Geisterspiel für KSC: DFB-Bundesgericht weist Berufung zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in Frankfurt mündlich die Berufung des Karlsruher SC gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Juli zurückgewiesen. Der KSC wird damit zu einem Geisterspiel verurteilt. Dies ist nun das Heimspiel gegen den VfL Osnabrück am kommenden Mittwoch, 8. August (ab 19 Uhr).
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Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, teilt auf der Homepage des DFB mit: "Ausschlaggebend für das Urteil ist in erster Linie die Schwere der Vorkommnisse beim Spiel Karlsruhe gegen Regensburg. Bei den Ausschreitungen gab es mindestens 70 Verletzte. Die Sanktion muss entsprechend angemessen sein. Das Signal an die Störer und den Verein lautet: Auch für das DFB-Bundesgericht gilt das Null-Toleranz-Gebot."

Bierbecher im Nackenbereich

Geahndet werden mit der Strafe insbesondere die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai 2012, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen. Auch wurde versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen. Insgesamt wurden aufgrund der Ausschreitungen mehr als 70 Personen verletzt, darunter 18 Polizeibeamte.

Während des Spiels hatten KSC-Anhänger darüber hinaus Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen. Pyrotechnik hatten Karlsruher Zuschauer auch in den Zweitliga-Spielen gegen Energie Cottbus am 17. Februar, beim FC St. Pauli am 12. März, bei Alemannia Aachen am 29. April und im Relegations-Hinspiel gegen Regensburg am 11. Mai zum Einsatz gebracht.

KSC von Urteil enttäuscht

KSC-Sportdirektor Oliver Kreuzer zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. "Es ist sehr enttäuschend, dass der DFB ausgerechnet beim KSC ein Exempel statuieren muss. Bei allen anderen Fälle wie Berlin, Frankfurt oder Köln hat der DFB nachgegeben und die Strafe reduziert", so Kreuzer gegenüber ka-news. Bei diesen Vereinen seien die Verfehlungen aber weitaus schlimmer gewesen.

Im Hinblick auf das Geisterspiel gegen Osnabrück sagt der Sportdirektor: "Osnabrück hat zwei Mal gewonnen und wird auch nächste Woche im oberen Drittel der Tabelle stehen. Auch die Rückkehr von Timo Staffeldt, Marcus Piossek und Simon Zoller in den Wildpark hätten uns noch einige mehr Zuschauer ins Stadion gebracht. Letzte Woche waren über 13.000 Fans im Stadion, gegen Osnabrück wären es sicher 15.000 bis 16.000 Zuschauer geworden. Wenn der DFB denkt, dass uns das nicht trifft, ist das enttäuschend."

"KSC wird für das Fehlverhalten der Chaoten zur Rechenschaft gezogen"

"Wir sind mehr als enttäuscht. Das Urteil ist so für uns in keiner Weise nachvollziehbar, vor allem aufgrund des Verhandlungsverlaufs. Das Gericht hatte uns im Lauf der Verhandlung aus unserer Sicht deutlich signalisiert, dass es sich einen Teilausschluss als Urteil durchaus vorstellen kann", erklärte auch KSC-Präsident Ingo Wellenreuther. "Es ließ sich dezidiert darstellen, wie eine Aufteilung der Kartenvergabe bei einem Teilausschluss aussehen würde. Darüber hinaus hatte der Kontrollausschuss deutlich formuliert, ein solches Urteil zu akzeptieren und nicht mehr dagegen vorzugehen."

"Einzig ausschlaggebend für das Gericht waren die Vorgänge um das Regensburg-Spiel, für die laut Bundesgericht aufgrund ihrer Schwere als Mindeststrafe nur ein Geisterspiel in Frage kam. Es wurde klar festgestellt, dass dem Verein selbst kein Fehlverhalten anzulasten ist. Der KSC wird nun einzig und allein für das Fehlverhalten der Chaoten, die hier zu Gange waren, zur Rechenschaft gezogen. Es entsteht uns ein enormer wirtschaftlicher Schaden", so Wellenreuther weiter. "Wir können darüber hinaus zumindest vermuten, dass möglicherweise auch weitere noch ausstehende Verhandlungen eine Rolle bei der Urteilsfindung gespielt haben.

kanews.de