Werder Bremen-Presseservice: Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Papy Djilobodji

23.03.2016 - 17:09 Uhr, Werder Bremen GmbH & Co KG aA

Bremen (ots) - Das DFB-Sportgericht hat im Einzelrichterverfahren gegen Papy Djilobodji eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen und eine Geldstrafe von EUR 15.000,- festgesetzt. Damit folgte das Gericht u.a. der Einlassung des SV Werder Bremen, dass das provozierende Element der Geste des Spielers Djilobodji bei einer Würdigung der Gesamtumstände deutlich geringer zu bewerten ist als im Fall "Deniz Naki", gegen den im Jahr 2009 eine Spielsperre von drei Meisterschaftsspielen ausgesprochen wurde. Diese Strafe hatte auch der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstagnachmittag gegen Papy Djilobodji beantragt.

Der Spieler und der SV Werder Bremen werden gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen und die Strafe akzeptieren. Damit wird Papy Djilobodji dem SV Werder in Dortmund und gegen Augsburg sowie anschließend wegen seiner fünften gelben Karte beim Spiel gegen den VfL Wolfsburg fehlen.

"Die Sperre von Papy Djilobodji trifft uns hart und stellt natürlich einen eklatanten Wettbewerbsnachteil im Abstiegskampf dar. Ich kann deshalb nicht sagen, dass ich das Urteil mit Freude aufgenommen habe. Wir werden jetzt aber nicht rumjammern sondern die Situation professionell annehmen. Dem Urteil haben wir auch zugestimmt, damit endlich wieder Ruhe einkehrt, und wir uns auf das Sportliche konzentrieren können. Zudem wollen und müssen wir unseren Spieler schützen, der wegen einer unbedachten Geste, die sicherlich unglücklich war, in der Öffentlichkeit regelrecht kriminalisiert worden ist. Diese heute regelmäßig stattfindende übertriebene Skandalisierung von Handlungen junger Menschen sollten wir alle einmal überdenken." so Thomas Eichin.

Originaltext: Werder Bremen GmbH & Co KG aA