Wahlen, Satzungen, Verordnungen. Das alles klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Der Wunsch diverser Oppositionsgruppen im VfB Stuttgart, den künftigen Präsidenten bei der Mitgliederversammlung am 18. Juli per Direktwahl zu küren, wird ein gut gemeinter Wunsch bleiben. Der Grund: Die Lizenzierungsordnung der Deutschen Fußball Liga (DFL) schreibt vor, dass der Aufsichtsrat einen Kandidaten zur Wahl vorschlägt. Verstöße dagegen werden mit Geldstrafen und/oder Punktabzügen bestraft, im schlimmsten Fall droht der Lizenz-Entzug.
Geregelt wird das Wahl-Prozedere unter Paragraf 4, Abschnitt 9: "Für einen Verein gilt grundsätzlich, dass er in seiner Satzung sicherstellt oder sich hierzu verpflichtet, dass die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die übrigen Mitglieder des Vorstands wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss den Vorsitzenden beziehungsweise die Mitglieder des Vorstands vorgeschlagen hat, oder ein von der Mitgliederversammlung in seiner Mehrheit gewähltes Vereinsorgan den Vorsitzenden und gebenenfalls die übrigen Mitglieder des Vorstands bestellt."
Kurz: Selbst wenn es den Oppositonsgruppen bei der VfB-Mitgliederversammlung gelingen sollte, drei Viertel der Stimmberechtigten für eine Satzungsänderung zu gewinnen, die geplante Direktwahl des Präsidenten wird dadurch nicht ermöglicht. Der oder die Kandidaten müssten immer zunächst von einem Vereins-Gremium vorgeschlagen werden.
Und das aus gutem Grund: Die VfB-Mitglieder selbst verabschiedeten am 29. April 1996 eine umfassende Satzungsreform, in der unter Paragraf 15, Abschnitt 3 geregelt wird, dass der Aufsichtsrat den Kandidaten vorschlägt, der sich der Mitgliederversammlung zur Wahl stellt. Dies geschah unter dem Eindruck einer Hauptversammlung bei der Frankfurter Eintracht. Zu später Stunde schritt dort ein von unzufriedenen Mitgliedern vorgeschlagener Kandidat leicht angetrunken ans Podium und stellte sich vor. Als die vereinbarte Redezeit überschritten war, wies ihn ein Versammlungsordner darauf hin. Der Kandidat sprudelte weiter. Der Ordner stellte ihm das Mikrofon ab. Das bestrafte der Präsidentschaftskandidat mit einer rechten Geraden. Der Ordner kippte um wie eine Bahnschranke. "Wir wollten Chaos-Veranstaltungen in der Zukunft verhindern", erinnert sich VfB-Ehrenpräsident Gerhard Mayer-Vorfelder, damals Chef im DFB-Ligaausschuss, "wir schlugen vor, einen Verwaltungs- oder Aufsichtsrat zu installieren, der den möglichen Kandidaten auswählt, der sich den Mitgliedern zur Wahl stellt."Es sei aber nie ausgeschlossen worden, dass der Aufsichtsrat auch mehrere Bewerber präsentiert.
Der VfB galt mit seiner Satzungsänderung als Vorreiter, andere Clubs zogen nach - die DFL verankerte das Wahl-Prozedere in ihren Statuten. Weshalb es bis heute keinen einzigen Bundesligisten gibt, der den Präsidenten direkt durch die Mitgliederversammlung wählen lässt.
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