Sportgericht verhandelt heute KSC-Fall
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute ab 13.30 Uhr in Frankfurt mündlich die Sportstrafsache gegen den Karlsruher SC.

Der DFB-Kontrollausschuss hat beim Sportgericht beantragt, den KSC wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie eines Falles eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes dazu zu verurteilen, das erste Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga am 28. Juli (14 Uhr) gegen den Halleschen FC unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Darüber hinaus soll Karlsruhe eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen.

Geahndet werden sollen damit unter anderem die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel des KSC gegen Jahn Regensburg am 14. Mai 2012, als etwa 200 Karlsruher Zuschauer nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Pyrotechnik abbrannten und Ordner angriffen. Auch wurde versucht, den Gästebereich und die Geschäftstelle zu stürmen. Während des Spiels hatten KSC-Anhänger zudem Rauch- und Knallkörper gezündet und einen Regensburger Spieler mit einem leeren Bierbecher im Nackenbereich getroffen.

Pyrotechnik hatten Karlsruher Zuschauer auch in den Zweitliga-Spielen gegen Energie Cottbus am 17. Februar, beim FC St. Pauli am 12. März, bei Alemannia Aachen am 29. April und im Relegations-Hinspiel gegen Regensburg am 11. Mai zum Einsatz gebracht. Dazu kommen die Vorkommnisse beim KSC-Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt am 6. Mai, als etwa 400 Frankfurter Zuschauer den Eingangsbereich stürmten und später im Frankfurter Zuschauerblock mehrmals Rauch- und Knallkörper gezündet wurden.

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