Die Zahl der Sportwetten ist bei Toto-Lotto Niedersachsen seit Anfang des Jahres stark zurückgegangen. Das Glücksspielunternehmen nannte als Ursache den Lotterie-Staatsvertrag, der seit Januar gilt. Beim Oddset-Spiel habe es in den ersten 15 Wochen dieses Jahres einen Einbruch von 51,3 Prozent gegeben, sagte Lotto-Chef Rolf Stypmann am Dienstag in Hannover. Beim Fußball-Toto seien die Umsätze um 22,5 Prozent gesunken. Grund sei, dass die Tipper seit Anfang des Jahres Oddset und Toto nur noch mit einer Kundenkarte spielen dürften. Viele Kunden griffen nicht zu dieser Karte, weil sie in dem Antragsformular viele Daten von sich preisgeben müssten. "Das wird Spuren hinterlassen"
"Die Umsatzrückgänge sind signifikant und nicht aufholbar", sagte Stypmann. "Das wird erhebliche Spuren im Gesamtergebnis hinterlassen." Er rechne für das laufende Jahr mit einem Minus von fünf Prozent. 2007 gingen die Umsätze von Toto-Lotto um 1,4 Prozent auf 828,9 Millionen Euro zurück. Der Jahresüberschuss stieg um 1,8 Millionen Euro auf 27,2 Millionen Euro. An das Land flossen 306,5 Millionen Euro aus Lotterie-Steuern und Konzessionsabgaben. Kritik an "illegalen" Wetten im Internet
Der Lotto-Niedersachsen-Chef nimmt an, dass viele Kunden ihr Geld nun am heimischen Computer setzen. "Wir vermuten stark, dass viele Wettkunden ins Internet gegangen sind", meinte Stypmann. Er kritisierte, dass es im Internet möglich sei, bei "illegalen" Wettanbietern mit Sitz im Ausland zu spielen. Er verwies auf das Beispiel der USA, wo finanzielle Transaktionen zu illegalen Wettanbietern unter Strafe stünden.
Der Lotterie-Staatsvertrag, der bis 2011 gilt, sichert das staatliche Wettmonopol. Von Anfang nächsten Jahres an wird auch das Lottospielen im Internet verboten sein. "Ich halte das für verfehlt", sagte Stypmann. Zum einen sei das Internet für Toto-Lotto ein wichtiger Zukunftsmarkt. Zum anderen könne das Spiel dort besser kontrolliert werden als in einer Lotto-Annahmestelle, wo die Tipper anonym blieben. Zweifel an Zulässigkeit
Unterdessen teilte das Braunschweiger Verwaltungsgericht am Dienstag mit, dass es die Zulässigkeit des staatlichen Wettmonopols bezweifele. Am Lotterie-Staatsvertrag bestünden "erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken". Deshalb dürfe das niedersächsische Innenministerium derzeit einem privaten Anbieter auch die Vermittlung von Sportwetten nicht verbieten. Das Ziel des Staatsvertrages - und damit der Aufrechterhaltung des Wettmonopols - hätte nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2006 der Spieler- und Jugendschutz sein müssen, betonte das Braunschweiger Gericht. Das werde aber nicht erfüllt, weil Lotto sowie die Sportwetten Oddset und Toto weiter in für jeden frei zugänglichen Läden und Kiosken angeboten werden.
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