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Tu ich schon nicht. wink

Das ist zwar nicht der Hauptgrund warum ich ned SPD wählen werde, aber spielt auch eine Rolle. nod


.

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Original geschrieben von: Frei3ier
Kiel (dpa/lno) - Kurz vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein hat das CDU-geführte Innenministerium die ersten Lizenzen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Firmen dürfen von sofort an bis zum April 2018 den Schleswig-Holsteinern im Internet Sportwetten anbieten, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte.

Grundlage ist das hoch umstrittene Glücksspielgesetz, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung im Alleingang den milliardenschweren Glücksspielmarkt weitgehend liberalisiert hat. Die SPD will es bei einem Wahlsieg am Sonntag rückgängig machen und fürchtet Regressansprüche.

Die Lizenzen gehen an die Tochterfirma des Wettanbieters Bettfair, Polco Limited, und an die Personal Exchange International von Jaxx SE, beide mit Firmensitz auf Malta. Außerdem erhält Oddset von Nordwestlotto aus Kiel eine Lizenz. Es liegen 23 weitere Anträge vor, 14 Firmen wollen Online-Casinospiele anbieten. Mit der Vergabe weiterer Lizenzen sei in den nächsten Wochen zu rechnen.


Quelle : morgenpost.de

---


Die sollen lieber um Wählerstimmen fürchten - wählt alles , nur keine SPD !



Zumal das rechtlich gar nicht so ohne Weiteres möglich ist, bereits vergebene Lizenzen einzulassieren. Das könnte am Ende den Steuerzahler richtig viel Geld kosten... Braucht die SPD aber nicht bezahlen... hm


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Was rechtlich alles so möglich ist oder machbar ist habe ich in den vergangenen 5-8 Jahren kennen gelernt und mit sehr vielen TEuro bezahlen müssen , nun bekomme ich nach und nach Recht (auch in Prozessen/Verfahren) - aber mein Geld sehe ich dennoch nicht wieder....

Recht haben und bekommen sind 2 verschiedene Dinge wenn die Politik vorgibt wie das Recht auszulegen ist...


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Wahlen Schleswig-Holstein
Unsicherheit für Sportwetten



Die schwarz-gelbe Koalition hat bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein ihre Mehrheit verloren. Für die Glücksspielregelungen in dem Bundesland kann das Folgen haben. Dass die Gesetzesprotagonisten Arp (CDU) und Kubicki (FDP) an der Regierungsmacht bleiben, ist höchst unwahrscheinlich.

Der Ausgang der Wahlen in Schleswig-Holstein kann Auswirkungen auf die Glücksspielgesetzgebung im nördlichsten Bundesland haben. Die bisherige Koalition aus CDU und FDP hat keine Mehrheit mehr. Die beiden Parteien, die völlig unbeeindruckt von den anderen Bundesländern eine völlig eigene Glücksspielgesetzgebung durchgesetzt haben, sind damit nicht mehr in dieser Kombination an der Macht. SPD und Grüne hatten vor der Landtagswahl klar gemacht, dass sie die eigenständigen schleswig-holsteinischen Regelungen zurück nehmen und sich dem Glücksspielstaatsvertrag der übrigen Bundesländer anschließen wollen.

Damit ist die Zukunft des schleswig-holsteinischen Gesetzes ungewiss. Es ist im Moment noch nicht klar, welche Regierungskoalition sich in Kiel zusammen finden wird. Sollte die „Dänen-Ampel“ aus SPD, Grünen und SSW kommen, muss mit einer Rücknahme des Gesetzes gerechnet werden. Bei einer großen Koalition aus CDU/SPD oder einem Dreier-Bündnis SPD, Grüne, FDP kommt es darauf an, ob und wie das Glücksspielgesetz zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarungen gemacht wird.

Besonders komplex wird die Lage dadurch, dass Schleswig-Holstein in der letzten Woche die ersten Lizenzen für private Veranstalter von Online-Spielen vergeben hat. Außerdem ist die bisherige schwarz-gelbe Regierung noch vier Wochen im Amt, kann weiter Lizenzen vergeben und hat auch schon durchblicken lassen, dass sie das zu tun gedenkt. Das kompliziert sowohl die politische, als auch die rechtliche Situation zusätzlich. Die weiteren Entwicklungen müssen genau beobachtet werden. Games & business hält Sie auf dem Laufenden.

Quelle : https://www.gamesundbusiness.de

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Die sind doch total bekloppt...

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Tipp24 SE: Lotto-Internetvertrieb erlaubt - Gericht stoppt Verlängerung des Glücksspielstaatsvertrags

- Internetverbote in den Länder-Gesetzen zum GlüStV sind europarechtswidrig

- Gericht kommt neuem Staatsvertrag zuvor

(Hamburg, 16. Mai 2012) Das in Landesgesetzen fortgeführte Internetverbot des Ende 2011 ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist europarechtswidrig und unanwendbar. Das hat das Landgericht Bremen jetzt entschieden und ein einstweiliges Verbot gegen Tipp24 Deutschland aufgehoben, in Bremen staatliches Lotto über das Internet zu vermitteln. Tipp24 vermittelt seit Februar 2012 auf der Website lotto24.de Spielscheine für Lotto, seitdem dieses durch das Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins wieder zugelassen ist.

Lotto Bremen wollte diese Konkurrenz im Internet für Bremen verhindern. Das Gericht sah hierfür keinen Grund. Das Internetverbot für die Glücksspielveranstaltung und -vermittlung ist nicht mehr anwendbar, da der Glücksspielstaatsvertrag Ende 2011 ausgelaufen ist. Das Bremische Glücksspielgesetz wurde nicht bei der EU-Kommission notifiziert, obwohl dieses nach der EU-Informationsrichtlinie erforderlich gewesen wäre. Die Verlängerung des Internetverbots im Bremischen Gesetz verstößt daher gegen Europarecht. Das Landgericht bezog sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte bereits 2011 darauf hingewiesen, dass landesgesetzliche Verschärfungen des Glücksspielstaatsvertrags ohne vorheriges EU-Notifizierungsverfahren nicht wirksam umgesetzt werden können.

In allen Bundesländern - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - gibt es vergleichbare Ausführungsgesetze, die die Vorschriften des ausgelaufenen Glücksspielstaatsvertrages bis zu einer Neuregelung verlängern. Da keines dieser Gesetze bei der EU-Kommission notifiziert wurde, dürften die Gesetze nun allesamt europarechtswidrig und weitgehend unanwendbar sein.

Magnus von Zitzewitz, Geschäftsführer Tipp24 Deutschland: 'Das Gericht hat unsere Auffassung zur Unanwendbarkeit des Internetverbots bestätigt. Damit ist erneut gerichtlich festgestellt worden, dass Online-Lotto erlaubt ist.'

In der bisher einzigen rechtskräftigen Entscheidung zur Internet-Lotterievermittlung hatte das Verwaltungsgericht Halle bereits am 11. November 2010 sämtliche Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags für unanwendbar erklärt. Damit folgte das Gericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte zentrale Beschränkungen des GlüStV aufgrund mangelnder Kohärenz und Systematik bereits am 8. September 2010 für unanwendbar erklärt. Eines der wesentlichen Argumente, das das Verwaltungsgericht Halle in seinem grundlegenden Feststellungsurteil hervorhob, ist, dass Lotto keine erkennbaren Suchtgefahren birgt - auch nicht bei der Internetvermittlung. Hiermit enttarnte das Gericht die Monopolbegründung der Restriktionen des GlüStV.

Das Besondere an jenem Urteil ist, dass es auf der bisher umfangreichsten Tatsachenerhebung beruht. In einer bundesweiten Befragung hatte das Gericht 100 Suchtfachkliniken und über 600 Betreuungsgerichte zu Spielsucht allgemein, sowie explizit zu den Suchtgefahren von Lotterien befragt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde die Begründung der ,Lottosucht' ad absurdum geführt.

Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites ventura24.es, giochi24.it, mylotto24.co.uk und tipp24.com. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft.

Pressekontakt:
Tipp24 SE
Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-660
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24.de/presse/



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Zum Scheitern verurteilt: Neuer Glücksspielstaatsvertrag kann deutsches Rechtschaos nicht beseitigen

Expertenrunde in Berlin konstatiert "glückspielrechtliches Regulierungsversagen"

Von Andreas Schultheis

Berlin, Mai 2012 - Es klingt paradox: Das Land des Pokerweltmeisters Pius Heinz wehrt sich in der Mehrheit seiner Bundesländer beharrlich, dem Volkssport Poker die Online-Türen zu öffnen - dabei ist Deutschland immerhin der zweitgrößte Pokermarkt der Welt (vgl. Artikel auf Pokersucht.com). 15 von 16 Bundesländern haben gemeinsam den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatesvertrages - oder konkret: den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) oder auch E 15-Modell - auf den Weg gebracht. Sportwetten können demnach online abgeschlossen werden, Online-Poker und Online-Casino-Spiele sind nicht vorgesehen. Die Europäische Kommission hat ihre Bedenken gegen diesen Entwurf im Notifizierungsverfahren ausführlich dargelegt, den Mangel an wissenschaftlichen Grundlagen kritisiert und auf die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens hingewiesen. Einzig Schleswig-Holstein geht mit einem eigenen Gesetz, das den Markt mit einem wettbewerbesfähigen Steuermodell auch für Online-Poker und Co. öffnet und reguliert, einen Weg, der nicht nur in Brüssel Zustimmung findet, sondern auch in der Fachwelt erkennbar positiv bewertet wird, wie ein Pressefachgespräch des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin deutlich machte.

"Es wäre nach vielen Jahren des Chaos angezeigt, dass man sich besinnt und schaut, welche Modelle im europäischen und außereuropäischen Ausland funktionieren", so das Resümee von Rechtsanwalt Frieder Backu. Einfache, klare Regelungen zu finden, "die nicht von vornherein verfassungs- oder europarechtlich problematisch sind und die es den Anbietern ermöglichen, ein attraktives Angebot gegenüber dem Verbraucher bereitzustellen", sei möglich. Die von den 15 Bundesländern vorgesehene 5-prozentige Steuer auf den Umsatz ermögliche dies jedoch nicht. In Kombination mit weiteren Einschränkungen des E 15-Modells - begrenzte Anzahl von Lizenzen, eingeschränktes Angebot, kein Online-Poker, kein Online-Casino - würden die Regulierungsziele erneut verfehlt. Und auch das wurde deutlich in Berlin: Wer auch immer versucht, Online-Angebote durch Netzsperren oder ähnliches zu verhindern, ist auf dem Holzweg, weil der Verbraucher längst in der Lage ist, diese zu umgehen.

Schleswig-Holstein: So geht Glücksspielregulierung!

Was möglich ist, zeigt Schleswig-Holstein mit seiner von CDU und FDP initiierten modernen und verantwortungsvollen Gesetzgebung: 20 Prozent Steuern auf den so genannten Bruttorohertrag für alle Online-Glücksspiele, umfangreiche Jugendschutz- und Suchtpräventionsmaßnahmen sowie ein Konzept gegen Geldwäsche und Manipulation, zu dem mit dem so genannten Safe Server ein elektronischer Fahrtenschreiber zählt, Zahlungsdienstleister, die über eine Vollbanklizenz verfügen müssen und damit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen, schließlich garantierte Einnahmen für den organisierten Sport. In Kiel hat man offensichtlich genauer hingeschaut, was Europa verlangt und sich unter anderem die Erfahrungen in Dänemark zunutze gemacht. "Das schleswig-holsteinische Gesetzesmodell ist - im Gegensatz zu E 15 - nicht rein zufällig problemlos von Brüssel anerkannt worden. Vielmehr hat es sich ausgezahlt, dass sich die Gesetzgeber des nördlichen Bundeslandes bereits 2009 mit voller Kraft an die Erarbeitung des Glücksspielgesetzes gemacht haben", erläuterte Dr. Wulf Hambach, Gründungspartner der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach. Zahlreiche Gespräche mit Vertretern anderer EU-Aufsichtsbehörden hätten hier die Einsicht gebracht, dass insbesondere das Modell des unmittelbaren Nachbarn aus Dänemark von der EU-Kommission anerkannt und damit die gegen das dänische Glücksspielmonopol 2004 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren im Jahre 2009 eingestellt werden konnten. "Folgen die übrigen Bundesländer dem Beispiel Schleswig-Holsteins, erlangen sie nach einem Jahrzehnt Rechtschaos endlich die Rechtssicherheit, die dieser sensible Bereich so dringend benötigt!", so Hambach Appell in Berlin. Er sei zuversichtlich, dass das Kieler Modell sich durchsetzen werde.

Professor Franz W. Peren, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Glücksspiel und Wetten, nahm vor allem die Ungleichbehandlung von Sportwetten einerseits und dem Online-Poker-Bereich andererseits durch E 15 unter die Lupe: "Online-Poker ist in Deutschland sowie in weiten Teilen der EU bis dato nicht reguliert. Trotz dieses Verbots ist der deutsche Onlinepokermarkt der zweitgrößte Pokermarkt der Welt. Lassen die Bundesländer diesen Markt unreguliert, so würden diese Bürger auch in Zukunft in den Schwarzmarkt gedrängt und kriminalisiert werden. Dieses auch mit der Folge, dass pathologische Spieler nicht identifiziert werden und nicht suchtpräventiv kontrolliert werden können. Ein wirksamer Spielerschutz ist gegenwärtig ob der herrschenden Rechtslage nicht möglich." Der unkontrollierte Schwarzmarkt gestatte und fördere zudem die illegale Geldwäsche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Peren: "Eine im Auftrag des TÜVs durchgeführte Studie definiert ein machbares Bewertungssystems für Glücksspielangebote mit dem Ziel, neutrale und standardisierte Prüfungen und ggf. Zertifizierungen zu ermöglichen. Dabei hat sich gezeigt, dass Online-Poker mit einem mittleres Risiko auf einer 5er-Skala zu bewerten ist und damit in der gleichen Risikoklasse wie beispielsweise Sportwetten liegt."

Bundesländer rechnen offenbar mit E 15-Pleite

Derzeit liegt der Ball im Feld der E 15-Länder. In Kiel wird zwar die Landesregierung wechseln. Angesichts bereits erteilter Lizenzen nach dem neuen Landes-Glücksspielgesetz wird eine neue Landesregierung aber wohl kaum zurückrudern. Zudem wäre es auch zu einfach, im Richtungsstreit um das Glücksspiel eine 15-zu-1-Position zu definieren. Der neue Staatsvertrag tritt nämlich erst dann in Kraft, wenn 13 Länder diesen bis zum 1. Juli ratifizieren. Das halten die Experten jedoch kaum für realistisch. Nordrhein-Westfalen ist wie Schleswig-Holstein zunächst mit Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung beschäftigt. Und Niedersachsen hat mit seinem Vorschaltgesetz bereits deutlich gemacht, dass man in Hannover die reale Gefahr sieht, dass das nötige Quorum scheitern könnte (vgl. Artikel auf PokerStrategy.com). Bemerkenswert: Anders als der Glücksspieländerungsstaatsvertrag verzichtet das Vorschaltgesetz auf die Begrenzung auf 20 Glücksspiellizenzen und erlaubt Live-Sportwetten. Man wolle gewappnet sein für den Fall, dass E 15 scheitere, heißt es dazu aus Niedersachsen. Bayern und Bremen träfen ebenfalls entsprechende Vorkehrungen. FDP-Fraktionsvorsitzender Christian Dürr wird mit Blick auf den letzten, seinerzeit unter Federführung von SPD-Ministerpräsident Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) ausgehandelten und dann gescheiterten Glücksspielstaatsvertrag zitiert, er wolle sich von Beck "nicht noch einmal hinter die Fichte führen lassen".

Die derart dokumentierte Unsicherheit über das Zustandekommen der nötigen Ratifizierungen in den Landesparlamenten macht deutlich, dass der bisherige Flickenteppich möglicherweise nur durch einen großen Wurf ersetzt werden kann. Dr. Dirk Uwer von der Kanzlei Hengeler Müller in Düsseldorf machte in Berlin deutlich, dass die bisherige Entwicklung ungeeignet ist, zu einer adäquaten Regulierung der konvergenten europäischen Glücksspielmärkte zu gelangen. Er attestierte den Bundesländern "glückspielrechtliches Regulierungsversagen". Der Bund solle nunmehr einschreiten "und die Regulierung der Glücks- und Gewinnspielmärkte insgesamt an sich ziehen. Nur durch eine bundeseinheitliche Regelung können die Glücksspielmärkte insgesamt kohärent und systematisch reguliert werden und kann die Funktionsfähigkeit der Rechts- und Wirtschaftsordnung im Glücksspielbereich wiederhergestellt werden." Jürgen Creutzmann, FDP-Abgeordneter im Europäischen Parlament aus Rheinland-Pfalz, geht noch weiter. Er rechnet trotz Sympathien, die einige Bundesländer erkennen lassen, nicht damit, dass sich andere Länder dem Kieler Modell anschließen und fordert: "Wir brauchen eine europäische Lösung der Online-Glückspiele, denn die daraus entstehenden Probleme - Jugendschutz, Spielsucht, Manipulation von Spielen, auf die gewettet werden kann - können nur durch eine europäische Richtlinie gelöst werden", so der Liberale auf Anfrage. Bereits im letzten Jahr hatte das Europäische Parlament in einer Resolution zum Grünbuch Online-Glücksspiele empfohlen, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsam ein Lizenzierungsmodell auf den Weg bringen sollen.

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

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Was denn nun? Austritt, Beitritt, Eintritt? Wie es mit dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz weitergeht, ist derzeit völlig offen.

Kiel. Während SPD-Fraktionschef Ralf Stegner bereits das Ende der "Geisterfahrt unseres Landes " beschwört und verkündet, "wir wollen dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer beitreten", hört sich das bei den Grünen ganz anders an. Die schimpfen zwar auch auf die "Glücksspielritter der einstigen Regierung". Gleichwohl müsse Rechtssicherheit eingehalten werden. "Wir werden uns aus haushaltspolitischer Perspektive hohe Schadensersatzzahlungen nicht leisten können", meint der Grüne Rasmus Andresen. Es sei deshalb richtig, zunächst zu prüfen, ob und in welcher Höhe Schadensersatzzahlungen drohen.

Hintergrund: Die am Dienstag abgelöste schwarz-gelbe Koalition in Kiel hatte mit einem eigenen Gesetz den Markt weitgehend liberalisiert: Es sieht keine Begrenzungen bei der Zahl der Konzessionen vor und erlaubt Online-Glücksspiele. Sieben Lizenzen an private Sportwettenanbieter hatte das CDU-geführte Innenministerium noch vor dem Regierungswechsel erteilt.

Europarechtliche Bedenken beim Glücksspielgesetz

Mit diesem Alleingang hatte sie aber für Ärger gesorgt. Der neue Ministerpräsident Torsten Albig hat deshalb auf der Bundesratssitzung am Donnerstag in Berlin erneut angekündigt, das Rad zurückdrehen, die Liberalisierung des Glücksspielmarktes aufzuheben und mit den anderen Bundesländnern im Gleichschritt zu marschieren. Allerdings ist zwei Wochen vor dem geplanten Start des neuen bundesweiten Glücksspielgesetzes der anderen Bundesländer die nötige Mehrheit noch nicht gesichert. Die meisten Parlamente haben die Umsetzung des Vertrages noch nicht abgesegnet.

Ob das Gesetz überhaupt noch vor 1. Juli beschlossen wird, ist angesichts der europarechtlichen Bedenken mehrerer Abgeordneter fraglich. Auch die EU-Kommission hat bereits Zweifel an dem Gesetz angemeldet und kundgetan, dass das grüne Licht aus Brüssel kein Selbstläufer sei. Auch die Rückabwicklung selbst wird nicht einfach. Es ist von Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe die Rede. "Nicht vorstellbar, dass dies die erste Amtshandlung der Landesfinanzministerin Monika Heinold wäre", ätzt deshalb FDP-Mann Heiner Garg.

Rudi Völler - im Stegner-Jargon ein " Glücksspielritter"

Während in Kiel noch heftig gestritten wird, machen die großen Wettbüros bei der EM die dicke Kohle - wie immer am Fiskus vorbei. Der britische Sportwettenanbieter Betfair sammelte allein während der ersten sieben Tage der EM weltweit Spieleinsätze von rund 420 Millionen Euro ein, berichtete gestern das Wall Street Journal. Bis zum Ende des Turniers könnte die Milliardengrenze geknackt werden. "Mit Einsätzen von rund 30 Millionen setzt das Unternehmen pro EM-Spiel rund zehn Mal so viel um wie bei einer durchschnittlichen Bundesligapartie", zitiert das Journal einen Betfair -Sprecher . Und auch in Deutschland sie die Zukunft rosig - unter anderem durch die Verpflichtung von Ex-Teamchef Rudi Völler, als Markenbotschafter - im Stegner-Jargon also als " Glücksspielritter".

Experten schätzen das Marktvolumen von Sportwetten in Deutschland auf vier bis acht Milliarden Euro im Jahr. Genaue Zahlen über den bislang weitestgehend unregulierten Graumarkt gibt es nicht - vor allem, weil die Wetten über eine Vielzahl ausländischer Plattformen laufen, die sich jeglicher Kontrolle entziehen.

"Zurück in den unkontrollierten Internet-Schwarzmarkt"

95 Prozent der Wetten laufen am Fiskus vorbei und damit gehen auch Sportverbände leer aus. Das neue Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein sah hingegen vor, dass ein Drittel der zusätzlichen Staatseinnahmen dem Landessportbund für gemeinnützige Aufgaben zukommen soll. CDU-Mann Arp wirft Albig deshalb vor, Glücksspielanbieter, die Steuern zahlten und Arbeitsplätze schafften, zurück in den unkontrollierten Internet-Schwarzmarkt zu jagen.

Zudem sei die SPD-Riege scheinheilig. Wenn am Hamburger Rothenbaum Fahnen eines "verbotenen" Wettanbieters flattern und ein anderer "Glücksritter" in der HSV Arena Bandenwerbung anbringen dürfe - dann rede kein Sozi den Elb-Genossen ins Gewissen . Genauso merkwürdig ist für Arp, dass im Kieler-Woche-Prospekt der selbe Glücksspielanbieter als Sponsor gelobt werde, "den Albig jetzt aus dem Land jagen will".

Quelle :https://www.shz.de

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95 Prozent der Wetten laufen am Fiskus vorbei und damit gehen auch Sportverbände leer aus.

So leid es mir um die Sportverbände tut (ist zwar auch nur ein Bereich von vielen, der hierunter leidet), mittlerweile hab ich da auch ne "Leck-mich-Schland"-Einstellung dazu. Seit Jahren kriegen es die Bundesländer ned gebacken, mal ne einigermassen einheitliche Regelung zu schaffen. Und immer wenn so ein Entwurf oder Gesetz mal wieder (wie jedesmal vorhersehbar) scheitert, geht das gleiche Geheule wieder los, und man zählt zusammen wieviel Kohle am Fiskus vorbeigeschippert wird. Selbst Schuld, Bananenstaat! In Spanien isse eh viel schöner, nicht nur im Sommer...

bart

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Sportwetten werden grundsätzlich steuerpflichtig

Veröffentlicht am 27.06.2012 14:19 Uhr

Berlin: (hib/HLE) Sämtliche Sportwetten werden in Zukunft steuerpflichtig. Der Finanzausschuss stimmt am Mittwoch dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) zu, der zuvor mit Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einigen technischen Fragen verändert worden war. Für den Entwurf stimmte neben der Koalition auch die SPD-Fraktion, während sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten.

Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Die Steuer für Pferdewetten soll von 16,66 auf fünf Prozent gesenkt werden, während für Lotterien weiter der Satz von 16,66 Prozent gelten soll. Der Gesetzentwurf steht in engem Zusammenhang mit dem Glückspielstaatsvertrag der Länder.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass jetzt eine Besteuerungslücke geschlossen werden könne. Die gefundene Lösung stelle auch die Förderung des Pferdesports durch Erlöse aus Wetten sicher. Die SPD-Fraktion rechnet damit, dass jetzt mehr Menschen Wetten abschließen und an Glücksspielen teilnehmen könnten. Für die FDP-Fraktion sind die Gefahren des Glücksspiels allerdings ein Thema der Bundesländer, denen auch die Einnahmen zufließen würden. Die Fraktion Die Linke kritisierte einen "Flickenteppich" an Zuständigkeiten in diesem Bereich. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übte Kritik an den gespaltenen Steuersätzen bei Wetten.

Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de


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Da bin ich aber mächtig gespannt, wie sie die Steuer im Ausland erheben wollen. ups rolleye







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Aber wie hoch der Steuersatz ist und ab welchem Betrag der anfällt ist noch nicht geklärt oder?

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Original geschrieben von: klinsi
Aber wie hoch der Steuersatz ist und ab welchem Betrag der anfällt ist noch nicht geklärt oder?


Steuersatz?

Die meinen doch, dass die Unternhemen, die die Sportwetten veranstalten, besteuert werden sollen, unabhängig davon, ob der Anbieter im Inland sitzt und zugelassen ist oder nicht.

Wie die Besteuerung von Wettanbietern aus dem Ausland umgesetzt werden soll, ist allerdings schleierhaft...

Der Kunde muss nichts versteuern!


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Mir ein Rätsel , auf der einen Seite sinds die bösen "Illegalen" die die wetten anbieten , aber auf die illegalen wetten sollens Steuern bezahlen ?

Müßte man dann nicht auch auf jeden Joint oder Heroinspritze eine Steuer erheben ?

Mal abgesehen von der Absurdität , was glauben die eigentlich welcher Anbieter das bezahlt und überhaupt die dafür notwendigen Auskünfte erteilt ?
Welches Druckmittel wollens denn gegenüber den Anbieter ausüben ?

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Da sitzen sehr viele Politiker, die auch noch von uns bezahlt werden, und Diskutieren über jeden Scheiß , nur damit man nicht sagen kann das sie garnichts tun.

Ist so als ob man zu Hause mit 2-3 Kumpels sitzt und sich langweilt, dann fängt man auch irgendwann an dummes Zeug zu erzählen.

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Wird immer lustiger, was die Luftblasenköpfe so versuchgen laughing

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Original geschrieben von: Frei3ier
Mir ein Rätsel , auf der einen Seite sinds die bösen "Illegalen" die die wetten anbieten , aber auf die illegalen wetten sollens Steuern bezahlen ?

Müßte man dann nicht auch auf jeden Joint oder Heroinspritze eine Steuer erheben ?

Mal abgesehen von der Absurdität , was glauben die eigentlich welcher Anbieter das bezahlt und überhaupt die dafür notwendigen Auskünfte erteilt ?
Welches Druckmittel wollens denn gegenüber den Anbieter ausüben ?




Ob etwas illegal ist oder nicht spielt ja keine Rolle für die Steuerpflicht. Auch wenn jemand in Deutschland mit Drogen dealt, muss er hier seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären und Umsatzsteuer und Gewerbesteuer und Ertragssteuer bezahlen. Das ist schon alles richtig so.

Aber wie aus Malta und Antigua die Steuern eingetrieben werden sollen ist in der Tat die spannende Frage laugh popcorn


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Deiner Argumentation zuFolge müßte ja dann auch ein Einbrecher den Erlös aus dem Verkauf von Diebesgut versteuern.... ?

Und dem Obdachlosen dem ich einen Fuffi zustecke , müßte diese einnahme auch versteuern....

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Richtig, wenn jemand als BEttler seinen Lebensunterhalt verdient sind das Steuerpflichtige Einnahmen.

peace


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Original geschrieben von: Schorschi
Original geschrieben von: klinsi
Aber wie hoch der Steuersatz ist und ab welchem Betrag der anfällt ist noch nicht geklärt oder?


Steuersatz?

Die meinen doch, dass die Unternhemen, die die Sportwetten veranstalten, besteuert werden sollen, unabhängig davon, ob der Anbieter im Inland sitzt und zugelassen ist oder nicht.

Wie die Besteuerung von Wettanbietern aus dem Ausland umgesetzt werden soll, ist allerdings schleierhaft...

Der Kunde muss nichts versteuern!


Danke Schorschi, ich hatte das tatsächlich so verstanden dass der Kunde zahlen muss, ähnlich wie an der Börse, aber da wirds ja gleich abgezogen von der Bank.

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Antwort auf:
Richtig, wenn jemand als BEttler seinen Lebensunterhalt verdient sind das Steuerpflichtige Einnahmen.



Hihi, ich nehme aber nicht an, dass ihr richtige Bettler
als Mandanten habt, Schorschi. laugh


Gruß vom Kollegen winke






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Original geschrieben von: Tippkoenig
Antwort auf:
Richtig, wenn jemand als BEttler seinen Lebensunterhalt verdient sind das Steuerpflichtige Einnahmen.



Hihi, ich nehme aber nicht an, dass ihr richtige Bettler
als Mandanten habt, Schorschi. laugh


Gruß vom Kollegen winke







Hi,

ich selbst habe keinen Bettler als Mandanten.

In Stuttgart gibt es aber einen Drehorgelspieler, der sich immer als Bedürftiger anzieht und in der Königstraße bettelt.
Einer meiner Dozenten hat diesen Herren im Urlaub in der Schweiz im schicken Anzug und mit einem Porsche Carrera getroffen. Er hat ihn dann gefragt, ob er nicht unter anderem in Stuttgart und anderen Städten in der Fußgängerpassage Drehorgel spielt und siehe da, der Verdacht hat sich bestätigt.

Ob der Drehorgelspieler seine Einnahmen als Reisegewerbebetrieb versteuert, ist mir allerdings nicht bekannt laugh Ist ja auch egal laugh

Bin seither skeptisch gegenüber Bettler und spende lieber für Hilsaktionen wie zum Beispiel Aktion Deutschland hilft e.V. und dergleichen....


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Stegner kündigt Tempo bei neuem Glücksspielgesetz an

Kiel (dpa/lno) - Die Neuregelung des Glücksspiels steht für die «Dänen-Ampel» in Schleswig-Holstein oben auf der Prioritätenliste. Wie SPD-Fraktionschef, Ralf Stegner, am Freitag in Kiel ankündigte, könnte das von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vereinbarte Gesetz gleich nach der Sommerpause des Parlaments im August gekippt werden. «Wir wollen so schnell wie möglich ein neues Gesetz auf den Weg bringen», betonte der SPD-Fraktionschef. Denkbar sei auch, das alte Gesetz aufzuheben. Der Norden wolle damit seinen Alleingang beim Glücksspiel aufgeben und einem entsprechenden Staatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer beitreten. CDU und FDP hatten den Markt mit einem eigenen Glücksspielgesetz in der vergangenen Legislaturperiode weitgehend liberalisiert. Angesichts der geplanten Neuregelung warnten sie SPD, Grüne und SSW bereits vor Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe für bereits vergebene Lizenzen.

Quelle : morgenpost.de

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Lotto und Sportwetten im Internet werden wieder zugelassen

Neuer Glücksspielstaatsvertrag erlaubt private Wettanbieter

Die mit Umsatzeinbußen kämpfenden staatlichen Lotto-Gesellschaften hoffen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag auf deutlich mehr Einnahmen. Sie wollen dabei auch von der Öffnung des Sportwetten-Marktes für private Konkurrenten profitieren und in dem Milliarden-Geschäft mit ihrem Anbieter Oddset mitmischen.
"Wir wollen - speziell durch diesen verbesserten Staatsvertrag - die Umsätze mittelfristig erhöhen", sagte Bayerns Lotto-Chef Erwin Horak der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "So stehen wieder mehr Erträge für das Gemeinwohl und den Breitensport bereit." Hierfür sei es wichtig, dass der neue Staatsvertrag auch konsequent vollzogen werde.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag soll nach Zustimmung in mindestens 13 der 16 Bundesländer am 1. Juli in Kraft treten. Damit halten die Bundesländer am staatlichen Lottomonopol fest. Auf Druck der Wettbewerbshüter muss der Glücksspielmarkt aber für private Anbieter geöffnet werden. Für eine siebenjährige Experimentierphase sollen 20 Konzessionen an Sportwettenanbieter vergeben werden. Weitere Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag stellt das Land Schleswig-Holstein im Internet zur Verfügung.

Online-Casino und -Poker bleiben verboten

Der Steuersatz bei Sportwetten wird auf fünf Prozent auf die Einsätze gesenkt. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten. Der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wird aber wieder zugelassen. Die privaten Glücksspielanbieter werfen den staatlichen Gesellschaften vor, sich mit dem Vertrag auf Kosten der Konkurrenz sanieren zu wollen.
Im vergangenen Jahr stellten die Lottogesellschaften den Ländern Horak zufolge rund 2,5 Milliarden Euro für Breitensport, karitative und soziale Organisationen, Kunst, Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz bereit. "Mittelfristig streben wir wieder mindestens drei Milliarden Euro an, davon 600 Millionen Euro für den Sport."

Staatliches "Oddset" muss sich privater Konkurrenz stellen

Private Sportwetten-Anbieter werden sich nach Einschätzung von Horak in erster Linie den Profisport als Kooperationspartner auswählen. Er habe den Eindruck, dass die Lotteriegesellschaften mit dem Breitensport weiter machen wollen und sich entsprechend bemühen. "Aber das ist natürlich auch eine Frage der vorhandenen Werbemöglichkeiten."
Der staatliche Sportwettenanbieter Oddset will sich in der Rechtsform einer GmbH neu aufstellen. Mittelfristig wird ein Umsatz von einer Milliarde Euro angestrebt - nach zuletzt etwa 175 Millionen Euro. "Oddset stellt sich dem künftigen Wettbewerb und wird sich um eine Konzession bewerben", sagte Horak. "Wir sind zuversichtlich, dass wir sie auch von den Ländern zugesprochen bekommen." Oddset werde sich dann auch als Sponsoring-Partner am Markt betätigen.

Glücksspielverbot im Internet hatte Einbußen verursacht

Die Umsatzeinbußen der staatlichen Lottogesellschaften begründete Horak mit dem seit 2008 geltenden Verbot von Internet-Glücksspielen. "Lotto und Oddset haben sich daran gehalten." Kommerzielle Anbieter hätten weiter illegal im Internet Angebote gemacht. Während zudem Oddset Abgaben in Höhe von 32 Prozent leiste, würden die von Malta oder Gibraltar aus agierenden illegalen Anbieter dort nur eine Steuerlast von 0,5 Prozent tragen und in Deutschland nichts zahlen.
Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission befürchtet Horak trotz der von Brüssel aufgeworfenen Fragen zum neuen Staatsvertrag nicht. Aus Sicht des Lotto-Chefs ist für Brüssel eher der Umgang mit Automaten in Spielhallen das größere Problem. "Hierauf wird Brüssel das Hauptaugenmerk legen - auf dieses Nicht-Zusammenpassen von regulierten Lotterien und Sportwetten und quasi unregulierten Spielautomaten."
Die neue Koalition in Schleswig-Holstein will das von Schwarz-Gelb erlassene eigene Landes-Glücksspielgesetz mit einer weitergehenderen Liberalisierung wieder kippen und dem Staatsvertrag der anderen 15 Länder beitreten. Zuvor will die "Dänen-Ampel" in Kiel prüfen, wie sie das alte Gesetz ohne Schadenersatz aufheben kann. Erste Lizenzen an private Sportwettenanbieter waren vor der Wahl am 6. Mai vergeben worden.
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https://www.teltarif.de/gluecksspielstaatsvertrag-lotto-internet-wette/news/47281.html


Zitat Atatürk: "Friede im Lande, Friede auf der Welt"
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Der Staat kann nicht ohne Glücksspiel


Mit einem neuen Gesetz wollte die Politik den Markt für private Anbieter öffnen.
Doch es könnte ganz anders kommen.


Von Ileana Grabitz


Nach jahrelangen, erbitterten Kämpfen um die Ausgestaltung des neuen Glücksspielstaatsvertrags haben fast alle Bundesländer das umstrittene Regelwerk unterzeichnet. Doch schon bevor es seine Wirkung überhaupt entfalten kann, zieht bereits neuer Ärger auf: Nach Informationen der "Welt" plant die Politik massive Werbebeschränkungen, die allem voran die privaten Glücksspielanbieter auf die Barrikaden bringen. Größter Stein des Anstoßes ist für die Unternehmen, dass dem Entwurf einer neuen Werberichtlinie zufolge Marktteilnehmer künftig einzelne Werbemaßnahmen etwa für das TV oder im Internet bei einer Glücksspielbehörde vorlegen sollen - die dann über die Zulässigkeit der Aktion entscheiden kann.

In den Augen der Wirtschaft kommt dies einer Zensur gleich; entsprechend hitzig sind die Reaktionen: Eine Einzelfallvorlage von Werbemaßnahmen sei inakzeptabel, wettert etwa Jürgen Doetz, Vorsitzender des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien VPRT. "Würde dieser Entwurf umgesetzt, würde das zu einer Zensur der Werbung im Rundfunk oder anderen Medien durch die Hintertür des Glücksspielrechts führen." Auch Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), lehnt eine inhaltliche Einzelfallprüfung von Werbung durch die Aufsichtsbehörden der Länder entschieden ab. "Sie wäre aufgrund des grundgesetzlichen Zensurverbots nicht verfassungskonform", so Wolff. Deutschland habe in Brüssel völlig zu Recht gegen eine europäische Zensur der gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung gekämpft, wundert sich indes Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medienpolitik beim Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Umso unverständlicher sei, dass man diese nun bei Sportwetten freiwillig einführen wolle, so Fiedler. "Auch ohne Zensurbehörden kann man diese Werbung gut regeln." Verfassungsrechtler Ronald Reichert schließlich verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Werbung als Meinungsäußerung zu verstehen sei: "Deshalb ist eine Zensur juristisch höchst problematisch", sagt er.

Insgesamt würde die Werberichtlinie Branchenbeobachtern zufolge das eigentliche Ziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags - eine kontrollierte Öffnung des Marktes - unterminieren. Mit Verweis auf die Spielsuchtgefahr hatte die Politik das Lotto- und Sportwettenspiel 2008 unter staatliche Obhut gestellt. Dies hatte jedoch für den Staat unliebsame Folgen nach sich gezogen, weil ein erklecklicher Graumarkt entstand. Statt die staatlichen Angebote zu nutzen, zogen die Sportwettfans in Scharen zu ausländischen Anbietern ab - wodurch einerseits die erwünschten Kontrollmöglichkeiten ausblieben. Andererseits kamen Bund und Ländern Steuergelder im großen Stil abhanden.

Während das Land Schleswig-Holstein voranging und bereits im vergangenen Jahr ein eigenes, auf einem Lizenzmodell basierendes Glücksspielgesetz verabschiedete, hat man sich inzwischen auch im Rest der Republik auf eine Teilprivatisierung des Glücksspielmarkts geeinigt: Das Lotto verbleibt im Monopol, der Lottovertrieb darf weiterhin von privaten Anbietern abgewickelt werden. Darüber hinaus vergibt der Staat insgesamt 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter. Ob und wie viele sich tatsächlich bewerben, dürfte dabei jedoch entscheidend davon abhängen, wie attraktiv die Rahmenbedingungen sind.

Die nun vorgesehenen Werberestriktionen dürften die Begeisterung der potenziellen Lizenznehmer allerdings nicht eben erhöhen. Kritiker monieren, dass der Entwurf für eine neue Werberichtlinie, der der "Welt" vorliegt, Lotterien und Soziallotterien weniger restriktiv behandele als etwa die Sportwetten. Der Verweis auf die niedrigere Suchtgefährdung des Lottospiels sei nicht überzeugend, heißt es, wenn staatliche Anbieter zeitgleich massiv Werbung betreiben dürften etwa für den neu eingeführten Eurojackpot, der Lottofans mit einem Jackpot mit Gewinnen von bis zu 90 Mio. Euro locke. "Wir sind unglücklich über die Ungleichbehandlung", sagt daher auch Jan Bolz, Chef des Sportwettenanbieters Tipico. Erschwerend hinzu kommt für die privaten Anbieter, dass etliche Details der Werberichtlinie so schwammig formuliert sind, dass eine verlässliche Einschätzung der Rahmenbedingungen kaum möglich ist. "Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist lediglich in Form der Dachmarkenwerbung zulässig", heißt es etwa an einer Stelle. In der Vergangenheit waren dem staatlichen Anbieter von Sportwetten, Oddset, derlei Werbemaßnahmen untersagt worden.

Oddset war daraufhin auf Werbekampagnen unter der Dachmarke Lotto umgeschwenkt. "Der Passus in der Richtlinie hört sich so an, als wolle man diese Umgehung im Nachhinein legitimieren", mutmaßt ein Branchenexperte. So oder so dürften die auf insgesamt 18 Seiten erläuterten Werberestriktionen das erwünschte Austrocknen des Grau- und Schwarzmarktes deutlich erschweren: "Legale Angebote können nur dann den illegalen Anbietern Marktanteile abnehmen, wenn sie auch werben dürfen", resümiert VDZ-Geschäftsführer Christoph Fiedler.

Ohnehin steht die neue deutsche Glücksspielregelung auf tönernen Füßen: Seitens der EU-Kommission etwa hat man bereits Zweifel angemeldet, ob die Beschränkung der Sportwettenlizenzen auf 20 gerechtfertigt ist; etwaige Störfeuer aus Brüssel sind daher nicht auszuschließen. Schon der letzte Glücksspielstaatsvertrag war in der EU auf Widerstand gestoßen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2010 das deutsche Glücksspielrecht für unzulässig erklärt. Ein Dorn im Auge war den Richtern damals vor allem die mangelnde Kohärenz der Regelung. So wurde das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten damit begründet, dass staatliche Anbieter die Bürger am besten vor Spielsucht schützen können. Das ungleich suchtgefährdendere Automatenspiel durfte weiter von privaten Anbietern abgewickelt werden.

Quelle







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Wassertraeger
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Wassertraeger
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5% an dt. Wettsteuer ein, die seit diesem Zeitpunktt vom dt.
Staat gefordert würden. Weiss da jemand davon, bzw.wie verhalten sich die anderen Bookies. Danke für euere Meinung

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Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
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