Gericht: Anbieten privater Sportwetten in Bayern erlaubt

Mittwoch, 23. März 2011, 16:13 Uhr

München (dpa/lby) - In einer Grundsatz-Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München das kommerzielle Anbieten privater Sportwetten für zulässig erklärt. Das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland genüge nicht den EU-rechtlichen Anforderungen, entschied der 10. Gerichtssenat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der Zugang zum Sportwettenmarkt dürfe privaten Anbietern und Vermittlern von den bayerischen Behörden deshalb nicht mehr wie bisher unter Berufung auf das staatliche Monopol verwehrt werden. Bisher ist die Lotto-Sportwette Oddset die einzige legale Sportwette in Deutschland.

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