Stuttgart-Klage gescheitert

Bundesligist VfB Stuttgart darf bis auf weiteres nicht für private Sportwetten werben. Dies entschied ein Gericht nach einem Eilantrag der Schwaben.

Der VfB Stuttgart muss weiter auf Werbung privater Wettanbieter verzichten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies heute einen Eilantrag des Clubs gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes hatte den VfB Ende Oktober 2007 verpflichtet, jegliche Werbung für private Sportwettenanbieter wie "bwin" zu unterlassen. Das Verbot gilt jetzt so lange, bis der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung trifft.

Stellvertretend für die Bundesligaclubs wollte der VfB erreichen, dass er wieder für private Wettanbieter werben darf. Unterstützt wurde der Verein bei seiner Klage von der Deutschen Fußball Liga (DFL). Nach einer Schätzung von DFL-Präsident Reinhard Rauball entgehen dem deutschen Fußball durch das Verbot privater Wettanbieter insgesamt Einnahmen in Höhe von 100 bis 300 Millionen Euro.