Bundestagsabgeordneter Uwe Barth besucht Sportwetten ****


Fraktion fordert Abschaffung des Glücksspiel- Staatsvertrages

Aus aktuellem Anlass besuchte MdB Uwe Barth (FDP) aus Jena die Sportwetten GmbH ****. Er stand hierbei auch dem VDSD e. V. Rede und Antwort (siehe Filmbeitrag). Herr Barth erörterte mit Verbandsvertretern rechtliche Fragen rund um den Glücksspielstaatsvertrag und die immer klarer werdende Haltung deutscher Gerichte hierzu.

Mit der Entscheidung des VG Arnsberg vom 13.03.2008 hat sich jüngst ein weiteres Gericht der immer lauter zu vernehmenden Ansicht angeschlossen, der am 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag verstoße gegen höherrangiges Europarecht und sei verfassungswidrig.

Es sind dabei stets die gleichen Erwägungen, die der Vielzahl derartiger Entscheidungen zugrunde liegen:

Auch das VG Arnsberg geht davon aus, dass ein staatliches Monopol für die Veranstaltung und das Vermitteln von Sportwetten weit über das hinausgeht, was erforderlich und - gemessen an den Interessen privater Anbieter - angemessen und verhältnismäßig erscheint, um dem fraglos legitimen Ziel der Suchtprävention und diesbezüglich der Kontrollierbarkeit des Angebots gerecht zu werden.

Natürlich steht es den Mitgliedsstaaten der EU auch nach Ansicht der Arnsberger Verwaltungsrichter frei, das angestrebte Schutzniveau für die Spieler zu bestimmen. Insofern werden sich private Anbieter - wie dies seit eh und je der Fall ist - an klare Regeln bei der Ausübung Ihres Berufes zu halten haben, etwa im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger. Jedoch erscheint es nicht plausibel, warum dies nur im Rahmen eines Monopols realisierbar ist.

Das Gericht geht in seinem Beschluss davon aus, dass das Erreichen des im Allgemeininteresse liegende Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch ein Monopol - so wörtlich - "offenkundig nicht eher gewährleistet" ist als bei einer kontrollierten Zulassung privater Anbieter.

Es greift zudem die ganz konkrete Ausgestaltung des Monopols an, da ein "Kurswechsel" der staatlichen Anbieter, der den diesbezüglichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genüge tun würde, also irgendwelche erkennbaren Vorteile für das Allgemeinwohlinteresse mit sich brächte, nicht im Ansatz erkennbar ist.

Zudem ist laut Gericht eine Kohärenz, also ein übergreifendes Konzept in der Ausgestaltung und Begrenzung verschiedenartiger Spielangebote, nicht erkennbar. Exemplarisch nennt das Gericht den Umstand, dass privates Automatenspiel, prozentual wie absolut mit dem größten Suchtpotenzial einhergehend, nicht wirklich angetastet wird, obwohl mehr als 80 % der pathologischen Spieler Automatenspieler sind. In besonderer Deutlichkeit rügen die Richter nicht nur die Umsetzung des Gesetzes, sondern äußern sogar Zweifel an der Motivation des Gesetzgebers, indem sie vielsagend formulieren: "Unabhängig davon, ob sich die sektorspezifischen Regelungen im deutschen Glücksspielwesen in der (behaupteten) Zielsetzung der Spielsuchtbekämpfung überhaupt entsprechen....". Deutliche Worte!

Soweit das VG Arnsberg. Warum also stürzt sich der Staat so sehr auf die Sportwetten? Die Antwort und dahinter stehende Logik liegt auf der Hand:

Der Bereich der Sportwetten ist - ausgestattet mit erheblichem Umsatz- und Gewinnpotential für den Veranstalter- eine der wenigen Spielvarianten, bezüglich derer der Staat sein eigenes Einnahmepotenzial noch nicht optimiert hat. Im Bereich der Spielautomaten würde einer Verstaatlichung des Angebotes - über die Automaten in staatlichen Casinos hinaus - der Makel des Dubiosen, Unseriösen, Gefährlichen anhaften. Damit macht man sich die Finger nicht schmutzig, sondern belässt es bei der Teilhabe durch Steuern.

Sportwetten aber sind soweit sozialadäquat, dass der Staat diese auch selber veranstalten kann. Warum sich dann mit mittelbarer Teilhabe am Erlös über Steuern und Abgaben begnügen?

Die Konzeptlosigkeit und das handwerkliche, gesetzgeberische Unvermögen der Länder, dieses Ansinnen mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verschleiern und das Monopol zu zementieren, zeigt sich darüber hinaus am Debakel in Rheinland Pfalz. Bei dem Versuch, im Hau-Ruck- Verfahren die dortige Lottogesellschaft zu verstaatlichen, um die selbst gebaute Hürde zu überwinden, scheiterte das Land Rheinland- Pfalz vor dem OLG Düsseldorf kläglich.

Das Statement des Landesvorsitzenden der FDP Thüringen und Bundestagsabgeordnete Uwe Barth aus Jena gegenüber dem VDSD, in welchem er die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Glücksspielstaatsvertrag bekräftigt, sehen Sie auf der Startseite des VDSD.


Quelle: VDSD-Pressedienst


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Ich habe den Ort ( **** ) gelöscht, um hier nicht überflüssige Werbung für diesen Anbieter zu machen.

Es wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg nochmals beleuchtet.


Zur superschlauen FDP:

Die glauben wirklich, vor und nach der Schlacht ( Abstimmung in den Landtagen )
ein paar Stimmen von den Sportwettern abgreifen zu können. bloed2

Weshalb haben aber andere Damen und Herren in dieser Partei
aus purem Machtkalkül heraus fleißig die Hände für den
heuchlerischen Glücksspielstaatsvertrag gehoben?


FDP - die Umfallerpartei.