Karlsruhe - Das Verbot von Glücksspielangeboten im Internet steht erneut auf dem Prüfstand. Der Bundesgerichtshof zeigte in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag deutliche Zweifel, ob das weitgehende Verbot nach dem Glücksspielstaatsvertrag noch rechtmäßig ist. Eine Entscheidung soll im Januar verkündet werden.
Noch 2011 hatte der BGH das Glücksspiel-Verbot im Internet bestätigt. Inzwischen habe sich die Rechtslage aber geändert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Grund sei, dass Schleswig-Holstein seit Anfang 2012 aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgestiegen sei und dort ein eigenes, deutlich liberaleres Glücksspielrecht gelte. Dies könne dazu führen, dass die nach europäischem Recht erforderliche Einheitlichkeit der Regeln zur Spielsuchtbekämpfung nicht mehr gegeben sei.
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