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Glücksspielrecht: Sportverbände schlagen Alarm – Geht die "bestehende bizarre Rechtslage" in die Verlängerung?

von Ansgar Lange

Berlin/München - Wenige Wochen vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Glücksspiel-Staatsvertrag kommt wieder Bewegung in die Diskussion. Sportwetten und Lotterien sind eine tragende Säule der Finanzierung des deutschen Sports. Daher verwundert es nicht, dass der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die Sporthilfe mit dem Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags Wege aus der verworrenen Situation weisen wollen, weil sie sich massive Sorgen um die künftige Sportförderung machen. Erstes Ziel sei es, so berichtet die Tageszeitung "Die Welt", den Sportwettenmarkt kontrolliert auch privaten Anbietern zu öffnen. Damit solle verhindert werden, dass die Umsätze aus dem Geschäft mit den Sportwetten weiter zu 95 Prozent am Staat vorbeifließen. "Der staatliche Anbieter Oddset hat 200 Millionen Euro Umsatz, der Gesamtumsatz wird aber auf drei bis sieben Milliarden Euro geschätzt", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

Nach den Vorstellungen von Vesper und Co. sollen künftig Lizenzen für private Anbieter ausgestellt werden, die drei bis zehn Prozent des Wett-Umsatzes als Sportwettenabgabe zahlen könnten. "Ein Drittel dieser Einnahmen (ca. 80 Millionen Euro) könnte schließlich in den Breiten- und gemeinnützigen Sport fließen - aber nicht in den Fußball, der sich dafür jedoch hohe Sponsoring-Einnahmen verspricht", schreibt "Die Welt".

"Es besteht dringender Handlungsbedarf", sagt Dr. Wulf Hambach, Gründungs- und Managing Partner der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte https://www.timelaw.de in München. "DOSB, DLF und Sporthilfe legen den Finger in die Wunde. Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist nicht mehr haltbar. Dies wurde höchstrichterlich bestätigt, da der Europäische Gerichtshof die bisherige Rechtslage in Bausch und Bogen verworfen hat. Welchen Wert hat ein Monopol, wenn 95 Prozent der Umsätze auf dem hiesigen Wettmarkt am Staat vorbeilaufen? Fünf Milliarden Euro werden doch schon jetzt über das Internet oder über Wettbuden bei ausländischen Anbietern platziert. In bestem Reporterdeutsch – so hat es die FAZ auf den Punkt gebracht – könnte man das deutsche Glücksspielrecht eine 'zerfahrene Angelegenheit' nennen. In der Fußballersprache könnte man ergänzen: Das bisherige Hick-Hack darf nicht in die Verlängerung gehen. Wir brauchen jetzt einen Abpfiff in Form eines ordnungspolitisch ausgerichteten neuen Glücksspiel-Staatsvertrags, damit nicht zuletzt der Sport in Deutschland wieder eine gute Perspektive hat." Hambach setzt darauf, dass bei den Verhandlungen der Ministerpräsidenten, die am 10. März dieses Jahres fortgesetzt werden, das Gemeinwohl (Steueraufkommen) und die Interessen des Sports (finanzielle Förderung insbesondere des Breiten-, aber auch des Spitzensports) wichtiger sind als taktische politische Spielchen.

Die christlich-liberale Regierungskoalition in Schleswig-Holstein ließ inzwischen verlauten, dass man die Neuordnung des deutschen Glücksspielrechts weiter vorantreiben wolle. Die EU-Kommission hat derweil am 9. Februar 2011 die Einleitung des Notifizierungsverfahren für den Gesetzentwurf bestätigt. "Der alte Glücksspielstaatsvertrag ist vom Europäischen Gerichtshof bis hin zu den deutschen Gerichten zerlegt worden. Wir sind der festen Überzeugung, dass unser Entwurf trägt", erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jörn Arp, der auch schon bei anderer Gelegenheit für einen sachlicheren Umgang mit dem Thema geworben hatte: "Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. Wir wollen eine seriöse Neuregelung, bei der es klare ordnungspolitische Vorgaben des Staates gibt:
Wir wollen eine stichhaltige Begründung des Lotteriemonopols. Wir wollen klare und durchsetzbare Vorgaben für den Vertrieb der Lotterien. Und wir wollen klare und durchsetzbare Regeln zum Spielerschutz, der Suchtprävention und der Verhinderung illegaler Angebote im Bereich der Sportwetten." Doch bisher begegneten die Kollegen in anderen Bundesländern den Kieler Vorschlägen häufig mit pauschalen Abwehrreflexen.

Insbesondere die beiden SPD-Regierungschefs Klaus Wowereit (Berlin) und Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) gehören zur Betonfraktion in der Diskussion über ein neues Glücksspielrecht und blockieren - zumindest bislang - mögliche Kompromisslösungen. Sie fürchten, so die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" https://www.faz.net, eine Öffnung des Wettmarktes würde in der Folge zum Fall des lukrativen Lottomonopols führen. Solange die Monopole aber mit der Suchtgefahr begründet würden, während die weit gefährlicheren Spielautomaten vom Monopol nicht betroffen seien, dürften klagende Wettanbieter vor Gericht weiterhin siegen. "Angesichts der festgefahrenen Positionen ist nicht ausgeschlossen, dass die bestehende bizarre Rechtslage ein weiteres Jahr verlängert werden könnte", befürchtet die FAZ.

Dabei hinkt Deutschland bereits jetzt international hinterher. In Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien ist man schon weiter. Nach der Ansicht von Wettexperten würde die Einbeziehung von Online Poker - auf diesem Feld sind beispielsweise große internationale Anbieter wie Pokerstars https://www.pokerstars.de aktiv - in ein Gesamtkonzept sinnvoll sein. "Das schleswig-holsteinische Modell hat den Vorteil, dass es sich hier um einen ganzheitlichen Ansatz handelt. Es wäre nicht zielführend, nur eine Liberalisierung der Sportwetten herbeizuführen. Dann würde Deutschland wieder eine Insellösung bevorzugen. Eine kontrollierte Liberalisierung sollte Online-Poker und Online-Sportwetten umfassen. Zum einen lassen sich legalisierte Märkte besser kontrollieren. Und zum anderen dürfte der Rohertrag bei Online Poker denjenigen der Online Sportwetten sogar leicht übertreffen", analysiert Hambach. Während das Kieler Modell also für die Lösung der bisher verworrenen Gemengelage und unklaren Rechtslage einen ganzen Schritt nach vorn bedeutet, wäre das Modell der Sportverbände nur ein halber Schritt.

Kontakt:
Andreas Schultheis
Text & Redaktion
Heisterstraße 44
57537 Wissen
Tel.: 0 27 42 96 75 27
mobil: 0171 49 41 64 7
mailto:schultheisoffice@aol.com

veröffentlicht am: 01.03.2011 04:50



Antwort auf:
Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. laughing






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Montag, 28.02.2011 | 19.05 Uhr

SWR2 Kontext

Game over

Keine Spielautomaten mehr in Kneipen?

Von Elisabeth Brückner

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung will die Spielsucht bekämpfen: Die rund 50.000 Spielautomaten in Kneipen, Tankstellen, Flughäfen, Einkaufszentren sollen abmontiert werden. Von ihnen gehe das höchste Sucht-Potential aus.
Ist Mechthild Dyckmans eine Spielverderberin? 99% der Leute hätten Spaß an den Geräten, meint die Automatenwirtschaft, und wegen ein paar Zockern grundsätzlich das Spiel in den Kneipen zu verbieten sei nicht angemessen.

Psychologen sehen allerdings einen Zusammenhang zwischen der steigenden Dichte an Spielmöglichkeiten und der steigenden Zahl spielsüchtiger Menschen. Rund 400.000 Bundesbürger sind dem Glücksspiel verfallen.


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Dieses Thema ist immer im Kontext zu den Sportwetten
zu betrachten oder zu hören - der Link zum Podcast ist folgender:

https://www.swr.de/swr2/programm/sendunge...ve63/index.html






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Abzocke in der Spielhalle

Das Geschäft mit dem Glück

Der Staat ist größter Gewinner der Spielsucht: Er kassiert mehr als eine Milliarde Euro. Die Kommunen können die Höhe der Vergnügungssteuer selbst festlegen.

VON SEBASTIAN HEISER

Warum geht die Politik nicht konsequent gegen Spielautomaten vor?

Weil der Staat damit viel Geld verdient. Im Jahr 2005 wurden die gesetzlichen Vorgaben sogar noch einmal ausdrücklich gelockert, um das Spiel weiter anzuheizen. Die Konferenz der Wirtschaftsminister der Bundesländer hatte ausdrücklich gefordert, dass "dem gewerblichen Spiel Perspektiven gegeben werden, um im Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu können". Der Umsatz der Branche stieg seither massiv an - und so auch die Steuereinnahmen. Laut dem Verband der deutschen Automatenindustrie zahlte die Branche im Jahr 2005 noch 250 Millionen Euro an Vergnügung-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Im Jahr 2008 waren es bereits 1,25 Milliarden Euro. Aber selbst dann, wenn ein einzelnes Bundesland oder eine einzelne Kommune etwas gegen Spielautomaten unternehmen will, müssen sie erkennen, dass sie nur wenig ausrichten können: Die Kompetenzen sind nämlich ziemlich verworren.

Wer ist eigentlich für die Spielautomaten-Branche zuständig?

Alle und niemand. Der Bund macht die Regeln für die Automaten: Er gibt vor, wie viel Geld ein Spieler während einer Stunde maximal gewinnen und verlieren darf und wie viele Sekunden ein einzelnes Spiel dauern muss. Der Bund kann auch festlegen, welcher Abstand innerhalb einer Spielhalle zwischen zwei Automaten liegen muss. Die Länder machen die Regeln für die Orte, an denen Spielautomaten aufgestellt werden: wie groß die Räume der Spielhallen sein müssen, wie viele Stunden am Tag sie öffnen dürfen, welcher Abstand zwischen zwei Spielhallen liegen muss. Die Länder können auch festlegen, wie die Mitarbeiter in den Spielhallen qualifiziert sein müssen und ob auf Warnhinweisen in den Hallen vor Spielsucht gewarnt werden muss. Die Kommunen schließlich legen die Vergnügungsteuer fest: Manche verlangen einen festen Betrag pro Gerät, andere wollen am Umsatz beteiligt werden, einige verzichten ganz auf die Steuer. Die Vergnügungssteuer darf aber nicht so hoch sein, dass alle Spielcasinos in den Ruin getrieben werden - damit würden die Kommunen unzulässig in die Gewerbefreiheit eingreifen - und diese Grenze liegt wohl irgendwo zwischen 20 und 25 Prozent des Umsatzes. Die Kompetenzen wurden zuletzt bei der Föderalismusreform neu verteilt und im Grundgesetz festgeschrieben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun rechtlich gar nicht die Möglichkeit, einer Kommune zu erlauben, alle Spielhallen dichtzumachen.

Wie wird die Spielsucht eingedämmt?

Wenn in einer Gaststätte zwei Automaten stehen, müssen diese ständig beaufsichtigt werden. Bei drei Automaten muss technisch überprüft werden, dass keine Jugendlichen spielen (etwa wie bei Zigarettenautomaten durch das Einführen des Personalausweises). Eine repräsentative Befragung des Instituts für Therapieforschung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums kam allerdings zu dem Ergebnis: Kein einziger der befragten Wirte kannte diese Vorgaben. In Spielhallen sollen Sichtblenden zwischen den Automaten dafür sorgen, dass Spieler nicht gleichzeitig an mehreren Automaten spielen können. Bei derselben Untersuchung kam allerdings heraus, dass 62 Prozent der Spielhallen Sichtblenden gar nicht oder falsch aufstellen. In einer Spielhalle standen zwar Sichtblenden in der vorgeschriebenen Größe - aber sie hatten ein Fenster zum Durchgucken. Auch bei anderen Vorgaben gibt es "zahlreiche Mängel", so das Fazit der Studie.

Wie viel Geld kann man am Automaten gewinnen?

Um die Sucht zu begrenzen, wollte die Politik im Jahr 2005 den wichtigsten Spielanreiz begrenzen: den Gewinn. Maximal 500 Euro pro Stunde sollten erlaubt sein. Doch die Branche fand einen Weg, die Vorgabe zu umgehen: In ihren Geräten gewinnt man Punkte, nicht Euro. Bei einem einzigen Spiel kann man Punkte im Wert von mehreren tausend Euro gewinnen - und damit werben die Spielhallen auch. Das Gerät spuckt den Gewinn allerdings nur in Etappen aus: 500 Euro pro Stunde. In vielen Fällen muss der Spieler aber nicht selbst warten: Der Betreiber der Spielhalle zahlt den Gewinn sofort bar aus.

Warum dürfen private Unternehmen Spielautomaten aufstellen?

Spielautomaten gelten offiziell nicht als Glücksspiel wie Roulette, Lotto oder Toto, sondern als Unterhaltung wie Kino, Eisessen oder Achterbahnfahren. Dies hat sich historisch so entwickelt, weil Spielautomaten die Nachfahren von Flipperautomaten und ähnlichen Geräten sind, die immer schon jeder aufstellen durfte.

Warum sind Spielautomaten in der politischen Diskussion?

Der Europäische Gerichtshof hatte im September vergangenen Jahres darüber zu entscheiden, ob das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten zulässig ist. Dieses Monopol wird offiziell damit erklärt, dass es notwendig sei, um die Spielsucht einzudämmen. Doch die Richter bestimmten, dass der Staat dann auch konsequent gegen andere Formen der Spielsucht angehen muss. Dabei ist es egal, wie der Gesetzgeber die Automaten bezeichnet - es kommt auf das Suchtpotenzial an. Jetzt müssen sich Bund und Länder entscheiden: Entweder sie geben das Lotto-Monopol auf, oder sie gehen ernsthaft gegen Automatenspielsucht vor. Die Verhandlungen laufen auf Ebene der Ministerpräsidenten und noch kann man nicht absehen, wann die Entscheidung fällt.

Quelle







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Glücksspiel

Zocken am Spielautomaten soll unattraktiv werden

Im Kampf gegen die Spielsucht planen die Bundesländer drastische Einschnitte für Spielhallen. Geringerer Einsatz, längere Spiele und eine Gewinnbegrenzung.

Die 16 Bundesländer wollen drastische Auflagen für die mehr als 10.000 Spielhallen in Deutschland und für die vielen Gaststätten durchsetzen, in denen Glücksspielautomaten betrieben werden. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". In einem dem Blatt vorliegenden Papier fordern die Staatskanzleien der Länder nun neun konkrete Einschränkungen. So soll der maximale Gewinn von 500 auf 300 Euro gesenkt werden und höchstens 48 statt 80 Euro Verlust pro Stunde möglich sein. Ein Spiel müsse mindestens 15 bis 20 statt derzeit nur fünf Sekunden dauern. Auch werden strenge Spielpausen nach einer Stunde und "technische Sicherungsmaßnahmen" an den Geräten für den Jugendschutz verlangt.

Ziel der Auflagen müsse es sein, den "Glücksspielcharakter zurückzudrängen und so das Suchtpotential der Geräte zu minimieren", heißt es in dem Forderungskatalog. Wissenschaftler schätzen die Zahl der Menschen in Deutschland, die für Spielsucht anfällig sind und im schlimmsten Fall Haus und Hof verzocken und ihre Familien ins Unglück stürzen, auf mehrere Hunderttausend. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), will deshalb sogar Automaten aus Gaststätten verbannen und Spielhallen für jene Gäste sperren, die besonders anfällig für das Zocken sind.

Quelle


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Dazu mein Kommentar auf welt-online:

Der Hintergrund für diese Debatte ist die vom europäischen Gerichtshof
verlangte Neuregelung bei den Sportwetten zum Erhalt des staatlichen
Glücksspielmonopols.
Aber leider genügen diese Forderungen der Länder nicht.
Ohne Verstaatlichung oder Verbot der Spielhallen läßt sich die notwendige
Kohärenz im Recht nicht herstellen. Offenbar merken die Länder nicht
einmal, dass sie hier halbe Sachen fordern, welche nun logischerweise
folgerichtig eine Erlaubnis für private Wettanbieter wie bwin zur Folge
haben. Der Glücksspielstaatsvertrag ist am Ende!







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Die Bundesländer kämpfen um ihr Glücksspielmonopol

Florian Zerfaß
09.03.2011

Die Bundesländer ringen um ihr Glücksspielmonopol. Doch eine Liberalisierung brächte ihnen mehr.

Sie wollen Spielsucht und Wettmanipulation bekämpfen, die Bürger schützen - doch ausgerechnet die können sie dabei am wenigsten gebrauchen. Im stillen Kämmerlein ringen die Bundesländer um eine Neufassung des Glückspiel-Staatsvertrags. "Das ist schon mafiös, wie hier gekungelt wird", sagt ein an den Verhandlungen Beteiligter. Die Chefs der Staatskanzleien hatten schon eine Sondersitzung zu dem Thema, an diesem Donnerstag ist anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin die nächste Verhandlungsrunde angesetzt.

Für die Länder steht viel auf dem Spiel: Insgesamt rund 20 Milliarden Euro setzten die Deutschen bei Lotto, Sportwetten und Automatenglücksspielen ein. Ein Monopol auf Lotterien und Sportwetten soll den staatlichen Gesellschaften den größten Anteil am Kuchen sichern. Im September 2010 aber erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Monopol in seiner derzeitigen Form für unzulässig. Nun ringen die Länder um eine Neuordnung. Die SPD-geführten Länder klammern sich mit allen Mitteln an das Monopol - obwohl das vielen Experten zufolge unsinnig ist.

SPD-Ministerpräsidenten wettern gegen Online-Anbieter

Der Streit entzündet sich am Sportwettenmonopol. Während sich die Länderchefs einig sind, am Lotteriemonopol festzuhalten, verpufft die Marktregulierung bei den Sportwetten schon jetzt weitgehend wirkungslos. 2009 setzten die Bundesbürger rund 7,8 Milliarden Euro bei Sportwetten ein, so eine Studie von Goldmedia, einer auf diese Branche spezialisierten Beratungsfirma. Auf die staatlichen Anbieter entfiel dabei jedoch nur ein Anteil von 500 Millionen Euro, was einem Marktanteil von 6,8 Prozent entspricht. Rund doppelt so viel - etwa eine Milliarde Euro - wurde schwarz bei illegalen Anbietern gesetzt. Den größten Teil des Geschäfts aber machten Online-Anbieter. Sie sitzen im Ausland und sind vom deutschen Monopol nicht betroffen.

Gerade die roten Ministerpräsidenten wettern gegen Online-Anbieter, diese säßen auf Malta oder Gibraltar und zahlten in Deutschland keinen Cent Steuern. Doch die Wettfirmen handeln keineswegs illegal. Die Länderchefs haben vielmehr selbst Schuld an der Misere, der Status Quo ist auf ihrem Mist gewachsen. Schon 2006 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Sportwetten-Monopol sei nur zulässig, wenn es sich konsequent an der Spielsuchtbekämpfung orientiere. Die Ministerpräsidenten versuchten sich ihre Pfründe zu sichern, indem sie private Sportwetten verboten und ihren eigenen Gesellschaften Werbung untersagten.

Wer weiter Wetten offerieren wollte, wurde so von den Ministerpräsidenten zum Auswandern gezwungen. Jetzt bieten die privaten Anbieter - im Schutz der europäischen Dienstleistungsfreiheit - ihre Wetten völlig legal über das Internet an. Seither gehen die Gewinne der Privaten auf dem deutschen Markt nach oben, die der staatlichen Anbieter brechen ein. Durch das Werbeverbot sanken auch die Umsätze auf dem Lottosektor, von 9,98 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf 8,14 Milliarden Euro 2009 – ein Minus von fast 20 Prozent.

Experten wollen Sportwettenmarkt öffnen

Nun zwingt der Europäische Gerichtshof die Länder, die Spielregeln erneut zu ändern – und sie drohen sich wieder ins eigene Knie zu schießen. Die SPD-geführten Länder wollen Automatenspiele und Pferdewetten stärker regulieren, um am Sportwettenmonopol festhalten zu können. Der Gerichtshof hatte kritisiert, dass diese Bereiche ungeregelt sind, während die weitaus weniger suchtgefährlichen Sportwetten verboten sind. Federführend für die Ausarbeitung des neuen Staatsvertrags ist Rheinland-Pfalz. "Wir halten nach wie vor am Monopol fest", sagt Martin Stadelmaier, der Chef der Mainzer Staatskanzlei. "Das ist in unseren Augen die beste Form, um die Spielsucht zu bekämpfen. Auch der Wettmanipulation kann so vorgebeugt werden."

Viele Experten sehen das anders und plädieren dafür, zumindest den Sportwettenmarkt zu öffnen. Staatsrechtler Dieter Dörr von der Universität Mainz befürwortet ein Modell, bei dem private Anbieter Konzessionen erhalten können und dafür Abgaben zahlen müssen. Der Kieler Sportrechtler Martin Nolte hat für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ein Modell ausgearbeitet, das ebenfalls auf die kontrollierte Öffnung mit Konzessionen baut.

Für Nolte und Dörr ist es höchst riskant, weiter auf der Spielsuchtbekämpfung zu beharren. Sie tauge als Argument nicht, weil die Gefahr für Abhängigkeit bei Sportwetten laut Studien gering ist. Damit riskierten die Ministerpräsidenten eine neuerliche Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Nolte ist zudem überzeugt, dass das Monopol in Sachen Bekämpfung von Wettmanipulation sogar kontraproduktiv ist. "Es sind ja gerade die Monopole, die Schwarzmärkte begünstigen, welche dann nicht mehr kontrollierbar sind", sagt Nolte. Den Markt in legale und geregelte Bahnen zu lenken sei der richtige Weg – zumal über die Konzessionen Wetten auf "hochmanipulative Ereignisse" wie etwa die erste Gelbe Karte eines Spiels untersagt werden könnten.





Auch finanziell erscheint ein Festhalten am Monopol als irrational. Erst mit der Einführung des Monopols samt Werbeverbot wuchsen die Gewinne der privaten Anbieter massiv an, die der staatlichen gingen immer weiter zurück. "Es ist nicht hinzunehmen, dass 95 Prozent der in Deutschland platzierten Sportwetten völlig an Sport und Staat vorbeigehen", ärgerte sich DOSB-Generalsekretär Michael Vesper, der das eigene Modell den Staatskanzleien zugesandt hat. Die Idee: Über Konzessionsabgaben wird der Staat an den Erlösen der privaten Anbieter beteiligt und kann so an den Umsätzen teilhaben. Zudem würde das Werbeverbot für die staatlichen Lotto- und Oddset-Anbieter aufgehoben, auch das dürfte deren Einnahmen laut Goldmedia wieder erhöhen.

Bei den Ländern kommen diese Vorschläge nur bedingt an. "Wir werden tagtäglich mit Vorschlägen der verschiedenen Interessengruppen ‚bombardiert’", sagt Stadelmaier, „in manchen sind auch überdenkenswerte Vorschläge dabei." Doch er sagt ebenso: "Wir sind uns in den sozialdemokratischen Ländern völlig einig, am Monopol festzuhalten. Die Minderheit der CDU/FDP-Länder, die dagegen ist, hat allerdings starke Blockademöglichkeiten."

Schleswig-Holstein droht mit Ausstieg

Wer hier was blockiert, ist freilich umstritten. Andere Bundesländer – allen voran Schleswig-Holstein, das sich an die Spitze der Öffnungs-Befürworter gesetzt hat – sehen in den stur am Monopol festhaltenden Sozialdemokraten die wahren Blockierer. Eine Fortschreibung des Sportwetten-Monopols würde nämlich bedeuten, dass alles beim Alten bleibt und der Großteil der Umsätze weiter auf dem unregulierten Markt gemacht wird.

Stadelmaier räumt "schwer überbrückbare Gegensätze" ein. Zu unterschiedlich sind die Positionen zu Ländern wie Schleswig-Holstein, das sogar mit einem Ausstieg aus dem Staatsvertrag droht. Dass der Europäische Gerichtshof allerdings unterschiedliches Recht in Deutschland akzeptieren würde, bezweifeln Experten. Dann droht der Glücksspiel-Staatsvertrag wieder vor dem Gerichtshof zu scheitern. Und die Uhr tickt, denn der alte Staatsvertrag läuft zum Jahresende aus. Wird nicht rechtzeitig ein neuer verabschiedet, ist der Glücksspielmarkt erst einmal völlig unreguliert. "Wir müssen uns irgendwie einigen", sagt Stadelmaier, aber "ich glaube nicht, dass eine Einigung auf einen neuen Staatsvertrag schon am 10. März möglich ist."

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"Mehr ideologisch als pragmatisch"

Florian Zerfaß
09.03.2011

Rechtswissenschaftler Dieter Dörr über den Streit der Bundesländer ums Monopol aus Sportwetten.



Rechtswissenschaftler Dieter Dörr


wiwo.de: Herr Dörr, um ihr Lotto- und Sportwettenmonopol zu sichern wollen die Länder nun rigoros gegen Automatenspiele vorgehen, die bislang bundesrechtlich geregelt waren. Können die Länder dieses Feld einfach so an sich reißen?

Dieter Dörr: Mit den Kompetenzen in der Gesetzgebung ist das immer eine komplizierte Sache. Der Bund hat die Automatenspiele bislang gewerberechtlich geregelt. Wenn die Bundesländer zusätzlich spielbezogene Regelungen einführen, halte ich das durchaus für zulässig. Ich würde aber zu Rechtfertigung des Monopols beim Lotto dennoch nicht auf die Spielsuchtbekämpfung abstellen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September moniert, dass die Sportwetten per Monopol eingeschränkt werden, um Spielsucht zu bekämpfen, die gefährlicheren Automatenspiele und Pferdewetten dagegen nicht. Ist es da nicht konsequent, diese nun auch zu regulieren?

Studien zeigen, dass Automatenspiele ein hohes Risiko für Spielsucht ausweisen. Diese zu regulieren ist sinnvoll. Aber bei den Sportwetten und Lotterien könnte es problematisch werden, da von diesen keine erhebliche Spielsuchtgefahr ausgeht. Der Generalanwalt hat im Verfahren vor dem EuGH von einem "Scheinheiligkeitstest" gesprochen. Soll heißen: Es geht den Ländern vielleicht gar nicht darum, die Spielsucht zu bekämpfen, sondern ihren Lottogesellschaften Einnahmen zu sichern. Wenn man das Monopol weiter auf die Spielsucht stützt, dann wackelt es, noch bevor es verabschiedet ist.

Welche Lösung halten Sie für sinnvoll?

Das Lotteriemonopol lässt sich viel schlüssiger begründen, wenn es auf den Schutz vor betrügerischen Machenschaften und den Verbraucherschutz abzielt. Lotterien weisen ein hohes Maß an Intransparenz auf, weil die Ziehungen in einem weitgehend abgeschirmten Umfeld stattfinden, welches im Einflussbereich des Lotterieveranstalters liegt. Daraus ergibt sich eine Manipulationsgefahr, die auch eine Aufrechterhaltung des Monopols rechtfertigt. Bei den Sportwetten sehe ich dagegen keinen sachlichen Grund für ein Festhalten am Monopol.

Weshalb nicht?

Die Spielsuchtgefahr ist gering und die Manipulationsgefahr geht weniger von den Sportwettenanbietern aus, als von den Teilnehmern an Sportveranstaltungen. Das rechtfertigt keinen Eingriff in die Berufsfreiheit der Wettveranstalter. Hinzu kommt insbesondere, dass das Monopol ja ohnehin nicht funktioniert. Der weitaus größte Teil der Einsätze - Studien gehen von über 90 Prozent aus -wird ja schon jetzt bei unregulierten Anbietern gesetzt. Ich halte eine Teilliberalisierung und die Einführung von Konzessionen für sinnvoll. Diese müssen natürlich an Bedingungen geknüpft werden, damit Jugendschutz und Spielerschutz gewahrt werden.

Das sehen manche Länder aber offenbar anders…

Die Diskussion wird leider mehr ideologisch geführt als pragmatisch. Wegen der Möglichkeiten des Internets können ausländische Sportwettenanbieter nahezu ungehindert europaweit Wetten anbieten. Daran wird auch eine Fortschreibung des Monopols nichts ändern. Dagegen könnte eine Teilliberalisierung dazu führen, dass viele Sportwettbegeisterte die neuen Angebote nutzen, die die Vorgaben des Jugendschutzes und des Spielerschutzes beachten.

Einig sind sich die Bundesländer in der Monopolfrage ohnehin nicht. Schleswig-Holstein hat gedroht, aus dem Glücksspielstaatsvertrag auszusteigen. Welche Konsequenzen hätte das?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der EuGH unterschiedliche Regelungen in Deutschland akzeptiert. Wenn private Sportwettenangebote hier erlaubt sind und dort verboten, dann wird der EuGH vermutlich sagen: Es ist doch unglaubhaft, dass Sportwetten in manchen Bundesländern gefährlich sind, in anderen nicht – ich nehme euch das mit der Spielsuchtbekämpfung nicht ab. Und dann ist auch das Monopol im Lottobereich massiv gefährdet.

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Man glaubt es kaum... laugh dance daumenhoch




10.03.2011 15:15

ROUNDUP: Länder wollen Sportwettenmarkt öffnen

Die Länder wollen den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen und so große Teile dieses Milliarden-Geschäftes aus der Illegalität herausholen. Noch wird aber darum gerungen, wie weit eine Liberalisierung gehen soll.

Eine endgültige Entscheidung wird bis Anfang April angestrebt, teilten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU), am Donnerstag nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin mit. Beide betonten, die Lotterie solle weiter in staatlicher Hand bleiben, der Sportwettenmarkt aber für private Anbieter geöffnet werden.

Einigkeit bestehe inzwischen darin, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell zu regulieren, sagte Böhmer. Zur Ausgestaltung solle ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden. Beck zufolge ist noch offen, ob regionale Lizenzen oder bundesweite Lizenzen vergeben werden und ob mehrere Anbieter zugelassen werden. Auch gehe es noch darum, wie die Schutzmechanismen aussehen sollen.

Nach Becks Worten geht es bei Sportwetten um einen "erheblichen Milliardenbetrag - eher fünf Milliarden plus x als minus x". Rund 90 Prozent spielten sich im illegalen Bereich ab. "Das kann man nicht so stehen lassen." Beck betonte zugleich: "Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol soll erhalten bleiben. "

Eine Einigung zur Neuordnung des staatlichen Glückspielmonopols - einschließlich möglicher strengerer Auflagen für Spielautomaten - wird bis zu einer Sonderkonferenz am 6. April angestrebt. Er sei zuversichtlich, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten könne, sagte Böhmer. Es gehe um eine in sich logische Lösung für den Wettmarkt.

Eine Verständigung schon jetzt war wegen der drei Landtagswahlen im März nicht erwartet worden. Unter den Ländern gab es bisher erhebliche Differenzen. Die SPD-geführten Länder waren zuletzt gegen eine Öffnung. Andere Länder wie Schleswig-Holstein setzen sich für eine weitgehende Liberalisierung des Wettmarktes ein. Eine gemeinsame Linie ist aber nötig, um das staatliche Lotteriemonopol zu retten.

Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

Diskutiert wird zudem über eine schärfere Kontrolle von gewerblichen Spielhallen und Automatenspielen. Die fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag der Länder, sondern unterliegen der bundesweiten Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist.

Die Länder streben massive Auflagen für das gewerbliche Automatenspiel an. Unter anderem sollen der maximale Gewinn und Verlust deutlich gesenkt werden. Auch sollen Spiele nach dem Willen der Länder länger dauern. Die Länder hoffen, dass der Bund seine Zuständigkeit für Automaten und Pferdewetten an sie abgibt.

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Glückspielstaatsvertrag - "Herzlichen Glückwunsch, Herr Ministerpräsident!"

Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Neuordnung des deutschen Glücksspielwesens erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp:

"In den Verhandlungen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag konnte Schleswig-Holstein heute einen entscheidenden Durchbruch erzielen: Der Sportwettenmarkt wird kontrolliert geöffnet, das Sportwettenmonopol wird abgeschafft! Das ist ein Sieg der Vernunft über die Besitzstandswahrer und die Phalanx der politischen Taktierer."

"Damit hat sich der Ministerpräsident auf ganzer Linie durchgesetzt. Das Sportwettenmonopol war juristisch, fachlich und finanziell nicht zu halten. Wir haben seit Jahren dafür geworben. Umso mehr freuen wir uns jetzt, dass sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat", kommentiert von Boetticher.

Kubicki ergänzt: "Das zeigt, dass unser schleswig-holsteinisches Modell der richtige Weg ist. Und es zeigt auch, dass es richtig war, den Entwurf eines Glücksspielgesetzes einzubringen – dies hat die Verhandlungsposition des Ministerpräsidenten gestärkt und die Grundlage für diesen Durchbruch geschaffen."

Die Öffnung im Sportwettenbereich stelle zudem eine erhebliche Verbesserung der derzeitigen Situation dar. "Endlich können wir den riesigen Graumarkt weitestgehend legalisieren und damit kontrollieren. Wir erwarten Mehreinnahmen in Millionenhöhe für Schleswig-Holstein und die Schaffung mehrerer hundert Arbeitsplätze durch die Neuansiedlung und die Rückkehr von Unternehmen der Branche", so Arp.

Einig waren sich alle drei, dass ein Konzessionsmodell vernünftig ausgestaltet werden muss: "Wer A sagt, muss auch B sagen. Ein Konzessionsmodell mit weit reichenden Einschränkungen ist europarechtlich angreifbar und damit nicht zustimmungsfähig. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, wird von der EU notifiziert und kann zügig umgesetzt werden. Nichts spricht dagegen." Sie seien jedoch zuversichtlich, dass dies die Ministerpräsidenten erkennen und den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1443
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: https://www.cdu.ltsh.de

Pressesprecher
Frank Zabel
Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon 0431-988-1488
Telefax 0431-988-1497
E-mail: presse@fdp-sh.de
Internet: https://www.fdp-sh.de

veröffentlicht am: 10.03.2011 16:15





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Aschenberg-Dugnus: Konzessionsmodell für Sportwettenmarkt begrüßenswert

Pressemitteilung vom 10.03.2011 Pressefach: FDP-Bundestagsfraktion

Berlin. Zur Ankündigung der Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck und Wolfgang Böhmer, den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen, erklärt die Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion für Sucht- und Drogenpolitik Christine Aschenberg-Dugnus:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Ankündigung der Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck und Wolfgang Böhmer, den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter zu öffnen. Denn bereits mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im September 2010 wurde belegt, dass das deutsche Glücksspielmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung missglückt ist und dringender Änderungsbedarf besteht. Die Alleinherrschaft des Staats im Glücksspiel wird nunmehr ein Ende haben. Es ist Zeit für einen fairen Wettbewerb im Sportwettenmarkt und somit für bessere Maßnahmen zur Suchtprävention. Privatanbieter müssen die Möglichkeit erhalten, sich nach klaren Maßgaben der Suchtprävention am Glücksspielmarkt zu beteiligen.

Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143

veröffentlicht am: 10.03.2011 16:41


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Nach dem Urteil des EuGH ist dies ein weiterer großer Tag:
Das Sportwetten-Monopol ist endlich erledigt!
dance prost






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Btw. schön das du hier immer diese ganzen Informationen postest daumenhoch


Sportwettenmonopol endgültig Futsch bluebang

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Hm, mit meinem Börsentipp bwin war ich wohl
etwas zu euphorisch und zu früh - ich sehe die aber
trotzdem bald wieder über 30 €.


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Länder bei Sportwetten jetzt auf Kieler Linie

Berlin/Kiel – Jubelstimmung in Kiel: Seit 2009 will die schwarz-gelbe Koalition das staatliche Glücksspiel-Monopol kippen und private Anbieter zulassen.

Jetzt schwenkten die Ministerpräsidenten der 15 anderen Länder auf diese Linie ein. Der Markt für Sportwetten soll geöffnet werden.

„Für uns ist das ein sehr gutes Ergebnis“, freute sich Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) nach dem gestrigen Treffen mit seinen Kollegen in Berlin. In Kiel gratulierten die Fraktionschefs Christian von Boetticher (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP). Das Land habe einen entscheidenden Durchbruch erzielt.

Die Länderchefs sprachen sich grundsätzlich für das „Konzessionsmodell“ bei Sportwetten aus. Wie viele Lizenzen vergeben werden sollen, bundesweit oder regional begrenzt, soll von einer Arbeitsgruppe bis zur Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 6. April geklärt werden. In Deutschland gilt ein staatliches Monopol auf Sportwetten und Lotterien. Der Glücksspielvertrag der Länder, der dies regelt, läuft Ende 2011 aus. Schleswig-Holstein hatte mit einem Ausstieg gedroht, sollte der Markt nicht geöffnet werden. Das Land verspricht sich davon zusätzliche Steuerkraft und Arbeitsplätze.

Nach Angaben des Vize-Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, liegen bisher konkrete Anfragen von acht Unternehmen aus der Branche vor, ihre Geschäfte von Schleswig-Holstein aus zu betreiben. Bis zu 60 Millionen Euro Steuereinnahmen und 1000 Arbeitsplätze seien möglich, so Arp. Mit Sportwetten werden in Deutschland jährlich rund fünf Milliarden Euro umgesetzt. Die meisten Wetten laufen im Internet über ausländische Anbieter ab.

Quelle






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Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag

Zwischen Monopol und Liberalisierung

Im Streit um den Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) zeichnet sich eine Einigung ab. Bisher unterlagen Glücksspiele, bis auf wenige Ausnahmen, dem staatlichen Monopol. Der neue Angebotskanal Internet und die Liberalisierung der Märkte vieler europäischer Staaten, führten jedoch dazu, dass Deutschland dieses Monopol faktisch nicht aufrechterhalten konnte. Insbesondere Sportwetten privater Anbieter bewegen sich seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone. In jedem Ort mittlerer Größe kennt man mittlerweile die abgeschotteten Sportwettbüros, in denen auf mehreren Bildschirmen ein sportliches Ereignis das andere jagt.

Profisport hat potenzielle Werbepartner im Blick

Die Proficlubs beschwerten sich schon lange darüber, dass andere Ligen höhere Werbeeinnahmen erzielen. Schließlich wäre die Werbung für einen Sportwettenanbieter nirgendwo besser platziert als bei einem Sportevent. Doch sie dürfen nach geltendem Recht hierzulande nicht als Werbepartner bei Sportereignissen auftreten. Die Begründung zur Aufrechterhaltung des Monopols lag bisher in dem hohen Suchtpotenzial, das vom Glückspiel ausgeht. Allerdings wurden Lotterien, Sportwetten und Spielautomaten nicht gleich streng reguliert. Während der Sportwetten- und Spielautomatenmarkt zwar hohen Auflagen unterliegt, ist das Lotteriegeschäft gänzlich in der Hand des Staates.

Länder-Chefs in Berlin

Dieser Umstand kann nach Auffassung der EU und deutscher Gerichte so nicht aufrechterhalten werden. Rechtfertigt der Staat die Monopolisierung der Lotterien durch die Alternativlosigkeit, dass nur der Staat die Spielsucht effektiv bekämpfen könne, indem er das Geschäftsmodell betreibt, müsse dies auch für Sportwetten und Spielautomaten gelten. Das ist aber de facto nicht der Fall. Also trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin, um über eine Lösung zu beraten. Mit einer schnellen Einigung wurde nicht gerechnet, denn die Vorstellungen der 16 Länder-Chefs lagen mitunter weit auseinander.

Lotteriemonopol soll erhalten bleiben

Schleswig-Holstein favorisierte beispielsweise eine Liberalisierung, während die SPD-geführten Länder an dem Monopol festhalten wollten. Nach der ersten Beratungsrunde kommentierte der rheinland-pfälzische Landesvater Kurt Beck (SPD):“Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol bleibt erhalten.“ Gleichzeitig betonte er aber auch, dass man die aktuelle Situation auf dem Sportwettenmarkt, der sich zu 90 Prozent im illegalen Bereich bewegt, so nicht stehenlassen könne. Für den Sportwettenmarkt ist demnach ein Konzessionsmodell vorgesehen, was ein großer Schritt Richtung Liberalisierung bedeuten würde. Außerdem werde über strengere Auflagen für den Spielautomatenmarkt nachgedacht. Wie das Konzessionsmodell und die daran gebundenen Rahmenbedingungen aussehen könnten, wollen die Ministerpräsidenten bis zum 6. April vereinbart haben, damit das Gesetz pünktlich zum Jahreswechsel 2012 in Kraft treten kann.

Entscheidung nach den Landtagswahlen erwartet

Der aktuelle Glückspielstaatsvertrag läuft Ende dieses Jahres aus, so dass die Länder gezwungen sind, binnen Jahresfrist eine EU-konforme Regelung zu finden. Die ersten Reaktionen nach dem Berliner Treffen lassen vermuten, dass die Länder den Spagat zwischen Monopol und Liberalisierung wagen. Auf der einen Seite wollen sie das Lotteriemonopol erhalten, das saftige Haushaltsetats garantiert. Auf der anderen Seite versuchen sie den Wildwuchs der Sportwetten durch Öffnung des Marktes einzudämmen. Dadurch könnten sich die Einnahmen aus der Illegalität hinaus in die Legalität verschieben und so auch zu einem höheren Steueraufkommen beitragen. Der Druck der Gerichte und die klamme Haushaltslage vieler Länder geben Grund zu Hoffnung, dass eine Einigung nach den Landtagswahlen im März grundsätzlich verabredet werden kann.

Quelle






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Jackpot mit 90 Millionen geplant

Neue Lotterie soll Hessen wieder zum Spielen animieren

Wegen der privaten Konkurrenz gehen die Umsätze zurück

Wiesbaden

Die Hessen verlieren langsam die Lust am Lotto: Obwohl deutschlandweit nur noch im Saarland mit höheren Einsätzen gespielt wird, hat die staatliche Lottogesellschaft im vergangenen Jahr deutlich Geschäft verloren. Der Umsatz über alle Spielformen ging um 7,4 Prozent auf 537,1 Millionen Euro zurück, so Lotto-Chef Heinz-Georg Sundermann am Dienstag in Wiesbaden.

Ein Teil des im Bundestrend liegenden Minus erklärt sich aus der geringeren Zahl von Ausspielungen, aber es fehlte auch an attraktiven Hauptgewinnen. Der Spitzenwert im deutschen Lottoblock lag 2010 bei einem Jackpot von 21 Millionen Euro. Das ist wenig im Vergleich zum Vorjahr mit einer Spitze von 35,1 Millionen Euro und erst recht im Vergleich zu der in Westeuropa populären Lotterie "Euromillions" mit bis zu 180 Millionen Euro im Topf. Bei dieser Ausspielung zocken jetzt schon rund 600 000 Deutsche vor allem aus den Grenzregionen in den Nachbarländern mit. Die hessische Lottogesellschaft will daher voraussichtlich ab Oktober die Lotterie "Eurojackpot" mit bis zu 90 Millionen Euro im Topf anbieten. Genehmigungen für das neue Spiel gibt es wie in Hessen bereits in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfallen und Hamburg. Die Chancen der gemeinsam mit Niederlanden, den skandinavischen Ländern und Italien angebotenen Wette auf den Hauptgewinn sollen zudem mit 1:60 Millionen deutlich über dem Wert für das deutsche Lotto "6 aus 49" mit 1:139 Millionen liegen, sagte Sundermann.

Sundermann forderte von der Politik eine in sich schlüssige und gerichtsfeste Regulierung des gesamten Glücksspielmarktes. Er verwies darauf, dass Spielarten mit hohem Suchtpotenzial wie das Automatenspiel in Deutschland deutlich weniger geregelt seien als Lotterien. Der Europäische Gerichtshof verlange aber eine gleichmäßige Regulierung. Die staatlichen Sportwetten Toto und Oddset, da redete Sundermann nicht lange drum herum, sind klinisch tot. "Das spielen nur noch die, die kein Internet haben." Er beklagte die unfairen Wettbewerbsbedingungen zu den privaten Anbietern, die vor allem im Internet unterwegs sind. Von einem eingenommenen Euro könnten diese rund 93 Cent wieder ausspielen, während Lotto Hessen mit seinen Abgaben und Vertriebskosten lediglich 55 Cent zur Verfügung habe. "Wir bieten die schlechteren Quoten und das schlechtere Produkt an."

Quelle


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Nach Herr Beck von der SPD gibt auch die staatliche Lotterieverwaltung
die Kapitulationserklärung ab.

Es geschehen auch noch erfreuliche Dinge in diesen Tagen.





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In Holland gibt es Grund zum Feiern:
Die neue Regierung will Online-Poker legalisieren


Wie u.a. die Nachrichtenagentur Reuters bekannt gab, beabsichtigt die neue holländische Regierung Online-Glücksspiele zu legalisieren. Ähnlich wie in Frankreich, Italien, Österreich, Schweden oder Großbritannien scheint nun auch hier in gewisser Weise Vernunft einzukehren, denn einerseits hält sich auch bislang schon praktisch niemand in Holland an die entsprechenden Verbote, und andererseits erhofft man sich durch eine Versteigerung der Lizenzen von Onlinepoker, Sportwetten und Lotterien etc. mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr. Und wann ist es in Deutschland endlich so weit?

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Neuregelung des Glücksspielrechts: Der Vorschlag von Schleswig-Holstein


von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG, und Rechtsanwalt Clemens Schmautzer

Während eine Öffnung des deutschen Sportwettenmarkts für private Anbieter nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. März 2011 grundsätzlich beschlossene Sache ist, sind die Details der Konzessionsvergabe an private Anbieter noch völlig offen. Angesichts der nach der Rechtsprechung des EuGH erforderlichen europaweiten Lizenzausschreibung (vgl. die Zusammenfassung in Sportwettenrecht aktuell Nr. 119: Arendts, Die Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH), der europarechtlich vorgeschriebenen Notifizierung von Internetregelungen (Richtlinie 98/34/EG) und der erforderlichen Verabschiedung entsprechender Zustimmungsgesetze in allen 16 Länderparlamenten besteht erheblicher Zeitdruck.

Am Weitesten ist Schleswig-Holstein, in dessen Landtag bereits im Dezember 2010 ein entsprechender Gesetzesvorschlag eingebracht worden war (Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels – Glücksspielgesetz). Dieser Entwurf (GlückG-E) enthält u. a. das nunmehr im Grundsatz beschlossene beschlossene Konzessionsmodell für Sportwettenanbieter und stellt das nach dem Willen der Länder beizubehaltende Lotto-Monopol auf eine neue Grundlage. Dieser schleswig-holsteinische Gesetzesvorschlag wurde bereits Anfang 2011 der EU-Kommission notifiziert.

I. Hintergrund des Gesetzentwurfs

In Schleswig-Holstein wurden bereits vor der Verabschiedung des derzeit noch geltenden, aber nach der Rechtsprechung des EuGH nur noch teilweise anwendbaren Glücksspielstaatsvertrags erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des damit verstärkten staatlichen Monopols geäußert. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags stellte in einem Gutachten von Oktober 2007 dem Glücksspielstaatvertrag ein vernichtendes Urteil aus und hielt diesen sowohl europarechtlich wie auch verfassungsrechtlich für nicht haltbar (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 16/2460). Aus fiskalischen Gründen stimmte Schleswig-Holstein aber dann doch dem Staatsvertrag zu. Zweifel blieben aber.

Der Glücksspielstaatvertrag ist auf zunächst vier Jahre angelegt und sollte 2010 evaluiert werden. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag stellten einen von ihnen erarbeiteten Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages am 9. Juni 2010 in Berlin vor. Daraufhin erfolgte eine fraktionsübergreifende Expertenanhörung am 22. September 2010. Nachdem den Teilnehmern die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme eingeräumt worden war, erarbeiteten die Fraktionen von CDU und FDP einen umfassenden Gesetzentwurf.

II. Überblick

Mit dem Gesetzentwurf soll das Glücksspielrecht grundlegend neu strukturiert und neu geordnet werden. Während der Gesetzentwurf vorsieht, das für die Länderhaushalte bedeutsame staatliche Monopol für Lotterien im Hinblick auf deren Veranstaltung beizubehalten, wurden im Gegensatz zu den bisherigen, sehr restriktiven Regelungen die Möglichkeiten des Vertriebs wesentlich erleichtert.

Darüber hinaus wurden die übrigen Glücksspielbereiche einer eigenständigen Regelung unterzogen, die von der bisherigen Gesetzeslage zum Teil erheblich abweicht und eine weitgehende Liberalisierung und Öffnung für private Anbieter sowohl für den Bereich der Veranstaltung, wie auch für den Bereich des Vertriebs und der Vermittlung vorsieht.

Um nunmehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden, wurde das Regelwerk auf ein breiteres Fundament gestellt. Ist der derzeit noch geltende Glücksspielstaatsvertrag in § 1 Nr. 1 GlüStV dominiert von der Zielsetzung der Spiel- und Wettsuchtbekämpfung, tritt diese Zielsetzung nunmehr lediglich an die Seite weiterer Ziele, durch die ein neuer Ordnungsrahmen für das Glücksspielwesen geschaffen werden soll.

So formuliert § 1 des Gesetzentwurfes einen Zielkatalog, der sich an den Vorgaben des bisherigen GlüStV anlehnt, aber keine Gewichtung der ins Auge gefassten Teilziele beinhaltet. Vielmehr stehen diese grundsätzlich gleichgewichtig nebeneinander, wobei die Gewichtung in den einzelnen Teilbereichen des Glücksspielwesens unterschiedlich ausfallen kann. Zu den formulierten Zielen gehören die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen, der Jugendschutz, der Spielerschutz, der Schutz vor Manipulation, Betrug und sonstiger Kriminalität, der Schutz vor Wett- und Spielsucht und die Zuführung eines erheblichen Teils der Einnahmen aus dem Glücksspiel für gemeinnützige Zwecke.

Durch die Verbreiterung des Fundaments im Hinblick auf die Zielsetzungen und die Auflösung der maßgeblichen Ausrichtung an der Spiel- und Wettsuchtbekämpfung durch Abschaffung einer Wertigkeit der Zielsetzungen versucht man insbesondere die Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung umzusetzen und die Rechtfertigung des (sicherlich auch weiter rechtlich umstrittenen) Lotto-Monopols auf eine breitere Basis zu stellen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine Unterteilung des gesetzlichen Regelungswerkes in sechs Abschnitte vor, die wiederum in Unterabschnitte gegliedert sind. Der erste Abschnitt des Gesetzentwurfs enthält allgemeine Vorschriften und Definitionen, die für alle Glücksspielbereiche Geltung beanspruchen. Der zweite Abschnitt beinhaltet die Regelungen über die Genehmigungsverfahren in den einzelnen Teilbereichen des Glückspielwesens. In § 6 Abs. 2 des Gesetzentwurfs ist die Veranstaltung von sog. "Großen Lotterien" dem Bundesland Schleswig-Holstein zur Verwirklichung der oben dargestellten Ziele vorbehalten. Im Gegensatz dazu erfolgte für die restlichen Glücksspielbereiche hinsichtlich der Veranstaltung und des Vertriebs und für den Bereich des Vertriebs und die Vermittlung von Lotterien eine weitgehende Liberalisierung. Dort wird auch privaten Anbietern der Zugang in diese Bereiche ermöglicht. Im dritten Abschnitt ist der Spielerschutz geregelt, der Regelungen in Bezug auf den Jugendschutz, Werbung, Informationspflichten und der Errichtung eines Sozialkonzeptes enthält. Die Errichtung und die Organisation einer Glücksspielaufsicht sind in Abschnitt vier geregelt. Abschnitt fünf sieht Glücksspielabgaben in Form von Sonderabgaben vor, während Abschnitt sechs Übergangsvorschriften beinhaltet.

Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll das Spiel mit "nicht unerheblichen" Geldeinsätzen geregelt werden, das dann vorliegt, wenn der Spieleinsatz EUR 0,50 überschreitet. Hier orientierte man sich augenscheinlich an § 8a Abs. 1 RStV (Rundfunkstaatsvertrag).

Minderjährige sind von der Teilnahme an allen öffentlichen Glücksspielen ausnahmslos ausgeschlossen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Veranstaltung und dem Vertrieb des Glücksspiels. Für die Ebene der Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen sieht der Gesetzentwurf eine ausnahmslose Genehmigungspflicht in § 4 des Gesetzentwurfs vor. Die Genehmigungserteilung ist dabei in das pflichtgemäße Ermessen der Glücksspielaufsichtsbehörde, der sog. Prüfstelle, gestellt.

Im Gegensatz dazu bleibt die Veranstaltung von großen Lotterien nach § 6 Abs. 2 des Gesetzentwurfs dem Land vorbehalten. Eine große Lotterie ist nach § 6 Abs. 1, Nr. 1 bis Nr. 3 immer dann gegeben, wenn eine hohe Ereignisfrequenz vorliegt (der Zeitraum zwischen den Ziehungen beträgt weniger als einen Tag, wodurch ein erhöhter Spielanreiz gegeben sei), der Höchstgewinn EUR 1 Mio. überschreitet, oder ein "planmäßiger Jackpot" durch planmäßiges Einbehalten eines Teilbetrages des Spieleinsatzes gebildet wird.

Auch der Vertrieb von öffentlichem Glücksspiel bedarf nach § 5 des Gesetzentwurfs grundsätzlich einer Genehmigung, wobei sowohl für den Bereich der Veranstaltung, wie auch für den Bereich des Vertriebs Beschränkungen erfolgen können. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, die Werbung für einzelne Glücksspielbereiche zu beschränken.

Für spielsuchtgefährdete Spieler sieht § 17 des Gesetzentwurfs eine Sperrdatei für Spielbanken vor. Über einen Verweis in § 18 Abs. 5 des Gesetzentwurfs wird die Sperrdatei auf Spieler von Online-Spielbanken erweitert.

"Prüfstelle" als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde

Darüber hinaus nimmt die Prüfstelle die Aufgabe der Genehmigungsbehörde wahr. Sie ist damit für die Erteilung, den Widerruf und die Rücknahme von Genehmigungen für den Bereich der Veranstaltung und den Vertrieb von Glücksspielen zuständig. In diesem Zusammenhang ist der Prüfstelle ein Ermessensspielraum eingeräumt, als sie die gebundene Entscheidung der Genehmigungserteilung bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzentwurfs mit Neben-bestimmungen versehen kann, falls sie diese für erforderlich hält. In § 4 Abs. 7 des Gesetzentwurfs ist der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, eine ehedem rechtmäßig ergangene Genehmigung bei nachträglicher Änderung der Sachlage zu widerrufen.

III. Die Regelung der einzelnen Glücksspielbereiche

1. Lotterien, §§ 6-16 des Gesetzentwurfs

Im Bereich des Lotteriewesens wird das staatliche Monopol in Bezug auf die Veranstaltung von Lotterien beibehalten. Um dieses entsprechend den europarechtlichen Vorgaben rechtfertigen zu können, wurde zu dessen Begründung von dem bislang als maßgeblich herausgestellten Ziel der Spiel- und Wettsuchtbekämpfung Abstand genommen. Nunmehr soll das staatliche Monopol auf ein breiteres Fundament gestellt werden. Eine Ausnahme sieht der Gesetzentwurf wie bisher nur in den Bereichen der gemeinnützigen Lotterien, der sog. Kleinen Lotterien und dem Gewinnsparen vor.

Im Bereich des Vertriebs von staatlichen Lotterien wurden hingegen zahlreiche Beschränkungen aufgehoben. Der Vertrieb bedarf nach § 8 Abs. 1 des Gesetzentwurfs keiner gesondert zu erteilende Genehmigung durch die Prüfstelle mehr, wenn es sich nicht um sog. Große Lotterien mit hoher Ereignisfrequenz handelt. Für diese bedarf es einer gesonderten Genehmigung aufgrund der erhöhten Suchtgefahr. Auch der Vertrieb im Internet ist nunmehr wieder möglich. Werbung für Lotterien ist generell über alle Medien zulässig, insbesondere auch in Rundfunk und Internet.

Der Gesetzentwurf verfolgt ein doppeltes Konzept, das einerseits durch ein strenges Monopol auf der Veranstaltungsseite und andererseits eine weitgehende Beseitigung der Beschränkung auf der Vertriebsseite gekennzeichnet ist. Diese Maßnahmen begründen eine wechselseitige Abhängigkeit der beiden Ebenen und sollen durch die jeweils konträre Ausgestaltung die jeweils umgekehrte Intensität in der Ausgestaltung der anderen Ebene rechtfertigen. So sei ein staatliches Monopol in Bereich der Veranstaltung von Lotterien nur dann gerechtfertigt, wenn zugleich die Beschränkungen auf Seiten des Vertriebs erheblich gelockert würden. Die weitgehende Aufhebung der Beschränkungen im Bereich des Vertriebs rechtfertigt aber wiederum das staatliche Monopol im Bereich der Veranstaltung der Lotterien.
Begründet wird die dargestellte Konzeption damit, dass durch die Aufhebung im Bereich des Vertriebs die effektive Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung und die Zuführung der Spieler zu legalisiertem Glücksspiel ermöglicht wird, so dass der ungesetzliche Glücksspielmarkt weitestgehend eingedämmt werden könne.

Monopol bei der Veranstaltung - Liberalisierung beim Vertrieb

Das Monopol im Bereich der Veranstaltung rechtfertige sich auch durch das erhöhte Manipulationsrisiko im Lotteriebereich und dient der Kriminalitätsvorbeugung. Insbesondere kann der Gesetzgeber davon ausgehen, dass bei einer Öffnung des Lotteriemarktes keine bessere Markt- und Produkttransparenz für den Spieler erzielt werden kann.

Das staatliche Monopol bei der Veranstaltung von Lotterien soll andererseits die Liberalisierung des Vertriebs rechtfertigen. Die Praxis in der Vergangenheit habe gezeigt, dass bei einer Beschränkung des Vertriebs gesetzlichen Glücksspiels und der damit einhergehenden Erschwerung des Zugangs zu staatlichen Produkten die Spieler auf allerorts und jederzeit verfügbare illegale Angebote, insbesondere im Internet auswichen.

2. Spielbanken, §§ 17-20 des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen Präsenz-Spielbanken und Online-Spielbanken. Beide sind sowohl hinsichtlich der Veranstaltung als auch hinsichtlich des Vertriebs genehmigungspflichtig, aber grundsätzlich genehmigungsfähig.

Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit ist zum Schutz von sucht-gefährdeten und süchtigen Spielern in § 17 Abs. 1 des Gesetzentwurfs ein über-greifendes Sperrsystem vorgesehen. Die Regelungen sehen die Möglichkeit der Selbstsperre oder der Fremdsperre zum Schutz des Spielers vor.

Die Regelungen der Fremdsperre durch die Präsenz-Spielbanken hat aber wiederum keine effektive Umsetzung gefunden. Nach § 17 Abs. 2 GlückG-E haben die Präsenz-Spielbanken aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte die Spieler mindestens für ein Jahr zu sperren, wenn sie annehmen müssen, dass die Spieler suchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen. Die Regelung zum Schutz von gefährdeten Spielern ist gut gemeint, dürfte sich in der Praxis aber indes als ineffektiv erweisen.

3. Wetten, §§ 21 - 24 des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage eine vollständige Abkehr vom staatlichen Monopol im Bereich der Sportwetten vor. Durch die Neuregelung wird der Zugang privater Anbieter sowohl im Bereich der Veranstaltung als auch im Bereich des Vertriebs ermöglicht.

Aufgrund der Entwicklungen der letzen Jahre sehen sich die Initiatoren des Gesetzentwurfs dazu veranlasst, den Bereich der Sportwetten zu liberalisieren. Zutreffend gehen sie in der Begründung zum Gesetzentwurf davon aus, dass sich in den letzten Jahren ein erheblicher Schwarzmarkt gebildet habe, der keinen Kontrollen unterliegt. In dem Maße, wie sich der illegale Markt für Sportwetten entwickelt hat, hätten sich die Umsätze des einzigen staatlichen Anbieters entgegengesetzt entwickelt und seien inzwischen nahezu bedeutungslos im Vergleich zum Gesamtumsatz der Branche geworden.

Unter die Regelungen der §§ 21 ff des Gesetzentwurfs fallen nach § 4 Abs. 4 des Gesetzentwurfs Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang oder den Verlauf von bewetteten Ereignissen, wobei eine Ereignis im Sinne des Gesetzes als das Ergebnis eines Sportwettbewerbs oder ein "zukünftiges oder gegenwärtiges Geschehen" definiert wird (§ 3 Abs. 4 S. 2 GlückG-E). Darunter dürften dann auch sog. Gesellschaftswetten fallen (Wer gewinnt "Deutschland sucht den Superstar"?). Wetten, die das sittliche Empfinden verletzten, sind allerdings verboten (§ 21 Abs. 1 S. 2 GlückG-E).

Darüber hinaus ist festgelegt, dass die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten organisatorisch, rechtlich, wirtschaftlich und personell getrennt von der Veranstaltung oder der Organisation des Sportereignisses zu erfolgen hat. Einer möglichen Manipulation soll auch durch ein striktes Wettverbot für betroffene Sportler vorgebeugt werden. Wer an einem bewetteten Ereignis teilnimmt, darf nach § 21 Abs. 3 GlückG-E weder selbst noch durch einen anderen auf den Ausgang oder den Verlauf dieses Ereignisses Wetten abschließen noch entsprechende Wetten durch andere fördern.
Genehmigungsvoraussetzungen:

Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde
Für die Zulassung privater Wettunternehmer stellt § 22 Abs. 1 GlückG-E auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde ab. Deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen gibt es für bereits in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat zugelassene Wettunternehmen. Nach § 22 Abs. 4 GlückG-E wird vermutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Versagensgründe nicht vorliegen.

Für den stationären Vertrieb und den Fernvertrieb ist nach § 23 GlückG-E eine Vertriebsgenehmigung erforderlich. Voraussetzungen sind auch hier Zuverlässigkeit und Sachkunde.

Darüber hinaus sieht Abs. 7 eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von EUR 20.000,- je Wettannahmestelle bzw. EUR 10.000,- für andere Standorte vor (mit einer Anpassungsmöglichkeit auf den Durchschnittsumsatz von zwei Wochen). Dadurch sollen staatliche Zahlungsansprüche und Auszahlungsansprüche der Spieler abgesichert werden. Für den Fernvertrieb beträgt die Sicherheitsleistung EUR 1 Mio. Sie kann von der Prüfstelle ebenfalls auf die Höhe des zu erwartenden Durchschnittswettumsatzes zweier Wochen, maximal auf EUR 5 Mio., angepasst werden.

Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Wettkunden dürfen die Veranstaltung und der Vertrieb von Wetten nach § 24 Abs. 1 GlückG-E nur in Übereinstimmung mit einem Wettreglement erfolgen, das für alle Wettverträge des Veranstalters oder Inhabers einer Vertriebsgenehmigung verbindlich ist.

Darüber hinaus ist nach § 24 Abs. 2 GlückG-E ein elektronisches Wettbuch zu führen, das sicherstellen soll, dass alle Wettvorgänge in zeitlich lückenlos fortlaufender Reihenfolge festgehalten werden. In dem Wettbuch müssen alle Wettvorgänge mindestens vier Jahre lang gespeichert sein.


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veröffentlicht am: 21.03.2011 10:29





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was machen wir nun mit den BWIN-Aktien mit dem Hintergrund der Fussion?????

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Hallo BlueDevil,

mit den Auswirkungen der Fusion mit dem Pokeranbieter
habe ich mich nicht beschäftigt.

Für mich war es ein spontaner Kauf vor dem Hintergrund
der faktischen Legalisierung von Sportwetten durch
die Aussagen von Minister Beck ( SPD ).

Der Kursverlauf wurde jedoch durch die Ereignisse in
Japan in den Schatten gestellt.

Bestimmt steigen die bwin-Aktien wieder, der Anfang
dafür wurde heute schon gemacht.

Übrigens ist Solar Millennium ( WKN: 721840 ) vor dem
Hintergrund der Atomkraft-Krise auch ein interessanter Wert.

Die bauen Solar-Kraftwerke. wink





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Das ist doch alles schon (bei bwin) eingepreist... (weil schon ewig bekannt) , geht erstmal kurzfristig bergab , bevor es wirklich hoch geht...

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laugh

Die Aussage von Herr Beck war also schon eingepreist. smile





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EU überprüft Online-Glücksspiele

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission will Glücksspiele im Internet genauer unter die Lupe nehmen. In einer öffentlichen Anhörung will die Brüsseler Behörde herausfinden, wie Gebühren in dem Onlinesektor erhoben werden können und Kriminellen das Handwerk gelegt werden kann. Dies geht aus einem Papier hervor, das die Kommission am Donnerstag vorstellt. Bis zum 31. Juli können Nutzer, Online-Spielbetreiber, Regierungen und andere Organisationen ihre Ansichten vertreten.

Grundsätzlich will die EU-Kommission das Online-Glücksspiel neuen Regeln unterwerfen. Dabei geht es vor allem um Milliardengewinne, die bislang größtenteils am Fiskus vorbeigehen. Nach Kommissionsangaben gab es 2008 in der EU schätzungsweise rund 15 000 Glücksspielseiten im Internet - 85 Prozent davon ohne gültige Lizenz.

Experten gehen für 2008 allein in Europa von einem Branchenumsatz von mehr als sechs Milliarden Euro aus. Der Verband der Onlinesparte EGBA beziffert die Erträge sogar auf mehr als acht Milliarden Euro. Nach Berechnungen wird sich die Summe bis 2013 sogar verdoppeln.

Die größten Einnahmen wurden 2008 mit fast zwei Milliarden Euro in Großbritannien eingefahren. Online-Angebote - etwa für Poker oder Sportwetten - boomen vor allem in den EU-Staaten, in denen es strenge Glücksspielregelungen oder -monopole gibt. Dazu gehören Deutschland, Frankreich und Schweden.

Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte eine umfassende Untersuchung bereits im vergangenen Jahr angekündigt, aber immer wieder verschoben. Die Anhörung soll Klarheit über nationale Regeln für Glücksspiele schaffen und wie Gebühren erhoben werden können. Zudem soll überprüft werden, wie Betrügern und Geldwäschern im Internet das Handwerk gelegt werden kann, sowie wie man gegen Spielsucht vorgehen kann.

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Gericht: Anbieten privater Sportwetten in Bayern erlaubt

Mittwoch, 23. März 2011, 16:13 Uhr

München (dpa/lby) - In einer Grundsatz-Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München das kommerzielle Anbieten privater Sportwetten für zulässig erklärt. Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland genüge nicht den EU-rechtlichen Anforderungen, entschied der 10. Gerichtssenat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der Zugang zum Sportwettenmarkt dürfe privaten Anbietern und Vermittlern von den bayerischen Behörden deshalb nicht mehr wie bisher unter Berufung auf das staatliche Monopol verwehrt werden. Bisher ist die Lotto-Sportwette Oddset die einzige legale Sportwette in Deutschland.

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Das sind good news!





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Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die Urteile der Gerichte zeigen, wie schizophren unser bestehendes Glücksspielrecht ist!

24.03.2011 18:42

Angesichts der gestern bekannt gewordenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster in Nordrhein-Westfalen und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes haben der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki, auf die Schizophrenie des aktuellen deutschen Glücksspielrechts hingewiesen.

Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte gestern in mehreren Eilverfahren (Az.: 4 B 48/11 und andere) entschieden, dass die Ordnungsbehörden in NRW auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages weiterhin gegen private Wettbüros vorgehen können. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof hatte am 21. März 2011 entschieden, aufgrund der Unvereinbarkeit des bislang geltenden Glücksspielstaatsvertrages mit europäischem Recht dürfte privaten Sportwettenanbietern der Zugang zum deutschen Markt nicht mehr ohne weiteres verwehrt werden.

"Das sind nur zwei von mittlerweile vielen Entscheidungen der deutschen Gerichte, die die mit dem geltenden Glücksspielrecht angerichtete völlige Verwirrung deutlich machen. Mittlerweile beschädigt dieses Chaos das Ansehen Deutschlands als Rechtsstaat", erklärte dazu Hans-Jörn Arp (CDU). Besonders bitter sei für ihn, dass er vor genau dieser Entwicklung lange vor dem Inkrafttreten des geltenden Vertrages vergeblich gewarnt habe.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki warnte angesichts der laufenden Verhandlungen über eine Novellierung vor einer erneuten Blamage des Rechtsstaates: "Dieses Mal darf es keine Versuche geben, das Recht zu Gunsten eines staatlich beauftragten Monopols zu verbiegen. Das ist krachend gescheitert: Sowohl in der Praxis, weil keine wirksame Suchtbekämpfung durchgesetzt wird, als auch vor den Gerichten. Der schleswig-holsteinische Vorschlag zeigt den Weg auf, wie ein staatliches Veranstaltungsmonopol bei Lotterien und ein konzessioniertes Sportwettenangebot unter strengen staatlichen Auflagen zum Spielerschutz rechtssicher ausgestaltet werden können", so Kubicki.

Beide zeigten sich nach der letzten Verhandlungsrunde der Ministerpräsidenten überzeugt, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag die bestehenden Probleme schnell lösen werde: "Einer anderen Regelung werden wir auch nicht zustimmen", so Arp und Kubicki abschließend.

Quelle: FDP Landtagsfraktion und CDU Fraktion Schleswig-Holsteinischen Landtag [u][/u]


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Tipp24 will zurück auf den deutschen Markt

Hamburg (dpa) - Der Internet-Glücksspielvermittler Tipp24 hofft auf eine Rückkehr auf den deutschen Markt. Nach den Entscheidungen mehrerer hoher Gerichte sei das Vermittlungsverbot für Lottospiele im Internet nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag nicht anwendbar, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens vom Mittwoch in Hamburg. Nun müssten vernünftige und zukunftsweisende Rahmenbedingungen für die Vermittlung von harmlosen Lotterien im Internet geschaffen werden. Die Ministerpräsidenten beraten im April über eine Neufassung des Staatsvertrags. Tipp24 hat das Geschäft erfolgreich ins Ausland verlagert; mit einem Umsatz von 104 (Vorjahr: 90) Millionen Euro und einem Gewinn von 19,6 (17,5) Millionen Euro erreichte das Unternehmen 2010 ein Rekordergebnis.

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Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Der Glaube der ehemaligen deutschen Glücksspielvermittler in die deutschen Politik kehrt zurück

30.03.2011 16:19

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki, haben die Ankündigung von Tipp24, im Falle einer vernünftigen und zukunftsweisenden Glücksspielrechtsnovelle nach Deutschland zurück zu kehren, begrüßt:

"Die Glücksspielanbieter sind bereit, sich unter strengen Vorgaben konzessionieren zu lassen. Sie sind auch bereit, durch Steuern und Zweckerträge hier in Deutschland ihren Beitrag dazu zu leisten, dass soziale und kulturelle Einrichtungen sowie der Breitensport gefördert werden. Das ist eine klare Aussage. Es ist Aufgabe der Politik, nun verlässliche und mit europäischem Recht in Einklang stehende Regelungen zu treffen", erklärte Hans-Jörn Arp heute (30. März 2011) in Kiel.

Der FDP-Fraktionsvorsitzender Kubicki sieht mit dem heutigen öffentlichen Bekenntnis ein wesentliches Argument der Kritiker gegen die Zustimmung zum schleswig-holsteinischen Vorschlag als widerlegt an: "Wir hören immer wieder, die Unternehmen würden niemals nach Deutschland kommen. Das stimmt nicht, weil die Unternehmen gerade bei einer Tätigkeit im Internet durch einen Sitz im Inland ganz erheblich an Seriosität gewinnen. Wahr ist, dass Deutschland mit dem jetzigen Glücksspielstaatsvertrag seit Jahrzehnten hier ansässige Unternehmen gezwungen hat, außer Landes zu gehen", so Kubicki.

Arp und Kubicki kündigten an, die Schleswig-Holsteinischen Regierungsfraktionen würden einem neuen Glücksspielstaatsvertrag nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass dieser den Ansprüchen des europäischen Rechts gerecht wird:

"Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er entspricht europäischem Recht und bietet eine bessere Suchtprävention als die derzeitigen Regelungen. Das ist unser Maßstab", so Arp und Kubicki.

Beide äußerten die Hoffnung, dass die "Heimkehrer" nach der Verabschiedung des neuen Glücksspielrechts bei der Suche nach einem Standort in Deutschland Schleswig-Holstein in Erwägung ziehen werden.

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06.04.2011

Glücksspiel-Staatsvertrag
Länder wollen Sportwetten privatisieren
Bandenwerbung beim Deutschland-Spiel: Werbung wird begrenzt zugelassen

Die 16 Länderchefs haben sich auf Eckpunkte für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag geeinigt: Bundesweit wollen die Ministerpräsidenten sieben Konzessionen an private Anbieter vergeben. Die Testphase soll 2012 beginnen und zunächst fünf Jahre gelten.
Info

Berlin - Die Bundesländer wollen ab 2012 sieben bundesweite Konzessionen für das Angebot von Sportwetten verteilen. Diese Regelung solle testweise fünf Jahre lang gelten, kündigten die Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer und Kurt Beck an. In einer Sonderkonferenz hatten die Länderchefs das Thema am Mittwoch debattiert. Eine endgültige Ratifizierung des Vertrags soll allerdings erst im Sommer erfolgen, gültig würde sie ab 1. Januar 2012.

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Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten würden zugelassen, Fernsehwerbung für Sportwetten im Umfeld von Sportsendungen dagegen nicht. Von einer Öffnung des Sportwettenmarkts könnten vor allem private Anbieter wie Bwin und Tipp24 profitieren.

Bei Fußballspielen soll künftig nur noch auf das Endergebnis gewettet werden können - und nicht wie bislang auch auf Zwischenergebnisse oder Torschützen. "Schleswig-Holstein sieht noch Prüfaufgaben, alle anderen Bundesländer haben keine Bedenken", sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Böhmer. Sein SPD-Kollege Beck sagte, er gehe davon aus, dass zumindest die übrigen 15 Länder sich bis zum Sommer abschließend verständigen würden. Damit könnte der Vertrag Anfang Juni unterzeichnet werden. Eine Konzessionsvergabe werde jedoch praktisch nicht vor Beginn des Jahres 2012 möglich sein, sagte Beck. Die Konzessionsabgabe betrage 16,66 Prozent des Spieleinsatzes.

Bei Sportwetten werden rund fünf Milliarden Euro umgesetzt

Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Für die Sportwetten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung.

Das Volumen des bisher weitgehend illegalen Sportwettenmarkts liegt nach früheren Schätzungen bei rund fünf Milliarden Euro. Einig waren sich die Ministerpräsidenten schon länger darin, dass das staatliche Monopol für die Lotterie erhalten bleiben soll. Die SPD-regierten Länder hatten sich jedoch lange dagegen gesträubt, Sportwetten privater Anbieter zuzulassen, während die unionsregierten Länder eine Marktöffnung anstrebten.

Auch für das Internetangebot von Casino-Spielen vereinbarten die Ministerpräsidenten eine Testphase von fünf Jahren. Danach soll das Angebot der Spielbanken weiter zahlenmäßig streng begrenzt bleiben. "Internetangebote von Casino-Spielen sind nur bei realen Spielen zulässig, wie sie im Spielsaal einer konzessionierten Spielbank vor Ort angeboten werden", hieß es.

cte/dpa/Reuters

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