Jetzt droht auch der Lottofee das Aus
Das Glück hat Pech in diesen Tagen: Um die Deutschen vor der Spielsucht zu schützen, droht nun zahlreichen Fernsehshows das Aus. So wurde Günther Jauchs SKL-Show von RTL bereits aus dem Programm genommen. Und auch Sendungen von Sat.1, ARD und ZDF droht ein Ende. Sogar die Lottofee steht auf dem Spiel.

Die SKL-Show mit Günther Jauch im Privatsender RTL ist verboten worden. Die "Süddeutsche Zeitung“ berichtete vorab, nach Ansicht der Medienaufseher in Deutschland verstoße die von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) gesponserte Show gegen die neuen Vorschriften für Glücksspiele. Das habe die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) dem Sender RTL in einem Schreiben vom 1. Juli mitgeteilt. Die NLM ist bei den Landesmedienanstalten, die das Privatfernsehen kontrollieren, für RTL zuständig.

Die Landesmedienanstalt berufe sich darauf, dass die Werbung im Fernsehen für öffentliche Glücksspiele seit Anfang 2008 untersagt ist, schrieb das Blatt. Der stellvertretende NLM-Direktor Andreas Fischer sagte der Zeitung, der Fall sei eindeutig, weil die SKL Sponsor der Sendung sei. SKL-Chef Gerhard Rombach sagte, es handele sich um ein laufendes Verfahren. Er prüfe das weitere Vorgehen und wolle sich nicht äußern.

Die Zeitung schrieb, die Show, bei der die Kandidaten fünf Millionen Euro gewinnen konnten, habe bis zu neun Millionen Zuschauer gehabt. Die nächste Sendung sei für den 30. August geplant gewesen und müsse ausfallen. Weitere Folgen werde es voraussichtlich nicht mehr geben. RTL habe mitgeteilt: „Aufgrund der Rechtslage haben wir die SKL-Show aus der Planung genommen“. Das bayerische Innenministerium hat der Zeitung zufolge zwar im Namen der Glücksspielaufsichtsbehörde Lotterie-Chef Rombach geschrieben, SKL-Show sei im Lichte der neuen Vorschriften „grundsätzlich zulässig“. Es bedürfe lediglich einiger Änderungen. Bei der Show handle es sich nicht um Werbung, sondern um einen „redaktionellen Programmteil“. Die Medienaufseher hätten sich dieser Ansicht aber nicht angeschlossen, schrieb das Blatt. Jauch ist mit diesem Unglück nicht allein. Laut dem Deutschen Lottoverband steht bald weiteren Fernsehsendungen ebenfalls die Kündigung bevor. SAT.1 setzte bereits die „Mega-Clever-Show“ der Nordwestdeutschen Klassenlotterie ab, ein Verbot der Game-Show „Deal or no Deal“ ist wahrscheinlich. Auch die Shows der öffentlich-rechtlichen Sender wie die ZDF-Sendung „Aktion Mensch“, die ARD-Fernsehlotterie „Ein Platz an der Sonne“ und die NDR-Umweltlotterie „BINGO“ stehen aufgrund der neuen Auflagen vor dem Ende. Sogar die Lottofee der öffentlichen Ziehungen wird sich einen neuen Job suchen müssen. Der Anfang des Jahres in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag soll vor allem die Spielsucht der Deutschen einschränken und lässt daher keine Werbung mehr für Glücksspiele zu. Der Vertrag beschränkt allerdings neben den Sportwetten auch Lotto und Lotterien und verhindert so eigentlich nicht die gefährlichen Spielformen. Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, sagte dazu, „Systematisch wird die deutsche Glücksspielkultur zerstört. Es stehen nicht nur rund 35.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern wenn am 1.1.2009 auch das Internetverbot für Lotto in Kraft tritt, werden den Bundesländern jährlich mehr als 1 Milliarde Euro fehlen.“ Das Überleben von Lotto und Lotterien, die auf Werbung angewiesen sind, ist gefährdet. Sie stellen einen erheblichen Beitrag der Finanzierung von Sozial-, Breitensport- und Kulturprojekten. Selbst die 25 000 Annahmestellen des deutschen Lotto „6 aus 49“ müssen laut dem neuen Glückspielvertrag drastisch reduziert werden; vielen kleinen Lädchen und Kiosken wird damit ihre Existenzgrundlage genommen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen aber anscheinend, dass vom Zahlenlotto eine nur geringe Suchtgefährdung ausgeht. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Es ist kein einziger Nur-Lotteriespieler mit einem Glücksspielsucht-Problem bekannt“, so Faber.

Der Widerspruch zwischen dem hohen staatlichen Eingriff bei Lotto und der gleichzeitigen Untätigkeit bei Spielformen mit hohem Suchtfaktor wie Automatenspiel macht deutlich, dass andere Interessen im Spiel sind als der vorgeschobene Spieler- und Jugendschutz“, so Faber. „Der Glücksspielstaatsvertrag bezieht seine einzige Berechtigung aus dem behaupteten Schutz vor Spielsucht. Das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, der Parlamente und der Gerichte. Vor diesem Hintergrund ist der Staatsvertrag nicht nur verfassungs- und europarechtswidrig, sondern darf auf Lotto und Lotterien überhaupt nicht angewendet werden.“ ddp/gr


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