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Neuregelung des Glücksspiels

15 Bundesländer setzen auf’s falsche Pferd

Nächste Woche nimmt die EU-Kommission offiziell Stellung zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Dabei werden sich die beteiligten Länder wohl auf reichlich Kritik einstellen müssen. Weil aber kaum Zeit für eine Überarbeitung bleibt, könnte es passieren, dass es bald fast deutschlandweit keine gültige Regulierung mehr gibt.

Von Wulf Hambach und Maximilian Riege

Sieben Lizenzen für sieben Jahre, so stellen sich die Vertreter von 15 deutschen Bundesländern die Liberalisierung des deutschen Sportwettenmarktes durch den so genannten E-15-Entwurf vor. Der Ansatz wäre ein Novum in der Glücksspielregulierung Europas, die im Jahr 2012 eine bisher nicht gesehene Öffnung der Märkte erfahren wird: Spanien, Holland und Dänemark sind nur einige Mitgliedstaaten, die dem Glücksspielmonopol demnächst den Rücken kehren werden.

Beim auf den ersten Blick recht ungleichen deutschen Regulierungskampf – bis auf Schleswig-Holstein ziehen alle Bundesländer an einem Strang - kommt nun der EU-Kommission die alles entscheidende Rolle zu. Am kommenden Montag wird ihre Stellungnahme zum "Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland", dem so genannten E-15-Entwurf, erwartet. Es wird wohl kein angenehmer Tag für die Verfechter des E 15.

Nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem "Carmen Media-Urteil" im Herbst vom 8. September 2010 (Rs. C-46/08) die geltende Regelung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) für europarechtswidrig erklärt hatte, droht dem Änderungsentwurf ein ähnliches Schicksal.

Lizenzbegrenzung statt klarer Vergabekriterien

Es wird erwartet, dass die Kommission in ihrer offiziellen Stellungnahme den geplanten Neuregelungen des E 15 in mehrfacher Hinsicht Verstöße gegen das europäische Recht vorwerfen wird.

Die Hauptkritikpunkte liegen dabei auf der Hand: Neben einer Begrenzung auf sieben Lizenzen für private Sportwettenanbieter und der Höhe der vorgesehenen Lizenzabe lässt der E-15-Entwurf die vom EuGH verlangte, konsistente und systematische Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes vermissen.

Was die Begrenzung der Lizenzen angeht, stellt eine derartige Konzessionsregelung unbetritten eine Beschränkung der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar. Solche Eingriffe bedürfen nach europäischem Recht der Rechtfertigung. In Betracht kommen dabei nur zwingende Gründe des Allgemeinwohls, wie zum Beispiel der Verbraucherschutz.

Eine Erklärung, warum nun gerade sieben Lizenzen das richtige Maß für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes darstellen sollen, fehlt allerdings komplett. Vor allem aber stellt sich die Frage, warum nach Auffassung der 15 Bundesländer eine zahlenmäßige Begrenzung der Lizenzen nötig ist und nicht stattdessen strenge, aber transparente Vergabekriterien gelten sollen.

Die Begrenzung auf sieben Lizenzen jedenfalls erscheint schlicht willkürlich und stellt zumindest ab dem achten Lizenzbewerber, der die Lizenzkriterien erfüllt, eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung und damit einen Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten dar.

Das es anders geht, zeigt übrigens Schleswig-Holstein. Dessen Gesetz zur Neuordnung des Glücksspielwesens (GLG-SH) sieht eine strenge Prüfung von Lizenzbewerbern anhand qualitativer Kriterien vor, wie etwa die Gewährleistung eines hohen Spielerschutzniveaus oder die Hinterlegung ausreichender Sicherheiten. Entsprechend hat die EU-Kommission das notifizierte Gesetz bereits im Mai 2011 als europarechtskonform bewertet.

Erdrosselnde Steuerlast und uneinheitliche Regulierung

Ein weiterer Kritikpunkt ist die vorgesehene Besteuerung der Konzessionsnehmer. Neben der üblichen Steuerlast wie der Umsatzsteuer sollen die Lizenznehmer eine zusätzliche "Konzessionsabgabe" in Höhe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes leisten.

Dies dürfte indes kaum zur angeblich beabsichtigten Austrocknung des Schwarzmarktes führen - wie das Beispiel Frankreich zeigt: Dort hatte man mit einer Konzessionsabgabe von 7,5 Prozent auf den Spieleinsatz nur 20 Prozent des bestehenden Graumarktes kanalisieren können. Um der Schwarzmarktbewegung entgegenzuwirken, hat der sich Chef der französischen Glücksspielaufsichtsbehörde unlängst für eine drastische Steuersenkung im neuen franzöischen Glücksspielrecht ausgesprochen, um durch mehr und vor allem attraktivere legale Angebote den Wettbewerb besser lenken beziehunsgweise kontrollieren zu können.

Schließlich räumt auch der E-15-Entwurf nicht mit der vom EuGH bereits unter Geltung des GlüStV beanstandeten Inkonsistenz und fehlenden Kohärenz des deutschen Glücksspielmarktes auf.

Während für den allgemeinen Sportwettenmarkt wie gesagt nur sieben Lizenzen ausgegeben werden, bleibt der Markt für Pferdewetten wie bisher ohne eine solche Beschränkung. Warum Pferdewetten keine Sportwetten darstellen sollen oder aus welchen Gründen Sportwetten einer strengeren Regulierung als Pferdewetten bedürfen, bleibt ein Geheimnis der beteiligten Bundesländer.

Überdies bleiben Online-Casinospiele wie Poker weiterhin strikt verboten, obwohl Deutschland mit vier Millionen Spielern der zweitgrößte Online-Poker-Markt der Welt ist, und damit dringend in eine geordnete staatliche Regulierung überführt werden müsste.

Ein Déjà-vu vor dem EuGH?

Wie die EU-Kommission die Regelungen des E-15-Entwurfs am Montag tatsächlich im Einzelnen bewerten wird, bleibt abzuwarten. Die dargelegten europarechtlichen Bedenken lassen jedoch kaum auf eine positive Stellungnahme schließen. Letztlich könnte dies zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland führen. Zudem wäre spätestens mit der Ablehnung des achten Lizenzbewerbers mit einer Klage zu rechnen. Den betroffenen 15 Bundesländern könnte dann ein Déjà-vu-Erlebnis vor dem EuGH drohen.

Klar ist, dass für eine europarechtskonforme Änderung der E-15-Entwurf erneut und gründlich überarbeitet werden müsste. Der neue Glücksspielsstaatsvertrag könnte daher kaum vor Ablauf der aktuell geltenden Regelung in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dies würde aber bedeuten, dass es in den betroffenen Bundesländern ab dem 1. Januar 2012 keine geltende Glücksspielregulierung mehr gibt.

Profiteur eines solchen Szenarios könnte das aus der Reihe tanzende Schleswig-Holstein sein: Sobald das GLG-SH in Kraft ist, könnten sich alle an einem legalen Glückspielangebot interessierten Bewerber im Norden der Republik um eine Lizenz bewerben. Sämtliche Steuereinnahmen flössen dann in die Kieler Staatskasse. An eine kohärente Glücksspielregulierung in der Bundesrepublik nach dem Vorbild des E-15-Entwurfs wäre dann nicht mehr zu denken – vielmehr hätten sich die Bundesländer ganz offenbar "verzockt".

Dr. Wulf Hambach ist Founding-Partner, Maximilian Riege ist Senior-Associate in der Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach in München. Die Autoren sind unter anderem auf das Glücksspielrecht spezialisiert.

Quelle


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Das politische Rumgemurkse geht also in die nächste Runde. hilfe





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EU-Kommission lässt neuen Staatsvertrag durchfallen

Die EU-Kommission hat den Entwurf der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag durchfallen lassen. Die müssen innerhalb eines Monats nachbessern.

Der von 15 Bundesländern bei der EU-Kommission vorgelegte Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag ist durchgefallen. Nach Informationen von "Welt Online" aus informierten EU-Kreisen unterzeichnete Industriekommissar Antonio Tajani einen Brief an die Länder, in dem die Behörde auf nicht vereinbarte Passagen des Gesetzestextes mit EU-Recht hinweist.

Die Länder haben jetzt einen Monat Zeit für einen neuen Entwurf. Darin sollen sie dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010 Rechnung tragen. Der hatte seinerzeit geurteilt, dass das Staatsmonopol der Länder auf Lotto und Sportwetten das Ziel, die Bürger vor Sucht zu schützen, „nicht konsistent und systematisch“ verfolgt wird.

Außerdem geht die EU-Behörde „auf mehrere Fragen der Übereinstimmung mit EU-Recht ein, ganz besonders in Bezug auf Artikel 56 des EU-Vertrags“. Dieser kontrolliert unter anderem Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs.

Die Bundesländer müssen eigentlich bis Jahresende einen neuen Staatsvertrag beschließen, weil der geltende Vertrag ausläuft. Beharren sie auf ihrem Monopol, das durch den neuen Staatsvertrag nicht wesentlich angetastet wird, und setzen ihn in seiner jetzigen Form in Kraft, könnte auf Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und damit eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zukommen.

Quelle





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EU-Kommission bestätigt Europarechtswidrigkeit
des neuen Glücksspielstaatsvertrags


Veröffentlicht am 19.07.2011 15:55 Uhr

- Diskriminierung privater Glücksspielanbieter durch überzogene Vertriebsbeschränkungen und Erlaubnisanforderungen
- Umfangreiche Änderungen notwendig
- Private Lotterievermittlung muss von bürokratischen Hürden befreit werden


Hamburg, 19. Juli 2011 – Der Deutsche Lottoverband sieht sich durch die Detailed Opinion der EU-Kommission vom 18. Juli 2011 zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags in seiner Rechtsauffassung vollständig bestätigt. Die EU-Kommission teilt sämtliche Bedenken des Deutschen Lottoverbandes gegen den Entwurf.

Die Länder hatten den Entwurf am 15. April 2011 zur Notifizierung eingereicht. Die Kommission fordert nun umfangreiche Erklärungen und Nachbesserungen ein. Anders als im Vorfeld von den Ländern erhofft, hat die Kommission sich nicht auf einzelne Kritikpunkte im Sportwettenbereich beschränkt, sondern die tragenden Vorschriften des Änderungsentwurfs – gerade auch im Lotteriebereich – insgesamt kritisiert. Die Länder stehen nun vor einem enormen Nachbesserungsbedarf, wenn sie das Glücksspielsystem in Deutschland noch retten wollen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Die Länder sind gewarnt. Auch das diskriminierende Erlaubnisverfahren für private Lotterie-Vermittler sowie die gleichzeitige Zentralisierung der Vermarktung der Lottogesellschaften verstoßen ganz offensichtlich gegen EU-Recht. Wenn die Länder diese Punkte nicht nachbessern, ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland absehbar." Bereits 2007 hatten die Länder die Warnungen der EU-Kommission ignoriert und damit ein Vertragsverletzungsverfahren sowie in der Folge ein Rechts-Chaos in Deutschland ausgelöst.

Die EU hinterfragt insbesondere, warum der Vertragsentwurf kein ländereinheitliches Erlaubnisverfahren für private Lotterievermittler vorsieht, wie dies auch für Sportwettenanbieter und Klassenlotterieeinnehmer gelten soll. Für private Lotterievermittler wie Faber, JAXX und Tipp24 sieht der Entwurf der Länder dagegen ein Verfahren vor, das für die Vermittlung von Lotterien die vorherige Einholung von 32 Einzel-Erlaubnissen erfordert. Für diese Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler müssen sich die Länder nun vor der Kommission erklären.

Außerdem verlangt die Kommission eine Erläuterung zu der geplanten Einführung eines einheitlichen Eigenvertriebs von Lotto, der anscheinend einem Direktmarketingmodell entspricht. Der Deutsche Lottoverband hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einführung eines zentralen Vertriebs durch eine Dachmarke unter Lotto.de eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen würde.

Weitere zentrale Kritikpunkte der Kommission, die erhebliche Nachbesserungen am Vertragsentwurf erfordern:

- Kein transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren

- Zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden

- Unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online-Vertrieb)

- Nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen

- Ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern

- Unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland

- Unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren

- Unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten lizenzierte Anbieter

- Hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer übersteigt durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters und wirkt daher marktabschottend

"Die Kommission hat enttarnt: Den 15 Ländern geht es mit ihrem Vertragsentwurf in Wirklichkeit nur darum, die Privilegien der staatlichen Lottogesellschaften zu festigen", so Norman Faber. "Dieser Weg ist ihnen nun verbaut. Der Ausweg aus ihrem Dilemma kann sie jetzt nur nach Schleswig-Holstein führen." Gegen den Entwurf für ein Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein hatte die Kommission keine europarechtlichen Bedenken. Ende August soll das Gesetz in dritter Lesung vom Landtag in Kiel verabschiedet werden und so eine gerichtsfeste Neuregelung des Glücksspielrechts gewährleisten.

Quelle: Deutscher Lottoverband



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Peinliche Blamage der Länder

Veröffentlicht am 20.07.2011 10:14 Uhr

Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik

Nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen hatte das BVerfG im Frühjahr 2006 die Monopolgesetzgebung der Länder im Glücksspielwesen für verfassungs- und auch europarechtswidrig erklärt. In der den Ländern gesetzten 2-Jahresfrist suchten diese dann durch Übergangsregelungen den Anschein einer rechtmäßigen Gesetzeslage zu wahren; dies misslang jedoch, viele Gerichte hielten diese Praxis nach wie vor für rechtswidrig.

Erst ganz am Ende der Zweijahresfrist verabschiedeten die Länder gemeinsam eine gesetzliche Neuregelung, die allen ausführlich erörterten rechtlichen Anforderungen entsprechen sollte.
Bezeichnenderweise wurde auch dieses Gesetzeswerk nicht nur vom Europäischen Gerichtshof, sondern zwischenzeitlich von allen deutschen Obergerichten für europarechtswidrig und damit gesetzeswidrig erklärt.

Auch danach bedurfte es erneut zahlreicher Besprechungen der Glücksspielreferenten und verschiedener Sitzungen der Ministerpräsidenten, bis diese schließlich im April 2011 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der nunmehr allen rechtlichen Bedenken gerecht werden und ab 2012 für neun Jahre Gültigkeit haben sollte.
Lediglich Schleswig Holstein beharrte auf einem eigenen Gegenentwurf.

Zwischenzeitlich nahm die Europäische Kommission, der dieser Länderentwurf zur Prüfung vorgelegt wurde, in einer ausführlichen 10seitigen Ausarbeitung (detailed opinion) vom 18.07.2011 Stellung und beanstandete die beabsichtigten Regelungen gleich in 10 (in Worten: zehn!) Punkten erneut als europarechtswidrig.

Es ist mehr als peinlich, dass die Glücksspielreferenten der Länder auch nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit der Materie wieder einmal ein Ergebnis vorgelegt haben, das wegen unverständlich zahlreichen rechtswidrigen Regelungen erneut zum Desaster geriet. Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte "Spezialisten" nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten.


Kontakt:
Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Kuentzle Rechtsanwälte
An der Raumfabrik 29
76227 Karlsruhe
Tel: 0721-919600
Fax: 0721-9196020
E-Mail: pawlik@kuentzle-rechtsanwaelte.de




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Rote Karte aus Brüssel für neuen Glücksspielstaatsvertrag

Veröffentlicht am 20.07.2011 16:54 Uhr

VEWU fordert: "Endlich diskriminierungsfreie Öffnung des Wettmarkts"

Seit gestern liegt die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf des neuen Glückspielstaatsvertrages vor. "Der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags, auf den sich die Bundesländer im April 2011 verständigt hatten, ist bei der EU-Kommission mit Pauken und Trompeten durchgefallen – und zwar nicht aus politischen Gründen, sondern weil die Kommissare in Brüssel zahlreiche eklatante Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs feststellen. Mit anderen Worten: die Länder wollen ein Vertragswerk zum Gesetz machen, das gegen zwingendes Recht verstößt" kommentiert Markus Maul (Präsident Verband Europäischer Wettunternehmer, VEWU) die Stellungnahme der Kommission.

"Die privaten Sportwettenanbieter und deren Verbände haben schon im Vorfeld die willkürliche Zahl von sieben Sportwettkonzessionen und das absolut intransparente Genehmigungsverfahren kritisiert; das ist auch der Kommission ein Dorn im Auge. Die Kommission führt aus, sie könne nicht erkennen, wie die Beschränkung der Zahl der Konzessionen geeignet wäre, die Ziele der Bekämpfung von Straftaten und die Lenkung der Verbrauchernachfrage zu erreichen. Damit bestätigt die Kommission, die in ihrem Schreiben der Bundesrepublik Deutschland offen mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht, die von Anfang an geäußerte Kritik, die Wettaktivitäten würden nicht begrenzt, sondern nur von privaten auf staatliche Anbieter umgelenkt und so das eigentlich schon 2010 vom EuGH für rechtswidrig erklärte Monopol des Staates durch die Hintertür wieder eingeführt", erläutert Markus Maul. So sei es auch gar kein Zufall, dass sich nach dem Vertragsentwurf ab dem 1. Januar 2012 Private um eine Konzession bemühen müssen, während staatliche Anbieter erst mal keine Erlaubnis benötigen und weitermachen dürften. Auch dies wird von der Kommission heftig kritisiert.

"Der Verband Europäischer Wettunternehmer fordert die Politik auf, den Realitäten ins Auge zu sehen. Wir wollen endlich eine diskriminierungsfreie Öffnung des deutschen Wettmarkts. Dies wird dem Spitzen- und Breitensport gleichermaßen zugute kommen und es werden sichere Arbeitsplätze geschaffen" sagt Markus Maul.

"Der Staat hat viel Zeit und Geld aufgewendet, um seine privaten Konkurrenten aus dem Wettmarkt zu drängen – und er hat immer verloren: 2006 vor dem Bundesverfassungsgericht, 2010 vor dem EuGH und nun erneut vor der Europäischen Kommission. Zahlreiche wirtschaftswissenschaftliche Studien, die belegen, dass die Marktöffnung das Wirtschaftswachstum fördert, sind von den Glücksspielfunktionären in den Bundesländern ignoriert worden. Man will diese Argumente oft nicht einmal anhören. Doch jetzt wird man sich damit auseinandersetzen müssen. In nahezu allen anderen EU-Ländern werden private Sportwetten etwas Selbstverständliches und die Regierungen sind damit zufrieden. Auch in Deutschland muss die Zeit der juristisch unhaltbaren Verbote jetzt endlich vorbei sein. Eine vierte Niederlage könnte ein Desaster werden, wenn die Kommission, wie angedroht, Deutschland vor dem EuGH verklagt. Die Ministerpräsidenten würden endgültig ihr Gesicht verlieren. Dabei ist die Sache ganz einfach. Denn ein Gesetzesentwurf für einen europa- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Glückspielstaatsvertrag liegt bereits vor – und zwar aus Schleswig-Holstein. Dieser Entwurf wurde bereits von der Kommission abgesegnet und soll Ende August in dritter Lesung vom Kieler Landtag verabschiedet werden – die anderen Bundeländer müssen also nur noch auf den Zug aus Norden aufspringen" sagt Markus Maul abschließend.


Kontakt:
RA Markus Maul - Präsident VEWU

Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer





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Armutszeugnis, Blamage, Klatsche: Verheerendes Urteil für den Entwurf des deutschen Glücksspielstaatsvertrages - Brüssel verwirft Vorschlag der Ministerpräsidenten

Veröffentlicht am 21.07.2011 17:04 Uhr

Brüssel/Kiel/München, Juli 2011 - Es kam wie es kommen musste: Auf elf Seiten zerpflückt die Europäische Kommission den Vorschlag der 15 Bundesländer (E 15) - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - für einen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Insbesondere kritisiert Brüssel den E 15-Entwurf, weil hier ab 2012 sieben zeitlich befristete bundesweite Lizenzen vorgesehen sind, womit der Sportwettenmarkt bestenfalls bedingt geöffnet werde. Worauf sich die Anzahl von sieben Lizenzen gründet, ist bis heute ein wohl gehütetes Geheimnis der Ministerpräsidentenkonferenz und ihrer Glücksspielreferenten. Außerdem sieht der Entwurf eine nicht wettbewerbsfähige Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer vor.

Nun heißt es erst einmal "Nachsitzen" für 15 von 16 Bundesländern, was Experten jedoch kaum überrascht. "Die Warnsignale waren ja nicht zu übersehen und zu überhören. Alle Ampeln standen auf Dunkelrot", erinnert der Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach von Hambach & Hambach Rechtsanwälte (https://www.timelaw.de) an die Stellungnahmen von Branchen- und Rechtsexperten sowie Sportverbänden in den letzten Monaten. Zudem habe das bereits von der EU akzeptierte Modell Schleswig-Holsteins den Weg gewiesen. Stattdessen hätten 15 Bundesländer sehenden Auges den Schiffbruch in Kauf genommen und sich auf die Argumentation von Suchtbekämpfung und Spielerschutz zurückgezogen.

Verzockt: Zeitspiel wird bestraft

Als "EU-Klatsche für die Glücksspiel-Pläne" der Länder bezeichnet nun beispielsweise das Handelsblatt (https://www.handelsblatt.de) die Ablehnung aus Brüssel, von einer "Schlappe" spricht die Tageszeitung Die Welt (https://www.welt.de), das Sportmagazin Kicker (https://www.kicker.de) wertet den Rüffel gar als "Rote Karte", seit Jahren habe die deutsche Politik auf Zeit gespielt. Das Ergebnis: "Die EU-Kommission kommt nun zu dem Schluss, dass die Restriktionen des Länderentwurfs den privaten Anbietern keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit geben würden. Wollen die Bundesländer Klagen vermeiden, müssen sie den Entwurf überarbeiten." Und dazu bleibt offensichtlich wenig Zeit. Bis zum 18. August soll nachgebessert werden. Gelingt dies nicht in überzeugendem Maß, droht der Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren. Doch soweit hätte es nach Ansicht des Karlsruher Rechtsanwaltes und Branchenkenners Dieter Pawlik nicht kommen müssen, der in einem Beitrag für das Fachmagazin ISA-Casinos (https://www.isa-casinos.de) die jahrelangen Verhandlungen der Länder kritisiert und diese nun blamiert sieht: "Es ist mehr als peinlich, dass die Glücksspielreferenten der Länder auch nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit der Materie wieder einmal ein Ergebnis vorgelegt haben, das wegen unverständlich zahlreichen rechtswidrigen Regelungen erneut zum Desaster geriet. Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte 'Spezialisten' nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten."

Nun müssen sich die Länder den Realitäten stellen, wie es die Frankfurter Rundschau (https://www.fr-online.de) fordert. Sie tituliert die verfahrene Situation nach der Detailed Opinion der EU schlicht als "Armutszeugnis" und Realitätsverweigerung: "Schlimmer als das Verfahrensmikado der EU ist die Unfähigkeit der Länder, sich bei der Regulierung und Liberalisierung des hart umkämpften Glücksspielmarktes auf die Realität einzustellen", heißt es dort. Für die Überarbeitung des E 15-Entwurfs bedeutet das beispielsweise auch, dass Millionen von Online-Pokerspielern nicht länger ausgegrenzt und kriminalisiert werden. Denn während der E 15-GlüStV die Schwarzmarktbekämpfung als eines seiner Ziele definiert, werden genau mit diesem Gesetz Online-Pokerspieler direkt in die Illegalität gedrängt.

Kieler Grüne: Schleswig-Holstein als Vorbild

Immerhin zeichnet sich Bewegung bei den bisher vehement für den E 15-Entwurf eingetreten Akteuren ab. Monika Heinold, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein, hat ihre Haltung bereits formuliert: "Es ist mehr als peinlich, dass 15 Staatskanzleien es erneut nicht geschafft haben, einen EU-konformen Vorschlag vorzulegen. Es bleibt keine Zeit. Deshalb heißt es nun 'Zurück auf Los'." Es müsse eine verfassungskonforme Lösung erarbeitet werden, die sich am Vorschlag aus Schleswig-Holstein orientiert. Nach der "Ehrenrunde" der Ministerpräsidenten darf nun spekuliert werden, ob die 15 Bundesländer zum Musterschüler aus dem Norden aufschließen oder ob Schleswig-Holstein ab Herbst als einziges Bundesland über ein international wettbewerbsfähiges und europarechtskonformes Glücksspielgesetz verfügt.

Dass Eile geboten ist, konstatieren auch CDU und FDP im Kieler Landtag, deren eigener Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages, der eine kontrollierte Marktöffnung Werbemöglichkeiten und Online-Vertrieb bei hohem Spielerschutz vorsieht. "Die 15 Ministerpräsidenten haben sich hoffnungslos verzockt. Obwohl die europarechtlichen Rahmenbedingungen seit Jahren klar sind, wollten sie mit fadenscheinigen Begründungen die Öffnung und Regulierung des Online-Glücksspiels verhindern", kommentiert FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Und Hans-Jörn Arp, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, sieht dem weiteren Procedere äußerst skeptisch entgegen: "Die gescheiterte Vorgehensweise der 15 anderen Bundesländer kann jetzt sogar dazu führen, dass es in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 kein Veranstaltungsmonopol für Lotterien mehr geben wird. Unser gesamtes Glücksspielwesen droht zusammenzubrechen." Bereits jetzt zeichne sich ab, dass Lotterien aus dem europäischen Ausland mit ihren erheblichen Jackpots auf den deutschen Markt drängen werden. Gleiches gelte für Wettanbieter.

Auch Dr. Wulf Hambach und sein Kollege Maximlian Riege bezweifeln, dass es den 15 Bundesländern gelingt, innerhalb weniger Wochen einen europarechtsfesten Vertragsentwurf vorlegen und bis zum Jahresende umsetzen zu können. Der neue Glücksspielsstaatsvertrag dürfte demnach "kaum vor Ablauf der aktuell geltenden Regelung in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Dies würde aber bedeuten, dass es in den betroffenen Bundesländern ab dem 1. Januar 2012 keine geltende Glücksspielregulierung mehr gibt", schreiben sie für Legal Tribune Online (https://www.lto.de). Als Gewinner sehen sie dann Schleswig-Holstein. Hier "könnten sich alle an einem legalen Glückspielangebot interessierten Bewerber im Norden der Republik um eine Lizenz bewerben." Entsprechende Absichten hatten führende europäische Wettanbieter wie Pokerstars bereits im April öffentlich erklärt.

Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

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Schleswig-Holstein macht sein Glück

Veröffentlicht am 14.09.2011 13:36 Uhr


- Landtag beschließt in 3. Lesung eigenes Glücksspielgesetz
- Lottoverband begrüßt das neue Gesetz ausdrücklich


Hamburg, 14.09.2011 – Der Kieler Landtag hat heute in 3. Lesung ein Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) verabschiedet. Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese Entscheidung. "Durch dieses Gesetz ist es den unabhängigen Lotterievermittlern künftig endlich wieder möglich, vollumfänglich tätig zu werden", so DLV-Präsident Norman Faber. Die Regelungen für unabhängige Vermittler stellen einen erfolgreichen, verantwortungsbewussten Vertrieb staatlich veranstalteter Lotterien und ein hohes Maß an Jugend- und Spielerschutz sicher. Sie stärken damit zugleich die staatlichen Lotterien und ihre gemeinnützigen Zwecke.

Das neue Gesetz beseitigt die europarechtswidrigen Beschränkungen des Vertriebs der nachweislich harmlosen Lotterien, insbesondere das Internetverbot, sowie Werbebeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) harmlosen Lotterien auferlegt hatte.

Zentrale Änderung ist eine Neuausrichtung der gesetzlichen Ziele des Glücksspielrechts, nachdem der GlüStV vor dem Europäischen Gerichtshof und den deutschen Gerichten wegen Inkohärenz gescheitert ist. Das zentrale Gesetzesziel des bisherigen GlüStV – die Suchtbekämpfung – war nicht aufrichtig und stand im Widerspruch zum wirklichen Interesse des Staates an den Glücksspieleinnahmen. Das neue Glückspielgesetz in Schleswig-Holstein beendet dieses gescheiterte Konzept. Es verfolgt stattdessen das Ziel, Glücksspiele und ihren Vertrieb in geordnete Bahnen zu lenken und zu überwachen. Differenzierte Regulierungen berücksichtigen die unterschiedlichen Gefahren der verschiedenen Glücksspielbereiche. Mit einem strengen Genehmigungsverfahren kann erstmalig ein geordnetes privates Sportwettangebot etabliert und kontrolliert werden. Zugleich wird bei den großen Lotterien (Lotto, Glücksspirale, Klassenlotterien) das Veranstaltungsmonopol neu begründet. Den so kontrollierten Lotterien wird ein freiheitlicher Vertrieb durch private Annahmestellen und Vermittler zur Seite gestellt. "Das Gesetz räumt endlich mit der Fiktion einer 'Lottosucht' auf", so Faber. "Entgegen allen anderen Behauptungen wird durch die Neuausrichtung das Lotterieveranstaltungsmonopol besser gesichert als bisher."

In einigen Bundesländern wird inzwischen das schleswig-holsteinische Gesetz als Vorlage für einen bundesweit gültigen, gerichtsfesten Staatsvertrag diskutiert. Sollten die 15 anderen Länder keinen entsprechenden Konsens mit dem nördlichsten Bundesland finden, drohen ihnen eine Fortsetzung des bestehenden Rechtschaos und erneute Schelte aus Brüssel.

Quelle: Deutscher Lottoverband






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Hans-Jörn Arp fordert Rücktritt von Erwin Horak als Sprecher
des Deutschen Lotto- und Toto Blocks


Veröffentlicht am 15.09.2011 16:39 Uhr


Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat heute (15. September 2011) den Präsidenten der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, Dr. Erwin Horak, zum Rücktritt von seiner Position als Federführer des Lotto- und Toto-Blocks aufgefordert.

Hintergrund ist Horaks gestrige Drohung, Schleswig-Holstein bei einer Zustimmung des Landtages zum Glücksspielgesetz aus dem Deutschen Lotto- und Toto-Block auszuschließen.

"Diese Drohung hat der bayrische Beamte Horak bereits im Rahmen einer Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgesprochen. Allerdings war er damals bereits nicht in der Lage, den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses dazu eine Rechtsgrundlage zu präsentieren. Horaks Ziel ist offensichtlich die Spaltung des Lottoblocks. Als Federführer ist er damit ungeeignet", erklärte Arp in Kiel.

Der CDU-Abgeordnete erinnerte daran, dass auch die im Entwurf der 15 Bundesländer vorgesehenen Internetsperren für private Online-Anbieter auf einen Vorschlag von Horak zurückgehen, den dieser als erster in einem Interview mit der FAZ gefordert hatte.

"Horaks Politik der Abschottung hat bis heute zu einem 25-prozentigen Verlust der staatlichen Lotterien geführt. Er versucht, mit offensichtlich falschen Drohungen das Staatsmonopol gegen höherrangiges europäisches Recht um jeden Preis zu erhalten", so Arp.

Auch CDU und FDP in Schleswig-Holstein hätten das bewährte Veranstaltungsmonopol im Lotteriebereich nie in Frage gestellt. Durch das neue Glücksspielgesetz würden die Gesellschaften im Gegenteil gestärkt, weil sich ihnen weitere Vertriebsmöglichkeiten böten:

"Horaks Strategie ist gescheitert. Sein verzweifelter Versuch, uns mit falschen Behauptungen zu erpressen, macht dies noch einmal deutlich. Die Lottospieler und Lottoannahmestellen brauchen sich keine Sorgen zu machen", so Arp abschließend.

Quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag





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VEWU: Respekt Schleswig-Holstein!

Veröffentlicht am 16.09.2011 09:44 Uhr


Der Kieler Landtag hat gestern Mut und Vernunft bewiesen. Die Fraktion von CDU und FDP hat die Zeichen der Zeit erkannt und ein rechtlich sowie wirtschaftlich tragfähiges Glückspielgesetz verabschiedet.

"Der Fraktion von CDU und FDP in Schleswig-Holstein möchte ich im Namen unseres Verbandes meinen Respekt ausdrücken" kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer die Entscheidung des Kieler Landtages.

"Mit seinem Gesetz wird Schleswig-Holstein der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts gerecht. Netzsperren oder Financialblocking führen nicht zu einem kontrollierten Glückspielmarkt. Die Nachfrage für Sportwetten und Poker ist da und die Kunden werden immer einen Weg zu den Anbietern finden, die wirtschaftlich attraktive Angebote machen. Technisch lässt sich das nicht vermeiden. Wenn die anderen Bundesländer meinen, mit nur 7 Konzessionen und untragbaren Steuersätzen, ließe sich die Nachfrage in einen kontrollierbaren Markt kanalisieren, geht das an der Realität vorbei.

Zu den Konditionen, die in dem Gesetzesentwurf der anderen 15 Bundesländer vorgesehen sind, wird sich überhaupt kein privater Anbieter um eine Konzession bemühen. Anbieter kontrollieren und Angebote regulieren kann man nur, indem man tragfähige Steuern erhebt und alle Unternehmen zulässt, die Spielerschutz, Betrugs- und Suchtprävention gewährleisten. Das Gesetz aus Schleswig-Holstein zeigt also den richtigen Weg auf.

Und schließlich ist Schleswig-Holstein damit auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Das Gesetz aus Kiel wurde bereits von der EU-Kommission notifiziert. Der Entwurf der anderen Bundeländer hingegen nicht, an dem hat die Kommission harsche Kritik geübt. Die übrigen Länder sollten von daher jetzt ihren Lottoprotektionismus aufgeben und sich an Schleswig-Holstein orientieren. Ansonsten droht ein noch größeres Rechtschaos, als bereits vorhanden.

Unsere Mitglieder werden jedenfalls Konzessionen in Schleswig-Holstein beantragen und Firmenstandorte dort ansiedeln." sagt Markus Maul abschließend.


Kontakt:
RA Markus Maul - Präsident VEWU

Verband Europäischer Wettunternehmer
Repräsentanzbüro Deutschland

Marschtorstraße 28a
29451 Dannenberg
Telefon: 05861-985390
Telefax: 05861-986150
E-Mail: info@vewu.com

Quelle: VEWU - Verband Europäischer Wettunternehmer






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Glücksspielstaatsvertrag: Initiative Profisport macht Ministerpräsidenten Druck

Die Initiative Profisport Deutschland (IPD) hat sich vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz (26. bis 28. Oktober in Lübeck) erneut für eine kontrollierte Öffnung des Marktes für Sportwetten ausgesprochen. Der Interessenverband, der die vier größten deutschen Profiligen vertritt, forderte die Landesväter auf, bei ihren finalen Beratungen zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag ein praxistaugliches Modell zu entwerfen.

"Wir begrüßen sehr, dass sich die Ministerpräsidenten auf eine kontrollierte bundesweite Öffnung des Marktes für private Sportwettanbieter verständigen wollen", sagte IPD-Sprecher Christian Seifert, hauptamtlicher Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga. Ob Millionen von Sportfans zukünftig bei staatlich lizenzierten Anbietern wetten würden, hänge jedoch davon ab, wie deren Angebote aussehen werden. Deshalb müsse eine Öffnung auch praxistauglich ausgestaltet sein, wenn sie eine wirksame Kanalisierung des vorhandenen Wettinteresses hin zu legalen und kontrollierten Angeboten sicherstellen solle.

"Dazu gehören eine ausreichende Anzahl von Lizenzen ebenso wie ein marktgerechter Abgabensatz und ein Gestaltungsspielraum des Angebotes, das sich am realen Interesse von Sportfans orientiert", so Seifert. Zu einem marktgerechten Vertrag gehöre auch, dass die Inhaber einer Lizenz ihre Angebote angemessen bewerben dürften, fügt Seiferts Stellvertreter Gernot Tripcke hinzu.

Ein Entwurf der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag aus diesem Frühjahr war auf heftige Kritik von Sportwetten-Anbietern und der IPD gestoßen: Der Entwurf hatte die Vergabe von sieben Lizenzen und eine Konzessions-Abgabe von 16,66 Prozent auf den Wetteinsatz vorgesehen. Die IPD kritisierte seinerzeit, dass der Entwurf eine Kanalisierung der Sportwetten in den legalen Markt aufgrund der hohen Abgaben verhindere. Viele Anbieter würden stattdessen weiterhin aus dem Ausland operieren. Einzig Schleswig-Holstein hatte sich gegen den Entwurf gesperrt und ein eigenes Modell mit mehr Lizenzen und weniger Abgaben entworfen. Sportwetten-Anbieter und IPD hatten sich daraufhin wiederholt für das Modell ausgesprochen.

Der Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag musste jedoch ohnehin ad acta gelegt werden: Die Europäische Kommission hatte den Entwurf als europarechtswidrig eingestuft. Nun, kurz vor Beginn der erneuten Verhandlungen, hat die IPD abermals für das Schleswig-Holsteiner Modell geworben. Mittlerweile sind auch erste Details über einen neuen Vertrags-Entwurf durchgesickert: Die Regierung von Sachsen-Anhalt, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz den Vorsitz führt, hat laut "Stern" mittlerweile eine Meldung des "Spiegel" bestätigt, wonach der Glücksspielstaatsvertrag keine Sperren von illegalen Glücksspielen im Internet vorsieht. Die Anzahl der Lizenzen und die Höhe der Konzessionsabgaben müssten allerdings noch verhandelt werden, sagte der stellvertretende Regierungssprecher von Sachsen-Anhalt Rainer Metke dem "Stern".

Quelle



Was heißt hier illegal?

Die seriösen Buchmacher im Internet haben alle
eine Zulassung im Ausland und sind somit legal.





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Volker Bouffier und Lotto-Chef zufrieden mit Glücksspiel-Liberalisierung


WIESBADEN.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Lotto-Chef Heinz-Georg Sundermann sind mit der Einigung für eine Neuordnung des milliardenschweren Glücksspielmarktes zufrieden. 15 der 16 Ministerpräsidenten hatten sich am Donnerstag in Lübeck darauf verständigt, dass es bundesweit 20 Konzessionen geben soll.
Schleswig-Holstein hatte sich enthalten. Das Land hat ein weitreichenderes Glücksspielgesetz. Zudem wurde eine Belastung der Wettanbieter von fünf Prozent Steuer auf den Spieleinsatz vereinbart. Casinospiele und Poker im Internet wird es nicht geben.
Hessen wolle aber prüfen lassen, ob es eine Öffnungsklausel für die Länder beim Online-Casinospiel geben könne, sagte Regierungssprecher Michael Bußer. Hessen hätte auch gerne mehr als 20 Konzessionen gehabt. „Das ist allerdings ein Kompromiss.“
Lotto-Chef Sundermann lobte: „Die Richtung ist komplett richtig.“ 20 Konzessionen reichten, um all diejenigen auf den Markt zu bringen, die sich darum bewerben. Der Steuersatz von fünf Prozent sei kalkulierbar und sorge für die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen.
Im Kampf gegen die Glücksspielsucht sprach sich Sundermann für Glücksspiele im Internet aus: „Der klassische Internetkunde muss sich mit seinem Namen identifizieren. Dessen Spielverhalten kennen wir. Da wissen wir auch, wenn er sich atypisch verhält.“

Quelle : https://www.echo-online.de/

Die habens nie kapiert und werdens nie kapieren oder wollens nicht kapieren...

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Pseudo-Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland
Veröffentlicht am 28.10.2011 17:30 Uhr


Sportwettenanbieter digibet hält auch neue Regelung für marktfern und begrüßt Enthaltung Schleswig-Holsteins

Berlin, 28. Oktober 2011. Die Ministerpräsidenten haben sich bei ihren Beratungen zum Glücksspiel-Staatsvertrag auf eine Öffnung der bisherigen Festlegungen geeinigt. Für den Sportwettenanbieter digibet geht das jedoch nicht weit genug. "Wir begrüßen, dass die Länder sich der EU beugen und anfangen, die Vorgaben umzusetzen", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Die Änderungen gehen zwar in die richtige Richtung, aber sie sind vom eigentlichen Ziel noch weit entfernt. Die jetzt vorgeschlagenen Regelungen entsprechen immer noch nicht der Marktrealität."

Die Limitierung der Lizenzen für Sportwettenanbieter auf 20 ist trotz Erhöhung weiterhin leider willkürlich und stellt automatisch zahlreiche private Anbieter ins Abseits, die auch in Deutschland aktiv werden möchten. Die Senkung der Umsatzabgabe von 16,66 % auf 5 % ist für Wettanbieter weiterhin unrentabel, sodass es wirtschaftlich gesehen wenig Sinn macht, auf dem deutschen Markt tätig zu sein. In Frankreich, wo mit acht Prozent ein ähnlich hoher Steuersatz angesetzt wurde, ist dieses Modell bereits gescheitert: Die Anbieter haben hier ihre Lizenzen teilweise wieder zurückgegeben. Unter den jetzigen Bedingungen wäre somit weiterhin die Online-Konkurrenz aus dem Ausland im Vorteil. Mit ihr können deutsche Wettanbieter auf Dauer – ähnlich wie in Frankreich – nicht mithalten.

"Wir freuen uns, dass Schleswig-Holstein den 15 anderen Bundesländern trotzte und sich bei der Abstimmung enthalten hat, da sie sich der Vorteile ihrer realitätsnahen Gesetzesregelung bewusst sind", so Boyks weiter. "Es ist wünschenswert, dass die Bundesländer sich doch noch eines besseren Besinnen und auch zu dieser Regelung greifen."

Quelle: Markengold PR GmbH

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Glücksspielstaatsvertrag teilt Deutschland
Veröffentlicht am 28.10.2011 11:30 Uhr




Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen. Dieses Gesetz soll eine Beitrittsklausel für das Land Schleswig-Holstein enthalten.

Was bedeutet das? Es ist klar zu stellen, dass der Alleingang Schleswig-Holsteins vor allem die Sportwetten betrifft. Regelungen für Spielhallen bestehen nicht. Vielmehr sollen demnach die Gewerbeordnung und die Spielverordnung unverändert fortgelten.

Die 15 anderen Länder haben wesentliche Veränderungen bei den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. Die Regelungen für die Spielhallen stehen dabei im krassen Missverhältnis zu den geltenden Gesetzen. Der Mindestabstand zwischen Spielhallen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, die Möglichkeit einer Begrenzung der Zahl der Spielhallen pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag (§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV ) sind erhebliche Einschnitte in bestehende Rechte der Betreiberinnen und Betreiber. In einem Gespräch mit Ministerpräsident Kurt Beck bestätigte dieser, dass alte Spielhallenkonzessionen für fünf Jahre fort gelten sollen. Der bis dato vorgesehene Stichtag 28. Oktober 2012 würde an die neuen zeitlichen Bedingungen angepasst und nach hinten geschoben werden. Beck äußerte sich weiter, dass die Gewerbeordnung und die Spielverordnung nunmehr entsprechend den neuen Regelungen angepasst werden müssten. Hier liegt bereits das Kernproblem der Umsetzung dieser Änderungen. Denn das – bislang noch nirgends näher definierte - Recht der Spielhallen liegt zwar seit der Föderalismusreform bei den Ländern. Den gesamten Rest regelt aber der Bund. Allein der Beschluss des neuen Glücksspielstaatsvertrages kann somit die geltenden Gesetze nicht ändern. Wann Bundesrat und Bundestag darüber entscheiden sollen, ist noch nicht geklärt.

Das Recht der Sportwetten hingegen ist Sache der Länder. Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken jedoch weiterhin begrenzend. 20 Konzessionen sollen an private Sportwettunternehmen erteilt werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen Land betragen. Dabei würden Gebühren in sechsstelligem Bereich anfallen. Die Abgabe – keine Steuer – wird 5 % des Umsatzes betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten Kontrollen, ermöglicht werden. Die Sache des Onlinepokers sei noch nicht abschließend diskutiert. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt werden.
Hier stellt sich das in den Folgen noch nicht einschätzbare Problem dar, dass das Land Schleswig-Holstein aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert ist. Ministerpräsident Harry Carstensen hält die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages nicht mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Er erwartet eine weitere Stellungnahme der Europäischen Kommission. Diese hatte in ihrer Stellungnahme im Juli dieses Jahres eine Limitierung der Konzessionen bemängelt. Ferner seien die Verfahren der Konzessionsvergaben nicht ausreichend transparent und die Bedingungen wie das Sozial- und Wirtschaftlichkeitskonzept nicht präzise genug. Diese Vorwürfe werden sich die 15 Länder erneut gefallen lassen müssen.

Beck stellt klar, dass mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages sowohl das Sportwettenrecht als auch das Recht der Spielhallen abschließend geregelt sein sollen. Aufgrund der komplexen Umsetzungsbedingungen ist sich Beck sicher, dass dieser neue Staatsvertrag nicht wie geplant zum 01. Januar 2012 in Kraft treten wird. Und diese Einschätzung ist vollkommen richtig, denn die seit Jahren bekannten Probleme sind nach wie vor vorhanden.

Es bleibt festzuhalten, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den Unternehmerinnen und Unternehmern keine Planungssicherheit gebracht hat. Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Vor allem wird die Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen vor dem Hintergrund des vorrangigen Unionsrechts überprüft werden. Mit Spannung darf der Tag erwartet werden, an dem die neuen Gesetze in Kraft treten werden. Bis dahin gelten die alten Regelungen fort. Insbesondere sind die Gewerbe- und Spielverordnung noch lange nicht angepasst. Vor diesem Hintergrund kommt auf alle Beteiligten viel Arbeit zu. Die Automatenbranche hat die Entscheidungen der Politik weiterhin aufmerksam zu beobachten. Zurücklehnen darf sich lediglich das Gastgeberland, dessen Regelungen von der Europäischen Kommission vollständig gebilligt wurden und am 01. Januar 2012 in Kraft treten werden.

Kontakt:
KARTAL Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Damir Böhm
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Remote Gambling Association enttäuscht über die Entscheidung der Ministerpräsidenten
Veröffentlicht am 28.10.2011 15:51 Uhr


Weiterhin keine marktkonforme und bundeseinheitliche Regelung zum Glücksspielstaatsvertrag in Sicht. Nur Schleswig-Holstein bietet eine EU-weit rechtssichere Lösung

London, 28.10.2011, Die Remote Gambling Association (RGA), der größte Fachverband der globalen Glücksspielindustrie, hat seine tiefe Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es in Deutschland weiterhin keinen regulierten und wettbewerbsorientierten Online Glücksspielmarkt geben soll, was sowohl zum Nachteil der privaten Anbieter als auch der deutschen Nutzer sein wird. Dies zeigten die Ergebnisse der heutigen Beratungen der Ministerpräsidenten in Kiel zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die auch weiterhin nicht auf eine marktkonforme und für den deutschen Nutzer vorteilhafte Ausgestaltung der Regulierung des Online-Glücksspielmarktes hoffen lassen.

Insbesondere die Tatsache, dass die Länder auf ein Inkrafttreten eines Vertrages im Juli 2012 drängen, der an einer Begrenzung der Anzahl der Lizenzen festhält, die Einführung einer schädlichen Besteuerung der Spieleinsätze vorsieht sowie das Komplettverbot von Online Casino- und Pokerspielen aufrecht erhalten soll, verhindert eine effektive Kanalisierung des Online-Glücksspielmarktes. Andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dagegen wesentlich angemessenere und rationalere Ansätze gewählt. So werden beispielsweise Spanien und Dänemark den Onlineglücksspielmarkt in Kürze einer Regulierung unterziehen, die nahezu alle Arten des Onlineglücksspiels umfasst und auf einer wesentlich wirtschaftlicheren Besteuerung des Bruttorohertrags beruht.

"Es gibt offensichtlich keine Verbindung zwischen den Wünschen der deutschen Bürger nach einem regulierten Markt für Online-Glücksspiele und dem aktuellen Staatsvertragsentwurf. Auf der einen Seite ist es der ausgesprochene Wunsch der Ministerpräsidenten, dass Sportwetten bei in Deutschland regulierten Anbietern genutzt werden. Auf der anderen Seite verwehren sie diese Möglichkeit zahlreichen Bundesbürgern, die darüber hinaus Poker und Casinospiele im Internet nutzen wollen", konstatierte Clive Hawkswood, Vorstand der Remote Gambling Association (RGA).

"Es ist eindeutig, dass dieser Entwurf kaum dazu beitragen wird, die große Anzahl derjenigen Deutschen zu reduzieren, die die Angebote von im Ausland lizenzierten Anbietern nutzen, weil diese ebenfalls Online Poker- und Casinospiele anbieten. Regulierungen, die dem Nutzer solche Angebote gezielt vorenthalten wollen, haben sich in der Praxis als nicht effektiv erwiesen. Daher wird auch der deutsche Versuch nur sehr wenig praktische Auswirkungen haben", kommentierte Hawkswood.

Der aktuelle Vertragsentwurf sieht eine Begrenzung auf 20 Lizenzen vor und eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von 5 Prozent. Spieleinsatzsteuern sind in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich oder Italien bereits gescheitert. Der Entwurf will ebenfalls strenge Wetteinsatzgrenzen von 1.000 Euro pro Spieler pro Monat, ein Verbot von Online Casino- und Pokerspielen sowie ein Verbot von Live-Wetten durchsetzen.

Im Gegensatz dazu hat Schleswig-Holstein, in Anbetracht der andauernden und schwierigen Verhandlungen der 16 Bundesländer, Mitte dieses Jahres bereits ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, dass alle Onlineglücksspielarten reguliert und eine Besteuerung des Bruttorohertrages vorsieht. Diese Regelung wurde von der EU bereits im Notifizierungsverfahren abgesegnet.

"Die Europäische Kommission hat mehrfach darauf verwiesen, dass der Staatsvertragsentwurf in der bisherigen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der heute beschlossene Entwurf trägt jedoch keineswegs dazu bei, die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Darüber hinaus macht er Schleswig-Holstein zu einer noch attraktiveren Adresse für Glücksspielanbieter, sich in Deutschland niederzulassen und ein uneinheitliches System etablieren, das verwirrend und unbefriedigend für deutsche Verbraucher ist ", stellte Hawkswood fest.

Quelle: Remote Gambling Association (RGA)

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Glücksspiel-Staatsvertrag stellt deutsche Online-Wettanbieter ins Abseits

Veröffentlicht am 02.11.2011 11:14 Uhr

Sportwettenanbieter digibet hält geplanten Steuersatz für zu hoch

Berlin, 02. November 2011. Es ist ein Durchbruch in einer jahrelang währenden Diskussion: Das Sportwettenmonopol in Deutschland wurde mit den am Donnerstag letzter Woche durch die Ministerpräsidenten getroffenen Rahmenentscheidungen zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages beendet. Aber was bedeuten die Bestimmungen, auf die sich die Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – geeinigt haben, für die Wettanbieter?

"Grundsätzlich begrüßen wir den momentanen Umgestaltungsprozess in der Gesetzgebung, aber der beschlossene Steuersatz von fünf Prozent auf den Umsatz ist für Online-Wettanbieter kaum rentabel", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Das bedeutet, dass bei den aktuellen Marktbedingungen ein Online-Vertrieb im Prinzip nicht möglich ist."

Der Wettmarkt teilt sich grundsätzlich in den stationären und den Online-Markt. Während bei stationären Wettbüros die Ladenmieten und das Personal vor Ort mitfinanziert werden müssen, entfällt dieser Kostenblock bei den reinen Online-Anbietern. Um diese Nebenkosten aufzubringen, sind die Ausschüttungsquoten bei stationären Angeboten oftmals niedriger als bei Online-Anbietern.

So ist bei stationären Wettbüros eine Gewinnausschüttungsquote von 75 bis 80 Prozent üblich, im Online-Bereich liegt diese jedoch bei circa 92 Prozent. Dem Wettanbieter verbleiben somit rund acht Prozent des Umsatzes, um seine Kosten zu decken. Eine Einsatzsteuer von fünf Prozent bedeutet damit eine Abgabe von durchschnittlich 62,5 Prozent des beim Wettanbieter verbleibenden Umsatzes.

Bei Wetten in Höhe von 100 Euro kassieren die Spieler 92 Euro in Form von Gewinnen, fünf Euro der Staat durch seine Steuern und nur drei Euro würden beim Wettanbieter verbleiben – zu wenig, um im Markt existieren zu können.
Zumal es weiterhin unregulierte Online-Anbieter an prominenten Standorten geben wird, die mit solchen steuerlichen Nachteilen nicht zu kämpfen haben.

"Ein weiterer Nachteil der geplanten Änderungen, neben dem für Online-Wettanbieter unwirtschaftlich hohen Steuersatz, stellt die Begrenzung der Lizenzen auf insgesamt 20 dar. Diese Zahl ist willkürlich und nicht marktgerecht", so Boyks weiter. "Wir sehen bei den Änderungen im Glücksspiel-Staatsvertrag noch viel Verbesserungspotenzial und hoffen auf eine Anpassung der Regulierung in die Richtung, die Schleswig-Holstein jüngst beschlossen hat und durch die Enthaltung bei der Abstimmung letzte Woche auch weiterhin für sich in Anspruch nimmt."

Quelle: Markengold PR GmbH






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Die ganzen Gutachten und so weiter bringen nicht viel, weil die Mehrheit der Bevölkerung steht hinter dem Monopol wie eine 1...

Auch die diversen Urteile bringen immer nur was für den Einzelfall.

Ich beobachte schon längere Zeit immer wieder diverse Umfragen wie die hier z.B. gerade aktuell:
https://www.wz-newsline.de/home/politik/inland/gericht-staatliches-wettmonopol-rechtswidrig-1.797658
und jedes mal will eine Mehrheit das Monopol beibehalten!

Das Thema Glücksspielstaatsvertrag interessiert in der Bevölkerung keine Sau, obwohl es doch angeblich über 4 Millionen oder was weiß ich wieviele Deutsche gibt, die sich regelmäßig zu Unrecht strafbar machen.


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Naja, Schorschi, die Staatsmonopolisten zittern jetzt nur noch
um`s Lotto, nachdem sie alles andere schon an die Wand gefahren haben. wink



Eilentscheidung

Der SC Freiburg darf auch weiterhin für private Sportwetten werben

Der SC Freiburg darf im Stadion weiterhin Werbung für private Sportwetten betreiben. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervor.



Die Bandenwerbung von Tipico im SC-Stadion darf bleiben.


Seit Anfang des Jahres stehen am Spielfeldrand rund zwanzig Meter Bandenwerbung für "Tipico Sportwetten". Offiziell sind solche privaten Wettanbieter in Deutschland aber noch illegal, denn laut Glücksspielstaatsvertrag darf nur der Staat Sportwetten veranstalten.

Das Wettmonopol wackelt allerdings seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September 2010 gewaltig. Der EuGH hält das staatliche Wettmonopol für rechtswidrig, solange es nicht konsequent für Suchtprävention genutzt wird.

Der SC Freiburg hatte deshalb beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Januar die Genehmigung der Tipico-Bandenwerbung beantragt. Im Sommer lehnte die Behörde den Antrag jedoch ab. Zugleich verhängte sie ein Zwangsgeld von 15 000 Euro gegen den Verein, weil ihm 2006 schon einmal die Werbung für private Sportwetten verboten und ein Zwangsgeld angedroht worden war.

Gegen die Verhängung des Zwangsgelds hatte der SC geklagt und bekam nun im Eilverfahren auch vorläufig Recht. Er muss die Summe zunächst nicht bezahlen. Denn das Zwangsgeld hätte zu Beginn der Saison 2011/12 noch einmal angedroht werden müssen. Vor allem aber hätte der Staat gar nicht gegen die Tipico-Bandenwerbung vorgehen dürfen, so die Richter. Schließlich gehe das Regierungspräsidium – aufgrund der EuGH-Rechtsprechung – derzeit auch nicht mehr gegen die Vermittlung privater Sportwetten vor. Oder anders gesagt: Solange die privaten Wettbüros geduldet werden, muss der Staat auch die Werbung für Sportwetten im Stadion stehen lassen.

Das ist aber nur ein Zwischenstand im fast unendlichen Konflikt um Sportwetten. Diese Woche soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet werden, der erstmals Konzessionen für bis zu 20 private Wettanbieter vorsieht. Wenn der Vertrag zustande kommt und die auf Malta registrierte Firma Tipico eine Konzession für Deutschland erhält, dann kann sie bald auch ganz legal im Freiburger Stadion werben. (Az.: 3 K 1643/11)

Quelle





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https://www.rp-online.de/politik/deutschland/neuer-gluecksspielstaatsvertrag-unterzeichnet-1.2640944

Sportwettenmarkt wird für Privatanbieter geöffnet
Neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet
zuletzt aktualisiert: 15.12.2011 - 14:40

Berlin (RPO). Deutschlands milliardenschwerer Sportwettenmarkt wird bundesweit für private Anbieter geöffnet. Die Regierungschefs von 15 Bundesländern unterzeichneten am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, wie der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) nach der Sitzung mitteilte.

Nicht beteiligt ist Schleswig-Holstein, das eine sehr viel weitergehende Liberalisierung bei Sportwetten und Poker im Internet beschlossen hat. Alle Länder vereinbarten laut Carstensen, dass der Vertrag den Landesparlamenten erst dann zur Ratifizierung vorgelegt werden soll, wenn er durch die EU-Kommission notifiziert wurde.

Der neue Glücksspielstaatsvertrags sieht die Vergabe von höchstens 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter sowie eine Steuer auf den Umsatz von fünf Prozent vor. Dadurch sollen die bislang illegalen Sportwetten liberalisiert und kanalisiert werden, um Suchtgefahren vorzubeugen. Private Lottoanbieter haben Klagen angekündigt. Außerdem ist ungewiss, ob die Regelungen bei der EU-Kommission auf Zustimmung stoßen.

Den Segen aus Brüssel hat hingegen bereits der Alleingang von Schleswig-Holstein. Dessen neues Glücksspielgesetz tritt am 1.
Januar in Kraft. Es ermöglicht in unbegrenzter Zahl Angebote von Sportwetten und Poker im Internet.

Derzeitiger Vertrag läuft zum Jahresende aus

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte vor der Sitzung der Ministerpräsidenten für eine Einigung plädiert, allerdings eine "erhebliche Reihe von Vorbehalten" geltend gemacht.
Die Regelung hätte "noch zukunftsfähiger" ausfallen können, sagte er. Letztlich sei der Vertrag ein Kompromiss.

Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und läuft zum Jahresende aus. Der Europäische Gerichtshof hatte das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten im September 2010 für unzulässig erklärt. Deutschland unterlaufe das Ziel der Suchtbekämpfung durch zu viel Werbung für die Glücksspiele, entschied der EuGH.

Ein erster Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages der 15 Bundesländer mit zunächst nur sieben Lizenzen für Anbieter von Sportwetten war in Brüssel auf europarechtliche Bedenken gestoßen.
Darauf wurde die maximale Zahl auf 20 Lizenzen erhöht.

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Mal was Neues:


Bundesrat will alle Sportwetten steuerpflichtig machen

Finanzen/Gesetzentwurf - 31.01.2012

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat strebt eine Besteuerung sämtlicher Sportwetten an und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) eingebracht. Bisher seien nur Wetten erfasst worden, die im Inland veranstaltet werden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Nach der Neuregelung sollen Wetten auch dann besteuert werden, wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrages zum Beispiel über Internet bei einem ausländischen Anbieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch eine Öffnungsklausel im Gesetz sollen die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, ergänzende Regelungen zu Pferdewetten zu treffen.

Quelle mit Link zum Gesetzentwurf


Wollen tun sie schon gern, aber ob sie auch können dürfen? grins


Steuerschuldner kann auch ein ausländischer Veranstalter sein...

Die Wettanbieter im Ausland sollen also 5 % von den Wetteinsätzen
an die deutschen Finanzbehörden abführen.






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Jede Woche ein neuer Brüller , man kann eigentlich nur noch die Piraten wählen...

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Oder zur See fahren und per Handy wetten grins

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Steuern auf Sportwetten

Kein Finanzsegen für den Fiskus

von: Prof. Dr. Dieter Birk

Sportwetten sind ein Milliardengeschäft, auf das auch der deutsche Fiskus ein Auge geworfen hat. Zukünftig sollen deshalb sämtliche Sportwetten besteuert werden und Geld in die klamme Staatskasse spülen. Warum der Schuss aber nach hinten losgehen kann und das Wettgeschäft im Internet weiter boomen wird, weiß Dieter Birk.

Der Versuchung, sein Glück mit Sportwetten zu versuchen, begegnet man fast überall: In der häuslichen Post, im Internet und in vielen Straßen größerer Städte werden Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses beworben. Als Glückspiel im Internet sind sie hingegen immer noch komplett durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verboten.

Anders als im Alltag kommt der Begriff der Sportwetten in den Steuergesetzen bislang nicht vor. § 17 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) erfasst neben Lotterien und Ausspielungen seit dem 1. April 2000 nur die so genannten Oddsetwetten. Dabei wettet der Spieler auf vorgegebene Sportbegegnungen, vornehmlich Fußballspiele, zu festen Quoten. Tritt das vom Spieler vorhergesagte Ergebnis ein, erhält er als Wettgewinn seinen Einsatz multipliziert mit einer vom Veranstalter vor dem Abschluss der Wette festgelegten Quote ("odd").

Sportwetten, bei denen der Teilnehmer mit der Höhe des Einsatzes seine Gewinnhöhe und sein Risiko selbst bestimmt, werden gegenwärtig vom RennwLottG nicht erfasst. Dabei wird mit diesem Geschäftsmodell im Internet am meisten Geld verdient.

Das soll sich nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags ändern, der neuerdings die Konzessionierung detailliert regelt und auch Online-Wetten auf Fußball und andere Events nicht mehr ausnahmslos verbietet. Dadurch wird der bislang weitgehend illegale Sportwettenmarkt vorsichtig und in engen Grenzen legalisiert.

Niedriger Steuersatz als Anreiz für Legalität

Die Folgen dieser auch vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof eingeforderten Marktöffnung für private Glücksspielanbieter zeichnen sich auch im Steuerrecht ab: In einem im Dezember vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten heißt es, es sei nunmehr "geboten, das Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen". Künftig unterliegen also sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter der Lotteriesteuer.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates enthält nun zwei Steuertatbestände. Der neu formulierte § 17 Abs. 1 des Entwurfs erfasst nur noch Lotterien und Ausspielungen, Oddsetwetten bleiben außen vor. Wie bisher ist ein 20- prozentiger Steuersatz auf den Nennwert der Lose vorgesehen. § 17 Abs. 2 des Entwurfs regelt außerdem erstmals einen eigenständigen Tatbestand der Sportwettenbesteuerung. Der Steuersatz für Wetten aus Anlass von Sportereignissen beträgt aber nur 5 Prozent des Nennwerts der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der niedrige Steuersatz "im europäischen Vergleich eine adäquate Steuerbelastung" sichern und eine "Überführung des bisherigen illegalen Wettangebots in die Legalität" fördern. Die geplante Sportwettensteuer ist – wie das gesamte Regelungsgefüge zeigt - kein Unterfall der Lotteriesteuer mehr. Vielmehr handelt es sich um eine neue Kategorie der Verkehrsteuern, was auch in der Bezeichnung des Entwurfs "Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten" zum Ausdruck kommt.

Im Gegensatz zur noch geltenden Rechtslage werden nicht nur im Inland veranstaltete Sportwetten von der Steuer erfasst. Auch ausländische Veranstalter werden einbezogen, sofern der Spieler bei Abschluss des Wettvertrags in Deutschland ansässig ist. Der ausländische Veranstalter kann also die Steuer künftig nicht mehr umgehen, indem er ein inländisches Vermittlungsbüro zwischenschaltet. Hält sich der in Deutschland ansässige Spieler jedoch im Ausland auf und schließt er dort in einem Wettbüro die Sportwette ab, so fällt keine deutsche Steuer an.

Diskriminierung ausländischer Wettbüros

Aber wie kommt der deutsche Fiskus an die Wettsteuer des ausländischen Veranstalters heran? Der Entwurf sieht vor, dass dieser der Finanzbehörde "einen steuerlichen Beauftragten" zu benennen hat. Der steuerliche Beauftragte, in aller Regel wohl das Vermittlungsbüro, schuldet dann die Wettsteuer "neben dem Veranstalter". Er hat die steuerlichen Pflichten des ausländischen Wettveranstalters wie eigene zu erfüllen.

Wie diese Regelung in den Fällen der Internet-Sportwetten funktionieren soll, erschließt sich aus dem Gesetz nicht. Denn wenn der ausländische Internetwettanbieter im Inland kein Vermittlungsbüro oder keine sonstige Betriebsstätte unterhält, wird er kaum der Verpflichtung nachkommen, einen steuerlichen Beauftragten zu benennen. Und da der Spieler selbst nicht Steuerschuldner ist, wird der Fiskus leer ausgehen.

Der Sportwettenmarkt wird sich nicht nur aus diesem Grunde noch mehr ins Internet verlagern. Das Gesetz leidet nämlich noch an einem weiteren Manko: Hat der ausländische Wettanbieter, wie vom Gesetz gefordert, einen inländischen Beauftragten, dann wird in der Regel die Steuer zweimal anfallen. Nämlich einmal im Inland und zusätzlich noch im Ausland, dem Land der Veranstaltung. Eine Anrechnungsmöglichkeit, wie wir sie aus dem Ertragsteuerrecht kennen, sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Dies führt zu einer steuerlichen Diskriminierung der ausländischen Wettbüros gegenüber ihrer inländischen Konkurrenz und wird ein entsprechendes Ausweichverhalten auslösen. Die großen Internetportale für Sportwetten werden so weiter boomen und ein großer Finanzsegen für den Fiskus ausbleiben.

Prof. Dr. Dieter Birk war bis 2011 Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 1998 ist er als Steuerberater bei Pöllath + Partners in Berlin tätig.

Quelle








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Bundesländer müssen Glückspielstaatsvertrag nachbessern


Die EU-Kommission zögert bei der Annahme des überarbeiteten Glückspielstaatsvertrags der deutschen Bundesländer (ohne Schleswig-Holstein). Dies geht aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Jürgen Creutzmann an die EU-Kommission hervor:

„Wäre der neue Glückspielstaatsvertrag in den Augen der Kommission europarechtskonform, würde sie grünes Licht geben. Statt dessen hält sich die Kommission die Möglichkeit einer Klage vor dem EuGH offen, der auch den neuen Glückspielstaatsvertrag für ungültig erklären könnte.

Das ist nicht unwahrscheinlich, denn der Entwurf bevorzugt die existierenden staatlichen Glücksspielanbieter und verletzt damit die im EU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt. Dem Anschein nach ein Konzessionsmodell, ist der Entwurf tatsächlich eine verdeckte Fortführung des bestehenden Monopols. Die betroffenen Bundesländer müssen jetzt reagieren, nachbessern und einen akzeptablen Vorschlag vorlegen.“

Der im neuen Gesetzentwurf erzielte Kompromiss sieht vor, das Lottomonopol beizubehalten und den Sportwettenbereich zu liberalisieren, allerdings nur unter Auflagen: so soll die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen auf 20 begrenzt und eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent des Einsatzes auf Sportwetten erhoben werden.

„Die Festlegung der Konzessionen für Sportwetten ist willkürlich und nicht sachlich zu rechtfertigen. Wenn allein die 16 staatlichen Anbieter jeweils eine Lizenz für sich beanspruchen, dann bleibt ein großer Teil der privaten Anbieter außen vor“, so Creutzmann. Der Gesetzentwurf widerspricht zudem in zentralen Punkten der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011, die mehr Transparenz und Wettbewerb für staatliche Lizenzierungsmodelle gefordert hatte.

Die Änderung des Glücksspielstaatsvertrags war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol im Herbst 2010 für unzulässig erklärt hatte. Nachdem die EU-Kommission mehrmals massive Bedenken gegen den Entwurf geäußert hatte, legten die Bundesländer erst am 7. Dezember den überarbeiteten Text vor.

Quelle: Bundesländer müssen Glücksspielstaatsvertrag nachbessern


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Ich will endlich wieder bei unseren Bookies Legal wetten würden in Ba-Wü... Warte jetzt schon 8-9 Jahre und hätte nie gedacht, wie lange der Gesetzgeber den Glücksspielstaatsvertrag aussitzen würde sadsmilie


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Kiel (dpa/lno) - Kurz vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein hat das CDU-geführte Innenministerium die ersten Lizenzen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Firmen dürfen von sofort an bis zum April 2018 den Schleswig-Holsteinern im Internet Sportwetten anbieten, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte.

Grundlage ist das hoch umstrittene Glücksspielgesetz, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung im Alleingang den milliardenschweren Glücksspielmarkt weitgehend liberalisiert hat. Die SPD will es bei einem Wahlsieg am Sonntag rückgängig machen und fürchtet Regressansprüche.

Die Lizenzen gehen an die Tochterfirma des Wettanbieters Bettfair, Polco Limited, und an die Personal Exchange International von Jaxx SE, beide mit Firmensitz auf Malta. Außerdem erhält Oddset von Nordwestlotto aus Kiel eine Lizenz. Es liegen 23 weitere Anträge vor, 14 Firmen wollen Online-Casinospiele anbieten. Mit der Vergabe weiterer Lizenzen sei in den nächsten Wochen zu rechnen.


Quelle : morgenpost.de

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Die sollen lieber um Wählerstimmen fürchten - wählt alles , nur keine SPD !


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Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
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Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
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