Kann ja auch nicht sein, daß gleich teure Internetscheine keine Gewinnberechtigung haben und traue den Westlotto-Pappnasen aber trotzdem zu, das einfach - nach Gutsherrenart - manipuliert zu haben um irgendeinen Aufwnad zu sparen.
Ein Beispiel aus der Vergangenheit:
Bei Sonderauslosungen im Spiel 77 wurden in der Verganenheit nur Scheine berücksichtigt, die auch einen Gewinn im Spiel 77 hatten, also mindestens 5 €.
Scheine, die keinen Treffer in der normalen Spiel 77 Auslosung hatten konnten folglich auch keinen Sondergewinn treffen,
eine absolute Schweinerei, hat damals auch für Ärger gesorgt.
Die Begründung von Westlotto damals:
"Die Gewinnzuweisung auf einen kleineren Teil der Spielscheine wäre verwaltungstechnisch einfacher, als eine Ziehung von der Gesamtheit der Teilnehmer.
Kann sein, dass das noch zu Analogzeiten so vertreten wurde, also mit Miktoverfilmung der Spielscheine ohne Datenbank.
Cheers
Break
Jetzt greife ich as mal auf :
Kein Sonderauslosungsgewinn Keno auf alle Scheine die eine Laufzeit von nur einem Tag hatten (das waren bei uns rund 1400 egal ob Annahmestelle oder Internet gespielt , dafür 8 bei maximal 500 Mehrtagesscheinen (Laufzeit zumeist 5,6 oder 7 Tage) aber alle Annahmestelle und keiner Internet.
Auch sehr , sehr merkwürdig.... , man könnte nun Parameter oder Vorauslosung nur Mehrtagesscheine , nur Annahmestelle setzen...