So unfreundlich reagiert Sky auf Abo-Kündigungen

In der aktuellen Bundesliga-Saison zeigt Sky erstmals nicht alle Spiele, sondern verliert 40 Partien an Eurosport. Können Kunden jetzt ihr Abo kündigen? Sky reagierte zuletzt offenbar pikiert auf die Kündigungswünsche der Abonnenten.

In der aktuellen Bundesliga-Saison ändert sich für Sky-Kunden einiges: Abonnenten waren es die letzten Jahre gewohnt, alle Bundesligaspiele beim Pay-TV-Sender zu sehen. Nun hat sich das Medienunternehmen Discovery, zu dem etwa der Sender Eurosport gehört, die Exklusivrechte für 40 Partien der höchsten deutschen Spielklasse gesichert.

Sky-Kunden können also die 30 Freitagsspiele sowie die Spiele zu den neuen Anstoßzeiten Sonntags um 13:30 Uhr sowie das neue Montagsspiel um 20:30 Uhr künftig nicht mehr sehen. Ein Sky-Kunde hatte nun versucht, sein bestehendes Abo aufgrund der lizenzrechtlichen Änderungen zu kündigen. Die Antwort von Sky folgte prompt per Mail – und überrascht mit einem recht unverschämten Ton und zahlreichen Rechtschreibfehlern. Der Sky-Kunde hatte sich daraufhin an die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke gewandt, die die Mail mit seinem Einverständnis veröffentlichte. Hundertprozentige Gewissheit gibt es natürlich nicht, aber die Skandal-Mail scheint tatsächlich echt zu sein.

Von: service@sky.de
Gesendet: xxx
An: xxx
Betreff: Ihre Kündigungsbestätigung zum 31. Juli 2018

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da Sie unser geblümten Worte offensichtlich nicht verstanden haben, möchten wir uns deutlicher ausdrücken :

Sie haben kein Sonderkündigungsrecht !!

In der AGB von Sky Paragraph 1.1.2 und 1.1.3 behält sich Sky ausdrücklich das Recht vor, den Inhalt von gebuchten Sendern zu ändern, solange der Gesamtcharakter des Senders erhalten bleibt. Sie sehen im Bundesligafernsehen 93% aller Bundesligaspiele. Sie sehen dort keine Serien aus dem Entertainmentpaket, oder Spielfilme aus Cinema oder Handball aus dem Sportpaket. Sie sehen dort Fußball, und nichts anderes. Daraus folgt – Da Sie Bundesliga gebucht haben, und Bundesliga bekommen – haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Alles andere, wie zum Beispiel dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so, ist alles Kokolores ohne Relevanz, da Sie ja die AGB jederzeit aufrufen und lesen konnten.

Sie haben die AGB bei Vertragsabschluss anerkannt, und Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht widerrufen. Somit haben wir Sie im Sack. Sie sind mindestens bis zum 31. Juli 2018 unser Kunde und bezahlen für Ihre gebuchten Pakete. Was Sie danach machen, geht uns nichts an. Wir bieten das Bundesliga Fernsehen an – 93 % aller Spiele – falls Sie diese sehen möchten, steht es Ihnen frei dieses Programm zu buchen, oder eben nicht. Vielleicht reicht Ihnen ja auch der Empfang von 7 % aller Spiele bei unserem Konkurrenten Eurosport ?

Wir wünschen Ihnen jedenfalls weiterhin viele besondere Momente mit Sky.

Besuchen Sie unsere Online-Community „Sky&Friends“ unter community.sky.de. Dort finden Sie schnelle Hilfe zu Ihren Anliegen und können sich rund um Sky austauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sky-Team


Sky selbst bestätigte den Vorfall inzwischen und gab an, dass die Mail tatsächlich von einem Servicemitarbeiter verfasst wurde. Der Sender verweist darauf, dass „die Grundaussage – nämlich, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, solange der Gesamtcharakter des Bundesliga-Angebots erhalten bleibt – inhaltlich zwar korrekt ist“, das Unternehmen aber mit der Tonalität des Schreibens in keinster Weise einverstanden sei. Eine solche Korrespondenz mit den Kunden sei „absolut inakzeptabel und widerspricht in jeglicher Form unserem Selbstverständnis als kundenorientiertem Unternehmen.“ Man sei mit dem betroffenen Kunden bereits in Kontakt getreten und werde mit dem Mitarbeiter ein „klärendes Gespräch“ führen.

Können Sky-Kunden ihr Abo kündigen?

Doch ist es tatsächlich nicht möglich, das Abo zu kündigen? Skys langjähriger Werbeslogan „Alle Spiele, alle Tore“ wurde bereits vom Landgericht Köln als irreführend eingestuft, der Sender hat ihn bereits aus seinen Werbekampagnen entfernt. „Diese Aussage ist objektiv falsch“, so Medienanwalt Christian Solmecke zu TECHBOOK. „Die Werbeaussage kann aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers nur so verstanden werden, dass er auch tatsächlich alle Spiele über Sky empfangen und anschauen kann.“

Was ist also mit Kunden, die das Abo bereits vor dem Verschwinden des Werbeslogans gebucht haben? Entgegen der Aussage von Sky erklärt Solmecke: „Kunden haben ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht können jedoch nur Kunden für sich in Anspruch nehmen, die aufgrund der Werbung den Vertrag eingegangen sind.“

Greift auch das vertragliche Sonderkündigungsrecht?

Zwar behält sich Sky in der Tat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, solange der „Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes bzw. einer Paketkombination“ erhalten bleibt – doch den Begriff „Gesamtcharakter“ hält Solmecke für unklar: „Die Klausel dürfte einer AGB-Kontrolle nicht standhalten und wäre insofern unwirksam. Zumal sich für den durchschnittlichen Fußballfan sehr wohl etwas am „Gesamtcharakter“ geändert haben dürfte, sollte er nicht mehr alle Spiele seines Vereins sehen können. Und zwar erheblich.“

Punkt 1.1.4. der AGB räumt den Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht zumindest für das Bundesliga-Paket ein, und zwar auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung – also in diesem Falle der Verlust der in der Werbung angekündigten Senderechte für „Alle Spiele“. Weiter heißt es: „Betrifft die Änderung bzw. die Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, so sind Kunden berechtigt, lediglich diesen Bestandteil in Textform zu kündigen.“

Quelle: Techbook.de