Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht „in kohärenter und systematischer Weise”. Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

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