Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am kommenden Donnerstag in der Frankfurter Verbandszentrale mündlich die Berufung des Drittligisten Karlsruher SC gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Juli. Das teilte der DFB am Montag mit.
Vor drei Wochen hatte das DFB-Sportgericht den KSC zu einem "Geisterspiel" unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Dagegen hatte der Verein fristgerecht Berufung eingelegt.


Geahndet werden sollen mit der Strafe insbesondere die Vorkommnisse beim Relegationsrückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai 2012, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen. Auch wurde versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen. Insgesamt wurden aufgrund der Ausschreitungen mehr als 70 Personen verletzt, darunter 18 Polizeibeamte.

Während des Spiels hatten KSC-Anhänger darüber hinaus Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen. Pyrotechnik hatten Karlsruher Zuschauer auch in den Zweitliga-Spielen gegen Energie Cottbus am 17. Februar, beim FC St. Pauli am 12. März, bei Alemannia Aachen am 29. April und im Relegationshinspiel gegen Regensburg am 11. Mai zum Einsatz gebracht.

kanews.de


PS:gar net wahr aetsch


Zuletzt bearbeitet von jackilla23; 30/07/2012 14:52.