Heute einen Artikel von Rechtsanwalt Bernd Hansen bei isa guide gefunden:

"Erlaubnisverfahren für virtuelle Automatenspiele zum Scheitern verurteilt?
(...)
Für die allermeisten Bewerber wird es somit keine positiven Nachrichten aus Sachsen-Anhalt geben. Das Landesverwaltungsamt muss gemäß § 4a Abs. 1 Zif. lit. d) GlüStV2021 alle Anträge von Anbietern, die in der Vergangenheit ohne deutsche Erlaubnis virtuelle Automatenspiele in Deutschland angeboten haben, ohne jeden Spielraum abweisen. Wird eine Erlaubnis dennoch erteilt, ist diese rechtswidrig und muss widerrufen werden. Missachtet das Landesverwaltungsamt diese staatsvertragliche Beschränkung dennoch, steht für alle „unerlaubten“ Anbieter fest, dass das Verfahren rechtswidrig und intransparent ist mit der Folge, dass die staatsvertraglichen Beschränkungen nicht angewendet werden dürfen und Sachsen-Anhalt für die entstehenden Schäden ersatzpflichtig ist."

Wenn ich ehrlich bin habe ich mittlerweile die Hoffnung aufgegeben, dass Deutschland das alles irgendwann mal vernünftig und mit staatlichen Lizenzen in Einklang mit EU-Recht und deutschem Recht umsetzen wird.
Ich fürchte eher, dass der Schwarzmarkt sich immer mehr ausbreiten wird oder sich die Anbieter im Zweifel aus Deutschland zurück ziehen werden und es dann nur noch dubiose Angebote geben wird. Ob das dann für den Spielerschutz gewollt und besser ist sei dahin gestellt...

hm


"Fußballmannschaften verhalten sich wie schwach radioaktive Quellen, nur senden sie keine Strahlen aus, sondern Tore." (Metin Tolan)