgelegt hat.

Die neue BGH-Entscheidung hat weitreichende Bedeutung über das Wettbewerbsrecht und über die sogenannten Altfälle hinaus: Das höchste deutsche Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat die Schlüsselvorschrift des gesamten Glücksspielrechts eindeutig unter den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gestellt. Dies ist auch für die Rechtslage nach neuen Staatsvertrag von entscheidender Bedeutung, wie auch die Europäische Kommission in ihrem letzten Schreiben festgestellt hat.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/02/2008 21:58
Hier noch ein Kommentar, den ich heute in der WELT gelesen habe:


Irrsinniges Gesetz


Von Tina Kaiser

Der seit Januar geltende Glücksspielstaatsvertrag ist eines der
absurdesten Gesetze, das je in der Bundesrepublik zustande gekommen ist.
Es gibt praktisch nichts, was für ihn spricht.

Zunächst einmal ist er rechtlich nicht haltbar. Schon 2007 hatte
ihn die EU-Kommission in mehreren Stellungnahmen für europarechtswidrig
erklärt. Nach Meinung der Wettbewerbshüter verstößt der Staatsvertrag
gegen die Dienstleistungsfreiheit, weil ausländische Wettfirmen
mit einer gültigen EU-Lizenz keine Wetten in Deutschland verkaufen
dürfen. Die Reaktion der EU-Kommission war daher nicht weiter überraschend.
Sie hat Ende Januar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
eingeleitet. Im Ernstfall droht dem Bund eine Strafe in Millionenhöhe.

Auch volkswirtschaftlich ist das Gesetz Irrsinn. Tausende von Jobs
stehen bei den verbliebenen 1500 deutschen Wett-Annahmestellen
auf dem Spiel. Durch das Online-Wettverbot entgehen dem Staat zudem
Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Die meisten wettenden Deutschen
weichen auf ausländische Internetangebote aus. Die Folge ist ein
florierender Schwarzmarkt, der dem Staat keine Einnahmen bringt
und den er auch nicht kontrollieren kann. Damit wird das Ziel des
Staatsvertrags - die Suchtprävention - ad absurdum geführt.

Länder wie Großbritannien zeigen, dass ein liberalisierter Wettmarkt
nicht zwangsläufig zu einem Volk von Spielsüchtigen führt.
Dort dürfen nur die Wettfirmen legal operieren und werben,
die strenge Auflagen zu Jugendschutz und Suchtprävention erfüllen.
Sie müssen einen Teil ihres Umsatzes als Steuern abführen.
Der deutsche Staat würde mit diesem Modell 560 Mio. Euro
jährlich einnehmen. Diese Zahl ist übrigens nicht neu:
Das Münchener Ifo-Institut berechnete sie schon Ende 2006.

tina.kaiser@welt.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/02/2008 21:46
Niederlage des Deutschen Lotto- und Totoblocks vor dem BGH


- BGH bestätigt Europarechtswidrigkeit des bisherigen Sportwettenmonopols

- BGH-Urteil verdeutlicht auch die Relevanz des Europarechts für den neuen Glücksspielstaatsvertrag

- Lottoverband fordert erneut europarechtskonforme Regelung

Hamburg, 15.2.2008. Gestern hat der Bundesgerichtshof in vier Fällen die Klagen gegen private Sportwettenbetreiber abgewiesen. Demnach sind Internet-Sportwetten von Anbietern, die im europäischen Ausland lizensiert sind, auch ohne deutsche Lizenz bis April 2006 zulässig gewesen. Auch wenn sich das Urteil auf die Vergangenheit bezieht, hat es auch für den seit am 1.1.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag Bedeutung.

Das höchste deutsche Gericht hat mit seinem Urteil eindeutig die Relevanz des europäischen Gemeinschaftsrechts für den Glücksspielmarkt festgestellt, was ohne Einschränkungen auch für den neuen Glücksspielstaatsvertrag gilt. Damit sind die Tage des neuen Glücksspielstaatsvertrages gezählt, da er ganz offensichtlich nicht europarechtskonform ist. Gerade das hat die EU-Kommission vor wenigen Wochen in ihrem Aufforderungsschreiben, mit dem sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet hat, in aller Deutlichkeit festgestellt. So weist sie darin u.a. auf den eklatanten Verstoß gegen die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit hin.

"Das deutsche Glücksspiel braucht endlich eine vernünftige, europarechtskonforme Regelung, die dem Gemeinschaftsrecht, der deutschen Verfassung und einem zeitgemäßen europäischen Markt gerecht wird", so Faber. "Denn das würde sich lohnen; für den Staat, für den Sport und für das Gemeinwohl.
Deutschland darf sich mit seiner rückwärtsgewandten Glücksspielpolitik in Europa nicht weiter isolieren. Während in Ländern wie Italien, Spanien, Schweden und selbst Frankreich gesetzliche Lösungen zur regulierten Liberalisierung der Glücksspielmärkte auf den Weg gebracht werden, stoppen in Deutschland besitzstandswahrende Bürokraten eine zukunftweisende Milliardenindustrie. Wir plädieren für den Erhalt und den Aufbau deutscher Arbeitsplätze und fordern deshalb: Weg mit dem Glücksspielstaatsvertrag!"

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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Man muss sich wirklich fragen, was für ein Irrenhaus dieser Staat so langsam darstellt?

Da dürfen hab- und raffsüchtige Bankidioten Milliarden Euro
an Steuergeldern straflos verbrennen ( insbesondere bei Landesbanken! mad )
und werden dafür noch belohnt, während diese Länder die Frechheit besitzen,
harmlose nichtsüchtige Sportwettfreunde bestrafen zu wollen! vogel


Die sind doch [Linked Image]







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/02/2008 21:00
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lässt Berufung gegen Urteil des VG Karlsruhe zu und verweist auf "Kohärenz-Problematik"


Mit Beschluss vom 12.02.2008 – Az: 6 S 1598/07 hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des VG Karlsruhe (3.Kammer) zugelassen.

Das VG Karlsruhe hat zuvor die Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung des RP Karlsruhe abgewiesen und die Berufung gegen das Urteil unverständlicher Weise nicht zugelassen.

Dem diesseits gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der VGH Baden-Württemberg nunmehr stattgegeben und dabei ausgeführt:

"..Die Rechtssache weist insofern besondere rechtliche Schwierigkeiten auf, als sie die – auch nach der dem Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangszeit und nach Inkrafttreten des neuen Glückspielstaatsvertrages am 1.1.2008 entscheidungserheblich gebliebene - Frage aufwirft, ob der für eine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols gemeinschaftsrechtlich gebotene " kohärente und systematische Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 6.11.2003 – Gambelli -)
lediglich auf den jeweiligen Glückspielsektor zu beziehen oder unter Einbeziehung auch der ein höheres Suchtpotential aufweisenden (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.3.2006, Rn.100) – nicht monopolisierten – Glückspiele umfassend zu verstehen ist (vgl. hierzu EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2007 – Case E-1/06, Rn. 43 ff.)….".

Aus den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich damit insbesondere, dass das " Kohärenz-Kriterium" der Rechtsprechung des EuGH auch aus dortiger Sicht entscheidungserheblich ist. Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes die anstehende Entscheidung des EuGH in den durch die Verwaltungsgerichte Giessen und Stuttgart sowie zuletzt Schleswig erfolgten Vorlageverfahren maßgeblich sein dürfte. Der Hinweis auf die EFTA Entscheidung, in der das dortige Gericht nach unserer Meinung eindeutig auf eine Gesamtbewertung des Glückspielmarktes unter Einbeziehung aller Glückspielangebote abgestellt hat, ist bezeichnend.

Da die Berufung durch die dortige Kammer des VG Karlsruhe im Übrigen in mehreren Verfahren nicht zugelassen wurde, dürfte die hier ergangene Entscheidung wohl dazu führen, dass auch in den nahezu identischen Parallelverfahren die Berufung zugelassen werden wird.

Guido Bongers
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Hier geht es also darum, dass auch die nicht verbotenen Geldspielautomaten
bei der Beurteilung des Glücksspielstaatsvertrags eine große Rolle spielen.







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/02/2008 17:05
Europaparlamentarier misstrauen Glücksspielstaatsvertrag


Berlin - Die jüngste Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europaparlaments verdeutlichte einmal mehr Mängel des Glücksspielstaatsvertrags. Die Vertreter des staatlichen Lottomonopols konnten auf Nachfrage keine Belege für das Ausmaß der Suchtgefährdung durch Lotto und Lotterien vorlegen. Die Ausschussvorsitzende Arlene McCarthy bezeichnete es daraufhin als problematisch, dass die Länder trotz fehlender Beweise ein solches Gesetz verabschiedet haben.

Ebenfalls im Mittelpunkt des Interesses standen die Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften. Die Frage eines niederländischen Abgeordneten zur nach wie vor umfangreichen Werbung der staatlichen Lottogesellschaften ließ WestLotto-Chef Winfried Wortmann unbeantwortet. "Ihm war wohl selbst bewusst, dass er dem kaum widersprechen konnte," sagt der Brüsseler Anwalt Kai Struckmann von der Kanzlei White & Case.

Dass Deutschland keine Insel ist und sich auch im Glücksspielsektor nicht den europarechtlichen Maßstäben entziehen kann, darauf hat McCarthy in der offiziellen Pressemitteilung zur Anhörung nachdrücklich mit den Worten hingewiesen: "However, no Member State has the right to set hypocritical laws that discriminate in favour of domestic and Government owned operators."

"Für die Bundesländer und zunehmend auch für die Bundesregierung wird es höchste Zeit, endlich eine europa- und verfassungskonforme Lösung für Lotto und Lotterien zu finden. Denn in Brüssel ist einmal mehr bestätigt worden, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Zukunft hat", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.

Die Pressemitteilung des Europaparlaments senden wir Ihnen gerne zu.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/02/2008 19:12
Verwaltungsgericht Regensburg bezweifelt Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten Frankfurt am Main und Stuttgart hat nunmehr auch das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem höherrangigen Europarecht geäußert und mehrere Klageverfahren gegen Untersagungsverfügungen bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt (Beschlüsse vom 18. Februar 2008, Az. RO 4 K 07.1334 u.a.).

Das Verwaltungsgericht Regensburg bezweifelt, dass mit dem Staatsvertrag das Glücksspielwesen tatsächlich entsprechend den zu beachtenden Anforderungen des EuGH (Gambelli-Urteil) kohärent und systematisch geregelt worden sei. So seien die mit einem besonderen Suchtpotential belasteten Geldspielautomaten von dem Staatsvertrag nicht erfasst. Dies sei rechtlich nur dann akzeptabel, wenn – so etwa eine These des OVG Hamburg – der Glücksspielmarkt in verschiedene Sektoren aufgeteilt sei. Nur dann könnte für Teile des Glücksspielmarktes ein staatliches Monopol mit der Begründung einer Eindämmung der Spielsucht errichtet werden, während andere suchtträchtige Bereiche nicht entsprechend reglementiert würden.

In der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sei jedoch vom "Glücksspielsektor" die Rede bzw. von der Betätigung privater Unternehmen auf dem Glücksspielsektor (Placanica-Urteil des EuGH). Auch in dem Gambelli-Urteil beschreibe der EuGH das widersprüchliche Verhalten des Staates damit, "die Verbraucher dazu anzureizen und ermuntern, an Lotterie, Glücksspielen und Wetten teilzunehmen".

Kommentar:

Die Aussetzungsbeschlüsse des VG Regensburg beziehen sich auf einen Vorlagebeschluss des VG Gießen. Der EuGH hat die sechs ihm von den Verwaltungsgerichten Gießen und Stuttgart vorgelegten Verfahren inzwischen verbunden (Beschluss des Präsidenten des EuGH vom 15. Oktober 2007, Az. C-316/07 u.a.).

Wie in Sportwettenrecht aktuell Nr. 93 und 94 berichtet, hat kürzlich auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht durchgreifende Zweifel an der deutschen Rechtslage geäußert und einen Streit über das staatliche Sportwettenmonopol dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 30. Januar 2008, Az. 12 A 102/06). Wie das VG Schleswig hält auch das VG Regensburg die Frage für maßgeblich, ob das gesamte Glücksspielrecht das Ziel einer systematischen und kohärenten Spielbegrenzung verfolgen muss, damit ein staatliches Monopol gerechtfertigt sein kann. Es folgt damit nicht der These der Monopolbefürworter, die argumentieren, dass unterschiedliche Glücksspielssektoren (wie immer man diese in der Praxis abgrenzen will) auch ganz unterschiedlich geregelt werden könnten (einerseits Liberalisierung, andererseits Verschärfung des Monopols).

Wie umfassend die Kohärenzanforderung zu verstehen sei, meint das Verwaltungsgericht der bisherigen EuGH-Rechtsprechung nicht klar entnehmen zu können (obwohl der EuGH bislang von einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung von Wetten und Glücksspielen ausgegangen ist). Folgt der EuGH dem EFTA-Gerichtshof, der diese Frage bereits in seinem Ladbrokes-Urteil vom 30. Mai 2007 (Rs. E-3/06) geklärt hat, kann der Mitgliedstaat autonom das von ihm verfolgte Schutzniveau bestimmen, muss dieses dann aber konsequent über sämtliche Glücksspielformen verfolgen. Ein Monopol ist dann rechtlich nicht mehr haltbar, wenn bestimmte Formen (wie etwa in Deutschland Sportwetten) monopolisiert werden, während andere Formen mit gleicher Suchtgefahr (Pferdewetten) oder sogar noch höherer Gefahr (Spielautomaten) nicht in gleicher Weise reglementiert werden.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/02/2008 17:32
Gesetz für Wettmonopol geht durch Landtag


Baden-Württemberg hat ein Gesetz für den Erhalt des staatlichen Wettmonopols beschlossen. Der Landtag nahm den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag für das Glücksspielwesen ohne Aussprache einstimmig an.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte den Staatsvertrag im Dezember 2006 verabschiedet. Die Länder wollen damit das staatliche Wettmonopol für zunächst vier weitere Jahre sichern. Der Vertrag ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Allerdings müssen die Länderparlamente - wie jetzt in Baden-Württemberg - die Ausführungsgesetze verabschieden.

Gericht gab grünes Licht für staatliches Wettmonopol

Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Wettmonopol Ende März 2006 für zulässig erklärt, aber Bedingungen gestellt. Lottogesellschaften müssen demnach alles tun, um Spielsucht zu bekämpfen.

Anmerkung:
Wie die alles tun um Spielsucht zu bekämpfen,
hört man insbesondere in der stündlichen Lotto-Radiowerbung derzeit.
vogel

Im neuen Staatsvertrag wird im Paragraf 1 als erstes Ziel genannt, "das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen". Dazu soll unter anderem die Werbung eingeschränkt und das Internet-Spiel verboten werden.

Quelle: https://www.swr.de/


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Okay, das sind dieselben schrägen Landespolitiker, deren Banken Milliarden unserer Steuergelder
verzocken dürfen und dafür noch dicke Belohnungen erhalten.


Nur - wen soll ich bei der nächsten Landtagswahl in Baden-Württemberg wählen? bloed2

DIE LINKE ? warum


Das scheint diese arroganten Europarechtsbrecher noch am meisten zu verschrecken... frown :kackwurst



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/02/2008 18:37
Sportwetten: EU Kommission zeigt Entschlossenheit, Binnenmarktregeln durchzusetzen


Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande

Brüssel, 28. Februar 2008

Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande zu beschleunigen und so mit Entschlossenheit, unnötige, unangemessene und diskriminierende Restriktionen auf nationaler Ebene aufzuheben.

Die Europäische Kommission hat heute nach Prüfung der entsprechenden Antworten auf die sogenannten "Letters of Formal Notice" Griechenland und die Niederlande offiziell aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zu novellieren. Bei diesen offiziellen Aufforderungen handelt es sich um begründete Stellungnahmen, der zweiten Stufe der Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Reaktion geben, könnte die Kommission die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

Im griechischen Fall entschied die Kommission im Juni 2007 zu prüfen, ob nationale Regelungen mit Artikel 49 des EG-Vertrages übereinstimmen, der die Dienstleistungsfreiheit im Sportwettenmarkt garantiert. Die Kommission machte heute erneut geltend, dass ein Mitgliedsstaat nicht Restriktionen für den Zugang zu Sportwettenangeboten verfügen kann, während er gleichzeitig die Bürger dazu ermuntert, an Monopol-Wetten teilzunehmen von deren Einnahmen der Staat selber profitiert. Griechenland hat fast zwei Drittel der Anteile des Unternehmens OPAP privatisiert. Der Anbieter verfügt über die staatliche Sportwettenlizenz und ist mittlerweile an der Athener Börse notiert.

Der niederländische Fall betrifft ebenfalls Restriktionen auf Sportwetten-Angebote. In einem "Letter of Formal Notice" der Kommission vom April 2006 wurde das Land auf seine monopolistischen Restriktionen für Sportwetten-Angebote hingewiesen, die gegen Artikel 49 des EG-Vertrages verstoßen.

Als treibende Kraft hinter den sogenannten Gambelli- und Placanica-Urteilen des Europäischen Gerichtshofs hat Stanleybet die Führung im Rechtsstreit gegen mit dem EU-Recht unvereinbare Wettrestriktionen übernommen. Trotz der heutigen positiven Entwicklungen bedauert es Stanleybet, dass eine Reihe von Mitgliedsstaaten (Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Schweden) trotz der Maßnahmen der Europäischen Union keine Schritte eingeleitet haben, um die Unvereinbarkeit der jeweiligen Sportwetten-Restriktionen mit den Regelungen des EG-Vertrages zu korrigieren. Frankreich befindet sich ebenfalls auf Status einer begründeten Stellungnahme, muss jedoch noch einen konkreten und glaubhaften Vorschlag vorlegen, der mit EU-Recht vereinbar ist.

John Whittaker, Managing Director von Stanleybet International sagte: "Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Welche andere Möglichkeit als die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bleibt der Kommission bei Ländern, die keinen Kooperationswillen zeigen? Heute wurden Griechenland und die Niederlande verwarnt, was passiert jedoch mit den anderen Staaten? Beispielsweise befinden sich Dänemark, Ungarn und Finnland auf dem Status einer begründeten Stellungnahme. Es gibt keine Veränderungen bei der jeweiligen nationalen Gesetzeslage, aber die Kommission wird die Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Wir ermutigen die Kommission, in der Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin so nachhaltig zu agieren."

Griechenland und die Niederlande haben nun bis Ende April 2008 Zeit, um auf die Anfrage der Europäischen Kommission zu reagieren.

Stanleybet International
Konstantinos Maragkakis
Head of Communications
media@stanleybet.com

Euro RSCG ABC
Martin Scherer
martin.scherer@eurorscgabc.de

eike.meuter@eurorscgabc.de


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/02/2008 18:07
Heute gibt es bei isa-guide gleich drei Verwaltungsgerichtsurteile
zugunsten der privaten Sportwetten zu begrüßen. smile


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Verwaltungsgericht Minden entscheidet auch nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages (01.01.2008) zugunsten privater Sportwettenvermittler


Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 28.02.2008 (Aktenzeichen: 3 L 14/08) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden.

In seinem ersten Beschluss nach dem seit dem 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Minden davon aus, dass derzeit bessere Gründe für die Rechtswidrigkeit der Ordnungsverfügung des Antragsgegners bestünden. Die Ordnungsverfügung könne nicht auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag i.V.m. § 14 OBG gestützt werden.

Der Glücksspielstaatsvertrag, der wieder ein staatliches Monopol begründe, begegne erheblichen rechtlichen Bedenken.

Der Europäische Gerichtshof habe festgestellt, dass die Beschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten durch nationale Maßnahmen, nur unter vier Voraussetzungen vorgenommen werden könne: Sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden, die müssen zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, sie müssen zur Erreichung des verfolgten Zieles geeignet sein und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.

Das Gericht ist der Ansicht, dass bei der Frage, ob das nach nationalem Recht errichtete staatliche Sportwettenmonopol zur Verwirklichung des als maßgeblich genannten Ziels der Spielsuchtbekämpfung den Vorgaben einer kohärenten und systematischen Begrenzung nachkomme, alle Glücksspiele in die Betrachtung einbezogen werden müssen.

Es sei bei der gebotenen Gesamtschau jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Bereiche der Spielautomaten, der Pferdewetten, der Spielcasinos und Sportwetten unterschiedlich geregelt werden. Durch die Spielverordnung in der Fassung des Jahres 2006 seien sogar höhere Spielverluste und eine erhöhte Spielfrequenz bei Spielautomaten ermöglicht worden. Glücksspiele mit einem hohen Suchtpotential wie Pferdewetten würden von dem Lotteriestaatsvertrag nicht erfasst. Ferner sei die Anzahl der Spielcasinos in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht worden. Nach wie vor werbe Lotto agressiv für seine Produkte, die Werbung für ansteigende Jackpots nehme hysterische Züge an. Die Zahl der 26.000 Lottoannahmestellen sei nicht wesentlich reduziert worden. Auch sei Anfang des Jahres bekannt, dass im Herbst 2008 in Deutschland die größte staatliche Lotterie aller Zeiten starten soll. Das länderübergreifende "Euro-Lotto" soll bei jederZiehung einen Jackpot von mehr als 10 Millionen Euro garantieren, wobei Jackpots von mehr als 100 Millionen Euro möglich sein sollen. Die diversen TV-Lotterien bzw. Glücksspielshows dürfen weiter beworben und gesendet werden.

Das Gericht geht nach alledem davon aus, dass viel dafür spreche, dass der derzeitige generelle Ausschluss der in einem EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, auch deshalb gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstoße, weil dies eine unverhältnismäßige und nicht zwingend notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht darstelle.

Letztlich weist das Gericht darauf hin, dass nicht erkennbar sei, weshalb von einer privaten Sportwette eine Größere Gefährdung als von einer staatlich veranstalteten Wette ausgehen solle. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Gewinne zufließen, sondern welche Vorkehrungen getroffen werden, die Spielleidenschaft zu begrenzen und übermäßig hohe Verluste zu vermeiden.

Der Unterzeichner weist darauf hin, dass das Verwaltungsgericht Minden erfreulicherweise bereits zum dritten Male nach 2004 und 2006 eine Richtungsweisende Entscheidung zugunsten privater Vermittler getroffen hat.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/02/2008 18:12
Verwaltungsgericht Frankfurt bezweifelt Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht: Sportwettenvermittler kann weiter tätig sein


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem höherrangigen Europarecht geäußert und einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Frankfurt am Main gewährt (Beschluss vom 19. Februar 2008, Az. 7 G 4290/07(V). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittler kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem im EU-Ausland konzessionierten Buchmacher vermitteln.

In konsequenter Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung - vgl. etwa den Beschluss vom 9. Januar 2008, Az.: 7 G 4107/07 (3) und den Beschluss vom 17. Oktober 2007, Az 7 G 2644/07 (1) - beurteilt das VG Frankfurt den Ausgang des Hauptsacheverfahrens ausdrücklich als offen. Der Ausschluss der in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Sportwettanbieter vom deutschen Wettmarkt verstoße, wie sich aus der Placanica-Entscheidung des EuGH ergebe, gegen vorrangiges Europarecht.

Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OVG Saarlouis führt das VG Frankfurt aus, ein nationales Glücksspielmonopol sei nur dann europarechtlich zu rechtfertigen, wenn für den gesamten Glückspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werden. Dies sei allerdings auch angesichts des neuen Glücksspielstaatsvertrages zu bezweifeln:

"Im Hinblick auf diese klare und eindeutige Vorgabe des EuGH ist es tatsächlich mehr als fraglich, ob alleine die mit der Änderung des Lotteriestaatsvertrags beabsichtigten Einschränkungen unter gemeinschaftsrechtlichen Gesichtspunkten den Anforderungen an eine solche Politik zu genügen geeignet sind. Diese Frage muss jedoch im vorliegenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden, da (...) jedenfalls für das laufende Eilverfahren ohnehin von einer Unvereinbarkeit der gegenüber der antragstellenden Seite ergangenen Untersagungsverfügung mit dem Gemeinschaftsrecht auszugehen ist."

Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29.11.2006, Az. 6 B 89/06), des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 29.11.2006, Az. 2 StR 55/06), des OVG Schleswig und des OVG Saarlouis sowie die Schreiben der Europäischen Kommission hegt das VG Frankfurt erhebliche und durchgreifende Zweifel daran, ob das deutsche Sportwettenmonopol auch in seiner derzeitigen konkreten Ausgestaltung nach der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 mit höherrangigem Europarecht zu vereinbaren sei. Bei dem derzeitigen generellen Ausschluss der in einem anderen EU-Staat zugelassenen Sportwettenveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, handele sich um eine unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht.

Das VG Frankfurt beruft sich hierbei auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs:

"Der Europäische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil vom 6.11.2003 in der Rechtssache Gambelli (Rs. C-243101, NJW 2004, 139, Rdnr. 65) ausgeführt, dass aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gebotene Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht über das hinausgehen dürfen, was zum Erreichen des legitimen Ziels erforderlich ist. Es ist nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand nicht ersichtlich, dass allein im EU-Ausland veranstaltete Sportwetten betreffender Ausschluss vom deutschen Wettmarkt die zwingend gebotene Maßnahme ist, um die Spielsucht wirksam bekämpfen zu können. Denkbar und mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren wäre auch die Vergabe einer beschränkten, allerdings angemessenen Zahl von Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von EU-Sportwetten (vgl. EuGH, Urteil vom 6.3.2007, NJW 2007, 1515, Rdnr. 63 - Placanica)."

Zudem bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie der staatliche Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellt damit ungeachtet des Hessischen Glückspielgesetzes und des Staatsvertrages zum Glückspielwesen abermals klar, dass es sich bei der in Art. 49 EG verbürgten Dienstleistungsfreiheit um eine der grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheiten des europäischen Gemeinschaftsrechts handelt, in die nur aus schwerwiegenden zwingenden Gründen des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf. Stichhaltige Gründe, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien - so das Verwaltungsgericht - nicht vorgetragen worden, so dass die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen bzw. anzuordnen sei.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/02/2008 18:26
Im dritten Beitrag geht es zwar nicht um ein Urteil,
aber auch das Verwaltungsgericht München scheint
in die richtige Richtung zu gehen.


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Verwaltungsgericht München bezweifelt Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht und will über Eilantrag mündlich verhandeln


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat – als zweites bayerisches Verwaltungsgericht nach dem VG Regensburg (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 95) – Zweifel an der Vereinbarkeit des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht zu erkennen gegeben. Nachdem die Landeshauptstadt München bereits eine erste Untersagungsverfügung gegen einen von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler aufgrund formeller Mängel zurücknehmen musste, will das Verwaltungsgericht nunmehr über den Eilantrag hinsichtlich einer danach ergangenen zweiten Untersagungsverfügung mündlich verhandeln.

Bislang hatte das VG München Schutzanträge von Sportwettenvermittlern ohne nähere europarechtliche Prüfung und ohne Verhandlung zurückgewiesen. Offenbar beurteilt das Gericht die Rechtslage nach dem Auslaufen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist (bis Ende 2007) und nach Einleitung eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland durch die Europäische Kommission Ende Januar 2008 anders.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/02/2008 18:35
29. Februar 2008, 04:00 Uhr

Von Tina Kaiser

Problematische Werbung für Fußballer

Wolfsburg - Seit einigen Tagen hat die Frauen-Fußballmannschaft des VfB Wolfsburg einen neuen Sponsor. Auf 100 Meter Spielfeldbande prangen ein Kleeblatt und die Aufschrift Lotto. Die staatliche Toto-Lotto-Gesellschaft Niedersachsen tritt als neuer Werbepartner auf. Nach Ansicht von Rechtsexperten verstößt der Vertrag gegen den im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. "Laut Gesetz dürfen staatliche Lottoanbieter keinerlei Werbung mehr machen, die Anreiz zum Glücksspielen gibt", sagt Wulf Hambach, Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach. Stattdessen darf sich Werbung nur auf "eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel" beschränken. "Auf reine Information beschränkt sich ein solcher Sponsoringvertrag aber nicht", sagt Hambach, der auch private Wettfirmen vertritt: "Es handelt sich um einen taktischen Zug, Frauen als bislang kaum erschlossene Konsumentengruppe für Glücksspiel zu begeistern." Toto-Lotto Niedersachsen wollte sich auf Anfrage der WELT nicht dazu äußern.

Seit 1. Januar gilt der umstrittene Staatsvertrag, der private Wettanbieter verbietet und das staatliche Glücksspielmonopol manifestiert. Kritik gibt es von allen Seiten. Im Januar hatte etwa die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland dazu eingeleitet. Erbost reagierte auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Weil der österreichische Wettanbieter Bwin nicht mehr in Deutschland als Sponsor auftreten darf, entgehen den Bundesligavereinen jährlich 100 bis 300 Mio. Euro Werbeeinnahmen. Der VfB Stuttgart hatte als erster Bundesligaverein vor zwei Wochen Klage gegen den Glücksspielstaatsvertrag eingereicht, da sich der Verein benachteiligt gegenüber ausländischen Vereinen fühlt.

VfB-Stuttgart-Präsident Erwin Staudt zeigte sich irritiert über den Vertrag zwischen Toto-Lotto Niedersachen und den "Wölfinnen": "Ich würde gern erklärt bekommen, wie die Bekämpfung der Spielsucht mit dieser Vereinbarung in Einklang gebracht werden soll." Die "Ungleichbehandlung privater und staatlicher Glücksspielanbieter" könne ihn nur noch wundern.

Anwalt Hambach wertet den Vertrag als weiteres Indiz dafür, dass sich die staatlichen Glücksspielanbieter insgeheim schon wieder von ihrem Monopol verabschiedeten. "Offenbar bereiten sich die staatlichen Lottofirmen auf die nahende Liberalisierung vor." Ein ähnliches Signal sei auch die vor zwei Wochen angekündigte europäische Super-Lotterie mit einem Wochen-Jackpot von zehn Mio. Euro. Sie soll ab Herbst von einigen europäischen Staatslotterien veranstaltet werden. Der deutsche Lottoblock bestätigt Überlegungen, daran teilzunehmen. Nach Auffassung der meisten Rechtsexperten wäre ein solcher Mega-Jackpot ein klarer Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag, da er die Spielsucht fördere.


Quelle


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/03/2008 15:47
VG Stuttgart: Vermittlung von Sportwetten darf auch unter neuem Glücksspielstaatsvertrag nicht untersagt werden


Die Vermittlung von Sportwetten darf auch unter Geltung des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages vorläufig nicht untersagt werden. Dies folgt nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus weiterhin geltenden Zweifeln an der Vereinbarkeit auch der jetzigen deutschen Rechtslage mit Europäischem Gemeinschaftsrecht. Die Richter gewährten damit einem Betreiber, der in seinen Geschäftsräumen in Stuttgart Sportwetten an ein in Österreich niedergelassenes Unternehmen vermittelt, vorläufigen Rechtschutz (Beschluss vom 27.02.2008, Az.: 4 K 213/08).

Sachverhalt

Den Rechtsschutz gewährten die Richter gegen eine sofort vollziehbare Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 03.01.2008. Mit dieser Verfügung hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Vermittlung von Sportwetten untersagt und dem Antragsteller ein Zwangsgeld angedroht. Das VG setzte die Vollziehung der auf den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 11.12.2007 gestützten Untersagungsverfügung aus.

Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit EU-Gemeinschaftsrecht angezweifelt

Die Kammer habe mehrere Klageverfahren, die vergleichbare Untersagungsverfügungen beträfen, ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung verschiedener gemeinschaftsrechtlicher Fragen ersucht, weil sie durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht habe. Die maßgeblichen Fragen stellten sich auch unter Berücksichtigung des seit dem 01.01.2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrages, der nunmehr als Rechtsgrundlage Anwendung finde. Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bislang die von der Kammer formulierten Bedenken nicht geteilt habe, sei es im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung dem Betreiber nicht zuzumuten, angesichts nach wie vor durchgreifender gemeinschaftsrechtlicher Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 29. Februar 2008.


Quelle: https://rsw.beck.de/


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Es läßt sich doch die Tendenz erkennen, dass die meisten Verwaltungsgerichte
in ihrer Rechtssprechung deutlich gegen den Glücksspielstaatsvertrag urteilen.

Von der durch die Staatsmonopolisten propagierten Rechtssicherheit kann also keine Rede sein.

Der europäische Gerichtshof wird dann diesem unsinnigen Gesetz den Rest geben. coffee


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/03/2008 17:52
EU kritisiert Monopol in Frankreich


Online-Gaming-Verband: Geplante Zahlungssperre widerspricht eindeutig gegen EU-Recht

Wien - Die EU-Kommission kritisiert den Plan der französischen Regierung, dass französische Finanzinstitute per Verordnung dazu verpflichtet werden sollen, Zahlungsanweisungen bestimmter, von französischen Behörden genannter Online-Gaming-Anbieter, zu sperren. Dies teilt die European Gaming and Betting Association (EGBA) heute, Montag, mit.

Die EGBA begrüßt den Schritt der Kommission naturgemäß. Von dieser Regelung betroffen wären selbst jene Anbieter, die über eine Lizenz verfügen, reguliert und in der EU ansässig sind, so der Fachverband, der die Interessen der führenden europäischen Online-Anbieter von Wetten und Glücksspiel - Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet - vertritt.

"Der heutige von der Kommision gesetzte Schritt bestätigt, dass eine ungerechtfertigte Zahlungssperre in unserem Sektor eindeutig gegen EU-Recht verstößt", so die Generalsekretärin der EGBA, Sigrid Ligne. In dieser Maßnahme sei ein eindeutiges an andere Mitgliedsstaaten der EU und der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gerichtetes Signal zu erkennen, dass derartige Vorschläge nicht toleriert würden.

Verhaftungen

Die französischen Beschränkungen für ausländische Wettanbieter hatten 2006 bereits zur Verhaftung der Vorstände des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin in Südfrankreich geführt. Im Oktober hatte Frankreich weiter die Verhaftung in den Niederlanden des Geschäftsführers des schwedischen Online-Wettanbieters Unibet, Petter Nylander, veranlasst und dadurch heftige Kritik ausgelöst.

Der französische Verordnungsentwurf ist die zweite von zwei auf der Grundlage des Strafgesetzes 2007 verfassten Verordnungen, mit deren Hilfe technische Hindernisse zum Schutz der französischen Glücksspielmonopole errichtet werden sollen, die ohnehin bereits Gegenstand gesonderter Vertragsverletzungsverfahren sind, so die EGBA weiter.

Mit dem ersten im April 2007 gemeldeten Verordnungsentwurf sollten Internet-Service-Provider dazu verpflichtet werden, Verbraucher von dem Besuch jener Websites abzuhalten, die nicht von den französischen Gaming-Monopolisten Francaise des Jeux und PMU betrieben werden. Nach einer ausführlichen Stellungnahme der Europäischen Kommission im Juli vergangenen Jahres wurde jener erste Verordnungsentwurf nicht angenommen.

"Nicht akzeptabel"

Die Entscheidung verdeutliche einmal mehr, dass Einschränkungen des in Artikel 56 EG-Vertrag festgehaltenen freien Kapitalverkehrs nicht akzeptabel sind. Auch in Deutschland, Norwegen und den Niederlanden werden derzeit ähnliche Einschränkungen in Erwägung gezogen. In den USA existieren sie bereits. Wie das Beispiel der USA verdeutliche, sind derartige Grenzen nur schwer zu errichten, jedoch effizient und leicht zu umgehen. Sie begünstigen darüber hinaus die Entstehung eines Graumarkts, so Ligne.

Die heutige ausführliche Stellungnahme der Kommission verlängert die Stillstandsfrist, d. h. die Nichtannahmefrist, in der Frankreich seinen Verordnungsentwurf nicht verabschieden darf, bis zum 31. März 2008. Sollte Frankreich dann beschließen, den Text ungeachtet der Warnungen der Kommission zu verabschieden, kann die Kommission sofort ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. (APA)

Quelle: https://derstandard.at


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Es ist ein Dauertheater. popcorn








Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/03/2008 06:29
Verwaltungsgericht Stuttgart bezweifelt Vereinbarkeit der aktuellen Rechtslage und Verwaltungspraxis mit Europarecht: Sportwettenvermittler muss Untersagungsverfügung nicht befolgen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat – auch nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Januar 2008 – erneut durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit Europarecht geäußert. Es hat daher einer Sportwettenvermittlerin Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährt (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 4 K 465/08 G 4290/07(V). Das gleichzeitig eingeleitete Hauptsacheverfahren wurde bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Vorlagen des Verwaltungsgerichts ausgesetzt (Vorlagebeschlüsse des VG Stuttgart vom 24. Juli 2007, Az. 4 K 4435/06 u.a.).

Die von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de) vertretene Sportwettvermittlerin kann damit weiterhin Verträge über Sportwetten an einem in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es "der Antragsstellerin nicht zuzumuten, angesichts der nach wie vor durchgreifender Bedenken auch gegen die aktuelle nationale Rechtslage und Verwaltungspraxis vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die angegriffene Verfügung zu befolgen."

Die im vorliegenden Fall entscheidende 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wird auch in Kürze über den seit dem 6. Februar 2008 anhängigen Eilantrag des VfB Stuttgart wegen Untersagung der Werbung für private Sportwettenanbieter urteilen (Az. 4 K 456/08). Eine Entscheidung des EuGH über die Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte erst im nächsten Jahr ergehen.

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Es handelt sich um einen weiteren Beschluss unter einem anderen Aktenzeichen.


Vom Herr Hecker liest man in letzter Zeit gar nichts mehr. cool2

Die Zeitschrift "ZfWG - Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht" bringt keine neue Ausgabe mehr zustande
und aktualisiert ihre Internetseite nicht mehr.

warum

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/03/2008 17:24
Zitat
Vom Herr Hecker liest man in letzter Zeit gar nichts mehr.



Tss, noch am gleichen Tag erschien neuer absurder Stuß von diesem Rechtsverdreher.

Am liebsten würde der sämtlichen Bankverkehr und alle Computer
hinsichtlich Wettaktivitäten überwachen lassen. vogel



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Siegeszug der Sportwettenindustrie kaum aufzuhalten


Im Bereich der Sportwetten polarisiert der Name Robert Hoyzer in Deutschland wie kein zweiter, seit bekannt geworden ist, dass er in seiner Funktion als DFB-Schiedsrichter an einem Wettskandal beteiligt gewesen ist. Durch bewusste Fehlentscheidungen wurde zwischen 2002 und 2004 der Ausgang mehrerer Spiele der 2. Fußball-Bundesliga und des DFB-Pokalwettbewerbs manipuliert, auf die wiederum Mitglieder einer kroatischen Wettmafia zuvor Geld gesetzt hatten. Der Skandal hat so hohe Wellen geschlagen, dass sogar ein neues Verb für den Betrugsvorgang Einzug in den Sprachgebrauch fand: hoyzern erreichte bei der Wahl zum Wort des Jahres 2005 Platz 7.

Derartige kriminelle Machenschaften sind in dem Milliardenmarkt aber bislang die Ausnahme geblieben. Das Grundprinzip der Branche ist denkbar einfach: Entweder man setzt klassisch und zu festen Gewinnquoten bei einem Buchmacher auf den Ausgang eines Sportwettbewerbs oder – die neuere und zunehmend beliebte Form – man wettet in einer Onlinebörse direkt gegen die Kontrahenten. Dabei zählt neben den Klassikern wie Pferde- und Hunderennen sowie Boxkämpfen heute vor allem der internationale Spitzenfußball zu den beliebtesten Wettobjekten. Insbesondere die letzte Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 hat der Branche einen enormen Wachstumsschub beschert. Allein in Deutschland und Großbritannien – den beiden größten Märkten in der EU – konnten die Umsätze um 30,0 bzw. 23,3 Prozent zulegen. Im Anschluss ist der Markt hierzulande allerdings stark eingebrochen. PricewaterhouseCoopers geht davon aus, dass sich die kumulierten Erlöse 2008 nur noch auf rund 1,26 Mrd. US-Dollar belaufen, ein Rückgang von fast einem Viertel in nur zwei Jahren (Quelle: PWC: Global Entertainment and Media Outlook 2007-2011).

Diese Entwicklung ist allerdings nicht auf die Nachwirkungen der Betrügereien, sondern vor allem auf die politischen Bestrebungen zurückzuführen, dass staatliche Glücksspiel-Monopol gegen konkurrierende Anbieter aus dem privaten Sektor zu verteidigen. Die Bemühungen gipfelten im Jahr 2007 in der Verabschiedung eines neuen Staatsvertrags für die Branche, der die Werbeaktivitäten der nicht-öffentlichen Gesellschaften stark einschränkt und für die Geschäftstätigkeit in vielen Bereichen eine inländische Lizenz voraussetzt. Da bei den Sportwetten allerdings lediglich der staatliche Anbieter ODDSET eine Genehmigung erteilt bekommt, bedeutet die Neuregelung faktisch das Aus für den privaten Sektor. Gegen diesen Eingriff in den lukrativen Markt regt sich seitdem heftiger Widerstand. Neben zahlreichen Verbänden und Branchen hat sich vor allem die EU-Kommission an die Spitze der Kritiker gestellt. Der zuständige Kommissar für den Binnenmarkt hat Ende Januar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da u.a. die Regelungen zum Verbot von Sportwetten und Glücksspiel im Internet ebenso wie die Einschränkungen der Werbemöglichkeiten für Unternehmen der Branche nicht mit der Dienstleistungsfreiheit in der Union vereinbar sind. Lenkt die hiesige Politik in diesen Fragen in den nächsten Monaten nicht ein, dürfte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Auch gegen sechs weitere Staaten – Dänemark, Finnland, Italien, die Niederlande, Schweden und Ungarn – laufen Verfahren, da hier im Gegensatz zum EU-Recht auch dann nationale Lizenzen notwendig sind, wenn bereits eine Genehmigung aus einem anderen Staat der Union vorliegt. Setzt sich die Kommission mit ihren Forderungen durch, dürfte eine umfassende Liberalisierung bevorstehen, die der Branche einen enormen Auftrieb verleihen könnte.

Aber selbst bei einem Scheitern der EU-Initiative dürfte der Markt in denjenigen Ländern, die den Sportwettenbereich schon heute für den privaten Sektor geöffnet haben, weiter wachsen und von den kommenden Großereignissen – EM 2008, WM 2010 – profitieren. PWC schätzt vor diesem Hintergrund, dass die Umsätze in sieben ausgewählten EMEA-Nationen (Europe, Middle East, Africa) trotz einer schwachen Entwicklung in Deutschland im Jahr 2010 bei 4,6 Mrd. US-Dollar liegen werden, eine Steigerung von 26 Prozent gegenüber 2007

Der deutsche Sonderweg führt dabei nicht nur dazu, dass der hiesige Markt kaum wachsen dürfte, sondern verhindert durch die Beschränkung der Lizenzvergabe an die staatliche ODDSET, eine Kooperationsgemeinschaft der 16 Landeslotteriegesellschaften, auch die Etablierung von im europäischen Kontext wettbewerbsfähigen privaten Anbietern. Dementsprechend stellt das Land derzeit kein Mitglied in dem im Jahr 2006 aufgelegten S-BOX-Sportwetten Performance-Index. Stattdessen dominieren neben der australischen Tabcorp. Holdings, dem einzigen nichteuropäischen Vertreter, vor allem Firmen aus wettfreundlichen EU-Staaten wie England, Irland, Österreich oder Spanien die Auswahl. Mit dem maximal möglichen Anteil von 20 Prozent ist beispielsweise die traditionsreiche britische Lotteriefirma William Hill, die bereits im Jahr 1934 das Geschäft mit den Sportwetten aufgenommen hat, ein Schwergewicht. Ein hoher Anteil entfällt auch auf die größten Anbieter aus Irland (Paddy Power, Anteil: 14,7 Prozent) und Österreich (bwin, Anteil 13,1 Prozent). Das Unternehmen aus der Alpenrepublik verdankt dabei seine heutige Größe vor allem der Pionierarbeit im Bereich der Online-Sportwetten und zählt in diesem wachstumsstarken Segment noch immer zu den ersten Adressen.

Allerdings musste bwin, ebenso wie zahlreiche britische Internet-Wettanbieter, in diesem Geschäft vor zwei Jahren einen heftigen Rückschlag verkraften, als die USA mit dem Unlawful Internet Gambling Enforcement Act amerikanischen Banken den Geldtransfer zu Offshore-Anbietern von internetbasierten Glücksspielen untersagt und damit ausländische Unternehmen vom Heimatmarkt de facto ausgeschlossen haben. Von dem damit einhergehenden Kursrutsch der Gesellschaften hat sich der S-BOX Index seitdem noch nicht wieder erholt. Allerdings findet seit dem Herbst 2006 eine Stabilisierung statt, die vor allem durch das dynamische Branchenwachstum in den weniger regulierten Ländern ermöglicht wurde.

Mittelfristig bestehen gute Chancen, dass sich die liberalen Kräfte auf breiter Front durchsetzen und die Kurse der Branchengrößen wieder beflügeln. Dafür dürfte vor allem der wachsende Druck durch die EU-Kommission oder die Welthandelsorganisation sorgen. Aber auch kurzfristig stellen die Sportwettenanbieter bereits eine interessante Option dar, da die EM 2008 gerade für die europäischen Unternehmen gute Geschäfte verspricht.

Wer vor diesem Hintergrund trotz der noch laufenden juristischen Auseinandersetzung um staatliche Monopole und restriktive staatliche Regulierung in den Sektor investieren will, ist bei dem stark europäisch geprägten S-BOX Sportwetten Index gut aufgehoben. Ein Investment kann dabei über ein Open-End Anlagezertifikat der Deutschen Bank (DB1BKX) erfolgen, das die Indexentwicklung 1 zu 1 nachbildet.

Quelle: https://www.ariva.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/03/2008 15:35
Neue Spielautomaten bergen große Suchtgefahr


Untertürkheim: Neue Generation der Geräte lockt mit hohen Gewinnen - Beratungsstellen fordern Gesetzgeber zum Handeln auf

Von Alexander Müller

In Gaststätten, Cafes oder Wettbüros sprießen die Spielautomaten wie Pilze aus dem Boden. Die neue Generation der Geräte lockt mit hohen Gewinnen - aber auch die Einsätze sind enorm gestiegen. "Das birgt natürlich eine ganz große Suchtgefahr", weiß Spielsuchtberater Martin Epperlein von der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (Eva).

Sie sind bunt, laut und haben ein unglaublich großes Spielangebot - aber vor allem locken sie mit satten Gewinnen. Die neue Generation der Geldspielautomaten überflutet Stuttgart. Der Markt entwickelt sich dabei rasend schnell. Die Aussicht auf große Umsätze sorgt für eine ständige Weiterentwicklung von Seiten der Hersteller. Zu schnell für die staatlichen Überwachungsorgane. "Wir hinken dem immer etwas hinterher", gesteht Stefan Braun, der Leiter der Gaststätten- und Gewerbeaufsichtsbehörde in Stuttgart. Seit einigen Jahren sei eine enorme Zunahme der Geräte zu verzeichnen.

Die Vielfalt ist groß. Auf der einen Seite stehen die Geräte, bei denen per Knopfdruck Walzen in Bewegung gesetzt werden, auf denen sich verschiedene Symbole befinden. Wenn sich dabei eine Reihe von gleichen Symbolen ergibt, gewinnt der Spieler - offiziell aber nur Punkte. Die ältere Generation ist als Unterhaltungsspielgeräte deklariert. "Ein Geldgewinn ist nicht gestattet", sagt Braun. Die Realität sieht anders aus: Oft werden die gewonnenen Punkte unter der Theke bar ausgezahlt. "Damit bewegt man sich im illegalen Bereich", warnt Braun. Schließlich sei kein Unterhaltungswert zu erkennen, "wenn sich innerhalb von zwei Sekunden die Walzen drehen und man wartet, ob nun zwei Erdbeeren oder drei Zitronen erscheinen". Auf zirka 3000 solcher illegalen Geldspielgeräte schätzt er die Zahl in Stuttgart. "Aber die Dunkelziffer ist sicher noch viel höher", weiß Braun.

Das lukrative Geschäft floriert. So ist bereits wieder eine neue Generation von Geräten auf dem Markt. Die Automaten haben neben den Walzen ein sehr viel größeres Spielangebot, wie Kartenspiele und Roulette-Arten. Bei den Einsätzen ist die Grenze weit nach oben versetzt. So sind beim großen Roulette bis zu sechs Euro pro Zahl möglich. Entsprechend groß können die Gewinne ausfallen. Ein verlockendes Angebot. Dennoch sind dem auch Grenzen gesetzt. Als Gewinnspielautomat deklariert, müssen sie laut Paragraph 13 der Spielverordnung von der Physikalisch-technischen Bundesanstalt, dem Automaten-TÜV, zugelassen werden. Dabei sieht der Gesetzgeber klare Richtlinien vor. Die Summe der Verluste darf pro Stunde nicht mehr als 80 Euro betragen, und im Gegenzug darf der Gewinn in der gleichen Zeit nicht 500 Euro überschreiten. Und auch ein zeitliches Limit ist gesetzt. "Nach einer Stunde macht der Automat eine Pause von fünf Minuten", weiß Braun. Mit dem normalen Geldspielautomat früherer Tage mit gerade einmal 20 Cent Einsatz, hat das nicht mehr viel gemein. "Das ist vergleichbar mit dem kleinen Spiel im Casino", sagt Braun. Drei solcher Spielgeräte dürfen in Gaststätten aufgestellt werden, für Spielhallen liegt die Anzahl bei zwölf. Für die Wirte bedeuten die Spielgeräte schnell und leichtverdientes Geld. "Die Suchtgefahr ist groß. Es ist ein Problem, das in der Gesellschaft noch nicht richtig wahrgenommen wird", sagt Braun.

Steigende Zahl von Spielsucht

Die Zahl der Spielsüchtigen steigt stetig. "Waren es vor rund zehn Jahren gerade einmal zehn bis 15, so haben wir nun bis zu 250 Fälle im Jahr", sagt Martin Epperlein. Dabei ist der Anteil der Probleme mit den Spielautomaten enorm hoch, weiß der Spielsuchtberater der Eva. Vor allem die Art der neuen Automaten sei sehr drastisch. Viele der Betroffenen hätten sich fast in den Ruin gespielt. "Das Geld ist oft der Anlass, aber durch die Sucht wird auch das soziale Umfeld vernachlässigt", sagt Epperlein. Deshalb fordert er den Gesetzgeber zum Handeln auf. In vielen Bereichen wurde durch den Staatsvertrag der Spielsucht Einhalt geboten. In Casinos wurden bundesweit Zugangskontrollen auch schon im kleinen Spiel eingeführt, selbst Toto-Lotto weist stets auf die Gefahren hin. "Einzig der Bereich der Geldspielautomaten wurde ausgelassen - obwohl das der wichtigste ist", betont Epperlein. So werden wohl weiter neue Generationen von Geräten auf den Markt kommen.

Quelle: https://www.ez-online.de


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Hat jemals einer dieser heuchlerischen Landespolitiker oder ein Bundespolitiker
ein Verbot der idiotischen Geldspielautomaten gefordert? vogel


Es geht beim Glücksspielstaatsvertrag eben nicht um Spielsuchtbekämpfung,
sondern um Erlangung einer beherrschenden Marktposition.

Somit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfüllt und der Wettmarkt muss liberalisiert werden.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/03/2008 15:15
Ich habe mal das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
in Baden-Württemberg hinsichtlich Strafen gegen Internetspieler durchforstet.

Im § 17 werden die Strafen bzw. Ordnungswidrigkeiten geregelt.



Fünfter Abschnitt

Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 17
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet, vermittelt
oder durchführt, ohne eine nach diesem Gesetz erforderliche
Erlaubnis zu besitzen,

2. als Veranstalter, Vermittler oder Durchführer eines
öffentlichen Glücksspiels den in der Erlaubnis ge-
troffenen Regelungen zum Jugendschutz zuwiderhandelt,

3. für unerlaubte Glücksspiele wirbt,

4. seiner Aufklärungspflicht aus § 7 GlüStV nicht nachkommt,

5. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GlüStV die erforder-
lichen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt
oder verlangte Unterlagen und Hinweise nicht vorlegt,

6. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV als Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut vollziehbaren Untersagungsverfügungen
der zuständigen Behörde nicht nachkommt,

7. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV als Dienste-
anbieter vollziehbaren Untersagungsverfügungen der
zuständigen Behörde nicht nachkommt,

8. gegen Bestimmungen oder Nebenbestimmungen einer
behördlichen Erlaubnis nach § 17 GlüStV verstößt

9. der Pflicht zur Anzeige einer vorgesehenen Veranstaltung
bei der zuständigen Behörde nach § 12 Abs. 2
Halbsatz 2 nicht rechtzeitig nachkommt,

10. als gewerblicher Spielvermittler einer Anforderung
des § 19 GlüStV zuwiderhandelt,

11. als gewerblicher Spielvermittler den Bericht nach § 15
Abs. 3 nicht oder verspätet vorlegt,

12. entgegen §§ 20, 21 Abs. 3 oder § 22 Abs. 2 GlüStV
gesperrte Spieler an den dort genannten Glücksspielen
ohne die erforderliche Identitätskontrolle teil-
nehmen lässt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis
zu 500 000 € geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Behörde,
die für die Durchführung der verletzten Vorschrift
zuständig ist.


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In diesem Abschnitt ist NICHTS über Sanktionen gegen die Spieler
selbst geregelt, ergo kann es keine Strafmaßnahmen gegen Internettipper geben.

Es werden lediglich die Veranstalter, eventuell auch Kreditinstitute und Provider, mit Strafen bedroht.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/03/2008 18:38
Staatliches Sportwettenmonopol auch nach dem Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig


Neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg

Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat erneut durchgreifende Zweifel an den staatlichen Sportwettenmonopol geäußert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gewährt.

Nach Auffassung des VG Arnsberg verstößt das staatliche Sportwettenmonopol auch nach dem Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag am 1. Januar 2008 gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Das Gericht gab in einem Eilbeschluss vom 5. März 2008 (Az. 1 L 12/08) dem Schutzantrag einer Sportwettenvermittlerin gegen den Bürgermeister der Stadt Olsberg statt, der die Vermittlung von Sportwetten an einen Buchmacher mit britischer Lizenz untersagt hatte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung - wie bereits im letzten Jahr - mit weiterhin durchgreifenden Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Untersagung der Sportwettenvermittlung an private Veranstalter mit Lizenz eines EU-Mitgliedstaates. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von privaten Sportwetten durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz gegen die nach dem EG-Vertrag garantierte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstoße. Denn ein Staatsmonopol auf die Veranstaltung von Sportwetten wie in Nordrhein-Westfalen sei zum Zweck der Spielsuchtbekämpfung und des Spielerschutzes bereits im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht erforderlich. Es sei nicht ersichtlich, dass wirksame Maßnahmen der Kontrolle und Einschränkung des Glücksspielangebotes zur Spielsuchtbekämpfung nicht auch gegenüber privaten Veranstaltern ergriffen werden könnten.

Im Übrigen fehle es in Nordrhein-Westfalen an der europarechtlich geforderten kohärenten Begrenzung von Spieltätigkeiten im gesamten Glücksspielbereich, um Zulassungsbeschränkungen für private Veranstalter mit Sitz in der Europäischen Union rechtfertigen zu können. Dies zeigten bereits die gesetzlichen Regelungen bei den staatlich monopolisierten Sportwetten einerseits und dem privat organisierten Glücksspiel an Spielautomaten, das den Sportwetten gegenüber ein wesentlich höheres Suchtpotential berge, andererseits.

Die gemeinschaftsrechtswidrigen nordrhein-westfälischen Regelungen über das Verbot privater Sportwetten müssten daher im Ergebnis unangewendet bleiben.

In ähnlicher Weise hatte sich kürzlich auch das VG Minden, ebenfalls zur Rechtslage in NRW, geäußert (Beschluss vom 28. Februar 2008, Az. 3 L 14/08).

Gegen den Beschluss des VG Arsberg ist allerdings eine Beschwerde zum OVG NRW möglich. Dieses hatte in den letzten beiden Jahren zwar eine nicht gerechtfertigte Verletzung von Europarecht festgestellt, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit aber wegen einer angeblichen Rechtslücke nicht angewendet. Dagegen hatte das VG Köln eine Vorlagefrage beim Europäischen Gerichtshof gestellt (Rechtssache Winner Wetten).

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/03/2008 18:43
Landgericht Essen: Vermittlung von Sportwetten in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 nicht strafbar


Mit einem Beschluss vom 08.02.2008 – 26 Qs 4/08 – hat das Landgericht Essen eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Essen gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 27.12.2007 zurückgewiesen. Das Amtsgericht Essen-Steele hatte zuvor aus rechtlichen Gründen die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Betreiber eines Wettbüros in Essen, der Sportwetten an ein Wettveranstaltungsunternehmen innerhalb der europäischen Gemeinschaft vermittelt hatte, abgelehnt.

Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Essen. Die Kammer des Landgerichts Essen hat unter ausdrücklicher Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsauffassung festgestellt, dass das dem Angeschuldigten vorgeworfene Verhalten – jedenfalls im maßgeblichen Zeitraum bis zur gesetzlichen Neuregelung des Sportwettmonopols – ab dem 01.01.2008 nicht als unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen gemäß § 284 StGB zu bestrafen sei.

Dabei stellt das Landgericht zunächst zutreffend fest, dass § 284 StGB nur dann angewandt werden kann, wenn die zugrunde liegenden Regelungen der Sportwettgesetze verfassungskonform sind. Eine Grundgesetzwidrigkeit lasse eine Strafbarkeit entfallen, wobei auf die Entscheidung des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 verwiesen wird. Im dortigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof hatte der Unterzeichner einen Vermittler von Sportwetten vertreten, dem die gleiche Tätigkeit für den Zeitraum vor dem 28.03.2006 als strafbares Verhalten vorgeworfen wurde. Der Bundesgerichtshof hatte in dortigen Verfahren auf die objektive Unanwendbarkeit der Strafnorm aufgrund der Verfassungswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols erkannt.

Das Landgericht Essen verweist nunmehr zutreffend auf Artikel 103 Abs. 2 GG, wonach die Tat vor ihrer Begehung durch Gesetz mit Strafe bedroht sein muss. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Übergangszeitraum vom 28.03.2006 bis zum 31.12.2007 sei die verwaltungsakzessorische Strafvorschrift des § 284 StGB indes nicht hinreichend bestimmt.

Dabei stellt das Landgericht zutreffend fest, dass die bisherige Rechtslage für den Übergangszeitraum nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft war.

Damit hänge die Strafbarkeit nach § 284 StGB während dieser Übergangszeit letztlich davon ab, ob das Land den verfassungsrechtlichen Vorgaben in der Übergangszeit hinreichend nachgekommen sei. Mit Artikel 103 Abs. 2 GG sei es jedoch unvereinbar, die Strafbarkeit von dem Verhalten eines Dritten abhängig zu machen.

Insofern konnte nach Auffassung des Landgerichts Essen auch dahinstehen, ob der Angeschuldigte sich darüber hinaus in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe.

Damit hat ein weiteres Landgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 und dem im Strafrecht zu beachtenden Bestimmtheitsgrundsatz darauf erkannt, dass in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 gerade nicht von einem strafbaren Verhalten ausgegangen werden könne. Diese Rechtsprechung kann man zwischenzeitlich als ganz herrschend bezeichnen, nachdem etwa zehn weitere Land- und Oberlandesgerichte bereits in vergleichbarer Form zu der Straflosigkeit des Verhaltens der Vermittlung von Sportwetten in diesem Zeitraum gelangt sind.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/03/2008 18:47
VG Frankfurt am Main ändert Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ab


Beschluss vom 28.02.2008 - 7 L 89/08.F (V)

Rechtsanwalt Marco Rietdorf
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28.02.2008 - 7 L 89/08F (V) - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Abänderungsverfahren einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an die in Österreich konzessionierte Firma Happybet Sportwetten GmbH vermittelt, wiederhergestellt bzw. angeordnet. Die 7. Kammer gibt damit nunmehr nicht nur Eilanträgen, sondern auch Abänderungsanträgen statt.

Die § 80 Abs. 7 VwGO statuierten Voraussetzungen werden von dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Hinweis auf das mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft getretene Hessische Glücksspielgesetz sowie den am 01.01.2008 in Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland bejaht. Das Verwaltungsgericht führt sodann aus, dass die Vereinbarkeit der angefochtenen Untersagungsverfügung mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht zweifelhaft sei. Zur Begründung wird u.a. auf das von der Europäischen Kommission unter dem Datum des 31.01.2008 gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren Nummer 2007/486 sowie den Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 30.01.2008 - 12 A 102/06 verwiesen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält eine Abänderung der ergangenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ferner auch im Hinblick darauf für gerechtfertigt, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof mittlerweile in vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten, die im Beschwerdeverfahren anhängig sind, anregt zu prüfen, ob den Interessen der dortigen Antragsteller nicht schneller Rechnung getragen werden könne, wenn ein Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO beim Verwaltungsgericht gestellt werde. Die erkennende Kammer wertet dies als Indiz dafür, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof seine bisher praktizierte und von der Rechtsprechung der Kammer abweichende Rechtsprechung aufgeben könnte.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht sich durch diese Umstände in seiner bislang vertretenen Auffassung bestätigt und verweist abermals darauf, dass ein nationales Glücksspielmonopol nur dann gemeinschaftsrechtlich zu rechtfertigen sei, wenn für den gesamten Glücksspielsektor eine kohärente und strenge Begrenzungspolitik und eine systematische Bekämpfung der Wettsucht verfolgt werde. Unter Hinweis auf die Placanica-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt das Verwaltungsgericht zudem klar, dass der generelle Ausschluss der in einem anderen EU-Staat zugelassenen Sportwettveranstalter vom deutschen Wettmarkt und das daran geknüpfte Verbot, solche Wetten im Inland zu vermitteln, gegen zwingendes Gemeinschaftsrecht verstoße. Insoweit handele es sich um unverhältnismäßige und nicht notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Spielsucht. Anhaltspunkte dafür, dass private Vermittler von Sportwetten nicht die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht wie die staatlichen Monopolanbieter in Hessen ergreifen könnten, existieren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht. Die Anordnung des Sofortvollzuges erweise sich daher unverhältnismäßig im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Abschließend weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass ein Eingriff in eine der grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts nur aus schwerwiegenden Gründen des allgemeinen Interesses gerechtfertigt werden könne. Stichhaltige Gründe, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten, seien - so das Verwaltungsgericht - von der Behörde nicht vorgetragen worden.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/03/2008 06:38
PARR: FDP fordert Ende des Glücksspielstaatsvertrages


BERLIN. Zum Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Die Bedenken der FDP-Fraktionen in Bund und Ländern sind angemessen und richtig: Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag und das zugehörige nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz verstoßen gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU. Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich erneut für eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes aus und fordert ein Ende des Glücksspielstaatsvertrages.

Knappe zwei Monate nach Inkrafttreten bröckelt das Glücksspielmonopol in Deutschland bereits gewaltig. Nach der Mitteilung der EU-Kommission von Ende Januar folgt das Verwaltungsgericht Arnsberg: Das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht.

Jetzt ist Ministerpräsident Jürgen Rüttgers aufgefordert, dieses Urteil ernst zu nehmen und für die dringend notwendige Rechtssicherheit zu sorgen.


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Dort wo die FDP in den Ländern mitregiert hat sie kräftig für den GlüStV gestimmt. mad

In Baden-Württemberg wurde über das Gesetz zuletzt nicht einmal mehr debattiert.

Auch eine Form der Heuchelei. bloed2


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/03/2008 14:59
Lotto-Verstaatlichung gescheitert: Herbe Niederlage für Rheinland-Pfalz



Hamburg, 12. März 2008.
Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück. "Diese erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts," kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die Lottokonzession öffentlich auszuschreiben."

Entgegen der Auffassung der Landesregierung zwingt der seit Jahresbeginn geltende neue Glücksspielstaatsvertrag keinesfalls zur Verstaatlichung von Lotterieveranstaltern. Das OLG Düsseldorf bestätigt in seinem Beschluss klar die Position der Europäischen Kommission, des Bundeskartellamts und des Deutschen Lottoverbands: "Eine effektive Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht sowie ein wirksamer Verbraucherschutz lassen sich ohne weiteres auch (und vor allem) durch entsprechende gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen des Glücksspielgeschäfts, darauf abgestellte Anforderungen an einen Konzessionsinhaber sowie eine konsequente Überwachung des Glücksspielbetriebs gewährleisten."

Einen weiteren schweren Schlag gegen das Monopol fügt das OLG noch hinzu: "Sollte - wovon ersichtlich die Europäische Kommission ausgeht - die Lotto GmbH bislang ohne Ausschreibung mit dem Lottogeschäft beauftragt sein, wird das betraute private Lottounternehmen künftig in einem transparenten und fairen Bieterwettbewerb zu ermitteln sein." Das bedeutet: Lotto Rheinland-Pfalz wird die Konzession entzogen werden müssen, um sie anschließend europaweit auszuschreiben.

Die Argumentation des Landes, das Bundeskartellamt an ein vom Land selbst geschaffenes Gesetz zu binden, hat das OLG mit Hinweis auf den "selbst geschaffenen Normenkonflikt" eine eindeutige Abfuhr erteilt. "Diese vollständige Niederlage der Landesregierung belegt den ganzen Unsinn der verfehlten Glücksspielpolitik der Länder," so Norman Faber. "Die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das deutsche Glücksspielrecht ist schon 2 Monate nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ein Trümmerhaufen. Es ist höchste Zeit für einen Neuanfang."

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf stimmt mit der Einschätzung der Verwaltungsgerichte überein. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte die Vereinbarkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht verneint und zugunsten privater Sportwettvermittler entschieden (so u.A. VG Frankfurt, VG Minden, VG München). So hält es das VG Minden nicht für erkennbar, weshalb von einer privaten Sportwette eine größere Gefährdung als von einer staatlich veranstaltete Wette ausgehen solle. Die Gefährdung hänge nicht davon ab, wem die Gewinne zufließen. "Dieser einfachen Wahrheit, die umso mehr noch für das nicht suchtgefährdende Lotto gilt, hätte sich der Gesetzgeber nicht verschließen dürfen", so der Präsident des DLV.

Den Originaltext des Beschlusses leiten wir Ihnen gern per E-Mail zu:

Pressekontakt:
André Jütting
ajuetting@deutscherlottoverband.de

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/03/2008 22:01
Der folgende Artikel ist ein gutes Beispiel dafür, wie irreal
die Argumentation bei den Staatsmonopolisten inzwischen ist.

So wie das Urteil des BVG war, dürfen diese wirren Herren
noch nicht einmal an ein solches Super-Lotto denken,
ohne sofort ihren bescheuerten Glücksspielstaatsvertrag
in die Tonne zu kloppen. mad vogel



Super-Lotterie

Glücksrad war gestern

Der Deutsche Lottoblock plant die Beteiligung an einer Jackpot-Lotterie mit Gewinnsummen von mehr als 100 Millionen Euro. Doch solch hohe Einzelgewinne sind rechtlich zweifelhaft und erhöhen die Spielsuchtgefahr.

Von Konrad Fischer

Von November an plant der Lottoblock eine neue Super-Lotterie, bei der Spitzengewinne von mehr als 100 Millionen Euro ausgezahlt werden sollen.
Neben Deutschland wollen sich Lottogesellschaften aus sieben baltischen und skandinavischen Ländern sowie Italien an dem Gewinnspiel beteiligen. Durch die Kooperation kann die Zahl der Teilnehmer und die Gewinnsumme gesteigert werden.

Klaus Sattler von der Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg bestätigt die Pläne. "Wir warten nur noch auf die Freigabe des wissenschaftlichen Fachbeirats“, fügt er hinzu. Der muss prüfen, inwieweit das Vorhaben mit den Bestimmungen des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages vereinbar ist. Nur nach der Freigabe durch den Fachbeirat könnte das neue Glücksspiel starten.

Hoher Preis

Vorbild für das neue Konzept ist die Lotterie Euro Millions, die in neun europäischen Ländern, darunter Großbritannien und Spanien, seit einigen Jahren für Furore sorgt. Gewinnsummen von mehreren hundert Millionen Euro locken dort die Kunden in die Annahmestellen. "Gerade in kleinen Ländern hat die Lotterie richtig eingeschlagen“, so ein Sprecher der schweizerischen Lottogesellschaft Swisslos. Die konnte ihren Umsatz durch das neue Tippspiel um fast vierzig Prozent steigern. Betrug der Umsatz 2004 noch rund 800 Millionen Franken (509 Millionen Euro), stieg er durch Euro Millions bis 2006 auf 1,1 Milliarden Franken (700 Millionen Euro). Swisslos bezeichnet die Einführung der Lotterie daher als Quantensprung. "Euro Millions ist inzwischen unser wichtigstes Produkt."

Zwei Euro müsste der Kunde bei der Super-Lotterie pro getippter Zahl hinlegen, beim klassischen Lotto sind es 75 Cent. Wer am Ende fünf aus fünfzig Zahlen richtig tippt, wird am Gewinn beteiligt.

Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht sieht in dem Trend zu großen Jackpots einen generellen Wandel, der sich in der Branche vollzieht. Immer seltener sind es Sachpreise oder kleinere Geldgewinne, mit denen Unternehmen auf Kundenfang gehen. Ob beim Telefonquiz im Fernsehen oder am Schalter der Lotto-Filiale - über die Attraktivität eines Gewinnspiels entscheidet vor allem die Höhe der Gewinnsumme.

Trügerische Alltagsweisheiten

"Mit dem höheren Jackpot steigt aber keineswegs die Gewinnchance“, stellt Füchtenschnieder, selbst Mitglied des entscheidungsberechtigten Lotto-Fachbeirats klar. Viele Spieler sitzen diesem Trugschluss jedoch auf.

"Wir warnen daher vor dem erhöhten Suchtpotential großer Jackpot-Lotterien.“ So werden im klassischen Glücksspiel an Automaten und in Spielbanken insbesondere solche Spiele nachgefragt, die große Einzelgewinne versprechen. Diese Tendenz bestätigt der Swisslos-Sprecher: "Je größer die Jackpots sind, desto größer ist die Zahl der Spieler." Eine einfache Rechnung - die auch der Deutsche Lottoblock verstanden hat.

"Wenn ein Jackpot mehrere Male nicht geknackt wird, leiten viele Menschen daraus ab, dass die Gewinnchance steigt“, erläutert Ilona Füchtenschnieder ein weiteres Problem. Frei nach dem Motto: Irgendwann muss es ja klappen.

Diese Alltagsweisheit ist in dem Fall allerdings trügerisch. "Denn die statistische Wahrscheinlichkeit bleibt vollkommen gleich“, so Füchtenschnieder. Eine weitere beliebte Falle ist der statistische Irrglaube, durch eine Erhöhung des Einsatzes könne die Gewinnchance deutlich erhöht werden. "Auch das ist fehlerhaft, denn jeder weitere Tipp bedeutet nur einen weiteren Einsatz bei gleicher Gewinnwahrscheinlichkeit.“

Staatsvertrag fordert Begrenzung

Nicht nur diese offensichtlichen Gefahren großer Gewinnspiele, sondern auch die Vereinbarungen im Glücksspielstaatsvertrag stehen den Plänen des Lottoblocks entgegen. Schließlich verpflichtet der Vertrag die öffentlichen Betreiber von Glücksspielen auf den Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Der besagt, dass das "Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten ist“. Nur unter dieser Voraussetzung sieht das Gericht einen weiteren Fortbestand des Monopols als gerechtfertigt an.

Konsequent wäre vielmehr eine Beschränkung als eine Ausweitung des Jackpots solcher Riesenlotterien, sind sich Rechtsexperten einig. Entsprechend fordert der Fachverband Glücksspielsucht seit Jahren eine Begrenzung des maximalen Jackpots auf den Wert von fünf Millionen Euro.

Ganz anders argumentieren die Lottobetreiber. "Um den Markt weiter effektiv kontrollieren zu können, müssen wir attraktive Gewinnchancen bieten“, meint Klaus Sattler. Er glaubt, dass viele Kunden ins Ausland oder auf kriminelle Anbieter ausweichen könnten, wenn das Glücksspiel aufgrund geringer Gewinnchancen in Deutschland an Attraktivität verlieren sollte.

Problematisch ist die geplante Super-Lotterie schließlich angesichts ihres potentiellen Klientels. "Es sind vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die bei großen Jackpots in die Annahmestellen laufen“, sagt Füchtenschnieder. Sie hoffen auf den großen Gewinn und das Ende aller finanziellen Sorgen - bei einer Gewinnchance von eins zu 140 Millionen.

Quelle


Zitat
Um den Markt weiter effektiv kontrollieren zu können, müssen wir attraktive Gewinnchancen bieten


Wat is` denn dat für eine Logik? warum

Die Spielsucht muss angeheizt werden, um sie zu bekämpfen!?? spacken


Als ob wir in Baden-Württemberg mit dem Repnik nicht schon gestraft genug wären. :rolleyes:



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/03/2008 11:36
Forderung: Pferdewetten staatlich regeln


Berlin - Glücksspiele an Automaten und Pferdewetten sollen nach dem Willen der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing ebenfalls staatlich geregelt werden. Mit dieser Ergänzung des Glücksspiel-Staatsvertrages würden auch für diese Spiele Werbung verboten und Spielersperren eingeführt werden, sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Bislang sind die einzelnen Länder für Automatenspiele verantwortlich, die nach Meinung von Experten die größte Suchtgefahr für Spieler darstellen.

"Um diese Lücke im Gesetz zu schließen, müssen Bund und Länder jetzt stärker zusammenarbeiten", forderte Bätzing. Andernfalls werde der Europäische Gerichtshof das staatliche Glücksspiel-Monopol nicht dulden. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. (dpa/HA)

Quelle: Hamburger Abendblatt


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Das Monopol wird auch noch aus anderen Gründen vom Europäischen Gerichtshof nicht geduldet werden.


Offenbar sollen nun mit diesem Gesetz weitere Tausende von Arbeitsplätzen
bei den Pferdewetten und den Geldspielautomaten vernichtet werden.

Von einem Spielverbot wie bei den Sportwetten über private Anbieter ist jedoch weiterhin nicht die Rede.


Dann ... wer ist denn nun für die Gesetzgebung bei den Automaten verantwortlich - Bund oder Land? warum





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/03/2008 11:41
Da schrillen natürlich sofort die Alarmglocken bei den Daddelautomaten:



Gewerbliches Geldgewinnspiel zu Forderungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung


Die AWI Automaten Wirtschaftsverbände Info GmbH hat in Reaktion auf die aktuellen Äußerungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zum gewerblichen Automatenspiel folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Anlässlich ihres 2. Werkstattgesprächs hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, heute in Berlin die Einbeziehung des gewerblichen Unterhaltungsautomatenspiels in die Maßnahmen zur Suchtprävention im Rahmen des Glückspielstaatsvertrags gefordert. Bedauerlicherweise sind Vertreter der gewerblichen Unterhaltungsautomatenwirtschaft zu diesem Gespräch nicht eingeladen worden.

Diese hätten dann zeitnah darüber informieren können, dass der weit überwiegende Teil der Forderungen, welche die Drogenbeauftragte jetzt erhoben hat, schon seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts im gewerblichen Automatenspiel umgesetzt worden ist.

Mehrere der nun im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags in den Ländern festgelegten Maßnahmen wurden bereits in den 80er und 90er Jahren auf Initiative der gewerblichen Automatenbranche eingerichtet:

So etwa die bundesweite Infotelefonnummer bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welche heute von einigen Lottogesellschaften mitbenutzt wird, die Aufstellung von gewerblichen Geldspielgeräten nur in Zweiergruppen oder das Verbot von Alkohol in gewerblichen Spielstätten (weiteres s. Anlage).

Im übrigen bedarf es keiner neuen Regelung, da die Bundesländer 2005 im Bundesrat mit Wirkung ab 01.01.2006 die Rahmenbedingungen für das gewerbliche Unterhaltungsautomatenspiel gänzlich neu gefasst und im Sinne des Spielerschutzes verschärft haben.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den in staatlichen Spielbanken aufgestellten Glückspielautomaten und den gewerblichen Geldspielgeräten sind schon allein dadurch gekennzeichnet, dass die gewerblichen Geldspielgeräte im Gegensatz zu den Automaten im staatlichen Glücksspiel streng limitiert sind und bauartbedingt wesentlichen Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Dies ist bei den staatlichen Glücksspielautomaten nicht der Fall.

Insofern ist anzunehmen, dass sich ein wesentlicher Teil der Forderungen der Drogenbeauftragten auf den Bereich der staatlichen Glückspielautomaten bezieht. Insofern wäre eine differenziertere Herangehensweise bei diesem wichtigen Themenkomplex zu erwarten gewesen.

Anlage:

SPIELERSCHUTZ UND JUGENDSCHUTZ IN GEWERBLICHEN SPIELSTÄTTEN

Kein Gewinnspiel unter 18 Jahren

Die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen werden in gewerblichen Spielstätten strikt eingehalten. Die Aufsichten nehmen ihre Aufsichtspflichten sehr ernst und bitten im Zweifelsfalle den Spielgast, sich zu auszuweisen. Zudem ist in die Frontscheiben aller 220.000 Geldgewinnspielgeräte ein Hinweis auf die Altersbeschränkung "ab 18" unauswechselbar eingedruckt.

Kein Alkoholausschank in Spielstätten

Der Ausschank von Alkohol ist bereits seit 1985 auf Betreiben der Unterhaltungsautomatenwirtschaft in gewerblichen Spielstätten untersagt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Spieler stets einen "klaren Kopf" behalten und im vollen Umfang wissen, was sie tun.

Schulung des Personals

Zahlreiche Spielstättenbetreiber schulen nach Vorbild der Spielketten ihr Personal intensiv, um problematische Spieler frühzeitig erkennen und einem unkontrollierten Spiel entgegenwirken zu können. Seit 1997 werden zusätzlich in Zusammenarbeit mit der IHK Bonn/ Rhein-Sieg Weiterbildungslehrgänge für Spielstättenpersonal durchgeführt. Ab 2008 gibt es eigenständige Ausbildungsberufe in der Automatenwirtschaft, in denen der Umgang mit problematischen Spielern bindend Ausbildungsinhalt ist.

Informationen für Spielgäste

Durch Informationsschriften sowie durch Plakate in gewerblichen Spielstätten wird auf die mögliche Problematik bei exzessivem bzw. unkontrolliertem Spielverhalten und auf Beratungsangebote hingewiesen.

Info-Telefonnummer 01801-372700

Seit 1989 wird in die Frontscheiben aller rund 220.000 Geldgewinnspielgeräte, die in Spielstätten und Gaststätten aufgestellt sind, eine Info-Telefonnummer eingedruckt. Sie ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), einer nachgeordneten Behörde des Bundesgesundheitsministeriums aufgeschaltet. Spieler mit problematischen Spielverhalten können mit einem geschulten Berater in Kontakt treten bzw. erhalten Hinweise auf Beratungs- und Therapieangebote in ihrer Region.

Pathologisches Spielverhalten

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen haben 0,2 % bis 2 % der erwachsenen Bevölkerung Probleme mit ihrem Spielverhalten. Davon sind fast alle Formen des Geldgewinn- und Glückspiels betroffen. Auch wir möchten " wie alle Anbieter " diesen Anteil in Deutschland möglichst gering halten.

[www.awi-info.de]
Berlin, 13.03.08,
Kontakt: Dirk Lamprecht, 030-24087760




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/03/2008 10:12
BGH weist Vollstreckungsschutzantrag der bwin International Ltd. ab


Endgültige Entscheidung des BGH für 2009 erwartet

Die bwin International Ltd. bietet seit 2002 unter der Domain www.bwin.com (vormals www.betandwin.com) Glücksspiele unter anderem für Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland an. Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG ("Westlotto") hat im September 2004 eine Klage gegen bwin International Ltd. auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht. Das Landgericht Köln hat der Klage im Februar 2006 in erster Instanz stattgegeben. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln im September 2007 bestätigt und für vollstreckbar erklärt. Folglich hat bwin gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln Revision beim Bundesgerichtshof ("BGH") eingelegt. Obwohl mit einer inhaltlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes erst in etwa einem bis eineinhalb Jahren zu rechnen ist, hat Westlotto im November 2007 Vollstreckungsmaßnahmen gegen bwin eingeleitet.

bwin hat den Bundesgerichtshof daraufhin in einem Vollstreckungsschutzantrag ersucht, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen. In seiner am 14.3.2008 zugestellten Entscheidung hat der BGH den Antrag der bwin International Ltd. abgewiesen. Bis zum Vorliegen der BGH Entscheidung kann Westlotto nun weitere Vollstreckungsanträge stellen. Die damit verbundenen Zwangsgelder könnten, sollte das Verfahren vor dem BGH letztlich nicht gewonnen bzw. in der Zwischenzeit keine politische Lösung erreicht werden, erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft haben. Für den Fall einer aus bwin Sicht positiven BGH Entscheidung behält sich die Gesellschaft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

In Anbetracht der jüngsten rechtlichen Entwicklungen sind bwin und ihre Rechtsberater zuversichtlich, das Verfahren gegen Westlotto letztlich zu gewinnen. So ist auch die Europäische Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage in Deutschland mit primärem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar ist und hat aus diesem Grund ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Darüber hinaus liegen zahlreiche Vorlageverfahren deutscher Gerichte zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof. bwin geht daher davon aus, dass das Angebot für Deutschland unter der Domain www.bwin.com auch nach dieser Entscheidung des BGH unverändert aufrechterhalten werden kann.

Die bwin e.k., die das Angebot unter www.bwin.de betreibt und über eine Erlaubnis der ehemaligen DDR verfügt, ist nicht Partei des Verfahrens beim BGH.


Quelle: bwin Interactive Entertainment AG



Verfasst von: Pepsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/03/2008 10:32
Stuttgart-Klage gescheitert

Bundesligist VfB Stuttgart darf bis auf weiteres nicht für private Sportwetten werben. Dies entschied ein Gericht nach einem Eilantrag der Schwaben.

Der VfB Stuttgart muss weiter auf Werbung privater Wettanbieter verzichten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies heute einen Eilantrag des Clubs gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte den VfB Ende Oktober 2007 verpflichtet, jegliche Werbung für private Sportwettenanbieter wie "bwin" zu unterlassen. Das Verbot gilt jetzt so lange, bis der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung trifft.

Stellvertretend für die Bundesligaclubs wollte der VfB erreichen, dass er wieder für private Wettanbieter werben darf. Unterstützt wurde der Verein bei seiner Klage von der Deutschen Fußball Liga (DFL). Nach einer Schätzung von DFL-Präsident Reinhard Rauball entgehen dem deutschen Fußball durch das Verbot privater Wettanbieter insgesamt Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/03/2008 17:21
Verwaltungsgericht Neustadt (W.) ändert Rechtsprechung zugunsten privater Sportwetten:
Rheinland-pfälzische Neuregelung nach GlüStV verfassungswidrig



Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) trägt die gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols den verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen nicht in hinreichendem Maße Rechnung. Mit Beschluß vom 05.03.2008 (5 L 1327/07.NW) hat das Gericht in einem von den Rechtsanwälten Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs eines Wettannahmestellenbetreibers wiederhergestellt, der Sportwetten an das in Österreich zugelassene Buchmacherunternehmen Happybet Sportwetten GmbH vermittelt.

Der Beschluß ist in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung:

Erstmals hat nach dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages nun auch ein deutsches Gericht, das unter der bisherigen Rechtslage zuletzt regelmäßig Eilanträge von Sportwettenvermittlern noch abgelehnt hatte, seine Rechtsmeinung zugunsten der privaten Sportwetten geändert.

Ebenso neu und wichtiger noch erscheint der Umstand, dass erstmals ein Verwaltungsgericht bei seinen Bedenken gegen die neue Rechtslage nicht die gemeinschaftsrechtliche, sondern die verfassungsrechtliche Seite in den Vordergrund stellt. Die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Monopols in Rheinland-Pfalz sei nicht konsequent am Ziel der Begrenzung und Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet. Es fehle insbesondere an ausreichenden rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des (Monopol-) Vertriebssystems. Nach Ansicht der Kammer müsse das bisherige Vertriebssystem verändert und den legitimen Zielen des Monopols entsprechend ausgestaltet werden. Die in Rheinland-Pfalz geltenden Rechtsvorschriften würden der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an der konkreten Ausgestaltung der Vermarktung von Sportwetten als "normales Gut des täglichen Lebens" nicht ausreichend Rechnung tragen. Die Frage, wie groß das Netz der Annahmestellen im Land - noch - sein darf und darüber hinaus auch, ob bzw. unter welchen Modalitäten überhaupt der Vertrieb von Sportwetten "in bewusster Nähe zum Kunden" stattfinden dürfe, müsse der Gesetzgeber grundsätzlich selbst regeln. Diese Anforderungen bestünden zudem seit Ablauf der vom BVerfG eingeräumten Übergangszeit. Für eine zusätzliche "Übergangszeit" zur Erstellung eines Begrenzungskonzepts und dessen Umsetzung sei kein Raum. Das Verwaltungsgericht stellt zugleich klar, daß sich die vom BVerfG geforderte Beschränkung der Vermarktung von Sportwetten nicht darin erschöpft, dass die Zahl der Annahmestellen nicht weiter steigen dürfe. Vielmehr müßten auch die bestehenden Annahmestellen auf den Prüfstand kommen, ob sie zur Sicherung eines ausreichenden Glücksspielangebotes erforderlich sind und in einer mit den Zielen des § 1 GlüStV zu vereinbarenden Weise betrieben werden. Damit werden sämtliche diesbezüglichen Bedenken der Verfahrensbevollmächtigten Anwälte aufgegriffen.

Zu recht schließt das Verwaltungsgericht sodann aus der Verfassungswidrigkeit zugleich auf die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit. Anders als andere deutsche Verwaltungsgerichte, die bislang Eilanträgen von Vermittlern privater Sportwetten stattgegeben haben, konnte das Verwaltungsgericht Neustadt/W. dabei die Frage nach der gemeinschaftsrechtlichen Notwendigkeit einer sektorübergreifenden kohärenten Regelung des Glücksspielwesen ausdrücklich offenlassen, weil bereits die Regelung des Rechts der "allgemeinen" Sportwetten bei isolierter Betrachtung nicht den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Maßstäben genügt.

Der Beschluß hat Bedeutung auch über Rheinland-Pfalz hinaus, weil bislang in keinem deutschen Bundesland substantielle Änderungen an der Vertriebspraxis der staatlichen Sportwette ODDSET stattgefunden haben. Diese hätte aber spätestens zum Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgen müssen. Wenn sich der Gesetzgeber zu einem Festhalten am Monopol entschließt (wie dies in allen Bundesländern geschehen ist), so muß dessen Ausgestaltung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht von Anfang an den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Eine "Übergangszeit nach der Übergangszeit" gibt es nicht.

mitgeteilt von Rechtsanwälte Dr. Ronald Reichert / Hans Wolfram Kessler / Dr. Thomas Bartholmes



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Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert


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Tja, da hat die arrogante Lotto-Clique doch volle Kanne
die Umgestaltung ihrer Abzockbuden verabsäumt. doh


Deshalb - TSCHÜSS MONOPOL! [Linked Image]




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/03/2008 17:46
Hier noch eine Mitteilung prozessführender Anwälte zum gleichen Sachverhalt:


Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 05.03.2008 (Aktenzeichen: 5 L 1431/07) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden.


In seinen ersten Beschlüssen nach dem am 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. davon aus, dass die seit Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols den verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an ein staatliches Wettmonopol nicht in hinreichendem Maß Rechnung trage.

Das Sportwettenmonopol in Rheinland-Pfalz begegne erheblichen verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bedenken.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des Monopols in Rheinland-Pfalz nicht konsequent am Ziel der Begrenzung und Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet sei, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Es fehle hierfür insbesondere an ausreichenden rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des (Monopol-) Vertriebssystems. Es sei zudem nicht erkennbar, dass die organisatorischen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein mit einer Monopolregelung zu vereinbarendes Vertriebssystem in Rheinland-Pfalz derzeit hinreichend beachtet werden. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind mittlerweile zwei Jahre vergangen, ohne dass ein Strategiewechsel für den Betrieb der Annahmestellen sichtbar geworden sei, der annehmen ließe, dass die Vermittlung von Sportwetten nunmehr eine Organisationsstruktur erhalte, die erkennbar im Sinne einer Einschränkung erfolgt und damit die Ausrichtung des Wettmonopols am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht im Hinblick auf den Vertrieb gewährleiste.

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Sauber, Jusuf. :daumenhoc


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/03/2008 20:40
Verwaltungsgericht Arnsberg ändert Beschluss des OVG Münster in einem Sportwettverfahren
zu Gunsten des privaten Sportwettvermittlers ab



Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13.03.2008 einem Abänderungsantrag eines Sportwettenvermittlers nach § 80 VII VwGO stattgegeben. Das VG Arnsberg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm unter entsprechender Abänderung eines Beschlusses des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen wieder hergestellt bzw. angeordnet.

Das VG Arnsberg geht zutreffend davon aus, dass durch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz die Rechtslage sich im Sinne des § 80 VII VwGO geändert hat. Nach Auffassung des VG Arnsberg überwiegt das Aussetzungsinteresse des Antragstellers dem Vollzugsinteresse der Stadt Hamm. Dies deshalb, weil die Kammer schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Sportwettenverbotsverfügung hat. Das VG Arnsberg vertritt die Auffassung, dass es bereits an einer gesetzlichen Grundlage für eine derartige Sportwettenverfügung fehle. Die entsprechenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung des Ausführungsgesetzes NRW sowie § 284 StGB verstoßen gegen höherrangiges Europarecht. Die vom EuGH geforderte Kohärenzprüfung beziehe sich auf den gesamten Glücksspielbereich und nicht nur auf den Wettbereich.

Der Beschluss ist im Volltext auf der vewu-Homepage abrufbar.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/03/2008 20:44
VG Gießen gibt Eilantrag statt


Beschluss vom 14.03.2008 - 10 L 212/08.GI -

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 14.03.2008 - 10 L 212/08.GI - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Veranstalter vermittelt, angeordnet und damit klargestellt, dass es ungeachtet seiner ablehnenden Abänderungsentscheidungen (vgl. Beschl. v. 09.01.2008 - 10 G 4285/07) im Jahr 2008 weiterhin Eilrechtschutz gem. § 80 Abs. 5 VwGO gewährt.

Trotz der sich aus der Regelung § 9 Abs. 2 GlüStV ergebenden grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers für den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage ist das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass die Interessen des Antragstellers gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der angegriffenen Ordnungsverfügung überwiegen. Zur Begründung beruft sich das Verwaltungsgericht auf seine erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der auf Grundlage des neuen Rechts erlassenen Untersagungsverfügung. Nach Auffassung des Gerichts spricht viel dafür, dass auch die ab dem 01.01.2008 in Kraft getretenen Normen des Glückspielstaatsvertrages sowie des Hessischen Glückspielgesetzes als dem Gemeinschaftsrecht widersprechend anzusehen sind. Eine Anwendung scheide wegen dem Vorrang des Gemeinschaftsrecht daher aus. Das Verwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf sein an den Europäischen Gerichtshof gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen (Beschl. v. 07.05.2007 - 10 E 13/07) und betont abermals, dass nach seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht die konkrete Ausgestaltung des nationalen Glücksspiel- und Lottomarkts wegen der bestehenden Inkohärenzen den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht genügt.

Das Inkrafttreten des Hessischen Glücksspielgesetzes vom 12.12.2007 nebst dem Glückspielstaatsvertrag erachtet das Verwaltungsgericht insoweit als unbeachtlich, da eine materielle Änderung der Rechtslage hiermit nicht verbunden sei. Inhaltlich ergebe sich insoweit keine Änderung der Rechtslage in Bezug auf die zweifelhafte Gemeinschaftsrechtskonformität der nationalen Glücksspiel- und Lottoregelungen. Angesichts der erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Untersagungsverfügung sei deshalb die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers anzuordnen.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/03/2008 20:50
VG Frankfurt am Main ändert Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes
zu Gunsten der privaten Sportwettvermittlung



Das VG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 14.03.2008 in einem von Herrn Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführten Eilverfahren nach § 80 VII VwGO einen anders lautenden Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 05.09.2007 abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung wieder hergestellt, bzw. angeordnet.

Die Kammer sieht in der mit Wirkung vom 01.01.2008 neu in Kraft getretenen Regelungen des Hessischen Glücksspielgesetzes sowie des Glücksspielstaatsvertrages eine Veränderung der Rechtslage im Sinne des § 80 VII VwGO. Die Kammer hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Untersagungsverfügung mit höherrangigem Europarecht. Diese Zweifel werden maßgeblich dadurch gestützt, dass die Europäische Kommission im Januar diesen Jahres, mithin unter Geltung des neuen Lotteriestaatsvertrages, beschlossen hat, Deutschland offiziell um Auskunft über nationale Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Angebots von Glücksspielen zu ersuchen und zu prüfen, ob die in Frage gestellten Maßnahmen mit den Artikeln 43, 59 und 56 EG-Vertrag vereinbar sind.

Weiterhin hält die Kammer eine Abänderung der ergangenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes deshalb für gerechtfertigt, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof mittlerweile in vergleichbaren Sportwettfällen, die dort im Beschwerdeverfahren anhängig sind, unter Verweis auf die jüngsten Entscheidungen des Senats angeregt hat, zu prüfen, ob den Interessen der entsprechenden Antragsteller nicht schneller Rechnung getragen werden könne, wenn ein Abänderungsantrag nach § 80 VII VwGO beim Verwaltungsgericht gestellt werde. Dies könne als Indiz dafür gewertet werden, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof möglicherweise seine bisher praktizierte, von der Rechtsprechung des VG Frankfurt am Main abweichende Rechtsprechung, aufgibt. Unter diesen Umständen muss an der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof seinerzeit getroffenen Entscheidung, durch die der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin abgelehnt worden ist, nicht mehr festgehalten werden.

Es sei nicht zu erkennen, dass private Vermittler von Sportwetten angesichts der entfalteten Anstrengungen des Monopolsanbieters in Hessen nicht auch die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht an den Tag legen könnten. Daher erweise sich der gegenüber dem Antragsteller angeordnete Sofortvollzug der Untersagungsverfügung nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage jedenfalls unverhältnismäßig im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens ist im Übrigen in entscheidungserheblicher Weise dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei der in Artikel 49 EG verbürgten Dienstleistungsfreiheit neben dem Freizügigkeitsrecht, dem Niederlassungsrecht und dem Recht auf freien Kapitalverkehr um eine der gleichsam grundrechtsgleichen Charakter genießenden Grundfreiheit des Gemeinschaftsrechts handelt, in der nur aus schwerwiegenden Gründen des Allgemeininteresses eingegriffen werden darf.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/03/2008 21:00
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg äußert ernsthafte Zweifel
an einer kohärenten Glücksspielpolitik in Deutschland



München, 20.3.2008: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem durch die Kanzlei Hambach & Hambach geführten Verfahren die Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugelassen. Wie in dem bereits vorhergehenden Beschluss vom 12.2.2008 wurde auch in diesem parallelen Verfahren mit Beschluss vom 3.3.2008 (Aktenzeichen: 6 S 1408/07) die Berufung aufgrund erheblicher Zweifel an einer kohärenten Ausgestaltung der Glücksspielpolitik in Deutschland zugelassen.

Die Klägerin wollte feststellen lassen, dass ihre für Großbritannien erteilte Genehmigung auch in Baden-Württemberg wirksam ist und eine Erlaubnis im Sinne des § 284 StGB darstellt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage mit der Begründung ab, dass das Sportwettenmonopol in Deutschland mit den Vorgaben europäischen Rechts übereinstimme. Es ging davon aus, dass die mit dem Staatsmonopol verbundenen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gemeinschaftsrechtskonform umgesetzt wurden. Es ging jedoch fehl in der Annahme, dass sich der VGH in der nächsten Instanz hinter diese Entscheidung stellen würde, wie dieser es bislang in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 getan hatte.

Die neue Rechtslage beurteilt der VGH nunmehr grundlegend anders. In seinen Entscheidungsgründen erläutert der VGH, dass ernstliche Zweifel hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht zur Sache gemachten Ausführungen bestehen, da schlüssig in Frage gestellt wurde, ob bei dem für eine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols gemeinschaftsrechtlich gebotenen, kohärenten und systematischen Beitrags zur Begrenzung der Wetttätigkeiten, lediglich auf die staatliche Wettpolitik und nicht auch auf die gesamte staatliche Glücksspielpolitik abzustellen sei.

"Sollte letzteres der Fall sein bzw. ernstlich in Betracht kommen, ließe sich auf der Grundlage der verwaltungsgerichtlichen Feststellungen derzeit nicht abschließend beurteilen, ob sich die jeweils unterschiedlichen Begrenzungen mit den in den jeweiligen Glücksspielmärkten bestehenden Unterschieden rechtfertigen ließen."

Aus diesen Ausführungen kann herausgelesen werden, dass der Verwaltungsgerichtshof die noch abzuwartenden Äußerungen des EuGH maßgeblich in die Urteilsfindung einbeziehen möchte. Inzwischen wurden acht Verfahren zum Sportwettenmonopol ausgesetzt und Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrecht dem EuGH zur Beantwortung vorgelegt (zuletzt das VG Schleswig in einem Hauptsachverfahren, Beschluss vom 30.01.2008).

Diese klare Kehrtwende des Berufungsgerichts ist zu begrüßen, vertrat es schließlich noch im November 2007 die Auffassung, dass von einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Wettpolitik ausgegangen werden könne (Beschluss vom 5.11.2007, Az. 6 S 2223/07, Rn. 19). Diese neue Ausrichtung zeichnet sich auch bei anderen Berufungsgerichten ab. So entschied sich ebenfalls der VGH Hessen für eine Aussetzung in vergleichbaren Verfahren (z.B. Az. 7 A 14/08), da nur so der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrecht gesichert werden könne.

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In letzter Zeit hagelt es regelrecht Verwaltungsgerichtsurteile gegen den Glücksspielstaatsvertrag.

So sieht also die von den Staatsmonopolisten propagierte Rechtssicherheit aus. vogel rofl

Es wird immer klarer, dass diese totalitäre Landesgesetzgebung vor Gericht kläglich scheitern wird. smile


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/03/2008 21:16
EGBA-Expertenbericht für Öffnung des Online-Wettmarktes in Frankreich


Studie: Mehr Wettbewerb brächte günstigere Preise und höhere Steuereinnahmen

Die Öffnung von Online-Wettspielen für freie Konkurrenz in Frankreich wäre für die Konsumenten und öffentlichen Behörden positiv. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht des Pariser Universitätsprofessors Jean-Jacques Rosa, der von der European Gaming and Betting Association (EGBA) in Auftrag gegeben wurde. Gegenwärtig verfügen in Frankreich die staatlichen Betriebe "Pari Mutuel Urbain" (PMU) und "Francaise des Jeux" über ein Glücksspielmonopol.

Eine Öffnung des Wettmarkts würde laut Expertenbericht zu einem erweiterten Wettangebot für die Kunden zu günstigeren Preisen führen und damit auch die Steuereinnahmen des Staates erhöhen. Die EGBA vertritt die Interessen der führenden europäischen Online-Anbieter von Wetten und Glücksspielen wie Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Carmen Media Group, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet.

Die EU-Kommission hat Paris mehrfach aufgefordert, das Glücksspielmonopol abzuschaffen. Frankreich hat sich verpflichtet, Brüssel noch vor Monatsende eine Antwort in der Frage zu geben. Die französischen Beschränkungen für ausländische Wettanbieter hatten 2006 bereits zur Verhaftung der Vorstände des börsenotierten österreichischen Sportwettenanbieters bwin in Südfrankreich geführt. Im Oktober hatte Frankreich in den Niederlanden die Verhaftung des Geschäftsführers des schwedischen Online-Wettanbieters Unibet, Petter Nylander, veranlasst und dadurch heftige Kritik ausgelöst. (APA)

Quelle: https://derstandard.at/


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/03/2008 17:48
Bundestagsabgeordneter Uwe Barth besucht Sportwetten ****


Fraktion fordert Abschaffung des Glücksspiel- Staatsvertrages

Aus aktuellem Anlass besuchte MdB Uwe Barth (FDP) aus Jena die Sportwetten GmbH ****. Er stand hierbei auch dem VDSD e. V. Rede und Antwort (siehe Filmbeitrag). Herr Barth erörterte mit Verbandsvertretern rechtliche Fragen rund um den Glücksspielstaatsvertrag und die immer klarer werdende Haltung deutscher Gerichte hierzu.

Mit der Entscheidung des VG Arnsberg vom 13.03.2008 hat sich jüngst ein weiteres Gericht der immer lauter zu vernehmenden Ansicht angeschlossen, der am 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag verstoße gegen höherrangiges Europarecht und sei verfassungswidrig.

Es sind dabei stets die gleichen Erwägungen, die der Vielzahl derartiger Entscheidungen zugrunde liegen:

Auch das VG Arnsberg geht davon aus, dass ein staatliches Monopol für die Veranstaltung und das Vermitteln von Sportwetten weit über das hinausgeht, was erforderlich und - gemessen an den Interessen privater Anbieter - angemessen und verhältnismäßig erscheint, um dem fraglos legitimen Ziel der Suchtprävention und diesbezüglich der Kontrollierbarkeit des Angebots gerecht zu werden.

Natürlich steht es den Mitgliedsstaaten der EU auch nach Ansicht der Arnsberger Verwaltungsrichter frei, das angestrebte Schutzniveau für die Spieler zu bestimmen. Insofern werden sich private Anbieter - wie dies seit eh und je der Fall ist - an klare Regeln bei der Ausübung Ihres Berufes zu halten haben, etwa im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger. Jedoch erscheint es nicht plausibel, warum dies nur im Rahmen eines Monopols realisierbar ist.

Das Gericht geht in seinem Beschluss davon aus, dass das Erreichen des im Allgemeininteresse liegende Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch ein Monopol - so wörtlich - "offenkundig nicht eher gewährleistet" ist als bei einer kontrollierten Zulassung privater Anbieter.

Es greift zudem die ganz konkrete Ausgestaltung des Monopols an, da ein "Kurswechsel" der staatlichen Anbieter, der den diesbezüglichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genüge tun würde, also irgendwelche erkennbaren Vorteile für das Allgemeinwohlinteresse mit sich brächte, nicht im Ansatz erkennbar ist.

Zudem ist laut Gericht eine Kohärenz, also ein übergreifendes Konzept in der Ausgestaltung und Begrenzung verschiedenartiger Spielangebote, nicht erkennbar. Exemplarisch nennt das Gericht den Umstand, dass privates Automatenspiel, prozentual wie absolut mit dem größten Suchtpotenzial einhergehend, nicht wirklich angetastet wird, obwohl mehr als 80 % der pathologischen Spieler Automatenspieler sind. In besonderer Deutlichkeit rügen die Richter nicht nur die Umsetzung des Gesetzes, sondern äußern sogar Zweifel an der Motivation des Gesetzgebers, indem sie vielsagend formulieren: "Unabhängig davon, ob sich die sektorspezifischen Regelungen im deutschen Glücksspielwesen in der (behaupteten) Zielsetzung der Spielsuchtbekämpfung überhaupt entsprechen....". Deutliche Worte!

Soweit das VG Arnsberg. Warum also stürzt sich der Staat so sehr auf die Sportwetten? Die Antwort und dahinter stehende Logik liegt auf der Hand:

Der Bereich der Sportwetten ist - ausgestattet mit erheblichem Umsatz- und Gewinnpotential für den Veranstalter- eine der wenigen Spielvarianten, bezüglich derer der Staat sein eigenes Einnahmepotenzial noch nicht optimiert hat. Im Bereich der Spielautomaten würde einer Verstaatlichung des Angebotes - über die Automaten in staatlichen Casinos hinaus - der Makel des Dubiosen, Unseriösen, Gefährlichen anhaften. Damit macht man sich die Finger nicht schmutzig, sondern belässt es bei der Teilhabe durch Steuern.

Sportwetten aber sind soweit sozialadäquat, dass der Staat diese auch selber veranstalten kann. Warum sich dann mit mittelbarer Teilhabe am Erlös über Steuern und Abgaben begnügen?

Die Konzeptlosigkeit und das handwerkliche, gesetzgeberische Unvermögen der Länder, dieses Ansinnen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verschleiern und das Monopol zu zementieren, zeigt sich darüber hinaus am Debakel in Rheinland Pfalz. Bei dem Versuch, im Hau-Ruck- Verfahren die dortige Lottogesellschaft zu verstaatlichen, um die selbst gebaute Hürde zu überwinden, scheiterte das Land Rheinland- Pfalz vor dem OLG Düsseldorf kläglich.

Das Statement des Landesvorsitzenden der FDP Thüringen und Bundestagsabgeordnete Uwe Barth aus Jena gegenüber dem VDSD, in welchem er die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Glücksspielstaatsvertrag bekräftigt, sehen Sie auf der Startseite des VDSD.


Quelle: VDSD-Pressedienst


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Ich habe den Ort ( **** ) gelöscht, um hier nicht überflüssige Werbung für diesen Anbieter zu machen.

Es wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg nochmals beleuchtet.


Zur superschlauen FDP:

Die glauben wirklich, vor und nach der Schlacht ( Abstimmung in den Landtagen )
ein paar Stimmen von den Sportwettern abgreifen zu können. bloed2

Weshalb haben aber andere Damen und Herren in dieser Partei
aus purem Machtkalkül heraus fleißig die Hände für den
heuchlerischen Glücksspielstaatsvertrag gehoben?


FDP - die Umfallerpartei.



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/03/2008 07:53
Das LG München (Urt. v. 11.03.2008 - Az.: 33 O 1694/08) hat entschieden, dass der staatliche Anbieter Lotto Bayern nicht für seine Jackpot-Angebote im Internet werben darf.

Wenig überraschend ist, dass ein Urteil bereits wieder einmal instrumentalisiert wird, um die eigene Rechtsmeinung zu untermauern und sämtliche sonstigen Aspekte geflissentlich ignoriert werden. Siehe hierzu die anschauliche Nachricht der staatlichen Lotterieverwaltung Bayern. In der Instrumentalisierung und Zweckentfremung stehen sich sowohl die Befürworter als auch die Kritiker des staalichen Glücksspiel-Monopols in nichts nach.

So ist es auch wenig erstaunlich, dass aus dem Urteil bereits zahlreiche Rückschlüsse vom Präsidenten der staalichen Lotterieverwaltung gezogen werden, obgleich die schriftlichen Entscheidungsgründe, aus denen sich eine solche Interpretation ergeben könnte, erst in einigen Monaten vorliegen werden.

In ihrer Mitteilung verweist Lotto Bayern auch auf eine Entscheidung aus dem alten Jahr:

"Bereits unter der Geltung des alten Lotteriestaatsvertrags war der Versuch gescheitert, es der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern zu verbieten, über Jackpots zu informieren, die größer als € 9.999.999,- sind.

Der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I fehlten Anhaltspunkte für ein solches Verbot im Gesetz. Die Klägerin verwechsle ihre persönliche Sicht von der Gefährlichkeit zweistelliger Jackpots mit derjenigen des Gesetzgebers, urteilte das Gericht bereits im vergangenen Jahr in einem entsprechenden Klageverfahren. Maßgeblich sei, dass der Gesetzgeber bei der Jackpotwerbung für Lotto von entsprechenden Werberestriktionen abgesehen habe, so die Richter."

Gemeint ist damit das Urteil des LG München I (Urt. v. 29.03.2007 - Az.: 4 HK O
18116/06).

Wie die aktuelle Entscheidung zeigt, ist dieses Urteil aber nicht übertragbar, da zum damaligen Zeitpunkt der Lotterie-Staatsvertrag und nicht der heutige Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) galt. Durch die zum 01.01.2008 in Kraft getretene Reform haben sich somit die gesetzlichen Bestimmungen grundlegend geändert.

So wurde u.a. § 5 Abs.3 GlüStV eingeführt, der ausdrücklich die Werbung für öffentliches Glücksspiel - sei es nun staatlich oder privat - u.a. im Internet verbietet.

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Wer anderen einen Grube gräbt...
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/03/2008 10:15
Verwaltungsgericht Mainz entscheidet nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages (01.01.2008) zugunsten privater Sportwettenvermittler


Das Verwaltungsgericht Mainz hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 26.03.2008 (Aktenzeichen: 6 L 48/08.MZ) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden.

In seinen ersten Beschlüssen nach dem am 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Mainz. davon aus, dass die seit Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols den verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an ein staatliches Wettmonopol nicht in hinreichendem Maß Rechnung trage.

Das Sportwettenmonopol zugunsten der privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verstoße mit großer Wahrscheinlichkeit gegen nationales Verfassungsrecht sowie gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.

Mit dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 03.03.2008) und der Europäische Kommission, geht das Verwaltungsgericht Mainz davon aus, dass auch bei einem privaten Glücksspielmonopol der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet und demgemäß ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren stattfinden müsse. Ein solches sei bisher ersichtlich nicht durchgeführt worden und weder gesetzlich vorgesehen noch tatsächlich beabsichtigt. Künftig müsse (auch nach Auffassung dem OLG Düsseldorf) das betraute private Lottounternehmen in einem transparenten und fairen Bieterwettbewerb zu ermitteln sein. Auch die Europäische Kommission habe in ihrem an die Bundesregierung gerichteten Aufforderungsschreiben gemäß Art. 226 EG-Vertrag vom 31.01.2008 ausgeführt, dass in Rheinland-Pfalz ein privates Unternehmen ohne maßgebliche staatliche Beteiligung die Lotterie im Rahmen einer staatlichen Konzession und ohne vorherige Ausschreibung, durch die die Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung gewährleistet würde, betrieben habe und weiterhin betreiben werde. Daraus ergebe sich, dass § 25 Abs. 3 GlüStV möglicherweise mit Art. 43 EG-Vertrag unvereinbar sei. Die Bundesrepublik Deutschland habe daher gegen ihre Verpflichtungen gemäß Art 43 EG-Vertrag verstoßen.

Das Gericht stellt zudem fest, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag sowie das Landesglücksspielgesetz hinter den Anforderungen zurückbleiben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.03.2006 an die Zulässigkeit eines staatlichen Monopols gestellt hat. Dies gilt jedenfalls für die Ausgestaltung des Vertriebssystems. Hier hat sich auch nach 2 Jahren tatsächlich im Wesentlichen wenig geändert. Nach wie vor vertreibe die private Lotto GmbH ODDSET über ihr breitgefächertes Netz von Lottoannahmestellen, dem die offizielle Maxime "weites Land – kurze Wege" zugrunde liege. Dabei handele es sich vor allem um Zeitschriften- und Tabakläden oder ähnliche kleine oder mittelständische Gewerbebetriebe, so dass der Vertrieb in bewusster Nähe zum Kunden stattfinde. Dadurch werden die Möglichkeit zum Sportwetten weiterhin zu einem allerorts verfügbaren "normalen" Gut des täglichen Lebens (so ähnlich auch VG Neustadt, Beschluss vom 05.03.2008).

Nach alledem wiegen nach Auffassung des Gerichts die aufgezeigten europa- und verfassungsrechtlichen Defizite im neuen Glücksspielrecht bereits so schwer, dass sie unabhängig von weiteren europarechtlichen Bedenken (z. B. Frage der Erforderlichkeit einer kohärenten Regelung des gesamten Glücksspielbereichs, vgl. dazu die Vorlagebeschlüsse VG Gießen, VG Stuttgart und VG Schleswig-Holstein) zu einer Interessenabwägung zu Gunsten des Antragstellers führen müssen, zumal insoweit das Grundrecht des Art. 12 GG sowie die im EG-Vertrag statuierte Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit berührt werden.


Der Unterzeichner weist darauf hin, dass nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages nun mit dem Verwaltungsgericht Mainz neben dem Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. bereits das zweite Verwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz eine Entscheidung zugunsten privater Vermittler getroffen hat.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/03/2008 10:22
Kaum sind sie geschlossen, öffnen Wettbüros unter neuem Betreiber

Gewerbefreiheit hebelt Aktionen des Ordnungsamts aus/ "Rechtsprechung ist nicht eindeutig"

Von Martin K u h n

Offenbach - Klaus Burger mit Herakles, dem griechischen Nationalhelden, zu vergleichen, wäre wohl etwas hoch gegriffen. Dennoch erinnert sein Wirken fürs Offenbacher Ordnungsamt an die griechische Mythologie: Lange kämpfte der Held vergebens mit einem neunköpfigen schlangenähnlichen Ungeheuer. Kaum hatte Herakles einen Kopf zerschlagen, wuchsen der Hydra anstatt des einen Kopfes zwei neue nach. Natürlich hat es Klaus Burger aktuell nicht mit einer übergroßen Wasserschlange zu tun, sondern mit Sportwettbüros - der Kampf erscheint aber ähnlich aussichtslos.

Der oft gerichtliche Streit währt meist lange, der Erfolg ist umso vergänglicher: Kaum wird ein Wettbüro geschlossen, macht ein neues auf - mitunter in den selben Räumen. Wie geht das? "Da greift die Gewerbefreiheit", sagt Burger. Grundsätzlich darf sich jedermann gewerblich betätigen; erst im zweiten Schritt wird nachgeschaut, was sich da detailliert abspielt. Und - oh Wunder - plötzlich entpuppt sich das Kiosk als Wettbüro. "Ein besonders spannender wie auch arbeitsintensiver Bereich des Gewerberechts", so der Abteilungsleiter im Ordnungsamt.

Klaus Burger stellt klar: "Für Wettbüros gibt es keine Konzessionen." Dennoch reihen sie sich in der Geleitsstraße Tür an Tür, aktuell dort allein ein gutes Dutzend? "Ja, die machen einfach auf." Zu erklären ist das mit wenigen Worten: "Es gibt eine hohe Gewinnerwartung." Oder besser: Es geht um viel Geld.

"Gewerbegegenstand" ist in solchen Büros die Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter mit EU-Erlaubnis - vorwiegend aus Österreich, England und Malta. Nach der alten (und neuen) Regelung ist das illegal, da sie "das staatliche Monopol zur Veranstaltung von Sportwetten" vorsieht. Man ahnt es: In Zeiten der Globalisierung ist so etwas nicht gern gesehen. Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das bietet reichlich Angriffsfläche, zumal "die Rechtsprechung von der europäischen bis zur Verwaltungsgerichtsebene alles andere als eindeutig und einheitlich", sagt Burger, der hessisches Recht anwendet.

Seit 2006 wurden 36 Verfahren gegen Wettbüros eingeleitet. Aufgrund der ergangenen Untersagungsverfügungen wurden zwischenzeitlich 24 Vermittlungsbetriebe aufgegeben oder abgemeldet, zehn weitere stellten die Vermittlung ein, nachdem die Stadt Zwangsgeld angedroht hat. Zwei gaben auf, als Zwangsgeld verhängt wurde. Einschränkung: 12 Verfahren sind noch nicht rechtskräftig.

Das bedeutet - wie anfangs erwähnt - nicht das Ende. Der Vermittlungsbetrieb für den gleichen Veranstalter unter einem anderen Gewerbetreibenden geht sozusagen nahtlos weiter. Burger: "Von den 24 geschlossenen Betrieben haben 17 mittlerweile neu eröffnet." Die Verfahren beginnen von neuem. Wie gesagt: Es geht um viel Geld. Daher beschäftigten die Veranstalter "ganze Anwaltskanzleien, die sich allein mit dieser Materie befassen".

Herakles schaffte es übrigens, der Hydra das unsterbliche Haupt abzuschlagen. Derweil hofft Burger, "dass der Europäische Gerichtshof bald zu einer Entscheidung kommt - ob für oder gegen das Staatsmonopol."

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/04/2008 17:31
Holländischer Senat entscheidet gegen Casino-Monopol


Der heutige 1. April könnte ein historischer Tag für alle Online-Spieler in den Niederlanden werden: Soeben hat der holländische Senat mit 37 zu 35 Stimmen gegen das geplante Anti-Online-Gambling-Gesetz entschieden. Damit scheint in unserem Nachbarlland der Weg zu einer vernünftigen legalen Lösung in Sachen Online-Poker frei zu sein. Das Monopol der staatlichen Spielbanken ist durch das Votum definitiv durchbrochen. Zunächst war vorgesehen gewesen, ihnen für drei Jahre ein Monopol zu überlassen. Geplant war der Aufbau einer eigenen Webpräsenz. Das Gesetz hätte es den staatlichen Casinos ermöglicht, sofort alle privaten Anbieter zu verklagen, wenn sie Kundschaft aus den Niederlanden gehabt hätten

Bislang hatten die holländischen Behörden das Verfahren stets verzögert. Möglicherweise ist der neue Beschluß auf Druck der EU-Kommission zustandegekommen. Diese hatte ihre 27 Mitgliedsstaaten kürzlich vor jeglichen Monopol-Bestrebungen ausdrücklich gewarnt. Nun gilt es nur noch eine Lösung für den Zahlungsverkehr zu finden, der momentan für Online-Spieler ebenfalls rigide beschränkt wird.

Quelle: IntelliPoker.com



Ei, gucke da, er bröselt so vor sich hin ... der Monopol-Block in Europa. popcorn





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/04/2008 19:02
"Bizarres Stück Gesetz"


In die festgefahrene Diskussion um die weltweit kritisierten Verbote für Online-Glücksspiele der USA melden sich Bundesbeamte zu Wort - und bemängeln zunächst einmal die unklare Formulierung des Gesetzes sowie die sich daraus ergebende Doppeldeutigkeit.

Wie es scheint, hat es sich in der Praxis der US-Behörden gerächt, dass der damalige Mehrheitsführer im US-Senat, der Republikaner Bill Frist, das umstrittene Gesetz im Huckepackverfahren durch den Kongress geschleust hat. Um das Gesetz so schnell als möglich durchzupeitschen, hatte er den Gesetzesentwurf an eine Abstimmung über ein Gesetz zur Sicherung der amerikanischen Seehäfen gekoppelt.

Das Gesetz zum Verbot des "Internet Gambling" wurde so zwar tatsächlich angenommen, doch es verzichtete auf eine klare Definition, was alles unter "Gambling" zu verstehen ist. Stattdessen verweist das Gesetz auf andere Normen gegen das Glücksspiel, die wiederum unterschiedliche Definitionen für das Gambling benutzen. Ein Problem, das nicht nur die Strafverfolger betrifft, sondern auch finanzielle Einrichtungen wie Banken und Kreditkartenunternehmen.

Denn die sollen dafür Sorge tragen, dass keine Gelder an die im Ausland angesiedelten Glücksspiel-Angebote fließen. Doch diese Einrichtungen, die somit fast schon Polizeiaufgaben übernehmen, fühlen sich überfordert. Poker-Anbieter behaupten beispielsweise, nicht von dem Gesetz betroffen zu sein. Pferderennen wiederum werden in dem Gesetz explizit als Ausnahme genannt. Doch die Formulierung im Gesetz stellt nicht eindeutig klar, ob Online-Wetten auf Pferderennen wirklich von dem Verbot ausgenommen sind.

Nun wird diskutiert, ob das "bizarre" Gesetz nicht gänzlich durch ein anderes aufgehoben werden soll. Doch das wird voraussichtlich den internationalen Widerstand gegen die Haltung der USA nicht brechen. Denn auch andere Gesetze verbieten mehr oder weniger deutlich das Online-Gambling und behindern dadurch einseitig internationale Anbieter, wie die Welthandelsorganisation (WTO) in ihrer Entscheidung gegen die USA bestätigt hat. Die USA werden wohl auf Dauer nicht umhin kommen, kommerzielle Glücksspiele komplett zu verbieten, oder sich den Gegebenheiten zu beugen und eine Zulassung auch ausländischer Anbieter zu akzeptieren.

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/04/2008 22:29
Bundesländer bekommen bei EU Aufschub für Glücksspiel-Vertrag


Brüssel - Deutschland hat mehr Zeit erhalten, seinen umstrittenen neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel bei der EU-Kommission zu verteidigen. Die Frist sei bis zum 2. Juni verlängert worden, erfuhr die WELT in Brüssel. Eigentlich hätte die Bundesregierung bis Anfang dieser Woche auf die rechtlichen Vorwürfe der EU antworten müssen. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat ein kritisches Auge auf verschiedene Beschränkungen in dem Staatsvertrag geworfen, wie etwa das Verbot von Internet-Wetten oder Werbebegrenzungen. Die EU-Behörde hatte daher im Januar ein formelles Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil solcherlei Vorgaben europäisches Binnenmarktrecht verletzten könnten.

Die Bundesregierung ist zwar Adressat des Mahnschreibens aus Brüssel. Doch zuständig sind die Länder, und die konnten sich offenbar nicht auf einen Konsens für eine gemeinsame Antwort an McCreevy einigen. Sie hätten deshalb um eine Fristverlängerung gebeten, hieß es in diplomatischen Kreisen in Brüssel. Federführend ist derzeit Hessen. McCreevy stößt sich an dem generellen Verbot von Glücksspielen im Internet und dabei insbesondere von Sportwetten.

Quelle


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Was ein Glück, dass die Mutter von McCreevy damals die Familie
mit der Vermittlung von Sportwetten über die Runden gebracht hat. wink




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2008 18:02
VG Kassel gewährt erstmals Eilrechtsschutz


Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Beschluss vom 04.04.2008 - 4 L 114/07.KS - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Anbieter vermittelt, angeordnet. Damit ist das Verwaltungsgericht Kassel das zweite deutsche Verwaltungsgericht, welches seit dem Jahreswechsel seine Rechtsprechung zugunsten der privaten Sportwetten geändert hat.

Bemerkenswert an dem Beschluss ist insbesondere, dass das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die angefochtene Untersagungsverfügung gem. § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO von mehreren Auflagen abhängig macht.

Aufgegeben wurde dem Antragsteller im Einzelnen:

- Keine Sportwetten an Minderjährige zu vermitteln und hierauf in geeigneter Form in seinem Geschäftslokal hinzuweisen;

- in seinem Geschäftslokal in der Nähe des oder der Wettterminals einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gefahren der Spielsucht anzubringen;

- keine Werbung für die Vermittlung von Sportwetten zu betreiben, außer dem sachlichen Hinweis auf das Vermitteln dieser Wetten;

- in seinem Geschäftslokal keine Live-Sportsendungen im Fernsehen zu zeigen;

- in seinem Geschäftslokal keine Internetsportwetten zuzulassen und

- Vorkehrungen zur Möglichkeit der Selbstsperre gefährdeter Spieler zu treffen.

In der Sache beurteilt das Verwaltungsgericht den Ausgang der Hauptsache als völlig offen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse der Verwaltungsgerichte Gießen, Stuttgart und Köln und die dort aufgeworfenen Fragen zur Kohärenz des Glückspielsektors sowie im Hinblick auf die laufenden Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2003/4350 und Nr. 2007/4866). Unklar ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zudem, ob die geltenden Monopolregelungen auf einer hinreichend gesicherten Tatsachen- und Prognosebasis getroffen wurden, was die Gefährdung der Bevölkerung durch ein unkontrolliertes Glücksspielgeschehen angeht, und ob sie tatsächlich geeignet sind, die Spielsucht zu bekämpfen.

Die Rechtsunsicherheit hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zur Folge, dass die Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Grundlage einer reinen Interessenabwägung zu treffen ist. Das Verwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Interessen des Antragstellers u.a. deshalb gemindert seien, weil er seinen Gewerbebetrieb zu einem Zeitpunkt eröffnet habe, zu dem die Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten zweifelhaft war. Für die Interessen des Antragsteller spreche jedoch, dass die Gefährdung der Spieler durch andere Glücksspielformen (Glücksspielautomaten, Kasinospiele) sehr viel größer sei und der Antragsteller im Falle einer abweisenden Entscheidung möglicherweise über mehrere Jahre einer legalen, durch Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 43 und EGV geschützten Tätigkeit nicht nachgehen könnte. Zu berücksichtigen seien ferner die sich in den Vorlagebeschlüssen manifestierenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Monopols auf Sportwetten sowie der Umstand, dass die Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses am Schutz der Bevölkerung vor Suchtgefahren durch Auflagen nach § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO deutlich gemindert werden könne.

Bei einem Vergleich der so gewichteten privaten und öffentlichen Interessen ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung anzuordnen. Zur Eindämmung der von Sportwetten ausgehenden Suchtgefahr sei es ausreichend, dem Antragsteller die gleichen Schutzvorkehrungen aufzuerlegen, wie sie das Bundesverfassungsgericht im Sportwettenurteil für die Übergangszeit bis zur Neuregelung des Sportwettgeschehens für erforderlich gehalten hat und wie sie der Konzeption des Hessischen Glückspielgesetzes vom 12.12.2007 und dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland zugrunde liegen.


Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Marco Rietdorf
Mozartstraße 4 - 10
53115 Bonn
Tel.: +49/ 228/ 7 26 25 168
Fax: +49/ 228/ 7 26 25 99
E-Mail: rietdorf@redeker.de
www.redeker.de


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Man sieht auch im heute begonnenen Telekom-Prozess,
wie der Staat die Bürger gnadenlos abzockt.
Wo war bei der T-Aktie der Warnhinweis in der Werbung? warum

Es geht nicht darum, den Bürger bzw. Spieler vor Schaden
zu bewahren, sondern er soll schlicht ausgenommen werden.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/04/2008 17:21
Koblenz

Land will keine jugendlichen Lotto-Tester

Das Land hat die Lotto-Rheinland-Pfalz GmbH aufgefordert, die Testkäufe durch Jugendliche in Lotto-Annahmestellen einzustellen. Mit Hilfe der Jugendlichen sollte überprüft werden, ob der Jugendschutz eingehalten wird. Das hatte der Kinderschutzbund kritisiert.

Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben als zuständige Aufsichtsbehörde nichts von den Tests gewusst. Es kündigte eine Prüfung an. Die Lotto-GmbH wurde aufgefordert, bis dahin auf die Testkäufe zu verzichten. Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler hatte zuvor im SWR gesagt, das Vorgehen sei mit dem Innenministerium abgestimmt gewesen.

Der rheinland-pfälzische Kinderschutzbund hatte den Einsatz jugendlicher Test-Lottospieler heftig kritisiert. Dem SWR sagte die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes, Iris Geißler-Eulenbach, Lotto-Rheinland-Pfalz unterstütze Jugendliche bei der Anstiftung zu einer Straftat. Das sei nicht mit der Würde des Kindes vereinbar. Dies sieht Schössler anders. Effektiver Jugendschutz sei nur durch solche Kontrollen zu erreichen, sagte er im SWR.

Jede dritte Lotto-Annahmestelle fällt durch

Die jugendlichen Tester sind landesweit im Einsatz, arbeiten verdeckt und erscheinen unangemeldet in den Annahmestellen. Erste Tests haben gezeigt, dass Jugendliche in jeder dritten Annahmestelle Lotto spielen konnten. Bei wiederholtem Verstoß verlieren die Annahmestellen ihre Lizenz. Nach Angaben eines Lotto-Sprechers sind solche Testkäufe bei allen 16 Lottogesellschaften in Deutschland üblich. So seien in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zwei Wochen zwei Frauen und ein Mann im Alter von 17 Jahren als Testspieler unterwegs gewesen. Die Eltern hätten ihre Einwilligung gegeben. Die Jugendlichen seien von einem Erwachsenen begleitet worden, der nach dem Test mit dem Personal der Annahmestelle gesprochen habe.

In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 1.250 Lotto-Annahmestellen. Mit ihrer Hilfe nimmt das Land jedes Jahr rund 170 Millionen Euro aus Lotterie-Steuern und Lizenzgebühren ein. Seit dem 1. Januar gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol zunächst über vier weitere Jahre sichern soll. Er fordert eine weitaus strengere Ausrichtung am Jugendschutz und eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht als zuvor. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 2006 festgelegt.

Jugendliche als Testkäufer heftig umstritten

Die Idee, Jugendliche als Testkäufer einzusetzen, ist schon länger umstritten. Im Herbst vergangenen Jahres hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) per Gesetz Jugendliche als Testkäufer von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos zulassen wollen. Ihr Vorhaben stieß auf wenig Gegenliebe. Nach massiven öffentlichen Protesten hatte die Ministerin ihren Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes im Oktober dann wieder zurückgezogen.

Quelle


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Die spacken in den Lottozentralen drehen ständig neu am Rad. vogel





Zitat
Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 2006 festgelegt.


Das BVG hat gar nichts festgelegt - das hat entweder oder gesagt. mad



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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/04/2008 16:56
"Zocken" in rechtlicher Grauzone

Westfalen, 08.04.2008, Von Andreas Böhme und Christoph Schmidt

Dortmund. Online-Poker boomt. In einer Umfrage von TNS Emnid gaben 12 Prozent der Befragten an, schon einmal im Internet Poker gespielt zu haben. Und auch die Zahl der Menschen, die vom Pokern leben, nimmt zu. ...


... Umstritten ist, ob sich deutsche Zocker strafbar machen, wenn sie in der virtuellen Welt um reales Geld spielen. Leise Musik dringt aus den Lautsprecherboxen. Richard Mersmann (Name geändert) sitzt am Schreibtisch und schaut konzentriert auf den großen Computerbildschirm vor ihm. 16 stilisierte Pokertische - alle vollbesetzt - sind darauf zu sehen. Einer der neun Spieler pro Tisch ist er jeweils selbst. Schnell und routiniert klickt er mit der Maus, tippt Einsätze in die Tastatur, geht mit, erhöht oder wirft seine Karten weg. Er ist professioneller Online-Poker-Spieler.

"Im Schnitt verdiene ich 1500 Euro im Monat mit Pokern", sagt Mersmann. Steuerfrei, weil Pokern in Deutschland als Glücksspiel gilt. "Ich spiele jeden Tag etwa drei Stunden. Das verlangt höchste Konzentration. Jeder Fehler kostet mich bares Geld."

Nicht nur das. Umstritten ist auch, ob Menschen wie Mersmann sich strafbar machen, wenn sie im Netz um echtes Geld zocken. "Rechtliche Grauzone" nennt der 24-Jährige, was Juristen seit Jahren beschäftigt und den Fiskus um Millionen bringt. Nach einer Studie des Berliner Beratungsunternehmens Goldmedia zum Online-Glücks- und Wettspiel fließen rund 80 Prozent der in Deutschland online getätigten Wett- und Glücksspieleinsätze von weit über drei Milliarden Euro am Staat vorbei, weil sie an ausländische Anbieter gehen. Statt abzukassieren, geht der Staat leer aus. Lieber heute als morgen würde das Finanzministerium deshalb die private Konkurrenz stilllegen.

Auf den ersten Blick scheint die Sache klar. Nach § 285 des Strafgesetzbuches macht sich in Deutschland strafbar, wer sich "an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt" - es sei denn, das Glücksspiel wird mit staatlicher Genehmigung betrieben. Genau das werden die meisten Online-Casinos gerade nicht. Fernab der deutschen Grenzen bieten sie ihre Dienste via Internet von den Seychellen oder Gibraltar an. Dort sind sie völlig legal.

Gestritten wird nun, ob deshalb das deutsche Recht überhaupt anwendbar ist. "Natürlich", sagen die einen und gehen davon aus, dass der Tatort dort ist, wo die Daten eingespeist werden. Das wäre der Computer des Spielers, der in Deutschland steht.

"Unsinn", sagen andere. In diesem Fall müsste die deutsche Justiz auch gegen die ausländischen Casino-Betreiber vorgehen und weltweit tätig werden. Das sei nicht nur vermessen, sondern schlichtweg unmöglich. Schon deshalb sei davon auszugehen, dass bei Online-Poker der Erfolgsort der Sitz des Servers ist, also regelmäßig das Ausland. Damit ist der deutsche Spieler kein "Täter" im Inland.

Egal welcher Auffassung man folgt, Online-Pokern um Geld ist ein weitgehend risikofreies Vergnügen. Bisher ist in Deutschland kein Fall bekannt, in dem ein Spieler belangt worden wäre. "Eine Strafverfolgung", heißt es bei vielen Staatsanwaltschaften, "ist viel zu aufwändig".

Gewinne können auch anonym kassiert werden

In den USA sind die Behörden deshalb einen anderen Weg gegangen und haben Kreditkartenfirmen per Gesetz verboten, Geld an oder von Online-Casinos zu überweisen. Ganz stoppen lässt sich Internet-Pokern aber auch damit nicht. "Ich spiele jeden Tag gegen Amis, also müssen die einen Weg gefunden haben, Geld ins Casino zu bekommen", sagt Mersmann und vermutet die Nutzung eines weltweit operierenden Online-Banking-Dienstleisters wie "Neteller", mit dem sich weitgehend anonym kassieren lässt.

So erhält auch Mersmann seine monatlichen Zahlungen. "Ich könnte also so agieren, dass kein Cent vom Pokern über ein deutsches Konto läuft. Derzeit mache ich das aber nicht so. Es ist einfacher, Miete und dergleichen direkt vom Girokonto bezahlen zu können."

Selbst in der Freizeit kann der junge Mann nicht die Hände von den Karten lassen und spielt mit Freunden. Chancenlos sind die angeblich nicht. "Wenn wir nur zum Spaß spielen, dann zocke ich natürlich anders als online. Michael Ballack schießt seinen Kumpels beim lockeren Bolzen ja auch nicht die Rübe runter."

Quelle

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Zitat
Bisher ist in Deutschland kein Fall bekannt, in dem ein Spieler belangt worden wäre. "Eine Strafverfolgung", heißt es bei vielen Staatsanwaltschaften, "ist viel zu aufwändig".



Womit bewiesen wäre, dass Staatsanwälte mit wesentlich mehr Intelligenz
als Landespolitiker ausgestattet sind. grins




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/04/2008 18:45
Auch Verwaltungsgericht Berlin ändert seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenvermittler für die Rechtslage ab 01.01.2008


Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 02.04.2008 in einem von Herrn Kollegen Rechtsanwalt Rainer Struß, Berlin, geführten Abänderungsverfahren einen früheren Beschluss des VG Berlin vom 14.12.2007 nunmehr abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung hergestellt.

Das VG Berlin hat erhebliche Bedenken an der Verfassungsgemäßheit des Glücksspielstaatsvertrages und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag des Landes Berlin.

Es stützt seine Bedenken im Wesentlichen darauf, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols hinsichtlich inhaltlicher Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten nur ansatzweise erfüllt seien, und auch nicht ersichtlich sei, dass der Gesetzgeber gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch den staatlichen Monopolisten eingewirkt hat und gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vermarktung der Sportwetten als "Gut des täglichen Lebens" eine Veränderung geschaffen habe. Darüber hinaus bestehen erhebliche Zweifel, ob der Glücksspielstaatsvertrag und das Berliner Glücksspielgesetz ausreichend strukturell alle Vorgaben zur Begrenzung der Werbung für Sportwetten enthalte, sowie erhebliche Zweifel daran, ob bei der gesetzlichen Konstituierung der Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz ausreichend beachtet wurden. Schlussendlich hat das Gericht Zweifel daran, ob mit dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Berliner Glücksspielgesetz nicht weiterhin finanzielle Interessen verfolgt werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist nunmehr das dritte Verwaltungsgericht, welches mit Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.03.2006 gesetzten Übergangsfrist zum 31.12.2007 seine Rechtsprechung nunmehr geändert hat. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt unmissverständlich klar, dass nunmehr ab dem 01.01.2008 eine vollständige Konsistenz zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols andererseits herzustellen ist. Insofern kann nicht mehr auf die gerichtlichen Entscheidungen, die auf der Sachlage der Rechtslage bis zum 31.12.2007 basieren, zurückgegriffen werden. Diese vollständige Konsistenz ist nach Ansicht der Kammer nicht gegeben.

Die Entscheidung ist im Volltext unter der Homepage www.vewu.de einsehbar.

Dieter Pawlik
Rechtsanwalt
2. Vorstand der VEWU
pawlik@ra-pawlik.de
Tel.: 0721/464716-00
Fax: 0721/4647


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Ich schreib` hier übrigens nur noch Urteile gegen den GlüStV rein,
so einseitig informieren wie die Staatsmonopolisten können wir auch. cool2

Abgesehen davon sind diese Urteile ohnehin in der Mehrzahl. smile



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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/04/2008 19:31
Verwaltungsgericht München gewährt Sportwettenvermittler
Vollstreckungsschutz gegen Untersagungsverfügung



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat in einer heute zugestellten Entscheidung einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Landeshauptstadt München gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.851). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de ) vertretene Vermittler kann damit weiter tätig sein und Sportwetten an einen in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln. Das VG München hat damit seine bisherige Linie geändert, nachdem in den letzten Jahren in vergleichbaren Fällen kein Vollstreckungsschutz gewährt worden war. Das Gericht hat den Schutz davon abhängig gemacht, dass der Vermittler einen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis stellt.

Die Hauptsache ist nach Ansicht des VG München als offen zu beurteilen. Maßgeblich komme es darauf an, ob die neuen normativen Vorgaben durch den Glücksspielstaatsvertrag und das bayerische Ausführungsgesetz hierzu sowie die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung den Anforderungen des EuGH an eine die Grundfreiheiten einschränkende "Glücksspielpolitik" entsprächen. Dies müsse umfassend in der Hauptsache anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geklärt werden. Es komme darauf an, ob für das staatliche Angebot eine aktive Prävention vorgesehen sei, in welchem Umfang Werbung betrieben werde, wie breit das Vertriebsnetz sei und ob Sportwetten zu einem normalen Gut des täglichen Lebens gemacht würden. Auch müsse geprüft werden, welches Gefährdungspotential die einzelnen Glücksspielsektoren aufwiesen und ob nicht nach der Rechtsprechung des EuGH eine umfassende "Gesamtlösung" für das gesamte Glücksspielwesen erfolgen müsse.

Das VG München hat dem Vermittler aufgegeben, einen Erlaubnisantrag zu stellen, auch wenn es unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags ausgeschlossen erscheinen möge, eine derartige Erlaubnis auch zu erhalten. Es sei für den Vermittler zumutbar, aber auch genügend, sich um eine Erlaubnis zu bemühen und ggf. nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de [Linked Image]


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/04/2008 11:32
VG Berlin: "Sein und Schein des Glückspielstaatsvertrages"



Nachdem bereits zwei der Verwaltungsgerichte in Eilverfahren auf der Grundlage des neuen Glückspielstaatsvertrages entschieden hatten, dass Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler vorläufig nicht vollstreckt werden dürfen, hat nun auch das VG Berlin das staatliche Wettmonopol in Frage gestellt.

Das VG Berlin hat in einem von RA Rainer Struß erwirkten Beschluss vom 02.04.2008 (VG 35 A 52.08) mit beeindruckender Ausführlichkeit und Deutlichkeit begründet, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Glückspielstaatsvertrag und dessen Ausführungsgesetz in Berlin verfassungsgemäß ist.

"Angesichts der Berliner Entscheidung und der Entwicklung, die die Rechtsprechung seit dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages nimmt, ist das Sportwettmonopol in meinen Augen ein Patient, der bereits auf der Bahre liegt." kommentiert Markus Maul, der Präsident der VEWU (Verband Europäischer Wettunternehmer) die Berliner Entscheidung.
In ihrer Entscheidung geht die Kammer in allen Einzelheiten darauf ein, aus welchen Gründen die gesetzliche und die faktische Ausgestaltung des Glückspielstaatsvertrages nicht den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.02.2008 entspricht.

Das Gericht weist darauf hin, dass der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gestaltung einer den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügenden Regelung nicht nachkommt, wenn er die erforderliche Ausgestaltung des Sportwettmonopols der Verwaltung überlässt. So sind Art und Zuschnitt staatlicher Sportwetten sind nicht gesetzlich bestimmt. Die Werbung und den Vertrieb der staatlichen Glückspielangebote hat der Gesetzgeber nicht hinreichend reglementiert. Verfassungsrechtliche Vorgaben des Spielschutzes wurden in dem Gesetz nicht hinreichend beachtet. Mit der Verabschiedung des Glückspielstaatsvertrag , d. h. dem Erhalt des stattlichen Monopols, sollten nach wie vor fiskalische Interessen verfolgt werden.

Hinsichtlich der tatsächlichen Ausgestaltung des Monopols durch Lotto stellt das Gericht fest, dass die DKLB in Berlin Sportwetten nach wie vor wie Güter des täglichen Lebens anbietet. Weder das Vertriebssystem (Provisionsmodell) noch das Vertriebsnetz wurde den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß angepasst. "Auffallend ist, dass in Berlin eine höhere Dichte an Annahmestellen vorgesehen ist, als sie bundesweit zum Zeitpunkt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts bestand" (Seite 18 des Beschlusses).

Das Gericht kritisiert ferner die die Dachmarkenwerbung von Lotto und kommt zu dem Schluss, dass die DKLB in Berlin die Lücken im Glückspielstaatsvertrag ausnutzt. Nach Ansicht des Gerichts hat das gesetzgeberische Defizit zudem zur Folge, dass Sportwetten geradezu als gemeinnützig beworben werden.

Ausschlaggebend dafür, dass das Gericht mit diesem Beschluss seine bisherige Rechtssprechung geändert hat, ist, dass die Übergangszeit, für die das Bundsverfassungsgericht nur ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Begrenzung der Spielsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols anderseits, gefordert hatte, am 31.12.2008 abgelaufen ist. Mit der bis zum 1 Januar 2008 erforderlichen Neuregelung war eine vollständige Konsistenz herzustellenden.

"Mit seiner ausführlichen Begründung entlarvt das Verwaltungsgericht die heuchlerischen Bekundungen des Lottoblocks. Die Maßnahmenkataloge, die von Lotto während der Übergangszeit vorgelegt wurden, sollten doch den Gerichten nur suchtpräventiven Sand in die Augen streuen. Lotto hatte gehofft, dass man nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages die unliebsame private Konkurrenz beseitigen und anschließend im Grunde genommen so weiter wirtschaften kann, wie bisher. Ich bin überzeugt davon, dass die Berliner Entscheidung aufgrund ihrer Ausführlichkeit weitere Gerichte zur kritischen Prüfung veranlassen wird. Auf den Europäischen Gerichtshof vertrauen wir zwar nach wie vor, wir werden aber nicht auf dessen Entscheidung warten müssen" so Markus Maul abschließend.
Das VG Berlin deutet in seinem Beschluss schließlich an, dass es angesichts der Frage der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelungen das Verfahren in der Hauptsache ggf. dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen wird.

Sollte dort festgestellt werden, dass die Zweifel der Berliner Richter berechtigt sind und der Glückspielstaatsvertrag für verfassungswidrig erklärt werden, bestünde für das gesamte Lottomonopol keine gesetzliche Grundlage mehr. Eine weitere Übergangsfrist würde man in Karlsruhe nicht gewähren.

Kontakt:
VEWU - Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstr.28a
29451Dannenberg
Telefon:05861-985390
Telefax:05861-986150
E-Mail:info@vewu.com

Quelle: Pressemitteilung des Verband Europäischer Wettunternehmer - VEWU
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/04/2008 19:35
Jetzt drehen die Lotto - spacken in der Provinzmetropole Stuttgart endgültig durch. vogel


Bei Abgabe eines Oddset-Scheins verlangen sie in den Annahmestellen nun tatsächlich
bei jedem (!) zusätzlich zum Staatsmonopolistenzwangsausweis ( sog. "Spielpass" )
die Vorlage des Personalausweises! laughing


Hintergrund:

Die in totalitären Träumen schwelgende Zentrale des CDU-Recken Repnik
schickt durch Zweckentfremdung der Spieleinsätze bezahlte Monopolistenknechte
mit dem Knüppel durchs Land, die als Testkäufer getarnt die Lottobudenbesitzer
mit Konzessionsentzug bedrohen.


Die Wut in den Annahmestellen wird immer größer,
auch dort hofft man, dass Europa diesem geistigen Elend ein Ende bereitet. mad



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Verfasst von: caiga Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/04/2008 20:27
wird Lotto jetzt eine Behörde? da herscht doch nur ausweispflicht...die sind doch krank..... wallbash
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/04/2008 20:30
Die pfeiffen aus dem letzten Loch , wissen doch auch , das Ihr Monopol nur noch kurze Zeit halten wird , da wird halt nochmals alles versucht.

Auf der anderen Seite finde ich es gut , bringt denen noch mehr Umsatzeinbrüche , können nicht genug sein.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/04/2008 12:10
Sportwett-Monopol gerät vor den Verwaltungsgerichte in die Defensive



Wer geglaubt hatte, mit Inkrafttreten des GlüStV würde das staatliche Wettmonopol nicht nur gesetzlich fixiert, sondern sich auch in der Praxis durchsetzen, wird mit einiger Ernüchterung auf die ersten drei Monate Vertragsdauer schauen. Im terrestrischen Bereich haben die privaten Sportwetten bisher deutlich an Boden gewonnen. Und im Internet sind private Wettangebote aus dem EU-Ausland weiterhin uneingeschränkt zugänglich. Bereits die Rechtsprechungsentwicklung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 hatte einen nur für Kenner der Materie durchschaubaren, für Außenstehende dagegen nicht nachvollziehbaren juristischen "Flickenteppich" produziert, auch wenn am Ende die Monopolseite bei den Verwaltungsgerichten sowohl erst- als auch zweitinstanzlich zumindest numerisch deutlich vorne lag.


Rechtsanwalt
Dr. Ronald Reichert
Anders als damals läßt sich nunmehr nach drei Monaten gerichtlichen Auseinandersetzungen zum GlüStV aber keine Trendwende erkennen, - im Gegenteil. Während Kein einziges der Verwaltungsgerichte, die schon bislang zugunsten der Vermittler europäischer Sportwetten entschieden haben, im neuen Jahr seine Linie aufgegeben hat, haben in immerhin fünf andern Verwaltungsgerichtsbezirken Kammern die Seite gewechselt (Neustadt/W., Kassel, Berlin, Braunschweig, München) und Eilanträgen von Vermittlern stattgegeben, die dort noch im alten Jahr aussichtslos gewesen wären.

Im einzelnen stellt sich die Bilanz derzeit wie folgt dar: In nunmehr elf Verwaltungsgerichtsbezirken (Arnsberg, Berlin, Braunschweig, Frankfurt/M., Gießen, Kassel, Mainz, Minden, München, Neustadt/W., Stuttgart) hatten Eilanträge von Wettannahmestellenbetreibern wegen verfassungs- und/oder gemeinschaftsrechtlicher Bedenken gegen die neue Rechtslage erstinstanzlich Erfolg. Neuen Eilanträgen war dagegen nur in drei Verwaltungsgerichtsbezirken (Chemnitz, Koblenz, Karlsruhe) aufgrund einer Bewertung des GlüStV als verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonform erstinstanzlich kein Erfolg beschieden. In Hauptsacheverfahren haben zahlreiche Gerichte wegen der gemeinschaftsrechtlichen Bedenken dem EuGH vorgelegt (VG Schleswig) oder die Verfahren ausgesetzt (VG Regensburg), darunter auch solche, die vor dem 1.1.2008 noch einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformen Rechtslage ausgingen. Die Bedenken der Gerichte gelten ganz unterschiedlichen Aspekten. Zum Teil knüpfen sie an der widersprüchlichen Regelung der verschiedenen Bereiche des Glücksspiels an (Arnsberg, Frankfurt/M., Gießen, Kassel, Minden, München, Stuttgart), zum Teil am fortgesetzten flächendeckenden Vertrieb der staatlichen Sportwetten (Berlin, Mainz, Minden, Neustadt/W.), zum Teil an der Diskriminierung im EU-Ausland zugelassener Veranstalter (Mainz, Minden), aber auch schlicht an der mangelnden Erforderlichkeit des Staatsvorbehaltes (Arnsberg).

Der jüngste Beschluß des Verwaltungsgerichtes Berlin befaßt sich auf 41 Seiten sehr intensiv mit den vielfältigen verfassungsrechtlichen Defiziten der neuen Rechtslage, wobei die Kammer die Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit sogar offen lassen konnte. Er stellt heraus, daß nicht nur die Praxis des staatlichen Wettbetriebs derzeit weiterhin nicht den vom Bundesverfassungsgericht bestimmten Anforderungen an ein verfassungskonformes Regelungsmodell entspricht, sondern dies auch auf einem fortbestehenden Regelungsdefizit beruht.

All dies bestätigt die Warnungen, die von verschiedensten Seiten schon im Gesetzgebungsverfahren laut wurden, von den Ländern aber aus Gründen vermeintlicher politischer Opportunität übergangen wurden.

Auch in der zweiten Instanz ist bislang die Aufrechterhaltung des Monopols zumindest für den terrestischen Vertrieb bislang nicht als verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonform bewertet worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zwar einen Eilantrag zum neuen Recht abgelehnt, sieht aber zugleich Aufklärungsbedarf im Hauptsacheverfahren. Die Zweifel an der Gemeinschaftsrechtskonformität reichen nach Meinung des Senates lediglich noch nicht aus, um dem Staat aufzuerlegen, nicht nach GlüStV zugelassene Betätigungen Privater einstweilen zu dulden.

Lediglich im Bereich der Internet-Wetten sowie der Werbung hierfür konnte sich in zwei oberverwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren die Behördenseite teilweise durchsetzen (Hamburg: Internetangebot ja, aber Anbringung eines Disclaimers; Nordrhein-Westfalen: Werbeverbot ja wegen fehlender Erlaubnis), während das Verwaltungsgericht Schleswig diesbezüglich das erwähnte Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof richtete. Dieser Ausgang gerade im Internet-Bereich ist um so überraschender, als die Kommission schon im Notifizierungsverfahren in aller Deutlichkeit die Neuregelung als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilte und das neue Mahnverfahren gegen die Bundesrepublik sich maßgeblich dagegen richtet. Sie überrascht zudem, weil manche Länder (die hessische Landesregierung) und zahlreiche Experten im vergangenen Jahr bestätigten, dass gerade das Internetangebot in besonderer Weise geeignet ist, mit Schutzvorkehrungen Suchtprävention und Jugendschutz zu betreiben.

Letztlich kann dies aber dahinstehen. Durchsetzen läßt sich das Internetverbot ohnehin nicht. Daran vermögen auch Disclaimer nichts zu ändern. Was bleibt ist dann die schon in den Gesetzgebungsverfahren und von der Kommission zu recht aufgeworfene Frage, welchen Sinn ein Internetverbot ergibt, das im Vollzug scheitert, und ob dem angeblichen Zweck des Verbraucherschutzes (Suchtprävention, Jugendschutz) nicht viel mehr geholfen wäre, wenn in Deutschland zugelassene Anbieter in Deutschland überprüften Vorkehrungen entsprechen.

Vernünftigerweise müsste das die Politik wieder auf den Plan rufen. Ob die Länder nach dem Kraftakt des Glückspielstaatsvertrages dazu den Mut haben, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre es – nicht nur unter verbraucherschützendem und rechtsstaatlichem, sondern auch unter ordnungspolitischem Gesichtspunkt. Es steht ein Stück Glaubwürdigkeit auf dem Spiel .

Rechtsanwalt Dr. Reichert

Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Dr. Ronald Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mozartstraße 4-10
53115 Bonn

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/04/2008 17:03
Zitat
Bei Abgabe eines Oddset-Scheins verlangen sie in den Annahmestellen
nun tatsächlich bei jedem (!) zusätzlich zum Staatsmonopolistenzwangsausweis
( sog. "Spielpass" ) die Vorlage des Personalausweises!


Na gut, heute muss ich das etwas zurücknehmen.

In der örtlichen Lottoannahmestelle kannte mich der Inhaber
und verzichtete auf die Vorlage des Personalausweises. :rolleyes:

Ganz so dämlich, wie es sich oben liest, ist es dann auch wieder nicht. wink


Die Annahme des Herrn Repnik, vor dem EuGH mit dem Monopol
zu bestehen, gehört auch zu seinem Reich der Illusionen.
:schlaf01:






Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/04/2008 08:22
Den Gifhorner Wettbüros geht‘s an den Kragen


Innenministerium will mit Unterlassungsverfügungen die Schließung von „Wettbuden“ in Niedersachsen erreichen (ust) Den sieben privaten Wettbüros im Gifhorner Stadtgebiet soll es an den Kragen gehen. Das Niedersächsische Innenministerium kündigt flächendeckend Verfahren zur Schließung der mehr als 280 Wettbüros in Niedersachsen an. Entsprechende Unterlassungsverfügungen wurden inzwischen auch nach Gifhorn versandt.



(ust) Den sieben privaten Wettbüros im Gifhorner Stadtgebiet soll es an den Kragen gehen. Das Niedersächsische Innenministerium kündigt flächendeckend Verfahren zur Schließung der mehr als 280 Wettbüros in Niedersachsen an. Entsprechende Unterlassungsverfügungen wurden inzwischen auch nach Gifhorn versandt. Die Wettbüros, die häufig als Internetcafes mit Getränkeverkauf liefen, würden unzulässiger Weise Sportwetten anbieten, erläutert Martin Michaliszyn vom Niedersächsischen Innenministerium die Rechtsgrundlage für den Vorstoß der Landesregierung. Er verweist auf das staatliche Sportwettenmonopol, das nur an konzessionierte Betriebe wie Toto und Lotto Niedersachsen vergeben werde. Vor der Fußballweltmeisterschaft hätte es in Niedersachsen noch mehr als 300 „Wettbuden“ gegeben, doch eine große Anzahl dieser Betriebe habe inzwischen dicht gemacht. „Andere Betriebe klagen hingegen gegen unsere Verfügungen, in denen von Seiten des Ministeriums mit einem hohen Zwangsgeld gedroht wird“, weiß Michaliszyn. Bis zu einer Entscheidung der zuständigen Verwaltungsgerichte setze die Landesregierung Vollstreckungsmaßnahmen aus. Ein Problem bei der Umsetzung der Verfügungsbescheide sei zudem der häufige Betreiberwechsel in den Wettbüros. „Kurzerhand geht die Leitung auf den Bruder oder den Onkel über“, beschreibt der Ministeriumssprecher Versuche, sich dem Gesetz zu entziehen. Auch Gifhorns Stadtverwaltung sind die Wettbüros ein Dorn im Auge. „Gewerbeanzeigen werden abgelehnt“, sagt die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin Elke Rohrbeck.

Quelle : https://www.aller-zeitung.de/
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/04/2008 16:49
VG Braunschweig: Glücksspielstaatsvertrag 
verfassungs- und europarechtswidrig


Inzwischen hat auch das erste niedersächsische Verwaltungsgericht sich mit der neuen Rechtslage befasst. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit einem Beschluss vom 10.04.2008, AZ: 5 B 4/08 dem Eilantrag eines Wettannahmestellenbetreibers der Happybet Sportwetten GmbH stattgegeben, weil die angefochtene Ordnungsverfügung "aller Voraussicht nach" rechtswidrig sei. Da es sich um einen Dauerverwaltungsakt handele, sei auf die neue Rechtslage abzustellen. Diese beurteilt das Gericht als ebenso verfassungs- wie europarechtswidrig.

In verfassungsrechtlicher Hinsicht stellt die Kammer darauf ab, dass den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein Sportwettmonopol nicht entsprochen sei. Die Vermarktung von Sportwetten über die Lottoannahmestellen in Kiosken trage den Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil (Rn. 34, 136, 138) nicht hinreichend Rechnung. Nach Auffassung des Gerichts ist entweder eine strukturelle Änderung dieses Vertriebssystems oder jedenfalls eine deutliche Reduzierung der Annahmestellen nach den Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts geboten. Staatsvertrag oder Ausführungsgesetz gewährleisteten dies nicht. Auch fehle eine gesetzlich klare Regelung über die Frage des Bedarfs an Annahmestellen. Diese Frage könne nicht der Exekutive überlassen werden.

In gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht lässt die Kammer offen, ob nach der Rechtsprechung des EuGH und des EFTA-Gerichtshofs eine Betrachtung der gesamten nationalen Glücksspielpolitik geboten sei. Vielmehr seit Gemeinschaftsrecht schon deshalb verletzt, weil die Differenzierung zwischen den Glücksspielbereichen in Deutschland durch sachliche Kriterien nicht belegt sei, so dass der Gesetzgeber in Kollision mit dem gemeinschaftsrechtlichen Willkürverbot bzw. dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens gerate. Selbst nach den vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugrunde zu legenden Maßstäben ist die Rechtslage danach nicht gemeinschaftsrechtskonform. Zum einen sei die Regulierung des Sportwettbereichs mit einem Markt privater Buchmacher mit DDR-Erlaubnissen, der privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, privaten Pferdesportwettvermittlern und staatlich beherrschten Veranstaltern inkonsistent. Gleiches gelte für das Verbot der Internetwerbung im Verhältnis zu den DDR-Erlaubnisinhabern und den Pferdebuchmachern, die das Internet weiter benutzen dürften.

Zum anderen leitet die Kammer einen Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens daraus her, dass die Monopolisierung des Wettwesens für einen Teilbereich, der sich jedenfalls nicht als gefährlicher erwiesen habe als andere Bereiche, die nicht monopolisiert seien, nicht widerspruchsfrei erklärt werden könne. Zu Recht weist die Kammer dabei für Niedersachsen darauf hin, dass dort sogar für das Casino-Spiel private Betreiber zugelassen werden können.

Auch eine Rechtfertigung mit unterschiedlichen Gesetzgebungszuständigkeiten komme daher nicht in Betracht.


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Es ist erfreulich, dass zumindest auf Verwaltungsgerichtsebene
dem Wettrecht auf breiter Front Respekt gezollt wird. smile



Verfasst von: caiga Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/04/2008 18:33
Weniger Sportwetten bei Lotto Niedersachsen

Die Zahl der Sportwetten ist bei Toto-Lotto Niedersachsen seit Anfang des Jahres stark zurückgegangen. Das Glücksspielunternehmen nannte als Ursache den Lotterie-Staatsvertrag, der seit Januar gilt. Beim Oddset-Spiel habe es in den ersten 15 Wochen dieses Jahres einen Einbruch von 51,3 Prozent gegeben, sagte Lotto-Chef Rolf Stypmann am Dienstag in Hannover. Beim Fußball-Toto seien die Umsätze um 22,5 Prozent gesunken. Grund sei, dass die Tipper seit Anfang des Jahres Oddset und Toto nur noch mit einer Kundenkarte spielen dürften. Viele Kunden griffen nicht zu dieser Karte, weil sie in dem Antragsformular viele Daten von sich preisgeben müssten.
"Das wird Spuren hinterlassen"

"Die Umsatzrückgänge sind signifikant und nicht aufholbar", sagte Stypmann. "Das wird erhebliche Spuren im Gesamtergebnis hinterlassen." Er rechne für das laufende Jahr mit einem Minus von fünf Prozent. 2007 gingen die Umsätze von Toto-Lotto um 1,4 Prozent auf 828,9 Millionen Euro zurück. Der Jahresüberschuss stieg um 1,8 Millionen Euro auf 27,2 Millionen Euro. An das Land flossen 306,5 Millionen Euro aus Lotterie-Steuern und Konzessionsabgaben.
Kritik an "illegalen" Wetten im Internet

Der Lotto-Niedersachsen-Chef nimmt an, dass viele Kunden ihr Geld nun am heimischen Computer setzen. "Wir vermuten stark, dass viele Wettkunden ins Internet gegangen sind", meinte Stypmann. Er kritisierte, dass es im Internet möglich sei, bei "illegalen" Wettanbietern mit Sitz im Ausland zu spielen. Er verwies auf das Beispiel der USA, wo finanzielle Transaktionen zu illegalen Wettanbietern unter Strafe stünden.

Der Lotterie-Staatsvertrag, der bis 2011 gilt, sichert das staatliche Wettmonopol. Von Anfang nächsten Jahres an wird auch das Lottospielen im Internet verboten sein. "Ich halte das für verfehlt", sagte Stypmann. Zum einen sei das Internet für Toto-Lotto ein wichtiger Zukunftsmarkt. Zum anderen könne das Spiel dort besser kontrolliert werden als in einer Lotto-Annahmestelle, wo die Tipper anonym blieben.
Zweifel an Zulässigkeit

Unterdessen teilte das Braunschweiger Verwaltungsgericht am Dienstag mit, dass es die Zulässigkeit des staatlichen Wettmonopols bezweifele. Am Lotterie-Staatsvertrag bestünden "erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken". Deshalb dürfe das niedersächsische Innenministerium derzeit einem privaten Anbieter auch die Vermittlung von Sportwetten nicht verbieten. Das Ziel des Staatsvertrages - und damit der Aufrechterhaltung des Wettmonopols - hätte nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006 der Spieler- und Jugendschutz sein müssen, betonte das Braunschweiger Gericht. Das werde aber nicht erfüllt, weil Lotto sowie die Sportwetten Oddset und Toto weiter in für jeden frei zugänglichen Läden und Kiosken angeboten werden.


Quelle: http://www1.ndr.de/wirtschaft/totolotto2.html


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erst das VG Braunschweig und nun der Artikel... wink
das gibt doch Hoffung...

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/04/2008 18:55
Zitat
Beim Oddset-Spiel habe es in den ersten 15 Wochen dieses Jahres einen Einbruch von 51,3 Prozent gegeben



Das ist die richtige Antwort der Sportwettfreunde auf diesen
totalitären Schwachsinn ( "finanzielle Transaktionen unter Strafe
stellen" ) des Glücksspielstaatsvertrags.


Wir lassen uns eben nicht wie die letzten Deppen behandeln. :daumenhoc


Und von wegen "illegal" - das ist nur dieses bescheuerte Gesetz. vogel



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Verfasst von: caiga Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/04/2008 20:44
Ursprünglich gepostet von Tippkönig

Das ist die richtige Antwort der Sportwettfreunde auf diesen
totalitären Schwachsinn ( "finanzielle Transaktionen unter Strafe
stellen" ) des Glücksspielstaatsvertrags.

...



sowieso schwachsinn, seit wann kann man denn Geldfluss überwachen... rofl
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/04/2008 18:38
16. April 2008, 18:34 Uhr Von Tina Kaiser

Online-Wetten
Bwin bettelt darum, besteuert zu werden


Norbert Teufelberger, Chef des weltgrößten Sportwettenanbieters Bwin, über seinen Kampf gegen das staatliche Wettmonopol und die Suchtgefahr beim Zocken. Dem Manager zufolge wetten Deutsche mehr als Südländer. Ein Wettverbot im Internet hält er für unmöglich.


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WELT ONLINE: Herr Teufelberger, können Sie sich noch an Ihre erste Wette erinnern?

Norbert Teufelberger: An meine erste nicht, aber an meine unangenehmste verlorene Wette. Als siebenjähriger Junge war ich mit meinen Eltern im Skiurlaub. Mein Vater hat an einem Skirennen teilgenommen und ich hab gewettet, dass er gewinnt. Hat er aber nicht.

WELT ONLINE: Was war Ihr Wetteinsatz?

Teufelberger: Ich musste 50 Liegestütze machen, hab das aber nicht geschafft. Ein traumatisches Erlebnis: Ich hasse es nämlich zu verlieren. Verlieren hab ich bis heute nicht gelernt.

WELT ONLINE: Wetten Deutsche eigentlich anders als beispielsweise Südländer?

Teufelberger: Ja, da gibt es schon Unterschiede. Die Südländer tippen mehr kreuz und quer auf die unterschiedlichsten Sportarten und Ereignisse. Der Deutsche dagegen sagt: „Ich weiß genau, dass Mannschaft x gewinnt.“

WELT ONLINE: Wollen wir eine Wette machen?

Teufelberger: Klar, was für eine denn?

WELT ONLINE: Wir könnten wetten, ob in einem Jahr in Deutschland noch immer ein staatliches Wettmonopol herrschen wird.

Teufelberger: Das ist eine gute Wette, die ich allerdings schon oft verloren hätte. Bei unserem Börsengang 2000 dachte ich, es dauert vielleicht noch drei bis fünf Jahre, aber Fehlanzeige. Die Lage ist absurd, da die EU in zahlreichen Stellungnahmen gesagt hat, dass ein staatliches Monopol gegen die Dienstleistungsfreiheit der europäischen privaten Wettanbieter verstößt. Wenn ich als Wettanbieter eine gültige Lizenz eines EU-Landes habe, sollte ich in allen EU-Ländern meine Wetten verkaufen dürfen.

WELT ONLINE: Trotzdem hat Deutschland das staatliche Wettmonopol mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Januar 2008 sogar noch verschärft.

Teufelberger: Richtig und ich bin überzeugt, dass sich Deutschland damit in eine Sackgasse manövriert hat. Dieser Staatsvertrag ist im Zeitalter des Internets einfach nicht mehr zeitgemäß. Die staatlichen Lotto- und Wettanbieter dürfen jetzt nicht mehr werben, sie müssen ihre Annahmestellen reduzieren und dürfen nur noch Lottoscheine annehmen, wenn die Kunden sich umständlich eine Lottokarte besorgen. Die Folgen sind abzusehen: Die Umsätze brechen ein, die Steuereinnahmen auch und damit sinken auch die Zuschüsse an die Sportförderung. Ein Wahnsinn, gegen den sich schnell eine Front bilden wird. Und dabei liegt die Lösung ja auf dem Tisch: Die Sportwette sollte vom Lotteriebereich getrennt werden und wie die Pferdewette liberalisiert werden. Diese Möglichkeit hat auch die EU-Kommission in ihrem Schreiben an die deutsche Regierung vorgeschlagen.

WELT ONLINE: Private Wettanbieter sind seit 1. Januar in Deutschland verboten. Wie hat sich das auf Ihre Umsätze ausgewirkt?

Teufelberger: Gar nicht. Zunächst einmal ist es fast unmöglich, zu verhindern, dass Deutsche im Internet Wetten abschließen. Außerdem hat Bwin eine legale DDR-Wett-Lizenz, die vom Glücksspielstaatsvertrag nach Ansicht zahlreicher Rechtsexperten nicht betroffen ist.

WELT ONLINE: Das heißt, alle privaten Wettanbieter müssen dicht machen. Nur der Marktführer Bwin darf weitermachen wie bisher?

Teufelberger: Es ist sogar noch absurder: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Dezember entschieden, dass wir dank der DDR-Lizenz weiter Wetten in Deutschland anbieten dürfen, allerdings nur auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR.

WELT ONLINE: Das heißt in Berlin-Charlottenburg ist wetten verboten, in Berlin-Mitte dagegen erlaubt?

Teufelberger: Theoretisch schon, wobei dieser Rechtsspruch natürlich nicht exekutierbar ist, da wiederum viele Gerichte in den alten Bundesländern das Angebot doch zugelassen haben. Des Weiteren hat ja die EU-Kommission gegen den Glücksspielstaatsvertrag schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Damit wird das Monopol also irgendwann fallen. Wir versuchen seit Jahren, uns mit den Politikern an einen runden Tisch zu setzen und gemeinsam einen regulierten geöffneten Sportwettenmarkt zu definieren. Genau genommen sind wir die einzige Industrie, die sagt: Bitte reguliert und besteuert uns.

WELT ONLINE: Gleichzeitig drohen Sie damit, deutsche Bundesländer auf Schadensersatz zu verklagen.

Teufelberger: Richtig und wir werden auch demnächst eine Klage gegen ein Bundesland einreichen. Wir müssen uns verteidigen, wenn wir zu Unrecht angegriffen werden. Mir wäre lieber, wir könnten das Geld dafür stattdessen als Steuern zahlen und diesen sinnlosen Kampf endlich beenden. Dieses Thema muss politisch und nicht vor Gericht gelöst werden.

WELT ONLINE: Deutsche Politiker halten am Wettmonopol fest, weil sie vor Spielsucht schützen wollen.

Teufelberger: Das ist eine Pseudoargumentation sondergleichen. Nachweislich hat das Automatenspiel die höchste Suchtgefahr, ist aber auch in privater Hand und in der letzten Zeit sogar dereguliert worden. Wir haben der Harvard Medical School seit 2005 Zugang zu unseren Kundendaten gegeben. In einer Langzeitstudie haben die 40000 Kundendaten auf Suchtverhalten analysiert. Nur ein Prozent der Spieler hat ein auffälliges Spielverhalten gezeigt. Damit haben Wetten die geringste Suchtgefahr aller Glücksspiele.

WELT ONLINE: Dieses eine Prozent Spielsüchtiger darf trotzdem bei Ihnen spielen.

Teufelberger: Falsch, Bwin hat ein Team von Mitarbeitern, die das Spielverhalten unserer Kunden überprüft. Wer auffällig wird, den kontaktieren unsere Mitarbeiter.

WELT ONLINE: Süchtige erkennen meist nicht selbst, dass sie ein Problem haben.

Teufelberger: Das stimmt, deshalb arbeiten wir mit Limits, wie viel sie pro Monat einsetzen dürfen. Ein regulierter Markt würde uns hier übrigens auch helfen. Es bringt ja wenig, wenn nur wir den Süchtigen das Spielen verbieten. Dann gehen die einfach zum Wettbewerber. Wir versuchen uns deswegen für eine internationale Blacklist einzusetzen, auf der man Spieler weltweit sperren kann. Und das Internet ist hier das geeignetste Medium. Im Internet gibt es keine anonymen Spieler sondern jeder Schritt des Kunden ist nachvollziehbar. Wir wissen ganz genau wann, wie oft und mit welchen Einsätzen der Kunde bei uns wettet. Ein besseres Kontrollsystem als das Internet gibt es nicht.

WELT ONLINE: Sie sind mit Schuld an der Angst der Politiker. Obwohl Bwin eine österreichische Firma ist, hat sie ihren Sitz in der Steueroase Gibraltar. Das macht schon einen leicht unseriösen Eindruck.

Teufelberger: Wir mussten 2001 nach Gibraltar gehen, weil wir nur dort innerhalb der EU eine Lizenz für Wetten und Online-Kasino bekommen haben. Im Übrigen handelt es sich nicht wie oft unterstellt um eine Briefkastenfirma. Rund 200 Mitarbeiter sitzen dort, unter anderem unsere Buchmacher, die die Wettquoten bestimmen.

WELT ONLINE: Sie wohnen auch dort?

Teufelberger: Ja, aber tatsächlich bin ich 220 Tage im Jahr in der Welt unterwegs. Aber wir haben uns damals gesagt: Wir wollen Weltmarktführer werden. Also werden wir viele Gegner haben und wollen so wenig Angriffsfläche wie möglich haben. Deswegen kam ein Briefkasten nie infrage. Die deutschen Steuerbehörden waren trotzdem lange uneinsichtig und behaupteten einige Jahre, unser Büro in Gibraltar existiere nicht.

WELT ONLINE: Das Problem ließe sich mit einem Vorort-Termin wohl leicht lösen.

Teufelberger: Das sagen Sie. Wir haben sie eingeladen, aber sie haben gesagt: „Wir kommen nicht, Sie schauspielern uns dann sowieso nur für einen Tag ein Büro vor.“ Dann haben wir einen Film gedreht, die gibraltarische Regierung hat unsere Lohnzettel nach Deutschland geschickt. Das hat alles nicht geholfen. Stattdessen haben die einen Privatdetektiv engagiert, der dann aber auch nur berichten konnte, dass wir nicht gelogen haben.

WELT ONLINE: 2006 wurden Sie und Ihr Co-CEO Manfred Bodner vor laufenden Kameras in Frankreich abgeführt und saßen für drei Tage wegen illegalen Glücksspiels im Gefängnis. Haben Sie damals gedacht, vielleicht hätte ich doch lieber was anderes als Wetten gemacht?

Teufelberger: Nein, das nicht. Schließlich war und bin ich überzeugt, unschuldig zu sein. Seit unserer Verhaftung hat sich in Frankreich viel geändert: Heute wird dort über eine Öffnung der Wettmärkte diskutiert. Die Entwicklung in Europa zu einem geöffneten und regulierten Markt wird sich nicht aufhalten lassen.

WELT ONLINE: Als Jugendlicher waren Sie die Nummer drei der Junioren-Weltrangliste im Tennis. Der Tennis-Profi Teufelberger wäre nicht hinter Gittern gelandet.

Teufelberger: Ich habe mit 18 Jahren mit Tennis aufgehört, weil ich nicht mein ganzes Leben dem Sport unterordnen wollte. Nicht abends ausgehen, keine Freundin haben, immer auf Reisen sein. Das habe ich nicht gewollt.


Das Unternehmen

Bwin wurde 1997 in Österreich gegründet. Seit dem Börsengang 2000 hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in der britischen Exklave Gibraltar. Bwin ist heute der größte Sportwettanbieter der Welt. Im gesamten Glücksspielmarkt kämpft der Konzern mit dem britischen Betreiber Partygaming um die Marktführerschaft. Der Konzern bietet Online-Wetten in rund 90 Sportwetten an. 1,6 Millionen aktive Spieler zocken auf der Website. An Spitzentagen platzieren sie bis zu eine Million Wetten, jede mit einem durchschnittlichen Einsatz von sechs bis acht Euro. Darüber hinaus bietet Bwin auch Casinospiele und Pokern. Weil sich das Unternehmen 2006 wegen einem kompletten Wettverbot aus den USA zurückziehen musste, machte Bwin 2006 einen Nettoverlust von 539,6 Millionen Euro. 2007 erzielte das Unternehmen nach eigenen Angaben wieder einen deutlichen Gewinn, die Zahlen werden aber heute veröffentlicht. Der Konzern beschäftigt 1000 Mitarbeiter. Bwin expandiert weiter, kämpft aber in vielen Ländern mit einer unklaren Rechtssituation. Das Unternehmen ist Trikot-Sponsor von Real Madrid und AC Mailand.

Der Chef

Norbert Teufelberger wurde 1965 in Vöcklabruck in Oberösterreich geboren. Als Kind wurde sein Talent für Tennis entdeckt. Teufelberger besuchte ein Sportinternat und spielte sich bis zur Nummer drei der Junioren-Weltrangliste nach oben. Trotzdem schmiss er mit 18 Jahren seine Tennis-Karriere hin und studierte Handelswissenschaften in Wien. Nach seinem Abschluss 1989 fing er als Controller bei dem staatlichen Spielbankbetreiber Casinos Austria an. 1992 wechselte er in die USA und wurde Mitbetreiber der privaten Glücksspielfirma Century Casino. 1999 ging er zurück nach Österreich und stieg bei Bwin ein, das damals noch Betandwin hieß. Seit 2001 leitet er das Unternehmen gemeinsam mit dem Gründer Manfred Bodner.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/04/2008 20:31
Glücksspiel: Gericht kritisiert Berliner Gesetz

Privater Wettanbieter darf weitermachen

Das Verwaltungsgericht hat "erhebliche Zweifel" am Berliner Glücksspielgesetz geäußert. Es sei fraglich, ob das Gesetz mit der verfassungsrechtlichen Berufsfreiheit vereinbar sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es sei ebenso fraglich, ob die neue rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem grundsätzlichen Ausschluss privater Anbieter an dem Ziel ausgerichtet sei, die Wettleidenschaft zu begrenzen und die Wettsucht zu bekämpfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert (Beschluss: VG 35 A 52.08).

Nach einer Eilentscheidung der Verwaltungsrichter darf ein privater Unternehmer nun vorläufig weiter Sportwetten in Berlin anbieten. Das Gericht monierte, dass die Entscheidung über Art und Zuschnitt der Sportwetten im Wesentlichen nicht in dem Gesetz selbst geregelt werde, sondern der Innenverwaltung überlassen sei.

Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber auf den Vertrieb von Sportwetten durch die Deutsche Klassenlotterie als dem staatlichen Monopolisten eingewirkt habe. Vielmehr werde trotz der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an dem breit gefächerten Netz von Annahmestellen festgehalten, sodass Wetten in Berlin überall möglich seien. Außerdem sei Werbung in Zeitschriften und im Rundfunk weiter zulässig; Sportwetten würden in der Werbung als positiv bewertete Unterhaltung dargestellt. Zwar seien einige Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren vorgesehen, es fehle aber beispielsweise eine gesetzlich festgelegte Höchsteinsatzgrenze. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. dpa

Quelle: https://www.morgenpost.de





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/04/2008 20:34
Verwaltungsgericht München gewährt erneut Vollstreckungsschutz gegen Untersagungsverfügung


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat erneut einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, diesmal gegen eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.1128). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln. Wie in Sportwettenrecht aktuell Nr. 99 mitgeteilt, hatte das VG München kürzlich seine bisherige Linie geändert und gewährt nunmehr angesichts der als offen beurteilten Hauptsacheentscheidung Vermittlern mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats Vollstreckungsschutz.

In der Hauptsache ist nach Auffassung der VG München insbesondere zu klären, ob die neuen normativen Vorgaben durch den Glücksspielstaatsvertrag und das bayerische Ausführungsgesetz hierzu sowie die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung den Anforderungen des EuGH an eine die Grundfreiheiten einschränkende "Glücksspielpolitik" entsprechen. Das Gericht hat zur Auflage gemacht, dass der Vermittler einen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis stellt. Es sei für den Vermittler zumutbar, aber auch genügend, sich um eine entsprechende Erlaubnis zu bemühen und ggf. nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de [Linked Image]





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/04/2008 20:37
Das Verwaltungsgericht Freiburg hebt Sportwettenuntersagungsverfügung des Landes Baden-Württemberg auf


Auch das Verwaltungsgericht Freiburg hat nunmehr seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenbetreiber geändert. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 16.04.2008 in einem von Herrn Rechtsanwalt Dieter Pawlik, Karlsruhe, geführten Verfahren eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat somit als sechstes Gericht seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenbetreiber geändert. Es hält die neue, ab dem 01.01.2008, geltende Rechtslage für verfassungs- sowie europarechtswidrig. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Aus der mündlichen Verhandlung war jedoch zu entnehmen, dass das VG Freiburg, ähnlich wie bereits das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 02. April 2008, massive Bedenken daran hat, dass das Land Baden-Württemberg mit seinem Ausführungsgesetz sowie die Länder mit dem Glücksspielstaatsvertrag die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 28.03.2006 genügend umgesetzt haben. Die Richter kritisierten in der mündlichen Verhandlung vor allem den Vertriebsweg. Der Gesetzgeber hätte in den neuen Regelungen inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie deren Vertriebsweg treffen müssen. Die Richter machten weiter deutlich, dass daraus wohl auch eine Europarechtswidrigkeit dieser Regelungen resultiere.

Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden diese auf der Homepage www.vewu.de im Volltext veröffentlicht.


Dieter Pawlik
Rechtsanwalt
2. Vorstand Vewu
Amalienbadstraße 36/Haus 32
76227 Karlsruhe
Tel: 0721/464716-00
Fax: 0721/464716-20
Mail: pawlik@ra-pawlik.de [Linked Image]




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/04/2008 20:40
Verwaltungsgericht Freiburg: Sportwettvermittlung an private Anbieter zulässig


Das Verwaltungsgericht Freiburg hat auf die mündliche Verhandlung vom 16.04.2008 in mehreren Hauptsacheverfahren, darunter auch einem von der Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren entschieden, dass die Sportwettvermittlung aus Baden-Württemberg an ein lizensiertes Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig ist, wobei die diesbezügliche Untersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben worden ist. Die schriftlichen Gründe liegen derzeit noch nicht vor. Ausweislich der Erklärungen in der mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Freiburg aber erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken geäußert, wobei insbesondere die Vertriebsstruktur des staatlichen Anbieters beanstandet worden ist. Am Vertrieb der Lotterien und Oddsetwetten durch das unverändert dichte Netz der Lottoannahmestellen habe sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 nichts verändert. Insoweit liege weiterhin ein tatsächliches wie auch rechtliches Regelungsdefizit im Rahmen des seit dem 01.01.2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrages vor. Das tatsächliche Regelungsdefizit im Zusammenhang mit den auch ermunternden und anreizenden Werbemaßnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaft führten im Übrigen auch dazu, dass ein gemeinschaftswidriger Zustand bestehe, so dass unter Beachtung des Anwendungsvorrangs des Europarechts dies auch zur Unanwendbarkeit der Normen führen muss. Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages seien daher sowohl unter verfassungsrechtlichen, als auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten derzeit nicht anwendbar.

Sobald die vollständige, schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir hierüber ergänzend berichten.

Besonders hervorzuheben ist, dass im vorliegenden Fall eine Entscheidung in einem Hauptsache-Klageverfahren ergangen ist. Damit ein hat ein weiteres Verwaltungsgericht nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages die Verfassungs- und Gemeinschaftswidrigkeit dieser Regelungen festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieses Hauptsacheurteils auch Eilrechtschutz zu Gunsten der Sportwettvermittlungsagenturen durch das Verwaltungsgericht Freiburg erteilt werden wird.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers

Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/04/2008 20:43
Europarechtswidriges Sportwettmonopol nun auch nach VG Freiburg

Feststellungsklage ebenfalls stattgegeben

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteilen vom 16.04.2008 mehreren Klagen privater Wettannahmestellenbetreiber gegen Untersagungsverfügungen der baden-württembergischen Glücksspielaufsicht (Reg.-Präs. Karlsruhe) stattgegeben. In den beiden von der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Verfahren waren Wettannahmestellenbetreiber betroffen, die an Veranstalter im EU-Ausland vermitteln (Tipico Ltd, Happybet Sportwettten GmbH).

Die Urteile markieren zum einen eine Rechtsprechungswende nun auch beim VG Freiburg, das Eilanträge zuvor noch abgelehnt hatte.

Darüber hinaus mit einem der Urteile (1 K 2066/06) erstmalig u. a. auch einer Feststellungsklage unter der neuen Rechtslage stattgegeben worden. Die betroffene Happybet-Vermittlerin wird als berechtigt angesehen, ohne Erlaubnis einer baden-württembergischen Behörde Sportwetten zu feststehenden Gewinnqoten (ausgenommen Pferdewetten) an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter zu vermitteln.

Konsequenzen hat dies naturgemäß insbesondere für die strafrechtliche Beurteilung. In Ermangelung einer Erlaubnismöglichkeit für EU-ausländische Veranstalter oder inländische Betreiber muß die Vermittlung an diese derzeit als legal beurteilt werden.

Das Gericht hat die Berufung zugelassen.

Die Urteilsgründe selbst liegen noch nicht vor. Den Urteilen ging aber eine eingehende Bestandsaufnahme zur derzeitigen Rechtslage sowie zur Vertriebs- und Werbepraxis der Lotto/Toto Baden-Württemberg voraus. Die Kammer maß dabei erkennbar der Gestaltung des Vertriebsnetzes große Bedeutung bei. Es wurde deutlich, dass weder das Vertriebsnetz einschneidend gekürzt noch vor allem die Art des Vertriebs über der Allgemeinheit zugängliche Annahmestellen mit allen daraus erwachsenden Gefahren für den Jugendschutz geändert wurde.

Der Erörterung der Rechtslage in der mündlichen Verhandlung wird man entnehmen können, dass für die Kammer der Widerspruch zwischen dem auf eine Eindämmung der Glücksspielleidenschaft angelegten Zielen des Glücksspielstaatsvertrages einerseits und dem auf flächendeckenden an die Allgemeinheit gerichteten Vertrieb von Sportwetten andererseits und die Inkohärenzen der Regelungssysteme für den Wettmarkt (Pferderennwetten, andere Sportwetten; DDR-Buchmachererlaubnisse; Überlassung des Vertriebs an private auch im Monopolbetrieb) ausschlaggebend waren. Insoweit bleiben aber die Urteilsgründe abzuwarten.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/04/2008 20:47
bwin: Co-CEO rechnet mit Marktöffnung in den USA in den nächsten Jahren


Der börsenotierte Internet-Wettanbieter bwin will in den nächsten Jahren langsamer als bisher wachsen. Die Probleme 2006 hätten zu einer Strategieänderung geführt, sagte Vorstand Norbert Teufelberger am Donnerstag am Rande einer Konferenz zu "Responsible Gaming" in Brüssel zur APA. bwin könne nicht mehr "so aggressiv in Wachstum investieren", sondern müsse "auch Gewinne zeigen". "Das haben wir 2007 zart begonnen, würde ich sagen, und diesen Weg versuchen wir fortzusetzen: Das heisst Wachstum, aber mit Profitabilität", so Teufelberger.

Nach dem Verbot von Online-Glücksspiel in der Türkei im Vorjahr werde sich bwin dort nun um eine Lizenz bewerben, kündigte der Vorstand an. bwin habe sich - im Gegensatz zu anderen Unternehmen - an die Regeln gehalten und zurückgezogen. "Wir werden sehen, ob das dann auch so gesehen wird", sagte Teufelberger.

In den USA rechnet der bwin-Vorstand in "zwei bis drei Jahren" damit, dass der Markt für Online-Gaming wieder geöffnet wird. "Die Amerikaner sehen jetzt schon, dass sie einen Riesenfehler gemacht haben und das Geschäft jetzt völlig im Untergrund ist", betont Teufelberger, weil es unmöglich sei, solche Verbote im digitalen Zeitalter durchzusetzen.

Mit einem kürzlich eröffneten Büro in Peking und weiteren Aussenstellen in Buenos Aires und in Mexiko will bwin die Aktivitäten auf weitere Regionen ausweiten. In Südamerika habe man bereits zwei Lizenzen erworben. Noch sei allerdings nicht eindeutig abschätzbar, ab wann bwin das erwartete "grosse Marktpotenzial" in Südamerika und Asien ausschöpfen könne.

In der EU gebe es zwar Bewegung "in die richtige Richtung, aber sehr langsam", so Teufelberger mit Verweis auf die langsame Öffnung in Frankreich. Das Land plane bis Anfang 2010 eine "regulierte Öffnung" des Glücksspielmarktes. Insgesamt werde es aber noch "drei bis fünf Jahre" dauern, bis die Spielregeln und der Zugang für private Glücksspielanbieter in der EU endgültig geklärt sind; der britische Regulator geht laut Teufelberger sogar von fünf bis zehn Jahren aus.

bwin will auch in Österreich weiter Druck auf die Casinos Austria machen. Das Argument: Es sei nicht zulässig, nur Sportwetten für Private zu erlauben, alle anderen Glücksspiele aber den staatlichen Lottereien oder Casinos vorzubehalten, die sich gleichzeitig - erfolgreich - in anderen Ländern um Lizenzen bewerben. "Wir sind dabei die Argumente zu entwickeln und Druck zu machen, dass man uns reguliert", sagte Teufelberger. bwin sei bereit Steuern zu zahlen, "aber es muss ein klares Regelwerk geben". (APA)

Quelle: APA / Boerse-Express.om






Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/04/2008 04:34
Verwaltungsgericht Berlin: Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig






Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin darf ein privater Unternehmer vorläufig weiter Sportwetten im Land Berlin anbieten. Das Gericht ordnete jetzt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine durch das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erlassene Untersagungsverfügung an.

Hintergrund des Beschlusses ist das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01), mit dem es die damalige Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols trotz ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit für eine Übergangszeit weiterhin für anwendbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hatte, bis zum 31. Dezember 2007 die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten neu zu regeln. In einer Vielzahl von Fällen vor Ablauf dieser Übergangsfrist hatten das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass im Land Berlin die für die Übergangszeit geforderten tatsächlichen Mindestanforderungen erfüllt würden (vgl. Pressemitteilung Nr. 15/2006 des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. August 2006; sowie Pressemitteilung Nr. 38/2006 des OVG Berlin-Brandenburg vom 31. Oktober 2006).

Nach Ansicht der 35. Kammer des Gerichts stellt sich die Rechtslage nach Ablauf der Übergangsfrist nunmehr anders dar. Es bestünden erhebliche Zweifel daran, ob der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag der Länder und das Berliner Glücksspielgesetz mit der verfassungsrechtlichen Berufsfreiheit vereinbar seien. Es sei fraglich, ob die neue rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols mit dem grundsätzlichen Ausschluss privater Anbieter konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet sei, wie es die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erforderten.

(1) So werde die Entscheidung über Art und Zuschnitt der Sportwetten im Wesentlichen nicht im Gesetz selbst getroffen, sondern der Innenverwaltung in einem künftigen Erlaubnisverfahren überlassen.

(2) Auch sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) als dem staatlichen Monopolisten eingewirkt habe. Vielmehr werde trotz der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an dem breit gefächerten Netz von Annahmestellen festgehalten, so dass die Möglichkeit zum Wetten auf Sportereignisse ein allerorts verfügbares Gut des täglichen Lebens bleibe. In Berlin bestehe weiterhin eine größere Dichte von Annahmestellen als diejenige, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden sei.

(3) Weiterhin fehle es an ausreichenden strukturellen Vorgaben zu einer Begrenzung der Werbung für die staatlicherseits angebotenen Sportwetten. So bleibe eine beträchtliche Zahl von Werbeträgern wie Zeitschriften und Rundfunk weiterhin zulässig, und es werde keine Abhilfe dagegen geschaffen, dass Sportwetten in der Werbung als positiv bewertete Unterhaltung dargestellt würden.

(4) Ferner bestünden erhebliche Zweifel, ob die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz ausreichend beachtet worden seien. So habe man zwar einige Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren vorgesehen, beispielsweise Aufklärungspflichten und Spielersperren. Gleichwohl fehle es weiterhin insbesondere an einer gesetzlich bestimmten wöchentlichen oder monatlichen Höchsteinsatzgrenze.

(5) Schließlich habe der Gesetzgeber mit der Aufrechterhaltung des staatlichen Monopols neben der allein erlaubten Zielsetzung von Bekämpfung und Kanalisierung der Spielsucht offenbar - wie u.a. die Debatte im Abgeordnetenhaus gezeigt habe - auch das vom Verfassungsgericht als unzulässig erachtete Hauptziel finanzieller Einnahmen verfolgt, um der DKLB die weitere Erfüllung ihre gemeinnützigen Aufgaben zu ermöglichen.

Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bedurfte es im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht, vielmehr bleibt diese ggf. dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, welche Maßnahmen das Land Berlin zur Bekämpfung der Spielleidenschaft in Bereichen mit besonderem Gefährdungspotential (wie bei Glücksspielautomaten und Casinospielen) ergriffen hat.

Der Beschluss ist mit der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechtbar.

Beschluss der 35. Kammer vom 2. April 2008 – VG 35 A 52.08 –

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/04/2008 21:51
Deutscher Pokerbund startet Aktion "Gemeinsam für Poker"


Lisa Horn

Die Unsicherheit der Pokerbegeisterten in Deutschland ist groß, denn die gesetzliche Auslegung des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages variiert von Bundesland zu Bundesland. Aus diesem Grund ruft der Deutsche Pokerbund alle Pokerspieler/innen Deutschlands zur Aktion "Gemeinsam für Poker" auf.

Ziel der Aktion ist es, den Gesetzgeber zu einer einheitlichen Regelung zu bewegen. Denn bis dato ist die Auslegung des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages ein Chaos. Die Verantwortlichkeit der Deutung und Definition liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, und die interpretieren die neuen Gesetze sehr unterschiedlich. Das geht sogar soweit, dass Deutschland bei der EU um eine Fristverlängerung angesucht hat, um eine einheitliche Stellungnahme bzw. Rechtfertigung gegenüber der EU zustande zu bringen. Details dazu sind in unserem Artikel EU vs Deutschland - Fristverlängerung bis Juni nachzulesen.

Diese unterschiedlichen Auslegungen verunsichern den/die Pokerspieler/innen zusehends, kaum einer weiß mehr ob er/sie sich jetzt in seinem Bundesland strafbar macht oder nicht, oder sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt – ein unglücklicher Zustand.

Der Deutsche Pokerbund ist ein Informations- und Interessensportal für Pokerbegeisterte und finanziert sich nur durch Mitgliederbeiträge. Die Aktion "Gemeinsam für Poker" soll jetzt die Pokerspieler/innen Deutschlands, nach dem Vorbild der "Poker Players Alliance" in den USA, vereinigen. Denn nur als gemeinsame Lobby ist es möglich den Druck auf den Bund zu erhöhen und Anpassungen durchzusetzen. In drei Phasen will der Deutsche Pokerbund seine Ziele für die Pokergemeinde publik machen und politisches Interesse bewirken:

Phase 1 – die Unterschriftenliste:

Um ihr Vorhaben möglichst weit verbreiten zu können, ruft der Pokerbund alle Interessierten auf, sich ihrer Unterschriftenliste anzuschließen. Über die Email Adresse info@deutscherpokerbund.net kann diese angefordert werden und auch weitergeleitet werden bzw. an die Faxnummer +49 (0)9081/2901919 retourniert werden. Alle, die ihre Unterschrift geleistet haben werden auf einen Informationsverteiler gesetzt, der regelmäßig über die Schritte des Pokerbundes informiert.

Phase 2 – Die Petition:

Sind genug Unterschriften gesammelt, dann wird der Deutsche Pokerbund die Petition "Poker Pro" verfassen, die dem Bund übermittelt wird. Zeitgleich werden auch alle, die sich dieser Petition anschließen und unterschrieben haben, aufgefordert noch separat einen Brief an die Bundesregierung zu schicken. Eine Flut von Briefen soll für Aufmerksamkeit sorgen, sodass das Vorhaben des Deutschen Pokerbundes nicht mehr negiert werden kann und das öffentliche Interesse auf die Aktion gelenkt wird.

Phase 3 – Pool Bildung:

Aufruf zum Zusammenschluss von Vereinen und Clubs zu einer Interessensgemeinschaft. Das soll die Möglichkeit bieten einen gemeinsamen finanziellen Pool zu schaffen, der im Fall von rechtlichen Problemen dem jeweiligen Veranstalter eine Hilfe bietet.

Nach dem Prinzip "gemeinsam sind wir stark" hofft der Deutsche Pokerbund durch diese Aktion auf Veränderung. Das Beispiel der "Poker Players Alliance" in den USA zeigt bereits jetzt, wie wichtig Lobby-Arbeit ist, mehr als 1 Million Mitglieder sind bereits verzeichnet. In den letzten eineinhalb Jahren hat es die PPA geschafft, dass die Diskussion über geltende Gesetze voran getrieben wurde, dass Poker in der Politik überhaupt diskutiert wurde! Nach diesem Prinzip will nun auch der Deutsche Pokerbund verfahren.

Quelle: https://www.pokerspieleonline.de





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/04/2008 17:04
Fairer Online-Wettbewerb in Europa


Von Lilly Wolf

Letzte Woche fand vor dem Europa Parlament in Brüssel der "Responsible Gaming Day" statt. Wichtige Vertreter der Online-Gamingbranche forderten die EU einstimmig zur verstärkten Zusammenarbeit auf, um für Konsumenten mehr Schutz und Sicherheit im Glückspielbereich zu garantieren.

Der "Responsible Gaming Day" wurde angesetzt um Verantwortliche aus dem Bereich Glücksspiel und Wetten zusammenzubringen. Darunter Mitglieder des Europäischen Parlaments, Vertreter der slowenischen EU-Präsidentschaft, Regulatoren, Akademiker, Spielerverbände und Vertreter von privaten und staatlichen Glücksspiel Unternehmen. Sie alle hatten am 17. April 2008 die Möglichkeit ihre Ansichten vor dem Europa Parlament darzulegen und Informationen und Know How im Bereich Verantwortliches Spielen auszutauschen.

Die European Gaming & Betting Association (EGBA) hat es sich zum Ziel gesetzt, einen europaweiten fairen Wettbewerb für Online-Anbieter von Glücksspielen zu fördern. Europäische Konsumenten sollten das Recht haben, auf die Serviceleistungen aller in Europa lizenzierten und regulierten Online-Glücksspiel-Anbieter zuzugreifen, sofern diese in ihrem Herkunftsland rechtmäßig ihre Dienstleistungen anbieten. Dabei sollten einzelne Staaten keine ungerechtfertigten Beschränkungen zum Schutz ihrer eigenen Monopolanbieter vornehmen dürfen. Die Mitglieder der EGBA erarbeiten und implementieren höchste Standards an unternehmerischer und sozialer Verantwortung und unterstützen die Entwicklung verhältnismäßiger und nicht diskriminierender regulatorischer Modelle.

Norbert Teufelberger, Vorsitzender der EGBA erklärte in seiner Begrüßungsrede: "Unabhängig davon, was wir unternehmen, wie viele Gesetze wir erlassen oder wie gut wir sind, keine Lösung wird optimal sein, solange sie nicht ganzheitlich ist und auf der Zusammenarbeit und dem Einsatz aller Beteiligten basiert."

Christofer Fjellner, MdEP (EPP-DE, Schweden) fügte hinzu, "Der Schlüssel zu den nationalen Märkten ist der Verbraucherschutz. Wird dieser als Argument eingesetzt, um Monopole zu schützen, enttäuscht man die Konsumenten."

Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt im Tagesprogramm war der Minderjährigenschutz. Dazu meinte Poole, der Geschäftsführer von GamCare: "Wir müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen, um Spielen bei Minderjährigen einzuschränken. Beständige Regulierung über nationale Rechtsgrenzen hinweg sowie Aufklärung sind ausschlaggebend, um in der gesamten Branche Antworten auf dieses Problem zu finden." Dieser Ansicht pflichtete Leon Thomas, Leiter der Abteilung Regulatory Compliance bei PartyGaming, bei: "Wir wollen Regierungen, die uns dabei helfen, den Konsumenten zu helfen."

Mehr Informationen finden Sie unter www.ResponsibleGamingDay.eu

Quelle: PokerSpieleOnline.de




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/04/2008 13:55
Das ganze Ausmaß der staatlichen Heuchelei


von Tippkönig

Beim Lesen der WirtschaftsWoche Nr. 14 vom 31.03.2008
ist mir das bewußt geworden.

Dazu Ausschnitte der Seiten 26 und 27 dieses Heftes zum Thema Finanzkrise:

... Wie Dealer haben die Banken einkommensschwache amerikanische Schuldner
mit günstigen Einstiegszinsen angefixt und ins Abenteuer Eigenheim gelockt.
Dann wurden die Risiken gehäckselt und gebündelt in sogenannte
"strukturierte Produkte" über die ganze Finanzwelt verstreut.
Diese Papiere wurden wieder und wieder tranchiert und neu gebündelt,
wieder und wieder weiterverkauft.

Jetzt steigen die Zinsen und viele können ihre Hypothek nicht mehr zahlen.
Neue Milliarden-Abschreibungen, neue Beinahe-Pleiten, neue Rettungsaktionen
werden folgen. So droht das gigantische Kartenhaus, das auf dem
bröckligen Fundament des US-Immobilienmarkts errichtet wurde,
weiter in sich zusammenzufallen.

Um eine neue Weltwirtschaftskrise zu verhindern, hält Ökonom Roubini daher
noch viel radikalere Eingriffe des Staates für nötig.
Er fordert einen Regierungsplan zum Aufkauf von Hypotheken -
Hunderte Milliarden, vielleicht sogar mehrere Billionen Dollar
sollte die US-Regierung seiner Ansicht nach dafür in die Hand nehmen.

Tatsächlich sollen die wichtigsten Notenbanken der Welt schon an
einem derartigen Plan arbeiten, berichtete jedenfalls die "Financial Times".
Die kritischen Papiere, die jetzt wie Blei auf den Bilanzen der Banken lasten,
könnten aufgekauft und mit einer sogenannten Bad Bank gebündelt werden, hieß es.
Genaueres drang nicht nach draußen. Die EZB hüllt sich im Schweigen.
"Kein Kommentar", heißt es dort. Auch in Berlin gibt man sich zugeknöpft.

Mit gutem Grund. Stärker noch als alle bisherigen Rettungsaktionen
würde eine solche Bad Bank die verantwortungslosen Zocker in den Banktürmen
dazu einladen, künftig noch leichtfertiger vorzugehen, nach dem Motto:

Wenn es schiefgeht, haut uns der Staat schon raus. ...



Auf der gegenüberliegenden Seite 27 werden die für die Staats- und Landesbanken
mit ihren Milliarden-Verlusten auch verantwortlichen Spitzenpolitiker aufgeführt.
Es handelt sich hierbei um Repräsentanten der gleichen Parteien,
welche den Glücksspielstaatsvertrag propagiert und gesetzlich geregelt haben.

Vorab zum besseren Verständnis:

1 Milliarde Euro = 1.000 Millionen Euro




Nichts gemerkt


BayernLB

Erwin Huber ( CSU ), ist bayrischer Finanzminister und CSU-Vorsitzender.
Als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates überwacht
er auch die BayernLB. Deren Belastungen aus der Finanzkrise belaufen
sich nach Unternehmensangaben auf 1,9 Milliarden Euro.
Die Ratingagentur Moody`s befürchtet eine Verdopplung der Risiken
und rechnet mit Abschreibungen von vier Milliarden Euro.



WestLB

Im Aufsichtsrat der Düsseldorfer WestLB sitzen unter anderem
Helmut Linssen ( CDU ), Finanzminister von Nordrhein-Westfalen,
und Gerhard Langemeyer ( SPD ), Oberbürgermeister von Dortmund.
Die Bank geriet in herbe Schwierigkeiten und benötigt nun eine
Finanzspritze von zwei Milliarden Euro.
Außerdem muss das Land Nordrhein-Westfalen Risiken in Höhe von
weiteren drei Milliarden Euro absichern.



IKB Deutsche Industriebank

Jörg Asmussen ( SPD ), Ministerialdirektor im Bundesfinanzministerium,
vertritt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im Aufsichtsrat der IKB.
Die Bank, die inzwischen zu 43,4 Prozent der staatlichen KfW gehört,
benötigte infolge ihrer riskanten Subprime-Geschäfte Unterstützung
von anderen Banken, der KfW und dem Bund in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro.



HSH Nordbank

Michael Freytag ( CDU ), Finanzsenator in Hamburg, und
Rainer Wiegard ( CDU ), Finanzminister in Schleswig-Holstein,
sitzen im Aufsichtsrat der HSH Nordbank. Die Belastungen aus der
Finanzkrise: stattliche 1,45 Milliarden Euro.




Landesbank Baden-Württemberg

Stefan Mappus ( CDU ), Fraktionschef in Baden-Württemberg,
beaufsichtigte als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender
Deutschlands größte Landesbank, die LBBW. Sie musste Abschreibungen
in Höhe von 1,1 Milliarden Euro hinnehmen.




Sachsen LB

Der ehemalige sächsische Finanzminister Horst Metz ( CDU ) war Vorsitzender
des Verwaltungsrats der Sachsen LB und nahm nach der Beinahe-Pleite
seinen Hut. Jetzt prüft ein Untersuchungsausschuss die Rolle des
Ministerpräsidenten Georg Milbradt und des früheren Finanzministers
und heutigen Kanzleramtsministers Thomas de Mazière ( beide CDU ).



Ich denke, diese Liste könnte noch fortgesetzt werden...

Es kann also konstatiert werden, dass in den oben genannten Banken
unter Länderaufsicht ganze Abteilungen mit spielsüchtigen Zockern sitzen,
die dafür bezahlt werden, dass sie Milliarden an Steuergeldern verbrennen.

Von einer Bestrafung dieser Totalversager in den Banken habe ich
noch nichts gehört oder gelesen.

Parallel zur Unterstützung der Bankzocker verabschieden jedoch
die Länder den Glücksspielstaatsvertrag, der echtes Zocken im
Internet schlicht verbietet. Als Begründung wird angeführt, dass
Spielsüchtige dem Staat zur Last fallen könnten.


Ich komme locker auf wegen Verletzung der Aufsichtspflicht durch oben genannte Politiker
verursachte Schäden von mehr als 10.000 Millionen Euro!



Mit diesen Geldern wäre eine vielfach größere Förderung des Sports als
durch wegen dem Glücksspielstaatsvertrag schwindende Fördermittel
von Toto/Lotto möglich gewesen!


Angesichts dieser Realität erkannten die Gesetzesmacher immerhin,
dass bei einer solchen Heuchelei die Bestrafung von Internetspielern
nicht opportun wäre, nahmen die Sanktionen aus dem Strafgesetzbuch heraus
und regelten sie vorab im § 17 des Glücksspielstaatsvertrags.

Dort im Strafkatalog sind die Spieler nicht zu finden.



[Linked Image]



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/04/2008 14:36
Glücksspiel: Das Land als Verlierer?


Kiel – Die Schleswig-Holsteiner haben offenbar die Lust am Glücksspiel verloren. Wie das Innenministerium mitteilte, sind die Umsätze im ersten Quartal des Jahres geradezu eingebrochen. Damit gehen auch die Einnahmen des Landes zurück, das mit diesem Geld Sport-, Kultur- und Jugendprojekte fördert.

Für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki ist es eine „finanzielle Katastrophe“. Und die Gründe liegen für ihn auf der Hand: Der Anfang des Jahres in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag, insbesondere das „absurde Berufsverbot“ für gewerbliche Spielevermittler, habe sich dramatisch auf die Umsatzentwicklung im Glücksspiel ausgewirkt. Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Liberalen zeigt, sanken die Umsätze seit Anfang Januar um rund acht Millionen Euro.

Einbußen gab es durch die Bank weg, am stärksten betroffen war allerdings Oddset mit einem Minus von bis zu 50 Prozent. Bei der Keno-Wette waren es 30 Prozent. Und auch das klassische Lotto-Spiel zählt mit einem Umsatzrückgang von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr zu den Verlierern. Als Hauptgrund nennt das Ministerium die Tatsache, dass von den gewerblichen Spielevermittlern 65 Prozent weniger Umsätze an NordwestLotto vermittelt wurden.

Schlechte Karten hatten aber auch die Spielbanken. Laut Ministerium gingen die Bruttospielerträge in den ersten drei Monaten um knapp zehn Prozent zurück. Das gesetzliche Rauchverbot dürfte diese Entwicklung „maßgeblich beeinflusst haben“, hieß es zur Erklärung.

Der Schwarze Peter könnte am Ende beim Finanzminister landen. Denn über die Konzessionsabgabe profitiert auch das Land von der Spiellust der Bürger. Knapp 68 Millionen Euro kamen im vergangenen Jahr aus diesem Topf. Die Spielbankabgabe machte weitere 18 Millionen Euro aus. Gewinner sind dabei vor allem die Bereiche Sport, Jugend und Kultur, die mit den Erlösen aus den Spielerträgen gefördert werden. Setzt sich der Abwärtstrend fort, wird mit Ausfällen in Millionenhöhe gerechnet, die entweder die Förderempfänger oder der Landeshaushalt zu spüren bekommen. Beispiel: Allein für die Sportförderung ist ein Anteil von acht Prozent vorgesehen, mindestens aber 6,3 Millionen Euro. Wird die garantierte Summe also nicht durch die Spielerträge erreicht, muss das Land den Rest zuschießen.

In den Regierungsfraktionen stieß die Nachricht auf ein geteiltes Echo. „Nun tritt das ein, was wir befürchtet haben“, erklärte der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp, der vehement gegen den Staatsvertrag gekämpft hatte. Der SPD-Finanzpolitiker Günter Neugebauer reagierte dagegen gelassen. Ausschlaggebend für die Entwicklung sei die von allen Bundesländern gewollte Bekämpfung der Spielsucht und nicht zuletzt die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise. Er empfahl, die nächsten Quartale abzuwarten.

Von Bodo Stade


Quelle


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Der Heuchler von der SPD geht immer noch mit dem Märchen von der
Spielsuchtbekämpfung hausieren. vogel

Währenddessen darf sich die Spielsucht vor idiotischen Automaten weiter austoben. :traurig:

Der Protest der Spieler wird mit Lebensmittelpreisen kaschiert. doh









Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/04/2008 15:21
Großbritannien verleiht Online-Sportwettenanbieter Betfair höchsten Wirtschaftspreis


Deutschland streitet noch über Zulassung privater Anbieter, Großbritannien prämiert bereits deren gesellschaftlichen Beitrag.
Während in Deutschland noch über die Zulässigkeit privater Wettanbieter gestritten wird, werden diese Unternehmen in Großbritannien für ihren Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes ausgezeichnet. Jetzt hat Betfair.com, die weltweit größte Online-Wettbörse, zum bereits zweiten Mal den renommiertesten Wirtschaftspreis des Königreichs gewonnen, den Queen's Award.
Der Preis wird Betfair von der Queen auf Vorschlag des Premierministers hin in der Kategorie "International Trade" verliehen. Den ersten Preis hatte das Unternehmen 2003 in der Kategorie "Innovation" gewonnen - für sein neuartiges Geschäftsmodell einer Online-Wettbörse, die bessere Angebote für Kunden sowie größere Sicherheit in den Wettmarkt brachte.

Seitdem ist Betfair stark gewachsen. Hatte die Wettbörse 2003 noch 100.000 Kunden mit acht Prozent internationalem Anteil sind es heute über eine Million Kunden, von denen über 40 Prozent aus dem Ausland stammen.

David Yu, CEO von Betfair: "Schon als wir 2003 unseren ersten Preis gewannen, wusste unser Mitgründer und Chairman Edward Wray, dass das Unternehmen seine Innovation nun auf die internationale Bühne heben werde. Fünf Jahre später ist der Preis "International Trade" Anerkennung für unsere Anstrengungen, dieses Ziel zu erreichen."

Dr. Peter Reinhardt, Head of Central European Markets bei Betfair und auch zuständig für den deutschsprachigen Markt: "Dass Betfair den Queen's Award schon zum zweiten Mal gewonnen hat, ist der beste Beleg dafür, dass Betfairs Bemühen um Seriosität und sozial verantwortliches Handeln bei Regierungen und Behörden Anerkennung findet. Der Queen's Award zeigt auch, dass nicht alle privaten Wettanbieter zweifelhafte Hinterhofunternehmen, sondern zum Teil seriöse Großunternehmen in einer global-vernetzten Ökonomie sind. Wir hoffen, dass bald auch in Deutschland Politiker und Behörden den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag, den solche Wettunternehmen leisten können, endlich anerkennen."

Mit dem Queen's Award "International Trade" befindet sich Betfair in bester Gesellschaft. Zuletzt gewannen den Preis Unternehmen wie Rolls Royce, James Dyson oder Aston Martin.


Queen's Awards

Die Queen's Awards for Enterprise sind die renommiertesten Auszeichnungen für Geschäftsleistungen in Großbritannien. Sie sind eine Anerkennung und Belohnung für hervorragende Leistungen britischer Unternehmen. Die Auszeichnungen werden jedes Jahr von Königin Elisabeth II. an ihrem Geburtstag, dem 21 April, auf Rat des Premierministers verliehen. Dieser stützt sich dabei auf ein Beratungsgremium, dem Vertreter aus Politik, Industrie, Handel und Arbeitnehmerverbänden angehören. Den Gewinnern werden besondere Ehrungen wie ein persönlicher Empfang der Königin im Buckingham Palace zuteil. Ausgezeichnet wurden bereits namhafte britische Unternehmen wie Rolls Royce, Aston Martin oder GlaxoSmithKline.

Die Gewinner werden in drei Kategorien ermittelt:
- - In der Kategorie "International Trade" werden Unternehmen mit großem Wachstum außerhalb Großbritanniens gewürdigt.
- - Die Kategorie "Innovation" zeichnet Unternehmen für besonders innovative Produkte oder Dienstleistungen aus.
- - In der Kategorie "Sustainable Development" werden Unternehmen gewürdigt, deren Geschäftsmodell von Nachhaltigkeit hinsichtlich ökonomischer, ökologischer oder sozialer Aspekte geprägt ist.

Kontakt für die Presse:
Pressebüro Betfair in Deutschland
Tel.: 030 288 76 131
Fax: 030 288 76 111
felix.poetschke@wbpr.de


[Linked Image]


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Dabei heißt es, die englische Regierung bevormunde ihre Bevölkerung - was werden wir dann erst... warum







Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/04/2008 07:25
Gericht verbietet Werbung für Lotto-Jackpot



Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" die Werbung für Lotto-Jackpots verboten.

Das Oberlandesgericht München habe staatlichen Lottofirmen in Bayern per einstweiliger Verfügung untersagt, mit Aufstellern vor Geschäften und in Zeitungsanzeigen auf ihre millionenschweren Jackpots hinzuweisen, berichtet die Zeitung (Samstag-Ausgabe).

Die Werbung verstoße nach Auffassung des Gerichts gegen den am 1. Jänner in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. Die einstweilige Verfügung werde den Lottogesellschaften in der kommenden Woche zugehen.

Das Urteil gehe auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die sich nach eigener Aussage als Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft gegen den unlauteren Wettbewerb versteht. "Die Entscheidung hat Vorbildwirkung für ganz Deutschland", sagte Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale der Zeitung.

Quelle: https://www.orf.at
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/04/2008 05:30
Roulette-Kugel rollt bald im Internet

Spielbanken Niedersachsen gewinnen Prozess gegen das Land und wollen ein Online-Casino eröffnen

Von Christin Schlieszus

HANNOVER. Die "Spielbanken Niedersachsen GmbH" darf ein Online-Casino einrichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in letzter Instanz entschieden. Das Internet-Casino ist das Einzige seiner Art in Deutschland – starten wird es voraussichtlich im Mai.

Das Urteil ist rechtskräftig: Niedersachsen muss ein Online-Casino zulassen, ein entsprechendes Verbot ist nicht zulässig. Die vom Land angestrebte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover ließen die Lüneburger Richter nicht zu. Damit steht der Eröffnung des ersten niedersächsischen Internet-Casinos unter staatlicher Aufsicht durch die "Spielbanken Niedersachsen GmbH" nichts mehr im Wege.

Im Internet gibt es derzeit noch eine Spaß-Version

Derzeit läuft auf der Internet-Seite der Spielbanken bei sämtlichen Tisch-, Karten- und Videospielen noch die sogenannte "Spaß-Version" über den Bildschirm – gezockt wurde bisher zum reinen Vergnügen. Doch das wird sich mit dem programmierten Online-Casino bald ändern, denn dann geht es um realen Geld-Einsatz. Der beginnt etwa bei einem Cent für die Spielautomaten, an der Roulettescheibe muss mindestens ein Euro gesetzt werden. "Wir werden unverzüglich mit den Startvorbereitungen beginnen", sagt Unternehmenssprecherin Karen Krüger. "Darauf haben wir sehr lange gewartet."

Rückblick: Im Februar 2007 hatte das Land Niedersachsen – entgegen früherer Zusagen – die Einrichtung des geplanten Internet-Casinos untersagt. Berufen hatte man sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter hatten in der sogenannten "Sportwetten-Entscheidung" 2006 den Staat aufgefordert, die Spielsucht konsequenter zu bekämpfen. Andernfalls sei das staatliche Wettmonopol nicht aufrecht zu erhalten.

Das Verwaltungsgericht Hannover sah dieses Urteil jedoch nicht als generelles Verbot von Online-Casinos an. Die Spielbanken Niedersachsen hätten glaubhaft gemacht, das sie bei ihrem Casino ausreichend Vorkehrungen in den Bereichen Sicherheit, Jugendschutz und Suchtprävention treffen werden. Das wurde nun vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

"Mit dem, was wir anbieten, tragen wir zugleich eine besondere Verantwortung", betont Krüger. "Der Staat bietet Glücksspiel an, damit es einen fairen und sicheren Ablauf gibt." Es sei daher sehr wichtig, eine Alternative zu den illegalen Angeboten im Netz zu gestalten. Denn die Realität des Internets sei nicht rückgängig zu machen. "Nur mit einem regulierten Spielangebot können wir unserem Auftrag nachkommen", so die Sprecherin.

Zu den Maßnahmen des Jugendschutzes gehören etwa eine Schufa-Identitätsprüfung, die Minderjährigen den Zugang verwehrt. Auch sind Transaktionen nur per Online-Überweisung oder Kreditkarte möglich.

Auszahlungen fließen ausschließlich auf ein Bankkonto, dessen Inhaber mit dem Namen des Registrierten übereinstimmen muss. Vorkehrungen zur Suchtprävention sind beispielsweise eine Einzahlungsgrenze von 500 Euro für jeden Spieler pro Woche. Bereits in einer Spielbank gesperrte Spieler erhalten keinen Zutritt zum Online-Casino. Spielberechtigt sind nur Einwohner aus Niedersachsen.

Finanzministerium prüft Jugendschutz

Manfred Rabes, Geschäftsführer der "Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen" in Hannover, sieht das Online-Casino hingegen kritisch: "Der Spieler bleibt anonym, sein geistiger Zustand ist nicht bekannt."

Rabes bezweifelt zudem, dass die Sicherheitsmaßnahmen vollständig greifen können: "Es gibt immer Lücken, das Ganze ist nicht ausnahmslos kontrollierbar."

Inzwischen ist der Gerichtsbeschluss dem zuständigen Finanzministerium zugestellt worden, wie Pressesprecherin Birgit Diers bestätigt. Überprüft werden dort die tatsächlichen Spielangebote auf Sicherheitsstandards und Jugendschutz.


FAKTEN:

Zehn staatlich konzessionierte Casinos betreibt die "Spielbanken Niedersachsen GmbH", unter anderem in Wolfsburg, Bad Harzburg und Hannover.

Der Bruttospielertrag der Spielbanken lag 2007 bei rund 93 Millionen Euro. 70 Prozent davon flossen in den Landeshaushalt. Der Gewinn der Spielbanken betrug 635 000 Euro.

Gegründet wurde die "Hannoversche Spielbanken GmbH" 1987.

Die "Casinos Austria International" , die weltweit 75 Casinos betreibt, kaufte 2005 die "Spielbanken Niedersachsen GmbH" für 90 Millionen Euro vom Land.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/04/2008 17:42
Spielhallen auf dem Vormarsch

Der Sog wird immer größer

Dortmund, 29.04.2008, Björn Goldmann

Dortmund. Sie blinken, sie summen und sie versprechen Bares. Spielhallen, in denen Geldspielautomaten aufgereiht auf die Einsätze der Kundschaft warten, sind auf dem Vormarsch.

Das Projekt ist ehrgeizig, aber nicht einzigartig: An der Bornstraße soll bald eine „Daddelhalle” mit 96 Spielautomaten auf insgesamt 1152 qm entstehen (die WAZ berichtete). „Derzeit haben wir rund 180 Spielhallen in Dortmund gezählt. Doch diese Zahl verändert sich täglich”, sagt Bernhard Tibura, Leiter der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes.

„Ich hatte in meinem Leben nie viel auf die Reihe bekommen. Als dann der Automat plötzlich blinkte und das Geld ausspuckte, fühlte ich mich wie der King.”

Immer wieder sprießen neue Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. „Die Tendenz ist eher steigend. Heutzutage werden richtige Komplexe gebaut, Spielhallen werden immer aufwendiger gestaltet”, sagt Tibura. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer – Stadt und Land erhalten einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinns.

„Ich brauchte das Spielen, diese Ausschüttung der Glücksgefühle. Denn im Leben war alles kacke. Für mich war es einfach nicht wichtig, dass ich für 100 DM Gewinn vorher 300 DM verbraten hatte.”

Doch nicht in jeder leerstehenden Immobilie darf eine Spielhalle eingerichtet werden. Erst muss das Bauordnungsamt eine Genehmigung ausstellen, bevor das Ordnungsamt das gewerberechtliche Okay erteilt. Tibura: „Der Antragsteller muss unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen können.”

„Meine Frau wollte unbedingt ein Kind. Ich nicht. Trotzdem habe ich mich gefügt. Als das Kind kam, wurde mir die Verantwortung für die Familie zuviel. Meine Ängste habe ich im Glücksspiel ertränkt.” Im Stadtzentrum und entlang der Hauptverkehrsstraßen siedeln sich die Spielhallen vermehrt an. Da sie als Vergnügungsstätten gelten, dürfen sie bis 1 Uhr morgens geöffnet bleiben. „Man kann sogar Ausnahmen zulassen, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorherrscht”, erklärt Tibura. Spieldauer und Höchsteinsatz der Geldspielgeräte sind gesetzlich in der Spielverordnung geregelt und sollen die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten begrenzen.

„Klar, mein familiäres Umfeld hat den Zeigefinger gehoben und versucht, mich vom Spielen abzuhalten. Aber wenn man selbst nicht aufhören will, dann hört man auch nicht auf!”

Die eingeschobenen Zitate entstammen einem WAZ-Gespräch mit einem ehemaligen Spielsüchtigen. Der heute 45-Jährige besucht einmal pro Woche die Selbsthilfegruppe "Süchtige Spieler".


Quelle mit Kommentaren







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/04/2008 17:51
Lottoumsätze gehen stark zurück


Quartalszahlen belegen: Länder verlieren durch Glücksspielstaatsvertrag massiv Einnahmen
Mittelfristiger Umsatzrückgang von 20 Prozent

Hamburg, 29. April 2008 – Die Lottoumsätze gehen durch den seit Januar geltenden Glücksspielstaatsvertrag bundesweit deutlich zurück. Das belegen die Quartalszahlen mehrerer Lottogesellschaften. So verzeichnet Schleswig-Holstein bei "Oddset" – der "legalen Sportwette" – einen Umsatzrückgang von rund 50 Prozent und bei Keno von etwa 30 Prozent. Andere Bundesländer wie Niedersachsen mussten in den ersten 15 Wochen dieses Jahres ähnlich 'signifikante und nicht aufholbare' Rückgänge hinnehmen. Das Minus von 11 Prozent beim traditionellen Lotto mutet dagegen vergleichsweise harmlos an.

In Euro und Cent ausgedrückt sind aber gerade diese Lotto-Zahlen dramatisch, denn "Lotto 6 aus 49" ist das weitaus umsatzstärkste Glücksspiel in Deutschland. Hochgerechnet auf den bundesweiten Lottoumsatz von deutlich über 5 Mrd. Euro bedeuten die 11 Prozent ein Minus von rund einer halben Milliarde. Das Geld fehlt nicht nur den Landeshaushalten, sondern vor allem Sport, Wohlfahrt und Kultur. "Und das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Wenn der rechtswidrige Glücksspielstaatsvertrag weiter durchgedrückt wird, werden den Bundesländern schon bald jährlich mehr als 1 Milliarde Euro fehlen."

Vor allem massive Werbe- und Vertriebsbeschränkungen sind die Ursachen für die Einbrüche, die das unabhängige ifo-institut bereits Ende 2006 in einer umfassenden Glücksspiel-Studie vorhergesagt hatte. Die Lottoeinnahmen würden laut den Wirtschaftsforschern durch den vorliegenden Staatsvertrag nicht etwa gesichert, sondern deutlich sinken. In Folge würden sich rund 350 Millionen Euro weniger Lotteriesteuer und ca. 500 Millionen Euro weniger Zweckerträge ergeben sowie 500 Millionen Euro Fördergelder für Sport, Wohlfahrt und Kultur fehlen.

"Sollte Ende des Jahres das Online-Lotto eingestellt und die traditionsreiche gewerbliche Spielvermittlung im Internet verboten werden, wäre die finanzielle Katastrophe für die Länder ebenso besiegelt wie auch für zahlreiche Sportvereine, die von den Lottogeldern gefördert werden," so Faber. Die Verfassungs‑ und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages ist nicht nur durch die Europäische Kommission, sondern seit Jahresanfang auch durch mehr als ein Dutzend deutscher Verwaltungsgerichte bestätigt worden. Der Deutsche Lottoverband appelliert daher an die Länder, Lotto nicht weiter zugrunde zu richten und für eine schnelle Neuregelung des Glücksspielrechts zu sorgen.

Pressekontakt:
André Jütting
040 – 89 00 39 69
ajuetting@deutscherlottoverband.de



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Wenn Faber aufhört, tippe ich auch kein Lotto mehr. coffee



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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/05/2008 14:55
Europäischer Gerichtshof verhandelt Sponsoring durch Buchmacher bwin


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Große Kammer des EuGH hat am Dienstag, den 29. April 2008, die Rechtssache C-42/07 (Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International) verhandelt. Maßgeblich geht es bei diesem Verfahren um den freien Dienstleistungsverkehr bei Sportwetten. Ein portugiesisches Gericht hatte hierzu Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Kernpunkte: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de Pequena Instância Criminal do Porto (Portugal) - Auslegung der Art. 43 EG, 49 EG und 56 EG - Nationale Regelung, die das Recht, Glücksspiele und Lotterien zu betreiben, exklusiv einer bestimmten Einrichtung vorbehält und die Veranstaltung, Förderung und Annahme von Sportwetten, auch über Internet, als Ordnungswidrigkeit qualifiziert - Verbot gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das Wetten und Lotterien online betreibt, diese Wetten und Lotterien über Internet zu fördern, zu veranstalten und kommerziell zu betreiben und den Gewinnern die Gewinne zur Verfügung zu stellen

Klägerinnen in dem Ausgangsverfahren sind die portugiesische Fußballliga, Liga Portuguesa de Futebol Profissional (C.A/L.P.F.P), und Baw International Ltd (ein zum bwin-Konzern gehörender Buchmacher). Beklagter ist das Departamento de Jogos da Santa Casa da Misericórdia de Lisboa. Der bisherige Monopolanbieter Santa Casa hatte versucht, einen Sponsorenvertrag des Buchmachers mit der Fußballliga (mit einem Wert von bis zu 10 Millionen EUR über die nächsten vier Jahre) für unwirksam erklären zu lassen. Dagegen wandten sich die Vertragspartner und beriefen sich insbesondere auf Europarecht (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 79).

Das Gericht aus Porto legte dem EuGH folgende Vorlagefragen vor:

1. Stellt die Exklusivregelung zugunsten von Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, wenn sie auf Baw International Ltd, d. h. einen Dienstleister, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, niedergelassen ist und keine Betriebsstätte in Portugal hat, angewandt wird, eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs unter Verstoß gegen die Grundsätze der Dienstleistungs-, der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß den Art. 49, 43 und 56 des EG-Vertrags dar?

2. Stehen das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die erwähnten Grundsätze einer nationalen Regelung wie der hier fraglichen entgegen, die hinsichtlich des kommerziellen Betriebs von Lotterien und Wetten einerseits eine Exklusivregelung zugunsten einer einzigen Einrichtung errichtet und diese Regelung andererseits auf das "gesamte Staatsgebiet einschließlich … des Internets" ausdehnt?

Zum einen ist interessant, dass der EuGH nunmehr auch die Kapitalverkehrfreiheit bei dem binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten zu entscheiden hat, da zahlreiche Mitgliedstaaten Zahlungsflüsse an Buchmacher und Glücksspielanbieter einschränken oder gar ganz verbieten wollen. Zum anderen bezieht sich die zweite Vorlagefrage ausdrücklich auf das Angebot über das Internet. Mehrere Mitgliedstaaten versuchen, dass Online-Angebot von Sportwetten durch in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Buchmacher zu verhindern. Dies sieht in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag und die dazu erlassenen Ausführungsgesetze der Länder vor.

Zum gleichen Sachverhalt liegt dem EuGH inzwischen eine weitere Vorlage vor (Santa Casa da Misericórdia de Lisboa / Liga Portuguesa de Futebol Profissional (CA/LPFP), Baw International Ltd und Betandwin.com Interactive Entertainment, Rechtssache C-55/08).

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/05/2008 14:57
Verwaltungsgericht Trier zu privaten Sportwettenvermittlern: Generelles Verbot derzeit nicht rechtmäßig


Weil die verfassungs- und europarechtliche Rechtmäßigkeit des auch nach dem neuen Glücksspielrecht in Rheinland-Pfalz fortbestehenden Privatmonopols der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH fraglich ist, hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom 28. April 2008 die Vollziehbarkeit einer Verfügung der ADD gestoppt, mit der einem privaten Sportwettenvermittler in Trier die Annahme und Vermittlung von Sportwetten aller Anbieter untersagt worden ist.

Um dem Interesse der Allgemeinheit an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerecht zu werden, erging die Anordnung allerdings unter Auflagen. Danach sind Internetsportwetten sowie die Annahme und Vermittlung von Sportwetten an Minderjährige, erkennbar Spielsuchtgefährdete und Überschuldete verboten.

Zur Begründung der Entscheidung führten die Richter aus, entscheidend sei der Umstand, dass - anders als in den anderen Bundesländern - in Rheinland-Pfalz bis zum heutigen Zeitpunkt kein staatliches Wettmonopol geschaffen werden konnte. Ein solches Monopol könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in rechtlich zulässiger Weise errichtet werden, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet sei. Mit einer 51%-igen Übernahme der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH habe das Land zwar beabsichtigt, ein staatliches Glücksspielmonopol einzurichten; das Bundeskartellamt habe diesen Zusammenschluss jedoch untersagt. Demnach sei es in Rheinland-Pfalz derzeit so, dass eine Aufgabe, die an sich nach dem Willen des Gesetzgebers unter maßgeblicher Beherrschung des Landes wahrgenommen werden solle, tatsächlich von einem privaten Unternehmen ausgeübt werde. Dies geschehe zudem ohne Ausschreibung. Die Rechte des Antragstellers aus Artikel 12 des Grundgesetzes und Artikel 49 des EG-Vertrages dürften durch ein auf dieser Basis geschaffenes bzw. aufrechterhaltenes Monopol eines Privaten jedoch nicht eingeschränkt werden.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

VG Trier , Beschluss vom 28. April 2008, Az.: 1 L 240/08.TR





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/05/2008 14:59
Dänemark steht kurz vor der Aufhebung seines Online-Glücksspiel-Monopols


Lisa Horn

Unter dem Druck der Europäischen Union beginnt das dänische Online-Glücksspiel-Monopol zu bröckeln. Nach jüngsten Medienberichten, scheint es fast so, als ob Dänemark seine Haltung gegenüber Internet-Gambling ändern würde.

Der dänische Minister für Steuern, Kristian Jensen, hat bei einem Radiosender verlautbart, dass die Regierung eine Reformierung des Online-Glücksspiels plane. Diese gesetzliche Neugestaltung würde es nicht-staatlichen Unternehmen gestatten, über Lizensierungen ihre Online-Gambling-Dienste in Dänemark legal anbieten zu können. Wie diese Lizensierungsbestimmungen im Detail aussehen, das stünde noch nicht fest – so Jensen und meint weiter: "Ich möchte keine Wild-West Situation in Dänemark, aber wenn ausländische Anbieter sich an strikte Regelungen halten, dann sehe ich keinen Grund warum wir ihr Angebot nicht zulassen sollten."

Dieses Einlenken könnte durchaus seitens der EU ausgelöst worden sein, denn auch Dänemark hat bereits strenge Mahnschreiben, wie auch Deutschland, Griechenland oder die Niederlande, hinnehmen müssen. D.h., dass auch Dänemark aufgefordert ist sein Glücksspielmonopol vor dem EuGH zu rechtfertigen. Derzeit laufen bereits acht Verfahren gegen EU-Staaten im Bezug auf ihre Glücksspiel-Monopole. Es scheint so, als ob sich Dänemark, durch den Schritt der Liberalisierung, zumindest im Online-Markt etwas Luft verschaffen möchte.

Wann die Aufhebung des Online-Glücksspielmonopols tatsächlich stattfinde, das steht noch nicht fest. Das Glücksspielmonopol für reale Spielbanken und Casinos soll aber vorerst weiter bestehen bleiben.

Quelle: https://www.pokerspieleonline.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/05/2008 10:33
Verwaltungsgericht Trier kippt: Drei von vier Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz
entscheiden für private Sportwettvermittler



Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 28.04.2008 - 1 L 240/08.TR - in einem von der Rechtsanwaltssozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlers, der Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten Anbieter (Kick-Tip Sportwetten GmbH) vermittelt, angeordnet. Mit dieser Entscheidung schließt sich das Verwaltungsgericht Trier der wachsenden Zahl deutscher Verwaltungsgerichte an, die aufgrund erheblicher Bedenken hinsichtlich der Konformität des neuen Glücksspielstaatsvertrages mit dem Gemeinschaftsrecht und den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Eilrechtsschutzverfahren den Interessen der privaten Sportwettanbieter Vorrang einräumen.

In Rheinland-Pfalz setzt damit das dritte von vier Verwaltungsgerichten die Untersagungsverfügungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion außer Vollzug.

Die Entscheidung selbst bietet einige Besonderheiten. Die aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wurde mit Auflagen angeordnet. Im Einzelnen enthält der Beschluss folgende Auflagen:

1. Der Antragsteller darf keine Sportwetten von Minderjährigen annehmen und vermitteln. Er hat hierauf in geeigneter Form in seinem Geschäftslokal hinzuweisen.

2. Der Antragsteller darf keine Wetten von solchen Personen annehmen und vermitteln, die erkennbar spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind bzw. deren angedachter Spieleinsatz in keinem Verhältnis zu den erkennbaren wirtschaftlichen Verhältnissen steht.

3. Der Antragsteller hat in seinem Geschäftslokal an der Stelle, an der die Wetten entgegengenommen werden, einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gefahren der Spielsucht anzubringen.

4. Der Antragsteller hat jegliche Werbung für die Vermittlung von Sportwetten zu unterlassen. Das gilt auch für den Innenbereich des Geschäftslokals. Ihm ist dort lediglich ein sachlicher Hinweis mit dem Inhalt "Sportwettenannahme hier" gestattet.

5. Der Antragsteller darf in seinem Geschäftslokal keine Internetsportwetten zulassen.

Die Erfolgsaussichten der Hauptsache werden durch das Verwaltungsgericht angesichts der sich weiterhin im Wandel befindlichen Sach- und Rechtslage als offen beurteilt. Das Verwaltungsgericht stellt insbesondere in Frage, ob das derzeit in Rheinland-Pfalz aufrechterhaltene (Privat-)Monopol im Bereich der Sportwetten einer verfassungs- und europarechtlichen Prüfung standhalten wird. Von Bedeutung ist für das Gericht insofern, dass in Rheinland-Pfalz bis zum heutigen Zeitpunkt kein staatliches Wettmonopol geschaffen worden ist. Bedenken, ob die Zielvorgaben des Bundesverfassungsgerichts inzwischen erreicht sind, äußert das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die derzeitige Gestaltung der Vertriebswege des Monopolanbieters. Ausdrücklich wird gerügt, dass derzeit in Rheinland-Pfalz Sportwetten des Monopolanbieters ein an allen Orten verfügbares "normales Gut des täglichen Lebens" darstellen und insofern auch keine Änderung erkennbar ist.

Als offen beurteilt das Verwaltungsgericht die derzeitige Rechtslage in Rheinland-Pfalz aber schon deshalb, weil mehrere Vorlageverfahren deutscher Verwaltungsgerichte beim EuGH hinsichtlich der Ausgestaltung des Glücksspielmonopols anhängig seien.

Angesichts dieser offenen Rechtslage gelangt das Verwaltungsgericht sodann im Rahmen einer Interessenabwägung zum Überwiegen der Interessen des Antragstellers. Einschränkungen der Freiheitsrechte dürften nur unter besonderen Bedingungen hingenommen werden. Das Verwaltungsgericht Trier stellt ausdrücklich fest, dass auch die stattgebenden Entscheidungen verschiedener Gerichte in der Vergangenheit nicht dazu geführt haben, dass die Allgemeinheit oder einzelne Personen nachteilige Folgen größeren Umfangs erlitten hätten. Dem Interesse der Allgemeinheit an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht kann nach Ansicht des Verwaltungsgerichts bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache durch die sich aus dem Tenor der Entscheidung ergebenden Auflagen ausreichend Rechnung getragen werden.

Das Verfahren führten die Rechtsanwälte Kessler und Rietdorf.

Hans Wolfram Kessler [Linked Image]
Rechtsanwalt

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/05/2008 15:41
Zitat
Gericht verbietet Werbung für Lotto-Jackpot


Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" die Werbung für Lotto-Jackpots verboten.

Das Oberlandesgericht München habe staatlichen Lottofirmen in Bayern per einstweiliger Verfügung untersagt, mit Aufstellern vor Geschäften und in Zeitungsanzeigen auf ihre millionenschweren Jackpots hinzuweisen, berichtet die Zeitung (Samstag-Ausgabe).

Die Werbung verstoße nach Auffassung des Gerichts gegen den am 1. Jänner in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. Die einstweilige Verfügung werde den Lottogesellschaften in der kommenden Woche zugehen.

Das Urteil gehe auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die sich nach eigener Aussage als Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft gegen den unlauteren Wettbewerb versteht. "Die Entscheidung hat Vorbildwirkung für ganz Deutschland", sagte Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale der Zeitung.

Quelle: https://www.orf.at



Wie ich heute feststellen musste, befinden sich
in Baden-Württemberg weiterhin die Jackpot-Aufsteller
vor den Lottoannahmestellen. :schlaf01:


Der Gesetzgeber kann wohl kaum von den Bürgern erwarten,
dass sie sich an ein Gesetz halten, welches selbst von
seinem größten Propagandisten Toto-Lotto nicht befolgt wird.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/05/2008 14:19
Was bringt "Gambelli III"? – Europäischer Gerichtshof verhandelt
die Rechtssache Liga Portuguesa de Futebol Profissional



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach dem Gambelli-Urteil Ende 2003 und der Folgeentscheidung Placanica im März 2007 dürfte Anfang des kommenden Jahres eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten verkündet werden. Die mit 13 Richtern besetzte Große Kammer des EuGH verhandelte in dieser Woche die ihm letztes Jahr aus Portugal vorgelegte Rechtssache C-42/07 (vgl. zu den Vorlagefragen Sportwettenrecht aktuell Nr. 79).

Die bevorstehende Entscheidung des EuGH dürfte erhebliche Auswirkungen nicht nur für Portugal, sondern auch für die anderen EU-Mitgliedstaaten haben (angesichts der acht einschlägigen deutschen Vorlageverfahren insbesondere für Deutschland). Spannend ist vor allem, ob die von allen Beteiligten des Verfahrens (neben den Parteien des Ausgangsverfahrens gleich neun EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission) in den Mittelpunkt gestellte Konsistenzprüfung der nationalen Regelungen vom EuGH im Sinne der Gambelli- und Placanica-Urteile ("Gambelli-Kriterien") weiter konkretisiert wird oder nicht. Ein derartiges "Gambelli III"-Urteil dürfte für die anderen beim EuGH anhängigen Verfahren von entscheidender Bedeutung sein und die weitere rechtliche und politische Entwicklung prägen.

Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens ist das Sponsoring der portugiesischen Fußballliga durch den Buchmacher bwin. Klägerinnen sind hierbei die Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International Ltd (ein zum bwin-Konzern gehörender Buchmacher mit gibraltarischer Lizenz). Beklagter ist der portugiesische Monopolanbieter Santa Casa da Misericórdia de Lisboa. Santa Casa hatte versucht, einen Sponsorenvertrag des Buchmachers mit der Fußballliga (mit einem Wert von bis zu 10 Millionen EUR über vier Jahre) für unwirksam erklären zu lassen. Im Rahmen dieses Vertrags sollte die Fußballliga in "Bwin Liga" umbenannt werden. Das Unternehmen Santa Casa berief sich darauf, dass nach dem portugiesischen Werbegesetz (Codigo da Publicidade) nur von ihm veranstaltete Glücksspiele beworben werden dürften. Die Klägerinnen wandten sich gegen eine sie deswegen verhängte Strafzahlung in Höhe von ca. EUR 80.000,- und argumentierten mit dem vorrangigen Europarecht, insbesondere mit der Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Zahlungsverkehrsfreiheit.

Bei der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH am 29. April 2008 ging es vor allem um die Rechtfertigung eines nationalen Glücksspielmonopols. Der für die Fußballliga und den Buchmacher auftretende Rechtsanwalt Serra Jorge bestritt, dass die Beschränkung der Anbieter auf einen einzigen gerechtfertigt sei. Die Verfügbarkeit nur einer Lizenz sei auch nicht mit dem Ziel der Verbrechensbekämpfung vereinbar, da die portugiesischen Wettkunden dann unrechtmäßige Alternativen suchten und sich einer erhöhten Betrugsgefahr ausgesetzt sähen. Ein Monopol würde die Bevölkerung in den Schwarzmarkt treiben. Serra fügte hinzu, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Geldwäsche, die Organisierte Kriminalität und Wettbetrug bekämpften. Verbrechensbekämpfung und Verbraucherschutz könnten daher gleich effektiv, wenn nicht gar effektiver durch ein gut organisiertes Konzessionssystem erreicht werden. Bei einer Zulassung des Buchmachers in einem anderen Mitgliedstaat gebe es keine Risiken. Traditionellerweise seien Monopole weniger überwacht als private Unternehmen.

Die Santa Casa vertretende portugiesische Regierung argumentierte dagegen, dass Santa Casa nunmehr Glücksspiele über das Internet anbieten könne (allerdings nur für bislang schon über Annahmestellen angebotene Spiele). Rubbellose seien aus Gründen des Spielerschutzes nicht über das Internet verfügbar. Ein Monopol sei durch die Einschränkung der Glücksspielnachfrage gerechtfertigt. Bei der Liberalisierung des Glücksspielsektors handele es sich um eine politische Schlüsselfrage, die dem einzelnen Mitgliedstaat überlassen werden müsse. Die Marktlogik dürfe keinen Mitgliedstaat zwingen, einen bewährtes und geprüften rechtliches System außer Kraft zu setzen.

Der EuGH fragte die Beteiligten, ob ein nationales Monopol aus Gründen der Verbrechensbekämpfung gerechtfertigt werden könne oder ob man nicht mit einem alternativen System das gleiche Ziel erreichen könne. Auch stellte der Gerichtshof die Frage, ob ein monopolisiertes System für eine Art von Glücksspiel, wie etwa Wetten, gerechtfertigt sein könne, wenn es in diesem Mitgliedstaat für andere Arten, wie etwa Spielbanken, ein Konzessionssystem gebe. Auch bat der EuGH um Stellungnahme, ob es einem staatlichen Monopolanbieter untersagt sein sollte, seine Glücksspieldienstleistungen außerhalb der Grenzen des Herkunftsstaats anzubieten. Der Berichterstatter des EuGH, der Richter Konrad Schiemann, erkundigte sich darüber hinaus nach dem Notifizierungsverfahren bezüglich der gesetzlichen Regelung des Internetangebots und zur Bedeutung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zum schwedischen Alkoholmonopol.

Angesichts dieser, über die Vorlagefragen hinausgehenden Beschäftigung des Gerichts mit dem zugrunde liegenden Spannungsverhältnis zwischen staatlichen Monopol und den Grundfreiheiten ist eine grundsätzliche Klärung zu erwarten. Nicht nur bei den beim EuGH anhängigen Verfahren, sondern auch bei den tausenden nationalen Gerichtsverfahren geht die Diskussion insbesondere um die Frage, ob eine Glücksspielart staatlich monopolisiert werden kann, während andere, teilweise deutlich gefährlichere Arten von privaten Unternehmen angeboten werden dürfen. Reicht eine "Kohärenz light" aus, d.h. eine systematische Regelung etwa nur hinsichtlich Sportwetten, oder sind die Regelungen hinsichtlich Casinospielen, Glücksspielautomaten und anderen Glücksspielen ebenfalls zu berücksichtigen (so eine Frage der Verwaltungsgerichte Gießen, Stuttgart und Schleswig)?

Zum gleichen Sachverhalt liegt dem EuGH inzwischen – wie in Sportwettenrecht aktuell Nr. 100 berichtet - eine weitere Vorlage vor (Santa Casa da Misericórdia de Lisboa / Liga Portuguesa de Futebol Profissional (CA/LPFP), Baw International Ltd und Betandwin.com Interactive Entertainment, Rechtssache C-55/08). Der EuGH hat diese beiden Verfahren allerdings nicht verbunden (was zu einer erheblichen Verzögerung geführt hätte), sondern das spätere Verfahren ausgesetzt.

Der für das vorliegende Verfahren zuständigen Generalanwalt des EuGH Yves Bot hat angekündigt, seine Schlussanträge am 9. September 2008 vorzulegen. Eine in der Regel einige Monate danach veröffentlichte Entscheidung des EuGH ist damit bis Anfang des kommenden Jahres zu erwarten.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/05/2008 19:05
Zwar schon vermeldet, aber man liest es immer wieder gerne:


OLG München: Gericht verbietet erstmals Jackpotwerbung für Lotto


Durch Beschluss vom 22.04.2008 hat das Oberlandesgericht München in einem von der Wettbewerbszentrale gegen den Freistaat Bayern geführten Verfahren in drei Fällen Jackpotwerbung für Lotto untersagt (Az. 29 W 1211/08 – nicht rechtskräftig).

Die von der Wettbewerbszentrale angegriffene Werbung, u. a. mit den Aussagen "Spiel mit" und "Lotto … Aktueller Jackpott: ca. 18 Mio. €…", stellte die Höhe des bei der jeweils nächsten Ausspielung möglichen Gewinns Blickfang mäßig in den Vordergrund. Eine solche Werbung verstößt nach Auffassung des 29. Zivilsenates gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV), womit die Meinung der Wettbewerbszentrale bestätigt wird. § 5 Abs. 1 GlüStV bestimmt, dass sich Werbung für öffentliches Glücksspiel zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Glücksspielmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel zu beschränken hat. Diesen Anforderungen genügte die Werbung nicht. Zwischen der plakativen Hervorhebung der Gewinnangabe und den im Schriftbild kaum in Erscheinung tretenden weiteren Hinweise bestehe ein eklatantes Missverhältnis.
"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ebenso richtig wie weitreichend und hat Vorbildwirkung für ganz Deutschland", so Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, Wettbewerbszentrale, Büro München. "Sie verdeutlicht, dass sich der Freistaat Bayern als Lotterieveranstalter nicht an die von ihm selbst aufgestellten Werbegrundsätze hält. Der Staat kann nicht auf der einen Seite das Lotteriemonopol mit dem Schutz der Bürger vor Spielsucht begründen und auf der anderen Seite selbst plakativ zur Teilnahme an Glücksspielen auffordern."

Das Landgericht München I (Az. 4HKO 4680/08) hatte die beantragte einstweilige Verfügung durch Beschluss vom 20.03.2008 zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht München nun aufgehoben und das beantragte Verbot erlassen.

Quelle: Wettbewerbszentrale.de


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/05/2008 05:30
Frontal21 überrascht


Erstellt am 07.05.08 09:05 Uhr von havox

Am Dienstag Abend berichtete das ZDF-Magazin Frontal21 unter anderem über das Thema Poker – und hat dabei ein weiteres Mal viele Zuschauer überrascht - und zwar positiv!

Denn mit einem so positiven und sachlichen Beitrag hat wohl kaum jemand gerechnet. Die Aufzeichnung ist jetzt bereits in der ZDFmediathek online. Wer die Sendung verpasst hat, kann sie sich also jederzeit anschauen: Frontal21 vom 6.5. - Poker: Verbotenes Spiel

Gleich zu Beginn nennt Moderator Theo Koll Poker das »neue Königsspiel für Kartenfreunde«, über vier Millionen Deutsche würden inzwischen pokern. Die erste positive Nachricht lässt nicht lange auf sich warten: Poker hat »zwar auch mit Kartenglück, aber genauso mit Strategie und Psychologie zu tun.«

Im folgenden Beitrag wird abwechselnd über die problematischen Themen private Pokerrunden, öffentliche Turniere und Onlinepoker berichtet und erwähnt, dass Pokern »Im Casino und mit staatlicher Abzocke« erlaubt ist.

Doch nicht nur die allgemeine Rechtslage sei verwirrend, auch die Frage: Wann ist ein Spiel öffentlich und wann nicht. Denn laut Gesetz sind auch private Runden in einer Gaststätte um unbegrenzte Einsätze legal. Zu Wort kommen neben einem Staats- und einem Rechtsanwalt auch ein Onlinespieler und ein Turnierveranstalter.

Im weiteren Verlauf werden dem Staat noch einige Seitenhiebe verpasst: Im Casino ist Pokern erlaubt, denn der Staat bezieht sich auf die Fürsorgepflicht:

»Warum der Spieler in staatlich-lizensierten Casinos weniger süchtig wird als zum Beispiel online, bleibt ungewiss. Sicher ist aber, dass der Staat in Casinos Millionen kassiert.«

Und auch das Schlusswort von Theo Koll fällt mehr als positiv für den Pokersport aus:

»Wer einmal gegen einen Pokerprofi gespielt und trotz besserer Karten verloren hat, der weiß: Pokern ist weniger ein Glücksspiel als vielmehr ein Wettkampf.«

Den Bericht findet ihr jetzt bereits auf der Frontal21-Seite oder direkt über diesen Link in der ZDFmediathek:
Frontal21 vom 6.5. - Poker: Verbotenes Spiel

Quelle: https://de.pokerstrategy.com/



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/05/2008 05:27
Rasantes Wachstum des Schwarzmarktes für Sportwetten erwartet


Kurz-Kommentar von o. Univ. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider

Die Pressevertreterin der Sächsischen LOTTO-GmbH meint, "... dass durch den neuen Staatsvertrag es zu keiner Ausweitung des Schwarzmarktes kommt, da Glücksspiel nicht verboten, sondern nur zurücknehmend ausgestaltet wird..." Hierbei ist kritisch anzumerken, dass insbesondere die Annahme, dass die staatlichen Lottoziehungen den gesamten Bereich des Glücksspiels abdecken würden, nicht zutreffend ist und diese Annahme nicht begründet oder mit Evidenz belegt wird!

Offensichtlich geht die Pressevertreterin davon aus, dass das begrenzte Angebot des Staates dazu ausreicht (z. B. Toto-Lotto) alle Spieler aufzufangen und ignoriert dabei die fehlenden Internetangebote sowie gerade im Bezug auf Sportwetten die Erfahrungen, die bereits bei Pferdewetten zur Liberalisierung geführt haben. Wird tatsächlich der Staatsvertrag umgesetzt, so zeigt meine Studie ("Volkswirtschaftliche Analyse des legalen/illegalen Marktes für Glücksspiel in Deutschland"), in der der illegale Markt erstmalig quantifiziert wird, folgendes Ergebnis:

Mittels direkter Befragung wurden Meinungen zu Monopol und staatlichem Angebot von Sportwetten ermittelt (Mikroansatz). Eine Mehrheit hält das staatliche Sportwettenangebot Oddset für nicht ausreichend und meint, dass sowohl private als auch staatliche Sportwetten grundsätzlich erlaubt bleiben sollten; dass der Staat durch das Verbot vor allem den Umsatz für die staatlichen Sportwetten verbessern will; und dass durch das Verbot von privaten Sportwetten Arbeitsplätze wegfallen würden.

Insgesamt bestand für die Segmente Oddset, stationäre Sportwettenvermittlung, Sportwetten im Internet, Selbstbedienungswettautomaten, Pferdewetten, Geldspielgeräte und Spielbanken ein legaler Umsatz von ca. 19,3 Mrd. Euro im Jahr 2005, der sich auf 22,9 Mrd. Euro im Jahr 2007 erhöht hat. Der illegale Sektor in all diesen Bereichen erreichte in der Summe ein Volumen von 4,9 Mrd. Euro als Obergrenze bzw. 4,6 Mrd. Euro als Untergrenze im Jahr 2005 und wird sich bis auf 8,0 Mrd. Euro im Jahr 2007 erhöhen.

Stellt man dieser Entwicklung die Zahlen für 2008 gegenüber, indem dann die neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt, so verursachen Verbot und Beschränkungen in den genannten Segmenten ein gesamten Umsatzwachstum von 38% (11,4 Mrd. Euro mit Verbot gegenüber 8,3 Mrd. Euro ohne Verbot) in den dargestellten Schwarzmarktbereichen bzw. eine Steigerung von 433% (3,3 Mrd. Euro mit Verbot gegenüber 0,6 Mrd. Euro ohne Verbot) nur in den Bereichen Oddset, Sportwettenvermittlung, Sportwetten im Internet und SB-Wettautomaten.

Aus dieser Untersuchung, die erstmalig umfassend für Deutschland durchgeführt wurde, zeigt sich nun eindeutig, dass exakt das Gegenteil von dem auftritt, was von der Pressesprecherin (Kerstin Waschke der Sächsischen LOTTO-GmbH) behauptet wurde. Es wäre wesentlich sinnvoller, dem britischen Beispiel zu folgen; und zusätzlich aus beschäftigungs- und steuerpolitischen Gründen ist somit eine Liberalisierung des deutschen Marktes für Sportwetten samt Umstellung der Besteuerung auf ein international konkurrenzfähiges Niveau zu empfehlen. Dies wäre ein wesentlich sinnvollerer Vorschlag und aus den Steuereinnahmen könnten beispielsweise gezielt Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielsucht und anderen Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, ...) finanziert werden.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/05/2008 11:46
Liechtenstein will Geldspielgesetz erlassen


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein hat angekündigt, das Glücksspielrecht umfassend neu regeln zu wollen. In der Veröffentlichung "Schwerpunkte der Regierungsarbeit im Jahre 2008" kündigte die Regierung kürzlich an:

"Mit einem Geldspielgesetz ist beabsichtigt, den gesamten Bereich der Glücksspiele, Lotterien und Wetten mit einer eigenständigen Gesetzgebung zu regeln. Bisher ist für die Lotterien und Wetten gemäss Anhang zum Zollvertrag noch schweizerisches Recht gültig. Für Spielbanken gibt es in Liechtenstein – nach der Auflösung des entsprechenden Verbotes in der Schweiz vor einigen Jahren – noch keine Regelung."

Es gibt in Liechtenstein schon seit mehreren Jahren Pläne für ein Spielbankengesetz. Ursprünglich sollte eine Vernehmlassung für ein solches Gesetz bereits 2005 stattfinden. Aufgrund einer Landtagsanfrage des Volksunion-Abgeordneten Gebhard Negele hatte der Regierungschef von Lichtenstein Otmar Hasler Ende 2007 Stellung genommen: "Der ursprüngliche Gesetzesentwurf aus dem Jahre 2005 wird derzeit überarbeitet, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Aufsichts- und Kontrollfunktionen, damit eine für Liechtenstein geeignete Lösung vorgeschlagen werden kann."

Durch die geplante Neuregelung sollten auch sog. telekommunikationsgestütze Glücksspiele (insbesondere das Angebot über das Internet) erfasst werden. Auch war die Erteilung von Online-Konzessionen nach dem Muster von Gibraltar im Gespräch. Bislang ist «Plus Lotto» das einzige Unternehmen in Liechtenstein, das eine Spezialbewilligung für eine Internetlotterie besitzt. «Plus Lotto» gehört der Internationalen Lotterie in Liechtenstein Stiftung (ILLF), eine wohltätige Stiftung, die diverse Internetlotterien betreibt.

Der Vernehmlassungsbericht, die Gesetzesbegründung durch die Regierung, war für Februar 2008 angekündigt, liegt aber bislang noch nicht vor. Aus dem aktuellen Regierungsprogramm ist zu schließen, dass nunmehr zeitnah eine umfassende Regelung geplant ist.

Auf eine weitere Kleine Anfrage hin stellte Regierungsschef Hasler vor Kurzem die Vorteile einer Spielbank heraus:

"Als Vorteile können der volkswirtschaftliche Nutzen und die regionalwirtschaftlichen Impulse betrachtet werden durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung des Freizeit- und Tourismusangebots und die damit verbundene beträchtliche Wertschöpfungskette. Der fiskalische Nutzen liegt in der Vereinnahmung von verschiedenen Steuern, hauptsächlich Ertrags-, Lohn- und Mehrwertsteuern, sowie durch die Erhebung einer zusätzlichen Spielabgabe, welche z.B. für soziale oder gemeinnützige Zwecke und zur allgemeinen Suchtprävention verwendet werden könnte."

Hinsichtlich der Spielsuchtgefahr verwies Hasler auf die Erfahrungen in der Schweiz und bezeichnete diese als beherrschbar:

"Gemäss den ausländischen Erfahrungen wird der möglichen Spielsuchtgefahr mit einem entsprechenden Sozial- und Präventivkonzept wirksam begegnet und lassen sich Regulierung und Aufsicht so gestalten, dass Spielbanken die positive Reputation einer Volkswirtschaft unterstützen.

Die letztjährige Überprüfung der Schweizer Spielbanken nach den ersten 5 Betriebsjahren hat ergeben, dass die gesetzlichen Ziele weitestgehend erreicht wurden, insbesondere auch was den Schutz des Spielpublikums sowie das Verhindern von Geldwäscherei und anderer Kriminalität betrifft. Die fiskalpolitischen Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Liechtenstein ist übrigens mittlerweile das einzige Land auf dem europäischen Kontinent ohne Spielbank."

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/05/2008 11:54
Urteil des Verwaltungsgericht Freiburg - Sportwettenuntersagungsverfügung


Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des Urteils des Verwaltungsgericht Freiburg vom 16.04.2008 vor. Das Gericht hat eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben.

Es erachtet die derzeitige rechtliche, wie auch tatsächliche Ausgestaltung des Sportwettenmonopols Baden-Württemberg als eine ungerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.

Das Sportwettenmonopol ist somit Europarechtswidrig, es darf wegen des unbedingten Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts keine Anwendung finden. Das Gericht kritisiert hauptsächlich den Vetriebsweg der staatlichen Lottogesellschaft. Der Gesetzgeber hätte nach der deutlichen Kritik des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006 gesetzliche Vorgaben zur Neugestaltung des Vertriebsweges schaffen müssen. Dieses neuerliche gesetzliche Regelungsdefizit spiegelt sich nunmehr in einer europarechtswidrigen tatsächlichen Ausgestaltung des Sportwettenmonopols wieder.

Das Gericht schließt sich somit der Meinung des Verwaltungsgericht Berlin vom 02.04.2008 an. Der gewählte Vertriebsweg über mehrere tausend privat betriebene Annahmestellen in Zeitschriften und Tabakläden ist deshalb unverhältnismäßig, weil ungeeignet, weil der staatliche Monopolist sich gar nicht eigener Angestellter bedient, sondern die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Jugendschutzes und der Suchtprävention in private Hände gibt, die zudem noch umsatzabhängig als Handelsvertreter verprovisioniert werden.

Das Gericht stützt sich dabei auf die Rosengrenentscheidung des EuGH. Weiterhin hält das Gericht das Sportwettenmonopol für unverhältnismäßig, weil es über das hinausgeht, was zur Erreichung des Zieles erforderlich ist. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum eine weniger in die Europäischen Grundfreiheiten eingreifende Maßnahme nicht ebenso zum Erfolg geführt hätte. Dazu hätte der Gesetzgeber sich zunächst überhaupt mit möglichen Alternativen auseinandersetzen müssen, was er europarechtswidrig unterlassen hat. Dabei lag der Vergleich mit dem RennwettLottG auf der Hand.

Weiterhin stellt das Gericht klar, dass § 284 StGB wegen seines verwaltungsrechtsakzessorischen Charakters derzeit keine Anwendung finden kann, weil die fehlende Erlaubnis auf einem Rechtszustand beruht, der sowohl Verfassungs- wie auch Europarechtswidrig ist.
Schlußendlich stellt das Gericht fest, dass das Staatsmonopol in Baden Württemberg in seiner rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.

Die Entscheidung ist im Volltext unter www.vewu.de abrufbar.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/05/2008 17:51
Trotz Glücksspielstaatsvertrag hält der Pokerboom in Deutschland an


Von Lisa Horn

Neuer deutscher Glücksspiel-Staatsvertrag hin oder her, das Online-Glücksspiel in Deutschland verzeichnet stetiges Wachstum. Das belegen die ersten Zahlen für 2008.

Laut aktuellen Pressemeldungen ist die Zahl der Online-Spieler/innen in Deutschland in nur drei Jahren, also seit 2005 um 76% angestiegen. Seit dem neuen deutschen Glücksspiel Staatsvertrag, der am 1.1.2008 in Kraft getreten ist, hätte man mit einem Einbruch in der Branche rechnen können. Doch das Gegenteil ist der Fall. Nachdem die Auslegung der Gesetzte in jedem Bundesland derart variiert, sehen sich die Deutschen wenig beunruhigt, wenn sie auf einem Online-Poker-Portal ihrem Lieblingshobby frönen.

Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach geht aber von keinen genauen Zahlen aus, gegenüber "firmenpresse.de" meint er: "Wirtschaftliche Schätzungen lassen sich mangels Regulierung und Überwachung sowie dem damit einhergehenden anwachsenden Schwarzmarkt im Bereich des nicht lizenzierten Glücksspiels kaum vornehmen. Der Kelch der wachsenden Online Gambling Umsätze geht vor allem an die großen britischen, maltesischen und gibraltarschen Online-Gambling Anbieter." Dennoch sitzen schätzungsweise 10 Millionen Deutsche regelmäßig vor dem Computer und setzen auf Online-Gambling Seiten.

Die Monopolbetriebe verzeichnen hingegen ein eindeutiges Minus, die Sportwetten seien dramatisch zurückgegangen heißt es in der Presseaussendung von "firmenpresse.de". Die erhofften Gewinne bleiben aus und von klaren geregelten Strukturen kann schon gar nicht die Rede sein. Heißt das, dass der neuen deutsche Glücksspiel Staatsvertrag gescheitert ist, oder am Ziel vorbeigeschnellt ist? Wie wird es in den nächsten Monaten und Jahren weitergehen? Wie werden sich weitere Interventionen seitens der Europäischen Union auswirken?

Online Poker ist in Deutschland zum Volkssport geworden, forciert durch die Marketing-Maschinerie der Global-Player wie PartyPoker, PokerStars, FullTilt Poker oder 888.com. Sie haben es geschafft, die besten Pokerspieler/innen der Welt für sich zu verpflichten und für Poker zu werben. Allein PartyPoker zählt derzeit mehr als 6 Millionen registrierte User weltweit, laut Schätzungen von Wirtschaftsexperten wird sich der Gesamtumsatz von zweistelligen Milliarden Dollar allein im Segment "Poker" bis 2010 verdoppeln. Dabei scheint es den deutschen Pokerfans nichts auszumachen, dass sie im Grunde gegen das Gesetz verstoßen, denn Online-Gambling ist in Deutschland definitiv verboten.

Nachdem Poker ein Strategiespiel ist, das nur zum Teil vom Glück abhängt, ist die gesetzliche Auslegung verworren und unklar – die Rechtsexperten ändern täglich ihre Meinungen zu diesem Thema. Denn Theorie und Praxis klaffen auseinander, da ist die Verunsicherung der Spieler/innen nur all zu verständlich. Nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" wird munter weitergespielt. Auch wenn laut Gesetz Poker eindeutig als Glücksspiel definiert ist.

Das Fernsehen trägt zur Popularität von Poker bei, DSF und Eurosport übertragen regelmäßig Pokerturniere, im Pay-TV gibt es sogar reine Poker-Channels und auch die privaten TV-Sender wie Pro7 steigern das Pokerinteresse. Die Tatsache, dass im internationalen Feld immer die gleichen Poker-Profis an den Final-Tables sitzen spricht FÜR Poker, und bildet einen Anreiz es auch selbst zu versuchen. Wer weiß schon ob man ein verborgenes Poker-Talent besitzt, das nur darauf wartet geweckt zu werden?

Doch der Gürtel wird immer enger geschnallt, denn auch der Nachbar Holland setzt harsche Schritte und hat Konten für Geldtransfers von Online-Casinos bereits gesperrt. Doch wo ein Wille, da ein Weg – die Lösung heißt Neteller oder PayPal. Dennoch soll schon bald auch in Holland das Online-Spiel an sich verboten werden.

Wie lange die deutsche Bundesregierung dem Treiben noch zusieht bleibt abzuwarten, derzeit liegt die Beurteilung und Auslegung des Staatsvertrages bei den Ländern und die sind sich bis dato nicht einig. Aber die Uhr tickt, denn bis 2. Juni muss ein gemeinsamer Tenor gefunden werden, denn das ist das Ende der Frist, die die Europäische Union Deutschland gesetzt hat. Bis dahin werden die Deutschen wohl weiter im Pokerfieber bleiben…ganz nach dem Motto "shuffle up and deal"…

Quelle: https://de.pokernews.com




Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/05/2008 09:43
Finanzminister : Starke Einbrüche bei den Einnahmen

Spielbanken in Sachsen-Anhalt stehen vor der Pleite
Von Michael Bock

Magdeburg. Sachsen-Anhalts drei Spielbanken in Magdeburg, Halle und Wernigerode stehen vor der Pleite. " Ohne zusätzliches Geld des Landes muss Insolvenz angemeldet werden ", bestätigte Finanzminister Jens Bullerjahn ( SPD ) gestern Abend der Volksstimme. Zuvor hatte er die Mitglieder des Finanzausschusses über die jüngste Entwicklung informiert.

Er wolle dem Kabinett am Dienstag exakte Zahlen über den notwendigen Finanzbedarf der Casinos vorlegen, sagte Bullerjahn. Dann müssten die Landtagsfraktionen entscheiden, ob dieses Geld auch zur Verfügung gestellt werden könne. Der Minister betonte, dass die Spielbanken dem Land bislang unterm Strich immer ein positives Ergebnis gebracht hätten. Allerdings seien die Einnahmen in den vergangenen Monaten stark zurückgegangen. Bullerjahn führte das auch auf das von SPD und CDU beschlossene Nichtraucherschutzgesetz zurück.

Die Spielbanken schwächeln allerdings schon länger. Die Einnahmen aus Roulette, Black Jack und Automatenspiel gingen seit 2001 drastisch zurück. Der Umsatz fiel von elf Millionen auf zuletzt sieben Millionen Euro.

CDU und SPD hatten sich im April dieses Jahres darauf verständigt, die Spielbanken zu privatisieren. Ein vom früheren Finanzminister Karl-Heinz Paqué ( FDP, 2002 bis 2006 ) in Auftrag gegebenes Gutachten war zum Ergebnis gelangt, dass ein Verkaufserlös von 18 Millionen Euro erzielt werden kann. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen nannte Bullerjahn diese Zahl " in höchstem Maße unrealistisch ".

Die Spielbanken werden zurzeit von einer landeseigenen GmbH betrieben und beschäftigen rund 100 Mitarbeiter. Kaufinteresse hatte 2005 die " Casinos Austria " signalisiert, die bereits in Niedersachsen zehn Spielbanken betreibt.

Bullerjahn betonte, dass bis zum Sommer Klarheit über die Zukunft der Spielbanken herrschen müsse. Sollte eine Privatisierung scheitern, müsse eine schnelle Insolvenz erfolgen, sagte er.

Quelle: https://www.volksstimme.de
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/05/2008 17:20
Verwaltungsgericht Berlin gewährt Sportwettenvermittler erneut Vollstreckungsschutz


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag geäußert und daher einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, gewährt (Beschluss vom 5. Mai 2008, Az. VG 35 A 108.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de ) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.

Das VG Berlin führt damit seine Rechtsprechung fort, nunmehr nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten, Ende 2007 ausgelaufenen Übergangsfrist Vollstreckungsschutz zu gewähren. In einem Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO hatte das Gericht bereits kürzlich Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung aus dem Jahr 2007 gewährt (Beschluss vom 2. April 2008, Az. VG 35 A 52/08), was es im letzten Jahr noch abgelehnt hatte.

Die neue Entscheidung betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Das Gericht setzt sich in dem Beschluss sehr umfassend mit der aktuellen, weiterhin divergierenden Rechtsprechung auseinander und äußert erhebliche Bedenken, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich wohl nicht zu rechtfertigen. Angesichts dieser durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken müsse ein Verstoß gegen die durch den EG-Vertrag garantierte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gar nicht mehr erörtert werden (S. 34).

Der Ausschluss privater Sportwettenanbieter und -vermittler stelle einen wesentlichen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Nach der Wesentlichkeitslehre hätte der (parlamentarische) Gesetzgeber nicht nur eine neue gesetzliche Grundlage für das Monopol schaffen müssen, sondern auch ausreichende strukturelle gesetzliche Vorgaben (die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Sportwetten-Grundsatzentscheidung vom 28. März 2008 angemahnt worden waren). Der Gesetzgeber hätte hierzu wenigstens Grundstrukturen zu Art und Zuschnitt der Sportwetten schaffen müssen. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung dürfe dagegen nicht gänzlich der Exekutive überlassen werden (S. 10).

Nach Anlauf der Übergangsfrist sei nunmehr eine vollständige Konsistenz erforderlich (S. 7). Für eine zusätzliche Übergangsfrist, wie in § 25 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag vorgesehen, gebe es daher keinen Raum. Nach Ablauf der Übergangsfrist müsse nunmehr eine Gesamtschau für den gesamten Glücksspielsektor erfolgen (S. 32).

Inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten gebe es jedoch nur ansatzweise. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber entsprechend den verfassungsgerichtlichen Vorgaben gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch den staatlichen Monopolisten eingewirkt habe. Sportwetten würden vielmehr weiterhin als "Gut des täglichen Lebens" vermarktet (so auch die Kritik des Bundesverfassungsgerichts). Kritisch sieht hierbei das Verwaltungsgericht vor allem das enge Netz der Annahmestellen. Hier lasse sich keine Neugestaltung gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung erkennen (S. 13).

Auch bestünden erhebliche Zweifel, ob bei der Festsetzung und Ausgestaltung des Monopols die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz ausreichend beachtet worden seien. So seien Höchstgrenzen für Spieleinsätze nicht gesetzlich geregelt (S. 27). Schließlich bestünden Zweifel, ob mit der Neuregelung nicht weiterhin finanzielle Interessen verfolgt würden. So seien im Gesetzgebungsverfahren die fiskalischen Interessen als maßgeblich heraus gestellt worden.

Das VG Berlin hält einen Vollstreckungsschutz unter Auflagen, wie kürzlich vom VG Kassel (diesem folgend VG Trier) und dem VG München angeordnet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 99 und 100), für nicht erforderlich. Tatsächlich vom Anbieter bzw. Vermittler ausgehenden konkreten Gefahren könne man im Wege der gewerberechtlichen Untersagungsverfügung begegnen (S. 37).

Auch hinsichtlich der sehr hohen Verwaltungsgebühr (EUR 2.000,-) hat das VG Berlin Vollstreckungsschutz gewährt und die aufschiebende Wirkung angeordnet. So seien bereits die Voraussetzungen für die Gebührenerhebung nicht erfüllt. Bei summarischer Prüfung könne kein unerlaubtes Glücksspiel angenommen werden.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/05/2008 17:28
Verwaltungsgericht Freiburg entscheidet nach Inkrafttreten
des neuen Glücksspielstaatsvertrages (01.01.2008) zugunsten privater Sportwettenvermittler



Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Eilverfahren mit Beschluss vom 13.05.2008 (Aktenzeichen: 3 K 283/08) zugunsten eines privaten Sportwettenvermittlers entschieden.

In seinen ersten Beschlüssen nach dem am 01.01.2008 In Kraft getretenen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (GlüStV) geht das Verwaltungsgericht Freiburg davon aus, dass die seit Januar 2008 geltende gesetzliche Neuregelung des Sportwettenmonopols eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) und deshalb europarechtswidrig sei.

Insbesondere sei auch nicht ersichtlich, dass von der Sportwettenvermittlung durch den Antragsteller derzeit konkrete Gefahren ausgingen. Der Veranstalter, für den der Antragsteller vermittle, sei durch seine (österreichische) Konzession Beschränkungen unterworfen. Bei möglichen künftigen Gefahren durch die Sportwettenvermittlung des Antragstellers kann gewerberechtlich gegen ihn vorgegangen werden. (vgl. in diesem Sinne: VG Berlin, Beschl. V. 02.04.2008 – VG 35 A 52.08 -, S. 39; VG Braunschweig, Beschl. v. 10.04.2008 – 5 B 4/08 – S. 20).

Der Unterzeichner weist darauf hin, dass mittlerweile mit dem Verwaltungsgericht Freiburg das 7. Verwaltungsgericht (VG Neustadt a. d. W., VG Kassel, VG Berlin, VG Braunschweig, VG München, VG Trier) seine Rechtsprechung zugunsten privater Vermittler geändert hat.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/05/2008 16:55
Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt rechtskräftig - ADD nimmt Beschwerden zurück


Mehrere der von den Rechtsanwälten Redeker Sellner Dahs und Widmaier Partnerschaftsgesellschaft in Eilverfahren erstrittenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße sind aufgrund der Rücknahme der Beschwerden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ( = ADD ) rechtskräftig geworden. Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Mai 2008 wurden dem Land Rheinland-Pfalz die Kosten der Beschwerdeverfahren auferlegt.

Hintergrund dieser Entscheidungen ist die Rücknahme mehrerer Beschwerden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aufgrund versäumter Beschwerdebegründungen. Die betroffenen Sportwettvermittler können also, unabhängig von der zu erwartenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in noch anhängigen Beschwerdeverfahren, ihre Tätigkeit bis zu einer Entscheidung der Hauptsache aufrechterhalten. Im Hinblick auf die Möglichkeit der Aussetzung der Hauptsacheverfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den zahlreichen anhängigen deutschen Vorlageverfahren ist hier kaum damit zu rechnen, dass der nunmehr rechtskräftige Vollstreckungsschutz vor Ablauf des Jahres entfallen könnte.

Wenn auch dieser Entscheidung keine große rechtliche Bedeutung zuzumessen ist, sind die praktischen Auswirkungen nicht unerheblich. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist aufgrund der Rücknahme der Beschwerde daran gehindert, gegen die betroffenen Wettanbieter vorzugehen. Sie hat sich damit selbst die Möglichkeit genommen, den flächendeckenden Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages sicherzustellen.

Hans Wolfram Kessler [Linked Image]
(Rechtsanwalt)
REDEKER SELLNER DAHS & WIDMAIER
Rechtsanwälte · Partnerschaftsgesellschaft
Mozartstr. 4–10
53115 Bonn
kessler@redeker.de
www.redeker.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/05/2008 17:04


Ein Aufsatz aus [Linked Image]



Daniel Theweleit

Wollen wir wetten?

Sportwetten

Das Geschäft mit der Lust am Spiel hat zwei Seiten. Eine gute und eine schlechte. Gut 3 Milliarden Euro staatlicher Einnahmen fließen jährlich in soziale und kulturelle Projekte. Aber es wird auch wild manipuliert

Druckversion . Es war ein herrlicher Tag im Januar, die Vögel zwitscherten im Garten von Maggies Guest House, reife Bananen hingen an den Palmen und der Duft des nahen Meeres wehte herüber. Hier, am Rande des ghanaischen Hafenstädtchens Takoradi, residierte der deutsche Fußballtrainer Reinhard Fabisch mit seinem Team, der Nationalmannschaft des Benin. Er freute sich auf den Afrika-Cup, das größtes Turnier seiner Trainerlaufbahn, bis ein dubioser Mann das Idyll störte.

"Es war jemand von einer Wettorganisation aus Singapur", erzählt Fabisch, "er hat gefragt, ob ich zu mindestens zwei Spielern im Team ein Vertrauensverhältnis habe, um mit ihnen eine Absprache zur Spielmanipulation treffen zu können." Am besten seien der Torhüter und ein Verteidiger, auch ein Preis sei genannt worden. "Ein Elfmeter gegen uns sei ihm 20.000 US-Dollar wert", berichtet Fabisch. Er hat den Mann hochkant aus dem Hotel geworfen, den Vorfall öffentlich gemacht.

Gegenseitiges Belauern

Es dürfte sich um eine Szene gehandelt haben, wie sie sich häufig ereignet - hinter der glamourösen Fassade der Sportwelt. Im Tennis, wo sich praktisch unsichtbar betrügen lässt, gehört es offenbar zum Alltag, dass windige Personen versuchen, Spieler zu Manipulationen zu überreden. Der argentinische Profi Vassallo Arguello beklagte jüngst, dass eine "Kultur des gegenseitigen Belauerns" entstanden sei: "Das hat Ausmaße wie bei der Stasi. Keiner kann keinem mehr trauen."

Schnell dringt angesichts solcher Berichte die Erinnerung an Robert Hoyzer hervor, doch wahrscheinlich ist der bestochene DFB-Schiedsrichter Opfer ziemlich ungeschickter Hintermänner. Denn wer wirklich Wetten mit bestechlichen Protagonisten gewinnen möchte, findet jenseits des medial ausgeleuchteten Milliardengeschäfts der großen europäischen Fußballligen weitaus günstigere Bedingungen vor - in Afrika beispielsweise oder in den ehemaligen Sowjetstaaten. Auch Polen, wo im April mehr als 100 Spieler, Schiedsrichter und Funktionäre aufgrund konkreter Korruptionsvorwürfe vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen wurden, ist offenbar ein interessantes Spielfeld. Mindestens 29 Vereine, darunter fast alle Erst- und Zweitligisten, sollen in den Skandal im Land des Fußball-EM-Gastgebers von 2012 verstrickt sein.

Ein Schatten, der gern verdrängt wird, liegt über dem Sport, und es gibt kaum ein wirksames Gegenmittel. Auch mit dem in Deutschland existierenden staatlichen Wettmonopol, das mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielgesetz zementiert wurde, ist dieser internationalisierten Kriminalität nicht beizukommen. Der Bremer Professor Gerhard Meyer, der seit Jahren über Glücksspiele forscht, sagt, "einer Analystenschätzung zufolge haben die Deutschen 2005 3,65 Milliarden Euro für Sportwetten ausgegeben". Nur 431 Millionen davon setzte der staatliche Anbieter Oddset um.

Das Zentrum des Betrugs liegt offenbar in Asien. Anders als in Europa, wo Spieler sich auch bei nichtstaatlichen Anbietern meist ausweisen müssen, die Einsätze streng limitiert sind und Kontrollinstanzen wie "Betradar" auffällige Quotenbewegungen innerhalb von Sekunden melden, gibt es östlich des Urals nur sehr laxe Beschränkungen.

Der Spiegel schrieb im Dezember 2007: "Zwar gibt es auch in Asien Höchsteinsätze. Nur: Diese Limits liegen häufig bei 30.000 bis 40.000 Euro, und man kann diesen Betrag beliebig oft setzen. Das Geld platzieren in der Regel so genannte Agenten. Ihre Hintermänner, die via Mobiltelefon auch von Europa aus den Kontakt halten und ihrerseits aus unterschiedlichen Kanälen Wettgeld einsammeln, bleiben im Dunkeln."

Die Befürworter der staatlichen Kontrolle lassen sich jedoch nicht von diesen typischen Merkmalen einer globalisierten Welt beirren. Sie verweisen vor allen Dingen auf das Suchtpotenzial, das Sportwetten hätten. Weil sich der deutsche Wettmarkt derzeit weitgehend in staatlicher Hand befindet, sei nur eine kleine Minderheit innerhalb der Gesellschaft abhängig, glaubt denn auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Bernd Heynemann, ehemaliger Bundesligaschiedsrichter. "So wie wir theoretisch auch an Rauschgift kommen, können Sie Ihre Wetten machen", sagt er. "Aber es gibt nicht an jeder Ecke Rauschgift zu kaufen, die Normalisierung solcher Sachen erhöht die Gefahr, verführt zu werden."

Diese These wird von einer Studie des schweizerischen Bundesamtes für Justiz der Eidgenössischen Spielbankenkommission gestützt. "Dort hat sich gezeigt: Wo es viele Wettmöglichkeiten auf der Straße gibt, da sind auch besonders viele Leute abhängig", erläutert Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht in Deutschland. Eine Verknappung des Angebots sei die wirkungsvollste Prävention, meint sie. "Schon bei den bestehenden Anbietern liegt so viel im Argen, da kann man nicht das Angebot noch erweitern. Damit holt man sich das soziale Elend ins Haus."

Allerdings betont Füchtenschnieder, dass nicht die Sportwette das gefährlichste Glücksspiel sei, sondern die Automaten in den Spielhallen. Und die zählen kurioserweise nicht zu den Glücksspielen, sie gelten als Unterhaltungselektronik.

Reines Unterhaltungsgeschäft

Ungewollt liefert sie Argumente für private Wettanbieter. Dort heißt es immer wieder, es sei gar nicht die Sportwette, von der die Hauptgefahr ausgehe. "Wir haben schon 2003 eine Studie mit der Harvard Medical School aufgesetzt", sagt Manfred Bodner, Vize-Chef Onlinewettanbieters bwin. "Dort werden über 40.000 Spieler beobachtet, und die ersten Ergebnisse zeigen, dass im Sportwettenbereich weit unter einem Prozent der Spieler als suchtgefährdet eingestuft werden kann", erläutert der Österreicher.

Er wird nicht müde, zu betonen, dass es sich um ein "reines Unterhaltungsgeschäft" handle. Tatsächlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine Wette, den Reiz einer Sportübertragung im Fernsehen erheblich steigern kann. Auch weil das Gefühl nicht nur mit Glück, sondern vielmehr mit sportlichem Sachverstand gewinnen zu können, erheblich befriedigender empfunden wird, als etwa ein Dreier im Lotto. Weil die Wettbewerbskommission der EU das Monopol der Staatswette für rechtswidrig erklärte, und Verbände wie die Deutsche Fußball Liga, die auf das Sponsoring der privaten Anbieter hofft, mit Klagen gegen das neue Glücksspielgesetz drohen, ist sich Bodner sicher: "Die Deregulierung des Marktes ist unausweichlich." Der Unternehmer hat ohnehin Zweifel, dass die Angst vor Abhängigkeit oder Manipulationen der wahre Grund für die staatliche Intervention ist.

Es gehe wie so oft ums Geld, glaubt Bodner. Das staatliche Glücksspiel, zu dem neben dem Sportwettenanbieter Oddset auch das lukrative Lottogeschäft gehört, führen rund die Hälfte ihrer Einnahmen an den Staat ab. Deutlich über 3 Milliarden Euro fließen aus diesen Töpfen jedes Jahr in soziale und kulturelle Projekte. Aus Angst, diesen Goldesel zu verlieren, sei die Hemmschschwelle, das Sportwettengeschäft zu privatisieren enorm hoch - auch wenn dieses Segment nur einen Bruchteil des staatlichen Glücksspielumsatzes ausmacht.

Wenn dieser Pfeiler des Sozialstaates einbricht, geht der Gesellschaft wohl tatsächlich eine finanzielle Stütze verloren. Auch im Kern der Diskussion um Sportwetten geht es also um zentrale Fragen: Wie viel Staat brauchen wir? Wie viel Eigenverantwortung kann den Menschen zugetraut werden? Welcher Schaden entsteht durch ausschließlich an Gewinnmaximierung ausgerichteten Interessen?

Quelle


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Naja, das Internet ist auch "Unterhaltungselektronik", oder? grins




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/05/2008 16:22
Niedersächsisches OVG hebt Beschluss des VG Oldenburg auf und stellt aufschiebende Wirkung
der Klage gegen einen Widerruf einer gaststättenrechtlichen Genehmigung wegen "unerlaubter Sportwetten" her



Auch das Niedersächsische OVG reiht sich in die lange Liste der Gerichte ein, die die aufschiebende Wirkung der Rechtmittel gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen wiederherstellen. So hat das OVG mit Beschluss vom 19.05.2008 (AZ: 7 ME 68/08) einen anders lautenden Beschluss des VG Oldenburg vom 01.04.2008 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine gaststättenrechtliche Widerrufsverfügung wiederhergestellt.

Das OVG hält den Ausgang des Hauptsacheverfahren für offen und stellt zunächst fest, dass das VG Braunschweig mit beachtlichen Gründen Zweifel an der Verfassungs- und Gemeinschaftskonformität der neuen Rechtslage ab dem 01.01.2008 hat. Auf der Ebene der Interessenabwägung überwiegt jedoch das Aussetzungsinteresse des Antragsstellers dem Vollzugsinteresse der Stadt Cloppenburg bereits deshalb, weil bis heute keine Unzulänglichkeiten bei privaten Sportwettenvermittlern im Bezug auf Spielsucht und Jugendschutz aufgetreten sind.

Der Senat fordert somit wegen der divergierenden Rechtsprechung zu diesem Thema für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung wegen "unerlaubter Sportwetten" das Vorliegen einer _konkreten_ Gefahr, die über die behauptete Straftat bzw. Rechtswidrigkeit der Tätigkeit als solche, hinausgeht. Dies hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27.04.2005 (1 BvR 223/05) gefordert.

Der Beschluss ist unter www.vewu.de im Volltext abrufbar.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/05/2008 16:40
bwin gewinnt gegen Lotterien vorm Handelsgericht


Der Online-Glücksspielanbieter bwin hat einen Sieg gegen das heimische Glücksspiel-Monopol erkämpft. Die Österreichischen Lotterien GmbH (ÖLG), die ihr Online-Angebot als "das einzig legale Spielangebot im Internet" beworben haben, müssen diese Werbung einstellen. Für die Lotterien ist dies nur ein Nebenschauplatz.

Laut Handelsgericht Wien ist die besagte Lotterien-Werbung irreführend und herabsetzend, denn auch bwin bietet legales Glücksspiel in Österreich an. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin heute, Montag, mit.

"Das ist ein Nebenschauplatz, auf dem wir uns nicht länger als nötig aufhalten wollen. Wir erwarten uns durch eine anstehende Entscheidung des EuGH und die angekündigten Novelle zum österreichischen Glücksspielgesetz eine Klärung der derzeit etwas offenen Rechtssituation", so der Sprecher der Österreichischen Lotterien, Martin Himmelbauer, zur APA.

Das österreichische Glücksspielmonopol ist laut Gericht außerdem nicht mit EU-Recht vereinbar, so bwin weiter. Schon im April 2008 habe das Handelsgericht Wien der ÖLG die Behauptung des einzig legalen Glücksspiels mit einstweiliger Verfügung untersagt. Zusätzlich wurde auch die Behauptung, dass Gewinner bei ausländischen Internetspielen leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten könnten, verboten. Diese einstweilige Verfügung wurde nun rechtskräftig. Am 26. Mai 2008 haben die Österreichischen Lotterien das Unterlassungsbegehren und das Begehren auf Veröffentlichung des Urteils im Internet ausdrücklich anerkannt, teilte bwin mit. (APA)

Quelle: DiePresse.com



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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/05/2008 19:40


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Das Spiel ist aus

Viele Lottoläden sind bedroht: Ein Gesetz begrenzt ihre Zahl, und die Berliner tippen seltener


Von Daniela Martens

Es geschah an einem Freitag. Plötzlich standen zwei Männer in Carsten Krauses kleinem Lotto- und Zeitschriftenladen an der Birkenstraße in Moabit und drückten ihm die Kündigung in die Hand. „Die haben mir det Lotto weggenommen“, klagt Krause: Die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) entzog ihm die Lizenz als Lottoannahmestelle. „Ohne Lotto kann ich den Laden nicht halten.“ Mit Zeitschriften und Zigaretten verdiene er nicht viel. Die Lottoannahme bringe im Monat mindestens 650 Euro. „Ich bin an die Wand gedrängt worden.“ Ende Juni muss sein Geschäft schließen.

1200 Lottoannahmestellen gab es in Berlin, bis im Vorjahr ein neues Lottogesetz verabschiedet wurde, dass „den Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken sollte“, wie Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte. Der Schutz vor Spielsucht stand im Vordergrund. Unterdessen tippen die Berliner immer weniger: Die Spieleinsätze der Deutschen Klassenlotterie Berlin seien schon zwischen 2006 und 2007 von 327 auf 310 Millionen Euro gesunken, sagt Sprecher Thomas Dumke – noch bevor die Klassenlotterie verpflichtet wurde, die Zahl ihrer Annahmestellen auf 1100 zu verringern. Senator Körting hoffte, dass dies durch natürliche Fluktuation geschehe. Tatsächlich haben aber nur noch 1070 Läden eine Konzession. 50 Betrieben habe die Klassenlotterie gekündigt, die anderen seien nach Geschäftsaufgaben nicht neu vergeben worden, sagt Dumke.

Auch die Annahme von Sportwetten soll nach dem Gesetz, das auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einem Staatsvertrag der Bundesländer beruht, ein staatliches Monopol werden: Laut Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gibt es noch 217 private Sportwettfilialen. Ihre Tätigkeit sei aber nicht erlaubt, betont die Innenverwaltung. Sie würden „sukzessive geschlossen“. Die Anbieter wehren sich juristisch: Zurzeit läuft ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der am 8. Juli sein Urteil verkünden will.

Wenn es gegen die privaten Anbieter ausfällt, dürfen Lottoannahmestellen nur noch Oddset- und Totowetten der staatlichen Lotterie anbieten. „Oddset und Toto laufen nicht besonders gut, das liegt an den vielen privaten Anbietern“, sagt Ladenbetreiber Krause.

Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt, wem man kündigte? Sprecher Dumke nennt keine Details: „Wir haben uns jeden Standort genau angesehen, und es hat meist mehrere Gründe gegeben.“ Negativ sei etwa, wenn Läden wenig Umsatz hätten oder in der Nähe eine weitere Annahmestelle liege. Lotto solle auch nur eine Nebeneinnahme sein. „Wir vergeben nur Konzessionen, wenn ein tragfähiges Gesamtkonzept vorliegt.“ Andernfalls sei „der Druck größer, etwas zu verkaufen, und sie sehen vielleicht nicht so genau hin“. Etwa, wenn Minderjährige Lose kaufen wollen.

„Kleinere Läden mit Lottoannahmestellen sind besonders betroffen, wenn ihnen die Konzession entzogen wird“, sagt Jan Pörksen, Branchenkoordinator Handel bei der IHK Berlin. Größeren mache dies weniger aus, da sie nicht von den Lottoeinnahmen abhängig seien.

Von der Bedingung, man brauche ein anderweitiges „tragfähiges Hauptgeschäft“, hat Eveline Höft noch nichts gehört. „Lotto ist mein Standbein wie bei allen anderen auch“, sagt sie, die seit 35 Jahren Betreiberin eines kleinen Lottoladens an der Kaulsdorfer Straße in Köpenick ist. Höft hat ihre Konzession noch. „Nur von Zeitungen und Zigaretten könnte ich nicht leben.“ Genau deshalb sieht sich Ladenbetreiber Krause als künftigen Hartz-IV-Empfänger. Seit zehn Jahren hat er den Laden an der Birkenstraße, 80 000 D-Mark zahlte er damals dem Vorgänger – für den Stamm an Lottokunden. „Ohne Lotto werde ich den Laden bestimmt nicht an einen Nachfolger los.“

Das ist aber nicht überall so: Dao Thi Thuy und Huyen Trang Pham verkaufen an der Schönhauser Allee in Prenzlauer Berg seit kurzem Zeitschriften und Zeitungen. Bevor sie den Laden übernahmen, war dort auch eine Lottoannahmestelle. „Wir haben keine Konzession beantragt, weil ganz in der Nähe schon eine Annahmestelle war und uns der Aufwand mit den Schulungen zu groß war“, sagt Huyen Trang Pham.

Harald Vogel hält das Gesicht in die Nachmittagssonne. Er sitzt auf der Stufe vor seinem Schreibwarengeschäft an der Potsdamer Straße. Vor 20 Jahren, als er und sein Partner den Laden übernommen hatten, machte Lotto knapp die Hälfte des Umsatzes aus. Jetzt sind es nicht mehr als 25 Prozent. „Die Leute haben kein Geld mehr“, sagt er. In der Nähe hätte aber gerade eine andere Lottoannahmestelle zumachen müssen, seitdem laufe es endlich wieder etwas besser.

Beim erwarteten Urteil in Karlsruhe geht es auch darum, in welcher Form Lotteriegesellschaften ihr Angebot aufs Internet ausweiten können. „Gäbe es das auch in Berlin, wäre das ein großer Nachteil für uns“, sagt Ladenbesitzer Vogel. Doch zumindest diese Sorge ist unbegründet: Die hiesige Klassenlotterie hat ihr Online-Angebot vor längerer Zeit eingestellt – aus „unternehmerischen Gründen“ und weil die „soziale Kontrolle“ für Spielsüchtige und Minderjährige fehle.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.05.2008)

Quelle


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Die abgehalfterten Polit-Stümper in den Lottozentralen
zerstören auf ihrem Weg in den Niedergang weitere Existenzen. vogel



Dann empfinde ich es als große Frechheit wieder stündlich
im Radio Oddset-Werbung zu senden, was wegen dem
auffordernden Charakter der Werbung eine eindeutige Verletzung
des Glücksspielstaatsvertrags darstellt.

Wer soll sich noch an dieses schwächste Gesetz Deutschlands halten,
wenn es von den staatlichen Institutionen selbst unterlaufen wird?


Ich bin mal gespannt, was die Länder am allerletzten Tag der von
der EU-Kommission gesetzten Frist zur Stellungnahme bezüglich des
Vertragsverletzungsverfahrens am nächsten Montag, 2. Juni, zu melden haben. crazy


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/05/2008 05:35


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Sport­poli­tik: LSB dis­kutiert mit Poli­tikern und Lotto-Mana­gement

Der Sport braucht "zehn Millionen plus X"

Koblenz - Die Zahl der Übungs­lei­ter in rheinland-pfäl­zischen Sport­ver­einen ist in den letzten zwölf Jahren um 3000 auf fast 15 000 gestiegen; zu ihrer Finan­zie­rung steht den Vereinen indes in etwa die gleiche Summe zur Verfügung wie damals (rund 3,6 Millionen Euro).

"Der rheinland-pfäl­zische Sport ist exis­ten­ziell bedroht", warnt Lothar West-ram, der Haupt­geschäfts­füh­rer des Lan­des­sport­bunds (LSB) vor weiteren Kürzungen der För­der­mit­tel. Recht­zei­tig zum Start der Haus­halts­bera­tun­gen im Landtag lud der LSB deshalb zu einer Podi­ums­dis­kus­sion in Mainz, an der auch Vertreter der Lan­des­regie­rung teil­nah­men.

"Die Politik weiß um die gesell­schafts­poli­tische Bedeutung des Sports", ver­sicherte Roger Lewentz, Staats­sekretär im Innen­minis­terium, "wir geben eine große Anzahl von Euros für den Sport aus, auch wenn das aus Ihrer Sicht viel­leicht nicht voll­umfäng­lich zufrie­den­stel­lend ist." Dass die Sport­för­derung des Landes zwischen dem "guten" Jahr 1996 und heute um 3,6 Millionen Euro oder mehr als 18 Prozent dif­feriert, liegt indes nicht (nur) an der "Sparwut" der Politiker.

Denn die Finan­zie­rung des Sports im Land ist ohne Lotto nicht denkbar. Und wenn das orga­nisierte Glückss­piel Umsatzein­bußen zu beklagen hat, so treffen die den Sport direkt und unmit­tel­bar. Derzeit bekommt der Sport aus Lan­des­mit­teln neun Millionen Euro als Fixbetrag plus einen pro­zen­tua­len Anteil am Umsatz der Sport­wette Oddset. Der ist jedoch wegen des Wer­bever­bots (siehe Kasten) massiv ein­gebro­chen. "Die 35 Prozent Umsatzein­bußen, die wir ver­zeich­nen, sind direkt bei der Kon­kur­renz gelandet", ärgert sich Hans-Peter Schössler, Geschäfts­füh­rer von Lotto Rheinland-Pfalz. Und sein Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der Rüdiger Messal, Staats­ekretär im Finanz­minis­terium, ergänzt: "Die künftigen Erlöse aus dem Glückss­piel sind mit einem Fra­gezei­chen zu versehen."

"Der Sport braucht finan­zielle Pla­nungs­sicher­heit", betont LSB-Schatz­meis­ter Thomas Wansch. Als Ergebnis der Ver­hand­lun­gen über ein neues Finan­zie­rungs­sys­tem muss nach Wanschs Meinung "10 Millionen Euro plus X als unterste Grenze" stehen. "Das ist Ihre Seite der Medaille", kontert Staats­sekretär Lewentz, "wir müssen aber auch die anderen Ressorts im Auge behalten." Und: "Der Sport muss auch nach Synergien suchen; wo kann er selbst bei seinen Ausgaben sparen?"

Letztlich machten Politiker, Sport­funk­tionäre und Glücks-spiel-Manager deutlich, dass sie in Sachen Sport­för­derung an einem Strang ziehen. Lotto-Chef Schössler beschwor den Schul­ter­schluss zwischen Sport und Lotto und gab konkrete Hand­lungs­anwei­sun­gen: "Die 1,5 Millionen LSB-Mit­glie­der sind poten­zielle Lot­tospie­ler."

Stefan Kieffer

Quelle


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Ich weiß nicht, was diese schrägen Sportbund-Vögel zu beklagen haben?

Genau diese haben doch den Glücksspielstaatsvertrag mit seinem
Zwangssystem voll unterstützt. vogel


Zitat
"Die 35 Prozent Umsatzein­bußen, die wir ver­zeich­nen, sind direkt bei der Kon­kur­renz gelandet", ärgert sich Hans-Peter Schössler, Geschäfts­füh­rer von Lotto Rheinland-Pfalz.



Welche Konkurrenz? Wir haben hier doch ein Wett-Monopol!? cool2







Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/05/2008 15:41
Spielsüchtiger verzockte im Casino 370.000 Euro

Dresden - Haftet die Spielbank für einen spielsüchtigen Gast? Die Frage klärt seit gestern das Oberlandesgericht (OLG). Das Leipziger Casino hatte Glücksritter Uwe P. (44) trotz Sperre jahrelang zocken lassen. Nun fordert die Mutter des Suchtkranken von den Sächsischen Spielbanken über 370 000 Euro zurück.

"Ich bin suchtkrank, verspielte bis 2006 Haus und Hof. Stolz bin ich darauf nicht", sagt Uwe P. Er trat seiner Mutter die Forderungen ab, die nun ihrerseits die Spielbanken verklagt. Und damit das Finanzministerium, weil der Freistaat das Spielbankmonopol hält. Begründung: Nur er könne wirkungsvoll vor Spielsucht schützen.

Der Fall Uwe P. beweist offenbar das Gegenteil: Jahrelang zockte der Steuerfachangestellte. "Im Frühjahr 2003 zog ich die Notbremse, sagte der Spielbank-Angestellten, die das Sperrformular ausfüllte: ,Ich will ab sofort und für immer und überall gesperrt sein!‘ Aber die Sucht war stärker. Ich ging immer wieder hin. Niemand stoppte mich dort."

Laut Spielbanken war das Formular falsch ausgefüllt, Uwe P. zwar fürs ganze Bundesgebiet, nicht aber für sein Stammcasino gesperrt. Doch die Behauptung wurde durch Zeugenvernehmung widerlegt. Anderes Argument: Dem Formular lag kein Foto von Uwe P. bei, die Zuordnung wäre schlecht gewesen, er wäre im Casino ja kaum bekannt gewesen. Uwe P.: "Ich war in der Zeit mal in Halle zocken. Da flog ich nach dem Datenabgleich gleich wieder raus. In Leipzig war ich natürlich bekannt, da war ich doch bis zu drei Mal die Woche."

Eine Entscheidung fiel gestern nicht. Aber die Richter schlugen einen Vergleich vor, bei dem die Spielbanken rund 30 Prozent (ca 110 000 Euro) der Forderung zahlen müssten.

Quelle: SZ-Online.de


jaja, die Spieler sollen alle ins Casino rennen, weil dort der Spielerschutz ernst genommen wird... spacken
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/05/2008 16:21
Diskriminierende Besteuerung von Lotterie- und Wettgewinnen: Europäische Kommission verklagt Spanien


Erste Klage zum grenzüberschreitenden Glücksspielangebot in den laufenden Vertragsverletzungsverfahren

Die von den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten errichteten Barrieren gegen ein grenzüberschreitendes Sportwetten- und Glücksspielangebot stehen bereits seit einigen Jahren unter strenger Prüfung der Europäischen Kommission. Diese beurteilt zahlreiche nationale Regelungen für europarechtswidrig und hat deswegen bereits gegen eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Deutschland (zwei Vertragsverletzungsverfahren wegen des Sportwettenmonopols und des Glücksspielstaatsvertrags) und Österreich, förmlich Vertragsverletzungsverfahren eingereicht. In dem ersten dieser Verfahren hat die Kommission nach dem erfolglosen Vorverfahren (förmliche Anfrage der Kommission, Stellungnahme der Regierung) nunmehr gegen das Königreich Spanien Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht (Rechtssache C-153/08). Bislang hatte die Kommission lediglich vor vier Jahren Italien wegen der ohne Ausschreibung erfolgten Vergabe von Pferdewettkonzessionen verklagt und erreichte im letzten Jahr ein positives Urteil des EuGH (Rechtssache C-260/04).

Die Europäische Kommission macht in der Klageschrift gegen Spanien eine gegen Europarecht verstoßende diskriminierende Besteuerung geltend. Nach der spanischen Regelung seien Gewinne aus Lotterien und Wetten, die von der Loterías y Apuestas del Estado (staatliches Unternehmen für Lotterien und Wetten) und von Stellen oder Einheiten der Autonomen Gemeinschaften (vergleichbar den Bundesländern) veranstaltet würden, sowie aus vom Spanischen Roten Kreuz oder von der ONCE (Organización Nacional de Ciegos Españoles, die nationale Organisation der spanischen Blinden) veranstalteten Losziehungen von der Einkommensteuer befreit. Einkünfte aus Lotterien, Glücksspielen und Wetten, die von anderen Anbietern, auch aus anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten, veranstaltet werden, würden jedoch der Besteuerungsgrundlage hinzugerechnet und unterlägen progressiven Steuersätzen.

Die Europäische Kommission beruft sich vor allem auf die einschlägigen, ebenfalls die Glücksspielbesteuerung betreffenden EuGH-Urteile in den Rechtssachen Lindman (C-42/02) und Safir (C-118/96) und erinnert daran, dass nach der Rechtsprechung die Veranstaltung von Lotterien als Dienstleistungstätigkeit im Sinne des EG-Vertrags anzusehen sei. Weiter verbiete Art. 49 EG nach der EuGH-Rechtsprechung jede Beschränkung und jede Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs, selbst wenn sie unterschiedslos für inländische wie für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleistende gälten, und er schließe die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die bewirke, dass die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert werde. Angesichts der Besonderheiten des Glücksspielgewerbes lasse die Rechtsprechung zwar bestimmte Beschränkungen durch die Mitgliedstaaten zu. Hierfür müssten diese jedoch die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie ihren nicht diskriminierender Charakter nachweisen.

Nach Ansicht der Kommission ist die spanische Steuerregelung diskriminierend, da von der Steuerbefreiung Anbieter anderer Mitgliedstaaten ausgeschlossen seien. Selbst wenn die spanischen Behörden im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens nachgewiesen hätten - was sie nicht getan hätten -, dass die streitige Regelung eine geeignete Maßnahme sei und im Verhältnis zu dem angegebenen Ziel des Schutzes der Verbraucher und der sozialen Ordnung stehe, könne diese Regelung daher in keinem Fall als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar angesehen werden, da sie jedenfalls diskriminierend sei.

Der EuGH wird daher mit einem Urteil in dieser Sache den Umfang des Diskriminierungsverbots beim binnengrenzüberschreitenden Glücksspiel- und Sportwettenangebot zu klären haben. So sind etwa die meisten deutschen Behörden der Auffassung, dass die Zulassung lediglich eines Glücksspielanbieters, an dem der Staat bzw. ein Teilstaat (Land) maßgeblich beteiligt ist, und das komplette Verbot von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten (über das Internet oder über Annahmestellen in Deutschland), nicht diskriminierend sei. Das Diskriminierungsverbot geht allerdings deutlich weiter. Als diskriminierend wurde eine Regelung vom EuGH bereits dann angesehen, wenn die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten (binnengrenzüberschreitend) gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert wird.

Nach Einbringung dieser ersten Vertragsverletzungsklage ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission nunmehr auch der Reihe nach die anderen betroffenen Mitgliedstaaten verklagen wird, sofern diese die Bedenken der Kommission nicht ausräumen bzw. ihr nationales Recht nicht europarechtskonform ausgestalten wollen.


Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts [Linked Image]
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de


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Von den heuchlerischen Staatsmonopolisten bei uns kommt doch am Montag auch nix. :traurig:

Die müssen ebenfalls erst vom europäischen Gerichtshof zur Besinnung gebracht werden.



Zitat
So sind etwa die meisten deutschen Behörden der Auffassung, dass die Zulassung lediglich eines Glücksspielanbieters, an dem der Staat bzw. ein Teilstaat (Land) maßgeblich beteiligt ist, und das komplette Verbot von Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten (über das Internet oder über Annahmestellen in Deutschland), nicht diskriminierend sei.



Wie geistig minderbemittelt muss man sein, um so hirnrissig zu argumentieren? vogel


Auch wir als Kunden bei Lotto werden diskriminiert,
indem man uns öffentlich zwei (!) Ausweise vorlegen läßt,
während jeder Nikotinsüchtige und Alkoholabhängige in jedem
Lebensmittelladen seinen Stoff einfach so bekommt.

Die arroganten Staatsmonopolisten besitzen dann noch die Frechheit
in ihrem Propagandablättchen zu schreiben, dies sei für uns
doch eine "lieb gewordene Angewohnheit". mad


Dabei handelt es sich bei den verfolgten Sportwettern zu weit über 90 % um Nichtsüchtige!

Dieses ganze Theater wird ( zum Schein ) wegen ein paar Tausend Personen
von 80 Millionen veranstaltet, welche angesichts der erlaubten
idiotischen Geldspielautomaten in der Auswirkung von Spielsucht
fast bedeutungslos sind.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/05/2008 14:11
Hauptversammlung der Tipp24 AG: Tipp24 schüttet erstmals Dividende aus


- Hauptversammlung beschließt eine Dividendenzahlung von 50 Cent pro Aktie
- Oliver Jaster wird in den Aufsichtsrat gewählt

Hamburg, 29. Mai 2008 - Die dritte Hauptversammlung der Tipp24 AG fand am 29. Mai 2008 im Crowne Plaza Hotel in Hamburg statt. Es nahmen rund 55 Aktionäre und Gäste an der Veranstaltung teil. Die Präsenz des stimmberechtigten Grundkapitals betrug 56,18 Prozent.

Der Vorstand der Tipp24 AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2007 zurück. Der Rekordjackpot trug zu einem enormen Wachstum der Kundenzahlen bei und das Auslandsgeschäft wurde durch den Eintritt in UK ausgeweitet.

In Folge der guten Geschäftsentwicklung der letzten Jahre hat die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2007 erstmals eine Dividendenzahlung in Höhe von 50 Cent pro Aktie beschlossen. Hierbei soll es sich um den Beginn einer stetigen Dividendenausschüttung handeln.

Trotz des schwierigen Umfeldes auf Grund des Glücksspiel-Staatsvertrages konnte das Unternehmen seinen dynamischen Wachstumskurs beibehalten. Jens Schumann, Gründer und Vorsitzender des Vorstandes von Tipp24: "Zahlreiche Rechtsexperten und Institutionen wie beispielsweise das Bundeskartellamt, die EU-Kommission und der Wissenschaftliche Dienst des Landtages Schleswig-Holstein halten den Staatsvertrag für verfassungs-, kartell- und europarechtswidrig. Mehr als 14 Verwaltungsgerichte bestätigen dies. Auch wir halten diesen Staatsvertrag nach wie vor für rechtswidrig. Die Geschäftsentwicklung war 2007 umso bemerkenswerter."

Im Zuge der Beteiligung der Günther Holding, mittlerweile mit 25,45 Prozent Großaktionär der Tipp24 AG, wurde Oliver Jaster, Geschäftsführer des erfolgreich geführten Familienunternehmens, ab sofort in den Aufsichtsrat gewählt. Er löst Dr. Hans-Wilhelm Jenckel ab, der sich nach knapp dreijähriger Amtszeit nicht erneut zur Wiederwahl gestellt hat.

Die Hauptversammlung stimmte sämtlichen Tagesordnungspunkten zu.


Quelle: Tipp24 AG



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/05/2008 15:31
Gerüchte um Svenska Spel und Betsson setzt gewagte Schritte


Von Lisa Horn

Anfang Mai verlautbarte die Svenska Spel, dass sie möglicherweise ihr Monopol in gewissen Bereichen des Glücksspiels aufheben würde – darauf reagiert nun Betsson mit einer provokanten Geschäftsidee.

Laut der schwedischen Online-Zeitung "TheLocal" will Schweden einen Teil seines Glücksspielmonopols privatisieren. Schon Anfang Mai hat die Tageszeitung "Dagens Nyheter" geschrieben, dass die Gelder, die über eine Privatisierung dem Staat zufließen würden, für kulturelle, sportliche und karitative Zwecke eingesetzt würden. Wenn das Monopol in verschiedenen Bereichen verworfen würde, dann gäbe es eine spezielle Abgabegebühr, die fremde Anbieter an den schwedischen Staat entrichten müssten um so soziale Projekte zu finanzieren – eine mögliche lukrative Einnahmequelle für den Staat. Über Details, welche Glücksspielarten denn privatisiert würden bzw. wie die Regulierung und Kontrolle ausländischer Anbieter von statten gehen würde, wurden nicht genannt.

Am 22. Mai geisterte neuerlich die Idee der partiellen Monopolaufhebung durch die schwedischen Medien. Der Ausschuss des Glücksspielmonopols von Schweden definierte noch weitere Maßnahmen zur Überlegung Teile des Monopols aufzuheben, Glücksspiele die eher wenig abhängig machen würden. An der praktischen Umsetzung würde bereits gearbeitet, hieß es aus dem Ausschuss, man würde an Lizensierungsmodellen arbeiten und die "weniger abhängig" Glücksspiele genau definieren. Letztendlich liegt es ohnehin an der Glücksspiel-Kommission den Vorschlag abzusegnen.

Die Göteborger Tageszeitung "Göteborgs-Posten" schreibt, dass Schweden mit diesem Schritt seine Verpflichtung und Verbindlichkeit seitens der EU demonstrieren würde, denn auch Schweden steht im Kreuzfeuer der Kritik um sein Monopol zu rechtfertigen. Im Vordergrund der Liberalisierung würde für Schweden immer noch der soziale Aspekt stehen, trotzdem Verantwortung im Bezug auf Spielerschutz beibehalten und soziale Anliegen finanziell stärker zu unterstützen.

Vor zwei Tagen hatte der Glücksspiel-Riese Betsson die Diskussion neuerlich angeheizt, denn am 30. Mai soll eine Betsson Wett- und Automatenfiliale in Göteborg eröffnet werden, damit fordert das Unternehmen die schwedischen Behörden heraus, denn die Überlegung der Liberalisierung ist noch nicht umgesetzt. Die Inspektoren des schwedischen Monopols betrachten diesen Schritt mit Argusaugen.

Im Interview mit "TheLocal" meint Betsson CEO Pontus Lindwall: "Der Europäische Gerichtshof unterstützt uns in unserem Vorhaben. Es gibt für uns keinen Grund mehr länger zu warten, denn der politische Prozess bewegt sich kaum vorwärts, obwohl die gesetzliche Lage seitens der EU bereits klar definiert wurde. Wir möchten die Entwicklung des Glücksspielmarktes vorantreiben."

In einer Pressemeldung der "TT news agency" sieht das der leitende Anwalt des schwedischen Glücksspielausschusses, Johan Röhr, etwas anders: "Bis jetzt ist nichts passiert und kein Urteil über die Liberalisierung getroffen worden. Diese Geschäftseröffnung begeht Betsson aus eigenen Schritten. Wir werden einen Inspektor zur Eröffnung schicken und dann werden wir sehen was wir weiter tun und ob es eine Unterlassungsklage geben wird."

Das gewagte Vorhaben von Betsson ist eine starke Herausforderung für das schwedische Monopol, gerade in einer Phase in der über eine Öffnung diskutiert und ernsthaft nachgedacht wird.

Betsson ist sich der Risiken bewusst, dennoch will man eröffnen und so lange weitermachen bis es eine Begründung für eine eventuelle Unterlassung gibt – mit der gleichzeitigen Androhung einer Entschädigungsforderung an Schweden.


Quelle: https://de.pokernews.com



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/05/2008 09:33
Online-Spieler gewinnt ursprünglichen Einsatz 11 millionenfach zurück!


Sydney, Australien - 5,5 Million USD aus 50 Cents? Ist dies der glücklichste Mann im Internet?

Als Klaus E. aus Finnland seinen 50-Cent-Einsatz im beliebten Online-Casino BlackjackBallroom.com machte, ahnte er nicht, dass sich sein Leben bald für immer ändern würde!

Einen Klick und drei Sekunden später kamen die Rädchen zum Stehen, der Bildschirm leuchtete auf, die Glocken ertönten... und Klaus E. war um über 5,5 Millionen USD reicher!

In einem Interview mit CasinoRewards, der Unternehmensgruppe hinter BlackjackBallroom.com, verriet Klaus, wie er die Augenblicke erlebte, nachdem er den gewaltigen Jackpot geknackt hatte:

"Als ich 5.556.753 auf meinem Bildschirm aufblinken sah, dachte ich, es sei eine Telefonnummer in den USA. Es konnte doch nicht der Jackpot sein, ich musste mich irren! Also stand ich vom Tisch auf, ging nach draussen, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen, und ging dann zurück, um mir die Sache noch einmal anzusehen... und sah 5,5 Millionen USD auf meinem Casino-Konto!"

Klaus merkte bald, dass dies kein Fehler und ganz bestimmt keine Telefonnummer war! Er hatte soeben als Gewinner eines der grössten Jackpots, die jemals ausgezahlt worden sind, Online-Casino-Geschichte geschrieben!

"Ich bekam einen Anruf vom CasinoRewards-Kundendienst, wo man sehr beruhigend und hilfsbereit war, und als nächstes fand ich mich in einem Flugzeug nach Australien wieder, um einen Scheck über meinen Gewinn in Empfang zu nehmen! (...) In Sydney zeigte mir das Team von CasinoRewards den Wildpark, das Aquarium und führte mich zum Essen in ein Restaurant in der Nähe der Oper.

Der Höhepunkt meiner Reise?

Ausser, dass ich diesen gewaltigen Scheck in Empfang nehmen konnte, die Fotoaufnahme von mir mit einem Koala!" Während die meisten Jackpot-Gewinner ihr Geld für schicke Sportwagen, prächtige Häuser und teure Designer-Label ausgeben, hat der vernünftige Klaus sich für eine klügere Alternative für sein Geld entschieden:

"Ich will keinen Sportwagen, ich habe ja noch nicht einmal einen Führerschein. Aber vielleicht investiere ich etwas. Oh, und Urlaub mache ich auch!"


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Nach dem Willen der Lotto-Bonzen da oben ist so etwas in Deutschland nicht möglich!

Solche aus der Politik kommende Typen wie der Repnik stopfen
sich für ihr dummes Geschwätz die Taschen voll und gönnen den
"kleinen Leuten" in ihrer Niedertracht rein gar nichts - weder
das Spielvergnügen, noch kleine oder gar große Gewinne, die
im Internet viel eher möglich sind als beim abzockerischen
Angebot von Toto-Lotto. bloed2

Es ist auch bezeichnend, dass dieser lächerliche Ethik-Beirat
von Lotto ausschließlich aus Politikern a.D. besteht - genau
der gleiche Filz, der die Lotteriegesellschaften der Bundesländer leitet. mad




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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/06/2008 14:38


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Mappus gegen Poker-Verbot

Streit in der CDU/FDP-Koalition um "Verbieteritis" geht weiter


Die FDP wirft der CDU vor, das Land mit Verboten zu überziehen. Die Schwarzen indes wenden sich überraschend gegen das Aus von Pokerturnieren - und sehen sich generell zu Unrecht in der Kritik der Liberalen.

In der ersten Hälfte der Legislaturperiode hat die CDU/FDP-Regierungskoalition eine ganze Reihe von Ge- und Verboten erlassen: Sie hat Besuchern von Einraumkneipen das Rauchen untersagt und vielen Händlern am jüngsten Muttertag den Blumenverkauf. Autofahrer dürfen in einigen Städten nur noch mit Plakette verkehren, und als nächstes dürfen Tankstellenpächter nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Die zunehmende Reglementierung des täglichen Lebens will die FDP nicht länger mittragen. "Wir Liberale werden in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode öfter sagen müssen: Mit uns nicht!", kündigt der liberale Vize-Regierungschef Ulrich Goll erhöhten Widerstand an. Jedes einzelne Verbot lasse sich zwar irgendwie begründen. Aber in der Summe seien sie "von zweifelhaftem Nutzen" und leisteten einem Klima Vorschub, "in dem an jeder Ecke ein Verbotsschild steht". Aber wenn die "Verbieteritis" eine Krankheit sei, so Golls Diagnose, dann eine, die man kurieren könne. Und FDP-Fraktionschef Ulrich Noll, ein gelernter Zahnarzt, empfiehlt der CDU "bei Therapien immer auch die Nebenwirkungen zu beachten". Immerhin habe die FDP den Verbotsplänen des großen Koalitionspartners schon bislang "einige Giftzähne gezogen". Dass neben Noll nun auch Goll der Vorschriftenwut den Kampf ansagt, wird in der FDP zufrieden, in der CDU indes verärgert bis besorgt registriert. Den Schwarzen stößt einerseits sauer auf, dass sich die Liberalen von gemeinsamen Beschlüssen distanzieren. "Die FDP soll nicht erst zustimmen und dann die Backen aufblasen", sagt etwa der Calwer CDU-Abgeordnete Thomas Blenke. Andererseits wird der Vorstoß der Liberalen durchaus ernst genommen - gilt Goll den Schwarzen doch als verlässlichste FDP-Stütze der schwarz-gelben Koalition. CDU-Fraktionschef Stefan Mappus, der bei den Liberalen als Hauptadressat von Golls Kritik gilt, bemüht sich daher um demonstrative Gelassenheit: Er fühle sich durch Golls sehr pauschale Aussagen "nicht betroffen". Den von der Koalition beschlossenen Nichtraucherschutz etwa halte er für "absolut notwendig", nachdem freiwillige Zusagen von Gastwirten nicht eingehalten worden seien. Und bei den vorgesehenen Beschränkungen des Alkoholverkaufs an Tankstellen habe man erst reagiert, nachdem die Beschwerden "massiv" zugenommen hätten und die Polizei Verbote als einen "erfolgversprechenden Weg" gefordert habe. Er könne nicht ausschließen, sagt Mappus, "dass es auch in Zukunft Vorgänge geben wird, bei denen die Politik einschreiten muss". Darüber werde man dann aber "wie in einer Koalition üblich" in jedem Einzelfall mit der FDP sprechen. Zumindest ein Streitgespräch erspart sich die zerstrittene Koalition: Zwar hat das für das Glücksspiel zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe angekündigt, dass das Land Pokerturniere generell verbieten werde, was das Landesinnenministerium derzeit auch prüft. Doch nach der FDP lehnt nun die CDU derartige Pläne rigoros ab, die damit wieder in der Schublade verschwinden dürften. "Weder CDU- noch FDP-Fraktion wollen dieses Pokerverbot", sagte Mappus der SÜDWEST PRESSE. "Der Vorschlag kam von einem Regierungspräsidium. Wir lehnen diesen Vorstoß ab." Also bleibt es voraussichtlich dabei, dass Poker-Veranstaltungen erst ab einer Teilnahmegebühr von 15 Euro als illegal eingestuft werden. Hintergrund der nun abgelehnten Pläne, die Grenze auf null Euro zu senken, sind harte Urteile einiger Verwaltungsgerichte und das Vorgehen in Sachsen und Rheinland-Pfalz: Dort gelten bereits rigorose Verbote für Veranstaltungen von Pokerspielen. Im Südwesten indes, so scheint es zumindest derzeit, haben Verbotsbestrebungen in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode weniger gute Chancen als in der ersten.

ROLAND MUSCHEL

Quelle

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Nanu, erfreulich, es gibt Anzeichen von Intelligenz in der Politik. cool2



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/06/2008 15:06
Ursprünglich gepostet von Tippkönig



"Die FDP soll nicht erst zustimmen und dann die Backen aufblasen"


Dieser Satz ist wohl wahr , man darf daran erinnern das die FDP in den Ländern in denen Sie mitregiert dem neuen Glücksspielvertrag zugestimmt hat.

Verlogene Spacken halt... - aber die anderen sind auch nicht besser...
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/06/2008 16:25


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2. Juni 2008, 04:00 Uhr Von Gisela Kirschstein

"Es geht nicht um Geld"

Deutschlands Pokerspieler wehren sich gegen Verbotspläne

Mainz - Eigentlich geht es beim Pokerspiel ja darum, die Ruhe zu bewahren und ein möglichst undurchschaubares Gesicht zu machen. Doch mit der Ruhe in der deutschen Pokerlandschaft ist es seit einigen Tagen vorbei: In den einschlägigen Pokerforen im Internet geht es drunter und drüber. Da ist von "Schwachsinn" die Rede, von "veralteten Erfahrungswerten" und "Weltfremdheit". Adressat dieser harschen Worte ist der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD), der jüngst ankündigte, Pokern komplett verbieten zu wollen, soweit es als öffentliches Glücksspiel veranstaltet wird.

Bruchs Motivation ist die Bekämpfung der Spielsucht, vor allem bei Jugendlichen. "Mir kann keiner erzählen, dass Pokern ein Geschicklichkeitsspiel ist - das ist ein absolutes Glücksspiel", sagte Bruch im Interview mit der WELT.

Von einem "riesengroßen Missverständnis" spricht da Michael Außerbauer, Chefredakteur des Pokermagazins "Royal Flush". Der Minister habe offenbar noch das klassische Klischee im Kopf: Ein schmieriges Hinterzimmer, eine finstere Pokerrunde, und alle haben Messer im Stiefel. "5-Card Draw" heiße die Pokervariante, bei der jeder mit fünf verdeckten Karten spiele, "das ist das gute alte Cowboy-Pokern", sagt Außerbauer. Das sei in der Tat ein Glücksspiel, weil man keinerlei Informationen über die Karten der Gegner habe. Diese Variante werde aber heute kaum noch gespielt, auf keinen Fall bei den derzeit so beliebten Pokerturnieren.

Dort spiele man "Texas Hold'em", eine Variante, die es hierzulande vor 20 Jahren noch gar nicht gegeben habe, erklärt Außerbauer. Beim "Texas Hold'em" bekomme jeder Spieler nur zwei verdeckte Karten, fünf aber lägen offen auf dem Tisch, und aus dieser Mischung müsse der Pokerspieler dann sein Blatt bilden. "Da sind 90 Prozent pure Strategie, der Glücksfaktor beträgt nur noch etwa zehn Prozent", betont der Pokerexperte. Einem guten Spieler stünden so viele Informationen zur Verfügung, dass er bestimmen könne, "was am Tisch Sache ist". Wäre Poker ein reines Zufallsspiel, könnte es gar keine Turniere, keine Profis und keine internationale Rangliste geben, argumentiert Außerbauer.

Gibt es aber. Allein in Deutschland zählt man laut Schätzung des Experten zwischen 30 und 40 Profipokerspieler, einer davon ist der Star der Szene und frisch gekürte Weltmeister Michael Keiner. Rund sechs Millionen Menschen interessieren sich allein in Deutschland für das Spiel, und Pokersets gibt es inzwischen in allen großen Discountern zu kaufen. "Das ist ein klares Anzeichen dafür, dass es Volkssport ist", sagt Außerbauer. Sein Magazin wurde im Dezember 2007 aus der Taufe gehoben, gerade ist die vierte Ausgabe in Vorbereitung, die Zahl der Abonnenten liegt bereits bei 7400.

Ja, das Spiel boome bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, sagt Außerbauer, aber doch deshalb, weil es ein Strategiespiel sei, dem Schach vergleichbar. "Es geht nicht um Geld, es geht darum, den anderen zu bezwingen", sagt Außerbauer. Natürlich gebe es Gewinne, aber die gibt es beim Schach oder bei Olympia auch. "Es ist ,good clean sport', wie die Amerikaner sagen, guter, sauberer Sport."

Und weil das so sei, wäre ein Verbot doch wirklich der falsche Weg, schimpfen die Pokerfreunde in den Internetforen. Eine ganze Freizeitbranche werde zerstört und kriminalisiert. "Anstatt die große Chance zu nutzen, hier eine neue Branche zu fördern unter festen Regeln mit entsprechenden Kontrollen", werde das Verbot nur zu einer neuen "Blüte der Hinterzimmer" führen, schimpft etwa ein gewisser "Doc Schnitzel" auf der Website Pokerolymp.de. "Die Leute werden verstärkt zu Online-Anbietern ausweichen", glaubt auch Roy Decker, Projektmanager von "Royal Flush". Dann werde aber nicht mehr die Geselligkeit im Vordergrund stehen, "sondern die Leute zocken in privaten Runden oder Online um Geld, und das kann der Minister dann nicht mehr kontrollieren". Decker verweist auf Österreich, wo Gutachter anlässlich eines Gerichtsurteils festgestellt hätten, dass beim Pokern der Strategiefaktor überwiege. Die Richter seien dem gefolgt, seitdem sprössen dort sogenannte Card-Casinos aus dem Boden, in denen nur Poker gespielt werde. "Die unterliegen der Unternehmenssteuer, und auch die Preisausschüttung ist reglementiert", sagt Decker.

Und weil sich Decker so richtig über den Minister und sein Verbot geärgert hat, macht er ihm auch prompt einen Vorschlag: "Ich fordere ihn ganz öffentlich heraus: Herr Bruch, pokern Sie mit mir", fordert Decker. Eine gute Gelegenheit sei die große Pokermesse am 21. und 22. Juni in Berlin; der Minister sei herzlich eingeladen. "Poker ist ein Glücksspiel?", fragt Decker rhetorisch und kündigt trotzig an: "Diese Aussage werde ich ihm widerlegen."

Quelle


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Genauso bei der SPD:

Großartig das Verbotsschild raushängen - aber keine Ahnung von der Materie haben. vogel



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/06/2008 16:44
VG München erteilt vorläufigen Rechtsschutz unter Auflagen


Das VG München hat mit Beschluss vom 19.05.2008 die aufschiebende Wirkung der durch Rechtsanwalt Pawlik erhobenen Klage gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung der Landeshauptstadt München unter folgenden Auflagen angeordnet:

- Der Antragsteller vermittelt keine Sportwetten an Minderjährige und verweigert Minderjährigen, auch in Begleitung von Aufsichtspersonen, den Zutritt zum Geschäftslokal.

- Der Antragsteller bringt in seinem Geschäftslokal einen gut sichtbaren Hinweis auf die Gefahren der Glücksspielsucht an.

- Der Antragsteller betreibt keine Werbung für die Vermittlung von Sportwetten außer dem sachlichen Hinweis auf das Vermitteln dieser Wetten.

- Der Antragsteller trifft Vorkehrungen zur Möglichkeit der Sperre und Selbstsperre suchtgefährdeter Spieler.

- Der Antragsteller zeigt in seinem Geschäftslokal keine Live-Sportsendungen im Fernsehen.


Das VG München hatte vorher die aufschiebende Wirkung entsprechender Klagen unter der Auflage angeordnet, dass der Antragsteller einen Erlaubnisantrag stellt. Da jedoch die Regierung der Oberpfalz erheblichen Druck auf die Antragsteller ausgeübt hatte und mitgeteilt hatte, derartige Anträge werden kostenpflichtig mit Gebührenbescheiden bis zu 25.000,00 € abgelehnt, hat das VG München nunmehr seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung unter oben genannten Auflagen herzustellen ist.

Die Entscheidung ist im Volltext auf der Homepage www.vewu.de abrufbar.


Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand der VEWU

Amalienbadstraße 36/Haus 32
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721/464716-00
Fax: 0721/464716-20
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de


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Zitat
Da jedoch die Regierung der Oberpfalz erheblichen Druck auf die Antragsteller ausgeübt hatte und mitgeteilt hatte, derartige Anträge werden kostenpflichtig mit Gebührenbescheiden bis zu 25.000,00 € abgelehnt, hat das VG München nunmehr seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass die aufschiebende Wirkung unter oben genannten Auflagen herzustellen ist.



Unsere Amtsbürokraten mit einer weiteren Mißgeburt... grins

Wir müssen schon froh sein, dass unsere Gerichte
nicht so heruntergekommen wie unsere Politiker sind.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/06/2008 16:05
Rien ne va plus? Spielbanken in Not


Angesichts von massiven Umsatzeinbrüchen in den zehn niedersächsischen Spielbanken sieht die Gewerkschaft ver.di etwa 150 Arbeitsplätze in Gefahr. Seit Januar hätten die Spielbanken im Land je nach Standort zwischen 30 und 50 Prozent Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, teilte ver.di am Dienstag in Hannover mit.

Demnach meiden viele Kunden die zehn Casinos, seit vor den Automatensälen ihre Ausweise kontrolliert werden. Dies verlangt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag. Zudem halte das gesetzliche Rauchverbot Spieler vom Besuch ab. Die Gewerkschaft forderte von der Landesregierung, die Besteuerung der Spielbanken zu senken.

Quelle: NeuePresse.de


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Unsere beschränkten Landespolitiker vernichten weitere Arbeitsplätze. vogel






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/06/2008 16:27
Verwaltungsgericht Chemnitz gibt Klage einer Sportwettvermittlerin statt


Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 27.05.2008 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an ein lizensiertes Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in der Vergangenheit rechtmäßig gewesen ist (Aktenzeichen 3 K 1516/05).

Ein Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz in Gestalt des später ergangenen Widerspruchsbescheides wurde aufgehoben.

Dieses Verfahren weist insoweit eine Besonderheit auf, als hier sowohl der ursprüngliche Untersagungsbescheid als auch der Widerspruchsbescheid der Behörde vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 ergangen waren. Das Verwaltungsgericht führt diesbezüglich aus:

"Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig, weil das bis zum 31.12.2007 geltende Staatsmonopol die Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Abs. 1 GG ohne Rechtfertigung einschränkt und damit verfassungswidrig ist."

Das Gericht hebt in dieser Entscheidung hervor, dass in Fällen der Thematik der Vermittlung von Sportwetten maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Rechtmäßigkeit einer solchen Untersagungsverfügung der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung sein muss. Da der Widerspruchsbescheid im vorliegenden Fall bereits vom 24.10.2005 und damit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 erlassen wurde, die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Zeitpunkt aber nicht umgesetzt waren und auch nicht umgesetzt sein konnten, ist die Verfügung nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Verwaltungsgericht mehrfach betont, dass maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage das materielle Recht und nicht das Prozessrecht sei. Bei – wie hier – nachträglichen Änderungen des materiellen Rechts sei im Anfechtungsstreit durch das jeweilige Gericht zu prüfen, ob das neue Recht seine – gewissermaßen rückwirkende und darin ausnahmsweise – Berücksichtigung bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit auch nach früherem Recht erlassener Verwaltungsakte vorschreibe. Entgegen der Auffassung des Beklagten des Verfahrens, der auf eine Entscheidung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.04.2007 verwiesen hatte, könne man nicht unkritisch davon ausgehen, dass es bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung schlichtweg auf den Termin zur letzten mündlichen Verhandlung ankomme. Denn auch beim Annahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung lägen im vorliegenden Fall übergeordnete Gründe vor, die eindeutig dagegensprechen, dass die Bemühungen um die Herstellung der Konsistenz nach der 28.03.2006 und die Gesetzesänderung zum 01.01.2008 ehemals rechtswidrige Verwaltungsakte rückwirkend legitimieren sollten. Dagegen spreche bereits die Ursache der erforderlichen Bemühungen für die Konsistenz und die gesetzliche Neuregelung. Diese Ursache sei nämlich jeweils darin begründet gewesen, dass die alte Rechtslage verfassungswidrig gewesen ist. Mit den Umständen der Verfassungswidrigkeit wiederum konnte sich aber die hier beklagte Behörde bei Erlass ihres Bescheides im Jahre 2004 oder des Widerspruchsbescheides im Jahre 2005 noch gar nicht befassen, weil ihr die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte. Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 wiederum hatte der Beklagte die Möglichkeit, entweder – für künftige Entscheidungen – für das Erreichen der Konsistenz Sorge zu tragen oder entsprechende Bescheide nicht zu erlassen. Welche Entscheidungsalternative der Beklagte wählte, war dementsprechend eine Entscheidung der Exekutive und nicht der Legislative. Die bloße Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, für einen Übergangszeitraum Konsistenzbemühungen zu unternehmen, könne jedoch eine gesetzgeberische Entscheidung nicht ersetzen. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte der Beklagte zumindest der Klägerin darlegen müssen, dass an dem Bescheid, der auf einer verfassungswidrigen Rechtslage beruhte, wegen der nunmehr unternommenen Bemühungen zur Herstellung der Konsistenz festgehalten werde. Daran habe es im vorliegenden Fall aber gefehlt.

Das Gericht hebt weiter hervor, dass auch die Neuregelung zum 01.01.2008 daran nichts ändern könne. Hier läge ein wesentlicher Unterschied zur alten Regelung insbesondere darin, dass nach § 9 Abs. 2 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland Widerspruch und Klage gegen Anordnungen der Glücksspielaufsicht keine aufschiebende Wirkung hätten. Nach altem Recht dagegen musste der Sofortvollzug ausdrücklich angeordnet werden. Der Beklagte habe also bei Erlass des angefochtenen Bescheides sein Ermessen in der einen oder anderen Form für die Frage der Anordnung des Sofortvollzuges ausgeübt und sich bewusst für die Anordnung des Sofortvollzuges entschieden. Diese Entscheidung wäre bei Anwendung des neuen Rechts, also dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, nicht mehr möglich. Ferner spreche gegen die rückwirkende Anwendung des "neuen" Rechts, auch, dass der Schutzzweck der jeweiligen Regelung nicht deckungsgleich sei. Die Ziele in § 1 des Glücksspielstaatsvertrages seien andere als die Ziele, die in den vorherigen Gesetzen verankert waren.

Nach alledem wird hier durch das Verwaltungsgericht klargestellt, dass sich Behörden grundsätzlich auf Verwaltungsakte, die in der Vergangenheit ergangen sind, nicht mehr auf Basis der seit dem 01.01.2008 eingetretenen Rechtslage berufen können.

Das Verwaltungsgericht hat Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Der Beklagte kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen. Ob dieses Rechtsmittel eingelegt wird, ist hier noch nicht bekannt.

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers

Rechtsanwalt Guido Bongers [Linked Image]
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg

Tel: 0 61 72 / 10 14 01
Fax: 0 61 72 / 10 14 02
E-Mail: info@ra-bongers.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/06/2008 12:40
Forschungsstelle Glücksspiel kritisiert das Pokerverbot


Die "Forschungsstelle Glücksspiel" der Universität Hohenheim hat sich im Rahmen ihres Newsletters vom 30.05.2008 mit der Thematik des generellen Verbots von privaten öffentlichen Pokerturnieren befasst.

Hintergrund:

Das Ziel der Verwaltungsbehörden scheint klar zu sein: Öffentliche Pokerturniere gegen Geldeinsatz – und sei er noch so gering – sollen um jeden Preis unterbunden werden. Hierfür werden die vielzitierten Gründe wie z. B. Jugendschutz, Kontrolle der Glücksspielsucht, Schutz der Teilnehmer vor kriminellen Machenschaften etc. angeführt.

Rückenwind erhalten die Verantwortlichen derzeit auch von den Verwaltungsgerichten. Das VG Frankfurt/Main, das VG Weimar und das VG Münster haben Poker pauschal und ohne fundierte Begründung als Glücksspiel klassifiziert und auf dieser Grundlage entsprechende Veranstaltungen untersagt. Dabei soll die Grenze zur Illegalität nach den neueren Entscheidungen sogar überschritten sein, wenn auch nur irgendein Einsatz von den Teilnehmern verlangt wird. Lediglich kostenlose Veranstaltungen seien demnach zulässig.

Das VG Hamburg (Beschluss v. 30.04.2008) lässt die Frage nach der Glücksspieleigenschaft offen. Denn nach seiner Ansicht ist auch dann eine (gewerberechtliche) Erlaubnis erforderlich, sofern man Poker als Geschicklichkeitsspiel klassifiziert. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn die Veranstaltungen regelmäßig und gewerblich (z. B. in einem "Pokerklub") veranstaltet werden. Eine solche Erlaubnis sei jedoch nicht zu erlangen.

Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen der Bundesländer, insbesondere Sachsen und Rheinland-Pfalz, zu verstehen, Pokerturniere mit Startgebühren grundsätzlich und umfassend als unzulässig zu bewerten.

Mit der "Forschungsstelle Glücksspiel" der Universität Hohenheim meldet sich nun eine Institution zu Wort, die wissenschaftlich, objektiv und mit dem nötigen Fachwissen an die Thematik herangeht.

Stellungnahme der "Forschungsstelle Glücksspiel"

Die Forschungsstelle nimmt zu der Frage Stellung, ob ein striktes Verbot jeglicher kostenpflichtiger Pokerveranstaltung außerhalb von staatlich konzessionierten Spielbanken tatsächlich das Ziel erreichen kann, den Spieltrieb der Bevölkerung in überwachte Bahnen zu lenken.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen:

Ein solches Verbot ist nach Meinung der Forschungsstelle nicht nur untauglich, das vorgegebene Ziel zu erreichen, es widerspricht diesem Ziel sogar!

Zur Begründung werden zwei Argumente angeführt:

1. Da eine Deckung der Veranstaltungskosten durch die Teilnehmergelder bei einer kostenlosen Veranstaltung naturgemäß nicht möglich ist, werden zukünftig nur noch Veranstalter auftreten, die ihre Einnahmen auf anderem Wege erzielen. Vor allem sind dies diejenigen Veranstalter, die ihr Spielangebot vorwiegend im Internet anbieten. Naturgemäß ist mit solchen Veranstaltungen dann auch Werbung für jene Onlineanbieter verbunden. Da Startgelder nicht erhoben werden, steigen zudem Attraktivität und Anziehungskraft der Veranstaltungen – insbesondere auch für Jugendliche. Durch eine Absenkung der Startgebühren auf null wird somit genau das gefördert, was eigentlich verhindert werden soll.

2. Von staatlicher Seite wird zur Rechtfertigung der Verbote argumentiert, die Konsumenten sollten auf das staatlich konzessionierte und überwachte Spielangebot in den Spielbanken ausweichen.

Die Forschungsstelle gibt hier zunächst zu bedenken, dass in den Spielbanken vorwiegend "cash game" mit vergleichsweise hohen Einsätzen angeboten werde. Unter Hinweis auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Gefährdungspotential von Glücksspielen wird darauf hingewiesen, dass ein solches "Pokerspiel um Geld" ein sehr viel höheres Suchtpotential habe als die Teilnahme an einem Pokerturnier mit einem lediglich kostendeckenden Startgeld in Höhe von €15,00. Dies folge aus der höheren Ereignisfrequenz, dem kürzeren Auszahlungsintervall, den höheren Einsätzen und der Förderung des hierdurch bedingten "Chasing-Verhaltens" (dem Hinterherjagen von Verlusten).

Der Staat untersage also Veranstaltungen mit einem vergleichsweise geringen Gefährdungsgrad und verweise als Ersatz auf die Teilnahme an Pokerspielen in Spielbanken, die ein weit höheres Suchtpotential aufweisen. Seiner Aufgabe der Suchtprävention und der Kanalisierung des Spieltriebs werde der Staat damit nicht gerecht. Sein Verhalten widerspreche vielmehr den im Glücksspielstaatsvertrag definierten Zielen.

Die "Forschungsstelle Glücksspiel" bringt ihre Auffassung wie folgt auf den Punkt (Newsletter vom 30.05.2008):

Hier handelt es sich sehr wahrscheinlich mal wieder, wie leider so oft, um eine staatliche Maßnahme, die zwar gut gemeint, aber kontraproduktiv ist. Es werden mal wieder die Konsequenzen, die das staatliche Handeln auf das Verhalten der Wirtschaftssubjekte hat, nicht berücksichtigt. Es ist schade, dass nicht einmal in Ansätzen bei Änderung der Gesetzgebung untersucht wird, welche Auswirkungen diese auf das Verhalten der Anbieter und Nachfrager haben. Konsumforschung scheint leider für den Gesetzgeber nicht von Interesse zu sein.

Stellungnahme

Es ist zu begrüßen, dass sich eine Institution zu Wort meldet, die ernsthaft den Anspruch verfolgt, die Thematik sachlich und wissenschaftlich fundiert anzugehen. Von einer solchen Herangehensweise sind die zuständigen Behörden derzeit nämlich sehr weit entfernt.

Wenn dann – wie kürzlich geschehen – auch noch führende Politiker meinen, sich mit polemischen Äußerungen und ohne jedes Wissen von der Materie selbst als Beschützer der Schwachen aufzuspielen, obgleich sie mit ihrem Handeln genau das Gegenteil von dem bewirken, was sie als ihr Ziel vorgeben, wird die Situation nahezu unerträglich.

Es erfolgen immer weiterreichende behördliche Restriktionen. So ist, abgesehen von den zitierten Maßnahmen der Bundesländer und den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, in jüngster Vergangenheit ein deutlicher Anstieg der Strafverfahren zu verzeichnen, die gegen Turnierveranstalter betrieben werden. Die Frage, ob Poker (und in welcher Spielform) ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel ist, muss spätestens hier seriös behandelt und geklärt werden. Wer allerdings glaubt, die Strafverfolgungsbehörden würden jene Frage von sich aus kritisch hinterfragen, irrt gewaltig. Die Glücksspieleigenschaft wird bislang regelmäßig ohne nähere Begründung unterstellt, obgleich auch in der juristischen Fachliteratur immer öfter die Meinung vertreten wird, es handle sich z. B. bei Texas Hold'em um ein Geschicklichkeitsspiel. Stattdessen beruft man sich auf Entscheidungen des Reichsgerichts, die aus Zeiten stammen, in denen Texas Hold'em in Deutschland noch völlig unbekannt war.

Es drängt sich daher im Ergebnis immer mehr der Eindruck auf, dass in der gegenwärtigen Praxis der Behörden ausschließlich ergebnisorientiert "argumentiert" wird: Fest steht dort allein, dass öffentliche Pokerveranstaltungen gegen Geldeinsatz (in welcher Höhe auch immer) nicht erwünscht sind und dass ein entsprechendes staatliches Angebot (über das bisherige Angebot der Spielbanken hinaus) nicht erforderlich ist.

Wir halten diese Entwicklung, nicht zuletzt unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, für äußerst bedenklich. Es bleibt zu hoffen, dass bald Vernunft einkehrt und mit allen Beteiligten eine Lösung gesucht und gefunden wird, die alle Interessen berücksichtigt. Stellungnahmen wie die der "Forschungsstelle Glücksspiel" tragen hoffentlich dazu bei, dass sich zumindest eine sachliche Diskussion entwickelt.

RA Axel Mittig

Mittig, Thalmann & Stoll
Rechtsanwälte
Grindelallee 20, 20146 Hamburg
Telefon 0 40-42 91 84 08
E-Mail mittig@pokeranwalt.de
www.pokeranwalt.de

Quelle: https://www.intellipoker.com/


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/06/2008 16:26


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NKL kämpft ums Überleben


von Kathrin Werner (Hamburg)

Kein Losverkauf mehr über Telefon oder Internet: Diese Neuregelung geht bei der Nordwestdeutschen Klassenlotterie an die Substanz, sagte Vorstandssprecher Schneider der FTD. Dabei sind die Eigner der NKL selbst für die Lage verantwortlich.

"Wir kämpfen ums Überleben", sagte Günther Schneider. Die NKL hat seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 mehr als ein Viertel ihrer Umsätze und Gewinne verloren. Im vergangenen Jahr hatte die Staatslotterie noch 437,5 Mio. Euro umgesetzt. Wegen der neuen Einschränkung für Glücksspielwerbung rechnet die NKL für 2008 wie auch für 2009 mit Rückgängen bis zu 30 Prozent des Umsatzes.

Heute dürfen Lotterien keine Lose mehr via Internet, Fernsehen oder Telefon verkaufen. "Mit dem Telefonmarketing haben wir unseren wichtigsten Werbeweg verloren", sagte Schneider. Werbung muss zudem so gestaltet sein, dass sie nicht zu stark zum Spielen auffordert. "Das ist schwer umzusetzen, das ist doch der Sinn von Werbung." So sei es kaum möglich, Kunden neu zu werben. Zwar bestätigt das neue Recht das Verbot privater Spielanbieter, die NKL profitiere davon aber mangels Werbeplattform nicht.

Staat im Nacken: NKL-Chef Günther Schneider hat durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag seine wichtigsten Werbewege verloren Schneiders Unternehmen gehört zehn Bundesländern. Durch die neuen Regeln haben die Länder den NKL-Managern die Hände gebunden. "In der Vergangenheit hatten wir relativ große Freiheitsrechte, jetzt ändert sich das", sagte Schneider. Zurzeit überlegt er, neue Produkte anzubieten: "Vielleicht fallen uns ein paar spektakuläre Sachgewinne ein." Alle Ideen muss Schneider mit seinem Aufsichtsgremium absprechen, in dem Vertreter der Länderfinanzministerien sitzen. Hinzu kommt neuerdings eine zweite Instanz, die Glücksspielaufsicht, mit weiteren Behördenvertretern. Schneider beschäftigt sich nun mit Sparen. Er will Stellen streichen, Ausgaben für Lieferanten senken und nun leer stehende Büros im Hamburger NKL-Gebäude vermieten.

An die zehn Trägerländer geht über die Lotteriesteuer und eine Gewinnbeteiligung ein Großteil der NKL-Erträge. Deshalb wirkt sich das Glücksspielrecht auch auf ihre Haushalte aus: Nachdem sie 2007 allein über die Lottosteuer von der NKL 73 Mio. Euro eingenommen haben, rechnet Schneider für 2008 nur mit 52 Mio. Euro. Diese Verluste nehmen sie in Kauf, um ihr noch lukrativeres Lotto- und Totomonopol zu retten. "Wir sind vielleicht nicht wichtig genug", sagte der NKL-Chef. Der Markt für Lotterien wiegt laut Schneider rund 9,5 Mrd. Euro. Der Anteil der Klassenlotterien NKL und SKL daran betrage nur elf Prozent, der des staatlichen Lotto- und Totoblocks hingegen mache rund 80 Prozent aus. 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht die Länder gezwungen, sich stärker für den Schutz vor Spielsucht einzusetzen, wenn sie ihr Monopol für Glücksspiele behalten wollten. Die Länder mussten ihr Engagement bei Wetten und Lotto zurückfahren. Das traf die Klassenlotterien.

Glücksspiel im Internet vollständig verboten

Außerdem ist das Glücksspiel im Internet seitdem vollständig verboten, abgesehen von einer Übergangsregel bis 2009. Wenn 2009 alle Ausnahmen auslaufen, "wird ein bisschen Druck aus dem Markt genommen", hofft Schneider. Die verlorenen Kunden bekomme er aber nicht zurück.

Dem staatlichen Lotto- und Totoblock mit der Ziehung "6 aus 49" geht es besser. "Die Lottogesellschaften sind zufrieden mit den neuen Regeln", sagte Schneider. "Ihre Werbewege sind nicht betroffen." Bei hohen Lottojackpots reiche schon Berichterstattung in Medien sowie Plakatwerbung, außerdem gebe es viele treue Lottotipper.

"Unser Spiel ist viel komplizierter", sagte Schneider, der selbst NKL-Lose kauft. "Das muss man den Leuten erst mal nahebringen." Bei einer Klassenlotterie erhält der Spieler eine siebenstellige Losnummer. Jeden Freitagmorgen zieht die NKL die Gewinnzahlen. In der Regel nehmen die Spieler an einer Lotterie teil, die ein halbes Jahr dauert. "Unser Spiel ist langsam und praktisch gar nicht interaktiv", sagte Schneider. Deshalb mache es auch nicht süchtig. Schneider hofft darum, dass die Länder den Glücksspielstaatsvertrag nachbessern. "Wenn sie uns so stark beschneiden, spielen die Leute anderswo. Dort ist es gefährlicher."

Quelle


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Ein weiterer staatlicher Abzockbetrieb im Abwärtsflug. bloed2



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/06/2008 05:52
Fernsehlotterie und Aktion Mensch fürchten um ihre Einnahmen



Berlin (ddp). Fünf Monate nach Inkrafttreten des restriktiven Glücksspielstaatsvertrages fürchten die beiden größten deutschen Soziallotterien um ihre Einnahmen. «Die Landeslotteriebehörden haben uns Werbung im Fernsehen faktisch verboten, das stellt unser Geschäftsmodell massiv infrage», sagte der Geschäftsführer der ARD-Fernsehlotterie, Christian Kipper, der «Berliner Zeitung» (Dienstagausgabe).
Für die ARD-Fernsehlotterie und die Aktion Mensch des ZDF sei das Medium Fernsehen unverzichtbar. Anders als der Lottoblock (Lotto, Toto, Oddset) könnten die Soziallotterien nicht auf ein breites Vertriebsnetz zurückgreifen.

Kippers zufolge erfolgte das Verbot zu Unrecht: «Im Glücksspielstaatsvertrag ist festgehalten, dass die Soziallotterien weiter mit Werbespots werben dürfen. Den Lotteriereferenten sind bei der Auslegung der Paragrafen die Pferde durchgegangen.» Die für die ARD-Fernsehlotterie zuständige Hamburger Behörde hat zwei von drei Werbespots der Lotterie im März kassiert. Nur ein dritter, der eine bedürftige Mutter mit ihrem Kind zeigt, darf weiter ausgestrahlt werden. Der Behörde zufolge forderten die Werbespots durch Emotionalität und Gewinnversprechen die Zuschauer zum Glücksspiel auf, dies sei nicht erlaubt.

Auch der Aktion Mensch des ZDF wurde die Aussendung des Werbespots für ihr Fünf-Sterne-Los zum 1. April von den Behörden in Rheinland-Pfalz untersagt. Geschäftsführer Dieter Gutschick sagte, dass er damit rechne, dass die Spendensumme, die aus der Lotterie resultiert, in den nächsten drei Jahren um über 30 Prozent einbrechen wird, wenn die entsprechende Regelung im Staatsvertrag nicht neu ausgelegt wird. Statt 172 Millionen Euro könnten dann nur noch 120 Millionen Euro in soziale Projekte fließen.

ddp/arh

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/06/2008 16:47


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2,2 Millionen Deutsche wetten im Netz


Dienstag, 10.06.2008 10:12

- Rund 700.000 Menschen wollen online auf EM-Favoriten setzen

- BITKOM: Staat darf private Anbieter nicht vom Markt drängen


Berlin, 10. Juni 2008

Rund 2,2 Millionen Deutsche nehmen an Wetten oder Glücksspielen im Internet teil. Das hat der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin mitgeteilt. Grundlage ist eine exklusive Erhebung von Forsa für den BITKOM. „Online-Wetten werden immer beliebter“, sagte BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Dabei geht es meist um kleine Geldbeträge. Allein eine halbe Million Deutsche wetten bisher im Internet auf sportliche Ereignisse. Fußball ist dabei ein wichtiges Thema: 96 Prozent der Teilnehmer von Online-Sportwetten setzen auf Bundesliga-Begegnungen. Jeder sechste gab an, bei Fußball-Großereignissen mitzuwetten.

„Gerade zur Fußball-EM 2008 setzen viele Fans im Netz auf ihre Lieblingsmannschaften“, sagte Berg. Rund 700.000 Deutsche wollen online auf den Ausgang der EM-Spiele wetten. „Die Meisterschaft gibt Internet-Wetten einen zusätzlichen Schub“, erklärte der BITKOM-Vizepräsident. Nicht nur Fußball ist ein Anlass für Glücksspiele im Netz. Weitere Themen aus dem Sport sind unter anderem Pferderennen, Tennisturniere und die Formel 1. Auch außerhalb des Sports gibt es zahlreiche Angebote. So spielen mehr als 700.000 Deutsche Lotto und rund 430.000 Einwohner Poker im Internet.

„Privaten Anbietern in diesem wachsenden Markt legt der Staat zu Unrecht Steine in den Weg“, kritisiert BITKOM-Vizepräsident Berg. So untersagt es der seit diesem Jahr geltende neue Glücksspiel-Staatsvertrag deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die Bundesländer zementieren damit ihr althergebrachtes Lotto-Monopol“, so Berg. „Das verstößt klar gegen EU-Recht – ein unhaltbarer Zustand für privatwirtschaftliche Anbieter.“ Wegen des umstrittenen Verbots von Online-Wetten betreibt die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Für die Kunden hat das Verbot keine rechtliche Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt.

Den derzeit im Internet aktiven deutschen Unternehmen drohen allerdings schon jetzt individuelle Verbotsverfügungen. Der BITKOM fordert von den Bundesländern, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „In der digitalen Welt hat das Wettmonopol faktisch ausgedient“, erklärt Vizepräsident Berg. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern müssen dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln.“ Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für junge Unternehmen mit neuen Geschäftsideen im Internet. „Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland“, so Berg. „Der Staat, der nur an seine Pfründe denkt, gefährdet hier auch Arbeitsplätze.“

Zur Methodik: Bei der repräsentativen Umfrage von Forsa wurden im Juni 2008 mehr als 1.000 Einwohner befragt.

Ansprechpartner

Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400

c.spahr@bitkom.org

Dr. Guido Brinkel
Bereichsleiter
Medienpolitik
Tel. +49. 30. 27576-221
Fax +49. 30. 27576-400

g.brinkel@bitkom.org

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

© IT-Times 2007. Alle Rechte vorbehalten.
Rubrik: BITKOM

Quelle



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Zitat
Für die Kunden hat das Verbot keine rechtliche Bedeutung, da es nur für Anbieter gilt.



Diese Aussage habe ich so noch nirgends gelesen.
Hat sich da jemand kundig gemacht oder schreibt er ins Blaue hinein? warum



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/06/2008 16:50
Oberverwaltungsgericht erlaubt Poker-Turniere


Münster (ddp-nrw). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verbot von Poker-Turnieren gekippt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gaben die Richter einer Beschwerde von Poker-Turnierveranstaltern gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster statt. Ein ausgesprochenes Verbot durch die Stadt Rheine sei «voraussichtlich rechtswidrig», hieß es zur Begründung. Das Pokerspiel in der von der Antragstellerin geplanten Weise sei «kein verbotenes Glücksspiel». Die Kommune müsse das vom Verwaltungsgericht zunächst bestätigte Verbot erneut überprüfen.

Ein verbotenes Glücksspiel ist nach Angaben des OVG dadurch gekennzeichnet, «dass die Spieler einen Spieleinsatz zahlen, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen» erwachse. Die von dem Pokerveranstalter erhobene Teilnahmegebühr in Höhe von 15 Euro stelle einen solchen Spieleinsatz nicht dar. Bei der Gebühr gehe es nicht um «Finanzierung der Gewinne», sondern ausschließlich um die «Deckung der sonstigen Veranstaltungskosten».

Falls bei Poker-Turnieren für andere - möglicherweise illegale - Spiele geworben werde, komme grundsätzlich «nur ein Verbot der Werbung dafür in Betracht», hieß es weiter zur Begründung. Der Senat wies allerdings darauf hin, dass die Stadt Rheine prüfen könne, ob derartige Turniere gegen die Gewerbeordnung verstoßen.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen auf Verbotspläne durch das Land NRW haben. Das Düsseldorfer Innenministerium prüft seit einigen Wochen ein Verbot von öffentlichen Poker-Turnieren. Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz kommerzielle Poker-Veranstaltungen untersagt. Nicht betroffen von dem Verbot sind Pokerrunden in den staatlichen Spielcasinos.

(Az.: 4 B 606/08)

Quelle: Yahoo! Nachrichten



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/06/2008 21:54


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ONLINE-POKER

Konto gesperrt, Kohle weg

Von Konrad Lischka

In Deutschland ist Online-Pokern mit Geldeinsatz verboten, wird aber kaum verfolgt. Doch Zockern kann ein böses Erwachen drohen: Wenn die im Ausland ansässigen Kasinos entscheiden, die Gewinne der Spieler einzuziehen - wegen Verstößen gegen die oft undurchsichtigen Regeln.

280 Dollar! Das ist nicht viel Geld für Andre W. (Name von der Redaktion geändert). Der Projektmanager bei einem deutschen Beratungsunternehmen hat beim Online-Poker schon mehr gewonnen - und auch mehr Echtgeld eingezahlt. Bis das Online-Kasino vor kurzem plötzlich sein Spielkonto sperrte und die 280 Dollar darauf einzog. Warum, wurde W. nicht mitgeteilt.

Der Freizeitspieler reimte sich selbst zusammen, was die Sperrung provoziert haben könnte: "Ich gehe davon aus, dass es damit zusammenhängt, dass ich von Brasilien aus auf die Seite zugegriffen habe - ich war dort im Urlaub." Auf seine Anfragen ging der Kundendienst nicht ein: "Sie meinten nur, ich hätte gegen die AGB verstoßen und die Entscheidung sei endgültig. Immer derselbe Text. Da der Firmensitz irgendwo auf Gibraltar ist, muss man auch keinen Gedanken daran verschwenden, rechtliche Schritte einzuleiten."

Fazit: Das Geld ist weg.

Von ähnlichen Problemen berichten viele Spieler in Poker-Foren. Erstaunlich dabei: Sie gestehen dabei alle freimütig, mit Klarnamen und für jeden lesbar ein, dass sie Straftaten begangen haben. Denn das Zocken um Echtgeld bei Poker-Portalen im Web ohne behördliche Erlaubnis verstößt gegen Paragraph 285 des Strafgesetzbuchs: Wer sich an unerlaubtem Glücksspiel beteiligt, kann danach mit "Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen" bestraft werden.

Verboten, aber kaum verfolgt

Der Hamburger Anwalt Martin Bahr, Experte für Glücksspielrecht und das Recht der Neuen Medien, sieht bei diesem Gesetz wenig Interpretationsspielraum: "Wer in Deutschland bei einem Online-Anbieter im Ausland mit mehr als 50 Cent Einsatz spielt, macht sich strafbar, ohne Wenn und Aber. In der Begründung dieses Ende der neunziger Jahre neu formulierten Paragraphen ist ausdrücklich das Glücksspiel im Internet aufgeführt."

Die Kasino-Betreiber sehen das - natürlich - anders. Die schwedische Firma Ongame Network, die die Portale Europoker und Pokerroom betreibt, sieht zum Beispiel überhaupt keine Rechtsunsicherheit. Denn, so führt die Firma in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE aus: "§ 284 StGB ist nicht anwendbar, weil es sich bei der von uns angebotenen Poker-Variante um Texas Hold'em handelt und diese Poker-Variante rechtlich als Geschicklichkeitsspiel und damit nicht als (unerlaubtes) Glücksspiel anzusehen ist." Unabhängig davon verfüge Ongame über EU-Lizenzen, die nach den europäischen Grundfreiheiten auch in Deutschland gelten würden.

Das Problem dabei: Man weiß nicht, ob ein deutsches Gericht dieser Argumentation folgt, weil es bisher keine entsprechenden Prozesse gegeben hat. Deutsche Staatsanwaltschaften verfolgen diese Online-Vergehen kaum. Laut Anwalt Bahr lassen sich die angestrengten Verfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Online-Glücksspiel "an einer Hand abzählen". Der Experte für Glücksspielrecht erklärt das damit, dass die Staatsanwaltschaften ohnehin schon mit den Gewaltdelikten überlastet seien: "Beim illegalen Glücksspiel haben sie dann noch mehr als genug mit den Sportwettbüros und Pokerturnieren vor Ort zu tun. Es ist personell einfach nicht zu leisten, alle online zockenden Bürger zu verfolgen."

Geld fließt ungehindert an Web-Kasinos

Zocken können sie problemlos online, weil der deutsche Gesetzgeber zwar ein restriktives Verbot erlassen und das Glücksspiel monopolisiert hat, aber wenig für die Durchsetzung tat. In den Vereinigten Staaten zum Beispiel verbietet es der "Unlawful Internet Gambling Enforcement Act" Banken und Finanzdienstleistern, Zahlungen zwischen US-Bürgern und Online-Zock-Angeboten im Ausland abzuwickeln. In Deutschland gibt es kein vergleichbares Gesetz.

In einem der wenigen bekannten Online-Glücksspielfälle, die vor einem deutschen Gericht landeten, wurde die Angeklagte gar nicht wegen des Glücksspielparagraphen verurteilt, sondern wegen versuchten Betrugs beim Erschleichen von Krediten zur Finanzierung ihrer Spielsucht. Interessantes Detail: Die Angeklagte soll 40.000 Dollar in Online-Kasinos erspielt und mehr als 120.000 Dollar verloren haben, wie die " Neue Presse Coburg" im vorigen Oktober berichtete. Soviel zum Schutz vor Spielsucht per Glücksspielmonopol.

Restriktives Gesetz, aber kaum Unrechtsbewusstsein

Die Folge der kaum stattfindenden Verfolgung: Kaum jemandem scheint das Verbot bekannt zu sein - und falls doch, wird es nicht ernst genommen: Zwischen 500.000 und drei Millionen Deutsche spielen trotz Verbots regelmäßig bei ausländischen Online-Kasinos um Geld. Soweit die Zahlen aus diversen Umfragen und Studien - repräsentative Untersuchungen mit belastbaren Zahlen gibt es nicht.

Viele Spieler wie Projektmanager W. merken erst nach dem Einzug des Guthabens, dass sie keinen Anspruch auf das Geld haben, das sie an Online-Kasinos überwiesen oder dort gewonnen haben. Faktisch ist die Auszahlung Ermessenssache der Unternehmen. Man kann nur darauf hoffen, dass sie ihre Macht auch tatsächlich nur gegen Betrugsversuche nutzen - und dass sie nur selten falsch entscheiden.

Der Pokerportal-Betreiber Ongame Network aus Schweden erklärt zu diesem Rechtsproblem in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE, dass "die Spieler aus Deutschland selbstverständlich einen rechtlichen Anspruch auf ihr Geld haben, der auch einklagbar ist". Nur, so Ongame: "Natürlich ist - wie bei allen anderen im Ausland bestellten Waren beziehungsweise Dienstleistungen - die gerichtliche Durchsetzung aufwendiger als im Inland."

Das formulieren auch die meisten Anbieter klar in ihren Geschäftsbedingungen - wer diese langen, etwas versteckten Rechtstexte liest, bekommt nach langer Studienzeit einen recht guten Eindruck davon, worauf er sich einlässt.

Viele dieser Passagen widersprechen deutschem Recht. Der Experte für Glücksspielrecht Martin Bahr erklärt: "Für deutsche Verbraucher gilt deutsches Recht, auch wenn die Online-Poker-Anbieter das in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen. Das ist aber bedeutungslos."

Faktisch ist Online-Zocken in Deutschland unreguliert

Denn nach deutschem Recht sind die Verträge zwischen den Spielern und Unternehmen gegenstandslos, da sie gegen das Verbot unerlaubten Glückspiels verstoßen. Die Folge: Die Unternehmen haben nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Zahlungen der Spieler, die Spieler haben keinen Anspruch auf Auszahlung erspielter Gewinne oder eingezahlter Beträge.

In Deutschland wird niemand gegen die Betreiber eines Poker-Portals klagen, weil sein Guthaben eingefroren wurde. Anwalt Bahr erläutert: "In Deutschland können die nicht klagen, und auf der Isle of Man oder sonstwo wird das kaum jemand tun angesichts der Kosten. Sollte das mal angesichts hoher Summen jemand dennoch versuchen, müsste er angesichts der zu erwartenden Publicity eine strafrechtliche Verfolgung in Deutschland fürchten." Und womöglich auch Forderungen des Finanzamts, wenn die Tätigkeit gewerblich erscheint.

Hartes Gesetz schützt nicht vor Spielsucht

Wer sich in seinem Bekanntenkreis und in deutschen Online-Poker-Foren umhört, merkt bald, dass deutsche Glücksspielgesetze online ähnlich kontraproduktiv wirken wie die strengen Auflagen für in Deutschland ansässige Pornoanbieter beim Jugendschutz (mehr...): Die Anbieter ziehen allesamt ins Ausland und machen dort alles, wofür Kunden zahlen - auch und erst recht, was deutsche Gesetze verbieten.

Harte Pornografie ist in Deutschland online ohne jede Altersprüfung verfügbar, und beim Onlinezocken kann jeder Bundesbürger mit Kreditkarte und Internet-Zugang so viel Geld verspielen, wie er will und kann, ohne dass irgendwelche deutschen Restriktionen greifen. Der Coburger Fall ist dafür ein krasses Beispiel.

Der Rechtsexperte Bahr formuliert daher sein Fazit so: "Unerlaubtes Glücksspiel ist verboten, das Bundesverfassungsgericht hat diese Monopolisierung erlaubt, da sie dem Schutz vor Spielsucht dienen soll. Tatsächlich greift dieser Schutz nicht, unerlaubtes Glücksspiel mit Echtgeldeinsatz wird online millionenfach praktiziert - und das völlig unreguliert."

Quelle


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Ein kontroverser und interessanter Artikel.



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/06/2008 15:24
Die Krokodilstränen der staatlichen Lotterien


Send to friend


Für Umsatzeinbrüche sind die politischen Eigentümer selbst verantwortlich

Im Interview mit der Financial Times Deutschland (FTD) drückte Günther Schneider, Chef der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL), kräftig auf die Tränendrüse. Kein Losverkauf sei mehr über Telefon oder Internet möglich. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Januar 2008 sei mehr als ein Viertel aller Umsätze und Gewinne weggebrochen. Schneiders Unternehmen gehört zehn Bundesländern. Die Verluste der NKL führen auch dazu, dass die Lottosteuer geringer ausfällt und weniger Geld in die Kassen der Länder gespült wird.

"Ich halte die Argumentation von Herrn Schneider und auch den großen Fernsehlotterien für ziemlich verlogen und scheinheilig. Um sich das äußerst lukrative Lotto- und Totomonopol zu erhalten, nehmen die Bundesländer in Kauf, dass Lotterien keine Lose mehr via Internet, Fernsehen oder Telefon verkaufen dürfen. Die Monopolisten hätten sich natürlich viel lieber gewünscht, dass sie weiterhin die alleinigen Platzhirsche bleiben und aggressiv für ihre Produkte werben dürfen", kommentiert Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG, der vor allem auf dem osteuropäischen Markt agiert.

Wer sich private Konkurrenz vom Leibe halten wolle und mit Macht dagegen arbeite, dass dort Tausende von Arbeitsplätzen entstehen, der habe kein Recht, sich über die eigene, immer noch komfortable Situation zu beklagen. Es sei nicht hinnehmbar, so Sürtenich, wenn der Staat einerseits massiv gegen Spielsucht vorgehen wolle, andererseits aber sehr zweifelhafte Werbemethoden toleriere. "Der bekannte Buchautor und Fernsehjournalist Günther Wallraff hat sich in der Sendung PHOENIX bereits im Juni 2007 sehr kritisch über die seiner Ansicht nach wenig zimperlichen Methoden der Süddeutschen Klassenlotterie SKL geäußert", so Sürtenich. Wallraff hatte damals dem Staat eine Art Doppelmoral vorgeworfen, weil "er fast eine Milliarde im Jahr alleine über diese betrügerische SKL-Schiene verdient". Wörtlich fügte der investigative Journalist hinzu: "95 Prozent der SKL-Lose werden über Drückermethoden an den Mann gebracht."

Ein Ausweg aus der für alle Seiten – staatliche wie private – könne nur darin bestehen, das deutsche Glücksspielmonopol maßvoll zu liberalisieren, meint Sürtenich. "Der Staatsvertrag in seiner jetzigen Form ist völlig unbefriedigend. Es muss Platz sein für private und staatliche Anbieter. Allerdings spreche ich mich ganz entschieden gegen unerlaubte Kaltanrufe staatlicher Lotteriegesellschaften aus, die dem Staat erhebliche Steuereinnahmen zuführen. Dies muss total abgestellt werden. Als privates Unternehmen distanzieren wir uns eindeutig von unseriösen Telefonverkäufern, welche die Bürgerinnen und Bürger belästigen."

Sürtenichs Mitleid mit Günther Schneider und anderen Vertretern seiner Branche hält sich in Grenzen: "Die Politik hat den Glücksspielstaatsvertrag ja selbst entworfen. Und die staatlichen Lotterien gehören den Ländern. Wenn sie jetzt aufgrund der Gesetzeslage weniger verdienen als früher, dürfen sie sich nicht beklagen. Schließlich haben die Eigner diese Situation durch ihre Werbebeschränkungen selbst geschaffen."

Für Presseanfragen:

nic.pr
network integrated communication
Ansgar Lange
Coburger Straße 3
53113 Bonn
E-Mail: ansgar.lange@nic-pr.de
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/06/2008 11:31


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Weissblaue Affäre

Lotto-Zentrale steht unter Spitzel-Verdacht

Freitag, 13. Juni 2008 18:02 - Von Tina Kaiser

Die staatliche Lotto-Verwaltung in Bayern soll nach Informationen von Morgenpost Online mit Detektiven Personen bespitzelt haben. Unter anderem wird Lotto Bayern vorgeworfen, E-Mails ausgespäht zu haben. In den Fokus der Spitzel geriet demnach auch der Betreiber eines Lotto-Geschäfts.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Ausgerechnet die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern, rechtlich dem Bayerischen Finanzministerium unterstellt, soll Detektive zur Bespitzelung auf zwei Personen angesetzt haben. So steht es zumindest in der eidesstattlichen Erklärung des beauftragten Detektivs Hans Friedrich R., die Morgenpost Online vorliegt. Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern bestreitet ein illegales Vorgehen.

Wie ein Kriminalroman liest sich dagegen die Erklärung von Detektiv R. Im November 2006 bekam R. demnach den Auftrag von der Münchner Detektei Condor GmbH, den Betreiber einer staatlichen Lottoannahmestelle auszuspionieren. Der Detektiv sollte nach eigenen Angaben beweisen, dass der Betreiber „mit gewerblichen Spielvermittlern zusammenarbeitet“. Ebenfalls überwacht wurde eine zweite Person, die verdächtigt wurde, bei Kontakten mit diesen Spielevermittlern zu helfen. Der Vertrag zwischen dem Annahmestellen-Betreiber und der Staatlichen Lotterieverwaltung verbietet es, Geschäfte mit gewerblichen Spielevermittlern zu machen.

Detektiv R. hatte nach eigenen Angaben bereits mehrfach für Condor Aufträge erledigt, „in denen ich erfolgreich Emailviren in die observierten Computer einschleusen konnte“. Ein Mitarbeiter von Condor habe R. angewiesen: „Jetzt schau mal, dass da nei kommst.“ R. bekam demnach die Aufgabe, „in den oder die Computer“ der beiden „einzudringen. Der Zweck dieses Eindringens war die Installierung eines speziellen Virus, der die Überwachung des gesamten Email-Verkehrs“ ermöglicht hätte. Der Angriff auf eine der beiden Personen war erfolgreich.

Detektiv R. gibt an, den Auftrag zur Bespitzelungsaktion habe die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern gegeben. Die observierten Personen seien außerdem schon früher mehrfach von anderen Detektiven ausspioniert worden. „Das Geschäft (...), der Hinterhof des Geschäftes mit den Parkplätzen für Pkws wurden überwacht, Fotos vom Geschäftslokal und von den geparkten Autos angefertigt.“ Auf den Betreiber sei „ein Russe, 1,80 Meter groß, schwarzhaarig (...) angesetzt, der versuchte, durch Besuche im Geschäftslokal und durch Recherchen im persönlichen Umfeld etwas über ihn herauszubekommen.“

Aus Sicht von Erwin Horak, Präsident der Lotterieverwaltung, liegt der Fall indes ganz anders. „Wir haben die Detektei zwar beauftragt, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich nur im gesetzlichen Rahmen bewegen darf“, sagte Horak zu Morgenpost Online. Wenn der geschilderte Sachverhalt zutreffe, sei das Verhalten der Detektei völlig inakzeptabel. „Wir haben deshalb zur Aufklärung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur Ermöglichung einer Strafverfolgung bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“
Ins Rollen gekommen ist die Affäre durch Martin Runge, den wirtschaftspolitischen Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag. Runge hatte bereits am 5.Juni eine schriftliche Anfrage an den Landtag gestellt. Darin schilderte er die Vorwürfe des Detektivs und bat um Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung. Runge sagte auf Anfrage von Morgenpost Online, er habe bislang keine Antwort erhalten. Die Affäre ist nach seiner Meinung jedoch nur die „Spitze des Eisbergs“.

Quelle


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Mit diesen Stasi-Methoden geben die Staatsmonopolisten zu erkennen,
dass sie mit ihren Politikerseilschaften in den Lotto-Zentralen
an einem Staat im Staate arbeiten, eine Klein-DDR. bloed2




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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/06/2008 10:07
Abhöraffäre in Bayern - Deutscher Lottoverband fordert Aufklärung


Staatliche Bayerische Lottogesellschaft beauftragt Spitzel
Lotto-Präsidenten Horak und Forstner unter Verdacht
Deutscher Lottoverband fordert Aufklärung

Hamburg, 14. Juni 2008. Die Bayerische Landesregierung sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, in eine Spitzelaffäre verwickelt zu sein. Entkräftet werden konnte dieser schwerwiegende Verdacht, der auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Bayerischen Landtag ist, bislang nicht.

Der Abhörskandal steht in direktem Zusammenhang mit dem umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag, der nach monatelangem Ringen der Landespolitiker zum 1.1.2008 trotz zahlreicher Warnungen vor dem damit verbundenen geplanten Rechtsbruch in Kraft gesetzt worden ist. Dieser in kürzester Zeit von zahlreichen deutschen Gerichten als verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig bezeichnete Vertrag ist inzwischen erwartungsgemäß Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Urheber dieses Desasters sind die Lotteriereferenten der Landesfinanz- und -innenministerien. Sie versprachen der Politik mit dem Staatsvertrag den Erhalt des Lottomonopols und die Vernichtung unliebsamer privater Konkurrenz. Dazu zählen auch die gewerblichen Spielvermittler, die bislang Vertriebspartner der staatlichen Lottogesellschaften waren. Sie müssen nun im Zuge des Staatsvertrages in jedem der Bundesländer beantragen, dort tätig sein und die Lottoscheine abgeben zu dürfen. Ein Recht auf Genehmigung gibt es jedoch nicht. Damit wollen die die Lottogesellschaften ihre Gebietskartelle zementieren, die ihnen das Bundeskartellamt verboten hatte.

"Die Spitzelaffäre zeigt, mit welcher Härte die Verfechter des Lottomonopols wie Erwin Horak und Hans-Wilhelm Forstner jenseits von Recht und Gesetz kämpfen", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass dies anscheinend unter Aufsicht der Landesregierung geschieht. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden."

Im Fokus der Privatermittler stand eine seit Jahren von Lotto Bayern erbittert bekämpfte Lottoannahmestelle. Die Detektive sollten Beweise sammeln, dass die Annahmestelle mit gewerblichen Spielvermittlern kooperiert, also Tippscheine von solchen Vermittlern annimmt, die per Post oder Internet Tausende Lottokunden betreuen. Ein absurder Vorwurf, der das Ausmaß der Rechtsverstöße bei Lotto Bayern unterstreicht: Das Bundeskartellamt hat der Staatlichen Lotterieverwal­tung in Bayern die Behinderung gewerblicher Lotterievermittler ausdrücklich und sofort vollziehbar verboten. Faber: "Mit seinem Geständnis, die Privatdetektive beauftragt zu haben, dokumentiert Lotto-Präsident Horak, dass in seiner Behörde nicht nur Kartellrecht gebrochen wird, sondern auch die Begehung von Straftaten als Mittel der Bekämpfung privater Konkurrenz nicht ausgeschlossen ist".

Pressekontakt: Deutscher Lottoverband, André Jütting,
E-Mail: ajuetting@deutscherlottoverband.de


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Wann kommen die bayrischen Stasi-Methoden in die Tagesschau? schimpfen







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/06/2008 21:47
Im SPIEGEL dieser Woche ist auf Seite 46 ein Artikel
zum Thema "Glücksspiel" mit kritischer Betrachtung
der Aktivitäten der Lottogesellschaften.

Wenn ich dazu komme, klopfe ich den noch hier rein.


Vorab schon mal der letzte Absatz:

Wie viel Heuchelei im Anti-Sucht-Feldzug steckt, zeigen die
jüngsten Lotto-Pläne: Im Mai besuchten zwei Lotto-Manager
den Fachbeirat Glücksspielsucht, ein kürzlich von den Ländern
eingerichtetes Expertengremium. Sie wollten die Chancen für
eine neue staatliche Super-Lotterie in Europa ausloten.
Die Idee: Tipper sollen sich in neun Staaten an einem
gemeinsamen Spiel beteiligen können. Als Jackpot stehen
über 100 Millionen Euro im Raum.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/06/2008 16:56
Sportwettvermittler erhält Schadensersatz vom Land NRW


In einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Landgericht Dortmund hat ein Betreiber einer Sportwettvermittlungsagentur, der diese Wetten an ein ausländisches Unternehmen vermittelt hatte, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einen Schadenersatzanspruch von 30.000,00 € zugesprochen bekommen, den das Land NRW nunmehr an den Kläger zu entrichten hat.

Der Kläger hatte Ende 2003 eine Annahmestelle für Sportwetten in der Stadt Essen eröffnet. Im Mai 2004 erfolgte eine Durchsuchung seiner Betriebsstätte aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Essen, wobei zahlreiche, betriebsnotwendige Unterlagen und Gegenstände beschlagnahmt worden waren.
Nahezu zeitgleich erging eine sofort vollziehbare Ordnungsverfügung durch die Stadt Essen, wonach ihm die Vermittlung von Sportwetten untersagt wurde.

Der Kläger wurde durch Urteil des Amtsgerichts Essen vom 13.10.2005 vom Tatvorwurf der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels freigesprochen. Im Anschluss wurde ihm auf seinen Antrag ein Entschädigungsanspruch nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz zuerkannt. Nachdem der Sportwettvermittler seine Schadenersatzansprüche, insbesondere seinen entgangenen Gewinn mit ca. 41.000,00 € gegenüber der Staatsanwaltschaft beziffert hatte, wurden die Ansprüche durch die Staatsanwaltschaft zunächst zurückgewiesen. Im Anschluss wurde durch die Kanzlei des Unterzeichners Klage zum Landgericht Dortmund erhoben, wobei der Schadenersatzanspruch in vorgenannter Größenordnung weiterverfolgt worden ist. Das Landgericht Dortmund hat dann im Rahmen des Verfahrens einen Hinweis- und Auflagenbeschluss verkündet, wonach das Gericht den Anspruch des Klägers auf Erstattung des entgangenen Gewinns dem Grund nach für gegeben hielt. Insbesondere habe der Kläger den Gewinn nicht unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot erlangt, da die Tätigkeit nicht strafbar war. Die Kammer des Landgerichts Dortmund hat dabei explizit auf das Urteil des Bundesgerichtshofes in Strafsachen vom 16.08.2007 verwiesen. Dort hatte der Strafsenat des Bundesgerichtshofes in einem ebenfalls vom Unterzeichner geführten Verfahren deutlich gemacht, dass vor dem 28.03.2006 – der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – weder von einem objektiven, noch von einem subjektiven strafbaren Verhalten bei der Vermittlung von Sportwetten ausgegangen werden könne.

Besonders bemerkenswert ist weiter, dass das Gericht in diesem Hinweisbeschluss auch zur gleichzeitig ergangenen Ordnungsverfügung der Stadt Essen Stellung nahm. Diesbezüglich führte das Gericht aus, dass die damalig angeordnete sofortige Vollziehung der Behörde rechtswidrig war, so dass der Strafrechtsentschädigungsanspruch selbst dann bestehen würde, wenn die Ordnungsverfügung der dortigen Stadt damals vollzogen worden wäre.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweis- und Auflagenbeschlusses ist es nunmehr zum Abschluss eines verbindlichen Vergleichs vor dem Landgericht Dortmund gekommen, wonach der Wettannahmestellenbetreiber 30.000,00 € Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen erhält.

Die Entscheidung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil hier erstmals im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein Schadenersatzanspruch eines Sportwettvermittlers in dieser Größenordnung zuerkannt worden ist.

Sollten sich behördliche Maßnahmen auch für die darauffolgenden Jahre im Ergebnis als rechtswidrig erweisen, dürften weitere, nicht unerhebliche Schadenersatzansprüche auf die Kommunen und Länder zukommen.



Guido Bongers [Linked Image]
Rechtsanwalt

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers

Rechtsanwalt Guido Bongers
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg

Tel: 0 61 72 / 10 14 01
Fax: 0 61 72 / 10 14 02
E-Mail: info@ra-bongers.de


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Vielleicht sollte man doch mal unsere unfähigen Landespolitiker
hinsichtlich Spielsucht untersuchen, wenn sie derart unsere
Steuergelder verzocken. rolleye


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/06/2008 17:02
OLG München: Bestrafungsverbot für grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung


Das OLG München hat mit Urteil vom 17.06.2008 in einen von Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführten Verfahren die Revision der Generalstaatsanwaltschaft München gegen ein freisprechendes Urteil des Amtsgerichts München als unbegründet verworfen. Das Amtsgericht München hatte zuvor mit Urteil vom 26.09.2007 den Angeklagten vom Vorwurf des § 284 StGB freigesprochen und dies damit begründet, dass während der Übergangszeit aufgrund verfassungswidriger gesetzlicher Regelung § 284 StGB bei der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung an eine innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher keine Anwendung finden darf.

Das OLG München hat nunmehr die Revision der Generalstaatsanwaltschaft als unbegründet verworfen und ausgeführt, dass es dem Normadressaten des § 284 StGB nicht zumutbar gewesen sei, zu prüfen, ob die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil des vom 28.03.2006 in dem Flächenstaat Bayern tatsächlich umgesetzt worden seien oder nicht. Weiterhin führt das OLG München aus, dass aufgrund der verfassungs- sowie europarechtswidrigen Gesetzeslage ein Bestrafungsverbot für die gewerbliche Tätigkeit der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung bestehe. Schlussendlich verweist das OLG München auf die europarechtswidrige Rechtslage zumindest während der Übergangszeit hin. Durch die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 konnte dieser europarechtswidrige Zustand nicht geheilt werden. Dazu sei bereits ein deutsches Gericht aus Kompetenzgründen nicht befähigt.

Sobald die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird sie auf der Homepage www.vewu.de veröffentlicht werden.


Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand der VEWU

Amalienbadstraße 36/Haus 32
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721/464716-00
Fax: 0721/464716-20
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/06/2008 17:00
Lotto-Spitzelaffäre

Der Staatsanwalt ermittelt

Die Justiz reagiert: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat in der mutmaßlichen Lotto-Spitzelaffäre
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Von Klaus Ott

Oberstaatsanwalt Ernst Metzger sagte der Süddeutschen Zeitung, man gehe dem Verdacht nach, dass zwei Detektive sich "unbefugt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beschafft" hätten. Das Verfahren richtet sich gegen den Chef einer Münchner Detektei, die im Auftrag der Staatlichen Lotterieverwaltung eine Annahmestelle in Schwabach observiert hatte, und einen von dieser Detektei angeblich eingeschalteten privaten Ermittler aus der Nähe von Ansbach. Am Donnerstag wurden deshalb mehrere Büros und Wohnungen durchsucht.

Die Lottobehörde, die dem Finanzministerium untersteht, bietet Glückspiele sowie Sportwetten an und betreibt Casinos. Sie hatte sich von der Münchner Detektei Nachweise dafür erhofft, dass die Annahmestelle mehrere Millionen Euro Provisionen zu viel kassiert habe. Dafür fanden sich aber keine Belege.

Die Münchner Detektei soll ihrerseits den privaten Ermittler aus Mittelfranken beauftragt haben, in die Computer des Betreibers der Annahmestelle in Schwabach und eines Geschäftspartners einzudringen und dort zu schnüffeln. In einem Fall soll das auch gelungen sein. Computerattacken sind privaten Ermittlern jedoch verboten.

Die Lottoverwaltung hat nach Angaben ihres Präsidenten Erwin Horak die Computerschnüffelei aber nicht in Auftrag gegeben und sofort Anzeige erstattet, als man davon erfahren habe. Man habe der Münchner Detektei gesagt, sie müsse sich an Recht und Gesetz halten. Nach Angaben der Ansbacher Staatsanwaltschaft war die Behörde von den Durchsuchungsaktionen nicht betroffen.

Der Landtagsabgeordnete Martin Runge von den Grünen sagte, er sei "empört, dass ausgerechnet bei der Lotterieverwaltung nicht ermittelt wird". Sie soll schließlich Urheber der Spitzelaktion gewesen sein.

(SZ vom 20.06.2008/mel)

Quelle







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/06/2008 17:21
Zwangsgeld darf nicht beigetrieben werden, wenn die Untersagungsverfügung
derzeit nicht mehr vollzogen werden darf



Einem Vermittler von privaten Sportwetten wurde vom Land Niedersachsen im Juni 2006 die Fortführung seiner Geschäftstätigkeit unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000,- € untersagt. Einen neben der Klage am 20.06.2007 gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte das VG Braunschweig zunächst abgelehnt. Im Herbst 2007 nahm die zuständige Behörde an, dass der Vermittler trotzdem weiterhin tätig sei und setzte das Zwangsgeld gegen ihn fest. Von dem Vermittler eingelegte Rechtsmittel gegen die Festsetzung hatten im Jahre 2007 keinen Erfolg.

Nachdem bekannt wurde, dass das VG Braunschweig nach Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages seine Rechtsauffassung geändert hat und nunmehr der Auffassung ist, dass weder der Staatsvertrag noch das Niedersächsische Ausführungsgesetz die Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, hat der Unterzeichner für den Vermittler um einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel ersucht, die niedersächsische Behörde zu verpflichten, von der Beitreibung des Zwangsgeldes abzusehen, bis über seine Klage entschieden ist.

Mit Beschluss vom 10.06.2008 – AZ 5 B 93/08 – ist das VG Braunschweig den entsprechenden Anträgen gefolgt. Die Kammer setzte die Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung vom Juni 2006 aus und wies die Behörde an, von der Beitreibung des Zwangsgeldes abzusehen.

Das Gericht betonte, dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes und dessen Beitreibung die Bedeutung eines Beugemittels und nicht einer Strafmaßnahme habe. Es ist nicht mit dem Zweck des Zwangsgeldes und dem Übermaßverbot zu vereinbaren, die Vollstreckung noch zuzulassen, wenn die Beugefunktion derzeit nicht erfüllt werden kann, weil die Grundverfügung nicht mehr vollstreckbar ist.

Die Entscheidung des VG Braunschweig wird unter www.vewu.com im Volltext veröffentlicht.

Markus Maul [Linked Image]
Rechtsanwalt
Präsident VEWU



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/06/2008 17:27
Umfrage bei https://www.isa-guide.de/



Haben Sie auf die Spiele bei der Fußball Europameisterschaft gewettet?


5,6%

» Ja, ich habe gewettet bei Oddset.

36,1%

» Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter gewettet.

38,9%

» Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter im Internet gewettet.

19,4%

» Nein, ich habe nicht gewettet.




Eine überwältigende Mehrheit ignoriert die rechtswidrigen Zwangsmaßnahmen der Lotto-Bonzen. aetsch




Verfasst von: trabtrab Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/06/2008 19:34
Top, die Wette gilt. daumenhoch

Irgendwann werden die Blöööööödies im Lande doch über ihre Grenzen hinaus denken. Hoffe ich droh
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/06/2008 15:08
Aktualisierung der Umfrage bei https://www.isa-guide.de/



Haben Sie auf die Spiele bei der Fußball Europameisterschaft gewettet?


3,3%

» Ja, ich habe gewettet bei Oddset. bloed2


39,3% daumenhoch

» Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter gewettet.


42,6% daumenhoch

» Ja, ich habe bei einem privaten Wettanbieter im Internet gewettet.


14,8%

» Nein, ich habe nicht gewettet. bloed2








Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/06/2008 15:16


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21. Juni 2008, 10:31 Uhr

Glücksspiel

Viele Lottoläden in Deutschland machen dicht


Lottoladen-Sterben in Deutschland: Seit einem halben Jahr gelten neue Regeln fürs Glücksspiel. Private Angebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken sind weitgehend verboten, ebenso Glücksspiele im Internet. Auch fürs Lotto gelten strengere Regeln. Das merken die Betreiber der Annahmestellen.


Seit der neue Lotto-Staatsvertrag gilt, dürfen staatliche Lottogesellschaften nicht mehr für sich werben. Für Oddset-Sportwetten, Fußball-Toto und Keno-Zahlenlotterie wird zudem ein Spielerschein mit Passbild verlangt. Dadurch sollen Spielsüchtige von den Annahmestellen ferngehalten werden. Viele Lotto- und Zeitschriftenläden stürzt die Neuregelung indes in arge Nöte. Dagmar Lehmann in Berlin-Friedenau etwa spürt die Folgen Woche für Woche in der Ladenkasse. Die Berliner tippen weniger und die Provisionseinnahmen sprudeln nicht mehr so üppig. „Bei Oddset und Keno habe ich zehn Prozent Rückgang“, berichtet die Geschäftsfrau aus der Schwalbacher Straße. „Vor allem die Spielerkarte schreckt ab.“ Einbrüche auch bei Oddset

In vielen deutschen Lottoläden sieht es ähnlich aus. Im Fußball-Toto seien die Umsätze seit Jahresbeginn bundesweit um etwa ein Viertel gesunken, berichtet der Sprecher der Lottogesellschaft Baden-Württembergs, Klaus Sattler. Bei Oddset sank der Umsatz nach Angaben von Lotto Bayern im Bundesdurchschnitt um 24 Prozent, in einzelnen Ländern sogar noch weit tiefer. In Berlin gab es Anfang des Jahres ein Minus von mehr als 20 Prozent bei Toto und Keno. Die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) sieht mittlerweile aber eine Trendwende erreicht. „Die Widerstände vieler Spieler gegen die Spielerkarte bauen sich ab“, sagt DKLB-Sprecher Thomas Dumke.

Mit ihrer Neuregelung kamen die Länder Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach. Die Karlsruher Richter urteilten im März 2006, ein staatliches Glücksspielmonopol sei nur statthaft, wenn es in erster Linie dem Schutz vor Spielsucht diene. Sonst müsse der Wettenmarkt wie in anderen europäischen Ländern liberalisiert und für Privatunternehmen freigegeben werden.

Die Länder unternehmen einiges, um den Forderungen aus Karlsruhe nachzukommen. Wie alle ihre Kollegen hat Dagmar Lehmann bei der Berliner Fachstelle für Suchtprävention eine Schulung absolvieren müssen, wie man Spielsüchtige erkennt und mit ihnen umgeht. In vielen Bundesländern schrumpft zudem die Zahl der Lottoläden deutlich, in Berlin etwa um gut zehn Prozent auf mittlerweile unter 1100. Hier sind viele Lottokonzessionen eingezogen worden. In Bayern etwa soll die Zahl der Annahmestellen binnen vier Jahren von 4000 auf 3700 sinken.

Beschwerde bei der EU-Kommission

So manchen kleinen Zeitschriften- und Tabakwarenhändler hat das in existenzielle Nöte gebracht. Nese Yilmaz in der Goßlerstraße in Berlin-Schöneberg etwa verlor ihre Konzession Ende 2007. „Als Faustregel gilt, dass man mit den Lotto-Provisionen die Ladenmiete verdient“, sagt sie. „Wenn das wegfällt, wird es schwer, über die Runden zukommen.“ Sie sieht schwarz für ihren Laden.

In der Hoffnung auf ein Ende des staatlichen Glücksspielmonopols waren in den Jahren 2005 und 2006 auch zahlreiche private Wettbüros eröffnet worden. Doch das Karlsruher Urteil hat diese Hoffnungen enttäuscht. Seither ist die Zahl der Wettbüros etwa in der Hauptstadt nach Angaben der Berliner Innenverwaltung von mehr als 330 auf 220 bis 230 gesunken. Alle Anbieter erhielten Untersagungsverfügungen der Behörden, doch sie wehren sich juristisch gegen die Schließung. Auch in den anderen Bundesländern laufen private Wettanbieter Sturm gegen das staatliche Monopol. Der europäische Verband der Glücksspiel- und Wettbranche hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Er sieht einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Bei den Berliner Richtern hatten private Wettbüros bisher nur in wenigen Fällen Erfolg, in denen die Ämter Formfehler machten. Doch kürzlich hat ein unerwartetes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Staub aufgewirbelt. Die Richter äußerten Zweifel, ob die staatlichen Stellen wirklich genug zur Abwehr von Suchtgefahren tun, um damit das staatliche Monopol rechtfertigen zu können. Bis zur endgültigen Entscheidung haben die Richter einem Privatbetrieb deshalb erlaubt, vorläufig weiter Sportwetten anzubieten.

Die Verwaltung hat vorsichtshalber Beschwerde bei der nächsten Instanz eingelegt. In jedem Fall würden sich die Bundesländer aber in diesem Jahr noch über Art und Zuschnitt von Sportwetten und auch über Höchsteinsätze abstimmen, hieß es in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/06/2008 15:33


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Von der Spielbank zur Therapie

Tausende Sachsen sind spielsüchtig

Von Sebastian Döring


Leipzig - In mehr als vier Jahren hat sie erst ihren Lohn, dann ihr Arbeitslosengeld verzockt. Sie hat sich verschuldet, am Ende wurde sie von ihrem Freund verlassen. Die 23-jährige Verkäuferin, die ihren Namen nicht nennen will, ist eine von 5000 bis 15.000 Glücksspielkranken in Sachsen - „Tendenz steigend“, sagt der Leiter der sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, Olaf Rilke. Hilfe bekommen die Spielsüchtigen oft erst, wenn sie schon über beide Ohren verschuldet sind. Die 23-Jährige muss noch 5000 Euro abstottern. Als ihr persönliches Umfeld wegbrach, suchte sie Hilfe in einer Spezialklinik in Wildenfels bei Zwickau und begann eine Suchttherapie.

Zum besseren Schutz süchtiger Spieler haben die Bundesländer Anfang des Jahres den Glücksspielstaatsvertrag in Kraft gesetzt. Darin werden der Ablauf des öffentlichen Glücksspiels „in geordneten Bahnen“ geregelt, vor allem Lotterie und Wetten. Im Vertrag kommt das Angebot der Glücksspielautomaten nicht vor. Dort verzocken die meisten Abhängigen aber ihr Geld, sagt Rilke. „Der Gesetzgeber ist da nicht konsequent.“ Für den Staat sind die Spielbanken ein lukratives Geschäft. 2007 hatten sich Sachsens Einnahmen binnen fünf Jahren auf 11,7 Millionen Euro fast verdoppelt.

Persönlichkeitsgestörte Männer besonders gefährdet

Junge Männer mit einer Persönlichkeitsstörung sind besonders anfällig, sagt der Leiter der Rehabilitationsabteilung für Suchtkrankheiten in der Wildenfelser Spezialklinik, Hendrik Moritz. „Das Suchtpotenzial an Glücksspielautomaten ist erheblich. Die Anbieter haben den Maximalverlust pro Stunde in den letzten Jahren von 80 auf 500 Euro erhöht. Die Automaten bieten schnellen Erfolg und vermeintliche Kontrolle gegen Langeweile.“ Süchtige wollen laut Moritz Probleme wegspielen: „Der Besuch in der Spielothek ist wie ein Tagesausflug. Aus suchtpräventiver Sicht müssen Spielotheken abgeschafft werden.

Die 23-Jährige blickt wehmütig auf ihre Erfahrungen in der Spielhölle zurück: „Das war voll Freizeit, bis ich nicht mehr aufhören konnte, dort zu arbeiten“, sagte die junge Frau und korrigiert sich: „ich meine: zu spielen.“ Eine 16-wöchige Therapie hat sie hinter sich und wurde vorgewarnt, dass sie gegen ihre Sucht lebenslang ankämpfen muss. „Ich hatte erst einen Rückfall.“ Zwei Tage lang hat sie mehr als 100 Mal mit ihrem Handy bei der Hotline einer Rateshow eines Fernsehsenders angerufen, aber nur verloren: 1700 Euro. Der Sender hat sie trotz der vielen Anrufe nicht gesperrt. vogel

Viele Geschädigte schließen sich nach erfolgreicher Therapie einer Selbsthilfegruppe an. „Anderthalb Stunden wird darüber geredet, wie man abstinent bleibt und sich motiviert“, sagt der Leiter der Stollberger Gruppe „Gametime is over“, Rüdiger Schmitt, der nicht spielsüchtig ist. Der Glücksspielstaatsvertrag macht ihn sauer, weil das Angebot nicht eingeschränkt wird. „Eine Spielhalle gibt es in jedem Dorf. Der Vertrag hat in dem Bereich kaum etwas verändert.“ (dpa)

Quelle


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Man kann es gar nicht oft genug wiederholen:

Dem Staat und seinen Parteien sind die Spielsüchtigen völlig
gleichgültig
, sonst hätten sie die Geldspielautomaten und den
Dreckssender 9Live schon längst verboten. mad

Im Gegenteil - die Spielsucht wird sogar von diesen Heuchlern
gefördert, um noch mehr Geld von den bedauernswerten Spielsüchtigen
abgreifen zu können. kackwurst










Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/06/2008 15:48
Niederländischer Staatsrat legt Fragen zur Zulässigkeit und Vergabe
eines Glücksspielmonopols dem Europäischen Gerichtshof vor



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Neben der niederländischen Vorlage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen Ladbrokes (s. Sportwettenrecht aktuell Nr. 106) hat auch der Staatsrat (Raad van State), das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande, einen Fall nach Luxemburg verwiesen (Entscheidung vom 14. Mai 2008, Az. 200700622/1). Zugrunde liegt dieser Vorlage ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der weltweit größten Wettbörse Betfair und dem niederländischen Justizminister.

Somit haben innerhalb eines Monats zwei letztinstanzlich entscheidende Höchstgerichte Fragen zur Zulässigkeit des niederländischen Glücksspielmonopols dem EuGH vorgelegt. Letztinstanzlich entscheidende nationale Gerichte müssen europarechtliche Vorfragen dem das Auslegungsmonopol zustehenden EuGH vorlegen, sofern diese Fragen noch nicht abschließend geklärt sind (Acte-clair-Doktrin). Aufgrund der Vorlageverfahren wurde eine in den Niederlanden geplante gesetzliche Neuregelung des Glücksspielrechts auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Geplant war u.a., Holland Casino eine ausschließliche Online-Glücksspielkonzession zu erteilen.

Wie in bereits mehreren anhängigen Vorlageverfahren wird auch in dieser neuen Sache nach der Bedeutung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Konzession gefragt. Die Vorlage des Staatsrats betrifft im Übrigen auch die Vergabe einer Glücksspielkonzession. Betfair hatte sich nämlich, nachdem das Justizministerium sich geweigert hatte, den Zugang der sich in Großbritannien befindenden Wettbörse für niederländische Bürger für unbedenklich zu erklären, für zwei Glücksspielkonzessionen beworben. Zum einem beantragte Betfair die derzeit von dem Monopolanbieter De Lotto (Stichting de Nationale Sporttotalisator) gehaltene 5-jährige Sportwettenkonzession, zum anderen bewarb es sich für eine derzeit von Scientific Games Racing B.V. gehaltene Konzession. Das Ministerium stellte sich allerdings auf dem Standpunkt, dass diese Konzessionen automatisch zu verlängern seien, solange der bisherige Konzessionsinhaber dies wünsche.

Dies hielt Betfair für einen Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht und eine unzulässige Diskriminierung und berief sich insbesondere auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. In einem Kommentar zu dem Vorlagebeschluss verwies Betfair darauf, dass es ein streng reguliertes, in Großbritannien Steuern zahlendes Unternehmen sei, das hinsichtlich der Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche sowie hinsichtlich Kundenschutz weltweit führend sei. Man solle daher einen fairen Wettbewerb in der EU zulassen.

Der Raad van State hat dem EuGH folgende Fragen vorgelegt (nicht-offizielle Übersetzung durch den Autor):

1. Ist Art. 49 des EG-Vertrags so auszulegen, dass die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaats, auf der Basis des in diesem Mitgliedstaat bestehenden geschlossenen Konzessionssystems für das Angebot von Glücksspielen, es einem Anbieter nicht verbieten darf, der bereits in einem anderen Mitgliedstaat eine Konzession erhalten hat, diese Dienstleistungen über das Internet abzubieten, diese Dienste über das Internet in dem ersteren Mitgliedstaat anzubieten?

2. Ist die Auslegung des Art. 49 EG-Vertrag und insbesondere des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, wie sie der Gerichtshof in einer Anzahl von Konzessionen betreffenden Rechtssachen vorgenommen hat, auf die Erteilung einer Glücksspielkonzession in einem gesetzlich festgelegten Ein-Konzessionssystem anwendbar?

3. a. Kann in einem gesetzlich festgelegten Ein-Konzessionssystem die Erneuerung einer Konzession des derzeitigen Konzessionsinhabers, ohne dass sich mögliche Kandidaten für diese Konzession bewerben könnten, ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel sein, die der Gerichtshof als eine Rechtfertigung der Verkehrsfreiheit bei dem Angebot von Glücksspielen akzeptiert hat? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

b. Macht es für die Beantwortung der Frage 3.a. einen Unterschied, ob die Frage 2. bejaht oder verneint wird?

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts [Linked Image]
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de


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Das sind zwar komplizierte Formulierungen - aber letztendlich
dürfte sich daraus ein niederländisches Placanica ergeben. wink



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/06/2008 18:31
[Linked Image] Und es stinkt doch!


Geldspiele müssen dem Gemeinwohl dienen. So verlangt es eine Volksinitiative, für die in diesen Wochen eifrig Unterschriften gesammelt werden. Die Initianten, die um das Lotteriemonopol der Kantone fürchten, werden nicht müde zu betonen, wie viel Sinnvolles mit diesen – von den Privaten «bedrohten» – Geldern bewerkstelligt wird: Soziale und kulturelle Einrichtungen, aber auch der Breitensport und mit ihm viele Vereine und Verbände werden durch sie gefördert. Wer wollte dagegen sein, wenn der Staat die Hand auf Geld legt, mit dem er so viel Gutes tut?

«Non olet» – Geld stinkt nicht, sagt der Lateiner, auf welchem Weg auch immer es generiert wurde. Doch das stimmt nicht wirklich. Ganz abgesehen davon, dass es bei der Ausschüttung der kantonalen Lotteriekässeli oftmals an demokratischer Kontrolle und Transparenz mangelt, ist die Äufnung dieser Geldtöpfe vor allem ordnungspolitisch stossend: Das Monopol der Kantone, das es Privaten verbietet, Lotterien durchzuführen, widerspricht der verfassungsmässig garantierten Handels- und Gewerbefreiheit. Die Tatsache, dass mit so gewonnenen Geldern zuweilen auch Nützliches gefördert wird, ist noch lange keine Legitimation, dieses Grundrecht einzuschränken. Ganz ähnlich hat auch der Europäische Gerichtshof in vergleichbaren Fällen wiederholt argumentiert.

Doch die Lotteriemonopolisten stehen noch in anderer Hinsicht auf schwankendem Grund: Mit der zunehmenden Verbreitung der Internet-Glücksspiele wandert unweigerlich immer mehr Geld von Schweizer Spielern an private Glücksspiel-Anbieter ins Ausland ab. Diese Entwicklung ist nach Meinung der Fachleute kaum zu verhindern – ausser vielleicht mit polizeistaatlichen Methoden und gewaltigem behördlichem und administrativem Aufwand. Da ist es allemal sinnvoller, den Realitäten ins Auge zu sehen, pragmatisch zu handeln und in der Schweiz endlich eine einheitliche, europakompatible und wettbewerbsfähige Glücksspielregelung einzuführen. Die sinnvollste Lösung wäre – wie dies in einigen umliegenden Ländern schon der Fall ist –, für private Lotterieanbieter ein Konzessionssystem mit Spezialsteuer zu schaffen, ähnlich, wie es für die Spielbanken bereits heute existiert. Auf diesem Weg liessen sich nicht nur effektive Massnahmen zur Suchtprävention realisieren. Es spräche auch nichts dagegen, diese Spezialsteuern einem Fonds für gemeinnützige Zwecke zukommen zu lassen – sofern dieser transparent verwaltet wird. Die «bösen Privaten» gegen den um das Allgemeinwohl besorgten Staat auszuspielen, ist dagegen weder ehrlich noch zielführend.


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Was heißt "Äufnung" ? warum

Mir fällt da kein passendes Wort ein. nono




Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/06/2008 07:02
Spiel am 12. August
Real Madrid soll ohne Trikotwerbung antreten
Von Matthias Alexander und Tobias Rösmann

24. Juni 2008 Das hessische Innenministerium will verhindern, dass die Mannschaft von Real Madrid bei einem Privatspiel gegen Eintracht Frankfurt am 12. August mit dem Logo ihres Trikotsponsors Bwin auftritt. In einer E-Mail an die Sportrechteagentur Sportfive, die maßgeblich an der Stadionbetreibergesellschaft beteiligt ist und das Freundschaftsspiel vermittelt hat, hat der Leiter des zuständigen Referats auf die Rechtslage hingewiesen.

Laut Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Oktober 2007 sei Bwin jede Werbung in Hessen untersagt. Sportfive wird von dem Referatsleiter aufgefordert, Real Madrid dazu zu bewegen, ohne Bwin-Logo aufzutreten. Andernfalls müsste die zuständige Behörde das Auflaufen der Spanier untersagen.

Fast alle 51.500 Karten verkauft

Ob der Auftritt der spanischen Meistermannschaft in der Commerzbank-Arena dadurch gefährdet ist, blieb unklar. Von Sportfive war keine Stellungnahme zu erhalten. Ein Sprecher des Innenministeriums äußerte, Sportfive habe zugesagt, sich mit Real Madrid in Verbindung zu setzen. Man erwarte eine einvernehmlichen Lösung. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher von Eintracht Frankfurt. Wie der Verein mitteilte, sind fast alle der 51.500 Karten für das Freundschaftsspiel verkauft worden. Nur einige VIP-Karten seien noch verfügbar.

Der Frankfurter Ordnungsdezernent Volker Stein (FDP) sagte, er glaube, „dass das Innenministerium weiß, wer Real Madrid ist“. Er deutete zudem an, dass der Eintracht bei einer Absage des Spiels eine saftige Konventionalstrafe drohen könnte. Nach Ansicht Steins ist ohnehin fraglich, ob das Verbot von Werbung für Anbieter von Privatwetten europäischem Recht entspreche.

Das sieht der AC Mailand ähnlich. Der italienische Klub ist wie Real Madrid mit Bwin als Trikotsponsor verbunden. Als die Mannschaft im April vorigen Jahres beim Champions-League-Gastspiel in München trotz entsprechender Warnungen der Behörden mit dem Sponsorenlogo auf der Brust aufgetreten war, verhängte das Kreisverwaltungsreferat München ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro. Die Mailänder haben dagegen darauf hingewiesen, dass sie nach europäischem Recht zum Tragen des Trikots befugt seien. Sie beriefen sich dabei unter anderem auf die Niederlassungsfreiheit.

Verwirrung in Sachen Glücksspiel

Überhaupt herrscht in Sachen Glücksspiel derzeit Konfusion. So hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, private Sportwetten dürften aus Ländern der Europäischen Union sehr wohl in ein anderes Mitgliedsland vermittelt werden. Damit wäre das hessische Glücksspielgesetz vom Dezember 2007 hinfällig. Verwaltungsgerichte haben den Europäischen Gerichtshof zur Klärung angerufen.

Offenbar verhalten sich die deutschen Behörden sehr unterschiedlich. Im vorigen Sommer war Real Madrid während der Saisonvorbereitung gegen die Mannschaft von Hannover 96 angetreten und hatte dabei Trikots mit der Aufschrift von Bwin getragen. Damals war von rechtlichen Beanstandungen der deutschen Behörden öffentlich nichts zu hören.

Bwin wurde 1997 in Österreich gegründet, hat seinen Hauptsitz mittlerweile jedoch in der britischen Exklave Gibraltar. Es ist der größte Sportwettenanbieter der Welt und seit dem vergangenen Jahr Trikotsponsor der Madrilenen. Zuvor war das Unternehmen mit Werder Bremen verbunden, musste sich jedoch wegen des Verbots von privaten Wetten vom deutschen Markt zurückziehen.

Legendäres Endspiel im Jahr 1960

Das Spiel gegen Real Madrid soll der letzte Test der Eintracht vor Beginn der Bundesliga-Saison sein. Mit der Begegnung werden Erinnerungen an das legendäre Endspiel um den Europapokal der Landesmeister im Jahr 1960 wach. Damals gewann Real in Glasgow mit 7:3. Die Eintracht geht nicht chancenlos in das Match. Hannover 96 hat Real im vorigen Jahr mit 3:0 abgefertigt, was den damals neuen Trainer Bernd Schuster scharfe Kritik seitens der heimischen Medien eintrug. Schuster konnte darauf verweise, dass seine Mannschaft damals anders als Hannover erst mit der Saisonvorbereitung begonnen hatte. Ein ähnlichen Startvorteil wird auch die Eintracht haben.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/06/2008 07:05
wichser schimpfen vogel kotzen
Verfasst von: Langbein Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/06/2008 18:21
kaputt .. kaputter .. Detschland

Immer wieder lustig diesen Mist aus meiner alten Heimat zu lesen. Junge, wie kann man so dermassen fertig sein?

Deutschland ... ein Sommermärchen ... naja, wohl doch eher ein kontinuierlicher Dornröschenschlaf.

Verpennen nun mal wirklich jeden Aufschwung ...

Seitdem diese Idioten diesen astreinen Vertrach klargemacht haben, steigt die Zahl der Arbeitslosen noch weiter. Aber egal, denn wenn man von den Erlösen der Lotterie und Sportwetten bisher die Sportvereine etc. unterstützt haben mag, wird man halt in Zukunft die A-Losen damit zusätzlich finanzieren.

Immer weiter so .. ihr wisst schon wo´s langgeht
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/06/2008 16:18
Naja, Langbein, ich freue mich schon auf die Diskussionen vor
der nächsten Landtagswahl, da kommt keine Partei ungeschoren davon. wink


Eins ist auch klar - gegen die Spieler gibt es keine Strafmaßnahmen
und vor Gericht verlieren die arroganten Staatsmonopolisten
einen Prozess nach dem anderen... aetsch



Aktuelles Beispiel:


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Amberg

Wettbüro zu Unrecht geschlossen

Richter Nikolaus Bierast widerspricht Ordnungsamt - Amberger Betreiber freigesprochen

Amberg. (tk) Es passiert nicht jeden Tag, dass sich ein Amtsrichter im Schnelldurchgang über einen städtischen Beschluss hinwegsetzt. Das Ordnungsamt hatte 2006 auf die Schließung von Ambergs einzigem Wettbüro an der Georgenstraße hingewirkt. "Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis" lautete am Mittwoch die Anklage, die Nikolaus Bierast nach wenigen Minuten verbal fallen ließ: "Ich sehe in einer Verurteilung keinen großen Sinn."


Matthias Haßler, der als Student in Regensburg über einem renommierten Sportwettbüro wohnte, kam damals mit den Betreibern in Kontakt und auf die Idee, es ihnen in Amberg gleich tun zu wollen. "Da lässt sich bestimmt was verdienen", dachte sich der mittlerweile 29-Jährige, der den wetten.de-Shop im August 2005 eröffnete und ab Anfang 2006 vom gleichaltrigen Norbert Braun unterstützt wurde: "Wir haben das als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben. Es gab keine Anzeichen, dass es Probleme geben würde." Als die Geschäfte laut Haßler "richtig gut liefen", drängte das Ordnungsamt auf eine Schließung. Wie vor Gericht zu erfahren war, berief sich die Behörde auf das Lotteriegesetz, das in Bayern ein Sportwettenmonopol für die Lotterieverwaltung vorsah.

Das juristische Problem: Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Regelung als verfassungswidrig ein und empfahl eine Überarbeitung des Gesetzes. Haßler und Braun machten in Absprache mit ihren Anwälten weiter und sollten dafür nun die juristische Rechnung erhalten. Doch das sah Nikolaus Bierast anders: "Das Gesetz ist für rechtswidrig erklärt worden. Das darf nicht zu einer Verurteilung führen. Auch wenn die Stadt Amberg anderer Auffassung ist." Haßler und Braun, die für zwei Buchmacher in Liverpool und Gibraltar die "zwischen drei und 50 Euro" hohen Wetten der Kunden annahmen, bekamen von den beiden Unternehmen für die Verhandlung Anwälte gestellt. Einer von ihnen, Peter Aidenberger aus Bad Homburg, plädierte auf Freispruch: "Mein Mandant und Herr Braun haben nichts anderes gemacht als jede Lottoannahmestelle auch." Zudem sei nie die Polizei in dem Laden am Malteserplatz gewesen, um zu sagen: "Das geht hier nicht." Die Ordnungshüter seien laut Aidenberger gleich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür gestanden.

Richter Bierast gab zu, die Strafbefehle unterschrieben zu haben, stützte sich in der Verhandlung aber auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Auch darin heißt es, dass "der Freiheitsbereich des Einzelnen" durch das alte Lotteriegesetz verfassungswidrig beschränkt worden sei.

Der Amtsrichter sprach Matthias Haßler und Norbert Braun frei und sagte: "Sie dürfen ihr Wettbüro wieder aufmachen." Doch das wollen sich die beiden Amberger erst noch einmal gründlich überlegen.

Quelle


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Wir kämpfen für Einigkeit und Recht und Freiheit - gegen die Heuchler da oben. bloed2




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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/06/2008 17:03
Im Bundestag notiert: Entwicklung des Marktes für Sportwetten und Lotterien


Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM)

Nach der Entwicklung des Marktes für Sportwetten und Lotterien seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland am 1. Januar 2008 erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9672). Die Bundesregierung soll sagen, welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Steuereinnahmen, die Sportförderung, die Beschäftigten in der Glücksspielbranche, die Werbewirtschaft, das Sponsoring, auf den professionellen Sport, den Amateursport sowie auf kulturelle Institutionen hatte.

Auch nach dem Stand des von der EU in diesem Zusammenhang eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erkundigt sich die Fraktion.

Quelle: https://www.bundestag.de/





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/06/2008 05:37
Land Berlin betreibt illegale Glücksspiel-Werbung im Internet


Seit Jahren tobt zwischen den Vertretern des staatlichen Glücksspiel-Monopols und den privaten Wettanbietern ein unerbittlicher Kampf, nicht zuletzt im rechtlichen Bereich. Kaum ein Tag vergeht inzwischen, an dem nicht eine gerichtliche Entscheidung in die eine oder andere Richtung bekannt wird.

Nun gibt es eine neue Kapriole in dieser Auseinandersetzung: Das Land Berlin bewirbt online illegale Glücksspiel-Angebote.

Gibt man auf der Webseite https://www.berlin.de den Begriff "Poker" ein, so erscheint die entsprechende Werbung:


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(Screenshot v. 29.06.2008, 16:50)


Ob das Land Berlin weiß, dass es jetzt abmahngefährdet ist? Und ob es weiß, dass es sich - nach seiner eigenen Argumentation - aufgrund von § 284 Abs.4 StGB strafbar macht?



Ein Artikel von RA Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr [Linked Image]


Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/06/2008 16:35


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Glücksspiel

Auf Spanien gewettet

Von Dyrk Scherff


29. Juni 2008 Der Besitzer der kleinen Lotto-Toto-Annahmestelle im Frankfurter Bahnhofsviertel ist sauer: „Da gibt es eine Fußball-Europameisterschaft mit Deutschland im Finale, und ich merke in meinem Laden kaum etwas davon.“ Dabei macht er einen Teil seines Geschäfts mit den Sportwetten der staatlichen Gesellschaft Oddset. Doch die Umsätze werden gleich um die Ecke gemacht - bei der privaten Konkurrenz.

Denn die hat die besseren Quoten. Diese Firmen sitzen im Ausland, müssen nur niedrige Steuern zahlen und können deshalb mehr ausschütten. Wer im Halbfinale auf einen Sieg der Türkei gegen Deutschland gesetzt hätte, hätte beim privaten Marktführer Bwin (früher Bet and win) für einen Euro Einsatz sieben Euro bekommen, bei Oddset nur 5,50 Euro. Und hätte noch eine Gebühr von 50 Cent zahlen müssen.

Wettmeile statt Fanmeile

Dieser Nachteil macht sich im Frankfurter Bahnhofsviertel schnell bemerkbar. Fünf private Wettbüros und zwei Oddset-Annahmestellen ballen sich auf nicht einmal 200 Metern. Wettmeile statt Fanmeile und knallharter Wettbewerb sind die Folge.

Viel los ist aber nur bei den Privaten, vor allem abends. Dort sitzen die Männer - fast nur Männer - vor den Bildschirmen und sehen sich die Spiele der EM, Pferderennen oder Baseball-Begegnungen an und prüfen die aktuellen Quoten. Getippt wird vor allem auf Fußball. In anderen Großstädten ist die Lage nicht anders: Bei den Sportwetten haben die Privaten die Nase vorn, in staatlichen Annahmestellen wird stattdessen hauptsächlich Lotto gespielt.

Dabei müsste eigentlich alles schon ganz anders sein. Ginge es nach dem Willen der Landesregierungen, wären alle privaten Wettbüros geschlossen und die Internetseiten abgeschaltet. Die Grundlage dafür hat die Politik im vergangenen Jahr mit den neuen stark umstrittenen Glücksspielverträgen gelegt, die zu Jahresanfang in Kraft traten.

Von den Gerichten ausgebremst

Sie waren die Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verlangte entweder eine Marktöffnung für private Anbieter oder ein staatliches Monopol mit strengen Auflagen zur Werbung. Die Politik ging den zweiten Weg. Und wird jetzt von den Gerichten ausgebremst. Denn es ist unklar, ob ihr Glücksspiel-Staatsvertrag dem Europarecht entspricht - und ob Bwins alte DDR-Lizenz auch für die alten Bundesländer gilt.

Also wurden im vergangenen Jahr zuerst viele private Wettbüros in den Innenstädten geschlossen, dann haben in den vergangenen Monaten wieder neue aufgemacht, zum Beispiel in Frankfurt. „Es werden wieder mehr“, bestätigt Uwe Schmidt vom dortigen Ordnungsamt. Dort hatte das Verwaltungsgericht Beschwerden privater Wettanbieter stattgegeben. Ob sie bleiben dürfen, entscheidet jetzt der oberste Verwaltungsgerichtshof in Kassel in der Berufung. „Wir erwarten das Urteil im Spätsommer oder Herbst, solange setzen wir die Schließungen aus“, sagt Schmidt.

Auch in Berlin entschied das Verwaltungsgericht im Frühjahr zugunsten der etwa 230 Wettbüros der Stadt, die geöffnet bleiben dürfen, bis die Rechtslage endgültig geklärt ist.

Umsatzeinbruch bei Oddset

Die geforderten Werbeauflagen für die staatliche Oddset wurden dagegen rasch realisiert. So muss sich jetzt jeder Spieler mit Personalausweis registrieren lassen, bevor er eine Wette abgibt. Das soll dem Jugendschutz dienen und gesperrte Spieler identifizieren helfen.

Anfangs dauerte das mehrere Tage, dann war das Match meist schon vorbei. Jetzt geht das immerhin sofort über ein Terminal in der Annahmestelle. Umständlich ist es dennoch. Und ist ein Grund für die Umsatzeinbrüche von Oddset um fast 23 Prozent in diesem Jahr. „Die Registrierung dürfte einige abschrecken. Zudem ist die private Konkurrenz weiter aktiv“, begründet das Oddset-Chef Erwin Horak.

Wetten über Websites

Und auch im Internet ist von der großen Schließungswelle nichts zu spüren: Über die Websites im Netz wird mittlerweile ein Großteil der Sportwetten abgewickelt, obwohl Online-Angebote nach neuer Rechtslage illegal sind. Auch hier müssen jetzt noch die Gerichte entscheiden. Schlimmstenfalls müssen die Seiten dann vom Netz. Solange gehen die Geschäfte aber gut: Bwin hat durch die EM zehn Prozent mehr Umsatz erzielt. Die ganze Branche wird in Deutschland über Internet und die Wettbüros durch die Europameisterschaft etwa 800 Millionen Euro mehr umsetzen, prognostizieren Branchenexperten. Jedes Jahr geben in Deutschland etwa sieben Millionen Tipper rund 3 Milliarden Euro für Sportwetten aus.

Die neue Rechtslage bemerkt man bei Bwin nur an einer Stelle der Homepage. Dort weist ein Disclaimer darauf hin, dass Wetten nicht aus Hamburg oder Baden-Württemberg abgegeben werden dürfen. Das ist Folge entsprechender Gerichtsentscheide. Freilich überprüft niemand die Beschränkung. Und in den Umsätzen ist kein Einbruch zu erkennen. „Die Kunden können diese ganze rechtliche Diskussion nicht nachvollziehen. Wir sind bisher mit der EM voll zufrieden“, sagt Bwin-Deutschland-Chef Jörg Wacker.

Vor dem Finale am heutigen Sonntag wurde noch einmal heftig getippt. Die meisten wetten so: Jedes Team erzielt mindestens ein Tor, eher in der zweiten und nicht der ersten Hälfte. Spanien trifft zuerst. Miroslav Klose ist der wahrscheinlichste Torschütze im deutschen Team. Und am Ende wird Spanien Europameister. Dafür gäbe es 1,70 Euro, für den deutschen Sieg 2,10 Euro. Halb so wild: Außenseiter war Deutschland ja schon gegen Portugal - und hatte damit Erfolg.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/07/2008 17:29
Verfahren mit Einwilligung des Landes Rheinland-Pfalz bis zur EuGH Entscheidung ausgesetzt


Mit Beschluss vom 16. Juni 2008 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz ein auf Genehmigung des Betriebs von Wettannahmestellen gerichtetes Klageverfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die verschiedenen Vorlagefragen deutscher Verwaltungsgerichte analog § 94 VwGO ausgesetzt. Damit hält ein weiteres deutsches Verwaltungsgericht an seinen gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen den Glückspielstaatsvertrag fest.

Bemerkenswert an dem Beschluss ist, dass der Prozessvertreter des Landes Rheinland-Pfalz, der bundesweit für Glücksspielaufsichtsbehörden und Lotteriegesellschaften tätig ist, zuvor ausdrücklich seine Zustimmung zu der Aussetzung erteilt hatte. In parallelen Verfahren schien die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bisher noch einen anderen Standpunkt zu vertreten. Dies könnte dahin gedeutet werden, dass der Prozessvertreter selbst Zweifel über den Ausgang der Vorlageverfahren beim EuGH hegt. Das Land wurde im vorliegenden Verfahren durch das Ministerium der Finanzen vertreten, das auch nach neuer Rechtslage weiterhin über Anträge auf Erlaubnis von Glücksspielen in Konkurrenz zum "staatlichen" Wettangebot zu entscheiden hat.

Das Begehren der Klägerin in dem Ausgangsverfahren war in erster Linie auf die Feststellung gerichtet, dass die Erteilung einer Genehmigung im Sinne des § 284 StGB für die Vermittlung von Wettverträgen an Teilnehmer in Rheinland-Pfalz nicht erforderlich ist, solange der Sportwettveranstalter über eine Lizenz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen 
Union verfügt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz ist zur Beantwortung dieser Frage zu prüfen, ob das bestehende Sportwettenmonopol unter dem Gesichtspunkt einer kohärenten Regelung des gesamten Glücksspielbereichs mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und ob eine Genehmigung in Rheinland-Pfalz gefordert werden kann, obwohl unstreitig eine solche aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat vorliegt.

Unberücksichtigt läßt die Kammer dabei allerdings, dass die Frage einer Kohärenz der Glückspielpolitik in Deutschland deshalb dahinstehen kann, weil es bereits an einer kohärenten Wettpolitik fehlt. Dass es dieser bedarf, ist seit dem Gambelli-Urteil des EuGH unstrittig. Ebenso offensichtlich ist es, dass von einer solchen Kohärenz in Deutschland keine Rede sein kann. Hierzu braucht man nicht einmal in den Pferdesportbereich oder auf die Buchmacher mit DDR-Erlaubnissen zu schauen. Selbst im Bereich der Sportwette ODDSET wird das Ziel der Eindämmung der Wettaktivitäten durch das flächendeckende Vertriebsnetz untergraben, indem das Wetten weiter wie eine unbedenkliche Freizeitbeschäftigung vermarktet wird (vgl. die Entscheidungen des VG Neustadt/W.). Hinzu kommt, daß der zugrundeliegende Antrag im Ausgangsverfahren noch vor Erteilung der aktuellen Wettkonzession der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vom 13.12.2004 gestellt, die Antragstellerin jedoch weder vor noch nach der Konzessionsvergabe hierüber informiert wurde. Weder sie noch das europäische Buchmacherunternehmen, an das vermittelt werden sollte, konnten sich daher um eine Konzession bewerben oder Rechtsschutzmöglichkeiten ergreifen.

Ein Artikel von Rechtsanwälten Dr. Ronald Reichert / Wolfram Kessler (Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier).

Die Verfasser sind an dem Verfahren auf Seiten des Klägers beteiligt gewesen.

Kontakt:
Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Mozartstraße 4 - 10
53115 Bonn

Dr. Ronald Reichert [Linked Image]
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de

Rechtsanwalt Hans Wolfram Kessler [Linked Image]
Tel.: +49/ 228/ 7 26 25 128
Fax: +49/ 228/ 7 26 25 99
E-Mail: kessler@redeker.de


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Ein Wort, das hier immer wieder fällt:

Kohärenz = Zusammenhang

bedeutet in diesem Bezug, dass nicht das eine
verboten ( private Sportwetten ) und das andere
erlaubt ( Geldspielautomaten, Pferdewetten,
Oddset in gleicher Weise nach wie vor ) werden kann.







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2008 16:37
Dank an unsere Administratoren, die den durch diesen unsäglichen
Glücksspielstaatsvertrag bedingten erneuten Umzug bewerkstelligt haben.
daumenhoch peace


Die arroganten Staatsmonopolisten, welche unser Forum angreifen,
müssen und werden diesen Kampf verlieren. bloed2


Weiterhin sind hier alle wichtigen Ereignisse mit unserer Sichtweise nachzulesen,
wir lassen uns von dem totalitären Gehabe nicht unterkriegen. hand017


Nachfolgend einige Meldungen der letzten Tage.



BGH verschiebt überraschend Urteil zum staatlichen Lottovertrieb


Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof wird erst am 14. August darüber entscheiden, ob die strenge Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Der Kartellsenat des BGH verschob am Dienstag überraschend den angesetzten Termin für die Urteilsverkündung. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf sagte zur Begründung, in der letzten Senatsberatung seien neue Schwierigkeiten und Zweifel zur Sprache gekommen. Die Sache sei «zu wichtig, um überstürzt zu werden».

Das sogenannte Regionalitätsprinzip besagt, dass die Lottogesellschaften ihre Lotterien und Sportwetten nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten dürfen. Das Bundeskartellamt verlangt eine Lockerung. Der Internetvertrieb der Lottogesellschaften dürfe nicht auf Spielteilnehmer aus ihrem jeweiligen Bundesland beschränken werden, heißt es in einer Verfügung des Kartellamts vom August 2006. Aus Sicht des Kartellamts handelt es sich um eine unzulässige Gebietsaufteilung, die nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht gerechtfertigt werden könne.

Dagegen sind die Lottogesellschaften vorgegangen. Nun soll in letzter Instanz der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerde der Lottogesellschaften entscheiden (KVR 54/07).

(ddp)

© ddp Deutscher Depeschendienst GmbH

Quelle: https://www.dernewsticker.de






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2008 17:09
Kontrolle des Glücksspielmarktes


Als äußerst beunruhigend bezeichnete Wolfram Kuschke, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Hauptausschuss, die aktuelle Entwicklung auf dem Sportwettenmarkt in Nordrhein-Westfalen:

"Der Einbruch der Erlöse aus der staatlichen Sportwette Oddset um fast 19 Prozent im ersten Halbjahr 2008 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag seinen Zweck nicht erfüllt. Es ist offensichtlich, dass nicht weniger gewettet wird, sondern das Geld jetzt nur in privaten Taschen landet. Im Vorfeld der Fussball-EM haben ausländische private Anbieter von Sportwetten massiv in den deutschen Medien geworben.

Man konnte dieser Werbung kaum entgehen. Im Internet findet dies angesichts des baldigen Bundesligastarts derzeit seine Fortsetzung. Es scheint, als würde die schwarz-gelbe Landesregierung das staatliche Monopol nicht mehr durchsetzen können und ihr die Kontrolle des Glücksspielmarktes zunehmend entgleiten.” Vor allem um die Empfänger der Einnahmen aus den staatlichen Glücksspielerlösen mache Kuschke sich Sorgen: "Die Empfänger, die mit diesem Geld viele gute Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport finanzieren, leiden seit Jahren an den rückläufigen Einnahmen.

Bei den meisten ist das Ende der Fahnenstange mittlerweile erreicht. Einen weiteren Rückgang können die meisten nicht mehr verkraften. Hier werden wir über neue Wege der Finanzierung nachdenken müssen.” Der SPD-Politiker erinnerte daran, dass die Landesregierung im Dezember 2007 im Zuge der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages ein neues Verteilungsmodell für die Empfänger der Glücksspielerlöse aus Oddset, Spiel 77, Rubbelloslotterie und KENO beschlossen habe.

"Die Erlöse werden seitdem zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst, aus dem alle Empfänger bedient werden. Die bis dato gültigen Fixbeträge wurden abgeschafft. Der Rückgang der Glücksspielerträge trifft somit alle Empfänger gleichermaßen. Einer Kompensation verweigert sich die CDU/FDP-Koalition aber nach wie vor”, kritisierte Kuschke abschließend.

https://www.spd-web.de


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Inzwischen merkt auch die eine oder andere SPD-Schlafkappe,
dass der Staatsmonopolismus in der Sackgasse gelandet ist. crazy

Natürlich wird die Schuld wie immer bei den anderen gesucht. vogel

Eine "massive Werbung" der privaten Anbieter habe ich nicht bemerkt,
aber für Oddset wurde verbotenerweise stündlich Werbung im Radio gemacht. mad




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2008 17:19


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Kassieren und therapieren


Zocker unter Kontrolle: Die Landesregierung will plötzlich ein Phänomen bekämpfen, für das sie sich bislang kaum interessiert hat - die Spielsucht. Während man dafür hunderttausende Euro ausgibt, werden mit Glücksspiel Millionen verdient.

ERFURT. Heinz Fracke kommt nicht raus. Der Abteilungsleiter aus dem Gesundheitsministerium hat auf der Fachtagung eine halbe Stunde über das Thema Glücksspielsucht geredet. Nun muss er weg, zum nächsten Termin. Doch die große Flügeltür ist abgeschlossen. Fracke klinkt, stutzt und geht dann zur nächsten Tür im Saal. Die ist offen.

Michael Rautenberg dagegen hat lange nach einem Ausweg gesucht. Über zwölf Jahre hinweg hat der Erfurter sein ganzes Geld an Automaten in Spielhallen verzockt. Seine Ehe ging in die Brüche. Als er sich zwingen will, aufzuhören, klappt das ein paar Tage. Dann legt sich in seinem Kopf ein Schalter um: Er bricht zusammen.

Wie Rautenberg, heute 46, soll künftig anderen Spielsüchtigen geholfen werden. 200 000 Euro will das Land dafür in diesem und im nächsten Jahr ausgeben. Wenig Geld für viele Pläne, sollen damit doch Ursachen der Sucht erforscht, Therapien entwickelt, auf Gefahren aufmerksam gemacht und ein flächendeckendes Hilfsangebot bereitgestellt werden.

Der Kampf gegen die ausufernde Zockerei kommt als verantwortungsbewusste Wohltat daher. Doch vor allem ist er eine große Show. Es gebe, stellte das Gesundheitsministerium jüngst in einem internen Papier fest, nicht einmal verlässliche Angaben über die tatsächliche Zahl der Glücksspielsüchtigen - groben Schätzungen zufolge sind es etwa 8000 Menschen.

Die Entdeckung der Spielsucht verdankt der Freistaat auch weniger Medizinern als vielmehr den Juristen: Vor zwei Jahren musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob privaten Sportwetten-Anbietern weiterhin das Geschäft verboten werden dürfe. Das Verbot, urteilten die Richter, sei eigentlich nicht zulässig. Gerechtfertigt sei das Staatsmonopol nur, wenn es konsequent auf die Bekämpfung der Sucht ausgerichtet sei.

Diese Sonderregel nutzt Thüringen seither aus und hat sich mit den anderen Bundesländern auf einen Staatsvertrag geeinigt, der Suchtprävention zur Vorgabe macht und Hilfsangebote vorschreibt - zugleich aber auch das Monopol sichert und die private Konkurrenz ausbremst.

Dass nun gewissermaßen der Dealer verspricht, die Junkies zu heilen, weist Heinz Fracke von sich: Die Menschen hätten einen natürlichen Spieltrieb und der lasse sich nicht unterdrücken. Das Bedürfnis müsse also in geordnete Bahnen gelenkt werden. Tatsächlich aber, heißt es unter der Hand aus Frackes Behörde über die wahre Motivation, müsse man vor allem den Gerichten beweisen, wie ernst man den Kampf gegen die Spielsucht führe. Schließlich kassiert das Land Jahr für Jahr zweistellige Millionenbeträge an Steuern und Abgaben von Spielcasino und Lottogesellschaft.

Heuchelei im Anti-Sucht-Feldzug will aber auch Lotto-Sprecherin Andrea Bühner nicht erkennen. Hardcore-Zocker spielen kein Lotto, argumentiert sie. "Lotto ist langweilig."

Nach seinem Zusammenbruch hat sich Michael Rautenberg in eine Klinik einweisen lassen. In Gesprächsrunden mit Alkoholikern stellte er fest: "Ich spiele aus ähnlichen Gründen wie die trinken." Er macht eine Therapie. Und was ist heute mit Automaten, dem Blinken, Klingeln und Klimpern? "Erst hat mich das angezogen, dann habe ich es gehasst, inzwischen ist es mir egal."

08.07.2008 Von Michael WASNER

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2008 17:39
Hält das dänische Glücksspielmonopol?


Von Lisa Horn

Die Monopolstellung der "Danske Spil" in Dänemark wackelt, denn es gibt nicht nur seitens der Europäischen Kommission Kritik, sondern auch von politischer Seite ist der Monopolstatus nicht mehr unumstritten. Jetzt hat sich auch noch der Fernsehkanal "TV2" in die Debatte eingeschaltet und ist in den dänischen Glücksspielmarkt eingestiegen.

Der EU-Binnenmarkt Kommisar, Charlie McCreevy, hat ein Gutachten über das dänische Glücksspielmonopol erstellen lassen. Das Ergebnis ist ein Aufruf auf Abänderung der Gesetze, sonst würde sich Dänemark vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Vorwurf von wirtschaftlichen Bevorzugungspraktiken konfrontiert sehen. Grund dafür war die Überlegung Dänemarks eine Art UIGEA einzurichten. Das würde heißen, dass jegliche finanzielle Transaktionen im Bezug auf Online-Glücksspiel außerhalb von Dänemark gekappt und verboten würden. Derzeit spielen viele Dänen Online Poker und das nicht vornehmlich über "Danske Spiel", sondern meist ausländische Online-Anbieter.

Der dänische Finanzminister Kristian Jensen reagiert prompt auf die Situation und hat eine mögliche Lockerung des Monopols angekündigt. Gegenüber den Medien meint er, dass er sich über den Mangel des Monopols durchaus bewusst sei, dass es nicht die Lösung sei und eine staatliche Regulierung wohl der bessere Weg sei. Vor allem die Steuern, die dem Staat durch illegales Glücksspiel entgehen würden, bereiten ihm Kopfzerbrechen. Die Glücksspielindustrie begrüßt diesen Schritt in Richtung Öffnung, der Vorschlag von Jensen ist aber noch nicht parlamentarisch beschlossen.

Ähnlich wie in Österreich fallen Glücksspiele, die Können und Strategie erfordern, nicht unter das dänische Glücksspielmonopol. Dieses gesetzliche Schlupfloch hat sich nun der nationale Fernsehsender TV2 zunutze gemacht. Gegenüber der "Copenhagen Post" meint der TV2-Geschäftsführer Lars Bernt: "Wir haben uns die Gesetzmäßigkeiten genau angesehen und festgestellt, dass Glücksspiele, die nicht nur von Glück und Zufall bestimmt sind, nicht unter das Monopol fallen." Das hat das Unternehmen veranlasst auf seiner Website https://spil2.tv2.dk/ Spiele wie Poker, Bridge, Schach oder Sudoku anzubieten. Die Besucher der Site können sich registrieren und ein Cash-Konto anlegen und übertreten dabei kein Gesetz.

Der Release der Site stößt zwar bei "Danske Spil" auf Kritik, nicht jedoch auf politischer Ebene, denn Finanzminister Jensen verweist ausdrücklich darauf, dass TV2 kein Glücksspiel propagiere bzw. anbiete, sondern Spiele bei denen der Wettkampf im Vordergrund stünde. Aufgrund der Gesetzte kann Jensen auch nicht anders reagieren, denn TV2 bewegt sich in einer Grauzone, die nicht belangt werden kann.

Wird der Antrag von Jensen parlamentarisch abgesegnet und würde Dänemarks Monopol wirklich fallen, der Markt somit auch für ausländische Anbieter - in einer regulierten Art und Weise – geöffnet werden, würde sich ein weites und lukratives Geschäftsfeld eröffnen. Immerhin liegen die jährlichen Umsätze im Segment Glücksspiel in Dänemark bei geschätzten € 150 Millionen.

Quelle: https://de.pokernews.com/



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2008 17:43


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Glücksspiele

Nordwest Lotto und Toto Schleswig-Holstein meldet Umsatzeinbußen bei Oddset


Das Geld fließt ins Ausland


Die Geschäfte mit den Sportwetten gehen seit Einführung der (kostenlosen) Kundenkarte erheblich zurück.

Von Hans-Eckart Jaeger

Norderstedt -
"Was kann ich für Sie tun", fragt Dieter Frey (59). Vor dem Tresen im Tabakgeschäft Haack im Herold-Center steht Michael K. Er will eine Sportwette abgeben und hat mehrere Felder auf einem Oddsetschein angekreuzt. "Es tut mir leid", sagt Dieter Frey. "Sie müssen erst eine Kundenkarte beantragen. Das ist kostenlos."

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zur Spielsuchtpräventation ist die Teilnahme an Sportwetten Oddset und Toto (6 aus 45) sowie an der täglich ausgespielten Lotterie Keno in einer Annahmestelle von Nordwest Lotto und Toto nur dann noch möglich, wer im Besitz einer sogenannten Lotto-Card ist.

Wonach wird auf dem Formular gefragt?: Name, Geburtsdatum, Straße, Wohnort, Telefonnummer, Kontonummer, Name des Kreditinstitutes, Bankleitzahl, Datum und Unterschrift - alles muss ausgefüllt werden, sonst darf nicht gewettet werden. Auch der Personalausweis gehört auf den Tresen.

Michael K. lehnt höflich ab und verlässt das Geschäft.

"Das Geschäft mit den Sportwetten ist härter geworden und eindeutig rückläufig", sagt Dieter Frey. Um gegenzusteuern, rät Nordwest-Lotto-Sprecher Klaus Scharrenberg (Kiel): "Wir wollen, dass die Mitarbeiter der Annahmestellen eine beratende Tätigkeit übernehmen, Wetten nicht um jeden Preis verkaufen."

Die jüngsten Umsatzzahlen für Schleswig-Holstein sind, was die staatlichen Sportwetten-Einnahmen betrifft, in der Tat alarmierend: Das Minus bei Oddset, Toto und Keno betrug im ersten Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahr 38 Prozent (1,8 Millionen Euro).

Zum Vergleich: In Hamburg wurden knapp 19 Prozent weniger verwettet. Scharrenbergs Kollegin Birte Engelken von Nordwest Lotto und Toto am Überseering in Hamburg sagt: "Die Lottoannahmestellen in der Hansestadt haben sich anfangs sehr schwer getan, den Kunden die Lotto-Card zu vermitteln. Die Umsätze brachen sofort ein."

Klaus Scharrenberg warnt allerdings davor, den Umsatzrückgang allein wegen der Sportwetten festzumachen: "Wir müssen das Problem globaler angehen."

Die staatlichen Lottogesellschaften, so will es das Gesetz, dürfen keine Eigenwerbung mehr betreiben. Auf den Broschüren heißt es: "Lotterien und Wetten sind Glücksspiele. Lassen Sie das Spielen nicht zur Sucht werden!" Und weiter: "Die Teilnahme am Spiel- und Wettgeschäft ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig." Mit solchen Formalien gibt sich die (private) Konkurrenz nicht ab. In den letzten Jahren sind Zigtausende von Wettläden wie Pilze aus dem Boden geschossen. Ihre Geschäfte gelten als illegal, aber sie finden Gesetzeslücken. Entweder seien sie an konsessionierte Anbieter von Sportwetten im EU-Ausland gebunden (und leben von Provisionszahlungen) oder sie hätten noch eine Erlaubnis aus DDR-Zeiten. Die Richter in den 16 Bundesländern haben bis heute unterschiedliche Urteile verkündet, und deshalb machen die "Privaten" munter weiter. "Betfair" meldete gerade eine Millionen registrierte Kunden. Übers Internet bieten Wettvermittler meist wesentlich höhere Quoten wie staatliche Anbieter.

Im Wettladen am Herold-Center, nur einige Schritte von der Polizeistation entfernt, herrscht gute Laune. Michael K. tritt ein und fragt nach Sportwetten. "Klar", antwortet einer der Mitarbeiter, "bei uns brauchen Sie keine Kundenkarte."

erschienen am 10. Juli 2008



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2008 17:48
OVG Lüneburg setzt Hauptsacheverfahren zur privaten Sportwettvermittlung bis zu einer einschlägigen Entscheidung des EuGH aus


Essen (OTS). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 08.07.2008 (Az. 11 MC 489/07 und 11 MC 71/08) sowohl im Eilverfahren als auch in der Hauptsache zur privaten Sportwettvermittlung in Niedersachsen aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 1.1.2008 entschieden.

In der Hauptsache hat das Lüneburger Gericht die Entscheidung vertagt, um eine einschlägige Entscheidung des EuGH abzuwarten. Begründet wurde dies in der mündlichen Verhandlung damit, dass es überwiegend dafür spreche, dass der Glückspielmarkt insgesamt schlüssig geregelt sein müsse. Der EuGH wird über diese sogenannte Kohärenz aber bald entscheiden. Ob die niedersächsische Gesetzeslage diese Stimmigkeit aufweise, müsse anschließend im weiteren Hauptsacheverfahren geprüft werden. Namentlich angesprochen hat das OVG insoweit die gesetzlichen Regelungen zu den ebenfalls privaten Geldspielautomaten und den privatisierten Spielbanken.

Den Eilantrag des in Osnabrück tätigen Buchmachers und Mitglied des Deutschen Buchmacherverbandes (DBV), Henry Kalkmann, ihm als privaten Sportwettvermittler bis dahin vorläufig die Betätigung weiter zu gestatten, hat das Oberverwaltungsgericht indessen abgewiesen.

Aus Sicht des Deutschen Buchmacherverbandes ist die damit entstandene Lage rechtsstaatlich unbefriedigend. Trotz ernster Zweifel an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Vorgehens gestattet das OVG dem Land, vollendete Tatsachen zu schaffen.

"Die Situation erinnert an diejenige im Frühjahr 2005", so Vorstandssprecher Dr. Norman Albers. "Auch damals sah sich das Innenministerium vom OVG Lüneburg bestätigt. Ein Jahr später wurde die seinerzeitige Rechtslage allerdings vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig kassiert."

Der betroffene Buchmacher Henry Kalkmann ergänzt: "Dieses zweideutige "sowohl als auch" versteht kein Mensch mehr. Die Kunden können übrigens völlig legal im Internet bei Sportwetten **** oder bei bwin in Sachsen wetten. Ich werde mein Wettbüro in Osnabrück nun schließen, weil es nur für Pferdewetten nicht rentabel ist."

Quelle: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.



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Viel Staatsjustiz sitzt in den Oberverwaltungsgerichten. frown







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/07/2008 05:42


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Studie: Rund 100 000 Deutsche sind glücksspielsüchtig


Köln (dpa/tmn) - Etwa 100 000 Menschen in Deutschland sind nach einer Schätzung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung süchtig nach Glücksspiel. Und etwa 225 000 weitere Glücksspieler sind möglicherweise von einer Sucht bedroht.

Wie die Bundeszentrale in Köln mitteilt, basiert die Schätzung auf einer Studie, für die gut 10 000 Bundesbürger im Alter zwischen 16 und 65 Jahren nach ihrem Glücksspielverhalten befragt wurden.

Von den Teilnehmern gaben 60 Prozent der Männer und die Hälfte der Frauen an, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten ein oder mehr Glücksspiele gespielt hatten. Mehr als ein Drittel der Befragten (36 Prozent) hatte sein Glück bei «6 aus 49» und mehr als Viertel (28 Prozent) bei Lottospielen wie «Spiel 77» oder «Super 6» versucht. Bei 0,2 Prozent der Befragten vermuteten die Autoren der Studie eine Glücksspielsucht, 0,4 Prozent der Teilnehmern attestierten sie ein problematisches Glücksspielverhalten.

«Im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen sind von pathologischer Glücksspielsucht bisher nur relativ wenige Personen betroffen», sagt die Direktorin der Bundeszentrale, Prof. Elisabeth Pott. Sorge bereitet aber die Ausbreitung des Poker-Spielens und die Zunahme von Glücksspielangeboten im Internet. Von diesen Angeboten fühlten sich in nicht unerheblichem Maße Jugendliche angezogen, die nach dem Jugendschutz keinen Zugang zum Glücksspiel haben dürfen, so Prof. Pott.

Quelle


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Die Unverhältnismäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags in der gegenwärtigen Fassung
wird überdeutlich, wenn man bedenkt, dass etwa 80 % der Spielsüchtigen
vor Geldspielautomaten hocken, welche weiterhin vom Staat gefördert werden.







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/07/2008 14:31


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Schwere Lage

Staatslotterie verliert an Boden

VON WILLI FELDGEN, 10.07.08, 20:46h

West-Lotto in NRW erwartet wegen aggressiver „kommerzieller“ Wettbewerber 2008 einen Einbruch von fünf Prozent. Verantwortlich ist ein Urteil von 2006, das die oberste Priorität der Bekämpfung der Spielsucht einräumt.

DÜSSELDORF - Für die staatlichen Lotterieunternehmen ist die Lage seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 deutlich schwieriger geworden. Seitdem ist es nicht mehr ihre erste Aufgabe, mit den erlaubten Spielen Marktanteile zu gewinnen. Stattdessen hat die Bekämpfung der Spielsucht oberste Priorität. Einschränkungen bei Werbung und Vertrieb wirkten sich negativ auf den Umsatz aus, sagte der Chef der Westdeutschen Lotterie (West-Lotto), Winfried Wortmann, in Düsseldorf.

Zusätzlich erschwert werde die Situation dadurch, dass sich „kommerzielle“ Anbieter nicht immer an diese verschärften Regelungen hielten und ihre Umsätze mit zum Teil massivem Werbeaufwand steigerten. Schließungen illegaler Anbieter würden wegen Unsicherheiten bei den Verwaltungsgerichten seit einiger Zeit nicht mehr vorgenommen. Wachsende Konkurrenz erwachse den staatlichen Lotterien etwa aus Glücksspielen wie Poker, Casino-Spielen im Internet und Telefon-spielen im Fernsehen.

Unter dem Strich ging der Umsatz von West-Lotto 2007 um 2,4 Prozent auf gut 1,7 Milliarden Euro zurück. 853 Millionen wurden an die Spieler ausgeschüttet. 303 Millionen flossen als Steuer an das Land NRW. Weitere 330 Millionen Euro kann das Land als Konzessionsabgabe für gesetzlich festgelegte Zwecke verwenden. Knapp 78 Millionen Euro gingen schließlich direkt an einen Kreis von 21 gemeinnützigen Empfängern - die größten von ihnen sind der Landessportbund (29,5 Millionen Euro) und die Kunststiftung NRW (6,8 Millionen Euro).

Profitiert hat West-Lotto vom Super-Jackpot in Höhe von 43 Millionen Euro Ende 2007, der für erhebliche Zusatzeinnahmen sorgte. Insgesamt wurden von West-Lotto im vergangenen Jahr 146 Millionen Spielaufträge mit einem durchschnittlichen Einsatz von elf bis zwölf Euro abgewickelt. Angesichts des schwierigen Umfelds sei das Ergebnis „befriedigend“, sagte Wortmann. Stärker als bei dem Unternehmen selbst habe sich der Umsatzrückgang bei den Annahmestellen als Vertragspartner ausgewirkt. Hier sei parallel zu den Wetteinsätzen auch der Umsatz mit Tabakwaren und Zeitschriften zurückgegangen. Als kleinen Ausgleich dafür zahlt West-Lotto den Inhabern der knapp 4000 Annahmestellen in den nächsten Tagen jeweils 300 Euro. Im ersten Halbjahr 2008 verzeichnete West-Lotto einen weiteren Umsatzrückgang um fünf Prozent. Wortmann rechnet damit, dass dies auch der Wert für das Gesamtjahr bleiben wird. Komme es allerdings erneut zu einem Super-Jackpot in der Größenordnung des vergangenen Jahres, könne der Umsatz gegenüber 2007 gehalten werden.


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Zitat
Verantwortlich ist ein Urteil von 2006, das die oberste Priorität der Bekämpfung der Spielsucht einräumt.



Das Urteil ließ den Staatsmonopolisten die Wahl und sie haben sich für das Falsche entschieden.

Jetzt das Bundesverfassungsgericht verantwortlich zu machen ist reine Desinformation!




Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2008 08:14
Verwaltungsgericht Berlin hebt Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen Sportwettenvermittler auf: Staatliches Monopol faktisch beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte in den letzten Monaten bereits in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes rundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag geäußert und daher von Untersagungsverfügungen betroffenen
Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt (siehe Sportwettenrecht aktuell Nr. 102). Nunmehr hob das VG Berlin auch in der Hauptsache die Untersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin als rechtswidrig auf (Urteil vom 7. Juli 2008, Az. VG 35 A 167.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de ) vertretene Kläger kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.

Das neue Urteil betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Die genauen Urteilsgründe stehen noch aus. Das Gericht hatte allerdings - wie berichtet - bereits in dem Vollstreckungsschutzverfahren erhebliche Bedenken geäußert, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Das VG Berlin hat die Berufung gegen dieses Urteil ausdrücklich zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hat. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, mit der der Glücksspielstaatsvertrag für rechtlich nicht haltbar erklärt wird, ist davon auszugehen, dass das Land Berlin dieses Rechtsmittel einlegen wird. Bis auf Weiteres ist das staatliche Monopol jedoch faktisch beendet, da der Sportwettenmarkt in Berlin nicht mehr – wie bisher – gegenüber staatlich zugelassenen Buchmachern aus anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschottet werden kann.

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2008 12:20
Glücksspiel in Deutschland

Kein Glück im Spiel

Deutsche Spielbanken stehen kurz vor dem Ruin und staatliche Glücksspiel-Veranstalter verlieren rasant Kunden an private oder illegale Konkurrenten. Nur das klassische Lotto rechnet sich noch.

Von Klaus Ott

Deutschlands Spielbanken locken mit gepflegter Unterhaltung, edlen Getränken und hohen Gewinnen. In Garmisch-Partenkirchen treten Künstler, Artisten und Musiker auf. Das Casino in Westerland auf Sylt spendiert jeden Mittwoch den weiblichen Besuchern ein Glas Sekt.

Die Gäste lässt das kalt, sie bleiben trotzdem fern. "Wir sind an mehreren Standorten in große Not geraten", sagt Matthias Hein, Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Spielbanken. "Wir können dort die Gehälter nicht mehr aus dem laufenden Betrieb zahlen." Die Gesellschafter, eine Staatsbank und private Investoren, müssten Kapital zuschießen.

Spielbanken vor der Pleite

Das nördlichste Bundesland ist kein Einzelfall. Quer durch die Republik sinken die Umsätze drastisch. Jedes dritte der insgesamt 63 Casinos sei "massiv unter Druck", sagt Hein, der auch die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Spielbanken leitet. Die Finanzminister der Bundesländer müssten die Abgaben senken, sonst bleibe nichts anderes übrig, als Personal zu entlassen oder gar Standorte zu schließen.

In Sachsen-Anhalt musste das Land den Casinos sogar schon Zuschüsse gewähren, um Insolvenzen zu vermeiden. Eine Spielbank, die pleiteginge, das wäre mehr als ungewöhnlich. Normalerweise schaffen es nur spielsüchtige Besucher, Haus und Hof zu verzocken.

Rauchverbot vertreibt Gäste

Drei Gründe nennt Hein für die Misere der vom Staat oder privaten Investoren betriebenen Casinos. Das Rauchverbot, das viele Gäste vertreibe. Die zusätzlichen Ausweiskontrollen, die seit Jahresanfang gelten und helfen sollen, labile Zocker herauszufiltern, bevor die ihr Vermögen verlieren. Und die abflauende Konjunktur.

Der Spielerschutz sei wichtig, sagt Hein, doch der Staat agiere inkonsequent. Die Gäste wanderten in die Spielhallen ab, ins Internet, oder in irgendwelche Hinterzimmer, in denen verbotenerweise um Geld gepokert werde. "Darum kümmern sich die Behörden kaum", klagt der Chef der Arbeitsgemeinschaft der Spielbanken.

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Sportwetten, Casinos und Klassenlotterien sind die großen Verlierer der neuen Verordnungen.
Grafik: SZ


Der Staat, das sind in diesem Fall die 16 Bundesländer, die das Glücksspiel in Deutschland regeln und vielfach auch gleich selbst veranstalten. Mit Lotto und Toto, der Glücksspirale und Klassenlotterien, und eben auch in Casinos. Zum 1. Januar 2008 haben die Länder neue Spielregeln erlassen, die den Verbraucherschutz stärken sollen.

Klassenlotterien kämpfen ums Überleben

Teilweise war das auch nötig, weil viele Casinos ihre Gäste unzureichend kontrollierten oder die Klassenlotterien Bürger mit unerwünschten Werbeanrufen zuhause nervten. Vor allem aber wollten die Ministerpräsidenten ihr ertragreiches Monopol bei Lotto und anderen Angeboten schützen. Dieses Monopol ist nur zulässig, wenn es den Ländern nicht darum geht, die eigenen Bürger zum Tippen und Zocken zu verführen, um sie abzukassieren.

Sondern wenn der Schutz vor der Spielsucht im Vordergrund steht. So hatte es das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ministerpräsidenten mussten handeln - und haben nicht nur nach Heins Ansicht das "Kind mit dem Bad ausgeschüttet".

Ums Überleben kämpfen auch die von den Ländern getragenen Klassenlotterien in Süd- und Norddeutschland, die SKL und die NKL. "Wir erreichen unsere Kunden nicht mehr", sagt NKL-Vorstand Jan Christiansen. "Unsere Existenz ist gefährdet." Nicht nur der Losverkauf per Telefon wurde verboten. Die Klassenlotterien dürfen auch nicht mehr im Fernsehen werben.

Mit 30 Prozent weniger Einnahmen rechnet die NKL im laufenden Geschäftsjahr. 15 Prozent hat die SKL bislang verloren. SKL-Direktor Gerhard Rombach befürchtet, dass auf Dauer ebenfalls 30 Prozent fehlen, wie bei der NKL. Schwer getroffen sind auch Oddset und Toto, die beiden Sportwettangebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), den die staatlichen Lottogesellschaften der 16 Länder bilden. Die Werbung für Oddset wurde eingeschränkt.

Und wer beim Staat auf den Ausgang von Fußballspielen tippt, muss sich nun registrieren lassen. Gewettet werden darf nur noch mit Kundenkarte. Das mögen viele Sportfans nicht, sie tippen lieber per Internet bei privaten Anbietern wie Bwin, die höhere Gewinne offerieren.

Nur die Erlöse beim Lotto sind stabil

"Kommt es zu keiner Korrektur, dann wird Oddset auf Dauer wohl keine Chance mehr haben", sagt Theo Zwanziger, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der DFB-Chef verlangt von den Ministerpräsidenten, dass sie die Regeln ändern (Kasten). Die Suchtgefahr bei Sportwetten sei nicht so groß wie bei den Spielbanken.

Einigermaßen stabil sind nur noch die Erlöse beim klassischen Lotto, den beiden Zusatzlotterien Super 6 und Spiel 77 sowie bei der Glücksspirale. Hier hat sich für die Kunden wenig geändert. Lotto bringt den Ländern auch das meiste Geld, vor allem diese Einnahmequelle soll erhalten werden.

Würde der Staat beispielsweise den Sportwettenmarkt für private Konkurrenten offiziell öffnen, dann ließen wohl auch Anträge auf Zulassung kommerzieller Lotto-Veranstalter nicht lange auf sich warten. Zumindest wird das in manchen Ländern und Lottogesellschaften geargwöhnt.

Hier werde offenbar auf Zeit gespielt, glaubt DFB-Chef Zwanziger, um das Lottomonopol zu schützen. Das gehe zu Lasten der Sportverbände. "Auch wir haben den Kollateralschaden", schließt sich Spielbankensprecher Hein an.

Deutlich mehr als vier Milliarden Euro im Jahr haben die Länder lange Zeit an Steuern und Abgaben bei den eigenen Glücksspielen kassiert. 2008 dürften es deutlicher weniger als vier Milliarden Euro werden. Die Casinos, die Klassenlotterien und die Sportwetten werfen immer weniger ab. Doch Friedhelm Repnik, Chef der Lottogesellschaft in Stuttgart und Sprecher des Deutschen Lotto-und Toto-Blocks, ist zuversichtlich, dass sich das staatliche Glücksspielmonopol retten lässt. Es müsse von den Behörden nur konsequent durchgesetzt werden.

(SZ vom 12.07.2008/jkr)

Quelle



Zitat
Würde der Staat beispielsweise den Sportwettenmarkt für private Konkurrenten offiziell öffnen, dann ließen wohl auch Anträge auf Zulassung kommerzieller Lotto-Veranstalter nicht lange auf sich warten. Zumindest wird das in manchen Ländern und Lottogesellschaften geargwöhnt.



Man erinnere sich:

Die EU-Kommission wollte den Schutz des Lotto-Monopols im Gegenzug
zur Öffnung beim Sportwettenmarkt gewährleisten.

Dies wurde jedoch von den uneinsichtigen Staatsmonopolisten abgelehnt! nono

Und Dummschwätzer Repnik möchte die Staatsanwaltschaft
mit über einer Million Verfahren gegen Spieler im Internet lahmlegen. vogel





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2008 12:30
OLG Karlsruhe weist Revision der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe als unbegründet zurück


Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich der ständigen Rechtsprechung angeschlossen, wonach die grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung an einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher während der Übergangszeit nicht strafbar war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte einen Sportwettenvermittler, der Wetten für ein in Malta staatlich konzessioniertes Buchmacherunternehmen vermittelt hat, aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die dagegen eingelegte Revision hat das OLG Karlsruhe nunmehr als unbegründet verworfen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf sowohl Verfassungs-sowie Europarechtlichen Überlegungen. Es führte in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass es auf die angebliche Umsetzung der Maßgaben der staatlichen Lottogesellschaft weder aus Verfassungs- noch Europarechtlicher Sicht ankomme. Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.06.2006 erkannte Regelungsdefizit könne im Strafrecht durch Handeln Dritter (hier die Lottogesellschaft) nicht beseitigt werden, Art. 103 II, 104 GG. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH könne auch ein Europarechtliches Regelungsdefizit nur durch neue Europarechtskonforme Gesetze geheilt werden und nicht durch bloßes Verwaltungshandeln. Somit scheide eine Strafbarkeit aus, weil § 284 StGB kein Verfassungs- und Europarechtswidriges Staatsmonopol schützen könne.

Sobald die Urteilsgründe schriftlich vorliegen, wird die Entscheidung auf der Homepage www.vewu.de veröffentlicht.

Das Verfahren wurde auf Seiten der Verteidigung durch Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführt.

Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
Amalienbadstrasse 36/ Haus 32
Tel.: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
pawlik@ra-pawlik.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/07/2008 10:38
Ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Bahr, Hamburg, gibt es über diesen Link:


http://www.juraforum.de/jura/specials/special/id/198928/




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/07/2008 16:53
TV-Lotterien

Verbotenes Glück

Hilfsaktionen wie "Ein Platz an der Sonne" oder "Aktion Mensch" machen Menschen glücklich. Doch nun sind gemeinnützige Fernsehlotterien in ARD und ZDF gefährdet - durch ein Verbot der Bundesländer.

Von Klaus Ott

Glückliche Menschen sind in fast jedem Werbespot im Fernsehen zu sehen. Die Firmen, die dort ihre Produkte anpreisen, wollen mit Hilfe lächelnder Schauspieler die Verkaufszahlen steigern.

Das ist der Werbealltag, an den sich die Zuschauer längst gewöhnt haben. Einige Spots mit besonders strahlenden Gesichtern sind in den vergangenen Jahren dennoch immer wieder aufgefallen. Denn dieses Glück war nicht gespielt. Die kurzen Filme zeigten zum Beispiel Behinderte, die sich darüber freuten, wie Hilfsaktionen ihr Leben erleichterten. Und die andere Menschen sogar zum Jubeln brachten, indem sie ihnen tolle Preise nach Hause brachten, gewonnen bei den gemeinnützigen Fernsehlotterien "Ein Platz an der Sonne" (ARD) und "Aktion Mensch" (ZDF).

Seit Anfang des Jahres sind diese Spots aber weitgehend vom Bildschirm verbannt. Diese Szenen verleiteten "zu stark zum Glücksspiel", hat die ARD-Fernsehlotterie nach ihren Angaben von den Bundesländern mitgeteilt bekommen. Nur einen einzigen, stark überarbeiteten Spot dürfe man noch senden. Die Länder beaufsichtigen Lotto und Toto, Sportwetten und Casinos, und sind somit auch für die beiden TV-Lotterien zuständig.

Die Aktion Mensch leidet gar unter einem vollständigem TV-Verbot. "Die Lotterieaufsicht der Länder genehmigt uns derzeit keine Fernsehspots mehr", klagt Geschäftsführer Dieter Gutschick. Die Spots seien zu emotional, laute der Einwand. "Wir hängen in der Luft", sagt Gutschick. "Wir befürchten erhebliche Rückgänge beim Losverkauf." Genauso dramatisch ist die Lage auch bei der ARD-Fernsehlotterie. Deren Chef Christian Kipper sagt, das Vorgehen der Länder "stellt unser Geschäftsmodell infrage".

Chef denkt an Klage

Dieses Geschäftsmodell funktioniert normalerweise ganz einfach. Die beiden TV-Lotterien verkaufen dank der TV-Werbung und Shows wie "Wetten dass ...?" jährlich für mehr als eine halbe Milliarde Euro Lose. Der größte Teil der Erlöse fließt in die Kinder- und Jugendhilfe, oder kommt alten Leuten und Behinderten zugute. Rund ein Drittel der Einnahmen wird als Gewinn ausgeschüttet, als Preise gibt es etwa Bargeld oder gar Eigenheime. Auch die Bundesländer kassieren mit, sie streichen eine Lotteriesteuer ein. Die Organisation und Verwaltung der beiden TV-Lotterien kostet das wenigste Geld. Getragen werden die TV-Lotterien von ARD und ZDF sowie Hilfsorganisationen wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Caritasverband oder dem Roten Kreuz.

Jahrzehntelang ging das gut. Aus der früheren "Aktion Sorgenkind" wurde die Aktion Mensch; die beiden TV-Lotterien haben zusammen schon mehrere Milliarden Euro für soziale Zwecke eingespielt. Doch nun ist der Platz an der Sonne in großer Gefahr. Die 16 Bundesländer haben ein neues Glücksspielrecht erlassen, das seit Anfang 2008 gilt und die Bürger davor schützen soll, ihr Geld zu verzocken.

100.000 Spielsüchtige soll es in Deutschland geben. Einige von ihnen haben ausgerechnet in Casinos, die den Ländern gehören, Haus und Hof verloren. Nun gibt sich der Staat ganz streng und untersagt unter anderem TV-Werbung für Glücksspiele. Von 2009 an dürfen auch keine Lose mehr über das Internet verkauft werden. Die neuen Auflagen gefährden die beiden gemeinnützigen TV-Lotterien, was Gutschick, der Chef der Aktion Mensch, überhaupt nicht verstehen kann. "Wer bei uns Lose bestellt, wird bestimmt nicht süchtig."

Offiziell sind die beiden TV-Lotterien nach Angaben von Gutschick vom TV-Werbeverbot befreit. Die Lotterieaufsicht der Länder schreite trotzdem ein, rügt der Chef der Aktion Mensch. "Wir haben die Ministerpräsidenten um Unterstützung gebeten, die ist uns dann auch zugesagt worden." Doch auf der Beamtenebene werde das nicht umgesetzt. "Wenn die TV-Werbung weiter verboten bleibt, müssen wir vor Gericht gehen."

Große Sorgen bereite auch die Absicht der Länder, den Losverkauf über das Internet zu untersagen. Das sei ein wichtiger Vertriebsweg für die Aktion Mensch. Das geplante Internet-Verbot sei "überzogen und verfassungswidrig", kritisiert Gutschick. "Unsere Kunden zocken ja nicht über das Internet."

Größte Probleme befürchtet auch Kipper, der Chef der ARD-Fernsehlotterie. Blieben die Länder bei ihrer Haltung, "wäre unser Auftrag stark gefährdet, möglichst viele Fördermittel zur Verfügung zu stellen". "Das kann doch nicht wirklich gewollt sein?", sagt Kipper. Der Staat müsse froh sein über das Engagement der TV-Lotterien, statt ihnen das Leben schwer zu machen. "Wenn wir unsere Leistung einschränken müssen, wären die hilfebedürftigen Menschen in erster Linie die Leidtragenden."

(SZ vom 14.07.2008/cag)

Quelle



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Die spinnen, die Staatsmonopolisten. vogel









Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/07/2008 17:02
Hohe Hürden für Glücksspiele im Internet


Von Florian Oertel
14. Juli 2008, 09:17

Berlin (dpa/tmn) - Lotto im Internet? Von den staatlichen Lottogesellschaften in Deutschland ermöglichen momentan die wenigsten das Spielen übers Netz. Auch Wetten oder Pokerpartien sind nur mit Einschränkungen möglich.

«Lotto wird in Deutschland von den 16 Landeslotteriegesellschaften veranstaltet», erläutert Martin Jaschinski, Rechtsanwalt und Experte für Glücksspielrecht aus Berlin. Nur die Gesellschaften Bayerns, Niedersachsens und Hamburgs boten zuletzt das Spielen übers Netz an. Dabei dürfen die Spieler ihren Tipp nur bei der Gesellschaft ihres eigenen Bundeslandes abgeben. Daher können viele Deutsche nicht mitspielen - sie müssen den Umweg über Vermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx gehen. «Die sind so eine Art Makler und vermitteln Verträge zwischen Spielern und Lottogesellschaft», sagt Jaschinski.

Allerdings steht das Internet-Lotto in Deutschland vor dem Aus: «Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2009 sämtliche Glücksspiele im Internet unzulässig sind», erläutert Klaus Sattler von der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg in Stuttgart, im Deutschen Lotto- und Totoblock derzeit federführend. Bis dahin können die Länder unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Damit will der Staat gegen Glücksspiel- und Wettsucht vorgehen.

Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist demnach bald verboten. Betroffen sind neben Lotto auch Sportwetten. Dennoch können Internetnutzer aus Deutschland weiterhin online auf Sportereignisse tippen: bei Anbietern, die in EU-Staaten wie Malta und Großbritannien eine Lizenz haben. Hier herrscht laut Martin Jaschinski derzeit Rechtsunsicherheit darüber, ob sich diese Spieler der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel schuldig machen.

«Die Spieler dafür zu belangen, wäre für die Staatsanwaltschaften aber sicher eine Sisyphos-Arbeit», so der Rechtsanwalt. Zudem klagen private Wettanbieter derzeit vor Verwaltungsgerichten, weil sie sich benachteiligt sehen. Relativ einfach stellt sich die Situation im Vergleich dazu beim Pokern dar, wie Martin Jaschinski erläutert. Poker sei zumindest nach gängiger Rechtsauffassung ebenfalls ein Glücksspiel. «Damit ist eine Genehmigung für das Online-Pokern gegen Einsatz nötig - und ich wüsste nicht, dass die in Deutschland jemand hat.» Wer das Spiel online anbietet, mache das auf der Basis von «unbeachtlichen» Genehmigungen etwa von Inselstaaten in der Karibik.

© 2008 dpa - Deutsche Presse-Agentur

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/07/2008 17:38
Französischer Staatsrat legt Vereinbarkeit eines Wettmonopols
mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof vor



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Neben den Vorlagen zweier niederländischer Höchstgerichte (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 106 und 107) hat auch der französische Staatsrat (Conseil d'État), in seiner Eigenschaft als oberstes Verwaltungsgericht Frankreichs, die Vereinbarkeit eines Wettmonopols mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 9. Mai 2008, Entscheidung Nr. 287503).

Eingeleitet wurde das Verfahren von dem maltesischen Buchmacher ZEturf (Zeturf Limited), der vom zuständigen französischen Landwirtschaftsministerium am 18. Juli 2005 die Aufhebung einer Rechtsverordnung (decret n° 97-456 vom 5. Mai 1997) begehrte, mit der für den 1930 gegründeten Pferdewettanbieter Pari Mutuel Urbain (PMU) ein Monopol für Pferdewetten festgeschrieben wird. Der in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassene Buchmacher ZEturf argumentierte, dass dieses Wettmonopol nicht mit Europarecht vereinbar sei. Nachdem das Landwirtschaftsministerium nicht reagierte, reichte ZEturf gegen die implizierte Ablehnung am 25. November 2005 beim Conseil d'État Klage ein.

Hintergrund dieses Vorgehens von ZEturf war, dass diesem Buchmacher zunächst vom Paris Tribunal de grande instance mit Entscheidung vom .Juli 2005 verboten worden war, Pferdewetten anzunehmen. Dieses auch in der Berufungsinstanz bestätigte Verbot wurde allerdings vom Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) mit einer vor allem europarechtlich begründeten Grundsatzentscheidung vom 10. Juli 2007 aufgehoben.

Der Conseil d'État beschloss nunmehr die von ZEturf bemängelte Vereinbarkeit des französischen Pferdewettmonopols mit Europarecht dem EuGH gemäß Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen. Hierfür stellte der Conseil d'État dem EuGH zwei Fragen (in Originalfassung siehe unten). Im Wesentlichen erkundigt sich der Staatsrat, ob die in den Artikeln 49 und 50 des EG-Vertrags garantierte Dienstleistungsfreiheit so auszulegen ist, dass sie eine nationale Regelung verbietet, mit der ein Monopolregime zugunsten eines einzigen Anbieter errichtet wird, it dem die Verbrechensbekämpfung und der Schutz der öffentlichen Ordnung in einer effizienteren Weise als durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden soll, wenn ein derartiges Regime mit einer dynamischen Geschäftspolitik des Anbieters verbunden ist, so dass eine zufrieden stellende Verringerung der Gelegenheiten zum Spiel nicht erreicht wird. Ein Aspekt dieser Frage ist die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfende Erforderlichkeit, d.h. die Prüfung von Alternativen zu einer Monopolregelung und die Frage nach milderen Mitteln (entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung der Rechtssache "Liga Portuguesa" - Rs. C-42/07 - diskutierten Rosengren-Urteil). Ein weiterer, schon bislang problematisierter Punkt ist die rechtliche Haltbarkeit eines Monopols, wenn das Monopolunternehmen, wie der hier wirtschaftlich sehr erfolgreich agierende Anbieter PMU, keineswegs die Gelegenheiten zum Spiel einschränken, sondern vielmehr seine Umsätze ausweiten will.

Ergänzend fragt der Conseil d'État mit der zweiten Vorlagefrage, ob bei der Prüfung der Rechtfertigung der Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nur das Online-Angebot oder alle Vertriebsformen zu berücksichtigen sind.

Angesichts nunmehr 15 anhängiger Vorlageverfahren zu Wetten und Glücksspielen (darunter drei durch nationale Höchstgerichte) sowie zahlreicher anstehender Klagen in Vertragsverletzungsverfahren (nach der ersten Klage gegen Spanien wegen der diskriminierenden Besteuerung von Glücksspielgewinnen) ist zu erwarten, dass der EuGH nunmehr die aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend klären wird.

Originalfassung der Vorlagefragen:

1°) Les articles 49 et 50 du traité instituant la communauté européenne doivent-ils être interprétés comme s'opposant à une églementation nationale qui consacre un régime d'exclusivité des paris hippiques hors hippodromes en faveur d'un opérateur unique sans but lucratif laquelle, si elle semble propre à garantir l'objectif de lutte contre la criminalité et ainsi de protection de l'ordre public d'une manière plus efficace que ne le feraient des mesures moins restrictives, s'accompagne pour neutraliser le risque d'émergence de circuits de jeu non autorisés et canaliser les joueurs vers l'offre légale, d'une politique commerciale dynamique de l'opérateur qui n'atteint pas en conséquence complètement l'objectif de réduire les occasions de jeux ?

2°) Convient-il, pour apprécier si une réglementation nationale telle que celle en vigueur en France, qui consacre un régime 'exclusivité de gestion du pari mutuel hors hippodromes en faveur d'un opérateur unique sans but lucratif, contrevient aux articles 49 et 50 du traité instituant la Communauté européenne, d'apprécier l'atteinte à la libre prestations de services du seul point de vue des restrictions apportées à l'offre de paris hippiques en ligne ou de prendre en considération l'ensemble du secteur des paris hippiques quelle que soit la forme sous laquelle ceux ci sont proposés et accessibles aux joueurs ?

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts [Linked Image]
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/07/2008 17:36
Steht Frankreich vor einer Marktliberalisierung?


Von Lisa Horn

Anfang Juni hatten sich der französische Haushaltsminister Eric Woerth mit EU Binnenmarkt Kommissar Charlie McCreevy getroffen. Grund des Aufeinandertreffens war ein Ideen-Austausch im Bezug auf mögliche Gesetzesänderungen, unter anderem war auch das Glücksspiel und das Monopol ein Thema.

Die EU übt schon länger Kritik am französischen Monopol, weil es den freien Handelsbestimmungen der EU widerspricht. Auch Frankreich wurde mit einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof gedroht, falls es seine geltenden Gesetze nicht noch einmal überdenkt. Das dürfte der Anlass für die Aufnahme von ersten Gesprächen zwischen Frankreich und der EU gewesen sein. Laut einem Bericht in der "Financial Times" ist das erste Treffen positiv verlaufen und man konnte sich in seinen Meinungen etwas annähern, einige Eckpunkt festhalten.

Die Pläne von Minister Woerth und EU-Kommissar McCreevy beinhalten eine staatlich kontrollierte Liberalisierung mit Lizenzierungen. Die Server müssten auf französischem Grund und Boden stehen und zugänglich für eine authorisierte Behörde sein. Die technischen Komponenten dürften bei einem tatsächlichen Beschluss aufwendig werden, denn jeder Spieler/in soll nur über einen persönlich zugeordneten PIN Zugangsberechtigungen zu einem Online-Portal erhalten.

Dennoch ist die Technik das geringere Problem als die zusätzlichen Verwaltungskosten. Minister Woerth kann aber darüber nachdenken, wie viele zusätzliche Steuereinnahmen ihm weitere Glücksspielanbieter bringen würden. Bei einer Hochrechnung dürfte sich das Verhältnis zwischen Investition und Gewinn in Richtung Gewinn bewegen.

Die französisch-staatliche Glücksspiel- und Lotteriegesellschaft "Francaises de Jeux" ist die drittgrößte Glücksspielgesellschaft der Welt. Neben der "Francaises de Jeux" gibt es noch ein Tochterunternehmen, das Wetten anbietet. Frankreich macht am Sektor Gambling einen der höchsten Umsätze von ganz Europa. Erst letzte Woche wurden Anteile des Unternehmens verkauft. Für einige Analysten ein Indiz, dass eine Marktliberalisierung bevorstehen könnte.

Sollte es wirklich zu einer Marktöffnung kommen, dann wird die staatliche Gesellschaft weiter bestehen bleiben. Der Unterschied wäre dann nur, dass auch private Anbieter am Markt tätig wären.

Die französische Presse äußert sich geteilt zu den neuen Ideen. Ein Bericht der "La Tribune" betitelt seinen Artikel sogar mit "Online Glücksspiel ist für Kriminalität anfällig".

Schon bald soll es weitere Gespräche geben, um die ersten Überlegungen vielleicht schon bald in die Tat umzusetzen.
Die "European Gaming und Betting Association", die viele große Online-Anbieter als eine Stimme vertritt, kritisiert dennoch, dass es keine exakten Pläne über die nächsten Schritte gäbe und sie daher eine tatsächliche Marktliberalisierung bezweifeln würde.

Quelle: https://de.pokernews.com



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 16:23
Gericht kippt Verbot von Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz


Das vollständige Verbot von Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz ist vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße aufgehoben worden. Wie das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, sind derartige Turniere unter strengen Auflagen künftig wieder zulässig. So darf der Veranstalter keinen Spieleinsatz, sondern allenfalls ein Startgeld von maximal 15 Euro verlangen. Verboten sind zudem Geldpreise für die Sieger, zulässig dagegen Sachpreise im Wert von höchsten 250 Euro.

Rheinland-Pfalz hatte im Frühjahr als bundesweit erstes Land ein völliges Verbot von Pokerturnieren verhängt. Innenminister Karl-Peter Bruch begründete diesen Schritt mit der Gefahr, dass Minderjährige über das Pokerspiel in die Spielsucht abgleiten könnten. Der Stopp von Pokerveranstaltungen sollte zudem einer unkontrollierten Entwicklung des Glücksspielmarktes vorbeugen. Gegen das Verbot hatte eine Veranstalterin von Pokerturnieren geklagt. Die Neustadter Richter ließen die Frage offen, ob es sich bei derartigen Veranstaltungen um illegales Glücksspiel handelt. Entscheidend für die Aufhebung des Verbots sei vielmehr, dass die Veranstalterin in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung betroffen sei und durch das Verbot erhebliche finanzielle Folgen zu tragen habe.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Koblenz möglich. (Aktenzeichen: VG Neustadt/Weinstraße 5 L 592/08.NW)

Quelle







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 16:26
Die Lottoaufsicht hatte das Verbot zuvor ausgesprochen


Hamburg (ddp). Nach dem ZDF übt nun auch die ARD harsche Kritik am Verbot von TV-Spots der gemeinnützigen Fernsehlotterien «Ein Platz an der Sonne» und «Aktion Mensch». NDR-Vizeintendant Arno Beyer sagte am Dienstag in Hamburg auf ddp-Anfrage, die «existenzgefährdenden Auflagen» der Lottoaufsicht seien «absurd».

Er äußerte sich verwundert: «Der Verkauf von Losen, deren Erlös karitativen und sozialen Einrichtungen zugutekommt, führt doch nicht zur Spielsucht.» Die TV-Spots seien für beide Lotterien «entscheidender Bestandteil ihres öffentlichen Auftritts». Die Auflagen gefährdeten deren Auftrag, «möglichst viele Fördermittel für die Kinder-, Jugend-, Senioren- und Krankenhilfe sowie für Behinderteneinrichtungen zur Verfügung zu stellen». ZDF-Sprecher Peter Gruhne hatte bereits am Montag das Vorgehen der Lottoaufsicht als «bedauerlich» bezeichnet. Im Falle der «Aktion Mensch» darf das ZDF keine Werbespots mehr ausstrahlen. Begründet worden sei dies damit, dass die Filme zu emotional seien, hatte «Aktion Mensch»-Geschäftsführer Dieter Gutschick der «Süddeutschen Zeitung» gesagt.

Er kündigte an, vor Gericht zu ziehen, wenn das Verbot aufrecht erhalten bleibe. Der Geschäftsführer der ARD-Fernsehlotterie, Christian Kipper, sagte dem Blatt, ihm sei mitgeteilt worden, die bislang ausgestrahlten Spots verleiteten «zu stark zum Glückspiel».

Die Fernsehlotterien werden von ARD und ZDF sowie karitativen Organisationen wie Arbeiterwohlfahrt und Rotes Kreuz getragen. (ddp)

Quelle: https://www.pr-inside.com



vogel



Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 17:39
Dieser Staat hat derart einen an der Mütze, das geht auf keine Kuhhaut mehr. kackwurst
Verfasst von: Sepp Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 18:09
Wenn das Wim Thoelke noch miterleben müsste vogel wallbash schimpfen

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Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 18:43
Verbot der SKL-Show auf RTL
Jauch wird abgeschaltet
In der SKL-Show konnten Kandidaten Millionengewinne einstreichen. Doch damit ist es nun vorbei. Denn die Show soll gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele verstoßen.
Von Klaus Ott


Günther Jauch hat schon vielen Menschen zu einer Menge Geld verholfen. In den Quizsendungen des beliebten TV-Moderators im Privatsender RTL locken hohe Gewinne. Besonders viel konnten die Kandidaten bislang in der SKL-Show kassieren, die nach ihrem Sponsor benannt ist, der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL).

Diese Sendung biete die einmalige Chance, "auf einen Schlag steinreich" zu werden, verkündet die staatliche Glücksspielgesellschaft seit Jahren. Mehr als ein Dutzend Mitspieler haben inzwischen den Höchstpreis mit nach Hause genommen - fünf Millionen Euro.

Doch nun ist Schluss mit der SKL-Show. Die nächste Sendung, die für den 30. August geplant war, muss ausfallen; und auch danach wird es so schnell wohl keine fünf Millionen Euro mehr zu gewinnen geben.

Deutschlands Medienaufseher haben die Show verboten, weil sie ihrer Ansicht nach gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele verstößt. Das hat die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt. Die NLM ist bei den Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen kontrollieren, für RTL zuständig.


Spektakulärer Eingriff
Die niedersächsische Anstalt beruft sich darauf, dass die Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen nunmehr untersagt ist. Das sehen die neuen Vorschriften vor, die seit Anfang 2008 gelten. Sie wurden von den Bundesländern verfügt, die das Glücksspiel in Deutschland regeln.

Das Verbot der seit zehn Jahren bestehenden 5-Millionen-SKL-Show ist einer der bislang spektakulärsten Eingriffe bei Lotto und Toto, Kasinos und Klassenlotterien. Bis zu neun Millionen Zuschauer wollten sehen, wer bei Jauch gewinnt. Das war beste Werbung für die SKL.

Aus Sicht der NLM liegt ein "eindeutiger Fall" vor. Die SKL sei Sponsor dieser Sendung, sagte Andreas Fischer, stellvertretender Direktor der NLM. "Das Verbot von solchen Sendungen ergibt sich aus dem neuen Glücksspielrecht."

Die staatliche Klassenlotterie hofft offenbar, das Blatt noch wenden zu können. Es handele sich um ein laufendes Verfahren, sagt SKL-Chef Gerhard Rombach. "Wir prüfen das weitere Vorgehen und wollen uns derzeit nicht dazu äußern."

Unterstützung bekommt die SKL von den Bundesländern, den Trägern der Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL). Die SKL wird gemeinsam von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen veranstaltet.


Kein Los mehr per Telefon
Je mehr Lose die SKL verkauft, desto höhere Abgaben kassieren diese Bundesländer von ihrer Klassenlotterie. Bislang haben Jauch und seine SKL-Show das Geschäft kräftig gefördert.

Das sollte nach dem Willen der Länder eigentlich auch so bleiben. Die 5-Millionen-SKL-Show sei im Lichte der neuen Vorschriften "grundsätzlich zulässig", schrieb das bayerische Innenministerium am 30. Mai im Namen der Glücksspielaufsichtsbehörde an Lotterie-Chef Rombach.

Es bedürfe lediglich einiger Änderungen. Das Innenministerium vertrat den Standpunkt, bei der Show handele es sich nicht um Werbung, sondern um einen "redaktionellen Programmteil".

Inhalt der Sendung sei die "offizielle Ziehung" der Gewinner. Jauch erwähne lediglich zu Beginn der Show kurz, dass die Kandidaten Besitzer eines SKL-Loses seien. Danach werde die Lotterie, abgesehen vom SKL-Schriftzug, "grundsätzlich nicht zum Werbegegenstand der weiteren Sendung" gemacht. Gewisse Bezüge zur SKL seien "unvermeidlich".

Dieser Betrachtungsweise schlossen sich die Medienaufseher aber nicht an. Die für RTL und damit auch für die SKL-Show zuständige NLM notierte in ihrem Bescheid vom 1. Juli, im Hinblick auf das "Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel" sei die Sendung nicht mehr zulässig. Daran ändere auch der Standpunkt des bayerischen Innenministeriums nichts. Die SKL sei nun einmal Sponsor der Show.

Die SKL hat in diesem Jahr bereits viele Kunden verloren, weil sie nach den neuen Glücksspielvorschriften keine Lose mehr per Telefon verkaufen darf. Ohne Jauchs Millionen-Show könnten die Einnahmen weiter sinken, für die Länder bliebe dann noch weniger Geld übrig.

Die neuen Regeln beruhen auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der EU. Staatliche Glücksspielmonopole sind nur zulässig, wenn sie dem Schutz der Bürger vor der Spielsucht dienen. Auch die NKL muss sich deshalb einschränken. Ihre "Mega-Clever-Show" im Privatsender Sat 1 wurde eingestellt.


(SZ vom 17.07.2008/gal)


Quelle http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/846/186258/
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 18:48
Ursprünglich gepostet von Sepp
Wenn das Wim Thoelke noch miterleben müsste vogel wallbash schimpfen

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Lustig, Wim war auch der erste, an den ich vorhin denken musste.

Das einzig positive an der Geschichte ist, dass nun die ganz breite Öffentlichkeit Notiz von der Sache nehmen wird. Bei den Einschaltquoten, die Jauch hatte, kann ich mir ned vorstellen, dass das unbemerkt und vor allem unkommentiert bleiben wird. Da wurde eine Riesen-Eiche entwurzelt und jeder hat es mitbekommen.

Vielleicht tut sich nun etwas?! Deutschland, wach endlich auf!
Verfasst von: Hermann Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/07/2008 20:00
Ursprünglich gepostet von Karl Ranseier


Das einzig positive an der Geschichte ist, dass nun die ganz breite Öffentlichkeit Notiz von der Sache nehmen wird. Bei den Einschaltquoten, die Jauch hatte, kann ich mir ned vorstellen, dass das unbemerkt und vor allem unkommentiert bleiben wird. Da wurde eine Riesen-Eiche entwurzelt und jeder hat es mitbekommen.

Vielleicht tut sich nun etwas?! Deutschland, wach endlich auf!


Das war mein erster Gedanke , als ich es eben gelesen habe.
Sonst kriegt ja keiner was mit von dem Theater.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/07/2008 14:57
Jetzt droht auch der Lottofee das Aus
Das Glück hat Pech in diesen Tagen: Um die Deutschen vor der Spielsucht zu schützen, droht nun zahlreichen Fernsehshows das Aus. So wurde Günther Jauchs SKL-Show von RTL bereits aus dem Programm genommen. Und auch Sendungen von Sat.1, ARD und ZDF droht ein Ende. Sogar die Lottofee steht auf dem Spiel.

Die SKL-Show mit Günther Jauch im Privatsender RTL ist verboten worden. Die "Süddeutsche Zeitung“ berichtete vorab, nach Ansicht der Medienaufseher in Deutschland verstoße die von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) gesponserte Show gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Das habe die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt. Die NLM ist bei den Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen kontrollieren, für RTL zuständig.

Die Landesmedienanstalt berufe sich darauf, dass die Werbung im Fernsehen für öffentliche Glücksspiele seit Anfang 2008 untersagt ist, schrieb das Blatt. Der stellvertretende NLM-Direktor Andreas Fischer sagte der Zeitung, der Fall sei eindeutig, weil die SKL Sponsor der Sendung sei. SKL-Chef Gerhard Rombach sagte, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Er prüfe das weitere Vorgehen und wolle sich nicht äußern.

Die Zeitung schrieb, die Show, bei der die Kandidaten fünf Millionen Euro gewinnen konnten, habe bis zu neun Millionen Zuschauer gehabt. Die nächste Sendung sei für den 30. August geplant gewesen und müsse ausfallen. Weitere Folgen werde es voraussichtlich nicht mehr geben. RTL habe mitgeteilt: „Aufgrund der Rechtslage haben wir die SKL-Show aus der Planung genommen“. Das bayerische Innenministerium hat der Zeitung zufolge zwar im Namen der Glücksspielaufsichtsbehörde Lotterie-Chef Rombach geschrieben, SKL-Show sei im Lichte der neuen Vorschriften „grundsätzlich zulässig“. Es bedürfe lediglich einiger Änderungen. Bei der Show handle es sich nicht um Werbung, sondern um einen „redaktionellen Programmteil“. Die Medienaufseher hätten sich dieser Ansicht aber nicht angeschlossen, schrieb das Blatt. Jauch ist mit diesem Unglück nicht allein. Laut dem Deutschen Lottoverband steht bald weiteren Fernsehsendungen ebenfalls die Kündigung bevor. SAT.1 setzte bereits die „Mega-Clever-Show“ der Nordwestdeutschen Klassenlotterie ab, ein Verbot der Game-Show „Deal or no Deal“ ist wahrscheinlich. Auch die Shows der öffentlich-rechtlichen Sender wie die ZDF-Sendung „Aktion Mensch“, die ARD-Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“ und die NDR-Umweltlotterie „BINGO“ stehen aufgrund der neuen Auflagen vor dem Ende. Sogar die Lottofee der öffentlichen Ziehungen wird sich einen neuen Job suchen müssen. Der Anfang des Jahres in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag soll vor allem die Spielsucht der Deutschen einschränken und lässt daher keine Werbung mehr für Glücksspiele zu. Der Vertrag beschränkt allerdings neben den Sportwetten auch Lotto und Lotterien und verhindert so eigentlich nicht die gefährlichen Spielformen. Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, sagte dazu, „Systematisch wird die deutsche Glücksspielkultur zerstört. Es stehen nicht nur rund 35.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern wenn am 1.1.2009 auch das Internetverbot für Lotto in Kraft tritt, werden den Bundesländern jährlich mehr als 1 Milliarde Euro fehlen.“ Das Überleben von Lotto und Lotterien, die auf Werbung angewiesen sind, ist gefährdet. Sie stellen einen erheblichen Beitrag der Finanzierung von Sozial-, Breitensport- und Kulturprojekten. Selbst die 25 000 Annahmestellen des deutschen Lotto „6 aus 49“ müssen laut dem neuen Glückspielvertrag drastisch reduziert werden; vielen kleinen Lädchen und Kiosken wird damit ihre Existenzgrundlage genommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen aber anscheinend, dass vom Zahlenlotto eine nur geringe Suchtgefährdung ausgeht. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Es ist kein einziger Nur-Lotteriespieler mit einem Glücksspielsucht-Problem bekannt“, so Faber.

Der Widerspruch zwischen dem hohen staatlichen Eingriff bei Lotto und der gleichzeitigen Untätigkeit bei Spielformen mit hohem Suchtfaktor wie Automatenspiel macht deutlich, dass andere Interessen im Spiel sind als der vorgeschobene Spieler- und Jugendschutz“, so Faber. „Der Glücksspielstaatsvertrag bezieht seine einzige Berechtigung aus dem behaupteten Schutz vor Spielsucht. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, der Parlamente und der Gerichte. Vor diesem Hintergrund ist der Staatsvertrag nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern darf auf Lotto und Lotterien überhaupt nicht angewendet werden.“ ddp/gr


http://www.welt.de/fernsehen/article2222014/Jetzt_droht_auch_der_Lottofee_das_Aus.html
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/07/2008 16:37
Zitat
Unterstützung bekommt die SKL von den Bundesländern, den Trägern der Süddeutschen und der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL).
Die SKL wird gemeinsam von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen veranstaltet.


Muuuhahahaaa - die Knalltüten in den Landesparlamenten haben doch
dieses Schundgesetz beschlossen und spielen sich nun als Unterstützer auf. Voll Schizo! vogel



Zitat
Sogar die Lottofee der öffentlichen Ziehungen wird sich einen neuen Job suchen müssen.



Angefangen haben die Spinner mit dem Rennquintett, dann kam 6 aus 45 und die Elferwette, momentan Oddset.

Alles wird gnadenlos an die Wand gefahren - als Schlußakt muss das gute, alte Lotto auch noch dran glauben.

Aber vielleicht merkt die Bevölkerung nun doch so langsam, von was für Blinden sie regiert wird.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/07/2008 16:58
Wenn es in der WELT steht, gibt es immer viele Kommentare.


Ich werde die hier mal festhalten:


joe meint:
17.07.2008, 21:09 Uhr
...wenn ich den erwische , der die pappnasen da oben gewählt hats, gibts aber mal richtig keile .. :-P


Androide meint:
17.07.2008, 20:48 Uhr
Läßt man soviel geballte Intelligenz (Repnik, Horak, Dr. Hecker, Wulff und Konsorten) weiter ihr Unwesen treiben, sieht es bald schlecht aus mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Schaden für unser Volk ist schon jetzt immens.


Günter Lenz meint:
17.07.2008, 20:44 Uhr
Das die nicht mehr sauber sind ist doch schon lange klar. Wir werden von unseren Politikern zu tote geschützt. Wenn ich in Deutschland nicht mehr im Internet spielen kann, spiele ich eben im Ausland.
Komisch ist doch, dass jeder Mist der von der EU kritisiert wird umgesetzt wird, nur eben in dem Fall nicht. Schutzwürdig wäre so einiges, wenn man bedenkt es gibt Telefonnummern die bis zu 30€ Min. kosten, dagegen macht derStaat nichts, aber vor 5 € Lottoeinsatz muss der Bürger geschützt werden. Wer findet das noch lustig.
Im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen, vielleicht stimmt das Volk endlich mal richtig ab, dann erledigt sich dieses Problem von alleine.


woodyspruce meint:
17.07.2008, 18:36 Uhr
Das Glückspielmonopol der Länder wird mit dem Schutz vor Spielsucht begründet . Indem man mit besagten Fernsehshows für Lotto wirbt,macht man so ziemlich das genaue Gegenteil dessen, was man Spielsuchtprävention nennt.
Konsequenterweise hätte man eingestehen müßen, dass eine halbwöchig stattfindende Lotterie, mit Einsätzen im einstelligen Eurobereich nicht annähernd so viel Suchtpotential bietet wie die üblichen Casinospiele oder Geldspielautomaten. Dann allerdings wäre das Monopol der Länder nicht mehr gerechtfertigt, sodass man zumindest Lotterien auch für private Veranstalter oder Vermittler hätte öffnen müßen.

Stattdessen aber, um das lukrative Monopol zu sichern hat man sich für den im Artikel geschilderten Weg entschieden, nach dem Lotto eine Gefahr für Spielsucht birgt, vor der nur der Staat die Bevölkerung schützen kann. Im Gegenzug darf er aber auch nicht mehr dafür werben, etwa mit Sprüchen wie "Wer nicht spielt hat schon verloren".

Bleibt nur noch die Hoffnung, dass die EU diesen Unsinn bald beendet und Deutschland zur Liberalisierung seines Glückspielmarktes zwingt.


Urs Bär meint:
17.07.2008, 18:07 Uhr
Wann beginnt Eure Regierung eine Mauer um Deutschland zu bauen um Euch unmündigen Bürger vor dem Elend des Auslandes zu beschützen? Oder plant die Regierung alternativ ein neues Volk zu wählen? 120 000 Landsleute sind innerhalb eines Jahres zu uns in die Schweiz gezogen. Qualifizierte, tüchtige und freiheitsliebende Leute. Von mir aus, macht weiter so. Wir freuen uns auf Euch.


traumzeit meint:
17.07.2008, 18:06 Uhr
armer Jauch, jetzt muss er sich wohl mit Bier betrinken, aber, nicht so schlimm, damit rettet er ja dann den Regenwald.


Hanseat meint:
17.07.2008, 17:44 Uhr
Das kann doch echt nicht war sein. Wo bleibt bei den Gesetzestreibern der gesunde Menschenverstand? Sollte man sich nicht vielleicht einmal um die Probleme kümmern die wirklich wichtig sind und wovon alle in der Bundesrepublik etwas haben? Gemeint ist ein vernünftiges und gerechtes Steuersystem damit man nicht mehr im Lotto spielen muss um sich einen Urlaub leisten zu können. Lotto gibt es seit 1955 und jetzt nach 53 Jahren soll es erschwert werden, weil wir ein Volk von spielsüchtigen geworden sind. Gut das es das Ausland gibt wo noch frei gespielt werden darf. Germany ist nicht mehr das was es einmal war, worauf man mit recht Stolz sein konnte.


BlueMMs meint:
17.07.2008, 17:25 Uhr
Also man ganz ehrlich! Man kann den Verbotswahn auch langsam übertreiben. Das Nichtraucher vor (rücksichtslosen!!) Rauchern geschützen werden sollten kann ich nachvollziehen. Das Mobiltelefone im Straßenverkehr besser nicht bedient werden sollten auch, aber wann darf man denn noch als mündiger Bürger entscheiden was gut und was schlecht für einen ist?! Weil ein paar Tausend(e) ihr Leben (sprich die Spielsucht) nicht auf die Reihe kriegen sollen jetzt ganze Wirtschaftszweige (Kioske) darunter leiden? Man sollte endlich mal wieder zu einer FREIEN Marktwirtschaft zurück kehren, in welcher JEDER seines EIGENEN Glückes Schmied sein kann.


A one meint:
17.07.2008, 17:21 Uhr
die drehen doch total am rad ! Man kann nur auf den eugh hoffen und beten ,das er diesen lächerlichen staatsvertrag gibt!

Naja geht mal alle bei der nächsten wahl die spd , dann wirds noch schlimmer!Es wird allerhöchste zeit das die fdp wieder die koalition mitbildet


kleiner-moritz meint:
17.07.2008, 17:14 Uhr
Die Lottofee ist eh nur gefakt, also auch kein wirklich schmerzlicher Verlust!
(vom Arbeitsplatz natürlich mal abgesehen!)


Schreibtischwelt meint:
17.07.2008, 17:12 Uhr
Es wird am Ende nur noch das legal bleiben, woran der Staat kräftig verdient oder wo er seine Ideologie verwirklicht sieht.

Eigentlich müßte uns der fürsorgliche und beschützende Staat das Autofahren verbieten, weil da täglich ganz furchtbare Dinge passieren. Autofahren kann man dem dummen Volk doch eigentlich gar nicht zutrauen, bzw. zumuten.

Tja, da braut sich was zusammen. Wenn sich der "freiheitliche" Staat immer mehr in die Privatsphäre seiner Bürger einmischt, dauert es nicht mehr lang bis zum Volksaufstand. Es brodelt jetzt schon...

Die Geschichte hat es immer wieder gezeigt: Die absolute Arroganz von oben führt zum Wutausbruch von unten.
Es lebe Frankreich 1789! Es lebe Deutschland (DDR) 1989!


bauer günther meint:
17.07.2008, 17:02 Uhr
einfach nur zum lachen was die mit euch machen???
was kommt dann als nächstes wo die politiker euch schützen müssen ....?


Ein ummündiger und deshalb lebensunfähiger Bürger meint:
17.07.2008, 16:54 Uhr
Ab sofort bitte:

für jeden Bürger eine Checkliste, die täglich -am Besten noch im Bett - auszufüllen ist und "Big brother" umgehend zugeschickt werden muss!
Erst nach dem o.k. aufstehen und stets auf die Anweisungen von "B.B." achten, sonst droht sofortiger Verlust der Lebensfähigkeit" !!!


OLAF K. meint:
17.07.2008, 16:51 Uhr
Endlich Schluß mit dem Millionenwahn und dem Günther Jauch Gesudel ich kann den Kerl sowieso nicht mehr sehen der langweilt mich zu tode. Num hätte er doch besser bei der ARD abgefangen oder sitzt er etwa bald neben Dieter Bohlen in einer der nervenden DSDS oder dem Deutschlands schlechtesten Talent oder macht er noch ne nervige Talkshow auf wo viel gelabert wird und am Ende sind wir genauso schlau wie vorher und nichts passiert außer das der Talkmaster noch mehr PR hat. Und gut das sich nun auch Endemol was anders überlegen muss. hier Millionen gewinnen da Millarden gewinnen. Jauch nun geh erstmal zu Was nun. Günther Jauch geh ab besten zurück in den Alabama. Gutso mal sehen was sich RTL jetzt noch so feines einfallen läßt udn auch Endemol.


Wolfgang S meint:
17.07.2008, 16:47 Uhr
Wie geht es denn nun in den Lottoanahmestellen weiter, da muss ich wirklich beschützt werden, schon von Weitem sehe ich hübsche Mädchen und dann das Laufband, wie hoch der Jackpot ist!!


Prösterchen meint:
17.07.2008, 16:32 Uhr
Ich schließe zukünftig die Lotto-Fee in mein allabendliches Gebet mit ein.


Alive meint:
17.07.2008, 16:32 Uhr
Die Feinde der Demokratie:

Horst Mahler(der spätere NPD-Anwalt), damals noch radikaler Kommunist, gründet Ende der 60er Jahre mit Hans-Christian Ströbele das Sozialistische Anwaltskollektiv.
1971. Otto Schily und Gerhard Schröder vertreten Mahler vor Gericht.

1974 Mahler verliert seine Zulassung als Anwalt.

Gerhard Schröder setzt sich für Horst Mahlers vorzeitige Freilassung ein.

Gerhard Schröder setzt sich für Zulassung Mahlers als Anwalt ein.
All diese Leute haben und hatten politische Ämter.


arme Oma meint:
17.07.2008, 16:25 Uhr
Also meine Oma, die war auch von Lotto spielsüchtig. Die hat von Beginn des Lotto, bis an ihr seeliges Ende JEDE WOCHE einen Lottoschein gespielt. Das ist doch süchtig, oder? Wir haben zu ihren Lebzeiten gar nicht erkannt, wie arm unsere Oma wirklich dran war. Hätten wir gewusst was wir jatzt wissen, dann hätten wir uns um einen Therapieplatz bemüht und so dafür gesorgt, dass sie dieser schlimmen, schlimmen Sucht entkommen wäre. Arme Oma, nun ist sie tot, hat ein schröckliches Leben als Süchtige geführt und alles ist zu spät.


Alive meint:
17.07.2008, 16:24 Uhr
Was so alles verboten wird....???
Warum wird dann nicht gleich Lotto verboten???
Aber da verdient der Staat kräftig mit...also wird es gelassen.
Dann muß man auch Casinos und Spielhallen gleich mitverbieten.
Auch wenn 1984 in der Vergangenheit liegt...1984 kommt immer näher.


Maren Gilzer meint:
17.07.2008, 16:22 Uhr
Wer im Leben braucht Lotto? Die Droge des Proletariats....


CAPTAIN CAPS & SEINE SHIFT-CREW meint:
17.07.2008, 16:20 Uhr
WEG MIT DEM LOTTOMIST!!! VOLKSVERDUMMUNG UND FREIZEITBESCHÄFTIGUNG DES PROLETARIATS


Jens Bieder meint:
17.07.2008, 16:12 Uhr
Wir Bürger müssen die Schnauze und dürfen nur das tun was uns die Hohlbirnen von Politiker erlauben


Ein Bürger meint:
17.07.2008, 16:04 Uhr
So ist das eben, wenn man Anhänger der Zentralverwaltungswirtschaft in Kanzleramt wählt. Alles wird reguliert, in jeden auch noch so kleinen Lebensbereich mischt sich der Staat ein.

Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit sind unseren heutigen Politikern ein Dorn im Auge. Dann hätten sie ja nicht die Macht, über alles und jeden zu herrschen.


Nittany meint:
17.07.2008, 15:54 Uhr
Der Bürger wird immer mehr entmündigt. Schützt den Menschen vor sich selbst! Das ist DDR durch die Hitnertür! JEDER IST FÜR SICH SELBST VERANTWORTLICH. Der Staat muss das endlich fördern.


Ein Bürger meint:
17.07.2008, 15:42 Uhr
Logischerweise müsste dann doch auch untersagt werden, dass in Nachrichtensendungen wie der Tagesschau die aktuelle gezogenen Lottozahlen genannt werden, oder?

Das ist in meinen Augen auch nichts anderes als Werbung für Glücksspiel.

Wer das eine verbietet, dass das vergleichbare andere dann auch nicht zulassen.

Ob diese ganze Aktion jedoch richtig ist, ist eine ganz andere Frage.


superdani meint:
17.07.2008, 15:35 Uhr
Paternalisitisch statt freiheitlich, das ist Deutschland in diesen Tagen: Ein Staat, der "seinen" Bürgern meint alles vorschreiben und verbieten zu können.

Ich möchte nicht, dass MEIN Staat mich vor Gefahren schützt, vor denen ich nicht geschützt werden möchte. Lasst doch die Unterschicht, die sich ins Armenhaus zockt und dort dann zu Tode säuft endlich aussterben. Damit das Volkswesen gesunde!


benno meint:
17.07.2008, 15:30 Uhr
Der kleine Mann soll arm bleiben, nicht mal eine kleine Chance von der Lotto-Fee.

Wann wird das Waffen-Gesetz an die USA angeglichen, alles andere haben wir ja schon.


Jungelkind meint:
17.07.2008, 15:25 Uhr
Sie treibens immer weiter und hören nicht damit auf egal was ich mach ich muss erstma überlegen ob ich dafür nicht vielleicht bestraft werden kann, man wird heutzutage ja für jeen Scheiss bestraft, und damit man auch sagen kann du hast die Bestrafung verdient muss alles verboten werden. Ihr Penner ich kokse, kiffe, rauche, ficke, spiele ,trinke , laufe, fahre rad wie und wann ich will wenn ihr mich versucht dran zu hindern werdet ihr schon sehen was passiert.
Gruß das verwirrte Jungelkind


Seri Gala meint:
17.07.2008, 15:23 Uhr
Wo bleibt das Politikerverbot?
Früher, im sog. "Wilden Westen", hat man diese Leute geteert, gefedert und aus der Stadt gejagt. Statt endlich mal vernünftige Politik für den Bürger zu machen, fällt den hirnlosen Eurokraten nur solcher Schwachsinn ein. Hier hilft wirklich nur noch, Deutschland so schnell und so weit wie möglich verlassen. Und der letzte macht dann das Licht aus!


U.S. meint:
17.07.2008, 15:04 Uhr
Dümmer gehts nümmer.


Nobi 58 meint:
17.07.2008, 15:04 Uhr
Ich bin trockener Alkoliker und habe selbst dafür Sorge zutragen das ich das auch bleibe,also ist mir das Egal ob Bier und Wein verkauft wird.
Den jeder entscheidet über sein Leben und wie ER damit umgeht.
Und nur weil einige Spielsüchtige nicht wissen was SIE mit ihrem Leben machen sollen dürfen andere kein Spaß an Spiele und Gewinne haben.
Unverständlich.


hohn und spott meint:
17.07.2008, 14:59 Uhr
Wo bleibt das Verbot der DSF und 9Live abzokke?
Wo bleibt das Verbot der Alkoholwerbung?
Wo bleibt das Verbot von Talk-Shows?
Wo bleibt das Verbot der Hitparade?
Wo bleibt das Verbot von Klingeltonwerbung?
Wo bleibt das Verbot der Privatsender?
Wo bleibt das Verbot der Medienfreiheit?
Wo bleibt das Verbot des Bierkonsums?
Wo bleibt das Verbot der Demokratie?


glaschked meint:
17.07.2008, 14:57 Uhr
Also so langsam kann ich verstehen, dass die Politik in Deutschland und damit auch die Demokratie an Ansehen und Vertrauen verliert. Die vollkommen schwachsinnigen Nichtrauchergesetze führen jetzt dazu, dass ich als Nichtraucher Eintritt in die Kneipen bezahlen muss, weil sie Raucherklubs sind. Ein BeKannter von mir ist bereits in 5 Klubs Mitglied, als Raucher.... Und nun dieser Lotto-Unfug. Spielsüchtig werden Menschen, die erstens grundsätzlich suchtgefährdet sind. Wenn es eben Spielen nicht mehr sein darf, dann ist es eben Alkohol oder Drogen, Computer oder wie bei meinem Nachbar die Religion. Zweitens werden die Menschen spielsüchtig, die die Spielotheken oder das Internet frequentieren. Satt den Menschen Alternativen zu bieten (zum Beispiel Sport) wird alles verboten. Schwimmbäder schließen, Sporthallen sind nur noch Schulen und Vereinen vorbehalten und die Fitnesstudios sind nicht gerade preiswert für die potentiellen Spielsüchtigen. Ich glaube, einige Politkiker kommen aus ihren Sitzungszimmern nicht mehr raus...


Quinientos meint:
17.07.2008, 14:55 Uhr
Es ist doch auch vollkommen unbegreiflich, warum das mit Abzockgebühren finanzierte Fernsehen die Ziehung der Lottozahlen fast gleichrangig mit den Nachrichten bringen muss.
Ist denn diese Ziehung so wichtig für alle ?
Früher gab es mal ein "Wort zum Sonntag" Dies wurde eingestellt. Die Lottozahlen blieben. Ist das würdig für eine Kulturnation im Abendland??


bogus meint:
17.07.2008, 14:53 Uhr
Ein Staat der Werbung für Süßigkeiten verbieten will muss auch "solche" Sendungen verbieten.

Deutschland, was bist Du dämlich?


Eagleeye meint:
17.07.2008, 14:45 Uhr
Ich bin mal gespannt, ob im Zuge dieser Rechtsinterpretation die Pokerübertragungen bei DSF und (seltener, aber auch) Eurosport ebenfalls aus dem Fernsehprogramm verschwinden werden. Schließlich ist Poker (für mich unverständlicherweise) ebenfalls als Glücksspiel eingeordnet
worden ...


Tollhaus meint:
17.07.2008, 14:44 Uhr
Nur kurz: Deutschland ein Tollhaus.


bernd das brot meint:
17.07.2008, 10:47 Uhr
Was ist mit Lotto??


Reinholdo meint:
17.07.2008, 10:05 Uhr
Eigentlich ist es eine Frechheit, daß uns von sogenannten Medienaufsehern vorgeschrieben wird, was wir sehen wollen (dürfen). Natürlich gibt es einen bestimmten Rahmen (Gewalt etc.) aber der wird ja immer enger gesteckt. Aber so ist das mit der neuen demokratischen Freiheit. In diesem Land kriegst du alles vorgeschrieben, weil jeder meint seinen Senf uns überstülpen zu müssen (Europa). Und dann wundert man sich, daß z. B. so viele Deutsche auswandern!!!!
Wenn die Sendung 9 Mio. Zuschauer hat, interessiert die Menschen die Fragen und Antworten in der Sendung, die Kommentare von Jauch und sonst nichts. Aber so ist das halt, mit den Betonköpfen in Deutschland.


Don Altobello meint:
17.07.2008, 09:52 Uhr
Der Staat bleibt beim Glücksspiel der Dealer Nr. 1 und Quasi-Monopolist. Vor diesem Hintergrund erscheint diese Entscheidung mehr als bigott. Zumal die Spackos von 9live und DSF weiterhin ihre merkwürdigen Call-in-Betrugs-Shows weiter senden dürfen. Aber das nennt man ja nicht Glücksspiel, sondern Quiz.


wolle meint:
17.07.2008, 09:45 Uhr
SKL-Show verboten ber Telefonfernsehen erlaubt? Und die ganzen Gewinnspiele bei denen ARD und ZDF Gebührengelder rauswerfen sind auch erlaubt?


Thorsten Bock meint:
17.07.2008, 09:10 Uhr
Bin mal gespannt, wan die uns das Zuhören und Zusehen verbieten und trotzdem weiterhin GEZ kassieren!

Die bringen das mit einer fadenscheinigen Begründung glatt fertig!

Gruß aus Lingen
Thorsten Bock



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/07/2008 19:42
Im Gegensatz zu den Staatsmonopolisten möchten wir hier nicht desinformieren, deshalb:



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Donnerstag, 17. Juli 2008
Lottofee macht weiter

"Aktion Mensch" verboten

Die "Lottofee" im Fernsehen ist nicht in Gefahr. Mit dieser Klarstellung reagierten der Deutsche Lottoblock und der Hessische Rundfunk (hr), der die Ziehung der Lottozahlen für die ARD überträgt, am Donnerstag auf entsprechende Spekulationen der privaten Lottovermittler. Deren Zusammenschluss, der Deutsche Lottoverband, hatte das vorläufige Ende der "5 Millionen SKL Show" bei RTL zum Anlass genommen, auch anderen TV-Sendungen wie der Ziehung der Lottozahlen das Aus vorherzusagen. Die "Lottofee" werde sich "einen neuen Job suchen müssen", hieß in einer Erklärung des Verbandes. Der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Werbung im Fernsehen für öffentliche Glücksspiele.

Lottoblock-Sprecher Klaus Sattler erklärte in Stuttgart: "Die Ziehung der Lottozahlen in der ARD und im ZDF hat keinen werblichen Charakter, sondern ist eine Information der Sender. Sie trägt in erheblichem Maße zur Transparenz und Seriosität des Zahlenlottos bei." Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg hat derzeit die Federführung im Lotto- und Totoblock.

Zwar verbiete der Glücksspielstaatsvertrag Werbung, doch sei die Ziehung der Lottozahlen von dieser Regelung ausgenommen, sagte Sattler. Er zitierte aus den Erläuterungen zum Staatsvertrag: "Vom Verbot nicht umfasst sind andere Programmteile, die von der Werbung gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 RStV optisch zu trennen sind, wie die Ziehung der Lottozahlen und Sendungen, die zugelassene Lotterien zum Gegenstand haben."

Auch der Hessische Rundfunk wies die Darstellung des Lottoverbandes zurück. Die Ziehung der Lottozahlen sei keine Unterhaltungsshow, sondern eine Informationssendung, erklärte hr-Sprecher Tobias Häuser. "Es handelt sich auch keineswegs um eine Werbesendung für die staatlichen Lotto-Gesellschaften."

Der Lottoverband hatte unter Berufung auf den Staatsvertrag erklärt, nun drohe neben der Ziehung der Lottozahlen auch Sendungen wie "Aktion Mensch" (ZDF), der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" und der NDR-Umweltlotterie "Bingo" das Aus.

SKL-Show aus dem Programm gestrichen

Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) führt derzeit Gespräche über eine mögliche Fortsetzung der "5 Millionen SKL Show". Dabei gehe es um Modifizierungen, die das TV-Format mit dem neuen Staatsvertrag in Übereinstimmung bringen sollen, erklärte die SKL. Zuvor habe die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL mitgeteilt, dass die "rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit" angesichts des Glücksspielstaatsvertrags derzeit nicht bescheinigt werden könne. RTL-Geschäftsführerin Anke Schäferkordt sagte, dass die für den 30. August geplante nächste Ausgabe aus dem Programm genommen worden sei. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Angeblich 10.000 kleine Läden gefährdet

Nach Ansicht des Lottoverbandes geht es nicht nur um Sendeplätze im Fernsehen, sondern um das Überleben von Lotto und Lotterien, die auf Werbung angewiesen seien "und die einen maßgeblichen Beitrag zur Finanzierung von Sozial-, Breitensport- und Kulturprojekten leisten". Die im Staatsvertrag festgelegte Reduzierung der Werbung entziehe 10.000 kleinen Läden und Kiosken ihre Existenzgrundlage.

Der Deutsche Lottoverband vertritt unter anderem Anbieter wie Faber, Tipp24.de und Jaxx.de.

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 14:37
Glückspielstaatsvertrag: Die Geister die er rief, wird er nicht mehr los


Der seit dem 1. Januar geltende Glückspielstaatsvertrag treibt seine Blüten. Die "5-Millionen-SKL-Show" liegt erst einmal auf Eis. Die Niedersächsische Landsmedienanstalt hat die Ausstrahlung der für den 30.08. geplanten Fernsehshow untersagt. Auch Sendungen wie "Aktion Mensch" und der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" und der Umweltlotterie "Bingo" droht das Aus.

"Wenn man den Glückspielstaatsvertrag konsequent umsetzt, dürfte auch die Ziehung der Lottozahlen nicht mehr übertragen werden. Denn die Lottofee, die am Samstag zur besten Sendezeit die Ziehung von Millionengewinnen begleitet, ermuntert selbstverständlich die Zuschauer zum Spielen. Mit der Botschaft: "Wenn Sie heute nicht zu den Gewinner zählen, versuchen Sie Ihr Glück doch nächste Woche", wird ein klarer Anreiz geschaffen. Das aber geht eindeutig über die gesetzlich erlaubte Information hinaus." kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettanbieter die derzeitige Situation.

"Genauso wenig hilft es dem deutschen Lotto- und Totoblock seine Anzeigen für die Höhe des Jackpots mit "Lotto Informiert" zu betiteln. Auch Aldi offeriert seine wöchentlichen Angebote mit "Aldi informiert" und niemand wird bezweifeln, dass es sich dabei um Werbung handelt", so Markus Maul.

Aber worum geht es wirklich. Wir erinnern uns. Um die Sportwette tobt seit 1999 ein erbitterter Wirtschaftskrieg zwischen privaten Anbietern und dem staatlichen Monopolisten LOTTO. Um am vorläufigen Ende des juristischen Streits vor dem Bundesverfassungsgerichts das Monopol zu rechtfertigen, zogen die staatlichen Anbieter die Notbremse der Glückspielsucht. Das Bundesverfassungsgericht stellte daraufhin in seinem Urteil vom 28.03.2006 fest, dass der Staat bislang die Bewerbung und den Vertrieb seiner Glückspielprodukte nicht genügend an diesem Ziel ausgerichtet hat. Das Monopol wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Entweder wird das staatliche Monopol konsequent und systematisch an den Zielen zur Bekämpfung der Sucht ausgerichtet oder private Unternehmer müssen auf dem Spielfeld der Sportwette mitspielen dürfen. Als Frist für seine Entscheidung wurde dem Gesetzgeber der 31.12.2007 gesetzt.

"Wir haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anderthalb Jahre für ein duales System gekämpft. Unsere Empfehlung ging dahin, die private Sportwette in einem kontrollierten gesetzlichen Rahmen zu erlauben und Lotto unangetastet zu lassen, damit der Staat in diesem Markt, wie seit 50 Jahren gewohnt, seine Produkte allein anbieten und bewerben darf. Leider haben sich die Ministerpräsidenten allzu schnell auf den Erhalt des Sportwettenmonopols festgelegt, obwohl die Sportwette im Lottoblock nur knapp 4% des Umsatzes von rund 7 Milliarden EURO ausmacht. Oddset erwartet dieses Jahr nur noch gut 250 Millionen Umsatz. Unseren und den Bedenken anderer zum Trotz wurde ein Staatsvertrag verabschiedet, der nun seine wirtschaftlichen Folgen zeigt. NKL und SKL kämpfen aufgrund der Werbeverbote des Staatsvertrages ums Überleben. Dort sind die Einnahmen bereits um bis zu 30% gesunken. 35.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und den Bundesländern werden jährlich mehr als 1 Milliarde EURO fehlen. Damit verbunden wird auch dem Breitensport und gemeinnützigen Einrichtungen aus den Lottotöpfen sehr viel weniger Geld zufließen. Mit dem Abschied von Günter Jauch stehen wir erst am Anfang." sagt Markus Maul.

Aber auch juristisch ist nicht die von den Ministerpräsidenten erhoffte Ruhe mit der Verabschiedung des Glückspielstaatsvertrages eingekehrt. Immer noch sind hunderte von Gerichtsverfahren privater Sportwettvermittler bei den Verwaltungsgerichten der Republik anhängig und deren Entscheidungen sind nach wie vor so unterschiedlich, wie in den vergangenen Jahren. Einige Gerichte halten den Glückspielstaatsvertrag für verfassungswidrig, andere bezweifeln, dass ein Verbot privater Sportwetten europarechtskonform ist. Eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes steht noch aus. Der Glückspielstaatsvertrag wird auch von der Europäischen Kommission moniert und ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahrens.

"Angesichts so viel rechtlicher Unsicherheit und den desaströsen wirtschaftlichen Konsequenzen, die der Glückspielstaatsvertrag hervorbringt, sollte der Gesetzgeber den Mut aufbringen, seine Entscheidung zu korrigieren. Mit dem Gesetz wird jeder, der z. B. bei der Sportwette, mit dem Spielen eine Unterhaltung sucht, unter den Generalverdacht gestellt, süchtig zu sein. Der Bürger wird durch die Werbeverbote entmündigt und kann die hysterische Diskussion nicht nachvollziehen. Zumal es absurd ist, wenn auf dem einen Kanal die SKL-Show untersagt werden muss und der Zuschauer auf anderen Kanälen mit Telefongewinnspielen weiterhin abgezockt werden kann. Die Politik sollte sich mit Experten der Suchtprävention, Veranstaltern von Glückspielen und Verbänden wie der VEWU gemeinsam an einen Tisch setzten und in Ruhe darüber nachdenken, wie in einem geordneten, kontrollierten Markt die verschiedensten Glückspiele angeboten werden können. Andere europäische Länder, wie z. B. Österreich oder England, sind da wesentlich weiter als Deutschland. Dort existieren Modelle, in denen Sportwetten neben staatlichem Glücksspielen angeboten werden, ohne dass Heerscharen von Süchtigen behandelt werden müssen – und der Fiskus freut sich" sagt Markus Maul für die VEWU abschließend.


Pressekontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer

RA Markus Maul - Präsident
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com


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Da es den Landespolitikern offenbar nur um Machtgehabe und
fett bezahlte Pöstchen für solche abgetakelten Altpolitiker
wie Repnik geht, wird sich bei diesen Schlafkappen nichts tun.

schlafen





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 17:04


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17.07.2008

INTERVIEW MIT DR. MARTIN BAHR, RECHTSANWALT UND BERATER PRIVATER GLüCKSSPIELANBIETER


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Herr Dr. Bahr, der neue Glücksspielstaatsvertrag ist nun seit einem halben Jahr in Kraft. Was hat der neue Glücksspielstaatsvertrag bisher bewirkt?

Der Glücksspiel-Staatsvertrag hat - was zu erwarten war - in der Praxis keinerlei Rechtsicherheit gebracht. Vielmehr ist das genaue Gegenteil: 50% der Gerichte sagen, dass der Staatsvertrag rechtmäßig ist, die anderen 50%, dass er rechtswidrig ist. Auch gibt es bereits den ersten Blauen Brief aus Brüssel. Zudem sind durch die Neuregelungen auch diejenigen privaten Unternehmen betroffen,
die bislang auf der Seite der staatlichen Anbieter standen: Lotterieeinnehmer und gewerbliche Spielvermittler. Ab dem 1. Januar 2008 benötigen nämlich u.a. gewerbliche Spielvermittler eine Genehmigung, was nach der vorherigen Rechtslage nicht erforderlich war. Die Länder blockieren jedoch diese Genehmigungen mit fadenscheinigen Gründen.


Insgesamt ist es für alle Beteiligten eine ziemlich unbefriedigende Situation. Und, was von vielen übersehen wird: Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist bis Ende 2012 zeitlich befristet und läuft dann aus. Böse Zungen behaupten, dass dies exakt der Zeitraum ist, bis die ersten Klagen nach einem mühsamen Instanzenweg beim Bundesverfassungsgericht aufschlagen werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärt dann den Glücksspiel-Staatsvertrag erneut für verfassungswidrig, parallel dazu hat der Gesetzgeber aber bereits ein neues Gesetz verabschiedet. Und das Rechtskarussel beginnt sich lustig von neuem zu drehen.


Können die privaten Anbieter von Glücksspielen in den letzten Monaten irgendwelche Erfolge verbuchen? Welche?

Wie gesagt: Deutschland hat bereits den ersten Blauen Brief aus Brüssel bekommen. 50% der deutschen Gerichte halten den Glücksspiel-Staatsvertrag für klar rechtswidrig. Der Poker-Bereich entwickelt sich derzeitig vollkommen losgelöst vom übrigen Glücksspiel. Die meisten angerufenen Gerichte halten Poker für verboten. Zwar gab es vor kurzem eine interessante Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das ein Poker-Verbot aufgehoben hat. Dabei ging es jedoch letzten Endes nur um die formale Begründung. In der Sache selbst hält das Gericht ein Poker-Verbot, dann jedoch mit anderer Begründung, für rechtmäßig.
Zudem planen mehrere Länder, u.a. Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Poker-Turniere grundsätzlich durch Erlass zu verbieten bzw. haben diese Erlasse inzwischen bereits umgesetzt.



Derzeit sind mehrere Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in deren Rahmen der Glücksspielstaatsvertrag überprüft werden wird. Das kann natürlich dauern. Trotzdem: Gibt es bereits Anzeichen für eine Tendenz des EuGH?

Nein, nicht wirklich. Hier eine Tendenz erkennen zu wollen, wäre reine Kaffeesatzleserei.


Die Taktik der (Mehrheit) der Bundesländer und ihrer Gerichte ist klar: Mit hartem und kompromisslosem Vorgehen auf allen Ebenen möchten sie auf Zeit spielen und den privaten Glücksspielanbietern das wirtschaftliche Fundament unter den Füßen wegziehen. Wie lange können die privaten Glücksspielanbieter überhaupt auf den „deutschen Markt“ warten?

Über kurz oder lang wird sich Deutschland der Liberalisierung nicht entgegenstellen können. Dazu bedarf es nur eines Blicks auf unsere europäischen Nachbarländer. Die interessante Frage ist nun: Wie lange wird sich Deutschland noch hiergegen erfolgreich wehren können? Wird es bis 2012 durchhalten oder bereits vorher aufgeben?


Die Interessensvertreter der privaten Pokeranbieter versuchen weiterhin, verlässliche Fakten dafür zu liefern, dass Pokern (mit all seinen Varianten) kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist. Ist man auf diesem Gebiet mittlerweile weiter gekommen?

Nein, nicht wirklich. Es gibt zwar vereinzelt in Gerichtsentscheidungen kritische Randbemerkungen, ob denn nun Poker wirklich zufallsbezogen und somit ein Glücksspiel ist. Diese Streitfrage hat jedoch in der letzten Zeit zunehmend an Brisanz verloren, da immer mehr Gerichte diese Frage unbeantwortet lassen und Poker zumindest als anderes Spiel i.S.d. § 33 d GewO einstufen. Danach muss ein Poker-Veranstalter eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese bekommt er jedoch nicht, da eine solche Erlaubniserteilung an dem Umstand scheitert, dass Poker durch Veränderung der Spielbedingungen mit einfachen Mitteln als Glücksspiel veranstaltet werden kann (§ 33 e GewO).


Die entscheidenden Fragen der Problematik „Glücksspiel“ sind: Glücksspiel ja oder nein? Suchtgefahr, ja oder nein? Wie würden Sie im Juli 2008 diese Fragen beantworten?

Diese Frage verstehe ich nicht.


Gibt es Ihrer Ansicht nach Varianten des Pokers, die hinsichtlich ihrer Einordnung unterschiedlich zu bewerten sind? Wenn ja, welche?

Ich persönlich halte Poker, egal in welcher Spielart, überwiegend für kein Glücksspiel. Aber: Die deutschen Gerichte sind da anderer Sicht. Und wie gesagt: Inzwischen spielt diese Frage in der Praxis zunehmend keine Rolle mehr, da Poker-Turniere zumindest als verbotenes anderes Spiel iSd. § 33 d GewO bewertet werden.


Die „Flucht“ des deutschen Poker-Spielers ins Internet, und damit auf Seiten, die ggf. in Deutschland verboten sind, ist ungehemmt. Die technische Umsetzbarkeit von geografisch beschränkten Verbotsverfügungen (z.B. auf ein Bundesland) im Internet ist dabei ein entscheidendes Thema. Gibt es hier neue Entwicklungen?

Es gibt hierzu eine interessante Entscheidung des BGH von Februar 2008 (Az.: ZR 207/05), wonach grundsätzlich ein ausschließlich in einem Bundesland tätiges Unternehmen keinen bundesweiten Unterlassungsanspruch hat, sondern nur begrenzt Unterlassung auf sein Bundesland fordern kann. Wie aber nun ein solches Bundesland-bezogenes Verbot online praktisch durchzuführen ist, steht weiter in den Sternen. Auch wenn das Geotargeting inzwischen recht ausgereift ist, bietet die Technik dennoch nicht wirklich eine hinreichende sichere Methode, um alle Interessenten aus dem Bundesland X oder Y zu sperren.


Letztlich muss man dem rigiden Einschreiten der deutschen Behörden gegen private Glücksspielanbieter doch fast dankbar sein. Statt Werder Bremen oder VfB Stuttgart, werden nun halt (u.a. von bwin) Real Madrid, AC Mailand oder englische Fußballvereine gesponsert, die alles kaufen, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Einheimische Spieler kommen kaum noch zum Zuge. Das rächt sich, die Nationalmannschaft Englands ist bei der EM 2008 nicht dabei. Wie dankbar sind Sie?

Eine interessante Sichtweise. Ich glaube aber, da überschätzen Sie ein wenig die Auswirkungen des Glücksspielbereichs. Meines Erachtens haben die Probleme andere Gründe.



Kontakt Dr. Martin Bahr:
Kanzlei Dr. Bahr
Mittelweg 41a 20148 Hamburg
Fon: 040 - 35 01 77 60
Fax: 040 - 35 01 77 61
E-Mail: Info@Dr-Bahr.com

Das Interview führte Karsten Schneidewindt

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 17:10
Legalisiert Kalifornien Online Poker?


Von Shari Geller

Der Gesetzentwurf des kalifornischen Abgeordneten Lloyd Levine (D-Van Nuys), welcher sich mit der Legalisierung des Online Pokers im Staat Kalifornien beschäftigt, hat eine wichtige weitere legislative Hürde genommen und ist nun auf dem Weg zum Haushaltsauschuss des Senats. Nach der Freigabe durch den Haushaltsauschuss des Senats, muss über den Gesetzentwurf nur noch im Senat abgestimmt werden. Sollte das Gesetz durchgehen und vom Gouverneur unterzeichnet werden, wäre Kalifornien der erste Staat, welcher innerstaatliches Online Poker für seine Einwohner legalisiert.

In einem Interview kurz nach der ersten Vorstellung des AB 2026 (California Gambling Control/Intrastate Online Poker Legalization Act, AB 2026) sagte Levine über folgendes im Bezug auf seinen Gesetzentwurf:" Dies ist ein Versuch, etwas zu tun, was die Bundesregierung eigentlich gerne erlauben würde – den Leuten in Kalifornien, welche gerne Online Poker spielen möchten, die Möglichkeit zu geben Internet Poker in einem sicheren und regulierten Umfeld zu spielen".

Der UIGEA - the Unlawful Internet Gaming Enforcement Act – sorgte für ein Verbot des Internet Pokers in den USA und führte dazu, daß viele Pokeranbieter ihr Geschäft aus Übersee betreiben müssen. Es gibt eine Gesetzeslücke, welche es den einzelnen Staaten erlaubt Intranet (bedeutet innerhalb des jeweiligen Staates) Poker zu erlauben, (Internetpoker wäre lt. Begriffsdefinition weiterhin verboten), wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Nach Aussagen des Abgeordneten Levine, wird sein Gesetz dafür sorgen, daß diese Voraussetzungen erfüllt werden. Durch das Gesetz wird das Internet Glücksspielangebot der Glücksspielanbieter aus Kalifornien reguliert, im Rahmen der Regulierung würde außerdem sichergestellt, daß das Glücksspielangebot nur von Einwohnern Kaliforniens genutzt werden kann.

Und tatsächlich ergab eine Untersuchung des Staatsanwaltes von Kalifornien, daß es im Rahmen der UIGEA möglich wäre, Online Poker innerhalb eines Staates anzubieten und das keines der vier bundesstaatlichen Gesetze der UIGEA durch dieses Gesetz verletzt werden würde.

Als das Gesetz im Februar das erste mal der Staatsversammlung vorgestellt wurde, war das Anliegen eigentlich, dafür zu sorgen, daß Untersuchungen bezüglich der Legalisierung des Online Pokers in Kalifornien angesellt werden sollten. Nach der Prüfung durch die Versammlung und einer heftigen Debatte im Governmental Organization Committee (GOC) des Senats, wurde das Gesetzentwurf in wichtigen Punkten ergänzt und angepasst und danach an den Haushaltsausschuss des Senats weiter gegeben. Nach einer 6 zu 1 Abstimmung des Komitees im letzten Monat, enthält das Gesetz nun einen Passus, in welchem definiert wurde, daß sich das California Bureau of Gambling Control mit der California Gambling Control Commission (CGCC) beraten muss, um bis zum 01.Juli 2009 ein Maßnahmenpaket zur Regulierung des interstaatlichen Online-Pokerspiels zu erstellen.

Der Präsident der "Poker spielenden Wähler Amerikas" Jim Tabilio, sagte, daß seine Organisation, welche das den neuen Gesetzentwurf unterstützt, sich sehr über das gute Abstimmungsergebnis bei der Komitee-Abstimmung freut:" Es ist ein gutes Zeichen, daß sich die Gesetzgeber ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen, die Wichtigkeit dieses Gesetzentwurfs verstehen und die richtigen Fragen zur richtigen Zeit stellen" Jim sagte weiterhin:" Es ist geplant die potenziellen Interessenvertreter an einen Tisch zu bringen und dafür zu sorgen, daß eine endgültige Version des Gesetzes entwickelt wird, durch welche die Kalifornier, welche Online spielen, geschützt werden und durch welche sich die Staatseinnahmen erhöhen".

Die Gegner des Gesetzes, zu welchen unter anderem die "Tribal Gaming Organisations" gehören, haben Bedenken, weil dieses Gesetz im schlechtesten Fall dazu führen könnte, daß die kalifornischen Anbieter von neuem Online Poker Geschäften ausgeschlossen würden oder zumindest die bestehenden Vereinbarungen mit dem Staat abändern müssten, um wieder am Gesamtmarkt teilnehmen zu können. Bis jetzt hat sich allerdings erst eine einzige Organisation, die "Morongo Band of Mission Indians" formal gegen das Gesetz ausgesprochen und das auch nur deswegen, weil der Gesetzentwurf erst in der ersten Entwurfphase vorlag. Die anderen Gaming Tribes werden die Sache mit Levine's Gesetzentwurf sicherlich sehr genau überwachen. Letztendlich könnte jedoch die Unterstützung der Gaming Tribes darüber entscheiden, ob das Gesetz durchgeht oder nicht. "Wenn sie (die Tribes) nicht spielen können, wird nichts passieren" sagte Tabilio " Wir möchten es den Tribes ermöglichen, daß sie spielen können".

Das Gesetz schreibt vor, daß "lizenzierte Glücksspielfirmen" sich bei der Kommission registrieren und eine Registrierungsgebühr zahlen. Es beinhaltet außerdem Maßnahmen, um die Spieler zu schützen.

Es wird geschätzt, daß in Kalifornien zwei Millionen Online Poker Spieler ansässig sind, was einer der ausschlaggebenden Punke dafür sein könnte, daß Online Poker in Kalifornien legalisiert werden soll. Im letzten Jahr startete der kalifornische Pokerspieler Anthony "Tuff Fish" Sandstrom eine Petition für eine staatlich betriebene Online Poker Seite, auf welcher ausschließlich Einwohner von Kalifornien spielen können. Seine Petition wurde vom kalifornischen Minister genehmigt und es war geplant, daß im Februar 2008 darüber entschieden werden sollte. Die Petition wurde jedoch vorher von Sandstorm zurückgezogen und somit kam es zu keiner weiteren Vorlage.

Der Abgeordnete Levine hofft dass das Gesetz vor Ende des Jahres 2009 implementiert wird. " Wir versuchen ein System einzuführen, welches den Menschen die Freiheit gibt im Internet Poker zu spielen" sagte er zu Medienvertretern während eines Interviews "Wir hoffen, daß wir das Gesetz zum Ende August durch die Legislative bekommen und es dann in Kraft tritt. Ich wünsche mir, daß ab Januar 2009 die ersten Auswirkungen des neuen Gesetzes spürbar werden. Danach haben die einzelnen Abteilungen der Glücksspiel-Kontrolle und das Büro des Justizministers zeit, um sich Gedanken über die entsprechenden Regulierungen zu machen und entsprechende Vorgaben zu entwickeln. Wenn alles glatt läuft, wäre es durchaus möglich, daß Online Poker im Sommer 2009 in Kalifornien legalisiert wird".

Quelle: https://de.pokernews.com



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 17:12
Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zum Glückspielstaatsvertrag:
Unsere Bedenken scheinen sich nun doch zu bestätigen



Zu den Presseberichten, wonach die Niedersächsische Landesmedienanstalt dem Sender RTL die Ausstrahlung der SKL-Show mit Günther Jauch untersagt hat (Süddeutsche Zeitung/Handelsblatt vom 17.Juli2008, BILD vom 18.07.), erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl in einer ersten Stellungnahme:

"Mit einer Untersagung dieser seit 10 Jahren beliebten Sendung und den gemeldeten Überprüfungen und Einschränkungen weiterer Formate scheinen sich unsere vorgetragenen Bedenken an dem seit Anfang 2008 bestehenden neuen Glückspielrecht nun leider doch in ganz erheblichem Umfang zu bestätigen."

Der sich abzeichnende Zusammenbruch der Staatlichen Klassenlotterien diene niemandem. Schon jetzt klagten unter anderem die durch die Lotterieeinnahmen ganz erheblich geförderten Wohlfahrtsverbände über Einnahmeausfälle.

Da die Neuregelung im Übrigen auch EU-rechtlich nicht bedenkensfrei erscheine (zunehmend mehr Verwaltungsgerichte haben anhängige Verfahren dem EUGH zur Entscheidung vorgelegt, da nach ihrer Auffassung das neue Glückssielrecht EU-Recht verletzt), müsse jetzt dringend eine EU-konforme Novellierung geprüft werden. Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl: "Unser Vorschlag dazu liegt seit dem Frühjahr 2007 auf dem Tisch".

Die beiden Abgeordneten erinnerten daran, dass auch der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, wiederholt vor möglichen negativen Auswirkungen der seit Januar 2008 geltenden Regelungen gewarnt hatte.

Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de




Verfasst von: Baffy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 21:01
Nun mal ganz ehrlich !

Was ist zum Beispoel mit "Wer wird Millionär" und diversen Ablegern ?

Man kann Geld gewinnen, manche Kandidaten gewinnen nur mit Glück und kaum durch Wissen. Sogar als reiner Zuschauer ist mancher süchtig und kann sich die Show nicht mehr wegdenken.

Wo ist zb der konkrete Unterschied zwischen der SKL und WWM ???

Ich finde der Staat kann alles übertreiben.

Die Politiker, die Landes und Bundesregierung wollen doch bloss von Ihrer eigenen Unfähigkeit ablenken !!!

Ich glaube wir haben in D ganz andere Probleme als Glücksspiele !

Warum dürfen eigentlich noch Lose auf dem Rummel verkauft werden ?

Sollte man nicht das Panini-Sammelalbum verbieten ? Davon wird man nämlich süchtig !

Lieber Staat:

Jede Korinthe die man kackt beginnt irgendwann mal an zu stinken !!!
Verfasst von: ersin113 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 21:34
Ich finde wenn man was gegen das Glücksspiel machen will, muss man zu erst diese verdammten Call-In Shows verbieten. Wenn die SKL-Show Leute in die Spielsucht führt, dann weiss ich nicht was mit den Spielotheken oder den eben genannten "Hot-Button-schlägt gleich-zu"-Shows ist. nono

Könnt jetzt mich Stundenlang weiterärgern, bringt eh nix. Da mach ich mir lieber ein bier auf PROST
Verfasst von: Baffy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2008 21:47
Jop richtig Ersin !

Zumal zb Bet365 und Konsorten ohne Mucken auszahlen und mehr als seriös sind.

Was man von Sendern wie 9Live absolut nicht behaupten kann !
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/07/2008 11:37
SUCHTGEFAHR
Experten wollen Automatenspiel einschränken
Schärfere Regeln für die Nutzung von Geldspielautomaten: Nach Informationen des SPIEGEL wollen Spielsuchtexperten drastische Einschränkungen für das Spiel mit den Geräten - ihnen wird ein hohes Suchtpotential zugeschrieben. Das Wirtschaftsministerium lehnt Änderungen ab.

Hamburg - Die Spielsuchtexperten stützen sich auf Studien: Sie würden belegen, dass Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen unter allen Glücksspielarten die höchste Suchtgefahr mit sich brächten, heißt es in einem Beschluss des von den Bundesländern eingesetzten Fachbeirats.

Für vier Fünftel aller Spielsüchtigen, die sich an Beratungsstellen wenden, seien diese Geräte das Hauptproblem. Deshalb müsse unter anderem die Dauer der einzelnen Spiele deutlich verlängert und der mögliche Verlust von derzeit 80 auf 7 Euro pro Stunde gesenkt werden, schlagen die Experten nach SPIEGEL-Informationen vor.

Das für die Spielverordnung zuständige Bundeswirtschaftsministerium lehnt solche Beschränkungen strikt ab: Im Ergebnis liefen sie "auf ein faktisches Verbot des gewerblichen Spiels hinaus", heißt es in einer Antwort des vom Ministerium geführten Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" zu den Vorschlägen. Es stelle sich vielmehr die Frage, inwieweit die Länder das Automatenspiel in ihren staatlichen Spielcasinos begrenzen sollten; dieses sei nämlich "weiterhin keinerlei Schranken unterworfen".

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,566873,00.html
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/07/2008 14:42
Interessant, dass es nun sogar gegen die Geldspielautomaten geht.

Konsequenterweise müssten diese komplett verboten und die Spielcasinos geschlossen werden.

Aber das trauen sie sich nicht. bloed2



Hier noch weitere Kommentare zum WELT-Artikel:


tom meint:
18.07.2008, 17:28 Uhr
Das kommt davon wenn man den Ast absägt auf den man sitzt - Der Glückspielstaatsvertrag ist ein Eigentor der Politiker. Nur im Fehler zugeben waren unsere Politiker noch nie die Besten. Darauf kann (könnte) man wetten


India Jones meint:
18.07.2008, 11:21 Uhr
Der Deutsche ist politisch wirklich so dumm! Er schimpft zwar über gewisse Mißstände, wählt aber seit Jahren immer wieder die gleichen Nieten. Wird Zeit, dass die FDP mehr an Einfluß gewinnt - damit dieser unsägliche Glückspiel-Spuk bald ein Ende hat.
Die nächste Bundestagswahl kommt bestimmt.


Rolf meint:
18.07.2008, 09:11 Uhr
Gut wenn diese viele Glücksspielsedungen verschwinden: dass die bayerischen Behörden die SKL_Show gut heissen wundert nicht, ein Grossteil der Einnahmen fliesst in die Staatskasse. Konsequenterweise botte aler auch Lottozahl-Ziehungen und ähnliches gleich mit entsorgen. Das staatliche Glücksspielmonopol ist nur zulässig, um die Bürger vor der Spielsucht zu schützen. Werbung und Sponsoringt heizt es an und gehört daher konsequenterweise verboten. Mindestens aber muss bei jeder Sendung gesaght werden, was der Staat verdient pro Ausspielung, das würde richtig abschrecken!


Louidor meint:
18.07.2008, 08:32 Uhr
Wann endlich werden uns die Politiker vor deren Politik beschützen und sich selbst öffentliche Auftritte verbieten.

jason meint: unser jason? warum
18.07.2008, 04:12 Uhr
In wie weit ist der Bürger überhaupt noch Mündig ? Es ist richtig, daß der Staat den Bürger schützen soll, aber tut er das auch? Wo bleibt da das Recht auf freie Entfaltung, wenn alles von unserer Regierung oder der EU vorgeschrieben wird. Z.B. vom Durchmesser eines Apfel oder nur gerader Gurken in den Märkten, oder das Verbot von normalen Glühbirnen ( als wenn der Bürger nicht selber weiß das es Energiesparlampen oder LED-Technik gibt) usw. bis hin zu ...... und wer weiß was man sich noch alles ausdenkt um uns zu bevormunden.


CommonSense meint:
18.07.2008, 03:56 Uhr
Wieso darf dann 9Live weiter senden? Da geht es ja schliesslich nur um Abzocke. (Technisch gesehen ist 9Live auch Glücksspiel, da man ja stets bestimmte Leitungen treffen muss. Eigentlich nur eine Leitung- bei Sendungsende.) Kann es evtl sein, dass die Menge an Menschen, die durch Jauchs Show spielsüchtig wird, verschwindent gering ist, verglichen mit der Menge an Menschen, die bei 9Live abgezockt wird!?! Wieso wird hier, insgesamt gesehen, nicht die Verhältnismässigkeit gesehen?


corvus albus meint:
18.07.2008, 03:06 Uhr
Ist Glücksspiel eigentlich in islamistischen Ländern erlaubt?


Artemis meint:
18.07.2008, 00:02 Uhr
Falsche Info durch den Lottoblock: Die Ziehung der Lottozahlen erzeugt SPANNUNG, funktioniert damit auf der emotionalen Ebene und ist deshalb gemäss Glücksspielgesetz VERBOTEN.

Die 16 Ministerpräsidenten haben ein gewaltiges Eigentor geschossen. Statt sich Pfründen und Pöstle aus Lotto zu sichern, gerät das ganze System ins wanken. Lustig wird es, wenn von den 25000 Annahmestellen 10 oder 15000 dichtmachen müssen. Gibt einen spannenden Wahlkampf.


Hasko meint:
17.07.2008, 23:13 Uhr
WAS MACHEN DIE DEUTSCHEN ????

Grundsätzlich alles akzeptieren, aber auch alles !
Ob Pendlerpauschale, ob Eigenheimzulage, ob Umweltzone, ob Raucherverbot, ob Mwst.-Erhöhung, ob Benzinpreiserhöhung, ob, ob,.........
Alles wird hingenommen. 1989 schallte es im Osten "Wir sind ein Volk". Ja wo ist denn das Volk ???
Hier in Foren wie diesem ein bißchen Meinung verbreiten, dass war es dann aber auch !
NEIN, wir gehören schon lange auf die Strasse, was machen denn unsere Nachbarländer ? Ja was wohl ? Die sind bei jeder Kleinigkeit sofort auf der Strasse und das ist gut so !
Nur der Deutsche, der ist nicht aus der Reserve zu locken, Nein,auf keinen Fall ,der Deutsche nicht!!!
Na gut, war nur mal so meine Meinung, bin nur gespannt, wenn in wenigen Jahren, man spricht von 2012, der große Knall kommt, was dann abgeht?
Auf jeden Fall freue ich mich erst ein mal auf die nächste Bundestagswahl.................... ! Armes Deutschland, dann kommen nämlich unaufhaltsam die Kommunisten. Die im Osten haben nichts dazugelernt und hier im Westen ist es dann der Protest gegen die momentane Politik ohne zu ahnen, was dann abgeht ! Lafontaine reibt sich schon die Hände !

So, jetzt lasse ich es mal gut sein. Werde ab dem nächsten Jahr dies alles aus "Down Ander"verfolgen !

Hasko


Peter Meier meint:
17.07.2008, 22:46 Uhr
Also wenn man Glücksspiele einschränken will und für nicht salonfähig hält, muß als erstes und konsequenterweise der Aktienhandel eingestellt werden, denn dort findet ebenfalls nur eine grosse Umverteilung (meist vom Privtanleger zum Grossaktionär) statt.

Ansonsten wünschen wir den Online-Pokerspielern viel Glück, dort weiss man wenigstens auf was man sich einlässt und kennt die Gewinnquoten. Da dort nur Geld umverteilt wird und nicht produziert wird, finden es die Teilnehmer gerecht daß dort keine Besteuerung der Gewinne vorgenommen werden kann, denn das Einkommen ist schon versteuert, aus welchem Land der verlierende Spieler auch immer kommen mag.

Bei Lotto und anderen staatlichen Glücksspielen ist ja die Rückspielsumme viel zu niedrig, dort geht es ja ausschliesslich um Mehreinnahmen für den Staat, wer daran teilnimmt ist blöd, schließlich möchte jeder Steuern vermeiden, nicht gerne zahlen.


A.Elsner meint:
17.07.2008, 22:29 Uhr
Der Schwachsinn geht nicht zu Ende,immer mehr wird klar wie viel unse Regierung noch Wert ist. Haben wir eigentlich noch Rechte über unser tun selbst zu entscheiden ? Das Volk wird bevormundet ohne Ende und alle Wählen weiter diese Heinis, warum nur ?


a one meint:
17.07.2008, 22:22 Uhr
man kann echt nur noch auf den eugh hoffen, und das nächstes jahr vernünftig gewählt wird. es wird allerhöchste eisenbahn das die fdp wieder in die koalition einzieht .

hoffentlich zerfleischen sie sich slebst mit ihrem glücksspielmonopol , aber die werden keine einsicht haben.


Androide meint:
17.07.2008, 20:48 Uhr
Läßt man soviel geballte Intelligenz (Repnik, Horak, Dr. Hecker, Wulff und Konsorten) weiter ihr Unwesen treiben, sieht es bald schlecht aus mit dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Schaden für unser Volk ist schon jetzt immens.


Günter Lenz meint:
17.07.2008, 20:44 Uhr
Das die nicht mehr sauber sind ist doch schon lange klar. Wir werden von unseren Politikern zu tote geschützt. Wenn ich in Deutschland nicht mehr im Internet spielen kann, spiele ich eben im Ausland.
Komisch ist doch, dass jeder Mist der von der EU kritisiert wird umgesetzt wird, nur eben in dem Fall nicht. Schutzwürdig wäre so einiges, wenn man bedenkt es gibt Telefonnummern die bis zu 30€ Min. kosten, dagegen macht derStaat nichts, aber vor 5 € Lottoeinsatz muss der Bürger geschützt werden. Wer findet das noch lustig.
Im nächsten Jahr sind Bundestagswahlen, vielleicht stimmt das Volk endlich mal richtig ab, dann erledigt sich dieses Problem von alleine.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/07/2008 21:43
Suchtrepublik Deutschland


Macht Jauch spielsüchtig?
Regulierungswut der Behörden
Experten fordern Versachlichung statt Versüchtelung

Hamburg, 23. Juli 2008
Mitte dieses Jahres ist die Lage in Deutschland für die staatlich veranstalteten und lizensierten Lotterien desaströs: Jauchs SKL-Show wurde verboten, den Sendungen der Soziallotterien droht ebenfalls das Aus. Die "Aktion Mensch" meldet bereits jetzt einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent, die Klassenlotterien sind in ihrer Existenz bedroht, und für das Zahlenlotto "6 aus 49" werden spätestens für das kommende Jahr Verluste von rund 20 Prozent befürchtet. Für soziale Projekte und den Breitensport fehlen Millionenbeträge, Existenzen werden vernichtet. Dr. Wilm Schulte, Vorsitzender des Verbandes der Lotto- und Toto Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen fürchtet bereits, dass "in den nächsten zwei Jahren bis zu 50 Prozent der Annahmestellen die Segel streichen müssen". Grund ist der Anfang des Jahres in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag, der die Spielsucht in Deutschland eindämmen soll.

"Spielsucht ist eine ernsthafte Krankheit. Das deutsche Lotto hat damit aber nichts zu tun", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Wer Spielsucht wirksam bekämpfen will, muss ehrlich sein und das Gefährdungspotenzial von Glücksspielen differenziert behandeln. Die aktuelle Glücksspielpolitik bagatellisiert die wirklichen Gefahren und führt zu einer regelrechten Regulierungswut der Behörden."

Prof. Heino Stöver vom Bremer Institut für Drogenforschung (BISDRO) warnt denn auch vor einer "Versüchtelung der Gesellschaft". So gerät neben dem Lottospiel jetzt auch das Shoppen in den Fokus der Psychologen. Laut einer aktuellen Studie der Uniklinik Erlangen sind bis zu acht Prozent der Bevölkerung von der Kaufsucht gefährdet. Prof. Stöver: "Wir sind in Deutschland gerade ohne Notwendigkeit dabei, immer mehr Verhaltensweisen auf ihr Suchtpotenzial zu reduzieren und zu stigmatisieren. Auch Sammelleidenschaften, Sportaktivitäten und selbst das Naschen erfüllen häufig klassische Komponenten der Sucht."

"Der Widerspruch zwischen dem hohen staatlichen Eingriff bei Lotto und der gleichzeitigen Untätigkeit bei Spielformen mit hohem Suchtfaktor wie Automatenspiel macht deutlich, dass andere Interessen im Spiel sind als der vorgeschobene Spieler- und Jugendschutz", so Faber.

Pressekontakt:
André Jütting
ajuetting@deutscherlottoverband.de


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Am schlimmsten ist die Macht- und Anmaßungssucht der Staatsmonopolisten. grins








Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/07/2008 16:43
Verwaltungsgericht Mainz hebt Untersagungsverfügung des Landes Rheinland-Pfalz
gegen gewerblichen Spielvermittler auf



von Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Bonn

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hatte in diesem Jahr bereits grundlegende Bedenken gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags geäußert und daher einem von einer Untersagungsverfügungen betroffenen Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt (VG Mainz, Beschl. v. 25. März 2008, 6 L 927/07.MZ).

Nunmehr hat sich das VG Mainz als erstes deutsches Verwaltungsgericht auch mit einer gegen einen gewerblichen Spielvermittler, der Lottotipps vermittelt, ergangenen Untersagungsverfügung auf Grundlage des GlüStV beschäftigt:

Die Antragstellerin vermittelt Lottotipps auch über das Internet. Dies suchte die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz mittels Untersagungsverfügung zu unterbinden. Einem einstweiligen Rechtsschutzantrag der Antragstellerin hat das VG Mainz mit heute zugestelltem Beschluss vom 17.07.2008 (Az. 6 L 573/08.MZ) stattgegeben.

Die beanstandete Untersagungsverfügung verstieße nach summarischer Prüfung gegen den "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" und "ist rechtswidrig", beschloss das VG Mainz. Durch die von der Behörde geforderten Maßnahmen können nämlich Spielinteressenten von der Spielteilnahme nicht generell abgehalten werden. Auch wenn sich der ein oder andere Spielinteressent von den geforderten Hinweisen abschrecken lassen möge, seien die geforderten Maßnahmen doch so weit von einer effektiven und grundsätzlichen Durchsetzung des Verbots der Internetvermittlung entfernt, dass ihnen die generelle Eignung abgesprochen werden muss. Auch der Umstand, dass es derzeit wohl kein geeignetes (technisches) Mittel gebe, dem Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV - beschränkt auf ein Bundesland – Geltung zu verschaffen, rechtfertige es nicht, die Antragstellerin mit eine Untersagungsverfügung abzustrafen.

VG Mainz, Beschluss vom 17.07.2008, Az. 6 L 573/08.MZ

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi [Linked Image]

HOELLER RECHTSANWÄLTE
Wittelsbacherring 1
53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 90 820 163
Telefax: +49 (0)228 / 967787-99
E-Mail: kanzlei@hoeller.info
Internet: www.hoeller.info

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§ 4 Abs. 4 GlüStV

(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.


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Wenn das Angebot mit diesem Gerichtsbeschluss nicht verboten ist,
ist auch die Teilnahme nicht verboten. wink









Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/07/2008 16:55
EU Delegation möchte US-Verantwortliche über ihre Haltung
im Bezug auf Online Glücksspiel befragen



Haley Hintze

Eine Delegation aus Beamten der Europäischen Handelskommission will zum Ende des Monats Gespräche mit Verantwortlichen der US-Regierung aufnehmen, um sich über die Marktbeschränkungen bezüglich Online Glücksspiel zu unterhalten, welche für Europäer restriktiv und diskriminierend zu sein scheinen.

Der Wunsch nach einem Meeting entstand, da ein Fragebogen, welchen die EU an die US-Verantwortlichen gesendet hatte, um ein Verständnis für die Vorgänge bezüglich Online Glücksspiel in den USA entwickeln zu können, von den Verantwortlichen einfach ignoriert wurde. Der Ausschluss von börsennotierten Firmen, welche von der UIGEA betroffen werden, führte dazu, daß die Remote Gaming Association (eine Gruppe bestehend aus einigen großen europäischen Glücksspielanbietern) bei der EU gegen diese Gesetze klagte.

Letzten Monat sendete die EU einen ausführlichen Fragebogen bezüglich der Einstellung der USA im Bezug auf Online Glücksspiel an mehrere US-Bundesbehörden. Das Büro des US-Handelsverantwortlichen (dieses Büro war auch dafür verantwortlich, daß die USA sich nicht an einige Vereinbarungen hielt, welche im GATS-Abkommen mit der WTO vereinbart worden waren) füllte den Fragebogen nicht aus, sondern sendete stattdessen eine kurze und herablassende Antwort an die EU. Die Antwort durch die USTR Offizielle Susan Schwab, bestand nur aus 2 Seiten – eine davon war das Deckblatt – beinhaltete nur die Aussage, dass es keine Grundlage für die Behauptung gäbe, daß irgendjemand bei der Umsetzung der US-Glücksspielgesetze diskriminiert worden wäre.

Kurz nach Erhalt der Antwort durch die USTR, wurde bekannt geben, daß die Delegation, welche Gespräche mit den US-Verantwortlichen aufnehmen soll, von dem EU Handelbevollmächtigten Peter Mandelson angeführt werden wird. Während das Ergebnis der Gespräche sehr unterschiedlich sein kann, wurde vor kurzem in einer Veröffentlichung die US-Regierung für die schlechte Qualität der UIGEA getadelt. Eli Lehrer, welcher unter anderem Artikel für den "American Spectator" verfasst, schrieb folgendes über den UIGEA und den 1961 Wire Act: "Diese Gesetze gehören mit Sicherheit zu den am schlechtesten ausgearbeiteten Gesetzen, welche es im Rechtssystem der USA jemals gab".

Lehrer merkte außerdem an, daß wenn keine EU-Aktionen im Bezug auf Online Glücksspiel erfolgen können, vielleicht die Möglichkeit besteht Sanktionen gegen die amerikanische Bankenbranche zu verhängen, weil diese Branche durch die UIGEA dazu benutzt wird, als Erfüllungsgehilfe der US-Regierung zu arbeiten und alle Transaktionen im Bezug Online Glücksspiel zu überwachen und zu unterbinden.

Quelle: https://de.pokernews.com/



Die EU kiss macht einfach jeden an. daumenhoch



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/07/2008 13:48
Studie unterstützt Regulierung von Online Glücksspiel


Shari Geller

Die ständig wachsende Gruppe von Menschen, welche sich für die Beendigung des Internetverbotes einsetzt, hat unerwartet zwei neue Mitglieder erhalten – die beiden Professorinnen Kathryn LaTour von der University of Nevada/Las Vegas und June Cotte von der University of Western Ontario/Kanada. Aber nicht aus dem Grund, weil die beiden Professorinnen, welche sich selbst als Nicht-Spielerinnen bezeichnen, Internet Glücksspiel durch ihre Person direkt unterstützen. Vielmehr sehen sie in der Aufhebung des Internetverbots die einzige wirkliche Möglichkeit eine effektive Regulierung zu implementieren.

LaTour und Cotte haben zusammen einen Bericht erstellt, welcher im nächsten Februar im Journal of Consumer Research veröffentlicht wird. Er trägt den Namen:" "Blackjack in the Kitchen: Understanding Online Versus Casino Gambling" (Blackjack in der Küche: Verstehen Sie die Unterschiede zwischen Online und Kasino Glücksspiel). Im Rahmen des Berichts fordern die beiden Professorinnen dazu auf Online Glücksspiel in den USA und in Kanada zu legalisieren und zu regulieren, um die schädlichen Aspekte durch diese Aktivitäten zu reduzieren.

Die Beiden hatten nicht erwartet, daß ihre Studie zu diesem Ergebnis kommen würde. "Wenn man mir zu Beginn unser Studie gesagt hätte, daß ich zu diesem Ergebnis kommen würde, hätte ich sicherlich gelacht" sagte Cotte. Nachdem aber 20 regelmäßige Kasino Spieler und 10 regelmäßige Online Glücksspieler interviewt worden waren, stießen Sie auf Unterschiede, welche besorgniserregend waren und welche sie zu dem Schluss kommen ließen, daß Online Glücksspiel legalisiert werden sollte, damit es reguliert werden kann. Nach ihrer Studie spielen Online Gambler öfters und aggressiver, sie spielen längere Sitzungen und haben eine schlechtere Übersicht über ihre Verluste, als die Spieler, welche in Kasinos spielen.

Für die beiden Forscherinnen ist das momentane Verbot des Internet Glücksspiels keine passable Lösung: Die beiden Professorinnen (welche beide keine Glücksspiele spielen) waren darüber schockiert, daß die Glücksspielbranche jährlich einen Umsatz von 12 bis 15 Milliarden Dollar macht. "Eine verdammt hohe Anzahl von Menschen, welche bereits regelmäßig spielen" sagte Cotte. Anstatt das Verbot weiterhin aufrecht zu erhalten, was dazu führt, daß die Internet Glücksspielfirmen ihr Geschäft nach Übersee verlagert haben, schlägt die Studie Wege vor, wie die Branche reguliert werden könnte und dadurch untere anderem besser mit dem Schadenpotenzial umgehen zu können.

"Man könnte den Online Kasinos in Nord-Amerika z.B. vorschreiben, daß "Colling-Off" Zeiten eingeführt werden müssen, d.h. wenn ein Spieler sein eingezahltes Geld verlieren sollte, kann er dann nicht einfach auf einen Button klicken und neues Geld einzahlen (er wird durch eine Zwangspause defakto dazu gezwungen, sich Gedanke über seine Verluste zu machen). Wenn ein Spieler in einem Live-Casino sein gesamtes Geld verliert, muss er ja auch eine Pause machen und wenn diese Pause auch nur deswegen war, weil er zum Geldautomaten gehen musste" sagte Cotte.

Zu den weiteren Vorschlägen gehört unter anderem die Einführung von Pop-Up Benachrichtigungen, wenn die Verluste der Spieler einen vorher festgelegten Schwellenwert überschreiten bzw. wenn die Spielsitzung zu lange dauert. Es wird außerdem empfohlen die Höhe der Gewinne und der Verluste zu begrenzen, damit die Spieler ihre Transaktionen leichter nachvollziehen können. Die Anbieter von Online Glücksspielen sollten dafür sorgen, daß Spielsüchtige entsprechend beraten werden und es muss sichergestellt werden, daß im Bezug auf Spielsucht präventive Maßnahmen ergriffen werden. Durch die Regulierung müssten die Anbieter außerdem dazu gezwungen werden eine strikte Alterskontrolle durchzuführen. Die beiden Professorinnen sind der Meinung, daß die Regulierung, außer zu einer Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen, auch noch zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen führen würde: "Dort gibt es jede Menge Steuerdollars, welche man einsammeln könnte" sagte LaTour abschließend.

Quelle: https://de.pokernews.com/



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/07/2008 17:07

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27. Juli 2008, 17:10 Uhr

Von Diethart Goos und Michael Schneider

Abwärtstrend
Umsätze der Kasinos brechen drastisch ein

Der Umsatz der Spielbanken ist dramatisch gesunken. Eine Besserung ist nicht in Sicht – Experten sehen die Branche auch weiter vor einer düsteren Zukunft. Der Grund dafür ist nicht nur in einer allgemeinen Zurückhaltung beim Konsum zu suchen.

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Die Lage der Spielbanken Schleswig-Holsteins nimmt der Kieler Fiskus bisher nicht zur Kenntnis,
im laufenden Haushalt sind sogar höhere Abgaben eingeplant als 2007


Matthias Hein hat vor sich umfangreiche Zahlenkolonnen ausgebreitet, die ihm Sorgen bereiten. Hein ist nicht nur Geschäftsführer der noch in schwarzen Zahlen operierenden Spielbank Schleswig-Holstein GmbH mit Kasinos in Flensburg, Kiel, Schenefeld, Travemünde und Westerland, sondern auch Sprecher der Deutschen Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft (DeSIA). Damit vertritt Hein 23 deutsche Spielbankgesellschaften an 80 Standorten. Im vergangenen Jahr setzten die Kasinos 926 Millionen Euro um. Nach den Ergebnissen des ersten Halbjahres 2008, die Hein soeben erhalten hat, ergibt die Hochrechnung für das Gesamtjahr nur noch 700 Millionen Euro – ein Minus von rund 24 Prozent. Hein sagte gegenüber WELT ONLINE, Ursachen für den drastischen Abwärtstrend seien neben der allgemeinen Zurückhaltung beim Konsum der seit Jahresanfang geltende Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer und das Rauchverbot.

Der Neuregelung vorausgegangen war ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach ist das Staatsmonopol für Glücksspiel einschließlich Sportwetten und Lotto nur zulässig, wenn die Spielsucht der Bevölkerung wirkungsvoll bekämpft wird. Dieser Vorgabe waren die Länder mit dem neuen Staatsvertrag, bei dessen Annahme im Bundesrat nur Schleswig-Holstein Stimmenthaltung übte, gefolgt. So müssen sich seit Jahresbeginn alle Spielbankbesucher ausweisen. Von diesen Eingangskontrollen war der Kasinobereich mit Spielautomaten bisher ausgenommen. Durch diese Reglementierung haben die Spielbanken laut Hein seit Jahresanfang mindestens zehn Prozent ihrer Besucher an die Spielhallen verloren. Denn in diesen „Daddelhallen“ besteht weiterhin kein Ausweiszwang.

Ein weiterer Nachteil des Staatsvertrages: Entgegen den Wünschen der Spielbanken haben die Bundesländer entschieden: „Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“ Davon profitiert die internationale Konkurrenz. Die Zahl durchaus seriöser Internetkasinos nimmt drastisch zu, viele haben ihren Sitz im EU-Bereich wie auf Malta und in Gibraltar.

Branche steht vor einer düsteren Zukunft

Hein sieht die Branche denn auch vor einer düsteren Zukunft: „Durch den Glücksspielstaatsvertrag stehen wir vor dem Abgrund, denn Kasinos und Spielhallen werden mit zweierlei Maß gemessen.“ Hinzu komme als weiterer Nachteil das Rauchverbot mit einem zusätzlichen Besucherrückgang von zehn bis zwölf Prozent. „In den Spielbanken sind viele der Stammbesucher Raucher“, weiß Hein. Die würden jetzt solche Kasinos meiden, die keine Raucherecken einrichten können.

Die schwierige Lage der Spielbanken nimmt der schleswig-holsteinische Fiskus bisher nicht zur Kenntnis. Wie ein Sprecher des Finanzministeriums WELT ONLINE auf Anfrage mitteilte, erreichte die Spielbankabgabe der fünf schleswig-holsteinischen Kasinos an das Land im letzten Jahr 17,3 Millionen Euro. Im laufenden Haushalt sind sogar 22,2 Millionen Euro eingeplant. Gerade noch schreibe die zum Konzern der öffentlich-rechtlichen HSH Nordbank gehörende Spielbank-Gesellschaft mit 240 Mitarbeitern unter dem Strich schwarze Zahlen, sagt Geschäftsführer Hein. Doch fügt er ohne Zahlen zu nennen hinzu, die Erträge der einzelnen Spielstätten seien sehr unterschiedlich. So sei für die Spielbank Westerland nach einem Defizit von 1,7 Millionen Euro die Spielbankabgabe an den Fiskus von 80 auf 70 Prozent gesenkt worden. Hain: „Jetzt hält sie sich gerade mal so über Wasser.“

Kaum besser geht es dem größten Haus der Gruppe, dem Kasino Schenefeld. Das erlitt auch deshalb einen zusätzlichen Besucherrückgang, weil mit dem neuen Hamburger Kasino Esplanade Konkurrenz in direkter Nachbarschaft entstanden ist. Das Flaggschiff der von der Jahr + Achterfeld KG betriebenen Spielbank Hamburg, in dem vor allem klassische Glücksspiele wie Roulette und Blackjack angeboten werden und das auch auf Veranstaltungen und Kongresse setzt, verzeichnete damit zuletzt sogar ein leichtes Plus. Alle anderen der vier Hamburger Standorte sind dagegen deutlich im Minus – was das Kasino Esplanade nicht ausgleichen kann.

Bei den Häusern handelt es sich um das Kasino Reeperbahn, ein Automatenspiel am Steindamm, das Kasino Wandsbek und das Kasino Mundsburg. An diesen Standorten steht das konzessionierte Automatenspiel im Vordergrund, das dem Staatsvertrag unterliegt.

Quelle


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Richtig so - lassen wir die Umsätze der grenzenlos arroganten Staatsmonopolisten noch mehr einbrechen. daumenhoch




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/07/2008 05:41
LG Frankfurt/Main: Verbot der Jackpotaufstellerwerbung


Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 19.06.2008 dem Land Hessen verboten, bei der Bewerbung der Lotterie 6 aus 49 den möglichen Höchstgewinn mittels sog. Aufstellerwerbung im öffentlichen Verkehrsraum zu bewerben. Die Antragstellerin hat dies als zur Lotto-Spielteilnahme anreizende Werbung beanstandet, die wegen der einseitigen Heraustellung eines besonders hohen Gewinns unangemessen und unsachlich ist.

Die vom Land Hessen vorsorglich eingereichten Schutzschriften konnten das Landgericht aber nicht überzeugen. Darin hatte das Land Hessen zum Ausdruck gebracht, dass die beanstandete Werbemaßnahmen mit der Lotterieaufsicht zuvor abgestimmt worden sei und auch grundsätzlich erlaubt und nicht unsachlich sei.

Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hat das Land Hessen nunmehr am 30. Juli 2008 eine sog. Abschlusserklärung abgegeben und die einstweilige Verfügung so als endgültige, einem rechtskräftigen Hauptsachetitel gleichgestellte, Regelung anerkannt.

LG Frankfurt/Main Beschluss vom 19.06.2008 - Az.: 2-06 O 346/08 - "Jackpotaufsteller"


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Nach Bayern das zweite Bundesland, in dem die Dinger verboten werden. cool2




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/07/2008 16:51
Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Rechtswidrigkeit des Sportwettenmonopols


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat erneut die Rechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols bestätigt und deswegen eine gegen einen privaten Sportwettenvermittler ergangene Untersagungsverfügung aufgehoben (Urteil vom 9. Juli 2008, Az. 1 K 2153/06). Das VG Freiburg hält das staatliche Sportwettenmonopol entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 16. April 2008, Az. 1 K 2683/07, 1 K 2063/06, 1 K 2066/06 und 1 K 2052/06) für europarechtswidrig.

Diese Europarechtswidrigkeit "erfasse auch die Eingriffsgrundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GIüStV sowie die Bestimmungen über die Erlaubnispflicht und das Verbot des Veranstaltens und des Vermittelns unerlaubten Glücksspiels in § 4 Abs. 1 GlüStV." Der Sportwettenvermittler könne daher nicht auf ein Erlaubnisverfahren verwiesen werden (so die Argumentation des Landes):

"Ein auf präventive Kontrolle gerichtetes Erlaubnisverfahren existiert für private Sportwettenveranstalter nicht. Das Fehlen einer Erlaubnis nach § 4 ­Abs. 1 GlüStV, die sich Private wegen des europarechtswidrigen staatlichen Sportwettenmonopols nicht hätten beschaffen können, scheidet deshalb als zulässiger Grund einer Untersagung aus."

Auch aus dem Ladbrokes-Urteil des EFTA-Gerichtshofs ergebe sich nichts anderes:

"Denn ein Erlaubnis- oder Konzessionsverfahren für private Veranstalter sieht der Glücksspielstaatsvertrag - wie oben ausgeführt wurde - gerade nicht vor. Vielmehr kann ein privater Anbieter selbst bei Erfüllung sämtlicher materieller Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages die erforderliche Erlaubnis nicht erhalten."

Aus dem Ermessen der EU-Mitgliedstaaten, das Schutzniveau im Bereich der Glücksspiele zu wählen, ergebe sich keine völlige Gestaltungsfreiheit:

"Dies bedeutet aber nicht, dass der deutsche Gesetzgeber nach nationalem Recht die Gestaltungsfreiheit hätte, sich für ein Kanalisierungsmodell in Form eines staatlichen Monopols zu entscheiden. Ein solches auf Einnahmeerzielung und Expansion angelegtes, europarechtlich zulässiges Monopol wäre verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006 -- 1 BvR 1054/01, Rdnr. 107, 141). Denn ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet ist (BVerfG, a.a.O., Rdnrn. 98, 119, 120). Daher kann die Aufgabe der Länder nach § 10 GlüStV, ein ausreichendes Glücksspielangebot mit dem Ziel der Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung (§ 1 Nr. 2, 2. Alt. GlüStV) sicherzustellen, nicht etwa als ein Auftrag verstanden werden, der gleichrangig neben dem Auftrag zur Suchtbekämpfung (§ 1 Nr. 1 GlüStV) steht. Vielmehr hat von Verfassungs wegen die Suchtbekämpfung im Vordergrund zu stehen; nur diese rechtfertigt ein Monopol."

Die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben an eine kohärente und systematische Regelung zur Begrenzung der Wetttätigkeiten liefen parallel, wobei nach Europarecht auch die Handhabung in der Praxis von Bedeutung sei:

"Allerdings ist europarechtlich, anders als verfassungsrechtlich, nicht nur die rechtliche Ausgestaltung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit maßgeblich, sondern es kommt auch auf ihre tatsächlichen Anwendungsmodalitäten (EuGH, Urt. Zenatti, Rdnr. 37, Urt. Gambelli, Rdnr. 75, 76) und ihre Handhabung in der Praxis an (EuGH, Urt. Rosengren, Rdnr. 46). Jedoch sind die vom Europäischen Gerichtshof geforderte "Kohärenz" und "Systematik" hinsichtlich der Begrenzung der Wetttätigkeiten ohne normative Vorgaben zur Ausgestaltung eines staatlichen Monopolbetriebs kaum denkbar, so dass zunächst das rechtliche Regelungssystem in den Blick zu nehmen ist. Seine tatsächliche Umsetzung darf aber nicht aus den Augen verloren werden."

Das Monopol könne allerdings sowohl rechtlich wie auch tatsächlich nicht "als konsequenter und aktiver bzw. systematischer und kohärenter Beitrag zur Vermeidung und Abwehr von Spiel- und Wettsucht angesehen werden" (S. 8). In der Gestaltung des terrestrischen Vertriebssystems liege ein wesentlicher Strukturmangel, der auch durch Folge- und Begleitmaßnahmen nicht kompensiert werde. Auch fehle es an einem effektiven Kontrollsystem.

Die geringe Reduktion der Zahl der Annahmestellen spreche gegen einen Systemwandel:

"An dem vom Bundesverfassungsgericht im Sportwettenurteil vom 28.3.2006 (dort Rdnr. 138) bzw. in der Baden-Württemberg betreffenden Entscheidung vom 4.7.2006 (1 BvR 138/05 - juris) erhobenen und beanstandeten Befund, wonach Sportwetten über ein breit gefächertes Netz von Lotto-Annahmestellen vertrieben werden, welches mit er Maxime "weites Land - kurze Wege" einhergeht, hat sich damit in quantitativer Hinsicht so gut wie nichts geändert."


Auch würde die Glücksspielangebote weiterhin kundennah als "Gut des täglichen Lebens vertrieben (S. 11):

"Ferner weist diese fortdauernd auf Breite angelegte Vertriebsstruktur auch qualitativ erhebliche Mängel auf, weil sie (noch) nicht systematisch und konsequent vom Charakter einer "grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung" (vgl. Sportwettenurteil Rdnr. 125) und eines "allerorts verfügbaren normalen Gutes des täglichen Lebens" (vgl. Sportwettenurteil Rdnr. 138) Abstand nimmt. Mit dem Vertrieb der Sportwellen in Zeitschriften-, Schreibwaren- und Tabakläden sowie in Supermärkten und Ta1kstellen hat der Monopolist an der gesuchten "bewussten Nähe zum Kunden" (Sportwettenurteil Rdrn. 138) nichts geändert."

Als rechtlich nicht haltbar sieht das VG Freiburg auch den Umstand an, dass die privaten Annahmestellen für den Monopolanbieter auf Provisionsbasis tätig werden (S. 12):

"Einen zentralen und fortdauernden Strukturmangel sieht die Kammer schließlich im wirtschaftlichen Aufbau des Annahmestellensystems. Der Monopolist bedient sich beim Vertrieb seines Wettangebots privater Dritter, die mittels umsatzabhängiger und folglich stets die Gefahr einer extensiven Vermarktung in sich bergender Provisionen bezahlt werden. Wie in der Vergangenheit auch, erhalten die Annahmestelleninhaber derzeit einen festen und einheitlichen Provisionssatz (Vertriebskonzept, Seite 11/12)."



Diese Strukturmängel würden nicht durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. So seien etwa Spielersperren uneffektiv (S. 14):

"Das System der Spielersperre in seiner jetzigen Ausgestaltung ist nicht geeignet, spielsuchtgefährdete oder gar klar spielsüchtige Wettteilnehmer zu identifizieren und von einer weiteren Teilnahme effektiv auszuschließen. Das zeigen schon die geringen Zahlen der tatsächlich verhängten Sperren: Im ersten Quartal 2008 wurden im Wege der Fremdsperre lediglich 9 Spieler durch die STLG gesperrt und damit effektiv vor sich selbst geschützt."

Auch die Regelungen zu den maximal zuzulassenden Höchsteinsätzen seien unzureichend.

Es werde nunmehr verbessert auf die Spielsuchtbekämpfung hingewiesen. Dies sei allerdings nicht ausreichend (S. 16):

"Das vermag aber nicht, die strukturellen Mängel des staatlichen monopolisierten Sportwettensystems mit einem landesweit dichten Netz umsatzorientiert operierender Annahmestellen zu konterkarieren, die betont kundennah im direkten Kontext mit dem Vertrieb alltäglicher Waren und ohne wirkliche Distanz zu Jugendlichen arbeiten und dadurch der Missachtung des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Spielsucht erst einmal deutlich Vorschub leisten."

Zwar sehe der Glücksspielstaatsvertrag eine Glücksspielaufsicht vor. Diese habe aber kein "wirksames normatives Kontrollsystem" und sei "personell auch schwach besetzt". Die Kontrolle des Monopolanbieters sei daher völlig unzureichend (S. 21):

"Schließlich fehlt es derzeit an einem wirksamen Kontrollsystem, das die Ausrichtung des Monopols am Ziel der Suchtbekämpfung sicherstellt. Europarechtlich kommt es für die Frage der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit zentral auf die Effektivität der Überwachung und die Durchsetzung einer wirklich restriktiven Glücksspielpolitik an (vgl. EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 14.03.2007, E-1/03 - Gaming Machines -, Rdnr. 51). Auch das Bundesverfassungsgericht verlangt strukturelle Sicherungen, die für die Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht sorgen; der Gesetzgeber muss geeignete staatliche Kontrollinstanzen mit ausreichender Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates einrichten (BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O., Rdnrn.120, 154). Denn nur so kann gesichert werden, dass ein Konflikt mit dem Ziel der Suchtbekämpfung nicht zugunsten der fiskalischen Interessen des Staates ausgeht (BVerfG, a.a.O., Rdnr. 127 f.)."


Im Übrigen verstoße das Sportwettenmonopol "mangels systematischer und kohärenter Zielverfolgung" auch gegen die EG-Wettbewerbsregeln:

"Dem Anwendungsbereich des Art. 86 EG unterfallen folglich auch Maßnahmen eines Mitgliedstaats (hier: Inkraftsetzen einer Gesetzesbestimmung), mit denen er eine Lage schafft, in der das bevorrechtigte Unternehmen schon durch die bloße Ausübung des übertragenen Rechts (hier: monopolartige Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten) zwangsläufig gegen den Vertrag verstoßen muss (EuGH, Urt. v. 11.12.1997 - C-55/96 [Job Centre] - Rnr. 29; von Burchard, a.a.O., Art. 86 Rnr. 37). Ein wettbewerbswidriges Verhalten der STLG muss sich damit aber das beklagte Land zugleich als unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit zurechnen lassen (so auch von Burchard, a.a.O., Art. 49 Rnr. 88), worauf sich der jeweilige grundfreiheitsberechtigte Kläger wiederum für den Erfolg seiner Klage berufen kann."

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Joh, Staatsmonopolismus, immer große Klappe, aber den
eigenen Saustall nicht urteilskonform umorganisieren, typisch. lol



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/08/2008 10:36
Auch das VG Freiburg ist weiterhin der Überzeugung:
Das derzeitige Sportwettmonopol des Landes Baden-Württemberg verstößt gegen Europarecht



Mit mehreren Hauptsachenentscheidungen hat das VG Freiburg am 09.07.2008 seine Beschlüsse vom 16.04.2008 (siehe www.vewu.com) bestätigt. Nachdem das beklagte Land Baden-Württemberg und Vertreter der staatlichen Lottogesellschaft in einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung Gelegenheit hatten, zu der Ausgestaltung des Glückspielmonopols nach dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages Stellung zu nehmen, sah sich das Gericht in seiner Rechtsauffassung bestätigt: Weder das derzeitige Vertriebsnetz noch die Vertriebsform von provisionsabhängigen Annahmestellen und die Werbemaßnahmen von Lotto genügen nach Maßgabe des Europäischen Rechts für die Rechtfertigung eines staatlichen Monopols für Sportwetten.

Es stünde zwar im Ermessen eines jeden Mitgliedstaates, welches Schutzniveau er im Bereich von Glücksspielen gewährleisten will. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der deutsche Gesetzgeber die Gestaltungsfreiheit hätte, sich für ein Kanalisierungsmodell in Form eines Monopols zu entscheiden. Ein auf Einnahmeerzielung und Expansion angelegtes Monopol wäre verfassungswidrig, und europarechtlich kann der Glückspielstaatsvertrag als Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit keinen Bestand haben, da er nicht geeignet ist, die Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Ziels der Suchtbekämpfung zu gewährleisten. In seinem Urteil legt die Kammer anhand zahlreicher Beispiele aus dem Angebot und Vertrieb von Lotto dar, dass sich insgesamt ein "normativ-regulatives Strukturdefizit offenbart". Mangels genauer Vorgaben im Glückspielstaatsvertrag ist es immer noch allein dem Monopolisten (Lotto) selbst überlassen, zu definieren, welches Angebot seiner Ansicht nach zulässig bzw. unzulässig sein soll. "Von dieser Definitionsmacht hat die STLG (Lotto Baden-Württemberg) bisher aber nur in nicht wirklich dauerhaft selbstbindender Weise und nur nach eher vagen, zufälligen Kriterien Gebrauch gemacht." Mit ähnlichem Ergebnis stellt das Gericht die Werbemaßnahmen von Lotto auf den europarechtlichen Prüfstand. Und schließlich legt das Gericht dann überzeugend dar, dass und warum es an einer wirksamen Kontrolle des Monopolisten mangelt. Das Gericht führt aus, dass Sozialkonzepte, wie die der VEWU zeigen, dass private Anbieter durchaus bereit sind, sich freiwillig Beschränkungen aufzuerlegen und deren Kontrolle keine stärke oder dichtere Kontrolle bedürfe, als die Kontrolle des staatlichen Anbieters. (Das Urteil wird im Volltext auf www.vewu.de veröffentlicht).

"Ich habe selbst einen der Betroffenen in einem der Verfahren vertreten und konnte miterleben, wie genau das Gericht die Vertriebsstruktur, die Werbung, das Angebot und die Kontrollsysteme bei Lotto hinterfragt hat. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat danach, wie auch andere Gerichte, die diese Bemühungen unternehmen, erkannt, dass der Staat im Grunde genommen nach wie vor mit dem Glücksspiel primär Geld verdienen will. Die Entscheidung des VG Freiburg macht erneut deutlich, dass der Glückspielstaatsvertrag eine rechtliche Sackgasse ist und dass Regelungsmodelle, wie das Sozialkonzept der VEWU, eine tragfähige Lösung darstellen würden. Nachdem nun die ersten wettbewerbsrechtlichen Untersagungsverfügungen von Werbeslogans für Lottoangebote und Jackpotwerbeaufsteller ergangen sind, bestätigt sich zudem unsere wirtschaftliche Prognose. Der Glücksspielstaatsvertrag wird für den Lottoblock und für all diejenigen, die bislang von den Lottomitteln profitiert haben, verheerende Folgen haben. Die gemeinnützigen Einrichtungen und der Breitensport werden unter dem Umsatzrückgang von Lotto massiv leiden." kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung des VG Freiburg.


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Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/08/2008 17:22
OLG München verbietet erneut illegale Werbung der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns


Mit zwei Urteilen vom 31. Juli 2008 hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 29. Zivilsenat des Oberlandesgericht München der Staatlichen Lotterieverwaltung des Freistaats Bayern u.a. bestimmte Werbung für ihre Lotterien untersagt. Dies erfolgte in Abänderung vorhergegangener Urteile des Landgerichts München I, aus jeweils einem Verfügungs- und einem Hauptverfahren.

Die Klägerin wandte sich bereits im Herbst 2006 gegen bestimmte Werbung der Staatlichen Lotterieverwaltung u.a. gegen die Bewerbung des Lotto-Jackpots ab einer Höhe von 10 Millionen Euro. Von solchen Jackpots ginge ihrer Klage nach eine Anreizwirkung aus, die schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Sportwetten" in der sog. "Übergangszeit" nicht hingenommen werden könne.
Diese Rechtsauffassung hat das Oberlandesgericht München in Abänderung des klageabweisenden erstinstanzlichen Urteils teilweise gebilligt. Verboten sei jedenfalls eine Ankündigung des Lotto-Jackpots in lediglich einem gefühlsbetonten Rahmen, insbesondere einem solchen mit dem graphisch Glücks- oder Gewinnergefühle vermittelt werden. Der desweiteren als unzulässige Ermunterung zur Spielteilnahme beanstandete Slogan "Täglich spielen - täglich gewinnen", beurteilte das Oberlandesgericht ebenfalls abweichend vom Erstgericht als rechtswidrig. Auch der als irreführend gerügte Slogan "Sonderauslosung - Gewinne ohne Mehreinsatz" wurde vom Berufungsgericht verboten, da ein Folgen der entsprechenden Verlinkung nicht zum Zugang zu einer solchen Sonderverlosung führte. Die neue Rechtslage (Glücksspielstaatsvertrag) ändere daran nichts.

Dass die Staatliche Lotterieverwaltung Ende August 2006 noch Spielauftragsscheine der Lotterie KENO ohne Hinweis auf mit der Spielteilnahme einhergehenden Gefahren noch zum Vertrieb bereit halten ließ und noch mit dem Slogan warb, "Nur wer mitspielt, kann gewinnen" bemängelte auch das Oberlandesgericht nicht. Gleichermaßen lautete die Entscheidung zum Verbotsantrag hinsichtlich des nach Ansicht der Klägerin unzulässigerweise zur Spielteilnahme ermunternden Titels des Kundenmagazins "Spiel mit" der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns.

Das OLG München hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Bereits Ende Januar 2008 unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrages begehrte die Klägerin diesmal im Wege der einstweiligen Verfügung die Untersagung bestimmter Formen der Jackpotwerbung, sowie erneut die Untersagung des nach ihrer Ansicht jedenfalls unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr zulässigen Titels für eine Lotto-Wochenschrift "Spiel mit". Das Landgericht München I untersagte lediglich die Werbung für den Jackpot im Internet und wies den Antrag im Übrigen zurück. Die dagegen gerichtete Berufung der Staatlichen Lotterieverwaltung blieb vor dem OLG München erfolglos. Teilweisen Erfolg hatte allerdings die Berufung der Antragstellerin. Die Aufstellerwerbung im öffentlichen Verkehrsraum vor Lottoannahmestellen, sowie die gefühlsbetonte Jackpotwerbung untersagte das Berufungsgericht mit durch Verkündung rechtskräftigen Verfügungsurteil.

Aus den Urteilen läßt sich die Feststellung rechtfertigen, dass die staatliche Lotterieverwaltung Bayerns sowohl während der Übergangszeit, als auch noch danach mit ihrer Jackpotwerbung im Internet sowie ihren 'Jackpot-Aufstellern illegale anreizende Werbung für das Glücksspiel begangen hat. Bereits im April 2008 hatte das OLG München die Jackpotwerbung der Staatlichen Lotterieverwaltung in einem Beschlussverfahren für unrechtmäßig erklärt, eine Veränderung des Werbeverhaltens des bayerischen Lotto-Veranstalters damit aber nicht bewirkt.

OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - Az.: 29 U 3580/07
OLG München, (Verfügungs-)Urteil vom 31. Juli 2008 - Az.: 29 U 2986/08
-rechtskräftig


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Zitat
Bereits im April 2008 hatte das OLG München die Jackpotwerbung der Staatlichen Lotterieverwaltung in einem Beschlussverfahren für unrechtmäßig erklärt, eine Veränderung des Werbeverhaltens des bayerischen Lotto-Veranstalters damit aber nicht bewirkt.



Hä? Kann mir das bitte mal einer aus Bayern bestätigen,
dass die Jackpotaufsteller dort immer noch stehen?
Stehen die über Recht und Gesetz, oder was? warum vogel


Ich glaube kaum, dass man sich an ein Gesetz halten muss,
wenn darauf begründete oberlandesgerichtliche Urteile
von den Staatsmonopolisten selbst nicht befolgt werden. cool2



Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/08/2008 19:28
Zitat
Hä? Kann mir das bitte mal einer aus Bayern bestätigen,
dass die Jackpotaufsteller dort immer noch stehen?

Kann ich definitiv bestätigen. Die nehmen es hier ned wirklich genau mit dem Befolgen der selbst aufgestellten Gesetze.

Vor 3 Wochen auf Reha in Bad Wiessee war ich auf dem Wallberg in 1700 Metern Höhe. Im Durchgang von der Gondel-Station zum Panorama-Restaurant grinsten uns 2 überlebensgrosse Lotto- und Oddset-Plakate an.

wichser
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/08/2008 12:20
LG Frankfurt am Main: Verbot der Werbung für LOTTO-Superding

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Die Antragstellerin beanstandete die Werbung einer hessischen Lotto-Annahmestelle für das Lotto-Superding als Verstoß gegen das glücksspielstaatsvertraglich etablierte Internet- und Anreizwerbeverbot.

Die Gewährung eines rechnerischen Rabatts von 22,25 EUR, wie der Antragegner ihn im Internet mit drei Ausrufungszeichen hervorhebe, begründe einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GlüStV. Auch die verwendeten Slogans "50 Euro sind garantiert" sowie "Sie sparen also gegenüber dem Normalfall 22,25!!! und haben trotzdem die 100 fache Chance!" gingen deutlich über das Maß einer sachlichen und informellen Mitteilung hinaus und forderten den potentiellen Mitspieler, insbesondere durch die Verwendung des Imperativs sowie des Adjektivs "garantiert" in reißerischer Form zur Teilnahme am Spiel auf. Durch die Aussage das "LOTTO-SuperDING ist limitiert" werde sogar zu einem eiligen Erwerb aufgefordert. Zudem werde dem Spieler suggeriert, seine Spielteilnahme fördere einen guten Zweck, denn "LOTTO Hilft Hessen".

Mit Beschluss vom 30.05.2008 untersagte das Landgericht Frankfurt am Main die beanstandete Werbung im Wege der einstweiligen Verfügung antragsgemäß.

Durch Abgabe einer sog. Abschlußerklärung durch den Antragsgegner Anfang August 2008 steht die Entscheidung des Landgerichts nunmehr einem rechtskräftigen Hauptsachetitel gleich.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.05.2008, Az.: 2-06 O 299/08 - 'LOTTO Superding'

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Rechtsanwalt Rüdiger Bodemann, DES

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/08/2008 16:56
Spielsucht in Las Vegas

In der Höllenmaschine

In Las Vegas leben rund 120.000 Spielsüchtige. Eine davon war Liz Neubauer. Sie war dem Kitzel erlegen, einmal den Jackpot zu knacken. Aber sie hat es geschafft.

VON TOBIAS ROMBERG

LAS VEGAS taz

Im Palace Station ist es so dunkel, dass man die Farben des rot-braunen Teppichs kaum erkennt. Aber der hat eh seine besten Tage hinter sich, vom Glanz der prachtvollen Casinos im Herzen von Las Vegas ist hier nicht viel zu sehen. Dumpf tönt aus den Boxen der Singsang von Billy Joel, der im Surren und Rattern der Spielautomaten untergeht. Nahe einem Ausgang leuchten acht Videopoker-Automaten. Zwei Gestalten kleben an den Maschinen. Auch Liz Neubauer hat hier früher gesessen, viel zu oft.

An diesem Vormittag sitzt die 70-Jährige auf dem schwarzen Ledersofa im Büro von Doktor Hunter. Sie fährt sich nervös durch ihre kurzen, rotblond gefärbten Haare, hat tiefe Augenringe und rutscht auf der Sofasitzfläche vor und zurück. Ihr geht es heute gar nicht gut, sagt sie. Wenn Liz mit dem Schicksal hadert, wenn ihr das Leben wieder einmal übel mitgespielt hat, dann sucht sie das Problem Gambling Center auf. Ein Behandlungszentrum für Spielsüchtige, das nur 500 Meter vom Palace Station entfernt liegt. Liz ist eine Spielsüchtige, seit vielen Jahren "clean", aber sie ist und bleibt eine Spielsüchtige. Denn die Sucht verliert man nicht, man kann sie kontrollieren, doch nicht besiegen.

Die Sucht ist in Las Vegas allgegenwärtig, aber unsichtbar. Experten schätzen, dass rund 120.000 Spielsüchtige in der Stadt leben. Sie zocken inmitten der Touristenschar, sind bloßen Auges nicht zu erkennen und spielen sich in den Abgrund - der Konflikt einer Unterhaltungsmetropole: Spielspaß versus Spielsucht. Oder um es mit den Worten von Doktor Hunter auszudrücken: "social gambling versus compulsive gambling" - geselliges, gelegentliches Spielen auf der einen Seite, zwanghaftes Zocken auf der anderen. "Spielsüchtige überschreiten eine unsichtbare Grenze", sagt Liz. Sie weiß, "dass diese in Las Vegas unheimlich schnell überschritten ist".

Die Wüstenstadt im Bundesstaat Nevada ist die Stadt der gigantischen Casinos. Allein im Jahr 2006 spülte das Spiel mit dem Glück 8,2 Milliarden Dollar in die Kassen. Tendenz: weiter steigend. Schon am Flughafen funkeln die ersten einarmigen Banditen. Liz hat überall gespielt, in jeder freien Minute: "Ich wollte dem Druck des Lebens entfliehen."

Sie macht eine Pause, reibt ihre kleinen und geröteten Augen. Dann erzählt sie von ihrem Niedergang. 1983 sitzt sie zum ersten Mal vor einem Videopoker-Automaten: "Ich wollte nicht mehr Oma, Mutter oder Ehefrau sein. Ich wollte mal ich sein." Dann erzählt sie, dass sie schon morgens, noch bevor sie in einem Möbelgeschäft arbeiten ging, zockte. Irgendwann hängt sie auch in der Mittagspause am Automaten einer Waschanlage. Nach Feierabend taucht sie in die Casinos.

Liz verspielt ihren Lohn, ihr Erspartes, leiht sich dann Geld von Verwandten, das sie nie zurückzahlen wird. Manchmal habe sie schon realisiert, dass sie süchtig ist. Nie, sagt sie, war sie stark genug aufzuhören. Am 27. März 1990 beschloss Liz Neubauer, ihr Leben zu beenden. Sie schaut zur Decke im Büro von Doktor Hunter und sagt: "Zum Glück hatte jemand da oben noch anderes mit mir vor." Doktor Hunter nickt.

Manchmal wirken der Doc und Liz wie ein altes Ehepaar. "Sie war wirklich fertig, als sie damals zu mir kam. Sie sieht heute etwas besser aus als an jenem 28. März 1990", erzählt Hunter und zwinkert ihr zu. "Er war damals schön und rothaarig - nicht fett und grau wie heute", schießt Liz schroff zurück. Doktor Hunter ist 51 Jahre alt, er sieht älter aus. Als Liz für kurze Zeit sein Büro verlässt, sagt er: "Sie war wirklich ein Wrack. Sie war total isoliert. Spielen und heulen - mehr gab es nicht mehr in ihrem Leben."

Hunter ist eine Koryphäe. Er gründete 1986 mit Robert Custer das Problem Gambling Center. "Spielsucht ist keine moralische Schwäche, sondern eine Suchtkrankheit so wie Alkoholismus. Diese vor 30 Jahren noch verpönte Tatsache ist mittlerweile erwiesen", sagt er. Die Abhängigkeit entstehe dabei im Gehirn, ähnlich wie bei Drogen. Der Botenstoff Dopamin werde ausgestoßen, löse Glücksgefühle aus. Und das Gehirn verlange immer größere Mengen. "Die Süchtigen stumpfen ab, nehmen andere freudige Erlebnisse nicht mehr wahr. Sie sind am Ende total ausgelaugt. Das werden Sie nachher noch sehen", sagt Hunter.

"Ich habe weder Farben noch Gesichter wahrgenommen, nur noch einen grauen Brei", wird Liz später beschreiben. Der graue Brei ist für Liz eine Flucht vor den Sorgen des Alltags: "Meine Eltern haben mir oft das Gefühl gegeben, ich sei nicht gut genug." In der Ehe verstärkt sich dieses Gefühl. Als Liz' Enkelkind geboren wird, will ihr Mann keinen Kontakt zu dem Kind haben, da es einer Mischehe entstammt. "Das war furchtbar, aber ich habe meinen Mann trotzdem geliebt", sagt Liz. Sie beginnt zu weinen, fängt sich Sekunden später wieder. Liz Neubauers Emotionen wechseln oft, fast so oft wie die Spielkarten beim Video-Poker.

Ihr Mann ist vor einigen Tagen gestorben. Sie fürchtet einen Rückfall. Doktor Hunter wird sie in die "Vormittagsgruppe" begleiten. Zum erste Mal Gruppentherapie.

In einem großen Raum mit grünem Teppich sind zwanzig Metallstühle im Halbkreis angeordnet. Nach und nach trudeln die Süchtigen ein, zwölf kommen heute. Hunter und sein Kollege Howie begrüßen sie. Ein unspektakuläres Treffen, ähnlichen denen der Anonymen Alkoholiker. Es gibt Muffins und eine Vorstellungsrunde: "Hi, ich bin Maggie, ich bin eine Spielsüchtige." - "Hi Maggie", antwortet die Gruppe. "Ich habe das letzte Mal vor drei Monaten gespielt, meine letzte Sitzung war vorgestern", sagt Maggie und strahlt: "Momentan geht es mir richtig gut. Ich werde es schaffen. Yeah."

Der Nächste. Er murmelt: "Ich bin Nick, ich bin ein Spielsüchtiger. Ich habe das letzte Mal vorgestern gezockt". Nun versteht man, was Hunter meint: Die Leute sind tatsächlich wie ausgesaugt, wenn sie zu ihm kommen. Nicks Gesicht ist aschfahl, er hat seine rote Baseballkappe tief ins Gesicht gezogen, er nuschelt: "Ich fühle mich richtig scheiße." Hunter macht ihm Mut: "Alle hier haben sich so gefühlt. Doch das Leben kommt zurück. Plötzlich freut man sich wieder über etwas Normales, über einen tollen Kaffee oder so." - "Ja genau, ja, das stimmt", ruft Maggie.

Dann ist Liz dran. Sie schluckt, schaut auf den Boden und spricht: "Es ist so, mein Mann, also mein Mann ist gestorben. Und im Moment weiß ich einfach nicht weiter." Sie schluchzt, erzählt dann vom alten Selbstmordplan: Am 27. März 1990 will sie in die Wüste fahren und hinter einem Felsen verdursten, die Spielsucht hat sie zerfressen. Sie sitzt schon im Auto, doch der Tank ist leer, sie hat kein Geld. Sie nennt es heute göttliche Fügung. Man könnte auch sagen, Liz Neubauer war so fertig und blank, dass sie ihren Freitod nicht organisieren konnte. Sie rennt zu ihrer Tochter und bricht heulend zusammen. Die Tochter stellt den Kontakt zum Problem Gambling Center her. "Und jetzt sitze ich hier und habe seit 18 Jahren nicht mehr gespielt. Und der da" - sie zeigt auf Doktor Hunter -, "der da hat mich gerettet." Einige aus der Gruppe applaudieren. Kaffeepause.

Dann spricht Hunter: "Ihr könnt davon ausgehen, dass ihr der Spielindustrie egal seid." Er liefert eine leicht schiefe Metapher: Die Casinos, das sind die Fischer. Sie fischen ohne Verantwortung. Sie fangen viele Fische, aber auch Delfine. Und die Delfine, das sind die Süchtigen dieser Gruppe. Hunter schaut in die Runde, die Delfine nicken. Solche Bilder geben Kraft. Hunter fordert: "Es muss alles getan werden, um die Gefahr der Spielsucht zu bekämpfen."

Tatsächlich wird mittlerweile etwas getan, wenn auch oft sporadisch. Schilder in den Casinos, meist unprominent platziert, offerieren eine Telefonhotline für Süchtige. Zehn Jahre hat Hunter gekämpft, bis der Bundesstaat Nevada ihm finanzielle Unterstützung zusagte. An vielen Orten liegt die Broschüre mit dem Titel "When the fun stops" aus.

Hinter der Broschüre steckt der Nevada Council on Problem Gambling, eine Organisation, die mit Gamblers Anonymous kooperiert - den Anonymen Spielern. Diese haben in ganz Amerika Selbsthilfegruppen, die ersten schon seit 1957. In Las Vegas tagen wöchentlich rund hundert Gruppen. Sie arbeiten ähnlich wie die Anonymen Alkoholiker und haben ein 12-Stufen-Programm. Erster Schritt: die Einsicht, dass man gegen das Zocken machtlos geworden ist. Die weiteren Schritte sind mitunter religiös angehaucht, auch Gebete werden empfohlen.

Dann gibt es noch die Einzelkämpfer. Am bunten Strip steht Frank, 42 Jahre alt, hängende Schultern, blaue Jeans, grün-weißes Flanellhemd. Er nennt sich "Prediger aus Liebe" und warnt vor dem Glücksspiel: "Besonders die Spielsüchtigen verstoßen gegen einige der Zehn Gebote. Sie beten ihre Automaten an wie einen Ersatzgott. Sie sind nicht mit dem zufrieden, was unser Gott ihnen gegeben hat, sie wollen mehr." Spielsüchtige sollten Las Vegas verlassen, um ihre Seelen zu heilen, empfiehlt er.

Liz Neubauer hat Las Vegas nicht verlassen. Die Stadt und sie haben sich arrangiert. So geht sie nur noch in Restaurants, in denen keine Automaten stehen. Einmal wollte ein Fernsehteam mit ihr vor einem Spielautomaten ein Interview aufzeichnen. Liz hat vehement abgelehnt: "Wenn ich noch einmal an eine solche Höllenmaschine trete, bin ich tot."

Quelle


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Mit großem Abstand findet die Spielsucht vor den Geldspielautomaten statt.

Ich frage schon gar nicht mehr, warum diese Büchsen von den Staatsmonopolisten nicht verboten werden. rolleye





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/08/2008 17:17


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50 Prozent weniger Zocker als im vergangenen Jahr! Reeperbahn-Spielbank in der Krise

Tote Hose im Kiez-Kasino

Von MARC-ANDRÉ RÜSSAU

Alarmierende Zahlen aus Hamburgs Kult-Kasino Reeperbahn: Umsatz- und Besucher-Einbruch. 50 Prozent weniger Gäste als noch im vergangenen Jahr!


Ortstermin im Traditions-Haus, Spielbetrieb seit 1987. Im dritten Stock, an den Spieltischen, ist alles wie immer: Eine Gruppe junger Frauen aus Gütersloh spielt Poker, um den Roulette-Tisch drängeln sich asiatische Touristen.

Nur Kalle Schwensen spielt einsam Black Jack gegen die Bank – weil die Einsätze den anderen hier zu hoch sind.

Aber in den unteren Stockwerken, wo die Las-Vegas-Automaten blinken: leere Sitze.

Kasino-Chef Thomas Fecht: „Früher kamen am Wochenende pro Tag 800 Gäste, heute 400 – wenn es gut läuft.“

Ursache: Der neue Glücksspielstaatsvertrag. Jeder Kasino-Besucher muss neuerdings seinen Ausweis am Eingang vorzeigen – so sollen gesperrte Spielsüchtige geschützt werden.

Folge: Immer mehr Spieler gehen in Spielhallen – hier darf nach wie vor jeder am Automaten daddeln.

Besonders bitter fürs „Casino Reeperbahn“: „Zu uns kommen viele Touristen-Gruppen. Aber wenn da nur einer seinen Ausweis nicht dabei hat, verlieren wir alle – die anderen lassen den ja kaum draußen stehen.“

Von den Kasinos der Hamburger Spielbank ist nur noch das Flaggschiff Esplanade im Plus – auch Steindamm, Wandsbek und Mundsburg melden Umsatzrückgang.

Quelle


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Hohoo, bei BILD ist der GlüStV gleich ganz alleine schuld. laugh


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/08/2008 16:24


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Eintracht

"Das Logo bleibt auf dem Leiberl"

VON FRANK HELLMANN


Wo immer Real Madrid auftritt, herrscht helle Aufregung. Es dauerte wenige Stunden, da war das Gastspiel am kommenden Dienstag bei Eintracht Frankfurt ausverkauft, wenige Minuten, da waren die Restkarten vergriffen. In den Sportfive-Büros auf der Gegengeraden des Frankfurter Stadions türmen sich die Unterlagen zu diesem Höhepunkt, den der Sportrechtevermarkter im Rahmen eines Deals für drei Freundschaftsspiele in drei Jahren auf deutschem Boden mit Real Madrid eingefädelt hat.

Doch längst sind auch etliche unerfreuliche Schriftsätze im Umlauf: Nicht ganz unerwartet stört sich das hessische Innenministerium an der Tatsache, dass der spanische Meister mit dem Logo seines Trikotsponsors bwin auftreten wird. Solche Werbung für private Wettanbieter ist in Deutschland verboten, der Bundesliga entgehen so Millionen. "Wir sind auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit allen Beteiligten", sagt der hessische Ministeriums-Sprecher Thorsten Neels. Das Referat Glücksspielrecht in Wiesbaden ist mit der Gemengelage befasst.

"Wir gehen davon aus, dass das Spiel wie geplant stattfinden kann", sagt Eintracht-Vorstand Thomas Pröckl, alles andere liege in den Händen von Sportfive. Der Geschäftsführer des Frankfurter Sportfive-Teams, Heinz Anders, verkündet nichts anderes: "Die Partie wird ausgetragen." Abgesprochen sei, dass Bandenwerbung, Einblendungen auf dem Videowürfel oder Anzeigen im Stadionmagazin frei von bwin seien. Aber tritt Real Madrid auch mit blanker Brust auf? Anders weicht aus: "Wir diskutieren verschiedene Szenarien." Theoretisch könnte das Innenministerium die Madrilenen am Auflaufen gewaltsam hindern.

Unnachgiebig zeigt sich das Wettunternehmen mit zentralem Sitz in Wien. "Das Logo bleibt auf dem Leiberl", sagt Sprecher Kevin O'Neal. Sein Arbeitgeber, der die Königlichen mit 20 Millionen Euro jährlich bezuschusst, sieht keinerlei Veranlassung, im Streit klein beizugeben. O'Neal: "Die Politiker müssen einsehen, dass das Europarecht übergeordnet ist. Aus Sicht des Werbepartner ist keinerlei Beschränkung für ein europäisches Freundschaftsspiel einzusehen."

Quelle


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Zitat
Theoretisch könnte das Innenministerium die Madrilenen am Auflaufen gewaltsam hindern.

Das wäre das Beste, was bwin passieren könnte. popcorn


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/08/2008 11:30
Einen großen Artikel zum Thema Glücksspiel gibt es in der Wirtschaft-Woche:

http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/der-teure-traum-vom-grossen-geld-302512/




Zwei Leserkommentare dazu:


von Spekulant am 08.08.2008 12:22 Uhr

Erstens: Als mündiger Bürger möchte ich vom Staat nicht vorgeschrieben bekommen, wie ich mein Geld auszugeben habe.
Zweitens: Der Staat reglemiert vergleichsweise harmlose Glücksspiele wie das Zahlenlotto und fördert zugleich durch kürzere Spielzyklen die Abzocke an Spielautomaten. Während das Zahlenlotto eine hauchdünne Gewinnchance bietet, erweisen sich Geldspielautomaten für den Spieler als reine Abzock-Einrichtungen.
Drittens: Auch der Staat zockt den Bürger durch chancenlose und nur auf Abzocke ausgerichtete Wett- und Glücksspielangebote ab. Andererseits heuchelt er dem Bürger vor, ihn schützen zu wollen.
Viertens: In der ganzen Diskussion wird außer Acht gelassen, daß der Bürger die größten Verluste in Milliardenhöhe nicht beim Pokern oder Lottospielen, sondern durch Spiele an der Börse – auch Börsenspekulationen genannt – erleidet. Auch durch faule Immobilienkäufe, die dem Bürger von Banken oder Sparkassen angedreht worden sind, werden Milliarden verbrannt. Hier schreitet der Staat nicht ein, denn er verdient kräftig daran mit.

Pekunia non olet.



von Retlif Maps am 08.08.2008 11:42 Uhr

Es kann gar nicht deutlich und oft genug darauf hingewiesen werden, dass AUTOMATEN süchtig machen. Poker, Wetten und Kasino-Tischspiele haben auch ihr Sucht-Potential - nur im Vergleich zu den auf Gewinn programmierten Glückspiel-Automaten ist dieses wirklich vernachlässigbar. Der mündige Bürger kann mit letzteren Spielen größtenteils gut und vor allem SELBST zurecht kommen. Aber der Staat, immer unglaubwürdiger werdend, erlaubt diese Existenz-Killer-Maschinen einerseits und verbietet die im Vergleich harmlosen Spiele.
Politik, los! Mach doch das: Weg mit 90% dieser Automaten (totales Verbot führt nur zu org. Kriminalität) - WIRKLICH reglementierter Maximaleinsatz. strengste Kontrollen - drakonische Strafen. Es gibt Pokerprofis. Es gibt Wett-Profis. Es gibt KEINE Automatenprofis, sondern nur Süchtige.

Achja - zu der TV Abzocke muss man wohl nichts sagen, oder?




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/08/2008 09:40
Callcenter sind im Besitz von Kontodaten


Besonders häufig sind Glückspielangebote Inhalt dieser ungebetenen und ungesetzlichen "Cold Calls". Verbraucher, die durch solche Anrufe belästigt wurden, mussten bisher nicht unbedingt fürchten, dass ihr Konto leer geräumt wird. Das ist jetzt anders, denn den Callcentern liegen Listen vor, in denen die Kontoverbindungen der Angerufenen stehen.

"Diese Tatsache ist erschreckend. Uns sind die ersten Fälle bekannt, in denen von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten", so Thomas Hagen, Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Im Dunkeln blieb bislang, woher die Daten stammen. Viele Betroffene, die sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein beschwerten, gaben an, dass sie vor längerer Zeit SKL-Lose per Kontoabbuchung bezahlt haben. Die Verbraucherzentrale hat anonym eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten. Neben dem Namen, der vollständigen Adresse mit Telefonnummer und dem vollständigen Geburtsdatum sind die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern auf dieser Diskette gespeichert. Die Namen der Exceldateien weisen auf die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hin, so Hagen.

"Es sind nur ein paar Mausklicks und solche Daten können kopiert, per Mail versandt und somit sehr schnell öffentlich zugänglich gemacht werden, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet", so Hagen weiter.

Die Verbraucherschützer raten daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Dies gilt auch für Kontobewegungen von Angehörigen, die aufgrund von Alter oder Krankheit den Überblick verlieren und dank des bekannten Geburtsdatums leichte Beute unseriöser Anbieter werden können. (ep)

Quelle: https://de.internet.com


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Zitat
Die Namen der Exceldateien weisen auf die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hin, so Hagen.



Die Staatsmonopolisten wollen doch einen totalen Überwachungsapparat errichten.

Wie mit den Daten umgegangen wird kommt hier zum Vorschein, sofern die SKL die Quelle ist.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/08/2008 09:51


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Streit um Bwin-Trikotwerbung

Spiel gegen Real findet statt

Von Tobias Rösmann


11. August 2008
Das für diesen Dienstag Abend terminierte Freundschaftsspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Real Madrid wird trotz des Streits um die Trikotwerbung des spanischen Rekordmeisters stattfinden. Ein Sprecher des Hessischen Innenministeriums sagte auf Anfrage: „Wir haben den Veranstalter mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen. Bisher gibt es kein Anzeichen dafür, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten wird.“ Madrid hat einen Werbevertrag mit dem privaten österreichischen Sportwettenanbieter Bwin und trägt dessen Logo auf dem Trikot. Werbung für private Sportwetten ist in Deutschland jedoch verboten. Allerdings ist die Rechtslage wegen anderslautender europäischer Gesetze umstritten.

Ein Sprecher der Sportrechteagentur Sportfive, die als Veranstalter das Spiel am Dienstag um 20.30 Uhr in der ausverkauften Commerzbank-Arena organisiert hat, teilte mit: „Ich kann noch nicht genau sagen, ob die Real-Spieler mit Trikotwerbung auflaufen.“ Die Juristen der Agentur hätten den spanischen Verein aber in mehreren Gesprächen auf die Rechtslage hingewiesen. Es stehe ferner fest, dass das Bwin-Logo weder an den Banden noch während der Pressekonferenz nach dem Spiel gezeigt werde. Für den Fall, dass Real mit der verbotenen Werbung aufläuft, kündigte das Innenministerium eine Prüfung des Vorgangs an. Zu einer Strafe sagte dessen Sprecher: „Das ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit.“

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/08/2008 06:11

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Streit um Real-Trikotwerbung

Minister spielt Ball an Regierungspräsidenten weiter

Von Tobias Rösmann

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13. August 2008 Das Hessische Innenministerium wird nichts gegen Real Madrid unternehmen, obwohl die spanischen Spieler in einem Freundschaftsspiel gegen Eintracht Frankfurt verbotene Glückspielwerbung auf den Trikots getragen hatten. Ein Sprecher sagte der Rhein-Main-Zeitung: „Das ist aus unserer Sicht ein Ordnungsverfahren.“ Deshalb habe jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt zu prüfen, ob der Veranstalter, die Rechteagentur Sportfive, oder der spanische Rekordmeister eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Dem Regierungspräsidium liegen nach eigenen Angaben keine Unterlagen zu dem Fall vor.

Für eine strafrechtliche Prüfung gebe es zudem die zuständige Staatsanwaltschaft in Frankfurt, äußerte der Sprecher des Innenministeriums weiter. „Wir haben den Veranstalter vor dem Spiel mehrfach auf die Rechtslage hingewiesen. Aber Sportfive hat sich nur zum Teil daran gehalten. Hier geht es nach Recht und Gesetz.“ Die Agentur hatte das Logo des österreichischen Sportwettenanbieters Bwin an den Banden und während Presseterminen verhindert, nicht aber auf den Trikots der Real-Spieler. Werbung für privates Glücksspiel ist in Deutschland untersagt.

Innenminister Volker Bouffier (CDU), der auch das Sportministerium leitet, war nach Angaben seines Sprechers nicht im Stadion. Bei dem Match am Dienstagabend hatten sich Frankfurt und Real in der ausverkauften Frankfurter Commerzbank-Arena 1:1 getrennt.

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/08/2008 06:22


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bwin: "Wollen eine Lizenz in Österreich"

Der Glücksspiel- und Wettanbieter setzt nach schwierigen Zeiten wieder auf Expansion. Ziele: Asien und Südamerika

Im KURIER-Interview erklären die Vorstände Norbert Teufelberger und Manfred Bodner, wie sie sich trotz anhaltender Rechtsstreitigkeiten als ein führender Anbieter behaupten wollen und warum sie den Vergleich mit Meinl-Gesellschaften nicht gelten lassen.

KURIER: 2008 ist mit der Fußball-EM und Olympia ein Jahr der sportlichen Großereignisse. Wie wirkt sich das auf Ihr Geschäft aus?

Norbert Teufelberger: Es läuft wie erwartet und damit zufriedenstellend. Bei der EURO haben wir das Umsatzziel von plus zehn Prozent erreicht. Olympia hat natürlich auch einen sehr hohen Stellenwert. Wir bieten dazu mehr als 10.000 Wetten. Vom Aufwand sind sie mit vier oder fünf Fußball-Weltmeisterschaften zu vergleichen.

Das bedeutet aber wohl auch hohe Investitionen.

Teufelberger: Ja. Bei der EM betrug der Aufwand 70 Millionen Euro. Großereignisse sind oft eine Phase der Investition und nicht der Ernte. Sie gehen zu Lasten der kurzfristigen Unternehmensentwicklung. Heuer erwarten wir dennoch 30 bis 40 Millionen Euro Gewinn.

Gehen Sie mit dem Geld auf Einkaufstour? Schon länger wollen Sie ja den britischen Konkurrenten Sportingbet übernehmen.

Manfred Bodner: Wir reden jederzeit mit allen, aber haben nichts in der Pipeline. Man kann nicht alles mit Cash aus der Portokassa zahlen. Dazu braucht man die Kapitalmärkte, die in ihrer Situation jetzt aber eine Kapitalerhöhung nicht zulassen. Das Fenster dafür wird sich aber 2009 wieder auftun. Der Konsolidierungsprozess in der Branche wird jedenfalls weiter fortschreiten.

Setzt bwin das organische Wachstum weiter fort?

Bodner: In Europa sind wir in der gesamten EU mit lokalen Vertriebsorganisationen vertreten, daneben je nach Möglichkeit tätig. Außerhalb haben wir etwa in Argentinien und Mexico den Aufbauprozess begonnen. Asien wiederum ist ein Milliardenmarkt, aber es fehlen uns die Lizenzen.
Wir haben daher in Hongkong ein Büro gegründet. Und in Südafrika wollen wir mit lokalen Partnern eine Tochter schaffen. Des Weiteren wollen wir bald in 26 Ländern Ein- und Auszahlungen über das Internet mit eigenen bwin-Kreditkarten günstiger machen.

Die Rechtslage in vielen Ländern hat bwin so manches Geschäft gekostet. Werden die juristischen Streitigkeiten noch lange dauern?

Teufelberger: Derzeit ist es eher ruhig, aber wir warten auf ein klärendes Urteil der EU. Denn es kennt sich keiner mehr aus. Einmal wird für, dann wieder gegen uns entschieden. Wir brauchen einen eindeutigen Rechtsrahmen mit einer klaren Besteuerung und keine Monopolisierung – wie zum Beispiel in Deutschland.

Wie viel haben die Rechtsstreitigkeiten schon gekostet?

Bodner: Zwischen 15 und 20 Millionen Euro.

bwin mit Sitz in Gibraltar gilt ja als Steuerflüchtling.

Teufelberger: Gibraltar hat eine Historie in unserer Industrie. Denn dort sind in den 90er-Jahren viele englische Buchmacher wegen neuer Gesetze im Heimatland ausgewichen. Dort sitzen heute die Experten, die wir hier nicht finden. Außerdem ist dort Online-Gaming zugelassen. Wir zahlen in Gibraltar an Steuern ein Prozent des Umsatzes.

Bodner: Wir würden gerne Projekte in Österreich ansiedeln, aber es gibt keine Lizenzen. Wir mussten somit nach Gibraltar ausweichen. Wir zahlen hier aber alle Unternehmenssteuern und die Lohnsteuer für 200 Wiener Mitarbeiter. Daher wollen wir von der neuen Regierung eine österreichische Glücksspiel-Lizenz.

Nach den Turbulenzen um Meinl European Land mit Sitz in der Steueroase Jersey stellt sich die Frage, welches Börserecht für bwin gilt.

Teufelberger: Das Österreichische, denn die Holding sitzt hier. Ich glaube aber, dass wir grundsätzlich nicht mit einer Immo-Gesellschaft zu vergleichen sind.

Der Börsekurs ist aber bei beiden böse abgestürzt ...

Teufelberger: Unter der Kursentwicklung von bwin leidet ja nicht die des Unternehmens. Um diese nachhaltig positiv zu gestalten, tun wir alles. Daher können wir uns jeden Tag guten Gewissens in den Spiegel schauen.


Die bwin-Chefs

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Norbert Teufelberger
wurde 1965 in Wien geboren. Nach Abschluss seines Wirtschaftsstudiums startete er 1989 seine Karriere bei den Casinos Austria. 1992 gründete er gemeinsam mit Kollegen Century Casinos, die er 1996 an die Börse brachte und deren Finanzvorstand er bis 1999 war.

Manfred Bodner
wurde 1962 geboren und studierte Wirtschaft und Internationale Politik. Ab 1988 gründete er zahlreiche Start-Up-Unternehmen. Von 1995 bis 1998 war er Geschäftsführer von Neckermann Osteuropa. 1999 gründete er mit Norbert Teufelberger bwin, vormals BETandWIN.

Quelle


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/08/2008 06:46


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BGH entscheidet über Regionalitätsprinzip bei Lotto

Do Aug 14, 2008 6:30 MESZ

Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute (Donnerstag) darüber, ob die staatlichen Lottogesellschaften ihre Spiele nur innerhalb ihres Bundeslandes veranstalten dürfen.

Der BGH hatte im April darüber verhandelt, ob die strenge Aufteilung unter den 16 Bundesländern im staatlichen Lottovertrieb mit dem Kartellrecht vereinbar ist.

Außerdem überprüft das Gericht einen gegen gewerbliche Spielvermittler gerichteten Appell des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Danach sollten die staatlichen Lottogesellschaften nur noch Spielumsätze aus den üblichen 25.000 Annahmestellen entgegen nehmen. Damit sollten gewerbliche Spielvermittler daran gehindert werden, Spieleinsätze auch in Filialen von Supermärkten und Tankstellen anzunehmen.

Die Behörde hatte den Lottogesellschaften im August 2006 auch untersagt, ihren Internetvertrieb auf Spielteilnehmer aus dem jeweiligen Bundesland zu beschränken. Die Gebietsaufteilung sei unzulässig und könne nicht mit der Bekämpfung der Spielsucht begründet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte das Bundeskartellamt. Dagegen hatten die Lottogesellschaften Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/08/2008 10:14
Bundesgerichtshof zerschlägt illegales Lottokartell


BGH erklärt Regionalitätsprinzip für rechtswidrig

Dem Deutschen Lotto- und Totoblock drohen Schadenersatzklagen in Millionenhöhe

Lottogeschäftsführer haben gegen Kartellrecht verstoßen

Hamburg, 14. August 2008 – Die staatlichen Lottogesellschaften sind heute vom Bundesgerichtshof rechtskräftig wegen eines schwerwiegenden Kartellrechtsverstoßes verurteilt worden. Die heutige Verurteilung löst Schadensersatzverpflichtungen der Lottogesellschaften gegenüber den gewerblichen Spielvermittlern in Millionenhöhe aus. Die Leidtragenden sind die Lottospieler.

Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass die staatlichen Lottogesellschaften in ihrer Tätigkeit vollständig dem Kartellrecht und damit der Kontrolle des Bundeskartellamts unterliegen. Kartellrechtsfreie Räume, die sie missbräuchlich gegen Wettbewerber, vor allem gewerbliche Spielvermittler ausnützen, gibt es für sie nicht. Entgegen der Auffassung mancher Lotterieaufsichtsbehörden agieren die Lottogesellschaften auf Märkten und im Wettbewerb. Ihre Anmaßung, hoheitlich tätig und vom Wettbewerbsrecht frei zu sein, hat der BGH heute in Karlsruhe zurückgewiesen. Es obliegt demnach auch künftig dem Bundeskartellamt, Staatsverträge und Ländergesetze im Glücksspielwesen auf ihre Vereinbarkeit mit europäischem und deutschem Kartellrecht zu prüfen und ihre Anwendung erforderlichenfalls gegenüber den Marktteilnehmern zu untersagen.

Der Deutsche Lottoverband, in dem sich die gewerblichen Lottovermittler zusammengeschlossen haben, kündigt Konsequenzen aus dem BGH-Urteil an: "Die Aufsichtsräte der Lottogesellschaften haben zu prüfen, ob gegen ihre Geschäftsführer wegen vorsätzlicher Verstöße gegen das Kartellrecht Verfahren eingeleitet werden müssen", so Verbandspräsident Norman Faber. "Zudem bereiten einige unserer Mitglieder Schadensersatzklagen gegen das Lotto-Kartell vor. Die Forderungen liegen in deutlich mehrstelliger Millionenhöhe."
Der Erlaubnisvorbehalt für die Lottogesellschaften und gewerbliche Spielvermittler darf - entgegen der bisherigen Praxis bei den Internet-Anträgen - nur zur Durchsetzung des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung angewendet werden.

Der BGH bestätigte in seinem heutigen Urteil den im umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag formulierten Genehmigungsvorbehalt nur unter klar definierten Voraussetzungen. Demnach dürfen die Lottogesellschaften der Bundesländer eine Zusammenarbeit mit privaten Spielvermittlern lediglich ablehnen, wenn dadurch der Jugendschutz oder die Bekämpfung der Spielsucht gefährdet würde. Die bisherigen Versuche der Lottogesellschaften und der Aufsichtsbehörden, durch Geolokalisation und ähnliche Maßnahmen eine Zuordnung der Umsätze gewerblicher Spielvermittler zur jeweiligen Landeslotteriegesellschaft durchzusetzen, stellen hingegen weiter eine verbotene Marktaufteilung dar; eine solche Praxis kann und muss vom Bundeskartellamt auch in Zukunft untersagt werden.

"Das Argument der Spielsucht greift bei Lotto und Lotterien nicht", so Faber. Studien belegen, dass Lottospielen weder Auslöser noch Verstärker einer Spielsucht ist. Dennoch hält Verband präventive Vorsichtsmaßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz auch für Lotto für wichtig. Gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Jaxx und Tipp24 praktizieren diese Schutzmaßnahmen im Internet bereits seit langem. "Aber die Beschränkungen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien vorsieht, sind angesichts der äußerst geringen Suchtgefährdung unverhältnismäßig", so Faber. "Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt: Wer illegale Kartellabsprachen und Gebietskartelle der Lottogesellschaften als Mittel zur Bekämpfung der vermeintlichen Lottosucht begreift, verhöhnt die Ziele des Jugend- und Spielerschutzes. Die Politik ist aufgerufen, solche illegalen Praktiken im Deutschen Lotto- und Totoblock künftig wirksam zu verhindern. Der Deutsche Lottoverband sichert der Politik seine Unterstützung für die Erarbeitung eines kartellrechtskonformen Rechtsrahmens auf den deutschen Glücksspielmärkten zu."


Pressekontakt:
André Jütting
040 – 89 00 39 69
ajuetting@deutscherlottoverband.de

Quelle: Deutscher Lottoverband


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/08/2008 10:23


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Glücksspiel

"Es ist wie eine Hexenjagd"


Von David Meiländer

Vor dem Bundesgerichtshof haben die privaten Lottovermittler einen Etappensieg errungen, doch wenn sich nichts an der Gesetzeslage ändert, werden sie ab 2009 kaum noch Geschäfte machen können. Die Branche stellt sich nun auf einen langen Rechtsstreit ein.

Wenigstens heute wird Stefan Hänel sein Büro mit einem guten Gefühl verlassen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs will der Finanzvorstand der Firma Jaxx die Lotteriegesellschaften auf Schadensersatz verklagen und sieht gute Erfolgschancen. "Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen", sagt er stern.de.. Der Streit, der heute vor dem Bundesgerichtshof entschieden wurde, begann vor fast zwei Jahren. Jaxx hieß damals noch Fluxx und verkaufte als erster deutscher Lottovermittler Lose in mehreren Supermarktketten. Weil die Firma zeitweise auf einen Gewinn verzichtete und mit geringeren Preisen Kunden von den lizensierten Kiosken abschöpfte, schaltete sich der Deutsche Lotto- und Totoblock ein.

Der Verband der 16 Landeslotterien empfahl seinen Mitgliedern, die Umsätze von Jaxx und anderen privaten Vermittlern nicht mehr anzunehmen. "Die haben uns daraufhin unter Druck gesetzt", sagt Hänel. "Wir mussten deutlich geringere Provisionen akzeptieren, teilweise wurden unsere Aktivitäten ganz blockiert." Den daraus entstandenen Schaden will er nun ersetzt bekommen. Der Deutsche Lotto- und Totoblock bestritt diese Darstellung. "Die Empfehlung ist in einem unserer Ausschüsse beschlossen, aber wenig später durch die Geschäftsführer wieder aufgehoben worden", sagte ein Sprecher stern.de. Dem Bundesgerichtshof aber reichte das schon aus. Sie hätten nicht einmal mit einem Boykott drohen dürfen.

"Nur ein Etappensieg"

Mit dem Urteil regelten die Richter noch eine andere Frage: Früher durften die Vermittler ihre Lose nur bei den Gesellschaften einreichen, in deren Bundesland sie ausgefüllt wurden. Das Bundeskartellamt hatte diese Praxis untersagt, der Entscheidung der Behörde wurde nun teilweise recht gegeben: In Zukunft spielt die Herkunft des Scheins keine wichtige Rolle mehr - die Lottogesellschaften könnten allerdings freiwillig darauf verzichten, in fremden Bundesländern anzubieten. "Das bringt uns einen enormen logistischen Vorteil", sagt Norman Faber, dessen Firma seit fast dreißig Jahren Spielgemeinschaften anbietet. "Insofern ist das Urteil ein Etappensieg, aber nicht mehr."

Denn zu groß sind die Probleme, mit denen sich Faber und viele andere Firmen auseinander setzen müssen. Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag, der die Werbung, sowie den Vertrieb übers Telefon, Fernsehen und Internet verbietet. "Das bringt mir natürlich enorme Einnahmenverluste", sagt Faber. "Diesen medialen Mix aus Fernsehen und Briefen, der meine Firma so erfolgreich gemacht hat, kann ich jetzt nicht mehr anbieten." Zudem brauche er ab dem kommenden Jahr in jedem Bundesland eine Genehmigung, um weiter arbeiten zu dürfen. "Der offizielle Grund ist immer der Schutz vor Spielsucht, aber das ist Unsinn", sagt Faber. "Es gibt soviele Studien, aber keine einzige belegt, dass Lotto süchtig macht." Der Staat versuche sein Monopol zu sichern und schalte unliebsame Konkurrenten deshalb aus. "Es ist wie eine Hexenjagd."

Die Chancen stehen nicht schlecht

Unverständnis und Wut herrschen in der Lotteriebranche, vor allem im Online-Bereich. Wenn Anfang 2009 die Übergangsfristen auslaufen, müssen alle Anbieter ihre Lotto-Webseiten schließen. Hauptsächlich davon betroffen ist Tipp24. Anders als der Konkurrent Jaxx, setzt Strategievorstand Jens Schumann nach wie vor auf den deutschen Markt. Dreiviertel seines Umsatzes macht er hier und will daran nichts ändern. "Der Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig, davon bin ich immer noch überzeugt", sagt er. "Wenn Sie heute an jeder Ecke einen Lotto-Shop finden, ist es einfach nicht verhältnismäßig, das Internet-Geschäft zu verbieten." Vor allem in Hinblick auf den Suchtschutz. "Bei uns könnte man exzessive Spieler viel besser kontrollieren, als an der anonymen Kiosk-Theke." Schumann hofft auf die Gerichte. "Wir werden einfach weiter machen so wie bisher und uns dann gegebenenfalls gegen alles zur Wehr setzen, was kommt", sagt er.

Die Chancen stehen gar nicht schlecht. Schon Ende Januar hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Brüsseler Behörde sieht durch das Gesetz die deutschen Firmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten für benachteiligt. Lotterie- und andere Glücksspieldienstleistungen könnten zumindest online auch aus dem europäischen Ausland angeboten werden. "Außerdem haben wir ja hierzulande zig Kasinos, deren Umsätze ins Unermessliche steigen", sagt Norman Faber. "Während man diesen spielsuchtgefährdenden Bereich geradezu mästet, wird das bewährte deutsche Lotto langsam hingerichtet." Dagegen werden er uns seine Mitstreiter kämpfen. "Bis zum Schluss."

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/08/2008 10:26
Neue Sportwetten-Grundsatzentscheidung des EuGH:
Schlussanträge werden am 9. September veröffentlicht



Die Schlussanträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache "Liga Portuguesa" (Rs. C-42/07 - Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International) werden

am Dienstag, den 9. September 2008, um 9:30 Uhr

veröffentlicht werden. Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts, so dass diese für die Anfang 2009 erwartete Entscheidung des EuGH von maßgeblicher Bedeutung ist.

Bei der mündlichen Verhandlung dieser Rechtssache vor der Großen Kammer des EuGH am 29. April 2008 ging es vor allem um die Rechtfertigung eines nationalen Glücksspielmonopols. Intensiv wurde dabei - wie berichtet (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 101) - die Verhältnismäßigkeit eines die Grundfreiheiten beschränkenden Monopols diskutiert. So fragte der EuGH insbesondere, ob es nicht mildere Mittel gebe, die zur Rechtfertigung dieses Monopols angegebenen Ziele (Spielerschutz, Verbrechensbekämpfung etc.) zu erreichen. Es ist zu erwarten, dass der EuGH die hierzu in den Rechtssachen Gambelli und Placanica entwickelten Kriterien ("Gambelli-Kriterien") weiter konkretisieren wird.

Zu Sportwetten und Glücksspielen sind inzwischen weitere 15 Vorlageverfahren, darunter acht aus Deutschland, beim EuGH anhängig. Das anstehende Urteil des EuGH dürfte für diese wegweisend sein.


Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts [Linked Image]
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/08/2008 13:10


20.08.2008 - 12:13 Uhr

OVG Rheinland-Pfalz: Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

Die Vermittlung privater Sportwetten ist unter Auflagen, die der Bekämpfung der Spielsucht dienen, vorläufig weiter erlaubt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte dem in Bad Kreuznach ansässigen Antragsteller mit sofortiger Wirkung die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung ab. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht erlaubte dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache Sportwetten weiterhin anzubieten. Damit hat das Oberverwaltungsgericht aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages und des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Landesglücksspielgesetzes seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 38/2006 und 21/2007) geändert. Über weitere 59 Beschwerden wird in Kürze entschieden.

Die Untersagung privater Sportwetten, die das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, wäre als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nur dann rechtmäßig, wenn das Land Rheinland-Pfalz die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte. Danach müssten die Bundesländer die Anzahl der Annahmestellen begrenzen sowie die Werbung auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel beschränken. Ein vom Land nach dem Landesglücksspielgesetz noch aufzustellendes Konzept zur Begrenzung der Annahmestellen könnte gegenüber der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH nicht durchgesetzt werden. Denn das Land habe keinen bestimmenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, nachdem ihm die Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile durch das Bundeskartellamt untersagt worden sei. Außerdem gehe die Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH über die noch zulässige Information und Aufklärung hinaus. U. a. im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2008 sei gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel aufgefordert worden.

Die einstweilige Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten durch private Anbieter könne allerdings nur unter Auflagen erteilt werden, die der Bekämpfung der Spielsucht dienten. Insbesondere dürfe der private Wettvermittler keine Sportwetten von Minderjährigen, erkennbar spielsuchtgefährdeten oder überschuldeten Personen annehmen. An geeigneter Stelle des Geschäftslokals müsse ein Hinweis auf die Gefahren der Spielsucht angebracht werden. Weiterhin sei jegliche Werbung für die Vermittlung von Sportwetten unzulässig. Schließlich müsse der Wettvermittler unangekündigte behördliche Kontrollen in seinen Räumlichkeiten dulden.

Autor: Rechtsanwalt Thomas Bruggmann LL.M.
Quelle: OVG Rheinland-Pfalz - 18. August 2008 - Aktenzeichen 6 B 10338/08

Quelle


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/08/2008 13:38
Verwaltungsgericht Frankfurt erteilt privaten Sportwettvermittlern weiterhin Rechtsschutz


Mit Beschluss vom 19.08.2008 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Abänderung einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05. September 2007 die aufschiebende Wirkung der Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Untersagungsverfügung wiederhergestellt (Az.: 7 L 1675/05F). Der Beschluss ist bereits in Kenntnis und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2008 ergangen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hält an seiner Rechtsprechung fest und nach sieht die Vereinbarkeit der Untersagungsverfügung mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht als zweifelhaft an. Die Zweifel des Gerichts werden maßgeblich darauf gestützt, dass die Europäische Kommission im Januar diesen Jahres - also bereits unter Geltung des neuen Rechts - Deutschland offiziell um Auskunft über die nationalen Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Glücksspielangebots ersucht hat und folglich die Vereinbarkeit dieser Rechtslage mit den Artikeln 43, 49 und 46 EG-Vertrag als fraglich ansieht. Herangezogen wurde durch das Verwaltungsgericht auch das EuGH-Vorlageverfahren des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 31.01.2008, Az. 12 A 102/06).

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu erkennen, dass private Vermittler von Sportwetten angesichts der Vertriebspraxis des staatlichen Monopolanbieters in Hessen nicht auch die gleichen Maßnahmen zum Schutz vor Spielsucht durchführen könnten. Insofern besteht eine Übereinstimmung des aktuellen Frankfurter Beschlusses mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz, das vor einigen Tagen die private Vermittlung von Sportwetten unter Auflagen im einstweiligen Rechtsschutz zugelassen hat. Zu Recht verweist das VG Frankfurt darauf, dass seitens des Antragsgegners keine stichhaltigen Gründe vorgetragen worden sind, die es zwingend gebieten würden, einen generellen Ausschluss des Vermittelns von EU-Sportwetten beizubehalten. Das Verfahren wurde durch Rechtsanwalt Marco Rietdorf (Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier) geführt.


Kontakt:
Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Rechtsanwalt Hans Wolfram Kessler [Linked Image]
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/08/2008 18:58
Beschluss - Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel


Im Streit um das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel in Bayern hat der Freistaat eine Niederlage einstecken müssen. Ein Nürnberger Verlag, der unter anderem die Fußballzeitung Kicker herausgibt, darf auch künftig auf seiner Internetseite die Werbung eines Sportwetten-Vermittlers einblenden, hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem am Dienstag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden.

Zur Begründung heißt es, allein bayerische Nutzer von dem Internetangebot auszuschließen, sei technisch nicht möglich. Dies sei nur bundesweit machbar. Dafür fehle dem Freistaat aber die Zuständigkeit (AN 4 S 08.01112).

(dpa/bica)

Quelle: https://www.sueddeutsche.de


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Freistaat! lol



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/08/2008 16:35


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Auch selbst auferlegte Limits scheinen zu wirken


Responsible Gaming Glücksspiel-Studie des Cambridge Department of Psychiatry und der Harvard Medical School. bwin interpretiert die Studienergebnisse als Beleg für die Präventiv-Wirkung von Einzahlungslimits.


Wien. „Responsible Gaming“, das sogenannte verantwortungsbewusste Glücksspiel – ein brisantes Thema in der Branche – wurde jetzt aktuell vom Wettanbieter bwin aufgegriffen: Die Anforderungen an ein „verantwortungsvolles Glücksspiel“ sowohl seitens des Veranstalters als auch seitens des Spielers sind je nach Spielform verschieden. Zum Responsible Gaming gehören klassischerweise Maßnahmen wie die Sperre gefährdeter Spieler und vom Unternehmen bzw. vom Spieler selbst auferlegte finanzielle Limits.

In der laut Angaben von bwin „ersten und umfassendsten Studie ihrer Art“ untersuchten Wissenschaftler des Cambridge Department of Psychiatry und der Harvard Medical School jetzt die Auswirkungen von Einzahlungslimits auf das Sportwettverhalten im Internet. Das Ergebnis: Nur 0,3% der Untersuchten erreichten oder überschritten das vom Unternehmen oder von ihnen selbst festgelegte, niedrigere Einzahlungslimit.

Thema Schadensminimierung

Die Wissenschafter analysierten über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg die Wetttransaktionen aller Kunden, die sich im Februar 2005 bei bwin registriert hatten. Von 47.134 Kunden nutzten 567 die Möglichkeit, sich auf der Website selbst Limits zu setzen. Beobachtet wurde dabei das Schadensminimierungspotenzial des vom Unternehmen festgelegten Einzahlungslimits von 1.000 €/24 Stunden bzw. 5.000 €/30 Tage (oder der entsprechende Betrag in anderen Währungen). Verglichen wurde das Verhalten der Kunden, die versuchten, die Limits zu überschreiten, mit dem Verhalten jener, die dies nicht taten – und das Wettverhalten bevor und nachdem Kunden versucht hatten, die Einzahlungs-limits zu überschreiten.

„Diese Studie ist (...) bis heute die einzige statistisch relevante Forschungsarbeit zu den Auswirkungen von Einzahlungslimits“, so bwin-Chef Manfred Bodner. Dass nur 0,3% der Untersuchten versuchten, die Limits zu überschreiten, könne, so die Autoren, daran liegen, dass die überwiegende Mehrheit von vornherein verantwortungsvoll spielt, zum Vergnügen wettet und relativ wenig Geld ausgibt: So liegt die durchschnittliche Einsatzhöhe der User, die versuchten, die Limits zu überschreiten, bei 25 €, gegenüber sieben Euro bei jenen, die dies nicht taten.

Ein anderer Grund könnte sein, dass die User die Einzahlungslimits kennen und bewusst nicht verletzen wollten. Insofern könne schon das bloße Festsetzen von Limits als effektive Schadensminimierungsmaßnahme gesehen werden.

Mehr Risiko, weniger Verlust

Interessant ist, dass der Prozentsatz der Verluste bei Personen, die Einzahlungslimits überschreiten und bereit sind, höhere Wettbeträge zu setzen, unter demjenigen der Vergleichspersonen, die die Limits nicht überschritten, liegen. Anja Broda, Hauptautorin der Studie: „Die Möglichkeit, sich selbst ein Limit zu setzen, scheint eine vielversprechende Maßnahme für Online-Unternehmen zu sein, um ihre Kunden zu schützen”;

Broda fügte jedoch auch hinzu, dass „mehr Forschungsarbeit nötig ist, um solche Informationssysteme zu überwachen und zu revidieren.” Die Ergebnisse der Untersuchung betrachtet bwin als „Unterstützung bei der Förderung von verantwortungsbewusstem Wettverhalten”, so Co-CEO Norbert Teufelberger. bwin arbeitet seit 2005 im Sinne der Suchtprävention mit der Division on Addictions der Harvard Medical School zusammen. Der Artikel „Virtual Harm Reduction Efforts for Internet Gambling: Effects of Deposit Limits on Actual Internet Sports Gambling Behavior” ist unter www.harmreductionjournal.com/content/5/1/27 abrufbar.

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/08/2008 16:43
VG Mainz: Glücksspielrechtlicher Auskunftsanspruch aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar


Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit Beschluss vom 25. August 2008 hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass der im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Auskunftsanspruch der Glücksspielaufsicht in mehrfacher Hinsicht durchgreifenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine auf Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften gerichtete Ordnungsverfügung des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern und für Sport mit Androhung von Zwangsgeldern wurde antragsgemäß angeordnet.

§ 9 Glücksspielstaatsvertrag lautet auszugsweise:

(1) Die Glücksspielaufsicht hat die Aufgabe, die Erfüllung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden oder auf Grund dieses Staatsvertrages begründeten öffentlichrechtlichen Verpflichtungen zu überwachen sowie darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung hierfür unterbleiben. Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen. Sie kann insbesondere

1. jederzeit Auskunft und Vorlage aller Unterlagen und Nachweise verlangen, die zur Prüfung im Rahmen des Satzes 1 erforderlich sind

2. (....)



Diese Norm stelle - so das Verwaltungsgericht - keine hinreichende Ermächtigungsnorm für das Vorgehen gegen die Antragstellerin dar, mit dem Auskunft über Leistungen an Gesellschaften des Deutschen Lotto und Totoblocks und gewerbliche Spielevermittler verlangt worden war. Der gesetzlichen Vorschrift fehle es an der notwendigen Benennung des Auskunftspflichtigen. Dies sei jedoch zwingend erforderlich, da diese essentieller Bestandteil einer gesetzlichen Ermächtigung darstelle. Zudem fehle es an der Einräumung eines rechtstaatlich gebotenen Auskunftsverweigerungsrechts, so dass sich – ohne das es für den Streitfall darauf ankäme – die Frage der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Auskunftsanspruchs stelle. Auch die Verwendung des Rechtsbegriffs des gewerblichen Spielevermittlers in einer Auskunftsfrage sei unzulässig, da diesen auszufüllen nicht Sache der Antragstellerin sei, sondern der Behörde oder des Gerichts. Das Auskunftsbegehren der Glücksspielaufsicht sei mithin rechtwidrig.

Den gesamten Beschluss können Sie hier im PDF Format herunterladen.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz finden Sie hier.


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Ein weiterer Beleg dafür, dass dieser Glücksspielstaatsvertrag
ein extrem vermurkstes Gesetz ist. bloed2


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/08/2008 17:32

Republikaner entfernen Verbot des Internetglücksspiels aus dem Parteiprogramm


Von Shari Geller

Etwas überraschend, hat das für das Parteiprogramm der Republikaner verantwortliche Komitee bekannt gegeben, daß das Verbot des Internet Glücksspiels aus dem Parteiprogramm gestrichen wurde. Bedingt durch die Tatsache daß einer der härtesten Gegner des Internet-Gambling Verbots, der ehemalige republikanische Senator und Vorsitzender der Poker Player's Alliance Alfonse D'Amato, zu den Unterstützern des republikanischen Präsidentschaftskandidaten John McCain gehört, ist diese Entscheidung nicht wirklich überraschend. Es scheint so, als wäre diese Entscheidung ein Teil der Bemühungen der republikanischen Partei, um in der November-Wahl ein breiteres Wählerklientel anzusprechen.

Das Internet-Glücksspielverbot war in den letzten beiden Jahren (2000 u. 2004) Bestandteil des Parteiprogramms und es war eigentlich geplant, daß das Internet-Glücksspielverbot auch in diesem Jahr in das Parteiprogramm aufgenommen werden sollte. Es wurde kurz vor dem Treffen des republikanischen National Komitees (nächste Woche in Minneapolis) aus dem Parteiprogramm entfernt. Betreffend der Streichung des Internet-Glücksspielverbotes aus dem Parteiprogramm, sagte Senator Richard M. Burr (R-N.C.):"Damit können wir unsere Wählerbasis vergrößern".

Die Streichung des Internet Gambling Verbotes aus dem Parteiprogramm ist ein großer Sieg für die PPA, welche sich dafür einsetzt, daß Internet-Glücksspiel legal bleibt. Die Gruppe, welche mehrere Millionen Mitglieder hat, war in diesem Wahljahr sehr aktiv und gab im ersten Halbjahr 2008 1,2 Millionen Dollar für Öffentlichkeitsarbeit aus, die PPA-Mitglieder spendeten über 350.000$ für die Kandidaten der diesjährigen Präsidentschaftswahl.

"Dies ist ein kleiner Sieg bei unseren fortwährenden Bemühungen beiden Parteien nahe zu bringen, daß es in Amerika viele Wähler gibt, welche ihre Freiheit im Internet sehr schätzen" sagte John Pappas, der geschäftsführende PPA Direktor. Es war ein sehr unerwarteter Schachzug der Republikaner, da diese die ersten waren, welche dafür sorgten, daß die Legalität des Online Gamblings durch Teile des UIGEA in Frage gestellt wurde. Mittlerweile sind die Republikaner die treibende Kraft bei den Bemühungen Klarheit in den UIGEA zu bringen und zu definieren, auf was sich der UIGEA nun wirklich bezieht.

Gegner des vorgeschlagenen Internet Gambling Verbots im Parteiprogramm hatten die Internetseite der Republikanischen Partei mit Kommentaren überflutet, in welchen sie die Partei dazu aufforderten von der Aufnahme des Internet Glücksspielverbots in das Parteiprogramm abstand zu nehmen. Nach Berichten von CQPolitics.com, war das Verbot von Internet-Glücksspiel im neusten Entwurf des Parteiprogramms nicht mehr enthalten. CQPolitics.com beruft sich auf Aussagen von Senator Burr, welcher sagte, daß die Internet Glücksspielbestimmungen nur einer der kleineren Posten waren, welche im Rahmen der Anpassung des Parteiprogramms, gestrichen wurden.

"Wir glauben fest daran, daß wenn diese Angelegenheit wichtig genug ist, daraus eine Abänderung entstehen könnte" sagte Burr. Und tatsächlich besteht die Möglichkeit, daß die Angelegenheit mit dem Internet–Glücksspiel nach der Vorstellung des Parteiprogramms wieder auf den Tisch kommt. Deshalb sollten die Gegner des Internet-Glücksspielverbots weiterhin ihre Stimme erheben und ihre Kommentare zu diesem Thema auf der Internetseite der republikanischen Partei abgeben.


Quelle: https://de.pokernews.com



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Nanu, verliert nun Repnik seine Reps? grins


Da wird im Wahlkampf kräftig gepokert und geangelt ( nach Stimmen ).

Zum Thema Glaubwürdigkeit kann sich jeder seinen Teil denken... nono



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/08/2008 17:47

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Glücksspiel-Werbung: Bayern droht mit Geldbuße


Eine bayerische Behörde will die Werbung für Bwin & Co. auf vier Internet-Plattformen verbieten. Die Betroffenen wehren sich.

Mitten im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen strittiger Klauseln im Glücksspielstaatsvertrag verschärft Bayern die Gangart. Die Regierung von Mittelfranken in Ansbach, die für den Freistaat Internet-Werbung beaufsichtigt, attackiert bayerische Web-Sites. Es geht um Werbung für Anbieter privater Sportwetten. Zusätzlich im Visier der Politik: Online-Poker-Runden wie everestpoker.net. Die­se etwa präsentiert beim ProSieben-Spiele-Portal SevenGames die Grundlagen-Lehre des Spiels.

Nach Auffassung der Länder ist seit Januar mit Start des Glücksspielstaatsvertrags die Werbung für Sportwetten verboten. In Bayern besteht die Anweisung, gegen Banden- oder Web-Werbung nichtstaatlicher Glücksspielanbieter einzuschreiten. Ansbach hat, wie jetzt bekannt wurde, im Juni von dsf.de, kicker.de, sport1.de und prosieben.de Stellungnahmen zu ihren Werbepartnern gefordert.

Kurz danach hat Mittelfranken nachgelegt und den Firmen weitere Werbung für private Wettanbieter wie Bwin bei Androhung einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verboten. Die Ansbacher bestätigen, dass sie auf Basis des Staatsvertrags vier Werbeträgern "Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet untersagen" wollen.

Mehr dazu in der aktuellen W&V (EVT 28. August).

Quelle


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Freistaat! vogel


Sie können ja wie bei uns einfach die genannten Seiten abschalten
lassen und sich selbst als Eigentümer eintragen. Trauen sich aber nicht.


spacken




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/08/2008 17:55

LG Karlsruhe: Verbot der -Hier gewonnen:- Lotto-Werbung


Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit Beschluss vom 1. August 2008 hat das Landgericht Karlsruhe einer Annahmestelle der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg untersagt, Werbung mit nur der Angabe dort erzielter Gewinnen zu machen (Az.: 13 O 99/08), nämlich insoweit Werbung ohne hinreichende gesetzlich geforderte Informations- und Warnhinweise zu betreiben.
Die betroffene Annahmestelle hat – trotz anderweitiger Ankündigungen ihrer Prozessbevollmächtigten in einem dem Teil-Streitgegenstand nach gleichartigen Verfahren vor dem LG Stuttgart gegen die Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg (LG Stuttgart Az: 17 O 437/08)- zuletzt eine sog. Abschlusserklärung unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgegeben. Einer Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bedarf es daher nicht mehr.

LG Karlsruhe, Beschluss vom 1.8.2008 - Az.: 13 O 99/08 -Hier gewonnen:- Lotto-Werbung

Kommentar: Erneut liegt mit der Entscheidung des LG Karlsruhe ein Beleg vor, dass es die staatlichen Lotterieverantwortlichen nicht so genau mit der Einhaltung der selbst aufgestellten Regeln halten. Der Verdacht, dass die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages letztlich primär nur dem Ziel dienen, erhebliche Einnahmen aus dem Lottogeschäft zu sichern, erhält Monat für Monat zunehmend Nahrung.


Kontakt:
Rechtsanwalt Boris Hoeller

HOELLER RECHTSANWÄLTE
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Internet: www.hoeller.info


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Die größten Heuchler im ganzen Land
sitzen im Lotto-Dachverband.


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/08/2008 18:04
Amberg

Stadt droht Schadensersatzklage

Wettbüro-Betreiber und ihr Anwalt sehen sich im Recht - Sie wollen wieder öffnen

Amberg. (kan) Der eine sagte hü, der andere hott. Für Richter Nikolaus Bierast war es kein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis und so urteilte er im Sinne von Matthias Haßler und Norbert Braun: "Sie dürfen Ihr Wettbüro wieder aufmachen." Von wegen, entgegnete der städtische Rechtsvertreter Otto K. Dietlmeier und verwies darauf, dass die Schließung mit "höchstrichterlichem Segen" erfolgt sei (wir berichteten). Jetzt drohen Haßler und Braun der Stadt mit einer Schadensersatzklage.

Denn die beiden 29-Jährigen, die ihren Tippladen in der Georgenstraße 65 Ende 2006 auf Geheiß des Ordnungsamtes dicht machen mussten, sind zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Guido Bongers (Bad Homburg) überzeugt: Hier habe die Stadt übers Ziel hinausgeschossen.

Zwischenzeitlich, so Bongers, habe selbst das Oberlandesgericht in München entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten bis 31. Dezember 2007 nicht strafbar gewesen sei. Auch wenn die Amberger Ordnungsbehörde darauf verweise, dass es seit dem 1. Januar 2008 einen neuen Glückspiel-Staatsvertrag gebe, so gehe die überwiegende Anzahl deutscher Verwaltungsgerichte davon aus, dass dieser und das darin erneut verankerte Sportwettmonopol "gegen geltendes Verfassungs- und Europarecht verstößt".

Bongers erläutert weiter, 16 Verwaltungsgerichte hätten in vorläufigen Beschlüssen die Rechtsauffassung, dass der neue Staatsvertrag und insbesondere die tatsächliche Ausgestaltung des deutschen Lotterie- und Wettmonopols mit 26 000 Lottoannahmestellen und der darin tagtäglich zu sehenden Werbung für Lotto und Toto mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang stehe. Im Übrigen habe bereits das Bundesverfassungsgericht das Lotterie- und Wettmonopol als verfassungswidrig bezeichnet.

Sollte sich die Amberger Ordnungsverfügung als rechtswidrig erweisen, was sich laut Bongers aus den in den nächsten Monaten anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ergeben werde, werde die Stadt zum Schadensersatz verpflichtet sein. Haßler und Braun werden in diesem Fall, wie sie gegenüber der AZ erklärten, auf die Erstattung von mehreren zehntausend Euro pochen. Als Entschädigung für die entgangenen Einnahmen und die Kosten, die ihnen wegen der verfügten Schließung und des Gerichtsverfahrens entstanden seien.

Wurde ihnen von der Stadt die Existenz genommen? "Aus meiner Sicht auf jeden Fall, und das ohne Grund", betont Norbert Braun. Er und Matthias Haßler haben fest vor, ihr Wettbüro (das einzige in Amberg) wieder aufzusperren, wenn die Sache ausgestanden ist.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/09/2008 05:42
Senat

Geldquelle Spielbank versiegt

Mittwoch, 3. September 2008 02:17 - Von Joachim Fahrun


Der Kampf gegen Suchtgefahren kommt das Land Berlin teuer zu stehen. Die Spielbank Berlin, die zu 83 Prozent dem Land gehört, hat im Laufe dieses Jahres 25 Prozent ihrer Besucher verloren. Die Spieleinsätze sind im vergleich zum Vorjahr um 32 Prozent zurückgegangen. Das Land Berlin verliert deshalb Einnahmen von 25 Millionen Euro.

Spielbank-Sprecher Steffen Stumpf führt das auf das Rauchverbot und die verschärften Zugangskontrollen für Spieler zurück. "Beides hat zu Umsatzrückgängen geführt", so Stumpf. Aber man könne nicht sagen, wer wegen des seit 1. Januar geltenden Rauchverbotes weggeblieben sei oder wer wegen der zeitgleich eingeführten Ausweiskontrollen den Weg in die vier öffentlichen Spielbanken der Stadt gescheut habe. 2007 hatten die Zocker an einarmigen Banditen, beim Blackjack oder beim Roulette 92 Millionen Euro mehr verloren als gewonnen. 2008 rechnet die Spielbank mit allenfalls noch 60 Millionen Euro Überschuss. Der Einbruch fällt damit deutlich schärfer aus als die Spielbank selbst erwartet hatte. Zu Beginn des Jahres war noch von erwarteten Verlusten von zehn bis 15 Prozent die Rede gewesen. Jetzt droht das Doppelte.
Einnahmen halbiert
Für Berlin schwindet damit aber eine lukrative Einnahmequelle. Noch 2006 flossen 59 Millionen Euro aus den Überschüssen der Spielbank in die Kassen des Senats. Weil seit Kurzem Mehrwertsteuer auf den Gewinn fällig wird, die erst mal an den Bund fließt, sollte die Abgabe an den Finanzsenator ohnehin auf 45 Millionen Euro schrumpfen. Soviel hatte Thilo Sarrazin (SPD) für 2008 eingeplant. Nun rechnen seine Beamten mit weniger als der Hälfte. Nur noch 20 Millionen Euro fließen von der Spielbank in die Landeskasse.
Finanzsenator Sarrazin führt die Einbrüche vor allem auf das Rauchverbot zurück. "Das Automatenspiel ist in bedauernswerter Weise durch das Nichtrauchen betroffen"; sagte Sarrazin gestern. Schließlich müssten die Spieler immer zum Rauchen "raus treten, während sich die Scheibe dreht", so Sarrazin. Der klassische Spieler sei meist auch Kettenraucher. Die Spielbank bestätigt diesen Eindruck. Nach den Worten von Sprecher Steffen Stumpf habe eine Umfrage am Eingang im vergangenen September einen Anteil von 60 Prozent Rauchern unter den Spielern ergeben, fast dreimal so viele wie in der Gesamtbevölkerung.
Ob aber die ausgebliebenen Gäste das Spielen tatsächlich unterlassen, wird in der Spielbank bezweifelt. Denn die freien Spielotheken in der Stadt sind anders als die staatlichen Zocker-Tempel nicht gehalten, die Ausweise der Gäste zu kontrollieren und diejenigen abzuweisen, die ein Eintrag in einer zentralen Datei als spielsüchtig ausweist. Auch das Internet bietet nach Einschätzung von Experten unzählige Möglichkeiten, dem Glücksspiel zu frönen.
Auch die Umsätze der Deutschen Klassenlotterie Berlin, die von Werbeverboten und geschlossenen Annahmestellen getroffen wurde, sind seit Jahren rückläufig. 2004 trugen die Tipper noch 349 Millionen Euro in die Lotto-Läden, inzwischen sind es nach Prognosen der Lotto-Gesellschaft 280 Millionen.
Auch dieser Trend trifft die Gestaltungsmöglichkeiten der Berliner Politiker. Denn insgesamt die Hälfte des Umsatzes geht direkt an die Senatsverwaltungen für Jugend und an die für Sport. 20 Prozent fließen an die Lotto-Stiftung, die das Geld frei für kulturelle oder soziale Projekte verteilen kann. Statt 63 Millionen Euro vor zwei Jahren sind jetzt nur noch 56 Millionen im Topf der Wohltaten. Insgesamt dürften sich die Ausfälle bei den Einnahmen aus Glücksspiel auf rund 40 Millionen Euro belaufen.

Quelle


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Spiel mit dem Glück führt ins Unglück


Spielsucht Die Caritas hat eine neue Beratungsstelle Glücksspiel eingerichtet. Stephanie Rost hilft Menschen, die in Spielhallen dem vermeintlichen Glück hinterher laufen und in den Ruin rennen. Die Zahl der „einarmigen Banditen“ steigt.

VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED
Andreas oswald

Forchheim - Mit der Zahl der Glücksspielautomaten lag Forchheim unter 233 bayerischen Kommunen auf Platz 9 und bundesweit (unter 1605 Orten) auf Platz 19. Pro 231 Einwohnern stand ein Geldspielautomat zur Verfügung. Dies stellte der Arbeitskreis gegen Spielsucht, mit Sitz in Unna, vor zwei Jahren fest. „Das Ganze hat sich um einiges verschärft – Forchheim spielt ganz oben in der Liga der belasteten Kommunen mit“, betont Jürgen Trümper, der Geschäftsführer des Arbeitskreises, jetzt mit Blick auf die aktuellen Zahlen (siehe Infokasten).
Keine Überraschung ist das für Stephanie Rost. „Das zeigt, wie der Glücksspielmarkt boomt,“ erklärt die Sozialpädadagogin, die seit Juli in einer neu eingerichteten Beratungsstelle Glücksspiel bei der Caritas in Forchheim tätig ist.

Seitdem es diese spezielle Einrichtung gibt, „haben sich die Anfragen von glücksspielsüchtigen Menschen und deren Angehörigen deutlich erhöht“, stellt Stephanie Rost fest. Längst sind die Spielhallen nicht mehr Domäne der Männer. Die Beraterin bestätigt: „Jetzt melden sich auch immer mehr Frauen mit Glücksspiel-Problemen.“ Nennen wir sie Paula – ihre Spielerkarriere ist stellvertretend für viele: Anfangs geht sie nur sporadisch in die Spielhalle. Was sie dazu treibt, ist ihr nicht bewusst. Vielleicht ist es Langeweile oder das Gefühl, beim Spielen abschalten zu können vom Alltag und den Sorgen – den Blick auf’s vermeintliche Glück zu richten. Doch das Unglück nimmt damit seinen Lauf: Verluste werden erst bagatellisiert, dann verdrängt. Paula spielt weiter, läuft dem Gewinn hinterher – „chasing“ nennen das die Spielsucht-Therapeuten. Ein Teufelskreis beginnt. Paula beginnt, ihren Tagesablauf nach den Möglichkeiten auszurichten, unbemerkt zu spielen. Überstunden werden vorgeschützt, der Beruf aber tatsächlich immer mehr vernachlässigt.

Sie macht immer öfter „blau“ und verbringt den Tag in der Spielhalle. „Alleinstehende sitzen oft die ganze Nacht bis früh um 5 vor den Automaten“, berichtet Suchtberaterin Stephanie Rost. „Die Spielotheken locken mit allen möglichen Angeboten, um die Spieler bei der Stange zu halten – so mit kostenlosem Kaffee zum Wachhalten und mit Gratis-Snacks zur Stärkung“.


Sucht beginnt mit Kontrollverlust

„Die Sucht beginnt, wenn es zum Kontrollverlust kommt – über die Spielzeit und über das Geld. Und wenn die suchttypische Dosissteigerung notwendig wird. Ohne den ständigen Reiz des Spiels beginnen die Süchtigen, nervös und aggressiv zu werden“, erklärt die Beraterin. Das führe bis dahin, dass die komplette Freizeit in Spielhallen verbracht werde und das „normale“ Privatleben völlig aufgegeben werde.
Um Geld zu bekommen, habe es der Spieler gelernt, nicht nur am Automaten zu spielen, sondern auch mit den Mitmenschen, berichtet Stephanie Rost von ihrer Klientel. Freunde würden angepumpt, Kredite aufgenommen, die manche Banken nur allzu gerne bewilligten. Alles verspielt haben solche Menschen oft erst dann, wenn sie mit der Tasche vor der eigenen Türe stehen , weil sie ihre Miete nicht zahlen konnten oder vom Partner rausgeschmissen wurden. „Die diejenigen, die dann in die Beratung kommen, haben erkannt, dass sie mit ihrem Leben an einem Punkt angekommen sind, wo es so nicht mehr weitergeht. Eigene Überzeugung ist wichtig.“ Die Beratung erstreckt sich von Einzelgesprächen mit den Spielern oder Angehörigen bis zur Vermittlung in eine Selbsthilfegruppe oder zur stationären Therapie in der Klinik. „Du wirst gespielt“ warnt ein Plakat in der Beratungsstelle.


03.09.2008

Immer mehr Glücksspiel-Konzessionen


Untersuchung

Die aktuelle Untersuchung über die Spielhallendichte in deutschen Kommunen, die der Arbeitskreises Glücksspiel alle zwei Jahre durchführt, weist für Forchheim eine Zunahme der Spielhallen-Konzessionen von elf im Jahre 2006 auf nunmehr 16 aus. Dabei sind die Standort von fünf auf sechs gestiegen.„Da muss eine Mega-Spielhalle dazugekommen sein“, betont Arbeitskreis-Geschäftsführer Jürgen Trümper. Die Zahl der Automaten sei von 132 auf 192 angestiegen. Während 2006, rein rechnerisch, pro 231 Einwohnern ein Geldspielautomat zur Verfügung stand, kommt jetzt sogar ein Gerät auf 159 Einwohner.
Beratung Im Juni wurde in München eine Landesstelle für Glücksspielsucht eröffnet. Bayernweit wurden speziell für diesen Bereich 20 Praxisstellen geschaffen, darunter zwei in Oberfranken, bei der Diakonie in Bayreuth und der Caritas in Bamberg. Die Sprechstunden werden mehrheitlich in der psychosozialen Beratungsstelle für Suchtkanke (PSB) in Forchheim, Birkenfelderstr. 15, angeboten.

Sprechzeiten zur Terminvereinbarung in Forchheim: Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag, 14 bis 16 Uhr, unter Tel. 09191-707212. Beratung in Bamberg: mittwochs,16 bis 18 Uhr, Tel. 0951-2995740.

Quelle


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Politik der Staatsmonopolisten - das totale Chaos! vogel





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/09/2008 16:24
Nachdem wir den Heckmecker ein weiteres Mal erfolgreich
ignoriert haben ( grins ), geht`s weiter mit den guten Jungs:



Landgericht Stade hält § 284 StGB auch für die neue Rechtslage für nicht anwendbar


Das Landgericht Stade hat einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Stade vom 23.05.2008 aufgehoben, mit welchem eine Hausdurchsuchung wegen Verdachtes des Verstoßes gegen § 284 StGB angeordnet worden war. Tatzeitraum war die Zeit zwischen dem 22.10.2007 bis zum Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Das Landgericht Stade hat diesen Beschluss nunmehr aufgehoben, festgestellt, dass die erfolgte Durchsuchung rechtswidrig war, der Staatsanwaltschaft aufgegeben, die beschlagnahmten Gegenstände an die Beschwerdeführerin wieder herauszugeben und die Kosten des Beschwerdeverfahren einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin der Landeskasse auferlegt.

Das Landgericht Stade begründet seinen Beschluss damit, dass es sich wegen des Tatvorwurfes während der Übergangszeit der ständigen Rechtsprechung der Strafgerichte anschließt, wonach § 284 StGB nicht angewendet werden durfte, weil § 284 StGB als verwaltungsrechtsakzessorischer Tatbestand nicht losgelöst von der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Verwaltungsrechtslage gesehen werden kann. Diese Erkenntnis ist nichts Neues und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Von ganz besonderer Bedeutung ist aber, dass erstmals ein Landgericht über die Anwendung des § 284 StGB für die Zeit nach dem 01.01.2008, also zur neuen Rechtslage, entschieden hat. Das Landgericht Stade hat dazu zunächst festgestellt, dass die Frage, ob die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt worden sind oder nicht, in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung weiterhin umstritten sind. Das Landgericht hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen und sodann entschieden, dass diese Ungewissheit, strafbares zu tun oder nicht, nicht dem Bürger aufgebürdet werden kann. Das Landgericht führt dazu wörtlich aus:

"Der Bürger als Normadressat kann daher gegenwärtig - auch bei Zuhilfenahme eines im Verwaltungsgericht versierten Rechtsbeistandes - kaum beurteilen, ob es ihm das Landesrecht zu Recht verwehrt, selbst Sportwetten anzubieten. Gleichermaßen kann er damit nicht hinreichend sicher ersehen, ob er sich strafbar macht, wenn er gleichwohl ohne Erlaubnis Sportwetten anbietet oder vermittelt"

Das Gericht schließt sich damit der Rechtsprechung des 4. Strafsenates des BGH aus seinem Urteil vom 16.06.2007 (4 StR 62/07) an, wonach dieser aufgrund der sich derart widersprechenden Entscheidungen zur Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Sportwettenvermittlung von einem abstrakten Verbotsirrtum nach § 17 StGB ausgeht. Da sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung seit dem 01.01.2008 deutlich zu Gunsten der privaten Sportwettenvermittlung entwickelt hat, muss diese Konsequenz des BGH erst Recht für die Zeit ab dem 01.01.2008 gelten. Insofern ist die Entscheidung des LG Stade richtig.

Das Verfahren wurde auf Seiten der Beschwerdeführerin von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe geführt.


Kontakt:
Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand vewu.de
Amalienbadstrasse 36, Haus 32
Tel: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
pawlik@ra-pawlik.de


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/09/2008 13:26
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Meinungen: Glücksspiel 2008 - Allerorts verfügbares normales Gut des täglichen Lebens?!


Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Seit 1.1.2008 ist der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Der Gesetzgeber hat erklärtermaßen mit seinen Regeln die Voraussetzungen für den Erhalt und die Stärkung des Glücksspielmonopols schaffen wollen. Die Folge: Strangulierende Beschränkungen für gewerbliche Marktteilnehmer - insoweit von den Ländern durchaus beabsichtigt -, aber eben und gerade auch für die Monopolisten: Diese hatten aus Angst vor Wettbewerb die neue Rechtslage durch massives Lobbying heraufbeschworen, haben sich offenbar aber noch nicht ganz in ihre neue Rolle gefunden und bemitleiden sich jetzt als Kollateralgeschädigte der kleinstaatlichen Kriegsführung der Bundesländer gegen private Wettbewerber auf den europäischen Glücksspielmärkten.

Es könne nicht sein, dass illegale Anbieter immer noch mit ihren aggressiven und suchtfördernden Angeboten auf dem deutschen Markt präsent seien und massiv für sich würben, während die staatlichen Lottogesellschaften sich strikt an geltendes Recht hielten, verlautbarte der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks im März 2008. Ob die honorigen Mitglieder des Beirats, Ex-Bundesminister Seiters, Ex-Bundesministerin Renate Schmidt und Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags Stamm ihre Stimme so erhoben hätten, wenn ihnen bewusst gewesen wäre, wie die Gerichte über das werbliche Verhalten der Landeslotteriegesellschaften urteilen werden?
2008 – das Rekordjahr für Verstöße der staatlichen Lotteriegesellschaften. Gerade das Jahr 2008, das Jahr nach dem Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht zugestandenen Übergangs- und Bewährungszeit für eine gesetzliche Glücksspielstaatsmonopol-Lösung - und eine gerichtlich festgestellte Wettbewerbswidrigkeit jagt die nächste.

Die Münchener Ziviljustiz bescheinigte der staatlichen bayerischen Lotterieverwaltung mehrfache Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht. Von anreizender Jackpotwerbung über verschiedene Fälle verbotener Internet-Werbung reicht das Spektrum der gerichtlich untersagten Verletzungen des Glücksspielstaatsvertrags. Aber auch schon in der Übergangszeit begangene und auch heute noch verbotene Wettbewerbsverstöße des staatlichen Lottoveranstalters stellte das OLG München jüngst fest. Maßnahmen der bayerischen Glücksspielaufsicht, sollten solche überhaupt erfolgt sein, sind nicht erkennbar. Man hat dort offenbar zu viel zu tun mit dem (bis jetzt allerdings erfolglosen) Kampf gegen private Glücksspielwerbung im Internet.

Etwas anders in Hessen. Auch dort entschied das Landgericht Frankfurt/Main, dass der Lottoveranstalter gegen die Werbevorschriften des Glücksspielrechts verstieß, wenn die Annahmestellen mit den Jackpot-Aufsteller vor dem Laden auf Kundenfang gingen. Dies alarmierte offenbar die als besonders monopolgläubig bekannte Lotterieverwaltung des hessischen Innenministeriums, und Lotto Hessen verbannte die Blickfangwerbung von den Straßen, schaltete sogar zeitweise die Internetseite für eine grundlegende Überarbeitung ab, da weitere Beanstandungen des werblichen Verhaltens im Internet ebenfalls zu Verbotsaussprüchen des Landgerichts Frankfurt/Main führten.
Auch der niedersächsischen Lotteriegesellschaft fallen Werbeverstöße im Internet zur Last. Werbeaktionen für Sonderauslosungen, Jackpotwerbung sonstige Produktwerbung gaben Anlass für wettbewerbliche Abmahnungen. Soweit Unterlassungserklärungen nicht abgegeben worden waren, entschied das LG Oldenburg, dass die Werbung für das LOTTO-Superding, eine Umsatz- und Bearbeitungsgebühren erzeugende Sonderveranstaltung, nicht wiederholt werden dürfe und bestimmte Jackpot- und Glücksspiralen-Sonderauslosungswerbung aus dem Internetauftritt genommen werden müsse. Weitere Gerichte sind mit dem Vorwurf massiver Werbeverstöße der staatlichen Lotteriegesellschaften beschäftigt.

Alles Beispiele für den stattfindenden Stellungsabwehrkrieg der Blockgesellschaften. Nur was ausdrücklich verboten wird, wird allenfalls geändert - sicherlich alles unter dem Monopol-Motto des Lottoblocks -Keine Kommerzialisierung des Glücksspiels-.

Die Jackpotaufsteller in Bayern säumen trotz vollstreckbarer Entscheidungen des OLG Münchens immer noch die Straßen. Offenbar denkt man wirtschaftlich: Es drohen wohl erstmal nur Ordnungsgelder bis 250.000 €, und die bleiben auch noch in der eigenen Tasche – Umbuchen von Lotterieverwaltung auf Justizverwaltung. Der Verzicht auf Jackpotwerbung ist jedenfalls viel teurer. Der Staat und er selbst. Eine immer wiederkehrende Geschichte, die immer neue Blüten treibt: Das rote Kleeblatt auf gelbem Grund.
Doch sind es tatsächlich nur die die kleinen werblichen Grenzüberschreitungen bei der Werbung, die sich im Rahmen einer Übergangszeit nach der Übergangszeit einnivellieren? Wohl kaum, sagte sich eine Marktteilnehmerin, die vergangene Woche eine Landeslotteriegesellschaft u.a. auch deswegen abgemahnt hat, weil der Glücksspielvertrieb in den Annahmestellen im Rahmen eines Mischwarenangebots, insbesondere eines Süßwarenangebots erfolgt. Weil der Gesetzgeber auch Lotto als Glücksspiel mit besonderem Gefährdungspotenzial eingestuft hat, müssen Vertrieb und Werbung von Lotto und anderen Glücksspielen gerade auch in den Lottoannahmestellen im Einklang mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags stehen. Diese gesetzliche Ausrichtung verbietet an sich den Vertrieb und die Werbung in einem Umfeld, das die vom Gesetz besonders geschützten Kreise, vor allem Jugendliche, anspricht. Diese werden aber so gezielt der auf den Verkaufsbildschirmen bunt präsentierten Werbung ausgesetzt, und es wird bei einer solchen Ladeneinteilung nicht gerade der Eindruck vermittelt, als sei das farbig präsentierte Glücksspiel das gesetzlich angenommene sozial schädliche Verhalten, welches es – dem gesetzlichen Auftrag nach - an sich zu unterbinden gilt.

Glücksspiel 2008 unter dem Glücksspielstaatsvertrag als allerorts verfügbares normales Gut des täglichen Lebens? Die Gerichte sagen Nein und viele sind auch irritiert. -Mama, da steht Glücksspiel kann süchtig machen - warum machst Du so gefährliche Sachen wie Glücksspiel und sagst mir, Süßigkeiten darf ich nicht haben? Dass die gefährlich sind, steht doch da gar nicht drauf- , sagte jüngst ein Schüler in Berlin. Gut festgestellt. Was die Jugend nicht versteht, sollte zu denken geben, sicherlich auch eine Aufgabe für den Ethikrat des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Dass Süßigkeiten für die Ernährung überhaupt nicht erforderlich sind und Ursache für Volkskrankheiten wie Karies und Diabetes, ist übrigens unbestritten.


Kontakt:
Rechtsanwalt Boris Hoeller

HOELLER RECHTSANWÄLTE
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2008 17:00
Rechtssache "Liga Portuguesa": Schlussanträge des Generalanwalts
des Europäischen Gerichtshofs erst am 14. Oktober 2008



Nach dem Gambelli-Urteil Ende 2003 und der Folgeentscheidung Placanica im März 2007 wird der Europäische Gerichtshofs (EuGH) Anfang des kommenden Jahres eine weitere Grundsatzentscheidung zur Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten fällen ("Gambelli III"-Urteil). In dieser, das Sponsoring der portugiesischen Fußballliga durch den privaten Buchmacher bwin betreffenden Rechtssache C-42/07 ("Liga Portuguesa") war die Veröffentlichung der Schlussanträge noch vor kurzem auf der Webseite des EuGH für den 9. September 2008 angekündigt, so auch die bisherige Aussage des zuständigen Generalanwalts Bot (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 101). Überraschend wurde nun die Veröffentlichung um einen Monat verschoben. Als neuer Termin wurde von der Pressestelle des EuGH der 14. Oktober 2008 genannt.


Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts [Linked Image]
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/09/2008 18:40

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09.09.2008

Betsson wackelt am Glücksspiel-Monopol in Schweden

In Schweden steht nicht nur der Alkoholverkauf unter staatlicher Kontrolle, sondern auch das Glücksspiel. Obwohl die Europäische Kommission Druck ausübt, um das staatliche Monopol aufzuweichen, darf bislang nur der staatliche Monopolist Svenska Spel legal Glücksspiele veranstalten und vermarkten. Betsson, in Malta lizensierter und europaweit tätiger Poker- und Sportwettenanbieter, möchte gern mitspielen - und eröffnet provokativ ein eigenes Wettbüro mitten in Stockholms Haupteinkaufsstraße.


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Die Schweden feiern und wetten gern. Mit beiden Vergnügungen haben sie Probleme. So steht der Alkoholverkauf unter staatlicher Kontrolle, was den Preis in die Höhe schnellen lässt. Das sorgt dafür, dass viele Bürger versuchen, das staatliche Monopol zu umgehen. Sie kaufen Bier und Wein oft nicht im normalen Geschäft, sondern in unauffälligen Transportern, die in einer kleinen Gasse geparkt werden, und deren Inhaber alkoholische Getränke am staatlichen Monopol vorbei verkaufen.

Sven A., 43, ein ganz normaler Angestellter aus einem kleinen Ort in der Nähe von Stockholm: "Die regulären Preise für Alkohol sind einfach viel zu hoch. Der Staat verdient sich in die Tasche und wir müssen draufzahlen. Wir treffen uns regelmäßig mit Freunden und Nachbarn zum Grillen oder zum Poker spielen, das wird mit ein paar Flaschen Bier fast zu einer Luxusveranstaltung." Aus diesem Grund sieht sich Sven A. nicht als Kriminellen, wenn er aus dem Transporter am Straßenrand einkauft.

Mit dem Glücksspiel sieht es in Schweden ähnlich aus. Der staatlich geführte Monopolist Svenska Spel nahm allein 2007 über 300 Millionen Euro mit der organisierten Vermarktung von Glücksspielen ein. Die dicken Wände des staatlichen Monopols drohen aber unter dem Druck der EU zu wanken, möchte die Europäische Kommission doch ein einheitliches Verfahren für alle EU-Länder durchsetzen und darauf acht geben, dass die oft zu strengen und eng gefassten Regelungen der einzelnen Länder nicht die europäischen Grundfreiheiten beschneiden - etwa die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union.

Betsson ist ein Glücksspielunternehmen, das privat geführt wird, seinen Sitz in Malta hat und sich europaweit engagiert - in den Ländern, in denen das Online-Spielen im virtuellen Casino, am Pokertisch und mit Sportwetten erlaubt ist. Pontus Lindwall, Geschäftsführer von Betsson: "Wir benötigen alle endlich eine klare, für die ganze EU gültige Rechtssprechung, sodass die Glücksspielindustrie nicht im Graubereich agiert, sondern genau weiß, was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Aus diesem Grund haben wir provokativ mitten in der Haupteinkaufsstraße von Stockholm ein eigenes Wettbüro eröffnet. Das verstößt gegen schwedisches Gesetz, das besagt, dass Wettbüros nur vom Monopolisten Svenska Spel betrieben werden dürfen. Aber was ist mit dem EU-Recht, das eigentlich noch vor dem Landesrecht kommt? Wir werden es darauf ankommen lassen und eine juristische Entscheidung erzwingen."

Auch in Deutschland wird über das Glücksspiel heftig diskutiert. Ein neuer deutscher Staatsvertrag möchte Glücksspiele im Internet verbieten und hier vor allem die Sportwetten unterbinden. Außerdem geht es um die Einschränkung der Fernseh-, Internet-, Trikot- und Bandenwerbung. (2736 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)


Weiterführende Kontaktdaten

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Betsson Gruppe ist eine in Schweden ansässige Spielefirma, die bereits seit über 40 Jahren in der Branche tätig ist. Sie ist auf das Glücksspiel im Internet spezialisiert und beschäftigt über 150 Angestellte.
Die Betsson Malta Limited operiert als Tochter der Betsson Gruppe von Malta aus und bietet auf der Web-Seite www.betsson.com * weltweit Online-Glücksspiele an, darunter virtuelle Casinos, Sportwetten, Poker, Bingo und Rubbelkarten. Das Unternehmen operiert unter einer Lizenz der Malta’s Lotteries and Gaming Authority unter Berücksichtigung der Remote Gaming Regulations (LN 176/2004).

Betsson Malta Ltd, G.B. Buildings, Watar Street, Ta' Xbiex, Malta
Ansprechpartner für die Presse: Daniel Bradtke
Tel.: +356 79434351
E-Mail: daniel.bradtke@betsson.com
Internet: https://www.betssonab.com/en/

* Die Betsson Malta Limited weist darauf hin, dass das Online-Glücksspiel in einigen Ländern verboten ist. Bitte informieren Sie sich, ob das auch in Ihrem Land der Fall ist. Online-Glücksspiele können süchtig machen. Informationen zum Thema sind hier zu finden: https://www.betsson.com/de/customer-service/responsible-gaming/

Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur:
Pressebüro Typemania GmbH
Carsten Scheibe (GF), Werdener Str. 10, 14612 Falkensee
Tel: 03322-50 08-0
Fax: 03322-50 08-66
E-Mail: info@itpressearbeit.de
Internet: https://www.itpressearbeit.de/
HRB: 18511 P (Amtsgericht Potsdam)

Quelle


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Selbst in meiner Kleinstadt wird derzeit das erste richtige Wettbüro nagelneu zurechtgezimmert. daumenhoch


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/09/2008 12:32
Um den Sachverhalt klarzumachen, hier zunächst die Meldung von Westlotto:


Lotto informiert ( warum ): Bwin.com vor dem Aus in Deutschland


Landgericht Köln weist Klage des kommerziellen Glücksspielanbieters bwin.com zurück
Bei Fortsetzung des Glücksspiel-Internetangebots in Deutschland kommen auf bwin.com weitere Ordnungsgelder in sechsstelliger Höhe zu
WestLotto begrüßt Entscheidung und kündigt Fortsetzung der Zwangsvollstreckung an

Münster, 11. September 2008. Das Landgericht (LG) Köln hat heute die Klage von bwin International Ltd. (bwin.com) gegen die Zwangsvollstreckung zur Unterbindung seines in Deutschland illegalen Glücksspielangebotes im Internet abgewiesen (Az. 31 O 605/04 SH I). Damit kommen auf bwin.com nun Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu, falls es sein in Deutschland illegales Internetangebot nicht einstellt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 14. September 2007 dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen verboten, in Deutschland Sportwetten und Kasinospiele über das Internet zu bewerben und zu vertreiben.

"Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich. Das Landgericht Köln hat – wie bereits zuvor auch der Bundesgerichtshof – die Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung als unbegründet zurückgewiesen. Damit kann das gerichtliche Verbot des illegalen Internetangebots von bwin.com jetzt durchgesetzt werden", sagte Dr. Winfried Wortmann, Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto). "Wir werden weitere Ordnungsmittelanträge stellen, wenn dieser Anbieter dem vom Oberlandesgericht Köln ausgesprochenen Verbot nicht unverzüglich Folge leistet", so Dr. Wortmann.

Bwin.com hatte gegen das vom OLG Köln verhängte Vertriebsverbot von Glücksspielen in Deutschland beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt, sah sich aber bereits jetzt den Unterlassungsansprüchen ausgesetzt, die nach entsprechender Sicherheitsleistung durch WestLotto aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil geltend gemacht wurden.

Weil bwin.com dieses Verbot missachtet hat und weiterhin seine Sportwetten und Kasinospiele im Internet anbot, verurteilte das Landgericht Köln das Unternehmen und seine Geschäftsführer am 19. März 2008 zur Zahlung von Ordnungsgeldern zwischen 30.000 und 120.000 Euro. Um sich hiergegen zu wehren, zog bwin.com alle Register. Der Versuch, die Einstellung dieser Zwangsvollstreckung durchzusetzen, scheiterte bereits beim Bundesgerichtshof und nunmehr auch erneut durch das heutige Urteil beim LG Köln.

Quelle: Westdeutsche Lotterie


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Womit Westlotto selbst die eigene verlogene Desinformation entlarvt,
wie aus dem nachfolgenden Beitrag ersichtlich wird.
lol


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/09/2008 12:33

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bwin: Landgericht Köln weist Klage zurück


Konkurrent Westlotto will Zwangsvollstreckungen durchsetzen - bwin zeigt sich zuversichtlich, doch noch zu siegen

Der Internet-Wettanbieter bwin erleidet einen Rückschlag in Deutschland: Das Landgericht Köln hat die Klage von bwin International Ltd. gegen die Zwangsvollstreckung zur Unterbindung des in Deutschland illegalen Glücksspielangebotes im Internet abgewiesen. "Damit kommen auf bwin.com nun Zwangsvollstreckungsmassnahmen zu, falls es sein in Deutschland illegales Internetangebot nicht einstellt", teilt die Westdeutsche Lotterie in einer Aussendung mit. Zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Urteil vom 14. September 2007 dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen verboten, in Deutschland Sportwetten und Kasinospiele über das Internet zu bewerben und zu vertreiben.

"Wir und unsere Rechtsanwälte sich zuversichtlich, dass wir diesen Fall schlussendlich gewinnen werden", zeigt sich bwin-Sprecher Kevin O'Neal in einer ersten Reaktion zuversichtlich. bwin werde Einspruch erheben und das Internetangebot auf www.bwin.com nicht einstellen. Das Urteil betrift auch nicht die bwin.de-Seite, da diese von der deutschen bwin e.K. betrieben wird.

Die Gegenseite sieht das naturgemäss anders: "Wir begrüssen das Urteil ausdrücklich. Damit kann das gerichtliche Verbot des illegalen Internetangebots von bwin.com jetzt durchgesetzt werden", so Winfried Wortmann, Geschäftsführer der Westdeutschen Lotterie. Und weiter: "Wir werden weitere Ordnungsmittelanträge stellen, wenn dieser Anbieter dem vom Oberlandesgericht Köln ausgesprochenen Verbot nicht unverzüglich Folge leistet".

Quelle




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Westlotto vs. bwin: Die Geschichte einer Pressemitteilung


Im Glücksspielgeschäft geht es um sehr viel Geld. Deshalb bekriegen sich hierzulande rivalisierende Unternehmen – auf der einen Seite die öffentlich sanktionierten Lotterien und Spielbanken, die ihre üppigen Gewinne mit den Bundesländern teilen, auf der anderen Seite private Anbieter von Sportwetten und Internet-Glücksspielen, die Sonderregelungen wie das deutsche Glücksspielmonopol für nicht vereinbar mit EU-Recht halten – auch in der Öffentlichkeit bis aufs Blut.

Kleine juristische Siege werden dabei mitunter wie schon gewonnene Kriege medial ausgeschlachtet. So lancierte die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG (Westlotto), die im vergangenen Jahr allein in ihrem Zuständigkeitsbereich Nordrhein-Westfalen 1,7 Milliarden Euro umsetzte, am heutigen Donnerstag eine Pressemitteilung mit dem Titel "bwin.com vor dem Aus in Deutschland" in die Medienlandschaft – obwohl ein gerichtlicher Streit noch längst nicht entschieden ist.

Westlotto hatte bereits im September 2004 Klage gegen die in Gibraltar ansässige bwin International Ltd.(früher betandwin) eingereicht und darin verlangt, dass das Unternehmen unter der Domain www.bwin.com künftig weder Sportwetten noch Casino- und Lotteriespiele in Deutschland veranstalten, bewerben und vermitteln darf. Das Landgericht Köln folgte der Auffassung der Klägerin und untersagte den Betrieb im Februar 2006. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung später.

bwin, das unter Verweis auf eine Glücksspiellizenz der ehemaligen DDR mit www.bwin.de zudem ein weiteres, identisches Internetangebot betreibt, das aber nicht Teil des juristischen Verfahrens ist, legte gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein und stellte zudem einen Antrag, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Entscheidung des BGH, die für kommendes Jahr erwartet wird, abzuwenden.

Der BGH lehnte diesen Vollstreckungsschutzantrag jedoch ab, so dass bwin wiederum vor dem Landgericht Köln gegen eine Zwangsvollstreckung von Ordnungsgeldern klagte, die bereits wegen des Weiterbetriebs von Sportwetten und Casinospielen in Deutschland unter www.bwin.com gegen das Unternehmen verhängt worden waren. Laut Westlotto handelt es sich dabei um Ordnungsgelder zwischen 30.000 und 120.000 Euro.

Und diese Klage gegen die Zwangsvollstreckung hat das LG Köln nach Angaben von Westlotto heute abgewiesen – was das Unternehmen zu dem Titel der Pressemitteilung verleitete. Ob allerdings bwin, das allein im zweiten Quartal 2008 einen Bruttoertrag von 102,7 Millionen Euro erwirtschaftete, damit "vor dem Aus in Deutschland" steht, dürfte fraglich sein. Zumal das Unternehmen angekündigt hat, im Falle einer positiven BGH-Entscheidung Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Der Geschäftsführer von Westlotto, Winfried Wortmann, seines Zeichens auch Präsident der Vereinigung europäischer Lotteriebetreiber, erklärte unterdessen, weitere Ordnungsmittelanträge stellen zu wollen, "wenn dieser Anbieter dem vom Oberlandesgericht Köln ausgesprochenen Verbot nicht unverzüglich Folge leistet". Mit der Entscheidung des Landgerichts, so Wortmann, könne das gerichtliche Verbot des illegalen Internetangebots von bwin.com jetzt durchgesetzt werden. (pmz/c't)

Quelle mit vielen Kommentaren dort


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Westlotto stilisiert ein vereinzeltes staatsjustizliches Landgerichtsurteil zum endgültigen Sieg über bwin hoch.

Wenn schon keine Argumente für das Staatsmonopol vorhanden sind,
muss man sich einer fehlgeleiteten Staatsjustiz bedienen, um einen scheinbaren Sieg produzieren zu können.

Der weitere Rechtsweg scheint für die selbstherrlichen Monopolisten nicht zu existieren,
was verdeutlicht, wie sehr sich diese Leute bereits von Recht und Gesetz entfernt haben.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2008 11:00
Schadenersatzforderung

Freistaat soll 248 Millionen Euro zahlen

Staatsanwalt stellt Verfahren wegen illegalen Glücksspiels ein. Nun will der Sportwetten-Anbieter Schadenersatz nach einer Großrazzia.

Von Klaus Ott

Mit einer horrenden Schadenersatzklage gegen den Freistaat will der Münchner Sportwetten-Anbieter Simon Springer 248 Millionen Euro vor Gericht erstreiten. Er habe nach einer Großrazzia Anfang 2004 seine damalige Firma zum Spottpreis verkaufen müssen. Der Verdacht illegalen Glücksspiels erwies sich später als falsch. Das Justizministerium prüft den Fall.

Genauso spektakulär wie der Münchner Unternehmer Springer heute den Freistaat attackiert, waren die Behörden im Januar 2004 gegen den Sportwetten-Anbieter vorgegangen. Dutzende Polizisten stürmten eines Nachmittags zehn Filialen und Büros der Firma Wettannahme Simon Springer, in denen Tipps für Fußballspiele und Pferderennen abgegeben und abgewickelt wurden. Die Kriminaler beschlagnahmten nahezu alles, was nicht niet- und nagelfest war: Bargeld, Wettscheine, Plakate, Ordner, Kontoauszüge, Fernseher, Computer und sogar einen Tresor. Die Liste der Gegenstände und Papiere, die mitgenommen wurden, füllte 20 engbeschriebene Seiten. Außerdem wurde Vermögen in Höhe von vielen Millionen Euro arrestiert. "Illegale Münchner Zockerparadiese geschlossen", schrieb damals die Boulevardpresse.

Hintergrund der Razzia war die Glücksspielpolitik des Freistaats. Die CSU-Regierung beansprucht ein Monopol für die staatliche Sportwette Oddset und geht hart gegen private Konkurrenten vor. Das bekam sogar der TSV 1860 München zu spüren. Der Traditionsklub musste seine Trikotwerbung für die Toto-Gesellschaft Bwin einstellen, die vom Ausland aus via Internet in großem Stil Tipps für Fußballspiele, Formel-1-Rennen und andere Ereignisse annimmt. Das Vorgehen des Freistaats ist allerdings juristisch umstritten. Die Gerichte entscheiden mal so, mal so.

Im Fall Springer kam es nicht einmal zu einem Prozess. Die Staatsanwaltschaft München I stellte Anfang 2007 die Ermittlungen gegen den Sportwetten-Unternehmer mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Springer stünden "möglicherweise Entschädigungsansprüche" zu, teilten die Strafverfolger mit.

Razzia blockierte Annahmestellen

Wenige Monate später, im April 2007, billigte das Amtsgericht München dem Unternehmer grundsätzlich Schadenersatz zu. Das galt für die Durchsuchungen, für arrestiertes Vermögen in Höhe von 16 Millionen Euro und für die Pfändung von Geschäftsanteilen Springers bei verschiedenen weiteren Firmen. Doch dem Sportwetten-Anbieter, der inzwischen mit einer neuen Firma namens Bet 3000 in diesem Markt aktiv ist, genügt das nicht. Über seinen Anwalt macht er bei der Staatsanwaltschaft weitere Ansprüche geltend. Springer behauptet, sein damaliges Unternehmen habe wegen der Razzia und deren Folgen kurz vor der Pleite gestanden. Die Annahmestellen seien blockiert gewesen. Ihm sei nichts anderes übriggeblieben, als das Unternehmen zum Spottpreis von 80000 Euro an einen Buchmacher aus Bochum zu verkaufen.

Bei einem von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gab Springer ein Gutachten in Auftrag. Ergebnis: Das Unternehmen sei vor der Razzia 248 Millionen Euro wert gewesen. Auf diesen Betrag will Springer nach Angaben seines Sprechers Magnus von Zitzewitz nun den Freistaat verklagen. Springer ist Vorstand der Bet 3000, die ebenfalls Sportwetten anbietet. Nach Angaben von Zitzewitz will Springer trotz der großen finanziellen Risiken, die damit verbunden sind, vor Gericht gehen. Verliert der Sportwetten-Betreiber, dann muss er des hohen Streitwerts wegen enorme Anwalts- und Gerichtskosten tragen. "Simon Springer will dieses Risiko eingehen und die 248 Millionen Euro einklagen", sagt von Zitzewitz.

Das Justizministerium prüft, so ein Sprecher, ob und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden soll. Das werde dann von der Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit dem Ministerium festgelegt. Der Fall sei "außerordentlich komplex". Wann entschieden wird, stehe noch nicht fest, so der Sprecher des Justizressorts. Springers neue Firma Bet 3000 und die Behörden streiten derweil weiter. Die Sportwetten-Annahmestellen in Bayern sind laut von Zitzewitz geschlossen worden, wieder drohe die Insolvenz, und erneut denke man über Schadenersatzforderungen nach. Im Internet ist die Bet 3000 allerdings noch aktiv, von Gibraltar aus. Dort ist Springer inzwischen ansässig und schwer greifbar für Bayerns Behörden.

(SZ vom 13.09.2008/jh)

Quelle


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Es kann für uns Steuerzahler teuer werden, wenn machtsüchtige Provinzpolitiker
ein Gesetz machen, welches Recht und Freiheit mit Füßen tritt.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/09/2008 09:32
EU will angeblich gegen Glücksspielstaatsvertrag vorgehen


München (ddp). Die EU fordert mehr Rechte für private Glücksspielanbieter in Deutschland. Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtete vorab, EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy wolle gegen den erst am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag vorgehen. McCreevy störten vor allem die Einschränkungen des neuen Gesetzwerkes für private Anbieter von Online-Lottodiensten und Sportwetten, die nach Branchenschätzungen Tausende Jobs in Deutschland gefährdeten.

McCreevy wünsche sich ein Alternativmodell, nach dem die Bundesländer zwar grundsätzlich ihr Lotto- und Toto-Monopol behalten dürften, jedoch privaten Mitbewerbern Einzellizenzen bewilligen müssten, schrieb das Blatt. Der Chef der CSU-Abgeordneten im EU-Parlament, Markus Ferber, sagte dem Magazin: «Ich begrüße diesen Vorschlag. So lassen sich die Interessen von Staat und Privatwirtschaft unter einen Hut bringen.»

ddp.djn/roy

Quelle: https://de.news.yahoo.com



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Das ist nix Neues - hoffentlich geschieht endlich wirklich mal was gegen dieses freiheitsfeindliche Monopol.





Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/09/2008 10:10
EU will angeblich gegen Glücksspielstaatsvertrag vorgehen

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München (ddp). Die EU fordert mehr Rechte für private Glücksspielanbieter in Deutschland. Das Nachrichtenmagazin «Focus» berichtete vorab, EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy wolle gegen den erst am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag vorgehen. McCreevy störten vor allem die Einschränkungen des neuen Gesetzwerkes für private Anbieter von Online-Lottodiensten und Sportwetten, die nach Branchenschätzungen Tausende Jobs in Deutschland gefährdeten.

McCreevy wünsche sich ein Alternativmodell, nach dem die Bundesländer zwar grundsätzlich ihr Lotto- und Toto-Monopol behalten dürften, jedoch privaten Mitbewerbern Einzellizenzen bewilligen müssten, schrieb das Blatt. Der Chef der CSU-Abgeordneten im EU-Parlament, Markus Ferber, sagte dem Magazin: «Ich begrüße diesen Vorschlag. So lassen sich die Interessen von Staat und Privatwirtschaft unter einen Hut bringen.»
ddp.djn/roy

Quelle: https://de.news.yahoo.com
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/09/2008 20:45


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Glücksspielmonopol

Tausende Lotto-Kioske müssen umgebaut werden

Von Ileana Grabitz 14. September 2008, 15:17 Uhr

Hiobsbotschaft für Tausende Lotto-Läden: Das Landgericht Berlin hat angeordnet, dass in den rund 1000 Annahmestellen der Hauptstadt Süßwaren und Lottoscheine strikt getrennt werden müssen. Dafür müssen die meisten Kioske umgebaut werden – ein Präzendenzfall für ganz Deutschland.

Der Ärger um das seit Anfang des Jahres bestehende Glücksspielmonopol hat erstmals auch gravierende Folgen für die privaten Betreiber von Lotto-Annahmestellen. Nach Informationen von WELT ONLINE hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin erlassen. Derzufolge müssen die rund 1000 Lotto-Annahmestellen in der Hauptstadt künftig das Angebot von Glücksspielen und Süßwaren trennen, was zum Teil erhebliche Umbaumaßnahmen für die meist kleinen Betreiber nach sich zöge.

Juristen zufolge ist Berlin dabei nur ein Präzedenzfall. Alle rund 27.000 Lotto-Annahmestellen bundesweit müssten auf kurze bis mittlere Sicht mit ähnlichen Vorgaben rechnen, heißt es. Dies ist ein weiterer Fall, in dem der seit Anfang des Jahres geltende Glücksspielstaatsvertrag ausgerechnet die Länder behindert, die sich so vehement dafür eingesetzt hatten. Das Verfassungsgericht hatte 2006 das Glücksspielmonopol nur für zulässig erklärt, wenn die staatlichen Lottofirmen effektiv die Spielsucht bekämpfen würden. Im Glücksspielstaatsvertrag sind daher allerlei Auflagen für die Länder verankert, die einen größtmöglichen Schutz der Bürger vor Spielsucht sichern sollen.

Und genau hier setzt die einstweilige Verfügung an: Da Glücksspiele nicht mehr als unbedenkliches Gut des täglichen Lebens gelten, sollen die Länder und als deren verlängerter Arm auch die Lotto-Annahmestellen dieser Zielsetzung Folge leisten und daher das Glücksspielangebot künftig sauber vom Süßwarenangebot trennen.

Die Klassenlotterie Berlin wollte das Verfahren nicht kommentieren. Man habe aber juristische Schritte dagegen eingeleitet, hieß es.

Zugleich nimmt der Kampf um das ebenfalls seit Anfang des Jahres geltende Werbeverbot für Glücksspielanbieter vor allem im Süden der Republik immer absurdere Züge an: Private Lottoanbieter, denen das staatliche Glücksspielmonopol quasi die Geschäftsgrundlage entzogen hat, klagen seit Monaten gegen die staatlichen Anbieter, die sich oft nicht an das Werbeverbot halten. Obwohl im April das Oberlandesgericht München den staatlichen Lottofirmen in Bayern offiziell untersagte, mit Aufstellern vor Geschäften auf ihren Millionen schweren Jackpot hinzuweisen, sind diese Schilder etwa aus dem Münchner Stadtbild noch immer nicht verschwunden. Im bayerischen Finanzministerium verweist man darauf, dass laut Glücksspielstaatsvertrag "Jackpot-Werbung unter bestimmten Auflagen erlaubt“ sei. Die privaten Wettanbieter sehen hingegen die Rechtsprechung unterlaufen.

Die Umsätze der staatlichen Lotterien brechen dennoch ein. Die norddeutsche Klassenlotterie etwa musste im ersten Halbjahr 2007 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Umsatzrückgang von 30 Prozent hinnehmen, der Sportwettanbieter Oddset verzeichnete Einbußen von 21 Prozent, Keno sogar 23 Prozent. Bei Lotto gehen Brancheninsider von einem Minus von 10 Prozent für 2008 aus. Hauptleidtragende sind aber die Länder, die im Schnitt 40 Prozent von den Glücksspielerlösen bekommen. Schätzungen zufolge dürften sie im laufenden Jahr mehr als eine Mrd. Euro weniger aus dem Glücksspiel einnehmen als noch 2006.

Quelle


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In der WELT wie immer viele Kommentare dazu.

Der schwachsinnige Glücksspielstaatsvertrag treibt immer neue Blüten. vogel


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/09/2008 16:17
Frank setzt sich für die Wiedereinführung des "Payment Systems Protection Acts" ein

Von Haley Hintze

Der US –Abgeordnete Barney Frank (D-MA) hat den "Payment Systems Protection Act of 2008" wieder vorgestellt und möchte dieses Gesetz im Rahmen seiner Bemühungen den UIGEA außer Kraft zu setzen, wieder einführen. Frank, der Leiter des einflussreichen Finanzkomitees im US-Amerikanischen Parlament, hat den UIGEA als das dümmste Gesetz, welches jemals in Kraft getreten ist bezeichnet. Anfang dieses Jahres hatte Frank bereits versucht den UIGEA ins Wanken zu bringen, als er den ursprünglichen "Payment Systems Protection Act" zu Abstimmung vor das Komitee brachte, wobei diese Abstimmung leider nicht zu seinen Gunsten ausfiel.

Die neuere Ausgabe von Frank's Gesetz bezieht sich nun direkt auf die Tatsache, daß der Begriff "Unlawfull Internet Gambling" im UIGEA nicht wirklich definiert wurde.

Durch Einflussnahme, in letzter Sekunde, wurde ein Paketvotum durch den politischen rechten Flügel möglich welches eine korrekte Lesung vor dem Kongress verhinderte. Dieses führte dazu, dass das geltende Recht in seiner jetzigen Form nicht mehr praktisch umgesetzt werden konnte. Der neue Gesetzentwurf HR 6870 soll verhindern, das die beiden US Bundesbehörden (das Department of the Treasury und das Financial Reserve Board), welche für die Implementierung des UIGEA zuständig sind, den Geltungsbereich über den Bereich ausdehnen, welcher bereits in den vorherigen staatlichen Gesetzen definiert wurde, wozu unter anderem der Bereich Sportwetten gehört.

Frank's HR 6870 ruft außerdem dazu auf den aktuellen UIGEA außer Kraft zu setzen, bis ein Verwaltungsrichter (welcher entsprechend ernannt werden müsste) in Zusammenarbeit mit den beiden Bundesbehörden dafür sorgt, daß im Rahmen des Gesetzes umsetzbare und klar definierte Regulierungen entwickelt werden. Die aktuelle Version des UIGEA würde der amerikanischen Bankenbranche unzumutbare Lasten aufbürden. Außerdem würde dadurch das US-amerikanische Bankensystem als ausführendes Organ der amerikanischen Gesetzgebung missbraucht werden. Es wird angenommen, dass die Kosten für die Umsetzung der UIGEA Regulierungen, welche dem amerikanischen Bankensystem entstehen würden, signifikant höher ausfallen, als die Kosten, welche von den Befürwortern des Gesetzes anfänglich angeben wurden. *

Frank's Gesetzentwurf wird am Dienstag, während einer Abstimmung in einem Unterkomitee, seine erste Bewährungsprobe bestehen müssen. Dieser Gesetzesentwurf wird natürlich von der machtvollen US-Banken-Lobby unterstützt, muss aber gleichzeitig mit einer starken Opposition durch die Anti-Glücksspiel Liga rechnen. Das Gesetz hat bereits seinen ersten Co-Sponsor, den republikanischen Abgeordneten Peter King.

Quelle: https://de.pokernews.com


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* Kein Wunder, dass die Ami-Banken fett pleite gehen, wenn sie von
den Staatsmonopolisten derartige Kosten aufgebürdet bekommen. grins



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/09/2008 16:37

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Betriebsprüfung

Zahlte Spielbank zu wenig an das Land?

Landeseigene Kasinos in der Krise - Aufregung um Abgaben

von Hendrik Kranert, 14.09.08, 21:19h

Magdeburg/Halle/MZ. Es geht um einen Betrag von rund einer Million Euro Spielbankenabgabe, den die Spielbank Halle nach MZ-Informationen in den Jahren 2003 bis 2006 zu wenig an das Land abgeführt haben soll. Aufgefallen war dies den Betriebsprüfern des Finanzamtes Magdeburg, das für die Kasinos in Magdeburg, Wernigerode und Halle zuständig ist. Eine beträchtliche Summe, wenn man bedenkt, dass alle drei Kasinos zusammen im vergangenen Jahr gerade 5,6 Millionen Euro einnahmen. Davon müssen 70 Prozent als Abgabe ans Land gezahlt werden.
Gespräche mit Finanzamt

Als Eigentümer der Kasinos ist das Finanzministerium indirekt für die Finanzaufsicht der Kasinos zuständig. Staatssekretär Christian Sundermann (SPD) bestätigte, dass eine Betriebsprüfung "den Hinweis ergeben hat, dass zu wenig Abgabe gezahlt worden sein könnte". Zur Höhe der Summe wollte er sich nicht äußern. "Das hat damit zu tun, dass mögliche Nachzahlungen Gegenstand von Gesprächen zwischen der Spielbanken-Geschäftsführung und dem Finanzamt sind." Ein endgültiger Steuerbescheid sei noch nicht ergangen.

Stutzig geworden waren die Prüfer, weil im Tronk - einem Blechgefäß, in dem die Trinkgelder und damit der Verdienst der Croupiers gesammelt wird - gemessen am Gesamtumsatz sehr viel Geld steckte. Bundesweit wird davon ausgegangen, dass in der Regel 60 Prozent des Kasinoertrages im Tronk landen. Bei 1 000 Euro Tagesergebnis also 600 Euro Trinkgeld. In Ostdeutschland ist der Anteil eher geringer, im Kasino Magdeburg liege der Prozentsatz durchschnittlich bei 45 Prozent, so Sundermann.

In Halle hingegen steckte an manchen Tagen so viel Geld im Tronk wie das Kasino auch einspielte. Der Prozentsatz lag also bei 100 Prozent und darüber. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass Spielerträge an den immer im Kasino anwesenden Finanzbeamten vorbeigeschleust wurde.

Das für das Glücksspielwesen zuständige Innenministerium übergab den Prüfbericht des Finanzamtes daher im Januar 2008 an die Staatsanwaltschaft Halle. "Es gab den Anfangsverdacht auf Betrug, Urkundenfälschung und von Steuerstraftaten", sagte Ministeriumssprecher Martin Krems. Die Staatsanwaltschaft habe aber bereits am 7. Februar mitgeteilt, dass man keine strafrechtliche Relevanz erkennen könne und keine weiteren Ermittlungen plane.

Spekulation um Nachzahlung

Sollten sich Spielbank und Finanzamt auf eine Nachzahlung einigen, bleibt die Frage, wer dafür gerade steht. Das Kasino in Halle könnte den Betrag vermutlich kaum aufbringen. "Ein Forderung von theoretisch 300 000 bis 400 000 Euro würde die Spielbank in ihrer Existenz gefährden", so Sundermann. In dem Fall müsste dann das Land einspringen.

Quelle


Kommentar:

Schöner Traum geplatzt

von Walter Zöller, 14.09.08, 20:32h

Halle/MZ. Es war ein schöner Traum. Sachsen-Anhalt betreibt drei Spielbanken und nimmt jährlich Millionenbeträge an Konzessionsabgaben ein. Tatsächlich aber ärgert sich der Finanzminister seit Jahren, wenn er die schlechten Bilanzen der Kasinos zu Gesicht bekommt. Dass nun auch noch der Verdacht besteht, die Spielbank in Halle habe seit Jahren zu wenig Abgaben gezahlt, passt in dieses triste Bild.
Der Plan der Landesregierung, die Spielbanken nun so rasch wie möglich zu verkaufen, ist richtig. Er kommt allerdings viel zu spät. Die Große Koalition in Magdeburg hätte schon vor Jahren erkennen können, dass sich mit Kasinos in staatlicher Hand in den neuen Bundesländern in absehbarer Zeit kein Geld verdienen lässt. Es war vor allem die CDU-Fraktion, die in den Koalitionsverhandlungen 2006 auf die Bremse trat. Die Christdemokraten tragen daher auch die größte Schuld am jetzigen Desaster.

Das große Geld wird das Land auch mit dem Verkauf der Spielbanken nicht mehr machen. Nun geht es nur noch um Schadensbegrenzung.




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Vielleicht sollten die Länder erst mal ihre eigenen Schlampläden checken,
bevor sie über eine Million harmlose Bürger kriminalisieren. mad



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/09/2008 05:35

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Lotto-Urteil

Monopol ohne echten Sinn

KOMMENTAR VON SEBASTIAN HEISER

Wenn Kioske nicht mehr für Lotto werben dürfen und die Scheine mit den vielen Kästchen quasi nur noch unter dem Tisch verkaufen dürfen, dann ist das ein Ergebnis der Doppelzüngigkeit des Staates beim Glücksspiel. Einerseits gilt Lotto als böse Sucht, die es zu bekämpfen gilt. Andererseits freuen sich die Finanzminister über jeden Tipper, denn bei "6 aus 49" wird nur die Hälfte des Einsatzes wieder ausgeschüttet; den Großteil des Restes holt sich der Staat.

Und weil der Staat von dieser sprudelnden Geldquelle ganz allein profitieren will, hat er sich selbst das Monopol auf das Glücksspiel zugesprochen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im März 2006 aber: Ein Monopol darf es nur geben, wenn es da auch einen guten Grund für gibt. Also erklärten die Finanzminister das Glücksspiel zur Sucht, die nur der Staat eindämmen könne, indem er nämlich das Glücksspiel selbst organisiert. Seither ist der Staat quasi Dealer und Drogenbeauftragter in einer Person: In den offiziellen Glücksspiel-Staatsvertrag kamen daher allerhand Regelungen rein, laut denen niemand durch Werbung zu dieser schlimmen Sucht animiert werden darf. Tatsächlich bleibt aber das finanzielle Interesse des Staats am Glücksspiel bestehen.

Das Landgericht hat den Staatsvertrag jetzt konsequent angewandt. Denn wenn der Lottoschein direkt neben dem Schokoriegel, dem Sekt oder den Zigaretten verkauft wird, dann animiert das natürlich die Schoko-, Alkohol- und Nikotinsüchtigen dazu, nun auch noch der Lotto-Sucht zu verfallen. Wenn das Gericht konsequent bei seiner Linie bleibt, dann dürfen Lottoscheine künftig nur noch in Geschäften verkauft werden, in denen es sonst nichts gibt - und in denen draußen natürlich auch nicht für Lotto geworben wird. Das würde dann vollends die Absurdität der Regelung offenbaren. Daher ist jetzt eine klare Entscheidung gefordert: Entweder Lotto ist gefährlich - und dann gehört es ganz verboten. Oder es ist nicht gefährlich - dann muss der Staat sein Lotto-Monopol aufgeben, auch wenn es finanziell wehtut.

Quelle


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Klare Worte - aber ob die Verrückten in den Parlamenten der Bundesländer sie verstehen? warum






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/09/2008 16:49


ARCHIV: THEMA DES TAGES

Das Lotto-Urteil schockt Hamburg

JESSICA KRÖLL, JANA TILZ


Lottoschein abgeben und gleichzeitig den Schokoriegel bezahlen - das wird vielleicht bald nicht mehr möglich sein. In Berlin hat das Landgericht jetzt angeordnet, dass in den Lotto-Annahmestellen der Süßwaren-Verkauf von der Lotto-Abteilung strikt getrennt werden muss. Die meisten Kioskbesitzer müssen deshalb umbauen. Ein Präzedenzfall auch für Hamburg?

Noch ist es nur eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin. Ein Wettbewerber hatte gegen zwei Lotto-Annahmestellen geklagt, die unter anderem das Glücksspiel in Verbindung mit Süßigkeiten beworben hatten. Laut Glücksspielstaatsvertrag vom 1.1.2008 ist dies jedoch verboten. Als Konsequenz daraus müssen jetzt rund 1000 Annahmestellen ihr Glücksspielangebot strikt vom Süßigkeiten-Verkauf trennen.

Wird die Verfügung in einem Urteil bestätigt, könnte dies auch für Hamburger Lotto-Läden Folgen haben - und vielen Kioskbetreibern das Genick brechen. Denn ein Großteil der 460 Annahmestellen müsste umgebaut werden. "Ich hoffe nicht, dass sich der Gerichtsbeschluss hier durchsetzt", sagt Ulf Kalkmann vom Einzelhandelsverband. "Eine Trennung von Süßwaren und Lottoscheinen würde bedeuten, dass kleine Läden auf ein Sortiment verzichten müssten. Dadurch geht ihnen Umsatz verloren."

Raoul Sandner (43), Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, glaubt indes schon, dass das Problem auch auf Hamburg zukommt: "Nach meiner Einschätzung bezieht sich der Gerichtsbeschluss auf den Jugendschutz, der bundesgesetzlich verankert ist. Wie andere Lottogesellschaften, hat auch die "Nordwest Lotto und Toto Hamburg" laut Glücksspielstaatsvertrag darauf zu achten, dass sich die Werbung der Annahmestellen nicht an Kinder und Jugendliche richtet. Ich gehe daher davon aus, dass auch hier die Kioskbetreiber dazu angehalten werden, Süßigkeiten von Lottoscheinen zu trennen."

Wolfgang La Noutelle (61), Vorsitzender des Lottoverbands Hamburg sieht darin das Aus für viele Kioskbesitzer: "Wie soll man das denn trennen? Die Geschäfte müssten dann eines ihrer finanziellen Standbeine abgeben. Das bedeutet für die meisten das Ende."

Auch Diplom-Psychologe Michael Thiel (48) sieht keine Notwendigkeit, Süßwaren vom Lottogeschäft zu trennen: "Die Wahrscheinlichkeit, dass Leute dadurch anfangen, zu spielen, ist gleich null. Das ist einfach zu weit hergeholt." So sehen es auch die meisten Kunden - sie können die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen (siehe Text rechts).

Die "Lotto Hamburg GmbH" hält indes Spekulationen für verfrüht: "Es handelt sich ja zunächst um eine einstweilige Verfügung. Das ist noch kein endgültiges Urteil. Damit ist wohl erst in den nächsten Monaten zu rechnen. Bis dahin bleiben wir ruhig", so Sprecherin Birte Engelken.

Doch die Hamburger Innenbehörde prüft bereits, welche Auswirkungen "die vorläufige Entscheidung in Berlin auf Hamburg" hat, so Sprecher Thomas Butter.

In Berlin wurde unterdessen gegen den Gerichtsbeschluss Widerspruch eingelegt.

Info:
Schutz vor Glücksspiel Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Sein Ziel ist das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern sowie die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Er soll das Glücksspielangebot begrenzen und den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten. In dem Vertrag werden Internet-Wetten verboten und Werbung für staatliche Lotterien eingeschränkt. Der Vertrag wurde von allen Bundesländern unterzeichnet. Das sagen Hamburger Ulli Ölker (43), Gastronomie-Kaufmann aus Eppendorf "Ich spiele selbst regelmäßig. Dass man dafür volljährig sein muss, kann ich ja verstehen. Aber die Räumlichkeiten zu trennen, ist doch Kleinkram. Ich glaube nicht, dass Lotto spielen etwas mit Sucht zu tun hat." Dieter Posanski (67), Rentner aus Lokstedt "Ich spiele jetzt schon seit so vielen Jahren Lotto. Das mache ich aus reiner Freude - richtig Geld gewonnen habe ich dabei noch nie. Aber Sucht würde ich das nicht nennen. Sport-Wetten zum Beispiel sind doch viel gefährlicher als Lotto." Yvonne Larik (36), Kauffrau aus Eppendorf "Früher habe ich irgendwann mal Lotto gespielt - das ist aber schon Ewigkeiten her. Ich gehe regelmäßig zum Kiosk und lasse mich vom Lotto-Angebot gar nicht irritieren. Außerdem tut es nicht not, solch ein Aufstand darum zu machen." Knut Burgdorf (38), Werbekaufmann aus Eppendorf "Ich habe einmal in meinem Leben Lotto gespielt, und ehrlich gesagt werde ich auch nie damit konfrontiert. Denn ich gehe so gut wie nie in einen Kiosk - Zeitungen bekomme ich auf der Arbeit noch und nöcher. Und auf Lotto-Werbung falle ich nicht herein." Jutta Ehrengruber (45), Kauffrau aus Eppendorf "Also ich bin vielleicht süchtig nach Zigaretten - vom Lotto werde ich es aber bestimmt nie, das spiele ich nämlich gar nicht. Aber prinzipiell würde ich schon sagen, dass sich dahinter ein gewisses Suchtpotenzial befindet, wogegen man ruhig etwas tun sollte."

Quelle


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Die obigen Kommentare auf BILD-Niveau kann man sich sparen.

Über den Link gelangt man noch zu dem einen oder anderen
gehaltvolleren Leser-Kommentar.

Aber vielleicht wird es dem einen oder anderen Bürger klar,
dass der Glücksspielstaatsvertrag ein Schwachsinn ist.

Letztlich ein gutes Urteil, um den Staatsmonopolisten den Spiegel vor Augen zu halten.






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/09/2008 05:38
Oha, der Titel der Hamburger Morgenpost ändert sich laufend.

Vielleicht kann Rabi den aus obigem Beitrag löschen. Danke.



PARR: Lollis und Lotto statt Lollis oder Lotto


BERLIN. Zu der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin gegen die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts beweist einmal mehr, dass der Glücksspielstaatsvertrag absurde Blüten treibt. Allein in Berlin mussten schon rund 150 Lottoläden schließen, weil fragwürdige Maßnahmen zur Suchtbekämpfung fatale Folgen haben.
Seit Jahrzehnten werden Spielscheine neben Tabak- und Süßwaren angeboten. Die Umsetzung der einstweiligen Verfügung in den verschiedenen Läden stellt die Ladenbesitzer vor die Existenzfrage – ist doch ein Umbau der oft kleinen Ladenflächen gar nicht möglich oder nur mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.
Die Argumentation, dass Konsumenten von Tabak- und Süßwaren durch die unmittelbare Nähe von Lotterieangeboten zum Glücksspiel verleitet werden, ist absurd und in keiner Weise nachzuvollziehen.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt die FDP-Bundestagsfraktion einmal mehr ihre Forderung nach einer Teilliberalisierung des Marktes. Nur auf diesem Wege lassen sich Rechtsunsicherheiten beheben. Wir fordern den Bund und die Länder auf, ihre Verweigerungshaltungen aufzugeben und endlich den missglückten Staatsvertrag neu zu verhandeln.

Quelle: https://www.fdp-kleinmachnow.de


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Wie schon oft erwähnt - die FDP hat in den Parlamenten dem Missglück
auf breiter Front zugestimmt. bloed2



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/09/2008 17:26
Lotto-Spielverbot über Sparkassenterminals bestätigt


ddp - Mittwoch, 17. September, 12:29 Uhr

Hannover (ddp-nrd). An Sparkassen-Serviceterminals darf entgegen den Plänen der Toto-Lotto-Niedersachsen GmbH auch künftig kein Lotto gespielt werden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte jetzt das bereits dagegen bestehende Verbot. In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der Lüneburger Richter heißt es, dass die Nutzung von Kunden-Terminals eine «verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitung der Verfügbarkeit von Glücksspielen bedeuten» würde.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Möglichkeit zum Wetten nicht zu einem allerorts verfügbaren «normalen» Gut des täglichen Lebens werden. Von daher verbiete sich eine Erweiterung der Betriebswege, betonten die Richter. Die geplante neue Vertriebsform erschwere die Bekämpfung von Suchtgefahren, da derartige Terminals ähnlich wie das Internet und im Unterschied zu den herkömmlichen Annahmestellen ein anonymes Spielen ohne soziale Kontrolle ermöglichten.

Das für die Lotterieaufsicht zuständige Innenministerium hatte im Mai 2007 das beabsichtigte Glückspiel an Sparkassen-Terminals untersagt. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage der Lottogesellschaft dagegen mit Urteil vom 20. August 2007 ab. Das Verwaltungsgericht lehnte zudem den Antrag der Lottogesellschaft auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Das OVG wies nun mit Beschluss vom 12. September 2008 (11 ME 476/07) die dagegen eingelegte Beschwerde zurück.

(ddp)

Quelle



Verfasst von: Hermann Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/09/2008 08:13
Aus für Online-Sportwetten in Niedersachsen

Schlappe für „B-win“ am Montag vor dem Verwaltungsgericht Hannover: Der europaweite Glücksspielanbieter darf seine Internet-Wetten niedersächsischen Spielern nicht mehr zugänglich machen.

Das Gericht beruft sich auf den Glücksspielstaatsvertrag, der seit Januar 2008 gültig ist. Danach sind Online-Sportwetten grundsätzlich verboten. Außerdem habe „B-win“ nur eine Lizenz für Gibraltar, wo die 100-prozentige Tochter ihren Sitz hat.

„Für Niedersachsen gibt es eine eigene Erlaubnispflicht. Und die hat B-win nicht“, so der Vorsitzende Richter, Werner Reccius. Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte damit die Verbotsverfügung des Innenministeriums. „Wir begrüßen das Urteil, das unsere Rechtsauffassung stützt. Jetzt wird deutlich, dass wir neben illegalen Wettbüros auch das Angebot von B-win im Internet untersagen dürfen“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann.

„B-win“-Anwalt Clemens Weidemann zeigte sich unbeeindruckt: „Das Urteil hat keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten. B-win macht weiter.“ Weidemann kündigte bereits kurz nach Urteilsverkündung Berufung an. „Wenn es in Deutschland so leicht ist, ein Berufsverbot auszusprechen, dann habe ich unseren Rechtsstaat offenbar nicht richtig verstanden.“ Technisch möglich sein könnte ein Ausschluss von Sportwetten aus Niedersachsen über die Handy-Ortung, so das Gericht.
Verfasst von: caiga Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/09/2008 08:36
Ursprünglich gepostet von Hermann

Technisch möglich sein könnte ein Ausschluss von Sportwetten aus Niedersachsen über die Handy-Ortung, so das Gericht.


da bin ich ja mal gespannt, wie die das veranstalten wollen...son Schwachsinn.
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 09:49
Wegen des Computerausfalls bei mir das Wichtigste der letzten Woche nun im Nachtrag.


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Der Bumerang-Effekt des Glücksspielstaatsvertrages

Verbot von Lottoscheinen neben Schultüten nur konsequent

Essen (ots) - Am 4.9.2008 verfügte das Landgericht Berlin gegenüber der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Berlin (DKLB), dass die Glücksspielprodukte in den Annahmestellen nicht wie und nicht unmittelbar mit Süßigkeiten zu vertreiben seien. Aus Sicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. ist dies nur konsequent und wird vermutlich auch von Gerichten in anderen Bundesländern so verfügt werden.

"Von den zugelassenen Buchmachern wird von jeher eine deutliche Trennung der Wettannahme von anderen Angeboten gefordert. Auch haben Jugendliche zu den Wettbüros der privaten Buchmacher per Gesetz keinen Zugang" erläutert Vorstandssprecher Dr. Norman Albers die Rechtslage bei den erlaubten Pferdesportwetten und ergänzt: "Es kann doch niemanden ernsthaft verwundern, wenn die Gerichte nun Lotto beim Wort nehmen, wenn sich angeblich alles nur um die Spielsucht dreht. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass sich Spielsuchtprävention nicht mit den traditionellen Annahmestellen neben Zeitungen, Schulbüchern und Süßigkeiten betreiben lässt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntlich das Sportwettenmonopol der Länder am 28.3.2006 für verfassungswidrig erklärt. Nur wenn Lotto sich aktiv um die Spielsuchtprävention kümmert und auch die Wettmöglichkeiten verringert, würde ein Monopol für Sportwetten zulässig bleiben. Dem wollten die Länder mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag Rechnung tragen und so das Monopol weiter sichern. Am Gesamtvertrieb von Lotterien, Sportwetten und Keno aus einer Hand hat sich jedoch nichts geändert. So werden Kinder und Jugendliche in den 23.500 Annahmestellen schon frühzeitig an Glücksspiel als ein Gut des täglichen Bedarfs gewöhnt.

Der Deutsche Buchmacherverband plädiert deswegen für ein duales Modell von streng kontrollierten privaten Wettannahmen und staatlichen Lottokiosken. Auch wurde vor der wirtschaftlichen Sogwirkung für das Lotto frühzeitig gewarnt. Das ifo-institut München hat bereits im November 2006 prognostiziert, dass das relativ harmlose "6aus 49" ohne Not mit in den Strudel gezogen wird. Es werden Umsatzrückgänge von bis zu 15 Prozent jährlich erwartet. Die EU-Kommission hält die Neu-Regelung in wesentlichen Teilen für nicht mit EU-Recht vereinbar und hat bereits rechtliche Schritte gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
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Pressekontakt:
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Oliver Jäger
dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de


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Also nicht die Richter sind verrückt, wenn sie solche Urteile sprechen - das Gesetz ist es! doh



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:02
Sportwetten in Europa – Der Fall EU-Recht gegen EU-Politik


Der Geschäftsführer von Stanleybet International, John Whittaker, ist besorgt darüber, dass protektionistisch agierende EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission zunehmend an der Umsetzung von EU-Recht in der Glücksspiel- und Wettbranche hindern.

Im Herzen Europas tobt ein erbitterter Kampf, der sich bislang der Aufmerksamkeit der meisten EU-Bürger entzogen hat. Auf der einen Seite steht das Europäische Recht, der Grundpfeiler der Europäischen Union, dessen Gültigkeit für alle Mitgliedsstaaten vom Europäischen Gerichtshof aufrecht erhalten und traditionell von der Europäischen Kommission überwacht wird. Ihm gegenüber steht die Europa-Politik einzelner Mitgliedsstaaten, die zunehmend laut über die Reformierung einiger Grundsäulen des europäischen Rechts nachdenken, wenn diese ihren protektionistischen Ambitionen entgegen stehen. An der Sportwetten-Streitfrage manifestiert sich dieser Kampf vielleicht am deutlichsten.

In den letzten fünf Jahren hat der EuGH standhaft die Bestrebungen einzelner Mitgliedsstaaten verurteilt, die eine restriktive und protektionistische Politik mit dem Ziel betrieben, den nationalen Markt frei zu halten von privaten Sportwettenanbietern aus anderen EU-Ländern. Ein eindeutiges Signal in diese Richtung setzte der EuGH mit den Urteilen Gambelli (2003) und Placania (2007), bei denen Stanleybet International (SBI) jeweils als Hauptakteur auftrat. In beiden Fällen bestätigte der EuGH, dass es durchaus dem europäischen Recht entspricht, wenn ein in einem EU-Land legal lizenzierter Sportwettenanbieter seine Dienste über die nationalen Grenzen hinweg in einem anderen EU-Land anbietet.

Gewiss, die Europäische Kommission legte mit ihren Durchsetzungsbemühungen des EU-Rechts einen beachtlichen Start hin. Um unrechtmäßige Restriktionen in Mitgliedsstaaten zu unterbinden, hatte die Kommission im Jahre 2006 bereits eine ganze Reihe von Vertragsverletzungsverfahren in Gang gebracht. Allerdings stießen die Verfahren auf massive Gegenwehr der Staaten, die am meisten zu verlieren haben, und plötzlich scheint es, als seien die Karten zugunsten der protektionistischen Staaten neu gemischt.

Mögen die jüngsten Vertragsverletzungsverfahren oberflächlich besehen auch die Form unparteiischer Prozesse aufweisen, so besteht jedoch kein Zweifel daran, dass die Endergebnisse durch andere politische Kräfte drastisch beeinflusst werden. Unlängst von der Kommission getroffene Entscheidungen sprechen eine eindeutige Sprache. Sie führten dazu, dass einige Vertragsverletzungsverfahren – wie etwa das gegen Frankreich – blockiert wurden. Entsprechend äußerte sich Tony Barber von der Financial Times in Brüssel: "Lassen Sie es mich so sagen: Die Barroso Kommission wählt sorgfältig aus, mit wem sie sich anlegt."

Die Gründe dafür liegen offen zutage. Da Frankreich bis zum Ende des Jahres die EU-Präsidentschaft inne hat, ist es eher unwahrscheinlich, dass das französische Vertragsverletzungsverfahren in den nächsten 12 Monaten große Fortschritte machen wird. De facto ist es keinesfalls sicher, dass überhaupt einer der entsprechenden Fälle, die im Augenblick der Kommission zur Untersuchung vorliegen, konsequent weiterverfolgt wird. Wir haben den Verdacht, dass Frankreich, unterstützt von anderen EU-Mitgliedsstaaten, versuchen wird, den EG Vertrag durch einen Szenenwechsel zu umgehen, indem man den Schwerpunkt der Verhandlungen von der Kommission in den EU-Ministerrat verlagert. Denn hier kommt die Politik wieder zum Zug.

Diese Verzögerungstaktiken könnten gravierenden Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der Europäischen Kommission und die Anerkennung des EU-Rechts haben. Noch wichtiger für Unternehmen wie das unsere ist aber ferner die Tatsache, dass auf diese Weise die Öffnung nationaler Märkte für lizenzierte Anbieter – für die Stanleybet seit vielen Jahren kämpft – weiter verzögert oder sogar ganz vereitelt wird. Am Ende sind es die Europäischen Verbraucher, die unter dem schlechten Angebot staatlicher Monopole zu leiden haben.

Die Zeit ist reif, dass die Europäische Kommission ihre Stimme für die Rechte von europäischen Verbrauchern und Anbietern erhebt. Sie sollte die Vertragsverletzungsverfahren so schnell und so energisch als möglich vorantreiben. Auch sollte sie sich nicht durch die Versuche protektionistischer Mitgliedsstaaten einschüchtern lassen, die darauf abzielen, in dieser Sache lieber Politik zu spielen, als sich dem Europäischen Recht zu beugen. Sollte sich die Kommission jedoch durchsetzen wollen, findet sie bei uns von Stanleybet vollste Unterstützung.

Europäischer Überblick

EU-Rat
Auf Initiative der französischen EU-Präsidentschaft wurde die Glücksspielpolitik mit auf die Tagesordnung der Arbeitsgruppe "Niederlassungen und Dienstleistungen" des Rates gesetzt, deren erste Sitzung zu diesem Thema am 16. Juli stattfand. Die französische Präsidentschaft hat den Vertretern aller 27 Mitgliedsstaaten auch einen Fragebogen über die Glücksspielpolitik vorgelegt und nimmt die Antworten bis zum 12. September entgegen. Bis zum Jahresende wird die französische Präsidentschaft einen Fortschrittsbericht der Präsidentschaft herausgeben.

Belgien
Am 30. Juni organisierte die belgische Glücksspielkommission (in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Leuven) ein Seminar über die Zukunft der belgischen Glücksspielpolitik. Justizminister Vandeurzen bestätigte die Schaffung einer neuen Kategorie von Lizenzen für Wettbüros und provisorische Wetteinrichtungen sowie die zukünftigen Aufgaben der Glücksspielkommission. Von der Regierung wird Anfang 2009 die Veröffentlichung eines Gesetzentwurfs erwartet.

Frankreich
Am 26. Juni wurde Haushaltsminister Eric Woerth ein Bericht über "Onlinespiele und kriminelle Bedrohung" übermittelt. Der von Alain Bauer, dem Vorsitzenden des Orientierungsrats der nationalen französischen Beobachtungsstelle für Kriminalität (OND), verfasste Bericht gibt einen Überblick über alle Betrugsarten, die angeblich im Bereich Online-Glücksspiel vorkommen.

Großbritannien
Am 22. Juli gab die Glücksspielkommission einen Bericht über ihre Aktivitäten in den letzten zwölf Monaten heraus, aus dem sich ergab, dass sie 3.428 Anbietern mit insgesamt 4.199 Anbieterlizenzen eine Genehmigung erteilt hat.

Italien
Die Regierung bestätigte, dass noch ein weiteres Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von über 500 Pferdewettlizenzen gestartet wird. Diese Ausschreibung wurde durch ein EuGH-Urteil angestoßen, das besagte, dass Italien im Jahr 2000 illegal 329 Lizenzen an inländische Anbieter erneut vergeben hatte. Ende August wurde ein neues Ausschreibungsverfahren angekündigt, das wahrscheinlich aufgrund zahlreicher rechtlicher Einwände, erhoben von Stanleybet, wieder zurückgezogen wird. Die Einwände basieren primär auf der Tatsache, dass die für die Bewerbung um eine Lizenz erforderlichen Unterlagen den interessierten Anbietern von den Behörden nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Portugal
Anstatt wie ursprünglich geplant am 9. September, wird Generalanwalt Yves Bot seine Schlussanträge in der Rechtssache C-42/07 (Vorabentscheidungsverfahren) Liga Portuguesa de Futebol Profissional & Baw International (Bwin) gegen Departamento de Jogos da Santa Casa da Misericordia de Lisbovoraussichtlich am 14. Oktober veröffentlichen.

Niederlande
Im August verwies das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande ("Raad van State" – Staatsrat) den Fall Betfair an den EuGH. Es ging um die Frage, ob es rechtmäßig ist, dass ein bereits in einem EU-Mitgliedsstaat lizenzierter Betreiber in einem anderen Mitgliedsstaat über das Internet keine Dienstleistungen mittels eines geschlossenen Lizenzsystems anbieten darf.

Schweden
Finanzminister Anders Borg verlangte strengere Vorschriften für die von Svenska Spel, dem staatlichen Glücksspiel-Monopolisten, veranstalteten Online- Pokerspiele. Des Weiteren forderte der Minister Svenska Spel auf, die Spieler deutlich über ihre Gesamtgewinne und -verluste zu informieren. In dem für Dezember vorgesehenen Schlussbericht von Jan Nyrén, dem Glücksspiel-Ermittler der schwedischen Regierung, ist eine Empfehlung zu erwarten, dass Schweden für Online-Sportwettenanbieter, auch für ausländische Unternehmen, ein Lizenzsystem einführen sollte.

Deutschland
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass private Glücksspiele in Rheinland-Pfalz erlaubt sind. Die Werbung für Lotto- und Glücksspiel bleibt jedoch verboten. Darüber hinaus unterliegen die Anbieter stichprobenartigen Kontrollen durch die zuständigen Behörden.

Spanien
Die ersten Wettbüros im Baskenland werden voraussichtlich im September 2008 eröffnen, zeitgleich mit der neuen Fußballsaison. Bis zum Jahresende sollen 29 Wettbüros ihren Betrieb aufgenommen haben.

Quelle: Stanleybet International



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:10
Sportwetten: EU Recht obsiegt über Italiens Restriktionen


Brüssel, den 22. September 2008 – Stanleybet International begrüßt die jüngsten Gerichtsurteile in Italien, die abermals das Recht Stanleybet Internationals untermauern, auf dem italienischen Markt agieren zu dürfen.

Rund ein Jahr nachdem der Europäische Gerichtshof im Fall C-260/04 urteilte, dass Italien mit der Verlängerung von 329 Lizenzen für nationale Pferdewetten-Vermittler gegen geltendes EU-Recht verstoßen hat, wurde von der italienischen Regierung kürzlich versichert, dass sie einen neuen Ausschreibungsprozess für 500 Lizenzen in Gang bringen werde. Sie entsprach damit dem energischen Drängen von Stanleybet International. Das war Ende August. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Ausschreibungsverfahren aufgrund zahlreicher rechtlicher Einwände, erhoben von Stanleybet International, gestoppt wird. Die Einwände basieren primär auf der Tatsache, dass die für die Bewerbung um eine Lizenz erforderlichen Unterlagen den interessierten Bewerbern von den Behörden nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Am 9. September beendete ferner das Oberste Gericht von Cassazione einen fünfjährigen Rechtsstreit zwischen Stanleybet International und den italienischen Behörden. In ihrem Urteil bestätigten die Richter das Recht von Stanleybet, die Wettvermittlung in Italien über so genannte Data Transmission Centres zu regeln, und stärkten so die Priorität europäischer Rechtssprechung gegenüber nationaler italienischer Rechtssprechung. Obwohl Stanleybet Internationals Wettannahmestellen völlig dem Recht auf freie Niederlassung (Artikel 43 des EG-Vertrags) und dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 des EG-Vertrags) entsprechen, wurde 2003 eine Annahmestelle in Supino/Frosinone von der italienischen Finanzpolizei geschlossen, und der Fall wurde dem Obersten Gerichtshof von Cassazione übergeben.

Bezug nehmend auf das Placanica Urteil (einschlägig waren die Fälle C-338/04, C-359/04 und C-360/04), in dem der EuGH die italienischen Restriktionen für Wettanbieter unmissverständlich verurteilt hatte, stellten die Richter des Obersten Gerichtshofs von Cassazione in ihrer Urteilsverkündung fest, dass "europäische Rechtssprechung einen direkten Einfluss auf italienische Rechtssprechung hat. Der italienische Richter muss das nationale Recht aussetzen, wenn es der EU-Rechtssprechung widerspricht. Die Prinzipien, die in den Urteilen des EuGH festgesetzt werden, gelten als Rechtsquelle und als ius superveniens – hinzukommendes Recht."

Das kommentierte John Whittacker, Geschäftsführer von Stanleybet International, mit den Worten: "Diese Entwicklungen bekräftigen noch einmal die Legalität unserer Aktivitäten auf der höchsten Ebene italienischer Rechtssprechung. Das beweist aufs Neue, dass – wenn es notwendig ist – das EU-Recht auf unserer Seite ist, und Italien stellt da keine Ausnahme dar. Wir von Stanleybet hatten stets absolutes Vertrauen in die italienische und europäische Justiz, und wir halten daran fest zu fordern, was uns von Rechts wegen zusteht – nämlich das Recht auf Niederlassungsfreiheit und das Recht unsere Dienstleistungen innerhalb der EU über nationale Grenzen hinaus anzubieten."

Weitere Informationen in deutscher Sprache erhalten Sie von:

Dr. Patrick Klein
Euro RSCG ABC GmbH
Kaiserswerther Str. 135
40474 Düsseldorf
T: 0211 / 9149 721
E: patrick.klein@eurorscgabc.de




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:17
Verwaltungsgericht Karlsruhe ändert seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenvermittlung


Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15.09.2008 seine bisherige Rechtsprechung geändert und eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben und gleichzeitig die aufschiebende Wirkung der Klage von Amts wegen angeordnet. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Jedoch führt das VG Karlsruhe in seinem Beschluss wörtlich aus:

"Die Kammer hält das staatliche Sportwettenmonopol in Baden Württemberg in seiner derzeitigen Ausgestaltung für mit der Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages unvereinbar und hat der Klage des Antragstellers deshalb mit Urteil gleichfalls vom 15.09.2008 vollumfänglich stattgegeben".

Somit schließt sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Freiburg und Stuttgart an.

Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe geführt.


Kontakt:
Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand vewu.de
Amalienbadstrasse 36, Haus 32
Tel: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de


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Damit haben die Verwaltungsgerichte flächendeckend für Baden-Württemberg
die Rechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages festgestellt.

Da kommt von Herrn Repnik kein Pieps mehr.
lol


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:22
Fortbildungsseminare des VEWU bei der Buchmacherakademie verbessern Chancen vor Gericht


Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU), in dem sich acht namhafte Sportwettanbieter, die überwiegend im stationären Bereich tätig sind, zusammengeschlossen haben, geht neue Wege, um den Betrieb von Sportwettbüros dauerhaft zu sichern: Im Juni beschloss der VEWU ein Sozialkonzept, in dem sich alle Mitglieder - und damit alle angeschlossenen Wettbüros - dauerhaft auf konkrete Ziele der Sucht- und Kriminaliätsprävention und des Jugendschutzes verpflichten. Gegenstand des rund 50 Seiten starken Sozialkonzepts, das rund 30 konkrete Einzelmaßnahmen beinhaltet und sich qualitativ deutlich von den eher spärlichen Sozialkonzepten staatlicher Anbieter abhebt, ist auch die Verpflichtung für alle Wettbüromitarbeiterinnen und -mitarbeiter, einmal jährlich an einer Fortbildung teilzunehmen.

Diese Fortbildung wird jetzt im Herbst von der Deutschen Buchmacherakademie angeboten, die nicht nur mit dem VEWU, sondern auch mit dem Deutschen Buchmacherverband zusammenarbeitet. Unter dem Thema "Sucht- und Kriminalitätsprävention, Jugendschutz" informieren namhafte Psychologen, Rechtsanwälte und weitere Experten in eintägigen Seminaren über die besonderen Risiken des Wettwesens und seine zukünftige Ausgestaltung. Am Ende der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein persönliches Zertifikat, das sie als speziell geschultes Personal ausweist.

"Das Sozialkonzept und das Zertifikat der Buchmacherakademie verbessern eindeutig die Chancen der Wettbüros vor den Verwaltungsgerichten", sagt Dieter Pawlik, Rechtsanwalt für Sportwettenrecht und Vizepräsident des VEWU. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat bereits anerkannt, dass Wettbüros, die nach dem Sozialkonzept arbeiten, "nicht einer stärkeren und dichteren staatlichen Kontrolle" bedürfen als die Toto-Lotto-Gesellschaften und damit diese privaten Wettbüros bedenkenlos zugelassen. Wer also ein Zertifikat der Deutschen Buchmacherakademie in seinem Wettbüro hängen hat, dürfte in Zukunft von den staatlichen Behörden kaum noch behelligt werden und in Prozessen seine Position schlagartig verbessern.

Die Fortbildungsseminare der Buchmacherakademie sind für alle interessierten Wettbürobetreiber und deren Mitarbeiter offen. In diesem Herbst noch finden Veranstaltungen in Frankfurt a.M., Köln, Hamburg und Berlin statt. Nähere Informationen bei der Deutschen Buchmacherakademie, www.buchmacherakademie.de, Mail: info@buchmacherakademie.de

Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:30
Erste Hauptsacheentscheidungen zur Lottovermittlung: Gewerbliche Internetvermittlung und -werbung
für Lotto ohne Erlaubnis zulässig



Die 35. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat am 22.09.2008 entschieden, dass zentrale Beschränkungen des GlüStV für die gewerbliche Lottovermittlung nicht anwendbar sind. Auf die Feststellungsklage eines gewerblichen Spielvermittlers erklärte das Gericht u.a. das Internetverbot, den Erlaubnisvorbehalt und die Werbebeschränkungen für unwirksam. Die Entscheidung, welche die Vermittlung aller in einem Bundesland erlaubten Lotterien mit bis zu zwei Ziehungen in der Woche - (also Lotto 6 aus 49, Glücksspirale, Klassenlotterien etc.) betrifft, ist die erste Hauptsacheentscheidung eines Verwaltungsgerichts zur gewerblichen Lottovermittlung. Die Entscheidung lässt in ihrer Eindeutigkeit kaum zu wünschen übrig:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Tenor der Entscheidung in bezug auf die Vermittlung von staatlich zugelassenen Lotterien mit nicht mehr als zwei Ziehungen in der Woche (insbesondere Lotto)die Feststellung getroffen, dass gegenüber der Klägerin die folgenden gesetzlichen Vorgaben des GlüStV und des Berliner Ausführungsgesetzes unanwendbar sind:

- den Erlaubnisvorbehalt für die gewerbliche Spielvermittlung nach § 4 I GlüStV (§ 14 Abs. 1 i.V.m. §§ 7, 8 Abs. 5 GlüStVAG Bln)

- das Verbot der Internetvermittlung nach § 4 Abs. 4 GlüStV

- die Beschränkung der Zulassung der gewerblichen Spielvermittlung auf Spieler mit Aufenthalt in Berlin (§ 4 Abs. 1, § 9 Abs. 4 Satz 1, § 3 Abs. 4 GlüStV (§ 14 Abs, 1 i.V.m. §§ 7, 8 Abs. 5 AG GlüStV Bln)

- die Beschränkung der Zulassung der gewerblichen Spielvermittlung auf Spiele, die in Berlin zugelassen sind bzw. der Ausschluss von in anderen Bundesländern zugelassener Spiele für Berlin (§ 4 Abs. 1, § 9 Abs. 4 Satz 1, § 3 Abs. 4 GlüStV (§§ 13 Abs. 1, 14 Abs, 1 i.V.m. §§ 7, 8 Abs. 5 AG GlüStV Bln)

- das Internetwerbeverbot (§ 5 Abs. 3 2. Alt. GlüStV)

- die Werbebeschränkungen des § 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 GlüStV, insbesondere das Verbot, gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel aufzufordern, anzureizen oder zu ermuntern,

- das Verbot, an die Veranstalter und Annahmestellen, gewerblichen Spielvermittler Provisionen und Vergünstigungen einzuräumen (§ 13 Abs. 3 AG GlüStV AG Bln)

- die Verpflichtung an den gewerblichen Spielvermittler, vor Annahme eines Spielauftrags eine Auskunft aus der Sperrdatei einzuholen (§ 13 Abs. 4 GlüStV AG Bln).

Die Klägerin wurde von Dr. Tobias Masing (Redeker Sellner Dahs & Widmaier) in Zusammenarbeit mit Dr. Wolfgang Bomba (White & Case) vertreten. Die Begründung des Urteils steht noch aus. Die Rechtsfragen lassen sich nach Überzeugung Dr. Tobias Masing ohne weiteres auf die Situation in den anderen Bundesländern übertragen. Dass das Gericht die Vorschriften für unanwendbar erklärt hat, ohne dass es das Bundesverfassungsgericht anrufen musste, dürfte seinen Grund in der Europarechtswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften haben, auf die bereits die EU-Kommission in einem Anhörungsschreiben vom 31. Januar 2008 an die Bundesregierung hingewiesen hatte. Dieselben Aspekte, die den Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit unverhältnismäßig machen, führen auch zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Grundrechtseingriffe, wenn man einmal von den europarechtlichen Fragen absieht. Auch die Vorgaben des § 25 Abs. 6 GlüStV sind nach der Entscheidung der Sache nach hinfällig. Das Gericht musste nicht mehr hierzu entscheiden. In der mündlichen Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass sich die Frage nach der Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorgaben des § 25 Abs. 6 GlüStV für Übergangserlaubnisse für die Internetvermittlung nur stelle, wenn das Internetverbot wirksam sei. Auf die Anregung der Kammer wurde deshalb der zunächst auch gegen diese Vorschrift gerichtete Feststellungsantrag zu einem Hilfsantrag zum Internetverbot umformuliert. Nachdem das Gericht aber bereits das Internetverbot insgesamt gekippt hatte, brauchte es über die Vorgaben für Übergangserlaubnisse gar nicht mehr zu entscheiden.

In einer Parallelsache (VG 35 A 78.08) eines anderen gewerblichen Lottovermittlers stellte das Gericht mit Urteil vom selben Tage fest, dass "die Klägerin ohne Erlaubnis der zuständigen Berliner Behörde berechtigt ist, die einem anderen Land erlaubten veranstalteten Glücksspiele Lotto 6 aus 49, Glücksspirale, SKL und NKL im Internet volljährigen Personen, die sich in Berlin aufhalten, gewerblich zu vermitteln und die Spielscheine den Lottogesellschaften anderer Länder zuzuleiten und für ihr Internetangebot unter Nutzung allgemein verfügbarer Werbeträger einschließlich Internet, Fernsehen und Telekommunikationsanlagen zu werben."

Das Gericht hat die Berufung in beiden Verfahren zugelassen.

Damit ist der Glücksspielstaatsvertrag für Berlin erstinstanzlich praktisch beerdigt worden, soweit es um die Lottovermittlung geht.


Kontakt:
Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Rechtsanwalt Dr. Tobias Masing [Linked Image]
Counsel

Kurfürstendamm 218
D-10719 Berlin

Tel.: +49 30 885665-32
Fax: +49 30 885665-99
E-Mail: masing@redeker.de
Web: www.redeker.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:39

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Sucht - Wenn Spielen zum Zwang wird

Abhängigkeit statt Glück

TÜBINGEN. »Je näher der Kick, desto höher die Gefahr der Abhängigkeit«, sagt Sucht-Forscher Anil Batra. Der Lotto-Schein ist demnach relativ ungefährlich. Der Spielautomat dagegen lässt den Spieler womöglich erst los, wenn er ihm auch die letzte Münze aus der Tasche gezogen hat.

»Ein Treffer bei fünfzig Spielen reicht schon«, weiß Batra. Wer gefährdet ist, spielt am Automaten weiter und weiter. Doch auch beim Lotto ist verantwortlicher Umgang gefragt: »Es kommt schon darauf an, wie viele Scheine einer abgibt«, sagt Ministerialrat Walter Fessel. Auch indem man das Glück zu zwingen sucht, kann man sich ruinieren.

Der Mann aus dem Sozialministerium in Stuttgart war einer der Referenten beim dreitägigen Sucht-Kongress in Tübingen, der am heutigen Freitag zu Ende geht. Spätestens seit Abschluss des Glücksspiel-Staatsvertrags sind die Länder in der Pflicht, aktive Schritte gegen Spielsucht zu unternehmen.

Oft Alkohol und Schulden

Fessel betont: Spielsucht ist nur eine Ausprägung eines bestimmten Verhaltens. Zwanghafte Spieler rauchen fast alle. Meist ist auch Alkohol mit im Spiel. Batra, der an der Tübinger Uniklinik täglich mit Sucht befasst ist, kennt die Zusammenhänge. Er weiß auch, dass in der Hälfte der Fälle Angehörige die Betroffenen drängen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Oft sind die Abhängigen schwer verschuldet.

Wie Fessel hervorhebt, hat sich Baden-Württemberg anders als Hessen entschlossen, im Kampf gegen die Spielsucht keine parallelen Strukturen aufzubauen, sondern Bestehendes zu nutzen und auszubauen. Das Ministerium sei mit den Landkreisen im Gespräch über zusätzliche Fachkraftstellen. Dort wo's noch keine kommunalen Suchtbeauftragten gibt, will man Stellen einrichten. (-jk)

Quelle


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Zitat
Zwanghafte Spieler rauchen fast alle. Meist ist auch Alkohol mit im Spiel.


Aha - aber wo bleibt das Verbot der Geldspielautomaten? warum cool2




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/09/2008 10:51
Glücksspielstaatsvertrag: 2 Milliarden weniger – für die Sportförderung eine tickende Zeitbombe!


"2 Milliarden weniger! Das ist das bedrohliche Ergebnis des Glücksspielstaatsvertrages nach heutigem Stand", so Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU). "2 Milliarden Euro Umsatz fehlen den Ländern, dem Deutschen Lotto- und Toto-Block und den Destinatären." Damit zeigen sich die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages bereits nach den ersten neun Monaten seines Bestehens noch wesentlich drastischer als die bisherigen Prognosen des Verbandes, der eine derartige Entwicklung vorausgesagt hat. "Fachleuten ist bekannt, was diese Einbrüche für die durch die Lottogelder geförderten Destinatäre bedeuten. Wir haben uns gefragt, inwieweit die direkt Betroffenen über die Zusammenhänge informiert sind", begründete Maul die Vergabe von umfangreichen Studien an das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid. Gefragt wurden in repräsentativen Umfragen die Bevölkerung, Eltern mit Kindern im Alter bis zu 17 Jahren und 1.800 Vorsitzende von Sportvereinen.

"Eine reduzierte Sportförderung ist eine tickende Zeitbombe", so TNS-Emnid-Frontmann Klaus-Peter Schöppner. Obwohl die Zusammenhänge und Konsequenzen zwischen Glücksspielstaatsvertrag und Sportförderung erst in Ansätzen wahrnehmbar seien, existiere bereits eine große Furcht vor Einschränkungen und deren Folgen:

Die Einschränkungen der staatlichen Förderung werden jetzt schon befürchtet.
Zwei Drittel der befragten Eltern befürchten starke oder merkliche Einschränkungen der Jugendarbeit, wenn der Staatsvertrag bestehen bleiben sollte.
Eine Kompensation durch mögliche Ausfälle durch Spenden/Sponsoren scheint schwer möglich, durch Beitragserhöhung nahezu ausgeschlossen.
Für mehr als drei Viertel der Vorsitzenden "schleicht" sich der Staat aus seiner Verantwortung.
Ca. 85 % sowohl der Bevölkerung, der Eltern sowie der Vereinsvorsitzenden rechnen schon jetzt mit negativen Auswirkungen auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, falls es zu einer geringeren Förderung aufgrund des Glücksspiel-staatsvertrages kommen sollte.

Die befürchteten Einschränkungen treffen nach Elternmeinung fast alle Bereiche von Jugendförderung:

Gesundheit (70%)

Lebenstauglichkeit (67%)

Sozialkontakte (65%)

Gefahr vor unverhältnismäßiger Zunahme segregierter Tätigkeiten wie PC und TV (62% - 55%)

Die Ängste vor den Folgen einer reduzierten Sportförderung ergäben sich aus der herausragenden Bedeutung der Turn- und Sportvereine für das Aufwachsen unserer Kinder, erklärt Klaus-Peter Schöppner:

79% der Elternhäuser haben Kontakt zu Sportvereinen, Kinder sind ganz überwiegend Mitglieder in den Vereinen.

94% der Eltern halten Sportvereine für wichtig.

Für 83 % der Eltern ist der Sportverein als Unterbringungsmöglichkeit für ein Quantum an disponibler Zeit wichtig.

Für 100 % der Vereinsvorsitzenden haben Sportvereine einen positiven Entwicklungseinfluss.

Gerade die Eltern seien davon überzeugt, dass die Sportvereine sich für ihre Kinder sehr positiv auswirken:

Allgemein gut aufgehoben (97%)

Leben lernen (95%)

Sozialer Ausgleich (93%)

Freunde kennenlernen (92%)

Gefahrensicherheit (84%)

So hoch der Status der Sportvereine für die Gesellschaft auch sei, so dringend sei auch deren Förderung, so Klaus Peter Schöppner. "Ohne staatliche Förderung sind die Vereine tot", resümierte Schöppner:

Für 90 % der Vereinsvorsitzenden sei die staatliche Förderung wichtig.

77 % der Vereinsvorsitzenden sehen keine Möglichkeit, Beiträge zu erhöhen.

"Die Ergebnisse der Emnid-Umfragen sind eindeutig. Wenn die Politik den Glücksspielstaatsvertrag nicht korrigiert, wird die finanzielle Fehlentwicklung bis in die Familien hinein spürbar werden. Wir fordern jetzt den "Schulterschluss der Vernünftigen", so der Präsident der VEWU. "Wir haben Gesetzesentwürfe, tragfähige Sozialkonzepte, die auch den Schutz der Jugend und der Verbraucher beinhalten, vorgetragen. Mit großer Sicherheit sind die Unternehmen unseres Verbandes wahrscheinlich die einzigen Unternehmen, die selbst Vorschläge unterbreitet haben, wie sie besteuert werden können und wie diese Steuer auf sicherem Wege ohne Manipulationsmöglichkeiten eingetrieben werden kann. Wir sind uns sicher, dass wir als Unternehmen aus der Sportwettbranche gemeinsam mit den Unternehmen des Deutschen Lottoblocks, den Bundesländern und den Sportvereinen die dringend notwendigen Mittel zur Förderung des Gemeinwesens sicher stellen können. Genauso haben wir bereits bewiesen, dass gerade private Sportwettunternehmen bereit und in der Lage sind, Jugend und Verbraucher vor Spielsucht zu schützen."

Kernaussagen zur Pressekonferenz Glücksspielstaatsvertrag am 26.09.2008 in Berlin ( Link über Quelle unten erreichbar )

Texte und Präsentationen der Pressekonferenz vom 26.09.2008 in Berlin stehen als Download unter www.vewu.com zur Verfügung.


Pressekontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer

RA Markus Maul - Präsident
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer

Quelle

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Das schmierige Machtgehabe des Polit-Filzes in den Bundesländern wird auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen.

Ein Denkzettel in der Bayern-Wahl morgen für diese Damen und Herren! daumenhoch






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/09/2008 18:15

Zitat
Ein Denkzettel in der Bayern-Wahl morgen für diese Damen und Herren! daumenhoch


Zumindest wanderten viele Wähler zu Parteien, die das Wort frei
wenigstens in ihrem Namen tragen - weg von der arroganten
christlichen Partei der Verbote und Pleitebanken. bloed2





Verwaltungsgericht Osnabrück gibt Sportwettenvermittler Recht


Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom 25.09.2008 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Sportwettenuntersagungsverfügung angeordnet. Dies trotz der gegenteiligen Rechtsprechung des OVG Niedersachsen. Das VG begründet seine Entscheidung mit der Unvereinbarkeit des erklärten Ziels der Staatsmonopolisten der Suchtbekämfung mit dem tatsächlichen Angebot des staatlichen Glücksspiels und dessen Vertriebsnetz. Das VG führt wörtlich aus:

"Die angefochtene Verfügung kann nicht auf die eingangs genannte Rechtsgrundlage gestützt werden. Für eine dem Grundrecht der Berufsfreiheit genügende Neuregelung des Bereichs der Sportwetten hat das BVG u. a. gefordert, dass der Gesetzgeber, wenn er sich nicht für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen entscheide, sondern an einem staatlichen Wettmonopol festhalten wolle, diese konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten müsse. Als damit unvereinbar hat das Gericht die Praxis der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern beanstandet, die ODDSET über ihr breit gefächertes Netz von Lotto-Annahmestellen vertreibe, dem dieoffizielle Maxime "weites Land - kurze Wege" zu Grunde liege; indem der Vertrieb in Tabak- und Zeitschriftenläden und damit in bewusster Nähe zum Kunden stattfinde, werde die Möglichkeit zum Sportwetten zu einem allerorts verfügbaren "normalen" Gut des täglichen Lebens (aaO, Rn. 138). Daran anknüpfend, werden als Gegenstand der zur Umsetzung des genannten Ziels erforderlichen gesetzlichen Regelungen Vorgaben zur Beschränkung der Vermarktung von Sportwetten genannt (aaO, Rn. 149 ff. <150>).

Den vorstehenden Regelungsauftrag erfüllt das Nds. Gesetz zur Neuordnung der Glücksspielrechts nicht. Der insoweit einschlägige § 5 Abs. 5 NGlüSpG lautet:

Anzahl und Einzugsgebiet der Annahmestellen sind an den Zielen des § 1 Abs. 3 auszurichten. Es dürfen nicht mehr Annahmestellen zugelassen werden, als zur Sicherstellung eines ausreichenden Glückspielangebots im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderlich sind; dabei ist jeweils zu berücksichtigen, wie groß die Suchtgefahr bei der betreffenden Art des Glückspiels ist.

Diese Regelung enthält weder hinreichend bestimmte Vorgaben für die gebotene Vermarktungsbeschränkung noch genügt sie den Anforderung des § 10 Abs. 3 GlüStV, der den Ländern aufgibt, die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der in § 1 GlüStV genannten Ziele zu begrenzen. Dass insoweit weiterer normativer Regelungsbedarf besteht, entspricht auch der Einschätzung des Landesgesetzgebers, wie sich aus der Verordnungsermächtigung gemäß § 24 Satz 1 Nr. 2 NGlüSpG ergibt. Danach wird das für Inneres zuständige Ministerium ermächtigt, Vorschriften über die Anzahl der Annahmestellen und deren Einzugsgebiet unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen im Umkreis des jeweiligen Geschäftsräumen zu erlassen. Solange entsprechende Regelungen fehlen, fehlt auch eine ausreichende, den bundesverfassungsgerichtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für die hier in Rede stehende Spielaufsichtsbehörde Untersagungsverfügung, die die vom BVG dem Gesetzgeber für die Beseitigung des mit der früheren Rechtslage verbundenen Verfassungsverstoßes gesetzte Frist mit dem 31.12.2007 abgelaufen und der Landesgesetzgeber nicht befugt ist, diese Frist dadurch verlängern, dass er dir erforderlichen Regelungen dem Verordnungsgeber überlässt."


Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe geführt. Die Entscheidung wird noch heute auf www.vewu.de im Volltext veröffentlicht werden.


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E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/09/2008 05:38
DER SPIEGEL Nr. 40/2008 vom 29.09.2008, Seite 28


Zitat
... Das Finanzvermögen, das die Volkswirtschaften im Ausland halten,
hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten mehr als versiebenfacht.
Das Marktvolumen der Derivate, mit denen weltweit auf Zins-, Aktien-
und Kreditrisiken gewettet wird, erreichte Ende 2007
unvorstellbare 596 Billionen Dollar.

Zugleich hat sich auch die Anzahl der Spieler vervielfacht.
Die Banken bestimmen längst nicht mehr allein das Geschehen.
Hedgefonds wetten auf fallende Aktienkurse und Hypothekenpreise,
Private-Equity-Gesellschaften kaufen kaputte Banken und Kredite.
Reiche Pensionskassen finanzieren wiederum die Fondsmanager. ...



Während unsere unfähigen Politiker die total unfähigen Zockerbubis
in den Staatsbanken, agierend über das Internet, weiterhin mästen,
wird uns das echte Zocken im Internet bei Strafandrohung verboten.

Hier tut sich eine Unverhaltnismäßigkeit auf - größer als eine Galaxie!



rot den spacken



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2008 14:51
Es hagelte wieder Urteile gegen den Glücksspielstaatsvertrag. daumenhoch

Es kann inzwischen von einer ständigen Rechtssprechung
gesprochen werden. Deshalb sind einige andere Urteile
in der Qualität einer Staatsjustiz von den Staatsmonopolisten
( "bwin vor dem Aus" ) so extrem aufgebauscht, weil diese Heuchler
inzwischen einen großen Frust mit ihrem völlig mißratenen Gesetz schieben. bloed2




AG Rottenburg: Sportwettenvermittlung auch nach dem 01.01.2008 nicht strafbar nach § 284 StGB


Das Amtsgericht Rottenburg hat heute einen Sportwettenvermittler der Firma Tipico Ltd, aus Malta vom Vorwurf des Verstoßes gegen § 284 StGB freigesprochen.

Angeklagter Tatzeitpunkt war die Zeit nach dem 01.01.2008, also nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages. Das Gericht führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus, dass es davon ausgehe, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des neuen Glücksspielstaatsvertrages zwar die Ziele der Suchtbekämpfung in den Gesetzestext mit aufgenommen habe, sich aber am tatsächlichen Erscheinungsbild des Angebotes der Staatsmonopolisten nichts wesentliches geändert habe.

Unabhängig davon befand sich der Vermittler in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 StGB, sowohl abstrakt wie auch konkret. Abstrakt gesehen kann die deutlich divergierende Rechtsprechung zu diesem Thema nicht zu Lasten des "normalen" Bürgers gehen. Konkret handelte der Angeklagte nach anwaltschaftlicher Beratung.

Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, wird es auf www.vewu.de veröffentlicht.

Der Angeklagte wurde von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe verteidigt.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2008 14:59
Oberlandesgericht Frankfurt hält Sportwettenvermittlung
während der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 für nicht strafbar



Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL geführten Strafverfahren mit Beschluss vom 23.09.2008 (Aktenzeichen: 1 Ws 143/07) eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Darmstadt als unbegründet verworfen.

Das LG Darmstadt hatte zuvor die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da kein hinreichender Tatverdacht wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels gem. 284 StGB gegeben sei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt ist der Auffassung, dass eine Strafbarkeit nach § 284 StGB willkürlich wäre, da einerseits die Erteilung einer Erlaubnis unter Berufung auf ein mit der Verfassung unvereinbares Gesetz versagt werde und gleichzeitig derjenige bestraft werde, der ohne diese behördliche Erlaubnis einen grundrechtlich geschützten Beruf ausübe. Im Rahmen der Prüfung der Strafbarkeit des dem Angeschuldigten in der Anklageschrift vorgeworfenen Verhaltens ist die Strafnorm des § 284 StGB verfassungskonform dahin auszulegen, dass sie aufgrund der Unvereinbarkeit des landesgesetzlich vorgesehenen hessischen Staatsmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG im Tatzeitraum (Juni 2006 bis November 2006) nicht auf die Veranstaltung von Sportwetten "ohne behördliche Erlaubnis" anzuwenden ist.


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KARTAL Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Jusuf Kartal [Linked Image]
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2008 15:05
Auch Staatsanwaltschaft Augsburg nimmt Berufung
gegen freisprechendes Urteil des Amtsgerichts Augsburg zurück



Freispruch bestätigt

In einem durch die Kanzlei Bongers und Kollegen geführten Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der von Januar 2006 bis Juni 2006 Sportwetten an ein ausländisches Unternehmen vermittelt hatte, hatte das Amtsgericht Augsburg bereits mit einem Beschluss vom 01.03.2007 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Das Amtsgericht Augsburg verwies insbesondere auf eine Entscheidung des Landgerichts München I, wonach die Strafbarkeit eines Sportwettvermittlers nicht davon abhängen könne, ob und auf welche Weise die vom Bundesverfassungsgericht verlangte "Konsistenz" hergestellt und Werbung betrieben werde, so dass schon aus diesem Grunde von einem strafbaren Verhalten nicht auszugehen sei.

Die 5. Strafkammer des Landgericht Augsburgs hatte im Anschluss auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg aufgehoben und die Anklage zugelassen. In diesem äußerst denkwürdigen Beschluss – 5 Qs 203/07 – vertrat das Landgericht Augsburg noch im April 2007 die Auffassung, dass die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in der sog. Übergangszeit angeblich durch den Freistaat Bayern erfüllt worden sein sollten. Darüber sei ausführlich in Rundfunk und Presse berichtet worden, so dass sich ein Gewerbetreibender hier nicht auf Unkenntnis dahingehend berufen könne, dass die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt seien. Diese höchst fragwürdige und nach meiner Einschätzung geradezu gegen das Willkürverbot verstoßende Argumentation des Landgerichts Augsburg führte dann dazu, dass das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Augsburg durchgeführt wurde. Im Termin zur Hauptverhandlung vom 21.08.2007 wurde dann der Sportwettvermittler erneut durch das Amtsgericht Augsburg freigesprochen. Das Amtsgericht verblieb bei seiner Rechtsauffassung teilte die Einschätzung des Landgerichts Augsburg ausdrücklich nicht und sprach den Betroffenen frei.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat dann gegen dieses freisprechende Urteil Berufung eingelegt. Nachdem im Anschluss auf gegenteilige Entscheidungen, insbesondere des Oberlandesgerichts München und weiterer Land- und Oberlandesgerichte verwiesen wurde, hat die Staatsanwaltschaft nunmehr das Rechtsmittel der Berufung zurückgenommen.

Daraufhin hat die 5. Kammer des Landgerichts Augsburg der Staatskasse die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen vollumfänglich auferlegt.

Damit ist das Verfahren rechtskräftig zu Gunsten des Sportwettvermittlers zum Abschluss gebracht worden, wobei die aufgrund der gegen die Vermittler durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen, die ebenfalls zu Unrecht – wie nun festgestellt – erfolgt waren, hier Schadenersatzansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz angemeldet werden.

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass in vergleichbaren Strafverfahren, in denen die Betriebsräume von Sportwettvermittlungsagenturen durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt worden waren, auf von uns gestellten Anträgen zahlreiche Strafrechtsentschädigungsansprüche dem Grunde nach zuerkannt und teilweise auch schon der Höhe nach durchgesetzt worden sind.

So dürfte es auch im vorliegenden Fall sein, so dass auch hier der Steuerzahler die vom Freistaat Bayern zu entrichtenden Schadenersatzansprüche mittelbar auszugleichen haben wird.

Es sei abschließend die persönliche Anmerkung erlaubt, dass es einen geradezu unglaublichen Vorgang darstellt, wenn ein Landgericht allen Ernstes die Auffassung vertritt, dass ein Bürger "aus Presse- Funk und Fernsehen die Erkenntnis gewinnen müsse, dass die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in Bayern umgesetzt worden seien" (so zuvor das LG Augsburg), während jeder einfache Bürger in jeder bayerischen Lottoannahmestelle gerade im hier streitgegenständlichen Tatzeitraum unzählige Werbemaßnahmen der Lottogesellschaften feststellen konnte und bereits im damaligen Zeitraum unterschiedlichste Verwaltungsgerichte die Auffassung vertraten, dass die Maßgaben des Bundesverfassungsgericht gerade nicht umgesetzt seien. Wie also die Richter einer Strafkammer zu einer solchen Überzeugung kommen können, ist hier nicht nachvollziehbar, wobei die dortige Einschätzung der dortigen Richter auch bislang durch kein anderes Strafgericht in Deutschland geteilt worden ist. Sie hat sich im Übrigen aufgrund der gegenteiligen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München und zahlreicher Oberlandesgerichte als rechtsfehlerhaft erwiesen.

Insoweit ist auch bezeichnend, dass hier die zunächst eingelegte Berufung gegen das freisprechende Urteil zurückgenommen wurde.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2008 15:11
Amtsgericht Tiergarten (Berlin) lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Sportwettvermittler ab


In einem durch die Kanzlei Bongers betreuten Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der zwischen Februar 2007 und April 2007 Sportwetten an ein in Malta ansässiges Sportwettunternehmen vermittelt hatte, hat das Amtsgericht Tiergarten die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt, wobei es vollumfänglich auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Beschluss 1 Ws 61/07 vom 05.07.2007 verwiesen hat.

Darin hatte das Oberlandesgericht Hamburg festgestellt, dass eine strafrechtliche Sanktion aufgrund des verfassungswidrigen Gesetzeszustandes - jedenfalls in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit bis zum 31.12.2007 - nicht in Betracht komme.

Dieser Auffassung schließt sich auch dieser Amtsrichter beim Amtsgericht Berlin Tiergarten ausdrücklich an, so dass auch die hier zu Unrecht erhobene Anklage – wie zahlreiche weitere Anklagen der Staatsanwaltschaft Berlin – ins Leere gelaufen ist und der Betreiber der Annahmestelle für Sportwetten sich gerade nicht strafbar gemacht hat.

Gegen den Beschluss können noch Rechtsmittel eingelegt werden.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2008 15:16
Urteil Verwaltungsgericht Minden: Vermittlung von Sportwetten an ausländischen Wettanbieter zulässig


Mit einer sog. Hauptsacheentscheidung hat das Verwaltungsgericht Minden – 3 K 3654/06 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren durch Urteil entschieden, dass die Online-Vermittlung von Sportwetten an einen ausländischen Wettanbieter zulässig ist und die das Verbot dieser Tätigkeit aussprechenden Ordnungsverfügung der Stadt Horn-Bad Meinberg rechtswidrig ist.

Der Kläger des dortigen Verfahrens bot dem Kunden Gelegenheit über einen Internet-Terminal Sportwettverträge mit der international tätigen Firma Cashpoint Malta Ltd. abzuschließen, wobei das maltesische Unternehmen seinerseits über eine Lizenz der maltesischen Behörden zur Entgegennahme und Veranstaltung von Oddset-Sportwetten verfügt. Hierfür erhielt er eine entsprechende Provision.

Diese Tätigkeit war durch Ordnungsverfügung vom 14.08.2006 seitens der Behörde untersagt worden.

Nach Durchführung eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens hatte die beim Verwaltungsgericht Minden eingereichte Klage nunmehr Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Minden hebt in seinem Urteil insbesondere hervor, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines solchen Verwaltungsaktes – selbst wenn man ihn als Dauerverwaltungsakt einordne – unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist. Dabei weist das Gericht zutreffend darauf hin, dass ein einmal rechtswidriger Verwaltungsakt nicht plötzlich rechtmäßig werden kann, nur weil sich während eines gerichtlichen Verfahrens die Rechtslage, insbesondere die Gesetzeslage in irgendeiner Form ändert.

Für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes sei es konstituierend, dass er entweder rechtswidrig erlassen wurde oder jedenfalls eine Verpflichtung zu seiner Rücknahme bestand. Der spätere Wegfall der Beseitigungspflicht kann nicht die Metamorphose eines rechtswidrigen in einen rechtmäßigen Verwaltungsakt bewirken. Dabei bezieht sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil zutreffend auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und Literatur.

Unabhängig davon begründe auch der neue Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, der am 01.01.2008 in Kraft getreten sei, erhebliche europarechtliche Zweifel, wobei das Verwaltungsgericht insbesondere auf die Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 06.11.2003 und die Entscheidung des Gerichtshofes in den Urteilen Schindler, Läära und Zenatti abstellt.

Besondere Erwähnung findet auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 05.06.2007 – C-170/04 (Rosengren) – betreffend das schwedische Importverbot für Alkohol, das seitens des Europäischen Gerichtshofes für gemeinschaftswidrig erachtet wurde.

Das Verwaltungsgericht hebt in diesem Zusammenhang ausdrücklich hervor, dass ein wesentlicher Teil der Glücksspiele mit einem erheblichen Suchtpotenzial – insbesondere das gewerblich betriebene Automatenspiel – von den restriktiven Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages schlichtweg ausgeschlossen sei. Zudem sei auch die Anzahl der Spielcasinos in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht worden. Nach wie vor werbe Lotto aggressiv für seine Produkte, wobei die Werbung für ansteigende Jackpots geradezu hysterische Züge annehme. Die Zahl der 26.000 Lottoannahmestellen wurde gerade nicht – jedenfalls nicht wesentlich – reduziert. Zudem verweist das Gericht darauf, dass Anfang 2008 bekannt geworden sei, dass in Deutschland die "größte staatliche Lotterie aller Zeiten starten" soll. Das länderübergreifende "Euro-Lotto" solle bei jeder Ziehung einen Jackpot von mindestens 10 Millionen Euro garantieren, wobei Jackpots von mehr als 100 Millionen möglich sein sollen. Diverse TV-Lotterien bzw. Glücksspielshows dürften auch nach dem Inhalt des Glücksspielstaatsvertrages weiterhin beworben und gesendet werden. Werbeverbote für Glücksspiele per Post, in der Presse oder im Radio seien nach wie vor gesetzlich erlaubt.

Aus all diesen Feststellungen zieht das Verwaltungsgericht Minden den einzig nachvollziehbaren Schluss, dass nämlich weder der Glücksstaatsvertrag als solcher noch die tatsächliche Ausgestaltung des Lotterie- und Sportwettmonopols den Anforderungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes genügt.

Zudem wird klargestellt, dass auch während der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts den Anforderung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht genüge getan worden ist. Insbesondere verweist das Verwaltungsgericht Minden auch auf die sog. "Lindmann Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofes, wonach Eingriffe in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nur dann zu rechtfertigen sind, wenn diese Eingriffe durch tatsächliche Untersuchungen der Verhältnismäßigkeit begleitet worden sind. Soweit solche Eingriffe sich – wie in Deutschland – nicht auf alle Formen von Glücksspielen beziehen, sondern nur auf bestimmte – etwa auf Sportwetten – müssten solche Untersuchungen auch die besondere Gefährlichkeit gerade dieser Art von Glücksspielen erkennen lassen. Dieser Untersuchungspflicht sei der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen bis heute nicht in dem gebotenen Umfange nachgekommen. Explizit führt das Verwaltungsgericht völlig zutreffend aus, dass es sich auch der entgegenstehenden Auffassung des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem Beschluss vom 13.03.2008 gerade nicht anschließe.

Das Gericht hat im Übrigen die Berufung gegen das Urteil nicht ausdrücklich zugelassen.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2008 15:33
Große Strafkammer des Landgerichts Berlin: Vermittlung von Sportwetten ins Ausland
auch in der Übergangszeit bis zum 31.12.2007 nicht strafbar



Im Rahmen eines durch die Kanzlei Bongers geführten Strafverfahrens gegen einen Sportwettvermittler, der in Berlin in den Jahren 2006 und 2007 Sportwetten an einen in Malta konzessionierten Wettveranstalter vermittelt hatte, hat das Landgericht Berlin – wie zuvor das Amtsgericht Tiergarten (Berlin) - entschieden, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt wird. Dabei haben sowohl das Amtsgericht Berlin Tiergarten als auch das Landgericht Berlin zum Ausdruck gebracht, dass nach dortiger Einschätzung – jedenfalls für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 31.12. 2007 – eine Strafbarkeit bei der Vermittlung von Sportwetten ausscheidet.

Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Wirtschaftsstrafkammer - stellt dabei in ihrem Beschluss vom 15.09.2008 – 526 Qs 8/08 – zutreffend fest, dass der Straftatbestand des § 284 StGB selbst zwar nicht verfassungswidrig ist, die Anwendbarkeit als Grundlage für die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen gegen einen Sportwettvermittler aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, mindestens so lange, wie es an einer den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28.03.2006 entsprechenden Rechtsgrundlage für das staatliche Wettmonopol fehle.

Der strafbewehrte Ausschluss gewerblicher Wettangebote sein ein unverhältnismäßiger und unzumutbarer Eingriff in die Berufswahl des Betroffenen, solange das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten rechtlichen sowie in der Praxis realisierten Ausgestaltung nicht primär der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten diene. Bereits aus der verwaltungsakzessorischen Natur des § 284 StGB werde deutlich, dass eine Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten nicht losgelöst von der verfassungsrechtlichen Beurteilung der landesrechtlichen Gesamtregelung des Sportwettenrechts zu beantworten sei (vgl. BGH, Urteil vom 16.08.2007). Denn das durch § 284 StGB begründete strafrechtliche Verbot der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels sei Teil einer Gesamtregelung, die durch das staatliche Wettmonopol zu einem mit Artikel 12 GG unvereinbaren Eingriff in die Berufsfreiheit führe. Folglich komme ohne eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage, die erforderlich sei, um den Eingriff in das Grundrecht des Artikel 12 Abs. 1 GG zu rechtfertigen, eine Bestrafung nach § 284 StGB auch nicht in Betracht.

Das Strafrecht könne nicht zur Durchsetzung eines staatlichen Wettmonopols herangezogen werden, das seinerseits gegen Verfassungsrecht verstoße. Der Staat würde sich willkürlich verhalten, wenn einerseits die Erteilung eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten unter Berufung auf ein mit der Verfassung unvereinbares Gesetz versage, andererseits aber gleichzeitig denjenigen bestrafe, der ohne diese behördliche Erlaubnis einen grundrechtlich geschützten Beruf ausübe.

Die Verhängung einer strafrechtlichen Sanktion bleibe so lange verfassungsrechtlich ausgeschlossen, bis der Gesetzgeber ein verfassungsgemäßes Gesetz erlassen habe.

Das Landgericht lässt dabei offen, ob die Deutsche Klassenlotterie in Berlin mit der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßnahmen in ausreichendem Maße – während der damaligen Übergangszeit - begonnen habe. Da es jedenfalls an einer verfassungskonformen gesetzlichen Grundlage angesichts der vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Verfassungswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols fehle, könne auch eine strafrechtliche Ahndung auf Basis von § 284 StGB nicht in Betracht kommen.

Das Landgericht Berlin weist in seiner Entscheidung im Übrigen auf mittlerweile ergangene Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Bamberg, des Landgerichts Frankfurt oder des Oberlandesgerichts Hamburg, die ebenfalls in den letzten Monaten in zutreffender Form entschieden haben, dass auch im Zeitraum der sog. "Übergangsregelung" von einem strafbaren Verhalten bei der Vermittlung von Sportwetten nicht ausgegangen werden könne.

Damit besteht mittlerweile eine nahezu einheitliche Rechtsprechung deutscher Strafgerichte dahingehend, dass auch für den Zeitraum vom 28.03.2006 bis zum 31.12.2007 von einem strafbaren Verhalten bei der Vermittlung von Sportwetten nicht auszugehen ist.

Anmerkung: Auch aufgrund dieser, durch zahlreiche Strafgerichte getroffenen Feststellungen werden sich deutsche Behörden in zahlreichen Verfahren erheblichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sehen, zumal nach diesseitiger Einschätzung auch ordnungsbehördliche Maßnahmen in diesem Zeitraum mangels verfassungs- und insbesondere mangels europarechtskonformer Gesetzesgrundlage unzulässig gewesen sind. Diese Einschätzung wurde in der Vergangenheit – also während der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts – auch durch zahlreiche Verwaltungsgerichte geteilt.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/10/2008 09:48
Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion setzt Sofortvollzug
von Untersagungsverfügungen gem. § 80 Abs. 4 VwGO aus



In einem durch die Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier geführten Widerspruchsverfahren hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagungsverfügung gegen einen privaten Sportwettvermittler auf einen entsprechenden Antrag hin ausgesetzt. Aufgrund dieser Entscheidung braucht in der Sache ein Eilverfahren nicht geführt zu werden. Der Betreiber kann vielmehr bis zum Abschluß der Hauptsache unter Auflagen weiter vermitteln. Die Auflagen orientieren sich an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Dem Betreiber ist aufgegeben worden:

1. Sie dürfen keine Sportwetten von Minderjährigen annehmen oder vermitteln. Sie haben diesbezüglich einen gut sichtbaren Hinweis an der Stelle des Geschäftslokals anzubringen, an der die Wetten entgegengenommen werden.

2. Sie haben jegliche Werbung für die Vermittlung von Sportwetten zu unterlassen. Das gilt auch für den Innenbereich des Geschäftslokals. Dort ist lediglich ein Hinweis mit dem Inhalt "Sportwettannahme hier" gestattet.

3. An der Stelle des Geschäftslokals, an der die Wetten entgegengenommen werden, ist außerdem der gut sichtbare Hinweis "Sportwetten können süchtig machen" anzubringen.

4. Sie dürfen keine Wetten von solchen Personen annehmen oder vermitteln, die erkennbar spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind bzw. deren beabsichtigter Spieleinsatz in keinem Verhältnis zur erkennbaren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Spielers steht.

5. Sie haben die Wettkunden über das Gewinn- bzw. Verlustrisiko der Sportwetten aufzuklären.

6. Sie dürfen während eines laufenden Sportereignisses keine sich auf dieses Ergebnis beziehenden Sportwetten annehmen oder vermitteln.

7. Sie dürfen im Geschäftslokal keine Internet-Sportwetten zulassen.

8. Sie dürfen im Geschäftslokal, in dem Sportwetten entgegengenommen werden, weder eine Spielhalle noch ein ähnliches Unternehmen im Sinne des § 33 i Gewerbeordnung betreiben.

9. Sie haben unangekündigte Kontrollen der zuständigen Behörde zur Überprüfung, auch der Einhaltung vorstehender Auflagen, zu dulden.

Die ADD kündigt an, die Umsetzung der Auflagen durch Kontrollen sicherzustellen.


Kontakt:
Rechtsanwälte
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Rechtsanwalt Hans Wolfram Kessler [Linked Image]
Mozartstraße 4 - 10
53115 Bonn

Tel.: +49/ 228/ 7 26 25 128
Fax: +49/ 228/ 7 26 25 99
E-Mail: kessler@redeker.de
Web: www.redeker.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/10/2008 10:39

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Immer mehr Spielhallen - Bezirke schlagen Alarm


Paradoxe Entwicklung: Wettbüros und Lottoläden müssen in Berlin schließen - doch gleichzeitig drängen Betreiber von Automaten-Spielhallen in die Stadt. Dutzende Großprojekte sind beantragt, juristisch ist eine Ablehnung schwierig. Doch es regt sich Protest.

Von 15 geplanten Standorten allein in seinem Bezirk spricht Bernd Krömer (CDU), Baustadtrat von Tempelhof-Schöneberg. Auch in Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf stapeln sich die Anträge. Teilweise seien in Berlin Hallen mit mehreren tausend Quadratmetern Fläche geplant, sagt Stadtplanungsamtsleiter Rainer Latour (Charlottenburg-Wilmersdorf). Rechtlich seien die Projekte „kaum zu verhindern“, urteilt Krömer.

Doch damit wollen sich besorgte Bürger nicht abfinden: Seit Freitag sammeln sie Unterschriften gegen eine Neuansiedlung am Nahmitzer Damm. Jürgen Juhnke von der „Initiative Berlin-Marienfelde“ kritisiert, die mehr als 700 Quadratmeter große „Mega-Spielhalle“ liege „publikumswirksam“ nahe dem S-Bahnhof Buckower Chaussee, dem Einkaufszentrum Südmeile und einer Wohnsiedlung. Die Initiative will 10 000 Protestflyer verteilen. Stadtrat Krömer verweist darauf, dass der Standort zu einem Industriegebiet gehöre. Dort seien Vergnügungsstätten „ausnahmsweise zulässig“. Der Investor erhielt deshalb einen positiven Bauvorbescheid.

Einen „Boom“ und Trend zu großen Spielhallen sieht der Charlottenburg-Wilmersdorfer Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD). Dem Bezirk liegen drei Anträge für „zentrale Lagen“ vor – die Adressen unterliegen noch dem Datenschutz. Am Kurfürstendamm hat der Bezirk Neueröffnungen per Bebauungsplan untersagt. „Aber das geht nicht überall“, sagt Schulte. Stadtplanungsamtsleiter Latour vermutet einen Zusammenhang zwischen der steigenden Antragszahl und dem Verbot privater Wetten und Glücksspiele. Dadurch flössen mehr Investitionen in Automatenspielhallen.

Auch in Spandau sind drei neue Standorte beantragt. Eine weitere Genehmigung konnte in einem Prozess abgewehrt werden. Laut Baustadtrat Carsten Michael Röding (CDU) ging es um die Pichelsdorfer Straße, in der ein halbes Dutzend Spielhallen existiert. Wegen dieser Häufung durfte der Bezirk die Erlaubnis verweigern. Zu den treibenden Kräften zählt Röding die russische Ritzio Entertainment Group, die sich „Marktführer bei Unterhaltungsautomaten“ in Osteuropa nennt. Im Planungsamt sollen Manager angekündigt haben, die Zahl der Standorte in Berlin von zehn auf bis zu 40 zu erhöhen. In Spandau will Ritzio ins Einkaufszentrum Siemensstadt ziehen.

Eine Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung sagte, die Entwicklung vertrage sich „natürlich nicht mit unserem Kampf gegen die Spielsucht“. Die Landesdrogenbeauftragte Christine Köhler-Azara betont: „80 Prozent der Spielsüchtigen sind klassische Automatenspieler.“ Selbst für Jugendliche, die Spielhallen nicht betreten dürfen, sei deren Nähe ein „einstiegsfördernder Faktor“.

Quelle


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Neben der Ermöglichung einer für uns alle ruinösen Zockerei
in den Pleitebanken ist die staatliche Förderung von bescheuerten
Geldspielautomaten der größte Ausdruck der Heuchelei, die sich
im Glücksspielstaatsvertrag manifestiert.

Die Sprach- und Argumentlosigkeit der Monopolisten kommt
in einer Plakataktion zum Ausdruck, mit der Freiburg in
diesen Tagen überzogen ist.

An jeder Straßenbahnhaltestelle wurden dort Parolen installiert,
die vom Ausdruck her an einen totalitären Staat erinnern.


Es wird die Lottokugel Nr. 6 mit der Aussage

"Staatlich, seriös und sicher"

auf diesen Plakaten dargestellt.

Es wird die Lottokugel Nr. 18 mit der Aussage

"Erst ab 18 erlaubt"

auf diesen Plakaten dargestellt.


Hier werden Spieleinsätze zweckentfremdet, um in einer Stadt
sein primitives Machtgehabe zu demonstrieren, deren Gerichtsbarkeit
( Verwaltungsgericht Freiburg ) es gewagt hat den Glücksspielstaatsvertrag
als mit geltendem Recht unvereinbar zu beurteilen.

Was man mit diesen Schlagworten aussagen will, ist mir schleierhaft.

Staatlich - es fragt sich, ob dieses Prädikat positiv oder negativ ist.

Seriös - sind auch die Buchmacher im Internet.

Sicher - sind auch die Buchmacher im Internet.

Erlaubt ab 18 - das weiß doch jeder!



nono bloed2






Verfasst von: Mummi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/10/2008 10:54
Stuttgart: Gericht hebt Verbot von Sportwetten auf

Die Vermittlung von Sportwetten aufgrund einer alten Genehmigung der früheren DDR ist weiterhin erlaubt. Mit dem heute veröffentlichten Urteil hob das Verwaltungsgericht Stuttgart entsprechende Verbote baden-württembergischer Behörden auf.

Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf den Einigungsvertrag. Dort gehe aus Artikel 19 hervor, dass der in der DDR erteilten Erlaubnis auch im Hinblick auf die alten Bundesländer Bedeutung zukomme.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Neckarsulm hatten hingegen argumentiert, dass die im Jahr 1990 für Sportwetten Gera erteilte DDR-Erlaubnis in Westdeutschland keine Gültigkeit habe. Geklagt hatten mehrere Betreiber von Annahmestellen, die ihre Kunden an die Sportwetten Gera vermittelt hatten. Die Sportwetten Gera GmbH (Thüringen) hatte in der DDR eine Erlaubnis erhalten, die ihr das Gewerbe "Abschluss von Sportwetten-Buchmacher" gestattet. Die Kläger betreiben Annahmestellen unter anderem in Stuttgart, Pforzheim, Heilbronn, Göppingen und Neckarsulm.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Beutung der Entscheidung ließ das Verwaltungsgericht Berufung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Mannheim) zu.

Quelle: SWR1.de
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/10/2008 16:31
Das Innenministerium im Schwoobeländle hat die Berufung auch schon angekündigt
und der Verwaltungsgerichtshof wird dann entscheiden.


Erfreulich, dass diese Meldung schon den ganzen Nachmittag
in den Nachrichten auf SWR gesendet wird und in der Haupt-
nachrichtensendung um 17 Uhr eine Korrespondentin zu Wort kam.


Hier noch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart:


Die Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage einer "DDR-Gewerbeerlaubnis" darf nicht untersagt werden

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund mündlicher Verhandlungen vom 2. Oktober 2008 in 8 Fällen behördliche Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettenvermittler, die Vermittlungskontakte zur Sportwetten GmbH mit Sitz in Gera (Sportwetten Gera) herstellten, durch heute verkündete Urteile aufgehoben (Az.: 4 K 3230/06 u.a., vgl. auch Pressemitteilung vom 22.09.2008).

Die Kläger betreiben u.a. im Raum Stuttgart, Pforzheim, Heilbronn, Göppingen und Neckarsulm Annahmestellen für die Vermittlung von Sportwetten, die an die Sportwetten GmbH Gera weitergeleitet werden. Die Sportwetten GmbH Gera in Thüringen ist im Besitz einer 1990 von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilten Gewerbeerlaubnis, die ihr das Gewerbe "Abschluss von Sportwetten-Buchmacher" gestattet.

Die Untersagungsverfügungen waren u. a. darauf gestützt, dass die im Jahr 1990 für Sportwetten Gera erteilte DDR-Erlaubnis jedenfalls in den alten Bundesländern unbeachtlich sei.

Dieser Auffassung, die sich in Übereinstimmung mit einer - allerdings inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht aus anderen Gründen aufgehobenen - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts befindet, ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt, sondern hat aus Artikel 19 Einigungsvertrag entnommen, dass der in der DDR erteilten Erlaubnis auch im Hinblick auf die alten Bundesländer Bedeutung zukomme, und daher entschieden, dass die Untersagungsverfügungen jedenfalls ermessensfehlerhaft waren.

Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssachen wurde jeweils die Berufung zugelassen.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/10/2008 05:40
So ein Gedanke, den ich angesichts der "Finanzkrise" in letzter Zeit habe:

Könnte es sein, dass die meisten Suchtformen, auch die Spielsucht,
Ausdruck einer viel tiefer liegenden Sucht sind?

Nämlich der Habsucht. warum


Vielleicht sollten sich unsere schlauen Politiker mal mit der Mutter aller Süchte beschäftigen,
anstatt bei den anderen Suchtformen nur an den Symptomen herumzudoktern.


Wir spielen hier nur, ohne Sucht. wink



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/10/2008 16:23
Jedenfalls liefern uns die Zockerbubis in den Staatsbanken
ein weiteres bestechendes Argument gegen den Glücksspielstaatsvertrag. cool2





Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht setzt Sportwettverfahren
bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus



Mit Beschluss vom 29.09.2008 ( 11 LC 281/06) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren den Rechtsstreit eines Sportwettvermittlers, der sich gegen eine ordnungsbehördliche Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wendet, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-316/07 u.a. (Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen und des Verwaltungsgerichts Stuttgart) ausgesetzt.

Das Oberverwaltungsgericht hält also die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für entscheidungserheblich, wobei es in seiner Begründung darauf hinweist, dass es schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Auffassung vertreten habe, dass eine systematische Bekämpfung der Spielsucht es erfordere, alle Sparten des Glücksspiels bewertend in den Blick zu nehmen. Zwar könne – so das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss – bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung nicht verlangt werden, dass alle Glücksspielbereiche identisch behandelt würden, es müsse jedoch ein der Bekämpfung der Spielsucht dienendes Gesamtkonzept zugrunde liegen und erkennbar sein. Der Senat habe daher in seinem vorhergehenden Eilbeschluss weitere Glücksspielbereiche in die Prüfung mit einbezogen, darunter die Regelungen der Sportwetten anderer Bundesländer, das Spielbankenrecht, die Regelungen der Pferdewetten und die Regelungen der Geldspielautomaten nach der Gewerbeordnung.

Das Gericht weist weiter darauf hin, dass insbesondere die Regelungen über die Spielbanken in Niedersachsen sowie die Regelungen über den Betrieb von Geldspielautomaten einer weitergehenden Überprüfung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Ziel der Bekämpfung der Wettleidenschaft zu unterziehen seien. Die dazu erforderliche Aufklärung könne aber erst in einem Hauptsacheverfahren erfolgen.

Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen und auch das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Europäischen Gerichtshof sinngemäß die Frage vorgelegt hätten, ob nur auf einen einzelnen Glücksspielbereich oder auf einen erweiterten Glücksspielbereich bei der Frage, ob die Spielleidenschaft im Bereich der Sportwetten kohärent und systematisch begrenzt wird, abzustellen ist, komme es auf den Ausgang der Vorlageverfahren entscheidend auch für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens an.

Aus alledem ergibt sich, dass auch aus Sicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mindestens von offenen Erfolgsaussichten auszugehen ist, so dass Vollstreckungsmaßnahmen, die seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde in Niedersachsen derzeit wieder veranlasst wurden, nicht nachvollziehbar sind. Sollten sich nämlich die Ordnungsverfügungen im Ergebnis als rechtswidrig erweisen, wovon wir ausgehen und wofür auch nach Einschätzung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zumindest offene Erfolgsaussichten anzunehmen sind, so dürften auf das Land Niedersachsen erhebliche Schadenersatzansprüche derjenigen Sportwettvermittlungsunternehmer zukommen, die ihre Tätigkeit zu Unrecht zwischenzeitlich haben einstellen müssen.

Nimmt man weiter hinzu, dass das Verwaltungsgericht Osnabrück und auch das Verwaltungsgericht Braunschweig bereits in Eilverfahren zu Gunsten der Sportwettvermittler entschieden haben und zudem unzählige weitere Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte mittlerweile zu Gunsten der Sportwettvermittler Entscheidungen getroffen haben, so wird man Vollstreckungsmaßnahmen nicht rechtfertigen können.

Abschließend sei angemerkt, dass nach diesseitiger Einschätzung geradezu offenkundig ist, dass die Regelungen der gewerblichen Spielverordnung oder auch die Regelungen im Spielbankenbereich sowie die Regelungen im liberalisierten Pferdewettbereich in eklatantem Widerspruch zu den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages stehen, da die weniger suchtrelevanten Bereiche Sportwetten und Lotterien einem staatlichen Monopol unterliegen, während andere Glücksspielsektoren – mit zum Teil größeren, mindestens aber den gleichen "Gefahren" – seit Jahren und Jahrzehnten einem liberalisierten Markt unterliegen. Konsequenz kann damit nur sein, dass der Glücksspielstaatsvertrag eklatant gegen das "Kohärenzkriterium" der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und damit gegen Europarecht verstößt.


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Kohärenz = Zusammenhang


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/10/2008 16:32
Europäischer Gerichtshof entscheidet Zulässigkeit des Verbots
der grenzüberschreitenden Bewerbung von Glücksspielen – neue Vorlage aus Schweden



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In einem gegen einen Journalisten laufenden schwedischen Gerichtsverfahren hat das Berufungsgericht heute beschlossen, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Es hat hierzu dem EuGH um die Beantwortung von fünf Fragekomplexen gebeten.

Zugrunde liegt dieser Vorlage ein Strafverfahren gegen Herrn Anders Gerdin, einem früheren Redakteur der schwedischen Zeitung Aftonbladet. Der Journalist war 2004 in erster Instanz für schuldig befunden worden, mit der Schaltung von Anzeigen für ausländische Internet-Glücksspielanbieter in dieser Zeitung gegen das schwedische Glücksspielrecht verstoßen zu haben. Nach dem schwedischen Lotteriegesetz dürfen nur in Schweden lizenzierte Anbieter beworben werden. Bei einem Verstoß gegen Artikel 54 des Lotteriegesetzes ist eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten vorgesehen, wenn gegenüber schwedischen Bürgern im Ausland organisierte Glücksspiele beworben werden. Der Journalist argumentierte dagegen, dass diese Werbebeschränkung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße.

Die Berufung gegen diese Verurteilung wurde in diesem Jahr vom schwedischen Höchstgericht (Högsta Domstolen) zugelassen. Nach Auffassung des Höchstgerichts war eine Überprüfung des Falles durch das Berufungsgericht anhand der aktuellen europäischen Rechtsprechung, insbesondere des Placanica-Urteils des EuGH vom März 2007, erforderlich. Insbesondere müsse die Vereinbarkeit der schwedischen Regelungen mit den Artikeln 12, 43 und 49 des EG-Vertrags geprüft werden (Diskriminierungsverbot, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit). Das oberste schwedische Verwaltungsgericht hatte das Lotteriegesetz dagegen noch 2004 in seiner Wärmdö Krog-Entscheidung für vereinbar mit Europarecht erklärt (Urteil vom 26. Oktober 2004, Az. 5819-01). Eine Vorlage an den EuGH war damals nicht für notwendig erachtet worden.

Das danach mit der Sache befasste Berufungsgericht hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Sache zur weiteren rechtlichen Klärung dem EuGH vorlegen zu wollen. Das Gericht will vom EuGH insbesondere die Ausführungen des Gerichthofs in den Textziffern 62 und 69 des Gambelli-Urteils und deren praktische Konsequenzen näher erläutert haben, um die Vereinbarkeit des schwedischen Lotteriegesetzes mit Europarecht überprüfen zu können. Textziffer 62 verweist auf den Umstand, dass mit den nationalen Vorschriften eine tatsächliche Beschränkung der Gelegenheiten zum Glücksspiel bezweckt werden muss und steuerliche Gesichtspunkte nur eine "erfreuliche" Nebenrolle spielen dürfen. Ziffer 69 des Gambelli-Urteils verweist auf die nach Europarecht erforderliche Konsistenz staatlichen Verhaltens. Wenn die Behörden für die Teilnahme an Glücksspielen ermuntern, kann der Staat nicht geltend machen, die Gelegenheiten hierfür aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls einzuschränken zu müssen.

Das Berufungsgericht legte dem EuGH folgende fünf Fragenkomplexe zu Einschränkungen durch nationale Glücksspielregelungen vor:

(1) Zunächst will das Gericht wissen, ob eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit aus zwingenden Gründen des öffentlichen Wohls mit Europarecht vereinbar sein kann.

(2) Wenn mehrere Gründe für den Glücksspielmarkt einschränkende Regelungen bestehen und einer davon die Finanzierung von gesellschaftlichen Aktivitäten ist, kann dieser Grund noch eine Nebenfolge der einschränkenden Regelungen sein? Wenn die Antwort Nein ist, können die einschränkenden Regelungen hinzunehmen sein, wenn das Ziel der Finanzierung hierfür nicht der Hauptgrund ist?

(3) Kann sich der Staat für Einschränkungen auf zwingende Gründe des öffentlichen Wohls berufen, wenn dem Staat gehörende Unternehmen Glücksspiele vermarkten, deren Gewinne dem Staat zugute kommen, und einer von mehreren Zwecken dieser Vermarktung die Finanzierung gesellschaftlicher Aktivitäten ist? Auch hier will das Gericht im Fall der Verneinung wissen, ob die einschränkenden Regelungen hinzunehmen sind, wenn das Ziel der Finanzierung nicht der Hauptgrund ist.

(4) Kann das totale Verbot der Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort lizenzierten und behördlich überwachten Unternehmen organisierten Glücksspielen zur Kontrolle und Überwachung von Glückspielen verhältnismäßig sein, wenn die Vermarktung von Glücksspielen, die von einem im Empfangsstaat lizenzierten Unternehmen veranstaltet werden, nicht eingeschränkt wird? Was ist die Antwort auf diese Frage, wenn das Ziel dieser Regelung die Einschränkung von Glücksspielen ist?

(5) Darf ein Glücksspielunternehmen, das von dem zuständigen Behörden in einem Staat zugelassen worden ist und überwacht wird, seine Produkte in den anderen Mitgliedstaaten vermarkten, etwa durch Anzeigen in Zeitungen, ohne zunächst eine Erlaubnis der zuständigen Behörden des Empfangsstaats zu beantragen? Wenn diese Frage bejaht wird, bedeutet dies, dass eine nationale Regelung, die die Bewerbung von in anderen Staaten organisierten Glücksspielen bestraft, eine Behinderung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit darstellt und niemals durch zwingenden Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt sein kann? Ist die Antwort auf die erste Frage anders, wenn das Herkunftsland, in dem das Unternehmen lizenziert ist, in gleicher Weise das öffentliche Wohl berücksichtigt wie der Empfangsstaat?

Eine Antwort des EuGH auf diese Fragen ist in etwa zwei Jahren zu erwarten. Bis dahin stehen allerdings zahlreiche bereits anhängige Vorlagen mit zum Teil ähnlichen Fragen zur Entscheidung an (darunter acht Vorlagen aus Deutschland und zwei aus Österreich). Eine weitere Klärung ist insbesondere in der das Sponsoring der portugiesischen Fußballliga durch den privaten Buchmacher bwin betreffenden Rechtssache C-42/07 ("Liga Portuguesa") zu erwarten. In dieser Sache wird der Generalanwalt des EuGH am kommenden Dienstag, den 14. Oktober 2008, seine Schlussanträge veröffentlichen.

Entscheidet der EuGH im Sinne der Vorlagefragen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die schwedischen Monopolunternehmen Svenska Spel und ATG. Auch in den anderen Mitgliedstaaten könnte dann die Bewerbung ausländischer Glücksspielangebote von in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassenen Unternehmen nicht mehr unterbunden werden. Dies gilt zumindest dann, wenn in dem Herkunftsstaat auf die maßgeblichen Aspekte der öffentlichen Ordnung, wie etwa Jugend- und Verbraucherschutz sowie die Berücksichtigung der Gefahren der Glücksspielsucht, geachtet wird und eine effektive Kontrolle stattfindet.


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Repnik wird dann wieder wie bei Placanica behaupten, das Urteil sei entsprechend nur in Schweden gültig. vogel




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/10/2008 16:50
Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Sportwettenvermittlung nicht strafbar


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie im letzten Jahr berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 91), hatte die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eine Strafbarkeit der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten nach § 284 StGB (unerlaubtes Glücksspiel) mit deutlichen Worten abgelehnt (Beschluss vom 15. November 2007, Az. 5/30 KLs – 3650 Js 236524/06 (11/07)). Die Anklage gegen den von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Vermittler wurde daher nicht zugelassen. Dieser Rechtsauffassung ist nunmehr das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main gefolgt. Mit Beschluss vom 30. September 2008 (Az. 1 Ws 152/07) hat es die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung der Großen Strafkammer zurückgewiesen und die Kosten der Staatskasse auferlegt.

Das OLG Frankfurt am Main folgt damit der mittlerweile herrschenden Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg, München und Bamberg, die eine Strafbarkeit nach § 284 StGB während der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangszeit abgelehnt hatten. Bereits objektiv sei der Straftatbestand nicht erfüllt:

"Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 284 StGB werden durch das dem Angeschuldigten vorgeworfene Verhalten nicht erfüllt. Infolge der zum bayerischen Staatslotteriegesetz ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 ist auch für die Rechtslage in Hessen vor der Neuregelung zum 1.1.2008 von einer Unanwendbarkeit dieses Straftatbestandes auf den Anklagevorwurf auszugehen. Überdies steht der Anwendung dieser Strafvorschrift im vorliegenden Fall der Vorrang eines europäischen Gemeinschaftsrechts entgegen."


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Im Übrigen ist es nicht so, dass man Urteile oder ähnliches pro Glücksspielstaatsvertrag
großartig ignorieren müßte.

Von der anderen Seite kommt kaum etwas Nennenswertes. ka

Und wenn sie ausnahmsweise ein Urteil aus der Ecke der Staatsjustiz
ergattert haben, dann wird es von den Staatsmonopolisten völlig
aufgebauscht und mit Desinformation ( "Bwin vor dem Aus", Westlotto )
versehen. Haben irgendwie nix mehr zu melden. grins

Die tun mir nicht mal leid, wenn sie vor Gericht ständig auf die Kappe bekommen. aetsch




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/10/2008 11:51
Die 10000 bei den Views wird für diesen Thread bald geknackt. smile

Danke für die große Aufmerksamkeit! peace



AG Berlin (Tiergarten): Freispruch für Sportwettvermittler aus mehreren Gründen


In einem weiteren, durch uns geführten Verfahren ist ein Betreiber eines Sportwettvermittlungsbüros aus Berlin durch das AG Tiergarten (Berlin) mit Urteil vom 28.08.2008 – (279 Ds) 91 Js 5501/07 (104/07) freigesprochen worden.

Diese Entscheidung reiht sich in eine Reihe weiterer Entscheidungen des AG Berlin Tiergarten ein, bei dem unterschiedliche Amtsrichter in unterschiedlichen Verfahren mit unterschiedlicher Begründung zu dem Ergebnis gelangt sind, dass die Vermittlung von Sportwetten an konzessionierte Unternehmen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten weder objektiv, noch subjektiv strafbar war bzw. ist.

Das vorliegende Verfahren betraf einen Tatzeitraum ab dem 10.01.2007. Da einer der angeklagten Sportwettvermittler bis zum heutigen Tage seine Tätigkeit weiterführt, ist seitens des Gerichts auch der aktuelle Zeitraum, nämlich der Zeitraum ab dem 01.01.2008 mit in die Entscheidung einbezogen worden, zumal die Staatsanwaltschaft die "fortlaufende" Tätigkeit angeklagt hatte.

Der Amtsrichter stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf folgende Gesichtspunkte:

1.

Zunächst hält das Amtsgericht die Untersagung des Wettvermittlungsbetriebes, der hier durch eine Ordnungsverfügung der Ordnungsbehörde beim Land Berlin untersagt worden war, bereits für rechtsfehlerhaft. Es gäbe für eine solche Untersagung keine wirksame Ermächtigungsgrundlage, da das staatliche Monopol für Sportwetten verfassungswidrig sei. Daran ändere sich auch nichts durch die "Fortgeltungsanordnung" des Bundesverfassungsgerichts, weil die für verfassungswidrig erklärte Ermächtigungsgrundlage nicht zu einer verfassungsgemäßen werden kann, sondern lediglich in angemessener Zeit einen geordneten Übergang in eine verfassungsgemäße Gesetzeslage ermöglichen sollte.

Schon deshalb könne es nicht auf die Frage ankommen, ob die zuständige Landesverwaltung zwischenzeitlich ihre Verwaltungspraxis an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert habe, denn auch dann fehle es an einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage für eine Anwendbarkeit der Strafnorm des § 284 StGB.

Im Übrigen würde § 284 StGB in einem solchen Fall letztlich und allein dazu dienen, mit der "Ultima Ratio" des Strafrechts einen Verwaltungsgehorsam zu erzwingen, der der Durchsetzung einer verfassungswidrigen Gesetzeslage diene. Dies, so das Gericht, verstoße gegen das Willkürverbot. Dabei führt das Gericht weiter aus, dass der Staat sich willkürlich verhalte, wenn er einerseits die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten unter Berufung auf ein mit der Verfassung unvereinbares Gesetz versage, andererseits aber gleichzeitig denjenigen bestrafen wolle, der ohne diese behördliche Erlaubnis einen grundgesetzlich geschützten Beruf ausübe.

Beharre der Staat in diesem Fall auf einen strafbewehrten Gehorsam unter ein verfassungswidriges Gesetz, verlasse der Staat die Grundlage jedweden hoheitlichen Handelns, nämlich die Unterwerfung unter die Ordnung des Grundgesetzes.

Es dränge sich insgesamt geradezu auf, dass es dem Staat nicht mehr um die Einhaltung einer verfassungskonformen gesetzlichen Ordnung gehe, sondern dass er Ziele verfolge, die sich fernab der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten verfassungsrechtlichen Vorgaben bewege. Genau so liege der Fall auch derzeit in Berlin.

2.

Daneben scheitere im vorliegenden Fall die Anwendbarkeit von § 284 StGB auch am Bestimmtheitsgebot. Es müsse für einen Bürger klar erkennbar sein, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Strafnorm erfüllt wird oder nicht. Wolle man aber die Anwendbarkeit von § 284 StGB in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen davon abhängig machen, ob die zuständige Landesverwaltung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in ausreichendem Maße umgesetzt habe oder nicht, so würde dies gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. Der einzelne Bürger habe in aller Regel keinerlei Einblick darüber, welche Maßnahmen im Einzelnen durch die Verwaltung zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben angeordnet wurden und welche Maßnahmen auch in der Praxis tatsächlich umgesetzt worden seien. Von einem Bürger hier eine detailgenaue Recherche abzuverlangen, sei unzumutbar.

3.

Schließlich verweist das Gericht zutreffend darauf, dass die Anwendbarkeit von § 284 StGB auf den vorliegenden Fall auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Es sei kein nachvollziehbarer Grund erkennbar, der es rechtfertigen könnte, einem verfassungswidrigen Gesetz mittels des Strafrechts Geltung zu verschaffen. Hierauf habe der Staat schlichtweg keinerlei Anspruch.

4.

Das Strafgericht stellt schließlich auf die Unanwendbarkeit der Strafnorm auch im Hinblick auf das geltende europäische Gemeinschaftsrecht ab. Den Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH würden die hier maßgeblichen Regelungen bezüglich der Sportwette nicht gerecht werden. In diesem Zusammenhang verweist das Gericht auch auf die Placanica-Entscheidung des EuGH, wonach ein Mitgliedsstaat keine strafrechtliche Sanktion wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen darf, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ablehnt oder vereitelt. Genau dies sei aber hier der Fall.

5.

Das Gericht stellt schließlich darauf ab, dass die Angeklagten auch aus tatsächlichen Gründen frei zu sprechen waren, weil ihnen bei Begehung der Tat die Einsicht fehlte, Unrecht zu tun und sie diesen Irrtum nicht vermeiden konnten. Abgesehen davon, dass sich die Angeklagten nicht in einem Irrtum befunden hätten, worauf das Gericht zutreffender Weise hinweist, würden sie sich jedenfalls auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen können (wenn es darauf ankäme), da sie sich einerseits anwaltlich haben beraten lassen, bei ihnen Kenntnisse über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, sowie Entscheidungen des LG Berlin gegeben waren und schließlich auch Informationen über einschlägige Internetseiten über die obergerichtlichen Entscheidungen eingeholt worden seien.

Besonders bemerkenswert ist hieran, dass das Strafgericht darauf hinweist, dass eine etwaig einzuholende Auskunft der zuständigen Aufsichtsbehörde an diesem unvermeidbaren Verbotsirrtum nichts ändern würde. So heißt es wörtlich im Urteil:

"Angesichts des außerordentlich zurückhaltenden Begründungsaufwandes in den Bescheiden des LABO vom … und vom … lag jedenfalls die Annahme, vom LABO eine kompetente und umfassende, nicht von fiskalischen Eigeninteressen gefärbte Rechtsauskunft zu erhalten, aus Sicht der Angeklagten eher fern. Vor diesem Hintergrund wäre eine behördliche Auskunft nach Überzeugung des Gerichts nicht geeignet gewesen, einen bei den Angeklagten entstandenen Irrtum zu beseitigen…"

Damit bringt das Amtsgericht zutreffend zum Ausdruck, dass es offensichtlich die Rechtsauffassung des LABO in Berlin zu dieser Thematik "Sportwetten" nicht für richtig erachtet, dortige Rechtsauskünfte möglicherweise fehlerhaft, jedenfalls rechtlich unbeachtlich sind, im Übrigen die ordnungsbehördlichen Bescheide auch keine ausreichende Begründung enthalten.

Es sei abschließend die Anmerkung erlaubt, dass der zuständige Amtsrichter sich in der Hauptverhandlung während der zunächst erfolgten mündlichen Begründung des Urteils gerade zu verärgert gezeigt hat, weil auch er zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Landesgesetzgeber offensichtlich auch bei Schaffung des neuen Glücksspielstaatsvertrages sachfremde Erwägungen angestellt hat, insbesondere offenbar auch fiskalische Interessen maßgeblich für die Schaffung des neuen Glücksspielstaatsvertrages seien, was sich aus entsprechenden Fundstellen hinsichtlich der Äußerungen von Landesparlamentariern im Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin ergäbe.

Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen dieses Urteil Revision zu erheben.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/10/2008 12:06
LG Oldenburg: Verbot einer Jackpotwerbung im Internet


Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgericht Oldenburg vom 1.10.2008 (Az.: 12 O 2350/08) ist bereits die dritte einstweilige Verfügung, die gegen die niedersächsische Lottogesellschaft als Antragsgegnerin seit Anfang Juni 2008 wegen Werbeverstößen erlassen worden ist. Auch einem Mitglied der Geschäftsführung droht nunmehr unmittelbar ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, wenn die rechtswidrige Lotto-Jackpotwerbung wiederholt wird.

Bereits die 5. Zivilkammer des Landgericht Oldenburg hatte der niederächsischen Lottogellschaft mit Beschlussverfügung vom 7. Juli 2008 (Az.: 5 O 1681/08) Internetwerbung für den Lotto- Jackpot mit der Lotto-Fee und das Lotto-SuperDing untersagt. Danach hatte das OLG Oldenburg einen Bruch geltenden Wettbewerbsrechts durch die niedersächsische Lottogesellschaft festgestellt (Az: 1 W 66/08). Im August 2008 warb die Antragsgegnerin erneut für den Jackpot. Neben dem Abbild einer Frau, die ihre Hände überrascht vor das Gesicht hält, als könne sie ihr Glück nicht fassen, lautete die Schlagzeile: "LOTTO: Samstag rund 12 Millionen Euro". Ein Link führte zum Spielschein. Dies beanstandete die Antragstellerin als im Internet verbotene Werbung. Auf die Abmahnung reagierte die Antragsgegnerin nicht. Auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde Verhandlungstermin anberaumt, die Antragsgegnerin beantragte Verweisung an die Kammer für Handelssachen, die durch Urteil die vorläufige Sicherungsregelung ausgesprochen hat. Die Antragsgegnerin habe gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, dass entsprechend der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages unter anderem dazu bestimmt war, Glücksspiel- und Wettsucht bereits in der Entstehung zu verhindern.

Mit dem Urteil der 2. Kammer für Handelssachen haben nun 3 Spruchkörper der Oldenburgischen Justiz fortgesetzt erhebliche Wettbewerbsverstöße durch die niedersächsische Lottogesellschaft festgestellt.


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Jawollo, ab in den Knast mit den Staatsmonopolisten. [Linked Image] grins




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/10/2008 12:14
Jetzt kommt ein ganz langer:



Erste Hauptsacheentscheidung (Urteil) des Verwaltungsgerichts Berlin zur Problematik "Sportwettvermittlung"


Sportwettvermittler erhält Recht. Bescheid des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird aufgehoben.

Nachdem das VG Berlin bereits vor einigen Monaten in mehreren Eilverfahren zu Gunsten von Sportwettvermittlern entschieden hatte, liegt nunmehr eine erste Hauptsache-Entscheidung in Form eines Urteils des Verwaltungsgericht Berlin (VG 35 A 108.07) vor.

In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren war einem Sportwettvermittler, der Sportwetten an die Firma Cashpoint (Malta) Ltd. vermittelte, diese Tätigkeit durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten des Landes Berlin untersagt worden.

Nachdem auch der Widerspruch zurückgewiesen worden war, hatte die bereits vor geraumer Zeit erhobene Klage nunmehr im Ergebnis Erfolg. Die Ordnungsverfügung der Behörde vom 01.12.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.01.2007 ist durch das Gericht aufgehoben worden. Die Kosten des Verfahrens sind der Behörde auferlegt worden, wobei auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für die Vertretung des Klägers im Vorverfahren als notwendig anerkannt worden ist.

Das Gericht hat im Übrigen die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Das Gericht hält die Klage für zulässig und begründet.

Der Zulässigkeit der Klage stehe insbesondere nicht entgegen, dass der Kläger darauf verwiesen werden könne, zunächst eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag beantragen und erhalten zu müssen.
Da ein faktisches staatliches Wettmonopol sowohl für die Veranstaltung, als auch für die Vermittlung von Sportwetten bestehe und ein Anspruch auf Erteilung einer Lizenz zu Gunsten eines privatrechtlichen Sportwettenvermittlers bereits nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sei, könne ein entsprechender Sportwettvermittler auch nicht darauf verwiesen werden, zunächst eine entsprechende Lizenz zu beantragen bzw. zu erstreiten. Das Rechtsschutzbedürfnis für den Kläger sei auch deshalb zu bejahen, weil der Kläger schlichtweg besser gestellt sei, wenn er keiner Untersagungsverfügung, die mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann, ausgesetzt ist.

Die Klage des Sportwettvermittlers hält das Gericht auch für begründet, wobei das Gericht als maßgeblichen Zeitpunkt auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung verweist.

Insgesamt stellt das Verwaltungsgericht fest, dass zwar die Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erfüllt seien, gleichwohl die Anwendbarkeit dieser Norm aber nicht in Betracht komme, weil die in § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV konstituierte Erlaubnispflicht im Zusammenhang mit § 4 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 und Abs. 5 GlüStV nicht nur verfassungswidrig sei, sondern zudem im konkreten Fall auch gegen geltendes Europäisches Gemeinschaftsrecht verstoße. Infolge dessen, also dem Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht scheitere die Anwendbarkeit dieser Normen am Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts.

Das Gericht äußert in seiner weitergehenden Begründung zunächst erhebliche Zweifel daran, ob seitens des Landes Berlin nicht bereits mit Schaffung des Glücksspielstaatsvertrages Ziele verfolgt werden, die keine legitimen Zwecke darstellen. So verweist es beispielsweise darauf, dass in der einleitenden Begründung zum Berliner Glücksspielgesetz der Landesgesetzgeber ausführe, dass der bei einer partiellen Öffnung des Monopols zu befürchtende Wegfall des – von ihm so bezeichneten – staatlichen Glücksspielmonopols zur Folge hätte, dass "sich die Ziele des Staatsvertrages nicht gleichwertig verwirklichen ließen und die Einnahmen der Länder aus dem staatlichen Glücksspielmonopol weitgehend entfielen".

Zudem zitiert das Gericht aus den Beratungen im Abgeordnetenhaus des Parlaments in Berlin, wonach mehrere Abgeordnete die Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag gerade deshalb für erforderlich hielten, um die gemeinnützigen Mittel, die aus dem Lotteriebereich an Destinatäre gezahlt werden, sicherzustellen.
Genau derartige fiskalische Interessen dürfen aber gerade nicht zur Rechtfertigung eines solchen Monopols entscheidend sein, so der EuGH.

Insgesamt stellt das Gericht des Weiteren fest, dass nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit die derzeitige gesetzliche Ausprägung des so genannten "Sportwettmonopols" des Landes Berlin mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren ist. So habe das Gericht bereits vor Ablauf der so genannten Übergangsfrist wiederholt darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Übergangsfrist ab dem 31.12.2007 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Zukunft verstärkt zu berücksichtigen seien. Das Gericht macht hier deutlich, dass der Prüfungsmaßstab während der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts insoweit ein anderer war, als nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum 01.01.2008.

Das Gericht kommt zutreffend zu der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des aktuellen Gesetzes, weil es schon die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Sportwettmonopols hinsichtlich inhaltlicher Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwette nur ansatzweise für erfüllt sieht, nicht ersichtlich sei, dass der Gesetzgeber gestaltend auf den Vertrieb der Sportwetten durch den staatlichen Monopolisten eingewirkt habe und gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Vermarktung von Sportwetten als "Gut des täglichen Lebens" keine Veränderung geschaffen worden sei. Zudem enthalte der Glücksspielstaatsvertrag keine ausreichende strukturelle Vorgabe zur Begrenzung der Werbung für Sportwetten. Schließlich seien bei der gesetzlichen Konstituierung und Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz nicht ausreichend beachtet worden.

Das Gericht legt in seinem 112 Seiten umfassenden Urteil umfassend dar, dass insoweit die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gleich an mehreren Stellen durch den Landesgesetzgeber weder in rechtlicher, noch in tatsächlicher Form umgesetzt worden sind.

Neben der hier festgestellten verfassungswidrigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols bedürfe es einer weiteren Klärung der Frage, ob nun eine sektorale Betrachtung der einzelnen Spielsuchtgefahren geboten ist oder eine Gesamtschau aller Glücksspielsektoren vorgenommen werden müsse, im vorliegenden Fall nicht mehr. Würde man dieser Frage nachgehen, müsste aber geprüft werden – so das Gericht -, welche Maßnahme zur Begrenzung der Spielleidenschaft in den Bereichen Glücksspielautomaten, Kasinospiele, Pferdewetten, TV-Gewinnspiele, Fernsehlotterien, Internetgewinnspiele, Gewinn- und Lotteriesparen sowie in den weiteren, unter der Dachmarke Lotto vertriebenen, Produkten (z.B. Rubbellose) unternommen wurden. Dabei wäre dann insbesondere zu berücksichtigen, dass nach übereinstimmender Aussage von Suchtstudien das größte Gefährdungspotential von Glücksspielautomaten und Kasinospielen ausgehe. Zu untersuchen sei auch die ab dem 01.01.2008 veränderte Spielverordnung sowie die Frage, ob beispielsweise auch von der steigenden Anzahl von TV-Gewinnspielen Gefahren ausgingen und ob diesen in irgendeiner Form adäquat begegnet würde.

Obgleich es im vorliegenden Fall aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin nicht mehr darauf ankommt, stellt das Gericht insoweit zutreffend fest, dass sich die Bundesländer nicht darauf berufen könnten, nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz im Bereich anderer Glücksspielbereiche zu verfügen. Angesichts der beim Abschluss des Glücksspielstaatsvertrages bekundeten Einigkeit der Bundesländer wäre es diesen ohne Weiteres möglich gewesen, mittels des Initiativrechts des Bundesrates zumindest ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen, um auch andere Glücksspielbereiche mit in die Thematik einzubeziehen, so das Gericht.

Im Übrigen hält die Kammer es auch nicht für erforderlich, die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht vorab vorzulegen, da die streitgegenständlichen Normen auch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstießen und unter Berücksichtigung des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts derartige Normen nicht angewandt werden können, so lange sie unzulässige Eingriffe in die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit enthalten.

Das Verwaltungsgericht weist im Zusammenhang mit der Prüfung der Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH zunächst darauf hin, dass es aus dortiger Sicht einer weiteren Vorlage an den EuGH grundsätzlich auch nicht bedürfe, da bereits auf Basis der bisherigen Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH geprüft werden könne, ob die derzeitige tatsächliche und rechtliche Ausgestaltung des Sportwettmonopols mit geltendem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar sei oder eben nicht (wie hier festgestellt).

Die Unverhältnismäßigkeit und damit die Gemeinschaftswidrigkeit des staatlichen Sportwettmonopols ergäbe sich bereits aus der Betrachtung der sportwettbezogenen Rechtsnormen selbst, so dass es aus Sicht des Gerichts auf die "Kohärenzfrage” gar nicht mehr ankomme.

Der grenzüberschreitende Bezug der Dienstleistungserbringung ergäbe sich im vorliegenden Fall aus der Annahme der Sportwetten in Deutschland und deren Online-Übermittlung an die Firma Cashpoint in Malta. In diesem Zusammenhang könne sich auch der Kläger als Unionsbürger der Europäischen Union bei seiner Tätigkeit als Vermittler auf die europäischen Grundfreiheiten berufen. In der Unmöglichkeit für den Kläger, die Erlaubnispflicht des Glücksspielstaatsvertrages zu erfüllen, liege eine – rechtfertigungsbedürftige – Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit des Klägers. Das Gericht stellt weiter fest, dass das Unternehmen, an welches der Kläger Sportwetten vermittele, auf Malta selbst rechtmäßig Sportwetten anbieten würde und über die dort erforderliche Lizenz verfüge. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob die Übermittlung in den europäischen Mitgliedsstaat und das hiesige Angebot gegenüber dem Kunden in Annahmestellen aus Sicht des anderen Mitgliedsstaates rechtmäßig sei oder nicht. Das maltesische Unternehmen Cashpoint (Malta) Ltd. verfüge über eine maltesische Lizenz der Klasse 2 und damit über eine Lizenz, mit der Glücksspiele mittels Fernkommunikation gestattet seien. Dies sei ausdrücklich auch durch Mitarbeiter der maltesischen Behörde bestätigt worden. Letztlich sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei dem hier vorgenommenen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nicht gewahrt. Die Maßnahmen müssten nämlich insbesondere geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen angestrebten Zieles zu gewährleisten und dürften nicht über das hierfür Erforderliche hinausgehen. Dabei komme dem jeweiligen Mitgliedsstaat zwar ein Entscheidungsspielraum zu, um auf die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die damit einhergehenden schädlichen Folgen für den einzelnen und die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten verbunden sind, angemessen reagieren zu können. Der Gesetzgeber sei bei seiner gesetzgeberischen Entscheidung gerade nicht völlig frei, sondern an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.

Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann erfüllt, wenn die Beschränkungen die Gelegenheit zum Spiel wirklich vermindern und bei Sicherung eines regulierten Zugangs zu Glücksspielen die Tätigkeit in diesem Bereich kohärent und systematisch begrenzt würde. Der EuGH habe weiter betont, dass sich Mitgliedsstaaten nicht auf das grundsätzlich legitime Ziel der Suchtbekämpfung berufen können, wenn sie die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Glücksspielen teilzunehmen, damit der Staatskasse hieraus Einnahmen zufließen.

Zusammenfassend stellt das Gericht sodann fest, dass diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben den verfassungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich entsprechen würden. Allerdings sei europarechtlich – anders als verfassungsrechtlich – nicht nur die rechtliche Ausgestaltung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit in den Blick zu nehmen, sondern es komme entscheidend auch auf die konkreten Anwendungsmodalitäten, d. h. die tatsächliche Ausgestaltung, an.

Persönliche Anmerkung:

Hier unterscheidet sich im Übrigen die zutreffende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von der Einschätzung einzelner, anderer Verwaltungsgerichte, die es trotz dieser klaren Vorgabe der Rechtsprechung des EuGH nicht für erforderlich erachten, auch die tatsächliche Ausgestaltung des Monopols zu prüfen, sondern sich darauf beschränken, die rechtliche Ausgestaltung in den Blick zu nehmen.

Das Gericht kommt sodann zu der völlig zutreffenden Einschätzung, dass derzeit weder die rechtliche, noch die tatsächliche Ausgestaltung des so genannten Sportwettmonopols des Landes Berlin den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Es finde keine angemessene Begrenzung der Vermarktung von Sportwetten statt, die Zahl der Annahmestellen für Sportwetten im Lande Berlin sei gesetzlich lediglich auf 1.100 Annahmestellen beschränkt, so dass weiterhin ein breit gefächertes Netz von Annahmestellen zur Verfügung stehe. Sportwetten stellten sich damit weiterhin als "Gut des täglichen Lebens" überall zur Verfügung. Durch diese quantitative und qualitative Präsenz der Annahmestellen werde zu einer aktiven Teilnahme am Glücksspiel eingeladen und dazu angereizt und ermuntert, an solchen teilzunehmen. Ferner enthalte der Glücksspielstaatsvertrag unter Missachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur Werbestrategie keine ausreichende strukturelle Vorgabe zur Begrenzung der Werbung für Sportwetten. Die gesetzlichen Vorgaben zur Beschränkung der Werbung in § 5 GlüStV vermögen gerade nicht zu verhindern, dass mit der Werbung für Sportwetten der DKLB zu einer aktiven Teilnahme am Glücksspiel eingeladen, somit also angereizt und ermuntert werde. Zudem würden die Kunden durch eine weiterhin mögliche Omnipräsenz der "mittelbaren” Werbung für Sportwetten und insbesondere auch die Möglichkeit der Werbung für Sportwetten zu einer aktiven Teilnahme eingeladen.

Zudem enthielten die gesetzlichen Bestimmungen zur Suchtprävention schon strukturelle Defizite, da es insbesondere an gesetzlichen Höchsteinsatzgrenzen für einen bestimmten Zeitraum fehle. Schließlich differenziere die gesetzliche Regelung des Ausschlusses von Vermittlern von Sportwetten nicht nach dem Herkunftsstaat des Sportwettanbieters und somit nach einer – möglicherweise – unterschiedlichen Kontrolle im Staate des Anbieters der Sportwetten. Diese Defizite wiederum spiegeln sich nach Auffassung des Gerichts in der aktuellen tatsächlichen Situation wieder. Es bestünden bei der tatsächlichen Betrachtung des Sportwettmarktes reale Unzulänglichkeiten, wobei das Gericht dann zahlreiche Werbeslogans der Landeslotteriegesellschaft zitiert.

Letztlich bedürfe es im Hinblick auf die hier getroffenen Feststellungen keiner weiteren Klärung mehr – so das Gericht - , ob das Sportwettmonopol nicht auch deshalb gemeinschaftswidrig sei, weil es aus weiteren Gründen eine unverhältnismäßige, nämlich zur Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages nicht erforderliche Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstelle, da der Gesetzgeber nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen habe, dass auch weniger einschneidende Mittel (wie etwa die Zulassung privater Anbieter unter strengen Konzessionsbedingungen) zur Abwehr der mit Sportwetten verbundenen Gefahren ausgereicht hätten.

Am Rande stellt das Gericht noch fest, dass der Bescheid der Behörde lediglich formale Hinweise auf die Gesetzeslage enthält, eine konkrete Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall aber schlichtweg bei Erlass der Ordnungsverfügung fehlte. Individuelle Gefahren, die vom Betrieb des Klägers ausgehen könnten, seien nicht festgestellt worden und auch in eine Ermessensprüfung nicht einbezogen worden. Voraussetzung für eine pflichtgemäße Ausübung des Ermessens sei die vollständige und zutreffende Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes, was hier unterblieben sei. Solche Ermessenserwägungen könnten – so das Gericht zutreffend – auch nicht nachgeschoben und geheilt werden. Es sei im Übrigen ohnehin fraglich, ob ein Nachschieben von Gründen zur Heilung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Verfügung überhaupt zulässig sei.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Verwaltungsgericht zutreffend und ergänzend ausführt, dass sich die Ordnungsverfügung, die vor dem 28.03.2006 erlassen worden war, auch und gerade nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Ausgangsbescheides als rechtswidrig darstelle. Letztlich bedürfe es der Klärung auch dieser Rechtsfrage nicht, wobei das Verwaltungsgericht aber verdeutlicht, dass es durchaus problematisch erscheint, eine einmal rechtswidrige Verfügung aufrechtzuerhalten (so übrigens zutreffend auch VG Minden oder VG Chemnitz).

Abschließend hat das Gericht die weitergehenden Aufklärungsanträge und auch Beiladungsanträge des Beklagtenvertreters zurückgewiesen und eine Erforderlichkeit hierfür nicht erachtet, nachdem das Gericht zutreffend festgestellt hatte, dass das maltesische Wettveranstaltungsunternehmen Cashpoint (Malta) Ltd. über eine ordnungsgemäße Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten, ausgestellt durch die maltesischen Behörden, verfügt, der Wettvermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und dem Veranstalter vorgelegt wurde und auch Bestätigungsschreiben der maltesischen Aufsichtsbehörde vorgelegt worden sind, aus denen sich die Legitimation der Annahme von Sportwetten durch die Firma Cashpoint (Malta) Ltd. ergeben habe.

Das Gericht hat abschließend die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes auch für das Vorverfahren als notwendig anerkannt, weil das Untersagungsverfahren nicht nur von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Kläger war und ist, sondern auch besondere rechtliche Schwierigkeiten bestehen, wobei eine höchst richterliche Klärung zu dieser Thematik bis heute nicht vorliege.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist die erste hier bekannte Hauptsache-Entscheidung in Berlin, die nun sicherlich auch bei der noch anstehenden Beschwerde-Entscheidung im Eilverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg zu berücksichtigen sein wird. Die Entscheidung ist höchst umfangreich und detailliert begründet, geht von einem zutreffenden Prüfungsmaßstab gemäß den klaren Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH aus und kommt im Ergebnis zu Recht zu der Einschätzung, dass die hier streitgegenständliche Ordnungsverfügung rechtswidrig und damit aufzuheben war.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/10/2008 09:09
LG Oldenburg: Online Werbung für Jackpot und Superding bleibt verboten


Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 hat das Landgericht Oldenburg seine einstweilige Verfügung vom 7. Juli 2008 aufrechtgehalten (Az.: 5 O 1681/08).

Darin war der niedersächsischen Lottogesellschaft nach deren Anhörung verboten worden, im Internet für den Lotto-Jackpot , das Lotto-SuperDing und die Glücksspirale zu werben. Den Reigen der erhobenen Einreden gegen die Untersagung hat das Landgericht als nicht erheblich erachtet. Sämtliche Voraussetzungen für die Untersagung seien gegeben.

Download des gesamten Urteils im PDF Format

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Weshalb sollen sich die Bürger an ein Gesetz halten,
das von den Staatsmonopolisten selbst ständig gebrochen wird?

Woher nehmen die Letzteren den moralischen Anspruch? bloed2



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/10/2008 11:48


Ende des staatlichen Sportwettenmonopols?


Verwaltungsgericht Berlin erklärt Glücksspielstaatsvertrag
für verfassungswidrig und nicht mit Europarecht vereinbar


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie bereits vor den Sommerferien gemeldet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 109) hatte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einer Hauptsache die Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen einen Sportwettenvermittler als rechtswidrig aufgehoben (Urteil vom 7. Juli 2008, Az. VG 35 A 167.08). In den nunmehr vorliegenden, am 11. Oktober zugestellten Urteilsgründen (113 Seiten) setzt sich das VG Berlin umfassend mit der Rechtslage, der einschlägigen Rechtsprechung und dem Marktverhalten der staatlichen Monopolanbieter auseinander. Es erklärt sehr detailliert die mit dem Glücksspielstaatsvertrag geschaffene neue Rechtslage und das von ihm als "sog." bezeichnete Sportwettenmonopol für verfassungswidrig. Nur weil das VG Berlin darüber hinaus auch eine durchgreifenden Verstoß gegen das europäische Gemeinschaftsrecht annimmt, hat es die Sache nicht – wie im Eilverfahren überlegt – dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de) vertretene Kläger kann somit weiter Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort behördlich überwachten privaten Buchmacher vermitteln. Damit ist das staatliche Sportwettenmonopol zumindest hinsichtlich des Landes Berlin bis auf Weiteres faktisch beendet, da das binnengrenzüberschreitende Sportwettenangebot privater Wettanbieter nicht mehr verboten werden darf. Die Behörden können dem Marktzugang nicht mehr abschotten.

Das neue Urteil betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin vom 6. März 2008. Das Gericht hält diese gesetzliche Grundlage aufgrund einer umfassenden Analyse für verfassungswidrig. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Sportwettenurteil vom 28. März 2006 habe es keine hinreichende gesetzliche Neuregelung gegeben (s. die nachfolgenden Leitsätze). Grundstrukturen zu Art und Zuschnitt der Sportwetten seien nicht gesetzlich festgelegt. Gesetzliche Beschränkungen zu dem vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Vertrieb von Sportwetten als "Gut des täglichen Lebens" gebe es nicht. Das staatliche Sportwettenmonopol sei daher als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

Das Monopol verstoße darüber hinaus auch gegen die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit. Das Ziel der Suchtbekämpfung werde weder kohärent noch systematisch verfolgt. Dem Vermittler privater Sportwetten könne daher die formelle Illegalität seiner Tätigkeit nicht entgegengehalten werden.

Das Urteil des VG Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, mit der das durch den Glücksspielstaatsvertrag verschärfte staatliche Monopol für rechtlich nicht haltbar erklärt wird, ist davon auszugehen, dass das Land Berlin gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird.

VG Berlin, Urteil vom 7. Juli 2008, Az. VG 35 A 167.08

Leitsätze:

1. Das Veranstalten und das Vermitteln von Sportwetten unterfallen dem Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG, auch wenn diese Tätigkeiten einfachgesetzlich verboten sind und das Veranstalten von Sportwetten dem Staat vorbehalten ist. Eine gegen einen Sportwettenvermittler ergangene Untersagungsverfügung stellt damit einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in dessen Berufsfreiheit dar.

2. Das durch den Glücksspielstaatvertrag und dem Berliner Gesetz über das öffentliche Glücksspiel ausgestaltete sog. Sportwettenmonopol des Landes Berlin ist verfassungswidrig, da es als Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Veranstalter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist.

3. Nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 – 1 BvR 1054/01 – gesetzten Übergangsfrist zum 31. Dezember 2007 ist nunmehr eine vollständige Konsistenz zwischen dem gesetzlichen Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols andererseits erforderlich. Es ist kein Raum für einen weiteren Aufschub bis zur Schaffung einer mit der Berufsfreiheit zu vereinbarenden Rechtslage, wie die in § 25 Abs.1 GlüStV vorgesehene Übergangsfrist für die administrative Umsetzung des Glücksspielstaatvertrags.

4. Es ist nicht ausreichend, die von dem Bundesverfassungsgericht geforderte Regelung fast vollständig der Exekutive zu überlassen. Vielmehr sind zur Herstellung der Konsistenz nach der Wesentlichkeitslehre detaillierte gesetzliche Regelungen, insbesondere Grundstrukturen zu Art und Zuschnitt der Sportwetten, festzulegen. Zu diesen gehören ausreichende strukturelle Vorgaben zur Begrenzung der Werbung für Sportwetten sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Spielerschutz berücksichtigende gesetzliche Regelungen (wie etwa eine Höchstgrenze für Spieleinsätze).

5. Der Mangel an gesetzlichen Strukturen kann nicht durch die Installation einer Glücksspielaufsicht kompensiert werden, da diese auf kein wirksames normatives Kontrollsystem zurückgreifen kann.

6. Der Gesetzgeber hat nicht gestaltend auf den Vertrieb von Sportwetten eingewirkt. Hinsichtlich des maßgeblichen Vertriebswegs über Annahmestellen ist kein Neugestaltung gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten gesetzlichen Ausgestaltung erkennbar. Sportwetten werden in Berlin weiter durch das engmaschige Netz von Annahmestellen des staatlichen Anbieters als "Gut des täglichen Lebens" vermarktet. Es sind keine inhaltlichen Beschränkungen der zulässigen Standorte von Annahmestellen und keine gesetzlichen Vorgaben zum zulässigen sonstigen Warenangebot erfolgt.

7. Der Ausschluss eines Vermittlers privater Sportwetten von der nach § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis durch die Regelungen des § 10 Abs. 5 und Abs. 2 GlüStV i.V.m. § 5 S. 1 AG GlüStV stellt eine unverhältnismäßige und damit gemeinschaftsrechtswidrige Beschränkung seiner Dienstleistungsfreiheit dar. Ihm kann somit die zwangsläufig formelle Illegalität seiner Tätigkeit nicht entgegengehalten werden, so dass für eine Untersagungsverfügung nicht auf § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 GlüStV als Ermächtigungsgrundlage gestützt werden kann.

8. Die derzeitige rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des sog. Sportwettenmonopols des Landes Berlin genügt nicht den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen, weil es das Ziel insbesondere der Suchtbekämpfung nicht durch einen kohärenten und systematischen Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeit verwirklicht.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts [Linked Image]
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de


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Die völlige Isoliertheit des Glücksspielstaatsvertrags in der Gesetzeslandschaft wird von Tag zu Tag deutlicher.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/10/2008 17:03
EU-Gericht urteilt über Glücksspielmonopole


Internetwetten. Als Sponsor in Portugal kam bwin in Konflikt mit dem nationalen Monopol. Am Dienstag fällt beim EuGH eine Vorentscheidung, wie die Salzburger Nachrichten exklusiv berichten.

(SN). Beim Europäischen Gerichtshof sind derzeit zumindest sechs Verfahren zum Thema Glücksspiel anhängig, drei davon spielen auch nach Österreich. Weitere Fälle betreffen etwa Belgien, Italien, Frankreich oder die Niederlande. Im wesentlichen geht es immer um die Frage, ob ein staatliches Monopol für Lotto, Casinos oder Wetten gerechtfertigt ist oder ob gegen die in den EU-Verträgen garantierten Grundfreiheiten - hier insbesondere Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit - verstoßen wird.

In einem der Verfahren wird am Dienstag eine Vorentscheidung erwartet. Der Generalanwalt beim EuGH legt seine Schlussanträge vor, das entspricht einem Vorschlag eines Rechtsgutachters für ein Urteil. Die EU-Richter in Luxemburg sollen dann in einigen Monaten entscheiden, ob die Sponsortätigkeit des österreichischen Sportwettenanbieters bwin in der höchsten Fußballliga Portugals mit dem Glücksspielmonopol in Portugal vereinbar ist.

Lizenz aus Gibraltar

Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Der Fall wird vor der so genannten Großen Kammer bei EuGH verhandelt und gilt als richtungsweisend für die gesamte Branche. In Portugal ist Werbung für Glücksspiele und Sportwetten nur der gemeinnützigen Vereinigung Santa Maria di Misericórdia erlaubt. Daher erhielten die an der Wiener Börse notierende bwin und die Liga Portuguesa je rund 75.000 Euro Strafe. Im Berufungsverfahren wandte sich das portugiesische Gericht in Porto an den EuGH und ersuchte um eine Vorabentscheidung. Fraglich ist dabei auch, ob das portugiesische Glücksspielmonopol auf das Internet ausgedehnt werden kann. bwin, das auch andere Vereine wie Real Madrid sponsert, operiert über ein Unternehmen namens Baw International Ltd. mit Sitz in Gibraltar, das auch die Lizenzen hat. Bemerkenswert: Portugal agiert bei Automatenglücksspiel sehr liberal, hat aber ein Monopol bei Sportwetten.

Österreichisches Casino-Monopol vor dem EuGH

Zwei weitere Verfahren nahmen ihren Ausgang in Oberösterreich und betreffen das Monopol für die Casinos Austria. Das Landesgericht Linz will im Fall eines Deutschen, in Österreich ins Geschäft einsteigen will, vom EuGH beurteilt haben, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass das heimische Glücksspielmonopol an eine inländische Firma gekoppelt ist. Eine ähnliche Fragestellung gibt es im Fall eines Österreichers, gegen den das Landesgericht Ried ein Verfahren läuft.

Warum der EuGH in den vergangenen Monaten besonders stark mit dem Thema Glücksspiel beschäftigt war und und wie es in der Causa bwin weitergeht, lesen Sie am Dienstag in den Salzburger Nachrichten.
© SN/SW

Quelle: https://www.salzburg.com


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Keine Bange - vor dem EU-Gericht gab`s bislang immer gute Karten,
denn im Zweifel entscheidet der EuGH im Sinne Europas. wink




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/10/2008 16:30
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-42/07
Liga Portuguesa de Futebol Profissional (CA/LPFP) und Baw International Ltd



Nach Ansicht des Generalanwalts Bot kann die portugiesische Regelung, die Santa Casa das Monopol für Internet-Wetten einräumt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

In seinen Schlussanträgen stellt er jedoch klar, dass der Entwurf der portugiesischen Regelung der Kommission hätte notifiziert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, könne die Regelung Bwin und der Liga nicht entgegengehalten werden.

Hier die gesamten Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-42/07 im PDF Format

Quelle: Europäischer Gerichtshof


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Es kann sich jede Seite wieder die passenden Rosinen rauspicken. doh

Aber weil es nicht notifiziert war, wird bwin nichts passieren.

Auch die Ausführungsgesetze zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag
sind nicht rechtzeitig notifiziert worden.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/10/2008 16:47
"Durchaus zweifelhaft"


Das Lotto-Monopol des Staates wankt: Private Wettbewerber decken Gesetzesbrüche auf,
Richter und EU-Politiker rügen den Staatsvertrag


Für 1,85 Euro versuchte Ricarda R. ihr Glück. In einem Zeitungsladen in Bergisch Gladbach nahm sie einen Spielschein "6aus49" aus dem Fach. Sie kreuzte sechs Zahlen an, 3, 6, 16, 19, 30, 41, und im zweiten Feld nochmal sechs. Es waren Pechzahlen.

Statt eines Gewinns bescherte ihr der Spielschein Nummer 0828227 juristische Unannehmlichkeiten. Demnächst muss die junge Frau aus Nordrhein-Westfalen vielleicht sogar vor Gericht erscheinen – als eine Art Kronzeugin im Kampf privater Wettspielanbieter gegen die staatliche Konkurrenz.

Ricarda R. war erst 17, als sie ihren Lottotipp am 1. April 2008 abgab. Der Verkäufer hatte sie weder nach ihrem Alter gefragt noch ihren Ausweis verlangt. "Ein klarer Verstoß gegen das Gesetz", wettert der gewerbliche Lottovermittler Stephan Heuberger, Geschäftsführer der Firma LGS mit Sitz in Schutterwald (Baden-Württemberg).

Wegen unlauteren Wettbewerbs gehen Heuberger und sein Anwalt Christoph Schmitt juristisch gegen das staatliche WestLotto vor. Anfang Mai drückten sie dem Rivalen eine einstweilige Verfügung aufs Auge. Nun reichten sie beim Landgericht Wuppertal Klage ein.

WestLotto habe "nachhaltig und wiederholt" gegen seine Verpflichtungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, heißt es in der umfänglichen Klageschrift. "Entgegen den Verboten" lasse die Gesellschaft "die Teilnahme von Minderjährigen an den Spielen "6aus49" sowie "Super6" zu.

Seine Anschuldigungen stützt Heuberger auf eigene Recherchen. Nachdem er vom Fall Ricarda R. erfahren hatte, schickte er mehrere Minderjährige als Testspieler los. "In acht Fällen konnten sie problemlos Lotto spielen, etwa in Düsseldorf, Wuppertal und Kaarst", berichtet Klägeranwalt Schmitt.

Die Chancen, dass die Richter dem Treiben des Lottoriesen aus Münster (Jahresumsatz 1,7 Milliarden Euro) ein Ende setzen, stehen so schlecht nicht. Laut Gesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren weder Sportwetten abschließen noch Lotto spielen. Das haben die Bundesländer im so genannten Glücksspielstaatsvertrag festgelegt, der seit Anfang dieses Jahres gilt.

Das Papier setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Karlsruhe hatte 2006 das Lottomonopol der Länder zwar erlaubt, jedoch an strenge Regeln geknüpft. Der Staat muss die Bürger vor Spielsucht schützen und Jugendliche vom Spiel fern halten.

Wie halbherzig sich der Monopolist an diese Spielregeln hält, offenbarte eine von privaten Wettbewerbern in Auftrag gegebene Studie. Ein unabhängiges Marktforschungsunternehmen schickte im Frühjahr 2008 Dutzende Testkäufer in bundesweit mehr als 750 Lottoshops. Die Bilanz: Viele Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren konnten problemlos auf Fußballspiele wetten. Selbst 14-jährigen Kindern gelang dies in etlichen Fällen (FOCUS 28/2008).

Das gegen WestLotto laufende Verfahren ist nur eines von vielen im erbitterten Streit zwischen privaten und staatlichen Anbietern. Mit allen Mitteln versuchen die Beteiligten, dem Gegner am Zeug zu flicken. Experten sprechen von einem regelrechten "Lotto-Krieg".

Ausgetragen wird er vor den Gerichten. Landauf, landab schlagen sich die Kammern mit den Auswirkungen des Staatsvertrages herum – und fällen höchst unterschiedliche Urteile. Mal drücken staatliche Anbieter durch, dass private Wettbewerber ihre Aktivitäten einstellen müssen. In anderen Fällen setzen diese sich erfolgreich gegen ihre Verdrängung vom Markt zur Wehr.

Wie skurril es dabei mitunter zugeht, zeigt ein Beispiel aus Bayern. Im April strafte das Oberlandesgericht München die Staatliche Lotterieverwaltung per einstweiliger Verfügung wegen Verstößen gegen das Werbeverbot ab. Ein halbes Jahr später stehen die Werbe-Aufsteller immer noch vor Lottoannahmestellen. Magnus von Zitzewitz, Co-Chef von Bet 3000: "Die staatliche Lotterieverwaltung ignoriert nicht nur die eigene Gesetzgebung, sondern auch die Rechtssprechung der obersten Gerichte. Das ist ein Skandal."

Hoffnung schöpfen können die Privaten aus Urteilen wie jenem, das am 22. September in Berlin erging. Das Verwaltungsgericht stellte zentrale Punkte des Glücksspielstaatsvertrags in Frage und gab dem Kläger Tipp24 in weiten Teilen Recht. Die börsennotierte Firma vermittelt vom Staat angebotene Lotterien im Internet – ganz legal, wie das Gericht im Gegensatz zum Land Berlin befand. Das ab 1. Januar 2009 geltende Verbot, Lotto online zu vermitteln, sei auf den Kläger "nicht anwendbar".

Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender von Tipp24, wertet das Urteil als "großen Erfolg". Es stelle sicher, "dass wir auch 2009 in Berlin tätig sein können". Andere Online-Vermittler, die durch den Staatsvertrag in Existenznot geraten, werden sich "auf die Entscheidung berufen", glaubt Schumann.

Gestärkt gehen die Gewerblichen auch aus einem Rechtsstreit hervor, den das Verwaltungsgericht Stuttgart am vergangenen Dienstag vorläufig beendete. Es entschied, dass private Buchmacher mit einer DDR-Lizenz bundesweit Sportwetten vermitteln dürfen. Die aktuelle Gesetzeslage kommentierte der Vorsitzende Richter Richard Rudisile wie folgt: "Ob der Glücksspielstaatsvertrag und seine Anwendung mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar sind, ist durchaus zweifelhaft."

In Brüssel bestehen solche Bedenken seit langem. Schon vor der Verabschiedung des Staatsvertrags hatte die Europäische Kommission zentrale Punkte scharf kritisiert, im Januar leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Vor wenigen Wochen forderte EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy erneut mehr Rechte für private Lotto- und Wettanbieter.

Das staatliche WestLotto ist mit Rechten reich gesegnet. Allein mit der Erfüllung von Pflichten scheint es zu hapern. Geschäftsführer Winfried Wortmann räumt Verstöße gegen den Jugendschutz ein, beteuert aber: "Wir tun alles, um so etwas zu verhindern." So seien 17.000 Mitarbeiter von 3800 Annahmestellen ausgiebig auf die neue Rechtslage eingeschworen worden. "Hundertprozentige Sicherheit", so Wortmann, "gibt es nicht".

Eine Kundenkarte mit Foto und Personalien, wie sie bei Sportwetten Pflicht ist, lehnen die Anbieter für das klassische Lotto ab. Sie fürchten um die vielen Spontan-Spieler, die oft nur vorbeischauen, wenn ein satter Jackpot lockt. Bei Oddset führten Registrierungspflicht und Werbebeschränkungen bereits zu massiven Umsatzeinbrüchen.

Branchenkenner schätzen, dass dem Lotteriewesen durch den Staatsvertrag jedes Jahr Umsätze in Milliardenhöhe durch die Lappen gehen. Leidtragende sind die Länder sowie Sportvereine, kulturelle und soziale Einrichtungen. Dank der aktuellen Rechtslage dürfen sie auf Geld aus Lottoüberschüssen kaum mehr hoffen.

Quelle: Focus
Quelldatum: 13.10.2008
Quellseite: 60
Autor: Göran Schattauer



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Aus eigener Erfahrung kann ich nur bestätigen, dass in der
Vergangenheit ohne Bedenken Lotto- und Totoscheine von
Minderjährigen in Lottoannahmestellen verarbeitet wurden.

Mit 16 und 17 Jahren habe ich jede Woche bei denen getippt.

Durch Lotto bin ich überhaupt erst zum Zocken gekommen. ups
Wo war damals die sogenannte Suchtprävention der heuchlerischen Staatsmonopolisten? warum


Aber ich sehe es schon kommen, dass die Rechtsbrecher bei Lotto auch noch
eine Kundenkarte und die Totalüberwachung bei den Lottospielern einführen. vogel


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/10/2008 17:11
Vergleich vor dem Landgericht Dortmund: Land NRW muss 200.000,00 € Schadensersatz an Sportwettvermittler bezahlen


Im Rahmen eines durch die Kanzlei Bongers und Kollegen geführten zivilrechtlichen Schadenersatzverfahrens vor dem Landgericht Dortmund (8 O 92/07) hat sich das beklagte Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet, einem Betreiber mehrerer Sportwettannahmestellen aus Essen Schadensersatz in Höhe von 200.000,00 € zu bezahlen, nachdem im Rahmen von Durchsuchungs- und Schließungsmaßnahmen im Jahre 2004 gleich drei Annahmestellen für Sportwetten, in denen der Kläger solche Oddset-Sportwetten an ein in Malta ansässiges Sportwettveranstaltungsunternehmen vermittelte, durchsucht, die wesentlichen Gegenstände beschlagnahmt und damit die Schließung der Betriebsstätte herbeigeführt worden war.

Der Kläger hatte bereits Ende 2003 sein Gewerbe der "Vermittlung von Sportwetten” beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt Essen angezeigt und die Tätigkeit der Sportwettvermittlung an ein in Malta ausdrücklich lizenziertes Wettveranstaltungsunternehmen aufgenommen. Im März 2004 durchsuchte dann die Polizei auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Essen insgesamt drei Betriebsstätten des Klägers, wobei betriebsnotwendige Unterlagen und Computeranlagen sowie zahlreiche weitere Gegenstände beschlagnahmt worden sind.

Der Kläger konnte aufgrund der Beschlagnahme und Durchsuchung seine Betriebsstätte über ca. 6 Monate nicht weiterführen. Nachdem das Ermittlungsverfahren gegen den Kläger dann im November 2005 auf Kosten der Landeskasse eingestellt worden war, ist durch die Kanzlei des Unterzeichners für den Kläger ein Antrag auf Feststellung der Entschädigungspflicht nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz gestellt worden. Diesem Antrag hatte das Amtsgericht Essen dann Anfang Dezember 2005 dem Grunde nach stattgegeben. Die Ansprüche des Klägers wurden dann gegenüber der Staatsanwaltschaft Essen beziffert, wobei insbesondere auf den entgangenen Gewinn des Klägers seit der Schließung aufgrund der rechtswidrigen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen abgestellt worden war. Diese Ansprüche wies die Generalstaatsanwaltschaft Essen zunächst zurück, so dass Klage zum Landgericht Dortmund erhoben worden ist. Mit der Klage wurde ein Gesamtanspruch von über 284.000,00 € geltend gemacht.

Das Landgericht Dortmund hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung dann zunächst darauf hingewiesen, dass es den Anspruch dem Grunde nach für gegeben halte und insbesondere der Einwand der Beklagtenseite, dass der Kläger seine Tätigkeit auch unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht hätte ausüben dürfen, unzutreffend sei. Das Landgericht Dortmund hat insoweit zutreffend darauf verwiesen, dass zum einen zum damaligen Zeitpunkt aus Ordnungsverfügungen gar nicht vollstreckt wurde, zum anderen damalige Vollstreckungsmaßnahmen bereits rechtswidrig waren. Nachdem ein entsprechender Hinweisbeschluss des Landgerichts Dortmund ergangen war, haben die Parteien dann im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund am 19.09.2008 einen Vergleich des Inhalts geschlossen, wonach das beklagte Land Nordrhein-Westfalen sich verpflichtet hat, an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 200.000,00 € zu bezahlen.

Dieser Vergleich ist zwischenzeitlich rechtswirksam geworden.

Damit ist es diesseits erneut gelungen, einen umfangreichen Schadensersatzanspruch zu Gunsten eines privatrechtlichen Sportwettvermittlers durchzusetzen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang indes, dass es sich hier um einen Schadensersatzanspruch handelt, der dadurch entstanden ist, dass seitens der Strafverfolgungsbehörden rechtswidrige Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen durchgeführt worden sind. Allerdings ergab sich im Rahmen des Verfahrens auch, dass nach Auffassung des Gerichts damals durchgeführte ordnungsbehördliche Maßnahmen ebenfalls rechtswidrig gewesen sind.

Ferner wird mit dem Ausgang des vorliegenden Verfahrens erneut verdeutlicht, dass sich Bundesländer und Kommunen, insbesondere auch nordrhein-westfälische Kommunen aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 39 OBG NW darauf einstellen müssen, umfangreiche Schadensersatzansprüche in hunderten von Fällen an Sportwettvermittler entrichten zu müssen, sollten sich die Ordnungsverfügungen der einzelnen Städte und Kommunen, die unter Androhung von Verwaltungszwang zur Schließung hunderter von Wettannahmestellen geführt haben, im Ergebnis als rechtswidrig erweisen.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte, von denen mittlerweile eine überwiegende Anzahl in Eilverfahren – zum Teil auch in Hauptsacheverfahren – zu Gunsten von Sportwettvermittlern entschieden haben, erscheint es angesichts der noch ausstehenden Entscheidung des EuGH ohnehin als geradezu willkürlich, an der Anordnung des Sofortvollzuges aus Ordnungsverfügungen gegen Sportwettvermittler festzuhalten. Der vorliegende Fall sollte auch für die Verantwortlichen der Ordnungsbehörden nachdrücklich Anlass zu der Überlegung geben, den Sofortvollzug – jedenfalls bis zu den maßgeblichen Entscheidungen des EuGH oder entsprechenden Hauptsacheentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte, die bis heute noch nicht vorliegen – auszusetzen, wobei man damit ohnehin nur dem Beispiel anderer Behörden folgen würde.


Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Bongers

Rechtsanwalt Guido Bongers [Linked Image]
Ludwigstr. 12
D - 61348 Bad Homburg

Tel: 0 61 72 / 10 14 01
Fax: 0 61 72 / 10 14 02
E-Mail: info@ra-bongers.de


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Wieder mal Steuergeld durch unsere unfähigen Politiker verschleudert worden.

Aber was soll`s - immerhin bekommen es in diesem Fall die Buchmacher. grins


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/10/2008 16:18
bwin auch in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich


Neugersdorf - Der Freistaat Bayern als Veranstalter der Sportwette Oddset darf bwin nicht untersagen, Sportwetten im Internet anzubieten und zu bewerben. Das ist die Kernaussage eines Donnerstag verkündeten Berufungsurteils des OLG München. Schon in erster Instanz hat das Landgericht München bwin Recht gegeben.

Das Landgericht München war der Auffassung, dass es für bwin als Inhaber einer Gewerbegenehmigung für Sportwetten unzumutbar sei, auch nur übergangsweise bis zu einer höchstrichterlichen Klärung das Sportwettenangebot im Internet einzustellen. bwin e.K. bietet seit 18 Jahren Sportwetten an. Bereits 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren eine Untersagungsverfügung der bayerischen Behörden zurückgewiesen.

bwin appelliert vor diesem Hintergrund an die Politik, Online-Glücksspiel zeitgemäß zu regulieren und zu besteuern. Der Glücksspielstaatsvertrag geht an der Realität des Marktes vorbei und führt zu einem erheblichen Schwarz- und Graumarkt. Wenn der deutschen Politik Spielerschutz ein Anliegen ist, dann sollte der Markt reguliert und nicht monopolisiert werden. Nur in einem regulierten Markt ist ein effektiver Spielerschutz zu gewährleisten.

Über bwin e.K.: bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: https://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe
Pressekontakt: Für Rückfragen: bwin e.K. c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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Leider sind unsere schlafen - Politiker derzeit vollauf damit beschäftigt,
die extremen Schäden, welche die spielsüchtigen Zockerabteilungen
ihrer Landesbanken angerichtet haben, irgendwie in den Griff zu bekommen. rolleye





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/10/2008 16:30
Vorsicht bei Geldeinsatz


Deutsche spielen nicht

Die Deutschen suchen ihr finanzielles Glück nur selten im Spiel. Allenfalls bei staatlichen Lotterien wie Lotto und Toto sind nach einer Umfrage der Offenbacher Marplan Forschungsgesellschaft größere Gruppen bereit, ihr Geld zu riskieren. Aber auch an diesen Wetten hat eine Mehrheit von 52 Prozent der Befragten noch niemals teilgenommen.

Nach der repräsentativen Umfrage unter 2520 Erwachsenen in Deutschland spielen 12 Prozent regelmäßig, 19 Prozent gelegentlich und 17 Prozent selten Lotto oder Toto. An den Fernsehlotterien wie Glücksspirale oder Aktion Mensch beteiligen sich nur 1,6 Prozent regelmäßig und 6,4 Prozent gelegentlich. 73 Prozent gaben dafür noch keinen Cent aus.

Auch Casinos wurden von 97 Prozent der Befragten noch niemals betreten. Pokern, Sportwetten oder Spielautomaten lassen um die 90 Prozent völlig kalt. Deutlich wurde bei der Untersuchung auch, dass Frauen ihr Geld weniger leichtfertig als Männer aufs Spiel setzen. Dabei trifft man in Spielcasinos, beim Pokern und bei Sportwetten Frauen am seltesten an.

Quelle: https://www.n-tv.de/


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Die totale Prävention des Glücksspielstaatsvertrags ist also völlig überflüssig. bloed2

Höchstens zwei Prozent befassen sich mit Sportwetten.

Im Vergleich zu den Schäden durch die Landesbanken ist die
Spielsucht durch Sportwetten nanomäßig marginal.

Somit wird die Bevölkerung durch dieses Gesetz lediglich schikaniert.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/10/2008 16:36
AG Rottenburg: Keine Strafbarkeit nach § 284 StGB für die Zeit ab dem 01.01.2008


Wie bereits am 30.09.2008 berichtet, hat das AG Rottenburg einen Angeklagten vom Vorwurf des § 284 StGB für die Zeit nach dem 01.01.2008 freigesprochen. Das AG Rottenburg führt dazu wie folgt wörtlich aus:

"Nach Auffassung des Gerichts sprechen zwar erhebliche Argumente dagegen, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner neuen Fassung die insoweit durchaus als streng zu bezeichnenden Vorgaben den EuGH und BVerfG einhält.

Denn der neue Staatsvertrag normiert in seinem § 1 zwar das Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und das Glücksspielangebot zu begrenzen. In § 5 des Vertrages werden einschränkende Regelungen für Werbung festgelegt, in § 6 wird den Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen die Verpflichtung auferlegt, der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Auch ist in § 8 die Möglichkeit einer Spielersperre niedergelegt.

Andererseits fehlen zum Einen konkrete Vorgaben für die Begrenzung der Zahl der Annahemstellen sowie gesetzlich geregelte wirksame Kontrollmechanismen. Auf diese Weise kommt der Staatsvertrag sowie die auf diesem basierenden Ausführungsgesetze nach Auffassung des Gerichts nicht der Verwirklichung seines bzw. ihres Ziels nach, einen kohärenten und systematischen Beitrag zur Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht ausgerichteten Glücksspielpolitik" (VG Freiburg, Urt. vom 16. April 2008, 1 K 2052/06).

So gibt es wieder keine bezifferte Obergrenze für die Annahmestellen von staatlichen Sportwetten. Vielmehr bleibt es bei dem Konzept der schnellen Erreichbarkeit, indem die Wetten in Tabakläden o.ä. vermittelt werden. Im gesamten Bundesgebiet ist es für interessierte Wetter möglich, innerhalb von Minuten ein Wettbüro zu erreichen. Dies führt nach Ansicht des Gerichts nicht dazu, dass die potenziellen Wetter von neuerlichen Wetten abgehalten werden. Vielmehr lädt auch das derzeitige Konzept eher dazu ein, Wetten abzuschließen. Von einer Verhinderung der Wettsucht kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein.

Hinsichtlich der Annahmepraxis der einzelnen Annahmestellen finden sich im Glücksspielstaatsvertrag ebenso wenig gesetzliche Vorgaben. In § 7 Abs. 2 des Staatsvertrages ist lediglich normiert, dass die Anforderung der §§ 4 Abs. 3, 5, 7 Glücksspielstaatsvertrag eingehalten werden müssen und dass Annahmestellen nicht in Spielhallen oder anderen Einrichtungen betrieben werden dürfen, die ihrem Charakter nach dem Ziel entgegenstünden, nur ein begrenztes Glücksspielangebot zuzulassen. Anderweitige Vorgaben hinsichtlich einer Einwirkung auf die Wettenden oder im Hinblick auf Suchtprävention werden nicht gemacht.

Nach Auffassung des Gerichts hat der neue Glücksspielstaatsvertrag in keiner Weise zu einer Änderung der vor dem 01.01.2008 bestehenden Situation geführt, insbesondere ist es bei der sehr einfachen und ortsnahen Erreichbarkeit für den interessierten Kundenkreis geblieben. Auch Jugendliche und Kinder werden schnell und einfach mit dem Angebot des Monopolisten "oddset" bekannt gemacht. Ein merklicher Rückgang der Zahl der Annahmestellen hat nach Auffassung des Gerichts nicht stattgefunden. Auch wirbt der Monopolist weiter für seine Angebote. Zwar mag es sich dabei nicht um eine allzu aggressive Werbung handeln, jedoch geht die Außendarstellung weit über bloße Information hinaus.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es trotz der Änderung des Wortlautes des Glücksspielstaatsvertrages bei den Annahmestellen weder hinsichtlich deren Anzahl noch hinsichtlich deren Auftretens in der Öffentlichkeit gekommen ist. Auch ist es nach Auffassung des Gerichts noch nicht ersichtlich, dass unter dem Regime des neuen Glücksspielstaatsvertrages in der Öffentlichkeit weitergehender als bislang gegen Wettsucht vorgegangen wird.

Damit ist der Glücksspielstaatsvertrag und das damit erneut errichtete Staatsmonopol weiterhin nicht darauf ausgerichtet, die Spieler vom Wetten abzuhalten, sondern es zielt vielmehr darauf ab, die aus dem System generierten Staatseinnahmen möglichst hoch zu halten."

Gegen dieses Urteil hat die STA Rechtsmittel eingelegt.

Das Urteil wird unter www.vewu.de im Volltext veröffentlicht.


Kontakt:
Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand vewu e.V.
An der Raumfabrik 32
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de



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"Die Spieler vom Wetten abhalten" ist gut! laughing



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/10/2008 17:22
Ich schreib` ja sonst nicht den Stuss der Staatsmonopolisten
hier rein, aber bei dem folgenden Schwätzer wird die völlige
Verfilzung dieser freiheitsfeindlichen Institutionen deutlich.



Sportwetten: Landessportbünde gehen in die Offensive

Der organisierte Sport will mit seiner Position zum Glückspielstaatsvertrag in die Offensive gehen. Mit einer verstärkten Präsenz am EU-Sitz in Brüssel soll auf die Sinnhaftigkeit der Wettbeschränkung hingewiesen werden. "Es darf nicht sein, dass der Sport für in letzter Konsequenz möglicherweise undurchsichtige Wettunternehmen zum Gegenstand privater Gewinnmaximierung wird. Das Glücksspiel muss kontrollierbar bleiben, will man Spielsucht erst gar nicht aufkommen lassen. Die Integrität der Wettanbieter wird zum zentralen Element künftiger Zulassungsentscheidungen. Wenn das staatliche Wettmonopol fällt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der (Sport-)Wettbetrug eine bislang noch nicht gekannte Dimension annimmt", erklärte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen und derzeit Vorsitzender der Konferenz der Landessportbünde in Dresden. Außerdem sei die Abspaltung der Sportwetten für private Wettanbieter möglicherweise das "Einfallstor in den gesamten Wettmarkt", so Müller.

In Brüssel wollen die Landessportbünde bei Europaparlamentariern und Kommissionsmitgliedern gezielt für ihre Position zum Glücksspielstaatsvertrag werben. Außerdem soll im Dialog mit dem Deutschen Lottoblock eine geschlossene Position "zur Vertretung verantwortbaren Glückspiels" erreicht werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

"Nachdem sich der ungezügelte Kapitalismus in einer Weise desavouiert hat, wie es vor zwei, drei Monaten noch keiner von uns zu denken gewagt hat, haben wir auch auf diesem überaus sensiblen Feld sicherlich gute Chancen, einem unbeschränkten Liberalismus Einhalt zu gebieten", sagte Gerd Meyer, Präsident des Landessportverbandes im Saarland.
(Quelle: DOSB PRESSE)


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Nun schauen wir doch mal, was der saubere Herr Meyer sonst noch so im Leben treibt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Meyer


Als CDUler der Landespolitik ist er nun Geschäftsführer
der Saarland-Sporttoto GmbH (Saartoto) sowie der Saarland-Spielbanken GmbH.
Weiterhin ist er Präsident des Saarländischen Landessportverbandes (LSVS).

Lupenreiner Filz.

Diese Landessportverbände werden also von dem Staatsmonopolistenfilz benutzt,
um ihre heuchlerische Propaganda zu verbreiten.

Der Vergleich mit dem "ungezügelten Kapitalismus" hinkt jedoch böse.

Sind es nicht gerade die Zockerbubis in den Landesbanken, welche Milliardenschäden verursacht haben?

Denen gegenüber erscheint die angebliche Spielsucht
durch Sportwetten als wirklich völlig bedeutungslos.


Das war ein Eigentor, Herr Meyer. tooor






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/10/2008 18:38


...und das passt auch irgendwie zum obigen Beitrag:



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Banker verspielt 400.000 Euro Kundengeld mit Lotto: 22 Monate auf Bewährung

Eschwege/Hessisch Lichtenau. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten hat das Schöffengericht Eschwege heute Vormittag einen 53 Jahre alten Bankkaufmann verurteilt. Als Privatkundenberater der VR-Bank Werra-Meißner in Hessisch Lichtenau hatte erbinnen vier Jahren 400.000 Euro von Kunden veruntreut und mit dem Geld über Jahre hinweg Lotto gespielt - mit Einsätzen von zuletzt 3000 bis 5000 Euro pro Woche.

Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der Mann hatte sich vor zwei Jahren selbst angezeigt, bei der Aufklärung mitgeholfen und inzwischen eine Schuldanerkenntnis über sogar 600.000 Euro unterschrieben. Den geprellten Bankkunden entstand kein Schaden.

Die Bank beziehungsweise deren Versicherung glich ihn aus, teilweise bevor sie es merkten. Der 53-Jährige, derzeit dauerkrank und danach voraussichtlich arbeitslos, muss zudem 2000 Euro an die Fachstelle für Suchtprävention in Eschwege zahlen - in Monatsraten von 100 Euro. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. (sff)

Quelle


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Soviel zum Thema "Lotto verursacht keine Spielsucht". nono wink


gutenacht Staatsmonopolismus


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/10/2008 18:58
Was soll man zu dieser verlogenen staatlichen Geschichte eigentlich noch sagen ausser - STOP IT. rot
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/10/2008 16:52

[Linked Image]


22.10.2008 12:47

Online-Sportwetten: Populäres Freizeitvergnügen in der Grauzone


Keine Frage: Sportwetten im Internet sind populär. Viele Deutsche tippen online auf den Ausgang von Fußballspielen und andere Ergebnisse. Doch aus juristischer Sicht ist das problematisch, denn die Legalität von Glücksspielen im Web ist umstritten. Ärger droht Wett-Teilnehmern vorerst allerdings nicht. "Wenn das Wettangebot nicht genehmigt ist, machen sich Teilnehmer prinzipiell strafbar", erklärt Martin Jaschinski, Experte für Glücksspielrecht aus Berlin. In Deutschland verbietet seit Beginn dieses Jahres der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag sämtliche Sportwetten im Internet – wegen des von Fachleuten gesehenen Suchtpotenzials.

Nach europäischem Recht ist das umstritten. Daher wehren sich private Buchmacher gegen die Schließung ihres oft einzigen Vertriebswegs – und sind im kaum kontrollierbaren Internet vorerst weiter erreichbar. Deutsche Kunden mussten bisher nicht mit Konsequenzen rechnen: "In der Praxis wird nur gegen die Anbieter und nicht gegen die Kunden vorgegangen", betont Jaschinski. Der einzige, der hierzulande sein Onlineangebot für Sportwetten eingestellt hat, ist der staatliche Betreiber Oddset. "Die Internetseite dient weiterhin zur Information der Kunden, das Wetten selbst ist aber nur in den Annahmestellen möglich", erklärt Thomas Spöring, Sprecher der Lotto-Gesellschaft Bayern in München, die Oddset federführend betreibt.

In der Realität ist von dem Verbot darüber hinaus nichts zu bemerken. Rund eine halbe Million Bundesbürger wetten im Internet auf sportliche Ereignisse, ergab eine in diesem Juni veröffentlichte Forsa-Studie im Auftrag des IT-Verbandes Bitkom. Fußball ist das überragende Thema: Fast alle Befragten setzen auf Bundesligaspiele. Jeder Sechste gab an, bei Fußball-Großereignissen mitzuwetten.

Weitere beliebte Sportarten, auf die online gesetzt wird, sind Pferderennen, Tennis oder auch die Formel 1. Private Anbieter wurden von begeisterten Sportwettern schon immer favorisiert, weil bei ihnen die Wetten ausgefallener und die Quoten höher sind. Zu den größten privaten Internet-Buchmachern in Deutschland zählen Sportwetten Gera, bwin, digibet und Interwetten. Den Anspruch, ihr Onlinegeschäft weiter zu betreiben, machen sie aufgrund von Lizenzen geltend, die noch zu DDR-Zeiten vergeben wurden.

Wo diese genau gültig sind, ist aber unklar. Denn dazu existieren widersprüchliche Gerichtsurteile aus unterschiedlichen Bundesländern. Wegen einer juristischen Auflage versieht bwin seine Netz-Werbebanner mit dem Hinweis, dass die "Wettabgabe derzeit nur in der ehemaligen DDR" möglich sei. Das beziehe sich jedoch auf den Aufenthaltsort des Teilnehmers, der praktisch nicht überprüfbar sei, meint ein Sprecher des Unternehmens. Faktisch muss also kein Kunde eine Verweigerung seiner Tipps befürchten. Beim Registrieren auf der bwin-Webseite wird nur nach dem Wohnort gefragt.

Staatliche Lottogesellschaften und die privaten Betreiber streiten seit langem verbissen darum, wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf und wer nicht. Dabei ist das im Grunde ein Scheingefecht. Denn viele Online-Buchmacher betreiben ihr Geschäft vom europäischen Ausland oder von Übersee aus und sind deshalb kaum zu regulieren. "Der Markt ist groß und unübersichtlich", sagt Andreas Ullmann vom Beratungsunternehmen Sport+Markt in Köln. In anderen Ländern seien Sportwetten teils deutlich populärer und würden weniger restriktiv gehandhabt. Zumindest keine unüberwindbare technische Hürde hindere Interessierte daran, bei internationalen Internet-Buchmachern zu setzen.

Den anrüchigen Ruf, der Sportwetten hierzulande traditionell umgab, habe zumindest die Bevölkerung abgelegt. "Unter anderem durch Sport-Sponsoring und zielgerichtete Werbung unter Fans sind sie vor ein paar Jahren gesellschaftsfähiger geworden", urteilt Sponsoring-Experte Ullmann. Er schätzt aber, dass sich nun wieder viele wegen der rechtlichen Unsicherheit von Online-Wetten abgeschreckt fühlen.

Glücksspielrecht-Experte Jaschinski empfiehlt Verbrauchern, die nicht auf Sportwetten im Internet verzichten wollen, sich an die größeren, etablierten Buchmacher zu halten. "Sie leben von ihrem guten Ruf, und geschäftsschädigendes Verhalten ist unwahrscheinlicher." Denn wie in prinzipiell jeder Branche sei nicht auszuschließen, dass schwarze Schafe existieren, die ihre Kunden etwa um die Gewinnauszahlung prellen. Rechtsansprüche durchzusetzen, sei bei den Anbietern mit Sitz in ausländischen Steueroasen schwierig.

Online-Sportwetten gelten aber auch als besonders suchtgefährdend, weil die Teilnehmer jeglicher sozialer Kontrolle entzogen sind. Das kann schwerwiegende Folgen haben. Die Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas bietet Betroffenen auf ihrer Webseite einen Selbsttest zur Einschätzung der Situation, Ratschläge und Adressen von Anlaufstellen an. Auch die großen Online-Buchmacher geben inzwischen Tipps zur Suchtvorbeugung. (Berti Kolbow, dpa) / (jk/c't)

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/10/2008 16:21

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Bundesliga

Meister Bayern holt bwin ins Sponsoren-Boot

Der Sportwetten-Anbieter bwin steigt als Werbepartner von Bayern München wieder in das Fußball-Sponsoring ein. Über die finanzielle Höhe der Kooperation gab es keine Angaben.


Der Sportwetten-Anbieter bwin steigt als Werbepartner des deutschen Rekordmeisters Bayern München wieder in das Fußball-Sponsoring in Deutschland ein. Dies gaben die Vertragspartner auf einer Pressekonferenz in München bekannt. Über die finanzielle Höhe des Engagements wurden keine Angaben gemacht.

Konzern bewirbt kostenlose Pokerschule

Der Konzern bewirbt nicht sein Sportwettenangebot, sondern seine kostenlose Pokerschule. Damit wird die internationale Sponsorstrategie der Gruppe, die auf Partnerschaften mit europäischen Topklubs wie AC Mailand und Real Madrid setzt, nun auch in Deutschland umgesetzt. Zudem soll bwin auch über ein Trikotsponsoring mit britischen Spitzenklubs in Verhandlungen stehen.

"Wir wollen für unseren Partner in Brüssel und in Berlin die Lobby-Arbeit intensivieren. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland ist aberwitzig. Wir hoffen, den Vertrag über 2010 hinaus fortsetzen zu können", sagte Bayern-Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge.

DFL fordert kontrollierte Zulassung von Sportwettenanbietern

Da die Firma für ihre Pokermarke keine teuren Trikotsponsorverträge abschließt, ist das Problem der Bundesligaklubs damit nicht gelöst. Auf Grund der aktuellen Rechtslage schätzt die DFL, dass dem deutschen Fußball rund 100 bis 300 Millionen Euro entgehen und fordert eine kontrollierte Zulassung von Sportwettenanbietern.

Anfang des Jahres war in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten und hat Internet-Glücksspiele verboten. Weil bwin über eine 18 Jahre alte DDR-Lizenz verfügt, sieht sich das Unternehmen von diesem Verbot nicht betroffen.

Zudem greift auch die EU-Kommission den Staaatsvertrag an, denn er soll gegen Europarecht verstoßen. Bis heute gibt es deutschlandweit unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema und noch keine Rechtsklarheit. Der Schachzug des FC Bayern und des neuen Partners verhindert vor diesem Hintergrund rechtliche Diskussionen, wie sie im Zuge der Werbung von bwin auf den Trikots von Werder Bremen in der letzten Saison vorgekommen waren.

Jörg Wacker, Direktor bwin in Deutschland: "Wir werden auf Grund der andauernden Diskussionen über Werbeauftritte von Sportwettenanbietern beim FC Bayern München in Deutschland mit der Pokermarke free-bwin.com auftreten. Allerdings wird international mit dem Rekordmeister die Marke bwin beworben."

Quelle


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Ich sehe sie schon schäumen, die Heckmeckers und Herren Staatsmonopolisten. grins



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/10/2008 09:46

Hilferuf aus der Spielbank: Politik schaltet sich ein


BAD HARZBURG. Die Roulette-Kessel des Bad Harzburger Spielcasinos drehen nicht mehr rund, womöglich stehen sie sogar bald ganz still – und werden abgebaut. Darüber, ob Bad Harzburg dann wirklich eine überlebenswichtige Attraktion verlieren würde, streiten sich die lokalen Gelehrten. Auf alle Fälle aber hängt eine gehörige Portion Werbepotenzial an der Spielbank – und viele Arbeitsplätze in der Bank selbst sind in Gefahr. Aus diesem Grund sind die Entscheidungsträger in und um Bad Harzburg sehr hellhörig geworden, als jüngst Betriebsrat und Geschäftsleitung Alarm schlugen, weil es den Spielbanken schlecht geht.
Die beiden Harzburger Casino-Betriebsräte Wolfgang Eritt und Ulrich Peters haben dieser Tage nicht viele Gründe, sich zu freuen. Ihren Chefs brechen die Einnahmen weg und die einzige Möglichkeit, mit weniger Ausgaben gegenzusteuern, dürften nach derzeitigem Stand Personaleinsparungen sein. Landesweit sollen 120 von 460 Stellen abgebaut werden, 20 bis 50 davon womöglich in Bad Harzburg – von 70.
Bürgermeister Ralf Abrahms hat sich schon bei der Geschäftsleitung der Spielbank über die Lage erkundigt, und auch die Politik schenkt den Sorgen der Männer und Frauen an den Roulette-Kesseln Gehör. Und genau das scheint zurzeit ein Strohhalm zu sein, an den sich die Croupiers klammern können. Denn der Schlüssel für die Lösung zumindest einiger Probleme der Spielbanken dürften beim Land liegen.
Deshalb ist auch das Interesse, das die Landtagsabgeordneten Rudolf Götz (CDU) und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) unabhängig voneinander den Spielbankmitarbeitern entgegenbringen, für die so wichtig. Das Land könnte beispielsweise die Spielbankabgabe senken, derzeit müssen 70 Prozent der Einnahmen an den Fiskus abgeführt werden. Das Land hat auch den Glücksspielstaatsvertrag zu verantworten, der den Banken jedenfalls nach Ansicht von Peters und Eritt Probleme bereitet.

Quelle


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Auch mit einem Boykott der Spielbanken kann man Druck auf die Staatsmonopolisten ausüben. daumenhoch







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/10/2008 18:06

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Glücksspiel: Erst unentschieden, dann verloren, jetzt gewonnen

Nördlingen (hum) - Der türkischstämmige Deutsche aus Heubach, der in Nördlingen ein Wettbüro eingerichtet hatte, musste sich vor Gericht nicht anders gefühlt haben als bei seinen Wetten: Einmal ging das Verfahren wegen unerlaubten Glücksspiels unentschieden aus, einmal verlor er, letztendlich gewann er.

Es begann Anfang 2006: Der Mann eröffnete in Lizenz eines großen österreichischen Wettanbieters ein Wettbüro in der Baldinger Straße in Nördlingen, das Ordnungsamt hatte ihm einen Gewerbeschein dafür ausgestellt.

Das Landratsamt sah die Sache anders und sprach eine Untersagungsverfügung aus. Grund: In Bayern gelte das staatliche Glücksspielmonopol. Ein Fachanwalt erwirkte beim Bayerischen Verwaltungsgericht eine Aufhebung der damit verbundenen Zwangsmittelandrohung; laut Anwalt sei das Weiterführen des Wettbüros legal gewesen, solange das Verwaltungsgericht den Fall prüfe. Der Fall kam schließlich vor das Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser. Dort erwirkte der Fachanwalt eine Einstellung des Verfahrens, weil über das staatliche Glücksspielmonopol vor dem Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden war.

Blick auf Verfassungsgericht

Richterin Roser ermittelte noch weiter und kam zu der Erkenntnis, dass in ähnlichen Fällen kein Obergericht Auswirkungen auf die Kompetenz der Strafgerichte festgestellt hatte. Der Fall kam im April dieses Jahres erneut vor dem Nördlinger Amtsgericht zur Verhandlung; die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspieles zu einer Geldstrafe von 4500 Euro. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte vor dem Landgericht Augsburg in Berufung. Er hatte damit Erfolg und wurde von der höheren Instanz freigesprochen.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Bundesverfassungsgericht Vorschriften gegen Ausübung von Glücksspiel im März 2006 für verfassungswidrig erklärt habe, weil sie gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht überließ die Entscheidung über die Strafbarkeit im Einzelfall zwar den Strafgerichten; doch nach Auffassung des Oberlandesgerichtes München scheide eine Strafbarkeit des Glücksspiels in Bayern trotz des Staatsmonopols aus, soweit eine europarechtliche Erlaubnis vorliege, was vor allem für die sogenannten Oddset-Wetten gelte.

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/10/2008 17:36
Sehr geehrter Herr Repnik,

der VGH Baden-Württemberg hat als Staatsjustiz den Glücksspiel-
staatsvertrag, an den sich nicht mal Lotto hält, bestätigt.
Die Befürworter einer völligen Beschränkung des Glücksspiels
sind Ihren Worten gemäß ergo arge Schläger. Es herrscht nun
weiterhin Unfreiheit in diesem Bereich. Es wird allerhöchste Zeit,
dass der Fokus auf das nach wie vor vorhandene und sehr ärgerliche
Vollzugsdefizit bei der illegalen Lottowerbung rückt.

Der Igel wird gewinnen.

Hochachtungsvoll

Ein Nichtspielsüchtiger



...und nicht vergessen:

Machtgehabe kann süchtig machen!





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/10/2008 18:03
Urteilsgründe des OLG Karlsruhe liegen vor


Wie bereits im Juli berichtet, hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 11.07.2008 in einem von Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführten Strafverfahren die Anwendbarkeit von § 284 StGB für die grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung in dem Zeitraum der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.03.2006 gesetzten Übergangsfrist verneint.

Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe vor.

Das OLG Karlsruhe lässt die Anwendung von § 284 StGB aus verfassungsrechtlichen sowie aus europarechtlichen Gründen scheitern. Aus verfassungsrechtlicher Sicht verlangt das OLG Karlsruhe für den Eingriff in Art. 12 GG eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage. Alleine das tatsächliche Handeln von Behörden reiche dazu nicht aus. Das OLG Karlsruhe schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung (vgl. dazu Hanseatisches OLG) an. Weiterhin würde eine Bestrafung gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoßen. Danach hat der Gesetzgeber die Verpflichtung, die Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Dies könne nicht gegeben sein, weil das Bundesverfassungsgericht in der befristeten Übergangszeit die bisherige Rechtslage aus ordnungsrechtlicher Sicht nur mit der Maßgabe anwendbar beließ, dass damit begonnen werde, das bestehende Wettmonopol konsequent an der Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Wegen dieser besonderen Ausgestaltung der Fortgeltungsanordnung würde damit die Strafbarkeit des Verhaltens letztendlich von der Art und dem Grad der tatsächlichen Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die für die Durchführung des staatlichen Wettmonopols zuständigen örtlichen Verwaltungsbehörden im tatrelevanten Zeitraum abhängen. Eine solche Verknüpfung ist aber verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil nach § 103 Abs. 2 GG der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen für die Strafbarkeit zu bestimmen hat und die Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt übertragen darf.

Eine Bestrafung nach § 284 StGB scheidet aber auch aus europarechtlicher Sicht aus. Hier hat das OLG Karlsruhe neben den allgemein bekannten Argumenten wie folgt ausgeführt:

"Ob die seit dem Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 herausgebildete Verwaltungspraxis –entsprechende Feststellungen hierzu enthält das angefochtene Urteil nicht- den gleichgerichteten verfassungs- und europarechtlichen Zielvorgaben genügt, bedarf vorliegend keine Entscheidung, denn es fehlt jedenfalls für den verfahrensgegenständlichen Tatzeitraum über die Vorschrift des § 284 StGB hinaus an einer tragfähigen europarechtskonformen nationalen Rechtsgrundlage, welche dem Handeln der Verwaltungsbehörden eine gesetzliche Rechtfertigung verleihen könnte. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann allein eine etwaige EU-konforme Verwaltungspraxis als Rechtsgrundlage für den Eingriff in europarechtlich gewährte Grundfreiheiten nicht genügen. Eine bestehende Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit übergeordnetem EG-Recht kann vielmehr nur durch die Schaffung einer europarechtskonformen verbindlichen gesetzlichen Neuregelung beseitigt werden. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.10.1986, C-168/85 (Sammlung Rspr. EuGH 1986, S. 02945) hierzu ausgeführt:

"…. Die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit dem EWG-Vertrag lässt sich, auch soweit dieser unmittelbar anwendbar ist, letztendlich nur mit Hilfe verbindlichen innerstaatlichen Rechts ausräumen, das denselben rechtlichen Rang hat wie die zu ändernden Bestimmungen. Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Durchführung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten festgestellt hat, kann eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden…."

Ob und mit welchen Zielvorgaben die Bundesrepublik Deutschland eine aktive Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft angehen will, bedarf deshalb auch aus europäischer Sicht einer –jedenfalls im hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht vorliegenden- Entscheidung des Gesetzgebers und kann nicht den Verwaltungsbehörden überlassen bleiben; dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht nur eine ordnungsrechtliche Regelung getroffen, sondern damit auch eine strafrechtliche Sanktionierung verbunden werden soll, zumal an eine solche –wie ausgeführt- erhöhte Anforderungen bezüglich ihrer Gemeinschaftsverträglichkeit zu stellen sind (EuGH NJW 2007, 1515-Placanica)"


Diese Ausführungen haben gewaltige Konsequenzen. Erstmalig hat ein OLG festgestellt, dass das Sportwettenmonopol während der Übergangszeit wegen fehlender Gesetze gegen höherrangiges Europarecht verstoßen hat. Da der Glücksspielstaatsvertrag erst ab 01.01.2008 in Kraft getreten ist, konnte, wenn überhaupt, ein europarechtskonformer Zustand erst ab diesem Zeitpunkt entstehen. Dies hat zur Konsequenz, dass bereits aus dem formalen Umstand, dass zwischen dem 29.03.2006 und dem 31.12.2007 kein Gesetz vorhanden war, die Europarechtswidrigkeit feststeht. Auf die vielen anderen Argumente kommt es insofern gar nicht mehr an. Die praktische Konsequenz dieser Aussage ist die, dass nunmehr der Weg frei ist für massive Schadensersatzansprüche gegen die Länder bzw. die handelnden Städte, für Schäden, die den Betreibern sowie auch den im Ausland sitzenden Wettunternehmen durch deren geradezu inquisitorische Verfolgung und Vernichtung erlitten haben. Die verbrannte Erde, die einige handelnde Behörden auf diesem Gebiet hinterlassen haben, werden nunmehr die Steuerzahler teuer zu bezahlen haben.

Die Entscheidung ist im Volltext auf der Homepage www.vewu.de veröffentlicht.


Kontakt:
Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand vewu e.V.
An der Raumfabrik 32
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/11/2008 15:27
Glücksspiel

Nichts geht mehr


Die Spielbank Hamburg meldete vor einigen Tagen, ihr Umsatz sei im Vergleich zum vergangenen Jahr um 20 Prozent geschrumpft. Miserable Zahlen veröffentlichte auch der Branchenverband der Casinos im Land, die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft: Ihr Erlös sei von Januar bis September um 21 Prozent gefallen. Wie muss man das verstehen? Gelangt der Casino-Kapitalismus an sein Ende?

Die Spielbanken in Niedersachsen wollen ein Viertel ihrer 460 Arbeitsplätze streichen. In Sachsen-Anhalt verhinderte das Land schon vor Monaten den Zusammenbruch der staatseigenen Spielbank mit einer Million Euro aus der Staatskasse. Ob die Nothilfe reichen wird, weiß man zur Stunde noch nicht.

Am Wochenende kam dann noch eine schlechte Nachricht aus Dresden: Sachsens Spielbanken erwarten bis zum Jahresende 40 Prozent weniger Umsatz, berichtet die Freie Presse. Grund: Die Kundschaft bleibt weg.

Fusionieren die Casinos in Sachsen mit denen an der Saar, so wie die Landesbanken beider Länder? Schnürt Ministerpräsident Stanislaw Tillich ein Rettungspaket für Zockerhäuser?

Altlinke, die nun die Verantwortung einmal mehr auf den Markt schieben, liegen möglicherweise falsch. Der Staat selbst sei schuld, sagen die Casinobetreiber. Er traktiere sie mit Regeln, die den Gästen die Lust am Spiel gründlich verleideten. Das Rauchverbot! Die strengen Einlasskontrollen zum Kampf gegen die Spielsucht! Das Geldwäschegesetz! Die Konkurrenz der Spielhallen, die jeden an ihre Automaten ließen, der volljährig sei! Ganz zu schweigen von den Gewinnspielen im Fernsehen und im Internet, die eine unzulässige Konkurrenz darstellten.

Fangen wir mit Letzterem an: In Deutschland ist das Glücksspiel im Netz verboten. Den Aufschwung des Online-Pokerns hat das aber nicht verhindern können. Ist es vielleicht wie bei den riskanten Transaktionen mancher Fondsmanager, kümmern sich die Behörden nicht genug?
( Anm.: Sogar die Behörden bemerken den Schwachsinn des Glücksspielstaatsvertrags und lassen die Finger davon )

Das Netz zieht Spielernaturen unwiderstehlich an. Hier kann man viel Geld gewinnen – und auch verlieren. Das virtuelle Casino bietet zudem Möglichkeiten, dies es im realen Casino nicht gibt: Man kann an mehreren Tischen zugleich dabei sein. »Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, abzusahnen«, sagt eine Spielerin aus Hamburg, die eine Weile ganz erfolgreich war und sogar von ihren Gewinnen lebte.

Die Casinos fürchten das Internet nicht so sehr wie die Spielhallen

Computerprogramme analysieren die Spielzüge der Gegner und helfen, den Überblick zu bewahren, wenn man an bis zu zehn Tischen dabei ist und jeweils zigtausend Dollar setzt. Wer klug und kühlen Kopfes spielt, braucht keinen Bürojob mehr. »Aber der Kick beim Pokern geht ziemlich an die Substanz«, sagt die Spielerin, die sich inzwischen aus dem riskanten Geschäft verabschiedet hat und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Auch diese Reaktion erinnert an die Katerstimmung an der Börse.

Mehr als das Internet fürchten die Spielbanken Konkurrenz von anderer Seite. Es geht ihnen um das Geschäft mit Spielautomaten – nur mit denen sei noch Geld zu verdienen. Black Jack, Poker, Roulette, Baccara? Seien gut fürs Ansehen und in Agentenfilmen, aber nicht für die Bilanz. »Ein Zuschussgeschäft«, sagt eine Branchensprecherin. 80 Prozent des Umsatzes erzielen die Casinos mit Glücksspielautomaten. Ähnliche Automaten stehen in den Spielhallen, obgleich die Maschinen dort anderen Prinzipien folgen und deshalb »Geldspielautomaten« heißen müssen.

Der Staat hat vor zwei Jahren bestimmt, Geldspielautomaten nach neuen Regeln zu programmieren. Seither verdrängen »videobasierte Geräte« die guten alten Daddelmaschinen. Die Neuen bieten »20 und mehr dreidimensionale Spiele mit sehr intensiven Handlungserlebnissen« und sprechen deshalb »ein breiteres Publikum an« – so formuliert es der Verband der Deutschen Automatenindustrie, der die Fabrikanten vertritt. Seit es die neuen Geräte gibt, wächst die Zahl der Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen steil, ebenso der Umsatz ihrer Her- und Aufsteller. Der Casino-Kapitalismus blüht, nur eben nicht in den Casinos.

Die Casinos fühlen sich benachteiligt: Der Staat möge es richten. Er soll den Spielhallen ähnlich strenge Einlasskontrollen abverlangen wie den Spielbanken. Immerhin gehe es auch um den Kampf gegen die Abhängigkeit. Forscher bestätigen das: Die meisten Spielsüchtigen, sagt Tilman Becker, Direktor der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, hängen in den Daddelhallen. Die ungleichen Kontrollen seien »nicht nachvollziehbar«. Die Gegenseite führt an, dass die Hallen, anders als Casinos, die Einsätze der Spieler begrenzen, ihnen stündliche Zwangspausen verordnen und die Nummer eines Beratungstelefons an jede Spielmaschine kleben. Wenn alles Geld weg ist, mahnt sie: Ruf mal wieder an!

Quelle


Zitat
Die Gegenseite führt an, dass die Hallen, anders als Casinos, die Einsätze der Spieler begrenzen, ihnen stündliche Zwangspausen verordnen und die Nummer eines Beratungstelefons an jede Spielmaschine kleben. Wenn alles Geld weg ist, mahnt sie: Ruf mal wieder an!


Was für ein hohles Gequatsche. Abhängen und verschrotten, diese vom Staat geförderten Drecksbüchsen! mad




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/11/2008 18:10
Nochmals: Die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in Sachen Liga Portuguesa (Rechtssache C-42/07)


Nach der ausführlichen Stellungnahme von Hecker (isa-casinos v. 13.11.2008) scheint es erforderlich, jedenfalls einen entscheidenden, nachfolgend wiedergegebenen Aspekt der Schlussanträge nochmals aufzuarbeiten:

"Da die Festlegung des Schutzniveaus in Bezug auf die Gefahren der Glücks- und Geldspiele im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, darf ein Mitgliedstaat für unterschiedliche Spiele unterschiedliche Betriebsweisen vorsehen. Die staatliche Lotterie, die Pferdewetten, die Casinospiele und die Geldspielautomaten können aufgrund des Ortes, an dem sie zugänglich sind, aufgrund ihrer Funktionsweise und aufgrund der Öffentlichkeit, an die sie sich wenden, jeweils unterschiedliche Spiele darstellen, und zwar je nach der Kultur des einzelnen Landes." (Rn. 305).&#8232;&#8232;"

Ein Mitgliedstaat darf daher für jede dieser Arten von Spiele unterschiedliche und mehr oder weniger einschränkende Organisationsformen vorsehen." (Rn. 306).

Aus diesen Ausführungen zieht Hecker nachfolgenden Schluss:

"Folgt der Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwalts, so ist damit klargestellt, dass...
- eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Glücksspielarten kein Verstoß gegen das Gebot einer kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik darstellt."
vogel

Dies ist jedoch zweifelhaft.

Die Ausführungen des Generalanwalts zu diesem Punkt sind nicht neu, sondern Teil ständiger Rechtssprechung des EUGH, soweit sie die Festlegung des Schutzniveaus betreffen ( Schindler C-275/92, Rn. 61, Zenatti C-67/98, Rn. 33, Läärä C-124/97, Rn. 36, Gambelli C-243/01, Rn. 63).

Allerdings ist der zitierten Rechtsprechung zu entnehmen, dass diese Niveaubestimmung im Ermessen, nicht etwa im Belieben der Mitgliedstaaten liegt. So hat der EUGH in Sachen Zanetti (Rn 33)ausgeführt, dass es den staatlichen Stellen obliege "zu beurteilen, ob es im Rahmen des verfolgten Zieles notwendig ist, Tätigkeiten dieser Art zu verbieten oder zu beschränken." Weiter wird ausgeführt (Rn. 34), dass die Notwendigkeit der Schutzregelungen " allein auf die von den nationalen Stellen des betroffenen Mitgliedsstaats verfolgten Ziele...zu beurteilen sind."

Erklärtes Ziel des seit dem 01.01.2008 geltenden Glückspielstaatsvertrages ist es nach dessen § 1Nr. 1, das Entstehen von Glückspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.

Die staatlichen Stellen haben hiernach also bei Ausübung des Ermessens dieses Ziel zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Ermessensfehlern als Ausfluss der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Beachtung dieses Grundsatzes stellt der Generalanwalt selbst durch Verweis auf das Urteil des EUGH C-262/02 Kommission gegen Frankreich heraus (Rn. 306).

Hieraus ergibt sich auch das Erfordernis der Einhaltung der Denkgesetze, der Logik und Erfahrung. daumenhoch

Es darf wohl als unstreitig angesehen werden, dass insbesondere Automatenspiele erheblich suchtgefährdender sind als diejenigen Glückspiele, welche den Regelungen des Glückspielstaatsvertrages unterworfen sind. Insoweit kann man derzeit von einer wissenschaftlich gesicherten Erfahrung ausgehen. Dennoch wurden erstere aus dem Regelungsbereich des Glückspielstaatsvertrages nicht nur ausgeklammert, sondern im Gegenteil noch liberalisiert (Vgl. Änderung der Spieleverordnung in den §§ 3 und 13, BGBl. I, 2006, S. 280), wie bereits das VG Stuttgart in seinem Vorlagebeschluss vom 24.07.2007 feststellte.

Es kann also festgehalten werden, dass ein Teil der Glückspiele monopolisiert, an anderer, ersichtlich suchtgefährdenderer hingegen liberalisiert wurde.

Weshalb dies so ist, weshalb also in Ansehung des für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Zieles der Suchtbekämpfung suchtgefährdendere Glückspielbereiche liberalisiert werden, mithin eine Darstellung der sachlichen (und damit ermessensfehlerfreien ) und für die offensichtlich unterschiedliche Bestimmung des Schutzniveaus maßgeblichen Gründe ist bislang von keiner Stelle gegeben worden.

Diese Problematik war bereits vor Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages auch dem Gesetzgeber bekannt. Schon der wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Umdruck 16/2460) stellte mit Gutachten vom 12.10.2007 fest:

"Die Frage (ob ein kohärentes und systematisches Regelungssystem vorliege) kann jedoch vorliegend dahinstehen, da jedenfalls eine sektorale Regelungsstrategie, die zentrale suchtrelevante Bereiche mit nachweislich erheblichem Gefährdungspotential ausklammert, letztlich als willkürlich anzusehen ist und die Vorgaben des EUGH missachtet."

Weiter heißt es dort:

"Dadurch setzt der Gesetzgeber sich in Widerspruch zu seinem Regelungsziel und gerät in Kollision mit dem auch im Gemeinschaftsrecht geltenden Willkürverbot".

Damit dürfte der oben zitierten Schlussfolgerung Heckers allenfalls unter folgender Modifizierung zu folgen sein:

"Folgt der Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwalts, so ist damit klargestellt, dass...
- eine unterschiedliche ermessensgerechte Behandlung der verschiedenen Glücksspielarten kein Verstoß gegen das Gebot einer kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik darstellt."


Ob dem tatsächlich unter Berücksichtigung der genannten Aspekte so ist, darf bezweifelt werden.


Kontakt:
Bender & Menken Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Ralf Bender [Linked Image]
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Tel: +49 203 / 449629 0
Fax: +49 203 / 449629 20
E-Mail: bender@bender-menken.de


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Da Herr Hecker von den Staatsmonopolisten bezahlt wird, ist ihm
offenbar jegliches Rechtsempfinden abhanden gekommen.

Für mich leitet sich Recht aus Gerechtigkeit ab.

Dieses Niveau kann aber nicht immer in Gesetzen von verfilzten
Parlamenten in unseren Bundesländern erreicht werden, die den
Glücksspielstaatsvertrag zusammengemurkst und bislang nicht
der dringend notwendigen Überarbeitung unterworfen haben. bloed2





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/11/2008 23:53
US Finanzministerium und US Notenbank veröffentlichen UIGEA Regelungen


Haley Hintze

Im Rahmen einer heftig diskutierten Vorgehensweise haben das US Finanzministerium und die US Notenbank in den letzten Tagen der Bush-Regierung die gesetzlichen Regelungen und Abläufe zur Umsetzung des Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) veröffentlicht.

Die Regulierungen sollen am 19.Januar 2009 in Kraft treten, also einen Tag bevor der gewählte Präsident Barak Obama sein neues Amt antritt. Grundsätzlich steht in den Regulierungen, daß den Finanzinstituten in den USA eine Sorgfaltspflicht auferlegt wird, welche die Institute dazu verpflichtet Transaktionen von Spielern zu Online Glücksspielseiten zu blockieren. Poker wird wie erwartet dabei keine Ausnahme darstellen, obwohl einige dutzend Pokerspieler bei der Erstellung der UIGEA darauf gedrängt hatten, daß Poker von den Regelungen nicht betroffen werden sollte. Banken und alle anderen betroffenen Finanzinstitute müssen die Forderungen der neuen Regelung bis zum 01.12.2009 umsetzen.

Das dümmliche, 66-Seiten umfassende Dokument kann vielseitig interpretiert werden und bietet keine genauen Definitionen, die ersten 50 Seiten bestehen aus erklärenden Definitionen, nur die verbleibenden 16 Seiten bestehen aus den eigentlichen Regelungen. Ein Beispiel dafür ist die Erklärung des Unterschiedes "abhängig vom Glücksfaktor" und "überwiegend abhängig vom Glücksfaktor", wobei diese nicht nachvollziehbare Definition die Grundlage dafür bildet, daß das Finanzministerium entschieden hat, daß Poker und einige andere Skill-Games ebenfalls durch dieses Gesetz betroffen werden. Die schon vorher beschlossenen Ausnahmen für Pferderennen und virtuelle Sport-Ligas bleiben weiterhin erhalten.

Obwohl der eigentliche Text der Regelungen im Moment gerade erst von Branchenexperten geprüft wird, werden einige Punkte jedoch schon beim ersten Durchlesen klar. Zu diesen Punkten gehören unter anderem folgende Aussagen:

Die Blockierung von Transaktionen durch den UIGEA bezieht sich nur auf eine Richtung, nämlich Einzahlungen von Spielern auf Online Glücksspielseiten. Zahlungen – wie z.B. Auszahlungen von einer Online Glücksspielseite an Spieler, werden nicht blockiert. Diese Differenzierung wurde vorgenommen, damit Online Seiten nicht auf die Idee kommen die Einlagen der Spieler zurück zu halten.

Der Begriff "Unlawful Internet gambling" wird in der Regelung erneut nicht definiert; das Dokument verweist hier auf die einzelnen staatlichen Regelungen und die Gesetze, welche sich auf Online Gambling beziehen. Wichtiger in diesem Bezug ist allerdings die Tatsache, daß aufgrund der Regelungen Glücksspiel im Internet zur staatlichen Angelegenheit erklärt wird. Also so etwas ähnliches, wie der Versuch des Staates Kentucky Glücksspiel Internetdomains zu beschlagnahmen, welche ihrer Meinung nach in Konkurrenz mit Kentucky's Pferderennen Industrie stehen.

In den Regelungen steht: "Wir glauben, daß die Regelungen des Gesetzes nur auf Transaktionen anwendbar sind, welche nach geltenden US-Gesetzen (Staat oder Land) als rechtswidrig definiert wurden. Die Definition des Gesetzes im Bezug auf 'unlawful Internet gambling' sagt aus, daß eine Wette oder ein Einsatz dann ungesetzlich ist, wenn es in dem Land/Staat in welchen die Wette bzw. der Einsatz gemacht wurden, per Gesetz rechtswidrig ist dies zu tun".

Bedingt durch die Regelungen werden die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung des UIGEA die vorherige Planung enorm übersteigen und könnten bei dem einen oder anderen kleineren Finanzinstitut zur Pleite führen. Die Kosten werden mit 1 Millionen Mann/Stunden beziffert und 88 Millionen Dollar zusätzliche Kosten werden, obwohl diese Kosten zukünftig auch ganz schnell auf weit über 100.000.000 Dollar steigen können.

Abwickler von Internetzahlungsverkehr, wie z.B. Western Union werden eine Freistellung für Zahlungen erhalten, welche direkt von ihren Büros gemacht werden; die veröffentlichten Regelungen verbieten aber Zahlungen an Online Glücksspielseiten durch solche Unternehmen.

Aufrufe von Offiziellen, wie z.B. dem Abgeordneten Barney Frank, die UIGEA verständlich zu formulieren, wurden nicht beachtet. Eine Passage geht allerdings kurz auf die Bedenken von Frank ein, welcher sagte, daß die Umsetzung dem amerikanischen Bankensystem untragbare Lasten aufbürden würden. Dort wird gesagt, daß die Ersparnis durch das Wegfallen dieser Transaktionen die entstehenden Kosten mehr als Abdecken würde. Es wird außerdem behauptet, daß durch dieses Gesetz der Schutz von Minderjährigen und von Spielsüchtigen gewährleistet wäre.

Die Reaktionen nach Veröffentlichung der Regelungen waren sehr unterschiedlich, hunderte von Quellen hatten sich mit der Story in den ersten Stunden nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des US Finanzministeriums beschäftigt. Die US-Abgeordnete Shelley Berkley (D-NV) eine ausgesprochene Kritikerin des UIGEA, sagte lt. der Las Vegas Sun folgendes:" Die Regelungen bürden unserem Finanzsystem unnötige Lasten auf und das nur weil das Bankensystem hier in eine Position gedrängt wird, in welcher es gezwungen ist, staatliche Verordnungen durchzusetzen. Anstatt die Situation zu verbessern, sorgen diese Regelungen nur für weiteres Chaos, unnötige Aufregung und unnötige Kosten für alle Betroffenen. Ich bin entsetzt darüber, daß unsere Nation in Zeiten, in welchen sie mit der schwierigsten Finanzkrise seit den 70ern zu kämpfen hat, durch ein Bush Gesetz in eine Situation gebracht wird in welcher unserem sowieso angeschlagenen Finanzsystem noch weitere unnötige Kosten entstehen".

Die in Washington D.C. ansässige Poker Player's Alliance hat ein Statement veröffentlicht, in welchem sie die endgültige Fassung der Regelungen verurteilt, hat aber noch keine Angaben über ihre zukünftige Pläne gemacht. Der PPA Vorsitzende Alfonse D'Amato sagte:" Die PPA bleibt optimistisch, daß die neue Regierung und der neue Kongress den Misserfolg der UIGEA erkennen werden und im neuen Jahr kurzfristig entsprechende Schritte einleiten werden um dieses unsinnige Gesetz außer Kraft zu setzen".


Quelle: https://de.pokernews.com/



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/11/2008 18:36

Der Spielsüchtige des Tages:



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Verspekuliert? Der Großindustrielle Adolf Merckle




Börse

Merckle soll sich mit VW-Aktie verspekuliert haben

17. November 2008, 13:47 Uhr

Er gehört zu den reichsten Menschen Deutschlands: Adolf Merckle kontrolliert Unternehmen wie Ratiopharm, Kässbohrer und Heidelberg Cement. Nun ist sein Imperium bedroht. Laut Medienberichten soll er sich mit der VW-Aktie verhoben haben – und nun in Verhandlungen über einen Notkredit stehen.

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft von Adolf Merckle, einer der reichsten Männer Deutschlands, soll wegen Fehlspekulationen mit VW-Aktien so sehr in Schieflage geraten sein, dass sie das gesamte Familienimperium gefährden könnte.

Die Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet, eine Gruppe von mehr als drei Dutzend Banken verhandle über einen Kredit für Merckles VEM Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Dresden. Das bestätigte Merckles Sohn Ludwig der "FAZ": „Wir stehen mit den Banken in Verhandlungen zur Stabilisierung der Situation. Diese Verhandlungen sind weit fortgeschritten.“

Gelinge es nicht, diesen Kredit zusammenzustellen, könnte das möglicherweise Folgen für das gesamte Imperium aus 30 Firmen in fast allen Wirtschaftsbereichen haben. Zu Merckles Firmen gehören etwa Deutschlands größter Zementhersteller HeidelbergCement und der Arzneimittelproduzent Ratiopharm. Nach Informationen von Südwest-Presse und Stuttgarter Zeitung steht Ratiopharm auch schon zum Verkauf. Forbes führt Merckle mit einem Vermögen von mehr als sieben Mrd. Euro auf Platz 94 der reichsten Menschen der Welt. Die ganze Familie wird auf mehr als zehn Mrd. Euro Vermögen geschätzt.

Bloomberg beruft sich bei seinen Aussagen auf drei "mit der Situation vertraute Personen", die aus Gründen des Vertrauensschutzes anonym bleiben wollten. Die kreditgebenden Geldhäuser, zu denen die Deutsche Bank und die Commerzbank gehören, sollen ein Stillhalteabkommen geschlossen haben und darauf verzichten, fällige Kredite einzutreiben. Anfang dieser Woche solle ein Brückenkredit den möglichen Kollaps der Gesellschaft abwenden.

Ob die Probleme tatsächlich auf Fehlspekulationen mit VW-Aktien zurückzuführen sind, ist umstritten. Firmennahe Quellen berichten, die Merckle-Gesellschaft HeidelbergCement sei in Schwierigkeiten, weil sie sich durch die Übernahme eines britischen Konkurrenten verhoben habe und die Banken beim Umschulden der Verbindlichkeiten in Höhe von zwölf Mrd. Euro ungnädig seien. Beides hätte die Folge, dass Merckle anderweitig Geld beschaffen müsste. Und der Verkauf des erfolgreichen Herstellers von Nachahmermedikamenten Ratiopharm könnte nach Brancheninformationen rund fünf Mrd. Euro bringen.

Als Käufer werden den Zeitungsberichten zufolge die israelische Teva-Gruppe und der französische Pharmakonzern Sanofi-Aventis gehandelt. Die Prüfung des Verkaufsantrags für Ratiopharm soll bereits vergeben worden sein. Ratiopharm hat 5400 Mitarbeiter.

Die Gerüchte wurden offiziell weder bestätigt noch dementiert. Ein Ratiopharm-Sprecher sagte: "Tatsache ist, dass der Geschäftsführung keine Entscheidung der Gesellschafter vorliegt." HeidelbergCement wollte die Spekulationen nicht kommentieren. Der Senior des Familienclans, Adolf Merckle, ist ebenfalls schweigsam: "Sie werden verstehen, wenn ich im Moment keine Stellungnahme dazu abgeben kann", sagte er der FAZ.

Quelle mit vielen Kommentaren


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Genau das meinte ich weiter oben mit der galaktischen Unverhältnismäßigkeit
in Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag.

Von diesem schwachsinnigen Gesetz wird ein Euro Einsatz bei einem
privaten Buchmacher mit Strafe bedroht - während Großzocker Adolf
völlig legal über eine Milliarde € versenken darf. rolleye

Als Krönung des Ganzen wurde Großzocker Adolf nun beim Land Baden-Württemberg
wegen einer Bürgschaft vorstellig. bloed2

Wenn`s nicht so sadsmilie wäre, müßte man laughing .


Das ist Deutschland. fahne



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/11/2008 22:02

Spielsucht: Grüne Vorschläge für wirksame Prävention


Zu unserem Antrag zur Prävention gegen Glücksspielsucht erklärt Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:

Etwa 250.000 Menschen in Deutschland sind spielsüchtig. Sie sind durch ihre Sucht in der Regel hoch verschuldet. Häufig verlieren sie ihre Wohnung oder ihren Arbeitsplatz. Ein großer Teil der Abhängigen ist suizidgefährdet. Die Familien vieler Süchtiger zerbrechen an diesen Belastungen. 80 Prozent der Spielsüchtigen sind durch Spielautomaten erkrankt, die in ganz Deutschland in großer Zahl in Kneipen und Spielhallen stehen. Für diese Geräte ist – im Gegensatz zu anderen Glücksspielen – der Bund zuständig.

In unserem Antrag (BT-Drs. 16/10878) fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Sie muss die Geschwindigkeit der Spiele verringern und hohe finanzielle Verluste ebenso wie Spielanreize und Manipulationsmöglichkeiten unmöglich machen. Zudem sollten die Geräte zukünftig nicht mehr in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, weil hier Zugangskontrollen für Jugendliche und gesperrte Spieler nicht möglich sind.

Die Bundesregierung ist von hübschen Tagungen abgesehen bei der Prävention gegen Glücksspielsucht bislang weitgehend tatenlos geblieben. Zwar wurde 2006 die Spielverordnung geändert. Diese war aber eher wie ein Geschenk an die Spielautomatenbranche.

Der Spielautomatenbranche ist es augenscheinlich bislang gelungen, unangenehme Debatten über die gesellschaftlichen Folgen der von ihr angebotenen Produkte zu verhindern und die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Spielautoamten in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Quelle: Gruene-Bundestag.de



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Warum die Büchsen nicht gleich komplett verbieten? warum

Das wäre konsequent und würde belegen, dass es der Staat
mit der Bekämpfung der Spielsucht ernst meint.


Aber so verlange ich die gleiche Inkonsequenz bei Sportwetten für Nichtspielsüchtige. grins aetsch



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/11/2008 12:48
Schwerer Rückschlag für das deutsche Sportwettmonopol: Stellungnahme der Europäischen Kommission gegenüber dem EuGH im schleswig-holsteinischen Vorlageverfahren


Die Europäische Kommission hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Schreiben vom 19.5.2008 mit dankenswerter Klarheit in dem beim EuGH vorliegenden deutschen Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-46/08 Stellung bezogen. Die von ihr dem EuGH empfohlenen Antworten auf die Vorlagefragen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bestätigen auf ganzer Linie die von zahlreichen Rechtsgutachten und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen erhobenen gemeinschaftsrechtlichen Beanstandungen gegen die Regelungen des Glückspielstaatsvertrages. Von den Ländern und ihren Rechtsvertretern zeitweise gestreute Mutmaßungen über eine vermeintlich unterschiedliche Rechtsposition zwischen dem Wettbewerbskommissar McCreevy (GD Markt) und dem Juristischen Dienst erweisen sich als haltlos. Dem EuGH wird im praktischen Ergebnis die Verwerfung der Monopolregelungen des Glückspielstaatsvertrages zumindest für den Wettbereich nahegelegt.

Die Kommission positioniert sich vor allem zur Frage der Gesamtkohärenz erstmals in einer Weise, die für Deutungen keinen Spielraum mehr lässt. Bislang waren die Ländervertreter noch bemüht, die Ausführungen des Juristischen Dienstes vom 10.12.2007 in den Giessener und Stuttgarter Vorabentscheidungsverfahren in eine Ablehnung der Gesamtkohärenz umzudeuten. Hierzu im Widerspruch stehende Aussagen der Europäischen Kommission wurden übergangen. Die jetzt vorliegende Kommissionsstellungnahme zieht einen Schlussstrich unter solche Versuche:

Die Kommission bekräftigt wie zuvor die Notwendigkeit einer sektoralen Betrachtungsweise im Glücksspielsektor (Rn. 30). Verschiedene Spiele sind je nach Spielform und Beschränkung nach Maßgabe der jeweiligen Zielsetzung des Gesetzgebers zu beurteilen (Rn. 30). Das ist aber – wie vom Unterzeichner stets hervorgehoben - nur der erste Schritt der Prüfung. Soweit die gesetzliche Regulierung für unterschiedliche Bereiche des Glückspiels wie in Deutschland einheitliche Ziele der Spielsuchtbekämpfung verfolgt, wie Bund und Länder dies für alle Glückspielbereiche für sich in Anspruch nehmen und gegenüber der Europäischen Kommission geltend machen, muss dabei zusätzlich die Behandlung dieser Glückspielformen miteinander verglichen werden (Rn. 32). Es schließt sich also an die sektorale Betrachtung eine Untersuchung der Gesamtkohärenz an, bei der sich die Behandlung der verschiedenen Glückspielbereiche als mit den verfolgten Zielsetzungen kompatibel erweisen muss. Diese Klarstellung wirkt in der Rechtsprechung vereinzelt anklingenden Tendenzen entgegen, sektorale Betrachtung und Gesamtkohärenz alternativ zu verstehen (z.B. Niedersächsisches OVG, B. v. 8.7.08 – 11 MC 489/07 -).

Entscheidend für diese Beurteilung der deutschen Rechtslage auf Gesamtkohärenz ist nach Auffassung der Europäischen Kommission der Umstand, dass von Pferdewetten, Glücksspielautomaten, Online-Spielbanken "die gleiche oder eine höhere Gefahr der Spielsucht ausgeht" (Rn. 34). Zu Recht betont die Kommission, dass Pferdewetten zu den Sportwetten gehören. Sie weist sodann in Bezug auf Pferdewetten und Automaten nach, dass insoweit trotz des gleichen oder höheren Spielsuchtpotentials geringere Beschränkungen gelten. Unter ergänzendem Hinweis auf die dementsprechenden EFTA-Entscheidungen vom 14.03.2007, Rs. E-1/06 und 30.05.2007, Rs. E-3/06 in Sachen Esa / Nordwegen und Ladbrokes leitet die Kommission aus alledem als klare Entscheidungsempfehlung für den EuGH her:

"Art. 49 EG ist dahingehend auszulegen, dass ein mit der Bekämpfung von Spielsuchtgefahr begründetes innerstaatliches faktisches Monopol hinsichtlich der Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien (mit nicht nur geringem Gefährdungspotential) nicht die in der Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und Systematik erfüllt, wenn in diesem Mitgliedsstaat gleichzeitig andere Glücksspiele mit einem nachgewiesenen höheren Suchtgefährdungspotential von privaten Dienstleistungserbringern erbracht werden dürfen."

Ebenso deutlich vertritt sie zu der Vorlagefrage nach der Anerkennung EU-ausländischer Erlaubnisse den Rechtsstandpunkt, dass ein präventiver Erlaubnisvorbehalt transparente Erteilungsvoraussetzungen ("leicht zugängliche Verfahrensregelungen") enthalten und eine "objektive und unparteiliche" Behandlung "innerhalb angemessener Frist" garantieren müsse (Rn. 42). Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Entscheidungsermessen und die sonstigen Erlaubniserteilungsvoraussetzungen sind danach nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Hilfreich ist weiter – etwa für Fragen der Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeit -, dass die Kommission bestätigt, dass die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung des Monopolsystems nicht einfach von der Frage der Anwendbarkeit des präventiven Erlaubnisvorbehaltes abgekoppelt werden darf, wie das einzelne Verwaltungsgerichte versucht haben. Wenn das Sportwettenmonopol mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, kann dem Veranstalter oder Vermittler diese Vorschrift oder die Strafvorschrift schlicht nicht entgegengehalten werden. Das gehört an sich zu den geläufigen Konsequenzen des Anwendungsvorrangs und hätte spätestens nach dem Gambelli-Urteil oder Placanica-Urteil eine Selbstverständlichkeit sein müssen, die aber leider - aus welchen Gründen auch immer – selbst bei Gerichten mitunter missachtet wird.

Hervorzuheben ist ferner, dass auch der Juristische Dienst der Kommission sich in seiner Stellungnahme klar zur Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Internetübergangsregelung bekennt (Rn. 44 – 48). Das entspricht den Beanstandungen der Kommission im Notifizierungsverfahren, über die sich die Länder hinweggesetzt haben, und ist auch im Hinblick auf die spätere Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik nur konsequent. Es ist hier gleichwohl hervorzuheben, weil auch insoweit zum Teil gemunkelt wurde, der Markt und Juristischer Dienst seien sich nicht einig.

Die Europäische Kommission arbeitet schließlich aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH heraus, dass der Schutz der Dienstleistungsfreiheit auch Anwendung finden müsse, wenn in dem Mitgliedsstaat, aus dem heraus Glücksspiele angeboten werden, die betreffenden Tätigkeiten nicht erbracht werden dürfen.

Natürlich muss dies alles nicht bedeuten, dass der Europäische Gerichtshof der Kommission folgt. Immerhin ist dies in der Vergangenheit jedoch überwiegend der Fall gewesen. Ob es aus rechtsstaatlicher Sicht glücklich ist, trotz der Vorlagen an den EuGH die Rechtslage ohne weiteres als gemeinschaftsrechtskonform zu bezeichnen, wie das von Seiten einzelner Verwaltungsgerichte oder Verwaltungsrichter nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags geschehen ist, mag trefflich bezweifelt werden. Dem Respekt vor dem Europäischen Gerichtshof, dem die entsprechenden Vorlagenfragen zur Entscheidung vorliegen, und dem öffentlich geäußerten Rechtsstandpunkt der Europäischen Kommission dürfte es entsprechen, die Rechtslage als offen anzusehen.

Die Rechtsunsicherheit in Deutschland hält damit voraussichtlich bis zur Entscheidung über die deutschen Vorabentscheidungsverfahren an. Mit einer Entscheidung in diesen Verfahren ist vor der zweiten Jahreshälfte nächsten Jahres leider nicht zu rechnen.


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Dadididum, die Kommission geht um. grins


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/11/2008 17:44
Niederländische Beamte streiten über die Legalität von Online Glücksspiel


Von Haley Hintze

Die Bemühungen des holländischen Justizministeriums ein Gesetz im UIGEA Stil zum Verbot von nicht staatlichen Glücksspielen einzuführen stießen auf heftige Opposition durch die holländische Bankenbranche, welche kein Interesse an einem Gesetzespaket hat, welches nach ihrer Ansicht lästig und undurchführbar ist.

Das Online Gambling Gesetz des holländischen Justizminister's Ernst Ballin, welches er am Anfang des Jahres 2008 vorstellte, wurde in dieser Woche durch eine offizielle Erklärung der Netherlands Banker Association (NVB) heftig kritisiert. Die NVB erklärte, daß Ballin's Plan finanzielle Transaktionen zu anderen Online Glücksspielunternehmen einzuschränken, weder durchführbar, noch legal nach holländischem Recht wäre.

Ballin ist Anführer eines Teils der holländischen Regierung, welche Holland zum exklusiven Online Glücksspiel Anbieter für alle Einwohner von Holland machen möchte. Am Anfang dieses Jahres gab es zu diesem Thema im holländischen Senat eine heftige Debatte und es wurde erwogen den vom Staat betriebenen holländischen Casinos eine exklusive Lizenz zu erteilen, obwohl die Regelung gegen geltendes EU-Recht verstoßen hätte und die Umsetzbarkeit sehr zweifelhaft wäre, was auch von den Offiziellen des holländischen Bankenverbandes in ihrem Statement angeführt wurde.

Ballin hat außerdem versucht die Resultate einer Untersuchung des holländischen Professors Ben van der Genugten zu widerlegen, welcher in einer im letzten Monat veröffentlichten Studie die Skill Elemente von Poker in ihrer Gewichtung zuordnete. Ballin widerspricht den Ergebnissen des Professors (welcher bei der Entwicklung von Standards für die Klassifizierung von Glücksspielen in Holland mitgearbeitet hatte) und sagt das Poker nach holländischem Recht ein Glückspiel wäre und die vielen Aufrufe zur Re-Klassifizierung von Poker daran nichts ändern.

Die letzte heftige Diskussion entstand, weil Ballin kontinuierlich versucht Druck auszuüben, um die Kontrolle über das - wie Ballin sich ausdrückt - illegale Online Gambling zu erhalten. Er rief dazu auf die Online Gambling Seiten durch die holländischen Internet Service Provider zu blockieren. Als Basis für die Blockierung sollte eine von der Regierung erstellte Black-List dienen. Im Rahmen der Einwände durch den NVB, sagte der Sprecher des Bankenverbandes Michael Noordermeer:" Der Minister möchte uns zum verlängerten Arm des Gesetzes machen, aber das kann auf keinen Fall unsere Aufgabe sein". Außerdem führte er an, daß nach holländischem Recht der Justizminister keine rechtlichen Aktionen initiieren, sondern nur Ratschläge zur Vorbeugung erteilen darf. Ballin antwortete, daß die Banken kein Mitspracherecht bei der Durchsetzung von holländischen Gesetzen hätten. Diese Angelegenheit wird weiterhin von unterschiedlichen Stellen der holländischen Regierung kritisch beobachtet.

Quelle: https://de.pokernews.com




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/11/2008 17:50

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Online-Zockerei soll erlaubt werden

Eine Aufhebung des Verbots von Internet-Glücksspielen in der Schweiz muss nach Ansicht von Benno Schneider, dem Präsidenten der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK), geprüft werden. Auf diese Weise könne die Qualität der Anbieter geprüft werden.

Die ESBK wird dem Bundesrat bis Ende Jahr einen Bericht zum Verbot von Internet-Glücksspielen vorlegen. Darin sollen die verschiedenen möglichen Wege und deren Konsequenzen aufgezeigt werden.

ESBK-Präsident Schneider selbst hält eine Aufhebung des Verbots für prüfenswert, wie er in einem am Montag im «Tages-Anzeiger» erschienenen Interview erklärte. Es müsse ins Auge gefasst werden, ob in der Schweiz Konzessionen für Internet-Casinos geschaffen und ausländische Anbieter weiter verboten werden sollten.

Der Vorteil dieser Lösung bestehe darin, dass die Qualität der Anbieter kontrolliert werden könne, sagte Schneider. Ausserdem könnten die Erträge aus den Online-Spielen in der Schweiz besteuert werden.

Das Internet halte sich jedoch nicht an Landesgrenzen und eröffne zahllose Möglichkeiten, ein Verbot ausländischer Internet-Casinos zu umgehen, erklärte Schneider. Auch stelle sich die Frage, wie ein Verbot ausländischer Anbieter durchgesetzt werden solle.

Rein technisch sei es möglich, dass die Provider den Zugang zu ausländischen Internet-Casinos blockierten. Dies geschehe bereits im Kampf gegen Pädophilie. Der Bewirtschaftungsaufwand sei jedoch gross, und es stelle sich die Frage, ob ein solches Vorgehen im Zusammenhang mit Glücksspiel verhältnismässig sei.

Erfolgsversprechender sei es möglicherweise, wenn den Kredikartenunternehmen verboten werde, Zahlungen an Online-Casinos im Ausland entgegenzunehmen. Diesen Weg hätten die USA gewählt. Doch auch hier stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit.

Werde das Verbot tatsächlich gelockert, müssten an Schweizer Online-Casinos dieselben Anforderungen wie an eine normale Spielbank gestellt werden, sagte Schneider weiter. Kriminalität und Geldwäscherei müssten verhindert und die Spielsucht eingedämmt werden.

Betreiber bestehender Casinos hätten in diesem Fall sicher gute Chancen, eine Konzession für ein Internet-Casino zu erhalten. Sie seien erwiesenermassen in der Lage, die Auflagen zu erfüllen.

Quelle


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Gut, wenn man dann direkt an der Grenze wohnt und/oder Leute in der Schweiz kennt. grins




Verfasst von: erdnuss_joe Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/12/2008 00:28
Provider sollen Glücksspiel-Seiten sperren

Die Wunschliste nach Sperrungen von Webseiten wird immer größer: Mitten in der von Bundesfamilienminister Ursula von der Leyen (CDU) entfachten und gerade wieder angefeuerten Debatte um die Blockade kinderpornographischer Inhalte im Netz sollen deutsche Internetprovider nun auch Glücksspiel-Seiten von Nutzern hierzulande fernhalten. So trat das hessische Innenministerium vergangene Woche im Rahmen eines "internen Gesprächs" an fünf der größten Zugangsanbieter heran mit der Forderung, eine "freiwillige Selbstverpflichtung" zum Sperren von rund 25 ausländischen Webseiten mit illegalen Lotterien einzugehen. Trotz der Ankündigung von staatlicher Seite, dass dem Appell der Erlass von Sperrungsverfügungen folgen könnte, lehnten die Provider das in vergleichbarer Weise schon einmal an sie herangetragene Anliegen aber allesamt zunächst ab.

"Wenn die Tore erst einmal geöffnet sind, müssen wir bald alles sperren", fürchtet Andreas Maurer, Sprecher der an der trauten Runde beteiligten 1&1 Internet AG. Zumal die geforderte Blockade auf Basis des Domain-Name-Systems (DNS) "technisch unsinnig" sei. Wie der Fall YouPorn gezeigt habe, bei dem sich Arcor zunächst freiwillig am Ausschluss eines Portals mit teils harten pornographischen Inhalten ohne ernsthafter Hürden für Kinder oder Jugendlich übte, würden die Seiten dann rasch umziehen und über andere Wege wieder erreichbar sein. Noch schlimmer wäre eine Sperre anhand einer IP-Adresse. Da 1&1 genauso wie viele andere Webhoster mehrere Netzkennungen auf einem Server im "Shared Hosting"-Verfahren unterbringe, würden "99 Unschuldige mit einem Schuldigen hängen". Ähnlich sehen dies etwa die Anbieter Deutsche Telekom oder Hansenet.

Hintergrund des Vorstoßes aus Hessen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Damit werden nach einer Übergangszeit von Januar 2009 an praktisch alle nicht-staatlichen Lotterien, Sportwetten und Spiele wie Pokern im Internet unzulässig. Offiziell soll damit das Entstehen von Süchten verhindert werden. Es geht aber auch um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des lukrativen staatlichen Lotterie-Monopols. Hessen führt die Glücksspielaufsicht für die Länder durch und hat sich bei seiner Sperrinitiative zum Ausschluss unliebsamer Konkurrenz technisch unter anderem von der staatlichen Einrichtung "Lotto Bayern" beraten lassen.

Marita Strasser, Sprecherin des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, unterstützt die großen Anbieter in ihrem Nein zu dem Unterfangen. "Wir haben immer wieder betont, dass Blocking die Inhalte nicht aus dem Internet entfernt und auch nicht unerreichbar macht", bringt sie gegenüber heise online prinzipielle Bedenken gegen die immer wieder auflebenden Vorstöße zu Websperren vor. "Wenn man einmal damit anfängt, stehen alle auf der Matte". Die Provider könnten sich dann von Blockadeforderungen durch Jugendschützer, Rechteinhaber oder einzelne Nutzer bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei der Auseinandersetzung über Persönlichkeitsrechte nicht mehr retten. Dies würde zu Einschränkungen der technischen Funktionsfähigkeit des Internet führen.

Gerade hybride Sperren in einem Mix aus DNS-Blockaden und Einbezug einzelner IP-Adressen, bei denen die Anbieter noch einzelne Serien von Angeboten auf Erreichbarkeit prüfen müssten, erfordern laut Strasser hohe Rechenleistung und entsprechende Technik. Folge wäre auf jeden Fall zumindest eine spürbare Verlangsamung des Netzverkehrs. Darüber hinaus kämen die Provider aber auch rechtlich in die Bredouille. Ungeklärt seien etwa die Haftungsrisiken, mit denen sie bei "Kollateralschäden" durch die Sperren unweigerlich konfrontiert wären. Bei einer gesetzlichen Verpflichtung wiederum könnten Sanktionen drohen, wenn die Blockade erwartungsgemäß nicht recht funktioniere. Generell würden die Zugangsanbieter für Probleme in Anspruch genommen, für die sie als reine Zwischeninstanzen nicht verantwortlich seien. Es fehle insgesamt an einem rechtsstaatlichen Verfahren, was die von eco und Medienexperten kritisierten Sperrinitiativen bei Kinderpornographie genauso betreffe wie die noch weniger moralisch besonders begründeten Versuche zur Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols mit Hilfe der Provider.

Quelle: heise.de Link



Hoffe ich darf das hier posten wink
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/12/2008 07:03
Zitat
Hoffe ich darf das hier posten

Natürlich darfst du. Kann ruhig jeder lesen, was dieser Bananenregierung mal wieder für Gehirnfürze entfleuchen...
Verfasst von: tipper1 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/12/2008 05:45
auch interessant:

Wie gehts weiter mit den Staatseinnahmen?
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/12/2008 22:50
Deutscher Lottoverband: Weitere Belastung der Steuerzahler in Milliarden-Höhe durch Glücksspielstaatsvertrag


- Wirtschaftsstudie belegt: Bundesländern drohen fünf Milliarden Euro Einnahmeverluste
- Neuer Staatsvertrag kostet mehr als 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland

Hamburg, 5. Dezember 2008. Den Bundesländern drohen in den kommenden drei Jahren fünf Milliarden Euro Einnahmeverluste. Ursache ist der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag. Diese beängstigenden Zahlen belegt eine am 5. Dezember 2008 vom Münchener MKW veröffentlichte "Studie über die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Lotterie- und Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft". Die ifo-Anschluss-Studie belegt als dramatische Auswirkung des Staatsvertrages den Verlust von rund 50.000 Arbeitsplätzen in Deutschland.

Der schon im Vorfeld heftig umstrittene Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt seit seinem Inkrafttreten zahlreiche Gerichte. Die strikte Monopolausrichtung – insbesondere auch im Vertrieb – sorgt zudem dafür, dass Deutschland ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht.

Für einige Regelungen wie das Internetverbot gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, so dass erst 2009 die vollen Konsequenzen dieses Vertragswerkes spürbar werden. Bereits jetzt sinken die staatlichen Einnahmen massiv, bedingt durch die Umsetzung der ersten Maßnahmen des Staatsvertrages zur Reduzierung von Vertrieb und Werbung. Für 2008 erwarten die Wirtschaftsforscher ein Minus von rund einer Milliarde Euro und in Folge mehr als 500 Millionen Euro Fördergelder weniger für Wohlfahrtseinrichtungen und Breitensport. Diese verheerenden Entwicklungen hatte das unabhängige ifo-Institut schon 2006 in einer Studie vorausgesagt.
Die Negativ-Bilanz der aktuellen ifo-Anschluss-Studie ist aber noch weitaus dramatischer. Das Gutachten prognostiziert gravierende Folgen für den deutschen Lotterie- und Sportwettmarkt. Kumuliert für den Zeitraum bis 2011 heisst das:

Die Differenz der Zahl der direkt und indirekt Beschäftigten in einem regulierten deutschen Lotto- und Wettmarkt beträgt 51.570 Beschäftigte gegenüber einem Monopol.
Die staatlichen Mindereinnahmen (Lotteriesteuer, Konzessionsabgaben und Gewinnabführung) betragen 5,5 Milliarden Euro, im Vergleich eines regulierten Marktes zu einem Monopol.

"Allein bei der Lotterie "6 aus 49" ist ein Rückgang der Spieleinsätze um eine Milliarde Euro im Jahr 2009 durchaus realistisch", so MKW-Studienleiter Lars Hornuf. "Es besteht sogar ein beträchtliches 'Restrisiko', dass die tatsächlichen Einbrüche unsere Worst Case-Prognosen noch übersteigen. Unsere Szenarien stellen vorsichtige Schätzungen dar, die, wie es bereits in der ifo-Studie der Fall war, durchaus auch dramatischer ausfallen können". Hornuf stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden Studie um eine Wirkungs- und nicht um eine Kosten-/Nutzenanalyse handele. Der Fokus liege auf den wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen und den hiervon ausgehenden ökonomischen Rückwirkungen auf andere Sektoren.

Auch das wichtigste Argument der Vertragsbefürworter greift nicht: Statt dass der Staatsvertrag Spielsüchtige und Jugendliche schützt, wächst der Schwarzmarkt seit seiner Einführung unkontrollierbar und rapide. Eine aktuelle Analyse des legalen/illegalen Marktes für Glücksspiel in Deutschland geht davon aus, dass bereits jetzt elf Milliarden Euro an Spieleinsätzen in diesen unkontrollierten Bereich abfließen.

"Ohne Rücksicht auf Verluste wird unter dem absurden Argument der Lottosucht mit dem Glücksspielstaatsvertrag eine gesunde Branche kaputt gemacht. Selbst Günther Jauchs SKL-Show wurde schon von den Fernsehschirmen verbannt", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die Zeche zahlen aber viel mehr noch die kleinen Kioskbesitzer, die ihre Annahmestellen schließen müssen, gewerbliche Spielvermittler, denen die Geschäftsgrundlage entzogen wird, Sportvereine, denen die Unterstützung gekürzt wird, und die Steuerzahler, die die Löcher in den Landeshaushalten stopfen müssen. Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise ist der Glücksspielstaatsvertrag eine einzige Katastrophe." Faber appelliert erneut an die verantwortlichen Politiker, den Schaden zu begrenzen und eine europarechtskonforme Regelung des deutschen Glücksspielmarktes herbeizuführen.

Die Studie ist vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erstellt worden. Dieses Urteil hatte festgestellt, dass die bisherige Rechtslage zu Sportwetten in Deutschland die Berufsfreiheit privater Vermittler verletzt und daher mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Nach den Vorgaben des Gerichts musste bis Ende 2007 deshalb das Sportwettenrecht neu geregelt werden. Rechtlich gab es für die Bundesländer nur zwei Möglichkeiten: entweder ein eng gefasstes staatliches Monopol auf dem Sportwettenmarkt – konsequent an der Suchtbekämpfung orientiert – oder eine regulierte Marktöffnung mit Zulassung privater Veranstalter und Vermittler. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, gehen die Politiker weit über die vom Bundesverfassungsgericht untersuchten Sportwetten hinaus. Werbeverbote und das Verbot von Internetangeboten werden auch für das Lottospiel und die Klassenlotterien verhängt.

Die komplette Studie steht als kostenloser Download zur Verfügung: Klicken Sie hier

Quelle: Deutscher Lottoverband



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/12/2008 12:52
Antrag Bündnis 90/ Die Grünen - "Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten"


Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat am 4.12.2008 den Antrag "Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten" im Bundestag eingebracht (BT-Drs.-Nr. 16/10878). Mit dem Antrag sollen massive Einschränkungen des gewerblichen Geldgewinnspiels erreicht werden.

Der Antrag ist an folgende Bundestagsausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen worden:

federführend:

- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

mitberatend:

- Ausschuss für Gesundheit
- Innenaussschuss
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ob eine Beratung in den Bundestagsausschüssen auf Grund der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode und des Superwahljahrs 2009 noch möglich ist, muss sich zeigen.

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie informieren.


Quelle: Bundesverband Automatenunternehmer e.V.


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Dann schauen wir mal, wie weit sie mit diesem lobenswerten Antrag kommen.

Wenn die GRÜNEN in dem Maße, wie sie gegen die Geldspielautomaten vorgehen
etwas für die nichtspielsüchtigen Sportwetter bei privaten Anbietern tun würden,
wäre schon viel gewonnen. nod




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/12/2008 13:06
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Diskussionen über Onlinewetten in Brüssel

Executive Office
Freitag, 5. Dezember 2008


Die UEFA hat sich mit anderen Sportinstitutionen zusammengetan, um einen "stärkeren Schutz der Integrität des Sports und einen fairen finanziellen Ertrag aus Sportwetten" zu erreichen. Diese Forderungen sollen Eingang finden in einen Bericht des Europäischen Parlaments.

Treffen in Brüssel

Die Forderung wurde am Donnerstag bei einem Treffen in Brüssel gestellt, an dem die UEFA sowie über 20 Repräsentanten des internationalen Sports, der Sports Rights Owners Coalition - das ist die Vereinigung der Sportrechteinhaber (vertreten durch die Sportarten Basketball, Kricket, Fußball, Pferderennen, Rugby und Tennis) - sowie wichtige Entscheidungsträger der Europäischen Union anwesend waren. Für den Bericht ist Christel Schaldemose, Mitglied des Europäischen Parlaments, zuständig.

"Grenzübergreifende Bedrohung"

"Sportwetten im Internet sind ein Phänomen, das in den letzten fünf Jahren in der gesamten EU mit dem schnellen Wachsen verschiedener neuer Wettprodukte und der Möglichkeit, auf Niederlagen zu setzen, explodiert ist", hieß es am Freitag in einer UEFA-Erklärung. "Die Zunahme irregulärer Wettaktivitäten repräsentiert eine gewaltige grenzüberschreitende Bedrohung für die Sportverbände, für die öffentlichen Behörden und für die europäischen Verbraucher. Bei einem Meeting wurden das Europäische Parlament, Mitgliedsstaaten und die Kommission aufgerufen, diese Aufgabe anzugehen und auf die Agenda zu setzen, um mit allen relevanten Entscheidungsträgern darüber in einen Dialog zu treten."

Fairer Ertrag

Die Sportinstitutionen hoben hervor, dass die Anerkennung eines klaren "Rechts für Wettbewerbsorganisatoren" eine sehr positive Entwicklung für den Sport wäre. Sie gaben den französischen Sportorganisationen volle Rückendeckung für deren Bemühen, auf nationalem Niveau die Integrität des Sports zu fördern und einen fairen, finanziellen Ertrag für die Organisatoren von Wettkämpfen zu erzielen. Frankreich, das derzeit die Präsidentschaft in der Europäischen Union inne hat, befindet sich momentan im Prozess der Reformierung der nationalen Wettrichtlinien. In Brüssel wurde betont, dass die kontrollierte Öffnung, die die französische Regierung angekündigt hat, eine historische Chance eröffnet, "die Rechte der Organisatoren von Wettbewerben" anzuerkennen und ein praktisches Modell für die anderen Länder einzuführen.

Integrität und Vertrauen

"Die Integrität von Sportereignissen und das öffentliche Vertrauen in sie muss bewahrt werden, es muss den fundamentalen Glauben geben, dass alle Athleten antreten, um zu gewinnen", hieß es in dem Statement. "Organisatoren von Sportwettbewerben sollten in irgendeiner Kontrollbehörde integriert sein, und die eng mit der Entwicklung auf dem Sportwetten-Markt verbunden ist. Wettbetreiber müssen beitragen zu einem nachhaltigen, durchführbaren und finanzierten Rahmen, um die Integrität der Sportveranstaltungen zu bewahren und sie zu schützen gegen jede Form von Wettbetrug."

"Solidaritätsprinzip"

"Weil darüber hinaus die Organisatoren von Sportveranstaltungen die Rechte an ihren Ereignissen besitzen, sollte eine gesetzgebende Initiative bestätigen, dass eine kommerzielle Verwertung des Sports durch Sportwetten nur mit ihrer Einwilligung stattfinden kann und mit einer fairen finanziellen Abgabe an die Sportbewegungen verbunden ist, um wieder in Initiativen zur Sportentwicklung reinvestieren zu können. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip zwischen Profi- und Amateursport würde die gesamte Sportbewegung von diesen zusätzlichen Einnahmen profitieren."

©uefa.com 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.

Quelle








Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/12/2008 18:07
Glücksspielvertrag gerät unter Beschuss

Frankfurt. Der erst Anfang 2008 von den Bundesländern abgeschlossene Glücksspielvertrag gerät heftig unter Beschuss. Der Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten und Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Jetzt hat der juristische Dienst des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu diesem Gesetzeswerk eine Analyse verfasst, die einer Ohrfeige gleichkommt. Demnach droht Deutschland im Ernstfall eine Millionenstrafe.


In ihrem Schriftsatz für den EuGH, der sehr häufig der Meinung der Fachleute folgt, kommt der juristische Dienst im Kern zu dem Ergebnis, die deutsche Glücksspielpolitik sei in sich selbst widersprüchlich; die in der europäischen Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und Systematik seien nicht erfüllt.


Insbesondere prangern die EU-Spezialisten an, dass in Deutschland private Unternehmen keine Wetten auf Fußball-Ergebnisse anbieten dürfen, bei Pferdewetten Privatanbieter aber zugelassen sind – und beim Aufstellen von Glücksspielautomaten in Kneipen auch.


Der Europäische Spiel- und Wettverband (EABG), ein Zusammenschluss von acht führenden, in Europa tätigen privaten Wettanbietern, hat am Rande des europäischen Sportministertreffens in Biarritz/Frankreich zudem eine Marktanalyse der in London beheimateten Agentur Sportsbusiness vorgestellt. Dort wurden unter anderem die Geldflüsse aus Wettunternehmen an Breiten- und Leistungssport verglichen. Zur Marktanalyse dienten Großbritannien, wo private Wettunternehmen zugelassen sind, und Frankreich, wo der Staat via der Gesellschaft Francaise des Jeux ähnlich wie Deutschland auf einem Monopol beharrt, um Spieler vor Spielsucht zu schützen und den Jugendschutz zu beaufsichtigen.


Die Studie kommt zu verblüffenden Ergebnissen. Danach fließen in England mehr Gelder in die Förderung des Breitensports als im monopolisierten Frankreich. Konkret ausgedrückt: In Frankreich erhielt jeder der untersuchten Verbände im Schnitt 4,8 Millionen Euro aus Mitteln der Lotterie, 33,3 Prozent flossen dabei in den Breitensport, der Rest in den Topf des Leistungssports. In Großbritannien profitierten die Sportverbände im Schnitt von Zuwendungen in Höhe von 6,4 Millionen Euro, wovon 56,3 Prozent dem Breitensport zuflossen.


Auf der Insel flossen im Zeitraum 2004 bis 2007 je 4,5 Prozent des staatlichen Lotterieumsatzes in den Sport, in Frankreich nur 3, 8 Prozent. Sigrid Ligne, Generalsekretärin der Egba: «Diese Ergebnisse bestätigen, dass ein fairer Marktzugang für in der EU zugelassene Online-Betreiber von Sportwetten keine Bedrohung der bestehenden Einkommens- und Finanzierungsströme für den Sport darstellt.»sid

Quelle: http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/rmn01.c.5378268.de/v2_rmn_sport_actual_article

So ganz in trockenen Tüchern ist der Glücksspielstaatsvertrag also doch nicht hauen
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/12/2008 21:08
Bezirksregierung Düsseldorf geht gegen Glücksspielseiten vor

Nach seinem Kampf gegen Nazi-Webseiten und Phishing-Fallen hat der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow nun seine Ankündigung wahr gemacht, auch gegen andere Formen des "Medienmissbrauchs" im Internet vorzugehen. Ins Blickfeld des SPD-Politiker sind dabei Webangebote mit illegalen Sportwetten gerückt. Anders als bislang richtet die Bezirksregierung der Rheinstadt dieses Mal aber keine Sperrverfügungen gegen Internetprovider. Vielmehr geht sie nun gegen Domain-Registrare und Diensteanbieter direkt vor. Zumindest zwei erste deutschsprachige Zockerseiten ­– tippen4you.com und bet3000.com –­ hat sie auf diesem Weg bereits von ihrem angestammten Platz im Cyberspace vertrieben. In kürzester Zeit bezogen die Betroffenen aber die gleichen Webadressen unter anderen Top Level Domains beziehungsweise Landesendungen neu.

"Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht das Internet im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter anderem bezüglich unerlaubten Glücksspiels", erklärte eine Sprecherin Büssows gegenüber heise online. Dabei habe man im Rahmen der "Störerauswahl" auch auf Registrare ein Auge geworfen. Im Fall tippen4you sei die Aufsichtsbehörde erfolgreich gegen VeriSign vorgegangen. Die ursprüngliche .com-Adresse ist inzwischen auf Büssow persönlich registriert und erzeugt beim Aufruf eine Fehlermeldung. Bei bet3000 ist der Sprecherin nach das Verwaltungsstreitverfahren, das eine Untersagungsverfügung der Bezirksregierung sowohl gegen den Seitenanbieter als auch gegen den Registrar der Seite zum Gegenstand habe, noch im Gang. Das angerufene Verwaltungsgericht müsse sich nun im Eilverfahren mit dem Antrag Büssows auseinandersetzen. Eine "größere Strategie" stehe aber nicht hinter beiden Rechtsstreitigkeiten.

Das hessische Innenministerium bemüht sich gleichzeitig aber um ein bundesweites Vorgehen gegen Zugangsanbieter, die illegale Glücksspielseiten nicht freiwillig blockieren wollen. Hintergrund des Vorstoßes aus Hessen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Damit werden nach einer Übergangszeit von Januar 2009 an praktisch alle nicht-staatlichen Lotterien, Sportwetten und Spiele wie Pokern im Internet unzulässig. Dabei geht es auch um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des lukrativen staatlichen Lotterie-Monopols.

Die Bestrebungen Hessens unterstützt Büssow. "Zugangsanbieter waren seit Inkrafttreten des Mediendienstestaatsvertrages schon immer potenzielle Adressaten von Untersagungsverfügungen", betont seine Sprecherin. Neue Gesetzesgrundlagen für Websperren und das "Vorgehen gegen diese Adressaten" seien daher nicht notwendig. Die Bezirksregierung stellt sich damit aus formalen Gründen gegen den umstrittenen Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die sich nachdrücklich für eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zur Schaffung einer Sperrgrundlage für kinderpornographische Webseiten ausgesprochen hat. Ob Web-Blockaden überhaupt rechtmäßig sind, hängt laut einem von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten davon ab, wie gesperrt wird. Eine Blockade der IP-Adresse oder URL verstößt demnach gegen das Fernmeldegeheimnis. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)


https://www.heise.de/newsticker/Bezi...-Gluecksspielseiten-vor--/meldung/120252
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/12/2008 18:25
Internetverbot für Thüringen auf Eis gelegt


Das Thüringische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.12.2008 – 3 EO 565/07 – die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Untersagungsverfügung des Landes gegen bwin bestätigt.* Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Weimar in diesem Sinne entschieden.

Der Beschluss hat über den Sportwettbereich hinausreichende Bedeutung. Der Senat setzt sich darin sorgfältig mit den Problemen der Umsetzbarkeit landesspezifischer Untersagungsverfügungen für den Internetbereich auseinander. Die Landesregierung vermochte die vom Oberverwaltungsgericht schon in einem vorangegangenen Beschluss geäußerten Bedenken nicht auszuräumen. Der Sinneswandel, den Prof. Hoeren mit einem im Auftrag des Deutschen Lotto-Blocks erstellten Gutachten jüngst vollzogen hat, nachdem er im vergangenen Jahr die Durchsetzbarkeit selbst bezweifelt hatte, vermochte daran nichts zu ändern. Für das Oberverwaltungsgericht war ausschlaggebend, dass selbst bei der von Hoeren angenommenen Restunsicherheit von nur 1 % ein Verbot der Gelegenheit zur Teilnahme am Glücksspiel für Personen, die sich im Freistaat aufhalten, verschuldensunabhängig zu einer beträchtlichen Zahl nicht vermeidbarer Verstöße führt. Hinzu kam, dass es sich bei den Aussagen von Hoeren um eine bislang nur in der Fachliteratur angesprochene, in der Fachwelt aber umstrittene Aussage handelt, zu der eine Aufklärung letztlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss.

Nach zwischenzeitlich vorliegenden gutachtlichen Stellungnahmen etwa des TÜV Rheinlands oder von Prof. Spindler aus den letzten Wochen, die den Aussagen von Prof. Hoeren sehr fundiert entgegentreten, ist die Skepsis des Senates auch mehr als angebracht.

Das Oberverwaltungsgericht hat sich auch mit Alternativen der Untersagung gleich mit befasst und damit im Ergebnis Nachbesserungsversuchen des Landes einen Riegel vorgeschoben. Eine Gestaltung der Verfügung etwa als eine Art "Erschwernisgebot", das den Zugang zu Sportwettangeboten behindern soll, müsse präzise deutlich machen, welcher Grad der Erschwernis verlangt werde, heißt es. Für praktisch umsetzbar hält der Senat lediglich eine Regelung, die darauf gerichtet wäre, für Wettkunden aus Thüringen keine rechtswirksamen Verträge zustande kommen zu lassen. Inwieweit eine solche Regelung im Hinblick auf die damit einhergehenden Nachweisschwierigkeiten und Rechtsfolgeprobleme zumutbar wäre, musste der Senat nicht weiter erörtern, weil die Behörde eine Untersagung ausgesprochen und keine Regelungsanordnung getroffen hatte. Offen lassen konnte der Senat auch die im Verfahren streitig erörterte Fragen der Wirksamkeit der bwin in Sachsen erteilten Genehmigung in Thüringen, des Verfassungs- und des Gemeinschaftsrechts.

Insgesamt setzt das Oberverwaltungsgericht Thüringen damit seine Linie fort, die Internetverbote gegenüber den Veranstaltern technisch nicht für durchsetzbar zu halten. Diese entspricht derzeit überwiegender Auffassung (ebenso Hessischer VGH, B.v.29.10.2007, 7 GT 53/07 und Bayerischer VGH, B. v. 7.5.2007, GewArch 2007, 1338).

Dr. Ronald Reichert [Linked Image]

* Der Unterzeichner hat das Verfahren geführt und äußert sich hier insofern nicht unabhängig.


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Verfasst von: Pepsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/12/2008 11:40

Düsseldorf macht „Aktion scharf" gegen Glücksspielseiten


Bis dato wurden Seiten, die laut neuem deutschen Glücksspiel Staatsvertrag illegal sind, durch einen IP-Block des Internetproviders aus dem Verkehr gezogen. Jetzt ergreift Düsseldorf neue Maßnahmen – die Domainnamen werden „zwangsenteignet".

Die Schonfrist ist fast vorüber - seit dem in Kraft treten des neuen deutschen Glücksspiel Staatsvertrags sind Internetanbieter verboten. Das Jahr 2008 stellte hierbei eine Art „Übergangsfrist" dar, in der sich Anbieter aus dem Markt zurückziehen konnten. Dieses Jahr ist nun bald vorüber und somit gilt „Aktion scharf".

Wie „scharf" das sein kann macht Düsseldorf derzeit vor, denn die Bezirksregierung, besser gesagt Regierungspräsident Jürgen Büssow, packen das Übel direkt an der Wurzel. IP-Blocking ist ihnen da zu wenig. Die Anbieter müssten dezidiert aus dem Verkehr gezogen werden. Und so wird direkt gegen die Domain-Registrare bzw. Anbieter geklagt bzw. werden die Registrare gezwungen den Domainnamen direkt an die Bezirksregierung zu übertragen.

Zwei Anbieter wurden so bereits vom Markt liquidiert – www.tippen4you.com und www.bet3000.com. Unglaublicherweise wurden die Domains wirklich direkt auf Büssow persönlich übertragen – er wurde zum Besitzer der Seiten. So konnte er gemütlich die Seiten unerreichbar machen. Im Fall von bet3000 dürfte aber nicht alles geklappt haben, denn kurz nachdem die Seiten ins Nirvana führten, war und ist bet3000 wieder erreichbar.

Es dürfte an der rechtlichen Situation liegen, denn die Zwangsenteignung von Domains unter Berufung auf das Monopol geht mit geltenden Handels- und Mediengesetzen (auch jener der EU) nicht konform. Also den Registrar zu zwingen den Eigentümer umzuschreiben ist dann doch nicht ganz so einfach, nicht einmal mit dem langen Arm des Gesetzgebers.

Unter den Usern hat die Abschaltung einige Verwirrung verursacht, in Foren wurde sogar der neue Registrar-Eintrag gepostet. „Alles wieder gut" zumindest bei bet3000 und das auch nur vorläufig. Denn Büssow macht Ernst und will keine privaten Wett- und Glücksspielanbieter mehr im Internet haben – also zumindest in Deutschland. Ob sich derartige Aktionen ausbreiten werden oder „Nachahmer" finden bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall für alle beteiligten eine unangenehme Situation – für den Anbieter und den Kunden. Und letztendlich auch für die Bezirksregierung wenn all der Aufwand umsonst gewesen sein sollte.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/01/2009 11:40
Hallo liebe Interessierte am Rechtsgeschehen,

wegen Erkrankung kann ich diesen Thread nicht mehr
auf dem neuesten Stand halten und bitte, das Wichtigste
von der Seite www.ISA-Guide.de hier einzufügen.

Vermutlich ab Mitte Januar bin ich wieder verstärkt einsatzfähig.


Danke und bis demnächst. winke






Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/01/2009 06:20
Millionendeal mit US-Gericht

Lisa Horn
PartyGaming Gründer, Anurag Dikshit, sieht sich gezwungen einen Deal mit dem US-Gericht einzugehen – er hätte gegen den "Wire Act" und den UIGEA verstoßen und würde einer mehrjährigen Gefängnisstrafe entgegensehen. Mit $ 300 Millionen will man sich nun einigen. Und das obwohl PartyGaming als Vorbild-Unternehmen gilt – gleich nach dem Erlass des UIGEA im Herbst 2006 zog man sich vom US-Markt zurück.

Dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist und nun ein Deal ins Haus steht, das stößt sowohl bei der EU, als auch den Interessensvertretungen der Glücksspielindustrie auf Kritik. Es wäre eine Präzedenzfall, der nicht nur der Branche schaden könnte, sondern auch gegen das internationale Handelsrecht der "World Trade Organisation" verstoßen würde.

Die "Remote Gambling Associaton"(RGA) reagierte auf Dikshit's Deal mit einem Beschwerde-Brief an die EU, in der von "rückwirkender und diskriminierender" Vollstreckung der US-Behörden die Rede ist.

Gegründet wurde die "Remote Gambling Association" im August 2005 aus der Fusion von der "Association of Remote Gambling Operators" und der "Interactive Gaming, Gambling and Betting Association" und fungiert als Vertreter der weltgrößten, an der Börse gelisteten Glückspiel- und Wetten-Anbieter wie z.B. Eurogaming, PartyGaming, Sportingbet, Virgin oder William Hill.

Auslöser für Dikshits Schuldspruch und der Vereinbarung eines Deals mit $ 300 Millionen Dollar Strafe an die US-Behörden, war der Vorwurf, dass PartyGaming durch das Angebot von Online-Poker und Wett-Geschäft gegen den UIGEA verstoßen habe. PartyGaming hat aber nie Sportwetten angeboten und sich als eines der ersten Unternehmen, nach dem Erlass des UIGEA 2006, aus dem US-Markt zurückgezogen. PartyGaming Plc., zu dem auch PartyPoker zählt, ist offensichtlich Zielscheibe für die illegalen Glücksspiel-Ermittlungen der USA geworden. Als Unternehmen, das an der Londoner Börse gelistet ist, unterliegt es den geltenden EU-Gesetzen.

Clive Hawkswood, CEO der RGA, sagt im Gespräch mit Partylistings: "Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass die US-Administration und das US-Justizministerium keinen Respekt vor geltendem Glücksspielrecht der EU und den darin operierenden Unternehmen hat. Außerdem ist es auch eine Geringschätzung von internationalen Abkommen im Rahmen der WTO. Die US-Behörden haben einen Hauptaktionär eines Unternehmens derart unter Druck gesetzt, dass dieser einem Deal zugestimmt hat. Damit wurde eine Grenze überschritten, ein beunruhigender Präzedenzfall. Es ist unfassbar, dass es ein Unternehmen trifft, dass zum "verantwortungsvollsten Glücksspielanbieter des Jahres" gewählt wurde."

Erst im Juni hatte EU-Kommissar Peter Mandelson die US-Regierung aufgefordert alle Aktivitäten gegen europäische Glücksspielanbieter einzustellen, bis ein ordnungsgemäßer Dialog aufgenommen wurde. Es würde damit einer Eskalation der ohnehin angespannten Situation vorgebeugt werden. Mittlerweile wurden aber bereits Ermittlungen seitens der EU gegen bestehende Handelsregelungen eingeleitet. Denn während die USA gegen EU-Unternehmen weiter ermitteln, können US-Unternehmen ungehindert ihr Service in Europa anbieten – ein wirtschaftliches Ungleichgewicht.

Professor Joseph Weiler, Leiter des Jean Monnet Centers für internationales und europäisches Handelsrecht an der New Yorker Jus-Universität, meint zu diesem Fall gegenüber Pokerlistings: "Die USA haben bis dato alle Fälle in diesem Rechtsbereich vor den WTO-Behörden verloren. Und trotzdem kann dieses Verhalten nur als stolze Verachtung gegen geltendes Recht betrachtet werden und die US-Behörden führen sich auf, als wenn sie alle Fälle gewonnen hätten." Abgesehen davon wäre in Zeiten der Wirtschaftskrise der Zeitpunkt internationale Beziehungen zu gefährden der denkbar schlechteste. Es würde sich nicht nur auf den US-amerikanischen Markt auswirken sondern auch für das Ansehen des US-amerikanischen Rechtssystems, so Weiler weiter.

Jetzt hat auch die Poker Players Alliance auf den Fall reagiert und drückt in einer Pressemeldung ihr Bedauern aus. Der Vorsitzenden Alfonse D'Amato zeigt sich über den Schuldspruch und den Deal von Dikshit bestürzt: "Dieser Deal verschleiert und verschlechtert das Verhältnis der US-Behörden und das von Online-Poker noch mehr. Wir hoffen, dass mit der neuen kommenden Regierung das Missverhältnis der Gesetzgebung und dem legalen Status von Poker und der Poker-Industrie ausgeglichen wird und es Lösungen statt Verurteilungen gibt."

vogel
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/01/2009 07:19
Neues Euro-Lotto mit Jackpot bis zu 90 Millionen geplant


"Hamburg (AP) Ab Oktober soll ein neues Euro-Lotto mit Hauptgewinnen bis zu 90 Millionen Euro noch mehr Spieler in die Annahmestellen locken. Der Tipp beim «Eurojackpot» soll zwei Euro kosten, wie das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab berichtete. Das Euro-Lotto soll in Deutschland und acht weiteren europäischen Staaten an den Start gehen. Alle zwei Jahre werde ein Hauptgewinn von 90 Millionen erwartetet, jeden Samstag soll es mindestens zehn Millionen Euro geben.

Die auf deutscher Seite federführende nordrhein-westfälische Lotteriegesellschaft WestLotto habe bereits im Herbst beim Innenministerium in Düsseldorf eine Genehmigung beantragt, schreibt das Magazin. Die Zusage werde bis Frühsommer erwartet. Der Fachbeirat Glücksspielsucht der Länder habe das Vorhaben allerdings als «nicht vertretbar» abgelehnt. Das neue Produkt würde «deutlich mehr neue Spieler in den Glücksspielsektor ziehen». Der Geschäftsführer von WestLotto, Winfried Wortmann, nennt das neue Angebot dagegen «hoch attraktiv, aber harmlos». Kunden würden dadurch sogar von gefährlicheren Spielen, etwa im Internet, abgehalten.
© AP"


http://www.isa-guide.de/articles/24108_neues_euro_lotto_mit_jackpot_bis_zu_90_millionen_geplant.html

hauen
Verfasst von: ersin113 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/01/2009 20:41
Vote for US-Onlinepoker



Auf einer Website der US-Regierung können auch Menschen ohne US-Staatsbürgerschaft ihre Ideen an den US-Präsidenten herantragen und dafür oder dagegen abstimmen lassen. Legalisierung von US-Onlinepoker ist auch mit dabei!
Die Registrierung und Abstimmung ist auch für Menschen außerhalb der USA möglich.
Die Top10 unter den Themen dieses 'Citizen Briefing Books' auf der Website change.gov werden dem Präsidenten vorgelegt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Thema "Onlinepoker" auf Platz 6 in der Unterkategorie "Economy" zu finden.
Es ist natürlich fraglich, ob man durch diese Umfrage wirklich etwas erreichen kann. Sollte das Thema Onlinepoker allerdings seinen Platz in den TOP10 behaupten können, so wird es zumindest Aufmerksamkeit bekommen.

Hier der Link KLICK
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/02/2009 16:01
Wettmarkt: Liberalisierung scheint wieder möglich

Annäherung zwischen Politik, DOSB und Bundesliga
Zunächst war der Glücksspielstaatsvertrag von den Bundesländern regelrecht durchgeprügelt worden.

13 Monate nach dem Inkrafttreten scheint eine Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland plötzlich wieder denkbar. Auf einer Podiumsdiskussion in München kamen DOSB-Generaldirektor Michael Vesper, DFL-Boss Christian Seifert, Bayern Münchens Vorstands-Chef Karl-Heinz Rummenigge und Peter Danckert, Sportausschuss-Vorsitzender des Bundestages, zu der gemeinsamen Auffassung, dass die derzeitige Regelung in Deutschland für alle Beteiligten unbefriedigend sei und überdacht werden müsse.

Vor allem die Signale aus Politik und Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) lassen aufhorchen und die privaten Wettanbieter spätestens nach Ablauf des Vertrages Ende 2011 auf eine Liberalisierung hoffen. "Wir müssen gucken: Wie gestalten wir das in der Zukunft. Denn die Analyse ist ja richtig: Oddset geht dramatisch runter", sagte Vesper und erklärte weiter: "Wenn es ein Lizenzmodell oder juristisch abgesichertes Modell geben würde, dann könnte man da ja mal drübergucken und es bewerten."

Das Problem bislang seien vor allem die Sorgen der Landessportbünde. "Man hat denen noch nicht die Angst nehmen können, dass wenn die Mauer zu den Wetten eingerissen wird, dass dann der nächste Schritt ist, auf die Glücksspiele zu gehen", erklärte Vesper. Aus den Einnahmen der staatlichen Lotteriegesellschaften fließen jährlich 500 Millionen Euro in die Sportförderung.

Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten und Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Vor allem die rechtliche Begründung, durch das Verbot privater Wettanbieter die Glücksspielsucht bekämpfen zu wollen, gerät seither immer stärker unter Beschuss. Als "hanebüchen" bezeichnete etwa der Vorsitzende der DFL-Geschäftsführung, Christian Seifert, diese Argumentation, da 80 Prozent der Spielsüchtigen Automatenspieler seien.

Das macht den Glücksspielstaatsvertrag anfechtbar, etwa durch den Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der diesen noch vor dessen Ablauf in knapp drei Jahren kippen könnte. Denn der juristische Dienst des EuGH war jüngst zu dem Ergebnis gekommen, die deutsche Glücksspielpolitik sei widersprüchlich. Insbesondere prangern die EU-Spezialisten an, dass in Deutschland private Unternehmen keine Wetten auf Fußball-Ergebnisse anbieten dürfen, bei Pferdewetten Privatanbieter aber zugelassen sind - ebenso wie beim Aufstellen von Glücksspielautomaten in Kneipen.

Peter Danckert erwartet deshalb auch "erste Hinweise aus Brüssel" in diesem Jahr. Für den Sportausschuss-Vorsitzenden steht fest: "Wir sollten das mit einem vernünftigen Modell regeln und die Gegner überzeugen. Man sollte alle ins Boot holen, DOSB, Landessportbünde und Ministerpräsidenten und ihnen sagen, was sie da verursachen, wenn sie das so weiterlaufen lassen."

Europarechtlich habe man ohnehin beste Karten. Bayern Münchens Vorstands-Chef Karl-Heinz Rummenigge kündigte zudem die Bereitschaft an, den DOSB "nicht im Regen stehen lassen", ihn "voll unterstützen" und dafür sorgen zu wollen, ihn "als Gewinner" hervorgehen zu lassen: "Ein tragfähiges Modell wäre: Der Fußball akzeptiert die Liberalisierung des Wettmarktes und unterstützt die Monopolisierung der Lottogesellschaften."

Dadurch würde der Breitensport gestützt werden. In Brüssel könne man sich ein solches Modell durchaus vorstellen, sagte Rummenigge.



sid


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/02/2009 17:58
EU-Kommissar McCreevy kritisiert deutsches Wettmonopol
Von Ileana Grabitz 7. Februar 2009, 02:42 Uhr
Brüssel verfolgt Verletzungsverfahren weiter
Berlin - Gut ein Jahr nach seinem Inkrafttreten bekommt der Glücksspielstaatsvertrag erneut scharfen Gegenwind - diesmal von höchster Stelle aus Brüssel. In einem Brief an den EVP-Abgeordneten des EU-Parlaments Werner Lange bezweifelt EU-Wettbewerbskommissar Charles McCreevy höchstpersönlich, dass der Glücksspielstaatsvertrag europarechtlich haltbar ist: Die Kommission halte daran fest, "dass die zentralen Beschränkungen der neuen deutschen Rechtsvorschriften möglicherweise unverhältnismäßig und ungerechtfertigt" seien, heißt es in dem Brief, der der WELT vorliegt. Dies gelte insbesondere für das strafrechtliche Verbot von Glücksspielen im Internet.

Seit Monaten tobt ein erbitterter Streit um die neue Verordnung, die staatlichen Glücksspielanbietern seit Anfang 2008 ihre Monopolstellung sichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Glücksspielmonopol 2006 für zulässig erklärt - unter der Voraussetzung, dass die staatlichen Anbieter effektiv die Spielsucht bekämpfen würden. Seither müssen die staatlichen Anbieter etwa auf Werbung im großen Stil verzichten. Privaten Anbietern indes wurde mit dem Vertrag quasi die Geschäftsgrundlage entzogen.

Doch Protest kam nicht nur von den privaten Anbietern, sondern von Anfang an auch von europäischer Seite. Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags leitete die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Seither hatten sich die Brüsseler in Schweigen gehüllt - was Verfechter des Vertrags bereits als Indiz dafür werteten, dass das Verfahren eingestellt werden dürfte. Der Brief McCreevys macht diese Hoffnungen nun erst einmal zunichte. Tatsächlich droht dem deutschen Staat eine Strafzahlung in Millionenhöhe, sollte sich die Kommission mit ihrer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen.

McCreevy ist allem voran die Widersprüchlichkeit der deutschen Gesetzgebung ein Dorn im Auge. So gilt das staatliche Glücksspielmonopol für Sportwetten und Lottoanbieter, während Pferdewetten oder Spielautomaten etwa - von denen womöglich sogar eine höhere Gefahr der Spielsucht ausgeht - weiterhin von privaten Betreibern angeboten werden dürfen.

Leidtragende des Glücksspielstaatsvertrags sind unterdessen nicht nur die privaten Anbieter, sondern ausgerechnet auch die staatlichen Lotterien, die ja eigentlich die Profiteure des Vertragswerks sein sollten. Tatsächlich kämpfen staatliche Lotterien bundesweit mit heftigen Umsatzrückgängen, seitdem sie nur noch eingeschränkt für ihr Geschäft werben dürfen. Da auch die gemeinnützigen Soziallotterien von dem allgemeinen Abwärtstrend betroffen sind, zahlt am Ende auch die Öffentlichkeit einen hohen Preis: "Unser Auftrag, möglichst viel Geld für soziale Zwecke zu erspielen, ist stark in Gefahr", sagte Christian Kipper, Geschäftsführer der ARD Fernsehlotterie ("Ein Platz an der Sonne"), der WELT. "Mittelfristig werden wir bis zu 30 Prozent weniger Geld gemeinnützigen Hilfsprojekten zur Verfügung stellen können."

https://www.welt.de/welt_print/article316...ettmonopol.html
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/02/2009 22:31
Politische Rücksichtnahme
Brüssel belässt Lottomonopol

Die EU-Kommission geht vorerst nicht gegen das Lottomonopol der Bundesländer vor. Obwohl die Behörde überzeugt ist, dass das Verbot privater Onlinewetten EU-Recht verletzt, scheut Binnenmarktkommissar McCreevy vor Schritten gegen Deutschland zurück.

"Es liegt im Ermessen der Kommission, wann sie eine Entscheidung im Rahmen von Vertragverletzungsverfahren trifft", schrieb Charlie McCreevy in einer der FTD vorliegenden Antwort auf eine Anfrage des Europaabgeordneten Werner Langen. Der CDU-Parlamentarier wollte wissen, weshalb das seit einem Jahr laufende Verfahren gegen Deutschland nicht vorankommt.

Der milliardenschwere Glücksspielmarkt ist in vielen Ländern Europas politisch umkämpft. Die Regierungen fürchten um die Einnahmen aus staatlichen Lottomonopolen und üben Druck auf die Kommission aus, heißt es in Brüssel. McCreevy selbst strebt zwar keine zweite Amtszeit an, Kommissionspräsident José Manuel Barroso aber will nach den Europawahlen im Juni wiedergewählt werden und ist auf die Unterstützung aus den Hauptstädten angewiesen.

In Deutschland hatten sich die Bundesländer durch den seit Januar 2008 geltenden Staatsvertrag das Monopol für Lotterien und Sportwetten bis 2011 gesichert. Gewerbliche Anbieter und Vermittler wurden zurückgedrängt.

Während die Länder unter Berufung auf die Suchtprävention private Lottovermittler einschränkten, erlaubte ein Bundesgesetz gleichzeitig mehr Glücksspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. "Die deutschen Vorschriften sind widersprüchlich, da Pferdewetten im Internet nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde", moniert McCreevy in seiner Antwort an Langen und fügt hinzu: "Die Tatsache, dass sich die Entscheidung der Kommission verzögert, sollte nicht automatisch als Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gesehen werden."

nono
https://www.ftd.de/politik/europa/:Politische-R%FCcksichtnahme-Br%FCssel-bel%E4sst-Lottomonopol/471505.html
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/02/2009 15:42
Trotz Verbot: Staatliche Lottogesellschaften werben mehr denn je

Verdoppelung der Werbeausgaben im Januar. Suchtprävention wird ad absurdum geführt.

Hamburg, 17. Februar 2009 – Die staatlichen Lottogesellschaften haben ihre Werbeausgaben im Januar stark gesteigert. Rund 4 Millionen Euro betrugen die Ausgaben des Deutschen Lotto- und Totoblocks für Zeitungsanzeigen, Radio- und Plakatwerbung; das sind rund 70 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Nielsen Media Research GmbH hervor. Hinzu kommen noch erhebliche Ausgaben für Sportbandenwerbung, wie beispielsweise am vergangenen Wochenende beim Skifliegen in Oberstdorf, sowie Werbung in Annahmestellen, deren Kosten nicht von Nielsen erfasst werden.

Insgesamt gaben die Lottogesellschaften im vergangenen Jahr rd. 49 Millionen Euro für ihre 'klassische' Werbung aus. "Das bedeutet eine leichte Steigerung gegenüber 2007", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die Zahl ist insofern besonders bemerkenswert, als am 1.1.2008 der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, der Lotterieveranstaltern und -vermittlern zur Bekämpfung angeblicher Lottosucht-Gefahren erhebliche Werbebeschränkungen auferlegt. Darum scheren sich die staatlichen Lottogesellschaften aber anscheinend keinen Deut." Im Gegenteil: Die Januarzahlen belegen, dass die Lottospieler heftiger als je zuvor beworben werden. Ein Einschreiten der Glücksspielaufsichtsbehörden gegen das rechtswidrige Werbeverhalten des Lottoblocks ist bislang nicht bekannt.

Insbesondere die Radiosender durften sich freuen: Im Vergleich zum Vorjahres-Januar hat der Deutsche Lotto- und Totoblock seine Werbeausgaben auf rd. 2,5 Millionen Euro mehr als vervierfacht. "Die massiven werblichen Aktivitäten der staatlichen Lottogesellschaften beobachtet auch die EU-Kommission sehr genau", so Faber. "Brüssel wartet noch immer auf den Nachweis der angeblichen Lottosucht, die den Bundesländern als Vorwand für den Glücksspielstaatsvertrag dient. Dass die Bundesländer die Ausweitung der Werbung durch ihre Lottogesellschaften hinnehmen, privaten Vermittlern aber jede Werbung rigoros untersagen, zeigt, wie wenig es ihnen um die Bekämpfung von 'Lottosucht' geht. Eine solche Politik ist unrechtmäßig und unseriös." Die bessere Alternative wäre eine europarechtskonforme und kohärente Regelung des deutschen Glücksspielmarktes.


Quelle: https://www.isa-guide.de/articles/24613_t...hr_denn_je.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/03/2009 19:35
Sportwetten: DFB für Liberalisierung

Send to friend


Voller Einsatz: Der DFB kämpft für eine Liberalisierung der Sportwetten und gegen die illegalen Machenschaften der Wettbetrüger

Frankfurt (dfb). Die Generalsekretäre der europäischen Fußballverbände, die Ende Oktober 2008 in Nyon tagten, kamen in der Session 3 "Betting and Corruption" zu folgendem Urteil: "Das Problem der Spielmanipulationen kann nur gelöst werden, wenn alle beteiligten Parteien, von den Fußballverbänden und –vereinen über die Wettanbieter bis zu den öffentlichen Behörden eng zusammen arbeiten. Diese Aufgabe ist von großer Wichtigkeit, ist doch damit die reale Gefahr der Geldwäsche verbunden."

Die UEFA spricht sogar von einer bestehenden existentiellen Gefahr für den Fußball. Die Europäische Fußballunion ermittelt derzeit im Umfeld von 25 Spielen aus den Jahren 2006, 2007 und 2008, bei denen auffällige Wettbewegungen notiert wurden. Es handelt sich um Partien der UEFA Intertoto-Runde, der Champions League Qualifikation und der UEFA Cup Qualifikation.

Von den Anfängen in die Jetztzeit

Das Internet hat unsere Kultur um zahllose Kommunikationsformen bereichert. Die Sportwette gehört nicht dazu. Denn wahrscheinlich stand schon beim ersten Faustkampf zweier Steinzeitmenschen eine Ansammlung Höhlenbewohner neugierig daneben. "Ich glaube, Grrugh gewinnt und verwette darauf mein Mammutzahnmesser", sagte damals ein Troglodyt... und die Sportwette war geboren.

Massenhaft Wetter im professionell betriebenen Sport gab es Anfang des 20 Jahrhunderts zuerst beim Pferderennen, bei dem der Setzende bis heute den Verlauf der variablen Quoten am Totalisator verfolgt. Auch die großen Boxkämpfe generierten schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts gewaltige Wettbörsen. Beim Aufhänger für die Sportwette existieren bis heute gravierende nationale Unterschiede: In England und den USA wetten viele auf Hunderennen. In Abu Dhabi setzt man auf das schnellste Kamel. "König Fußball", der beliebteste Publikums- und Partizipationssport, dominiert indes den weltweiten Wettmarkt.

Keine Chancengleichheit in Europa

Der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga raten entgegen der jüngsten politischen Entwicklung, die in der Ratifizierung des Staatsvertrages und der Bestätigung des Staatsmonopols zum 1. Januar 2008 kulminierte, zu einer Liberalisierung der Sportwette auf Basis eines Modells, dass die sich wandelnden Marktbedingungen berücksichtigt und durch Konzessionen eine kontrollierte Marktöffnung herbeiführt. Dieses Modell hatte der Wettbeauftragte des DFB dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages im September 2006 vorgestellt.

Viele Argumente sprechen für diese Position, etwa das Ringen der Profivereine in Deutschland um eine Chancengleichheit mit der finanziell starken europäischen Konkurrenz. Aufgrund der rasanten Entwicklungen der Kommunikationstechnologien scheint es unvermeidbar, dass ein Monopol als Reglungsinstrument für Glücksspiele nicht praktikabel sein kann und damit keine Zukunft haben wird.

Quelle: www.dfb.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/03/2009 20:51
Internet-Lotterie
Tipp24 entlässt 90 Prozent der Mitarbeiter
Der Internet-Lottohändler zieht die Konsequenz aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag: Die Hamburger Firmenzentrale wird fast vollständig aufgelöst, die Belegschaft sitzt auf der Straße. Im Ausland will das Unternehmen wieder wachsen - ohne staatliche Restriktionen.

Der Internet-Lottovermittler Tipp24 gibt angesichts gesetzlicher Hürden sein Geschäft in Deutschland weitgehend auf. 139 der 154 Mitarbeiter am Hamburger Unternehmenssitz verlieren Ende März ihren Job, teilte Tipp24 am Freitag mit. Die Vorstandsmitglieder Marcus Geiß und Petra von Strombeck scheiden aus.

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag untersage jegliche Vermittlungsaktivitäten von Lotterien im Internet in Deutschland, begründete Tipp24 den Schritt. "Ein Großteil der Arbeitsplätze wird voraussichtlich im Ausland neu entstehen - hier gelten diese Restriktionen nicht", sagte Firmenchef Jens Schumann. "Wir gehen weiterhin juristisch gegen den neuen Staatsvertrag vor."

Das Unternehmen kämpft seit langem an mehreren Fronten gegen die aus seiner Sicht rechtswidrigen Einschränkungen, die bereits seit dem 1. Januar 2008 gelten. Zum Jahreswechsel endete das Übergangsjahr, das Tipp24 und Konkurrenten wie Jaxx gewährt wurde.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/04/2009 18:42
Dänemark stoppt das Glücksspiel-Monopol
Die dänische Regierung hat diese Woche Pläne zur Beendigung des staatlichen Glücksspiel-Monopols veröffentlicht. Nach über 60 Jahren können private Firmen zukünftig Gambling-Lizenzen erwerben.

Nachdem bereits Frankreich Anfang des Jahres die Gesetze lockerte, zieht Dänemark nach und erlaubt Firmen, ihr Glücksspiel-Angebot im Land zu verbreiten. Da nur Lotto und Rubbellose weiterhin vom staatlichen Unternehmen "Danske Spil" betrieben werden, ist der Weg für Pokeranbieter frei.

Die Gründe für die Lockerung der Gesetze liegen vor allem bei der EU, die staatliche Monopole im Internet Spiel- und Gamblingsektor als Verstoß gegen das freie Marktrecht ansehen. Ein weiterer Aspekt sind Gebühren, welche die Firmen für die Lizenzen zu zahlen haben.

Interessiert Firmen müssen sich für die Lizenzen bewerben, die es gegen eine Gebühr in bisher unbekannter Größe geben wird. Die Statistiken von "Danske Spil" zeigen jedoch, dass sich eine Investition durchaus lohnen kann. In den letzten Jahren wurden über 11 Milliarden Dänische Kronen (ungefähr 1.5 Millarden Euro) für Glücksspiele ausgegeben. Da zurzeit mehrere dänische Pokerspieler unter den besten der Welt zu finden sind, wird der Trend positiv bleiben.

Die Öffnung des Gambling-Markts schadet dem staatlichen Betreiber "Danske Spil" ebenfalls nicht. Bisher mussten über 30 % der Einnahmen an die Regierung gezahlt werden, doch durch die Verteilung der Spieler auf mehrere Firmen, wird der Payback-Satz deutlich sinken. Der Direktor von "Danske Spil” äußerte sich dementsprechend positiv bezüglich der Pläne: "It will be nice to get some clarity on the issue after so many years of uncertainty. We'll also be able to offer casino gambling and poker now, which we couldn't do before.”

Dänische Pokerspieler und Glücksspiel-Liebhaber dürfen sich in Zukunft auf ein vielfältiges Angebot freuen, online wie offline.


Quelle: DE.Pokerstrategy.com
veröffentlicht am: 24.04.2009 16:03
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/04/2009 18:42
Günther Jauch kritisiert Werbeverbot für Glücksspiele
Hamburg - Für Moderator Günther Jauch bewegt sich das Werbeverbot für Glücksspiele "an der Grenze zur Lächerlichkeit".

"Es ist der verzweifelte Versuch, das Glücksspiel-Monopol des Staates mit völlig untauglichen Argumenten zu sichern", sagte der Gastgeber der "5-Millionen-SKL-Show" der Zeitschrift "Gala". Die Sendung ist wegen des Werbeverbots im Fernsehen und Internet derzeit nur auf der Webpage der Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) abrufbar.

Jauch sagte weiter: "Ich kenne keinen einzigen Menschen, der durch die Sendung spielsüchtig geworden wäre." Besonders absurd sei es, dass gleichzeitig die Pokerrunden im DSF weiterlaufen dürften. "Wenn da die Gefahr der Spielsucht nicht hundertmal größer ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr", sagte der 52-Jährige. Seine nächste SKL-Show findet am 28. April statt. (ddp)

Quelle: Digitalfernsehen.de / DDP
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/04/2009 18:45
Niedersächsisches OVG gibt bwin Eilantrag statt - Zur irreführenden PM des Niedersächsischen Innenministeriums


Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.04.2009 – 11 ME 399/08 – einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom September 2008 aufgehoben und dem Eilantrag der bwin Interactive Entertainment AG gegen eine Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration stattgegeben und diese vorläufig als rechtswidrig beurteilt. Das Gericht hat den Eilantrag darin bestätigt, dass

"erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Verfügung [bestehen], weil in ihr ausdrücklich gefordert wird, dass für die niedersächsischen Internetzugänge der Zugang (zu den genannten Webseiten) gesperrt wird und damit aller Voraussicht nach etwas Unmögliches verlangt wird".
Zur Begründung setzt sich das Gericht näher mit den aktuellsten Gutachten zu der Frage von Professor Dr. Hoeren einerseits und dem TÜV Rheinland andererseits auseinander. Eine endgültige Beantwortung der Frage bleibe dem Hauptsacheverfahren in Verbindung mit einer eventuellen Beweiserhebung vorbehalten.

Der Auffassung, zum Zwecke einer landesweiten Sperrung die bundesweite Sperrung als verhältnismäßig und zumutbar in Kauf zu nehmen, die vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 22.02.2008 vertreten worden ist, erteilt der Senat eine klare Absage. Soweit andere Gerichte auf ein Bundesland bezogene Untersagungsverfügungen dahingehend umgedeutet haben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.11.2007 – 6 S 2223/07 und 19.08.2008 – 6 S 108/08 – jeweils Juris) wird dem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ebenfalls eine Absage erteilt, weil die niedersächsischen Untersagungsverfügungen keinen Spielraum für eine derartige Auslegung ließen (Beschluss auf S. 14).

Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration erweist sich vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses der Auseinandersetzung als mindestens irreführend. Fakt ist, dass sich das Vorgehen des Ministeriums als rechtswidrig erwiesen hat und die Politik des Glücksspielstaatsvertrages für den Internetbereich bislang gescheitert ist.

Bwin, auf das sich die Pressemitteilung des Niedersächsischen Innenministeriums bezieht, hat in den Eilverfahren bislang vor fast allen Oberverwaltungsgerichten obsiegt (in den Bundesländern Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen).

BayVGH, Beschluss vom 07.05.2007 – 24 CS 07.10 –; Hess VGH, Beschluss vom 29.10.2007 - 7 TG 23/07 - ; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 – 11 ME 399/08 -, S. 10 – 12; OVG Thüringen, Beschluss vom 03.12.2008 – 3 EO 565/07; OVG Sachsen, Beschl. v. 12.12.2007 – 3 BS 286.06 –.
Die technischen Schwierigkeiten der Umsetzung von Verbotsverfügungen für den Internetbereich werden selbst von Landesverwaltungsgerichten wie dem Baden-Württembergischen VGH bestätigt, wenn die dort ergangene Untersagungsverfügung dahin gehend umgedeutet wird, dass ihr durch Einrichtung entsprechender Disclaimer entsprochen werden könne,

VGH BW, Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223.07 -, S.15.
In fast allen anderen Bundesländern sind bislang keine Untersagungsverfügungen ergangen. Lediglich in einem weiteren Bundesland ist ein Eilverfahren seit kurzem anhängig.

Es mag daher verständlich sein, wenn die Ministerialbürokratie, die ihre Ministerpräsidenten auf einen GlüStV eingeschworen hat, der weder den Landesinteressen noch dem Gemeinschaftsrecht entsprach, offenbar bemüht ist, in der Öffentlichkeit ein gänzlich anderes Bild zu erzeugen. Lauter ist es hingegen nicht.

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E-Mail: reichert@redeker.de

veröffentlicht am: 15.04.2009 12:42
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/04/2009 18:45
Lotto informiert nicht: Berliner Gerichte verbieten zahlreiche Werbekampagnen
Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Sonderverlosungen, Jackpots, Horoskopspielscheine und Osterrubbellosüberraschungen. Berlins Lottogesellschaft hat viel zu bieten. Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks und die staatliche Glücksspielaufsicht sind sich auch sicher: "Die staatlichen Lottogesellschaften halten sich strikt an den Staatsvertrag". Berlins animierender LOTTO-Trainer, Lebensfreude versprühende Cabriofahrt, die Keno-Sonderverlosung soll es täglich möglich machen, "Profi"-Spielscheine, Osterloskörbchen für die ganze Familie, Stadtbild prägende Jackpotwerbung. So verhindert und bekämpft man Spielsucht heute und das nicht nur in Berlin. Das dortige Glücksspielrecht hat es jedenfalls in sich. Bis 500.000 Euro Geldbuße steht in der Hauptstadt auf vorsätzliche verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel.

Angesichts dessen könnte der Finanzsenator sich die Hände reiben: Tausende Verstöße gegen das Glücksspiel könnten in Berlin geahndet werden und das eben nicht nur zur Taxe für ein Parkverbot: Der "Viel Erfolg!" wünschende LOTTO-Trainer -- verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Urteile vom 3.3.2009 und 24.03.2009), Fassadenwerbung ohne gesetzliche Warnhinweise -- verbotene unangemessene unsachliche Werbung (Landgericht Berlin, Urteil vom 3.3.2009), Rubbellos-Osterkörbchen -- verbotswidrige Anreizwerbung (Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2009), LOTTO-Trainer Jackpotaufsteller Werbung -- verbotswidrige Anreizwerbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Jackpotwerbung mit LED-Blinker-Display -- verbotswidrige Anreizwerbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung mit dem Aberglauben mittels Horoskopspielscheindisplays - unangemessen unsachliche Werbung (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009), Werbung für Glücksspiel im Internet -- verbotswidrig (Kammergericht, Urteil vom 30.03.2009). All das liegt LOTTO Berlin und seinen Annahmestellen heute gerichtlich festgestellt zur Last. Doch die Ordnungsbehörden schreiten dagegen nicht ein, diese widmen sich vielmehr der Aufgabe, seit Jahren im Glücksspielbereich tätige nicht staatliche Unternehmen ihre Existenz zu nehmen. Besonders pikant aber an den Fällen: Das Land Berlin ist dem Gesetze nach selbst für die Veranstaltung verantwortlich und müßte Strafe an sich selber üben. Das aber kann wohl nicht erwartet werden, der Staat im Staat trägt dafür Sorge. Das sind die Vorgänge, von denen die breite Öffentlichkeit nichts erfährt und auch nichts erfahren soll.

"LOTTO informiert:" - der verbale Vorbote für einseitige überwiegend werbliche Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer, mit der die das Lotto-Monopol bejubelnden Nachrichten abgesetzt werden und die die Lottospielsucht erfunden haben, um ihrer Sucht nach Einnahmen aus dem Glückspiel weiter Vorschub zu leisten. Der Galopp durch die tiefen Täler Absurdistans: Erst eine Lottospielsucht erfinden und sich dann beklagen, wenn die Leute trotz anhaltender Anreizwerbung weniger Lotto spielen und dadurch weniger Geld eingenommen wird. Eine Einsicht Unrecht zu tun oder getan zu haben, kann (erfahrungsgemäß) nicht erwartet werden. Der Staat handelt massiv den eigenen Gesetzen zuwider und vernichtet private Unternehmen unter dem Deckmantel der Glückspielsuchtprävention. Das Bundesverfassungsgericht, dass noch 2006 im Nachgang zum europäischen Gerichtshof eine ehrliche Glückspielpolitik gefordert hat, nimmt heute offensichtlich die massiven Verstösse der staatlichen Lottogesellschaften nicht zur Kenntnis. Nie gab es so viele gerichtlich festgestellte Werbeverstöße staatlicher Lottogesellschaften, wie seit dem Inkraftreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008, der vor gerade vor Gefahren begründender Werbung schützen wollte. Der Staat selber ist angesichts seiner eigenen Einnahmesucht und Abhängigkeit aus LOTTO-Mitteln nicht mehr in der Lage, sich konsitent zu präsentieren. Aufsichtsbehörden decken ihre Lottogesellschaften trotz anderslautender gerichtlicher Entscheidungen, mit dem Bemerken, die Zivilgerichte hätten ein falsches Verständnis vom Glücksspielstaatsvertrag entwickelt. Rechtsstaatlich gesehen ist dies nicht nur Ausdruck für einen bodenlosen Skandal, sondern auch ein Beispiel moderner staatsinquisatorischer Handlungsweise, die offenbar erst in der Zukunft der Bedeutung nach von einem breiteren Publikum erkannt werden wird, wenn aber vieles schon hoffnungslos verloren sein wird. Das damals eine solche Staatspraxis nicht öffentlich gerügt worden ist, wird man dann aber nicht sagen dürfen.

Ein Kommentar von RA Boris Hoeller, Bonn.


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veröffentlicht am: 08.04.2009 17:37
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/05/2009 12:05
Glücksspiel: Innerhalb nur weniger Tage erfasst Liberalisierungswelle nach Frankreich auch Dänemark, die Schweiz und erneut Italien - macht eine aktuelle EuGH-Entscheidung den Weg für Deutschland frei?

Ein Kommentar von RA Dr. Wulf Hambach und Dipl.-Jur. Tobias Kruis, LL.M., Hambach & Hambach Rechtsanwälte

Der führende globale Informationsservice GamblingCompliance.com titelte innerhalb nur weniger Tage:

* Dänemark reißt Glücksspielmonopol nieder / Denmark To Dismantle Gambling Monopoly (22. April 2009)
* Die Schweiz bereitet Online-Casino Reform vor / Switzerland Prepares Online Casino Reforms (24. April 2009)
* Erdbeben löst Reform Lawine (Anmerkung: auf Glücksspielmarkt) in Italien aus / Earthquake Brings Avalanche Of Reforms In Italy (24 Apr. 2009)

Relativ wenig beachtet, dafür jedoch von erheblicher Tragweite für den gesamten deutschen Glücksspielmarkt, könnte die sog. Hartlauer-Entscheidung des EuGH sein (Rechtssache C-169/07 VOM 10. März 2009, Hartlauer Handelsgesellschaft mbH ./. Wiener Landesregierung u.A.). In dieser Entscheidung wendet sich der EuGH in gleicher Besetzung wie bei der mit Spannung und jeden Tag erwarteten Liga Portugisa-Entscheidung gegen seinen Generalanwalt Yves Bot. Der EuGH rügt Österreich u. a. unter Berufung auf die sog. Placanica-Entscheidung des EuGH wegen eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht und insbesondere wegen ungerechtfertigter Beschränkung des (zahnmedizinischen) EU Binnenmarktes. Doch was hat diese Entscheidung zu Zahnarztpraxen in Österreich mit Deutschlands Rechtfertigung des Glücksspielmonopols zu tun? Auf den ersten Blick so wenig, wie der Kalifornien-Rückkehrer Klinsmann künftig mit dem FC Bayern zu tun haben wird. Der zweite Blick offenbart eine gemeinschaftsrechtliche Sollbruchstelle in der Rechtfertigungskette des Glücksspielstaatsvertrags.

Im Detail:

Die bisherige österreichische Regelung macht die Errichtung selbständiger Zahnambulatorien, bei denen Ärzte als Arbeitnehmer tätig sind, von einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden abhängig. Diese wird nur bei Bedarf erteilt. Dagegen können Gruppenpraxen von selbständigen Ärzten jederzeit ohne Genehmigung und Bedarfsprüfung gegründet werden. Ambulatorien und Gruppenpraxen verfügen dabei nicht nur über eine vergleichbare Ausstattung und Anzahl an Ärzten, sondern bieten in der Regel auch die gleichen medizinischen Leistungen an, so dass Patienten diese normalerweise nicht unterscheiden können. Der EuGH hatte nun die Frage zu beantworten, ob eine solche Genehmigungspflicht in Verbindung mit einer Bedarfsprüfung mit dem Gemeinschaftsrecht, genauer mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Dabei stellt er fest, dass diese Regelung als Beschränkung grundsätzlich einer Rechtfertigung bedarf. Er prüft im Folgenden ausführlich und mit hoher Prüfungsdichte die Geeignetheit der Regelung zur Verwirklichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus, sowie der Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit, um diese Geeignetheit dann zu verneinen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung des seit dem Urteil Gambelli[1] bekannten Kohärenzgebotes. Danach muss die gesetzliche Regelung dem Anliegen gerecht werden, das geltend gemachte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen. Für die österreichische Regelung fehlt es nach Ansicht des EuGH aufgrund einer fehlenden Genehmigungsregelung für die in Ausstattung, Einrichtung und Leistung vergleichbaren Gruppenpraxen nun gerade an einer solchen kohärenten Ausgestaltung der Regelung. Auch habe der Mitgliedsstaat nichts vorgetragen, was eine solche unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte.

Welche Auswirkungen hat dieses Urteil nun auf die gemeinschaftsrechtliche Rechtfertigungsmöglichkeit eines Glücksspielmonopols?

Zunächst einmal zeigt es, das der EuGH auch in Kompetenzbereichen, die grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieben sind, eine strenge Prüfung auch der Geeignetheit vornimmt und den Mitgliedsstaaten gerade keinen breiten Beurteilungsspielraum überlässt. Der EuGH schreibt damit die Entwicklungslinie einer zunehmend strenger werdenden Rechtfertigungsprüfung weiter fort. Darüber hinaus wird erneut bestätigt, dass die Darlegungs- und Untersuchungslast auf Rechtfertigungsebene bei den Mitgliedstaaten liegt, so dass ein mitgliedstaatliches Glücksspielmonopol überhaupt nur gerechtfertigt werden kann, wenn die Erforderlichkeit des ergriffenen Schutzniveaus auf Tatsachen beruht, die durch eine aussagekräftige Studie belegt werden. Entscheidend aber zeigt sich, dass eine kohärente Beschränkung der Grundfreiheiten bereits dann nicht vorliegen kann, wenn vergleichbare Kategorien unterschiedlich behandelt werden. An einer Kohärenz muss es daher umso mehr fehlen, wenn, wie in Deutschland, ein relativ ungefährliches Glücksspielangebot (Lotto) verboten wird, während wesentlich gefährlichere Glücksspielangebote, wie etwa Automatenglücksspiele und Online-Pferdewetten, veranstaltet werden dürfen.

Fazit

Möchte man eine Prognose abgeben, so ist zu erwarten, dass sich diese Auswirkungen spätestens im derzeit anhängigen Vorlageverfahren C-46/08, Carmen Media Group, bemerkbar machen werden, das von der Kanzlei Hambach & Hambach geführt wird. Dort steht die Frage der Kohärenz des deutschen Glücksspielmonopols im Mittelpunkt.[2] Sollte es nicht zuvor zu einem politischen Einlenken des Gesetzgebers kommen, so dürfte das Monopol der nach der Entscheidung Hartlauer zu erwartenden strengen Prüfung des Kohärenzgebots durch den EuGH nicht standhalten. Um auf die eingangs erwähnte Metapher zurückzukommen, würde das Monopol in Deutschland damit das gleiche Schicksal ereilen wie Jürgen Klinsmann: es hätte ausgedient.


[1] Rs. C-243/01, Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13031, Rdnr. 67.

[2] Vgl. dazu bereits W. Hambach/C. Hambach, "Gesetzgebungsbilanz – 100 Tage
Glücksspielstaatsvertrag": Finanzieller und rechtlicher Segen oder Waterloo für Bundesländer und Destinäre?, TIME Law News 1/2008, S. 21 (25).

Aus: TIME LAW NEWS 3/2009 (www.timelaw.de) der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte
Verfasst von: Tom88812 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/05/2009 13:19
Flagge: Germany Verwaltungsgericht Berlin gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzung


von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat einen von der Kanzlei Arendts Anwälte vertretenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Zwangsgeldfestsetzung und die Androhung unmittelbaren Zwangs gewährt (Beschluss vom 7. Mai 2009, Az. VG 35 L 153.09).

Der an einen staatlich zugelassenen maltesischen Buchmacher vermittelnde Antragsteller hatte bereits in der Hauptsache gegen die zu vollstreckende Untersagungsverfügung Erfolg. Das VG Berlin hatte diesen Bescheid mit Urteil vom 7. Juli 2008 (Az. VG 35 A 167.08) aufgehoben, wogegen des Land Berlin Berufung einlegte. Trotz gerichtlicher Feststellung der Untersagungsverfügung als verfassungswidrig und mit Europarecht unvereinbar, setzte das Land ein Zwangsgeld fest und drohte die Anwendung unmittelbaren Zwangs an.

Dieses Vorgehen bezeichnete das VG Berlin als "offensichtlich rechtswidrig". Daher sei die aufschiebende Wirkung bezüglich der Zwangsgeldfestsetzung (insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendung durch Einziehung oder Beitreibung) und die weitere Androhung anzuordnen.

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veröffentlicht am: 14.05.2009 13:49
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/05/2009 11:28
VG Ansbach: Klage gegen Verbot von Internet-Glücksspielen hat aufschiebende Wirkung

Das VG Ansbach (Beschl. v. 30.04.2009 - Az.: AN 4 S 09.00550) hat entschieden, dass die Klage gegen ein Internet-Verbot von Glücksspielen aufschiebende Wirkung hat.

Einem in Sachsen ansässigen Vermittler von Sportwetten wurde von der bayerischen Behörde untersagt, öffentliche Glücksspiele über das Internet in Bayern zu veranstalten oder zu vermitteln. In der Begründung des Bescheids wurde ausgeführt, die technische Umsetzung sei dem Spielvermittler selbst überlassen, so könne er entweder sein Internetangebot ganz einstellen oder ein Geolokalisationsverfahren bzw. die Mobilfunkortung einsetzen.

Der Spielvermittler legte Klage gegen den Bescheid ein. Im Klageverfahren wurde zunächst ein Sachverständigengutachten darüber in Auftrag gegeben, ob für den Kläger als privaten Anbieter von Internetdiensten im gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt technische Möglichkeiten zur Umsetzung des Bescheides zur Verfügung stehen. Parallel dazu beantragte der Spielvermittler die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.

Diesem Antrag gaben die Richter statt.

Es sei nämlich zweifelhaft, ob dem privaten Spielvermittler überhaupt die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stünden, Teilnehmer aus Bayern von seinem Angebot auszuschließen. So seien dem Gericht Umgehungsmöglichkeiten der Geolokalisation durch Proxy-Server oder mobilen Internetzugang bekannt. Die Mobilfunkortung sei nicht genau genug, um grenznahe Teilnehmer sicher einem Bundesland zuzuordnen.

Die Ansicht, der Spielvermittler könne auf eine komplette Einstellung seines Angebots verwiesen werden, um sicher Teilnehmer aus Bayern auszuschließen, lehnte das Gericht ab. Eine Kompetenz einer bayerischen Behörde, für das gesamte Bundesgebiet eine Untersagung anzuordnen, sei nicht ersichtlich.

Quelle : https://www.dr-bahr.com/
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/05/2009 16:01
Poker in Europa
Probleme mit Glücksspielgesetzen in den Niederlanden erreichen neuen Höhepunkt

In ihren Bemühungen den Einwohnern der Niederlande das Online Glücksspiel zu verbieten, hat die niederländische Regierung erneut Klage gegen die EU eingereicht. Die europäische Kommission missbilligt das holländische Gesetzpaket, welches in vielen Teilen der UIGEA ähnelt, und ist bereit mit diesem Fall bis vor den europäischen Gerichtshof zu gehen.

Die Streitigkeiten begannen Anfang dieses Jahres, als die holländischen Banken in einem vom holländischen Justizminister, Ernst Hirsch Ballin, versendeten Brief dazu aufgefordert wurden jede Transaktion zwischen Einwohnern von Holland und ausländischen Glücksspielanbietern zu unterbinden. Ballin ist dafür bekannt, daß er sich mit allen Mitteln dafür einsetzt die staatlich betriebenen Glücksspielfirmen durch die Legislative gegen die Konkurrenz aus dem Ausland schützen zu lassen. Die erste Antwort auf die holländischen Bemühungen die Konkurrenz auszuschalten, kam vom englischen Glücksspiel Giganten Betfair, welcher die holländische Regierung verklagte und gleichzeitig eine formale Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichte. Nun hat sich die EK eingeschaltet und die Niederlande darauf hingewiesen, daß die holländischen Gesetze gegen die EU Handelsgesetze verstoßen würden. Charly McCreevy, der europäische Bevollmächtigte für interne Märkte und Services, sagte: "Wir sind der Meinung, daß die Holländer direkt gegen unsere Regelungen verstoßen und werden in diesem Fall ermitteln". In Ballins Brief wurden den Banken direkte rechtliche Sanktionen angedroht, fall diese nicht auf die Forderungen Ballins eingehen würden. Dieser Brief wird im allgemeinen als Versuch angesehen, das staatliche Glücksspielmonopol (DeLotto) vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.

Schweden's Skill Faktor

Indem man sich auf die Wichtigkeit des Skills beim Texas Holdem berief, wurden vor einem schwedischen Berufungsgericht, die Strafen für 4 Männer, welche beschuldigt wurden illegale Pokerturniere organisiert zu haben, erheblich reduziert. An dem Multi-Millionen Kronen Event in Grebbestad nahmen 700 Spieler teil, was eine Verletzung des schwedischen Lotteriegesetzes darstellt. Die Angeklagten waren vorher vom Gericht in Uddevala zu empfindlichen Strafen verurteilt worden. Zwei der Männer waren zu Gefängnisstrafen (6 Monate und 8 Monate) verurteilt worden, die beiden anderen Angeklagten sollten hohe Geldstrafen zahlen. In einem Berufungsprozess hat das West-Schwedische Berufungsgericht letzten Dienstag alle Strafen wegen dem angeblichen Verstoß gegen das Glücksspielgesetz aufgehoben.
Nach Aufzeichnungen des Gerichts, war einer der Hauptentscheidungsfaktoren für diese Entscheidung, daß bei einem Turnier, wie es in Grebbestad stattfand, der Skillfaktor entscheidender ist, als der Glücksfaktor. Weil diese Turnier sehr lange dauerte und die Spieler dadurch die Möglichkeit hatten, ihr strategisches Können anzuwenden, war das Gericht zu dem Entschluss gekommen, daß Glück nur ein untergeordnete Rolle spielen würde. Bedingt durch dieses positive Urteil im Bezug auf Poker, sind einige Beobachter der Meinung, daß Poker in Schweden nun boomen könnte.

Russischer Präsident will Casinos schließen

Ein Gesetz aus dem Jahr 2006 besagt, daß alle Casinos außerhalb der 4 spezifizierten "Glücksspiel Zonen" geschlossen werden müssen. Nachdem der Termin zur Umsetzung erneut verschoben wurde, hat nun der Russische Präsident darauf bestanden, daß diese Vorgabe schnellstmöglich umgesetzt wird, wobei er den 01.Juli als Deadline setzte. "Es ist unbedingt notwendig, daß die Vorgaben dieses Gesetzes zum 01.Juli umgesetzt werden. Es wird keine Terminverschiebung und keine Ausnahmen geben" sagte der Präsident. Dieses Verbot gilt ebenfalls für alle Internet Glücksspielanbieter außerhalb dieser 4 Zonen.

Nach russischen Gesetzen sind Pokerturniere als "Sport” klassifiziert und deshalb weiterhin außerhalb der Zonen erlaubt. Pokerclubs müssen sich allerdings für eine Zertifizierung bewerben und können erst nach der Zertifizierung durch die Regierung offiziell Pokerspiele veranstalten. Der stellvertretende Bürgermeister von Moskau, Sergei Baidakov, merkte an, daß "getarnte Glücksspielbetriebe", welche als Poker-Clubs betrieben werden, nicht tolerierbar sind. Jeder, der einen Poker-Club eröffnen will, muss den entsprechenden Überprüfungsprozess durchlaufen. Sollte jemand versuchen gegen die staatlichen Regelungen zu verstoßen, wird die Zertifizierung entzogen.

Finnland denkt darüber nach Glücksspielwerbung zu verbieten

Ein anderes Land hat ebenfalls so seine Probleme mit der EU Kommission im Bezug auf Glücksspiele. Finnland denkt darüber nach jede Werbung für Online Glücksspiel zu verbieten, um den EU Gesetzen genüge zu tun. Das neuen Gesetz, welches Ende des Jahres durch das finnische Parlament in Kraft gesetzt werden könnte, würde jede Form der Werbung für Glücksspiel verbieten und würde sowohl für ausländische Anbieter, als auch für einheimische Anbieter (Online & Live) gelten. Es wäre sogar verboten, ein Sponsoren-Logo zu tragen, wenn dieses in Verbindung mit einem Glücksspielanbieter steht. Ebenso wie Holland ist Finnland für sein staatliches Glücksspiel-Monopol bekannt und wurde schon mehrmals wegen Verletzung der EU Handelsgesetze angeklagt – sowohl von privaten Glücksspielanbietern (Ladbrokes und PAF), als auch durch die EU Kommission. Anstatt den internen Markt für ausländische Anbieter zu öffnen, möchte die Finnische Regierung das Problem mit der EU dadurch lösen, daß die Firmen des staatlichen Glücksspielmonopols ebenfalls von diesem Werbeverbot betroffen wären.

Quelle: https://de.pokernews.com/
veröffentlicht am: 17.05.2009 14:25
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/06/2009 11:18
Den Deutschen wird die Lust auf Lotto genommen
Spieleinsätze auf Rekordtief
Der Lotto-Jackpot schrumpft

Hamburg, 17. Juni 2009 – Die Umsätze der Lottogesellschaften gehen durch den Glücksspielstaatsvertrag bundesweit dramatisch zurück. Erstmals sind in der vergangenen Woche die Spieleinsätze für eine Samstagsziehung unter die historische Tiefstmarke von 50 Millionen Euro gesunken. Die Folge: statt dem angekündigten 3 Millionen-Euro-Jackpot konnten die staatlichen Lottogesellschaften am Wochenende nur 2,49 Millionen ausschütten; 20 Prozent weniger.

"Da es sich beim Lotto 6 aus 49 um eine Totalisator-Lotterie handelt, ist die Höhe der Gewinnränge direkt abhängig vom Spieleinsatz", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Beim Lotto 6 aus 49 werden insgesamt 50 Prozent des Spieleinsatzes als Gewinne ausgeschüttet. Je weniger gespielt wird, desto weniger kann also auch gewonnen werden."

Der beworbene Höchstgewinn von 3 Millionen Euro basierte auf der Annahme, es würden Spieleinsätze von 60 Millionen Euro erzielt werden. "Bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008 gab es für eine solche Prognose auch eine hinreichende Wahrscheinlichkeit", so Faber. "Seitdem sind aber durch Werbebeschränkungen, Internetverbot für Lotto und Restriktionen für gewerbliche Spielvermittler die Umsätze drastisch zurückgegangen." Durch die jetzt für den August angekündigte Verschiebung der samstäglichen Fernsehziehung der Lottozahlen auf den späten Abend werde das Interesse an Lotto noch weiter sinken.

Der Deutsche Lottoverband hatte Ende des vergangenen Jahres die Studie des unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstituts MKW veröffentlicht, wonach – bei vorsichtiger Schätzung – 2009 bei "Lotto 6 aus 49" die Spieleinsätze um eine Milliarde Euro zurückgehen werden. In Folge dessen werden dem deutschen Breitensport und Wohlfahrtseinrichtungen Lotto-Fördergelder in dreistelliger Millionenhöhe fehlen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird diesen Trend noch verschärfen. "Die Lottogesellschaften werden ihre Jackpot-Ankündigungen der negativen Umsatzentwicklung anpassen müssen", so Faber. "Dadurch wird Lotto aber noch unattraktiver werden". Er appelliert an die Bundesländer, Lotto nicht weiter zugrunde zu richten und für eine schnelle Neuregelung des Glücksspielrechts in Deutschland zu sorgen. Das vom Deutschen Lottoverband seit langem prognostizierte Scheitern des Glücksspielstaatsvertrags ist traurige Wirklichkeit.

Quelle : isa-guide.de
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/06/2009 16:17
Sperrung, Dekonnektierung und "Enteignung" einer Internetdomain, die auf einen privaten Sportwettanbieter verlinkt, stellt sich als rechtswidrig dar

Das Informationsportal eines in Spanien ansässigen Unternehmens enthielt u. a. Verlinkungen zu international tätigen privaten Sportwettanbietern. Die .com-Domain ist in Deutschland registriert. Mit Ordnungsverfügungen vom 01. und 09. Juli 2008 wandte sich die Bezirksregierung Düsseldorf an den deutschen Registrar und gab ihm auf, die Domain zu sperren, zu dekonnektieren und als "Owner-Contact", anstelle des bisherigen Eigentümers, die Bezirksregierung Düsseldorf einzutragen. Gegen die Verfügungen reichte der Inhaber der Domain bei dem VG Düsseldorf Klage ein und stellte einen Eilantrag. Dem Eilantrag hat des VG Düsseldorf mit seinem Beschluss vom 15.06.2009 – 27 L 1336/08 – in vollem Umfang stattgegeben.

Nach Ansicht des Gerichts stellt sich das Vorgehen der Bezirksregierung als rechtswidrig dar. Mit dem Erlass der Ordnungsverfügungen überschreitet die Bezirksregierung die Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn ein Bundesland ist nach dem sog. Territorialsprinzip im Grundsatz auf sein Landesgebiet beschränkt. Dementsprechend ist die Bezirksregierung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV auf ein Tätigwerden in den Grenzen des Landes NRW beschränkt. Die Wirkung der Dekonnektierungsanordnung erfasst aber zumindest das ganze Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und wirkt technisch gesehen weltweit. Insoweit verletzt die Anordnung auch den Domaininhaber in seinen Rechten und greift unmittelbar in seine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsposition ein. Die Frage, ob der in Deutschland ansässige Registrar überhaupt als Störer in Anspruch genommen werden durfte, hat des VG zwar offen gelassen, führt hierzu jedoch aus, dass dies zweifelhaft erscheint, da die Zurechnung im Rahmen der Verhaltensstörung auf Ursachen zu begrenzen ist, die unmittelbar die Gefahr oder Störung setzen und so die Gefahrengrenze überschreiten.

Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die Domain nun unverzüglich freigeben müssen. Das Land NRW läuft Gefahr, dem Domaininhaber sämtlichen Schaden ersetzen zu müssen, der ihm zwischenzeitlich entstanden ist.

"Die Entscheidung zeigt, dass das im Glückspielstaatvertrag verankerte Internetverbot nicht nur an der technischen Durchsetzbarkeit, sondern auch an seiner rechtlichen Umsetzung scheitert. Der chinesische Weg ist ein anachronistischer Irrweg, den die Politik schnellstmöglich korrigieren sollte. Wieder einmal sind uns da unsere Nachbarländer, wie z. B. Frankreich, voraus. Die Franzosen sind im Begriff ein Gesetz zu verabschieden, aufgrund dessen Sportwetten im Internet liberalisiert werden. In Frankreich ist man im 21. Jahrhundert angekommen und hat verstanden, dass eine reglementierte Öffnung des Marktes sowohl für den Spielerschutz als auch für die Staatskasse sinnvoller ist, als den Kunden in die Illegalität zu zwingen und fiskalisch leer auszugehen." kommentiert Markus Maul vom Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung, die er übrigens selbst als Anwalt des Domaininhabers herbeigeführt hat.

Der Beschluss des VG Düsseldorf wird veröffentlicht unter www.vewu.com.


Pressekontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer

Rechtsanwalt Markus Maul - Präsident VEWU
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com


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Hm, könnte es sich hier um tippen4you.com handeln? warum wink

Verfasst von: Mainzer105 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/06/2009 07:52
daumenhoch
Verfasst von: Pepsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/06/2009 21:37

Wettanbieter Sponsor am Rothenbaum - Stadt Hamburg macht Ärger
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/06/2009 17:09
https://www.vewu.com/downloads/Urteile/VG_Duesseldorf_15062009.pdf
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/07/2009 16:04
Halbjahresbilanz 2009 des Glücksspielstaatsvertrages: GIG erwirkt zahlreiche Gerichtsentscheidungen wegen Werbe- und Vertriebsverstößen im Glücksspielwesen

03.07.2009 (Köln) - Der Verein für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. (GIG) hat u.a. die satzungsmäßige Aufgabe, im Vereinsinteressensbereich den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Im ersten Halbjahr des Jahres 2009 gab eine Vielzahl von Hinweisen aus Wirtschaftskreisen dem Verband Anlass tätig zu werden. Einen Schwerpunkt der feststellbaren Verstöße gegen glücksspielstaatsvertragliches Werbe- und Vertriebsrecht bildeten die Werbung und die Vertriebspraktiken der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

So enthielten zahlreiche Werbeträger der staatlichen Lottogesellschaften Werbeelemente, die über Information und Aufklärung der Möglichkeit zur Teilnahme am Glücksspiel hinausgehen und in unzulässiger Weise zum Glücksspiel animieren. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die so genannte feiertagsanlassbezogene Werbung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Wertschätzung des Feiertages als Vorspann für den Absatz von Glücksspielprodukten eingesetzt worden ist. Teilweise wurde versucht, Verbraucher zu animieren, Sofortlotterielose zum Gegenstand eines Feiertagsgeschenks zu machen und so das Glücksspiel in die Privatsphäre anderer Personen zu tragen.

Durch zahlreiche Testkäufe wurden zudem erhebliche Lücken im gesetzlich zu gewährleistenden Minderjährigen- und Spielerschutz festgestellt. In vielen Fällen gelang Minderjährigen der Erwerb von Rubbellosen in den Annahmestellen aller sieben überprüften Landeslotteriegesellschaften. Diese Vorfälle führten zu gerichtlichen Untersagungen dieser Vertriebspraktiken. Die einstweiligen Verfügungen wurden den zuständigen Aufsichtsbehörden mit der Aufforderung zum ordnungsrechtlichen Einschreiten gegen die Verurteilten notifiziert.

Insgesamt hat der Verein im ersten Halbjahr mehr als 20 gerichtliche Entscheidungen herbei führen können, die allesamt auf Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch den Glücksspielstaatsvertrag gerichtet waren.

Lediglich in zwei Fällen haben Gerichte dem Verein die Aktivlegitimation abgesprochen, lauterkeitsrechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Der Verein hält diese Entscheidung für rechtswidrig und wird im Rechtsmittelzug die Korrektur anstreben. Dabei wird GIG auch auf die Vielzahl anders lautender, nämlich die Aktivlegitimation des Vereins bejahende, Entscheidungen hinweisen.

Beispielhaft für die vom GIG erfolgreich angegriffenen Rechtsverstöße der staatlichen Lotteriegesellschaften sind folgende Entscheidungen:

LG München I, Beschluss vom 09.03.2009 – 33 O 4084/09 – "Keno-Sonderverlosung”, Beklagter: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern, Grund: verbotswidrige Werbung, bestätigt durch Urteil vom 10.06.2009

LG Berlin. Beschluss vom 24.03.2009 – 103 O 56/09 – "Rubbellos-Osterkörbchen”, Beklagte: Deutsche Klassenlotterie Berlin, Anstalt öffentlichen Rechts, Grund: verbotswidrige Anreizwerbung, bestätigt durch Urteil vom 05.05.2009

LG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.2009 – 13 O 52/09 – "MusikDING”, Beklagter: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Lotterieverwaltung, Grund: Grund: verbotswidrige Anreizwerbung

LG Koblenz, Urteil vom 16.06.2009 – 4 HK O 78/09 – "Goldene 7”, Beklagte Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Grund: verbotswidrige Internetwerbung


Zudem wurde vor einigen Gerichten von den Beklagten – regelmäßig erfolglos - angeführt, der GIG sei nicht aktivlegitimiert, da einigen seiner Mitglieder bislang eine behördliche Erlaubnis ihrer Tätigkeit versagt worden sei. Auch sei es rechtsmissbräuchlich, wenn der GIG nur gegen staatliche Lottogesellschaften vorgehe und nicht gegen die eigenen Mitglieder. Dies trifft allerdings sachlich nicht zu. Darüber hinaus offenbart dieser Einwand eine perfide Logik: Die Gesellschafter des Deutschen Lotto- und Totoblocks – die Länder mit ihren Glücksspielaufsichtsbehörden – verweigern den privaten Wettbewerbern – in der Regel offensichtlich rechtswidrig und mit dem alleinigen Ziel, den Markt von unerwünschter Vertriebskonkurrenz zu bereinigen - die beantragten Erlaubnisse. Anschließend sollen die als "illegal” kategorisierten Privaten gehindert werden, wenigstens wettbewerbsrechtlich die Monopolisten zu rechtmäßigem Verhalten zu zwingen. Der staatliche Lottoblock reklamiert damit nichts weniger als einen rechtsfreien Raum für sich, den er dann im besten Einvernehmen mit seiner (vermeintlichen) Aufsicht und unbelastet von wettbewerbsrechtlicher Marktverhaltenskontrolle nach Belieben ausfüllen kann. Der Lottoblock weiß natürlich, dass der Bundesgerichtshof eine solche Aushebelung des Wettbewerbsrechts in ständiger Rechtsprechung ablehnt. Entsprechend lautstark, aggressiv und unsachlich fallen dann die Stellungnahmen seiner Vertreter aus, wie der Kommentar von RA Dr. Manfred Hecker zur nicht rechtskräftigen und mit der Berufung angegriffenen Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 24.06.2009 auf ISA GUIDE belegt. Zu den zahlreichen vorherigen und noch ausstehenden Verurteilungen der von ihm vertretenen Blockgesellschaften sind bezeichnenderweise keine Stellungnahmen von RA Hecker bekannt.

Der GIG repräsentiert fast alle privaten Akteure auf den relevanten Glücksspielmärkten jenseits des staatlichen Lottovertriebssystems. Dem Verband ist es wichtig, dass es unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrages für alle Marktteilnehmer fair zugeht. Gäbe es eine funktionierende behördliche Aufsicht über das Marktverhalten der staatlichen Lottogesellschaften, hätte der GIG weniger zu tun. Die zahlreichen vom Verband erwirkten Verurteilungen zeigen aber, dass der Lottoblock eine strenge Aufsicht seiner Gesellschafter bislang nicht befürchten muss.

Der Verein ist zuversichtlich, seine schon nach kurzer Zeit überaus erfolgreiche Arbeit fortsetzen und intensivieren und somit auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag für diskriminierungsfreie Wettbewerbsbedingungen auf den deutschen Glücksspielmärkten leisten zu können.

GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
Im MediaPark 8
50670 Köln
www.gig-verband.de

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
veröffentlicht am: 03.07.2009 09:22

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Da der Glücksspielstaatsvertrag von den Staatsmonopolisten
selbst ständig unterlaufen wird, hat dieses Gesetz seine
Legitimation schon längst verloren.

Da kann der Dr. Heckmecker rumsülzen wie er will. aetsch


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/07/2009 16:54
Hihi, jetzt liefert sogar meine Nachbarstadt via isa-guide.com
einen weiteren Beweis für die Heuchelei der Staatsorgane
in Sachen Glücksspielstaatsvertrag.
Danke, Laufenburg. peace



Stadt senkt Glücksspiel-Steuer

Die Stadt Laufenburg nimmt die im Dezember beschlossene höhere Besteuerung von Automaten in Spielhallen zurück. Davon profitiert die Strasser GmbH, die die einzige derartige Einrichtung in der Stadt betreibt.

Laufenburg – Im Dezember hatte der Laufenburger Gemeinderat eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten beschlossen. Es war dies die erste Anhebung dieser Kommunalsteuer seit 16 Jahren. Am Montag nahm der Gemeinderat sie nach kontroverser Diskussion teilweise wieder zurück: Für Automaten in Gaststätten oder Vereinsräumen bleibt es bei der Erhöhung, für die in der einzigen Spielhalle der Stadt gelten wieder die niedrigeren Sätze von 1992. Dagegen stimmten fünf Stadträte: Winfried Gerteis (CDU), Roland Arzner, Gabriele Schäuble und Bernhard Gerteis (alle FW) sowie Marita Höckendorff (Grüne).

Der höhere Steuersatz hätte insbesondere Jürgen Strasser viel Geld gekostet. 24 Geräte mit Gewinnmöglichkeit hat er in seiner im Dezember 2006 im Laufenpark eröffneten Spielhalle „Number One“ aufgestellt. Für jeden einzelnen von ihnen wollte die Stadt monatlich 150 Euro kassieren. 103 waren bis dato fällig – und sind in Zukunft wieder zu entrichten.

Strasser allerdings disponierte bisher mit einem viel geringeren Satz. Aufgrund eines Abrechnungsfehlers der Stadtverwaltung war er in den vergangenen beiden Jahren nur mit dem für Gaststätten, Diskotheken oder Vereinsräume vorgesehenen wesentlich geringeren Betrag von 26 Euro pro Gerät und Monat veranlagt worden. „Mit diesen Sätzen habe ich betriebswirtschaftlich gerechnet“, erklärte Strasser gestern gegenüber dieser Zeitung.

Außerdem beruft sich der Unternehmer auf eine mündliche Zusage des damaligen Laufenburger Bürgermeisters Roland Wasmer. Dieser habe zugesichert, dass die Vergnügungssteuer in Laufenburg in den kommenden Jahren stabil bleiben werde. Jürgen Strasser: „Das ist doch nicht in Ordnung: Mich mit niedrigen Sätzen zu einer hohen Investition im Laufenpark zu bewegen und dann die Steuer zu vervielfachen.“

Tatsächlich hatte die Stadtverwaltung im Dezember dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Steuersätze für Spielhallen zu belassen und nur die anderen Geräte höher zu besteuern. Allerdings fand ein Antrag von Barbara Kurz (Grüne), auch bei den Spielhallen mehr zu kassieren, eine knappe Mehrheit. Sofort nach diesem Beschluss intervenierte Strasser bei der Stadtverwaltung und bei den Gemeinderatsfraktionen.

Im Vorfeld der Sitzung vom Montag hätten nun mehrere Gemeinderäte mündlich beantragt, die Steuererhöhung für die Geräte in Spielhallen wieder rückgängig zu machen, erklärte Bürgermeister Krieger gestern dieser Zeitung. Um welche Stadträte genau es sich gehandelt habe, sei ihm nicht mehr erinnerlich, es seien Mandatsträger aus verschiedenen Fraktionen gewesen.

Quelle

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Es geht also immer nur ums Geld - nicht um die Bekämpfung von Spielsucht! doh
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/07/2009 15:47
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verfassungswidrigkeit und Europarechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrags



von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat in mehreren aktuellen Hauptsache-Urteilen die Verfassungswidrigkeit und Europarechtswidrigkeit des Glücksspielstaatvertrags festgestellt und damit die schon bisher vertretene Rechtsüberzeugung bestätigt (Urteile vom 6. Juli 2009, Az. VG 35 A 168.08 u.a.). Die von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler waren damit mit ihren Klagen gegen Untersagungsverfügungen des Landes Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgreich.

Nach den heute zugestellten Entscheidungsgründen lässt sich die Untersagungsverfügung nach Überzeugung des VG Berlin nicht in verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonformer Weise auf die Ermächtigungsgrundlage des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) stützen. Die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GlüStV sei verfassungswidrig, da bereits die in § 4 Abs. 1 S. 1 GlüStV konstituierte Erlaubnispflicht verfassungswidrig sei. Im Übrigen sei die Untersagungsverfügung auch wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit und eines daraus resultierenden Ermessensfehlers rechtswidrig.

Der Glücksspielaufsicht sei es aufgrund des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts angesichts der Unverhältnismäßigkeit der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit derzeit nicht möglich, Untersagungsverfügungen gegen Unionsbürger zu erlassen, wenn Sportwetten an in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig zugelassenen Vertragspartner vermittelt werden. Die Unterbindung gegenüber Drittstaatsangehörige (Kläger mit montenegrinischer Staatangehörigkeit) sei nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Spielsuchtbekämpfung sind nach Ansicht des Gerichts angesichts der völligen Untätigkeit des beklagten Landes bei der Zulassungsregelung für besonders suchtgefährdend geltende Geldspielgeräte ungeeignet. Trotz einer Empfehlung des Fachbeirats Glücksspielsucht vor mehr als einem Jahr habe bislang kein Bundesland eine entsprechende Gesetzesinitiative ergriffen. Die nunmehrige Argumentation des Landes Berlin, die Empfehlung des Fachbeirats sei "kontraproduktiv", widerspreche der bisherigen Darstellung und sei unbegründet.

Europarechtlich komme es bei der Prüfung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit auf die "konkreten Anwendungsmodalitäten", d.h. auf die tatsächliche Ausgestaltung an. Hierbei seien die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg geäußerten Bedenken hinsichtlich Art und Ausmaß der von den staatlichen Monopolanbietern praktizierten Werbung zu berücksichtigen. Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegen unzulässige Werbung der Deutschen Klassenlotterie Berlin sind nach den Feststellungen des Gerichts nicht erkennbar. Die Einschränkung des Grundrechtsschutzes und der Grundfreiheiten der Sportwettenvermittler könnten nicht damit gerechtfertigte werden, dass die Glücksspielaufsicht für den staatlichen Monopolanbieter nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet worden sei.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 23.07.2009 15:37
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/08/2009 05:56
Deutschland verzichtet auf Steuern in Milliardenhöhe Der deutsche Staat verzichtet offenbar freiwillig auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Das jedenfalls behauptet Jörg Wacker, Deutschland-Chef des privaten Wettanbieters bwin. Wacker in der Berliner Zeitung (Samstag-Ausgabe): „Wir würden ja liebend gerne Steuern zahlen. Aber man lässt uns nicht.“ Während Frankreich und Italien einen Gesetzesentwürfe eingebracht haben, um EU-Vorschriften zu entsprechen, beharrt Deutschland auf dem Staatsmonopol für Sportwetten. Weder private Anbieter noch solche mit Sitz im Ausland dürfen laut deutscher Gesetzgebung Sportwetten anbieten.

Quelle : bild.de
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/08/2009 09:24
"Kommt man jetzt schon ins Gefängnis, wenn man über Fußball spricht?"

11.08.2009 - 10:30 Uhr, Rudolf Assauer Sportmanagement AG


Gelsenkirchen (ots) - Dass die Bezirksregierung Düsseldorf Rudi
Assauer am 06.08.2009 wegen vermeintlich unerlaubter Werbung für den
britischen Sportwettenanbieter Betfair eine Ordnungsverfügung und ein
Zwangsgeld von 100.000 EUR angedroht hat, kann der ehemalige
Fußball-Manager nicht nachvollziehen und gibt sich gelassen.

"Es ist mir völlig unverständlich, dass man nicht einmal mehr über
Fußball sprechen darf, ohne Ärger mit den Behörden zu bekommen.
Kommt man jetzt schon ins Gefängnis, wenn man über Fußball spricht
und ganz normal seine Meinung äußert? Ich lasse mir doch keinen
Maulkorb anlegen, weil ich die Bundesliga kommentiere. In meinem
Videoblog werde ich auch in Zukunft sagen, was Sache ist!"

Am Donnerstag, 6. August, hatte der neue Video-Blog von Assauer
auf der Internetseite "Rudis Zuendstoff" Premiere. Dort kommentiert
Assauer wöchentlich die neue Bundesliga-Saison. Die Bezirksregierung
führt an, dass der Ex-Schalker aufgrund des umstrittenen
Glücksspielstaatsvertrages nicht für die britische Sportwettenbörse
werben dürfe.

Dazu Assauer: "Sportwetten bieten eine tolle Möglichkeit für
Fußballbegeisterte auf der ganzen Welt, Ihre Leidenschaft für den
Sport zu teilen. Außerdem beteiligen sich die Wettbörsen finanziell
an der Vereins- und Nachwuchsförderung. Daher werde ich mich auch in
Zukunft für Sportwetten einsetzen."

Originaltext: Rudolf Assauer Sportmanagement AG
Verfasst von: Hill16 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/08/2009 11:07
Heute bei der Webseite Sportwetten-Gera.de

Einstellung Internetgeschäft in Deutschland
Sehr geehrte Kunden und Sportwettinteressierte,

seit dem 14.09.1990 waren wir als Sportwetten GmbH in Gera für Sie eine der ersten Adressen in Deutschland, die legal Sportwetten veranstaltet hat. Aufgrund der Entscheidung der Bundesländer ein Monopol für Glücksspiele zu schaffen und Glücksspiele im Internet völlig zu verbieten, teilen wir Ihnen hiermit die Einstellung unseres operativen Sportwetten Geschäfts im Internet in Deutschland mit.

Wir werden und können, ab sofort aus Rechtsgründen Ihre Wetten nicht mehr annehmen.

Diese schwere Entscheidung wurde uns aufgezwungen, weil wir rechtlich massiv bedrängt sind. Rechtlich vorläufige Entscheidungen, die in der Hauptsache gerichtlich noch nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft, jedoch bereits vollstreckbar sind, werden uns entgegengehalten.
Eine Alternative zu dieser schweren Entscheidung gab es aus unserer Sicht nicht.

Unsere Rechtsauffassung und die daraus resultierenden Ansprüche insbesondere Schadenersatzansprüche, werden wir weiter verfolgen und für den Fall rechtlichen Obsiegens in vollem Umfang geltend machen. Wir haben beim Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden eingebracht. Wir können nicht nachvollziehen, warum wir nach nunmehr fast 19 Jahren Tätigkeit unsere Internetwetten nicht mehr anbieten können. Dies insbesondere angesichts der zahllosen Internetanbieter. Sobald uns eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erreicht und Rechtssicherheit besteht, werden wir unseren Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen und Internetwetten anbieten.

Wir bedanken uns hiermit ausdrücklich bei allen Kunden, die uns als zuverlässigen Sportwettenanbieter kennen gelernt und uns die Treue gehalten haben. Natürlich ist nach wie vor der Service für alle Kunden zu Fragen ihres Wettkontos gegeben. Die Wettkonten sind von den rechtlichen Maßnahmen unberührt. Für den uneingeschränkten Bestand der Wettkonten tragen wir Sorge.

Wir stehen Ihnen in allen Fragen zu Ihrem Wettkonto zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hier an folgende E-Mail Adresse:

info@sportwetten-gera.de

Sie erreichen uns auch telefonisch täglich von 10:00 - 21:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0365-7375730.

Sportwetten können wir bis zur abschließenden Klärung der rechtlichen Fragen jedoch nicht mehr annehmen. Über rechtliche Veränderungen werden wir Sie zeitnah informieren.


Quelle: https://www.sportwetten-gera.de
Verfasst von: maxpower Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/08/2009 11:22
wallbash
na prima und wieder eine möglichkeit weniger
zumal sie beim ami sport ,oft super sures offeriert haben ,da sie die line moves nicht bzw nur sehr spät mitgemacht haben

kackwurst
Verfasst von: grottenoli Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/08/2009 07:27
.....wieder ein Bookie weniger, der die Frauen Fußball Bundesliga regelmäßig im Angebot hatte wallbash
Verfasst von: Hill16 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/09/2009 14:22
Internetwetten
Kann denn Spielen Sünde sein?
Noch immer ist nicht klar, ob der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag mit dem Europarecht vereinbar ist. Nächste Woche könnte ein Urteil Klarheit schaffen. Denn Kritiker sprechen von staatlicher Willkür. von Katja Wilke
Alles hatte so hoffnungsvoll begonnen: Mitte September 1990 ergatterte Sportwetten Gera eine Lizenz für Sportwetten. Doch knapp vier Wochen vor seinem 19-jährigen Jubiläum ging dem Wettanbieter nun die Puste aus. Nach längeren Scharmützeln mit Behörden und Gerichten stellte das Unternehmen seinen Betrieb im August vorläufig ein. Man sei "massiv bedrängt" worden, heißt es im selbstverfassten Nachruf auf der Homepage der Firma.
Verantwortlich dafür ist der Glücksspiel-Staatsvertrag, der Internetglücksspiele mit Verweis auf Suchtgefahren verbietet. Der Vertrag ist seit seinem Inkrafttreten Anfang 2008 heftig umstritten. Kritiker halten ihn für willkürlich: So sind etwa Onlinepferdewetten erlaubt, Internetsportwetten dagegen nicht. Automaten in der örtlichen Spielhalle sind okay, die Onlinevermittlung des guten alten Lottoscheins nicht.
Private Anbieter wie das kleine Sportwetten Gera, aber auch bekannte Wettveranstalter wie Bwin oder der Lotto-Onlinevermittler Tipp24 hoffen jetzt auf Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Kommenden Dienstag steht eine Entscheidung des EuGH zur Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten an.
Die höchsten europäischen Richter müssen entscheiden, wie ein zulässiges Glücksspielmonopol ausgestaltet sein muss. Zwar geht es in dem Verfahren um einen Fall aus Portugal. Doch wenn die Richter genauere Vorgaben zu den Voraussetzungen machen, lassen sich auch Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit des deutschen Staatsvertrags ziehen.
Im konkreten Fall hatten die Behörden gegen Bwin und die portugiesische Fußballliga hohe Geldbußen verhängt, weil diese Internetwetten angeboten und dafür geworben hatten. In Portugal hält eine gemeinnützige Einrichtung das gesetzliche Monopol auf Internetwetten. Bwin und die Fußballliga hatten die Geldbußen angefochten. Nun soll der EuGH klären, ob das Monopol mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Private Anbieter könnten weiter auf Klärung warten
Die Luxemburger Richter könnten sich allerdings um Konkretisierung drücken. Der Sportwettenanbieter Bwin wird sich zwar in dem Verfahren durchsetzen, da sind sich viele Beobachter sicher. Allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil der staatliche portugiesische Lotterieanbieter sein Monopol vorschriftswidrig in Brüssel nicht notifiziert hatte. Der EuGH könnte mit Verweis auf diesen formalen Fehler auf weitere Ausführungen verzichten.
"In dem Fall müssen die privaten Anbieter ein weiteres Jahr auf Klärung warten", sagt Rechtsanwalt Clemens Weidemann aus der Kanzlei Gleiss Lutz, der Bwin in anderen Verfahren vertritt. 2010 wird der EuGH dazu Stellung nehmen müssen, ob der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag konform zu EU-Recht ist. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten dies bezweifelt.
Sollten die privaten Anbieter auch dort scheitern, bleibt ihnen nur die Hoffnung auf einen neuen, entschärften Glücksspiel-Staatsvertrag, der Ende 2011 an die Stelle des derzeit laufenden treten wird. Ein schwacher Trost für Unternehmen wie Sportwetten Gera oder auch Tipp24. Beide haben ihr operatives Geschäft in Deutschland schon weitgehend eingestellt.


• Aus der FTD vom 03.09.2009
© 2009 Financial Times Deutschland
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/09/2009 05:29
bwin eK Dr. Pfennigwerth und Sportwetten Gera stellen ihr Internetangebot ein! Hintergründe:



Bayrisches Verwaltungsgericht Ansbach ändert mit Beschluss vom 18.08.09 (AN 4 S 09.01413) seine Rechtsprechung zu Internetverboten und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Bayern und des OVG Münster an!

Vor wenigen Tagen haben die Sportwetten GmbH Gera sowie der unter bwin handelnde Kaufmann Dr. Steffen Pfennigwerth bekanntgegeben, dass sie ihre Glücksspielangebote auf den jeweiligen Internetpräsenzen einstellen. Seither finden sich auf den Internetseiten, welche unter der Top-Level-Domain ".de" angesteuert werden können, unmittelbar keine Glücksspielangebote mehr. Der Einzelkaufmann Dr. Pfennigwerth hat allerdings von seiner Internetdomain "www.bwin.de" eine unmittelbare Weiterleitung auf die Webseite des Beteiligungsunternehmens bwin.com geschaltet mit der Folge, dass die Ansteuerung der Homepage www.bwin.de unmittelbar auf das umfassende Glücksspielangebot unter www.bwin.com geleitet wird. Aus diesem Gesichtspunkt kann nicht ernsthaft von einer Einstellung des Glücksspielangebotes gesprochen werden und es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Ordnungsbehörden nunmehr zumindest wegen illegaler Glücksspielwerbung im Internet nach § 5 Abs. 4 GlüStV, aber auch wegen Beihilfe zur illegalen Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet, weiterhin gegen Dr. Pfennigwerth vorgehen werden.

Die Einstellung der deutschen Internetpräsenzen der DDR-Lizenzinhaber kommt trotz der Hartnäckigkeit ihrer bisherigen Rechtsverteidigung nicht ganz überraschend. Bereits das Oberlandesgericht Frankfurt hatte in seinen Urteilen vom 04.06.2009 (6 U 93/07) die Firma Sportwetten GmbH Gera und bwin e.K. Dr. Pfennigwerth (6 U 261/07) zur Unterlassung ihres Glücksspielangebotes im Bundesland Hessen verurteilt. Auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die DDR-Erlaubnisse in einer Vielzahl von Entscheidungen nicht als tragfähige Grundlage für eine Veranstaltung von Glücksspiel im Internet und außerhalb des Territoriums der ehemaligen DDR angesehen. Wegen fortgesetzter Verstöße gegen die vom Verwaltungsgericht bestätigten Untersagungen verhängte die zuständige Ordnungsbehörde mehrere Ordnungsgelder und begann mit deren Beitreibung. Die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung seitens der DDR-Erlaubnisinhaber wurden vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verworfen.

Nunmehr hat sich auch das Bayrische Verwaltungsgericht Ansbach den tragenden Argumenten der oben angesprochenen Rechtsprechung angeschlossen und seine früheren Bedenken an der Umsetzbarkeit der Verbotsverfügung ausdrücklich aufgegeben. Zwar sei die Verbotsverfügung räumlich auf das Hoheitsgebiet des Freistaats Bayern beschränkt und halte sich daher in den kompetenziellen Grenzen der Regierung von Mittelfranken als Glücksspielaufsicht.

Ausdrücklich gibt das Verwaltungsgericht Ansbach seine Bedenken gegen die Umsetzbarkeit eines regional beschränkten Internetverbots auf und schließt sich nunmehr der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes an, wonach es allein Sache des Verfügungsempfängers ist, auf welche Weise er der Anordnung der Ordnungsbehörde nachkommt. Dabei lässt es das Verwaltungsgericht dahinstehen, ob die Geolokalisationstechnologie oder die Mobilfunkortung mit hinreichender Sicherheit eine Beteiligung von Internetnutzern aus Bayern verhindern können.

Ungeachtet dieser Unsicherheiten nimmt das Verwaltungsgericht keine Unmöglichkeit der Umsetzung des auf Bayern beschränkten Verbots an, sondern verweist darauf, dass der untersagte Internet-Inhalt auch vollständig gelöscht werden könne. Unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung folgt das Gericht nunmehr der gefestigten Rechtsprechung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse v. 20.11.2008 und 22.07.2009) sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss v. 22.02.2008, 13 B 1215/07) und erachtet die vollständige Einstellung der untersagten Internetpräsenz zum Zwecke der Umsetzung des territorial auf den Freistaat Bayern beschränkten Verbotes auch als zumutbar. Ein schützenswertes Interesse daran, die Glücksspielveranstaltungen und -vermittlungen im Internet nicht vollständig vom Netz zu nehmen, verneint das Verwaltungsgericht insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass § 4 Abs. 4 GlüStV die Veranstaltung und die Vermittlung von Glücksspielen im Internet für das gesamte Bundesgebiet verbietet.

Auch der Argumentation, das Internetverbot gelte nicht für DDR-Erlaubnisinhaber, erteilt das Verwaltungsgericht eine klare Abfuhr: "Das Verbot, im Internet Glücksspiele zu veranstalten und zu vermitteln, dient der Eindämmung der Spiel- und Wettsucht und untersagt daher jedermann eine derartige Tätigkeit unabhängig davon, ob er über eine Erlaubnis zur Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen verfügt oder nicht. Demzufolge ist es der Antragstellerin auch zuzumuten, der Untersagungsanordnung nachzukommen, selbst wenn dies nur dadurch möglich sein sollte, dass sie ihre Internet-Tätigkeit für in Deutschland befindliche Spielteilnehmer komplett aufgeben muss."

Ausdrücklich stellt das Verwaltungsgericht fest, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner Gesamtheit, wie auch das Bayrische Ausführungsgesetz, nicht gegen Verfassungs- oder Gemeinschaftsrecht verstoße. Am Rande bestätigt das Verwaltungsgericht ausdrücklich nochmals seine bereits früher geäußerte Ansicht, dass die in der ehemaligen DDR erteilten gewerberechtlichen Genehmigungen zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Glücksspielen jedenfalls in den alten Bundesländern nicht fortgelten (vgl. hierzu auch Urteil BayVGH v. 29.09.2004, Az. 24 BV 03.3162).

Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (v. 20.03.2009, Az. 1 BVR 2410/08) gibt das Verwaltungsgericht Ansbach nun auch ausdrücklich seine früheren Bedenken an der Verfassungskonformität der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages auf. Insbesondere komme es nicht auf "eine konsistente Ausgestaltung des gesamten Glücksspielsektors aus verfassungsrechtlicher Sicht" an. "Daher greifen auch die Ausführungen der Antragstellerin zum konkreten Gefährdungspotential der Sportwetten im Vergleich zu anderen Glücksspielen, etwa dem Automatenspiel, oder sonstigen suchtgefährdenden Tätigkeiten nicht durch."

Auch in europarechtlicher Hinsicht erachtet das Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des BayVGH den Einwand mangelnder Gesamtkohärenz im Hinblick auf die vom Glücksspielstaatsvertrag nicht erfassten Glücksspiele als nicht stichhaltig.

Da somit weder verfassungsrechtliche noch europarechtliche Bedenken an der Wirksamkeit des Internetverbots bestehen, sieht das Verwaltungsgericht Ansbach - unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung - das öffentliche Interesse an einer alsbaldigen Unterbindung der illegalen Tätigkeiten im Internet als überragend an, so dass das Interesse der Privaten an einem weiteren Aufschub zurückzustehen habe.

Nachdem somit auch das Verwaltungsgericht Ansbach seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat und daher die in Deutschland ansässigen kommerziellen Glücksspielanbieter mit der Durchsetzung der festgesetzten Zwangsgelder rechnen müssen, haben diese die notwendigen Konsequenzen gezogen und ihre Internetangebote eingestellt.

Es darf mit Spannung erwartet werden, ob der EuGH in der anstehenden Entscheidung Liga Portuguesa, in der am 08.09.2009 eine Entscheidung verkündet wird, dieser Einschätzung des VG Ansbach, aber auch vieler gleichartiger Entscheidungen der Obergerichte in Deutschland, den europarechtlichen Segen erteilen wird.


Kontakt:
CBH - Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Manfred Hecker
Bismarckstr. 11-13
50672 Köln

Tel.: 0049 221 9519086
Fax.:0049 221 9519096
E-Mail: m.hecker@cbh.de

quelle : isa-guide.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/09/2009 09:08
Die Bundesländer kämpften hart für das staatliche Monopol.
Jetzt sind sie die großen Verlierer

Hoher Einsatz, maximaler Schaden

Von Ileana Grabitz 7. September 2009, 04:00 Uhr

Deutschland schloss private Anbieter vom Glücksspielmarkt aus - Die Branche hofft auf ein EU-Urteil über Portugal

Berlin - Christian Kipper ist normalerweise ein ruhiger, besonnener Mann. Aber wenn er in diesen Tagen über seine Geschäfte spricht, bekommt seine Stimme einen wütenden Unterton. Seit Jahren schon ist der Mann mit dem silbergrauen Schopf oberster Chef der ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne". Fast die Hälfte der Umsatzerlöse fließt in karitative Projekte. Mehr als 1,3 Mrd. Euro hat Deutschlands älteste Lotterie seit ihrer Gründung vor 53 Jahren schon für Frauenhäuser, Hospize und ähnliche Einrichtungen aufgebracht. Doch seit einigen Monaten läuft das Geschäft nicht mehr wirklich rund: Immer weniger Lose würden verkauft, klagt Kipper. Das Geld, das er an soziale Projekte verteile, könnten deshalb mittelfristig um bis zu 30 Prozent sinken.

Was Kipper die Laune verdirbt, ist der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag, der seit Anfang 2008 das staatliche Monopol auf Glücksspiele sichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Monopol 2006 für grundsätzlich zulässig erklärt - allerdings nur unter der Bedingung, dass die staatlichen Anbieter die Spielsucht der Bürger effektiv bekämpfen würden. Schon lange ist das Vertragswerk heftig umstritten, vor allem bei privaten Glücksspielanbietern, denen der Vertrag quasi von einem Tag auf den anderen die Geschäftsgrundlage entzog.

Inzwischen werden nun aber auch bei vielen staatlichen Glücksspielanbietern, die doch eigentlich von dem Monopol profitieren sollten, die Klagen lauter. Grund für ihren Unmut sind vor allem die strengen Werbe- und Vermarktungsauflagen, die der Gesetzgeber verhängt hat, um den Kampf gegen die Spielsucht auszuweiten. "Die Auflagen machen es uns sehr schwer, die Öffentlichkeit zu erreichen", klagt ARD-Fernsehlotteriechef Kipper. Hauptleidtragender sei der gute Zweck. Denn je weniger Lose verkauft würden, desto mehr Fördermittel gingen den karitativen Projekten verloren.

Was Kipper berichtet, betrifft offenbar weite Teile der Branche. Folgt man den Angaben des Deutschen Lottoverbands, sieht die Bilanz nach 20 Monaten Glücksspielstaatsvertrag mehr als düster aus. Neuesten Berechnungen zufolge, die der WELT vorliegen, verzeichnete der Glücksspielmarkt zuletzt dramatische Umsatzeinbrüche. Um 30 Prozent seien die Umsätze im Vergleich zu 2005 zurückgegangen, heißt es in der Bilanz des Lottoverbands. Entsprechend rückläufig seien auch Steuern und Zweckerträge, die die Glücksspielanbieter an die Länder abgeben müssen. Im Jahr 2005 hatten die Bundesländer noch fast fünf Mrd. Euro aus dem Glücksspielsektor abschöpfen können; im laufenden Jahr werden es Schätzungen zufolge nur noch höchstens 3,5 Mrd. Euro sein. Selbst wenn sich die Umsätze stabilisieren sollten, verlieren die Länder bis 2011 mehr als sechs Mrd. Euro.

"Die Länder schaden sich mit den unverhältnismäßigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages selbst", bringt der FDP-Bundestagsabgeordnete Detlef Parr den Missstand auf den Punkt. Die Umsatzrückgänge im Glücksspielmarkt führten am Ende dazu, dass auch die Länder weniger Mittel für öffentliche Belange wie Kultur- oder Sportprojekte zur Verfügung hätten. Dabei gehören die Länder traditionell zu den größten Profiteuren des Glücksspiels: Bis zu 40 Prozent der Lotterie-Einnahmen fließen in Form von Steuern oder Zweckabgaben in ihre Kassen. Bei den Spielbanken schwanken die Abgaben je nach Bundesland sogar zwischen 40 und 80 Prozent. Kein Wunder also, dass inzwischen auch in immer größeren Zirkeln der Politik die Kritik an dem neuen Glücksspielstaatsgesetz lauter wird.

Doch die politischen Mühlen mahlen langsam. Zurzeit ist auch noch Wahlkampf - und so hoffen die Kritiker des Vertragswerks in diesen Tagen verstärkt darauf, dass rettende Hilfe am Ende aus Brüssel kommen könnte. Schon kurz nach Inkrafttreten des Vertrags Anfang 2008 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie die neue Glücksspielverordnung für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Seither ist es in dieser Sache allerdings still geworden.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das für morgen erwartet wird, könnte nun zumindest etwas Licht ins Dunkel bringen. In dem Verfahren geht es um Portugal. Doch die Bekämpfer der hiesigen Glücksspielverordnung hoffen, dass ein eindeutiges Urteil der Luxembuger Richter zum Präzedenzfall auch für Deutschland werden könnte. Im aktuellen Fall, um den es bei dem Prozess geht, hatten die portugiesischen Behörden gegen den privaten Sportwettenanbieter Bwin und die portugiesische Fußballliga hohe Geldbußen verhängt, weil diese Internetwetten angeboten und dafür geworben hatten. In Portugal besteht ein gesetzliches Monopol auf Internetwetten. Nun soll der EuGH klären, ob das Monopol mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Falls das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass die portugiesische Handhabe nicht EU-konform ist, könnten hiesige private Anbieter von Internetlotto und Internetsportwetten darauf hoffen, dass das Luxemburger Gericht später auch zu ihren Gunsten entscheiden wird.

Wünschenswert wäre ein Überdenken der gegenwärtigen Situation in jedem Fall. Denn nach Expertenmeinung hat das staatliche Monopol eine weitere gesamtgesellschaftlich traurige Konsequenz: Einbrechende Glücksspieleinnahmen und damit verbundene Steuerausfälle, die für Bund und Länder schmerzhaft sind, seien nur die eine Folge, sagt Friedrich Schneider, Professor an der Johannes Kepler Universität in Linz. Vor allem aber koste das staatliche Glücksspielmonopol viele Arbeitsplätze und fördere damit einen massiven Anstieg der Schattenwirtschaft. Ein Beleg: Erst vergangene Woche hatte die Norddeutsche Klassenlotterie (NKL) bekannt gegeben, dass sie ein Fünftel ihrer Stellen streichen musste, um das Umsatzminus der vergangenen Jahre abfedern zu können.

Quelle : weltonline
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 07:52
FDP für Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages. Experten aus den Bereichen Sucht, Wirtschaft und Recht gegen Internetverbot.
Mit einem Blick über den nationalen Tellerrand stößt die FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz die Diskussion zur Neuregelung des Glücksspielmarktes wieder an. Unter dem Motto "Die Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrags – Folgen des Monopols & Chancen einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes" trafen am Donnerstag in Berlin, internationale Experten aus den Bereichen Suchtforschung, Volkswirtschaft, Glücksspiel-Regulierung und Recht zusammen. Ziel der Veranstaltung: die Folgen des Glücksspielstaatsvertrags aufzuzeigen und neue Alternativmodelle aus anderen EU Ländern zu evaluieren.

Auf dem Papier dient das Staatsmonopol für Glücksspiel dem Spielerschutz und wurde durch ein generelles Internetverbot für Glücksspiele flankiert. Jörg Bode MdL, Vorsitzender der FDP-Fraktion im niedersächsischen Landtag und Schirmherr dieser Veranstaltung wendet sich gegen die derzeitige Regelung und verlangt mit Blick auf die bereits begonnene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages eine eingehende Analyse der hiermit verursachten Folgen.

Detlef Parr MdB, sportpolitischer Sprecher sowie sucht- und drogenpolitischer Sprecher der FDPBundestagsfraktion sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer Neuregelung und regt eine vorzeitige Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags durch die Länder an, um ohne Verzögerung eine zeitgemäße Neuregelung zu schaffen, die Internetspiele wie Sportwetten und Online-Poker aus Sicht der Spieler und Veranstalter entkriminalisiert, dabei den Spielerschutz wahrt und gleichzeitig die Finanzierung gemeinnütziger Tätigkeiten sichert.

Dr. Wulf Hambach, Partner der Kanzlei Hambach & Hambach und Experte für Glücksspielrecht, wies auf die parallele Zielsetzung in anderen Ländern mit liberaleren Modellen hin. Er erläutert, dass die Schaffung eines attraktiven, kontrollierten und überwachten Angebots durch das Internetverbot in Deutschland torpediert wird, in dem es deutsche Online-Spieler in den Schwarzmarkt treibe. Die gesetzlichen vorgeschriebenen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags (Sucht- und Begleitkriminalitätsbekämpfung und Kanalisierung des Spieltriebs) werden insbesondere durch eine Internetzensur gefährdet. Deutschland fahre damit einen Sonderweg in der EU, da in 21 von 27 Mitgliedsstaaten Glücksspiele im Internet gesetzlich erlaubt und geregelt oder zumindest geduldet werden.

Spezialisierte Rechtsanwälte aus Frankreich (Thibault Verbiest) und Italien (Quirino Mancini) bzw. Justiziare der Glücksspielaufsichtsbehörde aus Norwegen (Rolf Sims) und Gibraltar (Phill Brear) stellten den Zuhörern die jeweilige Regelung in ihrem Land vor und gaben Ratschläge für eine Neuregelung mit auf den Weg. So erklärte Quirino Mancini, Rechtsanwalt, Partner derKanzlei Sinisi, Ceschini, Mancini & Partner, Deutschland solle eine einheitliche Aufsichtsbehörde und Regelung schaffen, länderspezifische Regelungen seien schlicht nicht praktikabel. Er wies insbesondere auf die Vorreiterrolle Italiens zur Regelung von Online-Pokerangeboten hin, welche in Italien als Geschicklichkeitsspiele eingestuft und erlaubt angeboten werden können.

Der Verhaltsforscher Prof. Iver Hand (Leiter des Spielerprojektes Verhaltenstherapie Falkenried MVZ GmbH) kritisierte den überstrapazierten und gleichzeitig verharmlosten Begriff der "Spielsucht". Der typische Warnhinweis "Spielen kann süchtig machen" erinnert schon fast an einen Werbeslogan. Die Festlegung auf den Begriff der Spielsucht verhindere jegliche Finanzierung für verhaltenstherapeutische Forschung, obwohl Verhaltensstörungen nicht wie stoffgebundene Suchterkrankungen wie z.B. Alkoholsucht behandelt werden können. Für eine erfolgreiche Behandlung sei dringend eine psychotherapeutische Ausbildung erforderlich, alle eingesetzten Therapeuten müssten eine entsprechende Förderung und Ausbildung erhalten – dieser Weg werde zur Zeit aus politischen Gründen in Deutschland nicht verfolgt.

Prof. Friedrich Schneider analysierte die Umsatzrückgänge im Bereich öffentliches Glücksspiel in 2008 (zwischen 12 und 30 %) sowie das gleichzeitige Wachstum des Schwarzmarktes. Denn derjenige der im Internet spielen will, lässt sich durch das Verbot auf dem Papier nicht abhalten, sondern spiele weiter. Die zudem hiermit einhergehenden Folgen des Verlustes von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmensowie Wertschöpfung für die deutsche Wirtschaft durch fehlende Werbung führen zu seiner dringenden Empfehlung zumindest eine Teilliberalisierung zu verfolgen.

In der abschließenden Podiumsdiskussion wurden die dargestellten Folgen mit Wolfgang Angenendt, Vertreter des Deutschen Toto- und Lottoblocks, sowie Christian Kipper, Geschäftsführer der ARD Fernsehlotterie, diskutiert. Wolfgang Angenendt relativierte die Umsatzrückgänge und sieht aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur derzeitigen Ausgestaltung des Monopols keine Alternative. Herr Kipper kritisiert die Werbebeschränkungen und das Verbot des Internetvertriebs, wodurch die Fortsetzung zahlreicher karitativer Projekte der ARD Fernsehlotterie stark gefährdet werde. Der duale Zweck " Helfen & Gewinnen" kann so nicht mehr vermittelt werden und gerade die jüngeren Bürger, die das Internet als selbstverständlichen Vertriebsweg annehmen, können durch das
Verbot nicht mehr erreicht werden

Detlef Parr MdB erklärt abschließend, dass notfalls eine Neuregelung auf Bundesebene notwendig sei, wenn sich auf Landesebene nichts bewege. Sowohl für Sportwetten als auch für Online-Spiele wie Online-Poker sei eine solche Regelung denkbar, um die Bürger nicht länger durch Verbote zu drangsalieren und in die Kriminalität zu treiben.

Damit steht für die FDP fest; Das Internetverbot im Glücksspielstaatsvertrag stellt v. a. wegen seiner Wirkungslosigkeit im Bereich Suchtbekämpfung und der Gefährdung wohltätiger Projekte wie der ARD Fernsehlotterie und des Breiten- und Spitzensports einen gefährlichen Sonderweg dar, den es durch eine Neuregelung mit EU-Standard zu korrigieren gilt!

Pressesprecherin:
Claudia C. Lang
Pressesprecherin
FDP- Fraktion im Niedersächsischen Landtag
Tel.:0511/30 30 4302
Mobil.: 0173/37 06 567
Claudia.Lang@lt.niedersachsen.de

veröffentlicht am: 08.09.2009 00:38
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 09:20
EuGH: Portugal darf Aktivitäten verbieten
Der Europäische Gerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Glücksspielmonopol getroffen

Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil in Sachen Glücksspielmonopol getroffen. Das nach portugiesischem Recht bestehende Verbot für Unternehmen wie bwin, Glücksspiele über das Internet anzubieten, ist demnach mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, entschied der EuGH am Dienstag.

Als Begründung führt der Gerichtshof "Besonderheiten" an, "die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind". Deshalb "kann eine solche Regelung mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten gerechtfertigt werden".

Der EuGH erklärt zwar, dass "die portugiesische Regelung die Dienstleistungsfreiheit beschränkt". Er erinnert jedoch daran, dass "Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein können".

In Ermangelung einer Harmonisierung des Bereichs der Glücksspiele durch die EU stehe es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei, die Ziele ihrer Politik in diesem Bereich festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen. "Gleichwohl müssen die Beschränkungen, die die Mitgliedstaaten vorschreiben können, bestimmten Voraussetzungen genügen: Sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung der von dem betroffenen Mitgliedstaat geltend gemachten Ziele zu gewährleisten, und dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele erforderlich ist. Schließlich dürfen sie jedenfalls nicht diskriminierend angewandt werden".

Bekämpfung der Kriminalität

Das von Portugal angeführte Ziel der Bekämpfung der Kriminalität könne "ein zwingender Grund des Allgemeininteresses sein, der geeignet ist, Beschränkungen in Bezug auf die Wirtschaftsteilnehmer zu rechtfertigen, denen es gestattet ist, Dienstleistungen im Glücksspielsektor anzubieten. Glücksspiele bergen nämlich in Anbetracht der Höhe der Beträge, die mit ihnen eingenommen werden können, und der Gewinne, die sie den Spielern bieten können, eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten", so die Entscheidung des EuGH.

Konkret ging es bei dem Fall um Vorschriften, die der Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, einer jahrhundertealten gemeinnützigen Einrichtung, das ausschließliche Recht einräumen, Lotterien und Wetten im gesamten portugiesischen Staatsgebiet zu veranstalten und zu betreiben. Das Monopol erstreckt sich auch auf alle elektronischen Kommunikationsmittel einschließlich des Internets. Wer unter Verstoß gegen das Exklusivrecht Glücksspiele veranstaltet oder dafür wirbt, kann von Santa Casa mit Geldbußen belegt werden. Bwin und die portugiesische Fußballliga wehren sich gegen eine solche Strafe zur Ahndung des Sponsorenvertrags, den sie miteinander abgeschlossen hatten. Das Strafgericht in Porto hatte daraufhin den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten. Dabei hatte zuletzt Generalanwalt Yves Bot die Vergabe eines Monopols an eine gemeinnützige Einrichtung unter staatlicher Aufsicht zum Schutz der Verbraucher und der öffentlichen Ordnung als gerechtfertigt angesehen. (APA)

Quelle: derStandard.at
veröffentlicht am: 08.09.2009 10:38
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 09:21
Kann gar ned so viel essen wie ich grad kotzen möchte... wallbash wallbash wallbash wallbash wallbash wallbash wallbash
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 09:28
EU-Staaten dürfen Internet-Wetten verbieten

Luxemburg (dpa) - Die EU-Staaten dürfen Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte in Luxemburg ein in Portugal bestehendes Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig.

Luxemburg (dpa) - Die EU-Staaten dürfen Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte in Luxemburg ein in Portugal bestehendes Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig.


Ein Verbot für andere Anbieter sei mit dem grundsätzlich in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, entschieden die höchsten EU- Richter.


Das Gericht wies damit eine gemeinsame Klage der Fußball-Liga Portugals und des in Gibraltar ansässigen Wettanbieters Bwin zurück. Das portugiesische Monopol beschränke die Dienstleistungsfreiheit, doch könne dies «aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein». Die Kriminalitätsbekämpfung könne ein solcher zwingender Grund sein, der ein Monopol rechtfertige.


Angesichts der Beträge, die mit Glücksspielen eingenommen werden, und angesichts der möglichen Gewinne, gebe es bei den Spielen «eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten», stellten die Richter fest (Rechtssache C-42/07). Das portugiesische Monopol könne geeignet sein «den Betrieb dieser Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken» und die Verbraucher vor Betrug zu schützen. Die Tatsache, dass ein Wettanbieter in einem anderen EU-Staat seine Dienstleistung rechtmäßig über das Internet anbiete, könne nach Ansicht eines anderen EU-Staats durchaus «nicht als hinreichende Garantie für den Schutz der nationalen Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten angesehen» werden.


Glücksspiele über das Internet beinhalteten wegen des fehlenden unmittelbaren Kontakts zwischen Verbraucher und Anbieter «anders geartete und größere Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten». Außerdem ist nach Ansicht des EuGH nicht ausgeschlossen, dass ein Wettanbieter, der für manche Sportwettbewerbe und Mannschaften als Sponsor auftritt, «eine Stellung innehat, die es ihm erlaubt, den Ausgang unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen und so seine Gewinne zu erhöhen».


Der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaft begrüßte das Urteil: «Das ist ein großer Sieg für staatliche Lotterien». Nun könnten nationale Regierungen den staatlichen Lotterien Monopole gewähren, auch wenn private Anbieter in einem anderen EU-Staat zugelassen seien.

https://www.badische-zeitung.de/computer/...--19268388.html
Verfasst von: Pepsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 09:39
Antwort auf:
Der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaft begrüßte das Urteil: «Das ist ein großer Sieg für staatliche Lotterien».


wichser wichser wichser wichser wichser wichser
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 11:57
VG Mainz entscheidet weiterhin zugunsten von Vermittlern privater Sportwetten
Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Bartholmes

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) ist mit dem Versuch, Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz zugunsten von Vermittlern privater Sportwetten abändern zu lassen, beim Verwaltungsgericht Mainz gescheitert. Auch die Untersagung neu eröffneter Annahmestellen darf vorerst nicht vollzogen werden.

Das Verwaltungsgericht Mainz schloss sich in zwei Beschlüssen vom 04.09.2009 (6 L 760/09.MZ - Abänderungsverfahren; 6 L 774/09.MZ - Neufall) der Rechtsprechung des VG Koblenz (Beschl. v. 17.03.2009, 5 L 52/09.KO) an und hält damit im Ergebnis an seiner bisherigen Linie fest.

Es bestehen nach Auffassung des VG Mainz (weiterhin) ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Untersagung der Sportwettvermittlung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum gerade die Zahl von 1.150 Annahmestellen zur Sicherung eines ausreichenden Glücksspielangebots erforderlich sei. Es fehle an jeglichen Ermittlungen, Untersuchungen und nachvollziehbaren Überlegungen zu der Frage, welche Anzahl von Annahmestellen bei Anlegung eines strengen Maßstabs zur Sicherung eines ausreichenden Glücksspielangebots unbedingt notwendig sei. Abgesehen von dem aufgezeigten verfassungsrechtlichen Defizit bestünden nach wie vor erhebliche europarechtliche Bedenken.

Dem öffentlichen Interesse an der Bekämpfung von Spielsuchtgefahren bzw. der Begrenzung der Wettleidenschaft wird durch Auflagen Rechnung getragen, die denen im OVG-Beschluss vom 18.08.2009 (6 B 10338/08.OVG) entsprechen. Dies war im Interesse eines einheitlichen Vollzugs von vornherein so beantragt worden.

Mit keinem Wort erwähnt das VG Mainz den - später auch formell für unwirksam erklärten - "Beschluss" des OVG Rheinland-Pfalz vom 09.07.2009, auf den sich die ADD hauptsächlich berufen hatte. Der Beschlusstext war an die ADD gelangt, obwohl das Verfahren zu diesem Zeitpunkt bereits durch Antragsrücknahme abgeschlossen war. Die ADD hatte dies zum Anlass für ein flächendeckendes Vorgehen gegen Wettannahmestellenbetreiber in Rheinland-Pfalz genommen.

Der Beschluss in der Sache 6 L 774/09.MZ wird auf der Webseite www.vewu.com/urteile.php veröffentlicht.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Bartholmes
Kuentzle Rechtsanwälte

An der Raumfabrik 29
76227 Karlsruhe
Tel: 0721-919600
Fax: 0721-9196020

E-Mail: giorgi@kuentzle-rechtsanwaelte.de

veröffentlicht am: 08.09.2009 13:14
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 12:01
Darf der Staat ein Monopol auf Online-Glücksspiele wie Sportwetten haben? Ja, hat der Europäische Gerichtshof jetzt im Fall von Portugal entschieden. Doch der Kampf der privaten Anbieter geht weiter - vor allem in Deutschland.

Luxemburg - Die Entscheidung betrifft zwar nur Portugal, gibt aber auch für Deutschland die Richtung vor: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag entschieden, dass die EU-Staaten Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten dürfen, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern.



ANZEIGEDamit erklärte der EuGH ein in Portugal bestehendes Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig, gegen das die portugiesische Fußball-Liga und der in Gibraltar ansässige Wettanbieter bwin - auf dem europäischen Kontinent Marktführer bei Sportwetten im Internet - gemeinsam geklagt hatten.

Ein Verbot für andere Anbieter sei mit dem in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, entschieden die höchsten EU-Richter in ihrem Urteil. Zwar beschränke das portugiesische Monopol diese Dienstleistungsfreiheit. Doch dies sei gerechtfertigt - etwa weil beim Internetglücksspiel angesichts der hohen Beträge, die damit eingenommen würden, und der möglichen Gewinne "anders geartete und größere Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten" bestünden.

Das portugiesische Monopol könne geeignet sein, "den Betrieb dieser Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken" und die Verbraucher vor Betrug zu schützen. Die Tatsache, dass ein Wettanbieter in einem anderen EU-Staat seine Dienstleistung rechtmäßig über das Internet anbiete, könne nach Ansicht eines anderen EU-Staats durchaus "nicht als hinreichende Garantie für den Schutz der nationalen Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten angesehen" werden.

Tipp24-Chef: Deutsche Regelung unsystematisch

Der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßte das Urteil: "Das ist ein großer Sieg für staatliche Lotterien". Nun könnten nationale Regierungen den staatlichen Lotterien Monopole gewähren, auch wenn private Anbieter in einem anderen EU-Staat zugelassen seien.

Ehemaligen deutschen Dienstleistern wie dem Online-Lottovermittler Tipp24 AG liefert das EuGH-Urteil dagegen neue Argumente für ihren Kampf gegen das deutsche Glücksspielmonopol. In dem Urteil werde daran erinnert, dass eine nationale Regelung nur dann in Frage komme, wenn sie kohärent und systematisch sei, sagte Tipp24-Chef Jens Schumann SPIEGEL ONLINE.

Schumann sieht damit seinen Standpunkt bestätigt, dass der deutsche Glückspielvertrag in seiner jetzigen Form nicht haltbar ist. "Bei uns dürfen Privatanbieter Spielautomaten betreiben und im Internet Pferdewetten anbieten - Online-Lottodienste dagegen sind verboten", sagt er. Dies sei weder systematisch noch kohärent und werde deshalb ebenfalls vom EuGH zu klären sein.

böl/ssu/dpa/Reuters

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,647624,00.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 12:03
STAATSMONOPOL BEI GLÜCKSSPIELBITKOM:
Staatsmonopol bei Glücksspiel abschaffen

Berlin. Der BITKOM hat sich von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Online-Glücksspiel enttäuscht gezeigt. „Gerade im Web ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Das EU-Gericht hat heute in einer Einzelfall-Entscheidung das staatliche Glücksspiel-Monopol in Portugal für rechtmäßig erklärt, obwohl es die Regelung grundsätzlich als „Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit“ einstuft. „Es ist die Chance verpasst worden, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention“, kommentiert Rohleder. „Viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig.“

Der seit 2008 geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. „Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol“, so Rohleder. Wegen des umstrittenen deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.

Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der BITKOM fordert von den dafür zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient“, erklärt Rohleder. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln.“ Der Hightech-Verband fürchtet eine schädliche Signalwirkung für Start-ups im Internet. „Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland“, so Rohleder. Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben bereits entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. „Das heutige Urteil lässt Deutschland alle Möglichkeiten, diesen überfälligen Schritt auch zu tun.“

Im kommenden Jahr nimmt der Europäische Gerichtshof explizit Stellung zum deutschen Staatsmonopol. So lange sollten die Bundesländer laut BITKOM nicht mit einer Reform warten. Rohleder: „Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen.“ In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht bedeutend leichter zu bewerkstelligen.

Mehr als 700.000 Deutsche spielen im Internet Lotto. Eine halbe Million Einwohner wetten online auf sportliche Ereignisse, rund 430.000 spielen Poker im Netz. Das geht aus einer Erhebung von Forsa und BITKOM vom Juni 2008 hervor.


https://mittelfranken.business-on.de/bitkom-staatsmonopol-bei-gluecksspiel-abschaffen_id7902.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 13:54
EuGH-Urteil im Fall "Liga Portuguesa": Deutscher Glücksspielstaatsvertrag geschwächt
- Deutsche Regelungen sind inkohärent
- Strengste Auflagen für nationales Glücksspielrecht
- Lottoverband fordert Aufhebung des Internetverbots in Deutschland

Hamburg, 08. September 2009 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im so genannten Fall "Liga Portuguesa" über die Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols in Portugal entschieden. Das Urteil ist zwar nur sehr bedingt auf das deutsche Glücksspielrecht übertragbar, ermahnt jedoch die europäischen Länder deutlich, ihre nationalen Glücksspielmärkte stimmig und systematisch zu regeln. Gerade dies ist in Deutschland jedoch durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht erfüllt, da er – mit der Begründung der Spielsuchtprävention – den Lotterien starke Verbote und Beschränkungen auferlegt, jedoch beispielsweise das suchtgefährliche Automatenglücksspiel überhaupt nicht berücksichtigt; Pferdewetten sind zudem hierzulande anders geregelt als Sportwetten.

Wie schon in der Vergangenheit stellt der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung deutlich heraus, dass Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der für das Monopol herangezogenen Ziele – wie in Portugal der Betrugsbekämpfung – erforderlich ist. Ebenso dürfen staatliche Maßnahmen nicht diskriminierend sein. In diesem Zusammenhang erinnert der EuGH daran, dass die nationale Regelung des Glücksspielmarktes geeignet sein muss, diese Ziele in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.

"Gerade das trifft in Deutschland nicht zu. Die unverhältnismäßige Benachteiligung gewerblicher Lottovermittler in Deutschland muss daher aufhören. Auch dass man deutsches Lotto im Internet verbieten muss, ist durch dieses Urteil eindeutig widerlegt", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das heutige Urteil bringt aufgrund der Besonderheiten des zugrunde liegenden Sachverhalts keine Klärung für das deutsche Rechtschaos. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH bei den gegen Deutschland anhängigen Verfahren entscheidet."

Das deutsche und das portugiesische Glücksspielwesen unterscheiden sich grundlegend. Bei der Vermittlung der staatlich veranstalteten deutschen Lotterien besteht nicht die vom EuGH herangezogene Betrugsgefahr durch Manipulationsmöglichkeiten. Weder die Ziehung der Lottozahlen noch die Klassenlotterie-Ziehungen sind manipulierbar. Lottoannahmestellen, Lotterieeinnehmer und gewerbliche Spielvermittler treten lediglich als Vermittler des staatlichen Angebots auf.

In Deutschland sind durch den Glücksspielstaatsvertrag erfolgreiche und überwiegend im Internet tätige gewerbliche Spielvermittler zur Einstellung, Umstellung ihres Geschäfts gezwungen oder ins europäische Ausland vertrieben worden. Tausende Lotto-Annahmestellen sind in ihrer Existenz bedroht. In Folge des Internetverbotes sowie durch Werbeverbote und weitere Vertriebsbeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag bedingt, sind die Lottoumsätze der Bundesländer in den letzten Monaten dramatisch zurückgegangen. Der Glücksspielstaatsvertrag tritt regulär erst Ende 2011 außer Kraft. Bis dahin werden sich die Umsatzverluste bei den staatlich veranstalteten Glücksspielen in Deutschland auf 13,8 Mrd. Euro summiert haben, selbst wenn die Umsätze in 2010 und 2011 konstant bleiben sollten. Das würde insgesamt zu mindestens 6,2 Mrd. Euro weniger Steuern und Zweckabgaben in den ohnehin leeren Landeskassen führen. Ungeachtet des EuGH-Urteils, gibt es in der Politik inzwischen denn auch einen parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden muss.

Über den Fall "Liga Portuguesa":
In der Rechtssache "Liga Portuguesa" (Rs. C-42/07) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht es inhaltlich um die Vereinbarkeit eines nationalen Sportwettenmonopols mit Europarecht.

Klägerinnen in dem Ausgangsverfahren sind die portugiesische Fußballliga, Liga Portuguesa de Futebol Profissional (C.A/L.P.F.P), und ein zu dem börsenotierten bwin-Konzern gehörender, staatlich zugelassener Buchmacher aus Gibraltar. Entsprechend einem zwischen den Klägerinnen geschlossenen millionenschweren Sponsoringvertrag sollte die Fußballliga in bwin-Liga umbenannt werden. Beklagter ist das Departamento de Jogos da Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, das als eine Art Glücksspielbehörde deswegen Bußgelder gegen die Klägerinnen verhängt hatte. Das mit der Sache befasste portugiesische Gericht legte den Fall dem EuGH vor, da es das Monopol für nicht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar hielt.


Der EuGH fragte die Beteiligten bei der Verhandlung am 29.04.2008, ob ein nationales Monopol aus Gründen der Verbrechensbekämpfung gerechtfertigt werden könne oder ob man nicht mit einem alternativen System das gleiche Ziel erreichen könne. Auch stellte der Gerichtshof die Frage, ob ein monopolisiertes System für eine Art von Glücksspiel, wie etwa Wetten, gerechtfertigt sein könne, wenn es in diesem Mitgliedstaat für andere Arten, wie etwa Spielbanken, ein Konzessionssystem gebe. Der Berichterstatter des EuGH erkundigte sich darüber hinaus nach dem Notifizierungsverfahren bezüglich der gesetzlichen Regelung des Internetangebots.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 08.09.2009 14:59

https://www.isa-guide.de/gaming/articles/...eschwaecht.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 13:56
EGBA
Der Kampf geht weiter

08. September 2009, 14:36European Gaming and Betting

Association: Harmonisierung auf europäischer Ebene besser als nationale Regelungen

Brüssel - Enttäuscht zeigte sich die European Gaming and Betting Association (EGBA) über das Urteil des EuGH zum Glücksspielmonopol. Der ehemalige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Siegber Alber, erklärte für die EGBA in Brüssel, "der Kampf geht weiter". Es wäre wesentlich besser, eine Harmonisierung in diesem Bereich vorzunehmen, als 27 verschiedene nationale Regelungen zu haben.

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe ihm erklärt, er wäre für eine europaweite einheitliche Regelung, "aber er wird der neuen Kommission nicht mehr angehören", so Alber. Generell sollte man mit Verboten nicht arbeiten. "Man kann nicht das ganze Internet verbieten, da bräuchte man einen Polizeistaat, das will niemand". Alber betonte, dass auch niemand gegen Kontrolle von Glücksspiel im Internet sei, aber dann eben besser auf europäischer Ebene. Der EuGH übersehe, dass seriöse private Anbieter wie bwin Spiele im Internet genauso kontrollieren können wie staatliche Monopole.

Hoffnung zu gewinnen

Alber ist aber überzeugt, dass "bwin in Portugal gewinnen wird". Es habe einen Fehler im Prozedere bezüglich einer fehlenden Notifikation über technische Standards gegeben. Natürlich sei Kontrolle im Internet notwendig, aber es sei nicht fair, nur staatliche Kontrolle als seriös anzusehen und einen Unterschied zu Kontrolle durch Private zu machen. Alber meinte mit einem Seitenhieb auf den Bankensektor im Zusammenhang mit der Finanzkrise, die meisten Verluste und die größten Probleme habe es bei staatlichen Banken gegeben, nicht bei privaten. Dies könne man also nicht als Vorbild nehmen.

Bwin - Marktführer für Sportwetten auf dem europäischen Kontinent - habe auch klare Konzepte für die Kontrolle im Internet angeboten. Jedenfalls könne bwin nach diesem Urteil seine Aktivitäten in Portugal im Moment nicht fortsetzen.

Risken des Schwarzmarktes

Bwin-Vorstand Norbert Teufelberger erklärte in einer Aussendung, nur ein regulierter Online-Gaming-Markt mit einem diversifizierten attraktiven Angebot schaffe ausreichend Sicherheit gegen die Risken eines Schwarzmarkts, der tatsächlich nicht nur der Krimininalität Tür und Tor öffne, sondern auch den Konsumentenschutz vernachlässige. Immer mehr EU-Länder wie Großbritannien, Italien oder Frankreich hätten in der Zwischenzeit bereits reagiert. "Wir sind zuversichtlich, dass auch Portugal die Weichen in Richtung eines regulierten attraktiven Online-Glücksspielmarkts stellt." (APA)

https://derstandard.at/fs/1252036867987/EGBA-Der-Kampf-geht-weiter
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 13:59
Das Urteil Liga Portuguesa: &#8232;Roma locuta? Deutschland wartet weiter

Der Europäische Gerichtshof hat heute das mit Spannung erwartete Urteil in Sachen Liga Portuguesa (C-42/07) gefasst. Die von manchen erhoffte Klärung der deutschen Rechtslage ist leider ausgeblieben. Deutschland wartet weiter.

Der Europäische Gerichtshof hat seine Entscheidung internet- und portugalspezifisch abgefasst. Abgestellt wird auf die in Portugal anders als in Deutschland in den Vordergrund gestellte Zielsetzung der Bekämpfung von Betrugsgefahren. Mit dieser war dort das Internetverbot für andere Anbieter begründet worden. Der EuGH sieht dies als gerechtfertigt an, weil die Behörden in Portugal die Qualitäten und Redlichkeit der Anbieter aus dem EU-Ausland zum Schutz ihrer Verbraucher vor Betragsgefahren ohne inländische Überprüfung nicht kontrollieren können. Außerdem sollen Glücksspiele über das Internet verglichen mit herkömmlichen Glücksspielmärkten wegen des fehlenden unmittelbaren Kontaktes zwischen Verbraucher und Anbieter erhöhte Betrugsgefahren bergen (Rn. 70). Zudem könne die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zur Manipulation des Ausgangs von Sportereignissen komme, wenn ein Anbieter zugleich den Sportsponsoren.

Die enorme Reserve, mit der ausgerechnet der Europäische Gerichtshof insoweit dem Internet begegnet, ist nach dem DocMorris-Urteil nicht mehr so überraschend, europapolitisch und gemeinschaftsrechtlich im Hinblick auf den unzweifelhaft einheitlichen Markt des Internets gleichwohl bedauerlich und auch inhaltlich nicht nachvollziehbar. Der Wirklichkeit des Internetangebotes gerade von bwin wird die Entscheidung schlechterdings nicht gerecht, dass nicht nur nicht anonym mit seinen Kunden arbeitet, sondern geradezu vorbildlich sich um Suchtprävention und Verbraucherschutz verdient macht.

Unabhängig davon führt jedenfalls für die deutsche Rechtslage das Urteil leider überhaupt nicht weiter:

1. Dem Versuch des Generalanwalts Yves Bot, private Glücksspielangebote schlechthin zu diskreditieren und die Kohärenzrechtsprechung zu relativieren, erteilt der EuGH eine deutliche Absage. Der EuGH hebt im Gegenteil unter Rn. 61 ausdrücklich hervor, dass die Beschränkungen gemessen an dem geltend gemachten Ziel kohärent und systematisch sein müssen. Interessanterweise beruft er sich dabei sogar auf das Hartlauer-Urteil vom 10. März diesen Jahres (C-169/07), das – anders als DocMorris – durch eine besonders hohe Prüfungsdichte gekennzeichnet ist.

2. Dass die Kohärenzfrage im Urteil dann nicht vertieft wird, liegt daran, dass in Portugal der Gesetzgeber sich auf die Beschränkungen der Kriminalitätsbekämpfung und Manipulationsgefahren berufen hat, und nicht, wie in Deutschland, auf die Suchtbekämpfung und ein Kohärenzproblem insoweit offenbar nicht aufgeworfen war.

3. Selbst für das deutsche Internetverbot bedeutet das Urteil keine Klärung. Das EuGH-Urteil setzt zwar die Bedenken fort, die auch schon im Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen das Internetangebot vorgebracht werden. Anders als in Portugal ist in Deutschland aber das Internetverbot inkohärent geregelt. Private Anbieter sind hier im Pferdewettbereich und auch für die Online-Angebote der DDR-Anbieter weiterhin zugelassen. Die Ministerpräsidenten haben bei der Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrages im Hinblick auf mögliche Schadenersatzansprüche bewusst davon abgesehen, die DDR-Anbieter insoweit einem nachträglichen gesetzlichen Verbot zu unterwerfen.

4. Bemerkenswert sind die Aussagen des EuGH zu möglichen Gefahren, die daraus erwachsen, dass der Sportwettanbieter gleichzeitig für Sportveranstalter und Mannschaften als Sponsor auftritt. Zumindest für Fußballmannschaften der Ersten Liga dürften diese Annahmen der wirtschaftlichen Realität kaum gerecht werden. Das gilt um so mehr, als gerade die privaten Wettanbieter hochkomplexe internetgestützte Systeme zur Frühwarnung vor Wettmanipulationen verwenden, die Manipulationsversuche eines Anbieters leicht identifizierbar machen. Ein börsennotierter Anbieter wie bwin kann sich auch das kleinste Risiko dessen nicht leisten.
Für Deutschland viel wichtiger ist die Erkenntnis, dass hier gerade Lotto bundesweit als Sportsponsor auftritt und gleichzeitig weiterhin Sportwettanbieter ist, so dass die Bedenken sich hier gleichermaßen stellen.

5. Der EuGH hält ausdrücklich an einer sorgfältigen Eignungs- und Erforderlichkeitsprüfung fest und beruft sich insoweit auf das Placanica- und Hartlauer-Urteil.

6. Ohne dass der EuGH dies offen ausspricht, könnte das Urteil als Relativierung der Nachweiserfordernisse des Mitgliedsstaates, wie sie aus dem Lidman-Urteil hervorgehen, verstanden werden.
Ob das Urteil damit überinterpretiert wird, muss leider offen bleiben. Gegen eine solche Absicht spricht immerhin, dass der EuGH es spricht nicht ausspricht und im Gegenteil ausdrücklich auf das Placanica-Urteil beruft, mit dem die Nachweiserfordernisse der Sache nach bestätigt wurden. Vor allem aber könnte der Grund dafür, dass der EuGH die Gefahrenprognose des Mitgliedsstaates im Falle Liga Portuguesa hat genügen lassen, eher darin liegen, dass Betrugs- und Manipulationsgefahren im Sportwett- und Lotteriebetrieb seit jeher gesehen wurden. Im Lotteriebetrieb geht dies sogar auf Jahrhunderte zurückliegende praktische Negativerfahrungen zurück. Leider wird die Frage, inwieweit tatsächlich der Monopolbetrieb diesen Gefahren besser begegnet, nicht aufgeworfen. Das mag damit zusammenhängen, dass es einen Hoyzer-Skandal in Portugal nicht gegeben hat, der gerade das Monopolangebot und nicht private Angebote betraf.

7. Schwer zu deuten sind die Aussagen zum Erlaubnisvorbehalt. Der EuGH hat von jeher die Zulässigkeit eines nationalen Erlaubnisvorbehaltes bekräftigt. Einer automatischen Anerkennung der EU-ausländischen Erlaubnis wird in Rn. 69 eine ausdrückliche Absage erteilt. Im Gambelli- und Placanica-Urteil war die Frage der Wirksamkeit des Erlaubnisvorbehaltes zumindest in ihren strafrechtlichen Auswirkungen jedoch an die Zulässigkeit des Monopols geknüpft worden. Von daher hätte der EuGH folgerichtig nach bisheriger Rechtsprechung eigentlich der Vereinbarkeit des portugiesischen Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht weiter nachgehen müssen, weil das Vorlagegericht die Frage der Vereinbarkeit des Monopols mit zur Vorlagefrage gemacht hat. Eine Klärung der Frage werden insoweit die deutschen Vorlagefragen bringen, die u. a. auch die Frage der Reichweite der Anerkennung EU-ausländischer Erlaubnisse aufgeworfen haben.

Kontakt:
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Dr. Ronald Reichert
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mozartstraße 4-10
53115 Bonn
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de

veröffentlicht am: 08.09.2009 13:57

https://www.isa-guide.de/law/articles/268...tet_weiter.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2009 15:41
PARR: EuGH verkennt die Chancen des Internets und dreht die Zeit zurück
BERLIN. Zur Entscheidung des EuGH, dass das nach portugiesischem Recht bestehende Verbot für Unternehmen wie bwin, Glücksspiele über das Internet zu verbieten, mit dem freien Dienstleistungsverkehr zu vereinbaren ist, erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Das Urteil zeigt: Auch in Deutschland besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf – wir müssen die bestehenden Auflagen des Glücksspielsvertrags überdenken. Private Wettanbieter können die Auflagen des Spielerschutzes ebenso erfüllen wie staatliche und tun dies bereits heute.

Schon längst bietet das Internet die Möglichkeit des wirksamen Spielerschutzes. Der Glücksspielstaatsvertrag wäre nach dem neuen EuGH-Urteil nur dann geeignet, das Ziel der Suchtbekämpfung zu erreichen, wenn er dies in einem kohärenten System tun würde. Da in Deutschland jedoch vergleichbare Spielkategorien wie Sportwetten (Staatsmonopol) und Pferdewetten (Privatwirtschaft) völlig unterschiedlich behandelt werden, liegt nach dem neuen EuGH-Urteil ein klarer Verstoß gegen Europarecht vor. Damit wird der EuGH spätestens in dem deutschen Vorlageverfahren Carmen Media dem Glücksspielstaatsvertrag die europarechtliche Anerkennung entziehen.

Das Urteil des EuGH ist ein Schritt in die falsche Richtung. Der EuGH stärkt den nationalen Monopolen den Rücken. Die Begründung des Gerichts, dass "die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden können", ist pure Augenwischerei. Niemand kann bisher glasklar definieren, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, damit sich Beschränkungen für Wettanbieter durch die Politik rechtfertigen lassen.
Diese Definition muss die Politik liefern. Alle Beteiligten zusammen auf Bundes- und Landesebene müssen ihr Lagerdenken überwinden und eine Lösung finden, die die negativen Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags korrigiert.

Pressemitteilung vom 08.09.2009
Thema: Präventionspolitik
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/09/2009 09:16
Online-Kooperation zwischen der Gauselmann Gruppe und Tommy Haas
Espelkamper Automatenunternehmen unterstützt Internetseite des Tennisprofis

Espelkamp. Seit Jahren zeigt die Gauselmann Gruppe, mit Sitz in Espelkamp Engagement für sportliche Belange, unter anderem mit dem Sponsoring des jährlichen Tennisturniers "Gerry Weber Open" in Halle/Westfalen. Nun starten die ostwestfälischen Spielemacher eine neue Form der Kooperation mit Tennisass Tommy Haas. Als kompetenter Partner in Sachen Sport unterstützt das Unternehmen die Internetplattform des Sportlers www.tommy-haas.net, die gegenwärtig bestbesuchteste Internetseite eines Tennisspielers in Deutschland. Auf allen Seiten des Webauftrittes wird die Gauselmann Gruppe prominent mit Firmenlogo vertreten sein.

Zustande kam die Zusammenarbeit durch die langjährige Freundschaft des Tennisspielers mit Paul Gauselmann, dem Unternehmensgründer und Vorstandssprecher der Gauselmann Gruppe. Ein grundlegendes Merkmal vereint den Sportler und den Unternehmer: Beide agieren erfolgreich auf internationaler Ebene und begeistern die Massen mit ihren Spielen.

Schon lange ist Tommy Haas auch ein großer Freund des Merkur Trendy, dem hochmodernen Touchscreen-Gerät aus dem Hause Gauselmann. Mit seinen über 70 Spielen aus den Bereichen Geschicklichkeit, Denksport, Quiz und Karten ist das spannende Unterhaltungsspielgerät zur Entspannung und zum Training der visuellen Reaktionsfähigkeit genau das Richtige, wie Tommy Haas vor einigen Monaten nach dem Sieg bei den Gerry Weber Open verriet. Auch seine Freizeit zu Hause in den USA verbringt der Weltklasse-Spieler gerne an seinem eigenen Merkur Trendy. Das erklärte Lieblingsspiel des Tennisprofis am Touchscreen-Gerät: "Happy 11". Interessiert am Spiele-Favoriten von Tommy Haas? Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Spielen und den Standorten der Merkur Trendys finden Sie unter www.merkur-trendy.de.

Quelle: Gauselmann AG
veröffentlicht am: 10.09.2009 11:05

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Kommentar :

Da fällt einem nichts mehr zu ein - alles ist im Internet verboten , nur für diese Drecksautomaten , die die mit Abstand meisten Spielsüchtigen produziert , darf geworben werden....

Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/09/2009 09:18
Rechtswidrige Werbung für das staatliche Glücksspielangebot: Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 sieht der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vor, dass sich die Werbung für Glücksspiel auf reine Information zu beschränken habe. Nach § 5 Abs. 2 GlüStV darf insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel aufgefordert, angereizt oder ermuntert werden.

Bezeichnenderweise halten sich die Monopolanbieter, die 16 deutschen Landeslotteriegesellschaften, nicht an diese gesetzlichen Vorgaben, ohne dass dies bislang von den nicht wirklich unabhängigen Glücksspielbehörden ernsthaft aufgegriffen worden ist. Dies blieb vielmehr der Wettbewerbszentrale und privaten Wettbewerbern (des an den Rand gedrängten "Restwettbewerbs") überlassen, die bei krassen Fällen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht haben (§ 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit dem Glücksspielstaatsvertrag).

So sind gegen die Landeslotteriegesellschaften seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatvertrags zum 1. Januar 2008 bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen, die nachdrücklich belegen, dass die Monopolanbieter die verfassungsgerichtlichen Vorgaben laufend missachten.

Nachfolgend werden einige der bislang veröffentlichten bzw. bekannt gewordenen Entscheidungen in chronologischer Reihenfolge kurz skizziert:

- OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08
Die von der Wettbewerbszentrale angegriffene Werbung des Freistaats Bayern, u. a. mit den Aussagen "Spiel mit" und "Lotto … Aktueller Jackpott: ca. 18 Mio. €…", stellt die Höhe des bei der jeweils nächsten Ausspielung möglichen Gewinns blickfangmäßig in den Vordergrund und verstößt daher nach Auffassung des OLG gegen § 5 Abs. 1 GlüStV.

- OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 (n. rkr.), ZfWG 2008, 248
Dem Freistaat Bayern wurde verboten, Lotto-Jackpots in einem gefühlsbetonten Rahmen, mit dem graphisch Glücks- oder Gewinnergefühle vermittelt werden (Fotos jubelnder Personen), zu bewerben. Verboten wurde des Weiteren die Werbeaussage "Täglich spielen – täglich gewinnen".

- LG Karlsruhe, Beschluss vom 1. August 2008 - 13 O 99/08
Lotto Baden-Württemberg wurde verboten, mit einem Hinweisschild "Hier gewonnen:" auf einen in einer Annahmestelle erzielten Gewinn hinzuweisen.

- LG Stuttgart, Urteil vom 4. September 2008 - 17 O 437/08 (n. rkr.)
Lotto Baden-Württemberg wurde verboten, mit einem Hinweisschild "Hier gewonnen:" auf einen in einer Annahmestelle erzielten Gewinn hinzuweisen.

- OLG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2008 - 1 W 66/08, ZfWG 2008, 395 = MMR 2008, 778
Lotto Niedersachsen wurde die Bewerbung eines Mehrwochenscheins mit der Abbildung von Palmen und der Überschrift "Sommer in Niedersachsen" verboten. Mit der Aufforderung, bei den "Reisevorbereitungen daran" zu denken, "vor dem Urlaub LOTTO zu spielen", werde ein Teilnahmeanreiz gesetzt.

- OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2008 – 4 W 529/08
Lotto Rheinland-Pfalz wurde der blickfangmäßige Hinweis auf die Höhe des Jackpots und die Abbildung eines lachenden älteren Paars verboten. Bei der Gestaltung der Werbung dürfe der rein informative Teil nicht in den Hintergrund treten.

- KG Berlin, Urteil vom 30. März 2009 – 24 U 145/08, ZfWG 2009, 174
Werbeaufsteller mit dem auffordernd lächelnden "Lotto-Trainer" oder Blinktafeln, die den im Jackpot befindlichen Höchstgewinnbetrag blickfangmäßig herausstellen, verstoßen gegen § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV. Ein im Internet anzeigenähnlich veröffentlichter Lottoschein, der spielerisch ausgefüllt, wenn auch nicht abgeschickt werden kann, stellt einen unzulässigen Anreiz zur Teilnahme am Lottospiel dar.

- OLG Koblenz, Urteil vom 6. Mai 2009 – 9 U 117/09
Lotto Rheinland-Pfalz wurde die Jackpotwerbung auf Plakaten oder Werbetafeln untersagt, wenn diese nicht mit einer Information über Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust verbunden ist.

- LG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2009 – 17 O 190/09
Durch die auffällige Gestaltung der Rubbellose für "BlackJack" und "SevenEleven" wird nach Ansicht des LG ein übermäßiger Spielanreiz gesetzt.

- KG Berlin, Urteil vom 12. August 2009 – 24 U 40/09
Eine Aufstellerwerbung mit dem lachenden "LOTTO-Trainer" und dem ihm zugeschriebenen Text: "Der LOTTO-Trainer meint: Viel Glück!" verstößt gegen § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GlüStV.

- Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. August 2009 – 6 U 103/08
Das OLG verbot die Jackpot-Bewerbung von Lotto Brandenburg insbesondere durch sog. Aufsteller vor Annahmestellen im öffentlichen Verkehrsraum. Verboten wurde des Weiteren die Werbung mit der Bezifferung des erzielten Gewinns (Hinweisschild "Hier wurde gewonnen!" mit Angabe des Gewinnbetrags in der Annahmestelle).

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Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/09/2009 09:21
Innensenator will 50 Wettlokale schließen

Bremen. „Mein Ziel ist es, bis zum Jahresende das gesamte illegale Glücksspiel zu beseitigen.“ Mit diesen Worten reagierte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter hatten anhand der Situation Portugals entschieden, dass sich das staatliche Glücksspielmonopol auch auf das Internet erstrecke.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will das illegale Glücksspiel in Bremen bekämpfen.
Die Bremer Innenbehörde wertet dies als eindeutige Aussage, die auch auf Deutschland übertragbar sei. Alle Zweifel seien ausgeräumt. Jetzt will Mäurer die 70 bis 80 privaten Wettläden landesweit schließen, allein 50 davon liegen im Stadtgebiet. Rund 60 Verfahren sind gegen Betreiber von Läden anhängig, in denen überwiegend Sportwetten ins Internet oder an ausländische Anbieter vermittelt werden. Sie hatten bisher argumentiert, dass der Glücksspiel-Staatsvertrag in Deutschland auf sie nicht anwendbar sei.

Mäurer rechnet damit, dass die Verfahren jetzt wieder anlaufen. Die Behörde will Zwangsgelder von bis zu 50000 Euro verhängen, wenn die Betreiber einer Schließungsaufforderung nicht nachkommen. Wenn das noch immer nicht genügt, muss der Betreiber „davon ausgehen, dass die Ordnungsbehörden seine Sportwettterminals versiegeln, abtransportieren, die Außenwerbung entfernen und notfalls das Lokal ganz schließen“. Der Senator spricht in Zusammenhang mit den Wettläden von einem teilweise „problematischen Umfeld“. Um verstärkt gegen unerlaubtes Glücksspiel vorgehen zu können, sei in diesem Sommer eigens zusätzliches Personal eingestellt worden, heißt es.

Die Grünen begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Der Abgeordnete Mustafa Öztürk: „Mit dieser Rechtssicherheit kann die Innenbehörde jetzt endlich alle illegalen Zockerbuden schließen. Gerade in sozialen Brennpunkten verspielen Männer in den Wettbüros oft das knappe Familienbudget. Auch Jugendliche werden von den Wettbüros mit hohen Gewinnversprechen angelockt und verspielen ihr Taschengeld.“ In Bremen hat die Auseinandersetzung mit privaten Wettspielbetreibern bereits eine Vorgeschichte. 2006 hatte die Behörde dem damaligen Werder-Sponsor „bwin“ sämtliche Aktivitäten untersagt.


Von Michael Brandt
https://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/32203/Innensenator+will+50+Wettlokale+schliessen.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2009 18:42
Lotterien wollen nach EuGH-Urteil gegen bwin vorgehen

Europas Lotterien wollen das Urteil gegen den privaten Online-Glücksspielanbieter nutzen. Auch die Österreichischen Lotterien prüfen rechtliche Schritte. Das Finanzamt ermittelt ebenfall.

Die Europäischen Lotterien wollen das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen den börsenotierten privaten Online-Glücksspielanbieter bwin einsetzen. "Wir prüfen gerade, welche rechtliche Möglichkeiten es gibt", sagte der Vorstand der Österreichischen Lotterien und Präsident der European Lottery Association (ELA), Friedrich Stickler. Anknüpfungspunkte könnten die Steuern, aber auch die Glücksspielabgabe bieten, meint er. Die Verfahren selbst müssten aber in den betroffenen Staaten selbst angestrengt werden, die ELA werde ihre Mitglieder aber beraten.

Das Urteil beende die Argumentation von Online-Betreibern, dass eine Lizenz aus Gibraltar oder Malta wegen der wechselseitigen Anerkennung im europäischen Binnenmarkt ausreiche, um in allen Ländern tätig zu werden, unterstrich Stickler. "Dieses Prinzip gibt es nicht mehr". Daher müssten die Anbieter in jedem Land, in dem sie tätig werden, auch eine Lizenz haben. Außerdem könne nach dem EuGH-Spruch das Glücksspielmonopol auf das Internet ausgeweitet werden. Stickler lässt auch das Argument der Internet-Anbieter nicht gelten, dass solche Verbote funktionieren: Das Beispiel USA beweise, dass sehr konsequente Umsetzung sehr wohl etwas bringe. Immer mehr Web-Glücksspielfirmen würden sich dort zurückziehen.

In Österreich nur Lizenz für Sportwetten

Die Überlegungen der Lotteriegesellschaften könnten auch in Österreich Probleme für bwin bringen. Das Online-Unternehmen verfügt zwar über eine Sportwetten-Lizenz in Österreich, etwa die Hälfte der Bruttospielerträge stammt aber aus anderen Glücksspielen. Die Österreichischen Lotterien seien bereits dabei, auch hier die Rechtslage zu prüfen, sagte Stickler und bestätigte damit einen Bericht des "Format". Möglich wäre etwa ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs.

Finanzamt: "Internet-Firmen bieten illegal an"

Von steuerlicher Seite ist nach Ansicht des Lotterien-Vorstands das Finanzamt gefordert, das auch schon reagiert. "Wir wir sind immer davon ausgegangen, dass Internet-Firmen illegal anbieten", sagte Harald Waiglein, der Sprecher von Finanzminister Josef Pröll. Durch das EuGH-Urteil ändere sich faktisch nichts, außer dass die Erfolgsquote bei den Gerichten steigen werde.

Auch in Brüssel gibt es offenbar schon Überlegungen zum Thema Internet-Gaming. Nach Angaben von Stickler soll Malta bereits im Visier der EU-Kommission sein, weil es zwar Glücksspiel-Lizenzen vergebe, allerdings die entsprechenden Steuerprivilegien nur unter der Bedingung zugestehe, dass Spieler aus Malta ausgeschlossen werden. Eine Arbeitsgruppe Internetglücksspiel arbeitet laut Waiglein seit einiger Zeit auf EU-Ebene an einem grenzüberschreitendem Reglement.

https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/507997/index.do
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/09/2009 12:49
DOSB für private Sportwetten

Der Deutsche Olympische Sportbund kann sich die Beteiligung privater Wettanbieter wie zum Beispiel "bwin" vorstellen, sofern diese strenge Auflagen erfüllen.
"Der Glücksspiel-Staatsvertrag gilt bis 2011, schon 2010 wird er evaluiert. Da wird man sich mit den gewaltigen Umsatzeinbrüchen bei Oddset auseinandersetzen müssen", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper der Sport Bild.
Bislang war der DOSB ein Befürworter des staatliches Wettmonopols.


Quelle :https://www.isa-casinos.de/

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Tjo die Flocken rollen nicht mehr so wie früher , da kann man schon mal seine Meinung ändern...

spacken
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/09/2009 12:51
Unglaublich! Wie tief muss man denen eigentlich ins eigene Fleisch schneiden, bis die mal was merken?

Aufwachen Schland!!! aufwachen fahne
Verfasst von: Heimsieg Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/09/2009 18:17
Ich bin immer wieder stolz darauf an einer Demokratie wie der unseren teilhaben zu können, in der es von Jahr zu Jahr immer mehr darum geht, den Etablierten alles zuzuschanzen und dem Bürger zu belügen, betrügen und für vollkommen dumm zu verkaufen.

Das Pferdewetten nicht verfolgt werden lässt sich bestimmt nicht damit erklären, dass es wohl überwiegend die gesellschaftlich höher gestellten Mitglieder unserer Gesellschaft sind, die sich für die Rennen interessieren, während Fussballwetten, etc dann doch wohl eher etwas für das gemeine Volk sind.

Sehr bedenklich, in welche Richtung sich unsere sogenannte Freiheit als mündiger Bürger immer mehr entwickelt. Und diese Tendenzen sind seit Jahren nicht nur im Bereich Internetwetten zu beobachten.


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/09/2009 18:39
Danke für deine Meinung Heimsieg peace

Wer den Thread hier aufmerksam von Anbeginn verfolgt hat , oder alles nachgelesen hat , hat längst die Trendwende erkannt (gabs die wirklich , oder war eigentlich nun doch von Anfang an alles klar ?).

Niemand glaubt wirklich ernsthaft daran , das der unsägliche Glückspielstaatsvertrag über sein derzeitiges Gültigkeitsdatum hinaus verlängert wird , dieser wurde von Anbeginn an bewußt zeitlich limitiert.

Schade , das im Zuge dessen bislang zahlreiche private Glücksspielfirmen , ob groß oder klein , die Segel aus finanziellen Gründen streichen mußten.

Denen , die durchgehalten haben und sich mit allen Mitteln vor allen Gerichten erfolgreich gewehrt haben , winkt ein finanzielles Ausgleichsbonbon vom Staat , genannt SCHADENSERSATZ , welches wir alle , die Steuerzahler zu zahlen haben...
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/10/2009 06:19
Allgäuer EU-Abgeordnete fordert mehr Wettbewerb bei Sportwetten
Einen größeren Wettbewerb bei Sportwetten fordert jetzt der Allgäu EU-Abgeordnete Markus Ferber. Mit einer beschränkten Vergabe von Wettlizenzen können laut dem Abgeordneten die Einbrüche bei Staatseinnahmen gestoppt werden.


Hintergrund der Forderung ist ein Einbruch um 80 Prozent bei der staatlichen Sportwette Odsett. Das bekomme unter anderem die Breitensportförderung besonders negativ zu spüren. "Ein alleiniges staatliches Glücksspiel und Wettmonopol sei kein Modell der Zukunft" sagt Ferber.

Er fordert deshalb ein Kombinationsmodell aus Lizenzen für private Wettanbieter innerhalb des staatlichen Monopols. Ein Blick nach Italien zeige, dass das Modell funktioniere. Deshalb fordert der Allgäuer Abgeordnete im europäischen Parlament eine dringende Änderung des alten Glückspielmonopols.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/10/2009 06:25
Staatliches Monopol beim Internet-Lotto soll endlich abgeschafft werden

Der Europäische Gerichtshof urteilte in einem Einzelfall des Online-Glücksspiels und befand das portugiesische Staatsmonopol für Glücksspiele als rechtmäßig. Das Urteil wurde trotz der Aussage gefällt, dass eine solche Regelung als "Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit" gilt. Der Hightech-Verband BITKOM zeigte sich hierüber sehr enttäuscht, wie aus den Aussagen des Hauptgeschäftsführers Bernhard Rohleder hervorgeht: "Gerade im Web ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar. Es ist die Chance verpasst worden, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention. Viele deutsche Verwaltungsgerichte halten das staatliche Monopol in der Bundesrepublik für europarechtswidrig."

Laut dem Glücksspiel-Staatsvertrag, der seit dem vergangenen Jahr gültig ist, dürfen deutsche Unternehmen keine Sportwetten oder Internet-Lotto im Web anbieten. Rohleder weiter: „Die deutschen Bundesländer zementieren aus finanziellen Gründen ihr altes Lotto-Monopol.“ BITKOM findet die deutsche Regelung unlogisch, denn Online-Pferdewetten und stationäre Automatenspiele dürfen sehr wohl angeboten werden, nur keine anderweitigen Internet-Sportwetten. Die EU-Kommission sieht das wohl ähnlich, denn von dieser Seite wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik betrieben. Grundlage ist das doch sehr umstrittene Verbot von virtuellen Wetten in Deutschland. Durch dieses unsinnige Verbot mussten schon einige Anbieter das Handtuch werfen.

BITKOM sieht sich veranlasst, die Landesregierungen zum Verzicht des deutschen Sonderwegs zu bewegen. Rohleder sagte hierzu: : "In der digitalen Welt hat das Glücksspiel-Monopol ausgedient. Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Unternehmen in Deutschland ansiedeln." Gerade Firmen, die in den Startlöchern stehen, könnten sich andere Wege für ihr Geschäft suchen. Rohleder weiter: "Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland.“ Dänemark, Frankreich und Italien sind hier schon fortschrittlicher und haben die Zeichen der Zeit erkannt. Hier haben private Anbieter freie Hand. Rohleder appelliert: „Das heutige Urteil lässt Deutschland alle Möglichkeiten, diesen überfälligen Schritt auch zu tun."

Das deutsche Staatsmonopol wird erst im nächsten Jahr vom Europäischen Gerichtshof genauer unter die Lupe genommen. Eine entsprechende Reform sollte laut BITKOM jedoch früher erfolgen. Ein wichtiger Grund sei auch, dass vorbeugende Maßnahmen gegen die Spielsucht so viel leichter umzusetzen seien. "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen", so Rohleder.

Einer gemeinsamen Erhebung von BITKOM und Forsa aus dem Jahr 2008 zufolge wird das Internet-Lotto von rund 700.000 Deutschen genutzt. 500.000 Deutsche begeistern sich für Online-Sportwetten und mehr als 400.000 Nutzer versuchen ihr Glück beim Online-Poker.

Quelle : https://www.tarife-verzeichnis.de/nachric...fft-werden.html
Verfasst von: Fohle4Jever Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/10/2009 21:02
Irlands “Ja” mischt Karten in Europa neu

Die Zustimmung der Iren zum Lissabon-Vertrag macht den Weg für einheitliche Gesetze in Europa wieder frei. Vor allem das Petitionsrecht aller Europäer vor der Europäischen Kommission kann für die Pokerwelt noch große Bedeutung erlangen. Die Petitionskampagne „right2bet“ hat sich die Schaffung eines einheitlichen Wettrechts und die gleichzeitige Abschaffung staatlicher Monopole, wie sie in Deutschland, Finnland, Schweden und den Niederlanden bestehen, um Ziel gesetzt.

Seit September läuft eine europaweite Unterschriftenkampagne, bei der bis Ende Jänner 2010 eine Million Unterschriften gesammelt werden sollen. Diese sollen anschließend der Europäischen Kommission in Brüssel vorgelegt werden.

„Das grüne Licht von der grünen Insel ist ein positives Signal für unser Ziel, Dienstleistungsfreiheit und freien Handel innerhalb der Europäischen Union auf Internetwetten genau so konsequent zu übertragen, wie auf alle anderen Bereiche und Branchen“, so Michael Robb, Kampagnensprecher von right2bet.

Wer als EU-Bürger mindestens eine Million Stimmen zu einem Thema generiert, darf seinen Anspruch in Brüssel geltend machen und eine Petition einreichen. Wie man Unterschriften sammelt spielt prinzipiell keine Rolle (siehe Bild). Mittels Internet erhofft man sich von Seiten der Kampagne jedoch leichter an ausreichend Unterstützung vom ganzen Kontinent heranzukommen. Genaue Informationen zur Kampagne, sowie die Möglichkeit mit seiner eigenen Stimme mitzuhelfen, gibt es hier.

Quelle: https://www.acemag.net/news/item.asp?id=3012
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/10/2009 21:23
Der Link zur Kampagne :

https://www.right2bet.net/de/



Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/10/2009 21:27
Schon unterzeichnet. peace
Verfasst von: klinsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/10/2009 21:44
Done! peace
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/10/2009 16:12
Koalitionsvereinbarung in Schleswig-Holstein: Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Kiel - Der heute veröffentlichten 57-seitige Koaltionsvertrag zwischen CDU und FDP sieht ein Ende des bislang in Deutschland bestehenden Glücksspielmonopols vor. Die neue schleswig-holsteinische Landesregierung soll demnach den Glücksspielstaatsvertrag kündigen. Ziel ist es, mit einer bundeseinheitlichen Änderung der Rechtslage das staatliche Glücksspielmonopol zu beenden.

Der zum 1. Januar 208 in Kraft getretene Staatsvertrag, mit dem das Glücksspielmonopol noch einmal verschärft wurde, ist für vier Jahre angelegt, allerdings mit einer Verlängerungsmöglichkeit. Nach § 28 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags tritt er zum 1. Januar 2012 außer Kraft, wenn nicht 13 der Länder dessen Fortgeltung beschließen.

Das Land Schleswig-Holstein wollte den Glücksspielstaatvertrag ursprünglich nicht zustimmen und favorisierte ein Alternativmodell, einen Staatsvertrag für Sportwetten mit einem Konzessionsmodell. Aus "fiskalischen Gründen" stimmte das Land dem Glücksspielstaatsvertrag aber schließlich zu.

Ziel der Neuregelung seien mehr Einnahmen, sagte Wolfgang Kubicki von der FDP. "Wir können uns durchaus vorstellen, dass uns andere Bundesländer folgen werden", ergänzte FDP-Landeschef Koppelin. Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, wollen CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells prüfen. Die bislang staatlichen Spielbanken Schleswig-Holstein sollen aus der HSH Nordbank herausgelöst und privatisiert werden.

Mit der bevorstehenden Kündigung des Glücksspielstaatvertrags wächst der Druck auf die anderen Bundesländer, sich um eine Neuregelung zu bemühen. Bislang wollten diese den von viele Gerichten als verfassungswidrig und europarechtlich nicht haltbaren Status quo so lange wie möglich aufrecht erhalten.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 17.10.2009 15:57
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/10/2009 18:10
Na, das ist doch mal ein Lichtblick an diesem eher trüben Tag
( ich komme gerade aus dem Stadion in Freiburg frown ).

Wir erinnern uns noch gerne an die Aussage von Wolfgang Kubicki,
der damals den Glücksspielstaatsvertrag als "Schande für
den deutschen Rechtsstaat" bezeichnet hat.

Übrigens kam letzten Donnerstag auf SWR 1 eine halbstündige
Sendung über das Glücksspiel, welche vor Einseitigkeit nur
so strotzte. Es kam einem wie eine Gegenleistung des Staats-
rundfunks für die unglaublich vielen ( eigentlich illegalen )
Werbespots von Lotto vor.

Aber da wird dem Repnik heute wohl vor Schreck die Kaffeetasse
aus der Hand gefallen sein. grins
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/10/2009 07:00
Sportwetten und Glücksspiele - brauchen wir ein staatliches Monopol?
Von Dr. Stefanie Beier, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Leibniz Universität Hannover

Center for Sports Management untersucht den Sportwettenmarkt

Das Spiel mit dem Glück ist in Deutschland streng reglementiert. Durch das Glücksspiel-Monopol sind fast ausschließlich staatliche Anbieter erlaubt. Ein Forschungsprojekt des Center of Sports Management (CSM) des Instituts für Marketing und Management der Leibniz Universität Hannover untersucht die Regulierung des deutschen Sportwettenmarktes. Dabei kommen die Wissenschaftler zu einem interessanten Ergebnis: Das staatliche Monopol ist ökonomisch nicht zu rechtfertigen.

Im Jahr 2006 hatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bestehende Regelung für verfassungswidrig erklärt. Viele vermuteten damals als Resultat eine Liberalisierung des Marktes. "Stattdessen haben die Länder dafür gesorgt, dass es nun sogar ein verschärftes Monopol gibt", sagt Projektleiter Dr. Luca Rebeggiani. Der neue Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Januar 2008 verbietet de facto private Anbieter in fast allen Bereichen - begründet wird dies mit der Suchtgefahr. Lediglich bei Pferdewetten und beim Aufstellen von Geldspielautomaten sind Privatanbieter zugelassen.

Das Forschungsprojekt untersucht, ob diese Regulierung des Marktes gerechtfertigt ist - und zwar aus ökonomischer Sicht. "Bislang haben sich vorwiegend Juristen mit dem Thema befasst", erläutert Rebeggiani. Die ökonomische Theorie befasst sich mit dem so genannten Marktversagen. "Eingriffe in den Markt sind gerechtfertigt, wenn ein Marktversagen vorliegt", sagt der Experte. Beispiele für Marktversagen sind so genannte negative "externe Effekte". "Wenn zum Beispiel eine Fabrik massiv Wasser verseucht, sollte der Staat mit Umweltauflagen reagieren." Andere Beispiele für sinnvolle Regulierungen können Effizienzgründe sein: "Die Infrastruktur für den Schienenverkehr zum Beispiel kann mit Fug und Recht monopolisiert werden. Es macht wenig Sinn, wenn Einzelunternehmen eigene Schienennetze und Bahnhöfe bauen."

Beim Glücksspielmarkt haben die Ökonomen indes wenig Gründe für Monopolisierung gefunden. "Der einzige ist tatsächlich die Suchtgefahr", sagt Rebeggiani, "aber da schießt man eindeutig mit Kanonen auf Spatzen." Rund 100.000 bis 300.000 Glücksspielsüchtige gebe es in Deutschland - eine eher kleine Zahl im Vergleich zu etwa 1,5 Millionen Alkoholikern. "Und der Alkoholmarkt ist abgesehen von Alters- und Werbebeschränkungen in Deutschland kaum reguliert." Zudem gebe es Widersprüchlichkeiten im Gesetz. Bei Geldspielautomaten seien Privatanbieter zugelassen. "Glücksspielsüchtige sind aber meistens Automatensüchtige. Lotto- oder Sportwettensüchtige muss man fast mit der Lupe suchen", sagt Rebeggiani.

Daher plädieren die Wissenschaftler bei der Neuauflage des Staatsvertrags, die 2011 ansteht, für eine Neujustierung. Sinnvoll sei eine Mischung aus staatlichen und privaten Anbietern, die sich auf Konzessionen bewerben und einen Teil ihrer Einnahmen an den Staat abgeben müssten. "So gäbe es für den Staat kaum Einnahmeausfälle." Die Einnahmen aus Glücksspielen fließen vorwiegend in die Sport- und Kulturförderung beziehungsweise in soziale und karitative Projekte. "Die gut planbaren Einnahmen spielen in diesen Bereichen natürlich eine wichtige Rolle, aber fiskalisches Interesse der Regierenden darf laut Gesetz keine Rechtfertigung für ein Monopol sein."


Quelle : isa-guide.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/10/2009 07:02
Casinos: Zukunft liegt bei Privaten



Lübeck/Kiel - Die schwarz-gelbe Koalition will die Spielbanken im Land verkaufen. Sie verspricht sich davon ein Supergeschäft – obwohl es den Casinos so schlecht geht wie nie zuvor.

Fünf Spielbanken im Land: Zahlen, Daten, Fakten

Rolle rückwärts für die fünf Spielbanken im Land: Die Casinos, 100-prozentige Tochter der angeschlagenen HSH Nordbank, sollen privatisiert werden. So ist es im Koalitionsvertrag von CDU und FDP festgeschrieben. Dabei ist es erst zwölf Jahre her, dass Schleswig-Holsteins Spielbanken in öffentlich-rechtliche Hände gelegt wurden.

„Das war ein Fehler“, bilanziert CDU-Fraktionsvize Hans- Jörn Arp nüchtern. Den Mitarbeitern sei es nie so schlecht gegangen wie unter staatlicher Obhut. Zudem gehen die Einnahmen im Großen Spiel seit Jahren zurück. „Wir denken nicht, dass der Staat der bessere Glücksspieler ist“, sagt auch Katharina Loedige, finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Ziel sei es, die Spielbanken besser aufzustellen und damit die Situation für die Beschäftigten, aber auch für den Landeshaushalt zu verbessern.

Selbst Matthias Hein, seit 1996 Geschäftsführer der Spielbanken Schleswig-Holstein GmbH, steht einer Privatisierung aufgeschlossen gegenüber. Angesichts einer Konzessionabgabe von 80 Prozent des Bruttospielertrags bestünde für notwendige Investitionen kaum Spielraum. „Die Öffentlichen Haushalte sind klamm, ein privater Investor ist möglicherweise besser aufgestellt“, so Hein. Mit einer Abgabe von 80 Prozent steht der Norden im Bundesvergleich an der Spitze. Mecklenburg-Vorpommern zieht 50 Prozent des Spielertrags ein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nur 25 Prozent. Soll heißen: Schleswig-Holstein plündert seine Casinos aus wie kein anderes Land.

„Der Betreiber muss einfach Luft zum Leben haben, um attraktiv zu bleiben. Wir würden gerne mehr für unsere Gäste tun, bewegen uns aber am Limit, kochen auf ganz kleiner Flamme“, erklärt Knut Pauker, Spielbankleiter in Westerland auf Sylt. Bei 70 Prozent Konzessionsabgabe (wegen des Saisongeschäfts für Sylt bis zu einem Jahresumsatz von 4,0 Mio Euro abgesenkt) bleibe für Investitionen nichts übrig. Ob Spielbanken künftig noch lukrativ betrieben werden können, hängt für Pauker weniger von der Trägerschaft ab als von den finanziellen Möglichkeiten.

Spielbanken-Chef Hein rechnet mit einer Vielzahl an Interessenten: größere Spielbanken-Konzerne, private Betreibergruppen oder auch Privatunternehmer, die sich als Investoren anbieten. Je nachdem, wie weit die Konzessionsabgabe gesenkt werden kann, seien nach seiner Einschätzung mit dem Verkauf aller Spielbanken zwischen fünf und 20 Millionen Euro zu erzielen. Der HSH Nordbank soll vor Jahren noch ein Verkaufspreis von 60 Millionen Euro vorgeschwebt haben. Inzwischen gilt solch eine Summe als utopisch. Dem Vernehmen nach sollen heute noch gerade zehn Prozent davon realistisch sein. „Wir müssen die Konditionen derart verbessern, dass sich der Spielbetrieb für Private rechnet. Gleichzeitig dürfen dem Land die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe nicht zu stark wegbrechen“, warnt Arp.

Auch auf Seiten der Gewerkschaft sieht man einer Privatisierung positiv entgegen: „Da können wir nicht Nein sagen“, so Horst Jaguttis, Betriebsratsvorsitzender im Casino Travemünde. „Nichts wäre schlechter als ein Weiter so.“ Heute gibt es in Travemünde eine Betriebsversammlung. Dabei soll es um Restrukturierungsmaßnahmen gehen.

Von Julia Paulat und Curd Tönnemann
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/10/2009 14:39
Falls es jemanden interessiert.
Ich bin heute mittag zu einem großen Buchmacher in Hannover, der auch Sportwetten vermittelt, gegangen (wer aus Hannover kommt kennt ihn) und wollte wie immer ein schönes System spielen.
Dort sagte man mir, dass sie keine Wetten mehr annehmen dürfen.
Schönen Dank auch allen die daran mitgewirkt haben.
peace (Achtung Ironie)
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/11/2009 18:17
Kündigung des Glücksspielstaatsvertrags bereits Anfang 2010?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Land Schleswig-Holstein will entsprechend dem kürzlich zwischen CDU und FDP vereinbarten Koalitionsvertrag den umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag kündigen. Nach Presseberichten soll die Kündigung spätestens Anfang 2010 erfolgen. Die Kündigung dürfte allerdings erst Ende 2011 mit dem regulären Auslaufen des Glücksspielstaatvertrags wirksam werden, wenn sich nicht die Länder vorher auf eine einvernehmliche Änderung einigen. Auf den Medientagen in München wurde angesichts der aktuellen Entwicklung bereits über eine Öffnung des Wettmarktes im Jahr 2012 spekuliert.

Mit der Kündigung soll eine bundeseinheitliche Änderung der Rechtslage erzwungen werden, die bislang – durch den Glücksspielsaatsvertrag noch einmal verstärkt – ein staatliches Monopol für Sportwetten und Glücksspiele vorschreibt. Schleswig-Holstein will dagegen ein Konzessionssystem einführen, das private Sportwettenanbieter erlaubt. Auch der Vertrieb von Sportwetten über das Internet – durch den Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verboten – soll zukünftig wieder möglich sein.

Das Land strebt mit der Neuregelung eine Aufteilung des Sportwettenmarktes zwischen dem bisherigen staatlichen Monopolangebot ODDSET ("Die Sportwetten von Lotto") und privaten Anbietern an. Begründet wird dies mit einem deutlich größeren finanziellen Gewinn für den Sport. "Die Abschöpfung privater Anbieter wäre wesentlich höher, weil diese einen höheren Umsatz haben würden", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Durch eine Liberalisierung werden höhere Umsätze erwartet. In Schleswig-Holstein belaufen sich laut Arp die garantierten Abgaben an den Sport auf mindestens 6,8 Millionen Euro. Die Einnahmen des Monopolisten sinken allerdings seit Jahren. "Wenn wir den Lottomarkt liberalisieren und attraktiver gestalten und verstärkt das Internet für Wetten nutzen, können wir auf ein Vielfaches an Einnahmen kommen", sagte Arp. Positiv zu einer Öffnung des Wettmarkts äußerte sich auch der ehemaligen EU-Sportkommissar Jan Figel. "Es ist wichtig, neue Wege zu erkunden und Geldgeber für den Sport, speziell für den Breitensport, zu finden. Wetten und Glücksspiele sind sehr bekannte und starke Einkommensquellen", so Figel.

Angeblich haben bereits andere Bundesländer zugesagt, sich dem Vorstoß aus dem Norden anschließen zu wollen. "Wenn wir keine Unterstützung durch andere Länder erhalten, dann gehen wir eben einen eigenen Weg", ergänzte Arp. Rechtlich dürfte eine gespaltene Rechtslage, ein Konzessionssystem in einigen Bundesländern und ein Monopol in den anderen Ländern, allerdings auf Dauer nicht haltbar sein. Spätestens dann dürfte klar sein, dass ein Monopol nicht zwingend erforderlich ist.

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veröffentlicht am: 02.11.2009 02:03
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/11/2009 10:21
Gehört eigentlich in LACH MAL WIEDER :


Streit um Real-Madrid-Trikots

Bremen. Das Stadtamt geht gegen private Anbieter von Sportwetten wie etwa bwin vor. Wie konsequent, das hat Karstadt jetzt zu spüren bekommen. Denn das Karstadt-Sporthaus verkauft nicht nur Werder-Trikots, sondern auch Leibchen so renommierter Clubs wie dem AC Mailand und Real Madrid. Damit soll nach dem Willen des Stadtamtes Schluss sein. Grund: Auf den Trikots prangt der Schriftzug des Sponsors bwin, nach eigenen Angaben die Nummer 1 in Sachen Online-Wettspiele. Inzwischen beschäftigt die Sache auch die Gerichte.

Der Aufdruck bwin ist nach Auffassung des Stadtamtes eine hierzulande unzulässige Werbung. Hintergrund: In Deutschland gilt das staatliche Glücksspiel-Monopol. Also hat die Behörde dem Sporthaus den weiteren Verkauf von Mailand- und Madrid-Trikots verboten, mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig hat das Stadtamt ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht – für den Fall, dass Karstadt die Fan-Artikel doch nicht aus dem Sortiment nimmt. Das Zwangsgeld, es wurde später auf 1000 Euro gesenkt, würde dabei für jedes einzelne Trikot fällig, das über die Ladentheke geht.

Die Warenhaus-Kette, vertreten durch ihren Insolvenzverwalter, erhob Klage. Mit Erfolg: Im Eilverfahren ist das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, die Untersagungsverfügung sei „offensichtlich rechtswidrig“. Begründung: Zwar sei der Schriftzug bwin Werbung für unerlaubtes Glücksspiel und deshalb problematisch. Allerdings sei bwin nicht Sponsor von Karstadt, sondern der Fußball-Clubs. Anders gesagt: Finanziell macht es für das Warenhaus keinen Unterschied, welches Logo auf den Trikots zu finden ist. Es geht nur darum, den Original-Fan-Artikel verkaufen zu können. Daher, so die Richter, betreibe Karstadt nicht im eigentlichen Sinne Werbung für bwin.

Außerdem, argumentiert das Gericht weiter, müsse das Stadtamt die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten. In diesem Fall gehe es dabei etwa um die Frage, wie viele Trikots eigentlich verkauft werden. Das Stadtamt schätzt die Zahl auf 100 pro Woche, nach Karstadt-Angaben sind es wöchentlich nur fünf. Die genaue Zahl ist laut Gericht wichtig, um die Dimension des Problems zu beschreiben. Je mehr Trikots verkauft werden, desto größer die unerwünschte Werbewirkung.

Überdies, heißt es in dem Beschluss weiter, hätte das Stadtamt berücksichtigen müssen, dass AC-Mailand- oder Real-Madrid-Trikots in Bremen zum Beispiel auch übers Internet gekauft werden können. Und auch im niedersächsischen Umland, etwa in Brinkum, seien die Leibchen zu haben, heißt es. Anders gesagt: Was wäre gewonnen, wenn das Karstadt-Sporthaus als Bezugsquelle ausscheiden würde? Diese Frage habe die Behörde nicht beantwortet. Fazit des Gerichts: Dem Verkaufs-Verbot liegt ein Ermessensfehler zugrunde; Karstadt darf die Trikots weiter vertreiben. Damit ist wiederum die Behörde nicht zufrieden und hat Beschwerde eingereicht. Jetzt liegt der Fall beim Oberverwaltungsgericht.

„Wir sehen da rechtlichen Klärungsbedarf“, begründet Stadtamtsleiter Hans-Jörg Wilkens die Entscheidung, den Rechtsstreit weiterzutreiben. Seine Behörde erhoffe sich konkrete Aussagen darüber, bis zu welchem Punkt das Stadtamt einschreiten darf. „Hängt das von der Zahl der verkauften Trikots ab? Hängt es von der Größe des Unternehmens ab?“ Das Verfahren solle Antworten zum Beispiel auf diese Fragen liefern. Was die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel angehe, verfolgten Innenressort und Stadtamt eine „Null-Toleranz-Strategie“. Vor diesem Hintergrund sei die Behörde auch gegen Karstadt vorgegangen.

Die Fans selbst, betont Wilkens dagegen, müssten nichts befürchten. Sie dürfen die Trikots ihrer Lieblings-Mannschaft weiter tragen – egal, ob mit oder ohne bwin.

Quelle : https://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/58891/Streit+um+Real-Madrid-Trikots.html
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/11/2009 10:22
Mündliche Verhandlung deutscher Vorlageverfahren vor dem EuGH findet bereits am 08. Dezember 2009 statt

Am 08. Dezember 2009 findet die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 von den vorlegenden Verwaltungsgerichten Giessen und Stuttgart statt. Zum einen stehen sechs Kläger dem Beklagten Wetteraukreis sowie dem Beklagten Land Baden-Württemberg gegenüber. Auch findet eine gemeinsame mündliche Verhandlung mit der Rechtssache C-46/08 statt. Hier steht eine Klägerin dem Beklagten Land Schleswig-Holstein gegenüber.

Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob das in Deutschland bestehende Sportwettmonopol gemeinschaftsrechtskonform ist.

Die Bielefelder Kanzlei KARTAL ist Verfahrensbevollmächtigte in der Rechtssache C-359/07 und vertritt die Interessen der SOBO Sport & Entertainment GmbH gegen das Land Baden-Württemberg.

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veröffentlicht am: 06.11.2009 22:36

Quelle : isa-guide.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/11/2009 17:46
Glücksspielstaatsvertrag: Bundesländer schnüren millionenschwere Rettungspakete für Lottoannahmestellen
- Sinkender Lottoumsatz gefährdet Kioske
- Deutscher Lottoverband warnt vor dem Ruin des deutschen Lottos

Hamburg, 12. November 2009 – Den Lottoannahmestellen steht das Wasser bis zum Hals. Die staatliche nordrhein-westfälische Lottogesellschaft Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG und das hessische Finanzministerium haben daher beschlossen, die seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 01.01.2008 rapide sinkenden Einnahmen der Annahmestellen aus dem Verkauf von Lotto, Lotterien und Oddset durch eine Erhöhung der Provisionen zumindest teilweise aufzufangen.

In NRW erwirtschaftet jede zweite der 3.694 Annahmestellen nur noch einen Wochenumsatz von unter oder knapp über 5.000 Euro. Von der daraus resultierenden Netto-Provision von 327,50 Euro kann kein Kioskbesitzer leben, zumal derzeit auch die Tabakwaren- und Zeitschriftenverkäufe sinken. Die staatliche Unterstützung, die das Sterben der kleineren Kioske jetzt verhindern soll, ist auf zwei Jahre befristet. Dann läuft zum 31.12.2011 der Glücksspielstaatsvertrag aus. Schleswig-Holstein will das hoch umstrittene Gesetzeswerk sogar schon früher kündigen, andere Bundesländer überlegen, diesem Beispiel zu folgen.

Mit Einführung des Staatsvertrages brachen, wie von Wirtschaftsexperten prognostiziert, die Einnahmen der Länder aus dem staatlichen Glücksspiel um 30 Prozent ein, nicht zuletzt durch das Internetverbot für Lotterien und die massiven Vertriebs- und Werbebeschränkungen. Während der Umsatz der staatlichen Lotterien um mehr als zwei Milliarden Euro zurückging, stiegen die Bruttoeinnahmen im gewerblichen, vom Staatsvertrag nicht geregelten Automatenspiel um den gleichen Betrag. "Die jüngsten Zahlen belegen, dass Lotto noch schneller als befürchtet aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Wenn die Politiker nicht schnellstens gegensteuern, wird die Spielfreude unwiederbringlich in unkontrollierbare Grau- und Schwarzmärkte kanalisiert." Mit der Provisionserhöhung dokumentieren jetzt auch die größten Befürworter des Glücksspielstaatsvertrages das völlige Scheitern des in zahllosen Gerichtsverfahren angegriffenen Gesetzes. "Die jetzt beschlossene Erhöhung um 0,7 Prozent kostet allein Westlotto einen zweistelligen Millionenbetrag pro Geschäftsjahr. Diese Gelder werden dem Landeshaushalt und in Folge den Förderprojekten schmerzlich fehlen", warnt Faber. "Die erwartete und jetzt von den staatlichen Lottogesellschaften eingeräumte existenzielle Bedrohung für Lotto ist hausgemacht. Die aktuelle Lotto-Krise ist einzig und allein Folge des Glücksspielstaatsvertrages und nicht etwa der allgemeinen Konjunkturschwäche oder ausbleibender Mega-Jackpots. Wenn jetzt mit teurem Geld wider besseren Wissens letztlich der umstrittene Staatsvertrag subventioniert wird, wirft das auch haftungs- und gesellschaftsrechtliche Fragen auf."

Der Deutsche Lottoverband fordert, das generelle Verbot von Lotterien im Internet und die unverhältnismäßigen Werbebeschränkungen für 'Lotto 6 aus 49' und Lotterien schnellstmöglich aufzuheben. "Wir müssen das deutsche Lotto retten, bevor es endgültig zu spät ist", appelliert Faber.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 12.11.2009 13:37
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/11/2009 15:55
«So etwas kann sich unser Land nicht leisten» - Kiel kündigt Glücksspielvertrag zum Ende 2011

Frankfurt/Kiel (ddp-nrd).

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wird zum Jahresende den Glücksspielvertrag kündigen. Damit laufe der Vertrag Ende 2011 aus, sagte Christian von Boetticher, CDU-Fraktionschef im Kieler Landtag, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Samstagausgabe). Die Entscheidung folge aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP in Kiel, sagte Boetticher.

Ein neuer Glücksspielvertrag zwischen den Bundesländern ist damit unwahrscheinlich. Zur Bekämpfung einer Suchtgefahr verbietet der Vertrag unter anderem Online-Glücksspiele in Deutschland. Dafür tauge das Verbot aber nicht, kritisierte Boetticher. Vielmehr würden Betreiber ins Ausland abwandern, wodurch den Bundesländern Arbeitsplätze und Steuern verloren gingen. «So etwas kann sich unser Land nicht leisten», sagte Boetticher dem Blatt. Außerdem gebe es im Internet rund 3000 Seiten für Glücksspiele, die von immer mehr Menschen genutzt würden.

Schleswig-Holstein wolle das Glücksspiel privatisieren und zugleich mit den Betreibern «eine sinnvolle Prävention verabreden». Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit 1. Januar 2008 für zunächst vier Jahre und tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. Seit Einführung des Staatsvertrags brachen die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich laut Deutschem Lottoverband um 30 Prozent ein. (ddp)

veröffentlicht am: 14.11.2009 14:51

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/11/2009 17:36
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Verfassungswidrigkeit des "sog. staatlichen Sportwettenmonopols"

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat erneut die Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols wegen des Fehlens einer konsequenten und konsistenten Ausgestaltung bestätigt und daher dem betroffenen Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung des Landes Berlin gewährt (Beschluss vom 16. November 2009, Az. 35 L 460.09). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretene Vermittler kann damit weiterhin an einen in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen und dort überwachten Buchmacher Wettangebote aus Berlin weiterleiten.

Nach Überzeugung des VG Berlin (in inzwischen ständiger Rechtsprechung) lässt sich die Untersagungsverfügung nicht in verfassungskonformer Weise auf den Glücksspielstaatvertrag stützen. Das Bundesverfassungsgericht habe eine konsequente und konsistente Ausgestaltung gefordert. Hierzu müssten u. a. die sektorspezifischen Regelungen zueinander nicht in einem krassen Widerspruch stehen.

In Deutschland werde das gewerbliche Spielrecht (Regelungen bezüglich Glücksspielautomaten) jedoch nicht von den Aspekten des Spielerschutzes dominiert, sondern konterkariere diese geradezu (Entscheidungsgründe, S. 4). Das Ziel der Bekämpfung und Begrenzung der Glücksspielsucht werde dadurch durchgreifend und insgesamt in Frage gestellt. Die Zahl der "Geld-Gewinn-Spiel-Geräte" (Automaten) habe von 183.000 im Jahr 2005 auf 225.000 im Jahr 2008 zugenommen. Die Umsätze seien im gleichen Zeitraum von 5,88 Mio. Euro auf 8,13 Mio. Euro gestiegen. Durch die Neufassung der Spielverordnung zum 1. Januar 2006 seien die gesetzlichen Vorgaben zum Spielerschutz und zur Suchtprävention weitgehend ausgehebelt worden. Die höheren Spielanreize förderten eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs. Nach einer von dem Gericht zitierten Aussage von Prof. Dr Adams sind die Automatenspiele für 81,6% aller sozialen Kosten aus der Glücksspielsucht verantwortlich.

Die Untätigkeit der Länder und des Bundes trotz mehrerer Empfehlungen des Fachbeirats Glücksspielsucht käme daher "der bewussten Verhinderung einer konsistenten Schutzregelung" gleich (S. 7). Auf Bundes- und Landesebene fehle jegliche Bereitschaft, dem Fachbeirat das ihm zustehende Gewicht tatsächlich zukommen lassen zu wollen.

Die divergierenden Regelungen für die verschiedenen Bereiche des Glücksspiels trügen zu einer weiteren Verlagerung des problematischen und pathologischen Spielens aus dem staatlich konzessionierten Glücksspielformen in die gering regulierten gewerblichen Spielformen bei (S. 9). Die Gesamtzahl der Spielsüchtigen bleibe damit konstant oder steige sogar noch. Zu dem krassen Missverhältnis der Regulierung – starke Kontrolle des ungefährlichen Lottospielens, dagegen das weitgehend unregulierte Automatenspiel – zitiert das Verwaltungsgericht die Feststellung von Prof. Dr. Becker, dem Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel: "Die Welt wird da auf den Kopf gestellt."

Auch europarechtlich fehlt es nach den Feststellungen des VG Berlin somit an der erforderlichen kohärenten und systematischen Begrenzung. Die innerstaatliche Kompetenzverteilung in Deutschland zwischen Bund und Länder für den glücksspielrechtlichen Bereich führe nicht dazu, dass der eine Kompetenzträger den anderen freizeichnen könne. Vielmehr werde jede rechtwidrige Handlung oder Unterlassung dem Mitgliedsstaat zugerechnet.

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veröffentlicht am: 23.11.2009 04:59



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"Die innerstaatliche Kompetenzverteilung in Deutschland zwischen Bund und Länder
für den glücksspielrechtlichen Bereich führe nicht dazu, dass der eine Kompetenzträger
den anderen freizeichnen könne."


Fürwahr, so ist es.

Weshalb sitzen diese klugen Richter nicht im Oberverwaltungsgericht? rolleye


Lesenswert ist auch das Interview mit Jörg Wacker ( bwin ) auf WELT-Online.
Direktlink:
https://www.welt.de/wirtschaft/article5294124/Bwin-Chef-fordert-ein-Ende-anonymisierter-Wetten.html


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/12/2009 07:38
Deutsches Sportwettenmonopol vor dem Europäischen Gerichtshof: Die Verhandlung am 8. Dezember 2009



Rechtsanwalt Martin Arendts berichtet von der Verhandlung in Luxemburg

- Kläger stellen Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen dar
- Bundesregierung und Land Schleswig-Holstein halten sog. "vertikale" Kohärenz für ausreichend
- Europäische Kommission: Beschränkung nur bei "inoffensivem Marktverhalten" der Monopolanbieter zulässig
- Schlussanträge des Generalanwalts bereits am 3. März 2010
- Urteil des Gerichtshofs vor der Sommerpause?

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verhandelt – wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 114) - am 8. und 9. Dezember 2009 die insgesamt acht Vorlageverfahren zum deutschen Sportwettenmonopol.

Am 8. Dezember stand die Verhandlung der Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen (verbundene Rechtssachen C-316/07 u. a. - "Markus Stoß") und der Rechtssache C-46/08 ("Carmen Media Group") auf der Tagesordnung. Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte.

Am 9. Dezember 2009 wird noch die bereits 2006 vom VG Köln eingereichte Rechtssache C-409/06 ("Winner Wetten") verhandelt. Hierbei geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (2006 bis 2007).

Kernfrage: Reichweite der Kohärenzprüfung

Unstrittig schränkt das Monopol die Grundfreiheiten ein, da Wettanbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen nicht in Deutschland anbieten dürfen. Höchst umstritten ist dagegen die Frage, ob diese Einschränkung aus zwingenden Gründen gerechtfertigt ist. Im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung kommt es maßgeblich darauf an, ob und inwiefern die nationalen Regelungen in sich schlüssig, d.h. kohärent sind bzw. sein müssen.

Schwerpunkt der heutigen Verhandlung war daher die Reichweite der europarechtlich erforderlichen Kohärenzprüfung. Reicht es aus, nur den "Sektor" der Wetten bzw. Sportwetten systematisch und kohärent zu regeln (sog. "vertikale" Kohärenz)? Oder muss der einschränkende Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgen und sämtliche Glücksspielformen kohärent regeln ("horizontale" Kohärenz)?

Die Argumentation der Kläger

Die Rechtsvertreter der Kläger der Ausgangsverfahren verwiesen auf die Inkohärenz der deutschen Glücksspielregelungen. Zwar hätten die Mitgliedstaaten ein politisches Ermessen. Dieses gelte – so Rechtsanwalt Dr. Reichert - allerdings nicht schrankenlos, da sonst die Grundfreiheiten leer liefen. Vielmehr müsse es begrenzende Kriterien geben, insbesondere entsprechend dem Lindman-Urteil eine tatsächliche Grundlage und gemäß der Gambelli-Rechtsprechung eine kohärente Umsetzung. Hinsichtlich der Reichweite der Kohärenz komme es auf das vom Mitgliedstaat verfolgte Schutzziel an. Diese Frage könne je nach Ziel ggf. unterschiedlich zu stellen sein. Hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht als Hauptziel herausgestellten Suchtbekämpfung komme es u. a. darauf an, ob Spielsüchtige zu anderen Spielarten wechselten. Bei diesem Schutzziel könne man daher nicht nur eine Glücksspielart restriktiv regeln. Auch mache es wenig Sinn, Glücksspielautomaten zu liberalisieren, während ungefährlichere Spielformen deutlich strenger geregelt würden. Man könne hier eine Parallel zur Cassis de Dijon-Rechtsprechung des EuGH ziehen, wo in dem Ausgangsfall leichter alkoholische Getränke strenger geregelt waren als hochprozentige.

Unabhängig von der förderalen Struktur müssten die Glücksspielregelungen passen. Die durch ein Bundesgesetz geregelten Pferdewetten könnten durch private Buchmacher angeboten werden. Hierbei handele es sich um die zweitbeliebteste Wettart. Die Pferdewettumsätze seien gleich groß wie die ODDSET-Umsätze, die lediglich noch 10% des deutschen Wettmarktes ausmachten.

Rechtsanwalt Maul erinnerte an das (das schwedische Alkoholmonopol betreffende) Rosengren-Urteil des EuGH. In Deutschland sei das Glücksspielwesen völlig inkohärent geregelt. Die strengsten Regelungen gebe es für die Glücksspielformen mit der geringsten Spielsuchtgefahr. Die Regelungen hinsichtlich Spielautomaten seien dagegen durch die neue Spielverordnung noch einmal gelockert worden. Bei Automaten in den Casinos gebe es gar keine gesetzliche Regelung.

Bei der Herausstellung von Jackpots bis zu 35 Mio. Euro werde sicherlich nicht die Suchtbekämpfung verfolgt. Die Übertragung der Ziehung der Lottozahlen in Radio und Fernsehen stelle Werbung dar. Die Bürger würden aufgefordert: Spiel mit und tu Gutes! 2008 seien 114 Mio. Euro für Werbung ausgegeben worden. Hierfür seien mehr als 5.000 Radiospots und mehr als 500 Anzeigen geschaltet worden.

Das Vertriebsnetz der staatlichen Anbieter mit 26.000 Annahmestellen sei deutlich engmaschiger als die Post. Glücksspielprodukte würden als "tägliches Gut" verkauft, zusammen mit von Jugendlichen nachgefragten Süßigkeiten und Mickey Mouse-Heften. Auch sei der Vertrieb rein provisionsorientiert.

Zwischen der Veranstaltung (durch das Land) und der Kontrolle (ebenfalls durch das Land) gebe es keine hinreichende Trennung. Auch sei man den Forderungen des Fachbeirats Glücksspielsucht nach Studien zur Glücksspielsucht nur unzureichend nachgekommen.

Rechtsanwalt Winkelmüller verwies auf die Ausnahmeregelung im Glücksspielstaatvertrag für das Land Rheinland-Pfalz, die auch einen privaten Anbieter zulasse. Die Prämisse, dass Sportwetten so gefährlich seien, dass sie nur der Staat anbieten dürfe, stimme daher nicht. Auch betreffe das deutsche Sportwettenmonopol nur die Veranstaltung, nicht jedoch den weiterhin gewerblich organisierten Vertrieb (von dem jedoch die hauptsächlichen Gefahren ausgingen). Ausdrückliches Ziel der von mehreren Landeslotteriegesellschaften gegründeten ilo-proFIT Services GmbH sei es, die wirtschaftliche Basis der Verkaufsstellen zu stärken.

Im Übrigen verwies Rechtsanwalt Winkelmüller auf die zahlreichen gegen die Monopolanbieter ergangenen Gerichtsentscheidungen wegen rechtwidriger Bewerbung der Glücksspielangebote (unzulässige Anreizwerbung etc.). Dagegen gebe es nur sehr wenige Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Prof. Dr. Koenig legte noch einmal die fehlende empirische Begrenzungsgrundlage dar und konstatierte ein "Systemversagen des deutschen Sportwettenmonopols". Es gebe massive Kohärenzbrüche.

Die Argumentation der Beklagten und der Bundesregierung

Prof. Dr. Dietlein verwies für den Wetteraukreis (der Beklagte in den Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Gießen) darauf, dass es keinen Gesamtbereich Glücksspiele gebe, sondern lediglich Glücksspielsektoren. Es sei daher jeweils eine sektorale und politische Entscheidung, wie reguliert werde. Für eine systematische Regelung in Deutschland müsse erst eine Verfassungsänderung erfolgen.

Rechtsanwalt Ruttig erklärte für das Land Baden-Württemberg (Beklagter in den drei Vorlageverfahren des Verwaltungsgerichts Stuttgart), dass die erste Vorlagefrage zu weit und hypothetisch sei. Es handele sich um eine Suggestivfrage. Neben der Suchtbekämpfung würden auch noch andere Ziele verfolgt.

Rechtsanwalt Hecker meinte für das Land Schleswig-Holstein, dass es keine gesetzesimmanente Inkohärenz gebe. Bei den Verstößen der Landeslotteriegesellschaften handele es sich lediglich um Einzelfälle.

Herr Klein meinte für die deutsche Bundesregierung unter Hinweis auf das DocMorris-Urteil, dass es lediglich auf die vertikale Kohärenz ankomme. Es sei keine Gesamtbewertung vorzunehmen. Dies ergebe sich auch nicht aus dem Hartlauer-Urteil des EuGH.

Die Vertreter anderer Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Italien und Portugal, nicht jedoch aus den "liberaleren" Staaten Österreich. Malta und Großbritannien) sowie des EFTA-Staats Norwegen hielten die Fragen u. a. durch das Liga Portuguesa-Urteil bereits geklärt. Die Gesamtkohärenz müsse nicht geprüft werden.

Die Argumentation der Europäischen Kommission

Herr Krämer stellte für die Europäische Kommission die Frage: Die Bank gewinnt immer – nur wer darf die Bank sein? Man müsse die Angebots-/Nachfragesituation prüfen. Eine Gefahr für das Allgemeininteresse müsse empirisch belegt sein. Bei der Rechtfertigungsprüfung müsse spezifisch auf den Grund des Allgemeininteresses abgestellt werden. Wenn der Mitgliedstaat die beschränkende Maßnahme mit dem Schutz der Bürger vor überhöhten Ausgaben begründe, sei bei der Geeignetheitsprüfung das Marktverhalten des Monopolanbieters entsprechend zu prüfen: Reduziere oder zumindest begrenze diese Verhalten die entsprechenden Aufwendungen? Geeignet sei eine Beschränkung nur bei einem "inoffensiven Marktverhalten". Vermarktung und Werbestrategie müssten darauf angelegt sein, die Nachfrage nach Glücksspielen zu dämpfen. Nur dann, wenn das Glücksspiel als "notwendiges Übel" angesehen werde, sei ein Monopol gerechtfertigt. Kritisch sei in diesem Zusammenhang die Herausstellung hoher Jackpots.

Auch bei der Prüfung der Erforderlichkeit sei auf das verfolgte Ziel abzustellen. Hier sei u. a. die Substituierbarkeit zu prüfen. Es sei zu fragen, ob es mildere Mittel als ein Monopol gebe.

Abschließende Fragen

Abschließend stellten der Präsident des EuGH, Vassilios Skouris, der zuständige Berichterstatter (Judge-Rapporteur), Richter Konrad Hermann Theodor Schiemann, sowie der für die Rechtssachen zuständige Generalanwalt des EuGH, Paolo Mengozzi, einzelne Fragen an die Parteivertreter. Der Generalanwalt erkundigte sich u. a., wie Glückspieltypen mit dem gleichen Anreizprofil wie Wetten behandelt würden. Auch fragte er nach, ob die DDR-Lizenzen ausliefen.

Der Generalanwalt kündigte an, seine Schlussanträge bereits am 3. März 2010, d. h. in weniger als drei Monaten, zu veröffentlichen. Damit könnte eine Entscheidung des EuGH noch vor der Sommerpause ergehen.

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veröffentlicht am: 09.12.2009 05:24
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/12/2009 17:35
Na, hoffentlich entscheiden die beim EuGH für die Gerechtigkeit
und gegen die Staatsmonopolisten.


Ausstieg aus dem Glücksspiel

Die neue Landesregierung von Schleswig-Holstein wird noch vor dem Jahreswechsel aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen, der das Monopol der staatlichen Sportwette "Oddset" bis 2011 festschreibt und private Anbieter verbietet.
"Wir werden den Glücksspielstaatsvertrag noch in diesem Jahr vorzeitig kündigen", bestätigte der zuständige Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp (CDU) der "Sport Bild".
Im Frühjahr 2010 will Arp Lizenzierungsmodelle vorstellen, die vorsehen, dass auch private Anbieter mit staatlicher Konzession zugelassen sind.

Quelle




Verfasst von: Toenizz Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/12/2009 19:58
SPINAT
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/12/2009 21:42
Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in den Rechtssachen Betfair und Ladbrokes bereits am 17. Dezember 2009



von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG



Die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte am 12. November 2009 die Rechtssachen Sporting Exchange (besser bekannt unter der Marke Betfair, die größte Wettbörse der Welt) und Ladbrokes verhandelt. Die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Verfahren werden noch vor Weihnachten, am 17. Dezember 2009, veröffentlicht werden. Ein Urteil des EuGH könnte daher bereits Anfang 2010 ergehen, d. h. wohl deutlich vor den am 8. und 9. Dezember 2009 verhandelten deutschen Vorlageverfahren.

Zu dem Hintergrund der beiden Vorlagen aus den Niederlanden:

a) Rechtssache Betfair (C-203/08)

In der Rechtssache Betfair hatte der niederländische Staatsrat (Raad van State), in seiner Eigenschaft als höchstes Verwaltungsgericht der Niederlande, im Mai 2008 dem EuGH mehrere Vorlagefragen gestellt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein sich bereits mehrere Jahre hinziehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreit zwischen der Wettbörse Betfair (offizieller Firmenname: The Sporting Exchange Ltd) und dem niederländischen Justizminister. Die Vorlage betrifft im Übrigen auch die Vergabe einer Glücksspielkonzession.

b) Rechtssache Ladbrokes (C-258/08)

Kurz nach dem Staatsrat hatte auch das niederländische Höchstgericht (Hoge Raad der Nederlanden), das oberste Gericht der Niederlande für Straf- und Zivilrechtssachen, einen weiteren Fall dem EuGH vorgelegt. Zugrunde liegt dieser Vorlage ein umfangreiches Gerichtsverfahren zwischen dem privaten Buchmacher Ladbrokes und dem niederländischen Monopolanbieter De Lotto. Dem Buchmacher Ladbrokes war 2002 untersagt worden, Sportwetten von niederländischen Bürgern anzunehmen.

Wir werden die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Rechtssachen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen unmittelbar nach der Veröffentlichung analysieren.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 09.12.2009 18:59
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/12/2009 18:21
Verbot hin oder her

Online-Lotto floriert

von Klaus Wedekind


Rund zwei Millionen Deutsche sind laut einer Forsa-Umfrage Online-Glücksspieler daumenhoch - 1,7 Millionen Männer und 300.000 Frauen. Rund 60 Prozent von ihnen spielen Lotto – obwohl Online-Tipps seit Anfang 2009 verboten sind. Auf den Plätzen 2 und 3 stehen Poker (22 Prozent) und Sportwetten (18 Prozent).

Dabei geht es meist um kleine Geldbeträge. Zwei Drittel der Online-Zocker setzen pro Monat maximal 20 Euro ein. Nur jeder vierte investiert mehr.

Laut Bitkom, der die Umfrage in Auftrag gegeben hat, steigen die Nutzerzahlen. Als Konsequenz fordert der Branchenverband eine Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrags. Deutsche Kunden wanderten durch das Verbot zu fragwürdigen Seiten vor allem im Ausland ab, kritisiert der Verband.

Sie werden weitergeleitet

Das Wort "fragwürdig" wird Lotto-Anbieter Tipp24 nicht gerne hören. Das Unternehmen ist nach dem Verbot von Hamburg nach London gegangen und bietet Spielern ungestört weiter an, auf deutsche Lottozahlen zu tippen. Tipp24 "imitiert" allerdings nur das deutsche Lotto. Tatsächlich setzten die weitergeleiteten deutschen Tipper ihr Geld bei der britischen Tochtergesellschaft MyLotto24 aufs Spiel. Eine staatliche Garantie auf Auszahlung der Gewinne gibt es nicht. Als allerdings im September in Deutschland der Jackpot geknackt wurde, zahlte auch Tipp24 einem Gewinner 31,7 Millionen Euro aus. Die Aktie der Internet-Lottobude ging darauf zwar in die Knie, kam aber schnell wieder auf die Beine.

Das Tipp24-Modell ist auch in Krisenzeiten überaus erfolgreich: Am 11. Dezember hob die Deutsche Bank das Kursziel von 24 auf 44 Euro an. Der Analyst Benjamin Kohnke stellt fest, dass das Geschäftsmodell des Internet-Wettanbieters "nachhaltig" sei. Er rechnet mit einem "soliden Wachstum bei anhaltend hohen Margen." Außerordentliche Risiken wie hohe Lotto-Jackpotts schienen gut verkraftbar.

Rechtliches Kuddelmuddel

Am 14. Dezember fand vor dem Verwaltungsgericht Hannover ein interessantes Eilverfahren statt. Tipp24 hatte beantragt, wie vor dem Verbot wieder deutsches Lotto vermitteln zu dürfen. Das Gericht wies dies mit einem Verweis auf den geltenden Glücksspielstaatsvertrag zurück. Dessen Zukunft scheint aber ungewiss zu sein. Denn Schleswig-Holstein hat kürzlich seinen Ausstieg angekündigt und Niedersachsen denkt über "Änderungen" nach. So bleibt Online-Lotto vorerst offiziell verboten – irgendwie aber auch nicht.

Quelle


Gibt es ein Gesetz in Deutschland,
das noch weniger akzeptiert und beachtet
wird als der Glücksspielstaatsvertrag? bloed2

Dieses dumme Gesetz wird untergehen.

Dumm deshalb, weil die große Mehrheit
der Spieler nichtsüchtig ist und ohne Not
kriminalisiert und ausgegrenzt wird.


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/12/2009 17:06
Glücksspielgesetz wackelt - Minister: Ländersache

Berlin (dpa) - Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland steht wegen des fehlenden Rückhaltes in den Bundesländern möglicherweise vor einer Neuregelung.

Wie die Tageszeitung «Die Welt» berichtet, hätten sich bei der jüngsten Sportministerkonferenz nur Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Berlin für das geltende Gesetz ausgesprochen. Sind aber mindestens drei Länder dagegen, wird die Regelung, unter die auch Sportwetten fallen, nicht über 2011 hinaus verlängert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Monopol 2006 als Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit gewertet und verlangt, dass staatliche Anbieter künftig die Spielsucht effektiv bekämpfen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages Anfang 2008 seien wegen der nur eingeschränkt erlaubten Werbung die Umsätze stark zurückgegangen, schreibt «Die Welt». Die Länder könnten damit weniger Geld für Sportförderprojekte zur Verfügung stellen.

Der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) lehnte nach dem neuesten Fußball-Wettskandal ein generelles Wettverbot in Deutschland am Mittwoch ab. Dies helfe nicht, wenn man weltweit wetten könne, sagte er im Bundestags-Sportausschuss mit Blick auf Internet-Wetten. Eine Änderung des derzeit geltenden deutschen Wettsystems sei Sache der Länder. Eine Grundgesetzänderung und damit eine Einmischung des Bundes lehnte de Maizière als «Kriegserklärung an die Länder» ab.

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/12/2009 13:25
Lotto

Spiel ohne Grenzen

von Thilo Ries


Grenzwertig: Der Lottoblock macht Glücksspielern das Leben schwer, immer mehr Deutsche tippen lieber im Ausland.

Satte 634 Millionen Euro haben sich die deutschen Lottospieler den Traum vom Jackpot kosten lassen – am Ende gewann ein Bayer die 31,7 Millionen, die sich über Wochen aufgebaut und von denen so viele Spieler geträumt hatten. Zahltage wie dieser sind jedoch selten geworden im Deutschen Lotto- und Totoblock. Seit Jahren ist das Geschäft mit den sechs Richtigen aus 49 Zahlen rückläufig.

Regularien Schuld an dem Niedergang sind die Lottoveranstalter allerdings selbst. Aus Angst vor der Konkurrenz privater Online-Wettanbieter zettelten sie eine Kampagne über die Gefahren der Spielsucht an. Diese sei nur in den Griff zu bekommen, wenn das staatliche Glücksspiel-Monopol vor liberalem EU-Recht geschützt werde. Vor dem Bundesverfassungsgericht errangen sie damit einen zweischneidigen Sieg. Die Richter bestätigten das Monopol, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Veranstalter des Glücksspiels künftig die Gefahren desselben nach Kräften bekämpfen müssten.

Daraufhin einigten sich die Bundesländer im Glücksspielstaatsvertrag 2008 darauf, sämtliche Internetangebote zu Lotterien und Wetten zu unterbinden. Zum 1. Januar 2009 wurde auch das Onlinelotto verboten. Wer seitdem tippen will, muss in einer der Annahmestellen Schlange stehen. Dort herrscht vor Jackpot-Ziehungen regelmäßig der Ausnahmezustand, denn auch das Netz der Lotto-Kioske musste aufgrund des Karlsruher Urteils stark ausgedünnt werden.

Glückstreffer in der Grauzone

Ausweichmanöver Dass der Glücksspielstaatsvertrag nur formal das Aus für die Online-Tipps bedeutete, wurde klar, als sich beim jüngsten Jackpot ein zweiter Gewinner einfand, der über tipp24.com ebenfalls den Jackpot geknackt hatte. Das in England ansässige Unternehmen tipp24.com wurde als Reaktion auf das deutsche Vermittlungsverbot gegründet, das dem in Sachen Lottovermittlung sehr erfolgreichen Vorläufer tipp24.de die Geschäftsgrundlage entzogen hatte. Tipp24.com bildet das deutsche Lotto nur ab, indem es Gewinnzahlen und Quoten aus dem deutschen Lotto übernimmt und Gewinne aus den eingenommen Wetteinsätzen ausbezahlt. Der Unterschied zum »echten« Lotto liegt darin, dass die dabei erzielten Überschüsse nicht etwa der Sportförderung oder anderen gemeinnützigen Zwecken zugute- kommen, sondern letztlich in den Taschen der Tipp24-Aktionäre landen. Im Endeffekt findet sich der deutsche Lottoblock damit in genau dem Szenario wieder, das es ursprünglich um jeden Preis zu vermeiden galt.

Ohne Riskio Während sich Wett- und Lotterieanbieter durchaus strafbar machen würden, wenn sie von Deutschland aus eine Teilnahme per Internet ermöglichten, sind sie im EU-Ausland auf der sicheren Seite. Und auch die Mitspieler haben nichts zu befürchten. Der einschlägige § 284 im Strafgesetzbuch (»Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel«) erweist sich letztlich als Papiertiger, denn die Strafverfolgungsbehörden kommen weder an die Teilnehmerdaten, noch haben sie die Kapazitäten, den Lottotipps der Bürger hinterherzuforschen. »Ich kann mich nicht erinnern, dass dieser Paragraf in den letzten Jahrzehnten überhaupt angewendet worden wäre«, sagt der Berliner Rechtsanwalt und Glücksspielexperte Dr. Martin Jaschinski, zudem habe der BGH bereits 1986 klargestellt, dass die Teilnahme an einer nicht genehmigten Lotterie nicht strafbar sei.

Erfolgsdruck Beim Lottoblock schrillen angesichts rückläufiger Umsätze inzwischen die Alarmglocken. Derzeit wird intensiv darüber nachgedacht, Lotto wieder attraktiver zu machen, sei es durch bessere Gewinnmöglichkeiten oder höhere Jackpots. Dass die rückläufigen Umsätze durch eine Preiserhöhung kompensiert werden könnten, hat der Lottoblock dementiert: Dies stehe aktuell nicht an.

Die Chancen

Verbotsfolgen Die deutschen Online-Lottoanbieter haben aufgrund der neuen Gesetzeslage zum Jahreswechsel 2008/09 ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland eingestellt. Die ehemaligen Platzhirsche Tipp24 und Jaxx sind nach Großbritannien abgewandert. Unter Jazz.com kann man heute täglich kostenlos ein Tippfeld spielen (Freelotto) oder an der europäischen Lotterie Euromillions teilnehmen; bei Tipp24.com setzt man auf ein äußerlich unverändertes Geschäftsmodell, indem man das deutsche Lotto im Rahmen einer privaten Lotterie abbildet.

Ausland Die Lotterien der Nachbarländer sind online nicht direkt zugänglich, zum Teil (u.a. Schweiz) dürfen Ausländer generell nicht teilnehmen. Eine Ausnahme macht Liechtenstein: Unter www.lotto.li kann jeder an der dortigen Lotterie 6 aus 49 plus Zusatzzahl teilnehmen.

Guter Rat

Wer Lotto spielen möchte, kann das auch weiterhin online tun, ohne Strafe befürchten zu müssen. Soll der Einsatz nebenbei guten Zwecken dienen, bleibt nur der Weg zur Annahmestelle.

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/12/2009 16:50
Deutscher Lottoverband begrüßt Ankündigung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen,
den Glücksspielstaatsvertrag aufzukündigen


Landesregierung von Schleswig-Holstein findet Unterstützung in anderen Bundesländern

Der Glücksspielstaatsvertrag in der jetzigen Form ist gescheitert

Hamburg, 22.12.2009 – Die Landesregierung aus Schleswig-Holstein treibt die Beendigung des Glücksspielstaatsvertrages weiter voran. Heute informierte der Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Kollegen offiziell und schickte den Regierungschefs eine entsprechende Ankündigung.
"Nun müssen sich alle Länder offiziell mit diesem Thema befassen", sagte Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes und sieht dies als Signal für die andere Bundesländer, jetzt gemeinsam mit allen Marktteilnehmern eine maßvolle und sachgerechte Regelung für das deutsche Lotto und die Lotterien zu finden.
Einige Bundesländer signalisierten bereits, die Entscheidung Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag unterstützen zu wollen.
Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 01.01.2008 für zunächst vier Jahre und würde am 31.12.2011 außer Kraft treten, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen.

Zur Bekämpfung einer vermeintlichen Suchtgefährdung schränkt der Glücksspielstaatsvertrag insbesondere die Werbung und den gewerblichen Vertrieb für das traditionelle "Lotto 6 aus 49" und die Klassenlotterien stark ein, während das ungleich suchtgefährlichere Automatenspiel außen vor gelassen wird. Bereits vor seinem Erlass wurde der Glücksspielstaatsvertrag deshalb in den Landtagen äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere die schleswig-holsteinische CDU hatte bis zuletzt eine verfassungs- und europarechtlich angemessene Regulierung der Glücksspielmärkte gefordert. Mit Einführung des Staatsvertrages brachen, wie von Wirtschaftsexperten prognostiziert, die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich um 30 Prozent ein, nicht zuletzt auch durch das Internetverbot für Lotterien.

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
040 / 89 00 39 69
info(at)deutscherlottoverband.de

veröffentlicht am: 22.12.2009 16:20



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/12/2009 16:58
Lizenzen für private Anbieter

Öffnung des Wettmarktes soll 750 Millionen Euro bringen

Frankfurt/Main (sid). Die Liberalisierung des Sportwettenmarktes und die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter würden nach Angaben eines Wirtschaftsinstituts den Bundesländern Einnahmen in Höhe von rund 750 Millionen Euro garantieren. CDU-Politiker Hans-Jörg Arp, Landtagsabgeordneter in Schleswig Holstein sagte der Sport Bild, dies sei die Schätzung des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in München.

Schleswig-Holstein hatte bereits vor zwei Wochen angekündigt, bis zum Jahresende aus dem Glücksspielstaatsvertrag aussteigen zu wollen. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten (Oddset) sowie Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Vor allem die rechtliche Begründung, durch das Verbot privater Anbieter die Glücksspielsucht bekämpfen zu wollen, gerät seither immer stärker unter Beschuss.

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/12/2009 15:04
Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages wird konkret

Dezember 24, 2009, Lisa Horn
Schon Ende Oktober 2009 hat sich Schleswig-Holstein gegen den bestehenden Glücksspielstaatsvertrag ausgesprochen. Jetzt folgen dem Bundesland auch Bremen, das Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Das würde heißen, dass die Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrages ab 2011 nicht mehr gewährleistet ist – denn stimmen weniger als 13 Länder für die Fortsetzung der Gesetzesnovelle, wird diese nicht weitergeführt. Es käme zu neuen Bestimmungen.

Schon seit seinem in Kraft treten, seit dem 1.1.2008, sorgt der "Neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag" für Aufregung. Die Auslegung des Gesetzes obliegt den Ländern, und diese wissen nicht so recht, wie man damit denn nun umgehen sollte. Die einen nehmen es gelassen, ganz nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter", Länder wie Nordrhein-Westfalen legen da schon eine strengere Gangart vor, wollen gezielt Poker-, Wett- oder Glücksspiel-Anbieter deutschlandweit verbieten. Doch immer mehr Länder sehen die Rechtfertigung für ein staatliches Monopol nicht mehr gegeben.

Die kritischen Stimmen vermehren sich, ganz offen spricht sich der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen, gegen den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" aus: "Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, das bestehende staatliche Glücksspielmonopol zu beenden." Und zielt als neue Lösung auf ein Konzessionsmodell ab, das effektiv Jugendschutzbeschränkungen und Spielerschutz gewährleisten soll. Carstensen meint damit nicht nur Betriebe, sondern auch Online Poker, denn die bisherigen Internet-Sperren oder –Kontrollen hätte nichts gebracht. Und so meint Carstensen weiter: "Diesen unkontrollierten Angeboten aus dem Ausland sollen wieder staatlich kontrollierte Angebote im Internet auf der Grundlage von in Deutschland erteilten Erlaubnissen entgegengesetzt werden."

Neben den Spielerschutzmaßnahmen geht es hier natürlich auch um Geld, viel Geld. Denn durch den "Neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag" schrumpften die Einnahmen der Länder beträchtlich. Und die, aus dem Glücksspiel, lukrierten Steuergelder werden für Sport- und Sozial-Förderung verwendet. Jetzt fehlt das Geld und die Töpfe der Fördergelder schrumpfen.

Was sagt der Bund zu den Meinungen aus den Ländern? Der will sich, wie es scheint, aus allem raus halten. So zumindest Bundesminister für Inneres, Thomas de Maizière, von der CDU – er will kein generelles Wett- und Glücksspielverbot in Deutschland. Das teilte er letzte Woche beim Bundestags-Sportausschuss mit. Das sei eine Sache der Länder und wäre eine "Kriegserklärung an die Länder".

Nachdem sich nun immer mehr Länder nicht mehr dem bestehenden Glücksspielstaatsvertrag beugen möchten, besteht konkrete Hoffnung, dass mit 2011 eine überarbeitete Novelle auf dem Tisch liegen könnte und es zu neuen Verhandlungen käme.

Quelle: pokernews.com/
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/01/2010 17:28
Schlussantrag in Sachen Winner Wetten steigert die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen


Generalanwalt Yves Bot hat am 26. Januar 2010 seine Schlussanträge in der Rechtssache Winner Wetten (C-409/06) verkündet. Spätestens seit seinen Schlussanträgen in der Rechtsache Liga Portuguesa weiß man, dass Bot kein Freund von liberalisierten Sportwettmärkten ist. Von daher ist es ihm sicherlich schwer gefallen, bei der Beurteilung der Frage, ob ein gemeinschaftswidriger Zustand von einem innerstaatlichen Gericht für eine Übergangszeit toleriert werden kann, zu dem Ergebnis kommen zu müssen, dass dies auch dann nicht zulässig ist, wenn es um Sportwetten geht.

Im Ausgangsfall hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2006 entschieden, die Regelungen über Sportwetten in NRW auch dann bis zum Ende der von dem Bundesverfassungsgericht bestimmten Übergangszeit (2008) aufrechtzuerhalten, wenn sich diese Regelungen als gemeinschaftswidrig erweisen, da ansonsten eine "inakzeptable Gesetzeslücke" entstehen würde. Dieser Lückenfüllungstheorie hat Bot nun eine deutliche Absage erteilt:

"Eine nationale Regelung über Sportwetten darf auch nicht ausnahmsweise oder übergangsweise weiter angewendet werden, wenn diese Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt, weil sie nicht in kohärenter und systematischer Weise zur Begrenzung der Wetttätigkeit beiträgt." (Ergebnis 122).

Unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des EuGH stellt Bot in seinem Antrag klar, dass der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts auch dann von innerstaatlichen Gerichten und Behörden zu beachten war, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die betroffenen Regelungen für eine Übergangszeit aufrechtzuerhalten seien (RN 73ff.). Einen Grund für eine Ausnahme, wie z. B. bei der Bekämpfung von Terrorismus, sieht selbst Bot bei Sportwetten nicht (RN 100).

Zu diesem Ergebnis musste Bot kommen, da alles andere die Kompetenz seines eigenen Hauses – dem höchsten Gericht in Europa – in Frage gestellt hätte. Da Bot jedoch Bot ist, fühlte er sich gezwungen, in seinem Antrag umfangreich zu dokumentieren, dass die von dem VG Köln für die Übergangszeit angenommene Europarechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettmonopols nicht seiner Überzeugung entspricht. Auch wenn die Befürworter des Monopols diese Ausführungen dankbar aufgreifen, um das Ergebnis zu retuschieren, ist nichts daran zu deuteln, dass die Erfolgsaussichten für Schadenersatzansprüche der Veranstalter und Vermittler von privaten Sportwetten, die in ihrer Geschäftstätigkeit bis 2008 beschränkt wurden, mit dem Schlussantrag massiv gestiegen sind.

Soweit der Gerichtshof dem Schlussantrag folgt, werden sich Städte und Gemeinden, die in der Übergangszeit mit Schließungsverfügungen gegen die Betreiber von Sportwettgeschäften vorgegangen sind, auf erhebliche finanzielle Forderungen einzurichten haben.


Pressekontakt:
Markus Maul - Präsident VEWU

Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer
veröffentlicht am: 27.01.2010 17:21



Monopolistenanwalt Hecker kommt da ins Schleudern,
wie seine etwas wirre und langatmige Stellungnahme
auf ISA-GUIDE zum gleichen Thema erkennen läßt. wink


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/01/2010 17:44
European - EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel

27.01.10 | 10:01 Uhr

Brüssel, Belgien (ots) - Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Bot im Fall C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt der Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht auch für Übergangszeiten. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, gemeinschaftsrechtswidrige nationale Gesetzgebung nicht anzuwenden.

Winner Wetten, eine der Parteien des Ausgangsverfahrens, ist in Deutschland ansässig und vermittelt dort Wetten eines Anbieters mit Sitz und Lizenz in Malta. Das Verwaltungsgericht Köln legte dem EuGH die Frage vor, ob nationale Regelungen, die unzulässige Beschränkungen der im EG-Vertrag festgelegten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit enthalten, trotz grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts ausnahmsweise für eine Übergangszeit weiterhin angewandt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln befand, dass das in Nordrhein-Westfalen 2006 geltende Sportwettengesetz nicht mit der Dienstleistungsfreiheit wie im Gambelli-Verfahren dargelegt konsistent ist.

Generalanwalt Bot verdeutlichte, dass es keinerlei rechtliche Argumentation gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des EG-Vertrags auch im Bereich des Glücksspiels gibt. Des Weiteren bestätigt Generalanwalt Bot, dass es nicht im Interesse der Konsumenten ist, eine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung beizubehalten, die keinen kohärenten und systematischen Schutz bietet. Gemäß Bot sei eine solche Gesetzgebung selbst 'ungeeignet, die Verbraucher zu schützen.' (Absatz 113).

EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné zu den heutigen Schlussanträgen: "Diese Schlussanträge sind von zentraler Bedeutung für die Zukunft des deutschen Glücksspielmarkts. Der Generalanwalt hat verdeutlicht, dass Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang genießt und unzulässige Beschränkungen der Grundfreiheiten nicht einmal für eine Übergangszeit zulässig sind. Die heutigen Schlussanträge heizen die bereits losgetretene politische Debatte um das Online-Glücksspiel in Deutschland weiter an."

Sigrid Ligné dazu: "Wir stimmen mit den Schlussfolgerungen des Generalawalts Bot voll überein. Ganz wesentlich ist Bots Bestätigung, dass gemeinschaftsrechtswidrige inkohärente und unsystematische Gesetzgebung nicht im Interesse des Konsumenten ist. Viele Mitgliedstaaten verfügen über keine kohärente und systematische Glücksspielgesetzgebung, was unsere Argumentationslinie in jeder Hinsicht stärkt."

Das Datum der Urteilsverkündung im vorliegenden Verfahren steht noch nicht fest.

Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online Glücksspiel- und Sportwettanbieter Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet. Die EGBA ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie tritt für das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind. Online-Glücksspiele und Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden aber in den kommenden Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen Teil des Gesamtglücksspielmarkts einnehmen, in dem für die traditionellen stationären Angebote ein Wachstum von 85 Milliarden EUR im Jahr 2008 auf 93 Milliarden EUR im Jahr 2012 erwartet wird, so dass der Löwenanteil von 88,1 % des Marktes in diesem Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, Januar 2009

Originaltext: EGBA - European Gaming and Betting Association Digitale Pressemappe: https://www.presseportal.de/pm/65869 Pressemappe via RSS : https://www.presseportal.de/rss/pm_65869.rss2

Für Rückfragen: Sigrid Ligné: + 32 (0) 2 256 7 527 egba@egba.eu

www.egba.eu

Quelle




Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/01/2010 19:04
Generalanwalt Bot bestätigt ausnahmslosen Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalem Recht


Paukenschlag aus Luxemburg

Die Schlussanträge des Generalanwalts Bot im Verfahren Winner Wetten (C-409/06) beantworten die Vorlagefrage des Verwaltungsgerichts Köln mit überraschender Eindeutigkeit. Ohne Wenn und Aber bestätigt Bot den ausnahmslosen Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber nationalem Recht. Der Generalanwalt folgt damit der Europäischen Kommission, und nicht den Mitgliedstaaten, die durchweg für eine Anerkennung von Ausnahmen plädiert hatten.

Die gegenteilige Rechtsauffassung des OVG Münster und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, die dafür herleiten musste, in der Übergangszeit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zum 31.12.2007 die Vollziehung gemeinschaftsrechtswidrigen Rechts zu ermöglichen, wird verworfen. Namentlich die Beschlüsse des OVG Münster hatten seinerzeit unter Europarechtlern bundesweites Kopfschütteln hervorgerufen, weil sie einen grundlegenden Bruch mit dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bedeuteten.

Obwohl sämtliche Mitgliedsstaaten in der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof eine solche Ausnahme vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts befürwortet haben, stellt sich Generalanwalt Bot dem mit seinen Schlussanträgen mit eingehender und sorgfältiger Argumentation entgegen (Rn. 83-121). Er bestätigt dabei alle Einwände, die in zahlreichen Verfahren in der Folgezeit namentlich dem OVG NW entgegengehalten wurden, von diesem aber stets verworfen worden sind.

Es ist wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof sich dem anschließen wird. Denn die europarechtliche Tragweite einer den Schlussanträgen entsprechenden Entscheidung des EuGH weist weit über den Sonderfall des Glückspiels hinaus. Überzeugende rechtliche Gründe, die für eine durch die mitgliedsstaatlichen Gerichten festzustellende Ausnahme vom Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts sprechen könnten, waren von jeher nicht ersichtlich und sind vor dem EuGH ebenfalls nicht vorgebracht worden. Auch politische Erwägungen, die das Gericht veranlassen könnten, eine solche gemeinschaftsrechtliche Kehrtwende zu vollziehen und damit den Mitgliedsstaaten und ihren Gerichten insoweit mehr Raum zu lassen, sind nicht ersichtlich. Zu viel steht gemeinschaftsrechtlich auf dem Spiel, könnte eine solche Bresche doch über kurz oder lang die Rechtseinheit in der Union untergraben.

Dass das Interesse der Mitgliedsstaaten – und auch der Bundesregierung – in eine andere Richtung wies, liegt nahe. Auch für andere Rechtsbereiche hätte man sich eine solche Ausnahme von Seiten der Bundesregierung wohl gewünscht. Dass ausgerechnet der als eher etatistisch geltende Yves Bot, der seine Abneigung gegen das Glücksspiel in all seinen Erscheinungsformen in den Schlussanträgen zu Liga Portuguesa unverhohlen zum Ausdruck gebracht hat, mit so klaren Worten im Sinne des Gemeinschaftsrechts Stellung bezieht, ist bemerkenswert.

Bot wäre nicht Bot, wenn er nicht zugleich versuchte sicherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, er hätte das Lager gewechselt. Wortreich legt er dem EuGH nahe, dem Veraltungsgericht Köln Hinweise auf den Weg zu geben, dass es seine Prämisse der Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht überprüfen möge. Der Fall selbst gibt dazu keine Veranlassung. Denn insoweit waren sich VG Köln und OVG Nordrhein-Westfalen damals einig. Und nur die damalige Lage ist insoweit maßgeblich. Eine Änderung der gemeinschaftsrechtlichen Beurteilung der Übergangsrechtslage dürfte sich daraus mithin auch dann nicht ergeben, wenn der EuGH die Empfehlung von Bot mit einem entsprechenden Hinweis aufgreift.

Weniger überraschend ist es, dass die Prozessbevollmächtigten der Stadt Bergheim (Rechtsanwälte CBH) als erste wortreich versuchen, die Schlussanträge in ihr Gegenteil umzudeuten. Die eigentliche Antwort des Generalanwalts geht unter in einer Fülle an anderen Überlegungen, die den Schlussanträgen entnommen werden sollen (Ziffer 6.) und findet dann erst abschließend Eingang in den Schlussabsatz, mit dem eingeräumt wird, dass der Argumentation, mit der die Stadt Bergheim und das Oberverwaltungsgericht Münster angetreten sind, "eine klare Abfuhr erteilt" wurde.

Die rechtliche Bedeutung einer entsprechenden Entscheidung des EuGH in Deutschland lässt sich wie folgt zusammenfassen:

1. Das OVG NW und das Sächsische OVG haben mit ihrer Eilrechtsprechung in den Jahren 2006 und 2007, mit der sie sämtliche Ordnungsverfügungen, die in Nordrhein-Westfalen und Sachsen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 bis zum 31.12.2007 ergangen sind, zwar als gemeinschaftsrechtswidrig erkannt, aber gleichwohl ihre sofortige Vollziehbarkeit bestätigt haben, gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen.

2. Die Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte Aachen (6.Kammer), Arnsberg, Köln und Minden, die dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht seinerzeit mutig entgegengetreten sind, werden nachträglich bestätigt. Auch der Unterzeichner sieht sich bestätigt, der mit einem umfassenden Gutachten gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Winkelmüller für den Verband Europäischer Wettunternehmer bereits im April 2006 dargelegt hatte, dass aus dem Befund des Bundesverfassungsgerichts in verfassungsrechtlicher Hinsicht sich auch die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit ergebe und die Übergangsregelung selbst daran nichts zu ändern vermöge.

3. Den Betreibern der entsprechenden Wettbüros, die wegen dieser Rechtsprechung geschlossen werden mussten, stehen voraussichtlich Schadensersatzansprüche zu, wenn der EuGH den Schlussanträgen entsprechend entscheidet.

4. Offen bleibt, wie die Hauptsacheverfahren gegen die entsprechenden Untersagungsverfügungen ausgehen. Das Verwaltungsgericht Köln beurteilt die Rechtmäßigkeit nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Widerspruchsbescheide, die aber in vielen Fällen in Nordrhein-Westfalen erst nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages ergangen sind. Aber selbst für Widerspruchsbescheide, die schon vor Ablauf der Übergangszeit ergangen waren, ist zu berücksichtigen, dass das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in anderen Verfahren durch Hinweise angedeutet hat, es werde die Untersagungsverfügungen als Dauerverwaltungsakte ansehen, bei denen auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen sei. Damit hängt der Ausgang der ordnungsrechtlichen Klageverfahren insoweit vermutlich durchweg davon ab, wie der EuGH die Vorabentscheidungsersuchen der Verwaltungsgerichte Gießen, Schleswig-Holstein und Stuttgart beantwortet.

5. Auch die Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen Untersagungsverfahren in Nordrhein-Westfalen und Sachsen, für die die Übergangsrechtslage maßgeblich ist, muss zugunsten der angegriffenen Anbieter überdacht werden.

6. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und strafgerichtlichen Klageverfahren, für die die Übergangsrechtslage maßgeblich ist, bedürfen der Einstellung.

7. Die Schlussanträge bestätigen die ausschließlich verfassungsrechtliche Bedeutung der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses war zwar angetreten, eine umfassende Klärung der Rechtslage in Bezug auf Sportwetten herbeizuführen. Es hat die fehlende Systematik und Kohärenz der deutschen Sportrechtslage in verfassungsrechtlicher Hinsicht für die Vergangenheit bis zum Sportwettenurteil bestätigt und damit auch deren Gemeinschaftsrechtswidrigkeit. Die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts hat die vom Bundesverfassungsgericht selbst aufgezeigten Mängel der Systematik und Kohärenz der Regelungen und Praxis für Sportwetten in dessen nicht ausgeräumt, sondern nur Schritte zu deren Beseitigung aufgezeigt, von denen die Vollziehbarkeit von Untersagungsverfügungen abhängen sollte. Gemeinschaftsrechtlich genügt dies indessen nicht. Für das Gemeinschaftsrecht kommt es, wie Bot zu Recht hervorhebt, ausschließlich darauf an, ob Rechtslage und Praxis eine systematische und kohärente Eindämmung der Wettleidenschaft gewährleisten. Davon konnte seinerzeit keine Rede sein, wie das nordrheinwestfälische und sächsische Oberverwaltungsgericht seinerzeit angesichts der damals aufgezeigten Defizite selbst feststellen mussten.

Insgesamt setzt Generalanwalt Bot mit seinen neuen Schlussanträgen zu Winner Wetten nach den niederländischen Vorlageverfahren Betfair und Ladbrokes eine weitere Duftnote, die den Ländern vor Augen führt, auf welch schmalem Grat sie sich bewegen.


Kontakt:
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Dr. Ronald Reichert
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/01/2010 18:00
Keine übergangsweise Fortgeltung gemeinschaftsrechtswidrigen Wettmonopols - Generalanwalt Bot stärkt Position von Vermittlern privater Sportwetten

Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Bartholmes

Nationale Gerichte sind nicht berechtigt, Regelungen zum Verbot der Wettvermittlung ins EU-Ausland trotz Verstoßes gegen Europarecht für eine Übergangszeit weiter anzuwenden. Diesen Standpunkt vertrat Generalanwalt Yves Bot mit den am 26.01.2010 vorgelegten Schlußanträgen in der Rs. C-409/06 Winner Wetten (www.curia.eu), dem ersten Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, das unmittelbar das Sportwettenrecht in Deutschland betrifft. Der diesbezügliche Entscheidungsvorschlag lautet wörtlich:

"Ein Gericht eines Mitgliedstaats darf seine nationale Regelung über Sportwetten nicht ausnahms- und übergangsweise weiter anwenden, wenn diese Regelung eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellt, weil sie nicht in kohärenter und systematischer Weise zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt".

Hintergrund des Rechtsstreits

Hintergrund des Rechtsstreits, in dem die Klägerin des Ausgangsverfahrens (Winner Wetten GmbH) durch die Rechtsanwaltskanzlei Kuentzle vertreten wird, ist die Praxis des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, im Zeitraum zwischen Juni 2006 und Dezember 2007 in einer Vielzahl von Eilverfahren von Sportwettvermittlern die Vorschriften der §§ 284 f. StGB und des Sportwettengesetzes NRW trotz erkannter und festgestellter Unvereinbarkeit mit Art. 49 EGV übergangsweise weiter anzuwenden und somit erklärtermaßen den Anwendungsvorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht für einen Zeitraum von anderthalb Jahren zu suspendieren, "um unerträgliche Konsequenzen einer sonst eintretenden Regelungslosigkeit zu vermeiden". Bei genauer Betrachtung konnte freilich von "übergangsweiser Weiteranwendung" in weiten Landesteilen gar keine Rede sein, weil sowohl Strafverfolgungsorgane als auch Ordnungsbehörden gerade wegen der mutmaßlichen Unvereinbarkeit des § 284 StGB mit EG-Recht die Norm in Sportwettfällen schon seit Anfang 2005 faktisch gar nicht mehr angewandt haben. Der Idee der "Weiter"-Anwendung gemeinschaftsrechtswidrigen Rechts liegt die Vorstellung zugrunde, die allein den Konflikt mit dem Verfassungsrecht betreffende Übergangsregelung im Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) auf das EG-Recht zu übertragen und auf dieser Grundlage private Wettangebote "weiter" als verboten zu behandeln.

Aufgrund des erst im April 2006 wieder in Gang gekommenen massiven Vollzugs und der Suspension des gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrangs durch das OVG NRW mußten ab Juni 2006 Hunderte Wettbüros in weiten Teilen von NRW ihren Betrieb einstellen. Während das Oberverwaltungsgericht meinte, auch ohne Befassung des Europäischen Gerichtshofes dem EG-Recht für anderthalb Jahre im Wettbereich faktisch seine Wirksamkeit nehmen zu können, hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluß vom 21.09.2006 im Verfahren 1 K 5910/05 (Winner Wetten GmbH ./. Bürgermeisterin der Stadt Bergheim), veröffentlicht auf www.vewu.com/urteile.php, dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Zulässigkeit der vorübergehenden Anwendung gemeinschaftsrechtswidrigen Rechts im Sportwettenbereich vorgelegt. Es geht dort um die Fa. Winner Wetten GmbH, die Sportwetten an das in Malta konzessionierte Wettunternehmen Tipico Co. Ltd. vermittelt.

Generalanwalt Bot hat in nunmehr seinen Schlußanträgen die Position des Verwaltungsgerichts Köln gestärkt und sich zugleich auch klar gegen die Versuche sämtlicher am Verfahren beteiligter Mitgliedstaaten gewandt, den seit Jahrzehnten anerkannten gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Anwendungsvorrangs vor nationalem Recht aufzuweichen.

Verfassungsgerichtliche Weitergeltungsanordnung berührt Anwendungsvorrang nicht

Hinsichtlich der Auswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 und vom 02.08.2006 (1 BvR 2677/04) verweist Bot auf das erst vor kurzem ergangene Urteil des EuGH in der Rs. C-314/08 Filipiak, in welchem ausgeführt wurde, daß eine von einem nationalen Verfassungsgericht angeordnete übergangsweise Weiteranwendung einer Rechtsvorschrift das nationale Gericht nicht daran hindere, diese Vorschriften in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts unangewandt zu lassen. Hieraus schließt Bot für die deutsche Situation in den Jahren 2006/07:

"Daraus folgt, dass im vorliegenden Fall der Umstand, dass die streitige Regelung auch gegen das Grundgesetz verstößt und dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, sie für eine Übergangszeit aufrechtzuerhalten, in keiner Weise die Verpflichtung des vorlegenden Gerichts mindert, die Regelung in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit unangewandt zu lassen, wenn es der Auffassung ist, sie verstoße gegen Art. 49 EG". (Rn. 73)

(Tatsächlich gab es übrigens nie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in NRW geltende Regelungen zum Wettwesen übergangsweise weiter anzuwenden. Eine solche hätte gemäß § 93c Abs. 1 S. 2 BVerfGG auch gar nicht in einem bloßen Kammer-Nichtannahmebeschluß wie dem vom 02.08.2006, in den Bot eine solche Anordnung hineinliest, ausgesprochen werden können.)

Suchtbekämpfung rechtfertigt nicht Außerachtlassung des EG-Rechts

Auch Gründe des Verbraucherschutzes können laut Bot nicht für eine Außerachtlassung des EG-Rechts angeführt werden:

"Um die Bedeutung der untersuchten Problematik zu bemessen, ist auch daran zu erinnern, dass die fragliche Regelung nach der Prämisse des vorlegenden Gerichts eine wirksame Bekämpfung der Spielsucht nicht ermöglicht. Mit anderen Worten bewirkt die Regelung dieser Prämisse zufolge, dass Anbietern, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, verboten wird, Verbrauchern im Land NRW Sportwetten anzubieten; sie ist danach aber ungeeignet, die Verbraucher vor einem übermäßigen Anreiz zu solchen Wetten seitens des zugelassenen Veranstalters zu schützen". (Rn. 78)

Keine "Nachbesserungsfrist" zur Rettung eines Wettmonopols

Deutlich wandte sich Generalanwalt Bot auch gegen die von einigen Mitgliedstaaten vorgebrachten These, ihnen müsse bei festgestellter Unvereinbarkeit von Regelungen des Wettwesens mit EG-Recht eine Frist zur "Nachbesserung" verbleiben, mit der Folge, daß dem Marktteilnehmer letztlich nicht mehr verbliebe als das Recht, den Staat gerichtlich zu einer konsequenteren Ausgestaltung seines Wettrechts zu veranlassen. Vielmehr muß Marktteilnehmern - hier also konkret Personen, die an der Vermittlung von Sportwetten an Wettunternehmer im EU-Ausland interessiert sind - die Möglichkeit bleiben, das aus Art. 49 EGV folgende Marktzugangsrecht in Fällen nicht gerechtfertigter Beschränkungen auch durchzusetzen:

"Die praktische Wirksamkeit des Art. 234 EG in Verbindung mit der unmittelbaren Wirkung der Rechte aus den Verkehrsfreiheiten soll es dem Einzelnen gerade ermöglichen, sich gegen eine Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats zu wenden und zu erreichen, dass sie auf ihn nicht angewandt wird, wenn sie gegen eine Bestimmung des Gemeinschaftsrechts wie eine Verkehrsgrundfreiheit verstößt. (...) Wendete man die streitige Regelung im Ausgangsrechtsstreit gegenüber Winner Wetten an, was eine Abweisung ihrer Klage als unbegründet zur Folge hätte, würde dies bewirken, ihr den wirksamen gerichtlichen Schutz der Rechte zu versagen, die ihr unmittelbar durch die Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit verliehen werden". (Rn. 105/108)

Diskriminierende und protektionistische Maßnahme

Generalanwalt Bot weist zudem darauf hin, daß schon das Wesen des hier in Rede stehenden Verstoßes gegen EG-Recht einer übergangsweise Weiteranwendung der Verbotsnormen entgegensteht:

"Das Argument, die fragliche Regelung müsse aufrechterhalten werden, um eine Gesetzeslücke zu vermeiden, kann daher nicht durchgreifen, da diese Regelung selbst ungeeignet ist, die Verbraucher zu schützen. Nach der Prämisse des vorlegenden Gerichts stellt sie in Wirklichkeit lediglich eine diskriminierende oder zumindest protektionistische Maßnahme dar". (Rn. 113)

"Übergangsregelung" des OVG NRW schon im Ansatz verfehlt

Schließlich weist er auf den Gesichtspunkt hin, daß eine übergangsweise Weiteranwendung von Vorschriften, deren Unvereinbarkeit mit EG-Recht aus dem Urteil "Gambelli" vom 06.11.2003 (C-243/01) hergeleitet wird, notwendigerweise bereits im Gambelli-Urteil selbst hätte angeordnet werden müssen. Bot führt hierzu aus:

"Begrenzt der Gerichtshof die Rückwirkung seiner Urteile zeitlich, ist er bestrebt, diese Abweichung von der wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts mit dem Erfordernis in Einklang zu bringen, eine einheitliche Auslegung dieses Rechts in sämtlichen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Zum einen kann nach ständiger Rechtsprechung nur der Gerichtshof selbst über diese Begrenzung entscheiden.

Zum anderen – dieser zweite Punkt ist hier entscheidend – kann sich die zeitliche Einschränkung der Wirkungen nur aus dem Urteil ergeben, in dem die Gemeinschaftsnorm ausgelegt wird. Daher kann eine solche Einschränkung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nur in dem Urteil selbst vorgenommen werden, in dem über die erbetene Auslegung entschieden wird.

Diese Bedingung ist aus folgendem Grund zwingend. Die zeitliche Wirkung der vom Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen hin vorgenommenen Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts muss sich notwendig nach einem einheitlichen Zeitpunkt bestimmen. Insoweit stellt der Grundsatz, dass eine Beschränkung nur in dem Urteil selbst erfolgen kann, in dem über die erbetene Auslegung entschieden wird, die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten und der Einzelnen in Ansehung des Gemeinschaftsrechts sicher und erfüllt damit die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit ergeben". (Rn. 115-117)

Gemeinschaftsrechtswidrigkeit erscheint plausibel – Bot folgt nicht dem Standpunkt der Bundesregierung

Zu der Frage, ob die Beschränkungen der Wettvermittlung in NRW in den Jahren 2006 und 2007 tatsächlich mit EG-Recht unvereinbar waren, äußert sich Generalanwalt Bot - entgegen den Erwartungen, die insbesondere die Bundesrepublik Deutschland im Verfahren geäußert hatte - nur am Rande. Er hält den Standpunkt des Verwaltungsgerichts Köln aber für durchaus plausibel. Weil allerdings der Vorlagebeschluß entscheidende Gesichtspunkte, aus denen sich die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Rechtslage in NRW in Zeitraum bis Ende 2007 ergibt, nicht selbst nennt, sondern insoweit lediglich auf den Beschluß des OVG NRW vom 28.06.2006 (4 B 961/06) und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) verweist, war es für Generalanwalt Bot kaum nachvollziehbar, ob die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts mit seiner eigenen, in den Schlußanträgen vom 17.12.2009 zu den Niederlanden (Rs. C-203/08 u. C-258/08, The Sporting Exchange [Betfair] u. Ladbrokes) geäußerten Ansichten harmoniert. Insbesondere ergibt sich aus dem Vorlagebeschluß nur implizit – durch Verweise auf die besagten Entscheidungen von BVerfG und OVG NRW – daß das Wettmonopol 2006/07 (auch) nicht das im Urteil Gambelli, Rn. 62, niedergelegte, auf das Zenatti-Urteil vom 21.10.1999 (C-67/98) zurückgehende Kriterium erfüllte, "wirklich dem Ziel der Verminderung der Gelegenheiten zum Spiel zu dienen". Gerade – und nur – hierauf bezieht sich auch die in Rn. 144 des Verfassungsgerichtsurteils festgestellte "Parallelität" der Anforderungen von Verfassungs- und EG-Recht. Eine restriktive Politik, für deren Einführung die Sicherstellung der Finanzierung sozialer Aktivitäten der eigentliche Grund war, verstößt gegen EG-Recht, unabhängig von der faktischen Ausgestaltung des staatlichen Wettangebotes (die etwa im Urteil Zenatti gar keine Rolle gespielt hat).

Insgesamt bleibt also festzuhalten, daß die Bestrebungen sowohl der Bundesregierung als auch der Stadt Bergheim, sich die übergangsweise Weiteranwendung von Beschränkungen der Sportwettvermittlung in den Jahren 2006/07 gemeinschaftsrechtlich "absegnen" zu lassen, mit den Schlußanträgen keinerlei Rückendeckung bekommen haben. Obwohl sich Generalanwalt Bot in seinen bisherigen Schlußanträgen zu Portugal (C-42/07 Liga Portuguesa) und den Niederlanden als ausgewiesener Verteidiger von Ausschließlichkeitsrechten im Wettbereich positioniert und dabei auch Standpunkte vertreten hat, die so in der bisherigen EuGH-Rechtsprechung keinen Niederschlag gefunden haben, hat er sich die in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesregierung vertretenen Rechtsansichten der deutschen Monopolverfechter weitestgehend nicht zueigen gemacht. Deren Strategie bestand darin, den Gerichtshof zu veranlassen, den Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts Köln als offenkundig falsch zu verwerfen und über eine Umformulierung der Frage den Gerichtshof zu einer Bestätigung des übergangsweisen Fortgeltung des Monopols zu bewegen. Diesem Ansinnen hat sich Generalanwalt Bot verschlossen. Er hat die Bewertung des Verwaltungsgerichts zwar hinterfragt, konnte aber – anders als die Bundesregierung – eine offenkundige Fehlinterpretation des Gemeinschaftsrechts gerade nicht feststellen. Hätte sich das Verwaltungsgericht die Mühe gemacht, die Gründe der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit klarer darzustellen und dabei zumindest die entscheidenden Passagen in den Entscheidungen von Oberverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht (v.a. die Rn. 136 und 144) wörtlich zu zitieren, so wäre deutlich geworden, daß seine Auffassung vollauf mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH konform geht und auch nicht im Widerspruch zu Bots späteren Schlußanträgen betreffend Portugal und die Niederlanden steht.

Resümee

Der Entscheidungsvorschlag bindet den Gerichtshof nicht, allerdings pflegt der Gerichtshof in den weitaus meisten Fällen dem Schlußantrag des Generalanwaltes in der Tendenz zu folgen. Mit dem eigentlichen Urteil ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.

Die unmittelbar Deutschland betreffenden Schlußanträge von Generalanwalt Bot geben Grund zu der Hoffnung, daß der mehr als leichtfertige Umgang mit europäischem Gemeinschaftsrecht, den deutsche Ordnungsbehörden und Gerichte im Wettbereich - bis heute - pflegen, auch vom Gerichtshof selbst beanstandet werden wird. Neben dem Oberverwaltungsgericht NRW hatten u.a. auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, das Sächsische Oberverwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Thüringer Oberverwaltungsgericht in den Jahren 2006 und 2007 die Auffassung vertreten, Rechtsnormen zum Wettmonopol könnten trotz Verstoßes gegen EG-Recht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden.


Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Oliver Bludovsky
Rechtsanwalt Dr. Thomas Bartholmes
Kuentzle Rechtsanwälte

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Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/02/2010 17:31
Deutsches Glücksspielmonopol: EU-Kommission setzt Vertragsverletzungsverfahren fort

Kommissar Barnier will einheitliche Regelung in Europa vorantreiben

Hamburg, 11. Februar 2010 – Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel Barnier, hat heute vor dem Europäischen Parlament bekräftig, die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Glücksspielmonopole in Mitgliedsstaaten wie Deutschland fortsetzen zu wollen. Deutlich wies er darauf hin, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall "Liga Portugesa" vom 08.09.2009 nichts an der generell kritischen Beurteilung der Glücksspielmonopole durch die EU-Kommission geändert habe. Barnier kündigte zudem an, dass er unabhängig von den laufenden Verfahren eine Annäherung der Regelungen der Glücksspielmärkte in Europa vorantreiben werde. Hierzu wird seine Kommission, nach Anhörung der Mitgliedstaaten im Herbst ein politisches Strategiepapier vorlegen.

"Die Äußerungen Kommissar Barniers sind eine klare Warnung; Santa Casa ist kein Freibrief für Monopole. Die erheblichen Bedenken der Kommission am Glücksspielstaatsvertrag bestehen weiter." so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.

Die EU-Kommission hatte nur vier Wochen nach Einführung des Staatsvertrages zum 01.01.2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

In Deutschland ist nach Einführung des Glücksspielstaatsvertrages ein Rechts-Chaos mit über eintausend Verfahren entstanden. Gewerbliche Spielvermittler wurden zur Einstellung oder Umstellung ihres Geschäfts gezwungen oder sind ins europäische Ausland vertrieben worden. In Folge des Glücksspielstaatsvertrages, insbesondere des Internetverbotes, durch Werbeverbote und weitere Vertriebsbeschränkungen sind die Umsätze aus Lotterien, Wetten und Spielbanken nach aktuellen Informationen um jährlich mehr als 2,5 Mrd. Euro (über 22%) eingebrochen. Kumuliert werden die Länder bis 2011 somit rund 11 Milliarden Euro Umsatz und damit 5 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren.

Ungeachtet des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik gibt es in den Bundesländern inzwischen einen parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden und in Übereinstimmung mit dem nationalen Verfassungsrecht sowie dem europäischen Gemeinschaftsrecht gebracht werden muss. Der Deutsche Lottoverband wird sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 11.02.2010 18:15


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Endlich mal wieder ein Beitrag, der genau zu meinem Threadtitel passt. rolleye


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/02/2010 15:51
Justiz droht Lotto-Chef

Ein Artikel von Klaus Ott aus der Süddeutschen Zeitung vom 26.02.2010

Geldbuße oder Haft wegen Jackpot-Werbung

Hinter Gitter muss Bayerns Lotto-Chef Erwin Horak noch nicht, und das Gefängnis wird ihm vermutlich auch später erspart bleiben. Es ist nur eine vorsorgliche Drohung, die das Münchner Landgericht jetzt ausgesprochen hat. Sollte die Staatliche Lotterieverwaltung weiterhin zu heftig für eine Teilnahme an ihrem Glücksspiel werben, und sollte sie ein deshalb verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 125 000 Euro nicht aufbringen, dann müsste ihr Präsident Horak in Haft. Zehn Tage lang, falls nicht gezahlt wird; bis zu sechs Monate, falls auch künftig zu intensiv mit dem Jackpot geworben wird; sowie "im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahre".

So steht es in einem Gerichtsbeschluss gegen die Lotterieverwaltung, die dem Finanzministerium unterstellt ist. Wobei das Landgericht eine Gefängnisstrafe für den Lotto-Präsidenten als "wohl theoretischen Fall" betrachtet. Die staatliche Lottogesellschaft hat Geld genug, auch wenn die Geschäfte längst nicht mehr so gut laufen wie noch vor einigen Jahren. Seit 2008 gelten für das Glücksspiel in Deutschland strenge Vorschriften. Um die Spielsucht einzudämmen, dürfen die staatlichen Lotteriegesellschaften seither nur noch in engem Rahmen für ihre Tippscheine, Sportwetten und Casinos werben.

Private Anbieter sind prinzipiell verboten, mischen aber vom Ausland aus via Internet trotzdem kräftig mit in der Zockerbranche. Und sie gehen oftmals juristisch gegen die staatlichen Lottogesellschaften vor, um denen das Leben schwer zu machen. Gleichsam aus der Privatwirtschaft kommt auch die Attacke auf Horak beim Münchner Landgericht. Dort klagt die ebenfalls in München ansässige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die bayerische Lotterieverwaltung. Die Wettbewerbszentrale wird von den Industrie- und Handelskammern, Unternehmen und Verbänden getragen und versteht sich als Selbstkontrollinstanz der Wirtschaft.

Die Organisation hat bereits ein Urteil gegen Kampagnen mit dem Jackpot erstritten, in dem sich manchmal mehrere zehn Millionen Euro befinden. Der Jackpot lockt besonders viele Kunden in die Annahmestellen, wo sie ihre Tippscheine abgeben. Die Münchner Justiz hat Horaks Lottogesellschaft frühzeitig dazu verdonnert, den Jackpot nicht mehr zu sehr in den Vordergrund zu stellen.

Das sei aber weiterhin geschehen, rügte die Wettbewerbszentrale und trug mehr als 100 angebliche Verstöße beim Landgericht vor. Und das befand jetzt, die staatliche Lotterieverwaltung habe offenbar versucht, mit einer "spitzfindigen Auslegung" eines früheren Urteils Werbeverbote zu umgehen. Das sei nicht statthaft. Die Lottogesellschaft müsse für die Verstöße zahlen, oder Horak müsse ins Gefängnis, entschied das Landgericht. Weitere Verstöße sollen streng geahndet werden, rechtskräftig ist dieser Beschluss noch nicht. Die Lotterieverwaltung geht in Berufung.

Horaks Gesellschaft erklärt, man habe die Werbung schon stark eingeschränkt und Zeitungsinserate wiederholt überarbeitet. Auch seien sogenannte Aufsteller mit Jackpot-Plakaten ganz aus den Straßen verbannt worden. Man halte die Gerichtsentscheidung für falsch. Das Landgericht glaubt übrigens nicht, dass sein Ordnungsgeld recht hilfreich ist. Dieser Betrag werde eigentlich nur vom Finanzhaushalt zum Justizhaushalt umgebucht und verbleibe so letztlich immer beim Freistaat.

Haft für Horak wäre also wirksamer, ist aber nicht in Sicht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2010
veröffentlicht am: 26.02.2010 14:41


Hähä, Horak im Knast - na, träumen darf man ja... grins
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/03/2010 13:33
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Initiative Profisport Deutschland legt Fünf-Punkte-Plan vor: Kontrollierte Öffnung des Sportwettmarktes steht im Fokus

02.03.2010 - 14:27 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) hat
heute in Köln einen Fünf-Punkte-Plan für die kommenden Monate
verabschiedet: Schwerpunkte sind die rechtlichen Rahmenbedingungen
der Zentralvermarktung, beispielsweise der Medienrechte, das
Leistungsschutzrecht für den Profisport, der Kampf gegen Digitale-
und Markenpiraterie sowie der Einsatz für gerechte steuerliche und
sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für den Profisport.
Im Fokus der Arbeit steht aufgrund der aktuell beginnenden
Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages zunächst das Thema der
Neuordnung des Sportwettmarktes. Ausführliche Positionspapiere zu den
fünf genannten Themen hat die IPD im Internet unter
www.profisport-deutschland.de veröffentlicht.

"Wir fordern eine kontrollierte Öffnung des Sportwettmarktes für
Private bei gleichzeitiger Beibehaltung des Staatsmonopols für das
Lotteriewesen. Damit einhergehen muss eine Garantie für eine
nachhaltige Finanzierung des Amateur- und Breitensports", so
Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung und Sprecher
der IPD. Die bestehende Monopol-Struktur im Bereich Sportwetten habe
in mehrfacher Hinsicht versagt. Sowohl der Sport als auch
Wettanbieter und ehrliche Wettkunden seien zu Verlierern des Systems
geworden. Das Ziel der Suchtvorbeugung sei definitiv verfehlt worden.
Vor diesem Hintergrund wird die IPD voraussichtlich im Mai einen
Workshop mit Vertretern aus Sport, Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft veranstalten, um gemeinsam konkrete Maßnahmen zur
Neuordnung des Sportwettmarktes zu erarbeiten.

Um die Integrität des Profisports sicherzustellen,
Wettmanipulationen zu vermeiden, digitaler Piraterie zu begegnen und
Rückschlüsse aus Sportwetten an den Sport sicherzustellen,
plädiert die IPD für die schnelle Einführung eines
Veranstalterschutzrechts für Organisatoren von Sportwettbewerben. Im
Bereich digitaler Piraterie seien die rechtlichen Grundlagen zum
Schutz der Produkte nicht ausreichend, im Kampf gegen Markenpiraterie
würde mehr staatliche Unterstützung bei der Durchsetzung bestehender
Regeln benötigt.

Im Hinblick auf die Zentralvermarktung der Medienrechte fordert
die IPD den Erlass europäischer Leitlinien, um eine einheitliche
Auslegung des Kartellrechts sicherzustellen und die nach wie vor
bestehenden Rechtsunsicherheiten somit zu beheben. Um im
internationalen Vergleich künftig nicht mehr schlechter als
vergleichbare Organisationen europäischer Nachbarstaaten dazustehen,
fordert der deutsche Profisport detaillierte Steuerregeln, die den
Gegebenheiten des Sports und der Chancengleichheit mit den
europäischen Ligen besser Rechnung trägt.

In der Initiative Profisport Deutschland (IPD) sind seit März 2009
die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), die Beko Basketball Bundesliga,
die Deutsche Eishockey Liga und die TOYOTA Handball Bundesliga als
gemeinsame Interessenvertretung der professionellen Sportveranstalter
zusammengeschlossenen.

Köln 02.03.2010

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/03/2010 18:15
Zwischenbilanz Glücksspielstaatsvertrag: Glücksspielsymposium stellt Negativ-Zeugnis aus

"Suchtpotential von Lotto wird überschätzt": 7. Jahressymposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim kritisiert "teils unvernünftige Anforderungen" an Lotteriespiel

Der Glücksspielstaatsvertrag stelle eine Reihe von Anforderungen an die Lotterien, die aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands schlichtweg unvernünftig seien – so lautet das Fazit, das der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel, Prof. Dr. Tilman Becker, im Anschluss an das 7. Glücksspielsymposium an der Universität Hohenheim zieht. Zwei Tage lang waren 30 Referenten und 170 Teilnehmer zusammengekommen, um Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien und Sportwetten zu ziehen. Ihr Fazit: das Suchtpotential für Lottospieler werde überschätzt.

"Der Glücksspielstaatsvertrag geht davon aus, dass den in Deutschland traditionell angebotenen Lotterien ein ganz erhebliches Suchtgefährdungspotential innewohnt. Dass dies nicht der Fall ist, wurde mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen."

Insgesamt seien in Deutschland etwa 5 Millionen Bürger nikotinsüchtig und knapp 2 Millionen Bürger alkoholsüchtig. "Dagegen zeigen nur etwa 1000 Bürger ein pathologisches Konsumverhalten bei Lotterien. Aus wissenschaftlicher Sicht kann nicht ernsthaft von einer Lottosucht gesprochen werden. Doch auf der anderen Seite ist die staatliche Regulierung der Werbung bei den Lotterien sehr viel strenger, als bei Alkohol und Tabak", kritisiert Prof. Dr. Becker.

So seien sich alle Teilnehmer einig, dass in dem Glücksspielstaatsvertrag eine bessere Differenzierung der verschiedenen Formen des Glücksspiels angebracht wäre. "Konkret geht es nicht an, dass ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, genau denselben Restriktionen und Anforderungen unterliegen, wie die Glücksspielautomaten in Spielbanken und andere Casinospiele", so Prof. Dr. Becker.

Aus der Perspektive der Suchtforschung stelle der Gesetzgeber die Welt auf den Kopf. "Die wirklich gefährlichen Formen des Glücksspiels, die Spielautomaten in Spielhallen und Gaststätten, werden kaum reguliert und die ungefährlichen Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, werden überreguliert. Hier besteht doch ein erheblicher Nachbesserungsbedarf des Gesetzgebers."

Das Internetverbot für Glücksspiele des Glücksspielstaatsvertrags verbietet auch das Abgeben eines Lottoscheins über das Internet. "Dies ist ein weiteres Beispiel für eine Form der Überregulierung bei Lotterien, die aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachzuvollziehen ist," so Prof. Dr. Becker.

Föderales System als Hindernis

Daneben beklagten die Teilnehmer, dass der Glücksspielstaatsvertrag die Vermittlung der staatlichen Lotterien explizit erlaube, die Praxis in der Erlaubniserteilung für die Vermittlung der Lotterien jedoch einem Verbot gleichkommt. Insbesondere ging es hier um die Lotterie "6 aus 49" und die anderen Lotterien, die von den Lotteriegesellschaften der Bundesländer angeboten werden, und um die Klassenlotterien.

"Die Glücksspielaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer stellen an die Vermittlung ganz unterschiedliche Anforderungen. Die Werbekonzepte eines Lotterievermittlers, wie z.B. Faber, sind in jedem Bundesland der jeweiligen Aufsichtbehörde vorzulegen. Als Ergebnis ergeben sich 16 unterschiedliche Anforderungen, die sich zum Teil widersprechen und nicht alle gleichzeitig eingehalten werden können. Das föderale System erweist sich an dieser Stelle nicht als ein Vorteil, sondern als Hindernis", erklärt Prof. Dr. Becker.

Forschungsbedarf bei Sportwetten

Weiteren Forschungsbedarf sieht Prof. Dr. Becker bei der Regulierung von Sportwetten. Bislang sieht der Glücksspielstaatsvertrag hier ein staatliches Monopol des jeweiligen Bundeslandes vor. Schleswig-Holstein hat den Glücksspielstaatsvertrag aufgekündigt und will ihn nicht verlängern.

"Es wurde deutlich, dass der Hintergrund hierfür die Hoffnung ist, bei einer Liberalisierung, das heißt, einem Konzessionssystem, höhere Einnahmen für den Landeshaushalt zu erhalten als in der gegenwärtigen Situation des staatlichen Monopols. Kontrovers wurde diskutiert, ob dies auch wirklich der Fall sei. Leider fehlen hierzu bisher wissenschaftliche Studien", resümiert Prof. Dr. Becker.

Hintergrund Glücksspielstaatsvertrag

Der Glücksspielstaatsvertrag koordiniert die Gesetzgebung zu Glücksspielen in den einzelnen Bundesländern und stellt den gesetzlichen Rahmen dar, auf den sich die Länder geeinigt haben. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und gegenwärtig findet eine Evaluation statt.

Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel

Zwei Tage lang hatte sich das alljährliche Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel speziell mit dem Thema "Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien und Sportwetten" beschäftigt. Insgesamt nahmen an der Veranstaltung etwa 170 Teilnehmer und 30 Referenten teil. Zu den Teilnehmern hatte die Forschungsstelle neben Wissenschaftlern auch Vermittler und Veranstalter von Lotterien und von Sportwetten sowie Vertreter aus Regulierungsbehörden und aus der Politik eingeladen. Programm und Vortragsfolien in Kürze unter https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/. Die Vorträge selber werden in einigen Monaten in einem Sammelband erscheinen.

Quelle: Universität Hohenheim
veröffentlicht am: 17.03.2010 17:34
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/03/2010 18:24
Hans-Jörn Arp zu TOP 60: Liberalisieren, Konzessionieren, Kontrollieren, Steuereinnahmen generieren -Glückspielstaatsvertrag

Hans-Jörn Arp zu TOP 60: Liberalisieren, Konzessionieren, Kontrollieren, Steuereinnahmen generieren

Glückspielstaatsvertrag

Nr. 104/10 vom 19. März 2010

Zum Bericht der Landesregierung zur "Situation des Glücksspiels in Schleswig-Holstein" und der entsprechenden Debatte im Landtag erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,
Hans-Jörn Arp: "Der Glücksspielstaatsvertrag hat seine Ziele verfehlt, er hat darüber hinaus Schaden angerichtet. Er muss dringend ersetzt werden."

Das zentrale Ziel des Staatsvertrages sei die Suchtprävention gewesen. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass keinerlei Eindämmung des Suchtpotentials erfolgt sei. Das zeige sich insbesondere daran, dass die Anzahl suchtgefährdeter Spieler in Europa trotz der teilweise völlig unterschiedlichen Organisation des Glücksspielmarktes nahezu identisch ist. "Eine sachliche Rechtfertigung für diesen Glücksspielstaatsvertrag besteht daher nicht mehr", stellt Arp fest.

Auswirkungen des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages

Die einzige Auswirkung des Glücksspielstaatsvertrages sei ein Einbruch bei den Steuereinnahmen gewesen: "Angesichts der Haushaltssituation ist es nicht vertretbar, einen Staatsvertrag aufrecht zu erhalten, der seine Ziele nicht erfüllt und gleichzeitig zu massiven Einnahmeverlusten in Schleswig-Holstein führt", verdeutlichte Arp.

Seit 2006 brach der Anteil des gewerblich generierten Lotto-Umsatzes um 97,2 % auf aktuell rund 1 Million Euro ein. Daraus resultiert der Rückgang von 40 Millionen Euro beim Lottoumsatz. Insgesamt muss Schleswig-Holstein auf Einnahmen in Höhe von mindestens 24 Millionen Euro aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages verzichten. "Die Beschränkungen des Staatsvertrages reduzieren nicht das Suchtpotential. Vielmehr drängt er die Anbieter in die Illegalität, der vorgesehene kanalisierende Effekt wird unterhöhlt. Ich sehe nicht ein, warum wir in Schleswig-Holstein auf dieser Grundlage weiterhin Einnahmeausfälle akzeptieren sollen", stellt Arp klar.

Doppelter Staatsvertrag wird kommen

Als Alternative zum derzeitigen Staatsvertrag habe die CDU Landtagsfraktion schon 2007 vorgeschlagen, einen Lottostaatsvertrag und einen eigenen Sportwettenstaatsvertrag zu verabschieden. Ein entsprechender Entwurf fand damals große Beachtung in der gesamten Branche. "Wir haben unterschiedliche Ausgangslagen, die zwei Staatsverträge erforderlich machen", erklärt Arp.

Im Bereich Lotto sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Veranstaltungsmonopol bleibt beim Staat
• Zugang für gewerbliche Vermittler wird vereinfacht
• Internetspiel zulassen
• Spielgemeinschaften erlauben
• Werbung ermöglichen

Arp hält dazu fest: "Eine Liberalisierung im Lottobreich ist zwingend angezeigt. Zwei Dutzend Lotto-Süchtige in Schleswig-Holstein rechtfertigen einen derart massiven Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit und Millionenausfälle für den Landeshaushalt nicht. Das steht in keinem Verhältnis zu den Maßnahmen, die etwa für Alkoholsüchtige ergriffen werden."

Für den Sportwettenmarkt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Konzessionierung
• Spielerschutz gewährleisten
• Jugendschutz gewährleisten
• Altersgrenzen festsetzen
• Höchstabgaben festsetzen
• Abgaben auf den Rohertrag (Hold) in Höhe von 15-20 %
• Unterschiedliche Abgabenerhebung für Offline- und Onlinespiel

Der Sportwettenmarkt wird in Deutschland konservativ auf ca. 5 Milliarden Euro geschätzt. Davon deckt die staatliche Monopolist Oddset nur zirka 5 % ab. "Die restlichen 95 % werden zu einem Großteil von illegalen Anbietern abgedeckt. Eine Kontrolle findet hier natürlich nicht statt, Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet", so Arp. Dabei zeige eine Studie von der TU Darmstadt, dass gerade die Liberalisierung Manipulationen erfolgreich bekämpfe.

"Über 100 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen könnten die Länder so zusätzlich erzielen. Allein Schleswig-Holstein würde mehrere Millionen Euro verzeichnen. Davon könnte durch die Förderung besonders der Breitensport profitieren", gab Arp zu bedenken.
Darüber hinaus seien auch die volkswirtschaftlichen Effekte zu berücksichtigen. "Unser Profi-Sport muss aufgrund des gültigen Glücksspielstaatsvertrages jedes Jahr auf 200-300 Millionen Euro verzichten. Während der AC Mailand oder Real Madrid sich die Taschen füllen, schauen unsere Vereine in die Röhre", so Arp. Außerdem werde durch die Konzessionierung gewährleistet, dass viele zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

Schleswig-Holstein hält am Kurs fest

In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP ist vereinbart, den Glücksspielstaatsvertrag auslaufen zu lassen. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat dies mit seinem Brief an seine Amtskollegen nochmals unterstrichen. "Ganz Europa interessiert sich für die Haltung Schleswig-Holsteins. Selbst eine Großbank wie Goldman Sachs weist in ihren Informationen auf die Haltung Schleswig-Holstein zum Glücksspiel hin. Wir stehen zu dem, was wir beschlossen haben. Dieser Glücksspielstaatsvertrag wird in Schleswig-Holstein am 1. Januar 2012 nicht mehr gelten", stellte Arp fest.

Wenn selbst Befürworter des Staatsvertrages zunehmend Kritik äußerten und neutrale Beobachter nur noch den Kopf schütteln, heiße es, die Fehler des alten Staatsvertrages zu korrigieren: "Mit modernen Staatsverträgen werden wir einen fairen Interessenausgleich gewährleisten. Suchtkontrolle und eine Ausweitung des Glücksspielmarktes sind miteinander vereinbar! Der Zuspruch der Wissenschaft hat uns in unserem Vorgehen weiter bestärkt.

Die zitierte Studie finden sie unter dem nachstehenden Link:

https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi.../06_TBecker.pdf

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: https://www.cdu.ltsh.de

veröffentlicht am: 19.03.2010 18:00



Zumindest im hohen Norden können sie noch klar denken. daumenhoch
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/03/2010 18:09
Das ist ein neuer Aspekt, dass die Staatsmonopolisten
mit der Automatenindustrie, die 80 % der Spielsüchtigen bedient,
nun gemeinsame Sache machen.

Es geht auch hier wieder nicht um die Bekämpfung der Spielsucht,
sondern darum, die Spielsüchtigen selbst "legal" auszuplündern.

Die Lächerlichkeit der Forderung des Ethikrats von Lotto
( Seiters, Schmid ) nach einer Beschränkung des Automatenspiels
wird hier deutlich. Alles pure Heuchelei!

Boykottiert also auch die Automatenabzocker mit ihren bescheuerten Blinkbüchsen!

Bei Geldspielautomaten könnt ihr nur verlieren!


Hier diese erneute Steigerung der Heuchelei:

Für mehr Rechtssicherheit im Internet!

Berlin. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) stellte am 22.03.2010 gemeinsam mit dem Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und 11 weiteren Verbänden und Institutionen im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin die Publikation "Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft" vor.

"Das Internet ist ein globales Medium, berührt aber vielfältige nationale Problembereiche. Die Internetwirtschaft hält den Schlüssel in der Hand, das Internet sicherer zu machen. Nur ist die Bereitschaft, dieses auch zu tun, nicht besonders stark ausgeprägt. Darum ist es notwendig, ein überzeugendes Engagement und konsequentes Vorgehen einzufordern. Für den Fall, dass Erfolge ausbleiben, sind spürbar strengere Gesetze notwendig. Ergänzend muss die Strafverfolgung gestärkt werden, zum Beispiel durch die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für alle Internetdelikte", so BDWi-Geschäftsführer Ralf-Michael Löttgen.

Andy Meindl, BA-Präsident und zugleich BDWi-Vizepräsident, stellte die Problematik aus Sicht der Unterhaltungsautomatenwirtschaft dar. Trotz des Verbots des Internetglücksspiels gibt es zahlreiche Online-Sportwettseiten, die für deutsche Kunden zugänglich sind; weitere Online-Angebote für Poker, Roulette oder Lotto kommen hinzu. "Diese Angebote können von staatlicher Seite kaum kontrolliert, reglementiert oder gar eingedämmt werden. Darüber hinaus gelingt es illegalen Anbietern weit gehend unbesteuert ihre Marktanteile weiter auszubauen. Mittel- und langfristig steht zu befürchten, dass gesetzeskonform arbeitende Marktteilnehmer weiter verdrängt werden und der Spielerschutz leidet.", so Andy Meindl. Ein stärkeres Engagement für mehr Rechtssicherheit im Internet sei daher erforderlich. Sollte Host-Providern, Internet-Service-Providern und anderen Schlüsselunternehmen der Internetwirtschaft, wie Google oder eBay, auf diesem Wege keine deutliche Verringerung von Rechtsverstößen im Internet gelingen, seien schärfere gesetzliche Regelungen erforderlich.

Die Forderungen des BDWi finden die Unterstützung zahlreicher Verbände und Institutionen. An der Publikation "Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft" haben sich mit eigenen Beiträgen beteiligt: Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e. V. (ASW); Bayerischer Toto- und Lotto-Verband e. V.; Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.; Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA); Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA); Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU); ECPAT Deutschland e. V.; Fachverband Lotto-Toto-Lotterien in Bayern e. V.; Filmförderungsanstalt (FFA); Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e. V.; (GDM) Interessenverband des Video und Medienfachhandels in Deutschland e. V. (IVD); Markenverband e. V.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
veröffentlicht am: 24.03.2010 16:29

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2010 16:04
Frankreich kippt das Sportwetten-Monopol

Wenige Wochen vor der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika hat Frankreich das staatliche Monopol auf Sportwetten im Internet gekippt. Die französische Nationalversammlung billigte am Dienstag abschließend ein entsprechendes Gesetz. Es gibt privaten Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zum lukrativen Milliarden-Markt. Auch Pokerspiele dürfen künftig von kommerziellen Anbietern online angeboten werden.

Die linke Opposition hatte das Gesetz scharf kritisiert. Sie fürchtet mehr Spielsüchtige und warf Präsident Nicolas Sarkozy vor, unter dem Druck der Lobbys zu handeln. Sie will nun den Verfassungsrat einschalten.

Die Lizenzen für private Wettbüro- und Pokerspiel-Betreiber sollen für jeweils fünf Jahre vergeben werden. Wer keine Erlaubnis hat und trotzdem Angebote macht, muss bis zu sieben Jahre Haft und 200.000 Euro Geldstrafe fürchten. Eine Regulierungsbehörde soll über den neuen liberalisierten Markt wachen. Bisher beherrschten in Frankreich die staatliche Lotto-Gesellschaft Francaise des Jeux und der Pferdewetten-Anbieter Pari Mutuel Urbain (PMU) den Glücksspielmarkt.

(APA/dpa)

Quelle


Fronkroich, Fronkroich... rock daumenhoch




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/04/2010 16:06
Wetten-Monopol fällt: Bwin spielt in Frankreich

07.04.2010 | 18:46 | HEDI SCHNEID (Die Presse)

Der Online-Glücksspielanbieter will noch vor der Fußball-WM eine Lizenz bekommen.

Paris/Wien. Vor vier Jahren wurden die beiden Chefs des Online-Glücksspielanbieters bwin, Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, in einer spektakulären Polizeiaktion in Monte Carlo wegen illegalen Glücksspiels in Frankreich verhaftet. Seither blieb die bwin-Website in Frankreich schwarz. Das dürfte sich jetzt bald ändern. „Wir steigen in Frankreich ein und hoffen, noch vor dem Sommer die Lizenz für Onlinewetten zu bekommen“, kündigt Konrad Sveceny, Chef der Investors Relations, im „Presse“-Gespräch an. Bwin möchte sich das Geschäft um die Fußball-WM nicht entgehen lassen.

Möglich wird der Marktauftritt von bwin, die mit einer gibraltarischen Lizenz tätig ist (für Onlinewetten in Österreich besitzt bwin auch eine österreichische Lizenz), durch ein von der französischen Nationalversammlung am Dienstag beschlossenes Gesetz, das das staatliche Monopol auf Sportwetten im Internet kippt. Auch Pokerspiele dürfen online angeboten werden. Bisher dominierten die Lotteriegesellschaft Française des Jeux und die Pferdewettagentur PMU den französischen Markt.

„Wir haben uns lange für eine Liberalisierung eingesetzt und sehen die Entscheidung naturgemäß sehr positiv“, sagt Sveceny. Frankreich sei mit den 65Millionen Einwohnern ein Milliardenmarkt, einer der größten in Europa. Allerdings liegt die Steuerquote bei Onlinewetten mit 8,5Prozent auf den Umsatz (Spieleinsätze) deutlich höher als etwa in Italien, wo der Steuersatz 3,5 Prozent beträgt. Bwin macht sich deshalb auch für eine Steuergerechtigkeit stark.

Erstmals Dividende

Bisher sind Onlinewetten in Österreich, Italien und Großbritannien erlaubt. Dänemark hat für 2011 ein Gesetz angekündigt, mit dem alle Online-Glücksspiele freigegeben werden sollen, und Spanien prüft ebenfalls ein entsprechendes Gesetz. In Deutschland unterliegen Onlinewetten weiterhin dem Monopol, der Glücksspielstaatsvertrag mit den Bundesländern wurde 2008 erneuert. Bwin agiert dort mit einer DDR-Lizenz. Sveceny glaubt, dass Frankreich jetzt als Eisbrecher auch für andere Länder fungieren könnte.

In Frankreich hat bwin für den Start vorgesorgt: Seit eineinhalb Jahren besteht laut Sveceny ein Joint Venture mit dem Medienhaus Amanry, das die Sportzeitung „L'Équipe“ herausbringt und die Verwertungsrechte für die Tour de France besitzt. Zusätzlich zur Website „bwin.fr“ ist mit dem französischen Partner eine eigene Seite geplant.

2009 erzielte bwin Bruttospielerträge (Einsätze minus Gewinnausschüttungen) von 447 Mio. Euro. Die Hälfte entfiel auf Sportwetten. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) lag nach vorläufigen Angaben bei 100 bis 105 Mio. Euro.

Bwin-Aktionären winkt ein Doppel-Jackpot: Zum einen hat die Aktie seit Anfang 2009 ihren Wert auf 44,40 Euro fast verdreifacht, am Mittwoch legte sie um 1,7Prozent zu. Bwin ist an der Börse 1,585 Mrd. Euro wert, am meisten dürfte dabei die Marke zählen. Zum anderen will das Unternehmen für 2009 erstmals eine Dividende zahlen. Analysten rechnen mit 60Cent je Aktie.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2010 18:16
Bayerischer Ministerpräsident Seehofer verweist auf fiskalische Bedeutung des staatlichen Sportwetten- und Glückspielmonopols

von Rechtsanwalt Martin Arendts

Nach einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen vor einer Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrags gewarnt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr angekündigt, den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatvertrag, mit dem das staatliche Sportwetten- und Glücksspielmonopol in Deutschland verschärft worden war, nicht zu verlängern. Schleswig-Holstein will dagegen eine Konzessionssystem für Sportwetten einführen, d.h. wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch private Anbieter zulassen.

Seehofer sprach sich laut dem Spiegel-Bericht in seinen dreiseitigen Brief an Carstensen mit Kopie an "die Regierungschefin und die Regierungschefs" der anderen Bundesländer dagegen gegen eine nach seiner Auffassung voreilige Aufhebung des Regelwerks aus, wobei er auf die Bedeutung für die Staatseinnahmen hinwies: "Dir ist sicher bewusst, dass das Glücksspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung für die Länder ist." Gleichzeitig verwies Seehofer mit dem "Holzhammer" auf die angespannte Haushaltslage des Küstenlands: "Gerade das Land Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit auf die Wahrung seiner fiskalischen Interessen bedacht." Bislang sei ihm "kein schlüssiges Modell zur Neuordnung des Glücksspielsektors auf Konzessionsbasis bekannt, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhält und gleichzeitig eine effiziente Besteuerung sicherstellt", betonte Bayerns Ministerpräsident.

Ob Seehofer dem von ihm verteidigten Monopol damit einen Gefallen getan hat, bleibt offen. Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) wie das Bundesverfassungsgericht hatten betont, dass ein Monopol mit den von Seehofer angeführten fiskalischen Gründen nicht begründet werden dürfe. Der EuGH, der in den nächsten Monaten mehrere Vorlagen aus Deutschland zu dem Monopol zu entscheiden hat, hatte mehrfach ausgeführt, dass erhöhte Staatseinnahmen allenfalls eine "erfreuliche Nebenrolle" sein dürften. Mit fiskalischen Gründen darf europarechtlich ein Abschottung des deutschen Marktes gerade nicht gerechtfertigt werden. Auch nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts kann das staatliche Monopol nur mit Spielerschutz, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, begründet werden.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

Quelle: https://wettrecht.blogspot.com/
veröffentlicht am: 19.04.2010 04:41


Ein schöner trockener Kommentar von Herr Arendts. daumenhoch

Seehofer checkt es irgendwie nicht. rolleye
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2010 18:29
Glücksspielmarkt in Deutschland zunehmend vom Ausland kontrolliert

- Veränderte Regulierung drängt Anbieter von Glücksspiel ins Ausland
- 94 Prozent des deutschen Wettmarktes werden heute von ausländischen Anbietern kontrolliert
- Staatliche Glücksspielangebote verzeichnen massive Umsatzeinbrüche
- Online-Glücksspielmarkt mit 1 Mrd. Euro Bruttospielerträgen 2009 - Markt wächst seit 2005 jährlich um 30 Prozent
- Neue Goldmedia-Studie zieht Bilanz seit restriktiver Neuordnung

Berlin - 2008 wurden in Deutschland die Karten für Glücksspiel mit einem Glücksspielstaatsvertrag neu gemischt. Hierin haben die Länder den Markt restriktiv neu geordnet: Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wurde gestärkt, Online-Vertrieb und Werbung für Glücksspiele wurden verboten. Für den im Jahr 2009 nach Bruttospielertrag insgesamt 10,3 Milliarden Euro schweren Glücksspielmarkt hatte dieser Beschluss erhebliche Konsequenzen.

Das Beratungsunternehmen Goldmedia hat in der neuen Studie "Glücksspielmarkt Deutschland 2015" die Auswirkungen dieser restriktiven Neuordnung analysiert und erste Ergebnisse in Berlin vorgestellt.

Zu den Folgen der neuen Vorschriften gehören teils massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter, das weitere Wachstum des Online-Sektors, der inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum operiert sowie das Abwandern von privaten Unternehmen ins Ausland. Je nach Glücksspielbereich, Lotto, Wetten, Casino oder Poker, werden inzwischen erhebliche Teile des Marktes (teils über 90 Prozent) ohne staatlichen Einfluss von ausländischen Anbietern beherrscht.

Den mit Abstand höchsten Marktanteil ausländischer und in Deutschland nicht ansässiger und kontrollierter Unternehmen (unregulierte Anbieter) identifizierte Goldmedia im Bereich der Wetten: Ende 2009 lag hier der Spieleinsatz (Einsätze der Spieler unabhängig von Gewinnausschüttung) bei insgesamt 7,8 Mrd. Euro. Die in Deutschland regulär nutzbaren Produkte Pferdewetten, Oddset und Fußballtoto generierten lediglich Spieleinsätze von 0,5 Mrd. Euro. Damit entfällt der übergroße Marktanteil von 94 Prozent auf unregulierte Anbieter.

Das in Deutschland regulär betriebene staatliche Glücksspiel musste seit 2005 teilweise herbe Einschnitte hinnehmen. In den einzelnen Marktsegmenten verlief die Entwicklung unterschiedlich: Die Spieleinsätze der legalen Lottoprodukte (u.a. Angebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks, der Fernsehlotterien oder der Klassenlotterien) reduzierten sich von 9,9 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 8,3 Mrd. Euro in 2009. Legale Casinoprodukte der Spielbanken verringerten sich im selben Zeitraum in Bezug auf den Bruttospielertrag (Spieleinsatz abzgl. Gewinnausschüttung) inklusive Tronc (Trinkgelder in den Spielbanken) von 1,1 Mrd. Euro 2005 auf rund 0,8 Mrd. Euro 2009. Der Markt für legale gewerbliche Spielautomaten mit Geldeinsatz und Geldgewinn hingegen wuchs von 2005 bis 2009 nach Bruttospielertrag von 2,4 auf 3,3 Mrd. Euro.

Dem Negativtrend im regulierten Markt steht eine stark positive Entwicklung der Online-Glücksspielmärkte gegenüber: Online-Glücksspiel wuchs nach Bruttospielertrag von 2005 bis 2009 jährlich um durchschnittlich knapp 30 Prozent (CAGR = 29 Prozent). Online-Wetten und Online-Poker haben mit jeweils rund 0,3 Mrd. Euro Bruttospielertrag gleiche Marktanteile. Inklusive der Online-Lotto-Anbieter, die seit 2009 ohne legale Grundlage operieren, lag das Marktvolumen (Bruttospielertrag) der Online-Glücksspielanbieter in Deutschland 2009 bei rund 1,0 Mrd. Euro. Grundlage dieses Wachstums ist die hohe Zahl der Gambling-Angebote im Internet. Die Zahl deutschsprachiger Angebote ist seit 2005 um 60 Prozent auf über 500 Angebote im Jahr 2009 gestiegen.

Quelle: Goldmedia-Studie: "Glücksspielmarkt Deutschland 2015" Langfassung PM +Key-Facts (12 S.) frei verfügbar: www.Goldmedia.com

veröffentlicht am: 19.04.2010 11:53
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/04/2010 17:46
Der Glücksspielstaatsvertrag – Ein Monopol, das niemandem Glück bringt und nur Verlierer kennt?

Pressemitteilung zur Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung am 20.4.2010 in München

Die liberale Stiftung lud am gestrigen Abend Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Politik ein, um das "Politikum" des Staatsmonopols für Lotterien und Sportwetten zu diskutieren.

Eine düstere Bestandsaufnahme zur bisherigen Regelung aus ökonomischer Sicht stellte Volkswirt Dr. Luca Rebeggiani vom Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur und Strukturpolitik an der Universität Hannover fest. Er führte den Teilnehmern vor Augen, dass der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, während die stark suchtgefährlichen Spielautomaten zugenommen haben. Der Wettmarkt sei mit 94 % fast vollständig in der Hand privater Anbieter.

Über den nationalen Tellerrand blickten die Rechtsanwälte Dr. Helmut Grubmüller, Geschäftsführer des Österreichischen Buchmacherverbandes, und Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die das deutsche Staatsmonopol mit den Regelungen in den Nachbarländern Österreich und Dänemark verglichen. Vor kurzem habe sich Dänemark entschlossen, Poker und Sportwetten zu liberalisieren, da ein attraktives erlaubtes Angebot fehlte und die Spielteilnehmer ebenso wie in Deutschland in den Schwarzmarkt abwanderten. Dr. Hambach verwies darauf, dass Dänemark, wie auch Italien und Frankreich aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalte. Die Kanalisierung des Spieltriebes im Bereich Sportwetten und Poker erfolge in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote solle und werde ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland bzw. in den Schwarzmarkt stoppen.

In Österreich, so Dr. Grubmüller, stoße die stetig wiederkehrende Diskussion in Deutschland auf wenig Verständnis. Dort würden Sportwetten bereits nicht als Glücksspiel angesehen. Dr. Grubmüller sah in dem Beharren Deutschlands auf das Suchtrisiko von Sportwetten schon selbst eine Art "Sucht". Österreich verzeichne trotz oder gerade wegen dem freien Wettbewerb in Österreich keine nennenswerte Suchtproblematik bei Sportwetten.

Die Sprecherin der bayerischen FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend- und Sportpolitik, Julika Sandt, forderte energisch "Marktwirtschaft statt Marxwirtschaft." Nicht die Staatseinnahmen, wie zuletzt durch Ministerpräsident Seehofer geäußert, sondern die Regelungen für effektiven Jugendschutz und Spielsuchtprävention sollten im Vordergrund stehen. Hierfür sei ein Staatsmonopol schlicht nicht erforderlich.

Das Fazit des Moderators der Veranstaltung, Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen, lautete: "Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden".

Kontakt:
Hambach & Hambach Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach
Haimhauser Str. 1
D - 80802 München

Tel: +49 89 / 38 99 75 - 50
Fax: +49 89 / 38 99 75 - 60
E-Mail: w.hambach@timelaw.de

veröffentlicht am: 21.04.2010 17:49




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/04/2010 17:49
FDP-Medienexpertin Sandt: "Private Glücksspielanbieter wieder zulassen - Jugendschutz sicherstellen"

München (lp). "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart ist zu prüfen, ob private Glücksspiel-Anbieter wieder zugelassen werden können." Das fordert die Landtagsabgeordnete Julika Sandt (München), Sprecherin der FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend und Sport.

"Wären private Sportwetten in Deutschland erlaubt, flössen Milliardenbeträge nach Bayern statt über das Internet beispielsweise nach Gibraltar. Davon würde nicht nur die hiesige Wirtschaft - insbesondere im Medienbereich - profitieren, sondern es würden zusätzliche Steuereinnahmen für den Sport, die Kultur- und Denkmalpflege generiert", betont Sandt. Wenn Ministerpräsident Horst Seehofer - wie im Spiegel dieser Woche zitiert - an seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Peter Harry Carstensen schreibe "Dir ist sicher bewusst, dass das Glückspielwesen von erheblicher fiskalischer Bedeutung ist", argumentiere er damit also gerade gegen das von ihm verteidigte staatliche Monopol. Abgesehen davon habe das Bundesverfassungsgericht 2006 klargestellt, dass fiskalische Interessen kein staatliches Monopol rechtfertigen.

"Entscheidend", betont die liberale Abgeordnete, "sind doch die Fragen des Jugendschutzes, der Suchtprävention und des Spielerschutzes. In einem Markt, in dem die meisten Spieler auf ausländischen Internetseiten spielen, werden diese Probleme nicht gelöst. Viel sinnvoller wäre es, Anbieter in Deutschland zuzulassen - unter der Voraussetzung, dass sie sich an strenge Vorgaben halten, beispielsweise Altersklassifikationen mit Authentifizierung - für einen echten Jugendschutz."

Quelle: Pressestelle der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag
veröffentlicht am: 21.04.2010 17:44




Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/05/2010 14:08
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Initiative Profisport Deutschland - Pressemitteilung 2/2010 Symposium der Initiative Profisport Deutschland: Konzessionsmodell zur Prävention von Wettmanipulation

05.05.2010 - 15:54 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Auf Einladung der Initiative Profisport
Deutschland (IPD) haben heute in Berlin zahlreiche Vertreter aus
Politik, Werbewirtschaft und Wissenschaft das Thema Sportwetten
umfassend diskutiert. Gerade mit Blick auf die Prävention von
Wettmanipulation wurden dabei eine kontrollierte Marktöffnung im
Rahmen eines Konzessionsmodells sowie eine Aufhebung der bestehenden
Werbeverbote bei gleichzeitiger Beibehaltung des Lotterie-Monopols
vorgeschlagen. Darüber hinaus führt die kontrollierte Öffnung des
Sportwetten-Marktes nach Meinung von Experten wie Professor Dr.
Martin Nolte von der Universität Kiel zu nachhaltigen Einnahmen für
den Amateur- und Breitensport sowie den Staat.

"Der Profi-Sport bekennt sich zur gemeinsamen Position des
Deutschen Sports, wie sie unter Führung des Deutschen Olympischen
Sportbundes erarbeitet und der Politik dargelegt wurde. Eine
Beibehaltung des nicht funktionierenden Sportwettenmonopols erschwert
die Prävention von Wettmanipulation, zusätzlich verliert der Sport
von der Basis bis zur Spitze wichtige Finanzmittel", erklärt
Christian Seifert, Sprecher der IPD und Vorsitzender der
DFL-Geschäftsführung.

Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als
Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL
Deutsche Fußball Liga GmbH, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche
Eishockey Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der
Vereinigung ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames
Sprachrohr zu geben.

Berlin, 05.05.2010

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/05/2010 16:20
Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände

Deutscher Sport fordert kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes

In einer gemeinsamen Erklärung fordern DFB, DFL, DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) und die Stiftung Deutsche Sporthilfe eine "staatlich regulierte kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes". Das staatliche Veranstaltermonopol im Bereich der Lotterien soll erhalten bleiben. Der derzeit geltende Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft 2011 aus.

"Dies ist ein Meilenstein in der Debatte um die Zukunft von Glücksspiel und Sportwetten. Der organisierte Sport spricht mit einer Stimme", sagte DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper, zugleich Vorsitzender des DOSB-Arbeitskreises Glücksspiel. Der Sport habe eine gemeinsame Position zum Glücksspiel in Deutschland entwickelt, um auf die politische Debatte über die künftige Regelung von Lotterien und Sportwetten aktiv Einfluss zu nehmen.

Die Stellungnahme ist die Antwort auf einen 68 Fragen umfassenden Katalog der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) "zur Bewertung des Glücksspiel-Staatsvertrages und zu den ab 2012 zu schaffenden Neuregelungen".

Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen werden nun durch die von der MPK eingesetzte Arbeitsgruppe ausgewertet. Daran schließt sich eine mündliche Anhörung an, die auf den 20. und 21. Mai festgesetzt ist.

Politiker gegen Staatsvertrag

Niedersachsens FDP-Landtagsfraktion hatte schon im April angekündigt, das staatliche Glücksspiel-Monopol wieder zu kippen. Der seit 2008 gültige Staatsvertrag habe das Land Niedersachsen rund 70 Millionen Euro Einnahmen jährlich gekostet und für die Bekämpfung der Spielsucht nichts gebracht, kritisierte Fraktionschef Christian Dürr in Hannover. Er forderte, wieder private Sportwett-Anbieter zuzulassen und auch Lotto-Werbung stärker zu erlauben. Nach den Einschränkungen in Deutschland sei ein Milliarden-Schwarzmarkt für Internet-Sportwetten entstanden. "Der Staatsvertrag hat vollkommen versagt", so Dürr.

Eine im Handelsblatt veröffentlichte Studie von "Goldmedia" zeigte, dass dem deutschen Fiskus durch das staatliche Wettmonopol Milliarden entgehen, während der illegale Markt mehr und mehr aufblüht. 7,8 Milliarden Euro seien 2009 von Deutschen für Wetten ausgegeben worden, nur ein Bruchteil davon für legale Glücksspiele.

Bereits Anfang März hatten die in der Initiative Profisport Deutschland (IPD) vereinigten Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), Basketball-Bundesliga (BBL), Deutsche Eishockey-Liga (DEL) und Handball-Bundesliga eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarkts gefordert. "Damit einhergehen muss eine Garantie für eine nachhaltige Finanzierung des Amateur- und Breitensports", betonte damals Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung und Sprecher der IPD. Die bestehende Monopol-Struktur im Bereich Sportwetten hätten in mehrfacher Hinsicht versagt. Sowohl der Sport als auch Wettanbieter und ehrliche Wettkunden seien zu Verlierern des Systems geworden. Das Ziel der Suchtvorbeugung sei verfehlt worden.

Quelle: Kicker Sportmagazin


Wird auch langsam Zeit, dass dieses schrottige Gesetz verschwindet. smile
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/05/2010 16:08
Höchststrafe statt Höchstgewinn

- OLG München – Ordnungsmittelbeschluss gegen Lotto Bayern
- Jackpot-Werbung kommt die Staatliche Lotterieverwaltung teuer zu stehen

06.05.2010 (Köln) – Mit einer Vielzahl von Jackpot-Anzeigen und Werbetafeln mit anreizender, plakativer Hervorhebung der Höchstgewinne für "Lotto 6aus 49" hat die Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern (Lotto Bayern) gegen ein Urteil des Landgerichts München I verstoßen und war deswegen zu einem Ordnungsgeld von 125.000 Euro, ersatzweise 10 Tagen Ordnungshaft, verurteilt worden. Dagegen hatte Lotto Bayern erwartungsgemäß sofortige Beschwerde erhoben.

Das Oberlandesgericht München wies jetzt mit seinem Beschluss vom 28.04.2010 (29 W 1209/10) diese Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Bei den beanstandeten Werbemaßnahmen stünden die plakative Hervorhebung der Gewinnabgabe in "eklatantem Missverhältnis" zur Erwähnung von Suchtgefahr und geringer Gewinnwahrscheinlichkeit. Der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, Erwin Horak, muss nun bei einem weiteren Verstoß ergänzend zum Ordnungsgeld mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit einer Haft von bis zu zwei Jahren.

Der Beschluss reiht sich in eine lange Serie rechtskräftig nachgewiesener Verstöße der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern ein. Die Entscheidungen der Gerichte wurden jedoch bisher weder von der Lotterieverwaltung, noch der Glücksspielaufsicht oder der Landesregierung wirklich ernst genommen. Was vermutlich auch daran liegt, dass die Ordnungsgelder letztlich dem Landeshalt erhalten bleiben; sie fließen lediglich vom Finanz- in das Justizressort. Die Frage ist, wie Gerichte mit zukünftigen Verstößen umgehen.

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
veröffentlicht am: 06.05.2010 13:58



Wenn alles nix hilft, müssens halt einsperren, den Erwin. grins
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/05/2010 16:11
Im Fokus: Kein Glück mit dem Glücksspielstaatsvertrag?

Nach Bruttospielerträgen (1) generierte der Glücksspielmarkt in Deutschland 2009 insgesamt rund 10 Milliarden Euro. Glücksspiel zählt damit zu den Märkten, deren Entwicklung eine ganze Reihe gesamtwirtschaftlicher Effekte hat. Der Staat generiert Einnahmen aus der Besteuerung des Glücksspiels: 2008 waren das 3,4 Milliarden Euro, auf gleichem Niveau lagen diese nach Goldmedia-Schätzungen auch 2009. Hinzu kommen die Unterhaltungsautomaten, die dem Staat im vergangenen Jahr knapp 1,3 Milliarden Euro einbrachten.

(2). Die Einnahmen sind teilweise zweckgebunden, beispielsweise für Kultur, Sport, Soziales und Denkmalpflege. Mit dem so genannten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind 2008 in Deutschland die Karten für Glücksspiel neu gemischt worden: Insbesondere mit Blick auf die Suchtprävention wurde das staatliche Monopol gestärkt, Online-Vertrieb und Werbung für Glücksspiele wurden verboten.

Die rechtliche Situation dieses Marktes in Deutschland ist mit einer Vielzahl anhängiger Verfahren überaus komplex. Der GlüStV läuft über vier Jahre. Ende 2011 wird eine Verlängerung nur dann beschlossen, wenn mindestens 13 Bundesländer zustimmen. Die ökonomischen Auswirkungen der neuen Rechtsvorschriften auf den Glücksspielmarkt sind nicht unerheblich.

Zu den Folgen, die Goldmedia durch kontinuierliche Marktanalyse ermittelt hat (3), gehören teils massive Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter, das weitere Wachstum des Online-Sektors - der inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum operiert - sowie das Abwandern von privaten Unternehmen ins Ausland. Gesamtfazit der veränderten Rahmenbedingungen: Der Glücksspielmarkt in Deutschland wird zunehmend stärker vom Ausland kontrolliert.

Den mit Abstand höchsten Marktanteil ausländischer Anbieter gibt es im Bereich der Wetten: Nach Goldmedia-Schätzung lag hier der Spieleinsatz, das sind Einsätze unabhängig von der Gewinnausschüttung, Ende 2009 bei insgesamt 7,8 Milliarden Euro. Die in Deutschland regulär nutzbaren Produkte Pferdewetten, Oddset und Fußballtoto generierten dagegen lediglich Spieleinsätze von 0,5 Milliarden Euro. Damit entfällt der übergroße Marktanteil - nämlich beachtliche 94 Prozent - auf unregulierte Anbieter.

Das in Deutschland regulär betriebene staatliche Glücksspiel musste seit 2005 herbe Verluste hinnehmen, unterschiedlich allerdings in den einzelnen Marktsegmenten: So reduzierten sich zum Beispiel die Spieleinsätze der legalen Lottoprodukte (unter anderem Angebote des Deutschen Lotto- und Totoblocks, der Fernsehlotterien oder der Klassenlotterien) zwischen 2005 und 2009 um insgesamt knapp 20 Prozent. Dem Negativtrend im regulierten Markt steht eine überaus positive Entwicklung der Online-Glücksspielmärkte gegenüber: Online-Gambling wuchs nach Bruttospielertrag von 2005 bis 2009 jährlich um durchschnittlich knapp 30 Prozent. Grundlage des Wachstums ist die hohe Anzahl der Angebote, wovon es trotz oder gerade wegen der strengen Regulierung in Deutschland immer mehr gibt: plus 60 Prozent seit 2005.

Unterm Strich steht die Frage: Greift die Regulierung an der richtigen Stelle? Ausgerechnet der Lottobereich, der am wenigsten mit Spielsucht konfrontiert ist, hat die größten Einschnitte zu verzeichnen. War dies beabsichtigt? Der Online-Vertrieb dagegen, der für die nachwachsende jüngere Generation an Bedeutung gewinnt, gerät derzeit völlig außer (staatliche) Kontrolle. Kein Gesetz wird Spielsüchtige wohl davon abhalten, Alternativen jenseits von staatlichen Angeboten zu finden. Gerade das Internet ist dafür die ideale Spielstätte. Die aktive Gestaltung der Online-Präsenz ist für alle Branchen existenziell.

Autor: Dr. Michael Schmid, Senior Consultant Goldmedia GmbH, E-Mail: info@goldmedia.de / Internet: www.goldmedia.de
(1) Bruttospielerträge sind Spieleinsätze abzüglich Gewinnausschüttungen
(2) Angaben: Goldmedia-Schätzung
(3) Studien von Goldmedia: Glücksspielmarkt Deutschland 2015 (2010), Online Gambling 2010 (2006)

veröffentlicht am: 06.05.2010 04:56



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/05/2010 11:56
Verlässt Deutschland bald die einsame Insel des Sportwetten

Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Es ist gut möglich, dass man sich am Ende auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen wird. Bisher sitzen nur die Bundesländer Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt im Bremserhäuschen und sprechen sich für ein weiteres Festhalten am Monopol aus. Ob sich diese Haltung aufrecht erhalten lässt, wenn 95 Prozent der Einnahmen am Staat vorbeilaufen, scheint jedoch fraglich zu sein.

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen seit dem 1. Januar 2008. Ursprünglich sollte ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten, dass Spielsucht und ihre Entstehung eingedämmt werden können. Ein Ziel, das dieser Vertrag jedoch nach Ansicht von Experten nicht einlösen konnte. „Das bisherige Staatsmonopol ist weder ökonomisch sinnvoll noch kann dadurch das Ziel der Suchtbekämpfung erreicht werden, wenn weiterhin Automatenspiele privilegiert werden und Konsumenten wie Unternehmen in den Schwarzmarkt abwandern. Will Deutschland keine Insel bleiben, umgeben von Nachbarländern mit liberalisierten Märkten, müssen nun die Weichen neu gestellt werden“, sagt Horst-Jürgen Lahmann, Vorsitzender der liberalen Gesellschaft Bremen.

Folgerichtig wird zurzeit wieder verstärkt darüber diskutiert, ob private Sportwettenanbieter in Deutschland erlaubt werden sollen. Schließlich sank zum Beispiel der Umsatz des staatlichen Anbieters Oddset von 540 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 180 Millionen in 2009 – und das trotz des Glücksspielstaatsvertrages, der Oddset seit 2008 ein Monopol sichert. Schätzungen zufolge nutzen nur noch fünf Prozent der deutschen Wettbegeisterten Oddset überhaupt. 95 Prozent weichen auf ausländische Anbieter aus. Die Situation in Deutschland ist verworren. Sie hat mit Logik wenig zu tun. „So ist es in Deutschland legal, bei privaten Anbietern auf Pferderennen zu wetten, nicht aber auf den Ausgang eines Fußballspiels. Es ist außerdem erlaubt, in Kasinos oder an Spielautomaten zu zocken, nicht aber im Internet. Und dies, obwohl Experten sagen, dass die Suchtgefahr bei Automaten am größten sei“, schreibt die Augsburger Allgemeine.

Eine Teilliberalisierung des Sportwettenmarktes wird somit immer wahrscheinlicher. „Infolge des Staatsmonopols ist der Marktanteil des staatlichen Glücksspiels in den letzten Jahren stark zurückgegangen, während die Spielautomaten, die erwiesenermaßen in puncto Spielsucht besonders problematisch sind, deutlich zugenommen haben. Im Nachbarland Dänemark hat man beispielsweise Wege beschritten, die vielleicht auch für Deutschland nachahmenswert sein könnten“, sagt Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte, die sich auf Rechtsberatung im deutschen und internationalen Recht der TIME-Branchen (Telekommunikation – IT – Medien & Entertainment) spezialisiert haben. „Dänemark hat aus finanzpolitischen Gründen ein Monopol auf Lotterien beibehalten. Die Kanalisierung des Spielbetriebs im Bereich Sportwetten und Poker erfolgte in Dänemark jedoch nicht durch Verbote, sondern gerade durch eine beabsichtigte kontrollierte Zulassung von Werbung und zwar ausschließlich für in Dänemark zugelassene Anbieter. Die Bewerbung legaler Angebote soll und wird ein weiteres unkontrolliertes Abfließen der Steuern ins Ausland beziehungsweise in den Schwarzmarkt stoppen“.

Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Es ist gut möglich, dass man sich am Ende auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen wird. Bisher sitzen nur die Bundesländer Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt im Bremserhäuschen und sprechen sich für ein weiteres Festhalten am Monopol aus. Ob sich diese Haltung aufrecht erhalten lässt, wenn 95 Prozent der Einnahmen am Staat vorbeilaufen, scheint jedoch fraglich zu sein. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol, das nur Verlierer produziert.

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/05/2010 12:16
Wetten ... das Monopol fällt?

Von Ileana Grabitz 22. Mai 2010, 04:00 Uhr

Seit 2008 strenge Regeln fürs Glücksspiel eingeführt wurden, sind die Umsätze branchenweit eingebrochen. Auch der Staat bekommt deutlich weniger ab. Nun tobt ein heftiger Streit darüber, ob das Gesetz wieder geändert werden soll.

Sportliche Großereignisse wie die kommende Fußballweltmeisterschaft sind für die Fans eine wahnsinnig schöne Zeit. Jörg Wacker aber, Direktor des Sportwettenanbieters Bwin, genießt diese vier Wochen sportlichen Ausnahmezustands in der Regel ganz besonders. Denn egal ob die deutsche Elf am Ende den Titel holt oder nicht: Sein Geschäft brummt. Bei der Fußball-Europameisterschaft vor zwei Jahren zählte der größte deutsche Wettanbieter sage und schreibe 220 000 Kunden, die insgesamt 16 Millionen Wetten abgaben. "Gewettet wird immer, aber in diesen Zeiten haben wir immer eine Sonderkonjunktur", sagt Wacker.

Entsprechend positiv stimmt den Bwin-Direktor die Aussicht darauf, dass in weniger als 20 Tagen die WM in Südafrika beginnt. Doch im Vergleich zu dem Mega-Event vor vier Jahren ist Wackers Euphorie diesmal etwas gebremst. Mit insgesamt 32 000 Wettangeboten habe man zwar die Zahl der Formate im Vergleich zur WM 2006 gar verdoppelt, und man rechne auch abermals mit einem großem Ansturm von Fußballfans. "Aber er hätte noch deutlich größer ausfallen können."

Was Sportwettenanbietern deutschlandweit seit Jahren schwer im Magen liegt, ist ein Bürokratieungeheuer namens Glücksspielstaatsvertrag. Denn seitdem der Bund 2008 mit diesem Vertragswerk das staatliche Monopol auf Glücksspiele gesetzlich verankerte, wurde den privaten Glücksspielanbietern von einem Tag auf den anderen gewissermaßen die Geschäftsgrundlage entzogen.

Theoretisch - denn statt das Privatgeschäft abzuwürgen, ist hierzulande inzwischen ein gigantischer Graumarkt entstanden, der es in sich hat. Deutsche Wettfans wanderten mehr denn je ab, um bei ausländischen Internetanbietern ihre Sportwetten abzugeben. Da mit der Einführung des Monopols 2008 auch jede Werbung für Glücksspiel untersagt wurde, um so Spielsucht vorzubeugen, bleibt Anbietern jedoch ein offizieller Auftritt - und damit jede Weichenstellung für mehr Wachstum - in einem der wichtigsten Wettmärkte Europas versagt. So konstatiert Bwin-Direktor Wacker zwar, dass sein Geschäft trotz des Staatsvertrags in Deutschland in den vergangenen Jahren mit geringen Steigerungsraten kontinuierlich gewachsen sei. Dennoch sei man alles andere als zufrieden. "Hätten wir uneingeschränkt werben dürfen, wäre einiges mehr drin gewesen", sagt er.

De facto geht die Breitenwirkung des umstrittenen Gesetzeswerks weit über das unternehmerische Schicksal einzelner Anbieter hinaus. So diagnostiziert eine jüngst veröffentlichte Studie der Medienberatung Goldmedia gar einen "Kontrollverlust im deutschen Glücksspielmarkt". Tatsächlich sei von den 7,8 Milliarden Euro, die die Deutschen allein 2009 für Wetten eingesetzt hätten, nur ein Bruchteil zu dem staatlichen Sportwettenanbieter Oddset oder zu den erlaubten Pferderennbahnen geflossen. 94 Prozent der Wettumsätze kamen der Studie zufolge privaten Anbietern zu Gute, die es qua Gesetz gar nicht geben dürfte.

Experten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft gießen jetzt zusätzliches Öl ins Feuer: In einer Studie, die der WELT exklusiv vorliegt, fordern sie eine komplette Liberalisierung des Sportwettenmarkts - vor dem Hintergrund, dass allein in Deutschland die Umsätze des staatlichen Monopolisten Oddset sinken, während sich Sportwetten europaweit wachsender Beliebtheit erfreuten. In der Studie zeigen die Kieler Forscher auf, warum die staatlichen Wettangebote für viele Wettfans hierzulande weniger attraktiv sind. So schöpfe Oddset deutsche Wettnehmer über "eine Verzerrung der Quoten stärker ab, als es bei privaten Anbietern in Ausland der Fall sei". Zudem würden statt der beliebten Einzelwetten fast ausschließlich Kombinationswetten angeboten, weil diese mehr Gewinne in die Kassen spülten. "Private Anbieter", schlussfolgern daher die Wissenschaftler, "könnten dem deutschen Wettmarkt zu neuem Schwung verhelfen."

Ein Resumée, das auch die Politik durchaus interessieren dürfte. Just gestern und vorgestern hatten die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Anhörung nach Mainz geladen, um sich über den Stand der Dinge im deutschen Glücksspielmarkt informieren zu lassen. Im Zentrum der Debatten stand die Frage, ob der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag über das Jahr 2011 hinaus verlängert werden soll. Zwar ist der politische Meinungsbildungsprozess naturgemäß noch nicht abgeschlossen, aber Anwesende berichteten von einer konstruktiven Gesprächsatmosphäre. Man sei sich weitgehend einig gewesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im Glücksspielmarkt verändert werden müssten, hieß es. Die Frage ist nur, in welche Richtung.

Nicht ohne Grund macht die Entwicklung auf dem deutschen Glücksspielmarkt allem voran die Landespolitik nervös. Was die Politiker umtreibt, ist dabei nicht allein die Angst davor, dass dem Staat die Kontrolle über seine Glücksspieler verloren gehen könnte. Noch dazu geht es um viel Geld. De facto müssen Anbieter seit jeher ein Gutteil ihrer Glücksspielerlöse an den Staat abführen. Seit Einführung des Monopols jedoch sind die Einnahmen aus diesem Bereich drastisch gesunken.

Folgt man den Angaben des Deutschen Lottoverbands, sieht die fiskalische Bilanz nach gut zwei Jahren Glücksspielstaatsvertrag tatsächlich mehr als düster aus. Seinen Berechnungen zufolge verzeichnete der Glücksspielmarkt zuletzt dramatische Umsatzeinbrüche. Um 30 Prozent seien die Umsätze im Vergleich zu 2005 zurückgegangen, heißt es. Entsprechend rückläufig waren auch Steuern und Zweckerträge, die die Glücksspielanbieter an die Länder abgeben müssen. 2005 hatten die Bundesländer noch fast fünf Milliarden Euro aus dem Glücksspielsektor abschöpfen können; für 2009 hatte der Verband nur noch mit höchstens 3,5 Milliarden Euro gerechnet. Selbst wenn sich die Umsätze stabilisieren sollten, würden den Ländern also bis 2011 mehr als sechs Milliarden Euro durch die Lappen gehen.

Während sich das Gros der Bundesländer trotz dieser schmerzhaften Bilanz in Schweigen hüllt und etwaige Änderungswünsche noch in den oft langsam mahlenden Mühlen der Politik feststecken, hat Schleswig-Holstein bereits angekündigt, aus dem Vertrag aussteigen zu wollen. Bereits Ende Dezember hatte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) seine Amtskollegen per Brief darüber informiert, dass er das staatliche Glücksspielmonopol beenden will - um privaten Anbietern über ein Konzessionsmodell den Einstieg in das lukrative Geschäft zu ermöglichen.

Zwar hatte ihn sein bayrischer Kollege Horst Seehofer (CSU) daraufhin scharf kritisiert, die erhebliche "fiskalische Bedeutung für die Länder" zu vernachlässigen. Erfolgreich war seine Intervention nicht: Wie die WELT erfuhr, werden führende Vertreter der schleswig-holsteinischen FDP- und CDU-Landtagsfraktionen in der ersten Junihälfte in Berlin erstmals ihr Lizenzmodell für den Glücksspielmarkt vorstellen. Dabei soll das Lottospiel staatliches Monopol bleiben, der Vertrieb über das Internet aber liberalisiert werden. Auch das Sportwettengeschäft würde vollständig für lizenzierte, private Anbieter geöffnet werden.

Vorbild sei das dänische Modell, konstatiert der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp. "Nur ein legalisierter Markt kann kontrolliert werden und auch Wertschöpfung ermöglichen", sagt er und verweist auf bis zu 30 000 Jobs, die Schätzungen zufolge entstehen könnten. Experten goutieren den Ansatz: "Die Beispiele England und Italien beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind", sagt Wulf Hambach, Rechtsanwalt bei Time Law. Nicht umsonst seien Wettskandale vor allem in Ländern wie Deutschland vorgekommen.

Auch den - durchaus berechtigten - fiskalischen Sorgen haben die Schleswig-Holsteiner Rechnung getragen. Da die bisherige Lotteriesteuer im europäischen Vergleich viel zu hoch ist, schlagen die Vorreiter aus dem Norden eine Rohertragssteuer von 15 bis 24 Prozent vor.

Die Forscher vom Kieler Weltwirtschaftsinstitut haben ähnliches im Sinn und plädieren dafür, die hiesige Lotteriesteuer in eine Wertsteuer umzuwandeln. Ihnen zufolge wäre der Staat dann keineswegs der Verlierer: "Ein wachsender privater Wettmarkt würde letztendlich zu höheren Staatseinnahmen führen."

Quelle



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/05/2010 15:25
Schleswig-Holstein will keine Netzsperren
Von Ole Reißmann

Die schwarz-gelbe Regierung in Kiel will das Staatsmonopol auf Glücksspiele kippen. Von Sportwetten bis Online-Poker soll alles möglich sein, zum Wohl der Landeskasse. Schon fürchtet die Netzszene Internetsperren gegen illegale Angebote aus dem Ausland.

Hamburg - Es könnte so einfach sein: Der Staat verabschiedetet sich vom Glücksspiel-Monopol, legalisiert Online-Poker, Sportwetten und Lottodienste - und verbucht satte Steuereinnahmen. So sieht jedenfalls der Plan der schwarz-gelben Landesregierung in Kiel aus. Weil Schleswig-Holstein dringend Geld braucht, soll ganz legal gezockt werden. Am 9. Juni soll eine entsprechender Entwurf in Berlin präsentiert werden.

Das ist alles mehr oder weniger bekannt - für Aufregung sorgt nun aber eine Äußerung des schleswig-holsteinischen FDP-Fraktionschefs Wolfgang Kubicki. Wie Telemedicus berichtet, brachte der auf einer Veranstaltung am Mittwoch Netzsperren gegen illegale Glücksspielangebote ins Spiel. Eine entsprechende Regelung sei vorgesehen, zitiert die Website den FDP-Fraktionschef.

Die sofort durch das Netz geisternde Nachricht, die Landesregierung in Schleswig-Holstein setze sich für Internetsperren ein, sorgte bei den Fraktionen von CDU und FDP in Kiel für Verwunderung. Auf der Veranstaltung, so erinnern sich mehrere Teilnehmer, habe Kubicki die Frage nach Netzsperren nicht kategorisch verneint - es sei aber auch darüber diskutiert worden, dass Netzsperren nicht geeignet seien, das Problem illegaler Angebote zu lösen.

Am Freitag trat Kubicki dem Gerücht entgegen, er mache sich für das sogenannte Access Blocking stark: Internetsperren seien keine sinnvolle Lösung, teilte er mit. "Eine entsprechende Regelung ist im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen", so Kubicki weiter. Sein Kollege Hans-Jörn Arp, der für die CDU an dem Gesetz arbeitet, bestätigt das: In dem Entwurf gehe es um Glücksspiel - und nicht um Netzsperren. Folglich würden diese auch keine Rolle bei der Präsentation der Initiative spielen.

Legale Glücksspiele - für mehr Kontrolle
Das wäre auch politisch äußerst heikel: Internetsperren sind in Deutschland höchst umstritten - vergangenes Jahr hatte die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornografie gefordert und damit Massenproteste ausgelöst. Ein Sperrgesetz wurde schließlich noch von der Großen Koalition verabschiedet, kommt aber derzeit nicht zur Anwendung. Die FDP setzte den Stopp der Sperrlisten im Koalitionsvertrag durch.

Am 9. Juni will Schleswig-Holstein die Pläne den anderen Bundesländern präsentieren. "Allein Wetten sind ein 7,8 Milliarden Euro schwerer Markt", sagt der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp. Doch nur fünf Prozent davon würden legal abgewickelt - der Rest verschwinde in einer rechtlichen Dunkelzone im Ausland. "Wir wollen Glücksspiele legalisieren, dann können wir sie auch kontrollieren", sagt Arp. Ende des Jahres läuft der Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Bundesländern aus.

Die SPD bezweifelt, dass durch die Privatisierung des Glücksspiels tatsächlich Mehreinnahmen entstehen. Sie will am Staatsmonopol festhalten, weil sonst plötzlich wichtige Gelder für Sportförderung oder Initiativen für Drogenprävention fehlen könnten.

Quelle : https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,697117,00.html
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/05/2010 16:36
Das Spiel mit dem Glück bekommt neue Grenzen

Ab 2012 gilt der Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr in Schleswig-Holstein

Kiel. Deutschland gerät ins internationale Hintertreffen: der noch aktuelle Glücksspielstaatsvertrag schädigt die eigenen fiskalischen Interessen. Seit dem Verbot von deutschen Internet-Glücksspielen und gewerblichen Spielvermittlern sind die Einnahmen der staatlichen Lotterien dramatisch eingebrochen, zudem schöpfen ausländische Online-Wettanbieter den deutschen Markt ab.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung bereitet für die anstehende Neuregulierung eine zeitgemäße und dem Internet-Zeitalter angepasste Umsetzung vor, die in anderen europäischen Ländern schon erfolgreich praktiziert wird. Vorbild ist das dänische Modell. Um allen - auch pekuniären - Ansprüchen gerecht zu werden, strebt die Kieler Regierungskoalition eine teilweise Öffnung des Marktes für Glücksspiele an. Sportwetten, Poker und Casino-Spiele werden liberalisiert, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen werden aufgehoben. Ob der attraktive Lotto-Jackpot in Italien oder Online-Pokerrunden um echtes Geld, mit der aktuellen restriktiven Regelung fließen derzeit Hunderte Millionen Euro an den deutschen Steuerkassen vorbei ins Ausland. Bei Sportwetten werden geschätzt 95 Prozent der Umsätze auf dem Schwarzmarkt getätigt. Wolfgang Kubicki, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion https://www.fdp-sh.de, für den die geltende Regelung "antiquiert und technisch überholt" ist, spricht offen aus, was das Gebot der Stunde ist: "Liberalisieren, Legalisieren, Lizenzieren, Kontrollieren und Abkassieren" Den Gesetzesentwurf wird Schleswig-Holstein am 9. Juni in Berlin vorstellen. Am eingeschlagenen Weg wird das Land laut Kubicki unabhängig von der Entscheidung der anderen Bundesländer festhalten. Er rechnet mindestens mit einer Verdreifachung der Staatseinnahmen.

Vertreter aus Politik, Recht und Wirtschaft haben sich auf einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit https://www.freiheit.org in Kiel der hochkomplexen Thematik und deren Problemstellungen angenommen. Allein die Tatsache, dass gerade die Soziallotterien, die das geringste Suchtpotenzial bergen, massiv unter dem unter der Flagge der Spielsuchtprävention segelnden Glücksspielstaatsvertrag zu leiden haben, zeigt die Inkonsistenz der Regulierung. Wie Christian Kipper, der Geschäftsführer der Deutschen Fernsehlotterie, darlegte, "trocknen die klassischen Vertriebswege von Lottolosen langsam aus" Zum Nachteil der geförderten karitativen Initiativen und Nachteil der Staatskasse. Die Mindereinnahmen nähmen mehr als signifikante Ausmaße an.

Nicht nur angesichts leerer Staatskassen steht dringender Handlungsbedarf an. Da sich weder Internet-Provider noch Zahlungsvermittler vor den Karren spannen lassen wollen und auch der Zugriff auf im Ausland ansässige Firmen an den Realitäten scheitert, kann eine Spielsuchtprävention auf diesem Wege nicht umgesetzt werden. In seiner vorgeblichen Begründung ist der Glücksspielstaatsvertrag also obsolet und damit nur ein Hindernis, Erträge aus der Spielleidenschaft deutscher Bürger auch in Deutschland zu behalten. "Der dänische Entwurf stattet die klassische Lotterie mit offenen Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten unter staatlichem Monopol aus, Online-Glücksspiele von privaten Anbietern werden durch Lizenzierungen kontrolliert legalisiert", erläuterte Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Hambach & Hambach Rechtsanwälte https://www.timelaw.de in München und Spezialist für EU-weites Glücksspiel- und Wettrecht. Er hat die glücksspielrechtlichen Regelungssysteme in Deutschland und Europa unter die Lupe genommen. So betreibe Italien schon seit 2006 eine Legalisierung von Glücksspielplattformen. "Der Effekt einer Steigerung der Steuereinnahmen durch das Vertrauen der Spieler auf lizenzierte und kontrollierte Portale ist wie auch in vielen anderen europäischen Ländern bereits eingetreten", so sein Resümee.

Zwar bezeichnete Hambach die Einrichtung eines auch noch EU-konformen
Glücksspielgesetzes als Slalomfahrt. Die Gesetzgebung bedarf daher großer Sorgfalt und sollte gerade mit dem Blick über den nationalen Tellerrand von den Erfahrungen anderer EU-Staaten wie beispielsweise Italien und Frankreich oder Dänemark profitieren. Auch bei einer Öffnung des Glücksspielmarktes bleibt der Staat als Lizenzgeber und Kontrolleur bestehen. "Die Herausforderungen technischer, rechtlicher und finanzpolitischer Couleur sind zwar erheblich. Wie der EU-Vergleich aber zeigt, profitieren alle Beteiligten von der Änderung", so Hambach.

Online-Spiele wie Poker und Sportwetten nicht zu verdammen, sondern die Chancen bewusst zu nutzen, ist die Perspektive für Deutschland, ein EU-konformes und die Steuerkassen füllendes Gesetz zu schaffen. Der politische Vorstoß aus Kiel verleitet auch Victoria Coxon, PR-Chefin von Pokerstars Frankreich, zur Hoffnung auf eine Etablierung von Online-Echtgeld-Pokerspielen in Deutschland. Hierzulande ist pokerstars.de bisher ausschließlich als kostenlose Pokerschule vertreten. Zum Thema Suchtprävention und Spielerschutz verweist sie im Interview auf die ebenso simple wie wirkungsvolle Tatsache, dass seriöse Anbieter aus ureigenem Interesse ein scharfes Auge auf die Problematik haben. Der eigene gute Ruf und damit die Grundlage für ein erfolgreiches Geschäft sei schnell ruiniert, wenn Spieler sich übernehmen. Beschränkungen bei der Höhe des Einsatzes, der Spielerfahrung entsprechende Levels und gegebenenfalls der Hinweis, doch lieber nichts mehr zu setzen, gelten dabei als effektive Maßnahmen. Die Schuldenfalle droht hier auch deshalb nicht, weil im Gegensatz zum echten Casino bei Online-Spielen nicht gleich das Hinweisschild zur nächsten Pfandleihe in der Tiefgarage hänge. Nachdem auch nicht die Armbanduhr oder das Sparbuch auf den Tisch gelegt werden können, ist es online unmöglich, spontan Haus und Hof zu verspielen.

Die Förderung von Breiten- und Spitzensport sowie gemeinnützigen Einrichtungen aus Lottomitteln, eine Gleichberechtigung von Steuersätzen und Werbe- und Vertriebsformen für Soziallotterien und Online-Glücksspiele sowie der grundsätzliche Umgang mit den Chancen und Risiken von Online-Angeboten aller Art sind nur einige Aspekte, die auf allen politischen Ebenen noch für hitzige Debatten über den Glücksspielstaatsvertrag sorgen werden. Denn es geht um viel Geld.

Quelle


Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/06/2010 18:28
Der Staat definiert Poker einerseits als Glücksspiel, andererseits will er Steuern abschöpfen

Wie die Süddeutsche Zeitung kürzlich berichtete, soll das Finanzamt in jüngster Zeit vermehrt professionelle Pokerspieler ins Visier genommen haben. Laut der Zeitung sollen die Pros postalisch aufgefordert worden sein, ihre „Gewinne" - die wie Umsätze von Gewerbetreibenden behandelt werden - zu versteuern. Der Bonner Rechtsanwalt Robert Kazemi, bei dem sich inzwischen schon mehrere Spieler gemeldet haben, habe dies wie folgt kommentiert: "Wenn die so viel verdienen, wieso bekommen wir (das Finanzamt, Anm.d.Verf.) nichts davon ab?"

Es wird vermutet, dass das Finanzamt Online-Seiten wie hendonmob.com systematisch abarbeitet und jeden dort gelisteten Spieler anschreibt, der aus Deutschland kommt.

Im Internet wird sich beispielsweise über "Pickelpartisanen" aufgeregt, junge Leute, die mit ihren Gewinnen auf Online-Foren prahlen und damit "schlafende Hunde" wecken. Weshalb ein anderer User einfach sagt: "Haltet einfach den Mund - und gut ist es". Aus gutem Grund: Finanzbeamte sind keine Außerirdischen, sondern ebenso im Internet unterwegs wie Millionen andere Deutsche auch. Und einige davon werden sicherlich online als Freizeitvergnügen pokern.

Die Finanzämter geben aufgrund des Steuergeheimnisses keine Auskünfte, es sei aber grundsätzlich so, dass professionelle Pokerspieler mit ihren Gewinnen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen, die versteuert werden müssten.

Weshalb die größte Aufregung vermutlich auch bei den Spielern herrscht, die semiprofessionell oder als Freizeitvergnügen pokern und zum Teil nicht unerhebliche Gewinne erzielen. Dies kann von wenigen tausend Euro im Jahr bis zu mehreren Hunderttausend reichen.

Dennoch bringt sich der Staat selbst in die Klemme. Rechtsanwalt Kazemi: "Er definiert Poker einerseits als Glücksspiel, um sich die Monopolgewinne im Casino zu sichern, andererseits will er Steuern abschöpfen und es als Geschicklichkeitsspiel einstufen." Da beides einander ausschließt, sieht der Anwalt auch keine rechtliche Grundlage, Pokergewinne zu besteuern.

"Kann ein Pokerspieler künftig mit Spielverlusten seine Einkommensteuer aus dem Beruf senken?", fragt Kazemi. Denn wenn der Staat anfinge, Pokergewinne zu versteuern, könnte der Spieler natürlich auch alle Kosten geltend machen und absetzen. Flüge, Hotel-rechnungen, Buy-Ins und natürlich die Verluste würden die Steuerlast senken.

Rechtsanwalt Kazemi hat deshalb für einen Mandanten an das Finanzamt geschrieben, dass man sich nicht verpflichtet sehe, Angaben zu machen, da es sich nicht um versteuerbare Gewinne handelt.

Ein Spieler, der Ende letzten Jahres Post vom Finanzamt bekommen hatte und rund eine halbe Million Euro (rückwirkend bis 2003) Umsatz- und Einkommensteuer nachzahlen sollte, hat sich ebenfalls an das Finanzamt gewandt und angeführt, dass Poker ein Glücksspiel sei und Gewinne aus Glücksspielen nicht versteuerbar wären. Durch die hohe Anzahl an guten Spielern zähle heutzutage fast nur noch das Glück und nicht das Können. "Das ist nicht wie beim Tennis, wo immer Roger Federer gewinnt."

Quelle: https://www.gx-world.com/de/features/poke...schepfen1..html
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/06/2010 05:21
bwin erhält Online-Gaming-Lizenzen in Frankreich / Frankreich reguliert Online-Gaming-Markt und erteilt bwin Sportwetten- sowie Poker-Lizenz rechtzeitig vor Beginn der Fußball-WM

08.06.2010 - 15:53 Uhr, bwin Interactive Entertainment AG


Wien, Österreich (ots) - Als einer der ersten Betreiber erhält
bwin, der weltweit führende Online-Gaming-Anbieter, französische
Online-Gaming-Lizenzen. Ausgestellt von der Regulierungsbehörde
ARJEL, berechtigt die Online-Sportwetten-Lizenz das französische
Tochterunternehmen bwin Entertainment Services (B.E.S. SAS), bereits
ab 9. Juni 2010 Online-Sportwetten für französische Kunden
anzubieten. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, rechtzeitig
zum Start der Fußball-WM ein französisches Label zu launchen. "Wir
waren immer zuversichtlich, noch vor Beginn der Fußball-WM in einem
regulierten französischen Markt starten zu können. Mit der
Lizenzerteilung ist die größte Hürde dafür genommen", so Norbert
Teufelberger, Co-CEO der bwin Interactive Entertainment AG. Die
Vorbereitungen für den Launch von bwin.fr sind bereits abgeschlossen.
Gleichzeitig mit der Lizenz für Sportwetten wurde B.E.S. SAS auch
eine Poker-Lizenz erteilt. Die Poker-Lizenz erlangt nach Schaffung
der dazu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Frankreich
Gültigkeit. Echtgeld-Poker wird damit voraussichtlich Ende Juni auf
dem französischen Label bwin.fr angeboten werden.

Gesetz: Wichtiger erster Schritt

"Wir freuen uns darüber, dass nach Italien ein weiteres Land
unserem Ruf nach einem klar regulierten und transparenten Markt
gefolgt ist. Das vorliegende Gesetz ist ein guter erster Schritt. Auf
dem Weg, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb in Frankreich zu
schaffen, sind noch einige weitere Kilometer zurückzulegen. Wir
werden eng mit den französischen Behörden zusammenarbeiten, um diese
Entwicklung weiter voranzutreiben", so Norbert Teufelberger. Joint
Venture SAjOO erhält ebenfalls Sportwetten- und Poker-Lizenz Dem
Start von sajoo.fr in den nächsten Tagen steht ebenfalls nichts mehr
im Wege. SAjOO, ein Joint Venture zwischen bwin und der französischen
Mediengruppe Éditions Philippe Amaury (Amaury Group), wurde von der
Regulierungsbehörde als Anbieter lizenziert. "Mit unserer
Zwei-Marken-Strategie ist bwin optimal aufgestellt, um eine führende
Rolle im neu regulierten französischen Online-Gaming-Markt
einzunehmen", so Norbert Teufelberger.

Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/06/2010 11:50
Deutscher Buchmacherverband begrüßt Vorstoß Schleswig-Holsteins zur Öffnung des Sportwettenmarktes

09.06.2010 - 13:43 Uhr, Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.


Essen (ots) - Der Deutsche Buchmacherverband begrüßt den heutigen
Vorstoß der Schleswig-Holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und
FDP. Als Interessenvertretung der in Deutschland gesetzlich
zugelassenen privaten Buchmacher, die Pferdesportwetten anbieten,
hält er die Verbotspolitik bei Wetten auf andere Sportarten, wie sie
von den Ländern mit dem Glücksspielstaatsvertrag praktiziert wird,
für gescheitert. Der Deutsche Buchmacherverband hat seine Position
dazu bei der Anhörung der Bundesländer in Mainz Ende Mai im Einzelnen
dargelegt. Nur eine Zulassung der privaten Anbieter ist in der Lage,
dem überwältigenden Grau- und Schwarzmarkt bei den Sportwetten ein
Ende zu bereiten und es den Bürgern zu ermöglichen, unter dem Schutz
staatlicher Überwachung ihrer Leidenschaft für Sport auch in Gestalt
von Sportwetten in ihrer Freizeit nachzugehen.

Das Vorstandsmitglied Dr. Norman Albers erklärte heute zu dem
Schleswig-Holsteinischen Vorschlag: "Endlich kommt Bewegung in die
Sache. Das Sportwettenmonopol existiert nur auf dem Papier. Die
Legalisierung und Überwachung privater Sportwettenangebote ist längst
überfällig. Die Angst der Länder, dass eine kontrollierte Öffnung des
Sportwettmarktes ihr Lotteriemonopol gefährden könnte, war nie
begründet. Die Zulassung privater Sportwettanbieter steht auch in
Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht."

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/06/2010 16:03
Schleswig-Holstein will aus Glückspiel-Vertrag aussteigen

Schleswig-Holstein will schnellstmöglich aus dem zwischen den Bundesländern geschlossenen Glückspiel-Staatsvertrag aussteigen und die Branche notfalls durch ein eigenes Gesetz regeln. "Der aktuell gültige Glücksspiel-Staatsvertrag ist gescheitert. Er hat die Ziele, die er sich gesetzt hat, nachweislich nicht erreicht", sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Christian von Boetticher, in Berlin. Die Regierung in Kiel aus CDU und FDP wolle daher ein Ende des Vertrags.

Boetticher legte gemeinsam mit dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, einen Vorschlag für einen neuen Glückspiel-Staatsvertrag vor. Schleswig-Holstein suche dafür die nötige Unterstützung von drei weiteren Bundesländern, um den bisherigen Vertrag Ende 2011 zu beenden, sagte Boetticher. Gelinge dies nicht, werde Schleswig-Holstein zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Ablauf des Jahres 2012 aus dem Vertrag aussteigen und ein eigenes Gesetz für die Regulierung des Wettmarktes in Kraft setzen, fügte der CDU-Politiker hinzu.

Die Anfang 2008 in Kraft getretene Vereinbarung sei unwirksam für die Bekämpfung von Spielsucht, habe die Spieler nicht geschützt und auch Kriminalität nicht verhindert, kritisierte Boetticher. Es gebe keine wirksame Kontrolle des Wettmarktes, da mit rund 94 Prozent der Hauptteil des Geschäftes im Internet gemacht werde, das deutsche Vertragsrecht auf diesen Bereich aber nur begrenzten Einfluss habe. Zudem wachse der Schwarzmarkt zu Lasten der Länderfinanzen. In diesem Jahr sei mit Einnahmen von 400 Millionen Euro zu rechnen, die den Ländern entgingen, sagte Boetticher.

Der Vorschlag der Fraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein sieht unter anderem vor, Internetcasinos und Onlinewetten zu erlauben, um diesen Bereich besser kontrollieren und mit Abgaben belegen zu können. Nach dem gültigen Staatsvertrag sind das Veranstalten und das Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten. Eine gegenteilige Regelung in Schleswig-Holstein könnte diese Regelung in anderen Bundesländern aushebeln. Bei einem Alleingang der Regierung in Kiel werde diese Bestimmung "wie ein Kartenhaus zusammenfallen", sagte Boetticher.

(AFP)
09.06.2010 13:38 Uhr

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/06/2010 16:36
Raus aus dem rechts-grauen Raum

Schleswig-Holstein möchte dem ökonomisch unsinnigen Glücksspielstaatsvertrag, unter dem insbesondere auch die Soziallotterien leiden, nun ein Ende machen. Vor der Bundespressekonferenz in Berlin haben daher die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Eckpunkte eines eigenen Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte für den Bereich der Lotterien sind die Aufhebung des Internetverbots und der Genehmigungserfordernisse für die Vermittlung staatlich veranstalteter Lotterien sowie eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen. Die Aufgaben der bisher 16 Glücksspielaufsichtsbehörden sollen zentral in einer neu zu schaffenden „Deutschen Prüfstelle für Glücksspielwesen" gebündelt werden.

Berlin/Kiel - Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland steht wieder zur Diskussion. Das darin verankerte Staatsmonopol samt Werberestriktionen und Verbot von deutschen Online-Glücksspielen hat zu erheblichen Einnahmeneinbrüchen der staatlichen Lotterien geführt und den fiskalischen Interessen Deutschlands nachhaltig geschadet. Der Marktanteil ausländischer Anbieter bei Sportwetten liegt bereits bei rund 94 Prozent, das staatliche Monopol existiert nur noch auf dem Papier. „Folgen der restriktiven Vorschriften sind insbesondere teils starke Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter und das weitere Wachstum des Online-Sektors. Dieser arbeitet inzwischen vollständig im rechts-grauen Raum. Private, ehemals deutsche Unternehmen wanderten ins Ausland ab“, schreibt das Beratungsunternehmen Goldmedia https://www.goldmedia.com in seiner Studie „Glücksspielmarkt Deutschland 2015“ https://www.goldmedia.com/presse/newsroom/prognosen-gluecksspielmarkt-deutschland-bis-2015.html.

Schleswig-Holstein möchte dem ökonomisch unsinnigen Glücksspielstaatsvertrag, unter dem insbesondere auch die Soziallotterien leiden, nun ein Ende machen. Vor der Bundespressekonferenz in Berlin haben daher die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Eckpunkte eines eigenen Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte für den Bereich der Lotterien sind die Aufhebung des Internetverbots und der Genehmigungserfordernisse für die Vermittlung staatlich veranstalteter Lotterien sowie eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen. Die Aufgaben der bisher 16 Glücksspielaufsichtsbehörden sollen zentral in einer neu zu schaffenden „Deutschen Prüfstelle für Glücksspielwesen" gebündelt werden.

https://www.timelaw.de untermauert die positiven Aussichten für Schleswig-Holstein, falls die Kieler Landesregierung eine vernünftige Reform und damit eine teilweise Öffnung des Marktes für Glücksspiel auf den Weg bringen sollte. Aufgrund der restriktiven Gesetzgebung sind die Glücksspiel-Steuereinnahmen durch Lotto und Spielbanken in Schleswig-Holstein zwischen 2007 und 2009 von 144,4 Millionen Euro auf 126,3 Millionen Euro zurückgegangen. Das Gutachten von Goldmedia zum Glücksspielmarkt in Schleswig-Holstein geht davon aus, dass man in Schleswig-Holstein im Jahr 2015 rund 179 Millionen Euro Glücksspiel-Steuereinnahmen generieren könnte. „Dies entspräche einer Verdopplung des Steueraufkommens, welches nach bestehender Regulierung im Jahr 2015 erwartbar ist. Kumuliert könnten so bis zum Jahr 2015 Steuereinnahmen von rund 283 Millionen Euro mehr erzielt werden“, zitiert Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach aus der wissenschaftlichen Studie. Nach dem Scheitern des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags wollen die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP das Gespräch mit anderen Bundesländern suchen.

Online-Casinospiele und Wetten im Internet allerdings finden zurzeit noch im Schwarzmarkt statt. „Ein Schutz der Spieler, eine Kontrolle und eine Kanalisierung sind zurzeit nicht möglich, und die Anbieter zahlen in Deutschland auch keinerlei Abgaben. Unser Entwurf soll hier Abhilfe schaffen und diesen Bereich in geordnete, legale Bahnen lenken“, erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Ziele seien ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz sowie eine wirksame Suchtprävention und -bekämpfung. „Zugleich bietet unser Vorstoß aber auch die Möglichkeit, einen erheblichen Teil der Einnahmen für die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke zu verwenden“, stellte der FDP-Politiker fest.

Der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp erläuterte das weitere Vorgehen. Er stellte fest, dass der Vorschlag im Einklang mit dem europäischen Recht stehe. So sei er eng an der dänischen Regelung ausgerichtet, die bereits von der Kommission notifiziert wurde. „Wir haben jedoch ganz bewusst einzelne Bereiche noch nicht abschließend geregelt. Dies soll in den nächsten Monaten in enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern und teilweise auch dem Bund erfolgen“, so Arp. Online-Anbieter sehen der Bewegung in Deutschland optimistisch entgegen: „Die weltweit größte Pokerschule freut sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und dem Land Schleswig-Holstein", so Sven Stiel (PokerStars.de, Isle of Man).

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/06/2010 16:41
Bitkom fordert Zulassung von Privaten:

Freiheit für Glückspiel: Deutsche sind keine wilden Zocker

von Werner Veith (werner.veith@networkcomputing.de)

Angesichts der Überprüfung des Glückspielstaatsvertrags kommt Bitkom mit einer Umfrage zu Online-Glückspiel. Dabei zeigt sich, dass den Spielern vor allem Seriosität und Sicherheit wichtig sind. Es sind also keine Glücksritter, die auf hohe Gewinnquoten achten.

Wetten im Internet sind ein heißes Eisen. Denn es gibt hier einen Staatsvertrag, der es privaten Anbietern untersagt, in Deutschland über das Internet Lotto und Sportwetten anzubieten. Bitkom [1] will erreichen, dass dies auch für Private möglich ist. Aktuell erfolgt gerade eine Überprüfung des Staatsvertrags. Da passt es gut, dass in einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Branchenverbands, sich die Befragten nicht als wilde Zocker entpuppen. Stattdessen liegen ihnen Seriosität (97 Prozent) und Sicherheitsmaßnahmen (96 Prozent) am Herzen. Erst an fünfter Stelle liegen hohe Gewinnquoten mit 71 Prozent. Vorher sind den Befragten noch Bedienung (91 Prozent) und Bekanntheit der Anbieter (88 Prozent) wichtig.

Bei den Sportwetten steht ein Thema ganz im Vordergrund: Fußball, und das nicht nur wegen der Weltmeisterschaft. 94 Prozent setzen auf Fußballthemen. Dabei sind sie generell am Fußball in Deutschland interessiert, denn 90 Prozent wetten auf Ergebnisse in der Bundesliga. Welt- und Europameisterschaften sind dagegen nur für 43 Prozent ein Thema.

Gegenüber Fußball sind andere sportliche Ereignisse wie Formel 1 (15 Prozent) und Tennisturniere (11 Prozent) weit abgeschlagen. Die klassische Gelegenheit für Wetten Pferderennen hat im Internet wenig Bedeutung: Es sind nur 6 Prozent, die es tun.

Mittlerweile hat Pokern im Internet eine größere Aufmerksamkeit bekommen. Es hat aber noch nicht die große Verbreitung bekommen. Dabei sind vor allem Männer (28 Prozent) gegenüber den Frauen mit 9 Prozent. Deutlich beliebter ist Lotto. Hier liegen die Frauen mit 64 Prozent etwas vor den Männern mit 57 Prozent.

Es sind zwei Millionen Deutsche, die an Glückspielen im Internet teilnehmen, also keine ganz geringe Zahl. Mit diesen Zahlen will Bitkom vermutlich ihrer Forderung mehr Gewicht geben, dass auch in Deutschland private Anbieter offiziell Glückspiel anbieten dürfen. Ein vollständiges Verbot findet Bitkom nicht gut. So argumentiert Prof. Dr. August Scheer, Präsident von Bitkom: »Es hat sich gezeigt, dass Nutzer das Verbot deutscher Anbieter nicht akzeptieren und umgehen.«

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/06/2010 10:27
Wetten – dass geschummelt wurde

Mit dem Ziel der Evaluierung des Glückspielstaatsvertrages hatten die Bundesländer das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung (ISDC) damit beauftragt, eine Studie zur Analyse des Glückspielwesens zu erstellen. Unter der Federführung von Rheinland-Pfalz luden die Länder im Mai alle Beteiligten des Marktes dazu ein, auf der Grundlage dieser Studie über den zum Ende 2011 auslaufenden Glückspielstaatsvertrag – ergebnisoffen - zu diskutieren.

Wie sich nun herausgestellt hat, wurde das Gutachten von denjenigen, die das stattliche Sportwettenmonopol bewahren wollen, manipuliert. Die erste Fassung des Gutachtens missfiel einigen Verfechtern des staatlichen Monopols. In ihrem Auftrag wurde das Gutachten "sprachlich" so angepasst, dass aus der Empfehlung, einen "kleinen konsequent regulierten Glückspielmarkt" zu schaffen, die Notwendigkeit eines staatlichen Monopols formuliert wurde. Und Sportwetten, denen in dem Gutachten konstatiert wurde, dass sie nicht in die Kategorie des schnellen und einfachen Glückspiels fallen, wurde hinzugedichtet, über ein hohes Suchtpotential zu verfügen.

"Die Vertreter des Sports, der Unternehmen und die Sachverständigen haben im Rahmen der Anhörung ihre Stellungnahmen auf der Grundlage der Schweizer Studie abgegeben. Wie sich nun herausstellt, wurde diese Grundlage hinterrücks von Protektionisten des Monopols manipuliert. In Grunde genommen ist das Ergebnis der Evaluierung von daher nicht verwertbar. Es ist erschreckend mit welchen Mitteln einige Vertreter des staatlichen Lottomonopols arbeiten, um ihre Posten zu bewahren und ein anachronistisches System zu verteidigen, dass den Staat um dringend notwendige Einnahmen bringt", kommentiert Markus Maul (Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer – VEWU) den Vorgang.

Trotz der bisherigen Nicht- Zulassung privater Sportwettenanbieter wurden 2009 insgesamt 7,9 Mrd. Euro an Wetteinsätzen platziert. Damit entfiel der übergroße Marktanteil von 94 Prozent auf in Deutschland nicht- regulierte Angebote: 2,4 Mrd. Euro auf die nach wie vor existierenden stationären Wettshops, 3,9 Mrd. Euro auf Onlineanbieter und weitere 1,0 Mrd. Euro auf den Schwarzmarkt (Goldmedia).

"Die Zahlen beweisen, dass Sportwetten heutzutage ein gesellschaftlich akzeptierter und gesuchter Unterhaltungsfaktor sind. Die erste Fassung der Schweizer Studie belegt, dass sie nicht den Spieler anziehen, der das schnelle Glück sucht und sich um Haus und Hof bringt. Wer z. B. ab heute die Spiele der WM verfolgt, möchte mitfiebern und sich mit einem Tipp ein bisschen Kribbeln am Fernseher verschaffen. Diese gesellschaftliche Nachfrage sollte nicht kriminalisiert, sondern in geordnete Bahnen gelenkt werden", so Markus Maul. Der Glückspielexperte Rebeggiani von der Universität Hannover prognostiziert, dass die Bundesländer bei einer Öffnung des Sportwettenmarktes und dem Erhalt des klassischen Lottomonopols von 2012 bis 2016 zehn Milliarden mehr Einnehmen könnten.

"Auf der einen Seite streicht man den HartzIV-Empfängern das Elterngeld und auf der anderen Seite verzichtet man auf 10 Milliarden. Hinzu kommt, dass die Sportwettenanbieter über 30.000 Arbeitsplätze in Bereichen schaffen könnten, in denen die Arbeitnehmer nicht hochqualifiziert sein müssten und flexible Arbeitszeiten finden", sagt Markus Maul.

Schleswig-Holstein möchte dem ökonomisch unsinnigen Glücksspielstaatsvertrag ein Ende machen. Vor der Bundespressekonferenz in Berlin haben am vergangenen Mittwoch die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Eckpunkte eines Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte sind die Öffnung des Sportwettenmarktes unter Erhalt des staatlichen Monopols für klassische Lottoprodukte, die Aufhebung des Internetverbots und eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen.

"Die Ministerpräsidenten der übrigen Länder sollten diesem Vorschlag folgen und dem Spuk endlich ein Ende machen. Zudem wäre es ein Ausdruck von rechtstaatlicher Anständigkeit, wenn der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, der im Rahmen der Anhörung durch die frisierte Fassung des Schweizer Gutachtens hinters Licht geführt wurde, zunächst seinen Kollegen die erste Fassung der Schweizer Studie vorlegen würde, damit eine wahrheitsgemäße Grundlage für die Entscheidungsfindung vorliegt. Dann kann es nur ein Ergebnis geben: Schleswig-Holstein folgen, den Sportwettenmarkt kontrolliert öffnen und Geld in die marode Staatskasse fließen lassen", so Markus Maul abschließend.

Pressekontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer

RA Markus Maul - Präsident
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstr. 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: Verband Europäischer Wettunternehmer
veröffentlicht am: 11.06.2010 10:17
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/06/2010 16:47
Repräsentative Bürgerbefragung zum Glückspielstaatsvertrag: Knapp zwei Drittel der Deutschen halten Legalisierung des Internet-Glücksspiels für notwendig

- 62 Prozent der Deutschen sind für die Legalisierung von Internet-Glücksspielen, in den neuen Bundesländern sogar 70 Prozent

- Hälfte der Deutschen glaubt nicht an eine Spielsucht-Prävention durch das derzeitige Staatsmonopol auf Glückspiele

- 42 Prozent der deutschlandweit Befragten halten den Vorstoß der Landesregierung Schleswig-Holsteins für richtig

München, 25.06.2010: Die Mehrheit der Deutschen hält die Legalisierung des Internet-Glücksspiels für notwendig. Der Grund: Deutsche Steuergelder in Millionenhöhe sollen künftig in Deutschland bleiben und den Bundesländern zu Gute kommen. Dies hat eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid unter 1.004 Hauhalten ergeben. Rund zwei Drittel (62 Prozent) der Befragten gab an, es sei richtig, dass Glücksspielverbot aufzuheben, um vor allem von den zusätzlichen Steuereinnahmen zu profitieren. Die Spitzenverfechter bilden die neuen Bundesländer - dort befürworten sogar 70 Prozent der Befragten die Legalisierung.

Die Ergebnisse der Umfrage bekräftigen den Vorstoß der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein. Diese hatte Anfang Juni einen Vorschlag zur Änderung des bestehenden Glücksspielstaatsvertrags auf der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Die Koalition sieht den 2008 geschlossenen Vertrag, dessen Ziel vorrangig der Spielerschutz war, als gescheitert an. Da der Staatsvertrag das Spielen auf privaten, deutschen Seiten verbietet, weichen die meisten Deutschen einfach auf Online-Glücksspielangebote aus dem Ausland aus. Dadurch gehen nicht nur Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verloren, auch die Überprüfung der verschiedenen Anbieter ist nicht möglich. Die Landesregierung Schleswig-Holstein möchte daher das staatliche Glücksspiel-Monopol kippen und angelehnt an das Dänische Modell private Internetanbieter vor allem aus dem Bereich Sportwetten und Poker auch in Deutschland zulassen.

Entsprechend hoch ist auch die Zustimmung zum Vorschlag der Landesregierung Schleswig-Holsteins in der Bevölkerung. Deutschlandweit gaben 42 Prozent der Befragten an, dass sie den Vorschlag des nördlichsten Bundeslandes als Schritt in die richtige Richtung ansehen.

Neben den positiven fiskalischen Aspekten ließe sich durch bessere Kontrollmöglichkeiten der Webseiten-Betreiber die Spielsucht besser bekämpfen. Klare Unterstützung bekam Schleswig-Holstein aktuell auch aus Niedersachsen signalisiert. Am 24. Juni sprach sich der FDP Fraktionsvorsitzende Christian Dürr auf einer Veranstaltung der Friedrich Naumann Stiftung (freiheit.org) in Hannover für eine Legalisierung vor allem der Bereiche Sportwetten und Poker sowie eine Beibehaltung des Lottomonopols aus. Der Hauptgrund: Schon jetzt spielen die Deutschen im Internet, bei ausländischen Anbietern. Die bisherige Regelung hat versagt und nur zu einem wachsenden Schwarzmarkt geführt. Diesen kann Niedersachsen weder kontrollieren noch besteuern. Gravierende Mehreinahmen sind auch für den niedersächsischen Landeshaushalt zu erwarten.

Kontakt:
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veröffentlicht am: 25.06.2010 17:59
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2010 06:13
Der teuerste Platz an der Sonne
Von Bastian Henrichs und Lutz Wöckener

ARD-Fernsehlotterie zahlt dem FC St. Pauli als Trikotsponsor 3,5 Millionen Euro pro Jahr - bwin kritisiert Rechtslage

Hamburg. Stefan Orth schaute durch die Glasfassade hinaus ins Millerntor-Stadion, wo die Bauarbeiter gerade einen weiteren Teil des neuen Haupttribünendachs montierten. "Die Sonne scheint, der FC St. Pauli spielt in der Ersten Liga - was passt da besser?", sprach der Präsident des Hamburger Bundesligaklubs und richtete seinen Blick wieder auf die im Ballsaal der Südtribüne versammelten Medienvertreter. Dass sich neben Orth auch dessen Präsidiumskollegen Bernd-Georg Spies und Gernot Stenger sowie Geschäftsführer Michael Meeske auf dem Podium um Pressesprecher Christian Bönig drängelten, ließ erahnen, dass sie etwas Gewichtiges zu verkünden hatten. Und da das Quartett für jedermann ersichtlich mit der Sonne um die Wette strahlte, war auch schnell klar, dass es gute Neuigkeiten zu verkünden gab. Den neuen Haupt- und Trikotsponsor, wichtiger Eckpfeiler der Etatplanungen.
Mindestens bis 2012 wird die Mannschaft die ARD-Fernsehlotterie "Ein Platz an der Sonne" auf der Brust durch Bundesliga oder Zweite Liga tragen, ein drittes Vertragsjahr wurde optional vereinbart. "Eine ganz, ganz herausragende Partnerschaft", freut sich Vizepräsident Stenger, "das ist die Soziallotterie, und auch wir stehen für soziale Projekte." Vize Spies geht noch weiter: "Es ist die Wunschkonstellation." Was für den Verein auch in finanzieller Hinsicht gilt. 3,5 Millionen Euro lautete die interne Zielvorgabe bei der mehrmonatigen Suche nach einem Nachfolger für Automobilhersteller Dacia. Exakt der Preis, den die in Hamburg beheimatete Lotterie nach Abendblatt-Information nun pro Bundesligajahr überweist. Ein Abstieg würde die Summe mindern, die Kooperation, die auch eine Bandenwerbung beinhaltet, aber ansonsten nicht beschränken. St. Paulis Brust wird damit zum teuersten Platz an der Sonne. Es ist die höchste Einnahme der 100-jährigen Vereinsgeschichte (siehe Tabelle unten rechts). Der Klub ist auch wirtschaftlich in der Bundesliga angekommen.

Die Fernsehlotterie und der Fußballklub - eine unkonventionelle Partnerschaft, die in einer Winterhuder Agentur eher zufällig begann. "Ich saß da mit einer Bekannten, und wir sprachen über mögliche Trikotsponsoren. Da fiel dann erstmals der Name", berichtet Stenger von den Anfängen, "aber dass das tatsächlich geklappt hat, hat uns dann selbst überrascht." Binnen weniger Wochen war die Zusammenarbeit besiegelt. Für die Fernsehlotterie, die seit ihrer Einführung im Jahr 1956 mit 1,4 Milliarden Euro mehr als 5900 Hilfsprojekte gefördert hat, ist es eine Premiere. "Wir werden unseren Werbeetat etwas umschichten müssen", sagt Geschäftsführer Christian Kipper angesichts des für beide Seiten ungewöhnlich hohen finanziellen Volumens.

Dass "Ein Platz an der Sonne", in TV-Werbespots repräsentiert von Frank Elstner, nun erstmals im Sportsponsoring auftritt, sorgt allerdings nicht überall für gute Laune. "Wir freuen uns für den FC St. Pauli", sagt Jörg Wacker, Direktor bwin, "aber das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun." Dem Online-Sportwetten-Anbieter war mit Verweis auf den Glücksspielstaatsvertrag jegliche Werbung untersagt worden. "Für Sportwetten sind Sponsorships verboten, für staatliche Lotterien jedoch nicht. Das verstehe, wer will. Es muss eine verständliche und verträgliche Lösung für alle Seiten her", so Wacker weiter. Eine Problematik, die St. Pauli durchaus bekannt ist. So musste die 2007 begonnene und bis 2011 befristete Kooperation mit der Online-Pokerschule free-bwin.com nach einem Urteil des Hamburger Landgerichts in der vergangenen Saison vorzeitig beendet werden, obwohl beide Seiten die Partnerschaft gern weitergeführt hätten.

"Wir brauchen solche Plattformen", weiß auch Kipper um die Attraktivität und schließt weitere Sponsoring-Engagements im Sport aus: "St. Pauli ist einzigartig. Für mich und die Lotterie ist das ein ganz großer Tag. Unser Motto 'Helfen und Gewinnen' ist eine ideale Klammer, die uns in den nächsten Jahren verbinden soll." Wie auch Meeske findet, der die launige Pressekonferenz mit sonnigen Worten beendete: "Machen wir die Welt ein bisschen besser!"

Quelle : abendblatt.de
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2010 16:01
"Die Genugtuung ist nicht abzustreiten"

Bwin-Vorstand Norbert Teufelberger im Gespräch: Wie sich Deutschland Milliarden durch die Lappen gehen läßt, was die Lizenz in Frankreich bedeutet, warum Österreich vor dem EuGH gelandet ist und wer Weltmeister wird.


wirtschaftsblatt.at: bwin hat kürzlich eine Lizenz für den französischen Glückspielmarkt erhalten. Sie beide wurden in Frankreich 2006 wegen Verstoßes gegen das Glückspielgesetz kurzzeitig festgenommen. Ist die jetzt erhaltene Lizenz eine späte Rehabilitierung, bzw. verspüren Sie in diesem Zusammenhang auch ein wenig Genugtuung?

Norbert Teufelberger: Wir sind der einzige internationale Anbieter, der in der ersten Lizenzierungswelle in Frankreich lizenziert worden ist. Für bwin haben wir eine Sportwetten- sowie eine Pokerlizenz erhalten. Über unser Joint Venture SAjOO, eine Kooperation mit der französischen Mediengruppe Amaury, gab es ebenfalls zwei Lizenzen. Auf dem französischen Markt können wir ab sofort eine Zwei-Marken-Strategie fahren. Bereits am Tag nach der Lizenzerteilung um 6 Uhr morgens haben wir erfolgreich unsere französischen Labels gelauncht. Für bwin ist das ein großer Erfolg, und eine gewisse Form der Genugtuung ist nicht abzustreiten. Frankreich war über lange Jahre dafür bekannt, besonders hart gegen fortschrittliche Formen des Glücksspiels vorzugehen. Jetzt hat die Grande Nation erkannt, dass Online-Gaming die bei weitem transparenteste und am leichtesten kontrollierbare Form des Glücksspiels ist, wenn man seriöse Anbieter mit Lizenzen ausgestattet und klare Standards etwa für Spielerschutz etabliert. Frankreich ist nach Italien und England das dritte große europäische Land, das seinen Online-Spiel-Markt öffnet. Von Spanien, Dänemark und Deutschland sowie einzelnen US-Bundesstaaten gehen ebenfalls positive Signale aus.

Zu Ihrer Strategie gehört es durch die Übernahme von regionalen Portalen den Marktanteil in verschiedenen Ländern auszubauen. Wird es zu einer weiteren Regionalisierung der Wett-und Gaming-Angebote z.B.: unter .it, .fr-Adressen etc. kommen. Ist die Regionalisierung von Angeboten aus Ihrer Sicht ein Erfolgsrezept im Internet?

Unsere Strategie ist der schnellstmögliche Aus- und Aufbau in regulierten Märkten. Wie konsequent und erfolgreich wir diese Strategie verfolgen, haben wir zuletzt in Frankreich unter Beweis gestellt, wo wir als einziger internationaler Gaming-Anbietern in der ersten Lizenzierungswelle lizenziert worden sind. Der Boom der nationalstaatlichen Online-Regulierungen ist nicht auf Großbritannien, Frankreich und Italien begrenzt. Dänemark wird seinen Online-Glücksspielmarkt mit dem Jahr 2011 regulieren. Die neue Gesetzeslage sieht Lizenzen für Online-Sportwetten ebenso vor wie für Online-Poker und Online-Casinospiele. Auch in Spanien mehren sich angesichts der angespannten Budgetsituation politische Stimmen, die für eine rasche Regulierung des Online-Glücksspielmarktes eintreten. Sogar Deutschland, das sich bisher vehement gegen eine adäquate und moderne Regulierung von Online-Gaming gestellt hat, kommt ins Grübeln. Seriöse Schätzungen von Steuerexperten gehen davon aus, dass der Bundesrepublik bis kommendes Jahr so in Zeiten der Wirtschaftskrise elf Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen.

Regionalisierung ist auch produktseitig eines der Erfolgsrezepte von bwin: Wir bieten bis zu 14.000 Wetten gleichzeitig in mehr als 90 Sportarten an, einige Sportarten sind von eher regionaler Bedeutung wie z.B. „Schwingen" in der Schweiz. Solchen Randsportarten wird durch unser Live-Wetten-Angebot eine neue, große Bühne in der Öffentlichkeit gegeben. Für bwin Kunden werden die Angebote umfangreicher, neue Zielgruppen werden erschlossen und neue Märkte für alternative Sportarten und deren Verbände geboten.

In welchen Ländern sind Sie bereits stark genug und welche Länder stehen noch auf Ihrer Agenda?

Als weltweit führender Online-Gaming Anbieter ist bwin in 25 Kernmärkten aktiv, rund 96 Prozent unserer Umsätze erzielen wir in Europa. Italien ist neben Deutschland derzeit einer unserer wichtigsten Märkte. Neben Großbritannien ist Italien das erste europäische Land, das seinen Glücksspielmarkt in vollem Einklang zu europäischen Recht gebracht und seinen Markt für seriöse, lizenzierte private Anbieter geöffnet hat. Die Übernahme von Gioco Digitale, die wir im Oktober 2009 abgeschlossen haben, macht uns zum größten Online-Poker- und Gaming-Anbieter in Italien.

Im heurigen Jahr stehen beim EuGH noch zahlreiche sogenannte Vorlageverfahren unter anderem gegen Österreich an. Können Sie uns kurz erläutern worum es dabei geht?

Im Februar wurde ein Schlussantrag des EuGH eingebracht. In diesem wurde festgestellt, dass die österreichischen Rechtsvorschriften die europäische Niederlassungsfreiheit verletzen. Da der Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich gestattet ist, würden Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar diskriminiert. Weiters verstößt Österreich laut dem Generalanwalt mit seinem Glücksspielmonopol auch gegen die Dienstleistungsfreiheit, weil Angehörige anderer Mitgliedstaaten sich nicht um Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken bewerben dürfen. Das sei diskriminierend und könne im vorliegenden Fall nicht durch Gründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt werden. Ein Entscheid des EuGH soll noch in diesem Herbst folgen. Gegen Österreich sind noch drei weitere Verfahren anhängig, die bis zu einem Abschluss des vorhin genannten Falles nicht verfolgt werden.

Last but not least: Wo sehen sie bwin in fünf Jahren?

bwin ist mit seinem umfassenden Angebot an Sportwetten, Poker, Casino und Games in 22 Sprachen auf 25 Kernmärkten aktiv und erschließt damit schon heute einen deutlich größeren Markt als viele Mitbewerber. Als der weltweit führende Anbieter von Online-Sportwetten und - exklusive des US-Markts - einer der Top-3-Onine-Poker-Betreiber ist bwin bereits jetzt ausgezeichnet für die Zukunft gerüstet. Die Strategie von bwin baut auf die Erhaltung der Innovations- und Qualitätsführerschaft durch ein hohes Maß an Flexibilität, wobei der Unterhaltungswert von Spielen im Vordergrund steht. bwin ist bestrebt, den profitablen Wachstumskurs fortzusetzen und die Präsenz in regulierten Märkten schnellstmöglich aus- und aufzubauen. In diesem Zusammenhang stellt die hohe Bekanntheit der Marke einen deutlichen Vorteil dar, da sich bwin in vielen Märkten bereits heute als Synonym für die Kategorie Online-Gaming etabliert hat. Dies bildet die Grundlage für den weiteren Weg zum globalen Online-Gaming-Anbieter.

Die Vorrunde bei der Fußball WM ist - mit teilweise überraschenden Ergebnissen - beinahe vorüber. Welche Mannschaften werden aus Ihrer Sicht das Finale bestreiten und wer sind Ihre Favoriten auf den Weltmeistertitel?

Brasilien ist für mich nach den bisher gezeigten Leistungen Top-Favorit der Fußball-WM. Im Finale erwarte ich zwei Mannschaften aus dem Quartett Argentinien, Brasilien, Deutschland und Niederlande.

(Anmerkung des Autors: Das Interview wurde noch vor dem überraschendem Ausscheiden des aktuellen Weltmeisters Italien geführt.)

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/07/2010 16:01
EuGH stellt deutschen Glücksspielstaatsvertrag in Frage

Glücksspielstaatsvertrag steht vor dem Aus

Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, stellte kürzlich den in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag in Frage. Damit rückt insbesondere die Sportwettenbranche wieder in den Fokus der deutschen Öffentlichkeit. Bereits seit 2008, nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags, wurde die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem europäischen Recht von privaten Glücksspielanbietern erheblich in Zweifel gezogen. Nun scheint es, als erhielten diese Rückendeckung aus Luxemburg.

Zweifelhafte Argumente

Konkret beurteilte Mengozzi die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit dem europäischen Recht zumindest vergangenheitsbezogen als "inkohärent". Was er damit meint, wird deutlich, wenn man sich das Zustandekommen des seit 2008 gültigen Glücksspielstaatsvertrags vor Augen führt: Der Bund und die Länder versuchten damals, den Markt gegen private Anbieter abzuschotten. Da diese Vorgehensweise mit dem europäischen Wettbewerbsrecht im Grundsatz nicht vereinbar ist, schob man als Argumentation die Bekämpfung und die Prävention der Spielsucht vor. Nur in staatlicher Hand könne das Glücksspiel gesteuert und schlussendlich eingedämmt werden.

Am Ziel vorbei

Im Zuge dessen wurden Werbebeschränkungen und ein generelles Internetverbot vereinbart. Heute klagen die staatlichen Haushalte über Umsatzrückgänge und fehlende Einnahmen, die bereits fest in die Haushalte eingeplant waren. Auch deshalb wird die Aussage aus Luxemburg weniger dramatisch gesehen als zunächst vermutet. Inzwischen haben selbst die staatlichen Lotterien und das Sportwettenmonopol Oddset einsehen müssen, dass die Wettbewerbshürden, die zu ihrem Schutz eingeführt wurden, völlig am Ziel vorbei gegangen sind. Lotteriespielsucht ist kaum verbreitet, und das Internetverbot wurde umgangen, indem auf ausländische Anbieter ausgewichen wurde. Dafür durften Spielhallen, die das traditionelle Automatenglücksspiel anbieten, weiterhin ihr Geschäft ohne Einschränkungen betreiben, obwohl dort das Suchtrisiko um ein Vielfaches höher liegt.

Mit europäischen Recht nicht vereinbar

Als Begründung gab Mengozzi weiter an, dass das deutsche Sportwettenmonopol dem europäischen Scheinheiligkeitstest nicht stand hielt. Im Einzelnen hieß es hierzu, dass nicht die Spielsuchtbekämpfung, sondern vielmehr das Erzielen von Einnahmen die entscheidende Rolle gespielt habe. Darüber hinaus sei es nun notwendig, dass das strenge europarechtliche Kohärenzkriterium von der deutschen Gerichtsbarkeit geprüft würde. Damit liegt der Ball zunächst wieder bei den deutschen Gerichten. Im nächsten Jahr wird ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich liberaler ausfallen wird.

Der Opportunismus wird siegen

Während die privaten Sportwettenanbieter weiterhin ihre Wettbüros in einer rechtlichen Grauzone betreiben, sieht es auf dem deutschen Internetmarkt mager aus. Daher ist es auch wirtschaftlich von Vorteil, endlich den Markt zu öffnen und dadurch Steuern zu generieren, die in anderen Ländern bereits Jahr für Jahr in die Haushalte fließen. Die Variante des Protektionismus hat weder zu höheren Einnahmen noch zur verbesserten Spielsuchtprävention beigetragen, sodass nun eine Kehrtwende vollzogen werden muss, die für alle Beteiligen von Vorteil sein wird.

Quelle


Scheinheiligkeitstest laughing Tolles Wort!


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/07/2010 13:18
USA: Spielen im Internet bald wieder legal?

29.07.2010 | 18:15 | STEFAN RIECHER (Die Presse)

Seit 2006 sind Poker und Glücksspiele online verboten. Das könnte nun rückgängig gemacht werden.

New York. Damit hatte David Carruthers nicht gerechnet. Als der damalige Chef des englischen Wettanbieters „Bet on Sports“ im Juli 2006 auf Urlaub fliegen wollte, stand ein Umstieg in Texas auf dem Programm. Von dort sollte es nach Costa Rica weitergehen. Der Geschäftsmann erreichte sein Ziel nicht. In Dallas klickten nämlich die Handschellen. Die US-Behörden schickten Carruthers für 33 Monate hinter Gitter.

Bet on Sports hatte ein kürzlich erlassenes Gesetz ignoriert. Unter der Regierung von George W. Bush haben die USA Poker und Glücksspiele im Internet verboten. Praktisch über Nacht wurde der bis dahin größte Glücksspielmarkt der Welt zum Sperrgebiet. Auch die österreichische Firma Bwin war betroffen. Über die Tochter Ongame erzielte Bwin 30 Prozent seines Umsatzes in den USA. Eine Sonderabschreibung von 500 Mio. Euro war die dramatische Folge des Verbots.

Vier Jahre später stehen die USA vor einem Richtungswechsel. Das Finanzkomitee des Kongresses erließ am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag, der Poker und Glücksspiele im Internet wieder legalisieren soll. Der demokratische Abgeordnete Barney Frank setzte sich monatelang für eine derartige Abstimmung ein. Überraschend klar, mit 41 zu 22, stimmte das Komitee schließlich für den Entwurf.

Hoffen auf Steuereinnahmen

Bislang sprachen sich vor allem die Republikaner für ein Verbot von Glücksspielen in Internet aus. Angesichts leerer Staatskassen änderten aber mehrere US-Abgeordnete ihre Meinung. Vergangene Woche erhöhten die Vereinigten Staaten ihr erwartetes Defizit für das kommende Jahr von 1,3 auf 1,4 Billionen Dollar. Das entspricht 9,2 Prozent der Wirtschaftsleistung. Werden Poker und Glücksspiele legalisiert, soll das über einen Zeitraum von zehn Jahren Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 42 Mrd. Dollar bringen.

Das jahrelange Lobbying der Glücksspielindustrie scheint sich bezahlt zu machen. „Wir unterstützen diesen Gesetzesentwurf. Er berücksichtigt endlich, was ohnehin seit Jahren gängige Praxis ist“, erklärt Jan Jones, Vorstand von Harrah's Casinos in den USA.

Tatsächlich hat sich nach dem Verbot aus dem Jahr 2006 ein milliardenschwerer Schwarzmarkt entwickelt. Offiziell ist es in den USA zwar verboten, im Internet zu pokern. Doch die Überprüfung ist schwierig. Große Anbieter wie das britische Unternehmen Pokerstars haben ihre Seiten in den USA nicht gesperrt. Bloß die Verwendung amerikanischer Kreditkarten ist nicht erlaubt. Gewinne werden eben nicht auf US-Konten, sondern im Ausland ausbezahlt.

Noch ist unklar, wann der aktuelle Entwurf zum Gesetz werden könnte. Experten gehen davon aus, dass die Abgeordneten vor den Kongresswahlen im November nicht mehr darüber abstimmen werden. Auch Präsident Barack Obama hat sich zu dem Sachverhalt noch nicht geäußert. Sollte der Kongress das Gesetz absegnen, müsste es Obama anschließend unterzeichnen. Barney Frank versucht nun, die Legalisierung des Glücksspiels als Teil eines größeren Gesetzespakets, etwa im Zuge geplanter Steueränderungen, unterzubringen. Gelingt ihm das, könnte es schon in wenigen Monaten wieder legal sein, im Internet zu spielen.

Firmen bringen sich in Stellung

Der österreichische Anbieter Bwin hat bereits angekündigt, sich für eine Öffnung des US-Marktes in Stellung zu bringen. „Wir rüsten uns dafür“, verlautete die Firma am Mittwoch, nachdem die Fusion mit dem englischen Konkurrenten PartyGaming bekannt gegeben worden war. Kritiker wie der republikanische Abgeordnete Spencer Bachus warnen indes vor den Folgen, sollten sich die USA dem Onlineglücksspiel wieder öffnen: „Dann kann jeder Jugendliche per Handy sein ganzes Geld verspielen“, sagte er.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.07.2010)

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/08/2010 15:45
Fußball-Weltmeisterschaft 2010: Bei ODDSET gab es laut Right2bet europaweit die schlechtesten Wettquoten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Right2bet legt Quotenvergleich zu privaten und staatlichen Wettanbietern vor

In der Europäischen Union gibt es fast keine Monopole mehr. Monopole bedeuten in der Regel nämlich nicht nur weniger Wahlfreiheit für die Kunden, sondern auch deutlich höhere Kosten. Ein letztes Reservat für nationale Monopole gibt es in dem europäischen Binnenmarkt jedoch derzeit noch für Sportwetten, obwohl diese in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten von staatlich zugelassenen privaten Buchmachern angeboten werden.

Right2bet, eine gesamteuropäische Konsumentenkampagne, setzt sich dagegen für die Wahlfreiheit aller EU-Bürger ein. Jeder Bürger soll die Angebote vergleichen und einen innerhalb der EU lizenzierten Buchmacher frei wählen können. Right2bet untersuchte daher bei der FIFA-WM 2010 die Angebote mehrerer nationaler Monopolanbieter, wie etwa Svenska Spel (Schweden), De Lotto (Niederlande) und Lotto Bayern mit seinem Sportwettenangebot ODDSET, und verglich diese mit privaten Anbietern, wie etwa Ladbrokes, Bwin, Stanleybet, Unibet und William Hill.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie, die unter www.right2bet.net herunter geladen werden kann:

- Die staatlichen Monopolveranstalter boten ihren Kunden durchschnittlich um 32% schlechtere Quoten als lizenzierte private Anbieter. Am schlechtesten waren Kunden aus Deutschland dran, die laut der Studie um 48% schlechtere Quoten erhielten als wenn sie frei den Anbieter mit der besten Quote hätten wählen können.

- Ein "perfekter Wettkunde" (der bei der WM immer richtig lag) hätte bei einem Einsatz von EUR 20,- bei jedem WM-Match bei einem Monopolanbieter EUR 629,- weniger Gewinne gemacht als wenn er seine Wetten bei einem privaten Buchmacher hätte abgeben können.

- Die Monopolanbieter boten den Kunden, die ihre Heimatmannschaft bei der WM mit einer Wette unterstützen wollten, um 35% schlechtere Quoten als private Anbieter. Auch hier war das deutsche Monopolangebot bei Weitem am schlechtesten. Bei ODDSET gab es laut der Studie um 62% schlechtere Quoten als bei einem frei zu wählenden Anbieter mit der besten Quote.


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veröffentlicht am: 06.08.2010 05:22


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/08/2010 15:50
Niedersachsen will Glücksspielstaatsvertrag novellieren

- Deutscher Lottoverband begrüßt den Vorstoß der Landesregierung
- Staatliches Veranstaltungsmonopol für Lotto nicht gefährdet

06.08.2010 – Die Landesregierung Niedersachsen hat am vergangenen Mittwoch angekündigt, den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verbessern zu wollen. Demnach sollen ab 2012 Sportwetten privater Anbieter möglich sein, wenn sie staatlich lizenziert sind. Ebenfalls sollen die Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotto und Lotterien gelockert werden. Nach dem Vorstoß der CDU- und FDP-Fraktionen in Schleswig-Holstein ist Niedersachsen ein weiteres Bundesland, das öffentlich auf eine angemessene Novellierung des umstrittenen Staatsvertrages drängt. Dabei strebt der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode einen länderübergreifenden Konsens an. Der Deutsche Lottoverband erwartet, dass weitere Bundesländer dem Beispiel Niedersachsens folgen werden, wenn Ende August den Staatskanzleien die Ergebnisse der Evaluierung zu den Auswirkungen des GlüStV vorliegen.

Es ist bereits jetzt offenkundig, dass der GlüStV seine Ziele weit verfehlt hat. Weder gibt es Rechtssicherheit, wie die mehr als eintausend Gerichtsverfahren zum GlüStV zeigen, noch konnten die Einnahmen für die Landeshaushalte und soziale Zwecke gesichert werden. Stattdessen gibt es ein Rechtschaos und Löcher in den Landeshaushalten: insgesamt verlieren die Länder mindestens 5 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen bis Ende 2011. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch den GlüStV beträgt ein Vielfaches davon.

Kritiker befürchten, dass bei der angestrebten Neuregelung die Suchtprävention auf der Strecke bliebe und zudem das staatliche Veranstaltungsmonopol für Lotterien infolge der Privatisierung von Sportwetten gefährdet wäre. Beide Ängste hält der Deutsche Lottoverband für unbegründet. "Es setzt sich auf allen Ebenen die Erkenntnis durch, dass die Suchtargumentation bei Lotto und Lotterien absurd und kontraproduktiv ist", so Verbandspräsident Norman Faber. Anstatt die harmlosen Lotterien zu stärken, wurden ihre Werbung, ihr Vertrieb und die gewerbliche Spielvermittlung stark eingeschränkt. Gleichzeitig hat sich der Schwarzmarkt fü̈r Glücksspiele mit höherem Suchtpotenzial unkontrolliert und rasant weiter entwickelt. Während der Umsatz der ungefährlichen Lotterien drastisch zurückging, wuchs das vom GlüStV nicht geregelte, gewerbliche Automatenspiel, das für rund 70 Prozent der Spielsuchtfälle verantwortlich gemacht wird, um fast 3 Milliarden Euro.

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Jarass (Universität Mü̈nster) kommt in einem aktuellen Gutachten zu dem Schluss, dass die Suchtbegründung für Lotterien verfassungs- und europarechtlich widersprüchlich und damit juristisch angreifbar ist. Es gebe jedoch andere Gründe, die das Lotteriemonopol verfassungsrechtlich absichern können (u.a. Schutz vor Betrugs- und Manipulationsgefahren), ohne dass die jetzigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssten. Dieses zeige auch die Praxis in Europa.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 06.08.2010 12:59
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/08/2010 04:55
Fußball-Weltmeisterschaft 2010: Bei ODDSET gab es laut Right2bet europaweit die schlechtesten Wettquoten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Right2bet legt Quotenvergleich zu privaten und staatlichen Wettanbietern vor

In der Europäischen Union gibt es fast keine Monopole mehr. Monopole bedeuten in der Regel nämlich nicht nur weniger Wahlfreiheit für die Kunden, sondern auch deutlich höhere Kosten. Ein letztes Reservat für nationale Monopole gibt es in dem europäischen Binnenmarkt jedoch derzeit noch für Sportwetten, obwohl diese in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten von staatlich zugelassenen privaten Buchmachern angeboten werden.

Right2bet, eine gesamteuropäische Konsumentenkampagne, setzt sich dagegen für die Wahlfreiheit aller EU-Bürger ein. Jeder Bürger soll die Angebote vergleichen und einen innerhalb der EU lizenzierten Buchmacher frei wählen können. Right2bet untersuchte daher bei der FIFA-WM 2010 die Angebote mehrerer nationaler Monopolanbieter, wie etwa Svenska Spel (Schweden), De Lotto (Niederlande) und Lotto Bayern mit seinem Sportwettenangebot ODDSET, und vergleich diese mit privaten Anbietern, wie etwa Ladbrokes, Bwin, Stanleybet, Unibet und William Hill.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie, die unter www.right2bet.net herunter geladen werden kann:

* Die staatlichen Monopolveranstalter boten ihren Kunden durchschnittlich um 32% schlechtere Quoten als lizenzierte private Anbieter. Am schlechtesten waren Kunden aus Deutschland dran, die laut der Studie um 48% schlechtere Quoten erhielten als wenn sie frei den Anbieter mit der besten Quote hätten wählen können.

* Ein "perfekter Wettkunde" (der bei der WM immer richtig lag) hätte bei einem Einsatz von EUR 20,- bei jedem WM-Match bei einem Monopolanbieter EUR 629,- weniger Gewinne gemacht als wenn er seine Wetten bei einem privaten Buchmacher hätte abgeben können.

* Die Monopolanbieter boten den Kunden, die ihre Heimatmannschaft bei der WM mit einer Wette unterstützen wollten, um 35% schlechtere Quoten als private Anbieter. Auch hier war das deutsche Monopolangebot bei Weitem am schlechtesten. Bei ODDSET gab es laut der Studie um 62% schlechtere Quoten als bei einem frei zu wählenden Anbieter mit der besten Quote.



Siehe: https://www.isa-guide.de/gaming/articles/...wettquoten.html

Also bei 48% schlechteren Quoten im Schnitt hat das für mich wenig mit Wetten zu tun, was Oddset da veranstaltet... doh
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/08/2010 16:25
Niedersachsen mit Glücksspielgesetzen unzufrieden

Änderung des Glücksspielrechts für Niedersachsen?

Vor einigen Monaten gab es bereits aus Schleswig-Holstein Meinungen darüber, dass die aktuellen Glücksspielgesetze nicht tragbar sind, nun gibt es auch aus Niedersachsen Wünsche nach einer Glückspielgesetz-Änderung in Deutschland, die nach Möglichkeit bundesweit einheitliche Regeln schafft.

Das Thema Glücksspiel wird in Niedersachsen künftig dem Resort "Wirtschaft" unterliegen (nicht länger dem Innenministerium), dass vom Wirtschafsminister Jörg Bode (FDP) federführend betreut wird. Hier will man nun das Glücksspielrecht angehen und gravierende Änderungen hinsichtlich des Internetglücksspiels, der Lottowerbung und der Sportwetten von privaten Anbietern durchsetzen. Ziel soll es sein, durch die Änderungen auch einen Beitrag zur Haushaltssanierung zu erzielen. Wünschenswert wäre dabei eine bundesweit einheitliche Regelung zum Glücksspiel, die von allen Bundesländern in Deutschland getragen wird und welche die Einnahmen der Länder fördern soll.

Mit dieser Meldung wird es noch ein Stückchen wahrscheinlicher, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht verlängert wird. Bereits vor einigen Monaten hat man sich in Schleswig-Holstein dafür ausgesprochen, dass aktuelle Glücksspielrecht künftig nicht mehr in dieser Form unterstützen zu wollen und stattdessen nach sinnvollen Alternativen zu suchen, welche die Glücksspielproblematik aber auch die wirtschaftlichen Interessen gleichermaßen berücksichtigen.

Quelle


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/08/2010 11:30
Beckenbauer gegen Erhalt des Sportwetten-Monopols

Veröffentlicht: 12 August 2010 22:53


München - Einen Tag vor seinem Abschiedsspiel zwischen Bayern München und Real Madrid hat sich Franz Beckenbauer gegen den Erhalt des Sportwetten-Monopols in Deutschland ausgesprochen.

"Ich halte genau wie unser Vorstands-Vorsitzender Karl-Heinz Rummenigge nichts vom Sportwetten-Monopol in Deutschland", sagte der Kaiser der Bild. Dem Sport in Deutschland würden so bis zu 400 Millionen Euro im Jahr an Sponsoring-Einnahmen fehlen. Und der Staat verzichte auf Steuern. "Die Politik ist jetzt gefragt. In Frankreich und Italien gibt es Konsensmodelle, die diese Probleme regeln", so der Kaiser.

Die Partie am Freitagabend (21.00 Uhr) gegen die "Königlichen" aus Madrid war wegen des Monopols offenbar gefährdet, weil Real wegen des Werbeverbots für Sportwettenanbieter ohne den Schriftzug seines Sponsors bwin spielen muss. Ob er dies nachvollziegen könne? Beckerbauer: "Nein. Das ist absurd."

Im Mai hatte sich der deutsche Sport für eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Sportwetten-Marktes ausgesprochen. Daran geknüpft war allerdings die Forderung nach dem Erhalt des staatlichen Veranstalter-Wettmonopols im Bereich der Lotterien (Glückspirale, Lotto, Toto).

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/08/2010 16:07
DFB

DFB-Boss Zwanziger kritisiert Sportwetten-Monopol

Mittwoch 18.08.2010, 12:37


DFB-Präsident Theo Zwanziger hat das Sportwetten-Monopol in Deutschland kritisiert. Ligaverbands-Präsident Reinhard Rauball forderte die Politik zu gemeinsamen Gesprächen auf.

DFB-Präsident Theo Zwanziger hat das Sportwetten-Monopol in Deutschland heftig kritisiert. "Eine Finanzierungsmöglichkeit von drei Milliarden Euro werden durch Verbote in einer perversen Art und Weise heruntergerechnet auf rund 200.000 Euro. Das kann ich wirklich nicht begreifen. Dabei würde es Sportwetten ohne Fußball überhaupt nicht geben", sagte Zwanziger bei der Ligavollversammlung in Berlin.

Ligaverbands-Präsident Reinhard Rauball forderte die Politik insbesondere in Bezug auf das staatliche Wettmonopol zu gemeinsamen Gesprächen auf. "Wir wollen eine ausgewogene Lösung. Wir wollen nicht, dass der Fußball als Melkkuh gesehen wird. Immerhin bietet die Bundesliga rund 100.000 Menschen Brot und Arbeit", sagte Rauball.

Auch Beckenbauer für eine Abschaffung

Zuvor hatte sich auch Franz Beckenbauer für die Abschaffung des Sportwetten-Monopols ausgesprochen. Dem Sport in Deutschland würden so bis zu 400 Millionen Euro im Jahr an Sponsoring-Einnahmen fehlen. Und der Staat verzichte auf Steuern. "Die Politik ist jetzt gefragt. In Frankreich und Italien gibt es Konsensmodelle, die diese Probleme regeln", sagte der Kaiser.
Im Mai hatte sich der deutsche Sport für eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Sportwetten-Marktes ausgesprochen. Daran geknüpft war allerdings die Forderung nach dem Erhalt des staatlichen Veranstalter-Wettmonopols im Bereich der Lotterien (Glücksspirale, Lotto, Toto).

Quelle


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Bravo, Zwanziger, rede Tacheles mit den falschen Fuffzgern in der Politik! hand017



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/08/2010 16:07
Geringe Gewinne, weniger Steuern, kein Schutz vor Spielsucht: Vom Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages

Expertenrunde bei der Friedrich-Naumann-Stiftung diskutierte die Zukunft der deutschen Glücksspiellandschaft

Bremen, August 2010 - Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern.

Ebenso verheerend wie die wirtschaftlichen Folgen des 2008 geschlossenen Glücksspielstaatsvertrages bewertete eine Expertenrunde aus Unternehmern, Juristen und Managern in Bremen die juristische Konstruktion, mit der die Lotto-Toto-Gesellschaften zu Quasi-Monopolisten auf dem Wettspiel-Markt gemacht worden waren. Dass selbst die Monopolisten seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sinkende Einnahmen verzeichnen, liegt an dem Verbot von Glücksspielen im Internet, dem auch virtuelle Lotto-Toto-Scheine zum Opfer gefallen sind. Vor allem jüngere Menschen haben offenbar gern via Website ihre Kreuze gemacht. Dass den gemeinnützigen Monopol-Wettanbietern Umsätze und Gewinne verloren gehen, bestritt auch der Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, Michael Barth, nicht. Allerdings: Auch der regelwütigste Bundesrat kann das staatliche Wettmonopol nicht absolut gestalten. Aufgrund eines bis heute geltenden Reichsgesetzes aus Weimarer Zeiten dürfen – als private Unternehmen aufgestellte – Pferdewetten-Buchmacher weiterhin geschäftlich tätig sein, während andere private Wettspiel-Unternehmen dem Bestreben der Bundesländer zum Opfer fielen, Wetteinnahmen allein staatlichen Monopolisten zu genehmigen. Dass der Staatssäckel, aus dem bekanntlich Ausgaben und Investitionen für die Allgemeinheit finanziert werden, nicht voller wird, liegt schlicht daran, dass nur funktionierende, nicht aber verbotene Unternehmen Steuern zahlen.

Sowohl aus wirtschaftlicher wie rechtssystematischer Sicht stellten Rechtsanwalt Markus Maul, Präsident des Verbandes der europäischen Wettunternehmer https://www.vewu.com, Ex-Werder-Bremen-Geschäftsführer für Marketing und Finanzen Manfred Müller und der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Luca Rebeggiani vom Center for Sports Management der Leibniz Universität Hannover https://www.csm.uni-hannover.de den Bundesländern schlechte Noten aus.

Wirtschaftsexperten gehen nach Angaben des Deutschen Lottoverbandes derzeit davon aus, dass die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund elf Milliarden Euro Umsatz und damit fünf Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen einbüßen werden. Michael Barth mochte sich den politischen Bewertungen seiner Diskussionspartner zwar nicht anschließen, bestätigte allerdings die meisten der dargelegten Zahlen. Eingeladen hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNS) https://www.freiheit.org in Zusammenarbeit mit der Liberalen Gesellschaft Bremen. Auch die ordnungspolitische Frage, wieso "normale" Wettunternehmen verboten, de-facto-Glücksspiel-Fernsehsender und -sendungen aber erlaubt sind, konnte die Runde nicht beantworten.

Spielsüchtige, die laut der Argumentation der Erfinder des Staatsvertrages vor ihrer Sucht geschützt werden sollten, sind laut Studien, die der Wissenschaftler Rebeggiani zitierte, in erster Linie von meist nicht in bevorzugten Vierteln gelegenen Automaten-Spielhallen gefährdet, die vom geltenden Monopol allerdings nicht betroffen sind. Selbst das in staatlichen Casinos angebotene Roulette berge höheres Suchtpotential als Sportwetten und Lotterien, wie Markus Maul darlegte. Seiner Argumentation, dass Lotterien schon aufgrund des Spielrhythmus kein Suchtpotential böten, konnte auch Lotto-Geschäftsführer Barth zustimmen. Monopole, so stellte Rechtsanwalt Horst-Jürgen Lahmann, als Vorsitzender der Liberalen Gesellschaft Bremen Gastgeber der Diskussionsrunde im Bremer Presseclub, treffend fest, seien durchaus vertretbar, zuweilen sogar geboten. Dies gelte aber nur dann, wenn die Allgemeinheit von Monopol-Strukturen profitiere. Echten Nutzen des löchrigen Wettmonopols konnte indes niemand erkennen.

Uwe Woltemath, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, plädierte ergo für mehr politische und gesetzgeberische Kreativität. Er forderte klare Regelungen für freies Unternehmertum auch auf dem Wettmarkt und behielt dabei die Interessen der Verbraucher im Blick: Ihnen müssten gesetzliche Regelungen die Sicherheit bieten, Gewinne gegebenenfalls einklagen zu können. Forderungen, denen sich auch Wett-Lobbyist Maul anschließen konnte.

Dass die Bremer mit ihrer Kritik am geltenden Staatsvertrag nicht allein sind, zeigten Äußerungen des schleswig-holsteinischen CDU-Mannes Thomas Stritzel, der sich seit Jahren von Kiel aus mit der Materie Glücksspiel politisch befasst und für den schleswig-holsteinischen Gesetzesentwurf plädierte. Dem schloss sich auch der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach https://www.timelaw.de. an. Er verwies auf das international hoch gelobte dänische Glücksspielgesetz, an dem sich Schleswig-Holstein orientiere. Das dänische Modell behalte das (Online-)Lottomonopol, aber lasse private Wett- und Pokerunternehmen staatlich zu, und zwar mit einem wettbewerbsfähigen Steuersatz. Durch den kontrollierten und attraktiven Zugang zum deutschen Werbemarkt würden viele Online-Glücksspielunternehmen sich den Wettbewerbsvorteil nicht nehmen lassen und eine deutsche Anbieterlizenz beantragen. Somit könne zum einen endlich eine nationale Besteuerung des Online Wett- und Pokerspiels erfolgen und zum anderen eine Kanalisierung des Spieltriebes durch die Zulassung zeitgemäßer attraktiver Online Wett- und Pokerangebote. Es müsse, so Hambachs Forderung zum Ende der Veranstaltung, im Bereich Online-Glücksspiel eine europäische Lerngemeinschaft entstehen, da es bereits gute Modelle bei den europäischen Nachbarn gebe: "Die Beispiele England, Italien und Frankreich beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Ein staatliches Monopol verringert nicht zwangsläufig Manipulation und Suchtpotenziale." So sei insbesondere der Hoyzer-Skandal ein Beleg für das Versagen der staatlichen Anbieter, folgert der Experte für EU-weites Glücksspielrecht.

Mit entsprechenden gesetzlichen Initiativen der Länder sollen die starren geltenden Regelungen nun aufgebrochen werden. Ernsthaft Spielkranke, so ist zu vermuten, scheren sich ohnehin wenig um staatliche Verbote in Deutschland. Oder um es mit klaren Worten Manfred Müllers zu sagen: "Als man in England Sportwetten verboten hatte, stellte man fest, dass die Süchtigen eben auf den Fidschi-Inseln spielen."

Andreas Schultheis || Text & Redaktion
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Tel.: 0 27 42 96 75 27 || mobil: 0171 49 41 64 7
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veröffentlicht am: 23.08.2010 16:31

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/08/2010 11:25
bwin - "Vater Staat ist nicht immer der beste Anbieter"

Teufelberger pocht weiter auf Liberalisierung von Online-Sportwetten - Keine moralischen Bedenken


Vater Staat ist nicht immer der beste Anbieter", sagte bwin-Co-CEO Norbert Teufelberger zur APA. In Deutschland etwa habe das Monopol bei der Online-Sportwette "versagt". 2006 sei mit dem staatlichen Anbieter Oddset noch mehr als 600 Mio. Euro Umsatz - und damit in etwa 200 Mio. Euro an Steuern - erzielt worden, 2009 sei der Umsatz dann auf etwa 182 Mio. Euro abgesackt, 2010 würden es nur mehr 150 Mio. Euro sein. "Das Schöne ist, wir haben es vorhergesagt", hält Teufelberger mit ein wenig Schadenfreude nicht hinterm Berg.

"Jetzt sagen wir: Lasst uns auf den Markt und ihr werdet sofort eure Steuereinnahmen ver-x-fachen". Der bwin-Chef schätzt die Chancen gut ein, dass es zu einer Öffnung kommt, denn "einige Politiker wurden vom Lotteriepräsidenten falsch informiert". Teufelberger erwartet, dass Deutschland seitens der EU freigestellt wird, sein Lottomonopol beizubehalten, aber gleichzeitig in neuen Produktbereichen zu privatisieren. "Games, Poker, Bingo wird heute gar nicht angeboten vom Staat". Daher solle man Privaten eine Chance geben. Wenn Kunden ein (staatlich kontrolliertes) Produkt aufgezwungen wird, sei dies teuer und wenig innovativ. "Stellen Sie sich vor, sie müssten heute noch mit der Telekom Austria telefonieren."

Positivbeispiel sei Italien, wo aus dem Online-Gaming vergangenes Jahr etwa 200 Mio. Euro an Steuern lukriert worden seien. 2011 rechne man mit 400 Mio. Euro, da dann auch Cash Poker und Casinos liberalisiert würden. bwin ist in Italien mit dem 2009 übernommenen Poker-Anbieter Gioco Digitale präsent.

Das für Anfang September erwartete Urteil in der berühmten Causa Engelmann werde - egal, wie es ausgeht - den Trend, dass alle Staaten liberalisieren, nicht aufhalten können, glaubt Teufelberger. Bei dem Fall geht es es um einen deutschen Pokerveranstalter, der 2007 in Oberösterreich wegen Betriebs zweier illegaler Spielcasinos zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Nun ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) damit befasst. Im Februar befand ein EU-Generalanwalt, dass das österreichische Glücksspielmonopol gegen die EU-Niederlassungs-und Dienstleistungsfreiheit verstoße.

In den USA sei noch nicht sicher, ob das Verbot jeglichen Online-Glücksspiels noch vor den Kongresswahlen im November aufgehoben wird, sagte Teufelberger. 2006 hätten die Republikaner in einer "lame-duck-Session", als sie also schon abgewählt waren, das Internet-Zocken untersagt. bwin-Partner PartyGaming seien dadurch rund 80 Prozent an Umsatz weggebrochen. Im Jahr 2006 hätten die Briten noch 1,2 Mrd. Euro umgesetzt und beispielsweise in Indien doppelt so viele IT-Mitarbeiter beschäftigt, also 1.000 statt 500. Wegen seiner Größe ist Amerika auch seit langem eines der wichtigsten Expansionsziele bwins, jetzt soll der Markt gemeinsam mit PartyGaming bearbeitet werden.

Auch nach institutionellen Investoren will sich der Glücksspielkonzern in Übersee umsehen. In der zweiten Septemberhälfte gehen bwin und PartyGaming auf Roadshow, auch in Europa "werden wir alle großen Finanzplätze besuchen". Schon jetzt seien 80 bis 85 Prozent von bwin in Händen institutioneller Investoren, großteils handle es sich dabei um Fonds und Banken aus Großbritannien.

Ansonsten laufe die Fusion nach Plan, derzeit würden die Fairness Opinions (Gutachten über die Gerechtigkeit des Austauschverhältnisses) erstellt. bwin wird an der neuen Gesellschaft 51,6 Prozent halten, PartyGaming 48,4 Prozent. Chefs werden Teufelberger und sein PartyGaming-Pendant Jim Ryan. Der neue Verwaltungsrat wird insgesamt aus 13 Personen bestehen, sagte Teufelberger. Sein jetziger Vorstandskollege Manfred Bodner wird in den Aufsichtsrat wechseln, er will sich Branchenkreisen zufolge bald aus dem Glücksspielbereich zurückziehen.

Teufelberger, seit nunmehr 21 Jahren in der Branche, ist hingegen noch nicht amtsmüde, wie er sagte. "Ich bin extrem motiviert, weiterzumachen", vor allem die nächsten Jahre würden "so richtig spannend" werden. Moralische Bedenken puncto Glücksspielbranche, die ja vielfach als verrucht gilt und mit Spielsucht in Verbindung gebracht wird, hat er keine. "Damit, Glücksspiel ordentlich anzubieten, habe ich moralisch überhaupt kein Problem." Wichtig sei es, die Leute in einem transparenten, regulierten Umfeld spielen zu lassen, sonst zockten sie in Hinterzimmern. Und "es gibt nichts einfacheres als den Online-Betrieb überprüfbar zu machen: Ich habe den gläsernen Kunden, der in meiner Datenbank immer einen Abdruck hinterlässt." In Amerika werde das Glücksspiel stärker kontrolliert als die Banken - "und das ist gut so".

Spielsucht sei bei bwin-Kunden kein großes Thema. Von 40.000 von der Harvard Medical School untersuchten bwin-Sportwetten-Kunden zeigten 0,5 Prozent Tendenzen, suchtgefährdet zu sein, im Casino-Bereich von bwin seien es 5 Prozent. Teufelberger: "Wir haben ein gutes Gefühl bei dem, was wir tun."

Quelle
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/09/2010 16:18
Deutsches Sportwettenmonopol vor dem Europäischen Gerichtshof: Showdown am 8. September 2010

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Zehn Monate nach den Verhandlungen wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am kommenden Mittwoch, den 8. September 2010, die Urteile zu den Vorlageverfahren zum deutschen Sportwettenmonopol verkünden.

Der EuGH entscheidet dabei über die Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen (verbundene Rechtssachen C-316/07 u. a. - "Markus Stoß") und die Rechtssache C-46/08 ("Carmen Media Group"). Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte. Daneben wird der EuGH auch sein Urteil zu der bereits 2006 vom VG Köln eingereichte Rechtssache C-409/06 ("Winner Wetten") verkünden. Hierbei geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (2006 bis 2007).

Von den Urteilen wird eine weitere Klärung bezüglich der Frage erwartet, inwieweit Mitgliedstaaten ihren Markt gegenüber Wettanbietern aus anderen Mitgliedstaaten abschotten dürfen. Wie sind entsprechende nationale Regelungen zu prüfen? Reicht es aus, nur den "Sektor" der Wetten bzw. Sportwetten systematisch und kohärent zu regeln (sog. "vertikale" Kohärenz)? Oder muss der einschränkende Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgen und sämtliche Glücksspielformen einschließlich Glücksspielautomaten kohärent regeln (sog. "horizontale" Kohärenz)?

Die Urteile des EuGH könnten eine Weichenstellung vor allem für Deutschland bedeuten, da der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag Ende 2011 ausläuft und sich Schleswig-Holstein und Niedersachen für ein Konzessionssystem einsetzen, das die Zulassung privater Wettanbieter vorsieht. Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten gab es entsprechende Liberalisierungbestrebungen (nach Italien etwa nunmehr Frankreich und Dänemark).

Fraglich ist allerdings, ob es tatsächlich zu einer abschließenden Klärung kommen wird, wie von den vorlegenden Gerichten und den Marktteilnehmern erhofft. Während der EuGH früher eher nüchtern rechtlich argumentiert hatte (vgl. die Urteile in den Rechtssachen Gambelli und Placanica), geriet die Rechtsprechung zuletzt in das politische Fahrwasser. Der EuGH gestand den Mitgliedstaaten mehr Ermessenspielraum zu und behandelte Glücksspiele nicht mehr wie bisher als normale wirtschaftliche Aktivitäten (so die frühere ständige Rechtsprechung seit dem Schindler-Urteil). In seinem Liga Portuguesa-Urteil vom letzten Jahr entwickelte der EuGH darüber hinaus eine Art Sonderrecht für das Internet, wofür es nach Ansicht von Kritikern allerdings keine sachliche Begründung gibt.

Rein rechtlich betrachtet dürfte die Sach- und Rechtslage in Deutschland allerdings nicht einmal ansatzweise den in den mündlichen Verhandlungen der deutschen Verfahren vor dem EuGH diskutierten Scheinheiligkeitstest (hypocrisy test) überstehen. Die zur Begründung des Monopols maßgeblich angeführte Suchtbekämpfung wird in Deutschland erkennbar nur als Argumentationshülse vorgeschoben, um das Monopol weiter aufrechterhalten zu können (ohne dass man sich tatsächlich ernsthaft um Spielsüchtige kümmert). Dies zeigt sich u.a. bezeichnend daran, dass die tatsächlich mit einer Suchtgefahr verbundenen Glücksspielautomaten sogar noch einmal liberalisiert worden sind. Das angebliche Ziel der Spielsuchtbekämpfung wird dadurch – wie insbesondere das Verwaltungsgericht Berlin zutreffend herausgearbeitet hat – geradezu konterkariert.

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veröffentlicht am: 07.09.2010 09:31


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Also kommen nun morgen die Urteile, auf die wir schon
seit Jahren warten.

Eigentlich müssten die Monopolisten hochkant verlieren. wink

Nur diese Tendenz zur Staatsjustiz von höheren Gerichten
bei dieser Thematik ist obskur.

In negativer Hinsicht dürfte sich konkret nichts ändern,
da die Scheinheiligkeit der Staatsmonopolisten glasklar
und der Glücksspielstaatsvertrag nicht legitim ist.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/09/2010 16:25
Glücksspielrecht: Der EuGH entscheidet, die deutsche Politik ist gefordert

- Entscheidungen betreffen vorrangig Sportwettenmonopol
- Politiker können Veranstaltung und Vertrieb von Lotterien nun angemessen regeln
- Spielsucht für Lotto kein Argument

Hamburg, 07. September 2010 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird morgen die lang erwarteten Beschlüsse in den deutschen Vorlageverfahren zum Glücksspielrecht verkünden. Es ist zu erwarten, dass der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Paolo Mengozzi folgen wird. Demnach wären die deutschen Gerichte dazu angehalten, die Kohärenz und Verhältnismäßigkeit der deutschen Regelungen im Glücksspielrecht – insbesondere für den Bereich der Sportwetten – zu überprüfen.

Der Generalanwalt Paolo Mengozzi hatte in seinen Schlussanträgen im März die deutsche Glücksspielpolitik kritisch hinterfragt und eine angemessene Regelung eingefordert. Folgt der EuGH seinen Schlussanträgen, wäre es Aufgabe der Bundesländer, das Lotterie- und Sportwettenmonopol "verhältnismäßig, kohärent und systematisch" auszugestalten. Der Glücksspielstaatsvertrag müsste hiernach einen "Scheinheiligkeitstest" vor deutschen Gerichten bestehen. Eine finale Entscheidung wird somit wieder um Jahre verzögert.

Klarheit für die im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages heftig umstrittenen gesetzlichen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen von staatlichen Lotterien und deren gewerblichen Vermittlung ist indes morgen aus Brüssel nicht zu erwarten. Derzeit beschäftigen sich dutzende deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof in hunderten von Verfahren mit der Frage, wie für Lotterien geworben werden darf.

Auch das Verbot der Internetvermittlung von Lotterien wird vermutlich nicht in Brüssel geklärt werden. Mengozzi hatte bereits in seinen Schlussanträgen darauf hingewiesen, dass diese Beurteilung nicht Inhalt der dem EuGH vorgelegten Fragen sei. So sei es Sache der deutschen Gerichte zu entscheiden, ob das Internetverbot für Lotto und Lotterien zur Suchtbekämpfung notwendig sei. Das Internetvermittlungsverbot für Lotto wird bereits aktuell in dutzenden deutschen Verfahren angegriffen.

"Ganz gleich, wie der EuGH morgen entscheidet, die Politiker sind aufgefordert, die Zukunft des deutschen Lottos nicht den Gerichten zu überlassen, sondern nun selbst zu handeln", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die Lotterie-Initiative staatlicher Veranstalter und privater Vermittler sowie Schleswig-Holstein haben Vorschläge für eine vernünftige und angemessene Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes vorgelegt. Diese Lösungsansätze müssen sachlich und konstruktiv diskutiert werden."

Kernpunkt des Vorschlags der Lotterie-Initiative ist eine angemessene und gefahrenadäquate Lockerung der Werbung und des Vertriebs der aktuell überregulierten Lotterien. Durch die massiven und undifferenzierten Werbe- und Vertriebsbeschränkungen des GlüStV, wie dem generellen Internetverbot, ist der Umsatz der Lotterien teilweise um 50% eingebrochen. Infolge dessen verlieren die Länder bis 2011 voraussichtlich rund 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen, die u. a. für die Förderung von Breitensport, Wohlfahrt und Kultur dringend benötigt werden.

Der Glücksspielexperte Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover) prognostiziert in einem bereits veröffentlichten Wirtschaftsgutachten, basierend u. a. auf Studien der Markforschungsinstitute ifo, MKW und Goldmedia, dass die Bundesländer infolge einer solchen Neuregelung von 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro Netto-Mehreinnahmen aus Lotto, den Klassen- und Soziallotterien generieren könnten. Dieses entspricht mittelfristig fast 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern, Zweckerträgen und sonstigen Einnahmen pro Jahr.

Auch verfassungs- und europarechtlich ist die Novellierung des noch bis Ende 2011 geltenden GlüStV dringend notwendig. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Jarass (Universität Münster) kommt in einem aktuellen rechtswissenschaftlichen Gutachten zum Schluss, dass die Suchtbegründung für harmlose Lotterien verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich widersprüchlich und angreifbar ist. Es gibt vielmehr andere Argumente als die Spielsuchtprävention, die das Lotterie-Veranstaltungsmonopol ausreichend sichern können, ohne dass die unverhältnismäßigen Restriktionen aufrechterhalten werden müssen.

Über die deutschen Vorlageverfahren:

Insgesamt liegen dem EuGH acht Verfahren von deutschen Gerichten zur Vorabentscheidung vor. In allen acht Verfahren geht es im weitesten Sinne um die Vereinbarkeit des deutschen Monopols für Sportwetten mit europäischem Recht. Für sieben dieser Verfahren hat der EuGH am 04. März 2010 die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi veröffentlicht. In rund 97 Prozent aller Fälle folgen die Richter des EuGH in ihren Urteilen den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 07.09.2010 16:41




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/09/2010 18:38
Deutschland vor dem EuGH

Gedanken zur Vorbereitung auf den 8.9.2010 und die Zeit danach

Morgen ist es soweit. Der EuGH wird seine mit Spannung erwartete Entscheidung in den deutschen Vorabentscheidungsverfahren verkünden. Nicht nur bei den betroffenen Glücksspielanbietern und den staatlichen Lotteriegesellschaften, sondern auch bei Behörden, Gerichten und Politik richten sich die Augen nach Luxemburg. Hoch wurden die Erwartungen geschürt. Erhofft wird nicht weniger als die Klärung der Rechtmäßigkeit des Glücksspielmonopols nach dem Glücksspielstaatsvertrag.

Wer daran denkt, wird wohl enttäuscht werden. Bisher galt noch stets: nach dem EuGH ist vor dem EuGH.

Wichtige neue Erkenntnisse dürften die Urteile dennoch geben. Lediglich in einem Punkt sind die Vorlagefragen wohl schon überholt. So haben alle deutschen Vorlagegerichte (Gießen, Schleswig und Stuttgart) den Gerichtshof zwar gebeten, sich zu der Frage zu äußern, ob aus der EU-ausländischen Erlaubnis und Überwachung ein Anspruch hergeleitet werden kann, im Inland anbieten zu dürfen. Nach dem Urteil des Gerichtshofs in Sachen Liga Portuguesa wird man das als geklärt ansehen können. Für den EuGH kommt es wegen der fehlenden Harmonisierung des Glückspielrechts in der Union allein darauf an, ob das jeweilige Monopol seinerseits mit EU-Recht vereinbar ist. Die EU-ausländische Erlaubnis allein führt nicht zur Zulassung im Inland.

Spannender sind dagegen die Antworten auf folgende Fragen:

1. Für den Gesetzgeber zum sog. Dominoeffekt: Gefährdet die Öffnung des Sportwettmarkts das Lotterieveranstaltungsmonopol?

Das gilt zunächst für die politisch brisante Frage, ob die Beurteilung des Monopols in einem Glücksspielsektor die Behandlung anderer Glücksspielsektoren in den Blick nehmen muss. Monopolvertreter haben dies stets verneint und auch Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen dieser Vorstellung eine Absage erteilt. Im Sjöberg-Urteil (EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C-447/08) hat der Gerichtshof bei seiner Kohärenzbeurteilung darauf abgehoben, dass nach den Angaben des vorliegenden Gerichts feststehe, "dass der Ausschluss privater Erwerbsinteressen vom Glücksspielsektor ein grundlegendes Prinzip der schwedischen Gesetzgebung auf diesem Gebiet ist" (Rn. 42 a.a.O.). Es ist also immerhin nicht völlig ausgeschlossen, dass der Gerichtshof entgegen der überwiegenden Einschätzung in die andere Richtung entscheidet.

Bleibt es dabei, dürfte dies ein Aufatmen in der Politik bedeuten, könnte doch das Schicksal des Lotteriemonopols daran hängen. Wenn nämlich die Glücksspielpolitik insgesamt kohärent sein muss, führt bereits die Zulassung des Betriebs von Spielbanken und Spielhallen durch Private bei Automaten und "Großem Spiel" zur Europarechtswidrigkeit des Lotteriemonopols. Beide können aber von den Ländern schon aus finanziellen Gründen nicht zurückgedreht werden.

Mehr noch: Eine Absage an die Gesamtkohärenz führt dazu, dass die Länder freie Hand dabei hätten, im Sportwettbereich private Anbieter zuzulassen, wie das von Sport und Glücksspielindustrie, aber auch – unter vorgehaltener Hand – vielen in der Politik befürwortet wird. Folgen für das Lotterieveranstaltungsmonopol hätte eine solche Entscheidung dann nicht mehr. Denn die Frage ist verfassungsrechtlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 20.03.2009 unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass verfassungsrechtlich Sportwettmonopol und Lotteriemonopol und ihre jeweilige Regulierung strikt getrennt beurteilt werden müssen (Nichtannahmebeschl. v. 20.03.2009 – 1 BvR 2410/08, Rn. 17 [juris]).

2. Für die Gerichte: Bedarf es der Gesamtkohärenz der Glückspielpolitik für die Beurteilung von Lotterieveranstaltungsmonopol und Sportwettmonopol?

Für die gerichtlichen Auseinandersetzungen würde mit einer solchen Entscheidung ebenfalls ein wichtiger Schlussstrich gezogen. Regelungen und Praxis bei Spielbanken und gewerblichem Unterhaltungsautomatenspiel spielten keine Rolle mehr für die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Beschränkungen für gewerbliche Lotterievermittlung und Sportwettenangebot.

Umgekehrt müssten die Gerichte eben diese Vereinbarkeit untersuchen. An der Inkohärenz der deutschen Glückspielpolitik führt in diesem Falle schon deshalb kein Weg vorbei, weil in diesen ebenfalls der Suchtbekämpfung dienenden Glückspielsektoren privater Anbieter zugelassen sind.

Beobachter aus dem Bereich des Sports und der Glückspielindustrie betrachten die Entscheidung des EuGH für den Sportwettbereich unter diesem Aspekt deshalb zum Teil als Win-Win-Situation: Bestätigt der Gerichtshof, dass es auf die gesamte Glückspielpolitik ankommt, gewinnen Sportwettanbieter und gewerbliche Spielvermittler die gerichtlichen Auseinandersetzungen; ergibt sich das umgekehrte Ergebnis, wie dies für wahrscheinlich gehalten wird, öffnet dies die Tür beim Gesetzgeber.

3. Ist das Internetverbot des Glückspielstaatsvertrag mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar?

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im Carmen Media –Verfahren dem Gerichtshof auch die Frage vorgelegt, ob das Internetverbot des GlüStV mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Wie die Schlussanträge des Generalanwalts zeigen, betrifft die erwünschte Klärung dabei allerdings das Internetverbot von Glückspielen "nicht allgemein und abstrakt" (Rn.71), sondern nur in Bezug auf die Übergangsregelung in § 25 Abs. 6 GlüStV. Übergangsweise wird danach bestimmten Anbietern die Aufrechterhaltung ihrer Internetangebotes ermöglicht. Der Gerichtshof wird sich dazu äußern. Nicht zu erwarten, ist eine Antwort darauf, ob nicht die Zulassung privater Pferdewettangebote im Internet und von Sportwettangeboten durch Inhaber von DDR-Genehmigungen oder der flächendeckende anonyme gewerbliche Vertrieb von Lotto außerhalb des Internets das Internetverbot insgesamt als inkohärent erscheinen läßt.

4. Rechtliche Hinweise für andere wichtige Rechtsfragen

Wichtigen Aufschluss könnte das Urteil auch darüber hinaus geben. Denn die Gesamtkohärenz ist nur einer von vielen Stolpersteinen für das staatliche Sportwettmonopol und die mit dem Glücksspielstaatsvertrag begründeten Beschränkungen an der gewerblichen Spielvermittlung. Abgesehen von der für das Sportwettmonopol offenen verfassungsrechtlichen Beurteilung, - das BVerfG hat sie entgegen den Beteuerungen mancher Monopolvertreter im zitierten Nichtannahmebeschluss ausdrücklich und mehrfach seiner Entscheidung auf der Grundlage einer Hauptsacheentscheidung der Verwaltungsgerichte vorbehalten -, sind gemeinschaftsrechtlich vor allem folgende Probleme offen und klärungsbedürftig, die sämtlich dem Europäischen Gerichtshof nicht zur Entscheidung vorliegen:

- Wettkohärenz: Unstrittig ist seit Gambelli, dass die Sportwettpolitik systematisch und kohärent sein muss. Daran fehlt es bereits wegen der Fortgeltung der DDR-Genehmigungen, die der Glücksspielstaatsvertrag unberührt gelassen hat. Denn diese bedienen einen Markt, der größer ist als das gesamte Sportwettmonopol. Gleiches gilt für die Sportwetten auf Pferderennen. Zu beiden könnte der Gerichtshof sich äußern. In Bezug auf Sportwetten auf Pferderennen erscheint dies wahrscheinlich, weil das Verwaltungsgericht Gießen sie in seine Vorlagefrage ausdrücklich einbezogen hat.

- Hypocrisy-Test (Scheinheiligkeitstest): Generalanwalt Mengozzi hat in seinen Schlussanträgen den Verhältnismäßigkeitstest, den der Gerichtshof verlangt, für den Glücksspielbereich in Anknüpfung an Formulierungen aus der Literatur als Hypocrisy-Test bezeichnet. Dabei geht es zum Teil auch um Aspekte der Kohärenz. Wenn etwa der ertrieb der Monopolsportwetten ebenfalls in die Hände Gewerbetreibender gelegt wird, die umsatzabhängig vergütet werden, oder der Vertrieb der als suchtgefährdend bezeichneten Sportwetten flächendeckend in einem dichten Vertriebsstellennetz erfolgt, zieht dies die Kohärenz und die Verhältnismäßigkeit in Zweifel…

- Werbung: Der Gerichtshof hat bereits im niederländischen Ladbrokes-Verfahren entschieden, dass mit dem Ziel des Verbraucherschutzes vor der Spielsucht Werbung nur in engen Grenzen in Einklang steht. Sie ist nur dann und insoweit zulässig, als sie dazu dient, die Spiellust in rechtmäßige Bahnen zu kanalisieren. Der Gerichtshof hat dazu festgestellt, dass eine solche Politik nur dann als kohärent angesehen werden kann, "wenn die rechtswidrigen Tätigkeiten einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmäßige Bahnen zu lenken" (EuGH, Urteil vom 03.06.2010, C-258/08 - Ladbrokes - Rn. 30). Da die Werbung der staatlichen Lotteriegesellschaften in Deutschland aber ganz überwiegend darauf abzielt, die Allgemeinheit zu erreichen, Neukunden zu gewinnen und vorhandene Kunden dazu zu animieren, wieder zu spielen, wie insbesondere in Jackpot-Zeiten offenkundig ist, führt auch das zur Inkohärenz und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der staatlichen Glücksspielpolitik.

- Staatliche Lotteriegesellschaft in wirtschaftlicher Trägerschaft: 
Der Gerichtshof hat durch seinen Berichterstatter in der mündlichen Verhandlung in den deutschen Vorabentscheidungsverfahren sich nach den rechtlichen Verhältnissen der Trägerschaft der staatlichen Lotteriegesellschaft erkundigt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass in einigen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen u.a.) die staatliche Lotteriegesellschaft im Eigentum der Landesbanken oder Sparkassen und damit in wirtschaftlicher Trägerschaft betrieben würden. Diese rechtliche Gestaltung und Praxis steht im Widerspruch zu der Behauptung der Länder, zum Schutz vor den geltend gemachten Spielsuchtgefahren bedürfe im Sportwett- und Lotteriebereich der staatlichen Monopolveranstaltung.

Es ist gut möglich, dass der Gerichtshof manche dieser Fragen streift, so wie der Generalanwalt dies getan hat; äußerst unwahrscheinlich ist es dagegen, dass er sie alle klärt. Vieles wird er den deutschen Gerichten überlassen. Für die Betroffenen heißt das dann nur: Die Schlacht geht weiter; nach dem EuGH ist vor dem EuGH; und nach dem BVerfG ist vor dem BVerfG.

Nur der Gesetzgeber könnte dem ein Ende bereiten, indem er sich für eine sinnvollen, den Realitäten Rechnung tragende Regelung öffnet.

5. Übergangsweise Außerkraftsetzung des Gemeinschaftsrechts (OVG NW)?

Klare Worte sind dagegen im WinnerWetten-Verfahren zu erwarten. Der Gerichtshof muß sich hier dazu äußern, ob das Gemeinschaftsrecht übergangsweise außer Kraft gesetzt werden durfte, wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dies in sämtlichen Eilverfahren getan hat. Es hatte die Rechtslage nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zwar zutreffend als gemeinschaftrsrechtswidrig beurteilt, aber gemeint, sich darüber im Hinblick auf die dadurch entstehende Gesetzeslücke und die Gefahren des Angebotes hinwegsetzen zu können und Eilrechtsschutz zu versagen.

Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshof zu dieser Frage (Urteil Simmenthal u.a.) und den Schlussanträgen des Generalanwalts Bot, die dieser Vorgehensweise ebenfalls eine klare Absage erteilen (Rn. 111-120), ist davon auszugehen, dass der Gerichtshof dieses Vorgehen verwerfen wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen drohen dann im Hinblick darauf erhebliche Schadensersatzansprüche aus dem gemeinschaftsrechtlicher Amtshaftung.


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veröffentlicht am: 07.09.2010 18:24


Verfasst von: Mainzer105 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 08:10
Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht „in kohärenter und systematischer Weise”. Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Quelle: Bild.de
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 08:18
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!
yahoo rock banana dance
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 08:47
Schaut so aus als finde dieser Thread endlich mal ein ENDE , ebenso wie das deutsche Glücksspielmonopol...

.... Und für andere, noch gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht. „Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe „nicht weiter angewandt werden”.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 10:02
Deutsches Sportwettenmonopol vom Europäischen Gerichtshof gekippt: Keine kohärenten und systematischen Regelungen

Von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.--HSG

Überraschend deutlich hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das in Deutschland errichtete staatliche Monopol für Sportwetten und Lotterien für unzulässig erklärt. Nach der heutigen Pressemitteilung des EuGH hätten "die deutschen Gerichte nach Ansicht des Gerichtshofs angesichts der von ihnen in den vorliegenden Rechtssachen getroffenen Feststellungen Grund zu der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt. Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann."

Eine weitere Analyse wird nach Vorliegen der genauen Urteilsgründe erfolgen.


Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
Verfasst von: Hermann Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 11:08
EU-Gericht kippt deutsches Wettmonopol

Nachrichten, 08.09.2010, DerWesten

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Monopol für Lotterien und Glücksspiele gekippt. Grund: Wettmonopole seien zwar zulässig, um Spielsucht zu bekämpfen. Das Ziel werde jedoch durch zuviel Werbung unterlaufen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Praxis des deutschen Sportwetten-Monopols für unzulässig erklärt und verlangt von den Bundesländern eine umgehende Neuregelung. Das Monopol sei eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU und wäre nur gerechtfertigt, wenn es konsequent die Gefahren des Glückspiels bekämpfte. Dies sei in Deutschland aber nicht der Fall, erklärte der EuGH. Der Urteilsspruch vom Donnerstag könnte die Neuordnung des milliardenschweren Glücksspielmarkts einleiten.
Keine Systematik bei der Suchtbekämpfung

Die derzeitige Anwendung des Monopols „kann nicht mehr gerechtfertigt werden“, so der EuGH in Luxemburg. Denn „zum einen führen die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren.“ Zum anderen ermuntere die Politik zu Kasinos und Automatenspielen, die ein höheres Suchtpotenzial als Sportwetten hätten. Von einer „systematischen und kohärenten“ Regel zur Begrenzung der Suchtgefahren könne daher keine Rede sein. Die Praxis dürfe nicht länger angewandt werden.

Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Monopol der Sportwettenvermittlung geklagt. Vier deutsche Gerichte wandten sich daher mit der Frage an den EuGH, ob die deutsche Praxis mit europäischem Recht vereinbar sei. Dass die Kläger nun morgen zugelassen werden, ist zwar nicht zu erwarten, das Urteil vom Mittwoch ist aber eine Vorentscheidung. Nun liegt es an den vier deutschen Gerichten, über die konkreten Fälle zu urteilen.

Dennoch sprach die Generalsekretärin des Europäischen Spiel- und Wettverbandes (EGBA), Sigrid Ligné, von einem „bahnbrechenden Urteil“. In anderen Ländern sei der Markt schon geöffnet worden und es zeige sich, dass die Verbraucher in einem offenen und regulierten Markt besser geschützt werden könnten. Nun müssten die deutschen Politiker ihre Verantwortung übernehmen. Der Urteilsspruch aus Luxemburg leite überdies „das Ende des deutschen Online-Wettverbotes ein“.
Öffnung des Marktes nicht zwingend

Der Deutsche Lottoverband verteidigt dagegen sein Monopol und fordert eine Lockerung der derzeitigen Werbebeschränkungen. „Die Politiker sind aufgefordert, die Zukunft des deutschen Lottos nicht den Gerichten zu überlassen, sondern nun selbst zu handeln“, erklärte Verbandspräsident Norman Faber.

Die derzeitigen Regeln sind im Glücksspielstaatsvertrag von 2008 festgelegt. Neben dem Monopol der Bundesländer wird darin auch jede Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen im Internet verboten. Allein das staatliche Unternehmen Oddset ist für Online-Sportwetten zugelassen. Länder und Bund wollen so sicherstellen, dass sie am Glücksspiel kräftig mitverdienen. Doch der Markt hat sich längst verselbstständigt, weil private Anbieter Sportwetten aus dem Ausland vermitteln. Laut einer Studie der Beratungsfirma Goldmedia entfallen inzwischen 81 Prozent der Online-Glücksspiel- und Wetteinsätze auf private inländische oder ausländische Anbieter.

Eine konkrete Vorgabe für die geforderte Neuregelung gab der EuGH nicht. Eine Öffnung des Marktes sei nicht zwingend, heißt es im Urteil. Denn grundsätzlich ließen sich die Gefahren des Glücksspiels mit einem Monopol wirksamer beherrschen als mit einem privaten System.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 11:16
EuGH kippt Sportwettenmonopol
Der deutsche Sport hat sich längst gegen das staatliche Sportwetten-Monopol ausgesprochen. Ob DOSB, DFB oder DFL - die Verbände kritisieren den Staatsvertrag, der den Ländern die Monopolstellung sichert, seit Langem. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die deutsche Regelung nicht mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar ist.

In einer gemeinsamen Erklärung hatten sich DFB, DFL, DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) und die Stiftung Deutsche Sporthilfe an die Politik gewandt, mit dem Ziel, eine "staatlich regulierte kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes" zuzulassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch in Luxemburg in einer Entscheidung die umstrittene deutsche Sonderregelung gekappt. Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele - und damit auch die Sportwetten - nicht "in kohärenter und systematischer Weise". Die Regelung verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Die höchsten EU-Richter stellten fest, grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle. Doch genau dies sehen die Richter in Deutschland nicht. Die intensive Werbung für staatliches Glücksspiel widerspreche dieser Rechtfertigung für ein Monopol.

So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch gefährlichere Spiele, die "ein höheres Suchtpotenzial aufweisen", beispielsweise an Automaten, gelte das Monopol nicht. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter angewandt werden".

Die EU-Richter waren in insgesamt acht Fällen von Gerichten in verschiedenen Bundesländern angerufen worden, um vorzuentscheiden, ob die deutsche Monopolregelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Nun müssen deutsche Gerichte über die Klagen privater Anbieter gegen das Monopol entscheiden.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspiel-Monopol in einer Stellungnahme als Wendepunkt in der Rechtsprechung bezeichnet. Das Urteil werde entscheidenden Einfluss haben auf die in Deutschland nötige Reform des Glücksspielmarktes, erklärte EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné am Mittwoch in Brüssel. "Andere EU-Staaten haben ihr System bereits geöffnet oder sind gerade dabei. Sie verabschieden sich von einem staatlichen Monopol zu einem System mit vielen Anbietern. Diese Staaten zeigen, dass die Verbraucher in einem System, das gesetzlich geregelt und offen für den Wettbewerb ist, besser geschützt werden können."

Der deutsche Sport kann nach dem Fall des Wettmonopols nach Ansicht von Sponsoring-Experten im internationalen Vergleich einen Wettbewerbsnachteil ausgleichen. Denn bislang entgingen dem Sport Einnahmen durch Sponsoring, Werbung und Abgaben der privaten Wettanbieter. "Wir gehen davon aus, dass die Verluste derzeit mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr betragen", sagte Wettexperte Max Stahl vom Kölner Unternehmen Sport+Markt am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.

Ganz anders reagieren die deutschen Lottoanbieter auf das Urteil aus Luxemburg. Sie wollen grundsätzlich am Staatsvertrag über Glücksspiel festhalten. "Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird, heißt es in einer Erklärung des Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns, Erwin Horak.

Quelle : kicker.de
Verfasst von: Philo Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 12:48
banana

Zeit wirds, es gehen dem Staat ja auch millionen an Steuereinnahmen durch die Lappen. So ist es nun endlich gekippt, dieses schwachsinnige Gesetz bluebang
Verfasst von: Mummi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 15:23
Staat habe fertig - Flasche leer!!! bluebang dance yahoo
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 17:35
Das ist fürwahr mehr, als ich zu erhoffen wagte. dance daumenhoch

Fast schon so was wie der Mauerfall für die deutsche Sportwettenkultur!

Das wäre toll, wenn wir in diesem Thread nichts mehr schreiben müssten. nod



WELT-Online dazu:

18:19|Fussball-Bundesliga

Wettmonopol wackelt – Vereine hoffen auf Geld

Der Profisport freut sich über Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – aber Politik und Lottogesellschaft warnen.

Von Lars Wallrodt, Sven Flohr und Jens Hungermann

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat den deutschen Sport am Mittwoch in helle Aufregung versetzt. Die Richter in Luxemburg erklärten das Staatsmonopol für Glücksspiel und Sportwetten für unzulässig. Damit könnte der Markt geöffnet werden für private Wettanbieter.

Bislang konnten die Zocker in Deutschland legale Sportwetten nur bei Oddset abschließen, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Das allerdings war schon lange Makulatur. 94 Prozent der in Deutschland abgegebenen Sportwetten, ergab eine Studie der Beratungsfirma Goldmedia, werden bei Internetwettanbietern platziert, die ihren Sitz im Ausland haben. Bei geschätzten 7,8 Milliarden Euro, die jährlich durch Sportwetten umgesetzt werden, fließen demnach rund 7,3 Milliarden Euro aus dem Land hinaus und somit am Fiskus vorbei. Auf legale Wetten entfallen lauf Goldmedia lediglich 485 Millionen Euro, davon 185 Millionen Euro auf Oddset.

Da die Lottoeinnahmen 80 Prozent der Einnahmen der Landessportbünde (LSB) ausmachen, fürchtet der Sport Einbußen, wenn das Monopol fällt. „Eine Liberalisierung des Wettmarktes käme vor allem dem Spitzensport zugute, der Breitensport erhält Almosen“, warnt Hansjörg Höltkemeier, Berlins Lottochef. Und Rolf Müller, Hessens LSB-Präsident, sagt: „Dann wären wir wieder am goldenen Zügel der Politik und von den Haushaltsentscheidungen abhängig. Die Lottoeinnahmen sichern eine größere Autonomie des Sports.“

Tatsächlich ist es wahrscheinlich, dass der Markt sich nun für Privatanbieter öffnet, definitiv ist es nicht. Das EuGH-Urteil ist eine Vorabentscheidung, die deutschen Gerichte müssen nun die Einzelfallentscheidungen treffen. Die Politik wird die rechtlichen Rahmenbedingungen klären müssen. Dies dürfte in naher Zukunft geschehen.

„Es ist aus meiner Sicht nun an der Politik dafür zu sorgen, dass das in Deutschland bewährte, Gemeinwohl-orientierte Staatsvertragsmodell unter Einbeziehung der Kritikpunkte des EuGH Bestand hat. Ich jedenfalls bevorzuge diese Lösung“, sagt Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag. Andernfalls müsse sich die Politik die Frage stellen: „Wollen wir den Markt öffnen für sämtliche kommerziellen Wettanbieter und breite Kommerzialisierung? Die politische Diskussion über den besten Weg kann auf Grundlage des heutigen Urteils jetzt beginnen.“

Geld für den Sport

Freitag warnt jedoch davor, „ein weiteres Fass zu öffnen“, was mit ziemlicher Sicherheit zu unerwünschten gesellschaftspolitischen Folgen führen würde: „All denen, die die ungehemmte Kommerzialisierung wünschen, sage ich: Dann sorgt auch für Prävention und Behandlung von Suchtkrankheiten! Man kann nicht nur Geld kassieren wollen und die unerwünschten Spätfolgen für die Gesellschaft auf andere abwälzen.“

Eine ganz andere Meinung haben natürlich die privaten Wettanbieter. „Das Urteil gibt sinnvollen Reformbestrebungen Rückenwind und bietet der Politik viel Gestaltungsmöglichkeit“ sagt Peter Reinhardt, Mitteleuropachef von Betfair. Er begrüßt das EuGH-Urteil: „Wir freuen uns, weil der Europäische Gerichtshof endlich die offenkundige Inkonsistenz des Sportwettenmonopols angeprangert hat.“

Dass der Breitensport unter dem Urteil leiden wird, glaubt Reinhardt nicht: „Wenn sich Deutschland nun einem Sportwettenmarkt öffnet, der 7,8 Milliarden Euro umsetzt, und auch der ähnlich große Onlinepokermarkt hinzukommt, wird durch steuerliche Mehreinnahmen auch beim Breitensport eine Menge hängen bleiben.“ Dem deutschen Sport seien so Sponsoreneinnahmen von rund 300 Millionen Euro jährlich verloren gegangen, sagt Reinhardt: „Ich gehe davon aus, dass dieses Geld nun dem deutschen Sport zufließt.“

Vesper lobt Urteil

Den Großteil davon wird der Profifußball abschöpfen. Schon lange tobt zwischen Staat und Vereinen ein Streit um die Frage, ob für private Wettanbieter geworben werden darf. Werder Bremen beispielsweise musste bereits im Jahr 2006 den Schriftzug seinen Hauptsponsor Bwin vom Trikot entfernen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht befand, es sei nicht zulässig, dass Werder für dieses unerlaubte bundesweite Wettangebot werbe.

Noch im August durfte Real Madrid bei einem Spiel in München nicht für seinen Hauptsponsor werben. Experten rechnen nun damit, dass sich mancher Bundesligaklub bereits am Wochenende aus der Deckung traut. Klaus Allofs, Bremens Geschäftführer, sagte am Mittwoch: „Es ist seit langem unsere Auffassung, dass der Sportwettenmarkt geregelt und kontrolliert geöffnet werden muss. Nur so können die vielen Gelder, die derzeit am deutschen Fiskus vorbeifließen, zukünftig im Land bleiben.“

In der Vergangenheit setzten sich deshalb sowohl Theo Zwanziger, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), als auch Franz Beckenbauer (Bwin ist Werbepartner des FC Bayern) wiederholt für die private Wettwirtschaft ein. „Der Sport und ganz besonders der Fußball leistet durch die Organisation der Spiele einen aktiven und erheblichen Beitrag für den Wettmarkt. Dieser Leistung muss Rechnung getragen werden“, sagte Zwanziger gestern. Und selbst Vertreter des Breitensports wie Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, loben das Urteil: „Wir sind froh, dass genau das Modell, das wir im Lauf der vergangenen Jahre erarbeitet und in zahllosen Gesprächen vertreten haben, durch den Europäischen Gerichtshof gestärkt wird.“

Warnung vor "Pyrrhussieg“

Auch der Kieler Sportrechtsprofessor Martin Nolte glaubt an positive Auswirkungen des EuGH-Urteils: „Der Profisport verspricht sich von einer kontrollierten Öffnung mehr Werbeerträge, der Breitensport hofft auf mehr Einnahmen vom Fiskus. Das, was im Staatsvertrag steht, ist eine Farce angesichts des Schwarzmarktes, der im Sportwettenbereich über 90 Prozent des Marktes einnimmt. Es wäre fatal, Monopol im Sportwettenbereich nur deshalb fortzuführen, weil das Lotteriemonopol geschützt werden soll.“

Er glaubt, dass es künftig zwei Staatsverträge geben wird: „Meine Empfehlung ist: Man wird rasch nach einer eigenständigen, selbsttragenden Begründung des Lotteriemonopols suchen und diese finden können, während gleichzeitig der Sportwettenmarkt kontrolliert so geöffnet werden kann, wie wir es vorgeschlagen haben.“

Auf eine solche Lösung kann der Sport tatsächlich nur hoffen. „So viel Geld wie der Sport aus dem Lotto erhält, kann er aus dem Wettbereich gar nicht bekommen“, sagt Lottomann Höltkemeier und warnt vor einem „Pyrrhussieg“.


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Der erste Kommentar dazu wurde von mir verfasst:

08.09.2010,
19:20 Uhr

Heinz270561 sagt:

Endlich wurden die staatsmonopolistischen Politiker mit ihren
abgehalfterten Kumpanen in den Lotterieverwaltungen wegen
dem arroganten, heuchlerischen und gängelnden
Glücksspielstaatsvertrag in die Schranken verwiesen.

Jetzt heißt es Geldspielautomaten privater Anbieter verbieten
oder die im Gegensatz dazu relativ harmlosen Sportwetten
für den mündigen Bürger weitgehend zu erlauben.

Da es dem Staat bisher fast nur um die eigene Ausplünderung
von Spielsüchtigen ging, wird es nicht zu einem Verbot der
Spielotheken kommen.

Durch dieses überaus gerechte Urteil des EuGH kehrt
für mich einiges an Vertrauen in das Rechtswesen zurück.

Die Quälerei von harmlosen Nichtspielsüchtigen durch
den auf die Schnelle hingemurksten Glücksspielstaatsvertrag
hat nun ein verdientes Ende.

Dagegen ist bei Lotto eine geistige Verwirrung ausgebrochen,
wie die heutige Ziehung der Lottozahlen und deren Verlesung
offenbarte. Zeichen von Schizophrenie?

Europäischer Gerichtshof ---> Dankeschön!

Quelle




Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 17:44
Der Bankrott deutscher Glücksspielpolitik
Ein Kommentar von Boris Hoeller

Welch' eine Ohrfeige für Deutschland und die Drahtzieher seiner Glücksspielpolitik. Am Tag nach dem EuGH-Urteil sollte es eigentlich richtig losgehen. Man erwartete sehnlichst den Segen aus Luxemburg für die eigene Monopolpolitik. Deutschland sollte gesäubert werden, wenn der letzte Zweifel dann beseitigt ist. Die Waffen waren schon poliert und geschmiert, Auftakt zur entscheidenden Schlacht, mit der den "Illegalen" der Lebensnerv genommen werden soll. Und dann das. Die letzten politischen Samurai und Verteidiger deutscher Lotto-Fürstentümer schauen jetzt mit einem anderem Blick auf ihre Schwerter. Der 8. September 2010, Luxemburg, Europäischer Gerichtshof, der Scherbenhaufen.

Der Weg zum 8. September 2010 ist gepflastert mit vielen Gedenksteinen. Der Paladin deutscher Glücksspielmonopolpolitik, der Präsident der Staatlichen Verwaltung Erwin Horak hat daran seinen Anteil. Der Kampf gegen die "Illegalen" war seine Sache und sein Wirken. Doch der Stern leuchtet nicht mehr, am Tag des Urteils der Offenbarungseid: "Wir vertrauen auf die Politik in Bund und Ländern, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit das in Deutschland bewährte Staatsvertragsmodell Bestand haben wird" heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Lotto und Totoblocks als Reaktion auf das Urteil. Die Politik in Bund und Ländern müsse "nun Maßnahmen gegen suchtgefährdendes Automatenspiel ergreifen".

Jetzt? Jetzt erst? Horak, dessen staatliche Lotterieverwaltung, unlängst zu einem massiven Ordnungsgeld wegen zahlreicher Verstöße gegen eine gerichtliche Untersagung herangezogen wurde und vielfach wegen Werbeverstößen verurteilt ist, als Ratgeber für künftige Glücksspielpolitik? Wie belastbar diese "Mir san mir" Benimmart noch aufgefasst wird, muss sich zeigen.

Doch Horak irrt, wenn er glaubt, die nun ersehnte Allianz reiche aus, um sein Monopol zu halten. Dann müsste Werbung für öffentliches Glücksspiel auch tatsächlich nicht darauf abzielen, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher zu fördern, etwa dadurch, dass sie zu einer aktiven Teilnahme am Spiel angeregt werden, durch dessen Verharmlosung oder Verleihung eines positiven Images. Eine solche Gestaltung der Werbung, wie sie eigentlich nach dem Gesetz auch gefordert ist, ist bislang nicht gelungen, wie zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen. So bezeichnet der Europäische Gerichtshof ausdrücklich Werbung für öffentliches Glücksspiel eindeutig für unzulässig, bei der darauf verwiesen wird, dass die Einnahmen für Aktivitäten im Allgemeininteresse verwendet werden. Die deutschen Glücksspielaufsichten haben die Lottogesellschaften durch ihre Werberichtlinien zu so einem rechtswidrigen Verhalten jahrelang ermuntert, indem sie diese Werbung als zulässig dargestellt haben. Auch viele Gerichte werden ihr verständnisvolle Haltung für das staatliche Werbeverhalten zu überdenken haben.

Es ist an der Zeit für eine Entschuldigung. Nicht nur von Horak, sondern auch von einer Vielzahl von Beamten und Richtern in Deutschland, die einer blinden Staatsräson uneinsichtig folgend einen Flurschaden angerichtet haben, der viele Existenzen beschädigt und vernichtet, Staat und Gesellschaft Milliarden gekostet hat und auch noch kosten wird.

Für die politische Führung war Lotto immer eine Brieftasche, mit der man am Staatshaushalt vorbei das Tagesgeschehen gestalten konnte. Wenn das Staatssäckl' nicht reicht, wird's aus Lottomitteln gerichtet. Aber dazu bedarf es eines Monopols. Also machen wir ein Monopol, war die Devise. Doch diese "Macher" sind jetzt gescheitert. Die Sucht des Staats nach den Einnahmen aus dem Glücksspiel ist nicht mehr zu kaschieren hinter vermeintlichen "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses". Der Staat darf nicht selbst den anreizenden "Dealer" spielen. Der Europäische Gerichtshof hat dies in noch diplomatischer Art und Weise, aber letztlich unmissverständlich zum Ausdruck gebracht und politischer Scheinheiligkeit und Heuchelei Grenzen gesetzt.

Vor dem Spiel ist nach dem Spiel, wird man sich sagen. Auf wir sind "too big to fail" wird man hoffen und die Windmühlen werden sich noch drehen - irgendwie. Doch der 8. September 2010 wird immer in Erinnerung bleiben, zu stark war der Schlag.

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 17:52
Das wollte ich auch gerade posten - cooler Kommentar! daumenhoch

Mal schauen, was nun in der Tagesschau kommt.






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/09/2010 18:05
2 Minuten und 15 Sekunden als Top-Meldung
in der Tagesschau mit glasklarer Ansage! Supi.



EuGH beendet Deutsches Sportwettmonopol


In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07 hat der Europäische Gerichtshof das lange erwartete Urteil heute verkündet. Mit für die Verfechter des Monopols wohl unerwarteter Deutlichkeit stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die aktuelle gesetzliche Regelung in Deutschlad (Glückspielstaatsvertrag) mit Europäischem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, weil inkohärent ist. Er führte aus:

"Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt”.

Im Weiteren heißt es unter Randnummer 106 der Entscheidung:

"Nach alledem können die vorliegenden Gerichte auf der Grundlage der von ihnen getroffenen und in Randnummer 100 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Feststellungen berechtigten Anlass zu der Schlussfolgerung haben, dass der Umstand, dass die zuständigen Behörden in Bezug auf andere Glücksspiele als die, die dem in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden staatlichen Monopol unterliegen, eine Politik betreiben oder dulden, die eher darauf abzielt, zur Teilnahme an diesen anderen Spielen zu ermuntern, als darauf, die Gelegenheit zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten in diesem Bereich in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen zur Folge hat, dass das der Einrichtung dieses Monopols zugrunde liegende Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, mit ihm nicht mehr wirksam verfolgt werden kann, so dass es im Hinblick auf die Art. 43 EG und 49 EG auch nicht mehr gerechtfertigt werden kann”.

In der Pressemitteilung heißt es zudem in Ergänzung hierzu:

"Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Casino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotential aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, die der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das preventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann”.

Abschließend weist das Gericht auf folgenden Gesichtspunkt hin:

"Im Übrigen weist der Gerichtshof darauf hin, dass die dieses Monopol betreffende nationale Regelung, die gegen die Grundfreiheiten der Union verstößt, auch während der Zeit, die erforderlich ist, um sie mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen, nicht weiter angewandt werden darf”.

Danach steht aus unserer Sicht unzweifelhaft fest, dass die Ermächtigungsgrundlage, auf die Behörden Untersagungsverfügungen stützten, nicht mit europäischem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen ist und aufgrund des Anwendungsvorrangs unmittelbar, d. h. bereits durch die Behörde außer Anwendung bleiben muss. Dies insbesondere unabhängig davon, ob und wann der Gesetzgeber nun infolge des Urteils des EuGH oder entsprechender folgenden Urteile nationaler Gerichte eine neue gesetzliche Regelung auf den Weg bringen wird.

Angesichts der Eindeutigkeit der vorliegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gehen wir davon aus, dass die nationalen Gerichte, die bisher gegen die Vermittler entschieden haben, nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung festhalten können. Erste dahingehende Reaktion deutscher Gerichte liegen bereits vor. Die Behörden werden nun aufzufordern sein, auf Vollstreckungsmaßnahmen und den Erlass weiterer Verfügungen zu verzichten. Sollte ein solches Signal nicht folgen, werden wir bei den zuständigen Gerichten entsprechende Abänderungsverfahren einleiten, in denen die Entscheidung des EuGH einzubeziehen sein wird.


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veröffentlicht am: 08.09.2010 17:22



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 04:04
Schünemann will Monopol ausweiten

Vechta - Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sieht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum staatlichen Wettmonopol in Deutschland "im Moment keine direkten Auswirkungen auf die Gültigkeit des Staatsvertrags zum Glücksspiel". Er betonte: "Es gibt jetzt keinen rechtsfreien Raum". Wie Schünemann dieser Zeitung gestern weiter sagte, gelte es nun "abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden".
Ebenso sei eine "Abstimmung der Länder mit der Bundesebene notwendig". Vor allem aus diesem Grund: Schünemann beabsichtigt, als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil das staatliche Wettmonopol sogar auszuweiten: Pferdewetten und Automatenglücksspiele sollen künftig darin miteinbezogen werden. Für ihn sei "dies die Quintessenz des Urteils". Der Glücksspielstaatsvertrag gelte weiter bis 2012, "von 2013 an wird es eine neue Regelung geben", sagte Schünemann. Die obersten EU-Richter hatten gestern entschieden, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei "nicht mehr gerechtfertigt". Das Kernargument ihrer Begründung: Da die staatlich genehmigten Wettanbieter bislang erheblich für sich werben, dient das Monopol nicht mehr seinem Zweck, die Spielsucht zu bekämpfen. Schünemann erklärte, das Thema Werbung sei neu zu überdenken.
Er sehe aber gerade aufgrund der EuGH-Entscheidung die Möglichkeit, das Monopol auf Pferdewetten und Automatenglücksspiel auszuweiten, um so effektiver Spielsucht zu verhindern. Durch das Lottospiel gebe es die vergleichsweise viel geringere Suchtgefahr. Der Innenminister zeigte sich bereit, es bis zu einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht ankommen zu lassen. Die Luxemburger EU-Richter hatten gestern allerdings angemahnt, dass bis zu einem neuen Gesetz, das mit EU-Recht im Einklang sei, die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden" dürfe.

Quelle : https://www.ov-online.de/content/view/347196/

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Dazu fällt mir echt nichts mehr ein , zeigt aber überdeutlich das die meisten Politiker in der Frage des Glücksspielmonopols im Tal der Ahnungslosen wohnen !

Lieber Herr Schünemann , die bisherige Regelung darf nicht weiter angewandt werden - der Glücksspielstaatsvertrag ist seit gestern passe - kein deutsches Gericht wird sich über die Entscheidung des EugH hinwegsetzen.

Wer ernsthaft glaubt nun noch ein Sportwettenmonopol aufrecht halten zu können hat den Schuss wirklich nicht gehört und sollte seines politischen Amtes enthoben werden.

Der EugH hat klare Worte gefunden (noch deutlicher als der BGH 2006) , wenn man diese Chance nun wieder nicht nutzt um private Anbieter zuzulassen kann ich nur noch sagen Gute Nacht Deutschland - Eure Politiker und Gesetze kann man nicht mehr Ernst nehmen...

Die kommenden Wochen und Monate bleiben abzuwarten , ich bin aber guter Dinge , das sich die Vernunft durchsetzen wird und man die richtigen Entscheidungen treffen wird....

Verfasst von: Anstoss Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 08:20
Im Prinzip hat der europäische Gerichtshof doch das Monopol nur in seiner jetzigen Form für ungültig erklärt. D.h. das entweder der Markt für alle Anbieter geöffnet wird, oder das man sich (Bund, Länder) etwas neues einfallen lässt, dass wirklich die Spielsucht bekämpft!
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 08:26
Im Prinzip hast du Recht , ABER....

...das reicht ja erstmal - Fakt ist es gibt derzeit keine Regelung , entgegen der Meinung einiger Lottobosse , ist der Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr gültig , da er nicht mehr angewendet werden darf.

Im Moment ist daher gar nichts reglementiert.

Es erscheint eigentlich unvorstellbar , das der Gesetzgeber nun Automaten , Casions und Pferdewetten reglementiert.

So dumm kann man nicht sein - was da nun einige Politiker von sich geben , die sich dafür aussprechen das Monopol zu erweiteren kann man nur mit Unkenntnis entschuldigen.

Ich kann mir nicht vorstellen , das man seitens des Gesetzgebers nochmal den gleichen Fehler begeht wie 2006 nach dem BGH-Urteil.

Der Staat hält das Sportwettenmonopol , bzw. hielt es bis gestern - die Umsätze von Oddset waren 5% vom gesammten Umsatz - die anderen 95% gingen an private Anbieter...

Verfasst von: Anstoss Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 08:51
Antwort auf:
...das reicht ja erstmal - Fakt ist es gibt derzeit keine Regelung , entgegen der Meinung einiger Lottobosse , ist der Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr gültig , da er nicht mehr angewendet werden darf.

Im Moment ist daher gar nichts reglementiert.


Das stimmt! Trotzdem herrscht doch im Moment eine gewisse Unsicherheit, es ist nicht absehbar wie sich die Bundesländer oder der Bund entscheiden werden. Es ist nichts reglementiert, d.h. Wettbüros dürften wieder geöffnet werden. Aber wenn ich mich in die Lage der Betreiber hineinversetze, d.h. wenn ich jetzt ein Wettbüro aufmachen wollen würde, dann hätte ich doch Angst, dass die Länder bald (in 3 Monaten?) ein Gesetz verabschieden, welches mich zwingt meinen Laden wieder schließen zu müssen. Ich würde dann auf den ganzen Kosten sitzen bleiben (Inventur, Technik, Renovierung und Weiteres). D.h. im Moment ist zwar alles erlaubt, es wird sich jedoch aufgrund dieser Unsicherheit kurzfristig erst mal nichts ändern!
Verfasst von: Dernbi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 13:50
Aber die großen Anbieter sollten sich jetzt doch nichts mehr gefallen lassen, also es sollte doch ab sofort keine beschärnkungen bzgl. des Wohnortes geben?
Bei manchen Wettanbietern musste man ja versichern, dass man sich nicht in Bundesland XY zum Zeitpunkt der Wettabgabe aufhält. Dies sollte doch ab sofort nicht mehr gelten oder?
Verfasst von: Anstoss Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 15:58
Original geschrieben von: Dernbi

Bei manchen Wettanbietern musste man ja versichern, dass man sich nicht in Bundesland XY zum Zeitpunkt der Wettabgabe aufhält. Dies sollte doch ab sofort nicht mehr gelten oder?


Vermutlich ja, aber sicher bin ich mir darüber natürlich nicht, da ich in keinem dieser Bundesländer wohne. Vielleicht kannst du es ja mal ausprobieren und uns darüber berichten!

Aber so weit ich weiß hatte diese Regelung in der Vergangenheit auch keine Auswirkungen. Man bestätigte einfach nur das man sich in keinem dieser Bundesländer aufhielt (auch wenn dies nicht stimmte) und konnte anschließend ganz normal dort wetten! Sein Geld hat man im Gewinnfall selbstverständlich auch ausgezahlt bekommen! Trotzdem ist dieses Prozedere natürlich nicht schön, da man das Gefühl bekommt etwas unrechtes zu tun!
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 16:42
Urteile/Verfügungen aus der Vergangenheit haben natürlich weiterhin Bestand (gelten weiter) sofern diese rechtskräftig geworden sind.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 17:01
EuGH schafft Klarheit für Deutschland


Mit drei Urteilen vom gestrigen Tage hat der EuGH weitgehend Klarheit zur Rechtslage in Deutschland geschaffen. Jedoch werden die bisherigen Schnellveröffentlichungen zu den Entscheidungen ihrem Inhalt nur teilweise gerecht.

Maßgeblich ist dafür eine Pressemeldung des EuGH, ein nicht amtliches Dokument.

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EuGH in Vorlageverfahren Fragen vorlegender Gerichte zur Auslegung des europäischen Rechts beantwortet. Er entscheidet damit nicht über den Ausgang der von den vorlegenden Gerichten ausgesetzten Verfahren. Dies bleibt Sache dieser Gerichte, die bei ihren jetzt zu treffenden Entscheidungen an die Auslegung des europäischen Rechts durch den EuGH gebunden sind.

Im Vorlageverfahren ist es nicht Aufgabe des EuGH, den ihm von den vorlegenden Gerichten unterbreiteten Sachverhalt zu überprüfen. D.h. er erteilt eine Antwort auf der Basis der ihm mitgeteilten Informationen. Sollten diese nicht zutreffend sein, kann die Antwort des EuGH letztlich für die Entscheidung des konkreten Falls irrelevant sein. Ob der dem EuGH unterbreitete Sachverhalt zutrifft, kann von den nationalen Gerichten im Instanzenzug überprüft und anders bewertet werden, als von den vorlegenden Gerichten.

Die Besonderheit der vom EuGH zu entscheidenden Vorlagefragen lag u.a. darin, dass hier Verwaltungsgerichte mit einer anderen Sachverhaltswahrnehmung als die zur Überprüfung ihrer Entscheidungen berufenen Oberverwaltungsgerichte sich einer Überprüfung durch die dazu zuständigen Gerichte entziehen wollten. Diese Phase ist jetzt vorbei. Jetzt müssen die Verwaltungsgerichte die anhängigen Fälle entscheiden und sind dabei an die Auslegung des europäischen Rechts durch den EuGH gebunden. Auch die Gerichte, die dann zur Überprüfung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zuständig sind, d.h. die Oberverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und auch das Bundesverfassungsgericht, sind an diese Auslegung gebunden.

Betrachtet man die drei Urteile näher, kann man erkennen, dass sie den Ansichten der vorlegenden Gerichte zur Auslegung des europäischen Rechts ganz überwiegend nicht folgen.

Vorhergehende Untersuchung über die Verhältnismäßigkeit

In den verbundenen Rechtssachen Markus Stoß u.a. hatte die Verwaltungsgerichte unter Berufung auf das Urteil Lindmann des EuGH das Fehlen einer vor dem Erlass des GlüStV durchgeführten Untersuchung moniert, die die Verhältnismäßigkeit des neuen Rechts untermauert (Rn. 70). Bei diesem Monitum der Verwaltungsgerichte handelte es sich um ein fehlerhaftes Verständnis des Urteils Lindmann (Rn. 71). Einem Mitgliedstaat ist nicht deshalb die Möglichkeit genommen, zu belegen, dass eine innerstaatliche restriktive Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn er keine dem Erlass der Maßnahme vorhergehende Untersuchung vorlegen kann (R. 72)

Monopol oder Erlaubnisvorbehalt

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte in Zweifel gezogen, ob für die Erreichung der mit dem GlüStV verfolgten Ziele ein Monopol erforderlich sei oder ob diese Ziele mit Erlaubnissen an private Veranstalter genauso gut erreichbar seien, weshalb das Monopol unverhältnismäßig sei (Rn. 73). Auch hier hat der EuGH die Ansicht des vorlegenden Gerichtes nicht geteilt (Rn. 82). Die Behörden dürfen Monopole für wirksamer halten als eine überwachte erlaubte Tätigkeit.

Effizienz der Monopole im Hinblick auf das Internet

Die Vereinbarkeit staatlicher Monopole mit dem Unionsrecht wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Durchsetzung der nationalen Regelungen in einem transnationalen Umfeld auf Schwierigkeiten stößt (Rn. 85 – 87).

Erfordernis der systematischen und kohärenten Begrenzung von Glücksspielen

Hier hat der EuGH auf der Basis der ihm vorgelegten Informationen anerkannt, dass dann, wenn diese zutreffen, die Eignung der Monopole zur Erreichung der mit ihnen verbundenen Ziele zurecht in Zweifel gezogen werden kann (Rn. 107).

Keine Anerkennung ausländischer Erlaubnisse

Hier stellt der EuGH zunächst fest, dass bei einem europarechtskonform bestehenden staatlichen Monopol allein aufgrund der Existenz eines solchen Monopols eine Anerkennung per se ausgeschlossen ist (Rn. 109).

Die Frage nach der eventuellen Existenz einer solchen Verpflichtung stellt sich nur dann, wenn die Monopole mit dem Unionsrecht unvereinbar sind (Rn. 110). Auch dann gibt es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts keine Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten erteilten Erlaubnisse (Rn. 112).

Im Urteil Carmen Media hat der EuGH zusätzlich noch folgende Punkte behandelt:

1. Auf die Dienstleistungsfreiheit kann sich auch berufen, wer die entsprechende Tätigkeit in seinem Sitzland nicht ausübt.

2. Eine von einem Mitgliedsstaat eingeführte Regelung, nach der das Angebot von Glückspielen einer vorherigen Erlaubnis bedarf, kann den Anforderungen des Art. 49 EG entsprechen, wenn sie auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruht.

3. Ein Internetverbot kann als grundsätzlich geeignet zur Verfolgung legitimer Ziele angesehen werden.

Im Fall Winner Wetten hat der EuGH schließlich klargestellt, dass ein Gericht dann, wenn es eine nationale Regelung für unvereinbar mit dem Unionsrecht hält, diese im konkreten Fall nicht anwenden darf. Diese Feststellung hindert jedoch obere Gerichte nicht, im Rechtsmittelverfahren die Frage der Vereinbarkeit der betreffenden Regelung mit dem Unionsrecht – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH - abweichend von dem Verwaltungsgericht zu beantworten.

Bei den von den vorlegenden Verwaltungsgerichten mitgeteilten Tatsachen ist der Gesichtspunkt, dass der Bund im Glücksspielbereich (gewerbliches Spiel und Pferdewetten) Regelungen getroffen hat, die sich nicht an den Zielen des GlüStV orientieren, kaum bestreitbar. Sollen die Monopole wieder europarechtskonform werden, muss der Bund unverzüglich handeln. Dazu hat er mehrere Möglichkeiten:

Zum einen könnte er die Regelungen zum gewerblichen Spiel so ändern, dass die Automatenspiele wieder zu Unterhaltungsspielgeräten werden und nicht mehr zum Bereich des Glücksspiels zu zählen sind. Insoweit gibt es einen Vorschlag des Fachbeirats Glückspielsucht vom 12. März 2008, der kurzfristig in Gesetzesform umgesetzt werden könnte.
Zum anderen könnte er z.B. auch den Bereich der Geldspielautomaten einem Monopol zuführen, wie dies Norwegen getan hat.

Hinsichtlich der Pferdewetten bietet sich an, schlicht die Sonderregelungen über Pferdewetten aufzuheben und damit dieses Rechtsgebiet gemeinsam mit den Sportwetten zu regeln.

Hinsichtlich der Tatsachenbehauptungen zum Werbeverhalten der Monopolveranstalter dürfte hingegen durchaus einer Überprüfung wert sein, wieweit in Zeiten eines ausufernden illegalen Angebots über das Internet auch eine ansonsten nicht erforderliche Werbung für das legale staatliche Angebot doch in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht steht – auch in Anbetracht der Auslegungshinweise des EuGH in den vorliegenden Urteilen.

Der EuGH hat zwar die Berechtigung der staatlichen Monopole – auf der Basis der ihm vorgetragenen Tatsachen – in Zweifel gezogen, nicht aber die Gültigkeit der Vorschriften des GlüStV im Übrigen. Im Gegenteil hat er ausdrücklich anerkannt, dass das Internetverbot als in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht angesehen werden kann. Dasselbe gilt auch für die nationalen Erlaubnisvorbehalte. Eine Pflicht zur Anerkennung ausländischer Erlaubnisse besteht nicht.

Dies bedeutet, dass die bisher illegalen Angebote nicht schlagartig legal geworden sind. Im Gegenteil:

Glücksspielangebote über das Internet bleiben in Deutschland verboten. Und jede Betätigung ohne eine vorherige behördliche Erlaubnis bleibt ebenfalls verboten.

Jedoch kann einem Glücksspielanbieter, der jetzt eine Erlaubnis beantragt, diese nicht nur wegen des bestehenden Monopols versagt werden. Sie kann ihm aber nach wie vor versagt werden, wenn er ein Glücksspielprodukt in einer Art und Weise anbieten will, die nach den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags auch den staatlichen Anbietern nicht erlaubt werden könnte. D.h. z.B. Live-Wetten und jedes Glücksspielangebot über das Internet bleiben verboten. Und ein Glückspielanbieter, der nach wie vor über das Internet vielfältige in Deutschland nicht genehmigungsfähige Glücksspielarten anbietet, könnte auch allein deswegen einer Erlaubnis versagt werden, weil er nicht die notwendige Gewähr für die Beachtung der in Deutschland zum Spieler- und Verbraucherschutz in Übereinstimmung mit Unionsrecht geschaffenen Regelungen bietet.


Kontakt:
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/09/2010 17:53
Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht – Schleswig-Holsteinisches Modell jetzt richtungsweisend

EuGH-Urteil im Fall Carmen Media (vertreten durch Hambach & Hambach Rechtsanwälte)

Das deutsche Glücksspielmonopol ist nach der Entscheidung des EuGH C-46/08 Carmen Media am Ende. Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil klar, dass das Verwaltungsgericht Schleswig zu Recht in seinem Vorlagebeschluss vom 30. Januar 2008 zum Ergebnis kam dass die deutsche Glückspielregulierung nicht mit Unionsrecht vereinbar ist (vgl. Pressemitteilung vom 31. Januar 2008). So äußerte die Vorsitzende Richterin des VG Schleswig bereits in der mündlichen Verhandlung vom 30. Januar 2008 die Rechtsauffassung, dass ein staatliches Glücksspielmonopol nur dann mit dem Ziel der Spielsuchtbekämpfung begründet werden könne, wenn alle rechtlichen Regelungen und tatsächlichen Ausgestaltungen eines Mitgliedsstaates zum gesamten Glücksspielmarkt und nicht nur die dem Sportwetten- und Lotteriemonopol zugrunde liegenden Vorschriften zum Gegenstand der Prüfung einer systematischen und kohärenten Spielbegrenzung gemacht werden. Konsequenterweise legte das Verwaltungsgericht Schleswig u. a. diese Kohärenzfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor.

Gut zweieinhalb Jahre nach dieser Vorlage bestätigt nun der EuGH in seiner heutigen Entscheidung die europarechtlichen Bedenken und entzieht dem Glücksspielstaatsvertrag seine Rechtfertigungs- und damit auch seine Existenzgrundlage.

So stellt der Europäische Gerichtshof mit ungewohnter Deutlichkeit klar, dass keine Vereinbarkeit mit Europarecht besteht, wenn – wie in Deutschland – folgende Rechtfertigungsschiene benutzt wird: Ein Staat, der das Ziel verfolgt, zwar Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, aber dieses Ziel nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt, handelt unionsrechtswidrig. Eine unionsrechtswidrige Regelung liegt insbesondere dann vor, wenn so wie momentan in Deutschland geregelt:

- erstens privaten Wirtschaftsteilnehmern gestattet ist, andere Glücksspiele wie Pferdewetten oder Automatenspiele durchzuführen, und

- zweitens in Bezug auf Angebote anderer Glücksspiele wie Kasinospiele oder Automatenspiele in Spielhallen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetrieben eine Expansionspolitik verfolgt wird.

Der Europäische Gerichtshof betont, dass nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Schleswig durch diese Expansionspolitik allein zwischen 2000 und 2006 die Zahl der in der Landeskompetenz stehenden Spielbanken von 66 auf 81 anstieg. Auch die Bedingungen für den Betrieb von Automatenspielen in anderen Einrichtungen als Spielbanken, etwa in Spielhallen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetrieben (Bundeskompetenz), seien unlängst erheblich gelockert worden.

Ebenfalls außergewöhnlich deutlich wurde festgestellt, dass die Tatsache, dass verschiedenen Glücksspiele zum Teil in die Zuständigkeit der Länder und zum Teil in die des Bundes fallen, nicht zur Rechtfertigung gegen Unionsrechtsverstöße dienen kann.

Schließlich hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass im Falle der Erteilung einer Erlaubnis an Carmen Media keine behördliche Willkür möglich ist und die Vergabe einer Erlaubnis auf objektiven, nicht diskriminierenden sowie im Voraus bekannten Kriterien beruhen muss.

Zur Frage des Unionsrechtsschutzes für ein Unternehmen, das mit einer Genehmigung anbietet, die im eigenen Staat nicht gültig ist, verwies der Gerichtshof auf seine bisherige ständige Rechtsprechung, nach der die Dienstleistungsfreiheit auch in diesen Fällen gilt. Insbesondere wurde nochmals klargestellt, dass die von Generalanwalt Paolo Mengozzi aufgebrachten steuerlichen Gründe, die zu der in Gibraltar gültigen Regelung geführt haben, für die Frage der Reichweite einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis irrelevant sind.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt damit in einer so nicht erwarteten Deutlichkeit fest, dass die tragenden Vorschriften des geltenden Glücksspielstaatsvertrages mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes nach dem Unionsrecht nicht vereinbar sind.

Dies bedeutet, dass die Diskussion über einen neuen Rechtsrahmen für Lotto und Glücksspiel ab sofort neu begonnen werden muss. Richtungsweisendes kommt dabei aus Schleswig-Holstein (siehe Eckpunktepapier der Regierungskoalition zu neuem Glücksspielgesetz:
https://www.ltsh.de/presseticker/2010-06/09/11-58-46-11a9/PI-TA9l1hGp-cdu.pdf), gefolgt von Niedersachsen (vgl. https://www.isa-guide.de/gaming/ articles/30385.html) und nach heutiger Presseerklärung auch von der Hessen-FDP, die das EuGH-Urteil wie folgt kommentiert: "(…) Der vielleicht gut gemeinte Staatsvertrag hat sich als Nachteil für das staatliche Lottomonopol herausgestellt", so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.

Hessen müsse nach Auffassung der beiden Liberalen nun schnellstmöglich einen rechtmäßigen Gesetzentwurf vorlegen, der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof berücksichtigt und eine Liberalisierung vorsieht.

Das rechtliche Gezerre um das Glücksspielmonopol hat nun endlich ein Ende gefunden Nun ist auf politischer Ebene Augenmaß und Sachverstand gefordert. Es gibt viel zu tun – also packen wir es an!


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veröffentlicht am: 09.09.2010 09:24


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Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Bund hingeht
und die Geldspielautomaten privater Anbieter verbietet
und damit zehntausende von Arbeitsplätzen vernichtet.

Solange es also privat betriebene Spielotheken in der
derzeitigen Form gibt, hat der Glücksspielstaatsvertrag
in der momentanen Fassung keine Berechtigung mehr.

Die Reaktion der Herren Repnik und Horak ist typisch,
die leben weiterhin in ihrer völlig abgehobenen Weltfremdheit. bloed2




Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/09/2010 07:25
Monopolpolitik nach dem Scheitern beim EuGH - Die EuGH-Urteile vom 8. 9. 2010 und ihre Auswirkungen -



Die Sensation ist perfekt. Das EuGH-Urteil trifft die Monopolpolitik der Länder ins Mark. Und die Politik ist in den meisten Ländern auf dieses Ergebnis nicht vorbereitet.
Nicht nur das Sportwettmonopol hat der Gerichtshof mit seinem Urteil gekippt, sondern selbst das Lotteriemonopol lässt sich nach diesem Urteil in der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung nicht mehr halten. Dabei ist dieser Teil des Scherbenhaufens selbst verschuldet. Denn viele haben die Länder in den Jahren 2006 und 2007 davor gewarnt, das Lotteriemonopol auf die Suchtbekämpfung zu satteln. Der Unterzeichner hat als Sachverständiger vielfältig schriftlich und in Landtagsanhörungen hervorgehoben, dass die Länder damit einen fatalen Fehler begehen. Nun ist guter Rat teuer. Vieles spricht dafür, dass den Ländern nichts anderes übrig bleibt, als im Lotteriebereich nunmehr das Rad zurückzudrehen.
Natürlich versuchen Horak und Worthmann und ihre Berater mit ersten Statements, Schadensbegrenzung zu betreiben. Doch diesmal sind die Urteile zu eindeutig, als das durchsichtige Umdeutungsversuche über das Scheitern noch hinwegtäuschen könnten. Auch ein trotziges "Weiter so – wir müssen die Monopolpolitik nur verschärfen" wie es mancher Ordnungspolitiker jetzt prophylaktisch nach außen trägt, hilft über das wahre Ausmaß der Niederlage für die Länder nicht hinweg und könnte am Ende dazu führen, dass das Lotteriemonopol, um das es eigentlich geht, endgültig vom Markt verschwindet. Das aber liegt innerhalb Deutschlands in niemands Interesse.

Im Einzelnen:

I.
Gesamtkohärenz der Glückspielpolitik
Auf die Vorlagen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Gießen bestätigt der EuGH die Notwendigkeit einer Kohärenz und Systematik des nationalen Rechtsrahmens. Er versteht das Kohärenzerfordernis dabei in erster Linie normativ, während im Gambelli-Urteil noch die tatsächliche Handhabung in den Vordergrund stand. Wörtlich verlangt der Gerichtshof:
"Allerdings muss eine so restriktive Maßnahme wie die Schaffung eines Monopols, die sich nur im Hinblick auf die Gewährleistung eines besonders hohen Verbraucherschutzniveaus rechtfertigen lässt, mit der Errichtung eines normativen Rahmens einhergehen, mit dem sich gewährleisten lässt, dass der Inhaber des Monopols tatsächlich in der Lage sein wird, das festgelegte Ziel mit einem Angebot, das nach Maßgabe dieses Ziels quantitativ bemessen und qualitativ ausgestaltet ist und einer strikten behördlichen Kontrolle unterliegt, in kohärenter und systematischer Weise zu verfolgen." (Stoß – Rn. 83).
Diese Überprüfung soll zwar für jede mit den nationalen Rechtsvorschriften auferlegte Beschränkung gesondert erfolgen (Stoß, Rn. 93). Grund dafür ist aber nur der Umstand, "dass die verschiedenen Arten von Glücksspielen erhebliche Unterschiede aufweisen können" (Stoß – Rn. 95); es ist keine Absage an eine übergreifende Überprüfung der Kohärenz der mitgliedsstaatlichen Politik.
Die nationalen Gerichte müssen dies anhand der konkreten Anwendungsmodalitäten überprüfen (Stoß – Rn. 98). Dabei leitet der Gerichtshof bereits aus dem Gambelli-Urteil her, dass die Kohärenzbetrachtung andere Glücksspielformen mit einbezieht (Rn. 99). Damit findet der von den Unterzeichnern aufgebrachte Gedanke einer rechtlichen Gesamtkohärenz entgegen allgemeiner Erwartung doch Eingang in das europarechtliche Anforderungsprofil.
Maßstab ist dabei das vom Gesetzgeber festgelegte Ziel (Stoß – Rn. 83 und 93). Zuständig für die Bewertung der Tatsachen und die Subsumtion sind zwar die nationalen Gerichte. Der EuGH hält mit seiner Bewertung in Bezug auf die deutsche Glückspielpolitik aber nicht hinterm Berg. Bereits der deutsche Rechtsrahmen selbst ist danach nicht kohärent und systematisch auf Suchtbekämpfung angelegt, weil Pferdewetten, Automatenspiele und Kasinospiele von privaten Unternehmen angeboten werden dürfen, und vor allem im Bereich der Spielbanken in Deutschland in den letzten beiden Jahrzehnten eine Politik der Angebotsausweitung betrieben worden ist. Der EuGH stellt dafür vor allem auf die Ausweitung der Kasinostandorte von 66 auf 81 ab. Zu ergänzen ist die noch weitaus stärkere Ausweitung der Zahl der Plätze in den Automatensälen der Spielkasinos ("einarmige Banditen"), weiter die ebenfalls von Privatunternehmen (vor allem den Rundfunksendern) zulässigerweise betriebenen TV- und Internet-Gewinnspiele und schließlich auch die Sportwetten, die im terrestrischen Vertrieb und im Internet auf der Grundlage der DDR-Lizenzen angeboten werden, die in Deutschland fortgelten und die von den Ländern bewusst nicht aufgehoben worden sind.

II. Zur Werbung

Die Werbung für Lotterien und Sportwetten sowie für Kasinos verfehlt die EU-Maßstäbe. Werbung muss maßvoll und strikt auf das begrenzt bleiben, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den genehmigten Spielnetzwerken hinzulenken. Zulässig ist ausschließlich kanalisierende Werbung (Stoß, Rn. 103; ähnlich schon: EuGH, Urteil vom 03.06.2010, C-258/08 - Ladbrokes - Rn. 30).
Die Werbung darf danach nicht darauf abzielen, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher dadurch zu fördern, dass sie zu aktiver Teilnahme am Spiel angeregt werden. Der EuGH nennt dazu Beispiele: "etwa indem das Spiel verharmlost oder ihm ein positives Image verliehen wird, das daran anknüpft, dass die Einnahmen für Aktivitäten im Allgemeininteresse verwendet werden, oder indem die Anziehungskraft des Spiels durch zugkräftige Werbebotschaften erhört wird, die bedeutende Gewinne vorspiegeln" (Rn. 103 Urteil Stoß).
Die vom EuGH angeführten monopolschädlichen Werbebeispiele betreffen mit den (gesetzlich vorgesehenen) Jackpot-Ausspielungen und der "Lotto hilft!"-Kampagne den Kern der Werbestrategie der Landes-Lotterieunternehmen. Entsprechende Feststellungen sind bis in die aktuelle Zeit hinein belegt. Da die Werbung der staatlichen Lotteriegesellschaften in Deutschland danach ganz überwiegend darauf abzielt, die Allgemeinheit zu erreichen, Neukunden zu gewinnen und vorhandene Kunden dazu zu animieren, wieder zu spielen, führt schon dies zur Inkohärenz und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der staatlichen Glücksspielpolitik.
Praktisch bedeutet dies, dass im Lotteriebereich die Länder die gesamte bisherige Werbung unterlassen müssen, um dem Kohärenzerfordernis Rechnung zu tragen. Im stationären Vertrieb besteht zu kanalisierender Werbung schon deshalb keine Veranlassung, weil es einen konkurrierenden stationären Vertrieb für illegale Angebote im Lotteriebereich in Deutschland gar nicht gibt. Das Lotteriemonopol setzt sich terrestrisch auf dem Markt flächendeckend durch. Lediglich im Internet haben das Internetverbot und der Versuch, die gewerblichen Spielvermittler abzudrängen, eine Konkurrenz aus dem EU-Ausland erst hervorgerufen.

III. Zum Nachweiserfordernis der Gefahren

Bestätigt hat der Europäische Gerichtshof mit seinen Carmen Media Urteil ferner seine Lindman-Rechtsprechung. Er hat zwar der Vorstellung eine Absage erteilt, der Mitgliedsstaat müsse über die entsprechenden Nachweise bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung gesetzgeberischer Beschränkungen verfügen (Stoß - Rn. 72). Er hat das Nachweiserfordernis als solches indessen bestätigt. Der Mitgliedstaat muss Gerichten, die über die Frage zu entscheiden haben, danach "alle Umstände vorlegen, anhand deren das Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt" (Rn. 71).
Gravierende Konsequenzen hat dies in Deutschland deshalb, weil spätestens mit dem Evaluationsprozess feststeht, dass sowohl beim staatlichen Lotterieangebot als auch bei den Sportwetten lediglich geringe Gefahren für den Verbraucher aus dem Vertrieb des Angebotes erwachsen, denen mit entsprechenden gesetzgeberischen Beschränkungen Rechnung getragen werden kann. Namentlich die von den Ländern selbst eingeholte Untersuchung des Schweizer Rechtsvergleichenden Instituts bestätigt dies ausdrücklich in ihrer Urfassung. Gleiches gilt für das Messinstrument, das vom wissenschaftlichen Forum Glücksspiel in Zusammenarbeit mit Prof. Meyer und anderen Spielsuchtexperten entwickelt wurde, dass Sportwetten im stationären Vertrieb geringere Spielsuchtgefahren mit sich bringen als Rubbellose. Mit der Aufforderung, den Gerichten "alle Umstände" offenzulegen, ist außerdem die Praxis der Länder unvereinbar, frei verfügbare Studien wie die Studie der Harvard Medical School und die Gambling Prevalence Survey der britischen Glücksspielkommission schlichtweg zu ignorieren.

IV. Zum Internetangebot

Spannend ist schließlich die im Carmen Media Verfahren zur Diskussion stehende Beurteilung des Internetangebotes von Glücksspielen. Leider hat der Gerichtshof sich insoweit nur begrenzt äußern können. Das Bedauern kommt im Urteil offen zum Ausdruck (Carmen Media, Rn. 98). Da das Verwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluss die bestehenden Zweifel nicht näher erläutert hat, beschränkte der Gerichtshof sich auf die Prüfung der Frage,
"ob eine Maßnahme wie die in § 4 Abs. 4 GlüStV vorgesehene, mit der das Anbieten von Glücksspielen im Internet verboten wird, grundsätzlich als geeignet angesehen werden kann, die Ziele der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes zu erreichen".
Der EuGH hat danach ein generelles Internet-Verbot nur dann als prinzipiell rechtfertigungsfähig angesehen, wenn es dazu dient, übermäßige Ausgaben für das Spielen zu vermeiden, die Spielsucht zu bekämpfen und die Jugendlichen zu schützen (Rn. 91 ff. Urteil Carmen Media). Dies setzt also voraus, dass überhaupt ein Rechtsrahmen im Glücksspielrecht besteht, der kohärent und systematisch auf das Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet ist. Das ist wie festgestellt nicht der Fall. Konsequenterweise hat der EuGH in der Rechtssache Carmen Media (in der allein ein Internet-Angebot in Rede stand) sich daher auch nicht auf die Vereinbarkeit des Internetverbots für Sportwetten, Lotterien und Kasino-Spiele mit EU-Recht beschränkt, sondern ebenfalls zunächst die allgemeinen Bedingungen für Restriktionen zugunsten von Staatsunternehmen geprüft (Rn. 39 – 90 Urteil Carmen Media sowie Tenor zu 1. – 3.). Die Vorlagefrage in Bezug auf das Internet wird erst anschließend daran behandelt (Rn. 91 – 111 und Tenor zu 4.). Außerdem bestehen die Inkohärenzen auch in Bezug auf das Internetverbot selbst. Pferdewetten, 50-Cent-Gewinnspiele und Sportwetten aufgrund von DDR-Kon­zes­sionen (letztere mit noch nicht geklärter Reichweite) unterfallen nicht dem GlüStV und dürfen im Internet angeboten werden.

V. Zu den Konsequenzen für das geltende Recht

1. Bedarf es noch umsetzender Gerichtsentscheidungen?

Der gemeinschaftsrechtliche Anwendungsvorrang gilt unmittelbar. Wenn also das deutsche Recht gemeinschaftsrechtswidrig ist, können die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit durch den Glücksspielstaatsvertrag den Anbietern schon jetzt nicht entgegen gehalten werden. Entsprechende Gerichtsentscheidungen in Deutschland haben also nur deklaratorische (bestätigende) Funktion. Soweit in ersten Reaktionen gestern Gegenteiliges behauptet worden ist, ist dies schlicht unzutreffend.

2. Vorübergehende Außerkraftsetzung?

Mit dem WinnerWetten-Urteil steht ferner fest, dass selbst der jetzt drohende Wildwuchs und die damit einhergehenden Gefahren nicht dazu berechtigen, das Gemeinschaftsrecht außer Kraft zu setzen.

3. Nichtanwendung statt Nichtigkeit

Anderseits führen die Urteile des Gerichtshofs auch nicht zur Nichtigkeit des Glücksspielstaatsvertrages. Er ist lediglich insoweit nicht anwendbar, als die daraus erwachsenden Beschränkungen die grenzüberschreitende Dienstleistungsfreiheit einschränken.
Praktisch folgt daraus, dass EU-ausländische Anbieter und inländische Vermittler, die den betreffenden Anbietern Glücksspiele vermitteln, der Glücksspielstaatsvertrag und seine Umsetzungsgesetze nicht entgegen gehalten werden können. Für die staatlichen Lotteriegesellschaften hingegen gelten die Werbe- und Vertriebsbeschränkungen einschließlich des Internetverbots weiterhin. Die EU-ausländischen Anbieter dürfen also wettbewerbsrechtlich gegen staatliche Lotteriegesellschaften vorgehen, aber nicht umgekehrt.
Auch das ist eine fatale Folge des Urteils, die in ersten Reaktionen des deutschen Lotto-Toto-Blocks bisher nicht bedacht wurde.

4.Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung

Wie es aussieht, werden die Länder auch durch einen radikalen Wechsel ihrer Praxis bei Werbung und Vertrieb des Staatsmonopols und der Aufsicht darüber nicht einen EU-rechtmäßige Zustand herstellen können. Denn der EuGH beanstandet wie das Bundesverfassungsgericht bereits das normative Defizit. Ein Monopol muss mit der Errichtung eines normativen Rahmens einhergehen, mit dem sich gewährleisten lässt, dass der Inhaber des Monopols tatsächlich in der Lage sein wird, das festgelegte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen. Eine so restriktive Maßnahme wie ein Monopol lässt sich insoweit nur im Hinblick auf die Gewährleistung eines "besonders hohen Verbraucherschutzniveaus" rechtfertigen (Stoß – Rn.83). Dabei müssen Bundes- und Landesregelungen im Zusammenspiel betrachtet und, wenn auf einer Ebene ein Monopol gerechtfertig werden soll, die Ausübung der jeweiligen Zuständigkeiten koordiniert werden (Leitsatz 2 Urteil Carmen Media).
Daran fehlt es. Gegen EU-Recht verstößt schon der derzeitige gesetzliche Rahmen.
Es besteht deshalb die dringende Notwendigkeit, dass der Gesetzgeber zügig tätig wird, um das drohende Chaos und die damit einhergehenden Gefahren abzuwenden. Es bleibt zu hoffen, dass Glückspielanbieter und Politik sich in der Zwischenzeit zügig auf eine praktikable Handhabung verständigen, die einen gewissen Verbraucherschutz gewährleistet.

5. Wegfall der Bindungen des Glücksspielstaatsvertrages für die Länder

Weitgehend unbeachtet geblieben ist bisher, dass die EuGH-Urteile auch dazu führen dürften, dass die Länder untereinander an den Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr gebunden sind oder mindestens ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht im Glücksspielsstaatsvertrag besteht.
Der Anwendungsvorrang gilt zwar nur insoweit, als aus dem Glücksspielstaatsvertrag Beschränkungen für die Dienstleistungsfreiheit erwachsen. Dennoch dürfte aufgrund der EU-Rechtswidrigkeit auch die staatsvertragliche Bindung entfallen, ohne dass es noch einer Kündigung bedürfte. Denn es kann wegen Art. 23 GG keine staatsvertragliche Bindung geben, Rechtsnormen zu erlassen bzw. aufrechtzuerhalten, die mit EU-Recht unvereinbar sind. Mehr noch: Die Länder sind aufgrund des EU-rechtlichen Grundsatzes der Rechtssicherheit und &#8209;klarheit verpflichtet, eine rechtskonforme Gesetzeslage herzustellen.
Praktische Konsequenzen hat dies vor allem deshalb, weil Schleswig-Holstein bereits angekündigt hat, sich vom Sportwettmonopol zu verabschieden und lediglich das Lotteriemonopol aufrecht zu erhalten, gewerbliche Spielvermittler insoweit aber auch zuzulassen. Für einen solchen Sonderweg ist nun ganz unabhängig von Bündnispartnern aus anderen Bundesländern der Weg frei.

6. Ausweg

Einen Ausweg haben das Land Schleswig Holstein, die Glücksspielanbieterverbände und der Breiten- und Spitzensport mit unterschiedlichen gesetzgeberischen Vorschlägen längst gewiesen:
Danach könnte der Sportwettmarkt der Handhabung im Pferderennwettbereich entsprechend geöffnet werden, während die Lotterieveranstaltung wie bisher im Monopol verbleibt und der Vertrieb wieder konsequent für gewerbliche Spielvermittler geöffnet wird. Die Begründung dieses Lotterie-Veranstaltungsmonopols würde sich von der Vorstellung einer Lottosucht verabschieden und der Entstehungsgeschichte entsprechend an den besonders bei der Veranstaltung großer Lotterien bestehenden Betrugs- und Manipulationsgefahren ansetzen.
Die Zulässigkeit eines solchen Weges wird von zahlreichen Gutachten bestätigt; allein Dietlein will Bedenken gegen einen solchen getrennten Weg aus dem Gleichheitssatz und Konsequenzgebot herleiten, obwohl er gemeinschaftsrechtlich selbst stets eine streng sektorielle Betrachtung vertreten hat.
Diese Bedenken sind freilich hinfällig, wenn es sachgerechte Gründe für eine solche Unterscheidung zwischen Lotterien und Sportwetten gibt. Einer ist der Grau- und Schwarzmarkt im Sportwettbereich: Während das Lotteriemonopol in Deutschland fast konkurrenzlos dasteht, ist es bei Sportwetten umgekehrt; das Monopol hat hier nur noch einen Marktanteil von ca. 2,5 %. Einen anderen hat Jarass benannt, ohne dass Dietlein darauf eingeht: Bei Lotterien beherrscht allein der Veranstalter Ablauf und Ausgang der Ausspielung. Bei Oddsetwetten bestimmt darüber der Ausgang des sportlichen Spielgeschehens; dieses beherrschen allein Dritte, nicht die Wettveranstalter. Von daher liegt es nahe, nur bei Lotterien ein Erfordernis zu sehen, die Veranstaltung zur Abwendung von Manipulationsgefahren auf den Staat zu beschränken. Es ist schwer erfindlich, warum eine Mehrheit der Verfassungsrichter diese Differenzierungsgründe als sachwidrig verwerfen sollte.


Dr. Ronald Reichert und Dr. Michael Winkelmüller
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Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/09/2010 11:44
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 03/2010 / EuGH-Urteil zum deutschen Glücksspielmonopol: Initiative Profisport Deutschland fordert gesonderten Staatsvertrag für Sportwetten

10.09.2010 - 13:35 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) hat
sich auf ihrer heutigen Sitzung mit den Auswirkungen des aktuellen
EuGH-Urteils zum deutschen Glücksspielmonopol befasst und sieht sich
in ihrer Forderung nach einer kontrollierten Öffnung des
Sportwettenmarktes bestärkt. "Das ist ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung. Wer jetzt noch eine Fortsetzung des nicht
funktionierenden Sportwettenmonopols verlangt, gefährdet die auch von
der IPD befürwortete Beibehaltung des staatlichen Lottomonopols",
erklärt Christian Seifert, Sprecher der IPD und Vorsitzender der
DFL-Geschäftsführung.

Als nächsten Schritt fordert die IPD ein duales System bestehend
aus einem separat begründeten Lotteriestaatsvertrag, der das
staatliche Monopol schützt, und einer gesonderten Regelung zur
kontrollierten Öffnung des Sportwettenmarktes. "Ein 'duales System',
in dem das Lotteriemonopol erhalten bleibt, würde - wie in anderen
europäischen Ländern auch - Amateur- und Profisport gleichermaßen
finanziell besser stellen", ergänzt Jan Pommer, stellvertretender
Sprecher der IPD und Geschäftsführer der Beko Basketball Bundesliga.

Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als
Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL
Deutsche Fußball Liga GmbH, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche
Eishockey Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der
Vereinigung ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames
Sprachrohr zu geben.

Berlin, 10.09.2010

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/09/2010 22:36
Das Sportwettenurteil des EuGH vom 08.09.2010 - Die VEWU zieht Bilanz

Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 müssen die Weichen im Deutschen Glückspielmarkt neu gestellt werden. Aus Sicht der privaten Anbieter von Sportwetten ein Grund zur Freude, aber auch ein Grund Bilanz zu ziehen.


Markus Maul

Über 10 Jahre haben die privaten Buchmacher in Deutschland für ihr Recht gekämpft. Bis in die 90iger Jahre haben die Buchmacher in Deutschland nur Pferdewetten angeboten. Das Interesse ihrer Kunden indes verlagerte sich immer mehr auf die Sport- bzw. genaugenommen auf die Fußballwette. Lotto hatte dafür mit dem Fußballtoto kein marktfähiges Produkt. Die Leute wollten zu festen Quoten auf ihre Vereine, Favoriten oder Außenseiter wetten. Viele gaben damals ihren Tippschein per Post in Österreich ab. Nach der Wiedervereinigung kamen dann die sog. DDR-Lizenzen auf. Private Buchmacher wie z. B. Bernd Hobiger, Sportwetten Gera und betandwin fingen an, unter Bezugnahme auf Konzessionen, die von der ehemaligen DDR ausgestellt worden waren, Sportwetten anzubieten. Andere begaben sich notgedrungen in europäische Nachbarländer, die private Sportwetten zulassen und richteten in Deutschland Vermittlungsbüros ein. Parallel dazu führte Lotto die Oddset-Wette ein und bewarb sie massiv in Fußballstadien und in den Medien. Von Suchtprävention oder –gefahren war dabei keine Rede.

Den privaten Buchmacher hingegen wurde der Krieg erklärt. Über Jahre hinweg wurden sie von Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften verfolgt. Aber die Buchmacher blieben standhaft und zogen durch die gerichtlichen Instanzen der Verwaltungs- und Strafgerichte, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschwor der Lottoblock dann zur Rettung und Rechtfertigung seines Monopols die Suchtgefahr herauf. Am 28.03.2006 fällte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung: Es erklärte das seinerzeit noch auf dem Lotteriestaatsvertrag bestehende Sportwettenmonopol für verfassungswidrig. Nun war die Politik gefordert. Entweder den Sportwettenmarkt kontrolliert öffnen oder die Suchtgefahr ernst nehmen und sowohl Gesetze als auch tatsächliche Verhältnisse schaffen, die diesem Ziel gerecht werden. Allen Warnungen – ob aus juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Sicht - zum Trotz, klammerte sich der Lottoblock und der Gesetzgeber am Monopol fest und ließ 2008 den Glückspielstaatsvertrag in Kraft treten. Die privaten Anbieter bewiesen jedoch langen Atem, sie zeigten den Gerichten auf, dass auch mit dem Glückspielstaatsvertrag weder die Gesetzes- noch die tatsächliche Lage auf dem deutschen Glückspielmarkt verfassungs- und europarechtskonform ist. Dankenswerterweise gab es vereinzelte Gerichte, die diese Realität erkannten und die den Europäischen Gerichtshof anriefen.

"Mit seinen Entscheidungen vom 08.09.2010 hat der Europäische Gerichtshof den Schwindel aufgedeckt. Natürlich haben wir uns wahnsinnig über die Entscheidungen gefreut. Ich muss zugeben, dass sie für mich überraschend waren; vor allem in dieser Deutlichkeit" sagt Markus Maul, der Präsident der Europäischen Wettunternehmer (VEWU).

"Ich habe selbst auch einen der Kläger vor dem EuGH vertreten und hatte nach der mündlichen Verhandlung im Dezember 2009 Zweifel, dass wir gewinnen. An dieser Stelle möchte ich nicht nur meinen Kollegen danken, die mit mir seit über 10 Jahren dafür streiten, dass einer Branche, die von staatlicher Seite immer wieder diskriminiert wird, Gerechtigkeit wiederfährt; ich möchte vor allem den privaten Wettanbietern meinen Respekt dafür ausdrücken, dass sie den persönlichen Stress und den finanziellen Aufwand in Kauf genommen haben, um diese Entscheidung herbeizuführen. Aber wie sagt man so schön, nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Im Grunde genommen haben wir jetzt eine Rechtslage wie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Nur dass heute die Karten für den Gesetzgeber wesentlich schlechter gemischt sind. Der EuGH hat aufgezeigt, dass selbst eine weitere Restriktion von Werbemaßnahmen für staatliches Glückspiel nicht ausreichen würde, um das Monopol zu rechtfertigen, weil dann immer noch das Problem verbleibt, dass nachweislich suchtgefährdendere Glückspiele, wie das Casino- oder Automatenspiel privat betrieben und beworben werden. Dabei ist es dem EuGH egal, dass die Länder dieses Problem nicht regeln können, weil die Regelungskompetenz dafür beim Bund und nicht bei ihnen liegt. Nun wackelt neben dem gefallenen Sportwettenmonopol das Monopol für klassisches Lotto", so Markus Maul.

"Wir haben der Politik diese Gefahr vorhergesagt. Wir haben dabei aber auch stets betont, dass wir an dem Lottomonopol nicht rütteln wollen. Unser Ziel ist es damals wie heute, einen kontrollierten freien Markt für Buchmacher zu schaffen, die Sportwetten anbieten wollen. Die Buchmacher wollen nicht länger in der Schmuddelecke stehen und als "Illegale" tituliert werden. Wir sprechen von einem Beruf, der Fachkenntnisse voraussetzt und einer Branche, die über 2 Milliarden € Umsatz macht. Die Unternehmer wollen in den Standort Deutschland investieren, vernünftige Läden einrichten und hier Arbeitsplätze schaffen; sie wollen auch lieber in Deutschland marktgerechte Steuern zahlen, als ihre Zeit in Ländern wie Gibraltar oder Malta zu verbringen und ständig von Ordnungsbehörden oder Staatsanwaltschaften verfolgt zu werden. Die VEWU hat der Politik konkrete Vorschläge überreicht in denen aufgezeigt wird, wie ein Buchmacher zugelassen und kontrolliert werden kann, und wie auch die Steuerfrage gelöst und sichergestellt werden kann. Mit welchen rechtlichen Argumenten man die Sportwette privatisieren und aus dem Glückspielstaatsvertag herauslösen kann, ohne das klassische Lottomonopol zu gefährden, haben wir mit Gutachten belegt. Vieles davon findet sich bereits in dem Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein wieder. Aus unserer Sicht ist es jetzt notwendig, schnell zu handeln, denn ansonsten droht erneut ein Wildwuchs von Anbietern, die den Verbraucherschutz nicht gewährleisten. Das schadet nicht nur dem Verbraucher, sondern auch dem Image unserer Branche. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich von dem Einfluss des Lottoblocks löst und sowohl rechtlich tragfähige als auch fiskalisch gewinnbringende Wege beschreitet. Der VEWU steht ihm dabei gerne mit den Berufserfahrungen seiner Buchmacher aus über 50 Jahren für Gespräche zur Verfügung" so Markus Maul abschließend.


Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul – Präsident
VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer
veröffentlicht am: 10.09.2010 19:09

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Eine schöne Zusammenfassung der Entwicklung
und Situation nach der Zeitenwende im
deutschen Sportwettwesen von Herrn Maul.

Bei der Geldspielautomatenindustrie klingeln
inzwischen die Alarmglocken, wie der nachfolgende
Artikel zeigt.

Die Bundespolitiker werden doch nicht so verrückt
sein und nun auch noch die Geldspielautomaten mit
ihrer großen Anzahl an Arbeitsplätzen verbieten?

Sicher nicht - deshalb ist aus mit dem
Staatsmonopolismus bei den Sportwetten,
er verschwindet wie einst die DDR.



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/09/2010 22:42
Verbandschef Gauselmann: Staatliche Kontrolle ist Wunschdenken – Suchtvorwürfe zurückgewiesen

Glücksspiel-Branche will mehr Freiheit

Osnabrück. Die Betreiber von Glücksspielautomaten drängen nach dem Monopol-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf eine Liberalisierung des Marktes in Deutschland.

In einem Gespräch mit unserer Zeitung sagte Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI), Vorbild müssten Regelungen wie in Italien und Großbritannien sein. „Diese Länder haben Automatenspiel und Sportwetten dauerhaft freigegeben, ohne den Schutz der Spieler vor Sucht zu vernachlässigen.“ Frankreich plane gerade ähnliche Schritte.

Eine Gleichstellung gebiete sich schon aus Wettbewerbsgründen, erklärte Gauselmann. Darüber hinaus seien die unternehmerische Freiheit und der klare Wunsch der Bevölkerung zu berücksichtigen. „Wenn Sie politisch etwas verordnen und die Spielmöglichkeiten einschränken, drängen Sie die Leute nur in Hinterzimmer oder das Internet“, warnte Gauselmann. Die Folge sei ein grauer Markt, auf dem keine Suchtprävention oder Kontrolle stattfinde und Steuereinnahmen ebenfalls Fehlanzeige seien. „Schon jetzt fallen bei Sportwetten 90 Prozent der Internet-Umsätze aus dem Ausland an.“

Gauselmann wies den Vorwurf zurück, Automatenglücksspiel sei überproportional für Spielsucht verantwortlich. Zwar melde sich in den Beratungsstellen mit fast drei Vierteln ein hoher Anteil von Automatenspielern. Dies liege aber daran, dass auf den Geräten aus Gründen der Vorbeugung freiwillig auf Suchtgefahren hingewiesen werde und eine Beratungsnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angegeben sei. Darüber hinaus seien in Deutschland lediglich 31000 von 104000 „pathologischen Spielern“ vom Automatenspiel abhängig, erklärte Gauselmann unter Berufung auf Zahlen der Bundeszentrale. In Bezug zum Umsatzanteil dieser Geräte von 40 Prozent am Glücksspielmarkt sei der Anteil der Süchtigen damit sogar unterproportional.

„Größere Gefahren gehen von Kasinos und Sportwetten aus.“ Im Ausbildungsgang „Automatenservice“ sei die Suchtgefahr zudem Lehrinhalt und werde unter anderem von sozialen Einrichtungen wie der Caritas geschult.

„Vernünftig wäre es, der Staat würde sich auf Lotto und Kasinos konzentrieren, Automaten und Sportwetten aber freigeben“, sagte Gauselmann. „Alles andere führt ins Chaos. Einen neuen Staatsvertrag nach altem Muster wird es nämlich nicht geben“, prognostizierte der Verbandschef. „Ich halte es für ausgeschlossen, dass sich die Länder auf Basis des EuGH-Urteils auf eine einheitliche Position einigen.“ Durch die Entscheidung der Europarichter sei eine „verrückte Situation“ entstanden, da der alte Staatsvertrag ohne Übergangsfrist gekippt worden sei. Eine Ausdehnung des Monopols auf alle Arten des Glücksspiels, wie es etwa Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert, nannte Gauselmann „radikales Wunschdenken abseits der Realität“. Dies gelte schon deshalb, weil für Teile des Marktes das Bundeswirtschaftsministerium und nicht die Länder zuständig seien.

„Die Lösung kann für den Staat nur lauten, sich zurückzuhalten. Mit entsprechenden Vereinbarungen zum Spielerschutz funktioniert das in anderen Ländern hervorragend, warum nicht auch bei uns?“, meinte Gauselmann, der auch Vorstandssprecher der international tätigen Gauselmann-Gruppe ist. Der Spielautomaten-Marktführer und Betreiber der Merkur-Spielotheken mit Sitz im ostwestfälischen Espelkamp hat rund 6000 Mitarbeiter und erzielte 2009 einen Umsatz von knapp 1,3 Milliarden Euro. Bundesweit hat die Spielautomatenbranche rund 70000 Mitarbeiter.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/09/2010 16:38
Verfassungsrechtler fordert private Anbieter auf Glücksspielmarkt

Berlin (dts) – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das deutsche Monopol für Glücksspiel hat der Verfassungsrechtler Rupert Scholz (CDU) die unverzügliche Zulassung privater Anbieter gefordert. “Der Markt muss sofort geöffnet werden”, sagte Scholz im Interview mit dem Nachrichtenmagazin “Focus”. Alle Versuche, das Staatsmonopol aufrecht zu erhalten, seien abwegig. “Es macht keinen Sinn, das untaugliche Konstrukt durch irgendwelche Korrekturen oder Reparaturen retten zu wollen. Die gesamte Rechtslage muss unverzüglich auf den Prüfstand”, so Scholz.

Der Ex-Verteidigungsminister kritisierte die bisherige Gestaltung des Glücksspielmarktes. Der Staat habe sein Monopol nicht genutzt, um die Spielsucht zu bekämpfen, es sei ihm einzig um die “Erzielung von Einkünften” gegangen. Nach den Vorstellungen des Verfassungsrechtlers müssten sich sämtliche Glücksspiel-Veranstalter lizenzieren lassen und einer strikten Kontrolle unterwerfen, besonders hinsichtlich des Jugendschutzes und der Suchtbekämpfung.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2010 18:26
Unbelehrbar: "Das Monopol ist tot, es lebe das Monopol!"

Ein Kommentar von Boris Hoeller

Ein Weg die Zukunft zu sehen, ist das Verstehen der Gegenwart. Und manche haben da eine Vision: "Glückspielmonopol, die Dritte!" Und da ja nur beim Film einer die Klappe hält, verwundern die vielen Wortmeldungen nicht, die das optimistisch sehen. Zwei mal sind sie durchgefallen, beim Scheinheiligkeitstest und das Korsett für die üppigen Vorstellungen der deutschen Lottoaristokratie sitzt schon stramm. Wird sie erfolgreich sein, die Diät, die am 8. September 2010 verordnet wurde, bei dem schmerzlichen Verlangen nach dem Monopol, möchte man da fragen.

Zweifel sind angebracht, denn wie gelingt es, den großen Hunger der vielen Süchtigen nach den Einnahmen aus dem Glücksspiel zu stillen, um insoweit nicht mehr auffällig zu sein? Wie gelingt es, die über Jahre eingespielten Strukturen beim Automaten- und Kasinospiel zu brechen? Wie gelingt es, den Minderjährigen- und Spielerschutz zu gewährleisten? Wie gelingt es, Werbung strikt auf das begrenzt zuhalten und nicht darauf abzuzielen, den natürlichen Spieltrieb der Verbraucher zu fördern? Verstehen der Gegenwart ist angesagt.

Der notwendige "Reality-Check" scheint aber nicht stattzufinden. Spätestens ab dem 01.01.2008 "wurde Werbung von den Gesellschaften des DLTB äußerst restriktiv gehandhabt", heißt es von der Federführung des DLTB. Soweit durch den europäische Gerichtshof "also Werbemaßnahmen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblock beanstandet werden, können nur solche gemeint sein, die aus der Zeit vor dem 01.01.2008 stammen.". Aha, gerade noch aus Furcht vor Ordnungshaft die Jackpotaufsteller eingeklappt und dann schon eine solche Äußerung edler Ritter. Zur Erinnerung: Der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern wurde nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages nicht nur einmal die einseitige Herausstellung des Jackpots verboten. Das Sündenregister ist auch im übrigen lang: Verbotswidrige Anreizwerbung für Sonderverlosungen, verbotswidrige Internetwerbungen, verbotswidrige Bedienung Minderjähriger mit Rubbellosen, verbotswidrige zum Glücksspiel anreizende Zeitungsanzeigen. Noch nie wurde die Staatliche Lotterieverwaltung Bayerns so oft wegen Verstoß gegen Werbeverbote verurteilt, wie seit 2008. Damit steht sie nicht alleine da. Noch Ende August 2010 verurteilte das Landgericht Oldenburg die niedersächsische Lotto-Toto Gesellschaft wegen elf Werbeverstößen in einem Hauptsacheverfahren. Ein Verfahren wegen Verkaufs von Rubbellosen an Minderjährige läuft. Zuvor ergingen schon vier einstweilige Verfügungen und ein Ordnungsmittelbeschluss. Auch in anderen Bundesländern hat man es mit den Werbeverboten nicht so genau genommen, wie sich auch an vielen Urteilen der Wettbewerbsgerichte zeigt.

Gegenwart verstanden? Das Monopol ist tot, es lebe die Vernunft.

Kontakt:
Hoeller Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Boris Hoeller
Wittelsbacherring 1
53115 Bonn

Telefon: +49 228 90 820 0
Telefax: +49 228 90 820 999
E-Mail: kanzlei@hoeller.info
Internet: www.hoeller.info



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2010 18:30
Behörden setzen Vollzug von Untersagungsverfügungen aus

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Ronald Reichert, Dr. Michael Winkelmüller,
Marco Rietdorf und Hans Wolfram Kessler


Nach der klaren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können private Sportwettanbieter in mehreren Bundesländern die Wettkassen wieder anschließen. Während die Vertreter des deutschen Monopols noch versuchen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in ihrer Bedeutung zu relativieren, haben einige Aufsichtsbehörden offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt und setzen den Vollzug der bereits ergangenen Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler aus. Den Unterzeichnern liegen entsprechende Erklärungen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Hamburg, Bremen und Niedersachsen vor. Aus Baden-Württemberg und Bayern sind ebenfalls Vollzugsaussetzungen bekannt.

Eine Aussetzung des Sofortvollzuges erscheint nicht nur im Hinblick auf die dadurch mögliche Vermeidung einer kaum zu überblickenden Zahl von Abänderungsverfahren aus Behördensicht sinnvoll. Mit den nun vorliegenden klaren Aussagen des Europäischen Gerichtshofes dürfte das Schicksal des Glücksspielstaatsvertrages auch politisch spätestens zu seinem Auslaufen Ende des Jahres 2011 besiegelt sein. Schon deshalb sollte unnötiger Verfahrensaufwand im Hinblick auf die damit verbundene Belastung der öffentlichen Haushalte vermieden werden. Mit rechtskräftigen Entscheidungen in Hauptsacheverfahren ist ohnehin kaum vor einer Neuregelung des Glücksspielmarktes zu rechnen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann eine unmittelbare Aussetzung des Sofortvollzuges darüber hinaus das Risiko von Staatshaftungsklagen zumindest für die nun folgenden Monate verringern. Die durch einige Behörden bereits erfolgte Vollzugsaussetzung ist damit als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen.

Kontakt:
Redeker Sellner Dahs

Dr. Ronald Reichert
Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2010 18:33
Glücksspiel: Wettanbieter stellt Antrag auf Zulassung

Veröffentlicht: 13 September 2010 17:22

Hannover (dpa/lni) - Wenige Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) zum Glücksspiel-Monopol hat der erste internationale Sportwettenanbieter Antrag auf Zulassung in Niedersachsen gestellt. Das Schreiben sei am Montag per Fax eingegangen und werde jetzt geprüft, hieß es aus dem Innenministerium. Grundlage sei die seit 2008 gültige Rechtslage aus dem Staatsvertrag. Diese habe sich auch nach dem Urteil der höchsten EU-Richter nicht verändert. Zusätzlich werde aber auch geprüft, inwiefern das Urteil berücksichtigt werden müsse. Der EuGh hatte in der Vorwoche entschieden, dass das staatliche Glücksspiel-Monopol gegen EU-Recht verstößt. Seit 2007 habe es 13 vergleichbare Anträge gegeben - alle seien zurückgewiesen worden.

Quelle



Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2010 18:35

So schaut wohl die Realität aus , die Lottoanbieter sülzen Durchhalteparolen , die wissen selbst was kommen wird....
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/09/2010 18:56
Antwort auf:
Aha, gerade noch aus Furcht vor Ordnungshaft die Jackpotaufsteller eingeklappt und dann schon eine solche Äußerung edler Ritter.


Dieser Kommentar von Herr Hoeller bezieht sich übrigens auf
einen Vorgang, der im aktuellen Spiegel wie folgt dargestellt wird:


Antwort auf:
Ende August war Deutschland mal wieder im Lottofieber.
Der Jackpot kletterte erstmals seit Wochen über zwölf Millionen Euro,
die Spieler strömten in die Annahmestellen - und der bayerische
Lottochef Erwin Horak fürchtete, wegen der Riesensumme im Gefängnis
zu landen.

In einer "wichtigen Mitteilung" an alle Lottoannahmestellen warnte
die bayerische Lottozentrale jedenfalls, es könne "nicht ausgeschlossen
werden", dass der "Herr Präsident" schon bald in Ordnungshaft
genommen werde. Die Verkäufer sollten deshalb "unverzüglich"
sämtliche Jackpotplakate abhängen und die Leuchtreklame entfernen.

Die Sorge war begründet, seit Jahren muss der Lottochef wegen
seiner Werbung Klagen abwehren. Mehrmals schon monierten Richter,
die Darstellung der Gewinne auf den Plakaten sei optisch zu groß,
der Hinweis auf die Suchtgefahren zu klein ausgefallen. ...



Wenn ich "Herr Präsident" lese, muss ich augenblicklich
an Hausmeister Krause und seinen Dackelclub denken. rofl



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/09/2010 16:19
Nach den Entscheidungen des EuGH vom 8.9.2010
heben erste Kommunen ihre Untersagungsverfügungen auf


Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 08. September 2010 haben die Stadt Hattingen und die Stadt Hemer ihre Untersagungsverfügung gegen private Sportwettenvermittler aufgehoben. Zuvor hat in der ersten Sache das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem durch die Rechtsanwaltskanzlei Kartal geführten Klage- und Eilverfahren einen Hinweis an die Behörde erteilt, bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zu vollziehen. In der anderen Sache hat die Behörde nach Gesprächen mit der Rechtsanwaltskanzlei Kartal ihre Verfügung zurückgenommen. Somit haben die Behörden die Zeichen der Zeit erkannt. Hierdurch haben diese Behörden für die Zukunft hohe Schadenersatzansprüche wegen verschuldensunabhängiger Haftung gemäß § 39 OBG NRW vermieden.


Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Jusuf Kartal
Friedenstr. 36 (Ecke Jöllenbecker Str.)
D - 33602 Bielefeld

Tel: +49 521 / 325944-50
Fax: +49 521 / 325944-55
E-Mail: jusuf.kartal@kartal.de



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/09/2010 16:22
TV-Sender fordern schnelles Ende des Wettmonopols

Die Fernsehbranche fordert ihr Stück vom Kuchen: Medienunternehmen seien auf Freiheiten im Wettmarkt angewiesen

DÜSSELDORF. Die Fernsehbranche läuft Sturm gegen eine Beibehaltung oder gar die Verschärfung des Monopols für Glücksspiele. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) fordert eine schnelle Liberalisierung. „Die Medienunternehmen sind angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage auf eine Stärkung ihrer Freiheiten im Wettmarkt dringend angewiesen“, sagte VPRT-Chef Jürgen Doetz dem Handelsblatt (Mittwochausgabe).

Der Staat würde sogar von einem Wegfall des Monopols profitieren. Das hat eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, die der VPRT in Auftrag gegeben hat, ermittelt. Danach würde der Fiskus je nach Ausgestaltung des Abgabemodells zwischen 2012 und 2015 zwischen 900 Mio. und zwei Mrd. Euro einnehmen. Bei einer Fortführung des bisherigen Modells würden sich die Steuereinnahmen im Bereich Sportwetten im gleichen Zeitraum nur noch auf 387 Mio. Euro belaufen.

Die Fernsehbranche erwartet durch die Freigabe des staatlichen Monopols einen Umsatzschub. Die Sender könnten durch die Wetteinnahmen unabhängiger vom volatilen Werbemarkt werden. Insbesondere der Bezahlsender Sky und der Sportkanal Sport 1 (früher DSF), eine Tochter der Constantin Medien, würden profitieren. Der Sportwetten-Markt würde laut Deloitte-Studie bei einer Deregulierung bis 2015 um jährlich 7,9 Prozent wachsen.

Die Entscheidung über eine Liberalisierung treffen die Bundesländer. Sie wollen bis Frühjahr 2011 einen neuen Staatsvertrag vorlegen. Derzeit gibt es allerdings noch keinen Konsens. Am kommenden Freitag treffen sich die Staatskanzleichefs, um diese Reform vorzubereiten.

Der EuGH hatte das in Deutschland geltende staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele in der vergangenen Woche gekippt, da es nicht mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar sei. Laut den Luxemburger Richtern begrenze die deutsche Regelung die Glücksspiele, und damit auch die Sportwetten, nicht "in systematischer Weise". Das Monopol verstoße unter anderem gegen die Niederlassungs- sowie die Dienstleistungsfreiheit in der EU und sei deshalb ab sofort nicht mehr anwendbar.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/09/2010 16:30
Mittwoch 15. September 2010

Vom Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages

Von: Andreas Schultheis

Geringe Gewinne, weniger Steuern, kein Schutz vor Spielsucht

Eine Expertenrunde bei der Friedrich-Naumann-Stiftung diskutierte die Zukunft der deutschen Glücksspiellandschaft: Lotteriegesellschaften schütten wegen wegbrechender Einnahmen weniger Mittel an gemeinnützige Organisationen aus, Unternehmer werden ruiniert, der Staat nimmt weniger Steuern ein – und die Spielsüchtigen zocken weiter, in Spielhallen und Hinterzimmern. Ebenso verheerend wie die wirtschaftlichen Folgen des 2008 geschlossenen Glücksspielstaatsvertrages bewertete die Runde aus Unternehmern, Juristen und Managern in Bremen die juristische Konstruktion, mit der die Lotto-Toto-Gesellschaften zu Quasi-Monopolisten auf dem Wettspiel-Markt gemacht worden waren.

Sinkende Einnahmen

Dass selbst die Monopolisten seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sinkende Einnahmen verzeichnen, liegt an dem Verbot von Glücksspielen im Internet, dem auch virtuelle Lotto-Toto-Scheine zum Opfer gefallen sind. Vor allem jüngere Menschen haben offenbar gern via Website ihre Kreuze gemacht. Dass den gemeinnützigen Monopol-Wettanbietern Umsätze und Gewinne verloren gehen, bestritt auch der Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH, Michael Barth, nicht. Allerdings: Auch der regelwütigste Bundesrat kann das staatliche Wettmonopol nicht absolut gestalten. Aufgrund eines bis heute geltenden Reichsgesetzes aus Weimarer Zeiten dürfen – als private Unternehmen aufgestellte – Pferdewetten-Buchmacher weiterhin geschäftlich tätig sein, während andere private Wettspiel-Unternehmen dem Bestreben der Bundesländer zum Opfer fielen, Wetteinnahmen allein staatlichen Monopolisten zu genehmigen.

Schlechte Noten

Dass das Staatssäckel, aus dem bekanntlich Ausgaben und Investitionen für die Allgemeinheit finanziert werden, nicht voller wird, liegt schlicht daran, dass nur funktionierende, nicht aber verbotene Unternehmen Steuern zahlen.

Sowohl aus wirtschaftlicher wie rechtssystematischer Sicht stellten Rechtsanwalt Markus Maul, Präsident des Verbandes der europäischen Wettunternehmer, Ex-Werder-Bremen-Geschäftsführer für Marketing und Finanzen Manfred Müller und der Wirtschaftswissenschaftler Luca Rebeggiani vom Center for Sports Management der Leibniz Universität Hannover den Bundesländern schlechte Noten aus.

Was ist erlaubt?

Wirtschaftsexperten gehen nach Angaben des Deutschen Lottoverbandes derzeit davon aus, dass die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages voraussichtlich rund 11 Mrd. Euro Umsatz und damit 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen einbüßen werden.

Michael Barth mochte sich den politischen Bewertungen seiner Diskussionspartner zwar nicht anschließen, bestätigte allerdings die meisten der dargelegten Zahlen. Eingeladen hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNS) in Zusammenarbeit mit der Liberalen Gesellschaft Bremen. Auch die ordnungspolitische Frage, wieso „normale“ Wettunternehmen verboten, de-facto-Glücksspiel-Fernsehsender und -sendungen aber erlaubt sind, konnte die Runde nicht beantworten.

Löchrig

Monopole, so stellte Rechtsanwalt Horst-Jürgen Lahmann, als Vorsitzender der Liberalen Gesellschaft Bremen Gastgeber der Diskussionsrunde im Bremer Presseclub, treffend fest, seien durchaus vertretbar, zuweilen sogar geboten. Dies gelte aber nur dann, wenn die Allgemeinheit von Monopol-Strukturen profitiere. Echten Nutzen des löchrigen Wettmonopols konnte indes niemand erkennen.

Uwe Woltemath, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, plädierte ergo für mehr politische und gesetzgeberische Kreativität. Er forderte klare Regelungen für freies Unternehmertum auch auf dem Wettmarkt und behielt dabei die Interessen der Verbraucher im Blick: Ihnen müssten gesetzliche Regelungen die Sicherheit bieten, Gewinne gegebenenfalls einklagen zu können. Forderungen, denen sich auch Wett-Lobbyist Maul anschließen konnte.

Modelle

Dass die Bremer mit ihrer Kritik am geltenden Staatsvertrag nicht allein sind, zeigten Äußerungen des schleswig-holsteinischen CDU-Mannes Thomas Stritzel, der sich seit Jahren von Kiel aus mit der Materie Glücksspiel politisch befasst und für den schleswig-holsteinischen Gesetzesentwurf plädierte. Dem schloss sich auch der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach an. Es müsse, so Hambachs Forderung zum Ende der Veranstaltung, im Bereich Online-Glücksspiel eine europäische Lerngemeinschaft entstehen, da es bereits gute Mo­delle bei den europäischen Nachbarn gebe: „Die Beispiele England, Italien und Frankreich beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Ein staatliches Monopol verringert nicht zwangsläufig Manipulation und Suchtpotenziale.“

Weniger starr

So sei insbesondere der Hoyzer-Skandal ein Beleg für das Versagen der staatlichen Anbieter, folgert der Experte für EU-weites Glücksspielrecht. Mit entsprechenden gesetzlichen Initiativen der Länder sollen die starren geltenden Regelungen nun aufgebrochen werden. Ernsthaft Spielkranke, so ist zu vermuten, scheren sich ohnehin wenig um staatliche Verbote in Deutschland. Oder um es mit klaren Worten Manfred Müllers zu sagen: „Als man in England Sportwetten verboten hatte, stellte man fest, dass die Süchtigen eben auf den Fidschi-Inseln spielen.“

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/09/2010 16:32
Diesmal leider kein Gewinn

Nach dem Glücksspielurteil des Europäischen Gerichtshofs versuchen Bundesländer, ihre Pfründen zu retten.

Nur kurzzeitig befanden sich beide Seiten in Schockstarre: die Bundesländer, die Steuerausfälle in Milliardenhöhe fürchteten. Und die privaten Anbieter von Lotterien, Sportwetten und Pokerrunden, die ihr Glück kaum fassen konnten. Grund der Erschütterung: Der Europäische Gerichtshof hat in der vergangenen Woche den Glücksspielstaatsvertrag von 2008 gekippt, mit dem sich die Länder die Hoheit über die Spieltische sicherten. Zwar könne der Staat grundsätzlich ein Monopol beanspruchen, urteilten die Richter – etwa um die Spielsucht einzudämmen. Keinesfalls aber dürfe er dann derart aggressiv für Lotto & Co werben, wie er es derzeit mache. Sollte das die Liberalisierung des Glücksspiels bedeuten? Freies Zocken für freie Bürger?

Eine Woche nach dem Urteil versuchen die Länder zu retten, was zu retten ist. Mehrere Landespolitiker fordern einen neuen Staatsvertrag, ebenso der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck, der zugleich Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Sie wollen die Kontrolle behalten. Und so markiert das Urteil der Europarichter keineswegs das Ende des Glücksspiel-Pokers, sondern lediglich den Beginn einer neuen Runde.

»Das alte Monopol besitzt ein unglaubliches Beharrungsvermögen«, sagt Peter Reinhardt, Deutschlandchef der Onlinewettbörse Betfair. Kein Wunder: Quer über alle Spielarten geht es geht hierzulande um einen Bruttospielertrag von jährlich zehn Milliarden Euro. Diese Summe verbleibt nach Abzug der Gewinnausschüttungen von den Einsätzen. Die staatlich überwachte Zockerei ist eine begehrte Steuerquelle, allein die Lottogesellschaften bescheren den Ländern jährlich gut 1,5 Milliarden Euro.

»Wenn ich so etwas höre, werde ich richtig wütend«

Suchtprävention und Gemeinnützigkeit sind die klassischen Argumente für das Staatsmonopol. Tatsächlich werden knapp ein Viertel der Lotto-Einnahmen für wohltätige Zwecke verwendet. Dabei soll es gefälligst bleiben, fordert nun der thüringische Innenminister Peter Huber: Der Staat müsse auch künftig an Spielerträgen beteiligt werden, »um den Sport oder soziale Projekte umfassend fördern zu können«, sagte er vergangenen Donnerstag am Rande einer Landtagssitzung.

»Wenn ich so etwas höre, werde ich richtig wütend«, sagt Udo Weiß, Vorstand der Stiftung für Umwelt und Entwicklung in Köln. »Wir wollen auch Gutes tun, aber der Staat behindert uns seit Jahren.« Seit 1993 kämpft die Stiftung für ihre gemeinnützige Umweltlotterie Unsere Welt. Hinter der Idee stehen unter anderem Misereor, die Welthungerhilfe, Unicef, Greenpeace und der WWF. Ihnen war aufgefallen, dass das staatliche Lotto lieber Sport und Kultur förderte als Entwicklungshilfe und Umweltschutz. Über eine eigene Lotterie wollten sie sich Geld beschaffen, das – anders als oft bei Spendeneinnahmen – nicht von vornherein auf Einzelprojekte festgelegt ist.

Die Lotterieerlaubnis für Unsere Welt wurde der Stiftung erst erteilt und dann wieder entzogen, sodass sich Weiß in den vergangenen Jahren hauptsächlich mit juristischen Streitereien befassen musste. Seine eigentliche Aufgabe blieb unerledigt: mittels einer Lotterie Geld für Entwicklungshilfe und Naturschutz zu sammeln. Eine Erklärung dafür hat Weiß auch, und sie hat mit politischer Fügsamkeit zu tun. »Der Staat will ja nicht seine eigenen Kritiker fördern«, sagt er. »Eine staatliche Stelle würde vielleicht neue Bäume für einen Schulhof sponsern, aber sicher niemanden, der eine Demonstration gegen die Missstände im Atommülllager Asse organisieren könnte.«

Wie ein neues Glücksspielrecht aussehen könnte, ist nach dem Urteil völlig offen. Innerhalb der Europäischen Union gibt es zahlreiche Varianten der Glücksspielregulierung. Malta erlaubt beispielsweise Onlineglücksspiel, Italien nicht. Spielautomaten in Schweden darf nur der Staat aufstellen, in Frankreich sind sie außerhalb von Kasinos verboten, in Großbritannien hingegen auch in Klubräumen und Kneipen gestattet. Sportwetten sind im Vereinigten Königreich allgemein üblich, in Spanien aber einem staatlichen Monopol unterworfen – mit Sonderregelungen für Pferderennen in Andalusien.

Von einheitlichen europäischen Regeln kann in diesem Sektor längst mehr nicht die Rede sein. Der EU-Kommission sind die einzelstaatlichen Glücksspielmonopole schon lange suspekt, zumal kürzlich auch Urteile gegen Österreich, Schweden und die Niederlande ergangen sind. Gegen Deutschland haben Mitarbeiter von Binnenmarktkommissar Michel Barnier wegen des Staatsvertrags von 2008 sogar schon ein Vertragsverletzungsverfahren vorbereitet. Dass es bislang nicht formal eingeleitet wurde, erklären sie damit, dass die Kommission erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe abwarten wollen. Nun werde sie »die schwebenden Verfahren neu bewerten«.

Die Lottogesellschaften verteidigen dessen ungeachtet ihre Position. Nur Minuten nach der Urteilsverkündung lud der Verband der Europäischen Lotterien zur Pressekonferenz. Von einem Monopolverbot könne keinesfalls die Rede sein, stellte dessen Präsident Friedrich Stickler klar: »Im Gegensatz zu dem, was Befürworter einer Liberalisierung jetzt sagen, hat sich der Europäische Gerichtshof heute in keinster Weise für eine Liberalisierung von Glücksspiel ausgesprochen.« Deutschland sei lediglich zu strengeren Kontrollen aufgefordert worden, etwa beim besonders gefährlichen Automatenspiel.

Das juristische Hickhack um Lizenzen, Einsätze, Gewinne und Steuern hat eine lange Tradition, schon Dutzende Instanzgerichte und das Bundesverfassungsgericht mühten sich hierzulande damit ab. »Starke Umsatzeinbrüche der staatlichen Glücksspielanbieter« konstatierte daraufhin die Beratungsfirma Goldmedia. Online-Anbieter seien die großen Profiteure, arbeiteten jedoch »inzwischen vollständig im rechtsgrauen Raum. Private, ehemals deutsche Unternehmen wanderten ins Ausland ab.«

Der Spiellust hat das nicht geschadet. Von den knapp acht Milliarden Euro, die die Deutschen jedes Jahr bei Sportwetten einsetzen, landen Goldmedia zufolge gut sieben Milliarden Euro bei privaten Anbietern. Diese bieten ihre Dienste unreguliert, meist über das Internet und oft illegal an. Immerhin ist die Ausschüttungsquote bei Onlinewetten deutlich höher als bei den meisten klassischen Spielen, hat Goldmedia errechnet: 92 Prozent der Einsätze werden als Gewinn wieder ausgeschüttet, beim Lotto sind es 50 Prozent, bei Fernsehlotterien sogar nur 30 Prozent. Von Malta, Gibraltar oder anderen Standorten aus bedienen die privaten Veranstalter mit deutschsprachigen Internetseiten den heimischen Markt. Betfair, ein global agierender Wettkonzern mit Hauptsitz in London, würde das nach eigenem Bekunden ändern. »Wir würden gerne nach Deutschland kommen, und wir würden hierzulande gerne Steuern und Abgaben zahlen«, sagt Betfair-Manager Reinhardt.

Die Bundesländer planten automatische Sperren für Onlinekasinos

Das illegale Treiben im Internet lässt sich nur schwer bändigen. Diese Erkenntnis teilen die staatlichen Aufseher mit der Musikindustrie und den Fahndern, die die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet bekämpfen. Und auch in der Wahl der Waffen ähneln sich die drei Gruppen.

Was kaum bekannt war: Die Bundesländer arbeiteten vor einigen Jahren an Internetsperren für Glücksspielanbieter. Inspiriert durch das Vorhaben der Bundesregierung, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu bannen, sollten die Netzbetreiber offenbar ebenfalls digitale Schranken für virtuelle Wettbüros und Pokerräume einrichten, um deutschen Surfern den Zugang zu ihnen zu verwehren. Im November 2008 jedenfalls wurden Telekom & Co durch die Gemeinsame Geschäftsstelle der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder in Wiesbaden »informell« angehört, schreibt der frühere Präsident der Düsseldorfer Bezirksregierung, Jürgen Büssow, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht. Die Unternehmen seien von den Sperrplänen der Landesfürsten allerdings wenig begeistert gewesen, schreibt Büssow: »Eine Kooperationsbereitschaft vonseiten der Zugangsanbieter war in keiner Weise erkennbar.«

Das Thema Sperren war damit vorläufig erledigt. Doch der Staat sucht bereits nach Alternativen, um Monopol und Macht, Einfluss und Einnahmen auch in Zeiten kritischer EU-Richter und globaler Onlinekasinos sicherzustellen. Man könne beispielsweise versuchen, durch Druck auf die Banken die Auszahlung von Gewinnen auf deutsche Konten zu verhindern, schreibt Büssow. Allerdings seien die gesetzlichen Grundlagen bislang noch unklar formuliert. Eine Konkretisierung wäre »hilfreich«.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/09/2010 16:35
Deutsches Glückspiel-Monopol - ZAW empfiehlt Kurskorrektur

BERLIN (zaw) - Die deutsche Werbewirtschaft hat den Monopol-Anhängern unter den Bundesländern empfohlen, die vorliegenden konkreten Lösungsmodelle der Regierungsfraktionen Schleswig Holsteins sowie der Lotterie-Initiative für die künftige Regelung des Glücksspielmarkts in Deutschland zu übernehmen. "Eine Kurskorrektur in Richtung eines konsistent geregelten und damit staatlich kontrollierten Glücksspielmarktes hält Deutschland von erneut europarechtswidrigem Verhalten ab, wirkt dem wachsenden Schwarzmarkt für Sportwetten entgegen und fördert soziale Projekte durch größere fiskalische Spielräume von Bund und Ländern", erklärte ein Sprecher des ZAW Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft in Berlin.

Die große Mehrheit der deutschen Verfassungs- und Europarechtler sähen erneut erhebliche Probleme auf die Bundesländer zukommen, sollte die gerade erst vom Europäischen Gerichtshof EuGH gekippte Glückspielgesetzgebung strukturell fortgeführt und sogar mit weitern Restriktionen und Werbeverboten aufgeladen werden. "Eine solche Regulierung mag den wenigen Begünstigten der bisherigen Monopolstrukturen nützlich sein, für die klare Mehrheit der Betroffenen würden aber nur Nieten ausgegeben", so der ZAW.

Folgen des Staatsmonopols

Nach den vorliegenden Informationen spreche eine Beschlussvorlage der Bundesländer zwar von einer "Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags". In der Sache sperrten sich eine Reihe von ihnen aber noch gegen einen dringend gebotenen Ausgleich sämtlicher Schutz- und Förderungszwecke im Bereich von Sportwetten und Lotterien. Die bisher offensichtlich nicht bedachten Folgen seien nach aktuell veröffentlichten Marktstudien dagegen klar absehbar: "Der Markt unreglementierter Angebote würde weiter faktisch gestärkt. Die fiskalische Situation im Bereich der Sportwetten würde sich weiter verschlechtern. Im Sektor Lotterien drohten in Folge der diskutierten Werbeverbote und Vertriebsbeschränkungen Besorgnis erregende Einnahmeverluste. Die Unterstützung gemeinnütziger Projekte würde zukünftig daher noch mehr leiden als dies in Folge der derzeitigen Regulierung bereits der Fall ist", sagte der ZAW-Sprecher.

So weise eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte nach, dass die Spieleinsätze im Lottomarkt von 10 Milliarden Euro in den Jahren 2005 bis 2008 um 19 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zurückgegangen sind. Im gleichen Zeitraum hätten sich die Umsätze der staatlichen Wettangebote um 41 Prozent auf 170 Millionen Euro verringert, während der in Deutschland steuerlich nicht erfasste unregulierte Online-Wettmarkt stetig gewachsen ist - vom Jahr 2005 mit erst 103 Mio. Euro auf 323 Mio. Euro Bruttospielertrag im Jahr 2008.

Die Daten sprechen nach Ansicht des ZAW eine klare Sprache: Während der unter Suchtgesichtspunkten nach allen Erkenntnissen unbedenkliche Lotteriemarkt rückläufig sei, prosperiere der faktisch bislang unreglementierte Wett-Schwarzmarkt erheblich - an allen Schutzaspekten für eine Glücksspielregulierung vorbei. Für den Fall einer regulierten Marktöffnung dieses Segments würden die Steuereinnahmen, so Deloitte, dagegen für den Zeitraum zwischen 2012-2015, also nach einem regulären Auslaufen des derzeit geltenden Staatsvertrags, je nach Ausgestaltung des Abgabenmodells von über 800 Millionen bis hin zu rund 2 Milliarden Euro betragen können. Für den Fall der Beibehaltung des bisherigen Modells wird hingegen für den gleichen Zeitraum lediglich ein kumuliertes Steueraufkommen aus der Sportwette von 387 Millionen Euro erwartet.

Frankreich und Dänemark als Vorbilder

Der ZAW hat die Bundesländer daher darauf aufmerksam gemacht, dass, ähnlich wie in Frankreich und Dänemark bereits, das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht im Wettmarkt durch die Einführung eines Konzessionsmodell verfolgt werden und das Lottomonopol weiterhin Bestand haben kann. Die verfassungs- und europarrechtliche Zulässigkeit einer solchen Regulierung ist jüngst durch eine Reihe von Gutachten erneut belegt worden. "Dies entspricht den Vorschlägen der Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein und der Lotterie-Initiative. Hierdurch würden nicht nur die fiskalische Seite einer zukunftstauglichen Lösung zugeführt", so der ZAW. "Zugleich würde durch die nachweisliche Lenkungsfunktion von Werbung ein wichtiger Beitrag zu dem Ziel geleistet, die bestehende Nachfrage der Bevölkerung nach Glückspielprodukten auf staatlich regulierte Angebote zu lenken."

Der Dachverband der Werbebranche begrüße es daher sehr, wenn bei der geplanten Anhörung im Kieler Landtag am 22. September 2010 zu dem Vorschlag der schleswig-holsteinischen Regierungsfraktionen alle Argumente transparent dargelegt werden können. Der ZAW werde insbesondere auch auf das Potential der von der Werbewirtschaft und namhaften Anbietern von Glückspielangeboten überlegten Selbstregulierung werblicher Kommunikation in diesem Bereich erläutern.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/09/2010 17:09
Wirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Carmen Media Group Ltd, Markus Stoß u.a. und Kulpa Automatenservice Asperg GmbH u.a. im Hinblick auf den deutschen Glücksspielstaatsvertrag

Ein Gastbeitrag von Univ.-Prof. Dr. iur. Christian Koenig LL.M. (LSE)*

Die vorlegenden, mit dem deutschen Glücksspielmonopol befassten Verwaltungsgerichte können "berechtigten Anlass zu der Schlussfolgerung haben, dass ein solches Monopol nicht geeignet ist, die Erreichung des mit seiner Errichtung verfolgten Ziels, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, (…) zu gewährleisten". Mit dieser gemeinsamen Entscheidungsformel der am 8. September 2010 verkündeten Glücksspielurteile in den Rechtssachen C-46/08, C-316/07, C-409/07, C-410/07, C-358/07, C-359/07 und C-360/07 hat der Gerichtshof Binnenmarktgeschichte geschrieben.

I. Unmittelbare Urteilswirkungen im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften des GlüStV ab der Verkündung

1. Da die Urteile vom 8. September 2010 in den Rechtssachen C-316/07, C-409/07, C-410/07, C-358/07, C-359/07 und C-360/07 weder im oben zitierten Urteilstenor zu Ziffer 1d – bzw. in der Rechtssache C-46/08 zu Ziffer 2 – noch in den Gründen maßgebliche Beschränkungen ratione temporis oder ratione materiae et personae aufweisen, besteht ab der Urteilsverkündung die Pflicht der zuständigen Aufsichtsbehörden zur unmittelbaren Nichtanwendung der unionsrechtswidrigen Zulassungs- und Sanktionsvorschriften des GlüStV. Diese unmittelbare Bindungswirkung erga omnes tritt also vor den nur streitgegenstandsbezogenen Rechtskraftwirkungen inter partes der später ergehenden Urteile der vorlegenden Gerichte ein. Die unmittelbare Bindungswirkung erga omnes von Vorabentscheidungsurteilen partizipiert damit am Vorrang des Unionsrechts, das verlangt, dass jede unionsrechtswidrige nationale Rechtsvorschrift unangewendet bleibt.

2. Mitgliedstaatliche Aufsichtsbehörden können nicht den Gerichtshof nach Art. 267 AEUV (ex Art. 234 EG) um Vorabentscheidung ersuchen. Würde eine Nichtanwendungspflicht verneint, stünde es alleine im Ermessen der mitgliedstaatlichen Behörde, unionsrechtswidriges nationales Recht anzuwenden oder dieses unangewendet zu lassen. Eine mitgliedstaatliche Behörde ist jedoch von vorneherein zu einem unionsrechtskonformen Vorgehen verpflichtet. Alle mitgliedstaatlichen Organe sind verpflichtet, den Anwendungsvorrang des Unionsrechts praktisch wirksam ("effet utile") in vollem Umfang zu realisieren. Dem widerspräche es, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde erst ein gesetzgeberisches oder gerichtliches Verfahren abzuwarten hätte. Mithin darf eine Zulassung der bisher unionsrechtswidrig ausgeschlossenen Anbieter seit der Urteilsverkündung am 8. September 2010 nicht mehr von einer entsprechenden Liberalisierungsnovelle des GlüStV abhängig gemacht werden. Vielmehr sind die unionsrechtswidrigen Zulassungs- und Sanktionsvorschriften des GlüStV nicht mehr anzuwenden.

II. Zur Anwendbarkeit des Online-Verbotes nach § 4 Abs. 4 GlüStV

1. Der EuGH bejahte im Urteil in der Rechtssache C-46/08 lediglich die abstrakte Möglichkeit, dass ein Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet "grundsätzlich als zur Verfolgung solcher legitimen Ziele geeignet angesehen werden kann". Dagegen ist die Frage der konkreten Anwendbarkeit bzw. Unanwendbarkeit des Online-Verbotes nach § 4 Abs. 4 GlüStV und zwar in seiner Einbindung in das konkrete, nach den Urteilen vom 8. September 2010 als inkohärent und ungeeignet zu qualifizierende Offline-Regulierungsumfeld auch in dem Urteil in der Rechtssache C-46/08 offen geblieben.

2. Die Mitgliedstaaten müssen grundsätzlich zur Rechtfertigung von Beschränkungen der Vertragsfreiheiten bei der Ermittlung von Gefahren eine Risikobewertung auf der Grundlage der zuverlässigsten wissenschaftlichen Informationen und Daten vornehmen. Diese strenge, wissenschaftlich zu fundierende mitgliedstaatliche Rechtfertigungsobliegenheit, deren Erfüllung die Prüfung der tatsächlichen Geeignetheit und Erforderlichkeit zur Zielverfolgung sowie der regulatorischen Kohärenz voraussetzt, gilt beim Online-Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV umso mehr, als mit Verkündung der Urteile am 8. September 2010 feststeht, dass der staatliche Monopolvorbehalt beim stationären (offline) Glückspielbetrieb in der regulatorischen Gestaltung des GlüStV unionsrechtswidrig ist. Denn die staatlichen Monopolanbieter haben ihre stationäre Betriebsinfrastruktur (Annahmestellennetz etc.) aus den Monopoleinnahmen – also aufgrund von unionsrechtswidrigen Regulierungsbedingungen – finanziert. Gegen diese aus unionsrechtswidrigen Regulierungsbedingungen hervorgegangenen stationären Betriebsinfrastrukturen müssten die bisher rechtswidrig von einer Zulassung ausgeschlossenen Anbieter nun konkurrieren. Ein staatlich regulierter Online-Markteintritt ist gegenüber den hohen fixen ("sunk costs") und variablen Kosten des Aufbaus einer neuen oder des Anschlusses an bereits etablierte stationäre Infrastrukturen regelmäßig die einzig realistische Zugangsoption für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten. Damit entfaltet das Online-Verbot eine faktisch diskriminierende Beschränkungswirkung auf den Marktzugang von Newcomern und selbst von etablierten Anbietern aus anderen Mitgliedstaaten, wenn es nicht auf der Grundlage der zuverlässigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten in tatsächlicher, systematischer, kohärenter, geeigneter und erforderlicher Weise an den spezifischen Gefährdungswirkungszusammenhängen der Spielsucht, der Jugendgefährdung und von Betrugsstrategien ansetzt.

III. Erkenntnisse und technische Online-Optionen zum Jugendschutz, der Betrugs- sowie der Spielsuchtprävention und –bekämpfung nach der TÜV Rheinland-Studie

1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und technisch sofort umsetzbare Optionen, wie Jugendschutz, Betrugs- sowie vor allem Spielsuchtprävention und -bekämpfung gerade an den digitaltechnischen Möglichkeiten des Internets und an den tatsächlichen onlinespezifischen Gefährdungswirkungszusammenhängen wirksamer als beim stationären Offline-Spiel ansetzen können, hat der TÜV Rheinland in der Studie "Was kann das Internet in der Praxis" aufgezeigt. Aufgrund dieser TÜV Rheinland-Studie steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass über das digitale Medium Internet effektive Spielersperren, Einsatzgrenzen und gezielte Maßnahmen des Jugendschutzes in tatsächlicher, systematischer, kohärenter, geeigneter und erforderlicher Weise gerade an den spezifischen Gefährdungswirkungszusammenhängen der Spielsucht, der Jugendgefährdung und von Betrugsstrategien anzusetzen vermögen: Im Rahmen des Online-Betriebes werden alle Aktionen, aber auch Pausen und Unterlassungen, des Spielers digital aufgezeichnet. Das Spielerverhalten kann damit anhand bestimmter Parameter auf Auffälligkeiten überprüft werden. Auffälligkeiten, die auf Betrug, Geldwäsche oder Spielsucht hindeuten, kann in digitaler Echtzeit zumindest aber sehr zeitnah effektiv begegnet werden, z. B. durch einen sofort wirksamen Ausschluss des betreffenden Spielers. Ein anonymes Spielen mit Auszahlung von Gewinnen ist nicht möglich. Die Online-Anbieter können regulatorisch verpflichtet werden, durch die Verwendung von Datenbanken externer Dienstleister zur Identifizierung von Kunden in Echtzeit zu prüfen, ob die von einem Kunden angegebenen Daten korrekt sind. Falsche Angaben lassen sich auf diese Weise umgehend identifizieren und die betreffenden Spielerkonten sperren. Spätestens zur Auszahlung von Spiel- und Wettgewinnen muss ein Spieler eine gültige deutsche Bankverbindung und damit seine Identität preisgeben.

2. Der TÜV Rheinland hat damit nachgewiesen, dass der Online- dem Offline-Betrieb technisch tatsächlich weit überlegen ist, um problematisches Spielverhalten wirksam zu bekämpfen. Sind damit die mangelnde Geeignetheit und Erforderlichkeit sowie die regulatorische Inkohärenz des Online-Verbotes nach § 4 Abs. 4 GlüStV nachgewiesen, so muss das Verbot nach diesen – in den Urteilen vom 8. September 2010 lediglich auf den stationären (offline) Betrieb angewandten – Maßstäben als unionsrechtswidrig qualifiziert werden. Ohnehin kann das Online-Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV keinen kohärenten, geeigneten und erforderlichen Fortbestand haben, wenn nach den Urteilen vom 8. September 2010 das staatliche Monopol im stationären (offline) Betrieb fällt. Mit dem Fall des staatlichen Offline-Monopols bricht die "regulatorische Geschäftsgrundlage" für das Online-Verbot in sich zusammen.

IV.Unmittelbarer und praktisch wirksamer Sanktionsschutz für unionsrechtswidrig von einer Zulassung ausgeschlossene Anbieter ab der Urteilsverkündung

1. Bis zu einer Rücknahme der unionsrechtswidrig verliehenen Altkonzessionen und anschließenden transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerbsoffenen Konzessionsneuverteilung müssen die deutschen Behörden "in jedem Fall" die Mindestschutzvorgabe der Placanica-Entscheidung des Gerichtshofs beachten: Gegenüber unionsrechtswidrig von einer Zulassung ausgeschlossenen Anbietern darf der "Umstand, dass sie keine Konzession besitzen, nicht zum Anlass für die Verhängung einer Sanktion gegen sie genommen werden." (EuGH, Placanica, verb. Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, S. I-1932, Rz. 63)

2. Die Aufsichtsbehörden der Länder dürfen gegen nicht zugelassene Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten, deren Angebot in Deutschland die nicht zulassungsgebundenen Rechts- und Schutzvorschriften einhält, keine – auf die fehlende Zulassung gestützten – Sanktionen, wie insbesondere sofort vollziehbare Untersagungsverfügungen, erlassen. Viel klarer als noch zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung in der Rechtssache Placanica im Jahr 2007 muss nun mit Verkündung der Urteile am 8. September 2010 von der Unionsrechtswidrigkeit des Zulassungsausschlusses ausgegangen werden. Damit wird das Placanica-Gebot des unmittelbaren und praktisch wirksamen Sanktionsschutzes für unionsrechtswidrig von einer Zulassung ausgeschlossene Anbieter mit der Urteilsverkündung am 8. September 2010 erheblich verstärkt.

3. Gleichermaßen muss das Sanktionsverbot nun auch wettbewerbsrechtlich durchschlagen, wenn die staatlichen Lotteriegesellschaften in diversen wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor Zivilgerichten die Durchsetzung des unionsrechtswidrig – nicht transparent, nicht diskriminierungsfrei und nicht wettbewerbsoffen konzessionierten – Monopols zu verfolgen versuchen. Die Verletzung der Unionsrechtsgrundsätze darf nicht in den wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor Zivilgerichten aufrechterhalten werden. Vielmehr muss das unionsrechtliche Sanktionsverbot hier mit der gleichen praktischen Wirksamkeit ("effet utile") wie hinsichtlich des Verbotes öffentlich-rechtlicher Untersagungsverfahren durchschlagen.

4. Entsprechendes gilt für das unionsrechtswidrige Online-Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV: Weder die Aufsichtsbehörden der Länder noch die mit wettbewerbsrechtlichen Verfahren befassten Zivilgerichte dürfen bis zu einer Neuregelung der regulatorischen Bedingungen und Auflagen der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet gegen bisher ausgeschlossene Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten, deren Angebot in Deutschland die nicht zulassungsgebundenen Rechts- und Schutzvorschriften einhält, – auf das unionsrechtswidrige Online-Verbot gestützte – Sanktionen, wie sofort vollziehbare Untersagungsverfügungen bzw. einstweilige Verfügungen, erlassen.

V. Staatshaftung für einen unionsrechtswidrigen Ausschluss von Anbietern ab der Urteilsverkündung

1. Den Landesbehörden verbleibt allenfalls hinsichtlich des "Wie" der Verfahrensorganisation einer Rücknahme der alten unionsrechtswidrigen Konzessionsvergabe und anschließenden transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerbsoffenen Konzessionsneuverteilung, gegebenenfalls auch im Rahmen einer entsprechenden Ausschreibung neuer (zusätzlicher) Konzessionen, unter strikter Wahrung des Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatzes ein gewisser "Restspielraum".

2. Kein Ermessensspielraum steht den Landesbehörden dagegen hinsichtlich der Mindestschutzvorgabe der Placanica-Entscheidung des Gerichtshofs zu: "In jedem Fall" dürfen die Behörden gegen nicht zugelassene Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten keine – auf die fehlende Zulassung gestützten – Sanktionen erlassen, bis ein transparentes, diskriminierungsfreies und wettbewerbsoffenes Konzessionsvergabeverfahren durchgeführt worden ist. Verhängen Landesbehörden dem widersprechende Sanktionen, wie insbesondere sofort vollziehbare Untersagungsverfügungen, so verstoßen sie offenkundig und erheblich, also "hinreichend qualifiziert", gegen ihre – subjektiv gerade die Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten schützende – unionsrechtliche Verpflichtung und setzen sich damit der unionsrechtlichen Staatshaftung aus.

* Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung und Mitglied der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der Verfasser war gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. W. Hambach und Dr. M. Hettich Prozessbevollmächtigter der Carmen Media Group Ltd. in dem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C-46/08.


Quelle: TIME LAW NEWS 4/2010 (www.timelaw.de) Hambach & Hambach Rechtsanwälte

veröffentlicht am: 17.09.2010 10:12


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Das Juristen-Deutsch heißt übersetzt:

Der Staatsmonopolismus bei den Sportwetten liegt in Trümmern! dance


Ich habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht,
wie eine Ausdehnung des Glücksspielstaatsvertrags
auf Geldspielautomaten aussehen müßte, um eine
europarechtskonforme Kohärenz des Monopols herzustellen:

1. Da Geldspielautomaten ein viel höheres Suchtpotenzial
als Sportwetten aufweisen, muss eine mindestens ebenso strenge
Regelung wie bei Oddset-Wetten eingeführt werden.

2. Das bedeutet eine komplette Erfassung der Spieleinsätze
jedes einzelnen Spielers an jedem einzelnen Gerät.

3. Dafür müssen alle Geldspielautomaten mit Kartenlesegeräten
ausgestattet und mit einem Zentralcomputer vernetzt werden.

4. Wer als spielsüchtig auffällt ( die Kriterien dafür müssten
noch festgelegt werden ), wird sofort für sämtliche Geldspielautomaten gesperrt.

5. Natürlich dürfen solche Geldspielgeräte nicht mehr von Privaten
betrieben werden, da nur der Staatsmonopolismus die Spieler schützen kann. rolleye

6. Deshalb müssen die Spielotheken entweder verstaatlicht oder geschlossen werden.


Dummerweise ist der Wirtschaftsminister Brüderle ( FDP )
im Bund für die Geldspielautomaten zuständig.

Dies war früher für die Länder ein Vorteil, weil sie wegen der
fehlenden Kohärenz mit dem Finger auf den Bund zeigen konnten.

Dank dem überaus gerechten Urteil des EuGH verdreht sich das
nun ins Gegenteil - denn der Bund wird die oben genannten
Regelungen nicht einführen. So beschränkt ist der nicht.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/09/2010 16:24
Vorerst legal

Nach Urteil gehen Kommunen nicht gegen Sportwetten vor

Bisher verboten, nun fürs Erste geduldet: Auch im Kreis Tübingen wittern private Sportwetten-Anbieter nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Morgenluft. Derweil kämpft die Toto-Lotto-Gesellschaft um das Staatsmonopol. Es geht um viel Geld.

Kreis Tübingen. Die junge Frau berührt ein paar Felder auf dem Bildschirm. Ihr Tipp: „Schalke oder unentschieden.“ Die Quote dafür liegt bei 1,55 – für 10 Euro Einsatz würde sie 15,50 Euro bekommen. Am Ende wird Hoffenheim 2:0 gewinnen. Aber das ist der 20-jährigen Tübingerin ohnehin egal. „Ich setz’ immer nur zwei, drei Euro.“ Zwei Euro sind Mindesteinsatz beim Sportwetten-Büro Tipico in der Tübinger Poststraße. Warum sie wettet? „Ich spiel’ seit acht Jahren Fußball.“ Und sie schaut gerne Bundesliga. „Das macht einfach mehr Spaß, wenn du den Tipp-Schein dabei in der Hand hast.“

Die 20-Jährige und ihre Freundin sind die einzigen Frauen, die am frühen Nachmittag ins Tübinger Tipico kommen. 95 Prozent aller Sport-Zocker seien Männer, bei 80, 90 Prozent liege der Ausländer-Anteil, sagt ein Mitarbeiter. Seinen Namen will der 34-Jährige, wie auch sein Chef, nicht in der Zeitung lesen. Samstags, kurz vor Bundesliga-Start, sind die zwölf Wettspiel-Automaten und zwei Mitarbeiter an der Kasse gut ausgelastet. Mindestens hundert Filialen bundesweit betreibt der Sportwetten-Anbieter mit Sitz in Malta.

Viele Tipper setzen zehn, 20 Euro. Er habe auch schon „fünf oder zehn Riesen“ angenommen, sagt der Tipico-Angestellte. Zocker Zeljko S. will aus drei Euro über 300 machen: Auf zehn Spiele hat er gesetzt: Basketball, Wasserball, Tennis. Neun Mal davon hat der 38-jährige Mössinger schon Glück gehabt, ein Tennis-Spiel ist noch offen. „Hier hat man mehr Möglichkeiten, zu gewinnen als bei Lotto“, sagt der Hilfsarbeiter und Sportfan. Wer sich auskennt, hat noch bessere Chancen. Wie viel er in den letzten Jahren verspielt hat? Zeljko S. zuckt mit den Schultern.

Man kann auf jede noch so kuriose Sportart tippen: auf die finnische Baseball-Variante Pesapallo genauso wie auf den in Brasilien beliebten Hallenfußball Futsal. Ob auf Endergebnis, Halbzeitstand oder einzelne Torschützen – „es gibt unzählige Möglichkeiten“, so der Tipico-Mann. Und „viel höhere Quoten“ als beim staatlichen Konkurrenten Oddset. Der Kassierer glaubt nicht, dass das Staatsmonopol etwas mit Spielsucht-Prophylaxe zu tun hat: „Ist doch alles nur eine Geldfrage.“

Über Sinn und Unsinn des staatlichen Glücksspiel-Monopols möchte Rainer Kaltenmark lieber nicht diskutieren. Für den Tübinger Ordnungsdezernats-Leiter ist allerdings klar, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen private Wett-Läden „erstmal gar nichts passiert“. Bis auf weiteres bleiben Tipico & Co unbehelligt.

Ein Wett-Laden machte dicht, ein neuer auf

In den vergangenen Jahren war das anders: Auf Anordnung des hierbei für ganz Baden-Württemberg zuständigen Karlsruher Regierungspräsidiums machte Kaltenmark schon einige Läden dicht. Oft eröffnete nur kurze Zeit später und ein paar Häuser weiter ein neuer. Oder der alte unter anderem Namen. Auch Kaltenmarks Rottenburger Kollege Eduard Bomm wartet ab. Ihm ist in der Domstadt nur ein Sportwetten-Büro bekannt. Auch das muss aktuell nicht mit einem Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro rechnen. Denn das Karlsruher RP ließ verlauten, man werde „bis auf Weiteres von Vollstreckungen gegen private Wettbüros absehen“. Der Mössinger Ordnungsamtsleiter Kurt Räuchle weiß derzeit von keiner einzigen privaten Wett-Klitsche in seiner Stadt. Erst vor wenigen Monaten musste allerdings der Mössinger Tipico-Ableger schließen.

Und was denkt Friedhelm Repnik? Der Chef der staatlichen Lotto-GmbH im Südwesten (und ehemalige Tübinger CDU-Landtagsabgeordneter wie auch Sozialminister) gibt sich betont optimistisch: Das Gericht habe das Glücksspielmonopol der Länder mitnichten gekippt, der Staatsvertrag von 2008 sei „weiterhin in Kraft“. Für Repnik geht es um viel Geld: 2009 nahm sein Unternehmen Spieleinsätze von 912 Millionen Euro entgegen – knapp die Hälfte davon wurde an die Gewinner ausgeschüttet.

Gerichtshof moniert Werbung der staatlichen Lotto-Gesellschaften

„Europäischer Gerichtshof kippt staatliches Wettmonopol in Deutschland“ – so hieß es unlängst in vielen Nachrichten. Doch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sprachen sich im Urteil vom 8. September nicht grundsätzlich gegen staatliche Monopole in diesem Bereich aus. Sie müssen dann aber dazu dienen, „die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken“. Im Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern klingt das ganz ähnlich: „Kanalisierung des in der Bevölkerung vorhandenen natürlichen Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen“. Allerdings monierte der EuGH, „dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt“. Dies zum einen, weil auch staatliche Lotto-Gesellschaften intensive Werbekampagnen durchführen. Für die Richter nicht nachvollziehbar ist schließlich, dass etwa Kasino- oder Automatenspiele erlaubt sind, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen – aber sogar noch „ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele“.

21.09.2010 - 08:30 Uhr

Quelle


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Hoho, ja, Repnik, ein tolles Gesetz haste da - nur irgendwie
dumm, dass es nicht mehr anwendbar ist... aetsch

Was will er mit seiner sturen Arroganz noch alles mitvernichten?

Eine Entschuldigung von Seiten der Staatsmonopolisten wegen
der Hetze gegen Privatanbieter und den Lügen betreffend der
Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrags wäre mal angebracht. frown

Vom Propagandaheftchen Glüxmagazin kommt seit Monaten
kein Pieps mehr zur Thematik - denen fällt nix mehr ein,
Argumenteflasche leer.



Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/09/2010 17:33
Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten


Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik



Die Diskussion um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ist in vollem Gange, und die staatlichen Monopolisten sehen ihre Felle davonschwimmen. Aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es eindeutige politische Signale, das weder wirtschaftlich sinnvolle noch praktikable staatliche Glücksspielmonopol abzuschaffen, und auch "Kaiser" Franz Beckenbauer, der mit Sorge um die Konkurrenzfähigkeit des deutschen Sports den dauerhaften Abfluss von Geldmitteln per Internet ins EU-Ausland beobachtet, hat sich längst für die Abschaffung des Monopols ausgesprochen, das in Deutschland eine ebenso lange wie unsinnige Tradition aufweist wie das Zündholz- oder Branntweinmonopol.

Doch das Imperium, sprich die Länder, deren Toto-Lotto-Chefs gerne mit den Spendiersäcken durch die sozialen Einrichtungen ziehen und sich feiern lassen wie im Dezember der Nikolaus, schlägt zurück: Krampfhaft versuchen sie, am "Glücksspielmonopol", das zu Unrecht so heißt, weil es nicht alle Glücksspiele, schon gar nicht die an Spielautomaten, sondern nur die von Toto-Lotto angebotenen betrifft und auch insoweit nur auf die Veranstaltung, nicht auf den Vertrieb erstreckt, festzuhalten – sogar um den Preis der Fälschung von Dokumenten.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Dieter Pawlik hat nachgewiesen, dass die Länder wesentliche Aussagen eines Gutachtens, das sie zur "Vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens" beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung in Auftrag gegeben haben, zu ihren Gunsten umgeschrieben haben.

Pikant: Das Gutachten sollte in der Diskussion um das Glücksspielmonopol eigentlich eine objektive Grundlage liefern. Doch die Fakten gefielen den zuständigen Beamten einiger Länder offensichtlich nicht. Als im April 2009 die Originalfassung vorlag, beanstandete der Lenkungsausschuss der Bundesländer "inhaltliche und sprachliche Mängel". Frei nach dem Motto "Wir bezahlen das Gutachten, dann hat auch drin zu stehen, was wir wollen", machte sich der Lenkungsausschuss an eine neue, zensierte Fassung – und nur diese gab er an die einzelnen Bundesländer weiter. Die Originalfassung liegt deshalb in den meisten Bundesländern selbst den zuständigen Beamten bis heute nicht vor. Nachfragen von Gerichten oder aus dem politischen Raum werden mit einer einheitlichen Sprachregelung beantwortet, deren Wahrheitsgehalt die zuständigen Landesbeamten gar nicht überprüfen können, weil sie den Text schlicht nicht kennen, auf den sich die Aussagen der Sprachregelung beziehen.

Die Manipulationstäter sind auch bereits identifiziert. Es überrascht nicht, dass möglicherweise auch die Grenzen strafbaren Handelns überschritten worden sind. Anzeigen an die Zuständigen Ermittlungsbehörden und Kammern werden derzeit gefertigt.

Rechtsanwalt Pawlik hat sich jetzt entschlossen, die Gutachtensfälschung öffentlich zu machen. Denn nachdem sie bei einer Anhörung im Mainzer Landtag bekannt wurde, wird jetzt so getan, als sei nichts gewesen, obwohl die "Welt" schon am 09. Juni von einem "frisierten Gutachten" sprach, das den Steuerzahler 200.000 Euro kostete.

"Die Fälschungen sind eklatant und skandalös", sagt Rechtsanwalt Dieter Pawlik. "Würde ein Privatmann in einem Gerichtsverfahren ein Gutachten derart manipulieren, hätte er bald Post von der Staatsanwaltschaft."

Ein paar Beispiele: Während es im ursprünglichen Gutachten heißt, das Wettwesen sei "weniger dem Problemspiel ausgesetzt", hat es in der neuen Fassung plötzlich ein "hohes Gefährdungspotential". In der Ausgangsfassung wird ein "kleiner, konsequent regulierter Glücksspielmarkt" empfohlen, in der Neufassung soll dieser plötzlich "im Rahmen eines staatlichen Monopols" bestehen. Auch zu den Glücksspielmärkten im EU-Ausland wurden offensichtlich bewusste Fehlinformationen aufgenommen, wie z.B. der Hinweis, in Italien gebe es wirkungsvolle Internetsperren für Glücksspielanbieter, obwohl jeder sportbegeisterte Italiener weiß, dass das nicht stimmt. Den Zensoren kann man bei alledem eine gewisse Gründlichkeit nicht absprechen: Sie strichen sogar den Hinweis in der Ursprungsfassung des Gutachtens, dass die von den staatlichen Anbietern hoch gepriesenen Maßnahmen des Spielerschutzes nur einen "Vorwand für Protektionismus und Monopolerhaltung" darstellten.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dieter Pawlik offenbart die Gutachtenmanipulation einen noch viel alarmierenderen Befund: "Was wir hier sehen, ist nicht weniger als die Entmündigung der Politik durch eine kleine Gruppe Eingeweihter im Dienste Interessierter." Einfach zur Tagesordnung übergehen, will Rechtsanwalt Pawlik, Vizepräsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer, deshalb nicht: "Das muß an die Öffentlichkeit gebracht werden. Die wird belogen und betrogen. Seit Jahren versuchen wir klarzumachen, dass die meisten Wettanbieter solide, seriöse Unternehmen sind, die bereit sind, Steuern zu zahlen wie jeder andere und sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind. Während diese mit einer Art emotionaler Treibjagd verleumdet werden, sitzen die wahren Täter ganz woanders- in den Amtsstuben. Dem muss jetzt ein Ende gemacht werden. "

Das Originalgutachten sowie eine Synopse beider Gutachten sind unter www.vewu.de einsehbar.


hauen
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/09/2010 16:04
Weitsicht für den Online-Glücksspielmarkt: Anhörung zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags in Kiel - Gute Chancen für den Erhalt des Lottomonopols bei gleichzeitiger Liberalisierung anderer Glücksspiele

von Andreas Schultheis

Kiel, September 2010 – Es könnte ein Meilenstein gewesen sein auf dem Weg zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): Mit rund 80 Vertretern aus Landesparlamenten, von Lotto- und Wettanbietern, Sportverbänden, Wissenschaft, Medien und Werbewirtschaft hat eine Anhörung zum schleswig-holsteinischen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der bundesweiten Diskussion neue Nahrung gegeben. Die Spitzen der Kieler Regierungsfraktionen zeigten sich daher auch zuversichtlich, "dass jetzt flächendeckend die ernsthafte Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag beginnen wird", resümierten CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher und sein FDP-Kollege Wolfgang Kubicki. Die Kernpunkte ihres Entwurfs sind die Beibehaltung des Lotteriemonopols sowie die Möglichkeiten der Bewerbung, die Aufhebung des Internetverbots sowie die Zulassung von privaten Sportwetten, Poker- und Casino-Angeboten via Internet - ein so genanntes duales System nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, wobei die Monopolstellung für das Lottoangebot mit der vergleichsweise großen Manipulationsgefahr begründet wird.

Rückläufige Umsätze der Lottoanbieter - eine aktuelle Studie der Wirtschaftsberatung Deloitte spricht von 19 Prozent Verlust zwischen 2005 und 2008 - sowie wegbrechende Mittel für die Breitensportfinanzierung hatten bereits in den letzten Monaten immer wieder Kritiker des Monopols auf den Plan gerufen. Und die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach der deutsche Glücksspielstaatsvertrag gegen Europarecht verstößt, verliehen der Anhörung im Kieler Landeshaus zusätzliche Brisanz und Bedeutung. Mit der Anhörung wie mit dem vorliegenden Vertragsentwurf "hat Schleswig-Holstein bereits Maßstäbe gesetzt", befand Christian Dürr, liberaler Fraktionschef im benachbarten Niedersachsen. Lässt man Detail- und praktische Umsetzungsfragen sowie unterschiedliche Bewertungen der Besteuerung außer Acht, attestierten die Experten dem Vertragsentwurf großen Praxisbezug und Weitsicht. Die künftige Regelung müsse, so formulierte es bwin-Direktor Jörg Wacker, "alle Vertriebskanäle berücksichtigen" und auch den derzeit nicht kontrollierten und besteuerten Bereiche wie Sportwetten und Online-Poker Rechnung tragen. Eine Fortführung der geltenden Regelung, so die Warnung des Bochumer Lotto-Unternehmers und Präsidenten des Deutschen Lottoverbandes, Norman Faber, bedrohe letztlich zehntausende Arbeitsplätze und zahlreiche Unternehmen. Auch die Vertreter der Klassenlotterien (SKL/NKL) werteten den auf dem so genannten dänischen Modell basierenden Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein einhellig als Schritt in die richtige Richtung, während sie die starre Haltung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) als schädlich und rückwärtsgewandt betrachteten.

"Der 8. September war ein guter Tag", kommentierte Dr. Peter Reinhardt, Geschäftsführer für Deutschland und Zentraleuropa bei der Onlinewettbörse Betfair, die Verkündung des Luxemburger Urteils. Wie viele andere Branchenexperten verwies er die Suchtgefahr als Begründung des staatlichen Lottomonopols ins Reich der Fabel. Zudem könne man Online-Angebote, die millionenfach genutzt würden, nicht verbieten. Deshalb sollte man sie, wie es der Kieler Vertragsentwurf vorsieht, lizenzieren, damit Kontrollmöglichkeiten schaffen und Steuereinnahmen generieren. Schließlich tragen die Angebote im Web zu einem enormen Teil zur Wertschöpfung der gesamten Branche bei. Und die Tendenz sei zweifellos steigend.

Dr. Michael Schmid, Senior-Consultant des Beratungshauses Goldmedia, hatte hierzu konkrete Zahlen mitgebracht, die das Unternehmen für eine Studie zusammengestellt hat: "Ohne Onlinevertrieb ist der Glücksspielmarkt heute nicht mehr zeitgemäß. Zudem bewirken die aktuellen Regelungen, dass neben dem regulierten und erlaubten Markt vor allem der sogenannte 'unregulierte' Markt weiter anwächst – ein Bereich, der von privaten Anbietern überwiegend mit Lizenzen im Ausland betrieben wird und heute rund 1,5 Mrd. Euro, damit ca. 25 Prozent der Bruttospielerträge ausmacht. Mit dem Schwarzmarkt, der sich im Bereich der Sportwetten entwickelte, sind es sogar 1,7 Mrd. Euro. Diese Marktanteile könnten nach Deutschland zurückgeholt werden”, so seine Prognose.

Auch Sven Stiel (Pokerstars.de, Isle of Man) hält den vorliegenden Vorschlag für "sehr pragmatisch". Er unterstrich die Notwenigkeit einer kontrollierten Marktöffnung und verwies auf das enorme Marktpotenzial des Online-Pokers, das Experten etwa auf die Größe des Sportwettenmarktes und damit auf bis zu 7,8 Milliarden Euro beziffern. Die Attraktion des Online-Pokers und die zukunftsträchtige Entwicklung belegte er auch mit dem Erfolg des Angebotes von Pokerstars: In der letzten Woche wurde hier die 50-Milliardenste Poker-Hand ausgespielt. Bedenken, dass die Anbieter auch nach einer Liberalisierung vom Ausland aus operieren, trat er entschieden entgegen: Alle großen Anbieter haben sich auch in anderen europäischen Ländern wie Frankreich erfolgreich um Lizenzen bemüht und zahlen entsprechende Steuern. Gleiches werde für Deutschland gelten. Insbesondere der Blick ins europäische Ausland zeigt für den Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach, "dass im Glücksspielmarkt heute ganz andere Standards gelten als die bislang in Deutschland praktizierten. Die Beispiele England und Italien beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind: In Großbritannien beispielsweise existiert seit Jahren ein liberalisierter, aber kontrollierter Markt, der sowohl den Belangen der Spielsuchtprävention wie auch dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung gerecht wird", so der Gaming Law Experte. Das nun vorgeschlagene duale System mit starker Orientierung am Modell Dänemarks biete die Chance, sowohl aus Fehlern wie aus Erfolgen der europäischen Nachbarn zu lernen.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) sieht im vorgelegten Entwurf eine Win-win-win-Situation, weil der Staat, die privaten Medienunternehmen als Werbepartner und die Wettanbieter profitieren. Ein duales System würde nach den Worten von Dr. Matthias Kirschenhofer die Verdrängung der Umsätze in den Grau- und Schwarzmarkt beenden und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Medienunternehmen im europäischen Markt.

Andreas Schultheis
Text & Redaktion
Heisterstraße 44
57537 Wissen
Tel.: 0 27 42 96 75 27
mailto:schultheisoffice@aol.com

veröffentlicht am: 28.09.2010 05:11


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Seit diesem Montag gibt es nach einer Schamfrist wieder
Rundfunkwerbung für Lotto.

Sie machen einfach weiter, als hätte es das Urteil vom 08.09.
nicht gegeben. Oder sagen sich, der Glücksspielstaatsvertrag
ist ohnehin am Ende und dann kommt es auf diese Werbung
nicht mehr an. grins





Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/10/2010 22:11
Münster wehrt sich gegen Glücksspiel

Ordnungsamt will Sportwettbüros auch in Zukunft nicht dulden / Zentrale Verbote gelten weiter


Münster (SMS) Kaum hatte der Europäische Gerichtshof am 8. September 2010 sein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols veröffentlicht, da sahen viele auch schon das Ende aller Restriktionen gekommen. Die Folgen dieser eigenwilligen Interpretation bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbefachstelle des städtischen Ordnungsamtes deutlich zu spüren: Seit Verkündung des Urteils füllt sich der Flur vor ihren Büros immer wieder mit privaten Glücksspielanbietern, die sich auf das Grundsatzurteil berufen und in Münster ein Sportwettbüro eröffnen wollen. Dazu stellt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner klar: "Die zentralen Verbote für unerlaubtes Glücksspiel und Glücksspiel im Internet gelten weiter, wenngleich die Entscheidung des Gerichts auch Ausführungen enthält, die das deutsche Glücksspielmonopol erheblich kritisieren."

Während in einigen Städten Nordrhein-Westfalens in der Vergangenheit private Glücksspielangebote geduldet worden sind, ist in Münster den Anbietern wegen illegalen Glücksspiels die Vermittlung von Sportwetten konsequent untersagt worden. Die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben durchweg erfolglos. "Solange es keine gefestigte Rechtsprechung deutscher Gerichte gibt, werden wir in Münster gegen das illegale Glücksspiel und die damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen wie Förderung der Spielsucht und Kriminalität vorgehen", fasst Martin Schulze-Werner zusammen.



ups ups ups ups ups ups ups ups
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/10/2010 16:28
Die sind in Münster echt überfordert.

Verstehen nicht einmal die Instanzenabfolge bei den Gerichten.

Oder wollen sie nicht verstehen... crazy


Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Flächendeckende Diskussion über neuen Glücksspielstaatsvertrag geht jetzt erst richtig los!

22.09.2010 - Zum Abschluss der heutigen (22. September 2010) Anhörung von Experten aus Politik, Glücksspielwesen und Wissenschaft erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, und der CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp:

"Wir haben unseren Vorschlag heute mit über 80 Experten diskutiert, darunter mehr als ein Dutzend Parlamentarier aus anderen Bundesländern. Viele Vorurteile konnten ausgeräumt werden. Deshalb sind wir überzeugt, dass jetzt flächendeckend die ernsthafte Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag beginnen wird".

Es sei deutlich geworden, dass die Bundesländer zwischen zwei Wegen entscheiden müssten: Möglich sei entweder die Aufrechterhaltung eines Monopols für jede Art von Glücksspielen, dass dann allerdings nachvollziehbar und konsequent durchgesetzt werden müsse, oder der von Schleswig-Holstein vorgeschlagene Weg eines Lotteriemonopols mit einer Liberalisierung des Vertriebes sowie des Sportwettenmarktes:
"Eine totale Monopolisierung würde das traditionelle Glücksspiel in Deutschland zerschlagen und die Spieler in den Schwarzmarkt und ins Internet drängen. Das kann nicht unser Ziel sein", erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher.

Als juristisch und auch in der Praxis problematisch habe sich insbesondere die Begründung des Glücksspielmonopols mit der Suchtgefahr heraus gestellt:
"Das hat von Anfang an keiner geglaubt. Und deshalb haben die Gerichte diese Begründung völlig zu Recht nicht akzeptiert", so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Der Weg von CDU und FDP in Schleswig-Holstein, wieder zur ursprünglichen Monopolbegründung für Lotterien zurück zu kehren, sei von den meisten Experten bestärkt worden: "Da die Ziehungen fast immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Rechtsweges stattfinden, ist die Betrugsgefahr besonders hoch. Das ist bei Wetten auf Sportereignisse anders. Deshalb ist die unterschiedliche Behandlung von Lotterien und Sportwetten wohl begründet", so von Boetticher.

Ab Januar kommenden Jahres sei genau aus diesen Gründen das
Nebeneinander von Veranstaltungsmonopolen für Lotterien und reguliertem Sportwettenmarkt europaweit Standard. "Es gibt also keinen Grund, weshalb wir in Deutschland dies nicht machen sollten" erklärte Hans-Jörn Arp.

Hinsichtlich der Befürchtungen der Kritiker, aus dem europäischen Ausland agierende Sportwettenanbieter würden in Deutschland keine Abgaben zahlen,habe man während der Anhörung Klarheit schaffen können: "Das werden wir rechtlich klar regeln können. Wer hier lizenziert wird, muss hier auch Abgaben zahlen", so Kubicki.

Mit der Lizenzierung sei weiterhin eine Verpflichtung zur Suchtprävention und zum Jugend-und Spielerschutz verbunden: "Wer sich daran nicht hält, der verliert am Ende die Lizenz", machte Kubicki deutlich.

Eingestellt von RA Martin Arendts auf https://wettrecht.blogspot.com

Quelle: https://wettrecht.blogspot.com/
veröffentlicht am: 04.10.2010 05:26




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/10/2010 11:26
'Maßvolle Liberalisierung'

08.10.2010 06:30

Minister Herrmann will das Monopol auf Sportwetten lockern

München - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will mehr Wettbewerb auf dem Glücksspielmarkt zulassen und ist dazu bereit, dass bestehende staatliche Monopol auf Sportwetten zu lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung, er halte eine 'maßvolle Liberalisierung' für denkbar. Er könnte sich vorstellen, einer begrenzten Zahl an Sportwettenanbietern Konzessionen zu erteilen. Auch Glücksspiele im Internet - seit 2008 gilt in Deutschland ein Verbot dafür - möchte Herrmann wieder zulassen.

Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September gezwungen, dass seit 2008 gesetzlich verankerte Glücksspielmonopol zu überarbeiten. Die EU-Richter beanstanden, dass sich das Monopol immer weiter vom Ziel, die Spielsucht einzudämmen, entfernt habe und deshalb nicht mehr zu rechtfertigen sei. Seither streiten die Länder über die Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrags. Am 20.Oktober beraten die Länderchefs über eine Reform.

Nun schlägt sich Bayern auf die Seite jener Bundesländer, die sich für eine deutliche Liberalisierung aussprechen. Herrmann sagte: 'Ein Konzessionsmodell für eine bestimmte Anzahl von Sportwettenanbietern wäre ein mögliches Szenario.' Am staatlichen Monopol für Lotterien will Herrmann indes nicht rütteln. Die Befürworter der Liberalisierung argumentieren, es sei längst ein nicht mehr kontrollierbarer Sportwetten-Schwarzmarkt entstanden, der im Online-Bereich Umsätze von knapp vier Milliarden Euro generiere und im klassischen Geschäft 2,4 Milliarden Euro. Dies geht aus einem Bericht einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe hervor. Von diesem Geld sehe der Staat bislang nichts. Herrmann will Konzessionsinhaber zur Kasse bitten: 'Wir müssen darauf achten, dass ein angemessener Teil der Gewinne abgeschöpft wird. Das gilt vor allem für ausländische Anbieter. Es kann nicht sein, dass die Gewinne unversteuert ins Ausland gehen.' 2009 verdiente Bayern am Glücksspiel 470 Millionen Euro.

Suchtexperten warnen vor einer Liberalisierung. Mehr Spielsüchtige seien die Folge. Deshalb wünschen sich Beratungsstellen auch, dass das Glücksspielverbot im Internet nicht aufgehoben wird. Herrmann sagt jedoch: 'Wir dürfen uns nichts vormachen. Ein deutsches Internetverbot wirkt nur begrenzt. Im Internet kann sich jeder nach Belieben an ausländischen Glücksspielen und Wetten beteiligen.' Strengere Gesetze wünscht sich Herrmann dagegen für Spielautomaten in Gaststätten und Spielhallen, die formal nicht zum Glücksspiel zählen und weniger harten Gesetzen unterliegen. Herrmann plädiert für die Einführung eine Geldautomatensteuer, um die wachsende Zahl an Spielhallen einzudämmen.

Quelle

Die Monopol-Front bricht immer mehr auseinander. jump







Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/10/2010 20:41
Fußball: Liga-Chef Seifert prophezeit Niedergang von Oddset

Peter Steinkirchner

Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga (DFL), Christian Seifert, sagt dem staatlichen Sport-Wettanbieter Oddset das Ende voraus, falls das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten erhalten bleibt.

In einem Interview mit der WirtschaftsWoche sagte Seifert, bleibe das Monopol bestehen, sei Oddset in wenigen Jahren „wahrscheinlich Geschichte ­ – ob mit oder ohne private Konkurrenz“. Noch werde damit argumentiert, dass Oddset immerhin 35 Prozent Steuern zahle, sagte Seifert. Doch Oddset habe vor einigen Jahren noch einen Umsatz von 500 Millionen Euro gehabt – heute liege der bei 185 Millionen: „Wenn das so weitergeht, kann ich nur sagen: 35 Prozent von nichts sind nichts.“

Anfang September hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen das bestehende staatliche Glücksspielmonopol entschieden, nun muss die Bundesrepublik das Glücksspielwesen neu organisieren. Am 20. Oktober beraten dazu die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer.

Vor diesem Hintergrund sprach sich Seifert in der WirtschaftsWoche für den Abschluss zweier getrennter Staatsverträge für Lotto und Sportwetten aus. Seifert sagte: „Man wäre klüger beraten, zwei getrennte Staatsverträge zu verabschieden – einen Lotto-Staatsvertrag, der dem Staat das Monopol für Lotto belässt und damit die Sicherheit für einen etwa acht Milliarden Euro schweren Markt. Und einen anderen für Sportwetten, einen Markt, der auf einen Umsatz von fünf bis sieben Milliarden Euro geschätzt wird.“

Beschlössen die Länder hingegen, das bisherige Lotto- und Sportwetten-Monopol auch noch auf die bislang ausgesparten Bereiche Pferdewetten und Automatenspiele auszuweiten, werde „es wirklich kurios: Der Staat betriebe dann womöglich eigene Spielhallen – das kann ich mir auch als Bürger schlecht vorstellen.“ Dem Staat, so Seifert, entgingen zugleich „Steuereinnahmen in Millionenhöhe und die Möglichkeit, über ein Lizenzverfahren und Konzessionen wirklich manipulationsgefährdete Wettangebote zu verbieten – gleichzeitig gingen dem Profi- und auch dem Breitensport weiter viel Geld verloren.“ Ohne jede Werbung und bei einem totalen Internet-Verbot, sagte Seifert in der WirtschaftsWoche, werde nach der staatlichen Sportwette auch Lotto kollabieren: „Und da geht es nicht mehr um Millionen, sondern um Milliarden.“

Zu den ab Januar 2011 geplanten Übertragungen von Bundesliga-Partien in 3D-Technik auf den Bezahlplattformen Sky und Liga Total kündigte Seifert an, dass jeweils sonntags ein Spiel in 3-D gezeigt werde. Allerdings sei dies nicht in allen Bundesliga-Stadien möglich: „Das wird zunächst nur in ausgewählten Stadien mit entsprechender Infrastruktur möglich sein. 3-D-Technik ist anspruchsvoll, sie verlangt spezielle Kameras und zusätzliche Kamerapositionen.“

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/10/2010 16:58
Nach den EuGH-Urteilen:
Keine Vollstreckung gegen Sportwettenvermittler mehr


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach Bremen und Hamburg verzichtet nunmehr auch Baden-Württemberg auf die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen gegen Sportwettenvermittler. Auf einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 80 Ab. 7 VwGO aufgrund der durch die EuGH-Urteile geänderten Rechtslage teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, von der Vollstreckung abzusehen und die Kosten des Verfahrens zu übernehmen (VG Stuttgart, Az. 4 K 3523/10).

Wie berichtet, ist das in Deutschland errichtete Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 nicht mit Europarecht vereinbar (Rechtssachen C-316/07 u.a., C-46/08 und C-409/06). Bis zur Herstellung einer mit Unionsrecht und deutschem Verfassungsrecht vereinbaren Rechtslage kann gegen Sportwetten- und Glückspielvermittler nach meiner Auffassung nicht auf den Glücksspiel-Staatsvertrag gestützt mehr vorgegangen werden. Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem "großen Wurf" kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung ist aber politisch unwahrscheinlich. Im Übrigen müsste sich auch das tatsächliche Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.


Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
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Tel: 089 / 64 91 11 - 75
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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/10/2010 16:41
Neuer Werbepartner

Gewagter Einsatz von Bundesligist Hoffenheim

Der Europäische Gerichtshof hat das Sportwettenmonopol gekippt.
Als erster Bundesligaverein wirbt Hoffenheim neuerdings für einen Wettanbieter.

Von Lars Wallrodt




Spannendes im Hintergrund: Während Hoffenheims Beck (r.) und Gladbachs Idrissou
um den Ball kämpfen, flimmert Werbung für einen Sportwettanbieter über die Bande


Die Revolution steckt im Detail, und die Stadionbesucher der TSG 1899 Hoffenheim hatten am vergangenen Sonntag wohl kaum das Gefühl, ein epochales Ereignis zu erleben. Der Sieg über Borussia Mönchengladbach (3:2) nach flottem Spiel wird im Gedächtnis der Fans eine kurze Halbwertszeit haben – trotz des Eigentores und der zwei Roten Karten für die Gäste. Das wahrhaft Umstürzlerische aber flimmerte am Spielfeldrand über die Werbebande: „Tipico Sportwetten“ leuchtete dort in regelmäßigen Abständen auf. Der Verein hat jüngst eine Premiumpartnerschaft mit dem Wettanbieter abgeschlossen – als erster Fußball-Bundesligaklub nach einem wegweisenden Urteil.

Sportwetten, Wettanbieter – da war doch was? In der Tat: Anfang September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem deutschen Staat eine schallende Ohrfeige verpasst und dessen Sportwettenmonopol für rechtswidrig erklärt. Per Staatsvertrag hatte sich das Land zugesichert, allein über das Glücksspiel zu bestimmen. „Suchtprävention“ lautete das Zauberwort. Da Vater Staat aber zeitgleich mächtig viel warb für Lotto und Oddset, den staatlichen Anbieter für Sportwetten, schritt der EuGH ein und forderte umgehend eine Neuregelung. Ausländische Wettanbieter, die 94 Prozent des deutschen Marktes abdecken und in der Grauzone des Internets 7,3 Milliarden Euro am deutschen Fiskus vorbei schleusten, jubelten.

Doch ganz so schnell wie erhofft schritt die Marktöffnung dann doch nicht voran. Während in Schleswig-Holstein die Politiker schon länger für eine Liberalisierung kämpfen, ignorieren andere Bundesländer das EuGH-Urteil bislang. „Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise einen Erlass beschlossen, erst einmal einfach weiterzumachen wie bisher“, sagt Prof. Peter Duvinage, Rechtsanwalt und Experte im Sport- und Medienrecht.

Und so weiß im deutschen Sport derzeit niemand so recht, ob nun für private Wettanbieter geworben werden darf oder nicht. Selbst Insider wie Duvinage nicht, der mehrere Bundesligavereine berät: „Ich würde meinen Klienten derzeit nicht raten, bereits jetzt feste und sofort wirksam werdende Verträge mit Wettanbietern abzuschließen, sondern würde zu aufschiebend bedingten Verträgen raten, die dann greifen, wenn Rechtssicherheit besteht.“ Duvinage denkt, dass „vermutlich erst Anfang nächsten Jahres mit einem Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zu rechnen ist“.

Solange wollte die TSG 1899 Hoffenheim allerdings nicht warten. Durch den Vertrag mit Wettanbieter Tipico haben sich die Kraichgauer das erste Stück eines großen Kuchens gesichert. Geschäftsführer Jochen A. Rotthaus sagt: „Wir haben uns mit dem Thema ‚Wettanbieter’ sehr intensiv beschäftigt und vor dem Vertragsabschluss mit Tipico die rechtliche Lage genau geprüft. Es gibt zwar derzeit keine 100-prozentige Rechtssicherheit, aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes halten wir das Risiko für vertretbar.“ Es gäbe, schränkt Rotthaus allerdings ein, sicherlich noch finalen Klärungsbedarf.

Auch Holger Kaiser hat sich getraut – und das sogar noch vor den Hoffenheimern. Der Geschäftsführer der SG Flensburg-Handewitt, derzeit Tabellenachter der Handball-Bundesliga, war der Erste, der einen Vertrag mit einem Wettanbieter (Betathome) abschloss. „Ich freue mich, dass nun auch andere Klubs wie die TSG Hoffenheim aus der Deckung kommen. Bei mir haben sich zuletzt einige Vereinsvertreter gemeldet, um Tipps zu Verträgen mit Wettanbietern zu bekommen.“

Wolfgang Holzhäuser gehörte nicht dazu. Der Sprecher der Geschäftsführung von Bayer 04 Leverkusen steht dem Ganzen noch skeptisch gegenüber. Zwar seien einige Wettanbieter „mit teilweise sehr attraktiven Geboten“ auf den Werksklub zugekommen: „Aber die allgemeine Rechtslage hat sich ja auch nach dem EuGH-Urteil nicht verändert, es gilt immer noch der Staatsvertrag. Deshalb haben wir uns entschieden, derzeit keine derartigen Verträge abzuschließen.“ Allerdings beobachten auch die Leverkusener sehr genau die Entwicklung. „Ich schätze, dass allein der Fußball-Bundesliga durch die derzeitige Restriktion Werbeeinnahmen in Höhe von 30 bis 50 Millionen Euro pro Jahr verloren gehen“, sagt Holzhäuser.

Auch Anwalt Duvinage glaubt, dass Hoffenheims und Flensburg-Handewitts neue Partnerschaften erst der Anfang einer gewaltigen Welle sind: „Ich denke, dass die großen Wettanbieter derzeit noch gar nicht alle in den deutschen Markt drängen, sondern die erforderliche Rechtsklarheit erst einmal abwarten.“ Sein Fazit: „Das Thema bleibt also richtig spannend.“

Quelle: Welt-online


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/10/2010 17:45
Rufe nach maßvoller Liberalisierung des Wettmarktes werden lauter
– Politik und Deutscher Olympischer Sportbund mahnen Reform an


Von Ansgar Lange

München, Oktober 2010 - Derzeit beraten die Länderchefs über eine Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrages. Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Anfang September gezwungen, dass seit 2008 gesetzlich verankerte Glücksspielmonopol zu überarbeiten. Mittlerweile setzt sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) für eine maßvolle Liberalisierung ein. Er will beispielsweise das Monopol auf Sportwetten lockern. Herrmann sagte der Süddeutschen Zeitung https://www.sueddeutsche.de, er halte eine maßvolle Liberalisierung für denkbar. Er könnte sich vorstellen, einer begrenzten Zahl an Sportwettenanbietern Konzessionen zu erteilen. Auch Glücksspiele im Internet, die seit 2008 in Deutschland verboten sind, möchte der bayerische Politiker wieder zulassen.

In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau äußerte sich jüngst auch Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), über die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu Sportwetten, die deutschen Lotteriemonopole und die Wettsucht. "Unser duales Modell", so Vesper wörtlich, "das wir übrigens schon vor der Rechtsprechung entwickelt haben, sagt: Ja, wir wollen das Monopol im Bereich der Lotterien. Sportwetten sollten aber unter strengen staatlichen Auflagen auch Private anbieten dürfen. So kann man den illegalen Wettmarkt kanalisieren und zugleich die Lotterieerträge als die wichtigste Finanzierungsquelle, die der Breitensport überhaupt hat, erhalten."

Vesper, früher für die Grünen politisch aktiv, hält es für falsch, dass derzeit mehr als 95 Prozent der Sportwetten, die von Deutschen platziert werden, am staatlichen Monopol vorbeilaufen. Der staatliche Anbieter Oddset habe noch einen minimalen Marktanteil von drei bis fünf Prozent. Der ganze große Rest gehe an ausländische Veranstalter. "Daran partizipieren weder der Fiskus noch der Sport. Diese gut 95 Prozent unterliegen überhaupt keiner Regulierung. Bei Oddset gibt es Spielerschutz, Jugendschutz, bestimmte Wetten werden da nicht angeboten. Und die anderen können machen, was sie wollen. Deswegen finde ich es pharisäerhaft, zu sagen: 'Mit dem Monopol wollen wir die Spielsucht bekämpfen', während gleichzeitig der allergrößte Teil dieses Marktes faktisch völlig dereguliert ist", so Vesper.

"Die Lust an einer Monopollösung dürfte vergangen sein", schreibt auch Dr. Wulf Hambach, Gründungs- und Managing Partner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte https://www.timelaw.de, in einem Beitrag für das Fachmagazin Sponsors https://www.sponsors.de. Nach dem EuGH-Urteil vom 8. September, so die Prognose des Rechtsexperten, dürfte bei den 16 Ministerpräsidenten ein Umdenken einsetzen. Aus rechtspolitischer Sicht sei das staatliche Sportwetten-Monopol nicht haltbar, argumentiert Hambach. Ihm blühe das gleiche Schicksal wie zuvor schon anderen Staatsmonopolen. Man denke beispielsweise an das staatliche Telekommunikationsmonopol. Die Vielzahl der die Liberalisierung befürwortenden Gerichtsentscheidungen, die jüngst in dem EuGH-Urteil noch einmal auf europäischer Ebene bestätigt worden seien, hätten den Weg bereits vorgezeichnet. "Dass sich ein Politiker der CSU und ein früherer Politiker der Grünen jetzt so eindeutig für eine vernünftige und maßvolle Reform ausgesprochen haben, zeigt, dass ein parteiübergreifender Konsens bei der Entscheidung der Ministerpräsidenten nicht unmöglich sein muss. Schließlich geht es nicht um ideologische Fragen, sondern darum, wie sich legitime Marktinteressen am besten mit Spieler- und Jugendschutz sowie den Interessen des Breitensports verbinden lassen", betont der Münchner Rechtsanwalt.

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Andreas Schultheis Text & Redaktion
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Tel.: 0 27 42 96 75 27 || mobil: 0171 49 41 64 7
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veröffentlicht am: 20.10.2010 12:24


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/10/2010 17:59
Unterhaltungsautomatenwirtschaft weist Vorwürfe des DLTB zurück

In einem "offenen Brief" hat heute die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft Behauptungen des Ethik-Beirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks, welche in einem über zwei Tageszeitungen publizierten "offenen Brief" an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten gerichtet waren, klar und deutlich zurückgewiesen.

Den Wortlaut des offenen Briefes der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft finden Sie nachstehend zu Ihrer Information.


Offener Brief

Für ein verantwortungsvolles Glücks- und Gewinnspiel in Deutschland!

Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks behauptet, die "zunehmende Expansion des Glücksspiels in Deutschland", die Entwicklung der gewerblichen Spielhallen sowie eine Kommerzialisierung der Sportwetten mit Sorge zu beobachten (Anzeige in der FAZ und in DIE WELT vom 20.10.2010). Die Probleme in seinem Zuständigkeitsbereich, d.h. bei Lotto, Toto und den Oddset-Wetten, werden ausgeblendet:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat durch aggressive Werbung die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 08. September 2010, durch die der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Frage gestellt wird, maßgeblich verursacht.

- Der DLTB hat aus Gewinnerzielungsabsicht mit seiner aggressiven Werbung sein eigenes Monopol gefährdet (DER SPIEGEL 37/2010, S. 38).

- Die Ertragsinteressen eines staatlichen Monopolisten sind nicht schutzwürdig! Dies haben der EuGH und das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt.

- Eine vermeintlich gemeinwohlorientierte Verwendung von Erträgen aus Glücks- und Gewinnspielen sind keine Rechtfertigung für ein Fehlverhalten von Monopolisten.

- Der Ethik-Beirat will ganz offensichtlich von dem Fehlverhalten des DLTB ablenken. Mit dem spitzen Finger wird auf die gewerbliche Automatenwirtschaft gezeigt und diese pauschal verdächtigt sowie beschuldigt, obgleich dieser Wirtschaftsbereich im Einzelnen rechtlich bis in alle Einzelheiten reglementiert und überwacht wird.

- Als einziger Anbieter von Glücks- und Gewinnspielen betreibt die gewerbliche Automatenwirtschaft seit 20 Jahren aktiven Spielerschutz und zielgerichtete Prävention: In die Frontscheiben aller mehr als 200.000 gewerblich aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ist ein Warnhinweis ("Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei persönlichen Problemen") unauswechselbar eingedruckt und eine bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufgeschaltete Info-Telefonnummer (01801/372700), bei der Spieler mit Problemen Rat und Hilfe holen können. Niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort sind in Vorbereitung.

- Wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums sowie der staatlichen Glücksspiel-Monopolanbieter zeigen übereinstimmend: Nur ca. 30 % der pathologischen Spieler entfallen auf gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, obgleich diese fast 40 % der Bruttospielerträge auf dem deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt erwirtschaften.

- Abschließend sei am Rande erwähnt: Die gewerbliche Automatenwirtschaft stellt mehr als 70.000 Arbeitsplätze (davon ca. 75 % für weibliche Mitarbeiter), hat seit zwei Jahren eigene Ausbildungsberufe und zahlt über 1,2 Mrd. Euro an Steuern sowie Abgaben.

Die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft verwahrt sich gegen eine Diffamierung und falsche Behauptungen gegenüber eines ganzen Wirtschaftszweiges und seiner Beschäftigten.

Die Verbände der deutschen Unterhaltungsautomatenwirtschaft

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
veröffentlicht am: 20.10.2010 15:49


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Tja, lieber Ethik-Beirat, dat is` nu` schon ein härterer Brocken als die Wett-Buden. grins

Die Werbung des Lottoblocks geht übrigens ohne die geringste
Einschränkung weiter wie bisher.
Heuchelei, Arroganz und Ignoranz gehen bei Lotto Hand in Hand.

Und apropos Anzeige in der WELT von heute:

Jetzt verstehe ich so langsam, warum gestern mein Kommentar
bei Welt-online zunächst dreimal gelöscht wurde. rolleye


Ebenfalls ist es interessant zu sehen, wie Automatenanbieter
und Lotto vor Monaten noch gemeinsame Sache gegen Casinos
im Internet gemacht haben und nun gegenseitig aufeinander losgehen. wink


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/10/2010 18:16
Länder prüfen Liberalisierung bei Sportwetten

Magdeburg (dpa) - Die Länder wollen am staatlichen Lotteriemonopol festhalten, aber zugleich eine Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter prüfen. Das haben die Ministerpräsidenten am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg beschlossen.

«Die Länder bekennen sich dazu, das Lotteriemonopol zu erhalten», sagte Sachsen- Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU). Ob im Sportwettenmarkt tatsächlich private Konkurrenz zugelassen wird, soll bis Dezember im Grundsatz entschieden werden. Die CDU-geführten Länder plädieren dafür, die SPD-dominierten Länder streben eine Beibehaltung des Monopols auch in diesem Bereich an.

«Es war heute nicht unser Ziel das abzuschließen, dazu ist die Thematik zu vielschichtig», sagte Böhmer, dessen Land bis Herbst 2011 den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz hat. Spätestens im Frühsommer wollten die Ministerpräsidenten abschließend über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beraten. Den Bund, der für die Spielhallen zuständig ist, forderten die Länder auf, sich an der Neuordnung des Glücksspielrechts zu beteiligen.

Der aktuelle Staatsvertrag läuft Ende 2011 aus. Zusätzlichen Druck haben die Länder wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, der das Monopol in der jetzigen Form überraschend gekippt hatte, weil es gegen die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Das Monopol sei auch nicht länger mit der vom Glücksspiel ausgehenden Suchtgefahr zu begründen, weil Werbung dafür überhandgenommen habe.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sah sich nach der Konferenz in seinem Werben für eine Liberalisierung bei Sportwetten bestätigt. «Ich stelle fest, dass unsere Position inzwischen von mehreren Ländern unterstützt wird. Wir können nicht das gesamte Glücksspiel im Ausland machen lassen», sagte Carstensen. Schleswig-Holstein prüft deshalb mit fünf anderen Bundesländern, schon demnächst befristete Konzessionen für Private zu vergeben.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) wies darauf hin, dass die SPD-geführten Länder aus jetziger Sicht auch bei den Sportwetten am staatlichen Monopol festhalten wollen. «Das ist unsere Haltung», sagte er. Er wolle nicht darüber spekulieren, wie die SPD-Länder umgestimmt werden könnten. «Wir haben uns jetzt auf einen Weg der Prüfung verständigt und diese Prüfungen sollen zunächst einmal durchgeführt werden», erklärte Beck. «Ich bin froh, dass die Regierungschefs zum Monopol stehen. Das ist wichtig für diejenigen, die von den Erlösen profitieren», sagte die nordrhein-westfälische Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD).

Befürchtet werden massive Einnahmeverluste für die Haushalte, sollten bei den Sportwetten private Anbieter zugelassen werden. Im vergangenen Jahr flossen über die Lotto-Abgabe rund 2,6 Milliarden Euro in die Länderetats, den Sport, die Kultur und soziale Projekte. Darauf wies in Magdeburg auch der bayrische Regierungschef Horst Seehofer (CSU) hin: «Ich sage ganz offen, dass das fiskalische Interesse ein großes ist, nämlich die finanziellen Mittel für den Staat nicht zu verlieren. Ich wüsste nicht, wie ich das in Bayern ausgleichen sollte. Wenn wir den Weg der Liberalisierung gehen, muss das sehr genau überlegt sein.»

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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/10/2010 16:13
Deutsches Glücksspielmonopol gescheitert: Wie geht es weiter?

Gastkommentar von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Deutschland verfehlt den Scheinheiligkeitstest (hypocrisy test) deutlich. Die vorgeschobene Begründung für das in Deutschland von den Ländern beanspruchte staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele, nämlich die Bekämpfung der Spielsuchtgefahr, hat der EuGH als unzutreffend beurteilt, insbesondere nachdem die Regeln für die Glücksspielform mit der höchsten Spielsuchtgefahr, die Glücksspielautomaten, kürzlich liberalisiert worden sind. Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 ist das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar und damit zumindest in der derzeitigen Form gescheitert, das es keine kohärente und systematische Begrenzung gibt.

Die beschränkenden Regelungen des deutschen Glücksspiel-Staatvertrags dürfen wegen des Vorrangs des Europarechts bis zur Herstellung einer europarechtskonformen Sach- und Rechtslage nicht mehr angewandt werden. Anders als nach deutschem Recht gibt es nach den klaren Ausführungen des Gerichtshofs in der Rechtssache Winner Wetten keine Übergangsregelung und keine vorübergehende Weitergeltung europarechtswidrigen Rechts. Bis auf Weiteres kann somit das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten und Glücksspielen und dessen Bewerbung nicht mehr verboten werden. Auch strafrechtliche Sanktionen sind unzulässig. Für Altfälle (Untersagungsverfügungen gegen Vermittler und in anderen EU-Mitgliedstaaten staatlich zugelassene Anbieter in den letzten Jahren) dürften Schadensersatzansprüche wegen europarechtlicher Staatshaftung bestehen.

Um was geht es ?

Entscheiden musste der EuGH Vorlagen mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte (VG Köln, VG Stuttgart, VG Gießen, VG Schleswig) in den Rechtssachen:
- Markus Stoß u. a. (verbundene Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07)
- Carmen Media (Rs. C-46/08) und
- Winner Wetten (Rs. C-409/06).

Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte. Bei der Rechtssache Winner Wetten geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (März 2006 bis Ende 2007).

Kernaussagen des EuGH

Zwar betont der EuGH, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben und verweist hierbei auf die Besonderheiten bei Glücksspielen („sittliche, religiöse und kulturelle Besonderheiten“). Jeder Mitgliedstaat könne das von ihm angestrebte Schutzniveau bei Glücksspielen selbst bestimmen (d. h. dieses muss nicht bei allen Mitgliedstaaten gleich sein). Auch die Einrichtung eines Monopols für ein Staatsunternehmen ist nach Ansicht des Gerichtshofs grundsätzlich zulässig. Ein Nebeneinander von staatlichem Monopol und Zulassung privater Anbieter für unterschiedliche Glücksspielarten ist nach Auffassung des EuGH ebenfalls grundsätzlich denkbar, wenn dies durch die Umstände sachlich gerechtfertigt ist (wobei der EuGH auf die Vergleichbarkeit abstellt).

Dann verweist der EuGH in seinen Urteilen jedoch auf die Rechtfertigungsprüfung bei der Einschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. So begrenze das von den deutschen Ländern beanspruchte Monopol die Dienstleistungsfreiheit auch bei Anbietern mit einer sog. Offshore-Lizenz (Rechtssache Carmen Media: Lizenz in Gibraltar). Auch die Niederlassungsfreiheit, die nach den Ausführungen des EuGH auch für Wettannahmestellen gilt (d.h. nicht nur für Niederlassungen im handelsrechtlichen Sinn), wird eingeschränkt.

Forderung nach einer „kohärenten und systematischen Begrenzung“

Eine massive Einschränkungen dieser durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch ein Monopol ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgt und sämtliche Glücksspielformen systematisch regelt. Hierzu muss es nach den Feststellungen des Gerichtshofs einen hinreichenden „normativen Rahmen“ und eine „strikte behördliche Kontrolle“ geben. Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten (Landes- und Bundesrecht; in Deutschland bundesrechtlich geregelte Glücksspielautomaten und Pferdewetten) sind europarechtlich nicht relevant. Neben der gesetzlichen Regelung sind die „konkreten Anwendungsmodalitäten“ zu prüfen. Wenn das Monopol mit der Begrenzung der Ausnutzung der Spielleidenschaft begründet werde, sei auf eine „maßvolle Werbung“ zu achten. Bei der grundsätzlich zulässigen „kontrollierter Expansion“ seien die Werbemaßnahmen auf die erforderliche Lenkungsfunktion zu begrenzen.
Hier scheitert Deutschland kläglich. Die deutsche Regelung begrenzt die Glücksspiele nämlich nicht in kohärenter und systematischer Weise. Zum einen führen nämlich die staatlichen Monopolunternehmen intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Sie entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Casino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Das (angebliche) präventive Ziel des Monopols, die Bekämpfung der Spielsucht, wird somit nicht mehr wirksam verfolgt. Damit ist das Monopol gescheitert.
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Parallelität der Rechtfertigungsprüfung (Orientierung der verfassungsrechtlichen Prüfung an den europarechtlichen Vorgaben) dürfte die derzeitige Situation im Übrigen auch verfassungswidrig sein (so auch das VG Berlin in seiner ständigen Rechtsprechung).

Behörden setzen Vollstreckung von Untersagungsverfügungen aus

Mehrere deutsche Behörden haben seit den EuGH-Urteilen vom 8. September 2010 bereits die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen ausgesetzt (z. B. Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg), andere wollen trotz der Europarechtswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage weiter verbieten (z. B. Münster, Bochum), wieder andere warten auf ministerielle Weisungen. In Rheinland-Pfalz gab es bereits die Aufforderung an Sportwettenvermittler, Erlaubnisanträge zu stellen. Man werde sich auf die einschränkenden Regelung durch § 10 Glückspiel-Staatvertrags nunmehr nicht mehr berufen.

Für eine europarechtskonforme Neuregelung ist „großer Wurf“ erforderlich

Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem „großen Wurf“ kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung von Gauselmann & Co. ist aber politisch unwahrscheinlich und – wenn überhaupt – nur mit einer angemessenen Übergangsfrist umsetzbar. Im Übrigen müsste sich auch das als problematisch beurteilte Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.

Politische Diskussion hat erst begonnen

Trotz des derzeitigen rechtlichen Umbruchsituation und obwohl die Evaluierung des Glücksspiels-Staatvertrags bereits für 2010 angesetzt war, ist die politische Diskussion erst jetzt in Gang gekommen. Während Schleswig-Holstein und Niedersachsen sich bereits vor den EuGH-Urteilen für eine Konzessionssystem für Sportwetten ausgesprochen hatten (bei Aufrechterhaltung des für die Länderhaushalte wesentlichen Lottomonopols), gab es nunmehr positive Signale aus Bayern und von der FDP Hessen. Eine einheitliche Linie der Länder ist aber nicht erkennbar. Insbesondere Ministerpräsident Beck sprach sich für eine Beibehaltung des Monopols aus, allerdings ohne einen rechtlich umsetzbaren Weg zu nennen. Auch auf Bundesebene (Neuregelung der bundesgesetzlich geregelten Glücksspielautomaten) gab es bislang keine öffentliche Diskussion.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/11/2010 17:39
Zocken auf Lizenz - Der Glücksspielmarkt wird liberalisiert

Nach jahrelangem Kampf gegen die Sportwetten knickt die bayerische Staatsregierung ein. Sie will das Glücksspiel liberalisieren. Und die Lobby für Spielautomaten sponsert den CSU-Parteitag.

MÜNCHEN - Es ist ein Poker, bei dem Milliarden auf dem Spiel stehen. Bisher gab Bayern die Karten nicht aus der Hand. Nirgendwo sonst wurde so hart gegen Sportwetten vorgegangen: Real Madrid musste beim Abschiedsspiel für Franz Beckenbauer in der Allianz-Arena „oben ohne“ antreten, also ohne „Bwin“-Schriftzug auf dem Trikot. Der AC Mailand bekam 100239,69 Euro Strafe aufgebrummt, weil er sich weigerte. 1860 München musste seinen Sponsor in die Wüste schicken. Und die Polizei hob im ganzen Freistaat Wettbüros aus. Wetten, dass das bald anders wird?

Die bayerische Staatsregierung droht jetzt beim großen Glücksspiel einzuknicken und das Monopol auf den Hauptgewinn aufzugeben: Sie will die Sportwetten liberalisieren und Zocken auf Lizenz erlauben. Hinter den Kulissen aber wird wie wild gereizt und geboten. Die Beamten im Finanzministerium fürchten, dass mit den Sportwetten auch das Lotto-Monopol fällt. Denn wie soll der Staat dann künftig noch argumentieren, nur er könne die Suchtgefährdung in Griff bekommen? Damit wären für die Bundesländer pro Jahr 2,8 Milliarden Euro futsch. Bayern alleine würde 429 Millionen verlieren.

Aber auch FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß mischt kräftig mit: Denn Sportwetten-Anbieter „Bwin“ will mit Millionen auch den Rekordmeister sponsern. Den Chef der Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), hat Hoeneß in einem langen Gespräch überzeugt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist eh auf seiner Seite. Und Ministerpräsident Horst Seehofer? Der sagte vor der CSU-Fraktion: „Ich führe doch keinen Krieg, den ich nicht gewinnen kann.“

Die staatliche Oddset-Sportwette schrumpft dahin. Ihr Umsatz sank von 540 Millionen im Jahr 2000 auf 180 Millionen in 2009. Denn die illegalen Anbieter operieren von Steueroasen aus. Angeblich deckt Oddset nur noch fünf Prozent des deutschen Marktes. Dazu kommt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der bestätigt zwar das staatliche Glücksspiel-Monopol – aber nur, wenn die Politik in Deutschland auch Maßnahmen gegen die suchtgefährdenden Spielautomaten ergreift. Und das tut sie nicht.

Während Lotto und Sportwetten mit dem Glücksspielvertrag den Ländern unterliegen, ist für die Spielautomaten der Bund mit seiner „Spielverordnung“ zuständig. Wie Pilze schießen in Bayern die Spielhallen aus dem Boden: Vor drei Jahren waren es noch 9000, jetzt sind es 16000, die 23 Stunden am Tag offen sein dürfen. „Was in diesen Spielhöllen stattfindet, dagegen sind Spotwetten harmlos“, echauffierte sich Landtagspräsidentin Barbara Stamm und forderte ein gnadenloses Vorgehen. „Etwa 80 Prozent aller pathologischen Spieler, die sich in Therapie begeben, sind spielautomatensüchtig“, sagt Tilmann Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.

Bis Mitte Dezember will die bayerische Staatsregierung eine Entscheidung treffen. Die Spielautomaten-Lobby jedenfalls hat schon kräftig geboten und den CSU-Parteitag gesponsert – und dafür schöne bunte Automaten aufgestellt, an denen die Delegierten zocken konnten. Angela Böhm

Quelle


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Tut richtig gut, die Standard-Vorgaben für die Kohärenz
bei den Geldspielautomaten in die Kommentar-Spalten zu setzen. grins

Früher oder später kommt das auch bei den Politikern an -
sie kriegen einen großen Schreck und beerdigen das
Sportwetten-Monopol endgültig. nod




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/11/2010 20:26
Na, ich bin gespannt, wie oft die abendzeitung
meinen Kommentar noch löscht. rolleye







Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/11/2010 20:27


Kenne das Spielchen , ab einer bestimmten Uhrzeit gehen die Herren zur Nachtruhe... wink







[/quote]
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/11/2010 20:39
Dabei habe ich nur das hier geschrieben:


Antwort auf:
@ Romulus: Sie vergessen, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das staatliche Sportwetten-Monopol nur aufrecht erhalten werden kann, wenn es der Bekämpfung der Spielsucht dient. Ihr Versuch einer Ausflucht ( "Integrität des Sports" ) endet ebenso in der Sackgasse wie der dahingemurkste Glücksspielstaatsvertrag, der von Anfang an eine Totgeburt war. --- Ich habe mir ein paar Gedanken darüber gemacht, wie eine Ausdehnung des Glücksspielstaatsvertrags auf Geldspielautomaten aussehen müßte, um eine europarechtskonforme Kohärenz des Monopols herzustellen: 1. Da Geldspielautomaten ein viel höheres Suchtpotenzial als Sportwetten aufweisen, muss eine mindestens ebenso strenge Regelung wie bei Oddset-Wetten eingeführt werden. 2. Das bedeutet eine komplette Erfassung der Spieleinsätze jedes einzelnen Spielers an jedem einzelnen Gerät. 3. Dafür müssen alle Geldspielautomaten mit Kartenlesegeräten ausgestattet und mit einem Zentralcomputer vernetzt werden. 4. Wer als spielsüchtig auffällt ( die Kriterien dafür müssten noch festgelegt werden ), wird sofort für sämtliche Geldspielautomaten gesperrt. 5. Natürlich dürfen solche Geldspielgeräte nicht mehr von Privaten betrieben werden, da nur der Staatsmonopolismus die Spieler schützen kann. 6. Deshalb müssen die Spielhallen entweder verstaatlicht oder geschlossen werden. Im Bund ist der Wirtschaftsminister Brüderle ( FDP ) für die Geldspielautomaten zuständig. Dies war früher für die Länder ein Vorteil, weil sie wegen der fehlenden Kohärenz mit dem Finger auf den Bund zeigen konnten. Dank dem überaus gerechten Urteil des EuGH verdreht sich das nun ins Gegenteil - denn der Bund wird die oben genannten Regelungen nicht einführen. --- @ abendzeitung: Lieber Zensor, haben Sie keine Argumente?



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Dagegen darf das stehen bleiben:


Antwort auf:
Dann war das Gerede vom Schutz der Bürger vor Glücksspiel eh nur wieder typisch verlogene CSU-Heuchelei. Die geistig-moralische Verkommenheit dieser Partei erinnert inzwischen an die der SED in ihren letzten Zügen.

warum
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/11/2010 17:26
MÜNCHEN

Mehr Freiheit für das Glücksspiel?

Innenminister will private Sportwetten zulassen – Lotto-Chef warnt vor möglichen Folgen

An sich ist die Rechtslage klar: Sportwetten privater Anbieter sind in Bayern verboten. Das Monopol für das Zocken auf Sieg oder Niederlage hat der staatliche Wettanbieter Oddset. Trotzdem ist etwa der deutsche Nationalspieler Mesut Özil auch im Freistaat auf vielen Fotos im blütenweißen Trikot seines Arbeitgebers Real Madrid zu sehen – auf der Brust das Logo des Vereins-Sponsors bwin, der die hierzulande verbotenen Wetten für jeden zugänglich im Internet anbietet.

Längst hat die Realität des Internets auch den Glücksspielmarkt aufgerollt: Über 90 Prozent der in Deutschland gespielten Sportwetten werden nach Expertenschätzungen im Internet platziert – und sind damit nach geltendem Recht illegal. Der deutsche Ableger von bwin spricht von einem deutschen Gesamtumsatz im „unregulierten“ Sportwettenmarkt von rund 6,3 Milliarden Euro im Jahr 2009. Der angebliche Monopolist Oddset setzt dagegen nach eigenen Angaben nur 230 Millionen Euro um.

Unbefriedigender Zustand

Dass der derzeitige Zustand unbefriedigend ist, bestätigen alle Beteiligten. Wie man dem Dilemma entrinnen kann, ist dagegen heftig umstritten. Schließlich geht es zumindest für den Staat als Regulierer nicht nur um viel Geld, sondern auch um Jugendschutz, Suchtprävention und die Verhinderung von Betrug und Manipulation.

Bereits 2006 stand das Thema schon einmal auf der Tagesordnung: Das Bundesverfassungsgericht hatte das damals geltende staatliche Wettmonopol in Bayern für rechtswidrig erklärt. Entweder das Monopol müsse konsequent auf die Suchtprävention ausgerichtet werden und deshalb etwa weitgehend auf Werbung verzichten. Oder aber es müsse staatlich kontrollierter Wettbewerb zugelassen werden.

Die Bundesländer einigten sich schließlich 2008 auf den Erhalt des staatlichen Monopols in Deutschland. Am Grundproblem geändert hat sich seitdem jedoch nichts. So bezweifelt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil vom September 2010, ob das Staatsmonopol noch geeignet sei, die Spielsucht zu bekämpfen. Verwiesen wird dabei unter anderem auf den auch in Bayern freigegebenen Markt mit Glücksspielautomaten, denen von Experten ein höheres Suchtpotenzial zugeschrieben wird als etwa Sportwetten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht sich auch deshalb für eine „maßvolle Liberalisierung bei den Sportwetten“ aus. Staatliche Konzessionen könnten unter strengen Auflagen etwa für den Jugendschutz an private Anbieter vergeben werden, so der CSU-Politiker bei einer Expertenanhörung in München. Denn für ein „stimmiges Gesamtsystem“ müsse man sich letztlich auch „der Realität eines Schwarzmarktes vor allem bei Sportwetten stellen“.

Unterstützung für Liberalisierung

Eine Position, die im Landtag parteiübergreifend durchaus auf Zustimmung stößt: Das staatliche Monopol sei „schon immer sehr windig begründet gewesen“, findet etwa Grünen-Abgeordneter Martin Runge. Auch der Freie-Wähler-Abgeordnete Michael Piazolo hält ein Lizenzverfahren für einen „gangbaren Weg“ und kritisiert die derzeitige Ungleichbehandlung von Automaten auf der einen, Wetten und Lotto auf der anderen Seite: „Der angebliche Kampf gegen die Spielsucht ist so nicht sehr glaubwürdig“, so Piazolo.

Und die FDP-Medienexpertin Julika Sandt plädiert dafür, nach einer Liberalisierung auch Gewinne privater Wettanbieter gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Zudem müsse das staatliche Lotto-Monopol aufgrund der möglichen hohen Gewinnsummen bestehen bleiben.

Vorstellungen, die Erwin Horak, Präsident der staatlichen Lotterieverwaltung, für wenig realistisch hält. Das staatliche Monopol sei nur insgesamt zu verteidigen. Und ein Ende des Monopols habe nicht nur für die Verbreitung der Spielsucht unabsehbare Folgen. Auch die Förderung des Gemeinwohls und des Sports aus den Glücksspielerträgen von derzeit rund 2,8 Milliarden Euro sei „dann nicht mehr zu realisieren“.

Der Lotto-Manager setzt dagegen auf mehr Wettbewerbsfähigkeit seiner staatlichen Sportwetten: „Wir hoffen etwa, dass wir mit einem neuen Staatsvertrag wieder im Internet tätig sein dürfen.“ Schützenhilfe erhofft sich Horak dabei vom Amateursport. So könne ein „optimierter Staatsvertrag“ den Oddset-Umsatz verdreifachen – was der Sportförderung 75 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen spülen könne.

Ob es dazu kommt, ist offen. Zumal die Zeit drängt: Bereits im Dezember wollen die Ministerpräsidenten einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag verhandeln, bis März 2011 soll ein Konsens auf den Tisch. Die Liberalisierung im Wett- und Lottobereich sei aber so oder so nicht mehr zu stoppen, glaubt der Unternehmensberater Martin Oelbermann, der den Glücksspielmarkt seit Jahren analysiert: „Das Monopol für Lotterien wird in ein paar Jahren de facto nicht mehr existent sein.“

Quelle



Das Monopol bei den Sportwetten kann Herr Horak
mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vergessen.

Mit der Geldspielautomatenindustrie legt er sich erst gar nicht an.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/11/2010 17:34
Deutscher Lottoverband begrüßt das Ergebnis der Anhörung im Bayerischen Staatsministerium des Innern als wichtigen Schritt in die richtige Richtung

Hamburg, 15. November 2010 – Der Deutsche Lottoverband begrüßt das Fazit der Anhörung, die am vergangenen Mittwoch, 10.11.2010, zum deutschen Glücksspielwesen im Bayerischen Innenministerium stattgefunden hat. Nach der Veranstaltung hatte sich Innenminister Herrmann für eine maßvolle Liberalisierung der Sportwetten bei gleichzeitiger Beibehaltung des Lotterieveranstaltungsmonopols ausgesprochen. Die hiermit einher gehende Abkehr von der Suchtprävention als zentrale Monopol-Begründung würde auch zu einer Öffnung im Bereich der Lotterien und Klassenlotterien und damit auch zu deutlichen Erleichterungen für Werbung und Vertrieb von gewerblichen Spielvermittlern führen. "Das ist ein wichtiges und richtiges Signal in der aktuellen Diskussion um die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des deutschen Lottos", so André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes.

Der renommierte Europarechtsexperte Prof. Dr. Dieter Dörr von der Universität Mainz betonte in seinem zentralen Beitrag der bayerischen Anhörung, dass das Suchtargument für den Bereich der Lotterien unhaltbar sei. Angesichts der Marktverhältnisse bei Sportwetten müsse gesetzgeberisches Ziel eine Teilliberalisierung des deutschen Glücksspielmarktes sein. Diese sei sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig.

Zwei jüngste Urteile des Verwaltungsgerichts Halle deuten ebenfalls in diese Richtung. Das Gericht hatte am 11.11.2010 zentrale Beschränkungen des GlüStV für unionsrechtswidrig und unanwendbar und die Internetvermittlung von Lotterien für zulässig erklärt. In Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hatte das VG Halle rund 100 Sucht-Fachkliniken sowie sämtliche Betreuungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland zur Bedeutung von Lotterien wie "Lotto 6 aus 49" im Zusammenhang mit Spielsuchtfällen befragt. Die wissenschaftliche Auswertung, bei der auch der aktuelle Stand der Forschung einbezogen wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Gefahr einer "Lottosucht" faktisch nicht existent ist.

Prof. Dr. Johannes Dietlein von der Universität Düsseldorf, Berater des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), forderte in München hingegen eine Verschärfung des staatlichen Glücksspielmonopols, die allerdings ohne den Aspekt der Suchtprävention verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Eine Antwort auf die Frage, wie das Monopol bei Lotto aufrechterhalten bleiben könne, obwohl eine Lottosucht mittlerweile einhellig als empirisch widerlegt angesehen werde, blieb Prof. Dietlein schuldig.

Allein Bayern wird aufgrund der Folgen des Glücksspielstaatsvertrages bis 2011 rund 500 Mio. Euro an Steuern und Zweckerträgen aus den Lotterien verlieren. Kumuliert verlieren die Länder knapp 10 Mrd. Umsatz mit staatlichen Lotterieprodukten und damit 3,5 Mrd. Steuern/Zweckerträge bis 2011. Diese herben Verluste sind eingetreten, obwohl die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks unter Missachtung des GlüStV ihre Werbeausgaben nochmals auf 51 Millionen Euro aufgestockt hatten. Hinzu kamen weitere erhebliche Ausgaben insbesondere für die Jackpotwerbung in den Lotto-Annahmestellen.

Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit hat dazu geführt, dass die Länder am 08. September 2010 den "Scheinheiligkeitstest" beim Europäischen Gerichtshof verloren hatten.

Würden die Länder weiter am bisherigen Ansatz des GlüStV festhalten, dürfen die Lottogesellschaften nach dem Richterspruch aus Luxemburg (neben weiteren massiven Beschränkungen) ab sofort praktisch gar nicht mehr werben. Vor allem Jackpotwerbung wäre dann ebenso verboten wie die Lotto-Werbung mit dem "guten Zweck". Tippen dürfte nur noch, wer sich vorher einer genauen Ausweiskontrolle unterzogen hat. "Das wäre der schnelle Tod für das deutsche Lotto", so Jütting.

Ausweg aus der Lotto-Krise

Zwei länderoffene CdS-Arbeitsgruppen erarbeiten derzeit alternative Entwürfe für einen Änderungsstaatsvertrag (ÄndGlüStV) zum GlüStV. Zum einen um das Monopol bei Lotterien und Sportwetten weiterzuentwickeln, zum anderen um das Lotterieveranstaltungsmonopol beizubehalten und zugleich das Sportwettenangebot konzessioniert zu öffnen. Außerdem werden sie sich der Frage stellen müssen, wie die von sechs Ländern befürwortete Experimentierklausel umgesetzt werden kann.

Erste Entwürfe der Änderungsglücksspielstaatsverträge sollen am 16. November 2010 auf der Glücksspielreferententagung in Fulda diskutiert werden. Die Weichen für die Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland sollen dann die Regierungschefs der Länder Mitte Dezember stellen.

Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
Tel. 040 – 89 00 39 69
E-Mail: info@deutscherlottoverband.de

veröffentlicht am: 15.11.2010 15:18



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/11/2010 17:43
Sportwettenmarkt in den Startblöcken

Private Anbieter und Vereine warten auf die Markt-Liberalisierung

Von Heinz Peter Kreuzer

Sportvereine, Verbände und Wettunternehmen stehen in den Startblöcken: Sponsoringmillionen im dreistelligen Millionenbereich werden prognostiziert, wenn Werbung für Sportwetten in Deutschland erlaubt wird. Einige private Wettanbieter haben schon erste Versuche mit Werbung gestartet, bisher ohne Konsequenzen.

Die internationalen Anbieter für Sportwetten warten nur auf eine Öffnung des deutschen Marktes. Warum der deutsche Markt so wertvoll ist, beschreibt Andreas Ullmann, Sponsoringexperte beim Beratungsunternehmen "Sport+Markt":

"Der deutsche Markt bietet natürlich viele Sportarten, die sich sehr gut für das Sportwettengeschäft eignen. Also es gibt kein Land in Europa, das so viele Mannschaftssportarten zu bieten hat mit einem hohen Professionalisierungsgrad. Millionen von deutschen Sportfans gehen jedes Wochenende in diese Stadien, diese Arenen, die natürlich auch exzellente Plattformen sind für die Sportwettenanbieter, um sich zu zeigen, um dem Sportwettenanbieter ein Gesicht zu geben."

Die großen Unternehmen "bwin" und "betfair" warten noch die politische Entwicklung ab. Andere Firmen wie "Tipico" und "bet-at-home" haben schon erste Vorstöße gewagt. So schaltete "Tipico" Bandenwerbung bei Hoffenheimer Bundesligapartien und der Europa League-Begegnung zwischen Bayer Leverkusen und Aris Saloniki. Bisher haben die Behörden nur Anhörungsbögen verschickt, aber noch keine Strafen verhängt. Vorreiter war jedoch der Handball-Bundesligist SG Flensburg-Handewitt, der eine Partnerschaft mit "bet-at-home" einging. SG-Geschäftsführer Holger Kaiser sieht sich im Recht, spätestens mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September sei der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag nicht mehr gültig. Sonst hätte Kaiser eine Lösung wie der französische Fußball-Klub Olympique Lyon bevorzugt:

"Da können wir sicherlich bei Spielen auf europäischem Niveaus auf dem Trikot machen, was wir wollen. Bei den Auswärtsspielen auf europäischer Ebene, das sind die Märkte, die für unseren Partner bet-at-home interessant sind."

Lebt Flensburg-Handewitt schon eine Partnerschaft, haben die ersten Fußball-Bundesligisten schon Vorverträge abgeschlossen. Bayern München hat die Casino-Tochter von "bwin" gewählt, Borussia Dortmund soll sich mit "bet-at-home" über ein Vertragsvolumen von 1,2 Millionen Euro einig sein. Hannover 96 soll einen Kontrakt mit "Tipico" haben, ein Premium-Sponsoring bei den Niedersachsen soll 800.000 Euro wert sein. Alle warten nur auf grünes Licht von ihrer Landesregierung. Immer wieder tauchen Millionensummen im dreistelligen Bereich auf, wenn über das Gesamtvolumen des Sponsorings von Wettunternehmen die Rede ist. Doch Sponsoringexperte Ullmann warnt:

"Es werden sicherlich Sponsoringpakete geschaffen, für diese Sponsoren, die natürlich auf eine gewisse Art und Weise den Wettbewerb anheizen. Denn die Assets, die die Vereine zu vergeben haben, das heißt Banden, Trikots, die die Vereine zu vergeben haben, die sind ja im Endeffekt begrenzt. Man kann natürlich das Trikot in vielen Sportarten nur einmal vergeben. Das heißt auf der anderen Seite müssen natürlich Bandenzeiten oder andere Rechte ein Stück weit bei Konkurrenten in dem Fall oder anderen Branchen reduziert werden."

Für die Wettunternehmen ist ein Engagement im Sport und besonders im Fußball für ihr Image ungemein wichtig. Denn durch das Wettverbot in Deutschland war die Branche in ein schlechtes Licht geraten. Andreas Ullmann:

"Und wenn sie dann sehen, das die starken Bundesligamarken, die Vereine mit diesen Partnern zusammenarbeiten, dann gibt das sicherlich einen Schub für die Sportwettenanbieter, an Renommee zu gewinnen, an Bekanntheit zu gewinnen und an Akzeptanz zu gewinnen. Die Sportwetter haben dann das Gefühl, es ist alles legal, das Unternehmen ist zum Anfassen. Und so führt es natürlich dazu, dass dementsprechend die Wettumsätze gesteigert werden können."

Quelle: Deutschlandradio ( auch als Audio verfügbar )



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/11/2010 17:53
Auch dieser Beitrag kann angehört werden:


"Wir suchen den dritten Weg"

DOSB-Generaldirektor will Sportwetten neu organisieren
Michael Vesper im Gespräch mit Dirk Müller


Das Lotteriemonopol habe gut funktioniert, das Monopol bei den Sportwetten hingegen nicht, sagt Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vesper plädiert daher für ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Modell, das auch private Anbieter einschließen soll, sofern sie die Bedingungen für die Lizenzvergabe erfüllen.

Dirk Müller: Hunderte Millionen stehen auf dem Spiel, die im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Spielfeld erwirtschaftet werden, oder demnächst erwirtschaftet werden könnten: durch Sportwetten auf die Ergebnisse von Fußballspielen, von Partien im Handball, Basketball oder auch Eishockey. Denn die Sportverbände und die Vereine wollen, dass das staatliche Wettmonopol endlich fällt. Die Lottogesellschaften der Bundesländer, alleinige Herrscher auf diesem Markt, sehen das ganz anders. Sie wollen private Anbieter unbedingt verhindern, sind für stärkere Kontrollen dagegen im Internet, weil sich dort zunehmend internationale Wettagenturen breit machen, die Deutschen kräftig mitwetten, dabei sind in Deutschland private Wettanbieter verboten, bislang jedenfalls.

Schluss also mit dem Monopol, sagen die Sportvereine und die Sportverbände. Darüber sprechen wollen wir nun mit Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Guten Morgen!

Michael Vesper: Guten Morgen, Herr Müller!

Müller: Herr Vesper, verdient Bayern München nicht Geld genug?

Vesper: Ja. Darum geht es auch gar nicht. Es geht nicht darum, dass Bayern München aus den Oddset-Wetten oder aus den Sportwetten insgesamt nun eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen soll, sondern es geht darum, wie das Glücksspiel insgesamt, also Lotterien und Sportwetten, in den kommenden Jahren organisiert werden sollen. Und der Staatsvertrag, den die 16 Länder geschlossen haben, läuft in einem Jahr aus, die Länder haben sich verpflichtet, ihn zu evaluieren und dann zu einer Anschlussregelung zu kommen, und das Kernergebnis dieser Evaluation lautet, dass das Lotteriemonopol im Bereich der Lotterien gut geklappt hat, es hat gut funktioniert, es ist auch gut begründet, und im Bereich der Sportwetten hat es eben nicht funktioniert, sondern hier hat sich ein schwarzer Markt, ein grauer Markt entwickelt, sodass die staatliche Oddset-Wette, die angeblich das Monopol hat, noch gerade drei bis fünf Prozent des gesamten Marktes abdeckt, und das kann so nicht bleiben.

Müller: Aber Sie wollen doch mit der möglichen Liberalisierung auch Geld verdienen für Ihren Verband?

Vesper: Es geht nicht um Liberalisierung, sondern es geht darum, ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Konzessionsmodell zu schaffen.

Müller: Also Privatisierung?

Vesper: Das heißt, es können auch Private Sportwetten veranstalten, wenn sie eine Lizenz beantragen und wenn sie dann die Bedingungen für diese Lizenz erfüllen. Heute ist es doch so, dass 95 Prozent des Marktes völlig dereguliert sind. Die privaten Sportwetten gehen völlig am Ordnungssystem des Staates vorbei. Weder der Fiskus, noch der Sport haben davon irgendetwas. Und das wollen wir ändern! Deswegen eine Konzession und ein Teil dieser Konzessionsbedingungen wird sein, dass die Sportwettenveranstalter dann auch eine Konzessionsabgabe zahlen, von der der Sport einen Vorteil hat, aber natürlich auch der Staat und weitere gemeinnützige Zwecke.

Müller: Aber nun ist ja der DOSB, der Deutsche Olympische Sportbund, nicht verantwortlich für die Marktfreiheit auf dem Wettanbietermarkt. Herr Vesper, die Frage deshalb, weil im Grunde geht es Ihnen doch ums Geld. 80 Millionen sollen dafür herausspringen. Stimmt das?

Vesper: Es geht sicherlich auch ums Geld, aber es geht nicht nur ums Geld. Es kann ja nicht sein, dass von etwa fünf bis sieben Milliarden Euro, die derzeit von deutschen Wettern auf dem deutschen Markt umgesetzt werden, kein einziger Cent in Deutschland verbleibt, weder beim Staat, noch beim Sport. Ohne Sportveranstaltungen könnte es überhaupt keine Sportwetten geben und deswegen ist es, glaube ich, richtig, dass der Sport auch anmahnt, dass er einen Teil dieser Einnahmen für sich bekommt. Heute ist es wie gesagt so, dass die Unternehmen, bei denen deutsche Wetten mit Milliardenbeträgen insgesamt abgeschlossen werden, dass von dort überhaupt nichts beim deutschen Staat verbleibt und eben auch nicht beim Sport. Das wollen wir ändern.

Müller: Die 80 Millionen, ist das eine Zahl, die Sie bestätigen können?

Vesper: Das ist eine Größenordnung, die sich daran orientiert, was der Sport vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2006 von der Oddset-Wette bekommen hat, wie er daran partizipiert hat. Wichtig ist: Diese Mittel fließen ausschließlich in den gemeinnützigen, in den gemeinwohlorientierten Sport. Das soll nicht dazu dienen, die Proficlubs reicher zu machen, sondern es geht darum, den gemeinnützigen Sport zu fördern. Damit verbunden wäre dann ja auch die Möglichkeit, zu werben und Sponsoring-Verträge abzuschließen. Das gilt dann nicht nur für die privaten Veranstalter, sondern auch für den staatlichen Veranstalter Oddset. Dann könnten die Profivereine mit denen Sponsoring-Verträge abschließen, wie das um uns herum in allen Nachbarländern von Deutschland heute schon passiert.

Müller: Reden wir, Herr Vesper, über die vermeintliche Kehrseite. Die staatlichen Lottogesellschaften, sieben Milliarden nehmen die insgesamt ein. 500 Millionen, wenn wir das richtig gelesen haben, gehen ja auch in Richtung Amateursport. Jetzt argumentieren die staatlichen Lottogesellschaften, wenn das Wettmonopol fällt, dann fällt auch das Lottomonopol, und das wäre wiederum sehr schlecht für Sie, 500 Millionen.

Vesper: Das wäre in der Tat sehr schlecht für uns, und deswegen sind wir auch sehr für die Beibehaltung des Lotteriemonopols, also des Monopols im Bereich von Lotto und ähnlichen großen Lotterien, und es ist ein großer Erfolg und findet unsere volle Zustimmung, dass die 16 Ministerpräsidenten einstimmig erklärt haben, dass sie bei diesem Monopol auf jeden Fall bleiben wollen.

Müller: Das heißt, in Ihrem Herzen sind Sie zweifach disponiert? Sie sind einerseits Marktwirtschafter und auf der anderen Seite Monopolist?

Vesper: Nein, wir suchen den dritten Weg. Wir glauben, dass es im Bereich der Lotterien nicht nur möglich, sondern geboten ist, am Monopol festzuhalten, weil es hier auch darum geht, die Bürger vor betrügerischen Lotterieanbietern zu schützen. Deswegen sollte das staatliche Monopol als eine Folge des Verbraucherschutzes beibehalten werden, während in den Sportwetten dieses Monopol eben nicht funktioniert hat. Dort gibt es eben diesen Schwarzmarkt und es muss unser Ziel sein, diesen Schwarzmarkt in die Legalität zu holen und dorthin zu kanalisieren.

Müller: Wie groß ist die Gefahr, wenn die Sportwetten privatisiert werden, dass dann noch mehr manipuliert wird?

Vesper: Wissen Sie, die Manipulationen machen nicht vor dem System der Organisation der Wetten halt. Der Fall Hoyzer ist der staatlichen Oddset-Wette passiert. Es geht auch darum, Regeln zu finden, mit denen solche Manipulationen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden können. Wir sind beispielsweise dafür, mit der Lizenz ein Verbot bestimmter Live-Wetten zu verbinden, also die Wette auf den nächsten Einwurf oder Einzelereignisse, die leicht zu beeinflussen sind. Heute kann auf all diese Dinge gewettet werden im illegalen Markt. Wir wollen das abschaffen, auch im Interesse der Integrität des sportlichen Wettbewerbes, die wir zu hüten haben.

Müller: Warum finden Sie das in Ordnung, dass die Proficlubs dann noch mehr Geld verdienen können?

Vesper: Es geht darum, dass die Profis Sponsoring- und Werbeverträge abschließen können mit Unternehmen wie Oddset beispielsweise. Wir haben ja gesehen, dass einige Fußballvereine auch mit den Lottounternehmen bereits solche Sponsoring-Verträge abgeschlossen haben, die wir dann an den Banden sehen, was nach dem EuGH-Urteil und nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eigentlich problematisch ist.

Müller: Grauzone?

Vesper: Ja! Wir möchten gerne, dass hier ein normaler Wettbewerb im Sportwettenbereich stattfindet, aber nach vom Staat aufgestellten und kontrollierten Regelungen. Es kann nicht so weitergehen, dass über 95 Prozent des Marktes faktisch dereguliert sind und völlig am staatlichen Ordnungssystem vorbeigehen.

Müller: Bei uns heute Morgen im Deutschlandfunk Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vielen Dank für das Gespräch und auf Wiederhören!

Vesper: Gerne!

Quelle: Deutschlandradio ( auch als Audio verfügbar )




Verfasst von: Fohle4Jever Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/11/2010 18:00
Kaum ist Ransi im Spielzeugland, hat hier das erste Wettbüro seine Pforten geöffnet. Anbieter war mir bisher unbekannt. Scheint aber seriös zu sein. Auch die Räumlichkeiten sehr ansprechend. Wettprogramm habe ich hier liegen, aber noch keine Quoten verglichen. Ist auf jedenfall eine Alternative zu odsett.
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/11/2010 18:05
Auch in meiner Kleinstadt hat das Wettbüro seit
zwei, drei Wochen wieder geöffnet.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/11/2010 17:11
Schluss mit der Lebenslüge Suchtbekämpfung –
Experten halten das staatliche Wettmonopol für kontraproduktiv


Ein Artikel von Ansgar Lange

Frankfurt/München, November 2010 - "Wir müssen mit der Lebenslüge aufhören, das Lottomonopol diene der Suchtbekämpfung beim Glücksspiel", sagt Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die Sportverbände und Profiligen setzen darauf, dass das staatliche Wettmonopol fällt und private Sportwettenanbieter sich mit einer Lizenz auf dem Markt betätigen können. Das staatliche Lottomonopol soll als eine tragende Säule erhalten bleiben. "Die Öffnung bei den Sportwetten hätte enorme Auswirkungen", schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS). "Die Schranken gingen hoch für einen neuen Markt, von heute auf morgen entstünde ein neuer, legaler Wettbewerb zwischen potenten Anbietern. Es gibt Schätzungen, wonach die Profiligen im Fußball, Handball, Basketball und Eishockey davon mit Sponsoringgeldern von insgesamt 200 bis 400 Millionen Euro im Jahr profitieren könnten".

Doch dies ist nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite gibt es laut FAS die "hartnäckigen Verfechter des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages". Diese warnten davor, dass eine Aufweichung den gesamten staatlichen Lottoblock mit seinen derzeit sieben Milliarden Euro Umsatz gefährde, weil auch hier in absehbarer Zeit die Barrieren für private Anbieter wohl fielen. Wer den Kampf um das Monopol gewinne, sei offen, schreibt die Sonntagszeitung.

Dabei sprechen gute Gründe für ein Aufbrechen des verkrusteten und ineffektiven Monopols und eine maßvolle Liberalisierung. So hat das Institut "Sport und Markt" in Köln registriert, wie in Frankreich durch die Liberalisierung des Wettmarktes die Einkünfte im Fußball beim Trikotsponsoring sprunghaft gestiegen sind – um 55 Prozent. Dies gelte ebenso für England, Spanien und Italien. "Die Beispiele aus dem westeuropäischen Ausland beweisen, dass legalisierte Märkte zudem besser kontrollierbar sind. Hier versagt das bisherige Staatsmonopol ja eklatant. Ein staatliches Monopol, so unsere Erfahrung, verringert nicht zwangsläufig Manipulation und Suchtpotenziale", sagt der Münchner Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach und fordert für den Bereich Online-Glücksspiel eine europäische Lerngemeinschaft, da es bereits gute Modelle bei den europäischen Nachbarn gebe. Wer bei den Sportwetten auf Liberalisierung setze, so der Rechtsexperte, müsse konsequenterweise auch für eine Legalisierung von Online-Poker eintreten, damit sich der "rechts-graue" Raum lichte. Deutschlands Nachbarn Dänemark, Frankreich Italien und neuerdings wohl auch Holland seien diesen Weg gegangen und das auch aus gutem Grund. So sei der Rohertrag, der bei Online-Poker erzielt werden könne, sogar noch etwas höher als der Rohertrag von Sportwetten, sagt Hambach.

Befürworter des Staatsmonopols führen häufig ins Feld, dass nur ein solches Monopol eine üppige Förderung des Breitensports garantiere. Kritiker halten diese Argumentation für wenig stichhaltig. "Wir sind im Fall einer Öffnung für eine Sportwettenabgabe der privaten Wettanbieter, die auch dem gemeinnützigen Sport zugute käme, nicht jedoch den Profis. Wir stellen uns einen Anteil am Umsatz vor. Er muss spürbar, aber auch marktgerecht sein und liegt unseres Erachtens zwischen drei und zehn Prozent", so Vesper gegenüber der FAS. Am Ende könnte es nur Gewinner und keine Verlierer geben, denn nach Vespers Vorstellungen könnte der staatliche Lottoblock nach einer "moderaten Liberalisierung und maßvollen Öffnung des Wettmarktes" (Wulf Hambach) auch selbst wieder offensiver werben können – und zwar ohne das Menetekel der Suchtgefahr, das wohl am ehesten auf Glücksspielautomaten zutrifft.

Der "große Kampf um die Wett-Millionen" (FAS) geht in eine nächste Runde. Bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember könnte eine Vorentscheidung fallen. Die Arbeitsgruppe "Zukunft des Lotteriemonopols" soll bis dahin zwei Entwürfe für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ausarbeiten. "Auf den Sieg einer Interessengruppe in diesem Milliardenspiel zu wetten wäre aber derzeit reine Glückssache", schließt die Zeitung ihren Artikel.

Quelle


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/11/2010 17:13
Schwere Niederlagen für staatlichen Glücksspielanbieter

Bundesgerichtshof verschafft EU-Anwendungsvorrang Geltung

Ein Artikel von Rechtsanwalt Boris Hoeller

Mit fünf Urteilen vom 18.11.2010 hat der Bundesgerichtshof Lotterie, (Sport-)Wett- und Casinospielanbietern Recht gegeben und Unterlassungsklagen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten gerichtet waren, wie etwa Veranstaltung, Bewerbung oder Vermittlung von Sportwetten, Kasinospielen oder Lotterien durch Sachurteil abgewiesen.

In der mündlichen Verhandlung am 22.07.2010 hatten die obersten Bundesrichter Zweifel geäußert, ob die Strafnormen der §§ 284, 287 StGB im Lichte der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt angesehen werden können. Eine Strafbarkeit könne nicht von der Würdigung tatsächlichen Verhaltens staatlicher Glückspielanbieter abhängig gemacht werden.

Zwar liegt die schriftliche Begründung der Urteile noch nicht vor, doch alleine der Inhalt des Urteilstenors läßt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Schluss zu, dass die Bundesrichter dem Anwendungsvorrang des EU-Gemeinschaftsrechts Geltung verschafft haben.

Die Fälle betrafen den Zeitraum nach Verkündung des Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts, aber vor Geltung des Glücksspielstaatsvertrages. Bereits am 22.07.2010 am Schluss der Sitzung hatte der Bundesgerichtshof in zwei sog. Altfällen ebenfalls auf Klageabweisung erkannt. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 spricht allerdings vieles für eine Übertragbarkeit auch auf den Zeitraum seit Geltung des Glücksspielstaatsvertrages, da zum Glücksspiel anreizende Werbeaktivitäten seitdem ununterbrochen festzustellen waren und eine gesetzessystematische Mißkonstellation zu beanstanden ist.

Das pikante: Nicht nur, dass die Lottogesellschaft nun erhebliche Prozesskosten erstatten muss, teilweise hatte sie bereits Vollstreckungsverfahren eingeleitet, denen nun der Rechtsgrund entfallen ist.

Die Urteile dürften auch erhebliche Auswirkungen auf die am 24.11.2010 in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht zu verhandelnden Fälle haben. Sollten die Verwaltungsrichter des Bundes die Sache anders als der Bundesgerichtshof sehen, dürfte dies ohne Anrufung des gemeinsamen Senats wohl nicht erfolgen dürfen.

BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 Az.: I ZR 163/07, I ZR 170/07;
Urteile vom 18. November 2010 Az: I ZR 156/07, I ZR 159/07, I ZR 165/07, I ZR 168/07, I ZR 171/07


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veröffentlicht am: 18.11.2010 17:09



Läuft wirklich nicht gut für die Herren Repnik und Horak. grins


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/11/2010 17:21
Glücksspielmonopol

Der große Kampf um die Wett-Millionen

An diesem Donnerstag kommt es im Ringen um das Glücksspielmonopol zu einem Gipfeltreffen in Frankfurt. Sportverbände und Profiligen hoffen, dass das staatliche Monopol fällt. Doch die Lotto-Fürsten wollen nicht weichen.

Von Michael Ashelm

18. November 2010 An diesem Donnerstag findet in Frankfurt ein brisantes Gipfeltreffen statt. Frei von offiziellen Zwängen wollen sich zwei Gegner in vertraulicher Runde zusammensetzen - im Ringen um eine Öffnung oder den Fortbestand des Glücksspielmonopols. Dass Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), und Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern sowie Federführender der Lottogesellschaften der Bundesländer, dabei noch einen gemeinsamen Nenner finden, ist fast auszuschließen. Zu unterschiedlich sind die Positionen in der wichtigsten Frage.

Die Sportverbände und Profiligen setzen darauf, dass das staatliche Wettmonopol fällt und private Sportwettenanbieter sich mit einer Lizenz auf dem Markt betätigen können. Das staatliche Lottomonopol als tragende Säule soll erhalten bleiben. Die derzeitige Regelung, die Wetten auf Sportereignisse - mit Ausnahme von Pferderennen - in Deutschland nur den staatlichen Lottogesellschaften (Oddset) erlaubt, wird mit den Suchtgefahren begründet, die von Sportwetten ausgingen.

Viele sehen das schon lange als Scheinargument, zumal Experten das Suchtpotential bei Sportwetten für relativ gering halten. Wesentlich problematischer werden die Glücksspielautomaten beurteilt, die dagegen ganz legal in privaten Spielsalons und Kneipen stehen. „Wir müssen mit der Lebenslüge aufhören, das Lottomonopol diene der Suchtbekämpfung beim Glücksspiel“, sagt Vesper.

Die Profiligen hoffen auf „eine Art Goldrausch“

Die Öffnung bei den Sportwetten hätte enorme Auswirkungen: Die Schranken gingen hoch für einen neuen Markt, von heute auf morgen entstünde ein neuer, legaler Wettbewerb zwischen potenten Anbietern. Es gibt Schätzungen, wonach die Profiligen im Fußball, Handball, Basketball und Eishockey davon mit Sponsoringgeldern von insgesamt 200 bis 400 Millionen Euro im Jahr profitieren könnten. „Eine Art Goldrausch“, wie ein Manager in der Fußball-Bundesliga bemerkt. Wenn da nicht die äußerst hartnäckigen Verfechter des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages wären.

Ihr wichtigstes Argument gegen eine Liberalisierung: Sie warnen, dass eine Aufweichung den gesamten staatlichen Lottoblock mit seinen derzeit sieben Milliarden Euro Umsatz gefährde, weil auch hier in absehbarer Zeit die Barrieren für private Anbieter wohl fielen. Von den Lotto-Milliarden der Bundesländer, die auch dem Amateursport anteilig zugutekämen (derzeit 500 Millionen Euro im Jahr), bliebe nicht mehr viel übrig. Ein Schreckensszenario: Im Haushalt des DOSB machen diese Gelder rund ein Drittel aus, bei den Landessportbünden sind es zum Teil 80 Prozent.

Wer den Kampf um das Monopol gewinnt, ist offen. Wie in einem Wirtschaftskrimi geht es hin und her. Das Spiel ist schwer durchschaubar im Spannungsfeld zwischen Lotterieverwaltungen, Ministerien, Glücksspielreferenten, Staatskanzleien und jeweiligen Regierungen. Aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern zeichnet sich Unterstützung für eine Liberalisierung ab 2012 ab.

„Fußball ist die perfekte Werbeplattform“

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der im September entschied, dass die deutschen Regelungen gegen EU-Recht verstoßen, sehen sich die Befürworter etwas im Vorteil. Vereinzelt wagt man sich bei dem „sensiblen Thema“ aus der Deckung. Der Handball-Bundesligaklub SG Flensburg-Handewitt hängte im September als erster Profiverein im deutschen Sport Werbebanderolen eines privaten Sportwettenanbieters in die Halle. Abmahnungen der Behörden sind dort bisher ohne Konsequenzen geblieben. Der Fußball-Bundesligaklub 1899 Hoffenheim wirbt auf der Bande ganz offiziell mit einem Wettunternehmen aus Baden-Württemberg, das sein Geschäft derzeit allerdings über Malta abwickelt. Bayer Leverkusen zog gerade in der Europa League nach.

In den Profiklubs wird derzeit munter verhandelt, Tag für Tag flattern neue Angebote auf den Tisch der Manager. Das Institut „Sport und Markt“ in Köln hat registriert, wie in Frankreich durch die Liberalisierung des Wettmarktes die Einkünfte im Fußball beim Trikotsponsoring sprunghaft gestiegen sind - um 55 Prozent. Dies gilt ebenso für England, Spanien und Italien. In den sechs europäischen Topligen wurden in dieser Saison 27 neue Verträge zwischen Vereinen und Wettunternehmen abgeschlossen. Real Madrid soll angeblich vom Branchen-Schwergewicht Bwin mehr als zwanzig Millionen Euro im Jahr erhalten. „Für die privaten Sportwettenanbieter ist der Fußball die perfekte Werbeplattform. Erstens gibt es bei der Zielgruppe wenig Streuverluste. Zudem würden sich die lange Zeit in Deutschland illegalen Wettunternehmen ein seriöses Gesicht geben und greifbar werden, wenn sie mit den starken Bundesligamarken Partnerschaften eingingen“, sagt Andreas Ullmann von „Sport und Markt“.

„Für eine Marktöffnung sind wir sehr gut vorbereitet“

Aber noch fehlt die Rechtssicherheit. Bwin nutzt die bestehende Verbindung zum FC Bayern derzeit vorsichtshalber nur auf internationalem Terrain. Statt Fakten zu schaffen, setze man lieber auf einen konstruktiven Dialog mit den Ländern, sagt Deutschlandchef Jörg Wacker politisch korrekt. „Wir stellen fest, dass die Politik unsere Argumente nach den negativen Erfahrungen mit dem Monopolstaatsvertrag immer besser nachvollziehen kann. Für eine Marktöffnung sind wir sehr gut vorbereitet. Derzeit führen wir intensive Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern - natürlich auch mit verschiedenen Fußballklubs.“

Gespannt wird die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts am 24. November erwartet, in der Kläger ihre Berufsfreiheit bei der Vermittlung von privaten Sportwetten geltend machen. „Es wäre ein positives Signal, wenn die Richter erwartungsgemäß der Linie des Europäischen Gerichtshofes folgten. Das Monopol ist im Grunde schon gefallen“, sagt Peter Reinhardt, bei der größten privaten Wettbörse Betfair zuständig für Mitteleuropa. De facto sorgen die privaten Wettanbieter schon jetzt für mindestens 95 Prozent des Umsatzes in Deutschland - mit rund sieben Milliarden Euro jährlich.

„Wir stellen uns einen Anteil am Umsatz vor“

Weil sie aber ohne Zulassung über das Ausland und die Internetleitung arbeiten, zahlen sie in Deutschland bislang keinen Cent Steuern oder Abgaben. Das würde sich ändern. „Wir sind im Fall einer Öffnung für eine Sportwettenabgabe der privaten Wettanbieter, die auch dem gemeinnützigen Sport zugutekäme, nicht jedoch den Profis. Wir stellen uns einen Anteil am Umsatz vor. Er muss spürbar, aber auch marktgerecht sein und liegt unseres Erachtens zwischen drei und zehn Prozent“, sagt Vesper. In seiner Rechnung verdienen am Ende alle mehr - auch der staatliche Lottoblock, der dann ohne das Menetekel der Suchtgefahr auch selbst wieder offensiver werben könnte.

Doch erst einmal kämpft das staatliche Monopol gegen die schwierigen Marktbedingungen. „Der Glücksspielstaatsvertrag ist von den Traditionalisten an die Wand gefahren worden. Die Umsätze beim Lotto fallen Jahr für Jahr, die Sportwette Oddset ist bedeutungslos, wenn nicht sogar schon defizitär. Dieser Abwärtstrend wird sich verschärfen, wenn der Markt sich nicht öffnet“, behauptet Reinhardt. Die Lotto-Beamten widersprechen da und sehen sich weiterhin als Platzhirsche. Gerade verlängerte Lotto Rheinland-Pfalz bei Mainz 05 seinen umfangreichen Werbevertrag, dazu wurde noch eine der 85 Personen fassenden Logen in der neuen Arena angemietet.

Arbeitsgruppe soll zwei Entwürfe zusammenstellen

Die Befürworter des Monopols haben zuletzt in der Öffentlichkeit immer wieder unglücklich agiert. Zur eigenen Interessenwahrung wurde beispielsweise eine teure Studie eines Schweizer Instituts zur Anhörung im Frühjahr von den Bundesländern einfach umfrisiert. In den vergangenen Jahren gab es zudem Kritik an den viel zu hohen Kosten des Apparats. In Bayern bemängelte der Rechnungshof die durchschnittliche Gesamtvergütung von jährlich einer halben Million Euro der Bezirksstellenleitungen und deren zu große Anzahl von bald 30.

Manch einer glaubt, bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember könnte eine Vorentscheidung fallen. Die Arbeitsgruppe „Zukunft des Lotteriemonopols“ soll bis dahin zwei Entwürfe für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ausarbeiten. Auf den Sieg einer Interessengruppe in diesem Milliardenspiel zu wetten wäre aber derzeit reine Glückssache.

Quelle




Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/11/2010 18:06
Tja, ich frage mich gerade ob wir den Europäischen Gerichtshof noch brauchen, wenn sich, ich meine es war das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sich darüber hinwegsetzen kann.
Ich komme nämlich gerade aus meiner Wettbude in Hannover und da dürfen vorerst mal wieder keine Wetten angenommen werden.
Verfasst von: Spork1 Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/11/2010 18:22
Original geschrieben von: Zauberboy
Tja, ich frage mich gerade ob wir den Europäischen Gerichtshof noch brauchen, wenn sich, ich meine es war das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, sich darüber hinwegsetzen kann.
Ich komme nämlich gerade aus meiner Wettbude in Hannover und da dürfen vorerst mal wieder keine Wetten angenommen werden.


Jap hat mich auch gewundert! Und ja es war das Oberverwaltungsgericht hier in Lüneburg wink Ich weiß wo die arbeiten droh grins
Verfasst von: BlueDevil Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/11/2010 18:37
Das hier ist doch der Hohn:




Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/11/2010 09:35
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Jeder versteht worum es hier wirklich geht...
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/11/2010 16:05
bwin begrüßt Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes

Der deutsche Bundesgerichtshof entscheidet nach sechs Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen zugunsten von bwin.

Der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht hat in einem Verfahren zwischen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG ("Westlotto") und bwin, dem weltweit führenden börsenotierten Online-Gaming-Anbieter nach Urteilen im Februar 2008 und Juli 2010 heute neuerlich festgestellt, dass es keinen Unterlassungsanspruch von Westlotto gegen private Online-Gaming-Angebote gibt. Dieser Spruch zieht einen Schlussstrich unter einen sechs Jahre andauernden Rechtsstreit. "Wir begrüßen das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes. Wir freuen uns, unsere Zeit zukünftig weniger in Gerichtssälen zu verbringen, sondern uns verstärkt der Unterstützung bei der Erarbeitung einer zeitgemäßen Regulierung von Online-Gaming in Deutschland widmen zu können", so Norbert Teufelberger, Co-CEO von bwin.

Revisionsantrag stattgegeben

Westlotto hatte im September 2004 Klage gegen bwin International Ltd. auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht. Das Landgericht Köln hatte der Klage im Februar 2006 in erster Instanz stattgegeben. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln im September 2007 bestätigt, woraufhin bwin gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof Revision einlegte. Dieser Revision gab der BGH in seinem heutigen Urteil statt.

Gerichte können politische Entscheidungen nicht ersetzen

Angesichts der Tatsache, dass 95 Prozent der Spielumsätze in Deutschland nicht bei regulierten Anbietern getätigt werden, kann der Glücksspielstaatsvertrag als gescheitert betrachtet werden. Dieser begründet das staatliche Monopol damit, dass "die Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und nur das staatliche (Offline-)Monopol geeignet ist, den natürlichen Spieltrieb zu kanalisieren". Dem Ziel der effektiven Verhinderung von Spielsucht kann jedoch lediglich ein Konzessionsmodell gerecht werden, in dem die Vergabe der Konzession an die Erfüllung entsprechender Spielerschutzstandards geknüpft ist.

Konzessionsmodell nach Vorbild anderer europäischer Staaten gefordert

Ein regulierter Markt ist zum Vorteil des Staates und im Sinne der Konsumenten, indem sowohl staatliche als auch private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Ähnlich wie in Italien würde ein Konzessionsmodell in Deutschland zu einer Marktkonsolidierung führen, in deren Folge nur wenige, zugelassene Anbieter mehr als 90 Prozent des Marktes bedienen, somit den Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückdrängen und damit ein gleichmäßig hohes Schutzniveau für Konsumenten gewährleisten.

bwin zuversichtlich: Politik kennt Handlungsbedarf

"Es ist an der Zeit und im Sinne aller Beteiligten, den Weg für eine zeitgemäße Regulierung von Online-Glücksspiel in Deutschland zu ebnen. Wir sind zuversichtlich, dass Deutschland dem Weg anderer europäischer Staaten wie Italien und Frankreich folgen wird", so Teufelberger. Neben Großbritannien haben diese beiden Staaten eine regulierte Marktöffnung umgesetzt, die sowohl den Marktgegebenheiten als auch den Anforderungen des Spielerschutzes und der Betrugsbekämpfung Rechnung trägt. Norbert Teufelberger: "Wir werden den Trend zur positiven Regulierung von Online-Gaming weiterhin konstruktiv unterstützen und unser umfassendes Know-how einbringen, das wir uns nicht zuletzt als lizenzierter Anbieter in neu regulierten Märkten wie Italien und Frankreich angeeignet haben."

Quelle: DE.PokerNews.com
veröffentlicht am: 21.11.2010 05:49



Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/11/2010 07:27
EuGH-, BGH- und Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen machen kontrollierte Marktöffnung durch Länder in Deutschland erforderlich

24.11.2010 - 22:07 Uhr, bwin ek


Neugersdorf (ots) - Bundesverwaltungsgericht hebt
Sportwettenuntersagungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Entscheidungen des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben, mit denen dieser der
Stadt Nürnberg recht gegeben hatte, die die Vermittlung von
Sportwetten mit Hinweis auf das geltende Glücksspielmonopol in
Deutschland untersagt hatte. Laut der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgericht sei das in Bayern - ebenso wie in anderen
Bundesländern - auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages
bestehende staatliche Monopol für Sportwetten nur dann mit
europäischem Recht vereinbar, wenn sich seine rechtliche und
tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzlichen Ziel der
Suchtbekämpfung orientiert. Außerdem dürften Regelung und
Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht
widersprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss jetzt
prüfen, ob die verschiedenen Glücksspielarten in Deutschland
unterschiedlich behandelt werden, in diesem Fall wäre das
Glücksspielmonopol rechtswidrig und würde gegen Europarecht
verstoßen. Bereits im September hatte der Europäische Gerichtshof
festgestellt, dass der deutsche Monopolstaatsvertrag nicht EU-konform
ist. Am 18. November hatte der BGH als oberstes deutsches
Zivilgericht festgestellt, dass Westlotto keine
Unterlassungsansprüche gegen private Gaminganbieter wie bwin in
Deutschland zustehen.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Nach dem EuGH haben nun
innerhalb von einer Woche zwei höchste deutsche Gerichte
Grundsatzentscheidungen zur Sportwettenregulierung getroffen. Sie
setzen damit einen unmissverständlichen und klaren Rahmen für die
Beratungen der Länder zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die
Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte
Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer
unter staatlicher Kontrolle sein. Nur eine zeitgemäße Regulierung
kann den gewachsenen Schwarzmarkt eindämmen, die staatlichen
Regulierungsziele durchsetzen und eine marktkonforme Abgabe auf das
Wettgeschäft in Deutschland gewährleisten. Hiervon werden die
Wettkunden gleichermaßen wie der Profi- und Breitensport
profitieren."

Wacker betonte, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt
hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht
funktionieren. Mit Ihnen seien weder die staatlichen
Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden.
Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarktes entstanden,
der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden
im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne
Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich
2009 rund 7,8 Milliarden Euro.

"Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten
Regeln für alle Marktteilnehmer wieder in den Griff zu bekommen", so
Wacker.

Originaltext: bwin ek
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/11/2010 18:52
Bundesverwaltungsgericht kippt BayVGH-Urteile zum GlüStV

Ein Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Ronald Reichert und Dr. Michael Winkelmüller


Mit den Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 hat nun das zweite Bundesgericht aus den EuGH-Urteilen vom 08.09.2010 Konsequenzen gezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gebot der Gesamtkohärenz bestätigt. Über den Sportwettbereich hinaus hat das Gericht eine konsistente Bekämpfung von Suchtgefahren für alle Glücksspielarten mit ähnlichem oder höherem Suchtpotential eingefordert. Die Urteile ergingen in drei Verfahren von Wettbürobetreibern, die Sportwetten an die Anbieter Tipico (8 C 15/09, vertreten durch Rechtsanwälte Kuentzle und Redeker Sellner Dahs) und Happybet (8 C 13/09 und 8 C 14/09 – Redeker Sellner Dahs) vermittelten.

Verfassungsrechtlich beanstandet das BVerwG, dass die Grenzen der zulässigen Werbung nach § 5 GlüStV mit den Anforderungen des BVerfG im Sporwettenurteil nicht zu vereinbaren sei. Namentlich Sponsoringwerbung ist danach nicht möglich (s. unten 1.).

EU-rechtlich hat das BVerwG – nach den EuGH-Urteilen nicht weiter überraschend – gefordert, dass dem Ziel einer "Begrenzung der Wetttätigkeiten" entgegenlaufende Ausgestaltungen in anderen Glücksspielbereichen weder betrieben noch geduldet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof soll dazu nähere Feststellungen treffen.
Das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht konnte und durfte dies aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht. Das Ergebnis der danach vom BayVGH vorzunehmenden weiteren Untersuchung ist allerdings schon jetzt absehbar:

1. Im Spielbankenbereich sind private Spielbankenbetreiber – anders als bei Sportwetten – zugelassen. Es werden bundesweit an 81 Standorten über 8.000 Slotmachines ohne jegliche Spieleinsatz- und Verlusthöhenbegrenzungen betrieben. Ein Alkoholverbot gibt es – anders als bei Spielhallen – nicht. Die einzige Schutzvorkehrung ist die Spielersperrdatei, die freilich nur wirkt, wenn pathologische Spieler sich bereits in einem Stadium befinden, in dem sie selbst oder Dritte eine Spielersperre veranlassen.

2. Im Spielhallenbereich ist namentlich für Bayern in den letzten fünf Jahren eine erhebliche Ausweitung des Automatenangebotes dokumentiert. Gleiches gilt für die meisten anderen Länder und im Bundesdurchschnitt.

3. Im Pferderennwettbereich gibt es weder Internetverbot noch sonstige dem Sportwettbereich vergleichbare Beschränkungen.

4. Die Geldgewinnspiele in TV und Internet sind überhaupt erst in den letzten Jahren am Markt erschienen und von den Behörden geregelt worden. Das regulatorische Schutzniveau ist gering.

Das Ergebnis der Überprüfung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist damit bereits absehbar. Auch dieser wird nunmehr aller Voraussicht nach die Unionsrechtswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage bestätigen.

Inwieweit das Bundesverwaltungsgericht die vom EuGH mit seinen Urteilen vom 08.09.2010 verbindlich aufgestellten Maßstäbe durch die jetzt ergangenen Urteile vollständig umgesetzt hat, wird erst beurteilt werden können, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Diesen wird mit Spannung entgegengesehen werden können.

Auswirkungen hat dies auch auf die derzeit in einzelnen Bundesländern (vor allem Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) geführten Eilverfahren. Bis zur Klärung der tatsächlichen Lage Untersagungsverfügungen in den Ländern gleichwohl durchzusetzen, ist angesichts der dazu schon vorliegenden Daten nicht nur mit dem gemeinschaftsrechtlichen Anwendungsvorrang und dem effet utile des Unionsrechts unvereinbar, sondern birgt für die Länder auch erhebliche Schadensersatzrisiken seitens der betroffenen Betreiber.

Am 18.11.2010 hatte bereits der Bundesgerichtshof in den Verfahren I ZR 156/07, 
I ZR 159/07, I ZR 163/07, I ZR 165/07, I ZR 168/07, I ZR 170/07 und I ZR 171/07 Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. Die Entscheidungen betrafen Online-Lotterien, -Sportwetten und -Casinospiele. Der BGH hat dabei wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aus der Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags erstmals nicht nur für den Sportwettbereich, sondern nun auch für den Spielbankenbereich verworfen. Auch das Spielbankenmonopol in seiner bisherigen Gestalt wurde danach höchstrichterlich als europarechtswidrig beurteilt. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Es zeigt sich einmal mehr, dass die Länder politisch gut daran täten, umgehend eine gemeinschaftsrechtskonforme Rechtslage herzustellen. Da es den Ländern in zwölf Jahren nicht gelungen ist, das Sportwettmonopol auch nur ansatzweise durchzusetzen, dieses mittlerweile nur noch einen Marktanteil von etwa 2,5 % des Sportwettmarktes ausmacht, spricht alles dafür, endlich die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und private Anbieter auch gesetzlich zuzulassen. Nur so entgehen die Länder auch der Notwendigkeit umfassender Gesetzesänderungen im Spielbanken, Automaten- und Pferderennwettbereich, die eine parteipolitisch kaum wahrscheinliche Mitwirkung des Bundes voraussetzen.

Für die politische Bewertung der Urteile des BVerwG sind zwei spannende rechtliche Aspekte darüber hinaus wesentlich:

1. Das BVerwG hat keinen Zweifel daran gelassen, dass es die Werberegelungen des Glücksspielstaatsvertrags mit dem Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts für unvereinbar hält, weil dieses Werbung auf Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten beschränkt hat und Sponsoringwerbung darüber hinausgeht. Da die Sponsoringwerbung einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Breitensports ausmacht, dürfte dies das Interesse des deutschen Sports an einer Marktöffnung im Sportwettbereich noch einmal erheblich verstärken, weil nur bei dieser das Sponsoring weiter zulässig bleibt.

2. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Rahmen des Revisionsverfahrens 8 C 13/09 zu einem weiten Verständnis des Trennungsgebotes in § 21 GlüStV entschieden. Dieses soll danach selbst Amateur-Sportvereine, auf deren Spiele keine Wetten platziert werden, nicht nur an der Wettveranstaltung, sondern auch der Vermittlung an einen anderen Sportwettveranstalter hindern. Einer an dem Zweck der Regelung, die Integrität des Sports gegen Wettbetrügereien zu schützen, orientierten engen Auslegung hat das Bundesverwaltungsgericht eine Absage erteilt. Sogar die Nutzung eines Vereinsheims durch einen Dritten zur Entgegennahme von Sportwetten für einen EU-ausländischen Veranstalter soll unter dieses Verbot fallen, obwohl ein Einfluss auf die Festsetzung von Quoten in dieser Konstellation ersichtlich ausscheidet.
Dieses weite Verständnis der Regelung kann freilich fatale Folgen für die Beteiligung der Landessportbünde im Saarland und Rheinland-Pfalz an der Sportwettveranstaltung haben.

Insgesamt dürften die Urteile diejenigen Länder beflügeln, die sich schon in der regulatorischen Diskussion für eine Öffnung des Sportwettmarktes ausgesprochen haben. Deren Ergebnisse bleiben abzuwarten.

Kontakt:
Redeker Sellner Dahs

Dr. Ronald Reichert
Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mozartstraße 4-10
53115 Bonn
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de

veröffentlicht am: 25.11.2010 16:31



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Die Politik muss nun langsam mal erklären, was sie will:


Totalitäre Überwachungsmaßnahmen in fast allen Bereichen des Glücksspiels

oder
Einigkeit und Recht und Freiheit fahne




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/11/2010 19:11
Glücksspielmonopol erneut gescheitert

- Bundesverwaltungsgericht: Monopol-Regelungen widersprüchlich
- Lotto-Sucht empirisch widerlegt
- Spielsuchtbegründung kann nicht konsequent umgesetzt werden

(Hamburg, 25. November 2010) Das Bundesverwaltungsgericht hat als höchstes deutsches Verwaltungsgericht am 24. November 2010 entschieden, dass Glücksspiele nur gemäß ihrem Gefährdungspotential vom Staat reguliert werden dürfen. Widersprüchliche Regelungen oder widersprüchliches Verhalten der staatlichen Anbieter führen zum Ende der Glücksspielmonopole für Sportwetten und Lotterien. Die Beschränkungen für Glücksspiele müssen für sämtliche Glücksspielarten (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken, Pferdewetten und gewerbliches Automatenspiel) systematisch ausgerichtet sein und dürfen in sich nicht widersprüchlich sein.

Eine aktuelle wissenschaftliche Studie belegt inzwischen empirisch, dass es keine Lotto-Sucht gibt. Die Studie von Prof. Dr. Heino Stöver (Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt/Main) wurde anlässlich einer Befragung des Verwaltungsgerichtes Halle erstellt. Das Gericht hatte rund 100 Suchtkliniken sowie sämtliche Betreuungsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland zur Spielsucht-Bedeutung von Lotterien wie Lotto 6 aus 49 befragt. "Die Spielsuchtbegründung für Lotteriemonopole ist nicht haltbar. Der Gesetzgeber muss dies endlich akzeptieren," so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Grzeszick (Universität Heidelberg) beschreibt in einem aktuellen Gutachten, dass eine Beibehaltung der Suchtbegründung nur möglich wäre, wenn das erheblich (140fach) suchtgefährlichere Automatenspiel verstaatlicht werden würde. Dasselbe gilt auch für Pferdewetten und private Spielbanken. Diese Maßnahmen sind ohne den Bund nicht umsetzbar sowie politisch und faktisch unrealistisch; milliardenschwere Entschädigungsleistungen der Länder wäre die zwingende Folge. "Würde man den heutigen Äußerungen des Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) folgen und an dem bisherigen Ansatz des GlüStV festhalten, dürften die Lottogesellschaften überhaupt nicht mehr werben", so Faber. "Jackpotwerbung wäre dann ebenso verboten wie die Lotto-Werbung mit dem "guten Zweck". Tippen dürfte nur noch, wer sich vorher einer genauen Ausweiskontrolle unterzogen hat."

Der Deutsche Lottoverband appelliert an die Ministerpräsidenten, sich von der widersprüchlichen Suchtargumentation zum Schutz der Lotteriemonopole zu verabschieden. Der EuGH hat Lotteriemonopole auch mit dem Schutz vor Betrug und Manipulation akzeptiert. Die Spielsuchtbegründung hat zu erheblichen Schäden geführt. Sie zwingt zu den Restriktionen von Werbung und Vertrieb im derzeitigen Glücksspielstaatsvertrag, die wiederum die Ursache der wirtschaftlichen Talfahrt der Lotterien und ihrer fiskalischen Folgen von -1,2 Mrd. Euro netto pro Jahr sind.

Die Weichen für den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, werden voraussichtlich am 15. Dezember bei der Ministerpräsidentenkonferenz gestellt.

Nur durch eine Abkehr von der Spielsuchtbegründung können die aktuellen Herausforderungen gelöst und die Umsätze der staatlichen Glücksspiele sowie die Einnahmen der Länder sogar ausgebaut werden. Dieses wurde nicht nur verfassungs- und europarechtlich, sondern auch ökonomisch und fiskalisch begutachtet. Nach einer Untersuchung der Universität Hannover können die Länder allein mit ihren Lotterien zusätzliche Netto-Einnahmen von mindestens 10 Mrd. Euro bis 2016 generieren (jährlich 2,8 Mrd. Euro netto ab 2016).

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 25.11.2010 16:04


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Der Horak glaubt doch nicht ernsthaft, dass wegen seinem Sportwettenmonopol
der Bund die Spielhallen verstaatlicht? rolleye






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 25/11/2010 19:21
Staatliches Sportwettenmonopol unter Druck

Berlin - Das staatliche Sportwettenmonopol wankt, aber es fällt (noch) nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Monopol zwar bestätigt, aber auch klargemacht, dass der gesamte Glücksspielbereich unter die Lupe genommen werden muss.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) machte sich erneut für eine Neuregelung des Wettmarkts in Deutschland stark. DOSB-Generaldirektor Michael Vesper sprach sich für ein "strenges Lizenzierungsmodell" aus.

"Wir wollen das Staatsmonopol unbedingt erhalten, aber für den Sportwettenbereich halten wir es angesichts der Rechtsprechung für geboten, ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Lizenzmodell einzuführen", sagte Vesper der Nachrichtenagentur dpa. Wünschenswert sei, dass "der Staat Lizenzen vergibt und an Bedingungen wie Jugendschutz oder dem Verbot bestimmter Wetten koppelt", so Vesper.

So oder so geht der Dauerzank in die nächste Runde. Bei einer Neuordnung des Wettmarkts kann der Profi-Fußball in Deutschland nach Expertenmeinung mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von knapp 300 Millionen Euro durch Sponsoring, Werbung und Abgaben privater Wettanbieter rechnen. Bisher war es deutschen Vereinen verboten, mit privaten Sportwetten-Unternehmen zu werben.

Im Juli hatte Vesper auf einer olympischen Konferenz die "enorme finanzielle Bedeutung von Sportwetten und Lotterien für den Sport" unterstrichen. "In Deutschland bilden sie mit fast 500 Millionen Euro jährlich eine tragende Säule der Sportfinanzierung", so Vesper damals, "ohne sie könnte der Sport seine bedeutsamen Leistungen für das Gemeinwohl nicht erbringen." Der DOSB finanziere seine Arbeit zu 37 Prozent aus Erträgen der Glücksspirale, und das Lottomonopol habe bestens funktioniert. 2009 setzte der Deutsche Lottoblock 6,72 Milliarden Euro um, davon 6,4 Milliarden im Bereich der Lotterien.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, an alle Arten von Glücksspielen müssten die gleichen Maßstäbe angelegt werden. Sonst sei das Monopol nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten. Ob der Glücksspielsektor so "kohärent" ist, wie europarechtlich gefordert, muss jetzt noch einmal der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) prüfen. Zwei Klagen gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten wurden dorthin zurückverwiesen. So bleibt Zeit, Schwachstellen zu beseitigen.

Private und staatliche Wettanbieter bewerteten das Urteil von Leipzig unterschiedlich. Das Unternehmen bwin erklärte: "Die Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle sein." Der Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Bayernlottochef Erwin Horak, sieht dagegen das Modell des Glücksspielstaatsvertrags gefestigt. Der Vertrag der Bundesländer schreibt das Monopol fest. Zentrale Begründung: Ein staatlich gelenkter Lotto- und Wettmarkt schützt besser vor Spielsucht als Wildwuchs bei privaten Buchmachern.

Mit ihrer Entscheidung, die Klagen nach Bayern zurückzuverweisen, haben die Bundesrichter eine "elegante Lösung" gewählt. Bis der VGH dort zu einer Entscheidung kommt, wird Zeit ins Land gehen. Die Ministerpräsidenten diskutieren schon jetzt, wie der Glücksspielsektor künftig aussehen soll. Der Staatsvertrag läuft 2011 aus. Es gibt Stimmen, die eine leichte Marktöffnung im Sportwettenbereich befürworten. Schleswig-Holstein wirbt dafür, einigen privaten Anbietern Konzessionen zu erteilen. Die Ministerpräsidenten kommen am 15. Dezember zu ihrer nächsten Konferenz zusammen.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/11/2010 12:20
Rauball appelliert beim Herbstgespräch der Neuen OZ an die Ministerpräsidenten

Bundesliga fordert: Wettmarkt öffnen

dpa/sid/Reuters/hp Berlin. Der deutsche Profifußball appelliert auch nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Glücksspiel-Monopol an die Ministerpräsidenten der Länder, den Weg frei zu machen für eine Neuordnung des Wettmarktes mit einer kontrollierten Öffnung für private Anbieter. „Die bestehende Monopolstruktur hat in mehrfacher Hinsicht versagt“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball als Gastredner beim Herbstgespräch des Medienhauses Neue OZ in Berlin.

Rauball, der dem Ligaverband der 36 deutschen Profiklubs seit 2007 vorsteht und Erster Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes ist, nutzte seine Rede vor zahlreichen Bundes- und Landespolitikern zur Offensive in Richtung Politik, um die aktuellen Probleme des Profifußballs anzusprechen. „Wir wollen und fordern in keinem Bereich eine Lex Bundesliga, aber wir benötigen einen belastbaren, regelmäßigen Dialog und größtmögliche Offenheit“, sagte der Jurist, der auch Präsident des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund ist.

Auch nach dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Glücksspielmonopol bleibt Rauball bei seiner Forderung, den Sportwettenmarkt zu öffnen und private Anbieter zuzulassen. Das Gericht hatte den Bestand des staatlichen Monopols für rechtmäßig erklärt, aber unter der Voraussetzung, dass es allein der Bekämpfung der Spielsucht diene und alle Formen des Glücksspiels gleichbehandele. Damit liegt das BVG auf einer Linie mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Im Dezember beraten die Ministerpräsidenten über den 2011 auslaufenden Glücksspiel-Staatsvertrag. Hier erhofft sich der Profifußball eine Richtungsentscheidung für die Öffnung des Wettmarktes. Rauball sagte: „Wir sind für eine kontrollierte Öffnung für private Anbieter bei gleichzeitiger Beibehaltung des Staatsmonopols für das Lotteriewesen. Dabei sollte eine Garantie für die Finanzierung des gemeinnützigen Sports erfolgen.“ Eine ähnliche Position nahm gestern Michael Vesper ein, der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).

Der jüngste Konflikt zwischen Fußball und Politik war vor wenigen Tagen beigelegt worden, als die Innenminister ihre Forderung nach einem komplett spielfreien Wochenende um den 1. Mai 2011 zurückgezogen hatten. „Die Innenministerkonferenz hat sich an die Abmachungen gehalten und sich nicht von populistischen Forderungen unter Druck setzen lassen“, sagte Rauball und kritisierte in diesem Zusammenhang die immer wieder geforderte Kostenbeteiligung des Profifußballs an den Polizei-Einsätzen rund um die Spiele.In diesem Zusammenhang forderte Rauball die Einführung eines Leistungsschutzrechts. Veranstalter wie die Deutsche Fußball Liga sollen so nicht nur in Bezug auf Wetten besser davor geschützt werden, dass Dritte ohne Berechtigung von sportlichen Wettbewerben wirtschaftlich profitieren.Rechtsunsicherheit sieht der Profifußball auch in der Frage, wie Einladungen und Besuche in den VIP-Logen bewertet werden. „Es kann nicht sein, dass dieser für die Finanzierung von Sportstätten bedeutende Bereich leidet, weil sowohl der Einladende als auch der Gast befürchten muss, beim Stadionbesuch eine Straftat zu begehen – zum Beispiel durch den Vorwurf der Bestechlichkeit“, sagte der promovierte Jurist. Zu diesem Thema gibt es in der nächsten Woche eine Anhörung im Sportausschuss des Bundestages.

Rauball hielt zudem ein Plädoyer für die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte, deren Berechtigung in der Vergangenheit mehrfach vom Bundeskartellamt angezweifelt worden war. Der Ligapräsident hält eine einheitliche Anwendung des europäischen Kartellrechts, das die zentrale Vermarktung von Fußball-Ligen anerkennt, für notwendig und meinte mit Blick auf eine Initiative von Bundesinnen- und -wirtschaftsministerium: „Wir würden begrüßen, wenn dies mit dem nötigen Nachdruck weiterverfolgt würde.“

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/11/2010 14:48
Die Frage ist nicht mehr ob,
sondern wie der Sportwettenmarkt geöffnet werden muss.


Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen vom 24.11.2010 Urteile des Bayrischen VGH aus Dezember 2008 aufgehoben. Nach einer über 4-stündigen mündlichen Verhandlung berieten sich die Richter des 8. Senats bis in den späten Abend hinein. In der Verhandlung wurde vor allem heftig darüber gestritten, wie die Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010 auszulegen seien. Der Bayrische VGH hatte in seinen Urteilen aus Dezember 2008 die Klage der Sportwettvermittler maßgeblich mit dem Argument abgewiesen, dass man die einzelnen Glückspielarten für sich genommen betrachten könne (sektorale Kohärenz) und dass ein Monopol nur dann nicht mehr gerechtfertigt sein könne, wenn die Werbung und Ausgestaltung in anderen Glückspielarten in einem "krassen Missverhältnis" zu den Zielen der Spielsuchtprävention stünden.

Dieser Ansicht hat das BVerwG unter Hinweis auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH eine eindeutige Absage erteilt. "Die Annahme des Berufungsgerichts, das Kohärenzerfordernis sei nur isoliert ("sektoral") für den dem jeweiligen Monopol unterworfenen Glückspielsektor oder allenfalls auf ein krasses Missverhältnis der für die verschiedenen Glückspielarten erlassenen und praktizierten Regeln zu prüfen, trifft nicht zu." Weil der BayVGH "aufgrund seines sektoral verengten Prüfungsmaßstabes keine hinreichenden Feststellungen getroffen" hat, hat das BVerwG - da es als Revisonsinstanz keine eigenen Tatsachenfeststellungen treffen kann – die Fälle zur anderweitigen Entscheidung an den BayVGH zurückverweisen. (Zitate: siehe Pressemittlung des BVerwG v. 24.11.2010).

"Wir sehen uns in unserer Interpretation der Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010 bestätigt. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass auch der Senat erkannt hat, dass das staatliche Sportwettmonopol dem Scheinheiligkeitstest, der sich aus der EuGH-Rechtsprechung ergibt, nicht standhält. Die Richter sprachen in diesem Zusammenhang insbesondere die Sponsoring- und Gemeinnützigkeitswerbung, mit dem Motto: "Spiel mit und tu Gutes", von Lotto an." kommentiert Markus Maul, Präsident des VEWU, die Entscheidung.

"Aufgrund der Urteile des EuGH und des BVerwG ist die derzeitige Rechtslage und die tatsächliche Ausgestaltung des Monopols rechtswidrig. Die Urteile des BVerwG haben insofern grundlegende Bedeutung für die momentan anstehende Entscheidungsfindung in der Politik über die Zukunft des Glückspielstaatsvertrages. Aus den Entscheidungen folgt, dass das Glückspielmonopol für Lotto und Sportwetten nur dann haltbar wäre, wenn die rechtlichen und die tatsächlichen Ausgestaltungen anderer Glückspielarten – wie z. B. die des Casinos- und Automatenspiels – nicht den Zielsetzungen des GlüStV widersprechend behandelt werden. Das BVerwG spricht ausdrücklich davon, dass dem Ziel der Wetttätigkeit entgegenstehende Ausgestaltungen in anderen Bereichen nicht "geduldet" werden dürfen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber zur Aufrechterhaltung des Lotto- und Sportwettenmonopols aktiv in die anderen Glückspielsektoren eingreifen und diese gesetzlich und tatsächlich beschränken müsste." sagt Markus Maul.

"Angesichts dessen kann es nur eine politisch vernünftige Lösung geben, um das Lottomonopol zu erhalten. Bei der Begründung und Rechtfertigung des Lottomonopols muss ein stärkeres Gewicht auf die Betrugs- und Manipulationsgefahr gelegt werden und die Sportwetten müssen aus dem Monopol heraus in einen kontrollierten freien Markt überführt werden. Ansonsten müsste man das Automatenspiel verstaatlichen, einige Casinos schließen und die Jackpotwerbung einstellen. Das wäre volkswirtschaftlicher Unsinn. Die Automatenindustrie müsste entschädigt werden, die gemeinnützigen Einnahmen bei Lotto würden zusammenbrechen und von den Milliardenumsätzen im Sportwettenmarkt würde der Fiskus weiterhin keinen Cent sehen. Wie in anderen europäischen Staaten hat man in einigen Bundesländern die Zeichen der Zeit bereits erkannt. Ich gehe davon aus, dass die Zweifler in anderen Bundesländern nun angesichts der Entscheidung des BVerwG einlenken werden. Die Frage in der Politik kann aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung nicht mehr sein, ob Sportwetten zu liberalisieren sind, sondern wie ein kontrollierter liberalisierter Markt aussehen sollte. Ansonsten wird mit Lotto – also 6 aus 49 – eine seit über 50 Jahren bewährte, zum Wohle des Gemeinwohls sprudelnde Einnahmequelle versiegen." sagt Markus Maul abschließend.

Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul – Präsident
VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/12/2010 19:36
Schleswig-Holstein kündigt Alleingang
bei Zulassung privater Wetten und Online-Casinos an


1. Dezember 2010

Angesichts drastischer Umsatzrückgänge bei den staatlichen Sportwetten, Klassenlotterien und Spielbanken will Schleswig-Holstein nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (Mittwochsausgabe) den Glücksspielmarkt notfalls im Alleingang teilweise für private Anbieter öffnen. Sollten sich die Regierungschef der 16 Bundesländer beim nächsten Treffen am 15. Dezember nicht einigen, dann will die Kieler Regierungskoalition am Tag darauf einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag einbringen. 2011 sollen die ersten Lizenzen die private Wettgesellschaften und Online-Casinos vergeben werden, die dann Anfang 2012 ihren Betrieb aufnehmen könnten.

“Entweder gibt es auf Bundesebene eine vernünftige Lösung, oder wir machen das alleine”, sagte der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki der SZ. Mehrere Länder hätten aber bereits “informell erklärt”, sich Schleswig-Holstein anzuschließen. “Wir werden am Ende nicht alleine dastehen”, sagt CDU-Fraktionschef Hans-Jörn Arp. Nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung” sind von 2005 bis 2009 die Umsätze der staatlichen Sportwetten Oddset und Toto von 511 auf 237 Millionen Euro geschrumpft. Die Klassenlotterien SKL und NKL mussten einen Rückgang von 1,34 Milliarden auf 582 Millionen Euro verkraften. Die Erträge der staatlichen Spielbanken sanken von 529 auf 349 Millionen Euro. Ausländische Online-Casinos erzielten in Deutschland via Internet inzwischen höhere Erträge als die heimischen Spielbanken, sagte Matthias Hein, Geschäftsführer der Spielbanken in Schleswig-Holstein. “Die wachsen ständig, wir verlieren ständig.” Den hiesigen Spielbanken müssten endlich eigene Online-Angebote erlaubt werden. Die Zulassung privater Sportwetten in Deutschland soll nach den Plänen mehrerer von der Union regierten Länder mit strengen Auflagen verbunden werden, um Manipulationen vorzubeugen. Vorgesehen ist, dass beim Fußball und anderen Sportarten nur auf Spiele der ersten bis dritten Liga getippt werden darf. Geplant ist auch, dass Spieler, Trainer, Schiedsrichter sowie “am Sportgeschehen mittelbar beteiligte Personen” nicht zocken dürfen. Das betrifft vor allem Funktionäre. Genannt sind in einem Gesetzentwurf sogar Masseure. Private Wettanbieter sollen verpflichtet werden, ungewöhnliche Tippmuster und Einsätze zu untersuchen und im Verdachtsfall die Behörden einzuschalten. Dann sollen die Wettfirmen den Staatsanwaltschaften auf deren Anforderung hin sämtliche Details über die betreffenden Kunden nennen. Solche Details müssten fünf Jahre gespeichert werden, um im Verdachtsfall darauf Zugriff zu haben.

Quelle



Antwort auf:
Nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung” sind von 2005 bis 2009 die Umsätze der staatlichen Sportwetten Oddset und Toto von 511 auf 237 Millionen Euro geschrumpft.


Vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran,
wie damals die Lotterieverwaltung in Münster drei Tage
nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags rumgetönt
hat, dass sie nun als Marktbeherrscher allein mit Oddset
jährlich über eine Milliarde Euro lol umsetzen werden.


Die Wirklichkeit bringt diesen Hochmut ( verdientermaßen ) zu Fall!



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/12/2010 17:57
Auslaufmodell Lotto-Jackpot

Von Klaus Ott

Weg vom Lotto-Tipp, hin zum Internet-Poker: Das staatliche Glücksspielmonopol hat keine Zukunft - auch wenn sich die Betreiber gegen die privaten Wettanbieter massiv wehren.

Zur Zeit sind im Jackpot nur ein paar Millionen Euro drin. Aber abwarten. Sobald beim Lotto wieder mehrere zehn Millionen auf einen Schlag zu gewinnen sind, werden die Leute die Annahmestellen stürmen.



Der Jackpot zieht immer, sobald er gut gefüllt ist. Dann klingelt es in den Kassen der staatlichen Lotto- und Totogesellschaften und ihrer Inhaber, der 16 Bundesländer. Doch zwischen Nord- und Ostsee ist der Jackpot in Gefahr: Schleswig-Holstein könnte leicht aus dem Gewinntopf herausfliegen, weil die dortige Regierungskoalition von CDU und FDP fest entschlossen ist, das staatliche Glücksspielmonopol abzuschaffen.

2011 sollen private Sportwettanbieter und Internet-Kasinos zugelassen werden, von 2012 an sollen sie ihren Betrieb aufnehmen dürfen. So verkünden es die Fraktionschefs von CDU und FDP im Kieler Landtag, Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki.

Das wiederum könnte zum teilweisen Ausschluss Schleswig-Holsteins aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock führen, den die Lottogesellschaften bilden. Jedenfalls warnt Bayerns Lotterie-Präsident Erwin Horak die Kieler Koalition vehement vor einem Alleingang.

Private Anbieter via Internet längst da

Der Bayer kämpft wie kein anderer für das staatliche Glücksspiel. Ein Ausstieg des Nordens aus dem Monopol könnte bedeuten, "dass Schleswig-Holstein nicht mehr am Jackpot teilnimmt", sagt Horak. Er ist der Wortführer im Lotto- und Totoblock.

Arp und Kubicki lässt das kalt, ihr Fahrplan steht fest. Am 15. Dezember verhandeln die Regierungschefs der 16 Länder, ob neben den eigenen Lotteriegesellschaften auch private Anbieter zugelassen werden. Via Internet gibt es sie es sie längst in Deutschland. Etwa Bwin aus Österreich. Hier kann online auf Ergebnisse beim Fußball oder der Formel 1 getippt werden.

Laut Gesetz sind Firmen wie Bwin, obwohl sie die staatliche Sportwette Oddset inzwischen ins Abseits drängen, in Deutschland verboten. Doch das Lotteriemonopol steht im Internet-Zeitalter nur noch auf dem Papier.

Diesen Anachronismus will Schleswig-Holstein nicht länger mitmachen. Einigen sich die 16 Länderchefs am 15. Dezember nicht auf eine Öffnung des Marktes, dann bringt die Kieler Koalition tags darauf einen Gesetzentwurf im Landtag ein, der laut Arp und Kubicki bis Mitte 2011 beschlossen sein soll.

SPD will am durchlöcherten Staatsmonopol festhalten

"Entweder gibt es auf Bundesebene eine vernünftige Lösung, oder wir machen das alleine", sagt Kubicki. Die Eckpunkte der Kieler: Im zweiten Halbjahr 2011 werden im Norden die ersten Lizenzen für private Sportwetten-Anbieter und Online-Kasinos vergeben, die am 1. Januar 2012 starten dürfen - Lizenzdauer: ein Jahr.

Dann wird geprüft, ob die Auflagen eingehalten werden, etwa beim Jugend- und Spielerschutz. Wer seriös ist, darf weitermachen. Ein Teil der Erlöse fließt in Form von Abgaben an das Land Schleswig-Holstein, also an den Staat, der bei den Online-Wetten aus dem Ausland bislang leer ausgeht.

Einige Anbieter wie das österreichische Unternehmen Bwin haben angekündigt, sich um solche Lizenzen zu bewerben. Das Staatsmonopol nähert sich dem Ende, nicht nur im Norden.

Mehrere Länder, die ebenfalls von CDU und FDP regiert werden, haben laut Kubicki bereits "informell erklärt", sich Schleswig-Holstein anzuschließen. "Wir werden am Ende nicht alleine dastehen", glaubt Arp. Die SPD-regierten Länder wollen jedoch weiter am durchlöcherten Staatsmonopol festhalten.

Es könnte so kommen wie in den achtziger Jahren beim Fernsehen. Die SPD war gegen Privatsender, einzelne Unionsländer ließen trotzdem kommerzielle Programme zu, und bald waren Sat 1 und RTL in ganz Deutschland zu empfangen.

Schutz vor Spielsucht

Andere Länder halten die forschen Töne aus Kiel für einen "Bluff". Vor allem die SPD sieht beim staatlichen Glücksspiel den Schutz der Bürger vor der Spielsucht am besten gewährleistet.

Diese Begründung für das Monopol führt freilich dazu, dass der Lotto- und Totoblock für seine Angebote kaum werben darf und ihm das Internet verschlossen ist. Ohne diese strengen Auflagen würde die EU das Staatsmonopol nicht akzeptieren. Die Folge: Die Länder verlieren bei Lotto und Toto, Oddset und den eigenen Spielbanken immer mehr Kundschaft an die ausländische Online-Konkurrenz. Und die zahlt in der Bundesrepublik weder Abgaben, noch ist sie Auflagen unterworfen.

Aus Sicht der Kieler Koalitionäre ist das ein Irrsinn. CDU-Fraktionschef Arp sagt, eine Öffnung des Marktes ermögliche eine Kontrolle der privaten Anbieter und bringe den Ländern bis zu zwei Milliarden Euro mehr pro Jahr. Die eigenen Lotto-Gesellschaften könnten mit mehr Werbung und per Internet verlorengegangene Kunden zurückholen. Dazu kämen die Abgaben der privaten Anbieter.

Monopol-Mann Horak entgegnet, die kommerzielle Konkurrenz würde dann auch Lotto veranstalten, mit dem die Staatsgesellschaften und Länder das meiste Geld einnehmen. "Lotto wäre in hohem Maße gefährdet." Bündnispartner findet Horak bei der SPD. Der Mainzer Staatslanzleichef Martin Stadelmaier sagt, Schleswig-Holstein wisse ganz genau, "im Länderkreis sieht man sich wieder". Soll heißen: Wenn die Kieler den Alleingang wagen, werden sie bei anderer Gelegenheit abgestraft. Ein spannendes Spiel. Fast wie beim Lotto.

Quelle ( mit meinem Standard-Kommentar )



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/12/2010 14:08
Entwurf eines Glücksspielgesetzes

Die Fraktionen von CDU und FDP des schleswig-holsteinischen Landtages haben am 03. Dezember 2010 ihren Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) in den Landtag eingebracht (Drs. 17/1100). Der Gesetzentwurf soll am 17. Dezember 2010 in 1. Lesung im Landtag beraten und möglichst auch am selben Tag verabschiedet werden.

Quelle: https://www.baberlin.de
veröffentlicht am: 10.12.2010 04:56


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Hoffentlich ziehen die das durch, denn ich glaube zur Zeit
wird ein neuer rechtswidriger Glücksspielstaatsvertrag zusammengemurkst.





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/12/2010 19:47
Eine besondere Lachnummer lieferten diese Woche die freien Wohlfahrtsverbände ( Quelle ):


Antwort auf:
Die BAGFW appelliert dazu an die Bundesregierung, den Bereich des
gewerblichen Automatenspiels gemäß den Prinzipien des Spielerschutzes und
der Suchtprävention zu regeln. Hierzu ist die Spielverordnung derart zu
novellieren, dass die Lockerungen in dieser Norm, die 2006 in Kraft getreten
sind, zurückgenommen werden.

Die glauben offenbar tatsächlich, dass es genügt ein bißchen
an der Spielverordnung für Geldspielautomaten herumzudoktern,
um den neuen Glücksspielstaatsvertrag europarechtskonform zu gestalten.

Den Damen und Herren ist wohl nicht klar, dass die notwendige
Kohärenz im deutschen Glücksspielwesen für den Weiterbestand
des Monopols bei den Sportwetten nur über eine Verstaatlichung
der Spielhallen
zu erreichen ist.


Erst haben sie eine große Klappe...


Antwort auf:
Die BAGFW ist in dieses Thema in doppelter Hinsicht involviert, als Nutznießerin der Zweckerträge aus den Soziallotterien für ihre soziale Arbeit und Projektinitiativen, aber auch als Interessenvertretung für spielsuchtgefährdete Menschen.

...und dann kommt so ein Pipifax-Appell an die Bundesregierung. lol


Das ist doch eine historisch einmalige Chance, die
Abzockautomatenindustrie mit ihren 70000 Arbeitsplätzen
mal richtig hopps zu nehmen!


Weniger als die Verstaatlichung der Geldspielautomaten wird von uns Sportwettfreunden
nicht akzeptiert und ich möchte sehen, wie diese ausgerechnet
vom zuständigen Minister Brüderle ( FDP ) durchgeführt wird. grins popcorn




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/12/2010 19:03
Neuer Staatsvertrag

Der Kampf um das lukrative Glücksspielmonopol

Der Glücksspielmarkt liegt in einer Grauzone zwischen staatlichem Monopol und privaten Betreibern.
Die Ministerpräsidenten sollen das Chaos beenden.


Am Kölner Ring ist die Welt an diesem Morgen in Ordnung. Nur drei Kunden sitzen vor den sieben Großbildschirmen bei „Wetten Efroni“. Am Abend zuvor „war der Laden voll, Bayern, Champions League, da kommen die Leute“, sagt Christine Efroni. Anfang November hat sie ihr Sportwettgeschäft eröffnet, und trotz der unsicheren Rechtslage ist das Kölner Ordnungsamt bisher mit keiner Schließungsanordnung vorstellig geworden.

Die 51-Jährige ist erleichtert. Mit ihrem Mann betreibt sie seit Jahren an Rhein und Ruhr mehrere Wettbüros und hat schon ganz andere Zeiten erlebt: Hausdurchsuchungen, versiegelte Wettläden, Zwangsgelder, Kontenpfändung.

Im März 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass nur der Staat die Bürger wirksam vor Spielsucht schützen kann. So zementierte Karlsruhe ein Monopol der Bundesländer auf Lotto und Sportwetten. Wer privat dieses Geschäft betreiben wollte, tat es fortan illegal. Seither bekriegen sich Länder und private Wettanbieter, die Klageflut reicht von den Verwaltungsgerichten bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Da die Urteile zuweilen für, zuweilen gegen das staatliche Monopol ausfallen, liegt der deutsche Glücksspielmarkt seit Jahren in einer Grauzone. Hunderte private Wettbüros in der ganzen Bundesrepublik mussten ganz oder zeitweilig schließen – je nachdem, was die Richter entschieden und wie die zuständigen Beamten mit diesen Entscheidungen umgingen.

Wenn kommende Woche die 16 Ministerpräsidenten der Länder in Berlin zusammentreffen, könnten sie dem Chaos ein Ende bereiten. Sie müssen sich dazu nur auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen, der geltende Pakt läuft Ende 2011 aus. Eine Neuregelung ist nicht nur aus Sicht der Privatwirtschaft dringend notwendig. Leidtragende der verkorksten Rechtslage sind auch die Länder selbst.

Werbebeschränkungen führen zu Umsatzeinbußen

Denn die Werbebeschränkungen für staatliches Glücksspiel, zum Schutz der Spieler aufgestellt, haben den staatlichen Lotterie- und Sportwettgesellschaften dramatische Umsatzeinbußen gebracht. Dieser Umstand schmerzt auch Politiker immens. Seit jeher kommen den Ländern 40 Prozent der milliardenschweren Glücksspieleinnahmen zugute – die sie wiederum an Sport-, Bildungs- oder soziale Projekte verteilen dürfen.

Am Mittwoch treffen nun die Verfechter des Monopols und die Liberalisierungsbefürworter aufeinander. Die Länder müssen eine Grundsatzentscheidung treffen: Soll es eine Öffnung geben, mit Konzessionen für private Betreiber? Oder totale staatliche Kontrolle, unter die womöglich auch die riesige Spielautomatenindustrie fallen müsste? Letzteres wollen SPD-geführte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz.


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Glücksspiel-Staatsvertrag
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Staatsvertrag

Geregelt wird das staatliche Glücksspielmonopol per Staatsvertrag, den die 16 Bundesländer abgeschlossen haben. Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag trat 2008 in Kraft. Er gilt bis 2011. Er schließt private Internetangebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Schleswig-Holstein hatte seinerzeit lange gezögert, dann aber doch unterzeichnet.

Verfassungsgericht

Der neue Vertrag war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 entschieden hatte, dass das Glücksspiel unter staatlicher Kontrolle nur aufrecht zu erhalten ist, wenn Spielsucht stärker bekämpft und Spieler besser geschützt werden.

Befürworter

Befürworter des staatlichen Glücksspielmonopols argumentierten, dass Auflagen zum Schutz von Spielern so wirkungsvoller umgesetzt werden könnten. Staatliche Lottogesellschaften verwiesen auch darauf, dass jährlich drei Milliarden Euro für das Gemeinwohl bereitgestellt würden. Dieses Fördervolumen sei bei einer Marktöffnung gefährdet.

Ablehner

Gegen das staatliche Lottomonopol machten seit Jahren private Glücksspielanbieter Front. Sie warfen den Ländern vor, unter dem Vorwand der Suchtprävention sollten private Vermittler und Lotterieeinnehmer vom Markt gedrängt werden. Lotto unterliege zudem dem europäischen Wettbewerbsrecht. Kritik am Monopol kam auch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), der der Deutschen Fußball Liga (DFL), der Werbewirtschaft und privaten Rundfunkbetreibern.

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Fortsetzung Haupttext:

Setzen sie sich durch, droht allerdings Streit mit der EU-Kommission. Dort läuft seit Anfang 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die deutsche Regelung des Glücksspielmarkts nicht mit europäischen Binnenmarktregeln vereinbar ist.

Dazu kommt ein wegweisendes Urteil des EuGH von Anfang September. Die Richter in Luxemburg erklärten das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten erstmals für unzulässig, weil die Länder die verschiedenen Glücksspiele „nicht in kohärenter Weise“ behandelten. Will heißen: Wenn der Staat sagt, er brauche sein Monopol für den Schutz der Bürger vor Spielsucht, dann muss das für alle Glücksspiele gelten, nicht nur für Sportwetten.

Angst vor Schadenersatzforderungen

In vielen Städten halten sich die Ordnungsämter seitdem zurück – zu groß ist die Angst, dass mit einem juristischen Sieg der Privaten riesige Schadenersatzforderungen auf die öffentlichen Kassen zukämen. Doch auf politischer Ebene bleiben die Fronten verhärtet. Drei Gesetzesentwürfe schieben die Landesregierungen untereinander hin und her, das Klima ist aufgeheizt, eine Einigung noch vor Ende des Jahres scheint aussichtslos.

Schleswig-Holstein und Hessen, beide schwarz-gelb regiert, plädieren für eine Beibehaltung des Lottomonopols, wollen aber die Sportwetten über ein Lizenzmodell liberalisieren – eine Regelung, die bereits in verschiedenen anderen europäischen Ländern funktioniert und daher auch vor dem EuGH Bestand haben dürfte. Um Fakten zu schaffen, hat Schleswig-Holstein bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht – und damit zum Kampf geblasen.

„Die bisherigen Puristen, die zum Verfall des deutschen Lotteriewesens beigetragen haben, werden begreifen müssen, dass wir den riesigen Graumarkt im Sportwettenbereich durch ein Lizenzmodell besser kontrollieren und gleichzeitig die Einnahmen erhöhen werden“, sagt Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionschef in Kiel, und setzt warnend nach: „Schleswig-Holstein steht mit dieser Initiative nicht allein.“ Unklar ist noch, wie viele Länderchefs am Ende seinen Thesen folgen.

Theo Goßner, Vizechef bei der staatlichen Gesellschaft Westlotto, hält Lizenzen für Teufelszeug: Staatliche Lotterien hätten dann nur noch eine Rolle, die „weder nachhaltig der Suchtbekämpfung dient noch die Erwirtschaftung von Geldern für soziale Zwecke möglich machen wird“.

Schon mittags brummt das Geschäft

Thomas Breitkopf mag sich nicht ausmalen, was passiert, wenn sich die Monopolisten am Ende durchsetzen. Der Chef des Berliner Automatenbetreibers TB Automatenhandel und Sprecher des Verbands der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland kennt die Blüten staatlicher Ordnung bereits gut genug. Nicht einmal zwölf Uhr mittags ist es, doch in seiner Spielhalle im Ostberliner Bezirk Schöneweide ist schon viel zu tun.

Draußen bringen riesige Schneeflocken die Großstadt zum Schweigen, hier drinnen wird schon jetzt gedaddelt was das Zeug hält. Acht von zwölf Plätzen vor den wild blinkenden Glücksspielautomaten sind belegt, in gebührendem Abstand voneinander starren die Männer auf die Blinklichter, drücken Knöpfe, starren, hoffen, starren wieder, gesprochen wird kaum.

Dem Spielhallenbesitzer ist klar: Wenn sich die Verfechter des Monopols durchsetzen, dann gehen bei ihm in Schöneweide die Lichter aus. Dabei verhängen Bund und Länder seit Jahren zunehmend mehr Auflagen für die Glücksspielanbieter „und das völlig zu Recht“, wie Breitkopf meint. Wie vom Gesetzgeber gewollt, wird in seinen Läden beispielsweise kein Alkohol ausgeschenkt.

Pro Konzession warten maximal zwölf Automaten auf Kunden, das Personal ist in Fragen der Suchtprävention geschult. Einprogrammierte Daddelpausen gehören genauso dazu wie die Flyer mit Kontaktadressen für Spielsüchtige. Zwischen den Spielgeräten liegen drei Meter Abstand, um ein paralleles Spiel zu unterbinden.

Umso fassungsloser ist Breitkopf, dass der Branche noch mehr Regulierung droht. Gerade erst hat der Unternehmer hautnah zu spüren bekommen, wozu politischer Aktionismus in puncto Suchtprävention führen kann: Anfang November beschloss der Berliner Senat, die Vergnügungssteuer ab 2011 von derzeit elf auf 20 Prozent zu erhöhen. „So viel können die kleinen Automatenbetreiber niemals bezahlen“, wettert Breitkopf, der mit einer Pleitewelle unter den rund 400 legalen Anbietern in der Hauptstadt rechnet. Die Folgen wären aus seiner Sicht dramatisch und würden dem Sinn der Regulierung widersprechen: „Der illegale Markt, der schon jetzt doppelt so groß wie der legale Markt ist, boomt weiter.“
So harren die privaten Anbieter der Entscheidung, die nun zwischen den Ländern ausgehandelt wird. Angesichts klammer öffentlicher Kassen müssen sie fürchten, dass sich der Staat an das Monopol klammert. Bis dahin bleibt den Privaten nur der bisherige, mühevolle Weg: vor Gericht klagen – und hoffen, dass das Ordnungsamt den Laden erst einmal nicht schließt.

Quelle: welt.de mit Kommentaren


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/12/2010 18:11
Glücksspiel

Jackpot für Lobbyisten

Von Sven Becker, Michael Fröhlingsdorf und Sven Röbel





Diese Woche beraten die Ministerpräsidenten über die Zukunft des deutschen Lottomonopols.
Hinter den Kulissen tobt seit Wochen ein erbitterter Kampf um den Milliardenmarkt.


Es war ein exklusiver Zirkel, der sich am 24. März im luxuriösen Hilton Hotel auf der Mittelmeerinsel Malta versammelt hatte. Beim "World Gambling Briefing", einem Gipfeltreffen der internationalen Glücksspielindustrie, trafen die Spitzenkräfte der Wettbranche auf Vertreter der Politik. "Tauschen Sie jede Menge Visitenkarten mit wichtigen Entscheidungsträgern aus", stand in der Einladung, "damit Sie wissen, wen Sie 2010 anrufen müssen, um Insidertipps zu neuen Möglichkeiten zu bekommen oder Hilfe bei Problemen."

Einer der potentiellen Problemlöser ganz oben auf der Rednerliste, gleich nach dem maltesischen Finanzminister: Hans-Jörn Arp, Abgeordneter des schleswig-holsteinischen Landtags. Schon lange kämpft der CDU-Fraktionsvize für eine Liberalisierung des deutschen Glücksspielmarkts. Beim World Gambling Briefing in der Steueroase, die auch Heimstätte etlicher Sportwettunternehmen ist, nahm er an einer Gesprächsrunde teil, die eine hochbrisante Frage diskutierte: "Sollten Regierungen mehr tun?"

Die Frage wird am Mittwoch auch die Ministerpräsidenten der Länder beschäftigen. Die Zukunft des deutschen Lotteriemonopols steht auf der Tagesordnung ihres Jahrestreffens, ein überaus kniffliges Thema. Es geht darum, wie die Bürger vor Spielsucht und unseriösen Anbietern geschützt werden können. Vor allem aber geht es um Milliardeneinnahmen der Länder aus der Glücksspielindustrie.

Schon 2006 hatten sich die Regierungschefs aus Furcht vor privater Konkurrenz für ihre staatlichen Lottogesellschaften darauf geeinigt, den deutschen Glücksspielmarkt weitgehend abzuschotten. Der folgende Staatsvertrag aber hatte fatale Auswirkungen.

Die Front der Länder bröckelt

Durch die Beschränkung der Werbung und ein Verbot des Internetspiels sanken die Lotterieeinsätze um eine Milliarde Euro, zugleich bildete sich ein gigantischer Schwarzmarkt. Zwischen drei und acht Milliarden Euro, so Schätzungen, verzocken die Bürger inzwischen in Tausenden illegalen Wettbuden oder im Internet bei internationalen Anbietern wie Bwin oder Betfair. Zudem wächst die Zahl der Spielhallen stetig, weil die Automaten nicht unter die Beschränkung des Staatsvertrags fallen.

Auch rechtlich steht die Ländervereinbarung von 2006 auf wackligen Füßen, erst im September äußerte der Europäische Gerichtshof Zweifel am Sinn der undurchsichtigen deutschen Regelungen. Vor allem aber bröckelt die Front der Länder. Allen voran will Schleswig-Holstein künftig auch private Wettanbieter zulassen.

Das wirft wiederum ein fahles Licht auf Unionsmann Arp. Spätestens seit seiner Teilnahme am World Gambling Briefing muss er sich dem Vorhalt stellen, die Interessen der freien Glücksspielbranche zu vertreten. Für seinen Aufenthalt auf Malta musste der Abgeordnete nichts bezahlen, weder die Kongressgebühr (1001,82 Euro) noch die zwei Hotelübernachtungen mit Verpflegung und auch nicht den Flug (517, 28 Euro). Der Veranstalter habe alle Kosten übernommen, räumt Arp ein. Nur für seine Getränke sei er "selbst aufgekommen".

Trotzdem fände er nichts dabei, sagt Arp, schließlich habe er "Anregungen aus anderen europäischen Ländern in Erfahrung bringen können". Es hätten ihn auch private Anbieter angesprochen, die sich für die "Voraussetzungen einer möglichen Lizenzierung in Schleswig-Holstein interessierten".

Dass Arp für glücksspielpolitische Anregungen generell offen ist, bewies der Gastwirt aus Wacken auch ein paar Monate später: Am 13. August ließ er sich von der Sportwettenfirma Bwin in deren Loge in der Münchner Allianz-Arena einladen, wo er mit anderen Politikern aus dem schwarz-gelben Lager das Spiel des FC Bayern gegen Real Madrid verfolgte.

Politiker, die sich um das Thema Glücksspiel kümmern, werden mächtig hofiert in diesen Monaten. Seit klar ist, dass der legale Zockermarkt in Deutschland kräftig ausgedehnt werden soll, um den Schwarzmarkt auszutrocknen, geht es jetzt um die konkrete Ausgestaltung. Und damit um die Frage: Führt die Öffnung des Markts für private Anbieter zu zusätzlichen Einnahmen aus Steuern und Konzessionen, wie es sich etwa Schleswig-Holstein, Hessen und Sachsen versprechen?

Oder sollen neue Spiel- und Wettformen nur erlaubt werden, wenn sie ein staatlicher Veranstalter anbietet, wie es Nordrhein-Westfalen und die meisten SPD-geführten Länder wollen?

Die Gewinne fließen nur zu einem bescheidenen Teil in die öffentlichen Kassen

Im Kampf zwischen Gegnern und Befürwortern der Privatisierung laufen die Lobbyisten beider Seiten zu Höchstform auf, als gäbe es einen Jackpot zu gewinnen. Fast täglich verbreiten sie angeblich brandaktuelle juristische Gutachten, interne Positionspapiere, ausgefeilte Argumentationshilfen. Wissenschaftler liefern Expertisen zu allen Facetten der Auseinandersetzung. In den Staatskanzleien brüten Experten darüber, welcher Weg "ein ausreichendes Maß an Rechts- und Einnahmesicherheit" bietet, wie es in internen Papieren heißt.

Denn das Ziel aller Regierungschefs ist es, die Umsätze ihrer Lottogesellschaften weiter hochzuhalten. Sieben Milliarden Euro nahmen die Noch-Monopolisten im vergangenen Jahr ein, trotz des Schwarzmarkts. 1,5 Milliarden Euro gingen als Steuern direkt an die Länder, weitere 1,4 Milliarden flossen an soziale Projekte, in den Sport und in die Kultur, die man in den Ländern sonst anders finanzieren müsste.

Auch für die Lottobosse lohnt sich das Geschäft. Vor drei Jahren monierte der Bayerische Landesrechnungshof üppige Provisionen und Vergütungen. Jede der 32 Bezirksverwaltungen bekam im Schnitt 500.000 Euro im Jahr ausgeschüttet. Solche Pfründe wollen natürlich verteidigt sein, am besten mit prominentem Beistand. Gerade erst warben der Ex-Minister Rudolf Seiters und die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Barbara Stamm, in großen Zeitungsanzeigen für ein "verantwortungsvolles Glücksspiel". Beide gehören einem angeblich unabhängigen "Ethik-Beirat" des Deutschen Lotto- und Totoblocks an, der die Anzeigen bezahlt hat.

Sogar die Tippscheinverkäufer sollen im Milliardenpoker sekundieren. "Es wäre sehr hilfreich", so ist in einem Schreiben der bayerischen Lotto-Vertriebsgemeinschaft an alle 3800 Annahmestellen im Land zu lesen, wenn sich alle Mitarbeiter "an ihre lokalen Politiker und gleichzeitig vor allem an ihre Landtags- aber auch Bundestagsabgeordneten wenden würden". Ein Argument in dem Rundbrief: Bei einer Liberalisierung seien angeblich alle 15.000 Jobs in Gefahr.

Ein wichtiger Verbündeter im Kampf um den Glücksspielmarkt ist der Sport, dessen Verbände und Vereine seit je von der Zockerei kräftig profitieren. 500 Millionen Euro überwiesen die Lottogesellschaften im vergangenen Jahr.

Der Daddelhallenboom passt nicht in die hehre Politik der Suchtprävention

In einem für alle Anbieter offenen Wettmarkt ließe sich jedoch weit mehr holen, versprechen die Befürworter der Liberalisierung. Wenn für private Wettanbieter und Wettvermittler das Verbot von Trikot- und Bandenwerbung fallen würde, stünden Sponsoringgelder in Höhe von über hundert Millionen Euro per annum in Aussicht. Wundert es da, dass der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper, für eine Öffnung des Markts eintritt?

Doch auch die staatlichen Makler des Glücks schlafen nicht. Gerade hat Lotto Rheinland-Pfalz seinen Sponsoringvertrag mit dem Fußballbundesligisten Mainz 05 verlängert. Nun verfügt das Unternehmen über eine Loge im neuen Stadion für einflussreiche Gäste und einen "exklusiven Zugang" zum Verein, wie sich Lottochef Hans-Peter Schössler freut.

Mitte November startete wiederum Schösslers bayerischer Kollege Erwin Horak eine Offensive, um sich die Sportfunktionäre gewogen zu machen. In kleiner Runde präsentierte er ein verlockendes Angebot. Der Sport solle unmittelbar an den Erträgen aus den Sportwetten beteiligt werden, weitere 75 Millionen Euro könnten so fließen. Seine Rechnung basiert allerdings auf einem "optimierten Geschäftsmodell", nach dem die staatlichen Sportwetten Oddset und Toto 750 Millionen im Jahr einnehmen. Im vergangenen Jahr lag ihr Umsatz bei 237 Millionen Euro.

Dass die Deutschen viel Geld fürs Zocken übrighaben, darüber besteht Einigkeit. Eifersüchtig schauen die Länder, ihre Lottofürsten und die privaten Wettfirmen deshalb auf eine Branche, die einen fast unbemerkten Boom erlebt: Die Automatenwirtschaft konnte ihren Umsatz in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppeln.

Die Länder sehen diese Entwicklung mit Sorge. Erstens passt der Daddelhallenboom nicht in ihre hehre Politik der Suchtprävention, zweitens fließen die Gewinne nur zu einem bescheidenen Teil in die öffentlichen Kassen und drittens kann man nicht viel dagegen ausrichten, weil Automaten in den Bereich des Bundeswirtschaftsministers fallen.

Und von dort ist wenig Beistand zu erwarten. Das Verhältnis der Automatenbranche zu Minister Rainer Brüderle steht seit langem auf einem festen Fundament. Schon 2008, zu Brüderles 25. Dienstjubiläum als FDP-Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz, unterstützte der Automatenkönig Paul Gauselmann das Fest im Mainzer Schloss. Umgekehrt greift das Ministerium der Fachmesse der Automatenindustrie unter die Arme: Stände junger Unternehmer können von der Bundesregierung mit bis zu 7500 Euro gefördert werden.

Der zuständige Unterabteilungsleiter im Ministerium, Ulrich Schönleiter, ist seit Jahren gerngesehener Gast beim Bundesverband Automatenunternehmer. Bei einem der Treffen im Sommer warnte er die Branche schon vor, dass Veränderungen anstehen könnten.

Es sei "jetzt wichtig, die politische Arbeit vor allem in den Ländern zu intensivieren", gab der Verband daraufhin die Marschrichtung vor.

Wie die PR-Arbeit aussehen kann, ließ sich vorvergangene Woche in der Kantine des Bundestags beobachten. Die Automatenindustrie verwandelte den Saal im Jakob-Kaiser-Haus in ein Skatturnier für Politiker, Funktionäre und Journalisten. Der Schirmherr, Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms, war gut gewählt: Der FDP-Bundesschatzmeister besaß einst selbst ein Unternehmen für Spielautomaten.

Der Geschäftsführer des Ausrichters, Dirk Lamprecht, versicherte, das Turnier sei keine Lobbyveranstaltung "im eigentlichen Sinne". Doch ein Blick auf die Parteitage der vergangenen Monate zeigt, wie aktiv die Branche ist. Ob CDU, FDP oder Grüne: Überall war die Automatenindustrie mit eigenen Ständen vertreten.

Die guten Beziehungen scheinen sich hin und wieder auszuzahlen. Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie, die den Daddelmarkt auf seine Suchtgefahren untersucht hat, wurde lange Zeit unter Verschluss gehalten. Die Hälfte der befragten Spielhallenbesucher hatten darin offenbart, sie hätten "die Kontrolle über das Spielen verloren". Knapp ein Viertel erklärte, sich finanziell "sehr einschränken" zu müssen, weil viel Geld an den Automaten verlorengehe.

Statt aber den Boom der Daddelhallen zu bremsen, stellt das Ministerium nun die Ergebnisse in Frage. Es müsse bedacht werden, dass es aufgrund der Methodik zu "Verzerrungen" gekommen sei, heißt es in einer internen Bewertung.

Quelle: spiegel.de mit Kommentaren


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/12/2010 18:36
Schleswig-holsteinischer Landtag behandelt neues Glücksspielgesetz:
Zulassung privater Wettanbieter und von Online-Spielbanken geplant


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der Schleswig-holsteinische Landtag wird in der kommenden Woche auf seiner 13. Tagung (15. - 17. Dezember 2010) einen von den Regierungsfraktionen der CDU und FDP eingebrachten Gesetzesentwurf zum Glücksspielrecht behandeln. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) wurde kürzlich am 3. Dezember 2010 als Landtagsdrucksache 17/1100 veröffentlicht.

Das Glücksspielgesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten und die bis dahin geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags ersetzen. Der Entwurf berücksichtigt insbesondere die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, der die derzeit in Deutschland geltenden Regelungen in seinen Urteilen vom 8. September 2010 für europarechtswidrig erklärt hatte.Die CDU- und FDP-Fraktionen hatten am 9. Juni 2010 erstmalig ihren Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages in Berlin vorgestellt. Am 22. September 2010 fand hierzu eine Experten-Anhörung in Kiel statt.

Während sich das Land für sog. "Große Lotterien" ein staatliches Monopol vorbehält (Veranstaltungsmonopol), sollen insbesondere Sportwetten und Online-Casinospiele liberalisiert werden. So sollen Online-Spielbanken zulässig sein (Zulassung nach § 19) und Online-Casinospiele vertrieben werden dürfen (§ 20). Auch der Lotterievertrieb soll deutlich erleichtert werden (laut Begründung "weitgehende Beseitigung der Beschränkungen auf der Vertriebsseite"). Der Vertrieb ist auch im Internet wieder zulässig.

Die Werberestriktionen werden beseitigt und – so die Gesetzesbegründung - auf den generellen Maßstab des Wettbewerbsrechts zurückgeführt. Die Werbung in Rundfunk und Internet wird zugelassen. Eine Sperrdatei für spielsuchtgefährdete Spieler ist für die besonders suchtgefährlichen Glücksspiele der Spielbanken sowie der Online-Spielbanken vorgesehen.

Das staatliche Monopol für Große Lotterien wird nunmehr nicht mehr maßgeblich mit der Spielsucht begründet, sondern auf die Bekämpfung der bei Großlotterieveranstaltungen bei der Zulassung privater Veranstalter drohenden Manipulationsgefahren und andere Besonderheiten gestützt. Die Erleichterungen beim Vertrieb werden mit der "effektive Kanalisierung hin zu dem zugelassenen Angebot" begründet.

Sportwetten können zukünftig von privaten Anbietern veranstaltet werden. Die Zulassung der Wettunternehmen erfolgt gemäß § 22 durch die Prüfstelle, eine unter der Aufsicht des Innenministerium stehende Anstalt des öffentlichen Rechts. Bei bereits in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten zugelassenen Wettunternehmen wird vermutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch der Vertrieb öffentlicher Wetten bedarf sowohl stationär als auch im Fernvertrieb einer Genehmigung der Prüfstelle (§ 23). Für jede Wettannahmestelle ist eine Sicherheit in Höhe von 20.000 Euro zu erbringen (bzw. 10.000 Euro für andere Standorte). Für den Fernvertrieb beträgt die Sicherheitsleistung mindestens 1 Mio. Euro. Die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten hat organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt von der Veranstaltung oder der Organisation des bewetteten Ereignisses zu erfolgen.

Wie nicht anders zu erwarten, ist der Gesetzesvorschlag maßgeblich fiskalisch begründet. Als Abgabe sind 20% des Rohertrags zu erbringen bzw. bei Spielen ohne Bankhalter 20% des dem Anbieter zufließenden Betrags. Die Abgabe schuldet auch, wer nicht genehmigte Glücksspiele anbietet (§ 43 Abs. 1 Satz 2).

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de

veröffentlicht am: 13.12.2010 12:32





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/12/2010 19:32
TV-Sender wollen Werbefreiheit für Glücksspiel - "peinliche Missachtung"

Montag, den 13. Dezember 2010 um 14:13 Uhr

Das Glücksspiel in Deutschland muss neu geregelt werden - die Privatsender fordern jetzt ein Ende des staatlichen Monopols und wollen am Milliardenmarkt beteiligt werden.

Das seit 2008 bestehende Monopol und Werbeverbot müsse im neuen Staatsvertrag für das Glücksspiel wieder fallen, erklärte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, am Montag. An diesem Mittwoch wollen die Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter anderem über die Zukunft des Lotteriemonopols sprechen. Das Argument, das staatliche Spielmonopol diene der Suchtprävention, sei angesichts der Pläne für eine europäischen Jackpot von bis zu 90 Millionen Euro unglaubwürdig, sagte Doetz.

Jackpot-Pläne sind eine nur noch peinliche Missachtung der europäischen und jüngsten deutschen Rechtsprechung", erklärte der VPRT-Präsident. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung seien die Medienunternehmen auf eine Stärkung ihrer Freiheiten im Werbemarkt dringend angewiesen. Es sei inakzeptabel, wenn in Zukunft wie geplant Glücksspielwerbung für TV-Sender verboten bleibe, aber für alle anderen Mediengattungen freigegeben werde, sagte Doetz.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das deutsche Staatsmonopol im September in der jetzigen Form gekippt. Nach dem EuGH-Urteil können die Länder etwa das Monopol für Zahlenlotto und Sportwetten beibehalten, müssten aber dann Werbung einschränken und mehr gegen die Spielsucht tun. Eine andere Variante sieht vor, Sportwetten oder auch das Zahlenlotto über Konzessionen privaten Anbietern zu öffnen.

Quelle





Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/12/2010 12:20
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Glücksspielstaatsvertrag: Initiative Profisport Deutschland lehnt Scheinkompromiss ab

14.12.2010 - 13:02 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) hat
im Vorfeld der auf der Ministerpräsidentenkonferenz bevorstehenden
politischen Entscheidung zur Regulierung des Glückspielwesens
Klarheit gefordert. Die Beibehaltung des Lotteriemonopols sowie eine
staatlich kontrollierte Öffnung des Sportwetten-Marktes für private
Veranstalter seien nach Auffassung aller IPD-Mitglieder unumgänglich.
Es müsse jetzt die Chance genutzt werden, eine verfassungs- und
europarechtskonforme, zeitgemäße Glücksspielregelung zu erreichen,
die Rechtssicherheit schafft, dem Verbraucher- und Jugendschutz
gerecht wird und von der alle profitieren.

"Bei den gegenwärtig diskutierten Modellen darf es keinen
Scheinkompromiss geben. Zum Beispiel müssen Zulassungskriterien und
Abgaben realistisch sein. Das vom gesamten deutschen Sport
vorgeschlagene Konzessionsmodell bietet im Hinblick auf die
Interessen aller Beteiligten den bestmöglichen gangbaren Weg", so
Christian Seifert, Sprecher der Initiative Profisport Deutschland.

Wie auch von namhaften Rechtsgutachtern gefordert, ist die IPD der
Überzeugung, dass sich lediglich durch die Abkehr von der
Spielsuchtbegründung bei harmlosen Lotterien das Lotteriemonopol
sichern lässt. Andere europäische Lotterieveranstaltungsmonopole
werden mit den Lotterien immanenten Betrugs- und
Manipulationsgefahren begründet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hat diese Argumentation bereits mehrfach akzeptiert. Ein so
begründetes Lotteriemonopol wird auch durch die Liberalisierung der
Sportwetten nicht in Frage gestellt.

Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als
Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL
Deutsche Fußball Liga, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey
Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der Vereinigung
ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames Sprachrohr zu
geben.

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/12/2010 17:57
Glücksspielstaatsvertrag: Max-Planck-Institut und TÜV Rheinland bestätigen CDU-Experten Hans-Jörn Arp: Entwurf Schleswig-Holsteins verbessert den Spielerschutz

- Ministerpräsidenten entscheiden über Zukunft des Monopols

Berlin/Kiel, Dezember 2010 -

Die Betreiber der rund 3.800 bayerischen Lotto-Annahmestellen gehen in die Offensive. Sie befürchten weit reichende soziale Verwerfungen, sollte der Glücksspielmarkt in Deutschland liberalisiert werden, wenn die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen in Berlin in dieser Woche darüber entscheiden. Symbolisch zeigen die Betreiber der Geschäftsstellen der privaten Konkurrenz eine "Rote Karte gegen Zockerei". Hans-Jörn Arp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag von Schleswig-Holstein https://www.cdu.ltsh.de, kann solchem Aktionismus überhaupt nichts abgewinnen. Im Gegenteil, hat er doch mit seiner Fraktion und dem liberalen Regierungspartner in Kiel einen Entwurf zur kontrollierten Liberalisierung des Marktes und Lizenzierung privater Anbieter auf den Weg gebracht, der zudem die Suchtprävention erheblich stärker berücksichtigt als das bisherige Recht. "Der Spielerschutz wird mit unserem Vorschlag deutlich besser möglich sein, als dies in der bisherigen Form der Fall ist", erklärt Arp. Nur wer sich den deutschen Gesetzen und damit einer wirksamen Suchtprävention, die von dieser Prüfstelle überwacht werde, unterwerfe, erhalte in Deutschland eine Konzession, erläutert der Unions-Experte. Nur diese Konzession berechtige wiederum auch im Internet zu einer verhaltenen Werbung, die ebenfalls reguliert und überwacht werde.

Max-Planck-Institut: Marktöffnung erlaubt Spielerschutz

Arp befindet sich mit seiner Argumentation in bester Gesellschaft. Die Rechtslage spricht nach Ansicht von Experten nämlich ohnehin eine eindeutige Sprache: So ist das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom September 2010 nicht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Zudem liegt seit kurzem ein Gutachten des renommierten Experten Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber vor. Der Direktor des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau https://www.mpicc.de/ww/de/pub/home/sieber.htm hat sich mit verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen in den Bereichen des Multimediarechts und der Computerkriminalität, des Wirtschaftsstrafrechts sowie der Wirtschaftskriminalität, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie anderen Fachgebieten einen Namen gemacht. In dem im Herbst erschienenen Gutachten "Möglichkeiten der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes in einem geöffneten Sportwetten- und Online-Casino-Markt" kommt der Autor zu dem Schluss: "Auf der Grundlage der hier diskutieren Maßnahmen lässt sich daher ein hinreichender Spielerschutz mit der Schaffung eines Dualen Systems (also einem kontrollierten Nebeneinander von staatlichen und privaten Anbietern; A.L.) vereinbaren. Die Gutachtenfrage, ob bei einer Marktöffnung im Bereich der Online-Sportwetten und der Online-Casinos der Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz hinreichend Rechnung getragen werden kann, ist damit grundsätzlich zu bejahen."

Der Verfasser stellt fest, dass ein Großteil der Internetangebote im Bereich der Sportwetten und Online-Casinos bisher im bzw. vom Ausland aus angeboten werde und damit einer Spielsucht- und Jugendschutzregulierung faktisch nicht oder allenfalls nur schwer zugänglich sei. Für wesentlich sinnvoller hält Sieber ein Duales System mit lizenzierten privaten Anbietern im Bereich der Sportwetten und Online-Casinos. Dies sei in Deutschland auch dergestalt umsetzbar, dass den Belangen der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes (Spielerschutz) hinreichend Rechnung getragen werden könne.

Auch eine aktuelle Studie zum Glücksspielwesen durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung kommt zu dem Ergebnis, dass besonders aus rechts- und gesundheitswissenschaftlicher Sicht für Online-Casinospiele wenn nicht ein Wettbewerbsmodell, dann zumindest ein Konzessionsmodell eingeführt werden solle, "um effizient gegen ausländische Konkurrenz ankämpfen zu können und zugleich eine gewisse Kontrolle über den Markt zu gewährleisten".

Lizenzierung ermöglicht Kontrolle

Je größer das Internetangebot ausfällt, desto mehr Spieler steigen vom traditionellen Wettenwesen auf Online-Wetten um, so die Schweizer Studie weiter. Diese Entwicklung lässt nach Ansicht von Professor Sieber nur den Schluss zu, dass ein Wettbewerbs- oder zumindest ein Konzessionsmodell für den Bereich der Internetsportwetten und Online-Casinos einen großen Vorteil hat: "Faktisch würde hierdurch der Spielerschutz erhöht gegenüber einem tatsächlich nicht umgesetzten Totalverbot von Internetspielen, welche vom Ausland aus eine wachsende Zahl deutscher Bürger als Spielteilnehmer gewinnen". Diesem Ansatz liege die einfache Erwägung zugrunde, dass es besser sei, private Internetangebote zu konzessionieren und mit einem effektiven Spielerschutz zu regulieren, als diese Angebote durch nationale Totalverbote ins Ausland zu verlagern und es dem Zufall zu überlassen, ob der betreffende Anbieter Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und zum Jugendschutz ergreift oder nicht.

Am Ende seiner rund 80-seitigen Studie nennt der Autor konkrete Maßnahmen zur Spielsuchtprävention und zum Jugendschutz, welche durch die Anbieter von Sportwetten und Online-Casinos umgesetzt und entsprechend legislativ verankert werden könnten.

Es stellt sich also die Frage, ob die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen am Mittwoch dieser Woche das Monopol noch verschärfen werden – wohl wissend, dass es schon in der jetzigen Form den Zweck der Kanalisierung und Steuerung des Glücksspieltriebes verfehlt. "Auf der Insel" wird man über die oft verkrampfte Diskussion über das Monopol sicher nur ironisch lächeln können. Während seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2008 ein Abwandern privater Sportwetten- und Online-Casino-Angebote in einen unregulierbaren Graubereich zu verzeichnen ist, blickt Großbritannien auf eine ganz andere Wetttradition zurück. Der aus England stammende Buchmacher William Hill existiert bereits seit 1934. Damit ist das börsennotierte Unternehmen das älteste noch bestehende Buchmacher-Unternehmen der Welt. Die zu dem Unternehmen gehörenden Wettläden finden sich in England gleichsam "an jeder Ecke".

Mittlerweile hat auch die niederländische Regierung die Legalisierung des Marktes ins Auge gefasst. Hatte eine Regierungskommission zunächst nur die Liberalisierung des Online-Pokerns empfohlen, auch weil hier im Vergleich zu anderen typischen Casino-Spielen wie etwa Roulette das Suchtpotential wesentlich geringer sei, gehen Experten derzeit sogar davon aus, dass sich der Markt über das reine Online-Poker-Angebot hinaus verändern wird. "Die neue Regierung scheint zu planen, ab 2012 ein Lizenzsystem für Online-Glücksspiele einzuführen", prognostizieren Justin Franssen und Frank Tolboom von der VMW Tax and Gaming Practise Group in den aktuellen Time Law News der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach https://www.timelaw.de/cms/front_content.php?idcat=12〈=1. Demnach sei klar, "dass das gegenwärtige Verbot aller Arten von Online-Glücksspiel wahrscheinlich aufgegeben wird."

TÜV-Studie: Online-Anbieter haben Spielerschutz schon etabliert

Wie Spielerschutz und Datensicherheit "unter einen Hut" gebracht werden können, zeigt der weltweit größte Online-Pokerraum PokerStars, der sein Angebot PokerStars.de https://www.pokerstars.de einer strengen Datenschutz- und Datensicherheitszertifizierung unterzogen hat, welche von der TÜV Rheinland Group https://www.tuvdotcom.com/pi/web/Tuvdotco...guageChanged=de geprüft und zertifiziert wurde. Dieses Beispiel könnte Schule machen bei einer künftigen Lizenzierung von Online-Pokerangeboten in Deutschland. Eine im Jahr 2009 veröffentlichte Studie der TÜV Rheinland Secure iT GmbH zur Regulierungs- und Selbstverpflichtungsmöglichkeiten beim Online-Spiel bestätigt zudem die Präventionsmöglichkeiten der Online-Anbieter: "Im eigenen Interesse, um Betrug oder Missbrauch vorzubeugen, haben verschiedene Anbieter umfangreiche Analysemethoden etabliert, um Auffälligkeiten entdecken und die betreffenden Spieler vom Spielbetrieb ausschließen zu können. Im Gegensatz zu konventionellen Spielkasinos, wo ein Tracking aller Spiel-Aktivitäten nicht möglich ist, bietet das Online-Spiel daher eine ideale Möglichkeit, das Spielverhalten von Spielern zu kontrollieren", heißt es dort. Betrugs- oder Geldwäscheverdacht sowie Spielsuchtgefahr würden durch Beobachtung des Spielsverhaltens erkannt. Auch die eingegeben Kundendaten könnten in Echtzeit überprüft werden.

Mit Blick auf die Vielzahl von Studien und wissenschaftlichen Analysen sieht sich CDU-Experte Hans-Jörn Arp bestätigt und verortet den Entwurf von CDU und FDP in Schleswig-Holstein als richtungsweisend: Dabei verweist er nochmals auf die im Vertragsentwurf vorgesehene Einrichtung einer Prüfstelle für alle in Deutschland konzessionierten Anbieter, in der ausdrücklich ein Geschäftsbereich "Suchtprävention" vorgesehen ist Schließlich kann er sogar die Besorgnis der Suchtfachleute entkräften, eine Konzessionierung des Glücksspielmarktes würde den Europäischen Gerichtshof veranlassen, das Lotteriemonopol aufzuheben: "Wir begründen das Lotteriemonopol nicht mit der Suchtprävention, sondern mit der hohen Manipulationsgefahr. Denn Lotteriezahlen werden anders als Sportergebnisse in geschlossenen Räumen festgestellt. Das vergleichbare dänische Modell wurde bereits von der EU-Kommission ratifiziert", so Arp. (Ansgar Lange)


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veröffentlicht am: 14.12.2010 08:53
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/12/2010 18:04
Glücksspiel: BITKOM fordert Abkehr vom Staatsmonopol

Lotto- und Wettmonopol der Länder laut EU-Gericht rechtswidrig

(PresseBox) Berlin, 14.12.2010
- Ministerpräsidenten beraten morgen - auch über Internetsperren
- Gefahrenprävention nur auf offenem Markt umfassend möglich
- Zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen teil

Der Hightech-Verband BITKOM hat die Bundesländer aufgefordert, ihr Lotto- und Wettmonopol aufzugeben und klare Regeln für einen freien und fairen Markt zu schaffen. Vor der morgigen Beratung der Ministerpräsidenten zum Glücksspiel-Staatsvertrag sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: "Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Lotto- und Sportwettenmonopol in Deutschland für unrechtmäßig erklärt. Jetzt gibt es eine Chance, zeitgemäße Regeln für einen offenen Glücksspiel-Markt in Deutschland festzulegen - inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention." Das EU-Gericht hatte im September gerügt, dass das deutsche Monopol nicht auf Suchtprävention ziele, sondern den Ländern Einnahmen sichern solle. Auch sei ein staatliches Lotto- und Wettmonopol nicht zu rechtfertigen, solange andere Glücksspiele wie das Automatenspiel privaten Anbietern offen stehen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich dieser Auffassung vor kurzem angeschlossen.

Die Ministerpräsidenten beraten morgen zwar über drei verschiedene Glücksspiel-Modelle, die jedoch alle den Erhalt des umstrittenen Lotto-Monopols vorsehen. Den staatlichen Lottogesellschaften soll künftig auch der Vertrieb über das Internet wieder erlaubt werden. Ebenso kann weiter für staatliche Lottoangebote geworben werden. Zwei der Modelle sehen zusätzlich vor, verbotene Glücksspielangebote im Netz durch Sperren bei den Internet-Zugangsanbietern zu blockieren. Nur ein Vorschlag beinhaltet eine umfassende Liberalisierung des Sportwettensektors.

"Die Pläne zeigen, dass die Länder vor allem ihre eigenen Lotto-Einnahmen sichern wollen - und dafür sogar zum drastischen Mittel der Internet-Sperren greifen würden. Um Sucht- und Gefahrenprävention geht es dabei nur vordergründig", so Scheer.

BITKOM plädiert vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Urteile für eine regulierte Öffnung des Lotto- und Wettmarkts mit klaren Auflagen für Suchtprävention und Verbraucherschutz. "Sonst wandern deutsche Kunden zu Anbietern aus dem Ausland ab, wo sie im Zweifel überhaupt nicht geschützt sind", so Scheer. Vier von zehn Online-Glücksspielern (39 Prozent) würden bei einer vollständigen Durchsetzung des Verbots ausländische Angebote nutzen, ergab eine Umfrage des Instituts Forsa im Auftrag des BITKOM. Rund zwei Millionen Deutsche nehmen im Internet an Glücksspielen und Wetten teil, darunter 1,7 Millionen Männer und 0,3 Millionen Frauen.

BITKOM befürchtet eine anhaltende Unsicherheit für Anbieter und Nutzer, falls die Länder an ihrem offensichtlich rechtswidrigen Monopol festhalten. "Wenn die Länder bei ihrer starren Haltung bleiben, werden wir eine neue Welle von Gerichtsverfahren erleben, die weder dem Staat noch der Wirtschaft hilft."

Zur Methodik: Die angegebenen Daten sind repräsentativ für alle Deutschen ab 18 Jahren. Bei der Befragung von Forsa im Auftrag des BITKOM wurden mehr als 1.000 Online-Glücksspieler befragt.

Über BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.350 Unternehmen, davon über 1.000 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/12/2010 18:10
Lotto weiter auf Talfahrt

Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften gehen auch in 2010 deutlich zurück

Bilanz des Glücksspielstaatsvertrags: 13 Mrd. Euro Umsatzminus und 6 Mrd. weniger Steuern und Zweckerträge erwartet

Tiefe Einschnitte bei der Förderung des Breitensports und sozialer Projekte

Hamburg, 14. Dezember 2010 - Die staatlichen Lottogesellschaften haben mit "6 aus 49" im Vergleich zum Vorjahr erneut fast 10% ihrer Umsätze eingebüßt, seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags beträgt das Minus rund 25%. Noch härter traf der Vertrag die Klassenlotterien SKL und NKL (-50%) und die gewerblichen Spielvermittler wie Faber, JAXX und Tipp24, die rund 90% ihrer Umsätze verloren oder ihr Geschäft ganz einstellen mussten. Gründe hierfür sind die massiven Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und das Internetverbot, die infolge der Spielsuchtbegründung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) seit 2008 gelten.

Insgesamt werden die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Vertrags voraussichtlich rund 13 Milliarden Euro Umsatz und damit 6 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren. Zahlreiche Projekte aus Sport, Wohlfahrt und Kultur, die aus dem Lotto-Topf gefördert werden, müssen daher mit tiefen Einschnitten rechnen.

Der Deutsche Lottoverband appelliert an die Ministerpräsidenten, die bisherige Politik zu beenden: "Der Glücksspielstaatsvertrag ist rechtlich und fiskalisch gescheitert. Die Suchtbegründung bei Lotterien ist scheinheilig, widersprüchlich und hat ein ökonomisches Desaster bewirkt. Nun gilt es, aus den Erfahrungen zu lernen und die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Es gibt andere Gründe, die das Lotterieveranstaltungsmonopol sichern. Dieses zeigt die Praxis in den meisten europäischen Ländern, die vom EuGH akzeptiert wurde", so Faber.

Die Ministerpräsidenten beraten morgen über die Zukunft des GlüStV. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutschen Monopol-Regelungen im September gekippt. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben daher zentrale Regelungen des GlüStV außer Kraft gesetzt. Für die Länder besteht nun dringender Handlungsbedarf. Für eine Neuregelung hat der EuGH unmissverständlich klargestellt: Wenn ein Monopol mit der Suchtprävention begründet wird, dann müssen alle Glücksspiele im Verhältnis zu ihren Suchtgefahren reguliert werden. Zwingende Folge wäre die Verstaatlichung der Spielhallen, Pferdewetten und privaten Spielbanken, die deutlich gefährlicher, jedoch erheblich liberaler reguliert sind als Lotterien, bei denen faktisch keine Spielsuchtgefahren bestehen – das ist unrealistisch und politisch nicht durchsetzbar.

Die Sucht-Begründung steht bislang auch dem Plan des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) im Wege, die neue Mega-Lotterie "Eurojackpot" mit Hauptgewinnen von bis zu 90 Millionen Euro einzuführen. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist eine Bewerbung großer Gewinne verboten, wenn Monopole mit Spielsuchtprävention begründet werden.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußballbund (DFB), der Profi-Sport (DFL, DEL, DHL u. a.) sowie die privaten Rundfunkanbieter (VPRT) sprechen sich offen für einen Politikwechsel aus.

In mehreren Ländern spricht man sich inzwischen offen für eine Lockerung der Glücksspielregelungen aus. Ungeachtet des Treffens der Ministerpräsidenten hat die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein bereits einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Glücksspielwesens in das Kieler Parlament eingebracht, der am kommenden Freitag erörtert werden soll.

Quelle: Deutscher Lottoverband
veröffentlicht am: 14.12.2010 15:08




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/12/2010 17:53
Entscheidung über Glücksspielstaatsvertrag vertagt

15. Dezember 2010 18:23Berlin (dpa)

Die Entscheidung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ist bis März vertagt worden. Die Länder wollen das staatliche Glücksspielmonopol erhalten, doch die Ministerpräsidenten konnten sich in Berlin nicht auf einen neuen Kontrakt einigen.

Der neue Kontrakt soll ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Spitzen- und Breitensport verhindern. Nach dem EuGH-Votum gegen das Wettmonopol in Deutschland wird weiter an einer Lösung gearbeitet, die eine für alle Seiten einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglichen könnte.

Sportwetten und Lotterien sind eine tragende Säule der Sportfinanzierung. Im Haushalt der Landessportbünde machen sie rund 80 Prozent aus. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus und muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

Diskutiert werden vor allem zwei Modelle: Zum einen die Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei sollen Lotterien und Wetten im Internet - beschränkt auf staatliche Anbieter - erlaubt werden. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet sollen möglich sein, aber unter recht hohen Auflagen. Bei Sportwetten sollen Live-Wetten für bestimmte Großereignisse ermöglicht werden.

Das zweite Modell sieht eine Öffnung des Glücksspielmarkts unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen vor. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Erlaubnisse soll es nicht geben, aber eine Begrenzung durch hohe qualitative Anforderungen. Hauptziel ist es, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden.

«Die Ministerpräsidenten haben die Entscheidung vertagt. Die Chefs der Staatskanzleien sollten die Zeit nutzen, um die beiden diskutierten Modelle weiter auszuarbeiten. Wir präferieren nach wie vor eine verbesserte Fortführung des Lotteriemonopols, gekoppelt mit einem staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodell für die Sportwetten», erklärte Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), «nur so können wir den unüberschaubaren Schwarzmarkt im Sportwettenbereich, der völlig am staatlichen Ordnungssystem und am Fiskus vorbeigeht, in die Legalität kanalisieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten.»

Quelle


Na, da bin ich ja gespannt, wie sie gegebenenfalls mit der Verstaatlichung von Spielhallen vorankommen. nono



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/12/2010 13:23
BGH wehrt Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie
auf das deutsche Lotteriewesen ab ???


... und wer wehrt kontinuierliches pathologisches staatliches Verhalten im Lotteriewesen ab?

"Entschuldigung Bayern, wir, Eure Staatsregierung, haben Euch -vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt- jahrelang rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel angereizt und müssen in diesem Fall 15/19 der Kosten des Revisionsverfahren beim Streitwert von 190.000 € und 2/3 der Kosten der Instanzen bezahlen. Verzeiht, dass wir Euch seit 30 Jahren mit unserer Kundenzeitung "Spiel mit" rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert haben, wir durften Euch auch nicht mit euphorisierenden Bildern den Jackpot präsentieren, selbst wenn wir über Jahre hinweg irrtümlich meinten, dass dies unbedenklich sei, und sorry - auch den anreizenden und von uns verwendete Slogan "täglich spielen, täglich gewinnen" durften wir Euch nicht darbieten."

Nein, das ist gewiss nicht die Reaktion der Bayerischen Lottoverantwortlichen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010 - Az.: I ZR 149/10.

Ja – so das Credo des Bayerischen Monopolverfechters - der Bundesgerichtshof hat vielmehr "einen Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen abgewehrt".

Hallo?!?!?!

Ein Kommentar von RA Boris Hoeller

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53115 Bonn

veröffentlicht am: 17.12.2010 08:19





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/12/2010 13:37
Sportwetten

Weil die Politik nicht stimmig ist

Thomas Breining, veröffentlicht am 17.12.2010


Stuttgart - Die Berufs- und die ehrenamtlichen Richter der Vierten Kammer am Verwaltungsgericht Stuttgart haben in den nächsten Wochen ein klar umrissenes, aber auch monotones Arbeitsprogramm: Mehr als 440 Klagen von privaten Sportwettenvermittlern haben sich aufgestaut. Nach der Wegweisung des Gerichtes der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) in Luxemburg können diese offenen Rechtsfälle jetzt abgearbeitet werden. Drei Fälle hat die Kammer am Donnerstag mündlich verhandelt. Die Urteile ergehen am Freitag.

Die Tendenz war aber am Donnerstag schon spürbar: Das staatliche Monopol bröckelt, private Wettanbieter können hoffen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Land dafür zuständig, gegen illegale Glücksspielbetreiber vorzugehen. Dabei geht es in allererster Linie um private Anbieter von Sportwetten, die das Monopol des Staates unterlaufen. Solche Spiele dürfen nämlich nur in zugelassenen Annahmestellen abgewickelt und nicht an in- oder ausländische Anbieter vermittelt werden, auch nicht über das Internet. Genau das aber passiert täglich an unzähligen Orten. Die Behörde untersagt regelmäßig Wettvermittlern ihr Tun. In den vorliegenden Fällen vermittelte einer Sportwetten an eine Firma in Gibraltar, einer nach Österreich, der dritte nach Malta.

Alle nahmen Bezug auf das Europarecht: Ihr Geschäft sei in einem EU-Land zugelassen und müsse darum auch in Baden-Württemberg erlaubt sein. In diesem Konflikt holten sich die Stuttgarter Richter Rat beim Europäischen Gerichtshof: Kann es ein staatliches Monopol in einem ansonsten liberalisierten Umfeld geben? Das war eine, die wichtigste Frage, von deren Beantwortung man sich entscheidende Hinweise auf die Lösung der Rechtsfälle erwartete.

Anbieter müssen Suchtkonzept vorweisen

Die Antwort des EuGH vom 8. September erregte tatsächlich Aufsehen. Die Luxemburger Richter stellten das deutsche Wettmonopol dabei nicht grundsätzlich infrage. Es könne durchaus sein, dass so hehre Ziele wie die Vermeidung von Spielsucht sich nur auf einem derart ordnungspolitisch rigiden Weg erreichen ließen. In der Praxis aber handle Deutschland gar nicht nach diesen Vorsätzen, mit denen es das staatliche Monopol rechtfertigt. Dabei hatten die Bundesländer den Glücksspielstaatsvertrag extra um einige suchtprophylaktische Komponenten aufgemöbelt.

Die Werbung für die Glücksspielerei wurde etwas leiser gestellt, sie heißt heute Information – etwa darüber, wie viel im Jackpot ist. Ein spürbarer Verzicht war, dass das Internet auch von den staatlichen Lottogesellschaften nicht mehr für den Spielbetrieb genutzt werden durfte.

Glücksspielanbieter müssen zudem ein Suchtkonzept vorweisen. Die Länder sind – neben dem Lotto – zuständig für Sportwetten wie Toto oder Oddset. Und mit solchen Zugeständnissen wollten sie ihr Monopol und die daraus erwachsenden Einnahmen absichern. Praktisch parallel dazu liberalisierte jedoch der Bund seine Gewerbeordnung. Darin ist das Automatenspiel in Kneipen und Spielhallen geregelt. Und gerade Automaten werden als die am stärksten suchtgefährdenden Glücksspielvarianten angesehen. In der Folge stiegen die Umsätze der Automatenwirtschaft, die Zahl der Spielorte und der Glücksmaschinen wuchs. Das sei keine stimmige Politik, so der EuGH.

In Karlsruhe sind die Glücksspielwächter vorsichtiger geworden

Als Konsequenz sehen sich die Länder gezwungen, den das Glücksspiel – und vor allem ihr Monopol – regelnden Staatsvertrag schon wieder zu überprüfen. Das tun sie derzeit – erst am Mittwoch berieten die Ministerpräsidenten darüber wieder. Sie tun sich freilich schwer, denn sie brauchen jetzt auch den Bund, um ihre Position zu halten. Der aber hat eigene Interessen. Dabei sind auch die Stuttgarter Verwaltungsrichter von dem EuGH-Spruch beeindruckt. Es sei "kritisch, dass ein nichtmonopolistischer Bereich besteht" neben dem hoheitlichen Raum, so der Vorsitzende der Kammer, Richard Rudisile.

Der Vertreter eines der Kläger wurde deutlicher: "Warum kann man 8000 Spielhallen privat betreiben lassen, aber 2000 Wettbüros nicht? Darin sehe ich keine Logik." Die Vertreter des Landes mühten sich, das Wachstum der Automatenbranche tief zu stapeln. Schließlich seien bestimmte Spiele auch verboten worden. Deren Umsätze seien eben zu den Spielautomaten gewandert.

Letztendlich sind wohl auch die Glücksspielwächter in Karlsruhe nach dem Luxemburger Spruch zurückhaltender geworden. Untersagungen gebe es nach wie vor reichlich. "Aber wir verzichten derzeit auf Vollstreckungsmaßnahmen", heißt es im Regierungspräsidium.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/12/2010 17:29
Kieler Regierungsfraktionen bringen neues Glücksspielrecht auf den Weg

Bundesweite Vorreiterrolle: Kieler Regierungsfraktionen bringen widerspruchsfreies Glücksspielrecht auf den Weg – FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki: Liberalisierung ist alternativlos

von Andreas Schultheis

Kiel, Dezember 2010 -
"Rien ne va plus" heißt es dieser Tage landauf und landab mit Blick auf die vor den Schneemassen kapitulierenden Busse, Bahnen, Flieger. Während Schulen und Kindergärten den Ferienbeginn vorziehen und ihre Schützlinge der freudigen Erwartung auf das Fest überlassen, hat sich der Kieler Landtag in der letzten Woche aufgemacht, Geschichte zu schreiben. Weil sich die Konferenz der Ministerpräsidenten Tage zuvor nicht auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen konnte und die Entscheidung hierzu in den März 2011 verlegt hat, machten CDU https://www.cdu.ltsh.de und FDP https://www.fdp-sh.de an der Kieler Förde ihre bereits im Koalitionsvertrag fixierte Ankündigung wahr und brachten den im Juni vorgelegten Vorschlag eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels in erster Lesung in den Landtag von Schleswig-Holstein ein.

Monopol gibt keine Garantie für Suchtprävention

Und so könnte dieser 17. Dezember zu einem "historischen Freitag" werden. Schon im September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_6999 den noch bis Ende 2011 geltenden deutschen Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol mit der Suchtbekämpfung begründet, verurteilt und dem deutschen Gesetzgeber eine widerspruchsfreie und vor allem rechtmäßige Glücksspielpolitik verordnet. Zuletzt hatte auch Europas Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Bundesländer aufgefordert, die deutsche Regelung mit EU-Recht in Einklang zu bringen.

"Das Urteil war eine schallende Ohrfeige. Suchtprävention taugt nicht als Begründung für das Glücksspielmonopol", konstatierte dann auch Hans-Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kieler Landtag. Die vom EuGH geforderte Kohärenz werde man niemals durch eine Fortschreibung des Monopols erreichen, wie sie von etlichen Landesregierungen und auch weiten Teilen der Kieler Opposition favorisiert werde. Die Sozialdemokraten zeichneten sich dabei durch Doppelmoral aus, wie der Blick nach Rheinland-Pfalz beweise: Während Ministerpräsident Kurt Beck sich unter dem Deckmantel der Suchtprävention an die Spitze der Monopol-Verfechter setze, treibe Lotto Rheinland-Pfalz in den Bundesliga-Stadien in Kaiserslautern und Mainz aggressive Werbung. Bezeichnenderweise hatte das Oberlandesgericht Schleswig der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG Mitte Dezember die Bewerbung ihrer Lotterieprodukte untersagt, weil das Unternehmen gegen den vom deutschen Lotto- und Totoblock befürworteten Glücksspielstaatsvertrag verstoße.

Nur ein legaler Markt ist kontrollierbar

Durch den Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein, der eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes und Lizenzierung privater Anbieter vorsieht, "drängen wir den Schwarzmarkt zurück. Wir erlauben Werbung, was den Anreiz für den Erwerb von Lizenzen sehr stark erhöht. Wir legalisieren das Internetspiel und generieren daraus erstmals Einnahmen für den Staatshaushalt. Wir verbessern auch den Spielerschutz: Nur ein legaler Markt kann wirksam kontrolliert werden. Wir legen den Anbietern Informationspflichten auf, wir verpflichten sie zur Aufklärung über Risiken und zur Erstellung eines Sozialkonzeptes", so Arp. Mittels zentraler Prüfstelle und Sperrdatei könnte schließlich effektiv gegen Spielsucht vorgegangen werden. "Mit unserem Modell wird es eine kohärente Suchtprävention geben."

Für FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist die Begründung der Suchtbekämpfung für den Erhalt des staatlichen Monopols "längst Schnee von Gestern" und hat "einen Bart, der dem des Weihnachtsmannes alle Ehre macht." Mit der Kombination aus staatlichem Lotteriemonopol sowie separaten und eigenständigen Regelungen für die übrigen Glücksspielbereiche "legen wir ein modernes Regulierungskonzept vor, das nicht nur von Sport und Industrie in Deutschland seit langem gefordert wird, sondern auch von anderen europäischen Staaten, zum Beispiel in England, Italien und kürzlich auch in Dänemark, bereits erfolgreich umgesetzt wurde", unterstrich der Liberale. Dieser Weg sei alternativlos.

Wegbereiter für ein widerspruchsfreies Glücksspielgesetz

Dabei wird der Lotteriestaatsvertrag weitgehend übernommen. Der Sportwettenmarkt wird aus der Grauzone herausgeholt - 97,5 Prozent aller Sportwetten werden derzeit bei nicht zugelassenen Anbietern abgeschlossen, lediglich 2,5 Prozent beim staatlichen Anbieter Oddset - und reguliert geöffnet, der Spieltrieb durch ein staatliches Konzessionsmodell kanalisiert, auf Internetsperren wird verzichtet. Durch Einführung einer Glücksspielabgabe, legales und kontrolliertes Internetglücksspiel, die Lockerung der Werbe- und Angebotsrestriktionen für Lotto und die Zulassung von privaten Wettanbietern haben Bund, Länder und Kommunen sowie in der Folge auch die Sportverbände die Möglichkeit, Gelder einzunehmen, die sonst am deutschen Ordnungssystem und am Fiskus vorbei auf einem milliardenschweren Schwarzmarkt bewegt werden.

Trotz vielfältiger und teilweise gehaltloser Oppositions-Kritik wurde der Kieler Gesetzesentwurf einstimmig zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Gleichzeitig, so Wolfgang Kubicki im Interview nach der Landtagsdebatte, werde man den Entwurf des Landesgesetzes nun der EU-Kommission zuleiten, um die Konformität mit Europarecht prüfen zu lassen und eventuelle Bedenken aus Brüssel frühzeitig im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können. Mit einer Verabschiedung im Juni 2011 verfüge Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2012 als erstes Bundesland über ein widerspruchsfreies Glücksspielgesetz, dem sich nach seiner Ansicht weitere Länder anschließen werden. Zudem sei der Entwurf geeignet, für alle Bundesländer als neuer Glücksspielstaatsvertrag zu dienen. Die Signale seien positiv, dennoch müsse weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die Kollegen in den Landesparlamenten würden deshalb kontinuierlich informiert. Neben Schleswig-Holstein rechnet er derzeit mit mindestens fünf weiteren Landesregierungen, die den Weg der kontrollierten Liberalisierung mitgehen. Keinesfalls werde man sich einer Bewegung aus den Ländern, die das Glücksspielmonopol in der jetzigen Form zementieren wollten, anschließen: "Inhaltlich gibt es zu unserem Entwurf keine Alternative", so Kubicki.

Für den Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach https://www.timelaw.de, der die Sitzung im Kieler Landtag verfolgt hat, sind viele Argumente der Opposition nicht nachvollziehbar. Wer - wie es der Abgeordnete Andreas Beran für SPD in der Debatte beispielsweise getan hat - immer wieder behauptet, die Wettanbieter würden auch nach einer Liberalisierung vom Ausland aus agieren, "hat die Grundzüge des Gesetzesentwurfs nicht verstanden und argumentiert ohne Substanz. Um in Deutschland Werbeverträge mit den großen Medien zu schließen und das eigene Angebot bewerben zu können, bedarf es der Lizenzierung in Deutschland. Die gibt es nicht für ein Unternehmen, das von einer Steueroase aus operiert", so Hambach. Die kontrollierte Liberalisierung mit einer Lizenzierung sei der Schlüssel für den deutschen Markt. "Wer keine Lizenz erwirbt und damit die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt, darf auch hier nicht werben." Der Spieler indes kenne die etablierten und lizenzierten Anbieter aus den Medien und könne auf deren Seriosität vertrauen. Auch nach Ansicht von Sven Stiel (Pokerstars.de, Isle of Man) sind insbesondere die immer wieder ins Feld geführten Bedenken gegen die Online-Angebote nicht haltbar. "Jeder seriöse Anbieter ist darauf bedacht, dass Spieler sich nicht übernehmen können. Deshalb haben viele Anbieter wie wir bereits Systeme etabliert, die das Spielverhalten beobachten, entsprechende Auffälligkeiten in Echtzeit entdecken und anzeigen können." Damit werde man den Anforderungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, gerecht und gewährleiste den Spielerschutz.

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veröffentlicht am: 20.12.2010 19:09



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/01/2011 17:19
Glücksspielmonopol ist so "löchrig wie ein Schweizer Käse" – Wird Deutschland in 2011 den Sonderweg bei Sportwetten und Online-Glücksspielen verlassen?

Von Ansgar Lange

München, Januar 2011 - Der deutsche Sonderweg ist noch nicht zu Ende. Die Entscheidung über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag wurde auf die lange Bank geschoben. Im März 2011 wollen die Ministerpräsidenten einen weiteren Anlauf unternehmen, nachdem sie sich im Dezember nicht auf einen neuen Kontrakt einigen konnten. "Teile der Politik haben ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht. Dabei existiert durchaus ein gewisser zeitlicher Druck. Denn Ende 2011 läuft das wettbewerbsfeindliche Monopol in seiner jetzigen Form aus. Zudem haben die Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit ihrem Votum vom September 2010 deutlich gemacht, dass es so in Deutschland nicht weitergehen kann", sagt der Gaming Law-Experte Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach https://www.timelaw.de in München.

"Dass bisher noch keine vernünftige Lösung gefunden wurde, die eine auch für den Staat in puncto Steueraufkommen und Förderung von Kultur und Spitzensport einträgliche Co-Existenz privater und staatlicher Wettanbieter ermöglicht, ist aus Expertensicht unverständlich. Schließlich hat das EuGH-Urteil ganz klar festgehalten: Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form verstößt gegen Europarecht. Der Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein zeigt, wie man es anders und besser machen kann. Im Sinne der Bekämpfung des Schwarzmarktes, eines optimalen Spielerschutzes und einer entschiedenen Suchtbekämpfung wären eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes mit einer Lizenzierung privater Anbieter sicher so eine Art 'Königsweg', um aus der verfahrenen Situation herauszukommen", sagt der Rechtsexperte.

DOSB favorisiert Konzessionsmodell

In 2011 werden sich die Ministerpräsidenten wohl zwischen zwei Modellen zu entscheiden haben, die derzeit lebhaft diskutiert werden. Die restriktive erste Variante wäre eine Weiterentwicklung des Lotterie- und Sportwettenmonopols. Dabei wären dann Lotterien und Wetten im Internet - beschränkt auf staatliche Anbieter - erlaubt. Auch Lotto-Werbung im Fernsehen und für Sportwetten und Lotto im Internet wären bei diesem Modell möglich.

Das zweite, auf Wettbewerb setzende Modell, sieht eine Öffnung des Glücksspielmarktes unter Beibehaltung des Monopols für Lotterieveranstaltungen vor. Hier steht im Zentrum der Überlegungen, unerlaubte Angebote aus dem Milliarden-Schwarzmarkt herauszuholen. Restriktionen für Lotterien (Internet, Werbung) sollen gelockert werden.

Für die liberale zweite Variante hat sich nach einem dpa-Bericht unterdessen der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) https://www.dosb.de, Michael Vesper, ausgesprochen: "Die Ministerpräsidenten haben die Entscheidung vertagt. Die Chefs der Staatskanzleien sollten die Zeit nutzen, um die beiden diskutierten Modelle weiter auszuarbeiten. Wir präferieren nach wie vor eine verbesserte Fortführung des Lotteriemonopols, gekoppelt mit einem staatlich regulierten und kontrollierten Konzessionsmodell für die Sportwetten. Nur so können wir den unüberschaubaren Schwarzmarkt im Sportwettenbereich, der völlig am staatlichen Ordnungssystem und am Fiskus vorbeigeht, in die Legalität kanalisieren und damit auch einen Beitrag zur Bekämpfung der Spielsucht leisten."

Liberalisierung bringt Arbeitsplätze

Klar ist auch, dass durch die mangelnde Entschlussfähigkeit der Politik Tausende von Jobs in 2010 nicht entstanden sind. Nach Angaben von Hans-Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in Kiel, kann nur unter den Bedingungen eines legalisierten Marktes Wertschöpfung generiert werden. Rund 30.000 Jobs könnten so entstehen. Doch in Deutschland hat man sich bisher der Einsicht verweigert, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Die Beispiele England und Italien beweisen dies. Nicht ohne Grund sind die jüngsten Wettskandale vor allem in Staaten wie Deutschland vorgekommen.

Unverändert optimistisch äußert sich unterdessen Dr. Hambach. Er war zusammen mit dem Universitätsprofessor Dr. Christian Koenig, LL.M. und dem Rechtsanwalt Dr. Michael Hettich Prozessbevollmächtigter bei der von seiner Kanzlei am 8. September 2010 vor dem EuGH erwirkten bahnbrechenden "Carmen Media-Entscheidung", die das Monopol auf Online-Glücksspiel in Deutschland wohl gekippt haben dürfte. "Bundesliga-Clubs werden damit wahrscheinlich bald selbst die Möglichkeit haben, für dann in Deutschland lizenzierte Sportwetten- oder Online-Pokeranbieter wie Bwin.de oder Pokerstars.de zu werben. Allein das Potenzial für Sponsoringdeals, das die Online-Wettbranche bald mit nach Deutschland bringen könnte, sollte den Marketing- und Finanzchefs der Branche Freudentränen in die Augen treiben", betont Hambach. So wurden nach Schätzungen der Remote Gambling Association (RGA) allein der neunmalige Champions-League-Sieger Real Madrid vom Online-Sportwettenanbieter Bwin innerhalb eines Dreijahreszeitraumes mit bis zu 45 Millionen Euro gesponsert. Setzt sich das Kieler Modell für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag durch, könnten auch deutsche Clubs entsprechend profitieren. Beispielsweise würde nach Hambachs Einschätzung der weltweit größte Online-Pokeranbieter Pokerstars.de nach Erhalt einer deutschen Lizenz mit einem geschätzten Werbebudget von circa 25 Millionen Euro für den deutschen Markt planen.

Spätestens bei ihrem erneuten Treffen im März 2011 werden die Ministerpräsidenten zu erkennen geben, ob sie der Logik des Marktes Folge leisten oder überkommene Privilegien der Länder mit Gewalt für die Zukunft festzurren wollen. Sie dürfen dabei jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass das Monopol in puncto Spieler- und Jugendschutz sowie Abwanderung des Geschäfts in den Schwarzmarkt schon jetzt so "löchrig wie ein Schweizer Käse" ist, wie Dr. Hambach bildhaft feststellt. (Ansgar Lange)
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veröffentlicht am: 10.01.2011 15:01
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/02/2011 13:15
DOSB legt Entwurf zum Glücksspiel-Vertrag vor

Der Deutsche Olympische Sportbund prescht beim Thema Glücksspiel nach vorn. Nach Informationen des SPIEGEL hat der DOSB einen eigenen Entwurf für einen Staatsvertrag erarbeitet. Danach sollen die Lotterien künftig auch das Internet nutzen dürfen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat einen eigenen Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag vorgelegt. In einem Brief an die Staatskanzleien der Länder schlägt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper vor, das Modell von 2012 an zumindest "probeweise für einen Zeitraum von zwei Jahren einzuführen".

Der Kieler Sportrechtler Martin Nolte hat dieses sogenannte duale Modell im Auftrag des DOSB erarbeitet, in Abstimmung mit der Deutschen Fußball-Liga und der Sporthilfe. Bei Lotterien soll demnach das staatliche Monopol beibehalten, jedoch nicht mehr mit der Bekämpfung der Spielsucht begründet werden, sondern mit der Abwehr von Manipulationsgefahren.

Der Effekt: Die Lotterien könnten das Internet nutzen und für ihre Produkte werben; das ist ihnen wegen der behaupteten Suchtbekämpfung derzeit weitgehend verwehrt. Bei Sportwetten hingegen soll der Markt für private Anbieter geöffnet werden. Davon erhofft sich der Profisport zusätzliche Sponsoring-Einnahmen.

Der DOSB-Entwurf sieht ein Konzessionssystem vor: Der Staat vergibt Lizenzen, die an Auflagen gebunden sind; unter anderem sollen die Wettenanbieter Abgaben zahlen - Vesper denkt an drei bis zehn Prozent vom Umsatz. Ein Drittel davon soll an den gemeinnützigen Sport fließen.

Bisher hatten einzelne Landessportbünde Bedenken gegen eine Liberalisierung bei den Wetten, sie fürchteten um ihre Einnahmen aus staatlichen Lottomitteln. Allerdings sind diese Einnahmen wegen des Werbeverbots rückläufig. Derzeit, schreibt Vesper an die Länder, gingen mehr als 95 Prozent der Einsätze bei Sportwetten "am deutschen Ordnungssystem vorbei", nämlich an Anbieter, die im Ausland sitzen; das Monopol habe nicht funktioniert.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/02/2011 17:27
Das lange Warten auf den Glücksspielstaatsvertrag - Expertenrunde auf dem Sportkongress SpoBiS fordert wettbewerbsfähige Steuersätze - Wer das Monopol will, fordert die Netz-Zensur

von Andreas Schultheis

Düsseldorf, Februar 2011 -
Jetzt soll also endlich eine Entscheidung fallen. Das Jahr 2011 wird Bewegung in den deutschen Glücksspielmarkt bringen. Im März tagen die Ministerpräsidenten zum nächsten Mal zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), im Juni abermals. Zuverlässige Signale, in welche Richtung – Festschreibung bzw. Verschärfung des bisherigen Monopols oder die kontrollierte Marktöffnung und Lizenzierung privater Anbieter von Sportwetten und Online-Angeboten - die Reise geht, suchte allerdings auch eine Expertenrunde auf Europas größtem Sportsbusiness-Kongress SpoBiS https://www.spobis.de in Düsseldorf vergebens. "Das Feld ist offen", konstatierte dabei Niedersachsens FDP-Fraktionschef Christian Dürr nüchtern. Die Liberalen seien zwar deutlich für eine kontrollierte Öffnung des Marktes positioniert und in Schleswig-Holstein gebe es bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP. In den anderen Bundesländern sei die Lage jedoch weniger eindeutig. Für Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und auch Niedersachsen gibt es jedoch offensichtlich eine Tendenz, den Weg einer Liberalisierung zu beschreiten. Den Monopolverfechtern, die sogar erwägen, Online-Angebote zu sperren, warf er vor, die Bürgerrechte einschränken zu wollen. Im Klartext: Wer das Monopol wolle, sei für die Zensur des Internets.

Für Peter Peters, Finanzvorstand von Fußball-Bundesligist FC Schalke 04, ist die langwierige politische Auseinandersetzung nicht nachvollziehbar. Alle Positionen seien ausgetauscht. Er bemängelte insbesondere den scheinbaren Widerstand in den Landesparlamenten, die Frage sachorientiert zu lösen. Wie Dürr verwies er darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert und europarechtswidrig sei. Dass sich bwin-Direktor Jörg Wacker der Argumentationslinie seiner Vorredner anschloss, war dabei kaum überraschend. "Man muss der Realität ins Auge schauen", forderte er und verwies auf die über Jahre - am Fiskus vorbei - gewachsenen Umsätze, die insbesondere der Online-Markt verzeichne.

In einem Einführungsreferat hatte Dr. Klaus Goldhammer, Geschäftsführer des Beratungshauses Goldmedia https://www.goldmedia.com, über Marktentwicklungen und Marktpotenziale im deutschen Sportwettenmarkt informiert. Unter Bezug auf die Goldmedia-Studie "Glücksspielmarkt Deutschland 2015" skizzierte er den Rückgang der Spieleinsätze bei der staatlichen Sportwette Oddset um 64 Prozent und den des Fußball-Totos um 39 Prozent in den letzten Jahren. Unterdessen sei der Bruttospielertrag im gesamten Online-Markt von 2005 bis 2009 im Jahresschnitt um knapp 30 Prozent gewachsen, wobei die Sportwetten um 28 Prozent anstieg, das Segment Online-Poker sogar um jährlich 35 Prozent zulegen konnte. Für die Prognose bis 2015 stellte er zwei Szenarien gegenüber: Während die Bruttospielerträge bei einem verschärften Monopol von derzeit 960 Millionen Euro auf bis zu 580 Millionen sinken dürften, kletterten sie bei einer kontrollierten Marktöffnung mit Werbemöglichkeiten und Online-Vertrieb auf etwa 1,5 Milliarden Euro. Weil sich mit diesen Umsätzen immer auch die Mittel für die freie Wohlfahrtspflege sowie die Erträge entwickeln, die die Bundesländer für den Breitensport und die Landessportverbände bereitstellen können, kann es auch aus steuerpolitischen Gründen nach Ansicht von FDP-Mann Dürr nur einen Weg geben, nämlich den der kontrollierten Liberalisierung.

Das Thema Spielsuchtbekämpfung war für die Experten im Düsseldorfer Congress Center keines mehr, diese Argumentation sei flächendeckend widerlegt. Schalke 04-Vorstand Peters forderte daher vehement den Abschied von der "Schattendiskussion". Dass eine Marktöffnung einen gewaltigen Schub für das Marketing der Sportclubs in Deutschland bringe, war ebenfalls unbestritten. Sportfive-Geschäftsführer Philipp Hasenbein erwartet eine ganze Reihe von zusätzlichen Sponsorships in Deutschland, wenn der Markt erst einmal in Bewegung komme, und das nicht nur in den umsatzträchtigen Fußball-Ligen. "Jeder wartet derzeit eigentlich auf die Öffnung." Kommt diese, seien viele Unternehmen bereit, eine deutsche Lizenz zu erwerben, darunter der weltweite Marktführer im Online-Poker-Bereich, PokerStars https://www.pokerstars.de, der mittlerweile in jedem liberalisierten Glücksspielmarkt innerhalb der Europäischen Union eine Lizenz beantragt hat.

Allerdings müsse dies auch mit adäquaten, wettbewerbsfähigen Steuersätzen einhergehen, so die Runde auf dem Sportkongress. Nach Ansicht vieler Experten wäre hier die so genannte Rohertragsbesteuerung die sinnvolle Variante. "Das heißt, man prüft die Einsätze eines Unternehmens und die Summe der ausgezahlten Gewinne. Die Differenz als Rohertrag würde besteuert", erläutert der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach https://www.timelaw.de. Diese sehe auch das bereits in erster Lesung behandelte Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein vor. Hambach verweist darauf, dass das spanische Kabinett in diesen Tagen einen Gesetzentwurf zur 25-prozentigen Rohertragsbesteuerung von Online-Sportwetten und Online-Poker verabschiedet habe. Die bisherigen Pläne zur Besteuerung des Umsatzes in Höhe von fünf Prozent hatten zu Drohungen der Anbieter geführt, dem spanischen Markt fernzubleiben. Clive Hawkswood, Chief Executive der Remote Gambling Association, bezeichnete diese Korrektur als positiven Schritt. Der Blick über die französische Grenze habe den Verantwortlichen wohl gezeigt, dass die erdrosselnde Umsatzbesteuerung nicht funktioniere.

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veröffentlicht am: 21.02.2011 21:11



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/02/2011 17:58
Glückspielstaatsvertrag – Zurück zur Vernunft

Morgen werden die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder über die Zukunft des Glückspielwesens in Deutschland beraten. Zur Entscheidung standen bislang drei Vertragsmodelle für eine Änderung des Glückspielstaatsvertrages:

1. Weiterentwicklung des derzeitigen Monopols mit Öffnung des Internetvertriebsweges für staatliche Glückspielangebote.

2. Beibehaltung des Lottomonopols und regulierte Marktöffnung anderer Glückspiele/Sportwetten (Modell Schleswig-Holstein).

3. Modell I. mit Experimentierklausel, d. h. zeitlich und zahlenmäßig befristete Zulassung privater Anbieter im Sportwettensektor.

Ergänzt werden diese Modelle nunmehr durch einen Vorschlag des DOSB, der die Ergebnisse seines Arbeitskreises, der aus Vertretern der Sportfachverbände und den Landessportbünden besteht, in einem eigenen Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag zusammengefasst hat. Der DOSB fordert eine regulierte Öffnung des Sportwettenmarktes unter Erhaltung des Lottomonopols. Die privaten Anbieter sollen eine Sportwettenabgabe zwischen drei und zehn Prozent des Umsatzes entrichten.

Das Modell I ist angesichts der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2011 zum Scheitern verurteilt. Das BVerwG hat deutlich gemacht, dass Image- und Sympathiewerbung, nach dem Motto: "Spiel mit, denn auch wenn Du verlierst, ist es für einen guten Zweck", mit dem Monopol nicht vereinbar ist. Genauso würde es dann aber der Suchtpräventionsbegründung des Monopols zuwiderlaufen, wenn der Vertriebsweg Internet für Lotto wieder geöffnet wird.

Aber auch das Modell III. würde angesichts einer zahlenmäßigen Beschränkung von Anbietern rechtlich scheitern. Eine Kontingentierung auf eine willkürlich bestimmte Anzahl von Konzessionen lässt sich rechtlich gesehen nicht rechtfertigen. Dieses Modell würde dazu führen, dass die Gerichte weiterhin mit Verfahren überzogen werden. Die gewünschten Kanalisierungen des Schwarzmarktes, die damit verbunden Steuereinnahmen und ein effektiver Jugend- und Verbraucherschutz lassen sich mit diesem Experimentiermodell nicht erreichen.

Als Experiment wäre es aus unserer Sicht allenfalls zulässig, eine kontrollierte Zulassung privater Anbieter, wie im Modell II oder vom DOSB vorgesehen, zeitlich zu befristen. In dieser Zeit könnten wir dann endlich das Totschlagargument der Monopolverfechter: "Die Privaten werden doch keine Steuern zahlen" widerlegen und beweisen, dass ein liberales System genauso wie in vielen anderen Ländern funktioniert." sagt Markus Maul.

In der letzen Ministerpräsidentenkonferenz haben Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen, Sachsen, Bayern und Niedersachsen bereits signalisiert, dass sie einem strikten Festhalten am Monopol nicht zustimmen werden. "In dieser Haltung sind sie gut beraten. Die Umsätze des staatlichen Glückspiels schwinden rasant und dieser Sturzflug wird bei einem Festhalten am Sportwettenmonopol, wie es im Modell I vorgesehen ist, nicht aufzuhalten sein. Im Gegenteil, denn derzeit werden die Maßstäbe, die das BVerwG gesetzt hat, im Werbeverhalten von Lotto noch gar nicht erfüllt. Wir gehen davon aus, dass die wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen, denen Lotto sich gegenübersehen wird, jetzt, nachdem die Entscheidungsgründe der Urteile vorliegen, massiv zunehmen werden. Der Fachbeirat des Glückspielwesens hat erst unlängst erfolgreich dagegen geklagt, dass Lotto-Hessen seinen Kunden die Abgabe von Scheinen als E-Brief ermöglichet hatte. Und Vorschläge des Fachbeirats zur suchtpräventiven Regulierung von Spielbanken liegen auch schon vor. Wenn sich zukünftig der Besucher einer Spielbank schon beim Eintritt für jede Spielart ein Limit setzen muss, das er während des jeweiligen Spiels nicht mehr verändern kann, gehen spätestens die ohnehin nur noch spärlich brennenden Lichter in den deutschen Spielbanken aus." so Markus Maul.

Bei allem Verständnis für die Probleme, die durch Glückspiel entstehen können, müssen wir doch endlich mal wieder zu einer sachlichen und vernünftigen Betrachtung kommen.

50 Jahre lang hat die Bundesrepublik mit dem gemeinnützigen Glückspiel bei stetig steigenden Lottoumsätzen gut gelebt und niemand hat daran Anstoß genommen. Nur mit dem Ziel, das Sportwettenmonopol rechtlich zu verteidigen, wurde dann 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht der Geist der Suchtgefahr heraufbeschworen. Damit hatte aber auch die Stunde von einigen Glückspielsuchtexperten geschlagen, die plötzlich Posten und Gelder für sich beanspruchen konnten. Ihre Existenz rechtfertigen sie seitdem dadurch, dass sie ständig den Eindruck vermitteln, die gesamte Volksgesundheit würde durch Sportwetten und andere Glückspiele, bis hin zum harmlosen Lotto, stärker bedroht, als durch Tabak oder Alkohol. In dieses Szenario vom Untergang des Abendlandes durch eine Öffnung des Monopols, passte dann auch noch der politische Trend, uns alle zu Gutmenschen werden zu lassen. Mit dem Ergebnis: Die staatlichen Glückspieleinahmen schwinden, die Gerichte konstatieren, dass die Regelungen und Ausgestaltungen des Monopols nicht rechtmäßig sind und diejenigen, denen wirklich geholfen werden müsste, spielen unkontrolliert bei Anbietern, die nicht den gewünschten Regelungen unterliegen, wobei der Fiskus leer ausgeht.

Da man das Internet nicht abschotten kann, wird dieser Zustand anhalten bzw. sich noch verschärfen. Es ist also höchste Zeit, dass die Politik sich auf der Grundlage von Fakten beraten lässt und ihre Entscheidung sowohl zugunsten der Spielteilnehmer, als auch der Destinatäre des Glückspielwesens, sprich des Sports, und der Staatskasse trifft. Die erste – nicht manipulierte - Fassung der von den Ländern in Auftrag gegebenen Schweizer Studie hatte empfohlen, den Sportwettenmarkt unter Beibehaltung des Lottomonopols zu öffnen. Dieser Expertise sollte man folgen. Es ist ja auch nicht nachzuvollziehen, warum man dem Verbraucher, der in seiner Freizeit Sportwetten oder anderen Glückspielen nachgeht, nicht ein Mindestmaß an Eigenverantwortung belassen kann. In anderen Bereichen funktioniert das doch auch. Ansonsten enden wir irgendwann an der Stelle, dass Jeder, je nach Einkommen, am Anfang des Monats festlegen muss, wofür er wie viel ausgeben wird, damit er nicht kaufsüchtig wird." sagt Markus Maul abschließend.

Kontakt:
Verband Europäischer Wettunternehmer
RA Markus Maul
VEWU – Repräsentanzbüro Deutschland
Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer
veröffentlicht am: 23.02.2011 18:05


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/02/2011 17:28
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki:
Der Lotto- und Totoblock leidet an Realitätsverlust


CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben die heute (24. Februar 2011) in der Tageszeitung "Die Welt" (S. 12) geäußerten Forderungen des Federführers im Lotto- und Totoblock und Chefs von Lotto Bayern, Dr. Erwin Horak, zurück gewiesen. Dies machten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, in Kiel deutlich:

"Ein Glücksspielstaatsvertrag nach Horaks Vorstellungen würde uns von den Gerichten genau so um die Ohren gehauen wie der aktuelle", erklärten Arp und Kubicki in Kiel.

Die Forderungen Horaks stünden im krassen Widerspruch zum Recht der Europäischen Union und der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts. Arp und Kubicki forderten Horak auf, öffentlich zu Zahl und Inhalt der in den vergangenen Monaten und Jahren gegen die staatliche Lotterieverwaltung Bayern wegen Verstoßes gegen geltendes Recht gefällten Urteile Stellung zu nehmen:

"Herr Horak sollte endlich akzeptieren, dass auch in Bayern deutsches und europäisches Recht gilt. Das haben ihm die Gerichte oft genug ins Stammbuch geschrieben. Es ist angesichts der Zahl der Urteile zunehmend unerträglich, dass Herr Horak als Federführer für den Lotto- und Totoblock an seiner nachweislich falschen Rechtsauffassung festhält", so Kubicki.

So fordere Horak auch im heutigen Interview gleichzeitig die konsequente Durchsetzung des Spielerschutzes bis hin zu Internetsperren bei privaten Anbietern und die Öffnung des Vertriebsweges Internet für staatliche Lotterien mit dem Ziel der Erzielung höherer Glücksspielumsätze:

"Dazu gehört schon eine gewaltige Portion an Realitätsverlust. Die Trennung zwischen guter Sucht nach staatlichen und schlechter Sucht nach privaten Angeboten ist nicht nur Quatsch. Sie ist zudem rechtswidrig und der Grund für die derzeitige chaotische Rechtslage in Deutschland", stellte Arp klar.

Beide erneuerten die Forderung nach einer Rückkehr zur Begründung des Lotteriemonopols durch die hohe Manipulationsgefahr bei Lotterieziehungen: "Wer das Lotteriemonopol aufrecht erhalten will, der muss diese Begründung unterstützen. Der Vorschlag Horaks wird vor keinem Gericht Bestand haben", so Arp und Kubicki abschließend.

Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Tel.:0431/9881440

Fax 0431/9881443

veröffentlicht am: 24.02.2011 16:23



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/03/2011 17:04
Glücksspielrecht: Sportverbände schlagen Alarm – Geht die "bestehende bizarre Rechtslage" in die Verlängerung?

von Ansgar Lange

Berlin/München - Wenige Wochen vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Glücksspiel-Staatsvertrag kommt wieder Bewegung in die Diskussion. Sportwetten und Lotterien sind eine tragende Säule der Finanzierung des deutschen Sports. Daher verwundert es nicht, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die Sporthilfe mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags Wege aus der verworrenen Situation weisen wollen, weil sie sich massive Sorgen um die künftige Sportförderung machen. Erstes Ziel sei es, so berichtet die Tageszeitung "Die Welt", den Sportwettenmarkt kontrolliert auch privaten Anbietern zu öffnen. Damit solle verhindert werden, dass die Umsätze aus dem Geschäft mit den Sportwetten weiter zu 95 Prozent am Staat vorbeifließen. "Der staatliche Anbieter Oddset hat 200 Millionen Euro Umsatz, der Gesamtumsatz wird aber auf drei bis sieben Milliarden Euro geschätzt", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Nach den Vorstellungen von Vesper und Co. sollen künftig Lizenzen für private Anbieter ausgestellt werden, die drei bis zehn Prozent des Wett-Umsatzes als Sportwettenabgabe zahlen könnten. "Ein Drittel dieser Einnahmen (ca. 80 Millionen Euro) könnte schließlich in den Breiten- und gemeinnützigen Sport fließen - aber nicht in den Fußball, der sich dafür jedoch hohe Sponsoring-Einnahmen verspricht", schreibt "Die Welt".

"Es besteht dringender Handlungsbedarf", sagt Dr. Wulf Hambach, Gründungs- und Managing Partner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte https://www.timelaw.de in München. "DOSB, DLF und Sporthilfe legen den Finger in die Wunde. Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist nicht mehr haltbar. Dies wurde höchstrichterlich bestätigt, da der Europäische Gerichtshof die bisherige Rechtslage in Bausch und Bogen verworfen hat. Welchen Wert hat ein Monopol, wenn 95 Prozent der Umsätze auf dem hiesigen Wettmarkt am Staat vorbeilaufen? Fünf Milliarden Euro werden doch schon jetzt über das Internet oder über Wettbuden bei ausländischen Anbietern platziert. In bestem Reporterdeutsch – so hat es die FAZ auf den Punkt gebracht – könnte man das deutsche Glücksspielrecht eine 'zerfahrene Angelegenheit' nennen. In der Fußballersprache könnte man ergänzen: Das bisherige Hick-Hack darf nicht in die Verlängerung gehen. Wir brauchen jetzt einen Abpfiff in Form eines ordnungspolitisch ausgerichteten neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, damit nicht zuletzt der Sport in Deutschland wieder eine gute Perspektive hat." Hambach setzt darauf, dass bei den Verhandlungen der Ministerpräsidenten, die am 10. März dieses Jahres fortgesetzt werden, das Gemeinwohl (Steueraufkommen) und die Interessen des Sports (finanzielle Förderung insbesondere des Breiten-, aber auch des Spitzensports) wichtiger sind als taktische politische Spielchen.

Die christlich-liberale Regierungskoalition in Schleswig-Holstein ließ inzwischen verlauten, dass man die Neuordnung des deutschen Glücksspielrechts weiter vorantreiben wolle. Die EU-Kommission hat derweil am 9. Februar 2011 die Einleitung des Notifizierungsverfahren für den Gesetzentwurf bestätigt. "Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist vom Europäischen Gerichtshof bis hin zu den deutschen Gerichten zerlegt worden. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Entwurf trägt", erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp, der auch schon bei anderer Gelegenheit für einen sachlicheren Umgang mit dem Thema geworben hatte: "Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. Wir wollen eine seriöse Neuregelung, bei der es klare ordnungspolitische Vorgaben des Staates gibt:
Wir wollen eine stichhaltige Begründung des Lotteriemonopols. Wir wollen klare und durchsetzbare Vorgaben für den Vertrieb der Lotterien. Und wir wollen klare und durchsetzbare Regeln zum Spielerschutz, der Suchtprävention und der Verhinderung illegaler Angebote im Bereich der Sportwetten." Doch bisher begegneten die Kollegen in anderen Bundesländern den Kieler Vorschlägen häufig mit pauschalen Abwehrreflexen.

Insbesondere die beiden SPD-Regierungschefs Klaus Wowereit (Berlin) und Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) gehören zur Betonfraktion in der Diskussion über ein neues Glücksspielrecht und blockieren - zumindest bislang - mögliche Kompromisslösungen. Sie fürchten, so die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" https://www.faz.net, eine Öffnung des Wettmarktes würde in der Folge zum Fall des lukrativen Lottomonopols führen. Solange die Monopole aber mit der Suchtgefahr begründet würden, während die weit gefährlicheren Spielautomaten vom Monopol nicht betroffen seien, dürften klagende Wettanbieter vor Gericht weiterhin siegen. "Angesichts der festgefahrenen Positionen ist nicht ausgeschlossen, dass die bestehende bizarre Rechtslage ein weiteres Jahr verlängert werden könnte", befürchtet die FAZ.

Dabei hinkt Deutschland bereits jetzt international hinterher. In Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien ist man schon weiter. Nach der Ansicht von Wettexperten würde die Einbeziehung von Online Poker - auf diesem Feld sind beispielsweise große internationale Anbieter wie Pokerstars https://www.pokerstars.de aktiv - in ein Gesamtkonzept sinnvoll sein. "Das schleswig-holsteinische Modell hat den Vorteil, dass es sich hier um einen ganzheitlichen Ansatz handelt. Es wäre nicht zielführend, nur eine Liberalisierung der Sportwetten herbeizuführen. Dann würde Deutschland wieder eine Insellösung bevorzugen. Eine kontrollierte Liberalisierung sollte Online-Poker und Online-Sportwetten umfassen. Zum einen lassen sich legalisierte Märkte besser kontrollieren. Und zum anderen dürfte der Rohertrag bei Online Poker denjenigen der Online Sportwetten sogar leicht übertreffen", analysiert Hambach. Während das Kieler Modell also für die Lösung der bisher verworrenen Gemengelage und unklaren Rechtslage einen ganzen Schritt nach vorn bedeutet, wäre das Modell der Sportverbände nur ein halber Schritt.

Kontakt:
Andreas Schultheis
Text & Redaktion
Heisterstraße 44
57537 Wissen
Tel.: 0 27 42 96 75 27
mobil: 0171 49 41 64 7
mailto:schultheisoffice@aol.com

veröffentlicht am: 01.03.2011 04:50



Antwort auf:
Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. laughing





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/03/2011 20:03
Montag, 28.02.2011 | 19.05 Uhr

SWR2 Kontext

Game over

Keine Spielautomaten mehr in Kneipen?

Von Elisabeth Brückner

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung will die Spielsucht bekämpfen: Die rund 50.000 Spielautomaten in Kneipen, Tankstellen, Flughäfen, Einkaufszentren sollen abmontiert werden. Von ihnen gehe das höchste Sucht-Potential aus.
Ist Mechthild Dyckmans eine Spielverderberin? 99% der Leute hätten Spaß an den Geräten, meint die Automatenwirtschaft, und wegen ein paar Zockern grundsätzlich das Spiel in den Kneipen zu verbieten sei nicht angemessen.

Psychologen sehen allerdings einen Zusammenhang zwischen der steigenden Dichte an Spielmöglichkeiten und der steigenden Zahl spielsüchtiger Menschen. Rund 400.000 Bundesbürger sind dem Glücksspiel verfallen.


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Dieses Thema ist immer im Kontext zu den Sportwetten
zu betrachten oder zu hören - der Link zum Podcast ist folgender:

https://www.swr.de/swr2/programm/sendunge...ve63/index.html





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/03/2011 18:19
Abzocke in der Spielhalle

Das Geschäft mit dem Glück

Der Staat ist größter Gewinner der Spielsucht: Er kassiert mehr als eine Milliarde Euro. Die Kommunen können die Höhe der Vergnügungssteuer selbst festlegen.

VON SEBASTIAN HEISER

Warum geht die Politik nicht konsequent gegen Spielautomaten vor?

Weil der Staat damit viel Geld verdient. Im Jahr 2005 wurden die gesetzlichen Vorgaben sogar noch einmal ausdrücklich gelockert, um das Spiel weiter anzuheizen. Die Konferenz der Wirtschaftsminister der Bundesländer hatte ausdrücklich gefordert, dass "dem gewerblichen Spiel Perspektiven gegeben werden, um im Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu können". Der Umsatz der Branche stieg seither massiv an - und so auch die Steuereinnahmen. Laut dem Verband der deutschen Automatenindustrie zahlte die Branche im Jahr 2005 noch 250 Millionen Euro an Vergnügung-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Im Jahr 2008 waren es bereits 1,25 Milliarden Euro. Aber selbst dann, wenn ein einzelnes Bundesland oder eine einzelne Kommune etwas gegen Spielautomaten unternehmen will, müssen sie erkennen, dass sie nur wenig ausrichten können: Die Kompetenzen sind nämlich ziemlich verworren.

Wer ist eigentlich für die Spielautomaten-Branche zuständig?

Alle und niemand. Der Bund macht die Regeln für die Automaten: Er gibt vor, wie viel Geld ein Spieler während einer Stunde maximal gewinnen und verlieren darf und wie viele Sekunden ein einzelnes Spiel dauern muss. Der Bund kann auch festlegen, welcher Abstand innerhalb einer Spielhalle zwischen zwei Automaten liegen muss. Die Länder machen die Regeln für die Orte, an denen Spielautomaten aufgestellt werden: wie groß die Räume der Spielhallen sein müssen, wie viele Stunden am Tag sie öffnen dürfen, welcher Abstand zwischen zwei Spielhallen liegen muss. Die Länder können auch festlegen, wie die Mitarbeiter in den Spielhallen qualifiziert sein müssen und ob auf Warnhinweisen in den Hallen vor Spielsucht gewarnt werden muss. Die Kommunen schließlich legen die Vergnügungsteuer fest: Manche verlangen einen festen Betrag pro Gerät, andere wollen am Umsatz beteiligt werden, einige verzichten ganz auf die Steuer. Die Vergnügungssteuer darf aber nicht so hoch sein, dass alle Spielcasinos in den Ruin getrieben werden - damit würden die Kommunen unzulässig in die Gewerbefreiheit eingreifen - und diese Grenze liegt wohl irgendwo zwischen 20 und 25 Prozent des Umsatzes. Die Kompetenzen wurden zuletzt bei der Föderalismusreform neu verteilt und im Grundgesetz festgeschrieben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun rechtlich gar nicht die Möglichkeit, einer Kommune zu erlauben, alle Spielhallen dichtzumachen.

Wie wird die Spielsucht eingedämmt?

Wenn in einer Gaststätte zwei Automaten stehen, müssen diese ständig beaufsichtigt werden. Bei drei Automaten muss technisch überprüft werden, dass keine Jugendlichen spielen (etwa wie bei Zigarettenautomaten durch das Einführen des Personalausweises). Eine repräsentative Befragung des Instituts für Therapieforschung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums kam allerdings zu dem Ergebnis: Kein einziger der befragten Wirte kannte diese Vorgaben. In Spielhallen sollen Sichtblenden zwischen den Automaten dafür sorgen, dass Spieler nicht gleichzeitig an mehreren Automaten spielen können. Bei derselben Untersuchung kam allerdings heraus, dass 62 Prozent der Spielhallen Sichtblenden gar nicht oder falsch aufstellen. In einer Spielhalle standen zwar Sichtblenden in der vorgeschriebenen Größe - aber sie hatten ein Fenster zum Durchgucken. Auch bei anderen Vorgaben gibt es "zahlreiche Mängel", so das Fazit der Studie.

Wie viel Geld kann man am Automaten gewinnen?

Um die Sucht zu begrenzen, wollte die Politik im Jahr 2005 den wichtigsten Spielanreiz begrenzen: den Gewinn. Maximal 500 Euro pro Stunde sollten erlaubt sein. Doch die Branche fand einen Weg, die Vorgabe zu umgehen: In ihren Geräten gewinnt man Punkte, nicht Euro. Bei einem einzigen Spiel kann man Punkte im Wert von mehreren tausend Euro gewinnen - und damit werben die Spielhallen auch. Das Gerät spuckt den Gewinn allerdings nur in Etappen aus: 500 Euro pro Stunde. In vielen Fällen muss der Spieler aber nicht selbst warten: Der Betreiber der Spielhalle zahlt den Gewinn sofort bar aus.

Warum dürfen private Unternehmen Spielautomaten aufstellen?

Spielautomaten gelten offiziell nicht als Glücksspiel wie Roulette, Lotto oder Toto, sondern als Unterhaltung wie Kino, Eisessen oder Achterbahnfahren. Dies hat sich historisch so entwickelt, weil Spielautomaten die Nachfahren von Flipperautomaten und ähnlichen Geräten sind, die immer schon jeder aufstellen durfte.

Warum sind Spielautomaten in der politischen Diskussion?

Der Europäische Gerichtshof hatte im September vergangenen Jahres darüber zu entscheiden, ob das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten zulässig ist. Dieses Monopol wird offiziell damit erklärt, dass es notwendig sei, um die Spielsucht einzudämmen. Doch die Richter bestimmten, dass der Staat dann auch konsequent gegen andere Formen der Spielsucht angehen muss. Dabei ist es egal, wie der Gesetzgeber die Automaten bezeichnet - es kommt auf das Suchtpotenzial an. Jetzt müssen sich Bund und Länder entscheiden: Entweder sie geben das Lotto-Monopol auf, oder sie gehen ernsthaft gegen Automatenspielsucht vor. Die Verhandlungen laufen auf Ebene der Ministerpräsidenten und noch kann man nicht absehen, wann die Entscheidung fällt.

Quelle






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/03/2011 09:50
Glücksspiel

Zocken am Spielautomaten soll unattraktiv werden

Im Kampf gegen die Spielsucht planen die Bundesländer drastische Einschnitte für Spielhallen. Geringerer Einsatz, längere Spiele und eine Gewinnbegrenzung.

Die 16 Bundesländer wollen drastische Auflagen für die mehr als 10.000 Spielhallen in Deutschland und für die vielen Gaststätten durchsetzen, in denen Glücksspielautomaten betrieben werden. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". In einem dem Blatt vorliegenden Papier fordern die Staatskanzleien der Länder nun neun konkrete Einschränkungen. So soll der maximale Gewinn von 500 auf 300 Euro gesenkt werden und höchstens 48 statt 80 Euro Verlust pro Stunde möglich sein. Ein Spiel müsse mindestens 15 bis 20 statt derzeit nur fünf Sekunden dauern. Auch werden strenge Spielpausen nach einer Stunde und "technische Sicherungsmaßnahmen" an den Geräten für den Jugendschutz verlangt.

Ziel der Auflagen müsse es sein, den "Glücksspielcharakter zurückzudrängen und so das Suchtpotential der Geräte zu minimieren", heißt es in dem Forderungskatalog. Wissenschaftler schätzen die Zahl der Menschen in Deutschland, die für Spielsucht anfällig sind und im schlimmsten Fall Haus und Hof verzocken und ihre Familien ins Unglück stürzen, auf mehrere Hunderttausend. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), will deshalb sogar Automaten aus Gaststätten verbannen und Spielhallen für jene Gäste sperren, die besonders anfällig für das Zocken sind.

Quelle


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Dazu mein Kommentar auf welt-online:

Der Hintergrund für diese Debatte ist die vom europäischen Gerichtshof
verlangte Neuregelung bei den Sportwetten zum Erhalt des staatlichen
Glücksspielmonopols.
Aber leider genügen diese Forderungen der Länder nicht.
Ohne Verstaatlichung oder Verbot der Spielhallen läßt sich die notwendige
Kohärenz im Recht nicht herstellen. Offenbar merken die Länder nicht
einmal, dass sie hier halbe Sachen fordern, welche nun logischerweise
folgerichtig eine Erlaubnis für private Wettanbieter wie bwin zur Folge
haben. Der Glücksspielstaatsvertrag ist am Ende!






Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/03/2011 17:47
Die Bundesländer kämpfen um ihr Glücksspielmonopol

Florian Zerfaß
09.03.2011

Die Bundesländer ringen um ihr Glücksspielmonopol. Doch eine Liberalisierung brächte ihnen mehr.

Sie wollen Spielsucht und Wettmanipulation bekämpfen, die Bürger schützen - doch ausgerechnet die können sie dabei am wenigsten gebrauchen. Im stillen Kämmerlein ringen die Bundesländer um eine Neufassung des Glückspiel-Staatsvertrags. "Das ist schon mafiös, wie hier gekungelt wird", sagt ein an den Verhandlungen Beteiligter. Die Chefs der Staatskanzleien hatten schon eine Sondersitzung zu dem Thema, an diesem Donnerstag ist anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin die nächste Verhandlungsrunde angesetzt.

Für die Länder steht viel auf dem Spiel: Insgesamt rund 20 Milliarden Euro setzten die Deutschen bei Lotto, Sportwetten und Automatenglücksspielen ein. Ein Monopol auf Lotterien und Sportwetten soll den staatlichen Gesellschaften den größten Anteil am Kuchen sichern. Im September 2010 aber erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Monopol in seiner derzeitigen Form für unzulässig. Nun ringen die Länder um eine Neuordnung. Die SPD-geführten Länder klammern sich mit allen Mitteln an das Monopol - obwohl das vielen Experten zufolge unsinnig ist.

SPD-Ministerpräsidenten wettern gegen Online-Anbieter

Der Streit entzündet sich am Sportwettenmonopol. Während sich die Länderchefs einig sind, am Lotteriemonopol festzuhalten, verpufft die Marktregulierung bei den Sportwetten schon jetzt weitgehend wirkungslos. 2009 setzten die Bundesbürger rund 7,8 Milliarden Euro bei Sportwetten ein, so eine Studie von Goldmedia, einer auf diese Branche spezialisierten Beratungsfirma. Auf die staatlichen Anbieter entfiel dabei jedoch nur ein Anteil von 500 Millionen Euro, was einem Marktanteil von 6,8 Prozent entspricht. Rund doppelt so viel - etwa eine Milliarde Euro - wurde schwarz bei illegalen Anbietern gesetzt. Den größten Teil des Geschäfts aber machten Online-Anbieter. Sie sitzen im Ausland und sind vom deutschen Monopol nicht betroffen.

Gerade die roten Ministerpräsidenten wettern gegen Online-Anbieter, diese säßen auf Malta oder Gibraltar und zahlten in Deutschland keinen Cent Steuern. Doch die Wettfirmen handeln keineswegs illegal. Die Länderchefs haben vielmehr selbst Schuld an der Misere, der Status Quo ist auf ihrem Mist gewachsen. Schon 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Sportwetten-Monopol sei nur zulässig, wenn es sich konsequent an der Spielsuchtbekämpfung orientiere. Die Ministerpräsidenten versuchten sich ihre Pfründe zu sichern, indem sie private Sportwetten verboten und ihren eigenen Gesellschaften Werbung untersagten.

Wer weiter Wetten offerieren wollte, wurde so von den Ministerpräsidenten zum Auswandern gezwungen. Jetzt bieten die privaten Anbieter - im Schutz der europäischen Dienstleistungsfreiheit - ihre Wetten völlig legal über das Internet an. Seither gehen die Gewinne der Privaten auf dem deutschen Markt nach oben, die der staatlichen Anbieter brechen ein. Durch das Werbeverbot sanken auch die Umsätze auf dem Lottosektor, von 9,98 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 8,14 Milliarden Euro 2009 – ein Minus von fast 20 Prozent.

Experten wollen Sportwettenmarkt öffnen

Nun zwingt der Europäische Gerichtshof die Länder, die Spielregeln erneut zu ändern – und sie drohen sich wieder ins eigene Knie zu schießen. Die SPD-geführten Länder wollen Automatenspiele und Pferdewetten stärker regulieren, um am Sportwettenmonopol festhalten zu können. Der Gerichtshof hatte kritisiert, dass diese Bereiche ungeregelt sind, während die weitaus weniger suchtgefährlichen Sportwetten verboten sind. Federführend für die Ausarbeitung des neuen Staatsvertrags ist Rheinland-Pfalz. "Wir halten nach wie vor am Monopol fest", sagt Martin Stadelmaier, der Chef der Mainzer Staatskanzlei. "Das ist in unseren Augen die beste Form, um die Spielsucht zu bekämpfen. Auch der Wettmanipulation kann so vorgebeugt werden."

Viele Experten sehen das anders und plädieren dafür, zumindest den Sportwettenmarkt zu öffnen. Staatsrechtler Dieter Dörr von der Universität Mainz befürwortet ein Modell, bei dem private Anbieter Konzessionen erhalten können und dafür Abgaben zahlen müssen. Der Kieler Sportrechtler Martin Nolte hat für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein Modell ausgearbeitet, das ebenfalls auf die kontrollierte Öffnung mit Konzessionen baut.

Für Nolte und Dörr ist es höchst riskant, weiter auf der Spielsuchtbekämpfung zu beharren. Sie tauge als Argument nicht, weil die Gefahr für Abhängigkeit bei Sportwetten laut Studien gering ist. Damit riskierten die Ministerpräsidenten eine neuerliche Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Nolte ist zudem überzeugt, dass das Monopol in Sachen Bekämpfung von Wettmanipulation sogar kontraproduktiv ist. "Es sind ja gerade die Monopole, die Schwarzmärkte begünstigen, welche dann nicht mehr kontrollierbar sind", sagt Nolte. Den Markt in legale und geregelte Bahnen zu lenken sei der richtige Weg – zumal über die Konzessionen Wetten auf "hochmanipulative Ereignisse" wie etwa die erste Gelbe Karte eines Spiels untersagt werden könnten.





Auch finanziell erscheint ein Festhalten am Monopol als irrational. Erst mit der Einführung des Monopols samt Werbeverbot wuchsen die Gewinne der privaten Anbieter massiv an, die der staatlichen gingen immer weiter zurück. "Es ist nicht hinzunehmen, dass 95 Prozent der in Deutschland platzierten Sportwetten völlig an Sport und Staat vorbeigehen", ärgerte sich DOSB-Generalsekretär Michael Vesper, der das eigene Modell den Staatskanzleien zugesandt hat. Die Idee: Über Konzessionsabgaben wird der Staat an den Erlösen der privaten Anbieter beteiligt und kann so an den Umsätzen teilhaben. Zudem würde das Werbeverbot für die staatlichen Lotto- und Oddset-Anbieter aufgehoben, auch das dürfte deren Einnahmen laut Goldmedia wieder erhöhen.

Bei den Ländern kommen diese Vorschläge nur bedingt an. "Wir werden tagtäglich mit Vorschlägen der verschiedenen Interessengruppen ‚bombardiert’", sagt Stadelmaier, „in manchen sind auch überdenkenswerte Vorschläge dabei." Doch er sagt ebenso: "Wir sind uns in den sozialdemokratischen Ländern völlig einig, am Monopol festzuhalten. Die Minderheit der CDU/FDP-Länder, die dagegen ist, hat allerdings starke Blockademöglichkeiten."

Schleswig-Holstein droht mit Ausstieg

Wer hier was blockiert, ist freilich umstritten. Andere Bundesländer – allen voran Schleswig-Holstein, das sich an die Spitze der Öffnungs-Befürworter gesetzt hat – sehen in den stur am Monopol festhaltenden Sozialdemokraten die wahren Blockierer. Eine Fortschreibung des Sportwetten-Monopols würde nämlich bedeuten, dass alles beim Alten bleibt und der Großteil der Umsätze weiter auf dem unregulierten Markt gemacht wird.

Stadelmaier räumt "schwer überbrückbare Gegensätze" ein. Zu unterschiedlich sind die Positionen zu Ländern wie Schleswig-Holstein, das sogar mit einem Ausstieg aus dem Staatsvertrag droht. Dass der Europäische Gerichtshof allerdings unterschiedliches Recht in Deutschland akzeptieren würde, bezweifeln Experten. Dann droht der Glücksspiel-Staatsvertrag wieder vor dem Gerichtshof zu scheitern. Und die Uhr tickt, denn der alte Staatsvertrag läuft zum Jahresende aus. Wird nicht rechtzeitig ein neuer verabschiedet, ist der Glücksspielmarkt erst einmal völlig unreguliert. "Wir müssen uns irgendwie einigen", sagt Stadelmaier, aber "ich glaube nicht, dass eine Einigung auf einen neuen Staatsvertrag schon am 10. März möglich ist."

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 09/03/2011 18:00
"Mehr ideologisch als pragmatisch"

Florian Zerfaß
09.03.2011

Rechtswissenschaftler Dieter Dörr über den Streit der Bundesländer ums Monopol aus Sportwetten.



Rechtswissenschaftler Dieter Dörr


wiwo.de: Herr Dörr, um ihr Lotto- und Sportwettenmonopol zu sichern wollen die Länder nun rigoros gegen Automatenspiele vorgehen, die bislang bundesrechtlich geregelt waren. Können die Länder dieses Feld einfach so an sich reißen?

Dieter Dörr: Mit den Kompetenzen in der Gesetzgebung ist das immer eine komplizierte Sache. Der Bund hat die Automatenspiele bislang gewerberechtlich geregelt. Wenn die Bundesländer zusätzlich spielbezogene Regelungen einführen, halte ich das durchaus für zulässig. Ich würde aber zu Rechtfertigung des Monopols beim Lotto dennoch nicht auf die Spielsuchtbekämpfung abstellen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September moniert, dass die Sportwetten per Monopol eingeschränkt werden, um Spielsucht zu bekämpfen, die gefährlicheren Automatenspiele und Pferdewetten dagegen nicht. Ist es da nicht konsequent, diese nun auch zu regulieren?

Studien zeigen, dass Automatenspiele ein hohes Risiko für Spielsucht ausweisen. Diese zu regulieren ist sinnvoll. Aber bei den Sportwetten und Lotterien könnte es problematisch werden, da von diesen keine erhebliche Spielsuchtgefahr ausgeht. Der Generalanwalt hat im Verfahren vor dem EuGH von einem "Scheinheiligkeitstest" gesprochen. Soll heißen: Es geht den Ländern vielleicht gar nicht darum, die Spielsucht zu bekämpfen, sondern ihren Lottogesellschaften Einnahmen zu sichern. Wenn man das Monopol weiter auf die Spielsucht stützt, dann wackelt es, noch bevor es verabschiedet ist.

Welche Lösung halten Sie für sinnvoll?

Das Lotteriemonopol lässt sich viel schlüssiger begründen, wenn es auf den Schutz vor betrügerischen Machenschaften und den Verbraucherschutz abzielt. Lotterien weisen ein hohes Maß an Intransparenz auf, weil die Ziehungen in einem weitgehend abgeschirmten Umfeld stattfinden, welches im Einflussbereich des Lotterieveranstalters liegt. Daraus ergibt sich eine Manipulationsgefahr, die auch eine Aufrechterhaltung des Monopols rechtfertigt. Bei den Sportwetten sehe ich dagegen keinen sachlichen Grund für ein Festhalten am Monopol.

Weshalb nicht?

Die Spielsuchtgefahr ist gering und die Manipulationsgefahr geht weniger von den Sportwettenanbietern aus, als von den Teilnehmern an Sportveranstaltungen. Das rechtfertigt keinen Eingriff in die Berufsfreiheit der Wettveranstalter. Hinzu kommt insbesondere, dass das Monopol ja ohnehin nicht funktioniert. Der weitaus größte Teil der Einsätze - Studien gehen von über 90 Prozent aus -wird ja schon jetzt bei unregulierten Anbietern gesetzt. Ich halte eine Teilliberalisierung und die Einführung von Konzessionen für sinnvoll. Diese müssen natürlich an Bedingungen geknüpft werden, damit Jugendschutz und Spielerschutz gewahrt werden.

Das sehen manche Länder aber offenbar anders…

Die Diskussion wird leider mehr ideologisch geführt als pragmatisch. Wegen der Möglichkeiten des Internets können ausländische Sportwettenanbieter nahezu ungehindert europaweit Wetten anbieten. Daran wird auch eine Fortschreibung des Monopols nichts ändern. Dagegen könnte eine Teilliberalisierung dazu führen, dass viele Sportwettbegeisterte die neuen Angebote nutzen, die die Vorgaben des Jugendschutzes und des Spielerschutzes beachten.

Einig sind sich die Bundesländer in der Monopolfrage ohnehin nicht. Schleswig-Holstein hat gedroht, aus dem Glücksspielstaatsvertrag auszusteigen. Welche Konsequenzen hätte das?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der EuGH unterschiedliche Regelungen in Deutschland akzeptiert. Wenn private Sportwettenangebote hier erlaubt sind und dort verboten, dann wird der EuGH vermutlich sagen: Es ist doch unglaubhaft, dass Sportwetten in manchen Bundesländern gefährlich sind, in anderen nicht – ich nehme euch das mit der Spielsuchtbekämpfung nicht ab. Und dann ist auch das Monopol im Lottobereich massiv gefährdet.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/03/2011 16:59
Man glaubt es kaum... laugh dance daumenhoch




10.03.2011 15:15

ROUNDUP: Länder wollen Sportwettenmarkt öffnen

Die Länder wollen den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen und so große Teile dieses Milliarden-Geschäftes aus der Illegalität herausholen. Noch wird aber darum gerungen, wie weit eine Liberalisierung gehen soll.

Eine endgültige Entscheidung wird bis Anfang April angestrebt, teilten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU), am Donnerstag nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin mit. Beide betonten, die Lotterie solle weiter in staatlicher Hand bleiben, der Sportwettenmarkt aber für private Anbieter geöffnet werden.

Einigkeit bestehe inzwischen darin, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell zu regulieren, sagte Böhmer. Zur Ausgestaltung solle ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden. Beck zufolge ist noch offen, ob regionale Lizenzen oder bundesweite Lizenzen vergeben werden und ob mehrere Anbieter zugelassen werden. Auch gehe es noch darum, wie die Schutzmechanismen aussehen sollen.

Nach Becks Worten geht es bei Sportwetten um einen "erheblichen Milliardenbetrag - eher fünf Milliarden plus x als minus x". Rund 90 Prozent spielten sich im illegalen Bereich ab. "Das kann man nicht so stehen lassen." Beck betonte zugleich: "Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol soll erhalten bleiben. "

Eine Einigung zur Neuordnung des staatlichen Glückspielmonopols - einschließlich möglicher strengerer Auflagen für Spielautomaten - wird bis zu einer Sonderkonferenz am 6. April angestrebt. Er sei zuversichtlich, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten könne, sagte Böhmer. Es gehe um eine in sich logische Lösung für den Wettmarkt.

Eine Verständigung schon jetzt war wegen der drei Landtagswahlen im März nicht erwartet worden. Unter den Ländern gab es bisher erhebliche Differenzen. Die SPD-geführten Länder waren zuletzt gegen eine Öffnung. Andere Länder wie Schleswig-Holstein setzen sich für eine weitgehende Liberalisierung des Wettmarktes ein. Eine gemeinsame Linie ist aber nötig, um das staatliche Lotteriemonopol zu retten.

Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

Diskutiert wird zudem über eine schärfere Kontrolle von gewerblichen Spielhallen und Automatenspielen. Die fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag der Länder, sondern unterliegen der bundesweiten Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist.

Die Länder streben massive Auflagen für das gewerbliche Automatenspiel an. Unter anderem sollen der maximale Gewinn und Verlust deutlich gesenkt werden. Auch sollen Spiele nach dem Willen der Länder länger dauern. Die Länder hoffen, dass der Bund seine Zuständigkeit für Automaten und Pferdewetten an sie abgibt.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/03/2011 17:01
Glückspielstaatsvertrag - "Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident!"

Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuordnung des deutschen Glücksspielwesens erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp:

"In den Verhandlungen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag konnte Schleswig-Holstein heute einen entscheidenden Durchbruch erzielen: Der Sportwettenmarkt wird kontrolliert geöffnet, das Sportwettenmonopol wird abgeschafft! Das ist ein Sieg der Vernunft über die Besitzstandswahrer und die Phalanx der politischen Taktierer."

"Damit hat sich der Ministerpräsident auf ganzer Linie durchgesetzt. Das Sportwettenmonopol war juristisch, fachlich und finanziell nicht zu halten. Wir haben seit Jahren dafür geworben. Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat", kommentiert von Boetticher.

Kubicki ergänzt: "Das zeigt, dass unser schleswig-holsteinisches Modell der richtige Weg ist. Und es zeigt auch, dass es richtig war, den Entwurf eines Glücksspielgesetzes einzubringen – dies hat die Verhandlungsposition des Ministerpräsidenten gestärkt und die Grundlage für diesen Durchbruch geschaffen."

Die Öffnung im Sportwettenbereich stelle zudem eine erhebliche Verbesserung der derzeitigen Situation dar. "Endlich können wir den riesigen Graumarkt weitestgehend legalisieren und damit kontrollieren. Wir erwarten Mehreinnahmen in Millionenhöhe für Schleswig-Holstein und die Schaffung mehrerer hundert Arbeitsplätze durch die Neuansiedlung und die Rückkehr von Unternehmen der Branche", so Arp.

Einig waren sich alle drei, dass ein Konzessionsmodell vernünftig ausgestaltet werden muss: "Wer A sagt, muss auch B sagen. Ein Konzessionsmodell mit weit reichenden Einschränkungen ist europarechtlich angreifbar und damit nicht zustimmungsfähig. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, wird von der EU notifiziert und kann zügig umgesetzt werden. Nichts spricht dagegen." Sie seien jedoch zuversichtlich, dass dies die Ministerpräsidenten erkennen und den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen.

Pressesprecher
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veröffentlicht am: 10.03.2011 16:15




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/03/2011 17:14
Aschenberg-Dugnus: Konzessionsmodell für Sportwettenmarkt begrüßenswert

Pressemitteilung vom 10.03.2011 Pressefach: FDP-Bundestagsfraktion

Berlin. Zur Ankündigung der Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck und Wolfgang Böhmer, den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen, erklärt die Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Sucht- und Drogenpolitik Christine Aschenberg-Dugnus:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Ankündigung der Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck und Wolfgang Böhmer, den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen. Denn bereits mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2010 wurde belegt, dass das deutsche Glücksspielmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung missglückt ist und dringender Änderungsbedarf besteht. Die Alleinherrschaft des Staats im Glücksspiel wird nunmehr ein Ende haben. Es ist Zeit für einen fairen Wettbewerb im Sportwettenmarkt und somit für bessere Maßnahmen zur Suchtprävention. Privatanbieter müssen die Möglichkeit erhalten, sich nach klaren Maßgaben der Suchtprävention am Glücksspielmarkt zu beteiligen.

Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143

veröffentlicht am: 10.03.2011 16:41


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Nach dem Urteil des EuGH ist dies ein weiterer großer Tag:
Das Sportwetten-Monopol ist endlich erledigt!
dance prost





Verfasst von: Philo Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/03/2011 20:45
Btw. schön das du hier immer diese ganzen Informationen postest daumenhoch


Sportwettenmonopol endgültig Futsch bluebang
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/03/2011 12:02
Hm, mit meinem Börsentipp bwin war ich wohl
etwas zu euphorisch und zu früh - ich sehe die aber
trotzdem bald wieder über 30 €.


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Länder bei Sportwetten jetzt auf Kieler Linie

Berlin/Kiel – Jubelstimmung in Kiel: Seit 2009 will die schwarz-gelbe Koalition das staatliche Glücksspiel-Monopol kippen und private Anbieter zulassen.

Jetzt schwenkten die Ministerpräsidenten der 15 anderen Länder auf diese Linie ein. Der Markt für Sportwetten soll geöffnet werden.

„Für uns ist das ein sehr gutes Ergebnis“, freute sich Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) nach dem gestrigen Treffen mit seinen Kollegen in Berlin. In Kiel gratulierten die Fraktionschefs Christian von Boetticher (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP). Das Land habe einen entscheidenden Durchbruch erzielt.

Die Länderchefs sprachen sich grundsätzlich für das „Konzessionsmodell“ bei Sportwetten aus. Wie viele Lizenzen vergeben werden sollen, bundesweit oder regional begrenzt, soll von einer Arbeitsgruppe bis zur Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 6. April geklärt werden. In Deutschland gilt ein staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien. Der Glücksspielvertrag der Länder, der dies regelt, läuft Ende 2011 aus. Schleswig-Holstein hatte mit einem Ausstieg gedroht, sollte der Markt nicht geöffnet werden. Das Land verspricht sich davon zusätzliche Steuerkraft und Arbeitsplätze.

Nach Angaben des Vize-Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, liegen bisher konkrete Anfragen von acht Unternehmen aus der Branche vor, ihre Geschäfte von Schleswig-Holstein aus zu betreiben. Bis zu 60 Millionen Euro Steuereinnahmen und 1000 Arbeitsplätze seien möglich, so Arp. Mit Sportwetten werden in Deutschland jährlich rund fünf Milliarden Euro umgesetzt. Die meisten Wetten laufen im Internet über ausländische Anbieter ab.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/03/2011 17:50
Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag

Zwischen Monopol und Liberalisierung

Im Streit um den Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) zeichnet sich eine Einigung ab. Bisher unterlagen Glücksspiele, bis auf wenige Ausnahmen, dem staatlichen Monopol. Der neue Angebotskanal Internet und die Liberalisierung der Märkte vieler europäischer Staaten, führten jedoch dazu, dass Deutschland dieses Monopol faktisch nicht aufrechterhalten konnte. Insbesondere Sportwetten privater Anbieter bewegen sich seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone. In jedem Ort mittlerer Größe kennt man mittlerweile die abgeschotteten Sportwettbüros, in denen auf mehreren Bildschirmen ein sportliches Ereignis das andere jagt.

Profisport hat potenzielle Werbepartner im Blick

Die Proficlubs beschwerten sich schon lange darüber, dass andere Ligen höhere Werbeeinnahmen erzielen. Schließlich wäre die Werbung für einen Sportwettenanbieter nirgendwo besser platziert als bei einem Sportevent. Doch sie dürfen nach geltendem Recht hierzulande nicht als Werbepartner bei Sportereignissen auftreten. Die Begründung zur Aufrechterhaltung des Monopols lag bisher in dem hohen Suchtpotenzial, das vom Glückspiel ausgeht. Allerdings wurden Lotterien, Sportwetten und Spielautomaten nicht gleich streng reguliert. Während der Sportwetten- und Spielautomatenmarkt zwar hohen Auflagen unterliegt, ist das Lotteriegeschäft gänzlich in der Hand des Staates.

Länder-Chefs in Berlin

Dieser Umstand kann nach Auffassung der EU und deutscher Gerichte so nicht aufrechterhalten werden. Rechtfertigt der Staat die Monopolisierung der Lotterien durch die Alternativlosigkeit, dass nur der Staat die Spielsucht effektiv bekämpfen könne, indem er das Geschäftsmodell betreibt, müsse dies auch für Sportwetten und Spielautomaten gelten. Das ist aber de facto nicht der Fall. Also trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin, um über eine Lösung zu beraten. Mit einer schnellen Einigung wurde nicht gerechnet, denn die Vorstellungen der 16 Länder-Chefs lagen mitunter weit auseinander.

Lotteriemonopol soll erhalten bleiben

Schleswig-Holstein favorisierte beispielsweise eine Liberalisierung, während die SPD-geführten Länder an dem Monopol festhalten wollten. Nach der ersten Beratungsrunde kommentierte der rheinland-pfälzische Landesvater Kurt Beck (SPD):“Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol bleibt erhalten.“ Gleichzeitig betonte er aber auch, dass man die aktuelle Situation auf dem Sportwettenmarkt, der sich zu 90 Prozent im illegalen Bereich bewegt, so nicht stehenlassen könne. Für den Sportwettenmarkt ist demnach ein Konzessionsmodell vorgesehen, was ein großer Schritt Richtung Liberalisierung bedeuten würde. Außerdem werde über strengere Auflagen für den Spielautomatenmarkt nachgedacht. Wie das Konzessionsmodell und die daran gebundenen Rahmenbedingungen aussehen könnten, wollen die Ministerpräsidenten bis zum 6. April vereinbart haben, damit das Gesetz pünktlich zum Jahreswechsel 2012 in Kraft treten kann.

Entscheidung nach den Landtagswahlen erwartet

Der aktuelle Glückspielstaatsvertrag läuft Ende dieses Jahres aus, so dass die Länder gezwungen sind, binnen Jahresfrist eine EU-konforme Regelung zu finden. Die ersten Reaktionen nach dem Berliner Treffen lassen vermuten, dass die Länder den Spagat zwischen Monopol und Liberalisierung wagen. Auf der einen Seite wollen sie das Lotteriemonopol erhalten, das saftige Haushaltsetats garantiert. Auf der anderen Seite versuchen sie den Wildwuchs der Sportwetten durch Öffnung des Marktes einzudämmen. Dadurch könnten sich die Einnahmen aus der Illegalität hinaus in die Legalität verschieben und so auch zu einem höheren Steueraufkommen beitragen. Der Druck der Gerichte und die klamme Haushaltslage vieler Länder geben Grund zu Hoffnung, dass eine Einigung nach den Landtagswahlen im März grundsätzlich verabredet werden kann.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/03/2011 17:15
Jackpot mit 90 Millionen geplant

Neue Lotterie soll Hessen wieder zum Spielen animieren

Wegen der privaten Konkurrenz gehen die Umsätze zurück

Wiesbaden

Die Hessen verlieren langsam die Lust am Lotto: Obwohl deutschlandweit nur noch im Saarland mit höheren Einsätzen gespielt wird, hat die staatliche Lottogesellschaft im vergangenen Jahr deutlich Geschäft verloren. Der Umsatz über alle Spielformen ging um 7,4 Prozent auf 537,1 Millionen Euro zurück, so Lotto-Chef Heinz-Georg Sundermann am Dienstag in Wiesbaden.

Ein Teil des im Bundestrend liegenden Minus erklärt sich aus der geringeren Zahl von Ausspielungen, aber es fehlte auch an attraktiven Hauptgewinnen. Der Spitzenwert im deutschen Lottoblock lag 2010 bei einem Jackpot von 21 Millionen Euro. Das ist wenig im Vergleich zum Vorjahr mit einer Spitze von 35,1 Millionen Euro und erst recht im Vergleich zu der in Westeuropa populären Lotterie "Euromillions" mit bis zu 180 Millionen Euro im Topf. Bei dieser Ausspielung zocken jetzt schon rund 600 000 Deutsche vor allem aus den Grenzregionen in den Nachbarländern mit. Die hessische Lottogesellschaft will daher voraussichtlich ab Oktober die Lotterie "Eurojackpot" mit bis zu 90 Millionen Euro im Topf anbieten. Genehmigungen für das neue Spiel gibt es wie in Hessen bereits in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfallen und Hamburg. Die Chancen der gemeinsam mit Niederlanden, den skandinavischen Ländern und Italien angebotenen Wette auf den Hauptgewinn sollen zudem mit 1:60 Millionen deutlich über dem Wert für das deutsche Lotto "6 aus 49" mit 1:139 Millionen liegen, sagte Sundermann.

Sundermann forderte von der Politik eine in sich schlüssige und gerichtsfeste Regulierung des gesamten Glücksspielmarktes. Er verwies darauf, dass Spielarten mit hohem Suchtpotenzial wie das Automatenspiel in Deutschland deutlich weniger geregelt seien als Lotterien. Der Europäische Gerichtshof verlange aber eine gleichmäßige Regulierung. Die staatlichen Sportwetten Toto und Oddset, da redete Sundermann nicht lange drum herum, sind klinisch tot. "Das spielen nur noch die, die kein Internet haben." Er beklagte die unfairen Wettbewerbsbedingungen zu den privaten Anbietern, die vor allem im Internet unterwegs sind. Von einem eingenommenen Euro könnten diese rund 93 Cent wieder ausspielen, während Lotto Hessen mit seinen Abgaben und Vertriebskosten lediglich 55 Cent zur Verfügung habe. "Wir bieten die schlechteren Quoten und das schlechtere Produkt an."

Quelle


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Nach Herr Beck von der SPD gibt auch die staatliche Lotterieverwaltung
die Kapitulationserklärung ab.

Es geschehen auch noch erfreuliche Dinge in diesen Tagen.




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/03/2011 07:13
In Holland gibt es Grund zum Feiern:
Die neue Regierung will Online-Poker legalisieren


Wie u.a. die Nachrichtenagentur Reuters bekannt gab, beabsichtigt die neue holländische Regierung Online-Glücksspiele zu legalisieren. Ähnlich wie in Frankreich, Italien, Österreich, Schweden oder Großbritannien scheint nun auch hier in gewisser Weise Vernunft einzukehren, denn einerseits hält sich auch bislang schon praktisch niemand in Holland an die entsprechenden Verbote, und andererseits erhofft man sich durch eine Versteigerung der Lizenzen von Onlinepoker, Sportwetten und Lotterien etc. mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr. Und wann ist es in Deutschland endlich so weit?

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/03/2011 20:05
Neuregelung des Glücksspielrechts: Der Vorschlag von Schleswig-Holstein


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG, und Rechtsanwalt Clemens Schmautzer

Während eine Öffnung des deutschen Sportwettenmarkts für private Anbieter nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. März 2011 grundsätzlich beschlossene Sache ist, sind die Details der Konzessionsvergabe an private Anbieter noch völlig offen. Angesichts der nach der Rechtsprechung des EuGH erforderlichen europaweiten Lizenzausschreibung (vgl. die Zusammenfassung in Sportwettenrecht aktuell Nr. 119: Arendts, Die Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH), der europarechtlich vorgeschriebenen Notifizierung von Internetregelungen (Richtlinie 98/34/EG) und der erforderlichen Verabschiedung entsprechender Zustimmungsgesetze in allen 16 Länderparlamenten besteht erheblicher Zeitdruck.

Am Weitesten ist Schleswig-Holstein, in dessen Landtag bereits im Dezember 2010 ein entsprechender Gesetzesvorschlag eingebracht worden war (Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels – Glücksspielgesetz). Dieser Entwurf (GlückG-E) enthält u. a. das nunmehr im Grundsatz beschlossene beschlossene Konzessionsmodell für Sportwettenanbieter und stellt das nach dem Willen der Länder beizubehaltende Lotto-Monopol auf eine neue Grundlage. Dieser schleswig-holsteinische Gesetzesvorschlag wurde bereits Anfang 2011 der EU-Kommission notifiziert.

I. Hintergrund des Gesetzentwurfs

In Schleswig-Holstein wurden bereits vor der Verabschiedung des derzeit noch geltenden, aber nach der Rechtsprechung des EuGH nur noch teilweise anwendbaren Glücksspielstaatsvertrags erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des damit verstärkten staatlichen Monopols geäußert. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags stellte in einem Gutachten von Oktober 2007 dem Glücksspielstaatvertrag ein vernichtendes Urteil aus und hielt diesen sowohl europarechtlich wie auch verfassungsrechtlich für nicht haltbar (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 16/2460). Aus fiskalischen Gründen stimmte Schleswig-Holstein aber dann doch dem Staatsvertrag zu. Zweifel blieben aber.

Der Glücksspielstaatvertrag ist auf zunächst vier Jahre angelegt und sollte 2010 evaluiert werden. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag stellten einen von ihnen erarbeiteten Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages am 9. Juni 2010 in Berlin vor. Daraufhin erfolgte eine fraktionsübergreifende Expertenanhörung am 22. September 2010. Nachdem den Teilnehmern die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme eingeräumt worden war, erarbeiteten die Fraktionen von CDU und FDP einen umfassenden Gesetzentwurf.

II. Überblick

Mit dem Gesetzentwurf soll das Glücksspielrecht grundlegend neu strukturiert und neu geordnet werden. Während der Gesetzentwurf vorsieht, das für die Länderhaushalte bedeutsame staatliche Monopol für Lotterien im Hinblick auf deren Veranstaltung beizubehalten, wurden im Gegensatz zu den bisherigen, sehr restriktiven Regelungen die Möglichkeiten des Vertriebs wesentlich erleichtert.

Darüber hinaus wurden die übrigen Glücksspielbereiche einer eigenständigen Regelung unterzogen, die von der bisherigen Gesetzeslage zum Teil erheblich abweicht und eine weitgehende Liberalisierung und Öffnung für private Anbieter sowohl für den Bereich der Veranstaltung, wie auch für den Bereich des Vertriebs und der Vermittlung vorsieht.

Um nunmehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden, wurde das Regelwerk auf ein breiteres Fundament gestellt. Ist der derzeit noch geltende Glücksspielstaatsvertrag in § 1 Nr. 1 GlüStV dominiert von der Zielsetzung der Spiel- und Wettsuchtbekämpfung, tritt diese Zielsetzung nunmehr lediglich an die Seite weiterer Ziele, durch die ein neuer Ordnungsrahmen für das Glücksspielwesen geschaffen werden soll.

So formuliert § 1 des Gesetzentwurfes einen Zielkatalog, der sich an den Vorgaben des bisherigen GlüStV anlehnt, aber keine Gewichtung der ins Auge gefassten Teilziele beinhaltet. Vielmehr stehen diese grundsätzlich gleichgewichtig nebeneinander, wobei die Gewichtung in den einzelnen Teilbereichen des Glücksspielwesens unterschiedlich ausfallen kann. Zu den formulierten Zielen gehören die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen, der Jugendschutz, der Spielerschutz, der Schutz vor Manipulation, Betrug und sonstiger Kriminalität, der Schutz vor Wett- und Spielsucht und die Zuführung eines erheblichen Teils der Einnahmen aus dem Glücksspiel für gemeinnützige Zwecke.

Durch die Verbreiterung des Fundaments im Hinblick auf die Zielsetzungen und die Auflösung der maßgeblichen Ausrichtung an der Spiel- und Wettsuchtbekämpfung durch Abschaffung einer Wertigkeit der Zielsetzungen versucht man insbesondere die Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung umzusetzen und die Rechtfertigung des (sicherlich auch weiter rechtlich umstrittenen) Lotto-Monopols auf eine breitere Basis zu stellen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Unterteilung des gesetzlichen Regelungswerkes in sechs Abschnitte vor, die wiederum in Unterabschnitte gegliedert sind. Der erste Abschnitt des Gesetzentwurfs enthält allgemeine Vorschriften und Definitionen, die für alle Glücksspielbereiche Geltung beanspruchen. Der zweite Abschnitt beinhaltet die Regelungen über die Genehmigungsverfahren in den einzelnen Teilbereichen des Glückspielwesens. In § 6 Abs. 2 des Gesetzentwurfs ist die Veranstaltung von sog. "Großen Lotterien" dem Bundesland Schleswig-Holstein zur Verwirklichung der oben dargestellten Ziele vorbehalten. Im Gegensatz dazu erfolgte für die restlichen Glücksspielbereiche hinsichtlich der Veranstaltung und des Vertriebs und für den Bereich des Vertriebs und die Vermittlung von Lotterien eine weitgehende Liberalisierung. Dort wird auch privaten Anbietern der Zugang in diese Bereiche ermöglicht. Im dritten Abschnitt ist der Spielerschutz geregelt, der Regelungen in Bezug auf den Jugendschutz, Werbung, Informationspflichten und der Errichtung eines Sozialkonzeptes enthält. Die Errichtung und die Organisation einer Glücksspielaufsicht sind in Abschnitt vier geregelt. Abschnitt fünf sieht Glücksspielabgaben in Form von Sonderabgaben vor, während Abschnitt sechs Übergangsvorschriften beinhaltet.

Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll das Spiel mit "nicht unerheblichen" Geldeinsätzen geregelt werden, das dann vorliegt, wenn der Spieleinsatz EUR 0,50 überschreitet. Hier orientierte man sich augenscheinlich an § 8a Abs. 1 RStV (Rundfunkstaatsvertrag).

Minderjährige sind von der Teilnahme an allen öffentlichen Glücksspielen ausnahmslos ausgeschlossen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Veranstaltung und dem Vertrieb des Glücksspiels. Für die Ebene der Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen sieht der Gesetzentwurf eine ausnahmslose Genehmigungspflicht in § 4 des Gesetzentwurfs vor. Die Genehmigungserteilung ist dabei in das pflichtgemäße Ermessen der Glücksspielaufsichtsbehörde, der sog. Prüfstelle, gestellt.

Im Gegensatz dazu bleibt die Veranstaltung von großen Lotterien nach § 6 Abs. 2 des Gesetzentwurfs dem Land vorbehalten. Eine große Lotterie ist nach § 6 Abs. 1, Nr. 1 bis Nr. 3 immer dann gegeben, wenn eine hohe Ereignisfrequenz vorliegt (der Zeitraum zwischen den Ziehungen beträgt weniger als einen Tag, wodurch ein erhöhter Spielanreiz gegeben sei), der Höchstgewinn EUR 1 Mio. überschreitet, oder ein "planmäßiger Jackpot" durch planmäßiges Einbehalten eines Teilbetrages des Spieleinsatzes gebildet wird.

Auch der Vertrieb von öffentlichem Glücksspiel bedarf nach § 5 des Gesetzentwurfs grundsätzlich einer Genehmigung, wobei sowohl für den Bereich der Veranstaltung, wie auch für den Bereich des Vertriebs Beschränkungen erfolgen können. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, die Werbung für einzelne Glücksspielbereiche zu beschränken.

Für spielsuchtgefährdete Spieler sieht § 17 des Gesetzentwurfs eine Sperrdatei für Spielbanken vor. Über einen Verweis in § 18 Abs. 5 des Gesetzentwurfs wird die Sperrdatei auf Spieler von Online-Spielbanken erweitert.

"Prüfstelle" als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde

Darüber hinaus nimmt die Prüfstelle die Aufgabe der Genehmigungsbehörde wahr. Sie ist damit für die Erteilung, den Widerruf und die Rücknahme von Genehmigungen für den Bereich der Veranstaltung und den Vertrieb von Glücksspielen zuständig. In diesem Zusammenhang ist der Prüfstelle ein Ermessensspielraum eingeräumt, als sie die gebundene Entscheidung der Genehmigungserteilung bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzentwurfs mit Neben-bestimmungen versehen kann, falls sie diese für erforderlich hält. In § 4 Abs. 7 des Gesetzentwurfs ist der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, eine ehedem rechtmäßig ergangene Genehmigung bei nachträglicher Änderung der Sachlage zu widerrufen.

III. Die Regelung der einzelnen Glücksspielbereiche

1. Lotterien, §§ 6-16 des Gesetzentwurfs

Im Bereich des Lotteriewesens wird das staatliche Monopol in Bezug auf die Veranstaltung von Lotterien beibehalten. Um dieses entsprechend den europarechtlichen Vorgaben rechtfertigen zu können, wurde zu dessen Begründung von dem bislang als maßgeblich herausgestellten Ziel der Spiel- und Wettsuchtbekämpfung Abstand genommen. Nunmehr soll das staatliche Monopol auf ein breiteres Fundament gestellt werden. Eine Ausnahme sieht der Gesetzentwurf wie bisher nur in den Bereichen der gemeinnützigen Lotterien, der sog. Kleinen Lotterien und dem Gewinnsparen vor.

Im Bereich des Vertriebs von staatlichen Lotterien wurden hingegen zahlreiche Beschränkungen aufgehoben. Der Vertrieb bedarf nach § 8 Abs. 1 des Gesetzentwurfs keiner gesondert zu erteilende Genehmigung durch die Prüfstelle mehr, wenn es sich nicht um sog. Große Lotterien mit hoher Ereignisfrequenz handelt. Für diese bedarf es einer gesonderten Genehmigung aufgrund der erhöhten Suchtgefahr. Auch der Vertrieb im Internet ist nunmehr wieder möglich. Werbung für Lotterien ist generell über alle Medien zulässig, insbesondere auch in Rundfunk und Internet.

Der Gesetzentwurf verfolgt ein doppeltes Konzept, das einerseits durch ein strenges Monopol auf der Veranstaltungsseite und andererseits eine weitgehende Beseitigung der Beschränkung auf der Vertriebsseite gekennzeichnet ist. Diese Maßnahmen begründen eine wechselseitige Abhängigkeit der beiden Ebenen und sollen durch die jeweils konträre Ausgestaltung die jeweils umgekehrte Intensität in der Ausgestaltung der anderen Ebene rechtfertigen. So sei ein staatliches Monopol in Bereich der Veranstaltung von Lotterien nur dann gerechtfertigt, wenn zugleich die Beschränkungen auf Seiten des Vertriebs erheblich gelockert würden. Die weitgehende Aufhebung der Beschränkungen im Bereich des Vertriebs rechtfertigt aber wiederum das staatliche Monopol im Bereich der Veranstaltung der Lotterien.
Begründet wird die dargestellte Konzeption damit, dass durch die Aufhebung im Bereich des Vertriebs die effektive Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung und die Zuführung der Spieler zu legalisiertem Glücksspiel ermöglicht wird, so dass der ungesetzliche Glücksspielmarkt weitestgehend eingedämmt werden könne.

Monopol bei der Veranstaltung - Liberalisierung beim Vertrieb

Das Monopol im Bereich der Veranstaltung rechtfertige sich auch durch das erhöhte Manipulationsrisiko im Lotteriebereich und dient der Kriminalitätsvorbeugung. Insbesondere kann der Gesetzgeber davon ausgehen, dass bei einer Öffnung des Lotteriemarktes keine bessere Markt- und Produkttransparenz für den Spieler erzielt werden kann.

Das staatliche Monopol bei der Veranstaltung von Lotterien soll andererseits die Liberalisierung des Vertriebs rechtfertigen. Die Praxis in der Vergangenheit habe gezeigt, dass bei einer Beschränkung des Vertriebs gesetzlichen Glücksspiels und der damit einhergehenden Erschwerung des Zugangs zu staatlichen Produkten die Spieler auf allerorts und jederzeit verfügbare illegale Angebote, insbesondere im Internet auswichen.

2. Spielbanken, §§ 17-20 des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen Präsenz-Spielbanken und Online-Spielbanken. Beide sind sowohl hinsichtlich der Veranstaltung als auch hinsichtlich des Vertriebs genehmigungspflichtig, aber grundsätzlich genehmigungsfähig.

Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist zum Schutz von sucht-gefährdeten und süchtigen Spielern in § 17 Abs. 1 des Gesetzentwurfs ein über-greifendes Sperrsystem vorgesehen. Die Regelungen sehen die Möglichkeit der Selbstsperre oder der Fremdsperre zum Schutz des Spielers vor.

Die Regelungen der Fremdsperre durch die Präsenz-Spielbanken hat aber wiederum keine effektive Umsetzung gefunden. Nach § 17 Abs. 2 GlückG-E haben die Präsenz-Spielbanken aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte die Spieler mindestens für ein Jahr zu sperren, wenn sie annehmen müssen, dass die Spieler suchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen. Die Regelung zum Schutz von gefährdeten Spielern ist gut gemeint, dürfte sich in der Praxis aber indes als ineffektiv erweisen.

3. Wetten, §§ 21 - 24 des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage eine vollständige Abkehr vom staatlichen Monopol im Bereich der Sportwetten vor. Durch die Neuregelung wird der Zugang privater Anbieter sowohl im Bereich der Veranstaltung als auch im Bereich des Vertriebs ermöglicht.

Aufgrund der Entwicklungen der letzen Jahre sehen sich die Initiatoren des Gesetzentwurfs dazu veranlasst, den Bereich der Sportwetten zu liberalisieren. Zutreffend gehen sie in der Begründung zum Gesetzentwurf davon aus, dass sich in den letzten Jahren ein erheblicher Schwarzmarkt gebildet habe, der keinen Kontrollen unterliegt. In dem Maße, wie sich der illegale Markt für Sportwetten entwickelt hat, hätten sich die Umsätze des einzigen staatlichen Anbieters entgegengesetzt entwickelt und seien inzwischen nahezu bedeutungslos im Vergleich zum Gesamtumsatz der Branche geworden.

Unter die Regelungen der §§ 21 ff des Gesetzentwurfs fallen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzentwurfs Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang oder den Verlauf von bewetteten Ereignissen, wobei eine Ereignis im Sinne des Gesetzes als das Ergebnis eines Sportwettbewerbs oder ein "zukünftiges oder gegenwärtiges Geschehen" definiert wird (§ 3 Abs. 4 S. 2 GlückG-E). Darunter dürften dann auch sog. Gesellschaftswetten fallen (Wer gewinnt "Deutschland sucht den Superstar"?). Wetten, die das sittliche Empfinden verletzten, sind allerdings verboten (§ 21 Abs. 1 S. 2 GlückG-E).

Darüber hinaus ist festgelegt, dass die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt von der Veranstaltung oder der Organisation des Sportereignisses zu erfolgen hat. Einer möglichen Manipulation soll auch durch ein striktes Wettverbot für betroffene Sportler vorgebeugt werden. Wer an einem bewetteten Ereignis teilnimmt, darf nach § 21 Abs. 3 GlückG-E weder selbst noch durch einen anderen auf den Ausgang oder den Verlauf dieses Ereignisses Wetten abschließen noch entsprechende Wetten durch andere fördern.
Genehmigungsvoraussetzungen:

Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde
Für die Zulassung privater Wettunternehmer stellt § 22 Abs. 1 GlückG-E auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde ab. Deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen gibt es für bereits in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat zugelassene Wettunternehmen. Nach § 22 Abs. 4 GlückG-E wird vermutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Versagensgründe nicht vorliegen.

Für den stationären Vertrieb und den Fernvertrieb ist nach § 23 GlückG-E eine Vertriebsgenehmigung erforderlich. Voraussetzungen sind auch hier Zuverlässigkeit und Sachkunde.

Darüber hinaus sieht Abs. 7 eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von EUR 20.000,- je Wettannahmestelle bzw. EUR 10.000,- für andere Standorte vor (mit einer Anpassungsmöglichkeit auf den Durchschnittsumsatz von zwei Wochen). Dadurch sollen staatliche Zahlungsansprüche und Auszahlungsansprüche der Spieler abgesichert werden. Für den Fernvertrieb beträgt die Sicherheitsleistung EUR 1 Mio. Sie kann von der Prüfstelle ebenfalls auf die Höhe des zu erwartenden Durchschnittswettumsatzes zweier Wochen, maximal auf EUR 5 Mio., angepasst werden.

Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Wettkunden dürfen die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten nach § 24 Abs. 1 GlückG-E nur in Übereinstimmung mit einem Wettreglement erfolgen, das für alle Wettverträge des Veranstalters oder Inhabers einer Vertriebsgenehmigung verbindlich ist.

Darüber hinaus ist nach § 24 Abs. 2 GlückG-E ein elektronisches Wettbuch zu führen, das sicherstellen soll, dass alle Wettvorgänge in zeitlich lückenlos fortlaufender Reihenfolge festgehalten werden. In dem Wettbuch müssen alle Wettvorgänge mindestens vier Jahre lang gespeichert sein.


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veröffentlicht am: 21.03.2011 10:29




Verfasst von: BlueDevil Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/03/2011 20:19
@Heinz




was machen wir nun mit den BWIN-Aktien mit dem Hintergrund der Fussion?????
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/03/2011 22:51
Hallo BlueDevil,

mit den Auswirkungen der Fusion mit dem Pokeranbieter
habe ich mich nicht beschäftigt.

Für mich war es ein spontaner Kauf vor dem Hintergrund
der faktischen Legalisierung von Sportwetten durch
die Aussagen von Minister Beck ( SPD ).

Der Kursverlauf wurde jedoch durch die Ereignisse in
Japan in den Schatten gestellt.

Bestimmt steigen die bwin-Aktien wieder, der Anfang
dafür wurde heute schon gemacht.

Übrigens ist Solar Millennium ( WKN: 721840 ) vor dem
Hintergrund der Atomkraft-Krise auch ein interessanter Wert.

Die bauen Solar-Kraftwerke. wink




Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/03/2011 22:57
Das ist doch alles schon (bei bwin) eingepreist... (weil schon ewig bekannt) , geht erstmal kurzfristig bergab , bevor es wirklich hoch geht...
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 23/03/2011 04:17
laugh

Die Aussage von Herr Beck war also schon eingepreist. smile




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/03/2011 06:51
EU überprüft Online-Glücksspiele

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission will Glücksspiele im Internet genauer unter die Lupe nehmen. In einer öffentlichen Anhörung will die Brüsseler Behörde herausfinden, wie Gebühren in dem Onlinesektor erhoben werden können und Kriminellen das Handwerk gelegt werden kann. Dies geht aus einem Papier hervor, das die Kommission am Donnerstag vorstellt. Bis zum 31. Juli können Nutzer, Online-Spielbetreiber, Regierungen und andere Organisationen ihre Ansichten vertreten.

Grundsätzlich will die EU-Kommission das Online-Glücksspiel neuen Regeln unterwerfen. Dabei geht es vor allem um Milliardengewinne, die bislang größtenteils am Fiskus vorbeigehen. Nach Kommissionsangaben gab es 2008 in der EU schätzungsweise rund 15 000 Glücksspielseiten im Internet - 85 Prozent davon ohne gültige Lizenz.

Experten gehen für 2008 allein in Europa von einem Branchenumsatz von mehr als sechs Milliarden Euro aus. Der Verband der Onlinesparte EGBA beziffert die Erträge sogar auf mehr als acht Milliarden Euro. Nach Berechnungen wird sich die Summe bis 2013 sogar verdoppeln.

Die größten Einnahmen wurden 2008 mit fast zwei Milliarden Euro in Großbritannien eingefahren. Online-Angebote - etwa für Poker oder Sportwetten - boomen vor allem in den EU-Staaten, in denen es strenge Glücksspielregelungen oder -monopole gibt. Dazu gehören Deutschland, Frankreich und Schweden.

Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte eine umfassende Untersuchung bereits im vergangenen Jahr angekündigt, aber immer wieder verschoben. Die Anhörung soll Klarheit über nationale Regeln für Glücksspiele schaffen und wie Gebühren erhoben werden können. Zudem soll überprüft werden, wie Betrügern und Geldwäschern im Internet das Handwerk gelegt werden kann, sowie wie man gegen Spielsucht vorgehen kann.

Quelle



Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/03/2011 07:01
Gericht: Anbieten privater Sportwetten in Bayern erlaubt

Mittwoch, 23. März 2011, 16:13 Uhr

München (dpa/lby) - In einer Grundsatz-Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München das kommerzielle Anbieten privater Sportwetten für zulässig erklärt. Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland genüge nicht den EU-rechtlichen Anforderungen, entschied der 10. Gerichtssenat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der Zugang zum Sportwettenmarkt dürfe privaten Anbietern und Vermittlern von den bayerischen Behörden deshalb nicht mehr wie bisher unter Berufung auf das staatliche Monopol verwehrt werden. Bisher ist die Lotto-Sportwette Oddset die einzige legale Sportwette in Deutschland.

Quelle


Das sind good news!




Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/03/2011 21:41
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die Urteile der Gerichte zeigen, wie schizophren unser bestehendes Glücksspielrecht ist!

24.03.2011 18:42

Angesichts der gestern bekannt gewordenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster in Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, auf die Schizophrenie des aktuellen deutschen Glücksspielrechts hingewiesen.

Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte gestern in mehreren Eilverfahren (Az.: 4 B 48/11 und andere) entschieden, dass die Ordnungsbehörden in NRW auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages weiterhin gegen private Wettbüros vorgehen können. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof hatte am 21. März 2011 entschieden, aufgrund der Unvereinbarkeit des bislang geltenden Glücksspielstaatsvertrages mit europäischem Recht dürfte privaten Sportwettenanbietern der Zugang zum deutschen Markt nicht mehr ohne weiteres verwehrt werden.

"Das sind nur zwei von mittlerweile vielen Entscheidungen der deutschen Gerichte, die die mit dem geltenden Glücksspielrecht angerichtete völlige Verwirrung deutlich machen. Mittlerweile beschädigt dieses Chaos das Ansehen Deutschlands als Rechtsstaat", erklärte dazu Hans-Jörn Arp (CDU). Besonders bitter sei für ihn, dass er vor genau dieser Entwicklung lange vor dem Inkrafttreten des geltenden Vertrages vergeblich gewarnt habe.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki warnte angesichts der laufenden Verhandlungen über eine Novellierung vor einer erneuten Blamage des Rechtsstaates: "Dieses Mal darf es keine Versuche geben, das Recht zu Gunsten eines staatlich beauftragten Monopols zu verbiegen. Das ist krachend gescheitert: Sowohl in der Praxis, weil keine wirksame Suchtbekämpfung durchgesetzt wird, als auch vor den Gerichten. Der schleswig-holsteinische Vorschlag zeigt den Weg auf, wie ein staatliches Veranstaltungsmonopol bei Lotterien und ein konzessioniertes Sportwettenangebot unter strengen staatlichen Auflagen zum Spielerschutz rechtssicher ausgestaltet werden können", so Kubicki.

Beide zeigten sich nach der letzten Verhandlungsrunde der Ministerpräsidenten überzeugt, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag die bestehenden Probleme schnell lösen werde: "Einer anderen Regelung werden wir auch nicht zustimmen", so Arp und Kubicki abschließend.

Quelle: FDP Landtagsfraktion und CDU Fraktion Schleswig-Holsteinischen Landtag [u][/u]
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/03/2011 14:45
Tipp24 will zurück auf den deutschen Markt

Hamburg (dpa) - Der Internet-Glücksspielvermittler Tipp24 hofft auf eine Rückkehr auf den deutschen Markt. Nach den Entscheidungen mehrerer hoher Gerichte sei das Vermittlungsverbot für Lottospiele im Internet nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag nicht anwendbar, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens vom Mittwoch in Hamburg. Nun müssten vernünftige und zukunftsweisende Rahmenbedingungen für die Vermittlung von harmlosen Lotterien im Internet geschaffen werden. Die Ministerpräsidenten beraten im April über eine Neufassung des Staatsvertrags. Tipp24 hat das Geschäft erfolgreich ins Ausland verlagert; mit einem Umsatz von 104 (Vorjahr: 90) Millionen Euro und einem Gewinn von 19,6 (17,5) Millionen Euro erreichte das Unternehmen 2010 ein Rekordergebnis.

Quelle





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 30/03/2011 15:06
Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Der Glaube der ehemaligen deutschen Glücksspielvermittler in die deutschen Politik kehrt zurück

30.03.2011 16:19

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, haben die Ankündigung von Tipp24, im Falle einer vernünftigen und zukunftsweisenden Glücksspielrechtsnovelle nach Deutschland zurück zu kehren, begrüßt:

"Die Glücksspielanbieter sind bereit, sich unter strengen Vorgaben konzessionieren zu lassen. Sie sind auch bereit, durch Steuern und Zweckerträge hier in Deutschland ihren Beitrag dazu zu leisten, dass soziale und kulturelle Einrichtungen sowie der Breitensport gefördert werden. Das ist eine klare Aussage. Es ist Aufgabe der Politik, nun verlässliche und mit europäischem Recht in Einklang stehende Regelungen zu treffen", erklärte Hans-Jörn Arp heute (30. März 2011) in Kiel.

Der FDP-Fraktionsvorsitzender Kubicki sieht mit dem heutigen öffentlichen Bekenntnis ein wesentliches Argument der Kritiker gegen die Zustimmung zum schleswig-holsteinischen Vorschlag als widerlegt an: "Wir hören immer wieder, die Unternehmen würden niemals nach Deutschland kommen. Das stimmt nicht, weil die Unternehmen gerade bei einer Tätigkeit im Internet durch einen Sitz im Inland ganz erheblich an Seriosität gewinnen. Wahr ist, dass Deutschland mit dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag seit Jahrzehnten hier ansässige Unternehmen gezwungen hat, außer Landes zu gehen", so Kubicki.

Arp und Kubicki kündigten an, die Schleswig-Holsteinischen Regierungsfraktionen würden einem neuen Glücksspielstaatsvertrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass dieser den Ansprüchen des europäischen Rechts gerecht wird:

"Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er entspricht europäischem Recht und bietet eine bessere Suchtprävention als die derzeitigen Regelungen. Das ist unser Maßstab", so Arp und Kubicki.

Beide äußerten die Hoffnung, dass die "Heimkehrer" nach der Verabschiedung des neuen Glücksspielrechts bei der Suche nach einem Standort in Deutschland Schleswig-Holstein in Erwägung ziehen werden.

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Verfasst von: tossfor Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/04/2011 13:05
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,755436,00.html



06.04.2011

Glücksspiel-Staatsvertrag
Länder wollen Sportwetten privatisieren
Bandenwerbung beim Deutschland-Spiel: Werbung wird begrenzt zugelassen

Die 16 Länderchefs haben sich auf Eckpunkte für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt: Bundesweit wollen die Ministerpräsidenten sieben Konzessionen an private Anbieter vergeben. Die Testphase soll 2012 beginnen und zunächst fünf Jahre gelten.
Info

Berlin - Die Bundesländer wollen ab 2012 sieben bundesweite Konzessionen für das Angebot von Sportwetten verteilen. Diese Regelung solle testweise fünf Jahre lang gelten, kündigten die Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer und Kurt Beck an. In einer Sonderkonferenz hatten die Länderchefs das Thema am Mittwoch debattiert. Eine endgültige Ratifizierung des Vertrags soll allerdings erst im Sommer erfolgen, gültig würde sie ab 1. Januar 2012.

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Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten würden zugelassen, Fernsehwerbung für Sportwetten im Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Von einer Öffnung des Sportwettenmarkts könnten vor allem private Anbieter wie Bwin und Tipp24 profitieren.

Bei Fußballspielen soll künftig nur noch auf das Endergebnis gewettet werden können - und nicht wie bislang auch auf Zwischenergebnisse oder Torschützen. "Schleswig-Holstein sieht noch Prüfaufgaben, alle anderen Bundesländer haben keine Bedenken", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Böhmer. Sein SPD-Kollege Beck sagte, er gehe davon aus, dass zumindest die übrigen 15 Länder sich bis zum Sommer abschließend verständigen würden. Damit könnte der Vertrag Anfang Juni unterzeichnet werden. Eine Konzessionsvergabe werde jedoch praktisch nicht vor Beginn des Jahres 2012 möglich sein, sagte Beck. Die Konzessionsabgabe betrage 16,66 Prozent des Spieleinsatzes.

Bei Sportwetten werden rund fünf Milliarden Euro umgesetzt

Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.

Das Volumen des bisher weitgehend illegalen Sportwettenmarkts liegt nach früheren Schätzungen bei rund fünf Milliarden Euro. Einig waren sich die Ministerpräsidenten schon länger darin, dass das staatliche Monopol für die Lotterie erhalten bleiben soll. Die SPD-regierten Länder hatten sich jedoch lange dagegen gesträubt, Sportwetten privater Anbieter zuzulassen, während die unionsregierten Länder eine Marktöffnung anstrebten.

Auch für das Internetangebot von Casino-Spielen vereinbarten die Ministerpräsidenten eine Testphase von fünf Jahren. Danach soll das Angebot der Spielbanken weiter zahlenmäßig streng begrenzt bleiben. "Internetangebote von Casino-Spielen sind nur bei realen Spielen zulässig, wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort angeboten werden", hieß es.

cte/dpa/Reuters
Verfasst von: ozzy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/04/2011 13:13
BILD.de-Newsticker
Mittwoch, 06. April 2011, 14:35 UHR
Länder einig neuen Glücksspiel-Vertrag

Berlin - Die Länder haben sich grundsätzlich auf Eckpunkte für eine Neuregelung des Glücksspielmarktes verständigt. Das teilten der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), am Mittwoch in Berlin mit. Bei Sportwetten sollen bundesweit an private Anbieter sieben Konzessionen vergeben werden. Deren Wirkung soll nach fünf Jahren überprüft werden. Die Eckpunkte werden von 15 Ländern unterstützt, Schleswig-Holstein geht einen eigenen Weg.
Verfasst von: BlueDevil Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/04/2011 17:25
Das ist keine wirkliche Öffnung des Marktes.


- Konzessionsabgabe
- nur noch auf das Endergebnis wetten (Fussball)


Wenn ein Bookie da mitmacht, muss er den Quotenschlüssel senken.
Verfasst von: BlueDevil Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 06/04/2011 17:27
Ziemlich wilde bwin.party - Aktie kracht wie seit 2006 nicht



Ein paar Tage nach der Fusion erweist sich die bwin.party als Flop. Die Aktie verliert am Mittwoch zwischenzeitlich 20 Prozent.


Der Grund: Deutschland wird kein Geschäft.





Bis vor zwei Wochen war die Aktie des Online-Sportwettenanbieters bwin noch im Leitindex der Wiener Börse und einer der Top 10-Titel im ATX. Seit der Fusion mit der britischen Partygaming, die am 31. März vollzogen wurden, läuft es für die neue bwin.party an der Londoner Börse gar nicht gut. Am 1. April, dem ersten Handelstag der neuen Aktie, waren 204 Pence der Schlusskurs. Es folgten zwei Rückschläge um je rund 1,5 Prozent.

Heftig abwärts ging es Mittwoch nach 15.30 Uhr. Das Papier, bis dahin bei 195 Pence stabil, gab innerhalb einer Stunde auf 157,8 Pence nach, ein Minus von 20 Prozent. Bendet wurde der Handel mit 166,4 Pence, minus 15,92 Prozent. Fast 23 Millionen Aktien wurden auf den Markt geworfen, ein ähnliches Rekordvolumen wie am Tag der Fusion.

Analysten haben ein mittleres Kursziel von 245 Pence ausgegeben, die jüngsten Empfehlungen reichen bis 331 Pence. Es wird wohl neu berechnet werden müssen. Denn was bwin.party so belastet und den grössten Absturz seit dem bwin-Flop in den USA 2006 verursacht hat : Die am Mittwoch Nachmittag angekündigte und an sich positive Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes hat einen gehörigen Haken: Die geplanten Belastungen für die Online-Wettanbieter sind im europäischen Vergleich zu hoch. Die angepeilte Konzessionsabgabe an den deutschen Staat soll 16,66 Prozent des Spieleinsatzes betragen. Es steht zu befürchten, dass sich die von Steueroasen wie Gibraltar oder Malta operierenden Anbieter wie eben bwin.party von der Höhe der Abgabe abschrecken lassen und deswegen die gewünschte Kanalisierung in den legalen Markt misslingt.

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen SportBundes, Michael Vesper, sagte zur geplanten Öffnung des Sportwettenmarktes: "Die Richtung des Weges stimmt, aber der Rucksack, den die Ministerpräsidenten dem Konzessionsmodell aufgebürdet haben, ist noch zu schwer. So dürfte das Ziel, die Sportwetten staatlich kontrolliert zu öffnen, kaum zu erreichen sein."

Auch der Hightech-Verband BITKOM hat den Entwurf für einen neuen Glückspiel-Staatsvertrag als halbherzig kritisiert.



Quelle: www.wirtschaftsblatt.at
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2011 16:37
Sportwetten

Die Länder bluffen

Leitartikel Die Bundesländer verstehen sich gern als Bollwerk gegen die Spielsucht. Daran gemessen offenbaren sie sich selbst aber als ziemlich abgefeimte Zocker.

Denn ein genauerer Blick in die geplante Neuordnung des Glücksspielmarkts offenbart schnell: Die angebliche Reform soll nur die Kläger gegen das staatliche Wettmonopol beruhigen. Im Prinzip soll aber alles so bleiben, wie es ist. Diesen Bluff sollte man schnell auffliegen lassen.

Das zeigt sich am Kernstück des geplanten neuen Staatsvertrags: der begrenzten Freigabe von privaten Sportwettangeboten. Der Milliardenmarkt findet bisher fast ausschließlich im manipulationsanfälligen Internet statt. Der staatliche Anbieter Oddset kommt dagegen kaum an. Da ist es sinnvoll, den Markt für Privatfirmen zu öffnen und diese staatlich zu beaufsichtigen.
Allerdings: Die geplanten Bedingungen für Anbieter sind zu hart, als dass sie irgendetwas an der jetzigen Marktlage verändern dürften. Nicht nur ist die Begrenzung der Lizenzen auf sieben ziemlich willkürlich. Ein Sechstel des Umsatzes will der Staat zudem pauschal als Wettabgabe kassieren - von dem, was übrig bleibt, dürften legale Unternehmen kaum Gewinnsummen anbieten können, die mit denen der Internetkonkurrenz mithalten können.
Vermutlich sollen sie das aber auch gar nicht. Denn die Reform scheint in der Hoffnung entworfen worden sein, damit den Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gerecht zu werden. Dieses hatte Ende 2010 das Wettmonopol des Staates gekippt. Der von den Richtern monierte zentrale Widerspruch beim staatlichen Monopol bleibt jedoch auch nach der Neuregelung bestehen, vor allem beim Lotto. Dort soll der Ausschluss privater Anbieter angeblich vor allem dazu dienen, die Spielsucht zu verhindern. Bloß: Warum kann dann der Staat Lottospiele veranstalten? Und wieso kümmert er sich dann nicht um die Hunderttausenden Spielautomaten in Kneipen und anderswo? Dass diese Süchtige in den Ruin treiben können, wird niemand bestreiten - im Gegensatz zu Lottoziehungen.

Die Politik sollte darum lieber ihre Karten offen auf den Tisch legen und eingestehen, worum es ihr beim staatlichen Wettmonopol wirklich geht: weder um Suchtprävention noch um die Verhinderung von Spielmanipulation. Sondern um die Milliardeneinnahmen aus dem Lottogeschäft. Mit deren Verteilung können sich Landes- und Bundespolitiker als soziale Wohltäter profilieren, ohne dass es sie etwas kostet.
Wenn der Staat Spielsucht verhindern will, muss er die Glücksspielautomaten stärker regulieren. Darüber hinaus aber hat er kein gutes Argument, warum er die Lizenzierung privater Sportwettenanbieter nicht erleichtert. Und: Einen Grund, das staatliche Lottomonopol zu erhalten, gibt es auch nicht.

Quelle : ftd.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2011 16:41
Meine Meinung :

Mal wieder eine Mogelpackung vom Staat - so funktioniert das nicht und nichts aber auch gar nichts wird sich ändern.

Die Abgabe von 16,66 % auf alle Einsätze ist ein Witz - das wird keinen Wettanbieter reizen , seine Zelte wieder in Deutschland aufzuschlagen.

Begrenzung auf 7 Lizenzen , lächerlich - sollten sich 7 Bewerber finden , machen alle anderen halt einfach munter weiter wie gehabt und lachen sich kaputt.

Onlinecasinos verboten - hat doch jeder Buchmacher im Angebot und ist eine wichtige Einnahmequelle für diese.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2011 16:43

Man kann nur weiter auf Sleswig-Holstein hoffen , passend dazu folgender Bericht :

Sportwetten
Norden stimmt Glücksspiel-Staatsvertrag nicht zu

Schleswig Holstein ist beim Glückspiel-Staatsvertrag unter allen 16 Bundesländern isoliert. Carstensen stimmte den Eckpunkten nicht zu.

Die CDU/FDP-Koalition in Kiel geht bei der Reform des Glücksspielwesens in Deutschland unbeirrt ihren Alleingang weiter. Die Liberalisierung bei den Sportwetten, auf die sich die Regierungschefs aller anderen 15 Länder am Mittwoch in Berlin einigten, greift der Regierung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) zu kurz. Bis zu sieben Wettfirmen sollen ab 2012 bundesweit eine Lizenz erhalten, die vorerst nur fünf Jahre gilt. Die Begrenzung auf sieben Firmen hat aus Sicht der Kieler Koalition, die bereits ein eigenes Gesetz auf den Weg brachte, weder eine zwingende Begründung noch eine Rechtsgrundlage. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach dagegen von einem vernünftigen Kompromiss.

Schwere Vorwürfe kommen aus der Opposition in Kiel: Schwarz-Gelb sei derart mit der Glücksspiel-Lobby verflochten, dass der Norden im Kreis der Länder nun völlig isoliert sei, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner der dpa. Bei dem Sondertreffen der 16 Länderchefs in Berlin enthielt sich Carstensen. Beim staatlichen Lotto-Monopol soll sich nach dem Beschluss nichts ändern. Die Kieler Koalition strebt in ihrem Sonderweg an, den Lotto-Vertrieb Privaten zu öffnen.
Während CDU/FDP - und der Kieler Wettanbieter Jaxx - Carstensen lobten, kam aus der Opposition von SPD, Grünen und SSW harte Kritik.

SPD sieht gravierende Nachteile für die Bürger des Landes

Sie warfen der Regierung vor, die Glücksspiel-Lobby zu bedienen.
Der Alleingang Schleswig-Holsteins wird nach SPD-Ansicht der gravierende Nachteile für die Bürger des Landes haben, "weil der Ausschluss aus dem deutschen Lottoblock droht und Schleswig-Holstein nicht mehr an den Jackpot-Ausschüttungen teilnehmen könnte", wie Fraktionschef Stegner sagte. "Das Motiv für den Alleingang kann ja nur darin liegen, dass CDU und FDP der Lobby dermaßen große Versprechungen gemacht haben, dass die Regierung nicht einmal mit dem Kompromiss zufrieden war."

CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher sagte, "eine Beschränkung der Konzessionen auf sieben Sportwetten-Anbieter wäre europarechtlich nicht haltbar". FDP-Kollege Wolfgang Kubicki ergänzte: "Niemand kann rechtlich sauber begründen, weshalb dem achten Anbieter der Zugang zum Markt zu verwehren ist. Die Klagen gegen die Diskriminierung wären ebenso absehbar wie das Ergebnis vor dem Europäischen Gerichtshof".

Arp verweigert Bericht zur "Sylter Sause"

Die Grünen hielten CDU/FDP "Lobbyismus vom Feinsten" vor. "Wir Grünen jedenfalls werden unsere Hand für ein schwarz-gelbes Las Vegas des Nordens nicht reichen", sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Carstensens Alleingang zeige, "dass sich die Landesregierung lieber dem Diktat der milliardenschweren GlücksspielanbieterInnen unterwirft, als eine bundeseinheitliche, vernünftige Regelung auf den Weg zu bringen". Anke Spoorendonk vom SSW warf CDU/FDP vor, nur nach den Steuereinnahmen zu schielen. Bei Sportwetten gehe es aber um ein Angebot mit hohem Suchtpotenzial.

Als Farce entpuppte sich ein Tagesordnungspunkt zu dem Thema im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages: Der CDU-Politiker Hans-Jörn Arp verweigerte einen Bericht zur "Sylter Sause", weil er bei der Tagung der Glücksspiel-Lobby in einem Luxushotel vorige Woche als Fraktionsvize aufgetreten sei und nicht als Mittelstandsbeauftragter der Landesregierung. In dieser Eigenschaft war er aber auf SPD-Antrag erschienen. Für einen Bericht als Mittelstandsbeauftragter sehe er keine Anhaltspunkte, sagte Arp. Auch Fragen könne er in dieser Funktion nicht beantworten. Die Opposition war empört.

Vor Journalisten verteidigte Arp sein Vorgehen

"Die Kontrollrechte des Parlamentes werden ad absurdum geführt, wenn Regierungsvertreter je nach Lust und Laune ihre Hüte wechseln können", sagte Grünen-Politikerin Heinold. Die Beauftragtenstellen verwischten die Abgrenzung von Regierung und Parlament. "Am besten löst man den Interessenkonflikt, indem sich die Landesregierung von ihrem Mittelstandsbeauftragten löst", sagte SPD-Glücksspielexperte Andreas Beran. Es sei nicht akzeptabel, bei unbequemen Fragen einfach in eine andere Rolle zu schlüpfen.

Vor Journalisten verteidigte Arp sein Vorgehen: Auch Stiftungen zahlten Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn sie Politiker einladen.
Arp betonte auch, dass die Position der Eingeladenen - außer Arp auch von Boetticher und Kubicki - zugunsten einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes seit langem bekannt sei. Wenn dies nicht so gewesen wäre, hätte man vielleicht sagen können, dass eine Teilnahme reiner Lobbyismus wäre. So könne er aber nichts Anrüchiges erkennen.

Quelle (n) (dpa, shz)
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2011 16:46
Steuerparadies für Sportwetten?
Glücksspiel-Anbieter setzt auf Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Alleingang im Glücksspiel-Staatsvertrag freut die Online-Anbieter von Sportwetten. Ein Anbieter plant, all seine Lizenzen im neuen Steuerparadies zu beantragen.

Der private Anbieter bwin.party will für all seine Online-Glücksspiele Lizenzen in Schleswig-Holstein beantragen, wenn der Norden im Alleingang seinen Markt öffnet. Dies teilte der nach eigenen Angaben weltweit größte börsennotierte Anbieter von Online-Spielen am Donnerstag mit. Ein Sprecher nannte als Gründe niedrigere Steuern und eine größere Bandbreite an Glücksspielen einschließlich Online-Pokern im Vergleich zu den Plänen der anderen 15 Länder.

Als einziges Land zieht Schleswig-Holstein beim angestrebten neuen Glücksspiel-Staatsvertrag nicht mit. Die Kieler Regierungsfraktionen CDU und FDP wollen eine weiter reichende Liberalisierung als die anderen Länder. bwin.party begründet seine Ansicht auch damit, dass der Kieler Gesetzentwurf neben Sportwetten auch Online-Pokern und Online-Casino ermögliche.

Steuerparadies für Wettanbieter?

Der geplante Staatsvertrag sehe zudem fast 17 Prozent Steuern auf den vollen Umsatz vor, argumentierte ein Unternehmenssprecher. Dagegen wolle Schleswig-Holstein nur den sogenannten Bruttorohertrag (Wettumsatz abzüglich Wettgewinne) besteuern. Von 100 Euro Umsatz blieben oft lediglich zehn Euro als Bruttorohertrag übrig, die dann zu versteuern wären, sagte der Firmensprecher. bwin.party ging hervor aus der Fusion des Wiener Online-Wettanbieters bwin mit dem britischen Glücksspielkonzern PartyGaming.

Unterdessen ging die politische Kontroverse über die Gestaltung des Glücksspielmarktes in Deutschland weiter. Massiv kritisierte Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) die Pläne der 15 Bundesländer. Schmidt gehört dem Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks an. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten, Lizenzen für kommerzielle Sportwettenanbieter begrenzt und befristet zuzulassen, sei europarechtswidrig. Generell wirke die Liberalisierung des Marktes suchtgefährdend und schädige das Gemeinwohl. Der öffentlichen Hand würden kurzfristig 70 Millionen und auf mittlere Sicht 2,5 Milliarden Euro für Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz fehlen.

Quelle : (dpa, shz)
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/04/2011 16:49
FT: Kommentar zum Glücksspielstaatsvertrag

Flensburg (ots) - Was die Bundesländer beim Berliner Politpoker ausgewürfelt haben, wird vor dem Europäischen Gerichtshof mit großer Wahrscheinlichkeit keine Gnade finden. Sieben Anbieter von Sportwetten sollen eine Lizenz erhalten. Und der Achte? Der wird gegen diese Deckelung in Brüssel klagen und sich auf den Diskriminierungsschutz berufen können. Wieder einmal sind die Ministerpräsidenten zu kurz gesprungen. Schon der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 war weltfremd, weil er die Fakten, die das Internet-Zeitalter geschaffen hat, nicht berücksichtigt: Er wurde schlicht und ergreifend von Millionen Bundesbürgern ignoriert, die ihr Glück auf ausländischen Wettplattformen suchen - mit einer Strafverfolgung müssen sie nicht rechnen. Das wird sich auch jetzt nicht ändern: Die geplante Konzessionsabgabe von 16,6 Prozent des Spieleinsatzes schmälert die Ausschüttung über Gebühr. Deshalb wird auch künftig in Wettbuden auf Malta oder Gibraltar gezockt, und die hiesigen Finanzminister schauen in die Röhre. Noch ist Zeit für Nachbesserung. So wie der Deal jetzt eingefädelt wurde, ist der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht zustimmungsfähig. Lizenzzahl und Konzessionsabgabe wirken wie auf dem türkischen Basar ausgehandelt. Wichtig wäre eine Abgabe mit Augenmaß, die den Fiskus am milliardenschweren Wettgeschäft beteiligt und den Wettbüros und ihrer Kundschaft gleichzeitig einen echten Anreiz gibt, nach Deutschland zurückzukehren. Hier können sie dann legal spielen und neue Kundschaft werben. Das hat seinen Preis - doch der darf nicht zu hoch sein.

Quellenangabe :
Originaltext: Flensburger Tageblatt Digitale Pressemappe: https://www.presseportal.de/pm/59123 Pressemappe via RSS : https://www.presseportal.de/rss/pm_59123.rss2

Pressekontakt: Flensburger Tageblatt Stephan Richter Telefon: 0461 808-1060 redaktion@shz.de

© 2011 news aktuell
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/04/2011 06:43
Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt
zuletzt aktualisiert: 08.04.2011 - 02:30 Köln (dapd). Das Landgericht Köln hat das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger vorerst bekräftigt. Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht. Stattdessen deutete der Vorsitzende Richter an, dass er die einstweilige Verfügung wohl im Wesentlichen bestätigen wird. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden. Ein Sprecher von WestLotto kündigte bereits Berufung an.

Quelle : isa-guide.de

Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/04/2011 18:01
Glücksspielstaatsvertrag wird erneut scheitern
Vernichtung der Rennwette durch protektionistische Besteuerung wird in Kauf genommen
Essen (ots) - In Ihrem Bemühen, den Lottogesellschaften mit der Sportwette "Oddset" eine möglichst gute Ausgangsposition für den vermeintlichen Wettbewerb mit privaten Sportwettanbietern zu verschaffen, wird von den Ministerpräsidenten deutlich über das Ziel hinaus geschossen.

Die am Mittwoch, dem 6.4.2011 verabschiedeten Eckpunkte der künftigen "Liberalisierung" sehen im Wesentlichen eine EU-rechtswidrige Begrenzung auf sieben Konzessionen sowie die Abführung einer Konzessionsabgabe von 16,66 % zusätzlich zur Umsatzsteuer vor, die in der Höhe der deutschen Lotteriesteuer entspricht. Dadurch will man "Mehrbelastungen" von Oddset gegenüber ausländischen Sportwettanbietern vermeiden. Auf gut deutsch: die Steuer für private Sportwettanbieter wird auf das Niveau der viermal ertragsstärkeren Monopollotterien angehoben, statt die Sportwetten geringer zu besteuern, wie international üblich.

"Das wird die Sportwette von Anfang an in Deutschland erdrosseln, weil die Konzessionsabgabe in voller Höhe an den Wetter weitergegeben werden muss, während man die Abgabe bei den Lotterien unmerklich einbehalten kann", so Norman Albers, der Sprecher des Deutschen Buchmacherverbandes. Damit die Länder vollends "die Schotten dicht machen" können, wird auch jede Vermittlung der Wetten in dieser Höhe zusätzlich besteuert, auch wenn im Ausland dort bereits Steuern bezahlt werden.

"Damit gerät auch die Pferdewette in Existenznot, weil wir schon seit über 10 Jahren von der Vermittlung der Wetten auf ausländische Pferderennen leben", so Norman Albers weiter. In Deutschland finden nämlich unter der Woche praktisch keine Rennen statt.

"Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird in Wahrheit ein Prohibitionsgesetz" ärgert sich Jörg M. Barkholz, Vorstand der digibet wetten.de AG, Berlin und ergänzt: "kein Kunde wird zu diesen Rahmenbedingungen in Deutschland wetten, sondern weiter im Internet."

Der deutsche Lottoblock kann die Abgaben aus der Sportwette "Oddset" durch Milliardeneinnahmen im Lotteriebereich verschmerzen und quer subventionieren. Die Folge wäre, dass die privaten Sportwettannahmestellen mit Provisionseinnahmen von etwa 500 Euro pro Monat von Anfang an unrentabel sind und deutlich hinter den Einnahmen einer Lottoannahmestelle mit etwa 1.600 Euro zurückbleiben. Das ist Protektionismus pur und keine Liberalisierung.

"Von den Einnahmen kann man nicht einmal das gewerbliche Sky-Abo für die Fußballübertragung bezahlen, geschweige denn Personal und Miete", erläutert Alexander Göser, DBV-Vorstand aus Köln und meint: "da steckt Methode dahinter, Oddset muss sich noch nicht einmal um eine der Konzessionen bewerben."

Hintergrundinformation:

Nach Berechnungen des Deutschen Buchmacherverbandes wird sich durch die Prohibitionssteuer die Sport- und Rennwette ab dem 1.1.2012 über Nacht um 75 Prozent verteuern. Ökonomische Modelle, die auch bei den Berechnungen der Auswirkung einer Mineralöl- oder Tabaksteuererhöhung Anwendung finden, gehen von einem Rückgang der Nachfrage von 12,5% bis 15 % bei einer Erhöhung des Preises um 10 % aus. Daraus lässt sich ein Rückgang der Nachfrage um 95% herleiten.

Bei einem derzeit noch grau agierenden Gesamtmarkt, von der Goldmedia GmbH auf etwa 3,4 Mrd. Euro geschätzt (ohne Internet), würde die Steuer in dieser Höhe nur zu einer legalen Nachfrage von ca. 240 Mill. Euro führen. Das übrige verschwindet in anderen Kanälen. Von Verbraucher- oder Spielerschutz kann keine Rede sein.

Nach den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen etwa 2800 Annahmestellen über die sieben Konzessionen zugelassen werden. Das würde einen Wochenumsatz von nur 1650 EUR je Annahmestelle bedeuten. Jede Lottoannahmestelle setzt derzeit etwa 5000 EUR je Woche um.

Anders als bei einer Mineralölsteuererhöhung, kann der Verbraucher bei der geplanten exorbitant hohen Wettsteuer sehr gut auf andere Glücksspielangebote und Anbieter im In- und Ausland ausweichen oder unter der Ladentheke wetten. Mobile Endgeräte wie das iPhone oder sogenannte Tablet-PC, holen einem das Internet auf die Straße, auf den Fußballplatz oder in die Gaststätte mit SKY-Abo.

Der Deutsche Buchmacherverband setzt sich daher voll und ganz für den Schleswig-Holsteinischen Sonderweg ein und würde die dort vorgesehene Steuer auf den Bruttoertrag von 20 Prozent (entspricht etwa 3 % bis 4 % vom Wetteinsatz) begrüßen.

Das ist im internationalen Vergleich in Europa am oberen Ende der Skala ohne jedoch die Wette zu erdrosseln.

Pressekontakt:

Oliver Jäger,
Verbandsbüro des DBV Essen,
Tel. 0201 - 79 03 29

Norman Albers,
Vorstandssprecher des DBV,
Tel. 0511 - 302680

Email: dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de
Verfasst von: Brian Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/04/2011 16:06
jetzt zeigt sich langsam was hinter dem neuen Vertrag steckt

Länder wollen Web-Wettbüros sperren lassen

Lawblog
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/04/2011 18:06
Kann man eigentlich nur noch drüber lachen , wenns nicht so traurig wäre....
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/04/2011 18:07
Original geschrieben von: Frei3ier
Kann man eigentlich nur noch drüber lachen , wenns nicht so traurig wäre....

Allerdings vogel kotzen
Verfasst von: klinsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/04/2011 20:37
Die können sich wehren wie sie wollen. Am Ende stehen sie mit leeren Händen da. Oder wir kriegen chinesische Verhältnisse...

Immerhin kämpft die FDP noch gegen diesen Staatszwang, hätte auch nicht gedacht dass ich die Partei dieser Tage loben kann.
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/04/2011 07:40
Man kann in Worten eigentlich kaum umschreiben, wie komplett realitätsfern diese Pläne sind. IP- bzw. DNS-Sperrung ist A) technisch so gut wie gar nicht umsetzbar, da alle Internet-Provider hier mitziehen müssten (was sie sowohl technisch, als auch vom organisatorischen Aufwand her nicht können und vor allem wollen), und B) man in Ländern wie u.a. China sehen kann, dass sie selbst dann nicht funktionieren, wenn sie umgesetzt werden, da man diese auch locker umgehen kann.

Ich kann gar nicht genug fressen wie ich grad kotzen möchte, wenn ich diese Gehirnblähungen lesen muss. Es gibt hier eine einmalige Chance einen kompletten Wirtschaftszweig anzukurbeln, der jahrelang völlig brach liegt und nur Gelder "schwarz" ins Ausland fliessen liess und lässt, weil die Dumpfhirne in diesem unseren Lande immer noch ans Monopol glauben. Schwachsinnige aller Länder, vereinigt euch!

wichser
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/04/2011 12:35
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Glücksspielstaatsvertrag: IPD begrüßt Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein

12.04.2011 - 14:27 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Die Initiative Profisport Deutschland (IPD)
sieht den Entwurf der Ministerpräsidentenkonferenz zum neuen
Glücksspielstaatsvertrag in einigen zentralen Punkten kritisch. "Der
Vorschlag zur Behandlung von Sportwetten nutzt weder dem Breiten-
noch dem Profisport. Eine kontrollierte Öffnung des
Sportwettenmarktes für private Anbieter ist zwar grundsätzlich der
richtige Weg. Allerdings sind die veröffentlichten Eckpunkte,
insbesondere im Hinblick auf die Abgabensituation, alles andere als
erfolgversprechend. Die IPD begrüßt deshalb ausdrücklich den
Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein. Dieser ist rechtlich
umsetzbar und inhaltlich zielführend", sagte Frank Bohmann,
stellvertretender Sprecher der IPD, auf der heutigen Sitzung in
Frankfurt am Main.

Statt den Sportwettenmarkt konsequent kontrolliert zu öffnen und
so den Weg für eine regulierte Rückkehr der privaten Anbieter nach
Deutschland frei zu machen, sind aus Sicht der IPD von den
Ministerpräsidenten unrealistische Rahmenbedingungen vorgeschlagen
worden. Damit würde weder eine Kanalisierung in den legalen Markt
stattfinden noch die gewünschten Effekte für den Breiten- und
Profisport erreicht werden. Speziell eine ausreichende Finanzierung
des Breitensports aus Mitteln des Sportwettenmarktes wäre so kaum
gewährleistet.

Ein praxistaugliches Modell, das allen Marktteilnehmern gerecht
würde, ist aus Sicht der IPD der Gesetzesentwurf aus
Schleswig-Holstein. Dieser sieht deutlich geringere und international
wettbewerbsfähigere Abgaben für Wettanbieter vor als die von den
anderen 15 Ländern geplanten 16,66 Prozent. Bei höheren Abgaben, so
die Befürchtung, würden die Unternehmen ihre Wetten weiterhin aus dem
Ausland anbieten.

Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als
Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL
Deutsche Fußball Liga, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey
Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der Vereinigung
ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames Sprachrohr zu
geben.

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/04/2011 12:40
Neue Tücke im deutschen Glücksspiel-Vertrag vermutet

Internet-Aktivisten warnen vor möglichen Netzsperren als Folge des in Deutschland geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags. Sie leiten das aus einem aktuellen Text des Gesetzentwurfs ab. Eine Passage des Entwurfs lasse die Möglichkeit zu, den Zugang zu einigen Glücksspiel-Angeboten im Netz zu kappen, argumentierten unter anderem der Chaos Computer Club (CCC) und der Internetrechts-Experte Udo Vetter am Montag.

Die deutsche Bundesregierung hatte erst vor kurzem eine Absage an Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornografie erteilt. Internet-Aktivisten liefen seit Jahren dagegen Sturm, mit dem Argument, dadurch werde eine Infrastruktur für Zensur geschaffen. Außerdem könnten Sperren relativ leicht umgangen werden.

Die kritisierte Stelle in dem Entwurf von Anfang April (Paragraph 9) lautet wie folgt: "Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann... Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen."

Für Vetter, der ein anerkannter Fachmann in Sachen Internet-Recht ist, folgt daraus: "Tritt diese Regelung in Kraft, erhalten Behörden erstmals in Deutschland die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloßen Anweisung an die Provider aus dem deutschen Internet verschwinden zu lassen."

Entsprechend harsch fiel die Reaktion der Internet-Aktivisten aus. "Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensur-Infrastruktur in Deutschland aufzubauen", kritisierte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur). "Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten."

Für die Piratenpartei kritisierte der politische Geschäftsführer Christopher Lauer, die Bundesländer hätten aus der bisherigen Kontroverse um Netzsperren nichts gelernt. "Dass die Netzsperren jetzt in dem Glücksspiel-Staatsvertrag realisiert werden sollen, nachdem die Bundesregierung die Idee aufgegeben hat, ist absurd." Auch CCC-Sprecher Dirk Engling beklagte eine "erstaunliche Lernresistenz" in den Staatskanzleien der Bundesländer.

Die deutschen Bundesländer hatten sich vergangene Woche darauf verständigt, ab 2012 den Milliarden-Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter zu öffnen. Bis zu sieben Wettfirmen sollen bundesweit eine Lizenz erhalten, die vorerst aber nur fünf Jahre gilt. Beim staatlichen Lotto-Monopol ändert sich den Plänen zufolge nichts.

Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu geschrieben werden. Danach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.

Bis Anfang Juni wollen die Länder die Eckpunkte fertig ausarbeiten. Am 9. Juni könnte ein Vertrag unterschrieben werden, der anschließend von den Landesparlamenten beschlossen werden muss.

Quelle : wirtschaftsblatt.at
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/04/2011 17:08
Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag
Netzsperren durch die Hintertür?


von: Dr. Ansgar Koreng 26.04.2011

Gerade noch glaubte man, das Thema "Netzsperren" sei vom Tisch. Nun aber ist der Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages publik geworden. Er sieht noch weiter reichende Sperrmöglichkeiten vor, als sie gegen Kinderpornographie geplant waren. Ansgar Koreng über rein fiskalische Interessen und eine mögliche Totalüberwachung des Datenverkehrs.


Beim Instrument der Netzsperren scheint es sich um eine juristische Hydra zu handeln: Schlägt man ihr einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach. Gerade noch feierte die Netzcommunity die bereits beschlossene Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG), da tauchen mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV-E) bereits neue Vorschläge zur Einführung dieses umstrittenen Instruments auf.

Nur auf den ersten Blick kann sich der Normalnutzer damit beruhigen, dass die Netzsperren auf dem Glücksspielsektor wieder auftauchen, zu dem nur ein relativ geringer Anteil der Bevölkerung überhaupt Kontakt haben dürfte.

Wenn aber Internet-Provider feststellen müssen, ob möglicherweise einer der Teilnehmer einer Kommunikation ein illegales Glücksspielangebot besuchen möchte, müssen sie zukünftig jeglichen Datenverkehr ihrer Kunden mithören. Geplant ist nicht weniger als eine permanente, allumfassende Überwachung des gesamten Datenverkehrs.


EuGH: Rein fiskalische Interessen rechtfertigen das Monopol nicht


Zu dieser Entwicklung konnte es kommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 8. September 2010 (Az. C-409/06) das staatliche deutsche Glücksspielmonopol in seiner bis dahin geltenden Fassung für europarechtswidrig erklärt hatte.

Zwar dürfe, so die Luxemburger Richter, ein Mitgliedstaat zum Schutz vor Spielsucht das Glücksspiel monopolisieren. Voraussetzung sei aber, dass dieses Monopol auch genutzt werde, um das Glücksspiel einzuschränken und in geordnete Bahnen zu lenken. In Deutschland hingegen werde es durch den Staat eher gefördert als eingedämmt.

Relativ unverblümt warfen die Europarichter den deutschen Bundesländern vor, es gehe ihnen bei ihrem Glücksspielmonopol mehr um die eigenen Einnahmen als um den Schutz vor den negativen Folgen des Glücksspiels. Letztlich urteilte der Gerichtshof, dass rein fiskalische Interessen ein staatliches Glücksspielmonopol nicht rechtfertigen.

Der Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrages

Die deutsche Politik zog aus dem Urteil nicht etwa die Konsequenz, das Glücksspielrecht zu liberalisieren, sondern begab sich auf den umgekehrten Weg. Besonders im glücksspielrechtlich zunehmend bedeutsamen Bereich des Internets planen die Länder tiefe Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit.

So gibt § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV-E den zuständigen Aufsichtsbehörden die Befugnis, Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten zu untersagen. Mit Diensteanbietern meint der Staatsvertrag die Access-Provider, die den Endverbrauchern den Zugang zum Internet vermitteln.

Sie bilden das natürliche Nadelöhr in der Kommunikation zwischen Nutzer und Anbieter, was es für den Staat interessant macht, sie als Hilfspolizisten zu verpflichten. Auch nach dem ZugErschwG sollten sie deshalb als Gatekeeper den Zugang zu illegalen Inhalten erschweren.


Schwerwiegende Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit

Sowohl das ZugErschwG als auch der geltende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sehen bereits Möglichkeiten vor, um den Abruf illegaler Inhalte zu verhindern. Dennoch geht der geplante GlüStV neue Wege. In seinem bereits zitierten § 9 Abs. 1 Nr. 5 heißt es, das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) werde eingeschränkt. Diese Regelung ist wegen des verfassungsrechtlichen Zitiergebotes (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) erforderlich und ermöglicht sehr weitgehende Eingriffe in die Internet-Kommunikation.

Denn es besteht Einigkeit darüber, dass Sperrverfügungen auf Grundlage des RStV und des ZugErschwG derzeit nur solche Eingriffe erlauben, die ohne Kenntnis von den Inhalten der Kommunikation stattfinden können. Zulässig ist lediglich die Kontrolle der sogenannten Verkehrsdaten, also von Start und Ziel eines Kommunikationsvorgangs. Die bisherigen Anläufe zur Einführung von Sperren waren deshalb auch relativ oberflächlich und konnten den Zugang nur "erschweren", aber eben nicht völlig verhindern. Im Internet kursierten bereits massenhaft Anleitungen zur Umgehung der Sperrungen.

Das könnte sich mit dem neuen GlüStV ändern. Denn nun können auch Sperrmethoden legalisiert werden, die eine Kenntnisnahme von Inhaltsdaten erfordern wie beispielsweise die besonders gefürchtete "Deep Packet Inspection" (DPI) oder auch der Einsatz so genannter transparenter Proxy-Server. Das ermöglicht es den Internet-Providern, auf der Suche nach illegalem Glücksspiel die Inhalte der Nutzer-Kommunikation mitzuhören. Von jedermann und zu jeder Zeit.

Verfassungsrechtlich fragwürdig

Ob ein solcher Eingriff, abseits aller sonstigen Bedenken, noch verhältnismäßig sein kann, ist mehr als fraglich. Immerhin ging es beim ZugErschwG noch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Missbrauchsopfer.

Beim Glücksspielmonopol hingegen geht es, was sogar dem EuGH schon offensichtlich erschien, im Wesentlichen um rein fiskalische Interessen. Diese dürften sich bei der erforderlichen Abwägung kaum als legitimes Ziel für derart weit reichende Grundrechtseingriffe darstellen.

Was die Länder hier planen, übertrifft die bisherigen Albträume der Netzgemeinde bei weitem. So gründlich wie sein Glücksspielmonopol wollte der Staat noch nicht einmal die Würde missbrauchter Kinder schützen. Sollte in breiteren Kreisen publik werden, was hier in Hinterzimmern ausgearbeitet wird, könnte uns noch ein heißer Sommer bevorstehen.

Dr. Ansgar Koreng hat seine Dissertation zum Thema "Zensur im Internet" verfasst. Er ist derzeit Rechtsreferendar bei JBB Rechtsanwälte in Berlin.

Quelle: https://www.lto.de/de/html/nachrichten/31...die_hintertuer/
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 26/04/2011 17:13
Habe ja oben gerade einen Artikel zu den umstrittenen Netzsperren gepostet...

Auf www.heise.de bin ich vorhin auf einen anderen Artikel zum Glücksspielstaatsvertrag gestoßen:

Daraus zitiere ich folgenden Absatz:

"Trotz zunehmenden Widerstands haben es die Regierungschefs eilig. Sie haben den Änderungsentwurf bereits zur sogenannten Notifizierung nach Brüssel geschickt, wie "Law-Blogger" Udo Vetter herausgefunden hat. Die EU-Kommission soll nun im Lauf der nächsten drei Monate prüfen, ob das Machwerk generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die von den Ländern präsentierte Zusammenfassung des Vorhabens geht mit keiner Silbe auf die geplanten Sperren ein. Stattdessen ist von einer "Öffnung des Internets für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten" die Rede. Der mitglieferte vollständige Entwurfstext vom 14. April enthält dagegen die besonders umkämpfte Passage, wonach Diensteanbietern wie Providern und Registraren "die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten" untersagt und das Fernmeldegeheimnis insoweit eingeschränkt werden kann."

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/W...en-1229437.html


Ich finde es absolut unglaublich, mit welchen linken Tricks unsere Politiker hier arbeiten! Da könnte ich schon wieder kotzen kotzen kotzen


Das erinnert mich auch an einen Artikel vom Verband Europäischer Wettunternehmer mit der Überschrift "Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten" kotzen
Quelle: https://www.vewu.com/downloads/Gutachten/RA_Dieter_Pawlik_zu_Gutachten.pdf

In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?
Verfasst von: Brian Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/05/2011 17:30
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Sperrverfuegungen-gegen-Wettanbieter-in-NRW-1237731.html
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/06/2011 08:54
Bundesverwaltungsgericht weist Revision von bwin e.K. gegen Internetverbot der bayerischen Glücksspielverwaltung zurück
Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt

Neugersdorf (ots) - Entscheidung vor dem Hintergrund der beschlossenen teilweisen Internetöffnung durch die Länder für Zukunft nicht mehr relevant

bwin bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Mit einer Entscheidung von heute hat das Bundesverwaltungsgericht einen Revisionsantrag der bwin e.K. gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 09. Dezember 2009 zurückgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zwei Untersagungsverfügungen der Regierung von Mittelfranken vom Frühjahr 2009 gegen Dr. Steffen Pfennigwerth als Inhaber der bwin e.K. bestätigt. Diese untersagen der bwin e.K. die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Glücksspielen im Internet für Bayern. Pfennigwerth kündigte an, dass er auf Grund seiner verletzten Grundrechte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung einreichen werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in der Vergangenheit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, die einem Inhaber einer DDR-Gewerbegenehmigung die Vermittlung von Sportwetten verboten hatte.

Dr. Pfennigwerth hatte bereits im August 2009 auf Grund der Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern seine Sportwettenvermittlung eingestellt. Für Dr. Pfennigwerth wird die heutige Entscheidung daher keine unmittelbaren Konsequenzen haben.

Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das deutsche Glücksspielmonopol-unionswidrig sei, und Deutschland entsprechende Vorgaben für eine kohärente Glücksspielgesetzgebung gemacht. Die Vereinbarkeit der heutigen Entscheidung mit den Vorgaben des EuGH wird in den nächsten Tagen analysiert werden.

Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber bwin e.K., sagte: "Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der von den Bundesländern bereits verabschiedeten teilweisen Öffnung des Internets mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag und der bereits erfolgten Angebotseinstellung der bwin e.K. ohne praktische Relevanz. Die Zukunft der deutschen Glücksspielregulierung wird nicht juristisch, sondern aktuell mit den Beratungen der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag politisch entschieden.

Internet-Gaming-Angebote sind in Deutschland Marktrealität. Wir appellieren an die Bundesländer, entsprechend der Vorgaben des EuGH eine kohärente Glücksspielregulierung zu schaffen, die diesen Marktgegebenheiten Rechnung trägt."

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 6. April Eckpunkte verabschiedet, auf deren Grundlage in diesem Sommer ein neuer Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden soll, der ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten würde.

Pfennigwerth betonte, dass bereits der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Mit ihnen seien weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt entstanden, der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich 2009 rund 7,8 Milliarden Euro.

Eine Umsetzung der von den Ministerpräsidenten vorgestellten Eckpunkte wäre genauso wie das in Deutschland auslaufende Monopolmodell zum Scheitern verurteilt. Ein Abgabensatz von über 16 Prozent auf die Einsätze bei der Sportwette lässt keine Möglichkeit zu, ein wettbewerbsfähiges Produkt anzubieten. Damit würden die Eckpunkte das Ziel, den Spieltrieb zu kanalisieren sowie den Spielerschutz und Manipulationen zu bekämpfen, glatt verfehlen. "Von einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen", so Pfennigwerth. bwin appelliere an die Länder, den Beispielen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich zu folgen, die ihre Märkte kontrolliert geöffnet hätten, und auch in Deutschland eine marktgerechte und EU-rechtskonforme Glücksspielregulierung umzusetzen.


Quelle: www.presseportal.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/06/2011 09:05


Hat doch schon 2008 weder bei uns noch bei bet3000 funktioniert.

Unsere .com-Domain wurde erfolgreich wieder zurückerklagt....
Verfasst von: Philo Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/06/2011 16:37
Nicht mit EU-Recht vereinbar
Montag, 20.06.2011
Entwurf für Glücksspielstaatsvertrag gescheitert?
Der Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag ist offenbar gescheitert. Nach Informationen des Fachmagazins "Sponsors" ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Neuregelung der Bundesländer nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Mitte Juli sollen die Staatskanzleien darüber informiert werden.

Im April hatten sich die Ministerpräsidenten von 15 Ländern auf einen Entwurf für die Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter geeinigt.

Demnach sollten sieben bundesweite Konzessionen für private Wettanbieter vergeben werden. 16,66 Prozent des Einsatzes bei einem Wettanbieter sollen als Abgabe an den Bund gehen.

Lediglich Schleswig-Holstein hatte sich damals für eine weitreichendere Öffnung des Marktes ausgesprochen und wird sich damit offenbar durchsetzen. Bis zur Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten im Oktober soll der Entwurf geändert werden.
Zweifel von Experten bereits im Vorfeld

Experten hatten bereits unmittelbar nach der Einigung der Länder bezweifelt, dass der neue Staatsvertrag realitätsnah, marktgerecht und rechtskonform sei.
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Auch die Initiative Profisport Deutschland als Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (Deutsche Fußball Liga, Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey Liga und Handball-Bundesliga) hatte das Werk bereits im Vorfeld kritisiert.

Laut mehreren Schätzungen entgingen dem deutschen Profi-Sport in der Vergangenheit mehrere hundert Millionen Euro an Sponsorengeldern, da private Wettanbieter nicht mehr auf Trikots und Banden werben durften.


Große Steuermehreinnahmen

So prangt der Name des Anbieters "bwin" auf dem Trikot des spanischen Fußball-Rekordmeisters Real Madrid, während der Sportwettenanbieter in Deutschland keine Möglichkeit der Werbung hatte.
Glücksspielstaatsvertrag Entwurf EU-Kommission Bundesländer Sponsoren

Auch für die Bundesländer geht es um viel Geld. Insgesamt werden die zu erwartenden Steuermehreinnahmen bei einer Öffnung des Glücksspielmarktes auf 7,7 Milliarden Euro geschätzt. Allein NRW könnte auf Steuermehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro hoffen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 8. September 2010 das deutsche Glücksspiel-Monopol in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt, weswegen eine Neuregelung nötig ist.


www.spox.com

WILL ENDLICH DAS MONOPOL WEG HABEN ! grins
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/06/2011 17:39
Das wird noch etliche Jahre hin und her gehen , die staatlichen schenken Ihr Monopol nicht her , auch wenn es längst verloren ist - zu viele abgehalfterte Politiker in entscheidenden Position , die um ihr Pöstchen und gute Pension ringen , mit Null Ahnung wie das Internet überhaupt funktioniert.

Der wichtigste Faktor in diesem Spielchen ist natürlich das Geld - erst wenn keiner mehr staatliches Oddset oder Lotto spielt , wachen die mal auf...

Uns bleibt nur (ab-)warten , auf Dauer siegt die Freiheit....

Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 11/07/2011 16:57
EU könnte deutschen Glücksspielvertrag kippen

Dem Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer droht Widerstand. Der EU missfallen die geringe Zahl von Lizenzen und die hohen Abgaben.

Der zum Jahresende fällige neue Glücksspielstaatsvertrag droht an seiner Unvereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zu scheitern. Nach Informationen von "Welt Online“ bereitet die EU-Kommission ein Schreiben an die Bundesländer vor, in dem sie auf die rechtlichen Mängel des bisherigen Entwurfs hinweist. Werden diese von den Ländern nicht korrigiert und der Staatsvertrag in seiner jetzigen Form in Kraft gesetzt, könnte auf Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und damit eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zukommen.

Nach Angaben aus informierten EU-Kreisen stört man sich in Brüssel vor allem an zwei Punkten: Zum einen wollen die Länder für Sportwetten bundesweit nur sieben Konzessionen vergeben. Diese Begrenzung, welche die Länder als eine Öffnung ihres bisherigen strikten Wettmonopols verstanden haben möchten, erscheint den EU-Rechtlern jedoch willkürlich gewählt und kaum für einen breiteren Wettbewerb geeignet.

Zum anderen planen die Länder, eine gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer zu erheben. Dies wäre für private Anbieter kaum machbar. In Brüssel fragt man sich deshalb, wieso der Staat den Wettbewerb liberalisieren will, indem er den Privaten keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit gibt. In Deutschland sind die Länder für Lotto und Sportwetten zuständig, während die Bundesebene Spielhallen und Kasinos kontrolliert.

Der von 15 Bundesländern unterzeichnete Entwurf wurde zum 15. April zur Prüfung nach Brüssel geschickt. Da die Regelungen den europäischen Binnenmarkt betreffen, ist dies verpflichtend. Schleswig-Holstein, das in diesen Tagen sein eigenes Glücksspielgesetz durch den Kieler Landtag bringt, ist nicht an der Vorlage beteiligt. Die schwarz-gelbe Koalition im Norden hat ihren Entwurf bereits in Brüssel vorgelegt und keine großen Beanstandungen bekommen. Er sieht eine im Vergleich zu den Bundesländern wesentlich liberalere Handhabung und Lizenzvergabe vor.

Auch sollen Lotto und Sportwetten im Internet künftig wieder erlaubt sein. Mit Inkrafttreten des Lottomonopols 2008 war dies aus Gründen der Suchtprävention verboten worden. In der Folge waren nach Studien bis zu 95 Prozent der Kunden auf nicht-deutsche, und damit illegale Seiten abgewandert. Das ebenfalls auf Suchtbekämpfung gründende Werbeverbot für Lotto und Sportwetten hatte den Anbieter zusätzlich gewaltige Gewinneinbußen beschert. Beim staatlichen Wettanbieter Oddset sank der Umsatz von 500 auf 185 Millionen Euro. Die Problematik des Online-Angebots ist ein weiteres Fragezeichen über dem Staatsvertrag.

Nach Willen der Länder soll die Internet-Vermarktung wieder legal werden, aber unter strengen Auflagen. So streng, dass die Länderchefs Sperren planen, um ausländische oder nicht lizenzierte Anbieter aus dem Markt zu halten. Das sorgt nicht nur in Brüssel für Irritation.

CDU und FDP, die eine Liberalisierung tendenziell offener sehen, bekommen Unterstützung von anderer Seite: „Die im Entwurf vorgesehenen Internetsperren sind weder wirksam noch sinnvoll. Ich fordere klare Veränderungen in diesem Bereich“, warnt die medienpolitische Sprecherin der Grünen in Bremen, Anja Stahmann.

Bis kommenden Montag muss Brüssel den Ländern antworten, dann läuft die Frist für die Notifizierung aus. Den Ministerpräsidenten ist aber offensichtlich schon klar, dass ihr Staatsvertrag auf deutscher wie EU-Ebene keine ausgemachte Sache ist. Anfang Juni bereits teilte Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) mit, dass sich ein Beschluss bis Oktober verzögert, weil der Entwurf mit europäischem Recht „kompatibel gemacht werden“ müsse. Das bedeutet, dass der Staatsvertrag keinesfalls fristgerecht zum Jahresende abgeschlossen sein kann, weil er durch die Parlamente müsste.

Die große Frage wird am Ende sein, ob Brüssel den Hammer Vertragsverletzungsverfahren zieht, wenn die Länder einen EU-rechtswidrigen Vertrag durchboxen. Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, äußert sich zurückhaltend. Der Franzose hatte im März ein Grundsatzpapier vorgelegt.

Er wolle „eine gemeinsame Grundlage von Regeln, wo Einigkeit über wichtige Fragen für die Gesellschaft herrscht: Spielsucht, Geldwäsche, Schutz Minderjähriger, korrekte Spielabhandlung und Finanzierung öffentlichen Breitensports“, sagte er jüngst "Welt Online“. Und dafür braucht er das Plazet aller 27 Mitgliedsländer – auch Deutschlands.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/07/2011 16:49
Neuregelung des Glücksspiels

15 Bundesländer setzen auf’s falsche Pferd

Nächste Woche nimmt die EU-Kommission offiziell Stellung zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Dabei werden sich die beteiligten Länder wohl auf reichlich Kritik einstellen müssen. Weil aber kaum Zeit für eine Überarbeitung bleibt, könnte es passieren, dass es bald fast deutschlandweit keine gültige Regulierung mehr gibt.

Von Wulf Hambach und Maximilian Riege

Sieben Lizenzen für sieben Jahre, so stellen sich die Vertreter von 15 deutschen Bundesländern die Liberalisierung des deutschen Sportwettenmarktes durch den so genannten E-15-Entwurf vor. Der Ansatz wäre ein Novum in der Glücksspielregulierung Europas, die im Jahr 2012 eine bisher nicht gesehene Öffnung der Märkte erfahren wird: Spanien, Holland und Dänemark sind nur einige Mitgliedstaaten, die dem Glücksspielmonopol demnächst den Rücken kehren werden.

Beim auf den ersten Blick recht ungleichen deutschen Regulierungskampf – bis auf Schleswig-Holstein ziehen alle Bundesländer an einem Strang - kommt nun der EU-Kommission die alles entscheidende Rolle zu. Am kommenden Montag wird ihre Stellungnahme zum "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland", dem so genannten E-15-Entwurf, erwartet. Es wird wohl kein angenehmer Tag für die Verfechter des E 15.

Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem "Carmen Media-Urteil" im Herbst vom 8. September 2010 (Rs. C-46/08) die geltende Regelung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) für europarechtswidrig erklärt hatte, droht dem Änderungsentwurf ein ähnliches Schicksal.

Lizenzbegrenzung statt klarer Vergabekriterien

Es wird erwartet, dass die Kommission in ihrer offiziellen Stellungnahme den geplanten Neuregelungen des E 15 in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen das europäische Recht vorwerfen wird.

Die Hauptkritikpunkte liegen dabei auf der Hand: Neben einer Begrenzung auf sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter und der Höhe der vorgesehenen Lizenzabe lässt der E-15-Entwurf die vom EuGH verlangte, konsistente und systematische Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes vermissen.

Was die Begrenzung der Lizenzen angeht, stellt eine derartige Konzessionsregelung unbetritten eine Beschränkung der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar. Solche Eingriffe bedürfen nach europäischem Recht der Rechtfertigung. In Betracht kommen dabei nur zwingende Gründe des Allgemeinwohls, wie zum Beispiel der Verbraucherschutz.

Eine Erklärung, warum nun gerade sieben Lizenzen das richtige Maß für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes darstellen sollen, fehlt allerdings komplett. Vor allem aber stellt sich die Frage, warum nach Auffassung der 15 Bundesländer eine zahlenmäßige Begrenzung der Lizenzen nötig ist und nicht stattdessen strenge, aber transparente Vergabekriterien gelten sollen.

Die Begrenzung auf sieben Lizenzen jedenfalls erscheint schlicht willkürlich und stellt zumindest ab dem achten Lizenzbewerber, der die Lizenzkriterien erfüllt, eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten dar.

Das es anders geht, zeigt übrigens Schleswig-Holstein. Dessen Gesetz zur Neuordnung des Glücksspielwesens (GLG-SH) sieht eine strenge Prüfung von Lizenzbewerbern anhand qualitativer Kriterien vor, wie etwa die Gewährleistung eines hohen Spielerschutzniveaus oder die Hinterlegung ausreichender Sicherheiten. Entsprechend hat die EU-Kommission das notifizierte Gesetz bereits im Mai 2011 als europarechtskonform bewertet.

Erdrosselnde Steuerlast und uneinheitliche Regulierung

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Besteuerung der Konzessionsnehmer. Neben der üblichen Steuerlast wie der Umsatzsteuer sollen die Lizenznehmer eine zusätzliche "Konzessionsabgabe" in Höhe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes leisten.

Dies dürfte indes kaum zur angeblich beabsichtigten Austrocknung des Schwarzmarktes führen - wie das Beispiel Frankreich zeigt: Dort hatte man mit einer Konzessionsabgabe von 7,5 Prozent auf den Spieleinsatz nur 20 Prozent des bestehenden Graumarktes kanalisieren können. Um der Schwarzmarktbewegung entgegenzuwirken, hat der sich Chef der französischen Glücksspielaufsichtsbehörde unlängst für eine drastische Steuersenkung im neuen franzöischen Glücksspielrecht ausgesprochen, um durch mehr und vor allem attraktivere legale Angebote den Wettbewerb besser lenken beziehunsgweise kontrollieren zu können.

Schließlich räumt auch der E-15-Entwurf nicht mit der vom EuGH bereits unter Geltung des GlüStV beanstandeten Inkonsistenz und fehlenden Kohärenz des deutschen Glücksspielmarktes auf.

Während für den allgemeinen Sportwettenmarkt wie gesagt nur sieben Lizenzen ausgegeben werden, bleibt der Markt für Pferdewetten wie bisher ohne eine solche Beschränkung. Warum Pferdewetten keine Sportwetten darstellen sollen oder aus welchen Gründen Sportwetten einer strengeren Regulierung als Pferdewetten bedürfen, bleibt ein Geheimnis der beteiligten Bundesländer.

Überdies bleiben Online-Casinospiele wie Poker weiterhin strikt verboten, obwohl Deutschland mit vier Millionen Spielern der zweitgrößte Online-Poker-Markt der Welt ist, und damit dringend in eine geordnete staatliche Regulierung überführt werden müsste.

Ein Déjà-vu vor dem EuGH?

Wie die EU-Kommission die Regelungen des E-15-Entwurfs am Montag tatsächlich im Einzelnen bewerten wird, bleibt abzuwarten. Die dargelegten europarechtlichen Bedenken lassen jedoch kaum auf eine positive Stellungnahme schließen. Letztlich könnte dies zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland führen. Zudem wäre spätestens mit der Ablehnung des achten Lizenzbewerbers mit einer Klage zu rechnen. Den betroffenen 15 Bundesländern könnte dann ein Déjà-vu-Erlebnis vor dem EuGH drohen.

Klar ist, dass für eine europarechtskonforme Änderung der E-15-Entwurf erneut und gründlich überarbeitet werden müsste. Der neue Glücksspielsstaatsvertrag könnte daher kaum vor Ablauf der aktuell geltenden Regelung in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dies würde aber bedeuten, dass es in den betroffenen Bundesländern ab dem 1. Januar 2012 keine geltende Glücksspielregulierung mehr gibt.

Profiteur eines solchen Szenarios könnte das aus der Reihe tanzende Schleswig-Holstein sein: Sobald das GLG-SH in Kraft ist, könnten sich alle an einem legalen Glückspielangebot interessierten Bewerber im Norden der Republik um eine Lizenz bewerben. Sämtliche Steuereinnahmen flössen dann in die Kieler Staatskasse. An eine kohärente Glücksspielregulierung in der Bundesrepublik nach dem Vorbild des E-15-Entwurfs wäre dann nicht mehr zu denken – vielmehr hätten sich die Bundesländer ganz offenbar "verzockt".

Dr. Wulf Hambach ist Founding-Partner, Maximilian Riege ist Senior-Associate in der Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach in München. Die Autoren sind unter anderem auf das Glücksspielrecht spezialisiert.

Quelle


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Das politische Rumgemurkse geht also in die nächste Runde. hilfe




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/07/2011 17:42
EU-Kommission lässt neuen Staatsvertrag durchfallen

Die EU-Kommission hat den Entwurf der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag durchfallen lassen. Die müssen innerhalb eines Monats nachbessern.

Der von 15 Bundesländern bei der EU-Kommission vorgelegte Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag ist durchgefallen. Nach Informationen von "Welt Online" aus informierten EU-Kreisen unterzeichnete Industriekommissar Antonio Tajani einen Brief an die Länder, in dem die Behörde auf nicht vereinbarte Passagen des Gesetzestextes mit EU-Recht hinweist.

Die Länder haben jetzt einen Monat Zeit für einen neuen Entwurf. Darin sollen sie dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010 Rechnung tragen. Der hatte seinerzeit geurteilt, dass das Staatsmonopol der Länder auf Lotto und Sportwetten das Ziel, die Bürger vor Sucht zu schützen, „nicht konsistent und systematisch“ verfolgt wird.

Außerdem geht die EU-Behörde „auf mehrere Fragen der Übereinstimmung mit EU-Recht ein, ganz besonders in Bezug auf Artikel 56 des EU-Vertrags“. Dieser kontrolliert unter anderem Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs.

Die Bundesländer müssen eigentlich bis Jahresende einen neuen Staatsvertrag beschließen, weil der geltende Vertrag ausläuft. Beharren sie auf ihrem Monopol, das durch den neuen Staatsvertrag nicht wesentlich angetastet wird, und setzen ihn in seiner jetzigen Form in Kraft, könnte auf Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und damit eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zukommen.

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/07/2011 18:18
EU-Kommission bestätigt Europarechtswidrigkeit
des neuen Glücksspielstaatsvertrags


Veröffentlicht am 19.07.2011 15:55 Uhr

- Diskriminierung privater Glücksspielanbieter durch überzogene Vertriebsbeschränkungen und Erlaubnisanforderungen
- Umfangreiche Änderungen notwendig
- Private Lotterievermittlung muss von bürokratischen Hürden befreit werden


Hamburg, 19. Juli 2011 – Der Deutsche Lottoverband sieht sich durch die Detailed Opinion der EU-Kommission vom 18. Juli 2011 zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags in seiner Rechtsauffassung vollständig bestätigt. Die EU-Kommission teilt sämtliche Bedenken des Deutschen Lottoverbandes gegen den Entwurf.

Die Länder hatten den Entwurf am 15. April 2011 zur Notifizierung eingereicht. Die Kommission fordert nun umfangreiche Erklärungen und Nachbesserungen ein. Anders als im Vorfeld von den Ländern erhofft, hat die Kommission sich nicht auf einzelne Kritikpunkte im Sportwettenbereich beschränkt, sondern die tragenden Vorschriften des Änderungsentwurfs – gerade auch im Lotteriebereich – insgesamt kritisiert. Die Länder stehen nun vor einem enormen Nachbesserungsbedarf, wenn sie das Glücksspielsystem in Deutschland noch retten wollen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Die Länder sind gewarnt. Auch das diskriminierende Erlaubnisverfahren für private Lotterie-Vermittler sowie die gleichzeitige Zentralisierung der Vermarktung der Lottogesellschaften verstoßen ganz offensichtlich gegen EU-Recht. Wenn die Länder diese Punkte nicht nachbessern, ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland absehbar." Bereits 2007 hatten die Länder die Warnungen der EU-Kommission ignoriert und damit ein Vertragsverletzungsverfahren sowie in der Folge ein Rechts-Chaos in Deutschland ausgelöst.

Die EU hinterfragt insbesondere, warum der Vertragsentwurf kein ländereinheitliches Erlaubnisverfahren für private Lotterievermittler vorsieht, wie dies auch für Sportwettenanbieter und Klassenlotterieeinnehmer gelten soll. Für private Lotterievermittler wie Faber, JAXX und Tipp24 sieht der Entwurf der Länder dagegen ein Verfahren vor, das für die Vermittlung von Lotterien die vorherige Einholung von 32 Einzel-Erlaubnissen erfordert. Für diese Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler müssen sich die Länder nun vor der Kommission erklären.

Außerdem verlangt die Kommission eine Erläuterung zu der geplanten Einführung eines einheitlichen Eigenvertriebs von Lotto, der anscheinend einem Direktmarketingmodell entspricht. Der Deutsche Lottoverband hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einführung eines zentralen Vertriebs durch eine Dachmarke unter Lotto.de eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen würde.

Weitere zentrale Kritikpunkte der Kommission, die erhebliche Nachbesserungen am Vertragsentwurf erfordern:

- Kein transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren

- Zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden

- Unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online-Vertrieb)

- Nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen

- Ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern

- Unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland

- Unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren

- Unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten lizenzierte Anbieter

- Hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer übersteigt durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters und wirkt daher marktabschottend

"Die Kommission hat enttarnt: Den 15 Ländern geht es mit ihrem Vertragsentwurf in Wirklichkeit nur darum, die Privilegien der staatlichen Lottogesellschaften zu festigen", so Norman Faber. "Dieser Weg ist ihnen nun verbaut. Der Ausweg aus ihrem Dilemma kann sie jetzt nur nach Schleswig-Holstein führen." Gegen den Entwurf für ein Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein hatte die Kommission keine europarechtlichen Bedenken. Ende August soll das Gesetz in dritter Lesung vom Landtag in Kiel verabschiedet werden und so eine gerichtsfeste Neuregelung des Glücksspielrechts gewährleisten.

Quelle: Deutscher Lottoverband


Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/07/2011 16:32
Peinliche Blamage der Länder

Veröffentlicht am 20.07.2011 10:14 Uhr

Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik

Nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen hatte das BVerfG im Frühjahr 2006 die Monopolgesetzgebung der Länder im Glücksspielwesen für verfassungs- und auch europarechtswidrig erklärt. In der den Ländern gesetzten 2-Jahresfrist suchten diese dann durch Übergangsregelungen den Anschein einer rechtmäßigen Gesetzeslage zu wahren; dies misslang jedoch, viele Gerichte hielten diese Praxis nach wie vor für rechtswidrig.

Erst ganz am Ende der Zweijahresfrist verabschiedeten die Länder gemeinsam eine gesetzliche Neuregelung, die allen ausführlich erörterten rechtlichen Anforderungen entsprechen sollte.
Bezeichnenderweise wurde auch dieses Gesetzeswerk nicht nur vom Europäischen Gerichtshof, sondern zwischenzeitlich von allen deutschen Obergerichten für europarechtswidrig und damit gesetzeswidrig erklärt.

Auch danach bedurfte es erneut zahlreicher Besprechungen der Glücksspielreferenten und verschiedener Sitzungen der Ministerpräsidenten, bis diese schließlich im April 2011 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der nunmehr allen rechtlichen Bedenken gerecht werden und ab 2012 für neun Jahre Gültigkeit haben sollte.
Lediglich Schleswig Holstein beharrte auf einem eigenen Gegenentwurf.

Zwischenzeitlich nahm die Europäische Kommission, der dieser Länderentwurf zur Prüfung vorgelegt wurde, in einer ausführlichen 10seitigen Ausarbeitung (detailed opinion) vom 18.07.2011 Stellung und beanstandete die beabsichtigten Regelungen gleich in 10 (in Worten: zehn!) Punkten erneut als europarechtswidrig.

Es ist mehr als peinlich, dass die Glücksspielreferenten der Länder auch nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit der Materie wieder einmal ein Ergebnis vorgelegt haben, das wegen unverständlich zahlreichen rechtswidrigen Regelungen erneut zum Desaster geriet. Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte "Spezialisten" nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten.


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Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 20/07/2011 16:39
Rote Karte aus Brüssel für neuen Glücksspielstaatsvertrag

Veröffentlicht am 20.07.2011 16:54 Uhr

VEWU fordert: "Endlich diskriminierungsfreie Öffnung des Wettmarkts"

Seit gestern liegt die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des neuen Glückspielstaatsvertrages vor. "Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags, auf den sich die Bundesländer im April 2011 verständigt hatten, ist bei der EU-Kommission mit Pauken und Trompeten durchgefallen – und zwar nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Kommissare in Brüssel zahlreiche eklatante Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs feststellen. Mit anderen Worten: die Länder wollen ein Vertragswerk zum Gesetz machen, das gegen zwingendes Recht verstößt" kommentiert Markus Maul (Präsident Verband Europäischer Wettunternehmer, VEWU) die Stellungnahme der Kommission.

"Die privaten Sportwettenanbieter und deren Verbände haben schon im Vorfeld die willkürliche Zahl von sieben Sportwettkonzessionen und das absolut intransparente Genehmigungsverfahren kritisiert; das ist auch der Kommission ein Dorn im Auge. Die Kommission führt aus, sie könne nicht erkennen, wie die Beschränkung der Zahl der Konzessionen geeignet wäre, die Ziele der Bekämpfung von Straftaten und die Lenkung der Verbrauchernachfrage zu erreichen. Damit bestätigt die Kommission, die in ihrem Schreiben der Bundesrepublik Deutschland offen mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht, die von Anfang an geäußerte Kritik, die Wettaktivitäten würden nicht begrenzt, sondern nur von privaten auf staatliche Anbieter umgelenkt und so das eigentlich schon 2010 vom EuGH für rechtswidrig erklärte Monopol des Staates durch die Hintertür wieder eingeführt", erläutert Markus Maul. So sei es auch gar kein Zufall, dass sich nach dem Vertragsentwurf ab dem 1. Januar 2012 Private um eine Konzession bemühen müssen, während staatliche Anbieter erst mal keine Erlaubnis benötigen und weitermachen dürften. Auch dies wird von der Kommission heftig kritisiert.

"Der Verband Europäischer Wettunternehmer fordert die Politik auf, den Realitäten ins Auge zu sehen. Wir wollen endlich eine diskriminierungsfreie Öffnung des deutschen Wettmarkts. Dies wird dem Spitzen- und Breitensport gleichermaßen zugute kommen und es werden sichere Arbeitsplätze geschaffen" sagt Markus Maul.

"Der Staat hat viel Zeit und Geld aufgewendet, um seine privaten Konkurrenten aus dem Wettmarkt zu drängen – und er hat immer verloren: 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht, 2010 vor dem EuGH und nun erneut vor der Europäischen Kommission. Zahlreiche wirtschaftswissenschaftliche Studien, die belegen, dass die Marktöffnung das Wirtschaftswachstum fördert, sind von den Glücksspielfunktionären in den Bundesländern ignoriert worden. Man will diese Argumente oft nicht einmal anhören. Doch jetzt wird man sich damit auseinandersetzen müssen. In nahezu allen anderen EU-Ländern werden private Sportwetten etwas Selbstverständliches und die Regierungen sind damit zufrieden. Auch in Deutschland muss die Zeit der juristisch unhaltbaren Verbote jetzt endlich vorbei sein. Eine vierte Niederlage könnte ein Desaster werden, wenn die Kommission, wie angedroht, Deutschland vor dem EuGH verklagt. Die Ministerpräsidenten würden endgültig ihr Gesicht verlieren. Dabei ist die Sache ganz einfach. Denn ein Gesetzesentwurf für einen europa- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Glückspielstaatsvertrag liegt bereits vor – und zwar aus Schleswig-Holstein. Dieser Entwurf wurde bereits von der Kommission abgesegnet und soll Ende August in dritter Lesung vom Kieler Landtag verabschiedet werden – die anderen Bundeländer müssen also nur noch auf den Zug aus Norden aufspringen" sagt Markus Maul abschließend.


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Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 21/07/2011 16:25
Armutszeugnis, Blamage, Klatsche: Verheerendes Urteil für den Entwurf des deutschen Glücksspielstaatsvertrages - Brüssel verwirft Vorschlag der Ministerpräsidenten

Veröffentlicht am 21.07.2011 17:04 Uhr

Brüssel/Kiel/München, Juli 2011 - Es kam wie es kommen musste: Auf elf Seiten zerpflückt die Europäische Kommission den Vorschlag der 15 Bundesländer (E 15) - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - für einen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Insbesondere kritisiert Brüssel den E 15-Entwurf, weil hier ab 2012 sieben zeitlich befristete bundesweite Lizenzen vorgesehen sind, womit der Sportwettenmarkt bestenfalls bedingt geöffnet werde. Worauf sich die Anzahl von sieben Lizenzen gründet, ist bis heute ein wohl gehütetes Geheimnis der Ministerpräsidentenkonferenz und ihrer Glücksspielreferenten. Außerdem sieht der Entwurf eine nicht wettbewerbsfähige Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer vor.

Nun heißt es erst einmal "Nachsitzen" für 15 von 16 Bundesländern, was Experten jedoch kaum überrascht. "Die Warnsignale waren ja nicht zu übersehen und zu überhören. Alle Ampeln standen auf Dunkelrot", erinnert der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach von Hambach & Hambach Rechtsanwälte (https://www.timelaw.de) an die Stellungnahmen von Branchen- und Rechtsexperten sowie Sportverbänden in den letzten Monaten. Zudem habe das bereits von der EU akzeptierte Modell Schleswig-Holsteins den Weg gewiesen. Stattdessen hätten 15 Bundesländer sehenden Auges den Schiffbruch in Kauf genommen und sich auf die Argumentation von Suchtbekämpfung und Spielerschutz zurückgezogen.

Verzockt: Zeitspiel wird bestraft

Als "EU-Klatsche für die Glücksspiel-Pläne" der Länder bezeichnet nun beispielsweise das Handelsblatt (https://www.handelsblatt.de) die Ablehnung aus Brüssel, von einer "Schlappe" spricht die Tageszeitung Die Welt (https://www.welt.de), das Sportmagazin Kicker (https://www.kicker.de) wertet den Rüffel gar als "Rote Karte", seit Jahren habe die deutsche Politik auf Zeit gespielt. Das Ergebnis: "Die EU-Kommission kommt nun zu dem Schluss, dass die Restriktionen des Länderentwurfs den privaten Anbietern keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit geben würden. Wollen die Bundesländer Klagen vermeiden, müssen sie den Entwurf überarbeiten." Und dazu bleibt offensichtlich wenig Zeit. Bis zum 18. August soll nachgebessert werden. Gelingt dies nicht in überzeugendem Maß, droht der Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren. Doch soweit hätte es nach Ansicht des Karlsruher Rechtsanwaltes und Branchenkenners Dieter Pawlik nicht kommen müssen, der in einem Beitrag für das Fachmagazin ISA-Casinos (https://www.isa-casinos.de) die jahrelangen Verhandlungen der Länder kritisiert und diese nun blamiert sieht: "Es ist mehr als peinlich, dass die Glücksspielreferenten der Länder auch nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit der Materie wieder einmal ein Ergebnis vorgelegt haben, das wegen unverständlich zahlreichen rechtswidrigen Regelungen erneut zum Desaster geriet. Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte 'Spezialisten' nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten."

Nun müssen sich die Länder den Realitäten stellen, wie es die Frankfurter Rundschau (https://www.fr-online.de) fordert. Sie tituliert die verfahrene Situation nach der Detailed Opinion der EU schlicht als "Armutszeugnis" und Realitätsverweigerung: "Schlimmer als das Verfahrensmikado der EU ist die Unfähigkeit der Länder, sich bei der Regulierung und Liberalisierung des hart umkämpften Glücksspielmarktes auf die Realität einzustellen", heißt es dort. Für die Überarbeitung des E 15-Entwurfs bedeutet das beispielsweise auch, dass Millionen von Online-Pokerspielern nicht länger ausgegrenzt und kriminalisiert werden. Denn während der E 15-GlüStV die Schwarzmarktbekämpfung als eines seiner Ziele definiert, werden genau mit diesem Gesetz Online-Pokerspieler direkt in die Illegalität gedrängt.

Kieler Grüne: Schleswig-Holstein als Vorbild

Immerhin zeichnet sich Bewegung bei den bisher vehement für den E 15-Entwurf eingetreten Akteuren ab. Monika Heinold, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein, hat ihre Haltung bereits formuliert: "Es ist mehr als peinlich, dass 15 Staatskanzleien es erneut nicht geschafft haben, einen EU-konformen Vorschlag vorzulegen. Es bleibt keine Zeit. Deshalb heißt es nun 'Zurück auf Los'." Es müsse eine verfassungskonforme Lösung erarbeitet werden, die sich am Vorschlag aus Schleswig-Holstein orientiert. Nach der "Ehrenrunde" der Ministerpräsidenten darf nun spekuliert werden, ob die 15 Bundesländer zum Musterschüler aus dem Norden aufschließen oder ob Schleswig-Holstein ab Herbst als einziges Bundesland über ein international wettbewerbsfähiges und europarechtskonformes Glücksspielgesetz verfügt.

Dass Eile geboten ist, konstatieren auch CDU und FDP im Kieler Landtag, deren eigener Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages, der eine kontrollierte Marktöffnung Werbemöglichkeiten und Online-Vertrieb bei hohem Spielerschutz vorsieht. "Die 15 Ministerpräsidenten haben sich hoffnungslos verzockt. Obwohl die europarechtlichen Rahmenbedingungen seit Jahren klar sind, wollten sie mit fadenscheinigen Begründungen die Öffnung und Regulierung des Online-Glücksspiels verhindern", kommentiert FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Und Hans-Jörn Arp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, sieht dem weiteren Procedere äußerst skeptisch entgegen: "Die gescheiterte Vorgehensweise der 15 anderen Bundesländer kann jetzt sogar dazu führen, dass es in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 kein Veranstaltungsmonopol für Lotterien mehr geben wird. Unser gesamtes Glücksspielwesen droht zusammenzubrechen." Bereits jetzt zeichne sich ab, dass Lotterien aus dem europäischen Ausland mit ihren erheblichen Jackpots auf den deutschen Markt drängen werden. Gleiches gelte für Wettanbieter.

Auch Dr. Wulf Hambach und sein Kollege Maximlian Riege bezweifeln, dass es den 15 Bundesländern gelingt, innerhalb weniger Wochen einen europarechtsfesten Vertragsentwurf vorlegen und bis zum Jahresende umsetzen zu können. Der neue Glücksspielsstaatsvertrag dürfte demnach "kaum vor Ablauf der aktuell geltenden Regelung in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dies würde aber bedeuten, dass es in den betroffenen Bundesländern ab dem 1. Januar 2012 keine geltende Glücksspielregulierung mehr gibt", schreiben sie für Legal Tribune Online (https://www.lto.de). Als Gewinner sehen sie dann Schleswig-Holstein. Hier "könnten sich alle an einem legalen Glückspielangebot interessierten Bewerber im Norden der Republik um eine Lizenz bewerben." Entsprechende Absichten hatten führende europäische Wettanbieter wie Pokerstars bereits im April öffentlich erklärt.

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

Quelle




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/09/2011 16:25
Schleswig-Holstein macht sein Glück

Veröffentlicht am 14.09.2011 13:36 Uhr


- Landtag beschließt in 3. Lesung eigenes Glücksspielgesetz
- Lottoverband begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich


Hamburg, 14.09.2011 – Der Kieler Landtag hat heute in 3. Lesung ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) verabschiedet. Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese Entscheidung. "Durch dieses Gesetz ist es den unabhängigen Lotterievermittlern künftig endlich wieder möglich, vollumfänglich tätig zu werden", so DLV-Präsident Norman Faber. Die Regelungen für unabhängige Vermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien und ein hohes Maß an Jugend- und Spielerschutz sicher. Sie stärken damit zugleich die staatlichen Lotterien und ihre gemeinnützigen Zwecke.

Das neue Gesetz beseitigt die europarechtswidrigen Beschränkungen des Vertriebs der nachweislich harmlosen Lotterien, insbesondere das Internetverbot, sowie Werbebeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) harmlosen Lotterien auferlegt hatte.

Zentrale Änderung ist eine Neuausrichtung der gesetzlichen Ziele des Glücksspielrechts, nachdem der GlüStV vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Das zentrale Gesetzesziel des bisherigen GlüStV – die Suchtbekämpfung – war nicht aufrichtig und stand im Widerspruch zum wirklichen Interesse des Staates an den Glücksspieleinnahmen. Das neue Glückspielgesetz in Schleswig-Holstein beendet dieses gescheiterte Konzept. Es verfolgt stattdessen das Ziel, Glücksspiele und ihren Vertrieb in geordnete Bahnen zu lenken und zu überwachen. Differenzierte Regulierungen berücksichtigen die unterschiedlichen Gefahren der verschiedenen Glücksspielbereiche. Mit einem strengen Genehmigungsverfahren kann erstmalig ein geordnetes privates Sportwettangebot etabliert und kontrolliert werden. Zugleich wird bei den großen Lotterien (Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien) das Veranstaltungsmonopol neu begründet. Den so kontrollierten Lotterien wird ein freiheitlicher Vertrieb durch private Annahmestellen und Vermittler zur Seite gestellt. "Das Gesetz räumt endlich mit der Fiktion einer 'Lottosucht' auf", so Faber. "Entgegen allen anderen Behauptungen wird durch die Neuausrichtung das Lotterieveranstaltungsmonopol besser gesichert als bisher."

In einigen Bundesländern wird inzwischen das schleswig-holsteinische Gesetz als Vorlage für einen bundesweit gültigen, gerichtsfesten Staatsvertrag diskutiert. Sollten die 15 anderen Länder keinen entsprechenden Konsens mit dem nördlichsten Bundesland finden, drohen ihnen eine Fortsetzung des bestehenden Rechtschaos und erneute Schelte aus Brüssel.

Quelle: Deutscher Lottoverband





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/09/2011 16:07
Hans-Jörn Arp fordert Rücktritt von Erwin Horak als Sprecher
des Deutschen Lotto- und Toto Blocks


Veröffentlicht am 15.09.2011 16:39 Uhr


Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat heute (15. September 2011) den Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, Dr. Erwin Horak, zum Rücktritt von seiner Position als Federführer des Lotto- und Toto-Blocks aufgefordert.

Hintergrund ist Horaks gestrige Drohung, Schleswig-Holstein bei einer Zustimmung des Landtages zum Glücksspielgesetz aus dem Deutschen Lotto- und Toto-Block auszuschließen.

"Diese Drohung hat der bayrische Beamte Horak bereits im Rahmen einer Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgesprochen. Allerdings war er damals bereits nicht in der Lage, den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses dazu eine Rechtsgrundlage zu präsentieren. Horaks Ziel ist offensichtlich die Spaltung des Lottoblocks. Als Federführer ist er damit ungeeignet", erklärte Arp in Kiel.

Der CDU-Abgeordnete erinnerte daran, dass auch die im Entwurf der 15 Bundesländer vorgesehenen Internetsperren für private Online-Anbieter auf einen Vorschlag von Horak zurückgehen, den dieser als erster in einem Interview mit der FAZ gefordert hatte.

"Horaks Politik der Abschottung hat bis heute zu einem 25-prozentigen Verlust der staatlichen Lotterien geführt. Er versucht, mit offensichtlich falschen Drohungen das Staatsmonopol gegen höherrangiges europäisches Recht um jeden Preis zu erhalten", so Arp.

Auch CDU und FDP in Schleswig-Holstein hätten das bewährte Veranstaltungsmonopol im Lotteriebereich nie in Frage gestellt. Durch das neue Glücksspielgesetz würden die Gesellschaften im Gegenteil gestärkt, weil sich ihnen weitere Vertriebsmöglichkeiten böten:

"Horaks Strategie ist gescheitert. Sein verzweifelter Versuch, uns mit falschen Behauptungen zu erpressen, macht dies noch einmal deutlich. Die Lottospieler und Lottoannahmestellen brauchen sich keine Sorgen zu machen", so Arp abschließend.

Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag




Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/09/2011 12:03
VEWU: Respekt Schleswig-Holstein!

Veröffentlicht am 16.09.2011 09:44 Uhr


Der Kieler Landtag hat gestern Mut und Vernunft bewiesen. Die Fraktion von CDU und FDP hat die Zeichen der Zeit erkannt und ein rechtlich sowie wirtschaftlich tragfähiges Glückspielgesetz verabschiedet.

"Der Fraktion von CDU und FDP in Schleswig-Holstein möchte ich im Namen unseres Verbandes meinen Respekt ausdrücken" kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer die Entscheidung des Kieler Landtages.

"Mit seinem Gesetz wird Schleswig-Holstein der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts gerecht. Netzsperren oder Financialblocking führen nicht zu einem kontrollierten Glückspielmarkt. Die Nachfrage für Sportwetten und Poker ist da und die Kunden werden immer einen Weg zu den Anbietern finden, die wirtschaftlich attraktive Angebote machen. Technisch lässt sich das nicht vermeiden. Wenn die anderen Bundesländer meinen, mit nur 7 Konzessionen und untragbaren Steuersätzen, ließe sich die Nachfrage in einen kontrollierbaren Markt kanalisieren, geht das an der Realität vorbei.

Zu den Konditionen, die in dem Gesetzesentwurf der anderen 15 Bundesländer vorgesehen sind, wird sich überhaupt kein privater Anbieter um eine Konzession bemühen. Anbieter kontrollieren und Angebote regulieren kann man nur, indem man tragfähige Steuern erhebt und alle Unternehmen zulässt, die Spielerschutz, Betrugs- und Suchtprävention gewährleisten. Das Gesetz aus Schleswig-Holstein zeigt also den richtigen Weg auf.

Und schließlich ist Schleswig-Holstein damit auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Das Gesetz aus Kiel wurde bereits von der EU-Kommission notifiziert. Der Entwurf der anderen Bundeländer hingegen nicht, an dem hat die Kommission harsche Kritik geübt. Die übrigen Länder sollten von daher jetzt ihren Lottoprotektionismus aufgeben und sich an Schleswig-Holstein orientieren. Ansonsten droht ein noch größeres Rechtschaos, als bereits vorhanden.

Unsere Mitglieder werden jedenfalls Konzessionen in Schleswig-Holstein beantragen und Firmenstandorte dort ansiedeln." sagt Markus Maul abschließend.


Kontakt:
RA Markus Maul - Präsident VEWU

Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer





Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/10/2011 16:09
Glücksspielstaatsvertrag: Initiative Profisport macht Ministerpräsidenten Druck

Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) hat sich vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz (26. bis 28. Oktober in Lübeck) erneut für eine kontrollierte Öffnung des Marktes für Sportwetten ausgesprochen. Der Interessenverband, der die vier größten deutschen Profiligen vertritt, forderte die Landesväter auf, bei ihren finalen Beratungen zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag ein praxistaugliches Modell zu entwerfen.

"Wir begrüßen sehr, dass sich die Ministerpräsidenten auf eine kontrollierte bundesweite Öffnung des Marktes für private Sportwettanbieter verständigen wollen", sagte IPD-Sprecher Christian Seifert, hauptamtlicher Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga. Ob Millionen von Sportfans zukünftig bei staatlich lizenzierten Anbietern wetten würden, hänge jedoch davon ab, wie deren Angebote aussehen werden. Deshalb müsse eine Öffnung auch praxistauglich ausgestaltet sein, wenn sie eine wirksame Kanalisierung des vorhandenen Wettinteresses hin zu legalen und kontrollierten Angeboten sicherstellen solle.

"Dazu gehören eine ausreichende Anzahl von Lizenzen ebenso wie ein marktgerechter Abgabensatz und ein Gestaltungsspielraum des Angebotes, das sich am realen Interesse von Sportfans orientiert", so Seifert. Zu einem marktgerechten Vertrag gehöre auch, dass die Inhaber einer Lizenz ihre Angebote angemessen bewerben dürften, fügt Seiferts Stellvertreter Gernot Tripcke hinzu.

Ein Entwurf der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag aus diesem Frühjahr war auf heftige Kritik von Sportwetten-Anbietern und der IPD gestoßen: Der Entwurf hatte die Vergabe von sieben Lizenzen und eine Konzessions-Abgabe von 16,66 Prozent auf den Wetteinsatz vorgesehen. Die IPD kritisierte seinerzeit, dass der Entwurf eine Kanalisierung der Sportwetten in den legalen Markt aufgrund der hohen Abgaben verhindere. Viele Anbieter würden stattdessen weiterhin aus dem Ausland operieren. Einzig Schleswig-Holstein hatte sich gegen den Entwurf gesperrt und ein eigenes Modell mit mehr Lizenzen und weniger Abgaben entworfen. Sportwetten-Anbieter und IPD hatten sich daraufhin wiederholt für das Modell ausgesprochen.

Der Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag musste jedoch ohnehin ad acta gelegt werden: Die Europäische Kommission hatte den Entwurf als europarechtswidrig eingestuft. Nun, kurz vor Beginn der erneuten Verhandlungen, hat die IPD abermals für das Schleswig-Holsteiner Modell geworben. Mittlerweile sind auch erste Details über einen neuen Vertrags-Entwurf durchgesickert: Die Regierung von Sachsen-Anhalt, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz den Vorsitz führt, hat laut "Stern" mittlerweile eine Meldung des "Spiegel" bestätigt, wonach der Glücksspielstaatsvertrag keine Sperren von illegalen Glücksspielen im Internet vorsieht. Die Anzahl der Lizenzen und die Höhe der Konzessionsabgaben müssten allerdings noch verhandelt werden, sagte der stellvertretende Regierungssprecher von Sachsen-Anhalt Rainer Metke dem "Stern".

Quelle



Was heißt hier illegal?

Die seriösen Buchmacher im Internet haben alle
eine Zulassung im Ausland und sind somit legal.




Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/10/2011 19:20

Volker Bouffier und Lotto-Chef zufrieden mit Glücksspiel-Liberalisierung


WIESBADEN.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Lotto-Chef Heinz-Georg Sundermann sind mit der Einigung für eine Neuordnung des milliardenschweren Glücksspielmarktes zufrieden. 15 der 16 Ministerpräsidenten hatten sich am Donnerstag in Lübeck darauf verständigt, dass es bundesweit 20 Konzessionen geben soll.
Schleswig-Holstein hatte sich enthalten. Das Land hat ein weitreichenderes Glücksspielgesetz. Zudem wurde eine Belastung der Wettanbieter von fünf Prozent Steuer auf den Spieleinsatz vereinbart. Casinospiele und Poker im Internet wird es nicht geben.
Hessen wolle aber prüfen lassen, ob es eine Öffnungsklausel für die Länder beim Online-Casinospiel geben könne, sagte Regierungssprecher Michael Bußer. Hessen hätte auch gerne mehr als 20 Konzessionen gehabt. „Das ist allerdings ein Kompromiss.“
Lotto-Chef Sundermann lobte: „Die Richtung ist komplett richtig.“ 20 Konzessionen reichten, um all diejenigen auf den Markt zu bringen, die sich darum bewerben. Der Steuersatz von fünf Prozent sei kalkulierbar und sorge für die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen.
Im Kampf gegen die Glücksspielsucht sprach sich Sundermann für Glücksspiele im Internet aus: „Der klassische Internetkunde muss sich mit seinem Namen identifizieren. Dessen Spielverhalten kennen wir. Da wissen wir auch, wenn er sich atypisch verhält.“

Quelle : https://www.echo-online.de/

Die habens nie kapiert und werdens nie kapieren oder wollens nicht kapieren...
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/10/2011 19:21
Pseudo-Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland
Veröffentlicht am 28.10.2011 17:30 Uhr


Sportwettenanbieter digibet hält auch neue Regelung für marktfern und begrüßt Enthaltung Schleswig-Holsteins

Berlin, 28. Oktober 2011. Die Ministerpräsidenten haben sich bei ihren Beratungen zum Glücksspiel-Staatsvertrag auf eine Öffnung der bisherigen Festlegungen geeinigt. Für den Sportwettenanbieter digibet geht das jedoch nicht weit genug. "Wir begrüßen, dass die Länder sich der EU beugen und anfangen, die Vorgaben umzusetzen", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Die Änderungen gehen zwar in die richtige Richtung, aber sie sind vom eigentlichen Ziel noch weit entfernt. Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen entsprechen immer noch nicht der Marktrealität."

Die Limitierung der Lizenzen für Sportwettenanbieter auf 20 ist trotz Erhöhung weiterhin leider willkürlich und stellt automatisch zahlreiche private Anbieter ins Abseits, die auch in Deutschland aktiv werden möchten. Die Senkung der Umsatzabgabe von 16,66 % auf 5 % ist für Wettanbieter weiterhin unrentabel, sodass es wirtschaftlich gesehen wenig Sinn macht, auf dem deutschen Markt tätig zu sein. In Frankreich, wo mit acht Prozent ein ähnlich hoher Steuersatz angesetzt wurde, ist dieses Modell bereits gescheitert: Die Anbieter haben hier ihre Lizenzen teilweise wieder zurückgegeben. Unter den jetzigen Bedingungen wäre somit weiterhin die Online-Konkurrenz aus dem Ausland im Vorteil. Mit ihr können deutsche Wettanbieter auf Dauer – ähnlich wie in Frankreich – nicht mithalten.

"Wir freuen uns, dass Schleswig-Holstein den 15 anderen Bundesländern trotzte und sich bei der Abstimmung enthalten hat, da sie sich der Vorteile ihrer realitätsnahen Gesetzesregelung bewusst sind", so Boyks weiter. "Es ist wünschenswert, dass die Bundesländer sich doch noch eines besseren Besinnen und auch zu dieser Regelung greifen."

Quelle: Markengold PR GmbH
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/10/2011 19:22
Glücksspielstaatsvertrag teilt Deutschland
Veröffentlicht am 28.10.2011 11:30 Uhr




Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen. Dieses Gesetz soll eine Beitrittsklausel für das Land Schleswig-Holstein enthalten.

Was bedeutet das? Es ist klar zu stellen, dass der Alleingang Schleswig-Holsteins vor allem die Sportwetten betrifft. Regelungen für Spielhallen bestehen nicht. Vielmehr sollen demnach die Gewerbeordnung und die Spielverordnung unverändert fortgelten.

Die 15 anderen Länder haben wesentliche Veränderungen bei den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. Die Regelungen für die Spielhallen stehen dabei im krassen Missverhältnis zu den geltenden Gesetzen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, die Möglichkeit einer Begrenzung der Zahl der Spielhallen pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag (§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV ) sind erhebliche Einschnitte in bestehende Rechte der Betreiberinnen und Betreiber. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Kurt Beck bestätigte dieser, dass alte Spielhallenkonzessionen für fünf Jahre fort gelten sollen. Der bis dato vorgesehene Stichtag 28. Oktober 2012 würde an die neuen zeitlichen Bedingungen angepasst und nach hinten geschoben werden. Beck äußerte sich weiter, dass die Gewerbeordnung und die Spielverordnung nunmehr entsprechend den neuen Regelungen angepasst werden müssten. Hier liegt bereits das Kernproblem der Umsetzung dieser Änderungen. Denn das – bislang noch nirgends näher definierte - Recht der Spielhallen liegt zwar seit der Föderalismusreform bei den Ländern. Den gesamten Rest regelt aber der Bund. Allein der Beschluss des neuen Glücksspielstaatsvertrages kann somit die geltenden Gesetze nicht ändern. Wann Bundesrat und Bundestag darüber entscheiden sollen, ist noch nicht geklärt.

Das Recht der Sportwetten hingegen ist Sache der Länder. Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken jedoch weiterhin begrenzend. 20 Konzessionen sollen an private Sportwettunternehmen erteilt werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen Land betragen. Dabei würden Gebühren in sechsstelligem Bereich anfallen. Die Abgabe – keine Steuer – wird 5 % des Umsatzes betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten Kontrollen, ermöglicht werden. Die Sache des Onlinepokers sei noch nicht abschließend diskutiert. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt werden.
Hier stellt sich das in den Folgen noch nicht einschätzbare Problem dar, dass das Land Schleswig-Holstein aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert ist. Ministerpräsident Harry Carstensen hält die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Er erwartet eine weitere Stellungnahme der Europäischen Kommission. Diese hatte in ihrer Stellungnahme im Juli dieses Jahres eine Limitierung der Konzessionen bemängelt. Ferner seien die Verfahren der Konzessionsvergaben nicht ausreichend transparent und die Bedingungen wie das Sozial- und Wirtschaftlichkeitskonzept nicht präzise genug. Diese Vorwürfe werden sich die 15 Länder erneut gefallen lassen müssen.

Beck stellt klar, dass mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages sowohl das Sportwettenrecht als auch das Recht der Spielhallen abschließend geregelt sein sollen. Aufgrund der komplexen Umsetzungsbedingungen ist sich Beck sicher, dass dieser neue Staatsvertrag nicht wie geplant zum 01. Januar 2012 in Kraft treten wird. Und diese Einschätzung ist vollkommen richtig, denn die seit Jahren bekannten Probleme sind nach wie vor vorhanden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Unternehmerinnen und Unternehmern keine Planungssicherheit gebracht hat. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Vor allem wird die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen vor dem Hintergrund des vorrangigen Unionsrechts überprüft werden. Mit Spannung darf der Tag erwartet werden, an dem die neuen Gesetze in Kraft treten werden. Bis dahin gelten die alten Regelungen fort. Insbesondere sind die Gewerbe- und Spielverordnung noch lange nicht angepasst. Vor diesem Hintergrund kommt auf alle Beteiligten viel Arbeit zu. Die Automatenbranche hat die Entscheidungen der Politik weiterhin aufmerksam zu beobachten. Zurücklehnen darf sich lediglich das Gastgeberland, dessen Regelungen von der Europäischen Kommission vollständig gebilligt wurden und am 01. Januar 2012 in Kraft treten werden.

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Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/10/2011 19:29
Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten
Veröffentlicht am 28.10.2011 15:51 Uhr


Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung

London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.

Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.

"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).

"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.

Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.

Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.

"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.

Quelle: Remote Gambling Association (RGA)
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 02/11/2011 14:02
Glücksspiel-Staatsvertrag stellt deutsche Online-Wettanbieter ins Abseits

Veröffentlicht am 02.11.2011 11:14 Uhr

Sportwettenanbieter digibet hält geplanten Steuersatz für zu hoch

Berlin, 02. November 2011. Es ist ein Durchbruch in einer jahrelang währenden Diskussion: Das Sportwettenmonopol in Deutschland wurde mit den am Donnerstag letzter Woche durch die Ministerpräsidenten getroffenen Rahmenentscheidungen zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages beendet. Aber was bedeuten die Bestimmungen, auf die sich die Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – geeinigt haben, für die Wettanbieter?

"Grundsätzlich begrüßen wir den momentanen Umgestaltungsprozess in der Gesetzgebung, aber der beschlossene Steuersatz von fünf Prozent auf den Umsatz ist für Online-Wettanbieter kaum rentabel", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Das bedeutet, dass bei den aktuellen Marktbedingungen ein Online-Vertrieb im Prinzip nicht möglich ist."

Der Wettmarkt teilt sich grundsätzlich in den stationären und den Online-Markt. Während bei stationären Wettbüros die Ladenmieten und das Personal vor Ort mitfinanziert werden müssen, entfällt dieser Kostenblock bei den reinen Online-Anbietern. Um diese Nebenkosten aufzubringen, sind die Ausschüttungsquoten bei stationären Angeboten oftmals niedriger als bei Online-Anbietern.

So ist bei stationären Wettbüros eine Gewinnausschüttungsquote von 75 bis 80 Prozent üblich, im Online-Bereich liegt diese jedoch bei circa 92 Prozent. Dem Wettanbieter verbleiben somit rund acht Prozent des Umsatzes, um seine Kosten zu decken. Eine Einsatzsteuer von fünf Prozent bedeutet damit eine Abgabe von durchschnittlich 62,5 Prozent des beim Wettanbieter verbleibenden Umsatzes.

Bei Wetten in Höhe von 100 Euro kassieren die Spieler 92 Euro in Form von Gewinnen, fünf Euro der Staat durch seine Steuern und nur drei Euro würden beim Wettanbieter verbleiben – zu wenig, um im Markt existieren zu können.
Zumal es weiterhin unregulierte Online-Anbieter an prominenten Standorten geben wird, die mit solchen steuerlichen Nachteilen nicht zu kämpfen haben.

"Ein weiterer Nachteil der geplanten Änderungen, neben dem für Online-Wettanbieter unwirtschaftlich hohen Steuersatz, stellt die Begrenzung der Lizenzen auf insgesamt 20 dar. Diese Zahl ist willkürlich und nicht marktgerecht", so Boyks weiter. "Wir sehen bei den Änderungen im Glücksspiel-Staatsvertrag noch viel Verbesserungspotenzial und hoffen auf eine Anpassung der Regulierung in die Richtung, die Schleswig-Holstein jüngst beschlossen hat und durch die Enthaltung bei der Abstimmung letzte Woche auch weiterhin für sich in Anspruch nimmt."

Quelle: Markengold PR GmbH





Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 05/11/2011 00:11
Die ganzen Gutachten und so weiter bringen nicht viel, weil die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem Monopol wie eine 1...

Auch die diversen Urteile bringen immer nur was für den Einzelfall.

Ich beobachte schon längere Zeit immer wieder diverse Umfragen wie die hier z.B. gerade aktuell:
https://www.wz-newsline.de/home/politik/inland/gericht-staatliches-wettmonopol-rechtswidrig-1.797658
und jedes mal will eine Mehrheit das Monopol beibehalten!

Das Thema Glücksspielstaatsvertrag interessiert in der Bevölkerung keine Sau, obwohl es doch angeblich über 4 Millionen oder was weiß ich wieviele Deutsche gibt, die sich regelmäßig zu Unrecht strafbar machen.
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/12/2011 18:18
Naja, Schorschi, die Staatsmonopolisten zittern jetzt nur noch
um`s Lotto, nachdem sie alles andere schon an die Wand gefahren haben. wink



Eilentscheidung

Der SC Freiburg darf auch weiterhin für private Sportwetten werben

Der SC Freiburg darf im Stadion weiterhin Werbung für private Sportwetten betreiben. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.



Die Bandenwerbung von Tipico im SC-Stadion darf bleiben.


Seit Anfang des Jahres stehen am Spielfeldrand rund zwanzig Meter Bandenwerbung für "Tipico Sportwetten". Offiziell sind solche privaten Wettanbieter in Deutschland aber noch illegal, denn laut Glücksspielstaatsvertrag darf nur der Staat Sportwetten veranstalten.

Das Wettmonopol wackelt allerdings seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2010 gewaltig. Der EuGH hält das staatliche Wettmonopol für rechtswidrig, solange es nicht konsequent für Suchtprävention genutzt wird.

Der SC Freiburg hatte deshalb beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Januar die Genehmigung der Tipico-Bandenwerbung beantragt. Im Sommer lehnte die Behörde den Antrag jedoch ab. Zugleich verhängte sie ein Zwangsgeld von 15 000 Euro gegen den Verein, weil ihm 2006 schon einmal die Werbung für private Sportwetten verboten und ein Zwangsgeld angedroht worden war.

Gegen die Verhängung des Zwangsgelds hatte der SC geklagt und bekam nun im Eilverfahren auch vorläufig Recht. Er muss die Summe zunächst nicht bezahlen. Denn das Zwangsgeld hätte zu Beginn der Saison 2011/12 noch einmal angedroht werden müssen. Vor allem aber hätte der Staat gar nicht gegen die Tipico-Bandenwerbung vorgehen dürfen, so die Richter. Schließlich gehe das Regierungspräsidium – aufgrund der EuGH-Rechtsprechung – derzeit auch nicht mehr gegen die Vermittlung privater Sportwetten vor. Oder anders gesagt: Solange die privaten Wettbüros geduldet werden, muss der Staat auch die Werbung für Sportwetten im Stadion stehen lassen.

Das ist aber nur ein Zwischenstand im fast unendlichen Konflikt um Sportwetten. Diese Woche soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet werden, der erstmals Konzessionen für bis zu 20 private Wettanbieter vorsieht. Wenn der Vertrag zustande kommt und die auf Malta registrierte Firma Tipico eine Konzession für Deutschland erhält, dann kann sie bald auch ganz legal im Freiburger Stadion werben. (Az.: 3 K 1643/11)

Quelle




Verfasst von: tossfor Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/12/2011 16:06
https://www.rp-online.de/politik/deutschland/neuer-gluecksspielstaatsvertrag-unterzeichnet-1.2640944

Sportwettenmarkt wird für Privatanbieter geöffnet
Neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet
zuletzt aktualisiert: 15.12.2011 - 14:40

Berlin (RPO). Deutschlands milliardenschwerer Sportwettenmarkt wird bundesweit für private Anbieter geöffnet. Die Regierungschefs von 15 Bundesländern unterzeichneten am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, wie der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) nach der Sitzung mitteilte.

Nicht beteiligt ist Schleswig-Holstein, das eine sehr viel weitergehende Liberalisierung bei Sportwetten und Poker im Internet beschlossen hat. Alle Länder vereinbarten laut Carstensen, dass der Vertrag den Landesparlamenten erst dann zur Ratifizierung vorgelegt werden soll, wenn er durch die EU-Kommission notifiziert wurde.

Der neue Glücksspielstaatsvertrags sieht die Vergabe von höchstens 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter sowie eine Steuer auf den Umsatz von fünf Prozent vor. Dadurch sollen die bislang illegalen Sportwetten liberalisiert und kanalisiert werden, um Suchtgefahren vorzubeugen. Private Lottoanbieter haben Klagen angekündigt. Außerdem ist ungewiss, ob die Regelungen bei der EU-Kommission auf Zustimmung stoßen.

Den Segen aus Brüssel hat hingegen bereits der Alleingang von Schleswig-Holstein. Dessen neues Glücksspielgesetz tritt am 1.
Januar in Kraft. Es ermöglicht in unbegrenzter Zahl Angebote von Sportwetten und Poker im Internet.

Derzeitiger Vertrag läuft zum Jahresende aus

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte vor der Sitzung der Ministerpräsidenten für eine Einigung plädiert, allerdings eine "erhebliche Reihe von Vorbehalten" geltend gemacht.
Die Regelung hätte "noch zukunftsfähiger" ausfallen können, sagte er. Letztlich sei der Vertrag ein Kompromiss.

Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und läuft zum Jahresende aus. Der Europäische Gerichtshof hatte das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten im September 2010 für unzulässig erklärt. Deutschland unterlaufe das Ziel der Suchtbekämpfung durch zu viel Werbung für die Glücksspiele, entschied der EuGH.

Ein erster Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages der 15 Bundesländer mit zunächst nur sieben Lizenzen für Anbieter von Sportwetten war in Brüssel auf europarechtliche Bedenken gestoßen.
Darauf wurde die maximale Zahl auf 20 Lizenzen erhöht.
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2012 18:26
Mal was Neues:


Bundesrat will alle Sportwetten steuerpflichtig machen

Finanzen/Gesetzentwurf - 31.01.2012

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) eingebracht. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen.

Quelle mit Link zum Gesetzentwurf


Wollen tun sie schon gern, aber ob sie auch können dürfen? grins


Steuerschuldner kann auch ein ausländischer Veranstalter sein...

Die Wettanbieter im Ausland sollen also 5 % von den Wetteinsätzen
an die deutschen Finanzbehörden abführen.





Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2012 19:11
Jede Woche ein neuer Brüller , man kann eigentlich nur noch die Piraten wählen...
Verfasst von: trabtrab Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/01/2012 19:15
Oder zur See fahren und per Handy wetten grins
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 07/02/2012 18:51
Steuern auf Sportwetten

Kein Finanzsegen für den Fiskus

von: Prof. Dr. Dieter Birk

Sportwetten sind ein Milliardengeschäft, auf das auch der deutsche Fiskus ein Auge geworfen hat. Zukünftig sollen deshalb sämtliche Sportwetten besteuert werden und Geld in die klamme Staatskasse spülen. Warum der Schuss aber nach hinten losgehen kann und das Wettgeschäft im Internet weiter boomen wird, weiß Dieter Birk.

Der Versuchung, sein Glück mit Sportwetten zu versuchen, begegnet man fast überall: In der häuslichen Post, im Internet und in vielen Straßen größerer Städte werden Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses beworben. Als Glückspiel im Internet sind sie hingegen immer noch komplett durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verboten.

Anders als im Alltag kommt der Begriff der Sportwetten in den Steuergesetzen bislang nicht vor. § 17 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) erfasst neben Lotterien und Ausspielungen seit dem 1. April 2000 nur die so genannten Oddsetwetten. Dabei wettet der Spieler auf vorgegebene Sportbegegnungen, vornehmlich Fußballspiele, zu festen Quoten. Tritt das vom Spieler vorhergesagte Ergebnis ein, erhält er als Wettgewinn seinen Einsatz multipliziert mit einer vom Veranstalter vor dem Abschluss der Wette festgelegten Quote ("odd").

Sportwetten, bei denen der Teilnehmer mit der Höhe des Einsatzes seine Gewinnhöhe und sein Risiko selbst bestimmt, werden gegenwärtig vom RennwLottG nicht erfasst. Dabei wird mit diesem Geschäftsmodell im Internet am meisten Geld verdient.

Das soll sich nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags ändern, der neuerdings die Konzessionierung detailliert regelt und auch Online-Wetten auf Fußball und andere Events nicht mehr ausnahmslos verbietet. Dadurch wird der bislang weitgehend illegale Sportwettenmarkt vorsichtig und in engen Grenzen legalisiert.

Niedriger Steuersatz als Anreiz für Legalität

Die Folgen dieser auch vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof eingeforderten Marktöffnung für private Glücksspielanbieter zeichnen sich auch im Steuerrecht ab: In einem im Dezember vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten heißt es, es sei nunmehr "geboten, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen". Künftig unterliegen also sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter der Lotteriesteuer.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates enthält nun zwei Steuertatbestände. Der neu formulierte § 17 Abs. 1 des Entwurfs erfasst nur noch Lotterien und Ausspielungen, Oddsetwetten bleiben außen vor. Wie bisher ist ein 20- prozentiger Steuersatz auf den Nennwert der Lose vorgesehen. § 17 Abs. 2 des Entwurfs regelt außerdem erstmals einen eigenständigen Tatbestand der Sportwettenbesteuerung. Der Steuersatz für Wetten aus Anlass von Sportereignissen beträgt aber nur 5 Prozent des Nennwerts der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der niedrige Steuersatz "im europäischen Vergleich eine adäquate Steuerbelastung" sichern und eine "Überführung des bisherigen illegalen Wettangebots in die Legalität" fördern. Die geplante Sportwettensteuer ist – wie das gesamte Regelungsgefüge zeigt - kein Unterfall der Lotteriesteuer mehr. Vielmehr handelt es sich um eine neue Kategorie der Verkehrsteuern, was auch in der Bezeichnung des Entwurfs "Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten" zum Ausdruck kommt.

Im Gegensatz zur noch geltenden Rechtslage werden nicht nur im Inland veranstaltete Sportwetten von der Steuer erfasst. Auch ausländische Veranstalter werden einbezogen, sofern der Spieler bei Abschluss des Wettvertrags in Deutschland ansässig ist. Der ausländische Veranstalter kann also die Steuer künftig nicht mehr umgehen, indem er ein inländisches Vermittlungsbüro zwischenschaltet. Hält sich der in Deutschland ansässige Spieler jedoch im Ausland auf und schließt er dort in einem Wettbüro die Sportwette ab, so fällt keine deutsche Steuer an.

Diskriminierung ausländischer Wettbüros

Aber wie kommt der deutsche Fiskus an die Wettsteuer des ausländischen Veranstalters heran? Der Entwurf sieht vor, dass dieser der Finanzbehörde "einen steuerlichen Beauftragten" zu benennen hat. Der steuerliche Beauftragte, in aller Regel wohl das Vermittlungsbüro, schuldet dann die Wettsteuer "neben dem Veranstalter". Er hat die steuerlichen Pflichten des ausländischen Wettveranstalters wie eigene zu erfüllen.

Wie diese Regelung in den Fällen der Internet-Sportwetten funktionieren soll, erschließt sich aus dem Gesetz nicht. Denn wenn der ausländische Internetwettanbieter im Inland kein Vermittlungsbüro oder keine sonstige Betriebsstätte unterhält, wird er kaum der Verpflichtung nachkommen, einen steuerlichen Beauftragten zu benennen. Und da der Spieler selbst nicht Steuerschuldner ist, wird der Fiskus leer ausgehen.

Der Sportwettenmarkt wird sich nicht nur aus diesem Grunde noch mehr ins Internet verlagern. Das Gesetz leidet nämlich noch an einem weiteren Manko: Hat der ausländische Wettanbieter, wie vom Gesetz gefordert, einen inländischen Beauftragten, dann wird in der Regel die Steuer zweimal anfallen. Nämlich einmal im Inland und zusätzlich noch im Ausland, dem Land der Veranstaltung. Eine Anrechnungsmöglichkeit, wie wir sie aus dem Ertragsteuerrecht kennen, sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Dies führt zu einer steuerlichen Diskriminierung der ausländischen Wettbüros gegenüber ihrer inländischen Konkurrenz und wird ein entsprechendes Ausweichverhalten auslösen. Die großen Internetportale für Sportwetten werden so weiter boomen und ein großer Finanzsegen für den Fiskus ausbleiben.

Prof. Dr. Dieter Birk war bis 2011 Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 1998 ist er als Steuerberater bei Pöllath + Partners in Berlin tätig.

Quelle







Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/03/2012 19:08
Bundesländer müssen Glückspielstaatsvertrag nachbessern


Die EU-Kommission zögert bei der Annahme des überarbeiteten Glückspielstaatsvertrags der deutschen Bundesländer (ohne Schleswig-Holstein). Dies geht aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Jürgen Creutzmann an die EU-Kommission hervor:

„Wäre der neue Glückspielstaatsvertrag in den Augen der Kommission europarechtskonform, würde sie grünes Licht geben. Statt dessen hält sich die Kommission die Möglichkeit einer Klage vor dem EuGH offen, der auch den neuen Glückspielstaatsvertrag für ungültig erklären könnte.

Das ist nicht unwahrscheinlich, denn der Entwurf bevorzugt die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter und verletzt damit die im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Dem Anschein nach ein Konzessionsmodell, ist der Entwurf tatsächlich eine verdeckte Fortführung des bestehenden Monopols. Die betroffenen Bundesländer müssen jetzt reagieren, nachbessern und einen akzeptablen Vorschlag vorlegen.“

Der im neuen Gesetzentwurf erzielte Kompromiss sieht vor, das Lottomonopol beizubehalten und den Sportwettenbereich zu liberalisieren, allerdings nur unter Auflagen: so soll die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen auf 20 begrenzt und eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten erhoben werden.

„Die Festlegung der Konzessionen für Sportwetten ist willkürlich und nicht sachlich zu rechtfertigen. Wenn allein die 16 staatlichen Anbieter jeweils eine Lizenz für sich beanspruchen, dann bleibt ein großer Teil der privaten Anbieter außen vor“, so Creutzmann. Der Gesetzentwurf widerspricht zudem in zentralen Punkten der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011, die mehr Transparenz und Wettbewerb für staatliche Lizenzierungsmodelle gefordert hatte.

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer erst am 7. Dezember den überarbeiteten Text vor.

Quelle: Bundesländer müssen Glücksspielstaatsvertrag nachbessern
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/05/2012 20:57
Ich will endlich wieder bei unseren Bookies Legal wetten würden in Ba-Wü... Warte jetzt schon 8-9 Jahre und hätte nie gedacht, wie lange der Gesetzgeber den Glücksspielstaatsvertrag aussitzen würde sadsmilie
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/05/2012 21:02
Kiel (dpa/lno) - Kurz vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein hat das CDU-geführte Innenministerium die ersten Lizenzen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Firmen dürfen von sofort an bis zum April 2018 den Schleswig-Holsteinern im Internet Sportwetten anbieten, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte.

Grundlage ist das hoch umstrittene Glücksspielgesetz, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung im Alleingang den milliardenschweren Glücksspielmarkt weitgehend liberalisiert hat. Die SPD will es bei einem Wahlsieg am Sonntag rückgängig machen und fürchtet Regressansprüche.

Die Lizenzen gehen an die Tochterfirma des Wettanbieters Bettfair, Polco Limited, und an die Personal Exchange International von Jaxx SE, beide mit Firmensitz auf Malta. Außerdem erhält Oddset von Nordwestlotto aus Kiel eine Lizenz. Es liegen 23 weitere Anträge vor, 14 Firmen wollen Online-Casinospiele anbieten. Mit der Vergabe weiterer Lizenzen sei in den nächsten Wochen zu rechnen.


Quelle : morgenpost.de

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Die sollen lieber um Wählerstimmen fürchten - wählt alles , nur keine SPD !

Verfasst von: toubi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/05/2012 21:10
Tu ich schon nicht. wink

Das ist zwar nicht der Hauptgrund warum ich ned SPD wählen werde, aber spielt auch eine Rolle. nod
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/05/2012 21:24
Original geschrieben von: Frei3ier
Kiel (dpa/lno) - Kurz vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein hat das CDU-geführte Innenministerium die ersten Lizenzen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Firmen dürfen von sofort an bis zum April 2018 den Schleswig-Holsteinern im Internet Sportwetten anbieten, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte.

Grundlage ist das hoch umstrittene Glücksspielgesetz, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung im Alleingang den milliardenschweren Glücksspielmarkt weitgehend liberalisiert hat. Die SPD will es bei einem Wahlsieg am Sonntag rückgängig machen und fürchtet Regressansprüche.

Die Lizenzen gehen an die Tochterfirma des Wettanbieters Bettfair, Polco Limited, und an die Personal Exchange International von Jaxx SE, beide mit Firmensitz auf Malta. Außerdem erhält Oddset von Nordwestlotto aus Kiel eine Lizenz. Es liegen 23 weitere Anträge vor, 14 Firmen wollen Online-Casinospiele anbieten. Mit der Vergabe weiterer Lizenzen sei in den nächsten Wochen zu rechnen.


Quelle : morgenpost.de

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Die sollen lieber um Wählerstimmen fürchten - wählt alles , nur keine SPD !



Zumal das rechtlich gar nicht so ohne Weiteres möglich ist, bereits vergebene Lizenzen einzulassieren. Das könnte am Ende den Steuerzahler richtig viel Geld kosten... Braucht die SPD aber nicht bezahlen... hm
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 03/05/2012 22:11
Was rechtlich alles so möglich ist oder machbar ist habe ich in den vergangenen 5-8 Jahren kennen gelernt und mit sehr vielen TEuro bezahlen müssen , nun bekomme ich nach und nach Recht (auch in Prozessen/Verfahren) - aber mein Geld sehe ich dennoch nicht wieder....

Recht haben und bekommen sind 2 verschiedene Dinge wenn die Politik vorgibt wie das Recht auszulegen ist...

Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/05/2012 22:09
Wahlen Schleswig-Holstein
Unsicherheit für Sportwetten



Die schwarz-gelbe Koalition hat bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein ihre Mehrheit verloren. Für die Glücksspielregelungen in dem Bundesland kann das Folgen haben. Dass die Gesetzesprotagonisten Arp (CDU) und Kubicki (FDP) an der Regierungsmacht bleiben, ist höchst unwahrscheinlich.

Der Ausgang der Wahlen in Schleswig-Holstein kann Auswirkungen auf die Glücksspielgesetzgebung im nördlichsten Bundesland haben. Die bisherige Koalition aus CDU und FDP hat keine Mehrheit mehr. Die beiden Parteien, die völlig unbeeindruckt von den anderen Bundesländern eine völlig eigene Glücksspielgesetzgebung durchgesetzt haben, sind damit nicht mehr in dieser Kombination an der Macht. SPD und Grüne hatten vor der Landtagswahl klar gemacht, dass sie die eigenständigen schleswig-holsteinischen Regelungen zurück nehmen und sich dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer anschließen wollen.

Damit ist die Zukunft des schleswig-holsteinischen Gesetzes ungewiss. Es ist im Moment noch nicht klar, welche Regierungskoalition sich in Kiel zusammen finden wird. Sollte die „Dänen-Ampel“ aus SPD, Grünen und SSW kommen, muss mit einer Rücknahme des Gesetzes gerechnet werden. Bei einer großen Koalition aus CDU/SPD oder einem Dreier-Bündnis SPD, Grüne, FDP kommt es darauf an, ob und wie das Glücksspielgesetz zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarungen gemacht wird.

Besonders komplex wird die Lage dadurch, dass Schleswig-Holstein in der letzten Woche die ersten Lizenzen für private Veranstalter von Online-Spielen vergeben hat. Außerdem ist die bisherige schwarz-gelbe Regierung noch vier Wochen im Amt, kann weiter Lizenzen vergeben und hat auch schon durchblicken lassen, dass sie das zu tun gedenkt. Das kompliziert sowohl die politische, als auch die rechtliche Situation zusätzlich. Die weiteren Entwicklungen müssen genau beobachtet werden. Games & business hält Sie auf dem Laufenden.

Quelle : https://www.gamesundbusiness.de
Verfasst von: NAITHON Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/05/2012 23:57
Die sind doch total bekloppt...
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/05/2012 20:30
Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags

- Internetverbote in den Länder-Gesetzen zum GlüStV sind europarechtswidrig

- Gericht kommt neuem Staatsvertrag zuvor

(Hamburg, 16. Mai 2012) Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist europarechtswidrig und unanwendbar. Das hat das Landgericht Bremen jetzt entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln. Tipp24 vermittelt seit Februar 2012 auf der Website lotto24.de Spielscheine für Lotto, seitdem dieses durch das Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins wieder zugelassen ist.

Lotto Bremen wollte diese Konkurrenz im Internet für Bremen verhindern. Das Gericht sah hierfür keinen Grund. Das Internetverbot für die Glücksspielveranstaltung und -vermittlung ist nicht mehr anwendbar, da der Glücksspielstaatsvertrag Ende 2011 ausgelaufen ist. Das Bremische Glücksspielgesetz wurde nicht bei der EU-Kommission notifiziert, obwohl dieses nach der EU-Informationsrichtlinie erforderlich gewesen wäre. Die Verlängerung des Internetverbots im Bremischen Gesetz verstößt daher gegen Europarecht. Das Landgericht bezog sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte bereits 2011 darauf hingewiesen, dass landesgesetzliche Verschärfungen des Glücksspielstaatsvertrags ohne vorheriges EU-Notifizierungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden können.

In allen Bundesländern - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - gibt es vergleichbare Ausführungsgesetze, die die Vorschriften des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrages bis zu einer Neuregelung verlängern. Da keines dieser Gesetze bei der EU-Kommission notifiziert wurde, dürften die Gesetze nun allesamt europarechtswidrig und weitgehend unanwendbar sein.

Magnus von Zitzewitz, Geschäftsführer Tipp24 Deutschland: 'Das Gericht hat unsere Auffassung zur Unanwendbarkeit des Internetverbots bestätigt. Damit ist erneut gerichtlich festgestellt worden, dass Online-Lotto erlaubt ist.'

In der bisher einzigen rechtskräftigen Entscheidung zur Internet-Lotterievermittlung hatte das Verwaltungsgericht Halle bereits am 11. November 2010 sämtliche Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags für unanwendbar erklärt. Damit folgte das Gericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte zentrale Beschränkungen des GlüStV aufgrund mangelnder Kohärenz und Systematik bereits am 8. September 2010 für unanwendbar erklärt. Eines der wesentlichen Argumente, das das Verwaltungsgericht Halle in seinem grundlegenden Feststellungsurteil hervorhob, ist, dass Lotto keine erkennbaren Suchtgefahren birgt - auch nicht bei der Internetvermittlung. Hiermit enttarnte das Gericht die Monopolbegründung der Restriktionen des GlüStV.

Das Besondere an jenem Urteil ist, dass es auf der bisher umfangreichsten Tatsachenerhebung beruht. In einer bundesweiten Befragung hatte das Gericht 100 Suchtfachkliniken und über 600 Betreuungsgerichte zu Spielsucht allgemein, sowie explizit zu den Suchtgefahren von Lotterien befragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde die Begründung der ,Lottosucht' ad absurdum geführt.

Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites ventura24.es, giochi24.it, mylotto24.co.uk und tipp24.com. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.

Pressekontakt:
Tipp24 SE
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-660
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24.de/presse/


Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 16/05/2012 20:30
Zum Scheitern verurteilt: Neuer Glücksspielstaatsvertrag kann deutsches Rechtschaos nicht beseitigen

Expertenrunde in Berlin konstatiert "glückspielrechtliches Regulierungsversagen"

Von Andreas Schultheis

Berlin, Mai 2012 - Es klingt paradox: Das Land des Pokerweltmeisters Pius Heinz wehrt sich in der Mehrheit seiner Bundesländer beharrlich, dem Volkssport Poker die Online-Türen zu öffnen - dabei ist Deutschland immerhin der zweitgrößte Pokermarkt der Welt (vgl. Artikel auf Pokersucht.com). 15 von 16 Bundesländern haben gemeinsam den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatesvertrages - oder konkret: den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) oder auch E 15-Modell - auf den Weg gebracht. Sportwetten können demnach online abgeschlossen werden, Online-Poker und Online-Casino-Spiele sind nicht vorgesehen. Die Europäische Kommission hat ihre Bedenken gegen diesen Entwurf im Notifizierungsverfahren ausführlich dargelegt, den Mangel an wissenschaftlichen Grundlagen kritisiert und auf die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens hingewiesen. Einzig Schleswig-Holstein geht mit einem eigenen Gesetz, das den Markt mit einem wettbewerbesfähigen Steuermodell auch für Online-Poker und Co. öffnet und reguliert, einen Weg, der nicht nur in Brüssel Zustimmung findet, sondern auch in der Fachwelt erkennbar positiv bewertet wird, wie ein Pressefachgespräch des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin deutlich machte.

"Es wäre nach vielen Jahren des Chaos angezeigt, dass man sich besinnt und schaut, welche Modelle im europäischen und außereuropäischen Ausland funktionieren", so das Resümee von Rechtsanwalt Frieder Backu. Einfache, klare Regelungen zu finden, "die nicht von vornherein verfassungs- oder europarechtlich problematisch sind und die es den Anbietern ermöglichen, ein attraktives Angebot gegenüber dem Verbraucher bereitzustellen", sei möglich. Die von den 15 Bundesländern vorgesehene 5-prozentige Steuer auf den Umsatz ermögliche dies jedoch nicht. In Kombination mit weiteren Einschränkungen des E 15-Modells - begrenzte Anzahl von Lizenzen, eingeschränktes Angebot, kein Online-Poker, kein Online-Casino - würden die Regulierungsziele erneut verfehlt. Und auch das wurde deutlich in Berlin: Wer auch immer versucht, Online-Angebote durch Netzsperren oder ähnliches zu verhindern, ist auf dem Holzweg, weil der Verbraucher längst in der Lage ist, diese zu umgehen.

Schleswig-Holstein: So geht Glücksspielregulierung!

Was möglich ist, zeigt Schleswig-Holstein mit seiner von CDU und FDP initiierten modernen und verantwortungsvollen Gesetzgebung: 20 Prozent Steuern auf den so genannten Bruttorohertrag für alle Online-Glücksspiele, umfangreiche Jugendschutz- und Suchtpräventionsmaßnahmen sowie ein Konzept gegen Geldwäsche und Manipulation, zu dem mit dem so genannten Safe Server ein elektronischer Fahrtenschreiber zählt, Zahlungsdienstleister, die über eine Vollbanklizenz verfügen müssen und damit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen, schließlich garantierte Einnahmen für den organisierten Sport. In Kiel hat man offensichtlich genauer hingeschaut, was Europa verlangt und sich unter anderem die Erfahrungen in Dänemark zunutze gemacht. "Das schleswig-holsteinische Gesetzesmodell ist - im Gegensatz zu E 15 - nicht rein zufällig problemlos von Brüssel anerkannt worden. Vielmehr hat es sich ausgezahlt, dass sich die Gesetzgeber des nördlichen Bundeslandes bereits 2009 mit voller Kraft an die Erarbeitung des Glücksspielgesetzes gemacht haben", erläuterte Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach. Zahlreiche Gespräche mit Vertretern anderer EU-Aufsichtsbehörden hätten hier die Einsicht gebracht, dass insbesondere das Modell des unmittelbaren Nachbarn aus Dänemark von der EU-Kommission anerkannt und damit die gegen das dänische Glücksspielmonopol 2004 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren im Jahre 2009 eingestellt werden konnten. "Folgen die übrigen Bundesländer dem Beispiel Schleswig-Holsteins, erlangen sie nach einem Jahrzehnt Rechtschaos endlich die Rechtssicherheit, die dieser sensible Bereich so dringend benötigt!", so Hambach Appell in Berlin. Er sei zuversichtlich, dass das Kieler Modell sich durchsetzen werde.

Professor Franz W. Peren, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Glücksspiel und Wetten, nahm vor allem die Ungleichbehandlung von Sportwetten einerseits und dem Online-Poker-Bereich andererseits durch E 15 unter die Lupe: "Online-Poker ist in Deutschland sowie in weiten Teilen der EU bis dato nicht reguliert. Trotz dieses Verbots ist der deutsche Onlinepokermarkt der zweitgrößte Pokermarkt der Welt. Lassen die Bundesländer diesen Markt unreguliert, so würden diese Bürger auch in Zukunft in den Schwarzmarkt gedrängt und kriminalisiert werden. Dieses auch mit der Folge, dass pathologische Spieler nicht identifiziert werden und nicht suchtpräventiv kontrolliert werden können. Ein wirksamer Spielerschutz ist gegenwärtig ob der herrschenden Rechtslage nicht möglich." Der unkontrollierte Schwarzmarkt gestatte und fördere zudem die illegale Geldwäsche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Peren: "Eine im Auftrag des TÜVs durchgeführte Studie definiert ein machbares Bewertungssystems für Glücksspielangebote mit dem Ziel, neutrale und standardisierte Prüfungen und ggf. Zertifizierungen zu ermöglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass Online-Poker mit einem mittleres Risiko auf einer 5er-Skala zu bewerten ist und damit in der gleichen Risikoklasse wie beispielsweise Sportwetten liegt."

Bundesländer rechnen offenbar mit E 15-Pleite

Derzeit liegt der Ball im Feld der E 15-Länder. In Kiel wird zwar die Landesregierung wechseln. Angesichts bereits erteilter Lizenzen nach dem neuen Landes-Glücksspielgesetz wird eine neue Landesregierung aber wohl kaum zurückrudern. Zudem wäre es auch zu einfach, im Richtungsstreit um das Glücksspiel eine 15-zu-1-Position zu definieren. Der neue Staatsvertrag tritt nämlich erst dann in Kraft, wenn 13 Länder diesen bis zum 1. Juli ratifizieren. Das halten die Experten jedoch kaum für realistisch. Nordrhein-Westfalen ist wie Schleswig-Holstein zunächst mit Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung beschäftigt. Und Niedersachsen hat mit seinem Vorschaltgesetz bereits deutlich gemacht, dass man in Hannover die reale Gefahr sieht, dass das nötige Quorum scheitern könnte (vgl. Artikel auf PokerStrategy.com). Bemerkenswert: Anders als der Glücksspieländerungsstaatsvertrag verzichtet das Vorschaltgesetz auf die Begrenzung auf 20 Glücksspiellizenzen und erlaubt Live-Sportwetten. Man wolle gewappnet sein für den Fall, dass E 15 scheitere, heißt es dazu aus Niedersachsen. Bayern und Bremen träfen ebenfalls entsprechende Vorkehrungen. FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr wird mit Blick auf den letzten, seinerzeit unter Federführung von SPD-Ministerpräsident Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) ausgehandelten und dann gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag zitiert, er wolle sich von Beck "nicht noch einmal hinter die Fichte führen lassen".

Die derart dokumentierte Unsicherheit über das Zustandekommen der nötigen Ratifizierungen in den Landesparlamenten macht deutlich, dass der bisherige Flickenteppich möglicherweise nur durch einen großen Wurf ersetzt werden kann. Dr. Dirk Uwer von der Kanzlei Hengeler Müller in Düsseldorf machte in Berlin deutlich, dass die bisherige Entwicklung ungeeignet ist, zu einer adäquaten Regulierung der konvergenten europäischen Glücksspielmärkte zu gelangen. Er attestierte den Bundesländern "glückspielrechtliches Regulierungsversagen". Der Bund solle nunmehr einschreiten "und die Regulierung der Glücks- und Gewinnspielmärkte insgesamt an sich ziehen. Nur durch eine bundeseinheitliche Regelung können die Glücksspielmärkte insgesamt kohärent und systematisch reguliert werden und kann die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden." Jürgen Creutzmann, FDP-Abgeordneter im Europäischen Parlament aus Rheinland-Pfalz, geht noch weiter. Er rechnet trotz Sympathien, die einige Bundesländer erkennen lassen, nicht damit, dass sich andere Länder dem Kieler Modell anschließen und fordert: "Wir brauchen eine europäische Lösung der Online-Glückspiele, denn die daraus entstehenden Probleme - Jugendschutz, Spielsucht, Manipulation von Spielen, auf die gewettet werden kann - können nur durch eine europäische Richtlinie gelöst werden", so der Liberale auf Anfrage. Bereits im letzten Jahr hatte das Europäische Parlament in einer Resolution zum Grünbuch Online-Glücksspiele empfohlen, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsam ein Lizenzierungsmodell auf den Weg bringen sollen.

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/06/2012 07:30

Was denn nun? Austritt, Beitritt, Eintritt? Wie es mit dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz weitergeht, ist derzeit völlig offen.

Kiel. Während SPD-Fraktionschef Ralf Stegner bereits das Ende der "Geisterfahrt unseres Landes " beschwört und verkündet, "wir wollen dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer beitreten", hört sich das bei den Grünen ganz anders an. Die schimpfen zwar auch auf die "Glücksspielritter der einstigen Regierung". Gleichwohl müsse Rechtssicherheit eingehalten werden. "Wir werden uns aus haushaltspolitischer Perspektive hohe Schadensersatzzahlungen nicht leisten können", meint der Grüne Rasmus Andresen. Es sei deshalb richtig, zunächst zu prüfen, ob und in welcher Höhe Schadensersatzzahlungen drohen.

Hintergrund: Die am Dienstag abgelöste schwarz-gelbe Koalition in Kiel hatte mit einem eigenen Gesetz den Markt weitgehend liberalisiert: Es sieht keine Begrenzungen bei der Zahl der Konzessionen vor und erlaubt Online-Glücksspiele. Sieben Lizenzen an private Sportwettenanbieter hatte das CDU-geführte Innenministerium noch vor dem Regierungswechsel erteilt.

Europarechtliche Bedenken beim Glücksspielgesetz

Mit diesem Alleingang hatte sie aber für Ärger gesorgt. Der neue Ministerpräsident Torsten Albig hat deshalb auf der Bundesratssitzung am Donnerstag in Berlin erneut angekündigt, das Rad zurückdrehen, die Liberalisierung des Glücksspielmarktes aufzuheben und mit den anderen Bundesländnern im Gleichschritt zu marschieren. Allerdings ist zwei Wochen vor dem geplanten Start des neuen bundesweiten Glücksspielgesetzes der anderen Bundesländer die nötige Mehrheit noch nicht gesichert. Die meisten Parlamente haben die Umsetzung des Vertrages noch nicht abgesegnet.

Ob das Gesetz überhaupt noch vor 1. Juli beschlossen wird, ist angesichts der europarechtlichen Bedenken mehrerer Abgeordneter fraglich. Auch die EU-Kommission hat bereits Zweifel an dem Gesetz angemeldet und kundgetan, dass das grüne Licht aus Brüssel kein Selbstläufer sei. Auch die Rückabwicklung selbst wird nicht einfach. Es ist von Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe die Rede. "Nicht vorstellbar, dass dies die erste Amtshandlung der Landesfinanzministerin Monika Heinold wäre", ätzt deshalb FDP-Mann Heiner Garg.

Rudi Völler - im Stegner-Jargon ein " Glücksspielritter"

Während in Kiel noch heftig gestritten wird, machen die großen Wettbüros bei der EM die dicke Kohle - wie immer am Fiskus vorbei. Der britische Sportwettenanbieter Betfair sammelte allein während der ersten sieben Tage der EM weltweit Spieleinsätze von rund 420 Millionen Euro ein, berichtete gestern das Wall Street Journal. Bis zum Ende des Turniers könnte die Milliardengrenze geknackt werden. "Mit Einsätzen von rund 30 Millionen setzt das Unternehmen pro EM-Spiel rund zehn Mal so viel um wie bei einer durchschnittlichen Bundesligapartie", zitiert das Journal einen Betfair -Sprecher . Und auch in Deutschland sie die Zukunft rosig - unter anderem durch die Verpflichtung von Ex-Teamchef Rudi Völler, als Markenbotschafter - im Stegner-Jargon also als " Glücksspielritter".

Experten schätzen das Marktvolumen von Sportwetten in Deutschland auf vier bis acht Milliarden Euro im Jahr. Genaue Zahlen über den bislang weitestgehend unregulierten Graumarkt gibt es nicht - vor allem, weil die Wetten über eine Vielzahl ausländischer Plattformen laufen, die sich jeglicher Kontrolle entziehen.

"Zurück in den unkontrollierten Internet-Schwarzmarkt"

95 Prozent der Wetten laufen am Fiskus vorbei und damit gehen auch Sportverbände leer aus. Das neue Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein sah hingegen vor, dass ein Drittel der zusätzlichen Staatseinnahmen dem Landessportbund für gemeinnützige Aufgaben zukommen soll. CDU-Mann Arp wirft Albig deshalb vor, Glücksspielanbieter, die Steuern zahlten und Arbeitsplätze schafften, zurück in den unkontrollierten Internet-Schwarzmarkt zu jagen.

Zudem sei die SPD-Riege scheinheilig. Wenn am Hamburger Rothenbaum Fahnen eines "verbotenen" Wettanbieters flattern und ein anderer "Glücksritter" in der HSV Arena Bandenwerbung anbringen dürfe - dann rede kein Sozi den Elb-Genossen ins Gewissen . Genauso merkwürdig ist für Arp, dass im Kieler-Woche-Prospekt der selbe Glücksspielanbieter als Sponsor gelobt werde, "den Albig jetzt aus dem Land jagen will".

Quelle :https://www.shz.de
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/06/2012 09:00
Antwort auf:
95 Prozent der Wetten laufen am Fiskus vorbei und damit gehen auch Sportverbände leer aus.

So leid es mir um die Sportverbände tut (ist zwar auch nur ein Bereich von vielen, der hierunter leidet), mittlerweile hab ich da auch ne "Leck-mich-Schland"-Einstellung dazu. Seit Jahren kriegen es die Bundesländer ned gebacken, mal ne einigermassen einheitliche Regelung zu schaffen. Und immer wenn so ein Entwurf oder Gesetz mal wieder (wie jedesmal vorhersehbar) scheitert, geht das gleiche Geheule wieder los, und man zählt zusammen wieviel Kohle am Fiskus vorbeigeschippert wird. Selbst Schuld, Bananenstaat! In Spanien isse eh viel schöner, nicht nur im Sommer...

bart
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 16:43
Sportwetten werden grundsätzlich steuerpflichtig

Veröffentlicht am 27.06.2012 14:19 Uhr

Berlin: (hib/HLE) Sämtliche Sportwetten werden in Zukunft steuerpflichtig. Der Finanzausschuss stimmt am Mittwoch dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) zu, der zuvor mit Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einigen technischen Fragen verändert worden war. Für den Entwurf stimmte neben der Koalition auch die SPD-Fraktion, während sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten.

Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Steuer für Pferdewetten soll von 16,66 auf fünf Prozent gesenkt werden, während für Lotterien weiter der Satz von 16,66 Prozent gelten soll. Der Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem Glückspielstaatsvertrag der Länder.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass jetzt eine Besteuerungslücke geschlossen werden könne. Die gefundene Lösung stelle auch die Förderung des Pferdesports durch Erlöse aus Wetten sicher. Die SPD-Fraktion rechnet damit, dass jetzt mehr Menschen Wetten abschließen und an Glücksspielen teilnehmen könnten. Für die FDP-Fraktion sind die Gefahren des Glücksspiels allerdings ein Thema der Bundesländer, denen auch die Einnahmen zufließen würden. Die Fraktion Die Linke kritisierte einen "Flickenteppich" an Zuständigkeiten in diesem Bereich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übte Kritik an den gespaltenen Steuersätzen bei Wetten.

Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de


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Da bin ich aber mächtig gespannt, wie sie die Steuer im Ausland erheben wollen. ups rolleye






Verfasst von: klinsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 17:51
Aber wie hoch der Steuersatz ist und ab welchem Betrag der anfällt ist noch nicht geklärt oder?
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 17:55
Original geschrieben von: klinsi
Aber wie hoch der Steuersatz ist und ab welchem Betrag der anfällt ist noch nicht geklärt oder?


Steuersatz?

Die meinen doch, dass die Unternhemen, die die Sportwetten veranstalten, besteuert werden sollen, unabhängig davon, ob der Anbieter im Inland sitzt und zugelassen ist oder nicht.

Wie die Besteuerung von Wettanbietern aus dem Ausland umgesetzt werden soll, ist allerdings schleierhaft...

Der Kunde muss nichts versteuern!
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 17:58
Mir ein Rätsel , auf der einen Seite sinds die bösen "Illegalen" die die wetten anbieten , aber auf die illegalen wetten sollens Steuern bezahlen ?

Müßte man dann nicht auch auf jeden Joint oder Heroinspritze eine Steuer erheben ?

Mal abgesehen von der Absurdität , was glauben die eigentlich welcher Anbieter das bezahlt und überhaupt die dafür notwendigen Auskünfte erteilt ?
Welches Druckmittel wollens denn gegenüber den Anbieter ausüben ?
Verfasst von: Hermann Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 18:11
Da sitzen sehr viele Politiker, die auch noch von uns bezahlt werden, und Diskutieren über jeden Scheiß , nur damit man nicht sagen kann das sie garnichts tun.

Ist so als ob man zu Hause mit 2-3 Kumpels sitzt und sich langweilt, dann fängt man auch irgendwann an dummes Zeug zu erzählen.
Verfasst von: trabtrab Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 18:53
Wird immer lustiger, was die Luftblasenköpfe so versuchgen laughing
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 19:43
Original geschrieben von: Frei3ier
Mir ein Rätsel , auf der einen Seite sinds die bösen "Illegalen" die die wetten anbieten , aber auf die illegalen wetten sollens Steuern bezahlen ?

Müßte man dann nicht auch auf jeden Joint oder Heroinspritze eine Steuer erheben ?

Mal abgesehen von der Absurdität , was glauben die eigentlich welcher Anbieter das bezahlt und überhaupt die dafür notwendigen Auskünfte erteilt ?
Welches Druckmittel wollens denn gegenüber den Anbieter ausüben ?




Ob etwas illegal ist oder nicht spielt ja keine Rolle für die Steuerpflicht. Auch wenn jemand in Deutschland mit Drogen dealt, muss er hier seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären und Umsatzsteuer und Gewerbesteuer und Ertragssteuer bezahlen. Das ist schon alles richtig so.

Aber wie aus Malta und Antigua die Steuern eingetrieben werden sollen ist in der Tat die spannende Frage laugh popcorn
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 20:05
Deiner Argumentation zuFolge müßte ja dann auch ein Einbrecher den Erlös aus dem Verkauf von Diebesgut versteuern.... ?

Und dem Obdachlosen dem ich einen Fuffi zustecke , müßte diese einnahme auch versteuern....
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 27/06/2012 20:09
Richtig, wenn jemand als BEttler seinen Lebensunterhalt verdient sind das Steuerpflichtige Einnahmen.

peace
Verfasst von: klinsi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/06/2012 10:14
Original geschrieben von: Schorschi
Original geschrieben von: klinsi
Aber wie hoch der Steuersatz ist und ab welchem Betrag der anfällt ist noch nicht geklärt oder?


Steuersatz?

Die meinen doch, dass die Unternhemen, die die Sportwetten veranstalten, besteuert werden sollen, unabhängig davon, ob der Anbieter im Inland sitzt und zugelassen ist oder nicht.

Wie die Besteuerung von Wettanbietern aus dem Ausland umgesetzt werden soll, ist allerdings schleierhaft...

Der Kunde muss nichts versteuern!


Danke Schorschi, ich hatte das tatsächlich so verstanden dass der Kunde zahlen muss, ähnlich wie an der Börse, aber da wirds ja gleich abgezogen von der Bank.
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/06/2012 16:08
Antwort auf:
Richtig, wenn jemand als BEttler seinen Lebensunterhalt verdient sind das Steuerpflichtige Einnahmen.



Hihi, ich nehme aber nicht an, dass ihr richtige Bettler
als Mandanten habt, Schorschi. laugh


Gruß vom Kollegen winke





Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 28/06/2012 18:08
Original geschrieben von: Tippkoenig
Antwort auf:
Richtig, wenn jemand als BEttler seinen Lebensunterhalt verdient sind das Steuerpflichtige Einnahmen.



Hihi, ich nehme aber nicht an, dass ihr richtige Bettler
als Mandanten habt, Schorschi. laugh


Gruß vom Kollegen winke







Hi,

ich selbst habe keinen Bettler als Mandanten.

In Stuttgart gibt es aber einen Drehorgelspieler, der sich immer als Bedürftiger anzieht und in der Königstraße bettelt.
Einer meiner Dozenten hat diesen Herren im Urlaub in der Schweiz im schicken Anzug und mit einem Porsche Carrera getroffen. Er hat ihn dann gefragt, ob er nicht unter anderem in Stuttgart und anderen Städten in der Fußgängerpassage Drehorgel spielt und siehe da, der Verdacht hat sich bestätigt.

Ob der Drehorgelspieler seine Einnahmen als Reisegewerbebetrieb versteuert, ist mir allerdings nicht bekannt laugh Ist ja auch egal laugh

Bin seither skeptisch gegenüber Bettler und spende lieber für Hilsaktionen wie zum Beispiel Aktion Deutschland hilft e.V. und dergleichen....
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 29/06/2012 13:18
Stegner kündigt Tempo bei neuem Glücksspielgesetz an

Kiel (dpa/lno) - Die Neuregelung des Glücksspiels steht für die «Dänen-Ampel» in Schleswig-Holstein oben auf der Prioritätenliste. Wie SPD-Fraktionschef, Ralf Stegner, am Freitag in Kiel ankündigte, könnte das von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vereinbarte Gesetz gleich nach der Sommerpause des Parlaments im August gekippt werden. «Wir wollen so schnell wie möglich ein neues Gesetz auf den Weg bringen», betonte der SPD-Fraktionschef. Denkbar sei auch, das alte Gesetz aufzuheben. Der Norden wolle damit seinen Alleingang beim Glücksspiel aufgeben und einem entsprechenden Staatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer beitreten. CDU und FDP hatten den Markt mit einem eigenen Glücksspielgesetz in der vergangenen Legislaturperiode weitgehend liberalisiert. Angesichts der geplanten Neuregelung warnten sie SPD, Grüne und SSW bereits vor Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe für bereits vergebene Lizenzen.

Quelle : morgenpost.de
Verfasst von: Tuerkei Experte Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/07/2012 18:47
Lotto und Sportwetten im Internet werden wieder zugelassen

Neuer Glücksspielstaatsvertrag erlaubt private Wettanbieter

Die mit Umsatzeinbußen kämpfenden staatlichen Lotto-Gesellschaften hoffen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag auf deutlich mehr Einnahmen. Sie wollen dabei auch von der Öffnung des Sportwetten-Marktes für private Konkurrenten profitieren und in dem Milliarden-Geschäft mit ihrem Anbieter Oddset mitmischen.
"Wir wollen - speziell durch diesen verbesserten Staatsvertrag - die Umsätze mittelfristig erhöhen", sagte Bayerns Lotto-Chef Erwin Horak der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "So stehen wieder mehr Erträge für das Gemeinwohl und den Breitensport bereit." Hierfür sei es wichtig, dass der neue Staatsvertrag auch konsequent vollzogen werde.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll nach Zustimmung in mindestens 13 der 16 Bundesländer am 1. Juli in Kraft treten. Damit halten die Bundesländer am staatlichen Lottomonopol fest. Auf Druck der Wettbewerbshüter muss der Glücksspielmarkt aber für private Anbieter geöffnet werden. Für eine siebenjährige Experimentierphase sollen 20 Konzessionen an Sportwettenanbieter vergeben werden. Weitere Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag stellt das Land Schleswig-Holstein im Internet zur Verfügung.

Online-Casino und -Poker bleiben verboten

Der Steuersatz bei Sportwetten wird auf fünf Prozent auf die Einsätze gesenkt. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten. Der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wird aber wieder zugelassen. Die privaten Glücksspielanbieter werfen den staatlichen Gesellschaften vor, sich mit dem Vertrag auf Kosten der Konkurrenz sanieren zu wollen.
Im vergangenen Jahr stellten die Lottogesellschaften den Ländern Horak zufolge rund 2,5 Milliarden Euro für Breitensport, karitative und soziale Organisationen, Kunst, Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz bereit. "Mittelfristig streben wir wieder mindestens drei Milliarden Euro an, davon 600 Millionen Euro für den Sport."

Staatliches "Oddset" muss sich privater Konkurrenz stellen

Private Sportwetten-Anbieter werden sich nach Einschätzung von Horak in erster Linie den Profisport als Kooperationspartner auswählen. Er habe den Eindruck, dass die Lotteriegesellschaften mit dem Breitensport weiter machen wollen und sich entsprechend bemühen. "Aber das ist natürlich auch eine Frage der vorhandenen Werbemöglichkeiten."
Der staatliche Sportwettenanbieter Oddset will sich in der Rechtsform einer GmbH neu aufstellen. Mittelfristig wird ein Umsatz von einer Milliarde Euro angestrebt - nach zuletzt etwa 175 Millionen Euro. "Oddset stellt sich dem künftigen Wettbewerb und wird sich um eine Konzession bewerben", sagte Horak. "Wir sind zuversichtlich, dass wir sie auch von den Ländern zugesprochen bekommen." Oddset werde sich dann auch als Sponsoring-Partner am Markt betätigen.

Glücksspielverbot im Internet hatte Einbußen verursacht

Die Umsatzeinbußen der staatlichen Lottogesellschaften begründete Horak mit dem seit 2008 geltenden Verbot von Internet-Glücksspielen. "Lotto und Oddset haben sich daran gehalten." Kommerzielle Anbieter hätten weiter illegal im Internet Angebote gemacht. Während zudem Oddset Abgaben in Höhe von 32 Prozent leiste, würden die von Malta oder Gibraltar aus agierenden illegalen Anbieter dort nur eine Steuerlast von 0,5 Prozent tragen und in Deutschland nichts zahlen.
Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission befürchtet Horak trotz der von Brüssel aufgeworfenen Fragen zum neuen Staatsvertrag nicht. Aus Sicht des Lotto-Chefs ist für Brüssel eher der Umgang mit Automaten in Spielhallen das größere Problem. "Hierauf wird Brüssel das Hauptaugenmerk legen - auf dieses Nicht-Zusammenpassen von regulierten Lotterien und Sportwetten und quasi unregulierten Spielautomaten."
Die neue Koalition in Schleswig-Holstein will das von Schwarz-Gelb erlassene eigene Landes-Glücksspielgesetz mit einer weitergehenderen Liberalisierung wieder kippen und dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder beitreten. Zuvor will die "Dänen-Ampel" in Kiel prüfen, wie sie das alte Gesetz ohne Schadenersatz aufheben kann. Erste Lizenzen an private Sportwettenanbieter waren vor der Wahl am 6. Mai vergeben worden.
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https://www.teltarif.de/gluecksspielstaatsvertrag-lotto-internet-wette/news/47281.html
Verfasst von: Tippkoenig Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/07/2012 17:19
Der Staat kann nicht ohne Glücksspiel


Mit einem neuen Gesetz wollte die Politik den Markt für private Anbieter öffnen.
Doch es könnte ganz anders kommen.


Von Ileana Grabitz


Nach jahrelangen, erbitterten Kämpfen um die Ausgestaltung des neuen Glücksspielstaatsvertrags haben fast alle Bundesländer das umstrittene Regelwerk unterzeichnet. Doch schon bevor es seine Wirkung überhaupt entfalten kann, zieht bereits neuer Ärger auf: Nach Informationen der "Welt" plant die Politik massive Werbebeschränkungen, die allem voran die privaten Glücksspielanbieter auf die Barrikaden bringen. Größter Stein des Anstoßes ist für die Unternehmen, dass dem Entwurf einer neuen Werberichtlinie zufolge Marktteilnehmer künftig einzelne Werbemaßnahmen etwa für das TV oder im Internet bei einer Glücksspielbehörde vorlegen sollen - die dann über die Zulässigkeit der Aktion entscheiden kann.

In den Augen der Wirtschaft kommt dies einer Zensur gleich; entsprechend hitzig sind die Reaktionen: Eine Einzelfallvorlage von Werbemaßnahmen sei inakzeptabel, wettert etwa Jürgen Doetz, Vorsitzender des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien VPRT. "Würde dieser Entwurf umgesetzt, würde das zu einer Zensur der Werbung im Rundfunk oder anderen Medien durch die Hintertür des Glücksspielrechts führen." Auch Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), lehnt eine inhaltliche Einzelfallprüfung von Werbung durch die Aufsichtsbehörden der Länder entschieden ab. "Sie wäre aufgrund des grundgesetzlichen Zensurverbots nicht verfassungskonform", so Wolff. Deutschland habe in Brüssel völlig zu Recht gegen eine europäische Zensur der gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung gekämpft, wundert sich indes Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik beim Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Umso unverständlicher sei, dass man diese nun bei Sportwetten freiwillig einführen wolle, so Fiedler. "Auch ohne Zensurbehörden kann man diese Werbung gut regeln." Verfassungsrechtler Ronald Reichert schließlich verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Werbung als Meinungsäußerung zu verstehen sei: "Deshalb ist eine Zensur juristisch höchst problematisch", sagt er.

Insgesamt würde die Werberichtlinie Branchenbeobachtern zufolge das eigentliche Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags - eine kontrollierte Öffnung des Marktes - unterminieren. Mit Verweis auf die Spielsuchtgefahr hatte die Politik das Lotto- und Sportwettenspiel 2008 unter staatliche Obhut gestellt. Dies hatte jedoch für den Staat unliebsame Folgen nach sich gezogen, weil ein erklecklicher Graumarkt entstand. Statt die staatlichen Angebote zu nutzen, zogen die Sportwettfans in Scharen zu ausländischen Anbietern ab - wodurch einerseits die erwünschten Kontrollmöglichkeiten ausblieben. Andererseits kamen Bund und Ländern Steuergelder im großen Stil abhanden.

Während das Land Schleswig-Holstein voranging und bereits im vergangenen Jahr ein eigenes, auf einem Lizenzmodell basierendes Glücksspielgesetz verabschiedete, hat man sich inzwischen auch im Rest der Republik auf eine Teilprivatisierung des Glücksspielmarkts geeinigt: Das Lotto verbleibt im Monopol, der Lottovertrieb darf weiterhin von privaten Anbietern abgewickelt werden. Darüber hinaus vergibt der Staat insgesamt 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter. Ob und wie viele sich tatsächlich bewerben, dürfte dabei jedoch entscheidend davon abhängen, wie attraktiv die Rahmenbedingungen sind.

Die nun vorgesehenen Werberestriktionen dürften die Begeisterung der potenziellen Lizenznehmer allerdings nicht eben erhöhen. Kritiker monieren, dass der Entwurf für eine neue Werberichtlinie, der der "Welt" vorliegt, Lotterien und Soziallotterien weniger restriktiv behandele als etwa die Sportwetten. Der Verweis auf die niedrigere Suchtgefährdung des Lottospiels sei nicht überzeugend, heißt es, wenn staatliche Anbieter zeitgleich massiv Werbung betreiben dürften etwa für den neu eingeführten Eurojackpot, der Lottofans mit einem Jackpot mit Gewinnen von bis zu 90 Mio. Euro locke. "Wir sind unglücklich über die Ungleichbehandlung", sagt daher auch Jan Bolz, Chef des Sportwettenanbieters Tipico. Erschwerend hinzu kommt für die privaten Anbieter, dass etliche Details der Werberichtlinie so schwammig formuliert sind, dass eine verlässliche Einschätzung der Rahmenbedingungen kaum möglich ist. "Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist lediglich in Form der Dachmarkenwerbung zulässig", heißt es etwa an einer Stelle. In der Vergangenheit waren dem staatlichen Anbieter von Sportwetten, Oddset, derlei Werbemaßnahmen untersagt worden.

Oddset war daraufhin auf Werbekampagnen unter der Dachmarke Lotto umgeschwenkt. "Der Passus in der Richtlinie hört sich so an, als wolle man diese Umgehung im Nachhinein legitimieren", mutmaßt ein Branchenexperte. So oder so dürften die auf insgesamt 18 Seiten erläuterten Werberestriktionen das erwünschte Austrocknen des Grau- und Schwarzmarktes deutlich erschweren: "Legale Angebote können nur dann den illegalen Anbietern Marktanteile abnehmen, wenn sie auch werben dürfen", resümiert VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler.

Ohnehin steht die neue deutsche Glücksspielregelung auf tönernen Füßen: Seitens der EU-Kommission etwa hat man bereits Zweifel angemeldet, ob die Beschränkung der Sportwettenlizenzen auf 20 gerechtfertigt ist; etwaige Störfeuer aus Brüssel sind daher nicht auszuschließen. Schon der letzte Glücksspielstaatsvertrag war in der EU auf Widerstand gestoßen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2010 das deutsche Glücksspielrecht für unzulässig erklärt. Ein Dorn im Auge war den Richtern damals vor allem die mangelnde Kohärenz der Regelung. So wurde das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten damit begründet, dass staatliche Anbieter die Bürger am besten vor Spielsucht schützen können. Das ungleich suchtgefährdendere Automatenspiel durfte weiter von privaten Anbietern abgewickelt werden.

Quelle






Verfasst von: Ravens Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 18:45
I.......n behält seit 01.07. von allen gewonnenen Wetten
5% an dt. Wettsteuer ein, die seit diesem Zeitpunktt vom dt.
Staat gefordert würden. Weiss da jemand davon, bzw.wie verhalten sich die anderen Bookies. Danke für euere Meinung
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 18:53
Original geschrieben von: Ravens
I.......n behält seit 01.07. von allen gewonnenen Wetten
5% an dt. Wettsteuer ein, die seit diesem Zeitpunktt vom dt.
Staat gefordert würden. Weiss da jemand davon, bzw.wie verhalten sich die anderen Bookies. Danke für euere Meinung

Guckst du paar Beiträge weiter oben. Passt übrigens zu dem Anbieter wie die Faust aufs Auge.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 19:51
Witzig das die mal einfach 5% vom GEWINN einfach einbehalten , dies ist keinesfalls zu akzeptieren , da die Steuer , sofern Sie überhaupt anfällt und bezahlt wird auf den EINSATZ gezahlt werden muss.

Aber paßt halt zu diesem Anbieter...
Verfasst von: Heuschrecke Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 20:26
Da das ja ein nationales Gesetz ist, hat dieses keinesfalls einen supranationalen Einflussgrad. Und da die seriösen bookies wie bet365, tipico, betsson etc. von Malta aus weltweit agieren, sollten wir beim online-betting von der Steuer zumindest bei diesen Anbieter nicht betroffen sein. Anders ist es natürlich beispielsweise beim Tipico-Wettbüro um die Ecke, da musst Du für jedes Ticket 5% Steuer vom Einsatz zahlen.
Verfasst von: Vallandir Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 21:07
Das Feine bei der Sache ist, dass der Anbieter sich damit rühmt, die 5%-Steuer nur bei gewonnenen Wetten abzuziehen und damit einen minimalen Beitrag zur Deckung der Steuerlast auf die Kunden umzulegen.

Fakt ist jedoch, dass die 5% bei einer gewonnenen Wette nicht etwa auf den Nettogewinn, sondern auf Gewinn + Einsatz abgezogen werden. Somit werden bei 10 EUR Einsatz und einer 1,3 Quote im Gewinnfall bereits 75 Cent abgezogen, was bereits mehr als die zurzeit diskutierte 5% Einsatzbesteuerung ist. Treffe ich eine höhere Quote wird der Abzug natürlich dementsprechend grösser (z.B. bei 10 EUR auf 8er-Quote dann Abzug von 4 EUR).

Sorry, für mich ist das Abzocke und der Kunde soll hier wohl für dumm verkauft werden. Gut, dass es noch andere Bookies gibt.
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 21:15
lol geil

wenn ich da ne 1,01 gewinn hab ich hinterher 4 % weniger in der Tasche saufen
Verfasst von: Philo Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 12/07/2012 21:17
Als wenns alleine gegen die Bookie Marge nicht schon schwer genug wäre (aber machbar), gegen Marge und 5% siehts ganz ganz schlecht aus.

Noja, Geld auszahlen adieu sagen und wenn das jeder halbwegs intelligenter Mensch macht, dann wird sich IW aber auch ganz schön umgucken.
Verfasst von: Karl Ranseier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/07/2012 06:51
Sollte sich bis dato jemand gefragt haben, warum uns immer die Zornesröte ins Gesicht steigt, wenn wir lesen, dass dort jemand ne tolle Quote gefunden, oder nen Bonus abgegriffen hat, dann hat er jetzt vielleicht ne Erklärung. Solche und ähnliche Methoden haben IW im Laufe der Jahre immer wieder aufs Abstellgleis gestellt. Wer klug ist, lässt die Finger von IW, denn die können noch ganz anders...
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 13/07/2012 17:32
da muss ich sogar Freibier und Ransi auch beipflichten...

Hatte zum Glück nie Ärger, aber dass die einfach 2 % von meiner Auszahlung als Bearbeitungsgebühr abziehen, ohne vorher darauf hin zu weisen, ist auch so ne Masche...

Naja gibt ja noch genug Auswahl hier im Forum peace
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/07/2012 11:11
Ministerpräsidenten verhalten sich industrie- und wettbewerbsfeindlich: Gutachten der Monopolkommission geht mit Glücksspielstaatsvertrag hart ins Gericht
Veröffentlicht am 13.07.2012 06:37 Uhr


Von Ansgar Lange

Berlin/München/Kiel, Juli 2012 - "Der Markt für Glücksspielwesen ist in Deutschland stark reglementiert, stark staatlich dominiert und bietet nur geringen Raum für Wettbewerb." So lautet das vernichtende Urteil der Monopolkommission, einem Beratungsgremium im Bereich der Wettbewerbspolitik. Das aktuelle Gutachten "Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen" (Download als PDF) hat die Monopolkommission in dieser Woche dem Bundeswirtschaftsminister übergeben und im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Das Gutachten stellt letztlich eine schallende Ohrfeige für die Politik dar, denn mit Ausnahme des Landes Schleswig-Holstein hat sich bisher kein Bundesland willens oder in der Lage gesehen, ein Glücksspielgesetz vorzulegen, das in puncto Wettbewerbsrecht, Suchtbekämpfung und Spielerschutz Bestand haben wird. Zeit genug hatte die Politik jedenfalls. Nach zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen sollte der im Dezember 2011 unterzeichnete erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag eigentlich der Durchbruch sein. Denn die Juristen der EU hatten den deutschen Landesfürsten – wieder mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – ins Stammbuch geschrieben, dass die derzeitige Gesetzgebung ein Flickenteppich sei. Noch immer könnten viele Spielerinnen oder Spieler auf Online-Spielmöglichkeiten im Ausland ausweichen, so dass die versuchte staatliche Monopolisierung nicht mehr der effektiven Bekämpfung der Spielsucht diene.

All die Bemühungen der Ministerpräsidenten waren Murks, sonst hielte die anerkannte Monopolkommission jetzt nicht "eine grundsätzliche Überarbeitung für notwendig". Langjährige Kenner der Materie sind schockiert, wie unbeirrbar Beck (Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz) und Co. in Sachen Glücksspielregulierung verfahren. Die Glücksspielbranche reagiere "unisono mit entsetztem Kopfschütteln", so Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte in München https://www.timelaw.de, gegenüber PokerStrategy.com (https://www.pokerstrategy.com): "Das kann nicht wahr sein, dass eine so lange Evaluierung stattgefunden hat, mit Anhörungen in Mainz im Jahr 2010, und dann kommt so etwas Industriefeindliches dabei raus. Jeder Anbieter, mit dem ich gesprochen habe – wirklich jeder – sieht darin eine schallende Ohrfeige."

Vorbild Schleswig-Holstein

Was moniert die Monopolkommission im Einzelnen? Durch den neuen Staatsvertrag werde das staatliche Monopol im Sportwettenmarkt in engen Grenzen liberalisiert. Die neue Experimentierklausel zur Konzessionierung privater Sportwettenanbieter wird zwar begrüßt, doch der Ansatz werde nicht konsequent verfolgt. "Die gewählte Spieleinsatzsteuer macht ein Angebot in Deutschland weiter unattraktiv und bevorzugt Anbieter aus dem Ausland. Stattdessen wäre eine Besteuerung der konzessionierten Anbieter auf Grundlage des Rohertrags nach dem Vorbild Schleswig-Holstein deutlich vorzuziehen", so das Gutachten. Außerdem spricht sich die Monopolkommission gegen die vorgesehene Beschränkung der Anzahl möglicher Konzessionen aus. Zudem solle die Experimentierklausel auch auf andere Spielformen mit wachsenden Graumärkten wie Online-Poker und Online-Casinospiele ausgeweitet und mit entsprechenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht verbunden werden.

In wohlgesetzten Worten erhebt die Monopolkommission den Vorwurf, dass es den Gegnern der Glücksspielregulierung, wie sie von der christlich-liberalen Landesregierung in Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht wurde, nicht vorrangig um "die gesellschaftliche Effizienz bei der Regulierung der Glücksspielmärkte" gegangen sei. Eine Vielzahl der mit der Regulierung des Glücksspiels vorgenommenen Beschränkungen oder Liberalisierungen der Märkte lasse sich eher durch historische Rigiditäten und fiskalische Interessen als durch konsequente Verfolgung der gesellschaftlichen Ziele – wie z. B. Bekämpfung der Spielsucht, Spielerschutz etc. – erklären.

Auf Zustimmung traf das Gutachten derweil beim Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion in Kiel, Hans-Jörn Arp https://www.hans-joern-arp.de: "Wie richtig es war, für Schleswig-Holstein ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen, beweist das aktuelle Gutachten der Monopolkommission. Ich verstehe nicht, warum die neue Regierung das Rad zurückdrehen und das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz ad acta legen möchte."

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/07/2012 11:12
Monopolkommission: Neuer Glücksspielstaatsvertrag bereits gescheitert
Veröffentlicht am 09.07.2012 11:49 Uhr


Hauptgutachten bescheinigt dem GlüÄndStV Untauglichkeit

Betfair PLC. Die Monopolkommission, das offizielle Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der Wettbewerbspolitik, beurteilt den vor nur einer Woche in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) der Länder in ihrem am Freitag vorgestellten 19. Hauptgutachten als nicht geeignet, die gesellschaftlichen Ziele effizient zu erreichen. Aus diesem Grund hält die Monopolkommission bereits jetzt eine "grundsätzliche Überarbeitung" der Regulierung für notwendig.

Die Monopolkommission kritisiert unter anderem
•die beschränkte Anzahl möglicher Konzessionen für Sportwettanbieter, da sie die Graumärkte stärkt,

•die gewählte steuerliche Bemessungsgrundlage 'Spieleinsatz', da auch sie deutlich weniger geeignet sei, den Graumarkt einzudämmen als die Bemessungsgrundlage 'Bruttorohertrag' und

•das Verbot von Online-Poker und Online-Casinospielen trotz einer grundsätzlich vergleichbaren Graumarkt-Problematik.

"Besonders bedeutsam" ist nach Auffassung der Monopolkommission das Besteuerungssystem, da es für die Erreichung der gesellschaftlichen Regulierungsziele maßgeblich ist. Daher empfiehlt das Expertengremium: "Im Ergebnis ist damit für das gesellschaftlich relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle, ein Besteuerungssystem, wie es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar vorzuziehen. Die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt erfolgt unter einem derartigen System deutlich besser."

Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von "Betfair", sagte dazu:
"Das Urteil der Monopolkommission ist eindeutig: Die Länder haben mit dem GlüÄndStV ein untaugliches Gesetzeswerk konstruiert. Der neue Staatsvertrag ist nicht geeignet, den Schwarzmarkt zu kanalisieren, effektiven Spielerschutz zu gewährleisten und Steuereinnahmen zu generieren. Mit dem vorliegenden Regulierungsmodell wird der größte Teil des Online-Glücksspiels weiterhin im unregulierten Bereich stattfinden. Es ist wichtig, dass nun Konsequenzen gezogen werden und im Sinne der Empfehlungen der Monopolkommission möglichst schnell nachgebessert wird."

Das Gutachten ist unter www.monopolkommission.de zum Download verfügbar.
Quelle: You never bet alone - YNBA Presseagentur
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/07/2012 11:14
Der Staat kann nicht ohne Glücksspiel

Mit einem neuen Gesetz wollte die Politik den Markt für private Anbieter öffnen. Doch es könnte ganz anders kommen Von Ileana Grabitz

Nach jahrelangen, erbitterten Kämpfen um die Ausgestaltung des neuen Glücksspielstaatsvertrags haben fast alle Bundesländer das umstrittene Regelwerk unterzeichnet. Doch schon bevor es seine Wirkung überhaupt entfalten kann, zieht bereits neuer Ärger auf: Nach Informationen der "Welt" plant die Politik massive Werbebeschränkungen, die allem voran die privaten Glücksspielanbieter auf die Barrikaden bringen. Größter Stein des Anstoßes ist für die Unternehmen, dass dem Entwurf einer neuen Werberichtlinie zufolge Marktteilnehmer künftig einzelne Werbemaßnahmen etwa für das TV oder im Internet bei einer Glücksspielbehörde vorlegen sollen - die dann über die Zulässigkeit der Aktion entscheiden kann.

In den Augen der Wirtschaft kommt dies einer Zensur gleich; entsprechend hitzig sind die Reaktionen: Eine Einzelfallvorlage von Werbemaßnahmen sei inakzeptabel, wettert etwa Jürgen Doetz, Vorsitzender des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien VPRT. "Würde dieser Entwurf umgesetzt, würde das zu einer Zensur der Werbung im Rundfunk oder anderen Medien durch die Hintertür des Glücksspielrechts führen." Auch Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), lehnt eine inhaltliche Einzelfallprüfung von Werbung durch die Aufsichtsbehörden der Länder entschieden ab. "Sie wäre aufgrund des grundgesetzlichen Zensurverbots nicht verfassungskonform", so Wolff. Deutschland habe in Brüssel völlig zu Recht gegen eine europäische Zensur der gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung gekämpft, wundert sich indes Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik beim Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Umso unverständlicher sei, dass man diese nun bei Sportwetten freiwillig einführen wolle, so Fiedler. "Auch ohne Zensurbehörden kann man diese Werbung gut regeln." Verfassungsrechtler Ronald Reichert schließlich verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Werbung als Meinungsäußerung zu verstehen sei: "Deshalb ist eine Zensur juristisch höchst problematisch", sagt er.

Insgesamt würde die Werberichtlinie Branchenbeobachtern zufolge das eigentliche Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags - eine kontrollierte Öffnung des Marktes - unterminieren. Mit Verweis auf die Spielsuchtgefahr hatte die Politik das Lotto- und Sportwettenspiel 2008 unter staatliche Obhut gestellt. Dies hatte jedoch für den Staat unliebsame Folgen nach sich gezogen, weil ein erklecklicher Graumarkt entstand. Statt die staatlichen Angebote zu nutzen, zogen die Sportwettfans in Scharen zu ausländischen Anbietern ab - wodurch einerseits die erwünschten Kontrollmöglichkeiten ausblieben. Andererseits kamen Bund und Ländern Steuergelder im großen Stil abhanden.

Während das Land Schleswig-Holstein voranging und bereits im vergangenen Jahr ein eigenes, auf einem Lizenzmodell basierendes Glücksspielgesetz verabschiedete, hat man sich inzwischen auch im Rest der Republik auf eine Teilprivatisierung des Glücksspielmarkts geeinigt: Das Lotto verbleibt im Monopol, der Lottovertrieb darf weiterhin von privaten Anbietern abgewickelt werden. Darüber hinaus vergibt der Staat insgesamt 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter. Ob und wie viele sich tatsächlich bewerben, dürfte dabei jedoch entscheidend davon abhängen, wie attraktiv die Rahmenbedingungen sind.

Die nun vorgesehenen Werberestriktionen dürften die Begeisterung der potenziellen Lizenznehmer allerdings nicht eben erhöhen. Kritiker monieren, dass der Entwurf für eine neue Werberichtlinie, der der "Welt" vorliegt, Lotterien und Soziallotterien weniger restriktiv behandele als etwa die Sportwetten. Der Verweis auf die niedrigere Suchtgefährdung des Lottospiels sei nicht überzeugend, heißt es, wenn staatliche Anbieter zeitgleich massiv Werbung betreiben dürften etwa für den neu eingeführten Eurojackpot, der Lottofans mit einem Jackpot mit Gewinnen von bis zu 90 Mio. Euro locke. "Wir sind unglücklich über die Ungleichbehandlung", sagt daher auch Jan Bolz, Chef des Sportwettenanbieters Tipico. Erschwerend hinzu kommt für die privaten Anbieter, dass etliche Details der Werberichtlinie so schwammig formuliert sind, dass eine verlässliche Einschätzung der Rahmenbedingungen kaum möglich ist. "Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist lediglich in Form der Dachmarkenwerbung zulässig", heißt es etwa an einer Stelle. In der Vergangenheit waren dem staatlichen Anbieter von Sportwetten, Oddset, derlei Werbemaßnahmen untersagt worden.

Oddset war daraufhin auf Werbekampagnen unter der Dachmarke Lotto umgeschwenkt. "Der Passus in der Richtlinie hört sich so an, als wolle man diese Umgehung im Nachhinein legitimieren", mutmaßt ein Branchenexperte. So oder so dürften die auf insgesamt 18 Seiten erläuterten Werberestriktionen das erwünschte Austrocknen des Grau- und Schwarzmarktes deutlich erschweren: "Legale Angebote können nur dann den illegalen Anbietern Marktanteile abnehmen, wenn sie auch werben dürfen", resümiert VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler.

Ohnehin steht die neue deutsche Glücksspielregelung auf tönernen Füßen: Seitens der EU-Kommission etwa hat man bereits Zweifel angemeldet, ob die Beschränkung der Sportwettenlizenzen auf 20 gerechtfertigt ist; etwaige Störfeuer aus Brüssel sind daher nicht auszuschließen. Schon der letzte Glücksspielstaatsvertrag war in der EU auf Widerstand gestoßen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2010 das deutsche Glücksspielrecht für unzulässig erklärt. Ein Dorn im Auge war den Richtern damals vor allem die mangelnde Kohärenz der Regelung. So wurde das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten damit begründet, dass staatliche Anbieter die Bürger am besten vor Spielsucht schützen können. Das ungleich suchtgefährdendere Automatenspiel durfte weiter von privaten Anbietern abgewickelt werden.

Quelle : www.welt.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 15/07/2012 11:15
Interview mit Dr. Wulf Hambach: "Wir müssen wieder vor Gericht ziehen"

Wie ist die Stellungnahme der EU-Kommission zu bewerten, wird es zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland kommen und mit welchem rechtlichen Gegenwind muss die Regierung in Schleswig-Holstein rechnen? Diese und weitere Fragen beantwortet einer der führenden Experten zum Glücksspielrecht, Dr. Wulf Hambach, im Interview mit PokerStrategy.com.

Dr. Wulf Hambach ist Gründungspartner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte in München und seit Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Glücksspielrecht tätig. Er hat schon zahlreiche Auszeichnungen für seine Arbeit erhalten, 2008 wählte ihn der World Online Gambling Law Report zum Anwalt des Jahres. Wulf Hambach gilt als einer der führenden Experten im deutschen und europäischen Glücksspielrecht.

"Die Kritik der EU-Kommission war sehr umfangreich"


PokerStrategy.com: Herr Hambach, 2010 haben Sie den gibraltarischen Glücksspielanbieter Carmen Media Ltd. bis vor den Europäischen Gerichtshof vertreten und das deutsche Glücksspielmonopol gekippt. Wie sieht Ihre Bilanz zwei Jahre später aus? Wie wichtig war dieses Urteil und was hat es bewirkt?

Wulf Hambach: Das Urteil hat schon Bewegung gebracht. Die Bundesländer haben sich zusammengesetzt und nach dieser Entscheidung im März 2011 eingesehen, dass sie den Glücksspielmarkt für Private öffnen müssen. Das war eine Grundsatzentscheidung, die die Ministerpräsidenten damals trafen.

Durch den Druck aus Brüssel und Luxemburg konnte man nicht mehr am Monopol festhalten, denn das aggressive Werbeverhalten der staatlichen Anbieter ließ sich nicht länger begründen bei einem Totalverbot für private Anbieter von Sportwetten, Lotterien und Spielbanken inklusive Poker einerseits und einem offenen Markt für Spielhallen andererseits. Grundsätzlich war das ein richtiger Schritt der Bundesländer.

Die Frage wie man das umsetzt, wie diese Öffnung stattfindet, die wurde ja jetzt durch den Glücksspielstaatsvertrag beantwortet, der am 1.Juli in Kraft getreten ist.

PokerStrategy.com: Genau zu diesem Vertrag hat sich die EU-Kommission im März geäußert. Wie haben Sie diese Stellungnahme aufgenommen, sie wurde ja von verschiedenen Seiten sehr unterschiedlich interpretiert.

Wulf Hambach: Wenn man sie im Zusammenhang mit der Stellungnahme im Juli letzten Jahres betrachtet, dann war die Kritik wirklich sehr umfangreich. Auf über zehn Seiten wurden Punkte aufgeführt, mit denen die Kommission letztlich nicht zufrieden war. Mit der Schlussfolgerung, dass man den Ländern zwar eine zweijährige Testphase für den neuen Vertrag einräumt, sich aber jederzeit die Option lässt, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Michael Barnier, der Kommissar für den Binnenmarkt bei der EU, ist quasi der, der diesen Abzug drücken müsste. In einer Rede vor einigen Tagen in Brüssel sagte er, dass er sich genau solche Jurisdiktionen anschaut, in denen eine Öffnung stattgefunden hat. Gegen diejenigen, die nicht im Einvernehmen mit den Marktregeln im Binnenmarkt stehen, wird er dann im September Vertragsverletzungsverfahren einleiten - nach jahrelanger Stillhaltefrist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland darunter fällt, ist sehr groß. Da der Druck auf Brüssel während der Notifizierung und Prüfung des Staatsvertrages so unglaublich groß war, wird man jetzt in Brüssel zu einer Zero-Tolerance-Politik überwechseln.


"Einer der Fälle wird bald dem Europäischen Gerichtshof vorliegen"
PokerStrategy.com: Sie rechnen also mit einem Vertragsverletzungsverfahren?

Wulf Hambach: Damit rechne ich, ja. Wenn man mal zurückblickt: Am 1. Januar 2008 ist der alte Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten und im gleichen Monat hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, dessen Argumentation später komplett vom Europäischen Gerichtshof übernommen wurde. So ähnlich kann es uns auch hier gehen, da kann sich keiner rausreden. Dass die EU-Kommission keine Bedenken angemeldet hat, das kann selbst ein Herr Beck schlecht behaupten.

Wenn Professor Papier, der führende Experte für Verfassungsrecht und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einem Gutachten feststellt, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag an vielen, vielen Stellen gegen verfassungsmäßige Grundsätze verstößt, und wenn die Nr. 1 im Europarecht, Herr Professor Rudolf Streinz, dasselbe aus europarechtlicher Sicht über den gleichen Vertrag sagt, zusammen mit der Kritik der EU-Kommission, dann wird es natürlich selbstverständlich zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren kommen.

Die Kommission hat ja auch gesagt, dass an allen Ecken und Enden Belege fehlen. Es fehlen zum Beispiel Belege dafür, warum denn jetzt ausgerechnet der Markt für Online-Sportwetten geöffnet wird und warum andere Spielarten, wie zum Beispiel Online-Poker nicht umfasst sind.

PokerStrategy.com: Da geht es dann um die angeblich besonders hohe Geldwäsche- und Suchtgefahr ...

Wulf Hambach: Ralf Stegner zum Beispiel behauptet, dass Online-Poker besonders gefährlich im Hinblick auf Geldwäsche sei. Jedoch trägt er keine Argumente vor, warum das so sein soll. Herr Stegner hat sich weder mit den Anbietern, noch mit den Verbrauchern, noch mit dem Spiel an sich befasst, oder damit, wie andere Länder wie zum Beispiel Spanien, Dänemark, Großbritannien oder die Niederlande das Thema angehen.

Es ist unsäglich, dass nicht gleich ein ganzer Schritt gemacht wurde. Dass man nicht gleich versucht, alle beliebten Spiele zu regulieren, um damit dem in der Bevölkerung bestehenden Spieltrieb zu begegnen. Und nicht willkürlich teilweise verbietet. Das wird den Politikern auf die Füße zurückfallen und ich sehe mich wieder dazu berufen, zusammen mit meinen Kollegen vor Gericht zu ziehen. Leider Gottes, ich hätte erwartet, dass der Fall um Carmen Media Ltd. endlich eine konsistente Regulierung auslösen würde.

Da das nicht gemacht wurde und es starke europarechtliche Bedenken gegen den gerade erst in Kraft getretenen Vertrag gibt, muss man wieder vor Gericht ziehen. Ich denke, dass es diesmal sehr, sehr schnell gehen wird. Einer der Fälle, auch im Bereich Online-Poker, wird bald dem Europäischen Gerichtshof vorliegen. Der wird sich dann die Stellungnahme der EU-Kommission anschauen und genau die fehlenden Belege suchen. Dann wird er auch auf das Gutachten von zum Beispiel Professor Peren vom Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten in Bonn stoßen,…

PokerStrategy.com: … den wir auch interviewt haben…

Wulf Hambach: ... der diese Belege vorgelegt hat. Jeder, der mal Poker gespielt hat weiß, dass das Spiel viel zu langsam ist. Zwischen Einsatz des Spiels und Gewinn müssen viele Entscheidungen getroffen werden, bis der Pot dann irgendwann an Person X geht. Wenn man einmal Stefan Raab geguckt hätte, dann hätte man das auch mitbekommen.

Einige Formen der Live-Wette sind ja auch zugelassen im neuen Vertrag, da gibt es viele Wettformen, die von der Ereignisfrequenz viel höher sind als beim Online-Poker. Aber die Politiker haben sich nicht mit dem Thema beschäftigt. Haben sie einfach nicht. Von daher sehe ich ein genauso schnelles Ende wie beim alten Vertrag, der 2008 eingeführt wurde. Wenn nicht noch schneller.


"Eine Quasiöffnung, die so aussieht und ein bisschen schmeckt wie Liberalisierung"
PokerStrategy.com: Sie haben zahlreiche Kontakte in die Glücksspielindustrie. Wie wird der Vertrag dort aufgenommen.

Wulf Hambach: Unisono mit entsetztem Kopfschütteln. Das kann nicht wahr sein, dass eine so lange Evaluierung stattgefunden hat, mit Anhörungen in Mainz im Jahr 2010, und dann kommt so etwas Industriefeindliches dabei raus. Jeder Anbieter, mit dem ich gesprochen habe - wirklich jeder -, sieht darin eine schallende Ohrfeige.

Das geht los mit den Sportwettenanbietern. Selbst wer eine Lizenz bekommen würde, müsste letztendlich sechzig Prozent seines Gewinns abgegeben, wenn man die fünf Prozent Umsatzsteuer auf den Ertrag des Unternehmens umrechnet. Wie soll ein Unternehmen damit leben? Das geht nicht. Solche Rechnungen haben sich die Verfasser des Gesetzes nicht angeschaut.

Sie hatten zuallererst im Blick, wie man es schafft, eine Quasiöffnung hinzubekommen, die so aussieht und ein bisschen schmeckt wie Liberalisierung, aber tatsächlich dafür sorgt, dass nur ein staatlicher Anbieter wie Oddset bei der Sportwette überleben kann, der sein Geld als Staatsunternehmen letztendlich durch die Steuereinnahmen wieder zurückbekommt.

PokerStrategy.com: Es geht also hauptsächlich um das Monopol des Staates?

Wulf Hambach: Nach wie vor, definitiv! Es ist kein neuer Geist festzustellen.

PokerStrategy.com: Wieso ist den Politikern das Monopol so wichtig. Würden nicht durch zum Beispiel Online-Poker die Steuereinnahmen steigen?

Wulf Hambach: So ist es, ja. Das muss letztendlich an der Entscheidungsebene liegen. Die Ministerpräsidenten selber befassen sich mit dem Thema nicht, weil es einfach zu komplex ist, eine Stufe darunter ist es auch den Ministern zu komplex, also geht es auf die Ebene der Regierungsdirektoren. Und das sind noch die gleichen Köpfe wie vor zehn Jahren.

Der dringend nötige Paradigmenwechsel nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat in den Köpfen schlicht und ergreifend nicht stattgefunden. Da geht man immer noch mit dem Kopf durch die Wand. Es wurde auch mit massivem Druck auf Brüssel gearbeitet. Man wollte keine europarechtskonforme Regelung wie in Schleswig-Holstein schaffen, nach dem Modell von Dänemark, sondern man wollte Brüssel mit den eigenen Vorstellungen in die Knie zwingen.


"Da hilft auch kein Moratorium"
PokerStrategy.com: Wie sieht die Situation jetzt in Schleswig-Holstein aus. Der Innenminister hat neulich schon skizziert, wie schwierig es ist, das aktuelle Gesetz wieder zurückzunehmen. Wie lange kann so etwas dauern?

Wulf Hambach: Der Innenminister selber hat darauf hingewiesen, dass ein Aufhebungsgesetz von der EU-Kommission notifiziert werden muss. Ein Gesetz, das schleswig-holsteinische Lizenzen ermöglicht, muss natürlich genauso notifiziert werden, wie ein Gesetz, das dies wieder rückgängig macht und Rechte wegnimmt. Selbst wenn es im Herbst im Landtag von Schleswig-Holstein einen Beschluss geben würde, dass man das Gesetz wieder aufheben möchte.

Im September 2011 wurde das Gesetz in Schleswig-Holstein vom Landtag verabschiedet, im März 2012 wurden die Lizenzen ausgeschrieben. Ein Notifizierungsverfahren mit den entsprechenden Sperrfristen wird ähnlich lange dauern. Solange gilt das Gesetz und so lange müssten Lizenzen ausgeschrieben und den Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Es besteht ein Rechtsanspruch eines jeden Anbieters auf diese Lizenzen. Es kann nicht sein, dass ein Gesetz einfach nicht angewendet wird. So etwas gibt es nicht.

PokerStrategy.com: Der Innenminister sprach von einem Moratorium. Also, dass nach der möglichen Entscheidung des Landtages, das Gesetz zurücknehmen zu wollen, keine Lizenzen mehr ausgegeben werden.

Wulf Hambach: Dazu muss es erst mal kommen. Es wurden ja bereits einige Lizenzen verteilt und bis zum Herbst werden wohl auch noch einige dazukommen. Die Anbieter, die eine Lizenz bekommen haben, also etwa zehn oder zwölf Anbieter, die werden natürlich genauso vor Gericht ziehen. Weil sie nur eine Sportwettlizenz bekommen haben und keine Online-Casino-Lizenz, die sie ja auch beantragt haben.

Da hilft auch kein Moratorium. Die Tatsache, dass in der Zeit, in der das Gesetz bestand, trotz Rechtsanspruch keine Lizenz erteilt wurde, ist ein Verstoß gegen die Ausübung eines Berufes, eine Grundfreiheit, die im Artikel 12 des Grundgesetzes verankert ist.


"Die Anbieter stellen einen zweistelligen Millionenbetrag für solche Verfahren zurück"
PokerStrategy.com: Es gibt ja auch Pläne, die schon verteilten Lizenzen wieder zurückzunehmen. Wie hoch wären eventuelle Schadensersatzansprüche der Anbieter in dem Fall?

Wulf Hambach: Das lässt sich nicht so einfach sagen. Ich kann mich nur an den Fall von Bwin erinnern, als deren DDR-Lizenzen vom Freistaat Sachsen zurückgerufen werden sollten. Damals hat Bwin eine halbe Milliarde an Ausfällen geltend gemacht, die ihnen nach dem Entzug der Lizenz entgehen würden. Der Fall ist sicher nicht eins zu eins übertragbar, aber in dieselbe Richtung geht es.

Die Anbieter, die bisher eine Lizenz bekommen haben, sind keine kleinen Klitschen. Das sind große, an der Börse notierte Unternehmen, die sicherlich einen zweistelligen Millionenbetrag für solche Verfahren zurückgestellt haben. Die werden nicht so einfach aufgeben. Das könnte Schleswig-Holstein sehr, sehr teuer zu stehen kommen.

PokerStrategy.com: Ich habe ein Interview mit Ihnen gefunden von 2005, da prognostizierten Sie, dass wir in fünf Jahren, also 2010, einen liberalisierten, aber konsequent kontrollierten und regulierten Sportwettenmarkt hätten. In 10 Jahren, also 2015, würde der deutsche Glücksspielmarkt eher dem englischen gleichen, also ein entsprechend regulierter Glücksspielmarkt sein.

Wulf Hambach: Da hab ich mich getäuscht. Ich hätte gedacht, dass die Einsicht des Gesetzgebers größer ist. Es muss leider noch mal eine zweite Runde über den EuGH gedreht werden.

PokerStrategy.com: Also könnte es doch noch klappen mit 2015?

Wulf Hambach: Ja, richtig (lacht). Das liegt schlicht und einfach daran, dass immer noch die gleichen Köpfe da sind. Der Chef der Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein sagte mir, dass man den Spieltrieb nur kanalisieren kann, indem man die Angebote reguliert und damit zulässt und kontrolliert. Das betrifft auch Online-Casinos und Online-Poker. Auch die Chefin der hessischen Aufsichtsbehörde spricht so.

Das sind aber nicht diejenigen, die das entscheiden. Die Entscheidung findet eine Stufe höher statt. Was da genau läuft, wäre mal der Stoff für eine gute Spürnase. Wo da die eigentlichen Motive dahinter stecken und wer denn eigentlich von den Einnahmen der staatlichen Lotto- und Sportwettengelder profitiert? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das ordnungspolitische Gründe hat.


"Die Politiker verweigern sich"
PokerStrategy.com: Eine letzte Frage: Warum sollte man Glücksspiele legalisieren und regulieren?

Wulf Hambach: Damit der Verbraucher sicher ist. Das ist genau wie beim Online-Banking oder jeder anderen Plattform im Internet. Der Verbraucher muss wissen, dass er seine Rechte geltend machen kann, wenn er dort spielt oder etwas kauft. Außerdem geht es um die Kanalisierung des Spieltriebes in geordnete und überwachte Bahnen. Man muss den vier Millionen Online-Pokerspielern ein legales Angebot zur Verfügung stellen, damit sie nicht mehr gezwungen sind, auf Seiten auszuweichen, wo sie eventuell nicht wissen, ob sie einen Gewinn wegen technischer Probleme nicht ausgezahlt bekommen oder Ähnliches.

Dem Verbraucher muss der Rechtsweg offen stehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von einer deutschen Aufsichtsbehörde kontrolliert werden, die nicht das Ziel hat, das Geschäft kaputt zu machen. Die nicht nur danach sucht etwas zu verbieten, sondern die sich mit dem Anbieter an einen Tisch setzt und darüber redet, wie man einerseits einen bestmöglichen Schutz ermöglicht und andererseits ein Spielangebot zur Verfügung stellt, das reibungslos abläuft. Was passiert, wenn das Programm mal abstürzt, was passiert, wenn der Spieler zu viel spielt und wann geht ein Alarmsignal an? Schleswig-Holstein hat da eine sehr kluge Regelung gefunden.

Herr Stegner spricht ja von der Geldwäschegefahr. Wenn er aber einmal darüber nachdächte, würde er seine Aussage niemals so treffen. Die Geldwäschegefahr besteht vielleicht bei einem unregulierten Online-Pokeranbieter, aber nicht bei einem in Schleswig-Holstein lizenzierten Anbieter. Da ist nämlich die deutsche Vollbank das Geldinstitut des Anbieters, die von der Bundesfinanzaufsichtsbehörde kontrolliert wird.

Die Gefahr der Geldwäsche ist bei diesem -zugelassenen- Angebot auf null reduziert. Aber da verweigern sich die Politiker. Ich habe jetzt erst mit Journalisten gesprochen, die Ralf Stegner genau diese Frage gestellt haben: "Haben sie schon mal mit der Industrie gesprochen?" Die Antwort war nur: "Mit denen spreche ich nicht." Da werden die Scheuklappen aufgesetzt.

Da müssten auch mal die Pokerspieler eine Unterschriftensammlung initiieren und die Politiker fragen, was sie mit ihrem Recht auf das Pokerspiel anstellen. Reden Sie mit Füßen!

Das Interview führte Volker Rueß

Quelle : https://de.pokerstrategy.com/
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/07/2012 16:57
Kieler Glücksspielgesetz hat Vorbildcharakter

Am 1. Juli 2012 ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag präsentiert worden. Doch die jahrelange Rechtsunsicherheit mit der Gefahr von Graumärkten wurde dadurch nicht aus der Welt geschafft.

Während viele EU-Länder wie Italien oder Dänemark das Thema längst geregelt hätten, vollführen Deutschlands Behörden weiter einen Eiertanz.

Dass ausgerechnet Schleswig-Holstein, das über ein eigenes EU-konformes Glücksspielgesetz verfügt, nun dem Staatsvertrag der 15 anderen Länder so schnell wie möglich beitreten will, ist wohl nur politisch zu verstehen. Denn das Kieler Regulierungsmodell wurde noch von der christlich-liberalen Vorgängerregierung beschlossen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki – als Volljurist ebenfalls ein exzellenter Kenner der Materie – gilt als einer der “Väter” des Gesetzes. Nach der Sommerpause, spätestens im September 2012, will die neue Kieler Regierung aus SPD, Grünen und der Minderheitenpartei SSW das landeseigene Glücksspielgesetz aufheben.

Experten halten unterdessen eine Aufhebung des Gesetzes im September für unwahrscheinlich, vielmehr gilt der Staatsvertrag der 15 Länder für europarechtlich bedenklich. Bundesweit sollen nämlich nur 20 Lizenzen an private Wettanbieter vergeben werden – eine willkürliche Zahl. Eine 21. Firma dürfte sich einklagen. Nach Angaben der tageszeitung https://ww.taz.de erhält diese Position Rückhalt durch das jüngst vorgestellte Gutachten der Monopolkommission. Dieses kritisiert die Beschränkung der Konzessionen, die das Suchtproblem nicht löse. Zudem sehe das Gutachten “die Gefahr, dass die Graumärkte gestärkt” werden.

Der schleswig-holsteinische CDU-Politiker Hans-Jörn Arp, auch er einer der “Väter” des Kieler Regulierungsmodells, sagt, die Monopolkommission habe dem Kieler Glücksspielgesetz “einen Vorbildcharakter bescheinigt”. “Ich fordere die Landesregierung daher auf, ihre Pläne noch einmal zu überdenken. Warum soll Schleswig-Holstein sein Vorzeigegesetz kippen und dafür einem Staatsvertrag beitreten, der erhebliche Mängel aufweist, rechtlich unsicher ist und mit europäischem Recht nicht vereinbar”, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion https://www.cdu.ltsh.de.

Piraten warnen vor Kriminalisierung der Anbieter und Nutzer

Derweil setzt bei der Piratenpartei ein Umdenken in Sachen Glücksspiel ein. So sagte der Vorsitzende der “Piraten” in Niedersachsen, Andreas Neugebauer: “Der Staatsvertrag ignoriert die Bedeutung von Glücksspielangeboten im Internet. Statt Nutzer vor den Suchtgefahren zu schützen, werden Anbieter und Nutzer kriminalisiert.” Hierdurch wachse die Grauzone unregulierter und unbesteuerter Glücksspielmärkte im Bereich der Sportwetten und des Online-Glücksspiels weiter an. Neugebauer sieht den Entwurf als ungeeignet an, um der Realität zunehmender Umsätze im Online-Glücksspiel gerecht zu werden: “Anstatt die Realität der Online-Glücksspiele und Poker-Portale weiter zu leugnen, sollte die Regulation des privaten Glücksspielmarkts angestrebt werden.”

Genau dies ist in Schleswig-Holstein geschehen. Der Piratenpartei wird oft vorgeworfen, sie hätte zu nichts eine Meinung. Beim Thema Online-Glücksspiele zeigt sich, dass sie durchaus in der Lage ist, Antworten zu geben, die den Anforderungen des Internetzeitalters gerecht werden. Dagegen sehen “alte Schlachtrösser” der etablierten Parteien wie Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) mit ihrem Beharren auf dem ungeeigneten Staatsvertrag alt aus. Und der Kieler SPD-Fraktionschef Ralf Stegner dokumentiert mit seiner Rolle rückwärts, dass die eigene politische Ideologie bisweilen wichtiger genommen wird als die Realität des Internetzeitalters und die Interessen mündiger Konsumenten.

von Ansgar Lange
Quelle : https://www.freiewelt.net/blog-4555/kieler-glcksspielgesetz-hat-vorbildcharakter.html
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/08/2012 17:18
"Bund geht gegen Geldwäsche bei Online-Glücksspiel vor


Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche wird in Deutschland künftig auch das Online-Glücksspiel stärker unter die Lupe genommen. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem Betreiber von Glücksspielen im Internet Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen.




Wie das Finanzministerium in Berlin weiter mitteilte, sollen die Aufsichtsbehörden der Länder Finanzströme von legalen und illegalen Betreibern verfolgen und verbieten können. Durch mehr Transparenz bei Zahlungsströmen sollen die Geldwäscherisiken bei Online-Glücksspielen minimiert werden.

Mit dem seit Juli geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer ist auch der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten.

Mit der geplanten Ergänzung des Geldwäschegesetzes beschreitet Deutschland nach Angaben des Finanzministeriums einen neuen Weg über internationale Standards hinaus. Beim Online-Glücksspiel bestünden besonders hohe Risiken für Betrug und Geldwäsche."

Quelle: https://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2889171/


Ich warte seit vielen Jahren immer noch auf den Beweis der Geldwäsche im Zusammenhang mit Sportwetten... schlafen
Wie kommen die auf so etwas?
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 01/08/2012 18:10
Die gehen mir auf die Eier.....
Verfasst von: Lucaaa Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 04/08/2012 20:04
Original geschrieben von: Frei3ier
Die gehen mir auf die Eier.....


daumenhoch

echt nervig, mit den 5 %..
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/08/2012 16:10
Bayerischer Verwaltungsgerichthof: Internetwerbeverbot für Glücksspiele rechtswidrig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil das in § 5 Abs. 3 GlüStV festgelegte Internetwerbeverbot als rechtswidrig beurteilt und eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern aufgehoben (Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 10 BV 09.2259).

Der BayVGH weist darauf hin, dass es ein gravierendes „strukturelles Vollzugsdefizit“ gebe. Gehäufte oder gar systematische Verstöße gegen das Internetwerbeverbot würden nicht konsequent geahndet und unterbunden (S. 29). So verstießen der Deutsche Lotto- und Totoblock und sämtliche Landeslotteriegesellschaften systematisch gegen den § 5 Abs. 3 GlüStV. Diese Verstöße würden von den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht konsequent unterbunden. § 5 Abs. 3 GlüStV sei deshalb mit dem Kohärenzgebot unvereinbar. Im Übrigen sei das Verbot auch unverhältnismäßig. Der Freistaat Bayern benachteilige Private gegenüber der Staatlichen Lotterieverwaltung, da er gegen deren Internetwerbung nicht einschreite.

Der Freistaat Bayern kann gegen dieses Urteil noch Revision einlegen.

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 31/08/2012 16:12
Liberale und Piraten kritisieren „Holzweg“ der „Dänenampel“ – SPD läuft anderen Ländern mit „zugehaltenen Ohren“ hinterher

Veröffentlicht am 31. August 2012

Von Ansgar Lange

Kiel/Berlin. Unter Liberalen und Piraten wächst die Kritik an dem Vorhaben der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung, das noch von der christlich-liberalen Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte, europarechtskonforme Glücksspielgesetz wieder zu kippen. „Schleswig-Holstein begibt sich leider auf den Holzweg der 15 anderen Länder. Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist nicht der große Wurf, den sich die FDP gewünscht hat und für den sie seit Jahren kämpft“, erklärten der sportpolische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Joachim Günther und der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Sportausschuss Lutz Knopek (Pressemeldung).

Die erklärten Ziele der Reduzierung der Glücksspielsucht und der Verhinderung von Spielmanipulationen würden mit dem Änderungsstaatsvertrag, der vor allem der Ideologie des SPD-„Einpeitschers“ Stegner entspricht, nicht erreicht werden können. „Die Länder wären gut beraten, auf die Bedenken der Europäischen Kommission und der Monopolkommission zu hören. Leider läuft Schleswig-Holstein unter SPD-Führung den anderen Ländern mit zugehaltenen Ohren hinterher“, so Günther und Knopek.

Piraten gegen „fast totale Prohibition“ für Glücksspiel und Poker

Im Kieler Landtag hatte Ende August auch ein Vertreter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein heftige Kritik am SPD-Fraktionsvorsitzenden Stegner und seinen wirklichkeitsfremden Plänen geübt. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder sei für ihn nicht akzeptabel, so der „Pirat“ Patrick Breier, weil er nämlich eine „fast totale Prohibition“ vor allem für das Internetglücksspiel und Poker vorsehe. Dies sei „einfach nicht durchsetzbar und auch kontraproduktiv“. Dadurch werde der Nutzer zur Nutzung ausländischer Angebote quasi gezwungen. Die Bekämpfung der Geldwäsche durch deutsche Behörden sei so nicht möglich. Außerdem meldete Breier seine Zweifel an, ob der Staatsvertrag einer Überprüfung vor dem Europäischen Gerichtshof Stand halten könne. Er könne diesem Glücksspielsstaatsvertrag aus diesen Gründen nicht zustimmen.

Auch die Liberalen zeigen beim Thema Glücksspielstaatsvertrag weiter klar ordnungspolitisch Flagge. „Die FDP-Landtagsfraktion hat bundesweit für das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz geworben“, so die jüngste Reaktion des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki, der in der Zeit der schwarz-gelben Kieler Regierungszeit das Regulierungsmodell mit auf den Weg gebracht hatte. „Es ist – im Gegensatz zum Glücksspielstaatsvertrag – die bislang einzig europarechtskonforme Regelung des Glücksspielmarktes und wurde bereits von verschiedenen unabhängigen Institutionen, unter anderem von der Monopolkommission des Bundes, gelobt. Bislang hat die schleswig-holsteinische Landesregierung 12 Lizenzen an Sportwettenanbieter vergeben, es werden in absehbarer Zeit weitere folgen.“

Liberale zeigen ordnungspolitisch Flagge

Trotz der bekannten Schwierigkeiten mit dem Glücksspielstaatsvertrag und den kritischen Hinweisen der EU-Kommission seien alle anderen 15 Bundesländer, teils unter heftigem Widerstand der dortigen FDP-Landtagsfraktionen, dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten. „Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dieser Vertrag vor Gericht Bestand haben wird. Die Konsequenz wäre dann ein völlig unregulierter und offener Markt, auch im Lottobereich“, sagte Kubicki (www.fdp-sh.de).

Zweifelhaft sei in diesem Zusammenhang insbesondere auch, wie die bereits vergebenen Lizenzen von Schleswig-Holstein in den Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer integriert werden sollten. Ein Entzug der Lizenzen durch die Landesregierung würde Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, so die Auffassung des liberalen Politikers: „Aufgrund der gegenwärtig prekären Haushaltslage ist dieser Weg verschlossen.“

Aus Sicht Kubickis lässt sich kein „Haken“ hinter das Thema machen: „Denn es muss eine europarechtskonforme Regelung getroffen werden. Wenn der Glücksspielstaatsvertrag von den Gerichten für rechtswidrig erklärt und damit gekippt wird, wovon ich ausgehe, dann müssen sich die Landesregierungen der 15 anderen Bundesländer etwas einfallen lassen. Auf die Argumentation bin ich gespannt. Ich bin ebenfalls gespannt auf die Argumentation der Dänen-Ampel-Regierung gegenüber der EU-Kommission, die eine Rücknahme der Marktöffnung für Sportwetten und Online-Poker im Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein rechtfertigen könnte.“

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 22/11/2012 22:23
BGH zweifelt an Glücksspiel-Verbot im Internet

Karlsruhe - Das Verbot von Glücksspielangeboten im Internet steht erneut auf dem Prüfstand. Der Bundesgerichtshof zeigte in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag deutliche Zweifel, ob das weitgehende Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag noch rechtmäßig ist. Eine Entscheidung soll im Januar verkündet werden.

Noch 2011 hatte der BGH das Glücksspiel-Verbot im Internet bestätigt. Inzwischen habe sich die Rechtslage aber geändert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Grund sei, dass Schleswig-Holstein seit Anfang 2012 aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgestiegen sei und dort ein eigenes, deutlich liberaleres Glücksspielrecht gelte. Dies könne dazu führen, dass die nach europäischem Recht erforderliche Einheitlichkeit der Regeln zur Spielsuchtbekämpfung nicht mehr gegeben sei.


Quelle: https://www.morgenpost.de/newsticker/dpa_...m-Internet.html
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 14/12/2012 16:55
"Bundesrat billigt schärfere Regeln für Online-Glücksspiel

Berlin (dpa) - Zur Bekämpfung der Geldwäsche wird das Internet-Glücksspiel strenger reglementiert. Schärfere Vorschriften für entsprechende Online-Portale machen künftig Zahlungsströme transparenter und erleichtern die Identifizierung der Spieler. Der Bundesrat bestätigte dazu am Freitag einen Beschluss des Bundestages.

Online-Glücksspiele gelten als besonders geeignet, die Herkunft von Schwarzgeld zu verschleiern. Dort können schnell und einfach riesige Summen umgesetzt werden, Spieler relativ leicht mit falschen Identitäten auftreten. Künftig wird die Identifizierung eines Spielers den gleichen strengen Kriterien unterworfen wie bei der Eröffnung eines Kontos. Nicht mehr verwendet werden dürfen intransparente Zahlungsprodukte wie anonyme Prepaid-Karten."

Quelle: https://www.cio.de/news/wirtschaftsnachrichten/2902257/
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/01/2013 22:02
Antwort auf:
„Unter dem Staatsvertrag, dem Sie heute beitreten, hat sich die Zahl der Glücksspielsüchtigen in sechs Jahren verdreifacht. Das ist Ihnen bekannt. Trotzdem begründen Sie Ihren Beschluss mit der Suchtbekämpfung. Das macht fassungslos“
Hans-Jörn Arp, 24.01.2013.
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 10/04/2013 22:40
"Sportwetten: Lizenzverfahren gehen in heiße Phase"
April 9, 2013

"Die Regulierung der Sportwetten in Deutschland geht die heiße Phase und es scheint so, als würde der Staat den Boden für weitere Klagen schaffen. In einem schon sowieso eher intransparenten Verfahren fanden nun die ersten finalen Anhörungen statt. Trotz fast 100 Bewerbungen wurden lediglich 14 Unternehmen eingeladen und bislang scheint es auch so, als sei kein Konzept zu erkennen, nach welchen Kriterien eine Einladung zur Anhörung ausgesprochen wurde.

Noch viel brisanter scheint dabei auch die Tatsache, dass offensichtlich die zwei großen deutschen Unternehmen, Bwin und Mybet, keine dieser Einladungen erhalten. Somit liegt der Verdacht nahe, dass die Behörden hier alte Rechnungen begleichen. Nach ersten Rücksprachen sehen viele Rechtsexperten zahlreiche Angriffspunkte für weitere Klagen. So könnten Wettunternehmen, die eine Schleswig-Holstein-Lizenz haben für sich beanspruchen, damit für das ganze Bundesgebiet eine Lizenz zu besitzen. Gleichzeitig kommt auch noch eine Casino-Lizenz hinzu, bei der die Gültigkeit und das Wirkungsgebiet ebenfalls noch nicht geklärt sind.

Vor allem jedoch scheint das Lizenzverfahren an sich zahlreiche Punkte zu bieten, die zu Klagen führen könnten. So ist bislang keinerlei Akteneinsicht möglich um zu sehen, was dazu geführt haben könnte, keine Einladung zu erhalten. Außerdem waren schon in den Bewerbungsunterlagen klare Rechtsbrüche erkennbar, die man vermutlich wird beanstanden können. Experten, wie die des Sportwetten Magazins, gehen von noch einer recht langen Zeit aus, in der wir viele Graumärkte sehen werden."

Quelle:
https://ostfussball.com/sportwetten-lizenzverfahren-gehen-in-heisse-phase-1551/
hm
Verfasst von: Schorschi Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 24/05/2013 18:00
"Sportwetten-Konzessionsverfahren: Hessisches Innenministerium sucht Rechtsanwaltskanzlei für 80 Gerichtsverfahren"


saufen
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 08/02/2014 18:31
SpoBiS 2014: DFL, Private Wettanbieter, Oddset und Politiker halten das Lizenzierungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag für gescheitert - Lösung liegt in kontrollierter Marktöffnung

03.02.2014 - 19:11 Uhr, SPONSORs Verlags GmbH

Düsseldorf (ots) - DFL-Public Affairs-Direktor Dr. Holger Blask, Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Christoph Schmidt, Geschäftsführer von Oddset Deutschland Sportwetten und Maxcat-Geschäftsführer Stefan Meurer zogen gemeinsames Fazit: Das Lizenzierungsverfahren zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, das die Lizenzierung von 20 Sportwettenanbietern vorsieht, werde zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Unter anderem die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Limitierung auf 20 Lizenzen entspreche nicht den Marktgegebenheiten.

Für lösbar hielten die Teilnehmer an dem Panel "Sport & Politik" auf dem SpoBIS die verfahrene Vergabesituation mit einer regulierten Öffnung des Marktes nach Vorbild des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein. Dieses sieht keine Höchstzahl von Genehmigungen vor und regelt eine marktkonforme Ausgestaltung von Onlinegamingangeboten.

Hans-Jörn Arp zog im CCD in Düsseldorf eine positive Zwischenbilanz zur schleswig-holsteinischen Regulierung: "Die von uns lizenzierten Anbieter haben im vergangenen Jahr rund 160 Millionen Euro an Abgaben gezahlt, von denen rund ein Drittel direkt dem Sport zuflossen. Auch Lotto konnte von gestiegenen Umsätzen durch zugelassene Vermittler profitieren."

Dr. Holger Blask wies darauf hin, dass die DFL die Ausarbeitung des Schleswig-Holsteinischen Modells von Anfang an unterstützt habe. Die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags seien im Lizenzierungsverfahren unmöglich umzusetzen, die Lösung sei die Überführung des jetzigen Regulierungsmodells in ein kontrolliertes System nach Kieler Vorbild.

Christoph Schmidt erläuterte, dass Oddset seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags online noch überhaupt keine Umsätze machen konnte und befürchtete, dass dieser Zustand noch über ein weiteres Jahr anhalten könne.

Stefan Meurer war sicher, dass es keine Lizenzerteilungen in dem aktuellen Lizenzierungsverfahren geben werde und sprach sich ebenfalls für eine Umsetzung des Schleswig-Holstein-Modells aus.

Originaltext: SPONSORs Verlags GmbH
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 18/04/2015 16:06
Regulierungschaos bei Sportwetten: Sportverbände ziehen Notbremse

17.04.2015 - 15:42 Uhr, Deutscher Sportwettenverband e.V.

Berlin (ots) -

- Arbeitsniederlegung des Sportbeirats ist konsequent und zeigt
Missstände der deutschen Sportwettenregulierung auf

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wertet die Entscheidung des Sports, die Zusammenarbeit mit dem Glücksspielkollegium einzustellen, als konsequenten Schritt. Er sieht darin einen weiteren Beleg für die Reformbedürftigkeit der deutschen Sportwettenregulierung.

Der mit hochrangigen Vertretern der deutschen Sportverbände besetzte Sportbeirat des Glücksspielkollegiums hatte seine Arbeit aus Protest gegen die Sportwettenpolitik der Bundesländer niedergelegt.

Der Sportbeirat kritisiert, dass bis heute noch keine einzige Lizenz erteilt wurde. Bereits 2013 hatte er empfohlen, die Begrenzung der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Der Beirat empfindet es als Brüskierung durch das Kollegium der Glücksspielreferenten der Länder, dass in seinem Zwischenbericht zur Evaluierung des Staatsvertrages die Kritik an den offenkundigen Mängeln des Verfahrens keinen Eingang fand.

Im Glücksspielkollegium entscheiden Verwaltungsbeamte der 16 Bundesländer über die Richtlinien der Glücksspielpolitik und die Erteilung von Sportwettenlizenzen. Der Sportbeirat, dem Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbunds, der Landessportbünde, der Deutschen Sporthilfe, des DFB und der Bundesliga sowie des deutschen Turnerbunds angehören, soll das Glücksspielkollegium dabei beraten.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte: "Die Entscheidung des Sports ist beachtlich und konsequent, denn die deutsche Sportwettenregulierung ist derzeit ein Konjunkturprogramm für Schwarzmarktanbieter, die Milliarden aus dem deutschen Markt nach Asien und Zentralamerika pumpen und die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden. Gleichzeitig ist das Verfahren zur Erteilung von Sportwettenkonzessionen an seriöse Anbieter in Deutschland völlig entgleist. Dessen Ende ist nicht abzusehen."

Hintergrund ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder sich bereits im Dezember 2011 darauf verständigt hatten, den deutschen Sportwettenmarkt in geordnete Bahnen zu überführen und 20 Sportwettenkonzessionen zu erteilen. Das vom Glücksspielkollegium gelenkte Verfahren krankt jedoch an erheblichen Mängeln, mit denen sich derzeit mehrere Verwaltungsgerichte befassen. Nach mehr als drei Jahren ist eine finale, rechtskonforme Lizenzerteilung nicht abzusehen.

Mathias Dahms: "Bisher hat das Regulierungschaos in Deutschland nur Verlierer hervorgebracht: Dem Staat ist jegliche ordnungspolitische Kontrolle über den Markt entglitten, rechtstreue, lizenzierungswillige Sportwettenanbieter stecken seit Jahren in einem Endlosverfahren fest, Verbraucher werden in die Arme von Schwarzmarktanbietern getrieben und der deutsche Sport ist nicht unerheblichen Risiken durch Spielmanipulation ausgesetzt."

Mathias Dahms weiter: "Selbstverständlich brauchen wir dringend den Sachverstand der Sportverbände, wenn es darum geht, die deutsche Sportwettenregulierung zu verbessern, doch zunächst müssen Politik und Verwaltung einen Weg aus der Sackgasse finden, in der das Lizenzverfahren feststeckt."

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Die Mitgliedsunternehmen befinden sich in der letzten Runde des bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom Bundesland Hessen durchgeführt wird.

Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer umfangreichen behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und zahlen Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im Profisport aktiv.

Originaltext: Deutscher Sportwettenverband e.V.
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 20:33
Richter schelten Land Hessen wegen Sportwetten-Lizenzen


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat scharfe Kritik am Vergabeverfahren für bundesweit 20 Sportwettenlizenzen durch das hessische Innenministerium geübt. In einem Eilbeschluss, der am Freitag veröffentlicht wurde, hielten die Richter einen namentlich nicht genannten Bewerber aus Österreich weiter im Rennen um eine Konzession. (Az 5 L 1448/14.WI) Schon im vergangenen Herbst hatte das Gericht auf Antrag eines nicht berücksichtigten Wettunternehmens die Vergabe der Lizenzen an die 20 ausgewählten Bewerber verhindert.

Um das milliardenschwere Geschäft mit Internetsportwetten in Deutschland zu regulieren, hatten die Bundesländer 2012 beschlossen, 20 Konzessionen zu vergeben. Zuständig ist das hessische Innenministerium, dem die Richter nun viele Fehler vorhielten: Das Verfahren habe Mängel bei Konzeption und Durchführung. Die Anforderungen seien «nicht von vornherein verständlich und transparent gewesen». Nur wer die zweite Runde erreicht habe, habe erfahren, welche 600 Fragen er dann beantworten muss. An der ersten Runde hatten 73 Wettfirmen teilgenommen, an der zweiten nur noch 35 ausgewählte Bewerber.

Die Richter bestätigten das Ziel, den Spielbetrieb zu regulieren und Spielsucht zu bekämpfen. Der Staatsvertrag laufe aber nur sieben Jahre. Die Firmen bräuchten diese Zeit, um zu zeigen, dass eine Teilliberalisierung des Wettmarktes funktioniert. Die Frist sei nicht gedacht, «der Behörde ein Experimentieren, wie ein Konzessionsverfahren gestaltet und abgewickelt werden könne, zu ermöglichen», hieß es. (dpa)
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 20:36

Den Thread gibt es nun seit 2008 (im alten Forum auch schon etwas länger) - es ändert sich nix und wird sich auch nicht so schnell ändern , schaun mer in 3 bis 5 Jahren nochmal und machen weiter wie bisher…
Verfasst von: Commander Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 20:51
Was willste von solchen Eierköpfen auch erwarten ?
Traurig, dass es so etwas in Deutschland gibt - wenn ich schon dieses verlogene Wort "Spielsuchtprävention" höre, dann glühen alle Sicherungen durch doh
Verfasst von: Nisco Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:04
Man erhofft sich, Spielsucht zu bekämpfen, in dem man die Buchmacher reduziert.

Wenn ich jeden Abend mein Bier trinke, das ich im Supermarkt kaufe. Trinke ich dann kein Bier mehr, weil der Supermarkt weg ist? Ich gehe zum nächsten Supermarkt wink

Wundert mich nicht, das diese Trottel nichts gebacken kriegen nod
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:12

Das ist doch alles Ausrede - geht eigentlich nur darum das der Staat mit seinem Oddset selbst Geld verdienen will , wurde ja schon allles mögliche probiert von online Wettverbot über Bedrohungen der Mitbewerber - gut das sich nur wenige Buchmacher haben vom Markt verdrängen lassen...


..der Markt regelt sich von alleine - und da ist eben für Oddset mit 50-70 % Ausschüttungsquote keine Lücke vorhanden.

Verfasst von: Messias Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:19
Wenn der Tag kommt, wo die 5%-Steuer-Regel wieder abgeschafft wird, mache ich hier im Garten ein Riesen-Feuerwerk. grins
Verfasst von: Commander Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:29
Original geschrieben von: Messias
Wenn der Tag kommt, wo die 5%-Steuer-Regel wieder abgeschafft wird, mache ich hier im Garten ein Riesen-Feuerwerk. grins


daumenhoch
Nur wird der Tag wohl nicht kommen grins
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:29

Wir haben doch hier auf tippen4you genug Buchmacher im Angebot , welche die 5% Steuer nicht erheben oder berechnen laugh

Muss jeder selbst entscheiden , wo er spielt rolleye

Steuerfreie Buchmacher (Buchmacher ohne 5% Wettsteuer) sind z.b.

betsafe
SuperLenny
betsson

Die o.a. Bookies erheben z.B. keine 5% Wettsteuer und bieten mitunter tolle Quoten steuerfrei...

...weitere steuerfreie Wettanbieter sind auf unserer Partnerseite wettblog.net aufgelistet.
Verfasst von: Commander Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:31
Messias meinte wahrscheinlich die komplette Abschaffung ka
Verfasst von: Frei3ier Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:33

Franz Beckenbauer wird zum 10044 mal zitiert :

...schaun mer mal wink
Verfasst von: Nisco Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:36
Da sieht man es doch mal wieder.
Wir haben alle bei der Registrierung angegeben, das wir aus Deutschland sind. Da darf es THEORETISCH gar keine steuerfreien Buchmacher geben.

Deutschland, dein Saftladen rofl
Verfasst von: Messias Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 19/04/2015 21:41
Freibier, da hast du Recht. nod

Ich meinte es auch allgemein laugh Deutschland darf nicht durch uns soviel verdienen.

Ich meine, die schleudern das Geld ja auch sonst wo hin, wo ist der Unterschied? laugh
Verfasst von: Zauberboy Re: EU-Verfahren gegen das Monopol - 17/07/2015 20:29
Studie zu wettbezogener Spielmanipulation / Live- und Ereignis-Wetten zu unrecht im Fokus / Faktenbasierte Debatte über Sportwettenregulierung notwendig

17.07.2015 - 09:00 Uhr, Deutscher Sportwettenverband e.V.

Berlin (ots) - Das Asser-Institut für Sportrecht (Niederlande) hat mit der Studie "Die Wahrscheinlichkeiten von Spielmanipulation" die erste empirische Untersuchung zu wettbezogener Spielmanipulation vorgelegt. Darin zeigt der Autor, Professor Ben van Rompuy, dass zahlreiche gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielmanipulation wissenschaftlicher Grundlagen entbehren und damit ins Leere laufen.

Der von einigen EU-Staaten verfolgte Ansatz bestimmte, als manipulationsanfällig betrachtete Wettarten einzuschränken oder gar zu verbieten sei teilweise auf Missverständnisse und mangelnde empirische Kenntnis der Wettmärkte zurückzuführen. Dies sei insbesondere bei Live- und Ereigniswetten der Fall, die in der politischen Diskussion - auch in Deutschland - immer wieder als manipulationsanfällig gebrandmarkt wurden.

Derartige Behauptungen, so van Rompuy, könnten unter wissenschaftlichen Standards nicht bestehen:

"Aufbauend auf den quantitativen empirischen Belegen, hat diese Untersuchung keine Korrelation zwischen Live-Wetten oder Nebenwetten und möglichen Vorfällen von wettbezogener Spielmanipulation finden können, die ein Verbot dieser Wettarten rechtfertigt."

Dabei, so die Studie, kann es unter Umständen durchaus sinnvoll sein, gewisse Einschränkungen beim Wettprogramm vorzunehmen. Solche Einschränkungen müssten aber nachweisbar ihren Zweck erfüllen.

Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) kommentiert:

"Da die Buchmacher neben dem Sport die Geschädigten von Match Fixing sind, wollen wir den Kampf gegen Spielmanipulation gemeinsam mit dem Sport und den Behörden vorantreiben. Sinnvolle Maßnahmen müssen aber dort ansetzen, wo tatsächliche Gefahren bestehen. Mit unpassenden Beschränkungen der Live- und Ereigniswetten werden lediglich staatlich lizenzierte Angebote abgewürgt, während der Schwarzmarkt boomt."

Um die tatsächlichen Risiken wettbezogener Spielmanipulation aufzuzeigen, beleuchtet die Asser-Studie nicht nur die Angebots- sondern auch die Nachfrage-Seite der Spielmanipulation: also sowohl in welchem Maße ein Spiel(ereignis) manipulierbar ist, als auch in welchem Maße kriminelle Organisationen bestimmte Spiele und Wettarten in der Praxis für ihre Zwecke missbrauchen. Diese Nachfrage ist in hohem Maße dadurch geprägt, dass Kriminelle ihr Entdeckungsrisiko minimieren wollen.

Als entscheidender Faktor wird dabei die Liquidität in Wettmärkten identifiziert. Der Studie zufolge machen sich professionelle Spielmanipulierer hauptsächlich hochliquide und intransparente Wettmärkte zu nutze, wo das Entdeckungsrisiko äußerst gering sei. Denn in Wettmärkten mit geringer Liquidität und hoher Transparenz, wie sie bei europäisch regulierten Buchmachern vorherrscht, sei es für kriminelle Organisationen grundsätzlich schwierig, signifikante Einsätze zu platzieren ohne ein hohes Entdeckungsrisiko einzugehen.

DSWV-Präsident Mathias Dahms kommentiert:

"Im Gegensatz zu den intransparenten asiatischen Wettmärkten, auf denen gigantische Summen verschoben werden, begrenzen europäisch regulierte Wettanbieter die Einzahlungen und betreiben ein umfassendes Risikomanagement. Bei unregelmäßigen Marktbewegungen und Quotenverläufen prüfen wir, ob eine Manipulation vorliegen könnte. Sollte sich der Verdacht erhärten, melden wir dies an die zuständigen Verbände und Behörden."

Mathias Dahms weiter:

"Die Ergebnisse der Asser-Studie zeigen, dass eine faktenbasierte Debatte über Spielmanipulation in Deutschland dringend nötig ist, um die Qualität der Sportwettenregulierung zu verbessern. Wichtig ist vor allem, einen institutionellen Austausch zwischen Aufsichtsbehörden, Sport und Wettanbietern zu etablieren. Hierfür stehen wir jederzeit zur Verfügung."

Grundlage der Asser-Studie sind Daten über Wettmärkte der britischen Wettbörse Betfair sowie des Manipulationserkennungssystems (Fraud Detection System) der Schweizer Firma Sportradar, die einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen.

Die Asser-Studie kann unter https://ots.de/DRMYi heruntergeladen werden.

Über den DSWV

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien.

Die Mitgliedsunternehmen befinden sich in der letzten Runde des bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom Bundesland Hessen durchgeführt wird.

Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer umfangreichen behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und zahlen Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im Profisport aktiv.

Originaltext: Deutscher Sportwettenverband e.V.
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