Nicht mit EU-Recht vereinbar Montag, 20.06.2011 Entwurf für Glücksspielstaatsvertrag gescheitert? Der Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag ist offenbar gescheitert. Nach Informationen des Fachmagazins "Sponsors" ist die EU-Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Neuregelung der Bundesländer nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Mitte Juli sollen die Staatskanzleien darüber informiert werden.
Im April hatten sich die Ministerpräsidenten von 15 Ländern auf einen Entwurf für die Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter geeinigt.
Demnach sollten sieben bundesweite Konzessionen für private Wettanbieter vergeben werden. 16,66 Prozent des Einsatzes bei einem Wettanbieter sollen als Abgabe an den Bund gehen.
Lediglich Schleswig-Holstein hatte sich damals für eine weitreichendere Öffnung des Marktes ausgesprochen und wird sich damit offenbar durchsetzen. Bis zur Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten im Oktober soll der Entwurf geändert werden. Zweifel von Experten bereits im Vorfeld
Auch die Initiative Profisport Deutschland als Interessen-Vertretung der vier größten deutschen Profi-Ligen (Deutsche Fußball Liga, Basketball Bundesliga, Deutsche Eishockey Liga und Handball-Bundesliga) hatte das Werk bereits im Vorfeld kritisiert.
Laut mehreren Schätzungen entgingen dem deutschen Profi-Sport in der Vergangenheit mehrere hundert Millionen Euro an Sponsorengeldern, da private Wettanbieter nicht mehr auf Trikots und Banden werben durften.
Große Steuermehreinnahmen
So prangt der Name des Anbieters "bwin" auf dem Trikot des spanischen Fußball-Rekordmeisters Real Madrid, während der Sportwettenanbieter in Deutschland keine Möglichkeit der Werbung hatte. Glücksspielstaatsvertrag Entwurf EU-Kommission Bundesländer Sponsoren
Auch für die Bundesländer geht es um viel Geld. Insgesamt werden die zu erwartenden Steuermehreinnahmen bei einer Öffnung des Glücksspielmarktes auf 7,7 Milliarden Euro geschätzt. Allein NRW könnte auf Steuermehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro hoffen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 8. September 2010 das deutsche Glücksspiel-Monopol in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt, weswegen eine Neuregelung nötig ist.
Spielen mit Verantwortung - Responsible Gaming
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