[Linked Image] Und es stinkt doch!


Geldspiele müssen dem Gemeinwohl dienen. So verlangt es eine Volksinitiative, für die in diesen Wochen eifrig Unterschriften gesammelt werden. Die Initianten, die um das Lotteriemonopol der Kantone fürchten, werden nicht müde zu betonen, wie viel Sinnvolles mit diesen – von den Privaten «bedrohten» – Geldern bewerkstelligt wird: Soziale und kulturelle Einrichtungen, aber auch der Breitensport und mit ihm viele Vereine und Verbände werden durch sie gefördert. Wer wollte dagegen sein, wenn der Staat die Hand auf Geld legt, mit dem er so viel Gutes tut?

«Non olet» – Geld stinkt nicht, sagt der Lateiner, auf welchem Weg auch immer es generiert wurde. Doch das stimmt nicht wirklich. Ganz abgesehen davon, dass es bei der Ausschüttung der kantonalen Lotteriekässeli oftmals an demokratischer Kontrolle und Transparenz mangelt, ist die Äufnung dieser Geldtöpfe vor allem ordnungspolitisch stossend: Das Monopol der Kantone, das es Privaten verbietet, Lotterien durchzuführen, widerspricht der verfassungsmässig garantierten Handels- und Gewerbefreiheit. Die Tatsache, dass mit so gewonnenen Geldern zuweilen auch Nützliches gefördert wird, ist noch lange keine Legitimation, dieses Grundrecht einzuschränken. Ganz ähnlich hat auch der Europäische Gerichtshof in vergleichbaren Fällen wiederholt argumentiert.

Doch die Lotteriemonopolisten stehen noch in anderer Hinsicht auf schwankendem Grund: Mit der zunehmenden Verbreitung der Internet-Glücksspiele wandert unweigerlich immer mehr Geld von Schweizer Spielern an private Glücksspiel-Anbieter ins Ausland ab. Diese Entwicklung ist nach Meinung der Fachleute kaum zu verhindern – ausser vielleicht mit polizeistaatlichen Methoden und gewaltigem behördlichem und administrativem Aufwand. Da ist es allemal sinnvoller, den Realitäten ins Auge zu sehen, pragmatisch zu handeln und in der Schweiz endlich eine einheitliche, europakompatible und wettbewerbsfähige Glücksspielregelung einzuführen. Die sinnvollste Lösung wäre – wie dies in einigen umliegenden Ländern schon der Fall ist –, für private Lotterieanbieter ein Konzessionssystem mit Spezialsteuer zu schaffen, ähnlich, wie es für die Spielbanken bereits heute existiert. Auf diesem Weg liessen sich nicht nur effektive Massnahmen zur Suchtprävention realisieren. Es spräche auch nichts dagegen, diese Spezialsteuern einem Fonds für gemeinnützige Zwecke zukommen zu lassen – sofern dieser transparent verwaltet wird. Die «bösen Privaten» gegen den um das Allgemeinwohl besorgten Staat auszuspielen, ist dagegen weder ehrlich noch zielführend.


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Was heißt "Äufnung" ? warum

Mir fällt da kein passendes Wort ein. nono