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BILD.de-Newsticker
Mittwoch, 06. April 2011, 14:35 UHR
Länder einig neuen Glücksspiel-Vertrag

Berlin - Die Länder haben sich grundsätzlich auf Eckpunkte für eine Neuregelung des Glücksspielmarktes verständigt. Das teilten der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), am Mittwoch in Berlin mit. Bei Sportwetten sollen bundesweit an private Anbieter sieben Konzessionen vergeben werden. Deren Wirkung soll nach fünf Jahren überprüft werden. Die Eckpunkte werden von 15 Ländern unterstützt, Schleswig-Holstein geht einen eigenen Weg.


Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit
waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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Das ist keine wirkliche Öffnung des Marktes.


- Konzessionsabgabe
- nur noch auf das Endergebnis wetten (Fussball)


Wenn ein Bookie da mitmacht, muss er den Quotenschlüssel senken.

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Ziemlich wilde bwin.party - Aktie kracht wie seit 2006 nicht



Ein paar Tage nach der Fusion erweist sich die bwin.party als Flop. Die Aktie verliert am Mittwoch zwischenzeitlich 20 Prozent.


Der Grund: Deutschland wird kein Geschäft.





Bis vor zwei Wochen war die Aktie des Online-Sportwettenanbieters bwin noch im Leitindex der Wiener Börse und einer der Top 10-Titel im ATX. Seit der Fusion mit der britischen Partygaming, die am 31. März vollzogen wurden, läuft es für die neue bwin.party an der Londoner Börse gar nicht gut. Am 1. April, dem ersten Handelstag der neuen Aktie, waren 204 Pence der Schlusskurs. Es folgten zwei Rückschläge um je rund 1,5 Prozent.

Heftig abwärts ging es Mittwoch nach 15.30 Uhr. Das Papier, bis dahin bei 195 Pence stabil, gab innerhalb einer Stunde auf 157,8 Pence nach, ein Minus von 20 Prozent. Bendet wurde der Handel mit 166,4 Pence, minus 15,92 Prozent. Fast 23 Millionen Aktien wurden auf den Markt geworfen, ein ähnliches Rekordvolumen wie am Tag der Fusion.

Analysten haben ein mittleres Kursziel von 245 Pence ausgegeben, die jüngsten Empfehlungen reichen bis 331 Pence. Es wird wohl neu berechnet werden müssen. Denn was bwin.party so belastet und den grössten Absturz seit dem bwin-Flop in den USA 2006 verursacht hat : Die am Mittwoch Nachmittag angekündigte und an sich positive Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes hat einen gehörigen Haken: Die geplanten Belastungen für die Online-Wettanbieter sind im europäischen Vergleich zu hoch. Die angepeilte Konzessionsabgabe an den deutschen Staat soll 16,66 Prozent des Spieleinsatzes betragen. Es steht zu befürchten, dass sich die von Steueroasen wie Gibraltar oder Malta operierenden Anbieter wie eben bwin.party von der Höhe der Abgabe abschrecken lassen und deswegen die gewünschte Kanalisierung in den legalen Markt misslingt.

Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen SportBundes, Michael Vesper, sagte zur geplanten Öffnung des Sportwettenmarktes: "Die Richtung des Weges stimmt, aber der Rucksack, den die Ministerpräsidenten dem Konzessionsmodell aufgebürdet haben, ist noch zu schwer. So dürfte das Ziel, die Sportwetten staatlich kontrolliert zu öffnen, kaum zu erreichen sein."

Auch der Hightech-Verband BITKOM hat den Entwurf für einen neuen Glückspiel-Staatsvertrag als halbherzig kritisiert.



Quelle: www.wirtschaftsblatt.at

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Sportwetten

Die Länder bluffen

Leitartikel Die Bundesländer verstehen sich gern als Bollwerk gegen die Spielsucht. Daran gemessen offenbaren sie sich selbst aber als ziemlich abgefeimte Zocker.

Denn ein genauerer Blick in die geplante Neuordnung des Glücksspielmarkts offenbart schnell: Die angebliche Reform soll nur die Kläger gegen das staatliche Wettmonopol beruhigen. Im Prinzip soll aber alles so bleiben, wie es ist. Diesen Bluff sollte man schnell auffliegen lassen.

Das zeigt sich am Kernstück des geplanten neuen Staatsvertrags: der begrenzten Freigabe von privaten Sportwettangeboten. Der Milliardenmarkt findet bisher fast ausschließlich im manipulationsanfälligen Internet statt. Der staatliche Anbieter Oddset kommt dagegen kaum an. Da ist es sinnvoll, den Markt für Privatfirmen zu öffnen und diese staatlich zu beaufsichtigen.
Allerdings: Die geplanten Bedingungen für Anbieter sind zu hart, als dass sie irgendetwas an der jetzigen Marktlage verändern dürften. Nicht nur ist die Begrenzung der Lizenzen auf sieben ziemlich willkürlich. Ein Sechstel des Umsatzes will der Staat zudem pauschal als Wettabgabe kassieren - von dem, was übrig bleibt, dürften legale Unternehmen kaum Gewinnsummen anbieten können, die mit denen der Internetkonkurrenz mithalten können.
Vermutlich sollen sie das aber auch gar nicht. Denn die Reform scheint in der Hoffnung entworfen worden sein, damit den Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gerecht zu werden. Dieses hatte Ende 2010 das Wettmonopol des Staates gekippt. Der von den Richtern monierte zentrale Widerspruch beim staatlichen Monopol bleibt jedoch auch nach der Neuregelung bestehen, vor allem beim Lotto. Dort soll der Ausschluss privater Anbieter angeblich vor allem dazu dienen, die Spielsucht zu verhindern. Bloß: Warum kann dann der Staat Lottospiele veranstalten? Und wieso kümmert er sich dann nicht um die Hunderttausenden Spielautomaten in Kneipen und anderswo? Dass diese Süchtige in den Ruin treiben können, wird niemand bestreiten - im Gegensatz zu Lottoziehungen.

Die Politik sollte darum lieber ihre Karten offen auf den Tisch legen und eingestehen, worum es ihr beim staatlichen Wettmonopol wirklich geht: weder um Suchtprävention noch um die Verhinderung von Spielmanipulation. Sondern um die Milliardeneinnahmen aus dem Lottogeschäft. Mit deren Verteilung können sich Landes- und Bundespolitiker als soziale Wohltäter profilieren, ohne dass es sie etwas kostet.
Wenn der Staat Spielsucht verhindern will, muss er die Glücksspielautomaten stärker regulieren. Darüber hinaus aber hat er kein gutes Argument, warum er die Lizenzierung privater Sportwettenanbieter nicht erleichtert. Und: Einen Grund, das staatliche Lottomonopol zu erhalten, gibt es auch nicht.

Quelle : ftd.de

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Meine Meinung :

Mal wieder eine Mogelpackung vom Staat - so funktioniert das nicht und nichts aber auch gar nichts wird sich ändern.

Die Abgabe von 16,66 % auf alle Einsätze ist ein Witz - das wird keinen Wettanbieter reizen , seine Zelte wieder in Deutschland aufzuschlagen.

Begrenzung auf 7 Lizenzen , lächerlich - sollten sich 7 Bewerber finden , machen alle anderen halt einfach munter weiter wie gehabt und lachen sich kaputt.

Onlinecasinos verboten - hat doch jeder Buchmacher im Angebot und ist eine wichtige Einnahmequelle für diese.

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Man kann nur weiter auf Sleswig-Holstein hoffen , passend dazu folgender Bericht :

Sportwetten
Norden stimmt Glücksspiel-Staatsvertrag nicht zu

Schleswig Holstein ist beim Glückspiel-Staatsvertrag unter allen 16 Bundesländern isoliert. Carstensen stimmte den Eckpunkten nicht zu.

Die CDU/FDP-Koalition in Kiel geht bei der Reform des Glücksspielwesens in Deutschland unbeirrt ihren Alleingang weiter. Die Liberalisierung bei den Sportwetten, auf die sich die Regierungschefs aller anderen 15 Länder am Mittwoch in Berlin einigten, greift der Regierung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) zu kurz. Bis zu sieben Wettfirmen sollen ab 2012 bundesweit eine Lizenz erhalten, die vorerst nur fünf Jahre gilt. Die Begrenzung auf sieben Firmen hat aus Sicht der Kieler Koalition, die bereits ein eigenes Gesetz auf den Weg brachte, weder eine zwingende Begründung noch eine Rechtsgrundlage. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sprach dagegen von einem vernünftigen Kompromiss.

Schwere Vorwürfe kommen aus der Opposition in Kiel: Schwarz-Gelb sei derart mit der Glücksspiel-Lobby verflochten, dass der Norden im Kreis der Länder nun völlig isoliert sei, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner der dpa. Bei dem Sondertreffen der 16 Länderchefs in Berlin enthielt sich Carstensen. Beim staatlichen Lotto-Monopol soll sich nach dem Beschluss nichts ändern. Die Kieler Koalition strebt in ihrem Sonderweg an, den Lotto-Vertrieb Privaten zu öffnen.
Während CDU/FDP - und der Kieler Wettanbieter Jaxx - Carstensen lobten, kam aus der Opposition von SPD, Grünen und SSW harte Kritik.

SPD sieht gravierende Nachteile für die Bürger des Landes

Sie warfen der Regierung vor, die Glücksspiel-Lobby zu bedienen.
Der Alleingang Schleswig-Holsteins wird nach SPD-Ansicht der gravierende Nachteile für die Bürger des Landes haben, "weil der Ausschluss aus dem deutschen Lottoblock droht und Schleswig-Holstein nicht mehr an den Jackpot-Ausschüttungen teilnehmen könnte", wie Fraktionschef Stegner sagte. "Das Motiv für den Alleingang kann ja nur darin liegen, dass CDU und FDP der Lobby dermaßen große Versprechungen gemacht haben, dass die Regierung nicht einmal mit dem Kompromiss zufrieden war."

CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher sagte, "eine Beschränkung der Konzessionen auf sieben Sportwetten-Anbieter wäre europarechtlich nicht haltbar". FDP-Kollege Wolfgang Kubicki ergänzte: "Niemand kann rechtlich sauber begründen, weshalb dem achten Anbieter der Zugang zum Markt zu verwehren ist. Die Klagen gegen die Diskriminierung wären ebenso absehbar wie das Ergebnis vor dem Europäischen Gerichtshof".

Arp verweigert Bericht zur "Sylter Sause"

Die Grünen hielten CDU/FDP "Lobbyismus vom Feinsten" vor. "Wir Grünen jedenfalls werden unsere Hand für ein schwarz-gelbes Las Vegas des Nordens nicht reichen", sagte die Abgeordnete Monika Heinold. Carstensens Alleingang zeige, "dass sich die Landesregierung lieber dem Diktat der milliardenschweren GlücksspielanbieterInnen unterwirft, als eine bundeseinheitliche, vernünftige Regelung auf den Weg zu bringen". Anke Spoorendonk vom SSW warf CDU/FDP vor, nur nach den Steuereinnahmen zu schielen. Bei Sportwetten gehe es aber um ein Angebot mit hohem Suchtpotenzial.

Als Farce entpuppte sich ein Tagesordnungspunkt zu dem Thema im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages: Der CDU-Politiker Hans-Jörn Arp verweigerte einen Bericht zur "Sylter Sause", weil er bei der Tagung der Glücksspiel-Lobby in einem Luxushotel vorige Woche als Fraktionsvize aufgetreten sei und nicht als Mittelstandsbeauftragter der Landesregierung. In dieser Eigenschaft war er aber auf SPD-Antrag erschienen. Für einen Bericht als Mittelstandsbeauftragter sehe er keine Anhaltspunkte, sagte Arp. Auch Fragen könne er in dieser Funktion nicht beantworten. Die Opposition war empört.

Vor Journalisten verteidigte Arp sein Vorgehen

"Die Kontrollrechte des Parlamentes werden ad absurdum geführt, wenn Regierungsvertreter je nach Lust und Laune ihre Hüte wechseln können", sagte Grünen-Politikerin Heinold. Die Beauftragtenstellen verwischten die Abgrenzung von Regierung und Parlament. "Am besten löst man den Interessenkonflikt, indem sich die Landesregierung von ihrem Mittelstandsbeauftragten löst", sagte SPD-Glücksspielexperte Andreas Beran. Es sei nicht akzeptabel, bei unbequemen Fragen einfach in eine andere Rolle zu schlüpfen.

Vor Journalisten verteidigte Arp sein Vorgehen: Auch Stiftungen zahlten Fahrt- und Übernachtungskosten, wenn sie Politiker einladen.
Arp betonte auch, dass die Position der Eingeladenen - außer Arp auch von Boetticher und Kubicki - zugunsten einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes seit langem bekannt sei. Wenn dies nicht so gewesen wäre, hätte man vielleicht sagen können, dass eine Teilnahme reiner Lobbyismus wäre. So könne er aber nichts Anrüchiges erkennen.

Quelle (n) (dpa, shz)

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Steuerparadies für Sportwetten?
Glücksspiel-Anbieter setzt auf Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Alleingang im Glücksspiel-Staatsvertrag freut die Online-Anbieter von Sportwetten. Ein Anbieter plant, all seine Lizenzen im neuen Steuerparadies zu beantragen.

Der private Anbieter bwin.party will für all seine Online-Glücksspiele Lizenzen in Schleswig-Holstein beantragen, wenn der Norden im Alleingang seinen Markt öffnet. Dies teilte der nach eigenen Angaben weltweit größte börsennotierte Anbieter von Online-Spielen am Donnerstag mit. Ein Sprecher nannte als Gründe niedrigere Steuern und eine größere Bandbreite an Glücksspielen einschließlich Online-Pokern im Vergleich zu den Plänen der anderen 15 Länder.

Als einziges Land zieht Schleswig-Holstein beim angestrebten neuen Glücksspiel-Staatsvertrag nicht mit. Die Kieler Regierungsfraktionen CDU und FDP wollen eine weiter reichende Liberalisierung als die anderen Länder. bwin.party begründet seine Ansicht auch damit, dass der Kieler Gesetzentwurf neben Sportwetten auch Online-Pokern und Online-Casino ermögliche.

Steuerparadies für Wettanbieter?

Der geplante Staatsvertrag sehe zudem fast 17 Prozent Steuern auf den vollen Umsatz vor, argumentierte ein Unternehmenssprecher. Dagegen wolle Schleswig-Holstein nur den sogenannten Bruttorohertrag (Wettumsatz abzüglich Wettgewinne) besteuern. Von 100 Euro Umsatz blieben oft lediglich zehn Euro als Bruttorohertrag übrig, die dann zu versteuern wären, sagte der Firmensprecher. bwin.party ging hervor aus der Fusion des Wiener Online-Wettanbieters bwin mit dem britischen Glücksspielkonzern PartyGaming.

Unterdessen ging die politische Kontroverse über die Gestaltung des Glücksspielmarktes in Deutschland weiter. Massiv kritisierte Ex-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) die Pläne der 15 Bundesländer. Schmidt gehört dem Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks an. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten, Lizenzen für kommerzielle Sportwettenanbieter begrenzt und befristet zuzulassen, sei europarechtswidrig. Generell wirke die Liberalisierung des Marktes suchtgefährdend und schädige das Gemeinwohl. Der öffentlichen Hand würden kurzfristig 70 Millionen und auf mittlere Sicht 2,5 Milliarden Euro für Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz fehlen.

Quelle : (dpa, shz)

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FT: Kommentar zum Glücksspielstaatsvertrag

Flensburg (ots) - Was die Bundesländer beim Berliner Politpoker ausgewürfelt haben, wird vor dem Europäischen Gerichtshof mit großer Wahrscheinlichkeit keine Gnade finden. Sieben Anbieter von Sportwetten sollen eine Lizenz erhalten. Und der Achte? Der wird gegen diese Deckelung in Brüssel klagen und sich auf den Diskriminierungsschutz berufen können. Wieder einmal sind die Ministerpräsidenten zu kurz gesprungen. Schon der Glücksspielstaatsvertrag von 2008 war weltfremd, weil er die Fakten, die das Internet-Zeitalter geschaffen hat, nicht berücksichtigt: Er wurde schlicht und ergreifend von Millionen Bundesbürgern ignoriert, die ihr Glück auf ausländischen Wettplattformen suchen - mit einer Strafverfolgung müssen sie nicht rechnen. Das wird sich auch jetzt nicht ändern: Die geplante Konzessionsabgabe von 16,6 Prozent des Spieleinsatzes schmälert die Ausschüttung über Gebühr. Deshalb wird auch künftig in Wettbuden auf Malta oder Gibraltar gezockt, und die hiesigen Finanzminister schauen in die Röhre. Noch ist Zeit für Nachbesserung. So wie der Deal jetzt eingefädelt wurde, ist der neue Glücksspielstaatsvertrag nicht zustimmungsfähig. Lizenzzahl und Konzessionsabgabe wirken wie auf dem türkischen Basar ausgehandelt. Wichtig wäre eine Abgabe mit Augenmaß, die den Fiskus am milliardenschweren Wettgeschäft beteiligt und den Wettbüros und ihrer Kundschaft gleichzeitig einen echten Anreiz gibt, nach Deutschland zurückzukehren. Hier können sie dann legal spielen und neue Kundschaft werben. Das hat seinen Preis - doch der darf nicht zu hoch sein.

Quellenangabe :
Originaltext: Flensburger Tageblatt Digitale Pressemappe: https://www.presseportal.de/pm/59123 Pressemappe via RSS : https://www.presseportal.de/rss/pm_59123.rss2

Pressekontakt: Flensburger Tageblatt Stephan Richter Telefon: 0461 808-1060 redaktion@shz.de

© 2011 news aktuell

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Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt
zuletzt aktualisiert: 08.04.2011 - 02:30 Köln (dapd). Das Landgericht Köln hat das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger vorerst bekräftigt. Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht. Stattdessen deutete der Vorsitzende Richter an, dass er die einstweilige Verfügung wohl im Wesentlichen bestätigen wird. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden. Ein Sprecher von WestLotto kündigte bereits Berufung an.

Quelle : isa-guide.de


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Glücksspielstaatsvertrag wird erneut scheitern
Vernichtung der Rennwette durch protektionistische Besteuerung wird in Kauf genommen
Essen (ots) - In Ihrem Bemühen, den Lottogesellschaften mit der Sportwette "Oddset" eine möglichst gute Ausgangsposition für den vermeintlichen Wettbewerb mit privaten Sportwettanbietern zu verschaffen, wird von den Ministerpräsidenten deutlich über das Ziel hinaus geschossen.

Die am Mittwoch, dem 6.4.2011 verabschiedeten Eckpunkte der künftigen "Liberalisierung" sehen im Wesentlichen eine EU-rechtswidrige Begrenzung auf sieben Konzessionen sowie die Abführung einer Konzessionsabgabe von 16,66 % zusätzlich zur Umsatzsteuer vor, die in der Höhe der deutschen Lotteriesteuer entspricht. Dadurch will man "Mehrbelastungen" von Oddset gegenüber ausländischen Sportwettanbietern vermeiden. Auf gut deutsch: die Steuer für private Sportwettanbieter wird auf das Niveau der viermal ertragsstärkeren Monopollotterien angehoben, statt die Sportwetten geringer zu besteuern, wie international üblich.

"Das wird die Sportwette von Anfang an in Deutschland erdrosseln, weil die Konzessionsabgabe in voller Höhe an den Wetter weitergegeben werden muss, während man die Abgabe bei den Lotterien unmerklich einbehalten kann", so Norman Albers, der Sprecher des Deutschen Buchmacherverbandes. Damit die Länder vollends "die Schotten dicht machen" können, wird auch jede Vermittlung der Wetten in dieser Höhe zusätzlich besteuert, auch wenn im Ausland dort bereits Steuern bezahlt werden.

"Damit gerät auch die Pferdewette in Existenznot, weil wir schon seit über 10 Jahren von der Vermittlung der Wetten auf ausländische Pferderennen leben", so Norman Albers weiter. In Deutschland finden nämlich unter der Woche praktisch keine Rennen statt.

"Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird in Wahrheit ein Prohibitionsgesetz" ärgert sich Jörg M. Barkholz, Vorstand der digibet wetten.de AG, Berlin und ergänzt: "kein Kunde wird zu diesen Rahmenbedingungen in Deutschland wetten, sondern weiter im Internet."

Der deutsche Lottoblock kann die Abgaben aus der Sportwette "Oddset" durch Milliardeneinnahmen im Lotteriebereich verschmerzen und quer subventionieren. Die Folge wäre, dass die privaten Sportwettannahmestellen mit Provisionseinnahmen von etwa 500 Euro pro Monat von Anfang an unrentabel sind und deutlich hinter den Einnahmen einer Lottoannahmestelle mit etwa 1.600 Euro zurückbleiben. Das ist Protektionismus pur und keine Liberalisierung.

"Von den Einnahmen kann man nicht einmal das gewerbliche Sky-Abo für die Fußballübertragung bezahlen, geschweige denn Personal und Miete", erläutert Alexander Göser, DBV-Vorstand aus Köln und meint: "da steckt Methode dahinter, Oddset muss sich noch nicht einmal um eine der Konzessionen bewerben."

Hintergrundinformation:

Nach Berechnungen des Deutschen Buchmacherverbandes wird sich durch die Prohibitionssteuer die Sport- und Rennwette ab dem 1.1.2012 über Nacht um 75 Prozent verteuern. Ökonomische Modelle, die auch bei den Berechnungen der Auswirkung einer Mineralöl- oder Tabaksteuererhöhung Anwendung finden, gehen von einem Rückgang der Nachfrage von 12,5% bis 15 % bei einer Erhöhung des Preises um 10 % aus. Daraus lässt sich ein Rückgang der Nachfrage um 95% herleiten.

Bei einem derzeit noch grau agierenden Gesamtmarkt, von der Goldmedia GmbH auf etwa 3,4 Mrd. Euro geschätzt (ohne Internet), würde die Steuer in dieser Höhe nur zu einer legalen Nachfrage von ca. 240 Mill. Euro führen. Das übrige verschwindet in anderen Kanälen. Von Verbraucher- oder Spielerschutz kann keine Rede sein.

Nach den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen etwa 2800 Annahmestellen über die sieben Konzessionen zugelassen werden. Das würde einen Wochenumsatz von nur 1650 EUR je Annahmestelle bedeuten. Jede Lottoannahmestelle setzt derzeit etwa 5000 EUR je Woche um.

Anders als bei einer Mineralölsteuererhöhung, kann der Verbraucher bei der geplanten exorbitant hohen Wettsteuer sehr gut auf andere Glücksspielangebote und Anbieter im In- und Ausland ausweichen oder unter der Ladentheke wetten. Mobile Endgeräte wie das iPhone oder sogenannte Tablet-PC, holen einem das Internet auf die Straße, auf den Fußballplatz oder in die Gaststätte mit SKY-Abo.

Der Deutsche Buchmacherverband setzt sich daher voll und ganz für den Schleswig-Holsteinischen Sonderweg ein und würde die dort vorgesehene Steuer auf den Bruttoertrag von 20 Prozent (entspricht etwa 3 % bis 4 % vom Wetteinsatz) begrüßen.

Das ist im internationalen Vergleich in Europa am oberen Ende der Skala ohne jedoch die Wette zu erdrosseln.

Pressekontakt:

Oliver Jäger,
Verbandsbüro des DBV Essen,
Tel. 0201 - 79 03 29

Norman Albers,
Vorstandssprecher des DBV,
Tel. 0511 - 302680

Email: dbv.buchmacherverband.essen@t-online.de

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jetzt zeigt sich langsam was hinter dem neuen Vertrag steckt

Länder wollen Web-Wettbüros sperren lassen

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Kann man eigentlich nur noch drüber lachen , wenns nicht so traurig wäre....

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Original geschrieben von: Frei3ier
Kann man eigentlich nur noch drüber lachen , wenns nicht so traurig wäre....

Allerdings vogel kotzen

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Die können sich wehren wie sie wollen. Am Ende stehen sie mit leeren Händen da. Oder wir kriegen chinesische Verhältnisse...

Immerhin kämpft die FDP noch gegen diesen Staatszwang, hätte auch nicht gedacht dass ich die Partei dieser Tage loben kann.

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Man kann in Worten eigentlich kaum umschreiben, wie komplett realitätsfern diese Pläne sind. IP- bzw. DNS-Sperrung ist A) technisch so gut wie gar nicht umsetzbar, da alle Internet-Provider hier mitziehen müssten (was sie sowohl technisch, als auch vom organisatorischen Aufwand her nicht können und vor allem wollen), und B) man in Ländern wie u.a. China sehen kann, dass sie selbst dann nicht funktionieren, wenn sie umgesetzt werden, da man diese auch locker umgehen kann.

Ich kann gar nicht genug fressen wie ich grad kotzen möchte, wenn ich diese Gehirnblähungen lesen muss. Es gibt hier eine einmalige Chance einen kompletten Wirtschaftszweig anzukurbeln, der jahrelang völlig brach liegt und nur Gelder "schwarz" ins Ausland fliessen liess und lässt, weil die Dumpfhirne in diesem unseren Lande immer noch ans Monopol glauben. Schwachsinnige aller Länder, vereinigt euch!

wichser

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DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Glücksspielstaatsvertrag: IPD begrüßt Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein

12.04.2011 - 14:27 Uhr, DFL Deutsche Fußball Liga GmbH


Frankfurt (ots) - Die Initiative Profisport Deutschland (IPD)
sieht den Entwurf der Ministerpräsidentenkonferenz zum neuen
Glücksspielstaatsvertrag in einigen zentralen Punkten kritisch. "Der
Vorschlag zur Behandlung von Sportwetten nutzt weder dem Breiten-
noch dem Profisport. Eine kontrollierte Öffnung des
Sportwettenmarktes für private Anbieter ist zwar grundsätzlich der
richtige Weg. Allerdings sind die veröffentlichten Eckpunkte,
insbesondere im Hinblick auf die Abgabensituation, alles andere als
erfolgversprechend. Die IPD begrüßt deshalb ausdrücklich den
Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein. Dieser ist rechtlich
umsetzbar und inhaltlich zielführend", sagte Frank Bohmann,
stellvertretender Sprecher der IPD, auf der heutigen Sitzung in
Frankfurt am Main.

Statt den Sportwettenmarkt konsequent kontrolliert zu öffnen und
so den Weg für eine regulierte Rückkehr der privaten Anbieter nach
Deutschland frei zu machen, sind aus Sicht der IPD von den
Ministerpräsidenten unrealistische Rahmenbedingungen vorgeschlagen
worden. Damit würde weder eine Kanalisierung in den legalen Markt
stattfinden noch die gewünschten Effekte für den Breiten- und
Profisport erreicht werden. Speziell eine ausreichende Finanzierung
des Breitensports aus Mitteln des Sportwettenmarktes wäre so kaum
gewährleistet.

Ein praxistaugliches Modell, das allen Marktteilnehmern gerecht
würde, ist aus Sicht der IPD der Gesetzesentwurf aus
Schleswig-Holstein. Dieser sieht deutlich geringere und international
wettbewerbsfähigere Abgaben für Wettanbieter vor als die von den
anderen 15 Ländern geplanten 16,66 Prozent. Bei höheren Abgaben, so
die Befürchtung, würden die Unternehmen ihre Wetten weiterhin aus dem
Ausland anbieten.

Die Initiative Profisport Deutschland wurde im November 2009 als
Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (DFL
Deutsche Fußball Liga, Beko Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey
Liga und TOYOTA Handball-Bundesliga) gegründet. Ziel der Vereinigung
ist es, den Anliegen des Profisports ein gemeinsames Sprachrohr zu
geben.

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

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Neue Tücke im deutschen Glücksspiel-Vertrag vermutet

Internet-Aktivisten warnen vor möglichen Netzsperren als Folge des in Deutschland geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags. Sie leiten das aus einem aktuellen Text des Gesetzentwurfs ab. Eine Passage des Entwurfs lasse die Möglichkeit zu, den Zugang zu einigen Glücksspiel-Angeboten im Netz zu kappen, argumentierten unter anderem der Chaos Computer Club (CCC) und der Internetrechts-Experte Udo Vetter am Montag.

Die deutsche Bundesregierung hatte erst vor kurzem eine Absage an Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornografie erteilt. Internet-Aktivisten liefen seit Jahren dagegen Sturm, mit dem Argument, dadurch werde eine Infrastruktur für Zensur geschaffen. Außerdem könnten Sperren relativ leicht umgangen werden.

Die kritisierte Stelle in dem Entwurf von Anfang April (Paragraph 9) lautet wie folgt: "Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann... Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen."

Für Vetter, der ein anerkannter Fachmann in Sachen Internet-Recht ist, folgt daraus: "Tritt diese Regelung in Kraft, erhalten Behörden erstmals in Deutschland die Möglichkeit, missliebige Seiten durch bloßen Anweisung an die Provider aus dem deutschen Internet verschwinden zu lassen."

Entsprechend harsch fiel die Reaktion der Internet-Aktivisten aus. "Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensur-Infrastruktur in Deutschland aufzubauen", kritisierte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur). "Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten."

Für die Piratenpartei kritisierte der politische Geschäftsführer Christopher Lauer, die Bundesländer hätten aus der bisherigen Kontroverse um Netzsperren nichts gelernt. "Dass die Netzsperren jetzt in dem Glücksspiel-Staatsvertrag realisiert werden sollen, nachdem die Bundesregierung die Idee aufgegeben hat, ist absurd." Auch CCC-Sprecher Dirk Engling beklagte eine "erstaunliche Lernresistenz" in den Staatskanzleien der Bundesländer.

Die deutschen Bundesländer hatten sich vergangene Woche darauf verständigt, ab 2012 den Milliarden-Sportwettenmarkt unter strengen Auflagen für private Anbieter zu öffnen. Bis zu sieben Wettfirmen sollen bundesweit eine Lizenz erhalten, die vorerst aber nur fünf Jahre gilt. Beim staatlichen Lotto-Monopol ändert sich den Plänen zufolge nichts.

Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu geschrieben werden. Danach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.

Bis Anfang Juni wollen die Länder die Eckpunkte fertig ausarbeiten. Am 9. Juni könnte ein Vertrag unterschrieben werden, der anschließend von den Landesparlamenten beschlossen werden muss.

Quelle : wirtschaftsblatt.at

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Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag
Netzsperren durch die Hintertür?


von: Dr. Ansgar Koreng 26.04.2011

Gerade noch glaubte man, das Thema "Netzsperren" sei vom Tisch. Nun aber ist der Entwurf des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages publik geworden. Er sieht noch weiter reichende Sperrmöglichkeiten vor, als sie gegen Kinderpornographie geplant waren. Ansgar Koreng über rein fiskalische Interessen und eine mögliche Totalüberwachung des Datenverkehrs.


Beim Instrument der Netzsperren scheint es sich um eine juristische Hydra zu handeln: Schlägt man ihr einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach. Gerade noch feierte die Netzcommunity die bereits beschlossene Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG), da tauchen mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV-E) bereits neue Vorschläge zur Einführung dieses umstrittenen Instruments auf.

Nur auf den ersten Blick kann sich der Normalnutzer damit beruhigen, dass die Netzsperren auf dem Glücksspielsektor wieder auftauchen, zu dem nur ein relativ geringer Anteil der Bevölkerung überhaupt Kontakt haben dürfte.

Wenn aber Internet-Provider feststellen müssen, ob möglicherweise einer der Teilnehmer einer Kommunikation ein illegales Glücksspielangebot besuchen möchte, müssen sie zukünftig jeglichen Datenverkehr ihrer Kunden mithören. Geplant ist nicht weniger als eine permanente, allumfassende Überwachung des gesamten Datenverkehrs.


EuGH: Rein fiskalische Interessen rechtfertigen das Monopol nicht


Zu dieser Entwicklung konnte es kommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 8. September 2010 (Az. C-409/06) das staatliche deutsche Glücksspielmonopol in seiner bis dahin geltenden Fassung für europarechtswidrig erklärt hatte.

Zwar dürfe, so die Luxemburger Richter, ein Mitgliedstaat zum Schutz vor Spielsucht das Glücksspiel monopolisieren. Voraussetzung sei aber, dass dieses Monopol auch genutzt werde, um das Glücksspiel einzuschränken und in geordnete Bahnen zu lenken. In Deutschland hingegen werde es durch den Staat eher gefördert als eingedämmt.

Relativ unverblümt warfen die Europarichter den deutschen Bundesländern vor, es gehe ihnen bei ihrem Glücksspielmonopol mehr um die eigenen Einnahmen als um den Schutz vor den negativen Folgen des Glücksspiels. Letztlich urteilte der Gerichtshof, dass rein fiskalische Interessen ein staatliches Glücksspielmonopol nicht rechtfertigen.

Der Entwurf eines neuen Glücksspiel-Staatsvertrages

Die deutsche Politik zog aus dem Urteil nicht etwa die Konsequenz, das Glücksspielrecht zu liberalisieren, sondern begab sich auf den umgekehrten Weg. Besonders im glücksspielrechtlich zunehmend bedeutsamen Bereich des Internets planen die Länder tiefe Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit.

So gibt § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV-E den zuständigen Aufsichtsbehörden die Befugnis, Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten zu untersagen. Mit Diensteanbietern meint der Staatsvertrag die Access-Provider, die den Endverbrauchern den Zugang zum Internet vermitteln.

Sie bilden das natürliche Nadelöhr in der Kommunikation zwischen Nutzer und Anbieter, was es für den Staat interessant macht, sie als Hilfspolizisten zu verpflichten. Auch nach dem ZugErschwG sollten sie deshalb als Gatekeeper den Zugang zu illegalen Inhalten erschweren.


Schwerwiegende Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit

Sowohl das ZugErschwG als auch der geltende Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sehen bereits Möglichkeiten vor, um den Abruf illegaler Inhalte zu verhindern. Dennoch geht der geplante GlüStV neue Wege. In seinem bereits zitierten § 9 Abs. 1 Nr. 5 heißt es, das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) werde eingeschränkt. Diese Regelung ist wegen des verfassungsrechtlichen Zitiergebotes (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) erforderlich und ermöglicht sehr weitgehende Eingriffe in die Internet-Kommunikation.

Denn es besteht Einigkeit darüber, dass Sperrverfügungen auf Grundlage des RStV und des ZugErschwG derzeit nur solche Eingriffe erlauben, die ohne Kenntnis von den Inhalten der Kommunikation stattfinden können. Zulässig ist lediglich die Kontrolle der sogenannten Verkehrsdaten, also von Start und Ziel eines Kommunikationsvorgangs. Die bisherigen Anläufe zur Einführung von Sperren waren deshalb auch relativ oberflächlich und konnten den Zugang nur "erschweren", aber eben nicht völlig verhindern. Im Internet kursierten bereits massenhaft Anleitungen zur Umgehung der Sperrungen.

Das könnte sich mit dem neuen GlüStV ändern. Denn nun können auch Sperrmethoden legalisiert werden, die eine Kenntnisnahme von Inhaltsdaten erfordern wie beispielsweise die besonders gefürchtete "Deep Packet Inspection" (DPI) oder auch der Einsatz so genannter transparenter Proxy-Server. Das ermöglicht es den Internet-Providern, auf der Suche nach illegalem Glücksspiel die Inhalte der Nutzer-Kommunikation mitzuhören. Von jedermann und zu jeder Zeit.

Verfassungsrechtlich fragwürdig

Ob ein solcher Eingriff, abseits aller sonstigen Bedenken, noch verhältnismäßig sein kann, ist mehr als fraglich. Immerhin ging es beim ZugErschwG noch um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Missbrauchsopfer.

Beim Glücksspielmonopol hingegen geht es, was sogar dem EuGH schon offensichtlich erschien, im Wesentlichen um rein fiskalische Interessen. Diese dürften sich bei der erforderlichen Abwägung kaum als legitimes Ziel für derart weit reichende Grundrechtseingriffe darstellen.

Was die Länder hier planen, übertrifft die bisherigen Albträume der Netzgemeinde bei weitem. So gründlich wie sein Glücksspielmonopol wollte der Staat noch nicht einmal die Würde missbrauchter Kinder schützen. Sollte in breiteren Kreisen publik werden, was hier in Hinterzimmern ausgearbeitet wird, könnte uns noch ein heißer Sommer bevorstehen.

Dr. Ansgar Koreng hat seine Dissertation zum Thema "Zensur im Internet" verfasst. Er ist derzeit Rechtsreferendar bei JBB Rechtsanwälte in Berlin.

Quelle: https://www.lto.de/de/html/nachrichten/31...die_hintertuer/


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Habe ja oben gerade einen Artikel zu den umstrittenen Netzsperren gepostet...

Auf www.heise.de bin ich vorhin auf einen anderen Artikel zum Glücksspielstaatsvertrag gestoßen:

Daraus zitiere ich folgenden Absatz:

"Trotz zunehmenden Widerstands haben es die Regierungschefs eilig. Sie haben den Änderungsentwurf bereits zur sogenannten Notifizierung nach Brüssel geschickt, wie "Law-Blogger" Udo Vetter herausgefunden hat. Die EU-Kommission soll nun im Lauf der nächsten drei Monate prüfen, ob das Machwerk generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die von den Ländern präsentierte Zusammenfassung des Vorhabens geht mit keiner Silbe auf die geplanten Sperren ein. Stattdessen ist von einer "Öffnung des Internets für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten" die Rede. Der mitglieferte vollständige Entwurfstext vom 14. April enthält dagegen die besonders umkämpfte Passage, wonach Diensteanbietern wie Providern und Registraren "die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten" untersagt und das Fernmeldegeheimnis insoweit eingeschränkt werden kann."

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/W...en-1229437.html


Ich finde es absolut unglaublich, mit welchen linken Tricks unsere Politiker hier arbeiten! Da könnte ich schon wieder kotzen kotzen kotzen


Das erinnert mich auch an einen Artikel vom Verband Europäischer Wettunternehmer mit der Überschrift "Länder fälschten Gutachten, um Glücksspielmonopol zu erhalten" kotzen
Quelle: https://www.vewu.com/downloads/Gutachten/RA_Dieter_Pawlik_zu_Gutachten.pdf

In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?


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Bundesverwaltungsgericht weist Revision von bwin e.K. gegen Internetverbot der bayerischen Glücksspielverwaltung zurück
Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt

Neugersdorf (ots) - Entscheidung vor dem Hintergrund der beschlossenen teilweisen Internetöffnung durch die Länder für Zukunft nicht mehr relevant

bwin bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Mit einer Entscheidung von heute hat das Bundesverwaltungsgericht einen Revisionsantrag der bwin e.K. gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 09. Dezember 2009 zurückgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Gültigkeit der DDR-Lizenz für das Gebiet der ehemaligen DDR bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte zwei Untersagungsverfügungen der Regierung von Mittelfranken vom Frühjahr 2009 gegen Dr. Steffen Pfennigwerth als Inhaber der bwin e.K. bestätigt. Diese untersagen der bwin e.K. die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Glücksspielen im Internet für Bayern. Pfennigwerth kündigte an, dass er auf Grund seiner verletzten Grundrechte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung einreichen werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in der Vergangenheit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, die einem Inhaber einer DDR-Gewerbegenehmigung die Vermittlung von Sportwetten verboten hatte.

Dr. Pfennigwerth hatte bereits im August 2009 auf Grund der Vielzahl unterschiedlicher Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern seine Sportwettenvermittlung eingestellt. Für Dr. Pfennigwerth wird die heutige Entscheidung daher keine unmittelbaren Konsequenzen haben.

Bereits im September 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das deutsche Glücksspielmonopol-unionswidrig sei, und Deutschland entsprechende Vorgaben für eine kohärente Glücksspielgesetzgebung gemacht. Die Vereinbarkeit der heutigen Entscheidung mit den Vorgaben des EuGH wird in den nächsten Tagen analysiert werden.

Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber bwin e.K., sagte: "Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der von den Bundesländern bereits verabschiedeten teilweisen Öffnung des Internets mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag und der bereits erfolgten Angebotseinstellung der bwin e.K. ohne praktische Relevanz. Die Zukunft der deutschen Glücksspielregulierung wird nicht juristisch, sondern aktuell mit den Beratungen der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag politisch entschieden.

Internet-Gaming-Angebote sind in Deutschland Marktrealität. Wir appellieren an die Bundesländer, entsprechend der Vorgaben des EuGH eine kohärente Glücksspielregulierung zu schaffen, die diesen Marktgegebenheiten Rechnung trägt."

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 6. April Eckpunkte verabschiedet, auf deren Grundlage in diesem Sommer ein neuer Glücksspielstaatsvertrag beschlossen werden soll, der ab dem 1. Januar 2012 in Kraft treten würde.

Pfennigwerth betonte, dass bereits der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Mit ihnen seien weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden. Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt entstanden, der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich 2009 rund 7,8 Milliarden Euro.

Eine Umsetzung der von den Ministerpräsidenten vorgestellten Eckpunkte wäre genauso wie das in Deutschland auslaufende Monopolmodell zum Scheitern verurteilt. Ein Abgabensatz von über 16 Prozent auf die Einsätze bei der Sportwette lässt keine Möglichkeit zu, ein wettbewerbsfähiges Produkt anzubieten. Damit würden die Eckpunkte das Ziel, den Spieltrieb zu kanalisieren sowie den Spielerschutz und Manipulationen zu bekämpfen, glatt verfehlen. "Von einem regulierten Markt profitieren der Staat und Verbraucher gleichermaßen. Nur so können staatliche wie private Anbieter unter strengen Auflagen und unabhängiger Kontrolle Zugang zum Markt bekommen. Es ist der einzige Weg, den bestehenden Schwarzmarkt zu beseitigen und die Konsumenten effektiv zu schützen", so Pfennigwerth. bwin appelliere an die Länder, den Beispielen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich zu folgen, die ihre Märkte kontrolliert geöffnet hätten, und auch in Deutschland eine marktgerechte und EU-rechtskonforme Glücksspielregulierung umzusetzen.


Quelle: www.presseportal.de

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Hat doch schon 2008 weder bei uns noch bei bet3000 funktioniert.

Unsere .com-Domain wurde erfolgreich wieder zurückerklagt....

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Nicht mit EU-Recht vereinbar
Montag, 20.06.2011
Entwurf für Glücksspielstaatsvertrag gescheitert?
Der Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag ist offenbar gescheitert. Nach Informationen des Fachmagazins "Sponsors" ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Neuregelung der Bundesländer nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Mitte Juli sollen die Staatskanzleien darüber informiert werden.

Im April hatten sich die Ministerpräsidenten von 15 Ländern auf einen Entwurf für die Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter geeinigt.

Demnach sollten sieben bundesweite Konzessionen für private Wettanbieter vergeben werden. 16,66 Prozent des Einsatzes bei einem Wettanbieter sollen als Abgabe an den Bund gehen.

Lediglich Schleswig-Holstein hatte sich damals für eine weitreichendere Öffnung des Marktes ausgesprochen und wird sich damit offenbar durchsetzen. Bis zur Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten im Oktober soll der Entwurf geändert werden.
Zweifel von Experten bereits im Vorfeld

Experten hatten bereits unmittelbar nach der Einigung der Länder bezweifelt, dass der neue Staatsvertrag realitätsnah, marktgerecht und rechtskonform sei.
Bilder des Tages - 20. Juni
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Gymnastik am Beckenrand: Die Rugby-Spieler von Melbourne Storm haben sichtlich Spaß an der kleinen Gymnastik-Einheit im Schwimmbad
© Getty
weitere Diashows

Auch die Initiative Profisport Deutschland als Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (Deutsche Fußball Liga, Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey Liga und Handball-Bundesliga) hatte das Werk bereits im Vorfeld kritisiert.

Laut mehreren Schätzungen entgingen dem deutschen Profi-Sport in der Vergangenheit mehrere hundert Millionen Euro an Sponsorengeldern, da private Wettanbieter nicht mehr auf Trikots und Banden werben durften.


Große Steuermehreinnahmen

So prangt der Name des Anbieters "bwin" auf dem Trikot des spanischen Fußball-Rekordmeisters Real Madrid, während der Sportwettenanbieter in Deutschland keine Möglichkeit der Werbung hatte.
Glücksspielstaatsvertrag Entwurf EU-Kommission Bundesländer Sponsoren

Auch für die Bundesländer geht es um viel Geld. Insgesamt werden die zu erwartenden Steuermehreinnahmen bei einer Öffnung des Glücksspielmarktes auf 7,7 Milliarden Euro geschätzt. Allein NRW könnte auf Steuermehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro hoffen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 8. September 2010 das deutsche Glücksspiel-Monopol in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt, weswegen eine Neuregelung nötig ist.


www.spox.com

WILL ENDLICH DAS MONOPOL WEG HABEN ! grins

Zuletzt bearbeitet von Philo; 21/06/2011 18:38.
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Das wird noch etliche Jahre hin und her gehen , die staatlichen schenken Ihr Monopol nicht her , auch wenn es längst verloren ist - zu viele abgehalfterte Politiker in entscheidenden Position , die um ihr Pöstchen und gute Pension ringen , mit Null Ahnung wie das Internet überhaupt funktioniert.

Der wichtigste Faktor in diesem Spielchen ist natürlich das Geld - erst wenn keiner mehr staatliches Oddset oder Lotto spielt , wachen die mal auf...

Uns bleibt nur (ab-)warten , auf Dauer siegt die Freiheit....


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EU könnte deutschen Glücksspielvertrag kippen

Dem Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer droht Widerstand. Der EU missfallen die geringe Zahl von Lizenzen und die hohen Abgaben.

Der zum Jahresende fällige neue Glücksspielstaatsvertrag droht an seiner Unvereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zu scheitern. Nach Informationen von "Welt Online“ bereitet die EU-Kommission ein Schreiben an die Bundesländer vor, in dem sie auf die rechtlichen Mängel des bisherigen Entwurfs hinweist. Werden diese von den Ländern nicht korrigiert und der Staatsvertrag in seiner jetzigen Form in Kraft gesetzt, könnte auf Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und damit eine Klage am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zukommen.

Nach Angaben aus informierten EU-Kreisen stört man sich in Brüssel vor allem an zwei Punkten: Zum einen wollen die Länder für Sportwetten bundesweit nur sieben Konzessionen vergeben. Diese Begrenzung, welche die Länder als eine Öffnung ihres bisherigen strikten Wettmonopols verstanden haben möchten, erscheint den EU-Rechtlern jedoch willkürlich gewählt und kaum für einen breiteren Wettbewerb geeignet.

Zum anderen planen die Länder, eine gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer zu erheben. Dies wäre für private Anbieter kaum machbar. In Brüssel fragt man sich deshalb, wieso der Staat den Wettbewerb liberalisieren will, indem er den Privaten keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit gibt. In Deutschland sind die Länder für Lotto und Sportwetten zuständig, während die Bundesebene Spielhallen und Kasinos kontrolliert.

Der von 15 Bundesländern unterzeichnete Entwurf wurde zum 15. April zur Prüfung nach Brüssel geschickt. Da die Regelungen den europäischen Binnenmarkt betreffen, ist dies verpflichtend. Schleswig-Holstein, das in diesen Tagen sein eigenes Glücksspielgesetz durch den Kieler Landtag bringt, ist nicht an der Vorlage beteiligt. Die schwarz-gelbe Koalition im Norden hat ihren Entwurf bereits in Brüssel vorgelegt und keine großen Beanstandungen bekommen. Er sieht eine im Vergleich zu den Bundesländern wesentlich liberalere Handhabung und Lizenzvergabe vor.

Auch sollen Lotto und Sportwetten im Internet künftig wieder erlaubt sein. Mit Inkrafttreten des Lottomonopols 2008 war dies aus Gründen der Suchtprävention verboten worden. In der Folge waren nach Studien bis zu 95 Prozent der Kunden auf nicht-deutsche, und damit illegale Seiten abgewandert. Das ebenfalls auf Suchtbekämpfung gründende Werbeverbot für Lotto und Sportwetten hatte den Anbieter zusätzlich gewaltige Gewinneinbußen beschert. Beim staatlichen Wettanbieter Oddset sank der Umsatz von 500 auf 185 Millionen Euro. Die Problematik des Online-Angebots ist ein weiteres Fragezeichen über dem Staatsvertrag.

Nach Willen der Länder soll die Internet-Vermarktung wieder legal werden, aber unter strengen Auflagen. So streng, dass die Länderchefs Sperren planen, um ausländische oder nicht lizenzierte Anbieter aus dem Markt zu halten. Das sorgt nicht nur in Brüssel für Irritation.

CDU und FDP, die eine Liberalisierung tendenziell offener sehen, bekommen Unterstützung von anderer Seite: „Die im Entwurf vorgesehenen Internetsperren sind weder wirksam noch sinnvoll. Ich fordere klare Veränderungen in diesem Bereich“, warnt die medienpolitische Sprecherin der Grünen in Bremen, Anja Stahmann.

Bis kommenden Montag muss Brüssel den Ländern antworten, dann läuft die Frist für die Notifizierung aus. Den Ministerpräsidenten ist aber offensichtlich schon klar, dass ihr Staatsvertrag auf deutscher wie EU-Ebene keine ausgemachte Sache ist. Anfang Juni bereits teilte Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) mit, dass sich ein Beschluss bis Oktober verzögert, weil der Entwurf mit europäischem Recht „kompatibel gemacht werden“ müsse. Das bedeutet, dass der Staatsvertrag keinesfalls fristgerecht zum Jahresende abgeschlossen sein kann, weil er durch die Parlamente müsste.

Die große Frage wird am Ende sein, ob Brüssel den Hammer Vertragsverletzungsverfahren zieht, wenn die Länder einen EU-rechtswidrigen Vertrag durchboxen. Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, äußert sich zurückhaltend. Der Franzose hatte im März ein Grundsatzpapier vorgelegt.

Er wolle „eine gemeinsame Grundlage von Regeln, wo Einigkeit über wichtige Fragen für die Gesellschaft herrscht: Spielsucht, Geldwäsche, Schutz Minderjähriger, korrekte Spielabhandlung und Finanzierung öffentlichen Breitensports“, sagte er jüngst "Welt Online“. Und dafür braucht er das Plazet aller 27 Mitgliedsländer – auch Deutschlands.

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