...einfach nur mal weil das Urteil quasi bei mir vor der Haustür gesprochen wurde........ich mußte den Artikel in meiner Zeitung heute morgen zweimal lesen... vogel

Richter erlaubt Schlägereien

Stuttgart - Stuttgart gegen Hamburg, Stuttgart gegen Frankfurt oder gegen Karlsruhe - was sich wie Paarungen aus der Fußballbundesliga anhört, sind in diesem Fall verabredete Prügeleien, sogenannte Matches, zwischen Hooligans. Die Staatsanwaltschaft will dagegen vorgehen, die Gerichte spielen aber nicht mit.

Dr. Stefan F. (Name geändert) ist Anfang 30, promovierter Jurist und eine Art Fan des VfB Stuttgart. Die Spiele seiner Mannschaft sind für ihn jedoch nur Beiwerk. Der Akademiker interessiert sich mehr für die sogenannte dritte Halbzeit, also für gewalttätige Auseinandersetzungen mit gegnerischen Hooligans.

Diese Prügeleien, die meist in abgelegenen Waldstücken ausgetragen werden, haben den Juristen und zwei gleichgesinnte 27 und 39 Jahre alte Männer vor Gericht gebracht. Staatsanwalt Apostolos Milionis will die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt sehen.

Die Männer sind der Anklage zufolge Mitglieder einer etwa 50-köpfigen, gewalttätigen Hooligangruppe aus dem Stuttgarter Umfeld, die sich seit Anfang 2003 Legion Süd nennt. Dort seien Burschen aus diversen Gruppen wie den Althooligans Neckarfils, der Neckarbrigade und des Commando Cannstatt zusammengeschlossen.

Eine Wiese am Waldrand von Fulda. Dort findet am 24. April 2003 das Juniorenmatch Stuttgart gegen Dresden statt, das Dr. Stefan F. organisiert haben soll. Die Schwaben werden laut Anklage heftig verprügelt, weil sich die Dresdner nicht an die Regeln halten und zudem ältere Türsteher einsetzen.

Zwei Monate später treten die Stuttgarter im rheinland-pfälzischen Hagenbach gegen Kaiserslautern an. Es wird geschlagen und getreten, ins Gesicht, in die Nieren, in den Unterleib - auch, wenn der Gegner schon am Boden liegt.

Das sind nur zwei der acht in der Anklage aufgeführten Schlägereien. Und immer prügelt sich Stuttgart auf abgelegenen Wiesen oder in ebensolchen Waldstücken - mit Frankfurt, Hamburg, Kassel, Chemnitz. Dabei werden nach Auffassung der Staatsanwaltschaft durch gezielte Schläge Verletzungen mit unkontrollierbaren Folgen billigend in Kauf genommen, da bei den Tritten keine Körperregionen ausgenommen seien. Es komme regelmäßig zu Angriffen von hinten, teilweise mit mehreren Personen gegen einzelne. Zudem würden gefährliche Werkzeuge wie Quarzhandschuhe, Stöcke oder um Handschuhe gewickelte Dornen eingesetzt. "Die Regeln werden regelmäßig nicht eingehalten", sagt Staatsanwalt Milionis.

Tatsächlich unterliegen die Prügeleien bestimmten Regeln. Die Gruppen bestehen aus 15 bis 30 Mann, man tritt in Einheitskleidung an, es darf nur "leichtes Schuhwerk" getragen werden, Kampf nur Mann gegen Mann, Waffen sind verboten, auf am Boden Liegende darf nicht eingeschlagen werden.

Unter anderem diese Regeln haben beispielsweise das Esslinger Amtsgericht überzeugt. Dr. Stefan F. und seine "Mitstreiter" wurden freigesprochen. Die Matches stünden unter einem strengen Reglement und würden von einem Schiedsrichter beaufsichtigt. Anhand von Videoaufzeichnungen stellte der Richter fest, dass die gegenseitig beigebrachten Verletzungen identisch seien mit solchen beim Boxen, Kickboxen, Fußball, Handball oder Rugby. "Alles in allem könnte man die Matches als Mannschaftskickboxen bezeichnen", so der Richter.

Der Stuttgarter Anwalt Jörg-Matthias Wolff, der Dr. Stefan F. vertritt, begrüßt das Urteil. Das Gericht sei der Auffassung der Verteidigung gefolgt. Mit der Teilnahme an einem Match gehe immer auch eine Einwilligung einher. "Und diese Zustimmung der Beteiligten ist wirksam", so Wolff.

Die Staatsanwaltschaft sieht es anders. Die Einwilligung sei unwirksam, weil zum Teil Jugendliche einem Gruppendruck erliegen würden. Exzesse seien an der Tagesordnung, die Außenwirkung durch Filme im Internet sei schädlich. "Es kann auch mal einen Toten geben", so die Ankläger. Deshalb liegt der Fall - es sind noch weitere Verfahren bei verschiedenen Amtsgerichten anhängig - in der Berufung beim Landgericht.

"Der Berufung sehen wir gelassen entgegen", sagt Anwalt Jörg-Matthias Wolff - und verweist auch auf den Nachsatz im Esslinger Urteil. Ein Angeklagter hatte gesagt, man sei nur der Anregung der Polizei gefolgt. Beamte hatten den Schlägern am Rande eines Bundesligaspiels geraten: "Wenn ihr euch schon kämpferisch betätigen wollt, dann trefft euch doch im Wald und verhaut euch dort." Dem sei man eigentlich nur nachgekommen, so der Angeklagte.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten


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