Nach Überfall auf Ostkurvensaal
Werder spricht sieben Stadionverbote aus


Bremen. Werder Bremen hat gegen sieben Hooligans Stadionverbote ausgesprochen. Die bundesweit geltenden Verbote sind bis zum 30. Juni 2015 datiert.

Werder reagiert mit dem ab sofort geltenden Stadionverbot auf den Überfall auf einer Feier im Ostkurvensaal im Januar 2007. 15 bis 30 rechte Hooligans sollen Gäste der antifaschistischen Fangruppe "Racaille Verte" angegriffen und teilweise schwer verletzt haben. Der Fall wurde im September, also viereinhalb Jahren nach der Tat, vor dem Amtsgericht Bremen verhandelt. Da die sieben Angeklagten Geständnisse ablegten, wurden sie zu Geldstrafen in Höhe von 200 bis 1320 Euro verurteilt. Einer der Verurteilten geht in Berufung vor das Landgericht, drei weitere haben Revision gegen die Urteile eingelegt.

Werder Bremen konnte nach eigener Aussage bislang kein Stadionverbot gegen die rechten Hooligans aussprechen, weil die Staatsanwaltschaft dem Verein die Adressen nicht übermittelt hatte. Fünf der Verurteilten haben bereits ein nationales, also in allen deutschen Fußballarenen gültiges Stadionverbot. Allerdings hat dies nicht Werder Bremen, sondern der 1. FC Köln ausgesprochen. Zu Jahresanfang wurden die rechten Hooligans von der Polizei bei einer so genannten dritten Halbzeit – einer organisierten, gewalttätigen Auseinandersetzung von Hooligan-Gruppen – am Rande eines Fußballspiels in der Domstadt gestellt. Das nationale Stadionverbot gegen die rechten Hooligans gilt noch bis März 2013; die von Werder ausgesprochene Sanktion soll sich daran anschließen.
----------------
weser-kurier.de


Zitat Atatürk: "Friede im Lande, Friede auf der Welt"