Verwaltungsgericht Arnsberg ändert Beschluss des OVG Münster in einem Sportwettverfahren zu Gunsten des privaten Sportwettvermittlers ab
Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13.03.2008 einem Abänderungsantrag eines Sportwettenvermittlers nach § 80 VII VwGO stattgegeben. Das VG Arnsberg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm unter entsprechender Abänderung eines Beschlusses des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen wieder hergestellt bzw. angeordnet.
Das VG Arnsberg geht zutreffend davon aus, dass durch das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit dem landesrechtlichen Ausführungsgesetz die Rechtslage sich im Sinne des § 80 VII VwGO geändert hat. Nach Auffassung des VG Arnsberg überwiegt das Aussetzungsinteresse des Antragstellers dem Vollzugsinteresse der Stadt Hamm. Dies deshalb, weil die Kammer schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Sportwettenverbotsverfügung hat. Das VG Arnsberg vertritt die Auffassung, dass es bereits an einer gesetzlichen Grundlage für eine derartige Sportwettenverfügung fehle. Die entsprechenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung des Ausführungsgesetzes NRW sowie § 284 StGB verstoßen gegen höherrangiges Europarecht. Die vom EuGH geforderte Kohärenzprüfung beziehe sich auf den gesamten Glücksspielbereich und nicht nur auf den Wettbereich.
Der Beschluss ist im Volltext auf der vewu-Homepage abrufbar.
Kontakt: Rechtsanwalt Dieter Pawlik
2. Vorstand des Verbandes Europäischer Wettunternehmer Amalienbadstrasse 36/ Haus 32 76227 Karlsruhe pawlik@ra-pawlik.de Tel: 0721-46471600 Fax: 0721-46471620
Spielen mit Verantwortung - Responsible Gaming
________________________________________
Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
Wetten Sie nicht über ihre Verhältnisse.
Wenn Sie oder jemanden, den Sie kennen, ein Problem mit Spielsucht hat, raten wir Ihnen, dass Sie Hilfe von einer dieser anerkannten Organisationen in Betracht ziehen:
18+ Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf www.bzga.de
Gamblers Anonymous
Webseite www.gamblersanonymous.org
Gambling Therapy
Webseite www.gamblingtherapy.org
Weiterführende Links finden Sie auch außerdem weiter unten bei unseren Partnerseiten.
Unsere Partner & Links:Bundesliga Tippspiel -
Forum Gluecksspielsucht -
gamCare -
begambleaware -
Wettbonus -
Wettbasis -
Flashscore DATENSCHUTZ IMPRESSUM