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Wettspezi
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Wettspezi
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Ich schreib` ja sonst nicht den Stuss der Staatsmonopolisten
hier rein, aber bei dem folgenden Schwätzer wird die völlige
Verfilzung dieser freiheitsfeindlichen Institutionen deutlich.



Sportwetten: Landessportbünde gehen in die Offensive

Der organisierte Sport will mit seiner Position zum Glückspielstaatsvertrag in die Offensive gehen. Mit einer verstärkten Präsenz am EU-Sitz in Brüssel soll auf die Sinnhaftigkeit der Wettbeschränkung hingewiesen werden. "Es darf nicht sein, dass der Sport für in letzter Konsequenz möglicherweise undurchsichtige Wettunternehmen zum Gegenstand privater Gewinnmaximierung wird. Das Glücksspiel muss kontrollierbar bleiben, will man Spielsucht erst gar nicht aufkommen lassen. Die Integrität der Wettanbieter wird zum zentralen Element künftiger Zulassungsentscheidungen. Wenn das staatliche Wettmonopol fällt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der (Sport-)Wettbetrug eine bislang noch nicht gekannte Dimension annimmt", erklärte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen und derzeit Vorsitzender der Konferenz der Landessportbünde in Dresden. Außerdem sei die Abspaltung der Sportwetten für private Wettanbieter möglicherweise das "Einfallstor in den gesamten Wettmarkt", so Müller.

In Brüssel wollen die Landessportbünde bei Europaparlamentariern und Kommissionsmitgliedern gezielt für ihre Position zum Glücksspielstaatsvertrag werben. Außerdem soll im Dialog mit dem Deutschen Lottoblock eine geschlossene Position "zur Vertretung verantwortbaren Glückspiels" erreicht werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

"Nachdem sich der ungezügelte Kapitalismus in einer Weise desavouiert hat, wie es vor zwei, drei Monaten noch keiner von uns zu denken gewagt hat, haben wir auch auf diesem überaus sensiblen Feld sicherlich gute Chancen, einem unbeschränkten Liberalismus Einhalt zu gebieten", sagte Gerd Meyer, Präsident des Landessportverbandes im Saarland.
(Quelle: DOSB PRESSE)


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Nun schauen wir doch mal, was der saubere Herr Meyer sonst noch so im Leben treibt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gerd_Meyer


Als CDUler der Landespolitik ist er nun Geschäftsführer
der Saarland-Sporttoto GmbH (Saartoto) sowie der Saarland-Spielbanken GmbH.
Weiterhin ist er Präsident des Saarländischen Landessportverbandes (LSVS).

Lupenreiner Filz.

Diese Landessportverbände werden also von dem Staatsmonopolistenfilz benutzt,
um ihre heuchlerische Propaganda zu verbreiten.

Der Vergleich mit dem "ungezügelten Kapitalismus" hinkt jedoch böse.

Sind es nicht gerade die Zockerbubis in den Landesbanken, welche Milliardenschäden verursacht haben?

Denen gegenüber erscheint die angebliche Spielsucht
durch Sportwetten als wirklich völlig bedeutungslos.


Das war ein Eigentor, Herr Meyer. tooor







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Wettspezi
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Wettspezi
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...und das passt auch irgendwie zum obigen Beitrag:



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Banker verspielt 400.000 Euro Kundengeld mit Lotto: 22 Monate auf Bewährung

Eschwege/Hessisch Lichtenau. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten hat das Schöffengericht Eschwege heute Vormittag einen 53 Jahre alten Bankkaufmann verurteilt. Als Privatkundenberater der VR-Bank Werra-Meißner in Hessisch Lichtenau hatte erbinnen vier Jahren 400.000 Euro von Kunden veruntreut und mit dem Geld über Jahre hinweg Lotto gespielt - mit Einsätzen von zuletzt 3000 bis 5000 Euro pro Woche.

Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der Mann hatte sich vor zwei Jahren selbst angezeigt, bei der Aufklärung mitgeholfen und inzwischen eine Schuldanerkenntnis über sogar 600.000 Euro unterschrieben. Den geprellten Bankkunden entstand kein Schaden.

Die Bank beziehungsweise deren Versicherung glich ihn aus, teilweise bevor sie es merkten. Der 53-Jährige, derzeit dauerkrank und danach voraussichtlich arbeitslos, muss zudem 2000 Euro an die Fachstelle für Suchtprävention in Eschwege zahlen - in Monatsraten von 100 Euro. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. (sff)

Quelle


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Soviel zum Thema "Lotto verursacht keine Spielsucht". nono wink


gutenacht Staatsmonopolismus



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Was soll man zu dieser verlogenen staatlichen Geschichte eigentlich noch sagen ausser - STOP IT. rot

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22.10.2008 12:47

Online-Sportwetten: Populäres Freizeitvergnügen in der Grauzone


Keine Frage: Sportwetten im Internet sind populär. Viele Deutsche tippen online auf den Ausgang von Fußballspielen und andere Ergebnisse. Doch aus juristischer Sicht ist das problematisch, denn die Legalität von Glücksspielen im Web ist umstritten. Ärger droht Wett-Teilnehmern vorerst allerdings nicht. "Wenn das Wettangebot nicht genehmigt ist, machen sich Teilnehmer prinzipiell strafbar", erklärt Martin Jaschinski, Experte für Glücksspielrecht aus Berlin. In Deutschland verbietet seit Beginn dieses Jahres der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag sämtliche Sportwetten im Internet – wegen des von Fachleuten gesehenen Suchtpotenzials.

Nach europäischem Recht ist das umstritten. Daher wehren sich private Buchmacher gegen die Schließung ihres oft einzigen Vertriebswegs – und sind im kaum kontrollierbaren Internet vorerst weiter erreichbar. Deutsche Kunden mussten bisher nicht mit Konsequenzen rechnen: "In der Praxis wird nur gegen die Anbieter und nicht gegen die Kunden vorgegangen", betont Jaschinski. Der einzige, der hierzulande sein Onlineangebot für Sportwetten eingestellt hat, ist der staatliche Betreiber Oddset. "Die Internetseite dient weiterhin zur Information der Kunden, das Wetten selbst ist aber nur in den Annahmestellen möglich", erklärt Thomas Spöring, Sprecher der Lotto-Gesellschaft Bayern in München, die Oddset federführend betreibt.

In der Realität ist von dem Verbot darüber hinaus nichts zu bemerken. Rund eine halbe Million Bundesbürger wetten im Internet auf sportliche Ereignisse, ergab eine in diesem Juni veröffentlichte Forsa-Studie im Auftrag des IT-Verbandes Bitkom. Fußball ist das überragende Thema: Fast alle Befragten setzen auf Bundesligaspiele. Jeder Sechste gab an, bei Fußball-Großereignissen mitzuwetten.

Weitere beliebte Sportarten, auf die online gesetzt wird, sind Pferderennen, Tennis oder auch die Formel 1. Private Anbieter wurden von begeisterten Sportwettern schon immer favorisiert, weil bei ihnen die Wetten ausgefallener und die Quoten höher sind. Zu den größten privaten Internet-Buchmachern in Deutschland zählen Sportwetten Gera, bwin, digibet und Interwetten. Den Anspruch, ihr Onlinegeschäft weiter zu betreiben, machen sie aufgrund von Lizenzen geltend, die noch zu DDR-Zeiten vergeben wurden.

Wo diese genau gültig sind, ist aber unklar. Denn dazu existieren widersprüchliche Gerichtsurteile aus unterschiedlichen Bundesländern. Wegen einer juristischen Auflage versieht bwin seine Netz-Werbebanner mit dem Hinweis, dass die "Wettabgabe derzeit nur in der ehemaligen DDR" möglich sei. Das beziehe sich jedoch auf den Aufenthaltsort des Teilnehmers, der praktisch nicht überprüfbar sei, meint ein Sprecher des Unternehmens. Faktisch muss also kein Kunde eine Verweigerung seiner Tipps befürchten. Beim Registrieren auf der bwin-Webseite wird nur nach dem Wohnort gefragt.

Staatliche Lottogesellschaften und die privaten Betreiber streiten seit langem verbissen darum, wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf und wer nicht. Dabei ist das im Grunde ein Scheingefecht. Denn viele Online-Buchmacher betreiben ihr Geschäft vom europäischen Ausland oder von Übersee aus und sind deshalb kaum zu regulieren. "Der Markt ist groß und unübersichtlich", sagt Andreas Ullmann vom Beratungsunternehmen Sport+Markt in Köln. In anderen Ländern seien Sportwetten teils deutlich populärer und würden weniger restriktiv gehandhabt. Zumindest keine unüberwindbare technische Hürde hindere Interessierte daran, bei internationalen Internet-Buchmachern zu setzen.

Den anrüchigen Ruf, der Sportwetten hierzulande traditionell umgab, habe zumindest die Bevölkerung abgelegt. "Unter anderem durch Sport-Sponsoring und zielgerichtete Werbung unter Fans sind sie vor ein paar Jahren gesellschaftsfähiger geworden", urteilt Sponsoring-Experte Ullmann. Er schätzt aber, dass sich nun wieder viele wegen der rechtlichen Unsicherheit von Online-Wetten abgeschreckt fühlen.

Glücksspielrecht-Experte Jaschinski empfiehlt Verbrauchern, die nicht auf Sportwetten im Internet verzichten wollen, sich an die größeren, etablierten Buchmacher zu halten. "Sie leben von ihrem guten Ruf, und geschäftsschädigendes Verhalten ist unwahrscheinlicher." Denn wie in prinzipiell jeder Branche sei nicht auszuschließen, dass schwarze Schafe existieren, die ihre Kunden etwa um die Gewinnauszahlung prellen. Rechtsansprüche durchzusetzen, sei bei den Anbietern mit Sitz in ausländischen Steueroasen schwierig.

Online-Sportwetten gelten aber auch als besonders suchtgefährdend, weil die Teilnehmer jeglicher sozialer Kontrolle entzogen sind. Das kann schwerwiegende Folgen haben. Die Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas bietet Betroffenen auf ihrer Webseite einen Selbsttest zur Einschätzung der Situation, Ratschläge und Adressen von Anlaufstellen an. Auch die großen Online-Buchmacher geben inzwischen Tipps zur Suchtvorbeugung. (Berti Kolbow, dpa) / (jk/c't)

Quelle







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Bundesliga

Meister Bayern holt bwin ins Sponsoren-Boot

Der Sportwetten-Anbieter bwin steigt als Werbepartner von Bayern München wieder in das Fußball-Sponsoring ein. Über die finanzielle Höhe der Kooperation gab es keine Angaben.


Der Sportwetten-Anbieter bwin steigt als Werbepartner des deutschen Rekordmeisters Bayern München wieder in das Fußball-Sponsoring in Deutschland ein. Dies gaben die Vertragspartner auf einer Pressekonferenz in München bekannt. Über die finanzielle Höhe des Engagements wurden keine Angaben gemacht.

Konzern bewirbt kostenlose Pokerschule

Der Konzern bewirbt nicht sein Sportwettenangebot, sondern seine kostenlose Pokerschule. Damit wird die internationale Sponsorstrategie der Gruppe, die auf Partnerschaften mit europäischen Topklubs wie AC Mailand und Real Madrid setzt, nun auch in Deutschland umgesetzt. Zudem soll bwin auch über ein Trikotsponsoring mit britischen Spitzenklubs in Verhandlungen stehen.

"Wir wollen für unseren Partner in Brüssel und in Berlin die Lobby-Arbeit intensivieren. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland ist aberwitzig. Wir hoffen, den Vertrag über 2010 hinaus fortsetzen zu können", sagte Bayern-Vorstandsboss Karl-Heinz Rummenigge.

DFL fordert kontrollierte Zulassung von Sportwettenanbietern

Da die Firma für ihre Pokermarke keine teuren Trikotsponsorverträge abschließt, ist das Problem der Bundesligaklubs damit nicht gelöst. Auf Grund der aktuellen Rechtslage schätzt die DFL, dass dem deutschen Fußball rund 100 bis 300 Millionen Euro entgehen und fordert eine kontrollierte Zulassung von Sportwettenanbietern.

Anfang des Jahres war in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten und hat Internet-Glücksspiele verboten. Weil bwin über eine 18 Jahre alte DDR-Lizenz verfügt, sieht sich das Unternehmen von diesem Verbot nicht betroffen.

Zudem greift auch die EU-Kommission den Staaatsvertrag an, denn er soll gegen Europarecht verstoßen. Bis heute gibt es deutschlandweit unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema und noch keine Rechtsklarheit. Der Schachzug des FC Bayern und des neuen Partners verhindert vor diesem Hintergrund rechtliche Diskussionen, wie sie im Zuge der Werbung von bwin auf den Trikots von Werder Bremen in der letzten Saison vorgekommen waren.

Jörg Wacker, Direktor bwin in Deutschland: "Wir werden auf Grund der andauernden Diskussionen über Werbeauftritte von Sportwettenanbietern beim FC Bayern München in Deutschland mit der Pokermarke free-bwin.com auftreten. Allerdings wird international mit dem Rekordmeister die Marke bwin beworben."

Quelle


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Ich sehe sie schon schäumen, die Heckmeckers und Herren Staatsmonopolisten. grins




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Hilferuf aus der Spielbank: Politik schaltet sich ein


BAD HARZBURG. Die Roulette-Kessel des Bad Harzburger Spielcasinos drehen nicht mehr rund, womöglich stehen sie sogar bald ganz still – und werden abgebaut. Darüber, ob Bad Harzburg dann wirklich eine überlebenswichtige Attraktion verlieren würde, streiten sich die lokalen Gelehrten. Auf alle Fälle aber hängt eine gehörige Portion Werbepotenzial an der Spielbank – und viele Arbeitsplätze in der Bank selbst sind in Gefahr. Aus diesem Grund sind die Entscheidungsträger in und um Bad Harzburg sehr hellhörig geworden, als jüngst Betriebsrat und Geschäftsleitung Alarm schlugen, weil es den Spielbanken schlecht geht.
Die beiden Harzburger Casino-Betriebsräte Wolfgang Eritt und Ulrich Peters haben dieser Tage nicht viele Gründe, sich zu freuen. Ihren Chefs brechen die Einnahmen weg und die einzige Möglichkeit, mit weniger Ausgaben gegenzusteuern, dürften nach derzeitigem Stand Personaleinsparungen sein. Landesweit sollen 120 von 460 Stellen abgebaut werden, 20 bis 50 davon womöglich in Bad Harzburg – von 70.
Bürgermeister Ralf Abrahms hat sich schon bei der Geschäftsleitung der Spielbank über die Lage erkundigt, und auch die Politik schenkt den Sorgen der Männer und Frauen an den Roulette-Kesseln Gehör. Und genau das scheint zurzeit ein Strohhalm zu sein, an den sich die Croupiers klammern können. Denn der Schlüssel für die Lösung zumindest einiger Probleme der Spielbanken dürften beim Land liegen.
Deshalb ist auch das Interesse, das die Landtagsabgeordneten Rudolf Götz (CDU) und Petra Emmerich-Kopatsch (SPD) unabhängig voneinander den Spielbankmitarbeitern entgegenbringen, für die so wichtig. Das Land könnte beispielsweise die Spielbankabgabe senken, derzeit müssen 70 Prozent der Einnahmen an den Fiskus abgeführt werden. Das Land hat auch den Glücksspielstaatsvertrag zu verantworten, der den Banken jedenfalls nach Ansicht von Peters und Eritt Probleme bereitet.

Quelle


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Auch mit einem Boykott der Spielbanken kann man Druck auf die Staatsmonopolisten ausüben. daumenhoch








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Glücksspiel: Erst unentschieden, dann verloren, jetzt gewonnen

Nördlingen (hum) - Der türkischstämmige Deutsche aus Heubach, der in Nördlingen ein Wettbüro eingerichtet hatte, musste sich vor Gericht nicht anders gefühlt haben als bei seinen Wetten: Einmal ging das Verfahren wegen unerlaubten Glücksspiels unentschieden aus, einmal verlor er, letztendlich gewann er.

Es begann Anfang 2006: Der Mann eröffnete in Lizenz eines großen österreichischen Wettanbieters ein Wettbüro in der Baldinger Straße in Nördlingen, das Ordnungsamt hatte ihm einen Gewerbeschein dafür ausgestellt.

Das Landratsamt sah die Sache anders und sprach eine Untersagungsverfügung aus. Grund: In Bayern gelte das staatliche Glücksspielmonopol. Ein Fachanwalt erwirkte beim Bayerischen Verwaltungsgericht eine Aufhebung der damit verbundenen Zwangsmittelandrohung; laut Anwalt sei das Weiterführen des Wettbüros legal gewesen, solange das Verwaltungsgericht den Fall prüfe. Der Fall kam schließlich vor das Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser. Dort erwirkte der Fachanwalt eine Einstellung des Verfahrens, weil über das staatliche Glücksspielmonopol vor dem Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden war.

Blick auf Verfassungsgericht

Richterin Roser ermittelte noch weiter und kam zu der Erkenntnis, dass in ähnlichen Fällen kein Obergericht Auswirkungen auf die Kompetenz der Strafgerichte festgestellt hatte. Der Fall kam im April dieses Jahres erneut vor dem Nördlinger Amtsgericht zur Verhandlung; die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspieles zu einer Geldstrafe von 4500 Euro. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte vor dem Landgericht Augsburg in Berufung. Er hatte damit Erfolg und wurde von der höheren Instanz freigesprochen.

Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Bundesverfassungsgericht Vorschriften gegen Ausübung von Glücksspiel im März 2006 für verfassungswidrig erklärt habe, weil sie gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht überließ die Entscheidung über die Strafbarkeit im Einzelfall zwar den Strafgerichten; doch nach Auffassung des Oberlandesgerichtes München scheide eine Strafbarkeit des Glücksspiels in Bayern trotz des Staatsmonopols aus, soweit eine europarechtliche Erlaubnis vorliege, was vor allem für die sogenannten Oddset-Wetten gelte.

Quelle







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Sehr geehrter Herr Repnik,

der VGH Baden-Württemberg hat als Staatsjustiz den Glücksspiel-
staatsvertrag, an den sich nicht mal Lotto hält, bestätigt.
Die Befürworter einer völligen Beschränkung des Glücksspiels
sind Ihren Worten gemäß ergo arge Schläger. Es herrscht nun
weiterhin Unfreiheit in diesem Bereich. Es wird allerhöchste Zeit,
dass der Fokus auf das nach wie vor vorhandene und sehr ärgerliche
Vollzugsdefizit bei der illegalen Lottowerbung rückt.

Der Igel wird gewinnen.

Hochachtungsvoll

Ein Nichtspielsüchtiger



...und nicht vergessen:

Machtgehabe kann süchtig machen!






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Urteilsgründe des OLG Karlsruhe liegen vor


Wie bereits im Juli berichtet, hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 11.07.2008 in einem von Rechtsanwalt Dieter Pawlik geführten Strafverfahren die Anwendbarkeit von § 284 StGB für die grenzüberschreitende Sportwettenvermittlung in dem Zeitraum der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 28.03.2006 gesetzten Übergangsfrist verneint.

Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe vor.

Das OLG Karlsruhe lässt die Anwendung von § 284 StGB aus verfassungsrechtlichen sowie aus europarechtlichen Gründen scheitern. Aus verfassungsrechtlicher Sicht verlangt das OLG Karlsruhe für den Eingriff in Art. 12 GG eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage. Alleine das tatsächliche Handeln von Behörden reiche dazu nicht aus. Das OLG Karlsruhe schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung (vgl. dazu Hanseatisches OLG) an. Weiterhin würde eine Bestrafung gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoßen. Danach hat der Gesetzgeber die Verpflichtung, die Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Dies könne nicht gegeben sein, weil das Bundesverfassungsgericht in der befristeten Übergangszeit die bisherige Rechtslage aus ordnungsrechtlicher Sicht nur mit der Maßgabe anwendbar beließ, dass damit begonnen werde, das bestehende Wettmonopol konsequent an der Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Wegen dieser besonderen Ausgestaltung der Fortgeltungsanordnung würde damit die Strafbarkeit des Verhaltens letztendlich von der Art und dem Grad der tatsächlichen Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die für die Durchführung des staatlichen Wettmonopols zuständigen örtlichen Verwaltungsbehörden im tatrelevanten Zeitraum abhängen. Eine solche Verknüpfung ist aber verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil nach § 103 Abs. 2 GG der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen für die Strafbarkeit zu bestimmen hat und die Entscheidung nicht den Organen der vollziehenden Gewalt übertragen darf.

Eine Bestrafung nach § 284 StGB scheidet aber auch aus europarechtlicher Sicht aus. Hier hat das OLG Karlsruhe neben den allgemein bekannten Argumenten wie folgt ausgeführt:

"Ob die seit dem Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 herausgebildete Verwaltungspraxis –entsprechende Feststellungen hierzu enthält das angefochtene Urteil nicht- den gleichgerichteten verfassungs- und europarechtlichen Zielvorgaben genügt, bedarf vorliegend keine Entscheidung, denn es fehlt jedenfalls für den verfahrensgegenständlichen Tatzeitraum über die Vorschrift des § 284 StGB hinaus an einer tragfähigen europarechtskonformen nationalen Rechtsgrundlage, welche dem Handeln der Verwaltungsbehörden eine gesetzliche Rechtfertigung verleihen könnte. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann allein eine etwaige EU-konforme Verwaltungspraxis als Rechtsgrundlage für den Eingriff in europarechtlich gewährte Grundfreiheiten nicht genügen. Eine bestehende Unvereinbarkeit nationalen Rechts mit übergeordnetem EG-Recht kann vielmehr nur durch die Schaffung einer europarechtskonformen verbindlichen gesetzlichen Neuregelung beseitigt werden. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.10.1986, C-168/85 (Sammlung Rspr. EuGH 1986, S. 02945) hierzu ausgeführt:

"…. Die Unvereinbarkeit von nationalem Recht mit dem EWG-Vertrag lässt sich, auch soweit dieser unmittelbar anwendbar ist, letztendlich nur mit Hilfe verbindlichen innerstaatlichen Rechts ausräumen, das denselben rechtlichen Rang hat wie die zu ändernden Bestimmungen. Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Durchführung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten festgestellt hat, kann eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden…."

Ob und mit welchen Zielvorgaben die Bundesrepublik Deutschland eine aktive Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft angehen will, bedarf deshalb auch aus europäischer Sicht einer –jedenfalls im hier verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht vorliegenden- Entscheidung des Gesetzgebers und kann nicht den Verwaltungsbehörden überlassen bleiben; dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht nur eine ordnungsrechtliche Regelung getroffen, sondern damit auch eine strafrechtliche Sanktionierung verbunden werden soll, zumal an eine solche –wie ausgeführt- erhöhte Anforderungen bezüglich ihrer Gemeinschaftsverträglichkeit zu stellen sind (EuGH NJW 2007, 1515-Placanica)"


Diese Ausführungen haben gewaltige Konsequenzen. Erstmalig hat ein OLG festgestellt, dass das Sportwettenmonopol während der Übergangszeit wegen fehlender Gesetze gegen höherrangiges Europarecht verstoßen hat. Da der Glücksspielstaatsvertrag erst ab 01.01.2008 in Kraft getreten ist, konnte, wenn überhaupt, ein europarechtskonformer Zustand erst ab diesem Zeitpunkt entstehen. Dies hat zur Konsequenz, dass bereits aus dem formalen Umstand, dass zwischen dem 29.03.2006 und dem 31.12.2007 kein Gesetz vorhanden war, die Europarechtswidrigkeit feststeht. Auf die vielen anderen Argumente kommt es insofern gar nicht mehr an. Die praktische Konsequenz dieser Aussage ist die, dass nunmehr der Weg frei ist für massive Schadensersatzansprüche gegen die Länder bzw. die handelnden Städte, für Schäden, die den Betreibern sowie auch den im Ausland sitzenden Wettunternehmen durch deren geradezu inquisitorische Verfolgung und Vernichtung erlitten haben. Die verbrannte Erde, die einige handelnde Behörden auf diesem Gebiet hinterlassen haben, werden nunmehr die Steuerzahler teuer zu bezahlen haben.

Die Entscheidung ist im Volltext auf der Homepage www.vewu.de veröffentlicht.


Kontakt:
Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand vewu e.V.
An der Raumfabrik 32
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de



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Glücksspiel

Nichts geht mehr


Die Spielbank Hamburg meldete vor einigen Tagen, ihr Umsatz sei im Vergleich zum vergangenen Jahr um 20 Prozent geschrumpft. Miserable Zahlen veröffentlichte auch der Branchenverband der Casinos im Land, die Deutsche Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft: Ihr Erlös sei von Januar bis September um 21 Prozent gefallen. Wie muss man das verstehen? Gelangt der Casino-Kapitalismus an sein Ende?

Die Spielbanken in Niedersachsen wollen ein Viertel ihrer 460 Arbeitsplätze streichen. In Sachsen-Anhalt verhinderte das Land schon vor Monaten den Zusammenbruch der staatseigenen Spielbank mit einer Million Euro aus der Staatskasse. Ob die Nothilfe reichen wird, weiß man zur Stunde noch nicht.

Am Wochenende kam dann noch eine schlechte Nachricht aus Dresden: Sachsens Spielbanken erwarten bis zum Jahresende 40 Prozent weniger Umsatz, berichtet die Freie Presse. Grund: Die Kundschaft bleibt weg.

Fusionieren die Casinos in Sachsen mit denen an der Saar, so wie die Landesbanken beider Länder? Schnürt Ministerpräsident Stanislaw Tillich ein Rettungspaket für Zockerhäuser?

Altlinke, die nun die Verantwortung einmal mehr auf den Markt schieben, liegen möglicherweise falsch. Der Staat selbst sei schuld, sagen die Casinobetreiber. Er traktiere sie mit Regeln, die den Gästen die Lust am Spiel gründlich verleideten. Das Rauchverbot! Die strengen Einlasskontrollen zum Kampf gegen die Spielsucht! Das Geldwäschegesetz! Die Konkurrenz der Spielhallen, die jeden an ihre Automaten ließen, der volljährig sei! Ganz zu schweigen von den Gewinnspielen im Fernsehen und im Internet, die eine unzulässige Konkurrenz darstellten.

Fangen wir mit Letzterem an: In Deutschland ist das Glücksspiel im Netz verboten. Den Aufschwung des Online-Pokerns hat das aber nicht verhindern können. Ist es vielleicht wie bei den riskanten Transaktionen mancher Fondsmanager, kümmern sich die Behörden nicht genug?
( Anm.: Sogar die Behörden bemerken den Schwachsinn des Glücksspielstaatsvertrags und lassen die Finger davon )

Das Netz zieht Spielernaturen unwiderstehlich an. Hier kann man viel Geld gewinnen – und auch verlieren. Das virtuelle Casino bietet zudem Möglichkeiten, dies es im realen Casino nicht gibt: Man kann an mehreren Tischen zugleich dabei sein. »Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, abzusahnen«, sagt eine Spielerin aus Hamburg, die eine Weile ganz erfolgreich war und sogar von ihren Gewinnen lebte.

Die Casinos fürchten das Internet nicht so sehr wie die Spielhallen

Computerprogramme analysieren die Spielzüge der Gegner und helfen, den Überblick zu bewahren, wenn man an bis zu zehn Tischen dabei ist und jeweils zigtausend Dollar setzt. Wer klug und kühlen Kopfes spielt, braucht keinen Bürojob mehr. »Aber der Kick beim Pokern geht ziemlich an die Substanz«, sagt die Spielerin, die sich inzwischen aus dem riskanten Geschäft verabschiedet hat und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Auch diese Reaktion erinnert an die Katerstimmung an der Börse.

Mehr als das Internet fürchten die Spielbanken Konkurrenz von anderer Seite. Es geht ihnen um das Geschäft mit Spielautomaten – nur mit denen sei noch Geld zu verdienen. Black Jack, Poker, Roulette, Baccara? Seien gut fürs Ansehen und in Agentenfilmen, aber nicht für die Bilanz. »Ein Zuschussgeschäft«, sagt eine Branchensprecherin. 80 Prozent des Umsatzes erzielen die Casinos mit Glücksspielautomaten. Ähnliche Automaten stehen in den Spielhallen, obgleich die Maschinen dort anderen Prinzipien folgen und deshalb »Geldspielautomaten« heißen müssen.

Der Staat hat vor zwei Jahren bestimmt, Geldspielautomaten nach neuen Regeln zu programmieren. Seither verdrängen »videobasierte Geräte« die guten alten Daddelmaschinen. Die Neuen bieten »20 und mehr dreidimensionale Spiele mit sehr intensiven Handlungserlebnissen« und sprechen deshalb »ein breiteres Publikum an« – so formuliert es der Verband der Deutschen Automatenindustrie, der die Fabrikanten vertritt. Seit es die neuen Geräte gibt, wächst die Zahl der Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen steil, ebenso der Umsatz ihrer Her- und Aufsteller. Der Casino-Kapitalismus blüht, nur eben nicht in den Casinos.

Die Casinos fühlen sich benachteiligt: Der Staat möge es richten. Er soll den Spielhallen ähnlich strenge Einlasskontrollen abverlangen wie den Spielbanken. Immerhin gehe es auch um den Kampf gegen die Abhängigkeit. Forscher bestätigen das: Die meisten Spielsüchtigen, sagt Tilman Becker, Direktor der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, hängen in den Daddelhallen. Die ungleichen Kontrollen seien »nicht nachvollziehbar«. Die Gegenseite führt an, dass die Hallen, anders als Casinos, die Einsätze der Spieler begrenzen, ihnen stündliche Zwangspausen verordnen und die Nummer eines Beratungstelefons an jede Spielmaschine kleben. Wenn alles Geld weg ist, mahnt sie: Ruf mal wieder an!

Quelle


Zitat
Die Gegenseite führt an, dass die Hallen, anders als Casinos, die Einsätze der Spieler begrenzen, ihnen stündliche Zwangspausen verordnen und die Nummer eines Beratungstelefons an jede Spielmaschine kleben. Wenn alles Geld weg ist, mahnt sie: Ruf mal wieder an!


Was für ein hohles Gequatsche. Abhängen und verschrotten, diese vom Staat geförderten Drecksbüchsen! mad





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Nochmals: Die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in Sachen Liga Portuguesa (Rechtssache C-42/07)


Nach der ausführlichen Stellungnahme von Hecker (isa-casinos v. 13.11.2008) scheint es erforderlich, jedenfalls einen entscheidenden, nachfolgend wiedergegebenen Aspekt der Schlussanträge nochmals aufzuarbeiten:

"Da die Festlegung des Schutzniveaus in Bezug auf die Gefahren der Glücks- und Geldspiele im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, darf ein Mitgliedstaat für unterschiedliche Spiele unterschiedliche Betriebsweisen vorsehen. Die staatliche Lotterie, die Pferdewetten, die Casinospiele und die Geldspielautomaten können aufgrund des Ortes, an dem sie zugänglich sind, aufgrund ihrer Funktionsweise und aufgrund der Öffentlichkeit, an die sie sich wenden, jeweils unterschiedliche Spiele darstellen, und zwar je nach der Kultur des einzelnen Landes." (Rn. 305).

"

Ein Mitgliedstaat darf daher für jede dieser Arten von Spiele unterschiedliche und mehr oder weniger einschränkende Organisationsformen vorsehen." (Rn. 306).

Aus diesen Ausführungen zieht Hecker nachfolgenden Schluss:

"Folgt der Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwalts, so ist damit klargestellt, dass...
- eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Glücksspielarten kein Verstoß gegen das Gebot einer kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik darstellt."
vogel

Dies ist jedoch zweifelhaft.

Die Ausführungen des Generalanwalts zu diesem Punkt sind nicht neu, sondern Teil ständiger Rechtssprechung des EUGH, soweit sie die Festlegung des Schutzniveaus betreffen ( Schindler C-275/92, Rn. 61, Zenatti C-67/98, Rn. 33, Läärä C-124/97, Rn. 36, Gambelli C-243/01, Rn. 63).

Allerdings ist der zitierten Rechtsprechung zu entnehmen, dass diese Niveaubestimmung im Ermessen, nicht etwa im Belieben der Mitgliedstaaten liegt. So hat der EUGH in Sachen Zanetti (Rn 33)ausgeführt, dass es den staatlichen Stellen obliege "zu beurteilen, ob es im Rahmen des verfolgten Zieles notwendig ist, Tätigkeiten dieser Art zu verbieten oder zu beschränken." Weiter wird ausgeführt (Rn. 34), dass die Notwendigkeit der Schutzregelungen " allein auf die von den nationalen Stellen des betroffenen Mitgliedsstaats verfolgten Ziele...zu beurteilen sind."

Erklärtes Ziel des seit dem 01.01.2008 geltenden Glückspielstaatsvertrages ist es nach dessen § 1Nr. 1, das Entstehen von Glückspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.

Die staatlichen Stellen haben hiernach also bei Ausübung des Ermessens dieses Ziel zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung von Ermessensfehlern als Ausfluss der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Die Beachtung dieses Grundsatzes stellt der Generalanwalt selbst durch Verweis auf das Urteil des EUGH C-262/02 Kommission gegen Frankreich heraus (Rn. 306).

Hieraus ergibt sich auch das Erfordernis der Einhaltung der Denkgesetze, der Logik und Erfahrung. daumenhoch

Es darf wohl als unstreitig angesehen werden, dass insbesondere Automatenspiele erheblich suchtgefährdender sind als diejenigen Glückspiele, welche den Regelungen des Glückspielstaatsvertrages unterworfen sind. Insoweit kann man derzeit von einer wissenschaftlich gesicherten Erfahrung ausgehen. Dennoch wurden erstere aus dem Regelungsbereich des Glückspielstaatsvertrages nicht nur ausgeklammert, sondern im Gegenteil noch liberalisiert (Vgl. Änderung der Spieleverordnung in den §§ 3 und 13, BGBl. I, 2006, S. 280), wie bereits das VG Stuttgart in seinem Vorlagebeschluss vom 24.07.2007 feststellte.

Es kann also festgehalten werden, dass ein Teil der Glückspiele monopolisiert, an anderer, ersichtlich suchtgefährdenderer hingegen liberalisiert wurde.

Weshalb dies so ist, weshalb also in Ansehung des für die Ermessensentscheidung maßgeblichen Zieles der Suchtbekämpfung suchtgefährdendere Glückspielbereiche liberalisiert werden, mithin eine Darstellung der sachlichen (und damit ermessensfehlerfreien ) und für die offensichtlich unterschiedliche Bestimmung des Schutzniveaus maßgeblichen Gründe ist bislang von keiner Stelle gegeben worden.

Diese Problematik war bereits vor Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages auch dem Gesetzgeber bekannt. Schon der wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Umdruck 16/2460) stellte mit Gutachten vom 12.10.2007 fest:

"Die Frage (ob ein kohärentes und systematisches Regelungssystem vorliege) kann jedoch vorliegend dahinstehen, da jedenfalls eine sektorale Regelungsstrategie, die zentrale suchtrelevante Bereiche mit nachweislich erheblichem Gefährdungspotential ausklammert, letztlich als willkürlich anzusehen ist und die Vorgaben des EUGH missachtet."

Weiter heißt es dort:

"Dadurch setzt der Gesetzgeber sich in Widerspruch zu seinem Regelungsziel und gerät in Kollision mit dem auch im Gemeinschaftsrecht geltenden Willkürverbot".

Damit dürfte der oben zitierten Schlussfolgerung Heckers allenfalls unter folgender Modifizierung zu folgen sein:

"Folgt der Gerichtshof den Ausführungen des Generalanwalts, so ist damit klargestellt, dass...
- eine unterschiedliche ermessensgerechte Behandlung der verschiedenen Glücksspielarten kein Verstoß gegen das Gebot einer kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik darstellt."


Ob dem tatsächlich unter Berücksichtigung der genannten Aspekte so ist, darf bezweifelt werden.


Kontakt:
Bender & Menken Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Ralf Bender [Linked Image]
Fachanwalt für Steuerrecht
Mülheimer Str. 206
D - 47057 Duisburg

Tel: +49 203 / 449629 0
Fax: +49 203 / 449629 20
E-Mail: bender@bender-menken.de


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Da Herr Hecker von den Staatsmonopolisten bezahlt wird, ist ihm
offenbar jegliches Rechtsempfinden abhanden gekommen.

Für mich leitet sich Recht aus Gerechtigkeit ab.

Dieses Niveau kann aber nicht immer in Gesetzen von verfilzten
Parlamenten in unseren Bundesländern erreicht werden, die den
Glücksspielstaatsvertrag zusammengemurkst und bislang nicht
der dringend notwendigen Überarbeitung unterworfen haben. bloed2






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US Finanzministerium und US Notenbank veröffentlichen UIGEA Regelungen


Haley Hintze

Im Rahmen einer heftig diskutierten Vorgehensweise haben das US Finanzministerium und die US Notenbank in den letzten Tagen der Bush-Regierung die gesetzlichen Regelungen und Abläufe zur Umsetzung des Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) veröffentlicht.

Die Regulierungen sollen am 19.Januar 2009 in Kraft treten, also einen Tag bevor der gewählte Präsident Barak Obama sein neues Amt antritt. Grundsätzlich steht in den Regulierungen, daß den Finanzinstituten in den USA eine Sorgfaltspflicht auferlegt wird, welche die Institute dazu verpflichtet Transaktionen von Spielern zu Online Glücksspielseiten zu blockieren. Poker wird wie erwartet dabei keine Ausnahme darstellen, obwohl einige dutzend Pokerspieler bei der Erstellung der UIGEA darauf gedrängt hatten, daß Poker von den Regelungen nicht betroffen werden sollte. Banken und alle anderen betroffenen Finanzinstitute müssen die Forderungen der neuen Regelung bis zum 01.12.2009 umsetzen.

Das dümmliche, 66-Seiten umfassende Dokument kann vielseitig interpretiert werden und bietet keine genauen Definitionen, die ersten 50 Seiten bestehen aus erklärenden Definitionen, nur die verbleibenden 16 Seiten bestehen aus den eigentlichen Regelungen. Ein Beispiel dafür ist die Erklärung des Unterschiedes "abhängig vom Glücksfaktor" und "überwiegend abhängig vom Glücksfaktor", wobei diese nicht nachvollziehbare Definition die Grundlage dafür bildet, daß das Finanzministerium entschieden hat, daß Poker und einige andere Skill-Games ebenfalls durch dieses Gesetz betroffen werden. Die schon vorher beschlossenen Ausnahmen für Pferderennen und virtuelle Sport-Ligas bleiben weiterhin erhalten.

Obwohl der eigentliche Text der Regelungen im Moment gerade erst von Branchenexperten geprüft wird, werden einige Punkte jedoch schon beim ersten Durchlesen klar. Zu diesen Punkten gehören unter anderem folgende Aussagen:

Die Blockierung von Transaktionen durch den UIGEA bezieht sich nur auf eine Richtung, nämlich Einzahlungen von Spielern auf Online Glücksspielseiten. Zahlungen – wie z.B. Auszahlungen von einer Online Glücksspielseite an Spieler, werden nicht blockiert. Diese Differenzierung wurde vorgenommen, damit Online Seiten nicht auf die Idee kommen die Einlagen der Spieler zurück zu halten.

Der Begriff "Unlawful Internet gambling" wird in der Regelung erneut nicht definiert; das Dokument verweist hier auf die einzelnen staatlichen Regelungen und die Gesetze, welche sich auf Online Gambling beziehen. Wichtiger in diesem Bezug ist allerdings die Tatsache, daß aufgrund der Regelungen Glücksspiel im Internet zur staatlichen Angelegenheit erklärt wird. Also so etwas ähnliches, wie der Versuch des Staates Kentucky Glücksspiel Internetdomains zu beschlagnahmen, welche ihrer Meinung nach in Konkurrenz mit Kentucky's Pferderennen Industrie stehen.

In den Regelungen steht: "Wir glauben, daß die Regelungen des Gesetzes nur auf Transaktionen anwendbar sind, welche nach geltenden US-Gesetzen (Staat oder Land) als rechtswidrig definiert wurden. Die Definition des Gesetzes im Bezug auf 'unlawful Internet gambling' sagt aus, daß eine Wette oder ein Einsatz dann ungesetzlich ist, wenn es in dem Land/Staat in welchen die Wette bzw. der Einsatz gemacht wurden, per Gesetz rechtswidrig ist dies zu tun".

Bedingt durch die Regelungen werden die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung des UIGEA die vorherige Planung enorm übersteigen und könnten bei dem einen oder anderen kleineren Finanzinstitut zur Pleite führen. Die Kosten werden mit 1 Millionen Mann/Stunden beziffert und 88 Millionen Dollar zusätzliche Kosten werden, obwohl diese Kosten zukünftig auch ganz schnell auf weit über 100.000.000 Dollar steigen können.

Abwickler von Internetzahlungsverkehr, wie z.B. Western Union werden eine Freistellung für Zahlungen erhalten, welche direkt von ihren Büros gemacht werden; die veröffentlichten Regelungen verbieten aber Zahlungen an Online Glücksspielseiten durch solche Unternehmen.

Aufrufe von Offiziellen, wie z.B. dem Abgeordneten Barney Frank, die UIGEA verständlich zu formulieren, wurden nicht beachtet. Eine Passage geht allerdings kurz auf die Bedenken von Frank ein, welcher sagte, daß die Umsetzung dem amerikanischen Bankensystem untragbare Lasten aufbürden würden. Dort wird gesagt, daß die Ersparnis durch das Wegfallen dieser Transaktionen die entstehenden Kosten mehr als Abdecken würde. Es wird außerdem behauptet, daß durch dieses Gesetz der Schutz von Minderjährigen und von Spielsüchtigen gewährleistet wäre.

Die Reaktionen nach Veröffentlichung der Regelungen waren sehr unterschiedlich, hunderte von Quellen hatten sich mit der Story in den ersten Stunden nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des US Finanzministeriums beschäftigt. Die US-Abgeordnete Shelley Berkley (D-NV) eine ausgesprochene Kritikerin des UIGEA, sagte lt. der Las Vegas Sun folgendes:" Die Regelungen bürden unserem Finanzsystem unnötige Lasten auf und das nur weil das Bankensystem hier in eine Position gedrängt wird, in welcher es gezwungen ist, staatliche Verordnungen durchzusetzen. Anstatt die Situation zu verbessern, sorgen diese Regelungen nur für weiteres Chaos, unnötige Aufregung und unnötige Kosten für alle Betroffenen. Ich bin entsetzt darüber, daß unsere Nation in Zeiten, in welchen sie mit der schwierigsten Finanzkrise seit den 70ern zu kämpfen hat, durch ein Bush Gesetz in eine Situation gebracht wird in welcher unserem sowieso angeschlagenen Finanzsystem noch weitere unnötige Kosten entstehen".

Die in Washington D.C. ansässige Poker Player's Alliance hat ein Statement veröffentlicht, in welchem sie die endgültige Fassung der Regelungen verurteilt, hat aber noch keine Angaben über ihre zukünftige Pläne gemacht. Der PPA Vorsitzende Alfonse D'Amato sagte:" Die PPA bleibt optimistisch, daß die neue Regierung und der neue Kongress den Misserfolg der UIGEA erkennen werden und im neuen Jahr kurzfristig entsprechende Schritte einleiten werden um dieses unsinnige Gesetz außer Kraft zu setzen".


Quelle: https://de.pokernews.com/




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Der Spielsüchtige des Tages:



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Verspekuliert? Der Großindustrielle Adolf Merckle




Börse

Merckle soll sich mit VW-Aktie verspekuliert haben

17. November 2008, 13:47 Uhr

Er gehört zu den reichsten Menschen Deutschlands: Adolf Merckle kontrolliert Unternehmen wie Ratiopharm, Kässbohrer und Heidelberg Cement. Nun ist sein Imperium bedroht. Laut Medienberichten soll er sich mit der VW-Aktie verhoben haben – und nun in Verhandlungen über einen Notkredit stehen.

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft von Adolf Merckle, einer der reichsten Männer Deutschlands, soll wegen Fehlspekulationen mit VW-Aktien so sehr in Schieflage geraten sein, dass sie das gesamte Familienimperium gefährden könnte.

Die Finanznachrichtenagentur Bloomberg berichtet, eine Gruppe von mehr als drei Dutzend Banken verhandle über einen Kredit für Merckles VEM Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Dresden. Das bestätigte Merckles Sohn Ludwig der "FAZ": „Wir stehen mit den Banken in Verhandlungen zur Stabilisierung der Situation. Diese Verhandlungen sind weit fortgeschritten.“

Gelinge es nicht, diesen Kredit zusammenzustellen, könnte das möglicherweise Folgen für das gesamte Imperium aus 30 Firmen in fast allen Wirtschaftsbereichen haben. Zu Merckles Firmen gehören etwa Deutschlands größter Zementhersteller HeidelbergCement und der Arzneimittelproduzent Ratiopharm. Nach Informationen von Südwest-Presse und Stuttgarter Zeitung steht Ratiopharm auch schon zum Verkauf. Forbes führt Merckle mit einem Vermögen von mehr als sieben Mrd. Euro auf Platz 94 der reichsten Menschen der Welt. Die ganze Familie wird auf mehr als zehn Mrd. Euro Vermögen geschätzt.

Bloomberg beruft sich bei seinen Aussagen auf drei "mit der Situation vertraute Personen", die aus Gründen des Vertrauensschutzes anonym bleiben wollten. Die kreditgebenden Geldhäuser, zu denen die Deutsche Bank und die Commerzbank gehören, sollen ein Stillhalteabkommen geschlossen haben und darauf verzichten, fällige Kredite einzutreiben. Anfang dieser Woche solle ein Brückenkredit den möglichen Kollaps der Gesellschaft abwenden.

Ob die Probleme tatsächlich auf Fehlspekulationen mit VW-Aktien zurückzuführen sind, ist umstritten. Firmennahe Quellen berichten, die Merckle-Gesellschaft HeidelbergCement sei in Schwierigkeiten, weil sie sich durch die Übernahme eines britischen Konkurrenten verhoben habe und die Banken beim Umschulden der Verbindlichkeiten in Höhe von zwölf Mrd. Euro ungnädig seien. Beides hätte die Folge, dass Merckle anderweitig Geld beschaffen müsste. Und der Verkauf des erfolgreichen Herstellers von Nachahmermedikamenten Ratiopharm könnte nach Brancheninformationen rund fünf Mrd. Euro bringen.

Als Käufer werden den Zeitungsberichten zufolge die israelische Teva-Gruppe und der französische Pharmakonzern Sanofi-Aventis gehandelt. Die Prüfung des Verkaufsantrags für Ratiopharm soll bereits vergeben worden sein. Ratiopharm hat 5400 Mitarbeiter.

Die Gerüchte wurden offiziell weder bestätigt noch dementiert. Ein Ratiopharm-Sprecher sagte: "Tatsache ist, dass der Geschäftsführung keine Entscheidung der Gesellschafter vorliegt." HeidelbergCement wollte die Spekulationen nicht kommentieren. Der Senior des Familienclans, Adolf Merckle, ist ebenfalls schweigsam: "Sie werden verstehen, wenn ich im Moment keine Stellungnahme dazu abgeben kann", sagte er der FAZ.

Quelle mit vielen Kommentaren


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Genau das meinte ich weiter oben mit der galaktischen Unverhältnismäßigkeit
in Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag.

Von diesem schwachsinnigen Gesetz wird ein Euro Einsatz bei einem
privaten Buchmacher mit Strafe bedroht - während Großzocker Adolf
völlig legal über eine Milliarde € versenken darf. rolleye

Als Krönung des Ganzen wurde Großzocker Adolf nun beim Land Baden-Württemberg
wegen einer Bürgschaft vorstellig. bloed2

Wenn`s nicht so sadsmilie wäre, müßte man laughing .


Das ist Deutschland. fahne




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Spielsucht: Grüne Vorschläge für wirksame Prävention


Zu unserem Antrag zur Prävention gegen Glücksspielsucht erklärt Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:

Etwa 250.000 Menschen in Deutschland sind spielsüchtig. Sie sind durch ihre Sucht in der Regel hoch verschuldet. Häufig verlieren sie ihre Wohnung oder ihren Arbeitsplatz. Ein großer Teil der Abhängigen ist suizidgefährdet. Die Familien vieler Süchtiger zerbrechen an diesen Belastungen. 80 Prozent der Spielsüchtigen sind durch Spielautomaten erkrankt, die in ganz Deutschland in großer Zahl in Kneipen und Spielhallen stehen. Für diese Geräte ist – im Gegensatz zu anderen Glücksspielen – der Bund zuständig.

In unserem Antrag (BT-Drs. 16/10878) fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Sie muss die Geschwindigkeit der Spiele verringern und hohe finanzielle Verluste ebenso wie Spielanreize und Manipulationsmöglichkeiten unmöglich machen. Zudem sollten die Geräte zukünftig nicht mehr in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, weil hier Zugangskontrollen für Jugendliche und gesperrte Spieler nicht möglich sind.

Die Bundesregierung ist von hübschen Tagungen abgesehen bei der Prävention gegen Glücksspielsucht bislang weitgehend tatenlos geblieben. Zwar wurde 2006 die Spielverordnung geändert. Diese war aber eher wie ein Geschenk an die Spielautomatenbranche.

Der Spielautomatenbranche ist es augenscheinlich bislang gelungen, unangenehme Debatten über die gesellschaftlichen Folgen der von ihr angebotenen Produkte zu verhindern und die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Spielautoamten in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Quelle: Gruene-Bundestag.de



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Warum die Büchsen nicht gleich komplett verbieten? warum

Das wäre konsequent und würde belegen, dass es der Staat
mit der Bekämpfung der Spielsucht ernst meint.


Aber so verlange ich die gleiche Inkonsequenz bei Sportwetten für Nichtspielsüchtige. grins aetsch




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Schwerer Rückschlag für das deutsche Sportwettmonopol: Stellungnahme der Europäischen Kommission gegenüber dem EuGH im schleswig-holsteinischen Vorlageverfahren


Die Europäische Kommission hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Schreiben vom 19.5.2008 mit dankenswerter Klarheit in dem beim EuGH vorliegenden deutschen Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-46/08 Stellung bezogen. Die von ihr dem EuGH empfohlenen Antworten auf die Vorlagefragen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bestätigen auf ganzer Linie die von zahlreichen Rechtsgutachten und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen erhobenen gemeinschaftsrechtlichen Beanstandungen gegen die Regelungen des Glückspielstaatsvertrages. Von den Ländern und ihren Rechtsvertretern zeitweise gestreute Mutmaßungen über eine vermeintlich unterschiedliche Rechtsposition zwischen dem Wettbewerbskommissar McCreevy (GD Markt) und dem Juristischen Dienst erweisen sich als haltlos. Dem EuGH wird im praktischen Ergebnis die Verwerfung der Monopolregelungen des Glückspielstaatsvertrages zumindest für den Wettbereich nahegelegt.

Die Kommission positioniert sich vor allem zur Frage der Gesamtkohärenz erstmals in einer Weise, die für Deutungen keinen Spielraum mehr lässt. Bislang waren die Ländervertreter noch bemüht, die Ausführungen des Juristischen Dienstes vom 10.12.2007 in den Giessener und Stuttgarter Vorabentscheidungsverfahren in eine Ablehnung der Gesamtkohärenz umzudeuten. Hierzu im Widerspruch stehende Aussagen der Europäischen Kommission wurden übergangen. Die jetzt vorliegende Kommissionsstellungnahme zieht einen Schlussstrich unter solche Versuche:

Die Kommission bekräftigt wie zuvor die Notwendigkeit einer sektoralen Betrachtungsweise im Glücksspielsektor (Rn. 30). Verschiedene Spiele sind je nach Spielform und Beschränkung nach Maßgabe der jeweiligen Zielsetzung des Gesetzgebers zu beurteilen (Rn. 30). Das ist aber – wie vom Unterzeichner stets hervorgehoben - nur der erste Schritt der Prüfung. Soweit die gesetzliche Regulierung für unterschiedliche Bereiche des Glückspiels wie in Deutschland einheitliche Ziele der Spielsuchtbekämpfung verfolgt, wie Bund und Länder dies für alle Glückspielbereiche für sich in Anspruch nehmen und gegenüber der Europäischen Kommission geltend machen, muss dabei zusätzlich die Behandlung dieser Glückspielformen miteinander verglichen werden (Rn. 32). Es schließt sich also an die sektorale Betrachtung eine Untersuchung der Gesamtkohärenz an, bei der sich die Behandlung der verschiedenen Glückspielbereiche als mit den verfolgten Zielsetzungen kompatibel erweisen muss. Diese Klarstellung wirkt in der Rechtsprechung vereinzelt anklingenden Tendenzen entgegen, sektorale Betrachtung und Gesamtkohärenz alternativ zu verstehen (z.B. Niedersächsisches OVG, B. v. 8.7.08 – 11 MC 489/07 -).

Entscheidend für diese Beurteilung der deutschen Rechtslage auf Gesamtkohärenz ist nach Auffassung der Europäischen Kommission der Umstand, dass von Pferdewetten, Glücksspielautomaten, Online-Spielbanken "die gleiche oder eine höhere Gefahr der Spielsucht ausgeht" (Rn. 34). Zu Recht betont die Kommission, dass Pferdewetten zu den Sportwetten gehören. Sie weist sodann in Bezug auf Pferdewetten und Automaten nach, dass insoweit trotz des gleichen oder höheren Spielsuchtpotentials geringere Beschränkungen gelten. Unter ergänzendem Hinweis auf die dementsprechenden EFTA-Entscheidungen vom 14.03.2007, Rs. E-1/06 und 30.05.2007, Rs. E-3/06 in Sachen Esa / Nordwegen und Ladbrokes leitet die Kommission aus alledem als klare Entscheidungsempfehlung für den EuGH her:

"Art. 49 EG ist dahingehend auszulegen, dass ein mit der Bekämpfung von Spielsuchtgefahr begründetes innerstaatliches faktisches Monopol hinsichtlich der Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien (mit nicht nur geringem Gefährdungspotential) nicht die in der Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und Systematik erfüllt, wenn in diesem Mitgliedsstaat gleichzeitig andere Glücksspiele mit einem nachgewiesenen höheren Suchtgefährdungspotential von privaten Dienstleistungserbringern erbracht werden dürfen."

Ebenso deutlich vertritt sie zu der Vorlagefrage nach der Anerkennung EU-ausländischer Erlaubnisse den Rechtsstandpunkt, dass ein präventiver Erlaubnisvorbehalt transparente Erteilungsvoraussetzungen ("leicht zugängliche Verfahrensregelungen") enthalten und eine "objektive und unparteiliche" Behandlung "innerhalb angemessener Frist" garantieren müsse (Rn. 42). Das im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Entscheidungsermessen und die sonstigen Erlaubniserteilungsvoraussetzungen sind danach nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Hilfreich ist weiter – etwa für Fragen der Strafbarkeit und Ordnungswidrigkeit -, dass die Kommission bestätigt, dass die gemeinschaftsrechtliche Beurteilung des Monopolsystems nicht einfach von der Frage der Anwendbarkeit des präventiven Erlaubnisvorbehaltes abgekoppelt werden darf, wie das einzelne Verwaltungsgerichte versucht haben. Wenn das Sportwettenmonopol mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, kann dem Veranstalter oder Vermittler diese Vorschrift oder die Strafvorschrift schlicht nicht entgegengehalten werden. Das gehört an sich zu den geläufigen Konsequenzen des Anwendungsvorrangs und hätte spätestens nach dem Gambelli-Urteil oder Placanica-Urteil eine Selbstverständlichkeit sein müssen, die aber leider - aus welchen Gründen auch immer – selbst bei Gerichten mitunter missachtet wird.

Hervorzuheben ist ferner, dass auch der Juristische Dienst der Kommission sich in seiner Stellungnahme klar zur Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Internetübergangsregelung bekennt (Rn. 44 – 48). Das entspricht den Beanstandungen der Kommission im Notifizierungsverfahren, über die sich die Länder hinweggesetzt haben, und ist auch im Hinblick auf die spätere Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik nur konsequent. Es ist hier gleichwohl hervorzuheben, weil auch insoweit zum Teil gemunkelt wurde, der Markt und Juristischer Dienst seien sich nicht einig.

Die Europäische Kommission arbeitet schließlich aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH heraus, dass der Schutz der Dienstleistungsfreiheit auch Anwendung finden müsse, wenn in dem Mitgliedsstaat, aus dem heraus Glücksspiele angeboten werden, die betreffenden Tätigkeiten nicht erbracht werden dürfen.

Natürlich muss dies alles nicht bedeuten, dass der Europäische Gerichtshof der Kommission folgt. Immerhin ist dies in der Vergangenheit jedoch überwiegend der Fall gewesen. Ob es aus rechtsstaatlicher Sicht glücklich ist, trotz der Vorlagen an den EuGH die Rechtslage ohne weiteres als gemeinschaftsrechtskonform zu bezeichnen, wie das von Seiten einzelner Verwaltungsgerichte oder Verwaltungsrichter nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags geschehen ist, mag trefflich bezweifelt werden. Dem Respekt vor dem Europäischen Gerichtshof, dem die entsprechenden Vorlagenfragen zur Entscheidung vorliegen, und dem öffentlich geäußerten Rechtsstandpunkt der Europäischen Kommission dürfte es entsprechen, die Rechtslage als offen anzusehen.

Die Rechtsunsicherheit in Deutschland hält damit voraussichtlich bis zur Entscheidung über die deutschen Vorabentscheidungsverfahren an. Mit einer Entscheidung in diesen Verfahren ist vor der zweiten Jahreshälfte nächsten Jahres leider nicht zu rechnen.


Kontakt:
Redeker Sellner Dahs & Widmaier

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mozartstraße 4-10
53115 Bonn
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de


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Dadididum, die Kommission geht um. grins



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Niederländische Beamte streiten über die Legalität von Online Glücksspiel


Von Haley Hintze

Die Bemühungen des holländischen Justizministeriums ein Gesetz im UIGEA Stil zum Verbot von nicht staatlichen Glücksspielen einzuführen stießen auf heftige Opposition durch die holländische Bankenbranche, welche kein Interesse an einem Gesetzespaket hat, welches nach ihrer Ansicht lästig und undurchführbar ist.

Das Online Gambling Gesetz des holländischen Justizminister's Ernst Ballin, welches er am Anfang des Jahres 2008 vorstellte, wurde in dieser Woche durch eine offizielle Erklärung der Netherlands Banker Association (NVB) heftig kritisiert. Die NVB erklärte, daß Ballin's Plan finanzielle Transaktionen zu anderen Online Glücksspielunternehmen einzuschränken, weder durchführbar, noch legal nach holländischem Recht wäre.

Ballin ist Anführer eines Teils der holländischen Regierung, welche Holland zum exklusiven Online Glücksspiel Anbieter für alle Einwohner von Holland machen möchte. Am Anfang dieses Jahres gab es zu diesem Thema im holländischen Senat eine heftige Debatte und es wurde erwogen den vom Staat betriebenen holländischen Casinos eine exklusive Lizenz zu erteilen, obwohl die Regelung gegen geltendes EU-Recht verstoßen hätte und die Umsetzbarkeit sehr zweifelhaft wäre, was auch von den Offiziellen des holländischen Bankenverbandes in ihrem Statement angeführt wurde.

Ballin hat außerdem versucht die Resultate einer Untersuchung des holländischen Professors Ben van der Genugten zu widerlegen, welcher in einer im letzten Monat veröffentlichten Studie die Skill Elemente von Poker in ihrer Gewichtung zuordnete. Ballin widerspricht den Ergebnissen des Professors (welcher bei der Entwicklung von Standards für die Klassifizierung von Glücksspielen in Holland mitgearbeitet hatte) und sagt das Poker nach holländischem Recht ein Glückspiel wäre und die vielen Aufrufe zur Re-Klassifizierung von Poker daran nichts ändern.

Die letzte heftige Diskussion entstand, weil Ballin kontinuierlich versucht Druck auszuüben, um die Kontrolle über das - wie Ballin sich ausdrückt - illegale Online Gambling zu erhalten. Er rief dazu auf die Online Gambling Seiten durch die holländischen Internet Service Provider zu blockieren. Als Basis für die Blockierung sollte eine von der Regierung erstellte Black-List dienen. Im Rahmen der Einwände durch den NVB, sagte der Sprecher des Bankenverbandes Michael Noordermeer:" Der Minister möchte uns zum verlängerten Arm des Gesetzes machen, aber das kann auf keinen Fall unsere Aufgabe sein". Außerdem führte er an, daß nach holländischem Recht der Justizminister keine rechtlichen Aktionen initiieren, sondern nur Ratschläge zur Vorbeugung erteilen darf. Ballin antwortete, daß die Banken kein Mitspracherecht bei der Durchsetzung von holländischen Gesetzen hätten. Diese Angelegenheit wird weiterhin von unterschiedlichen Stellen der holländischen Regierung kritisch beobachtet.

Quelle: https://de.pokernews.com





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Online-Zockerei soll erlaubt werden

Eine Aufhebung des Verbots von Internet-Glücksspielen in der Schweiz muss nach Ansicht von Benno Schneider, dem Präsidenten der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK), geprüft werden. Auf diese Weise könne die Qualität der Anbieter geprüft werden.

Die ESBK wird dem Bundesrat bis Ende Jahr einen Bericht zum Verbot von Internet-Glücksspielen vorlegen. Darin sollen die verschiedenen möglichen Wege und deren Konsequenzen aufgezeigt werden.

ESBK-Präsident Schneider selbst hält eine Aufhebung des Verbots für prüfenswert, wie er in einem am Montag im «Tages-Anzeiger» erschienenen Interview erklärte. Es müsse ins Auge gefasst werden, ob in der Schweiz Konzessionen für Internet-Casinos geschaffen und ausländische Anbieter weiter verboten werden sollten.

Der Vorteil dieser Lösung bestehe darin, dass die Qualität der Anbieter kontrolliert werden könne, sagte Schneider. Ausserdem könnten die Erträge aus den Online-Spielen in der Schweiz besteuert werden.

Das Internet halte sich jedoch nicht an Landesgrenzen und eröffne zahllose Möglichkeiten, ein Verbot ausländischer Internet-Casinos zu umgehen, erklärte Schneider. Auch stelle sich die Frage, wie ein Verbot ausländischer Anbieter durchgesetzt werden solle.

Rein technisch sei es möglich, dass die Provider den Zugang zu ausländischen Internet-Casinos blockierten. Dies geschehe bereits im Kampf gegen Pädophilie. Der Bewirtschaftungsaufwand sei jedoch gross, und es stelle sich die Frage, ob ein solches Vorgehen im Zusammenhang mit Glücksspiel verhältnismässig sei.

Erfolgsversprechender sei es möglicherweise, wenn den Kredikartenunternehmen verboten werde, Zahlungen an Online-Casinos im Ausland entgegenzunehmen. Diesen Weg hätten die USA gewählt. Doch auch hier stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit.

Werde das Verbot tatsächlich gelockert, müssten an Schweizer Online-Casinos dieselben Anforderungen wie an eine normale Spielbank gestellt werden, sagte Schneider weiter. Kriminalität und Geldwäscherei müssten verhindert und die Spielsucht eingedämmt werden.

Betreiber bestehender Casinos hätten in diesem Fall sicher gute Chancen, eine Konzession für ein Internet-Casino zu erhalten. Sie seien erwiesenermassen in der Lage, die Auflagen zu erfüllen.

Quelle


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Gut, wenn man dann direkt an der Grenze wohnt und/oder Leute in der Schweiz kennt. grins





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Provider sollen Glücksspiel-Seiten sperren

Die Wunschliste nach Sperrungen von Webseiten wird immer größer: Mitten in der von Bundesfamilienminister Ursula von der Leyen (CDU) entfachten und gerade wieder angefeuerten Debatte um die Blockade kinderpornographischer Inhalte im Netz sollen deutsche Internetprovider nun auch Glücksspiel-Seiten von Nutzern hierzulande fernhalten. So trat das hessische Innenministerium vergangene Woche im Rahmen eines "internen Gesprächs" an fünf der größten Zugangsanbieter heran mit der Forderung, eine "freiwillige Selbstverpflichtung" zum Sperren von rund 25 ausländischen Webseiten mit illegalen Lotterien einzugehen. Trotz der Ankündigung von staatlicher Seite, dass dem Appell der Erlass von Sperrungsverfügungen folgen könnte, lehnten die Provider das in vergleichbarer Weise schon einmal an sie herangetragene Anliegen aber allesamt zunächst ab.

"Wenn die Tore erst einmal geöffnet sind, müssen wir bald alles sperren", fürchtet Andreas Maurer, Sprecher der an der trauten Runde beteiligten 1&1 Internet AG. Zumal die geforderte Blockade auf Basis des Domain-Name-Systems (DNS) "technisch unsinnig" sei. Wie der Fall YouPorn gezeigt habe, bei dem sich Arcor zunächst freiwillig am Ausschluss eines Portals mit teils harten pornographischen Inhalten ohne ernsthafter Hürden für Kinder oder Jugendlich übte, würden die Seiten dann rasch umziehen und über andere Wege wieder erreichbar sein. Noch schlimmer wäre eine Sperre anhand einer IP-Adresse. Da 1&1 genauso wie viele andere Webhoster mehrere Netzkennungen auf einem Server im "Shared Hosting"-Verfahren unterbringe, würden "99 Unschuldige mit einem Schuldigen hängen". Ähnlich sehen dies etwa die Anbieter Deutsche Telekom oder Hansenet.

Hintergrund des Vorstoßes aus Hessen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Damit werden nach einer Übergangszeit von Januar 2009 an praktisch alle nicht-staatlichen Lotterien, Sportwetten und Spiele wie Pokern im Internet unzulässig. Offiziell soll damit das Entstehen von Süchten verhindert werden. Es geht aber auch um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des lukrativen staatlichen Lotterie-Monopols. Hessen führt die Glücksspielaufsicht für die Länder durch und hat sich bei seiner Sperrinitiative zum Ausschluss unliebsamer Konkurrenz technisch unter anderem von der staatlichen Einrichtung "Lotto Bayern" beraten lassen.

Marita Strasser, Sprecherin des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, unterstützt die großen Anbieter in ihrem Nein zu dem Unterfangen. "Wir haben immer wieder betont, dass Blocking die Inhalte nicht aus dem Internet entfernt und auch nicht unerreichbar macht", bringt sie gegenüber heise online prinzipielle Bedenken gegen die immer wieder auflebenden Vorstöße zu Websperren vor. "Wenn man einmal damit anfängt, stehen alle auf der Matte". Die Provider könnten sich dann von Blockadeforderungen durch Jugendschützer, Rechteinhaber oder einzelne Nutzer bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei der Auseinandersetzung über Persönlichkeitsrechte nicht mehr retten. Dies würde zu Einschränkungen der technischen Funktionsfähigkeit des Internet führen.

Gerade hybride Sperren in einem Mix aus DNS-Blockaden und Einbezug einzelner IP-Adressen, bei denen die Anbieter noch einzelne Serien von Angeboten auf Erreichbarkeit prüfen müssten, erfordern laut Strasser hohe Rechenleistung und entsprechende Technik. Folge wäre auf jeden Fall zumindest eine spürbare Verlangsamung des Netzverkehrs. Darüber hinaus kämen die Provider aber auch rechtlich in die Bredouille. Ungeklärt seien etwa die Haftungsrisiken, mit denen sie bei "Kollateralschäden" durch die Sperren unweigerlich konfrontiert wären. Bei einer gesetzlichen Verpflichtung wiederum könnten Sanktionen drohen, wenn die Blockade erwartungsgemäß nicht recht funktioniere. Generell würden die Zugangsanbieter für Probleme in Anspruch genommen, für die sie als reine Zwischeninstanzen nicht verantwortlich seien. Es fehle insgesamt an einem rechtsstaatlichen Verfahren, was die von eco und Medienexperten kritisierten Sperrinitiativen bei Kinderpornographie genauso betreffe wie die noch weniger moralisch besonders begründeten Versuche zur Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols mit Hilfe der Provider.

Quelle: heise.de Link



Hoffe ich darf das hier posten wink

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Zitat
Hoffe ich darf das hier posten

Natürlich darfst du. Kann ruhig jeder lesen, was dieser Bananenregierung mal wieder für Gehirnfürze entfleuchen...

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Deutscher Lottoverband: Weitere Belastung der Steuerzahler in Milliarden-Höhe durch Glücksspielstaatsvertrag


- Wirtschaftsstudie belegt: Bundesländern drohen fünf Milliarden Euro Einnahmeverluste
- Neuer Staatsvertrag kostet mehr als 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland

Hamburg, 5. Dezember 2008. Den Bundesländern drohen in den kommenden drei Jahren fünf Milliarden Euro Einnahmeverluste. Ursache ist der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag. Diese beängstigenden Zahlen belegt eine am 5. Dezember 2008 vom Münchener MKW veröffentlichte "Studie über die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages zum Lotterie- und Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft". Die ifo-Anschluss-Studie belegt als dramatische Auswirkung des Staatsvertrages den Verlust von rund 50.000 Arbeitsplätzen in Deutschland.

Der schon im Vorfeld heftig umstrittene Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt seit seinem Inkrafttreten zahlreiche Gerichte. Die strikte Monopolausrichtung – insbesondere auch im Vertrieb – sorgt zudem dafür, dass Deutschland ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht.

Für einige Regelungen wie das Internetverbot gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, so dass erst 2009 die vollen Konsequenzen dieses Vertragswerkes spürbar werden. Bereits jetzt sinken die staatlichen Einnahmen massiv, bedingt durch die Umsetzung der ersten Maßnahmen des Staatsvertrages zur Reduzierung von Vertrieb und Werbung. Für 2008 erwarten die Wirtschaftsforscher ein Minus von rund einer Milliarde Euro und in Folge mehr als 500 Millionen Euro Fördergelder weniger für Wohlfahrtseinrichtungen und Breitensport. Diese verheerenden Entwicklungen hatte das unabhängige ifo-Institut schon 2006 in einer Studie vorausgesagt.
Die Negativ-Bilanz der aktuellen ifo-Anschluss-Studie ist aber noch weitaus dramatischer. Das Gutachten prognostiziert gravierende Folgen für den deutschen Lotterie- und Sportwettmarkt. Kumuliert für den Zeitraum bis 2011 heisst das:

Die Differenz der Zahl der direkt und indirekt Beschäftigten in einem regulierten deutschen Lotto- und Wettmarkt beträgt 51.570 Beschäftigte gegenüber einem Monopol.
Die staatlichen Mindereinnahmen (Lotteriesteuer, Konzessionsabgaben und Gewinnabführung) betragen 5,5 Milliarden Euro, im Vergleich eines regulierten Marktes zu einem Monopol.

"Allein bei der Lotterie "6 aus 49" ist ein Rückgang der Spieleinsätze um eine Milliarde Euro im Jahr 2009 durchaus realistisch", so MKW-Studienleiter Lars Hornuf. "Es besteht sogar ein beträchtliches 'Restrisiko', dass die tatsächlichen Einbrüche unsere Worst Case-Prognosen noch übersteigen. Unsere Szenarien stellen vorsichtige Schätzungen dar, die, wie es bereits in der ifo-Studie der Fall war, durchaus auch dramatischer ausfallen können". Hornuf stellt klar, dass es sich bei der vorliegenden Studie um eine Wirkungs- und nicht um eine Kosten-/Nutzenanalyse handele. Der Fokus liege auf den wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen und den hiervon ausgehenden ökonomischen Rückwirkungen auf andere Sektoren.

Auch das wichtigste Argument der Vertragsbefürworter greift nicht: Statt dass der Staatsvertrag Spielsüchtige und Jugendliche schützt, wächst der Schwarzmarkt seit seiner Einführung unkontrollierbar und rapide. Eine aktuelle Analyse des legalen/illegalen Marktes für Glücksspiel in Deutschland geht davon aus, dass bereits jetzt elf Milliarden Euro an Spieleinsätzen in diesen unkontrollierten Bereich abfließen.

"Ohne Rücksicht auf Verluste wird unter dem absurden Argument der Lottosucht mit dem Glücksspielstaatsvertrag eine gesunde Branche kaputt gemacht. Selbst Günther Jauchs SKL-Show wurde schon von den Fernsehschirmen verbannt", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die Zeche zahlen aber viel mehr noch die kleinen Kioskbesitzer, die ihre Annahmestellen schließen müssen, gewerbliche Spielvermittler, denen die Geschäftsgrundlage entzogen wird, Sportvereine, denen die Unterstützung gekürzt wird, und die Steuerzahler, die die Löcher in den Landeshaushalten stopfen müssen. Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise ist der Glücksspielstaatsvertrag eine einzige Katastrophe." Faber appelliert erneut an die verantwortlichen Politiker, den Schaden zu begrenzen und eine europarechtskonforme Regelung des deutschen Glücksspielmarktes herbeizuführen.

Die Studie ist vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erstellt worden. Dieses Urteil hatte festgestellt, dass die bisherige Rechtslage zu Sportwetten in Deutschland die Berufsfreiheit privater Vermittler verletzt und daher mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Nach den Vorgaben des Gerichts musste bis Ende 2007 deshalb das Sportwettenrecht neu geregelt werden. Rechtlich gab es für die Bundesländer nur zwei Möglichkeiten: entweder ein eng gefasstes staatliches Monopol auf dem Sportwettenmarkt – konsequent an der Suchtbekämpfung orientiert – oder eine regulierte Marktöffnung mit Zulassung privater Veranstalter und Vermittler. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, gehen die Politiker weit über die vom Bundesverfassungsgericht untersuchten Sportwetten hinaus. Werbeverbote und das Verbot von Internetangeboten werden auch für das Lottospiel und die Klassenlotterien verhängt.

Die komplette Studie steht als kostenloser Download zur Verfügung: Klicken Sie hier

Quelle: Deutscher Lottoverband




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Antrag Bündnis 90/ Die Grünen - "Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten"


Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat am 4.12.2008 den Antrag "Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten" im Bundestag eingebracht (BT-Drs.-Nr. 16/10878). Mit dem Antrag sollen massive Einschränkungen des gewerblichen Geldgewinnspiels erreicht werden.

Der Antrag ist an folgende Bundestagsausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen worden:

federführend:

- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

mitberatend:

- Ausschuss für Gesundheit
- Innenaussschuss
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ob eine Beratung in den Bundestagsausschüssen auf Grund der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode und des Superwahljahrs 2009 noch möglich ist, muss sich zeigen.

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie informieren.


Quelle: Bundesverband Automatenunternehmer e.V.


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Dann schauen wir mal, wie weit sie mit diesem lobenswerten Antrag kommen.

Wenn die GRÜNEN in dem Maße, wie sie gegen die Geldspielautomaten vorgehen
etwas für die nichtspielsüchtigen Sportwetter bei privaten Anbietern tun würden,
wäre schon viel gewonnen. nod





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Diskussionen über Onlinewetten in Brüssel

Executive Office
Freitag, 5. Dezember 2008


Die UEFA hat sich mit anderen Sportinstitutionen zusammengetan, um einen "stärkeren Schutz der Integrität des Sports und einen fairen finanziellen Ertrag aus Sportwetten" zu erreichen. Diese Forderungen sollen Eingang finden in einen Bericht des Europäischen Parlaments.

Treffen in Brüssel

Die Forderung wurde am Donnerstag bei einem Treffen in Brüssel gestellt, an dem die UEFA sowie über 20 Repräsentanten des internationalen Sports, der Sports Rights Owners Coalition - das ist die Vereinigung der Sportrechteinhaber (vertreten durch die Sportarten Basketball, Kricket, Fußball, Pferderennen, Rugby und Tennis) - sowie wichtige Entscheidungsträger der Europäischen Union anwesend waren. Für den Bericht ist Christel Schaldemose, Mitglied des Europäischen Parlaments, zuständig.

"Grenzübergreifende Bedrohung"

"Sportwetten im Internet sind ein Phänomen, das in den letzten fünf Jahren in der gesamten EU mit dem schnellen Wachsen verschiedener neuer Wettprodukte und der Möglichkeit, auf Niederlagen zu setzen, explodiert ist", hieß es am Freitag in einer UEFA-Erklärung. "Die Zunahme irregulärer Wettaktivitäten repräsentiert eine gewaltige grenzüberschreitende Bedrohung für die Sportverbände, für die öffentlichen Behörden und für die europäischen Verbraucher. Bei einem Meeting wurden das Europäische Parlament, Mitgliedsstaaten und die Kommission aufgerufen, diese Aufgabe anzugehen und auf die Agenda zu setzen, um mit allen relevanten Entscheidungsträgern darüber in einen Dialog zu treten."

Fairer Ertrag

Die Sportinstitutionen hoben hervor, dass die Anerkennung eines klaren "Rechts für Wettbewerbsorganisatoren" eine sehr positive Entwicklung für den Sport wäre. Sie gaben den französischen Sportorganisationen volle Rückendeckung für deren Bemühen, auf nationalem Niveau die Integrität des Sports zu fördern und einen fairen, finanziellen Ertrag für die Organisatoren von Wettkämpfen zu erzielen. Frankreich, das derzeit die Präsidentschaft in der Europäischen Union inne hat, befindet sich momentan im Prozess der Reformierung der nationalen Wettrichtlinien. In Brüssel wurde betont, dass die kontrollierte Öffnung, die die französische Regierung angekündigt hat, eine historische Chance eröffnet, "die Rechte der Organisatoren von Wettbewerben" anzuerkennen und ein praktisches Modell für die anderen Länder einzuführen.

Integrität und Vertrauen

"Die Integrität von Sportereignissen und das öffentliche Vertrauen in sie muss bewahrt werden, es muss den fundamentalen Glauben geben, dass alle Athleten antreten, um zu gewinnen", hieß es in dem Statement. "Organisatoren von Sportwettbewerben sollten in irgendeiner Kontrollbehörde integriert sein, und die eng mit der Entwicklung auf dem Sportwetten-Markt verbunden ist. Wettbetreiber müssen beitragen zu einem nachhaltigen, durchführbaren und finanzierten Rahmen, um die Integrität der Sportveranstaltungen zu bewahren und sie zu schützen gegen jede Form von Wettbetrug."

"Solidaritätsprinzip"

"Weil darüber hinaus die Organisatoren von Sportveranstaltungen die Rechte an ihren Ereignissen besitzen, sollte eine gesetzgebende Initiative bestätigen, dass eine kommerzielle Verwertung des Sports durch Sportwetten nur mit ihrer Einwilligung stattfinden kann und mit einer fairen finanziellen Abgabe an die Sportbewegungen verbunden ist, um wieder in Initiativen zur Sportentwicklung reinvestieren zu können. Entsprechend dem Solidaritätsprinzip zwischen Profi- und Amateursport würde die gesamte Sportbewegung von diesen zusätzlichen Einnahmen profitieren."

©uefa.com 1998-2008. Alle Rechte vorbehalten.

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Glücksspielvertrag gerät unter Beschuss

Frankfurt. Der erst Anfang 2008 von den Bundesländern abgeschlossene Glücksspielvertrag gerät heftig unter Beschuss. Der Vertrag zementiert das Monopol des Staates bei Sportwetten und Glücksspielen und schließt private Konkurrenz aus. Jetzt hat der juristische Dienst des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu diesem Gesetzeswerk eine Analyse verfasst, die einer Ohrfeige gleichkommt. Demnach droht Deutschland im Ernstfall eine Millionenstrafe.


In ihrem Schriftsatz für den EuGH, der sehr häufig der Meinung der Fachleute folgt, kommt der juristische Dienst im Kern zu dem Ergebnis, die deutsche Glücksspielpolitik sei in sich selbst widersprüchlich; die in der europäischen Rechtsprechung festgelegten Kriterien der Kohärenz und Systematik seien nicht erfüllt.


Insbesondere prangern die EU-Spezialisten an, dass in Deutschland private Unternehmen keine Wetten auf Fußball-Ergebnisse anbieten dürfen, bei Pferdewetten Privatanbieter aber zugelassen sind – und beim Aufstellen von Glücksspielautomaten in Kneipen auch.


Der Europäische Spiel- und Wettverband (EABG), ein Zusammenschluss von acht führenden, in Europa tätigen privaten Wettanbietern, hat am Rande des europäischen Sportministertreffens in Biarritz/Frankreich zudem eine Marktanalyse der in London beheimateten Agentur Sportsbusiness vorgestellt. Dort wurden unter anderem die Geldflüsse aus Wettunternehmen an Breiten- und Leistungssport verglichen. Zur Marktanalyse dienten Großbritannien, wo private Wettunternehmen zugelassen sind, und Frankreich, wo der Staat via der Gesellschaft Francaise des Jeux ähnlich wie Deutschland auf einem Monopol beharrt, um Spieler vor Spielsucht zu schützen und den Jugendschutz zu beaufsichtigen.


Die Studie kommt zu verblüffenden Ergebnissen. Danach fließen in England mehr Gelder in die Förderung des Breitensports als im monopolisierten Frankreich. Konkret ausgedrückt: In Frankreich erhielt jeder der untersuchten Verbände im Schnitt 4,8 Millionen Euro aus Mitteln der Lotterie, 33,3 Prozent flossen dabei in den Breitensport, der Rest in den Topf des Leistungssports. In Großbritannien profitierten die Sportverbände im Schnitt von Zuwendungen in Höhe von 6,4 Millionen Euro, wovon 56,3 Prozent dem Breitensport zuflossen.


Auf der Insel flossen im Zeitraum 2004 bis 2007 je 4,5 Prozent des staatlichen Lotterieumsatzes in den Sport, in Frankreich nur 3, 8 Prozent. Sigrid Ligne, Generalsekretärin der Egba: «Diese Ergebnisse bestätigen, dass ein fairer Marktzugang für in der EU zugelassene Online-Betreiber von Sportwetten keine Bedrohung der bestehenden Einkommens- und Finanzierungsströme für den Sport darstellt.»sid

Quelle: http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/rmn01.c.5378268.de/v2_rmn_sport_actual_article

So ganz in trockenen Tüchern ist der Glücksspielstaatsvertrag also doch nicht hauen


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)
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Bezirksregierung Düsseldorf geht gegen Glücksspielseiten vor

Nach seinem Kampf gegen Nazi-Webseiten und Phishing-Fallen hat der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow nun seine Ankündigung wahr gemacht, auch gegen andere Formen des "Medienmissbrauchs" im Internet vorzugehen. Ins Blickfeld des SPD-Politiker sind dabei Webangebote mit illegalen Sportwetten gerückt. Anders als bislang richtet die Bezirksregierung der Rheinstadt dieses Mal aber keine Sperrverfügungen gegen Internetprovider. Vielmehr geht sie nun gegen Domain-Registrare und Diensteanbieter direkt vor. Zumindest zwei erste deutschsprachige Zockerseiten ­– tippen4you.com und bet3000.com –­ hat sie auf diesem Weg bereits von ihrem angestammten Platz im Cyberspace vertrieben. In kürzester Zeit bezogen die Betroffenen aber die gleichen Webadressen unter anderen Top Level Domains beziehungsweise Landesendungen neu.

"Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht das Internet im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter anderem bezüglich unerlaubten Glücksspiels", erklärte eine Sprecherin Büssows gegenüber heise online. Dabei habe man im Rahmen der "Störerauswahl" auch auf Registrare ein Auge geworfen. Im Fall tippen4you sei die Aufsichtsbehörde erfolgreich gegen VeriSign vorgegangen. Die ursprüngliche .com-Adresse ist inzwischen auf Büssow persönlich registriert und erzeugt beim Aufruf eine Fehlermeldung. Bei bet3000 ist der Sprecherin nach das Verwaltungsstreitverfahren, das eine Untersagungsverfügung der Bezirksregierung sowohl gegen den Seitenanbieter als auch gegen den Registrar der Seite zum Gegenstand habe, noch im Gang. Das angerufene Verwaltungsgericht müsse sich nun im Eilverfahren mit dem Antrag Büssows auseinandersetzen. Eine "größere Strategie" stehe aber nicht hinter beiden Rechtsstreitigkeiten.

Das hessische Innenministerium bemüht sich gleichzeitig aber um ein bundesweites Vorgehen gegen Zugangsanbieter, die illegale Glücksspielseiten nicht freiwillig blockieren wollen. Hintergrund des Vorstoßes aus Hessen ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der Anfang 2008 in Kraft trat. Damit werden nach einer Übergangszeit von Januar 2009 an praktisch alle nicht-staatlichen Lotterien, Sportwetten und Spiele wie Pokern im Internet unzulässig. Dabei geht es auch um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung des lukrativen staatlichen Lotterie-Monopols.

Die Bestrebungen Hessens unterstützt Büssow. "Zugangsanbieter waren seit Inkrafttreten des Mediendienstestaatsvertrages schon immer potenzielle Adressaten von Untersagungsverfügungen", betont seine Sprecherin. Neue Gesetzesgrundlagen für Websperren und das "Vorgehen gegen diese Adressaten" seien daher nicht notwendig. Die Bezirksregierung stellt sich damit aus formalen Gründen gegen den umstrittenen Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die sich nachdrücklich für eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) zur Schaffung einer Sperrgrundlage für kinderpornographische Webseiten ausgesprochen hat. Ob Web-Blockaden überhaupt rechtmäßig sind, hängt laut einem von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Auftrag gegebenen Gutachten davon ab, wie gesperrt wird. Eine Blockade der IP-Adresse oder URL verstößt demnach gegen das Fernmeldegeheimnis. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)


https://www.heise.de/newsticker/Bezi...-Gluecksspielseiten-vor--/meldung/120252

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Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
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