Kann ja auch nicht sein, daß gleich teure Internetscheine keine Gewinnberechtigung haben und traue den Westlotto-Pappnasen aber trotzdem zu, das einfach - nach Gutsherrenart - manipuliert zu haben um irgendeinen Aufwnad zu sparen.
Ein Beispiel aus der Vergangenheit:
Bei Sonderauslosungen im Spiel 77 wurden in der Verganenheit nur Scheine berücksichtigt, die auch einen Gewinn im Spiel 77 hatten, also mindestens 5 €.
Scheine, die keinen Treffer in der normalen Spiel 77 Auslosung hatten konnten folglich auch keinen Sondergewinn treffen,
eine absolute Schweinerei, hat damals auch für Ärger gesorgt.
Die Begründung von Westlotto damals:
"Die Gewinnzuweisung auf einen kleineren Teil der Spielscheine wäre verwaltungstechnisch einfacher, als eine Ziehung von der Gesamtheit der Teilnehmer.
Kann sein, dass das noch zu Analogzeiten so vertreten wurde, also mit Miktoverfilmung der Spielscheine ohne Datenbank.
Cheers
Break
Zuletzt bearbeitet von Break; 16/06/2015 14:49.