Darf der Staat ein Monopol auf Online-Glücksspiele wie Sportwetten haben? Ja, hat der Europäische Gerichtshof jetzt im Fall von Portugal entschieden. Doch der Kampf der privaten Anbieter geht weiter - vor allem in Deutschland.

Luxemburg - Die Entscheidung betrifft zwar nur Portugal, gibt aber auch für Deutschland die Richtung vor: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag entschieden, dass die EU-Staaten Monopole bei Sportwetten im Internet einrichten dürfen, um Betrug und andere Straftaten zu verhindern.



ANZEIGEDamit erklärte der EuGH ein in Portugal bestehendes Monopol für Lotterien, Lottospiele und Sportwetten im Internet für rechtmäßig, gegen das die portugiesische Fußball-Liga und der in Gibraltar ansässige Wettanbieter bwin - auf dem europäischen Kontinent Marktführer bei Sportwetten im Internet - gemeinsam geklagt hatten.

Ein Verbot für andere Anbieter sei mit dem in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr vereinbar, entschieden die höchsten EU-Richter in ihrem Urteil. Zwar beschränke das portugiesische Monopol diese Dienstleistungsfreiheit. Doch dies sei gerechtfertigt - etwa weil beim Internetglücksspiel angesichts der hohen Beträge, die damit eingenommen würden, und der möglichen Gewinne "anders geartete und größere Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten" bestünden.

Das portugiesische Monopol könne geeignet sein, "den Betrieb dieser Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken" und die Verbraucher vor Betrug zu schützen. Die Tatsache, dass ein Wettanbieter in einem anderen EU-Staat seine Dienstleistung rechtmäßig über das Internet anbiete, könne nach Ansicht eines anderen EU-Staats durchaus "nicht als hinreichende Garantie für den Schutz der nationalen Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten angesehen" werden.

Tipp24-Chef: Deutsche Regelung unsystematisch

Der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßte das Urteil: "Das ist ein großer Sieg für staatliche Lotterien". Nun könnten nationale Regierungen den staatlichen Lotterien Monopole gewähren, auch wenn private Anbieter in einem anderen EU-Staat zugelassen seien.

Ehemaligen deutschen Dienstleistern wie dem Online-Lottovermittler Tipp24 AG liefert das EuGH-Urteil dagegen neue Argumente für ihren Kampf gegen das deutsche Glücksspielmonopol. In dem Urteil werde daran erinnert, dass eine nationale Regelung nur dann in Frage komme, wenn sie kohärent und systematisch sei, sagte Tipp24-Chef Jens Schumann SPIEGEL ONLINE.

Schumann sieht damit seinen Standpunkt bestätigt, dass der deutsche Glückspielvertrag in seiner jetzigen Form nicht haltbar ist. "Bei uns dürfen Privatanbieter Spielautomaten betreiben und im Internet Pferdewetten anbieten - Online-Lottodienste dagegen sind verboten", sagt er. Dies sei weder systematisch noch kohärent und werde deshalb ebenfalls vom EuGH zu klären sein.

böl/ssu/dpa/Reuters

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