Dem Hamburger SV ist es gelungen, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern. In dem 300 Seiten starken Vertrag zu „HSV Plus“ finden sich brisante Passagen – der wirtschaftliche Spielraum der neuen HSV AG ist offensichtlich deutlich größer als gegenüber den Mitgliedern kommuniziert.

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Die wichtigste Neuerung: Im Zuge von HSV Plus dürfen externe Investoren sich in das Kapital der HSV-AG einkaufen. Der Unternehmer Klaus-Michael Kühne hat bereits sein Interesse bekundet, Anteile zu erwerben. Kühne trat bereits in der Vergangenheit als Mäzen auf und finanzierte unter anderem den Transfer des ehemaligen Publikumslieblings Rafael van der Vaart.

Die von der vereinsinternen Opposition vorgetragenen Bedenken vor einer zu großen Einflussnahme durch Investoren traten die Befürworter von HSV Plus mit der Aussage entgegen, die maximal mögliche Anteilsveräußerung an strategische Partner betrage 24,9 Prozent. Unterlagen, die der FINANCE-Redaktion vorliegen, legen jedoch nahe, dass dies nicht der Fall ist.

Einem Schriftstück zufolge, welches der Hamburger Rechtsanwalt Rainer Ferslev aufgesetzt hat, trifft dies nicht zu. Falls der HSV beispielsweise ein Darlehen in Anspruch nimmt – was er bei Kühne bereits mehrfach getan hat – und dieses nicht fristgerecht zurückzahlen kann, darf ein strategischer Partner sich bis zu 33 Prozent der HSV-Anteile sichern. Kritiker werfen Kühne vor, genau einen solchen Debt-to-Equity-Swap anzustreben. Als Beleg dient den Kritikern die Rolle des Kühne-Vertrauten Karl Gernandt, der den Vorsitz im neu formierten Aufsichtsrat der HSV-AG übernommen hat.

Auch das Markenzeichen des Vereins, die Raute, gehört jetzt der AG. Laut Aussagen der Befürworter von HSV Plus bringe die Übertragung der Marke an die AG der Profiabteilung steuerliche Vorteile. Laut Ferslev könnte diese Regelung im Fall einer Insolvenz der Fußball-AG jedoch dazu führen, dass der Insolvenzverwalter die unentgeltliche Überlassung der Nutzungsrechte der Marke an den Verein nachträglich anfechtet. „Als außenstehender Dritter müsste der Verein Lizenzgebühren zahlen“, meint der Anwalt.

Auch die Risikoverteilung in der neuen HSV-Welt wirft Fragen auf. Wie die Unterlagen belegen, bürgt im Falle einer schweren Schieflage schlimmstenfalls der Verein für die AG. Obwohl der Verein beinahe sämtliche Vermögenswerte an die HSV-Fußball-AG übertragen hat, haftet er die nächsten fünf Jahre für die Lizenzspielerabteilung.


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