Sportwetten: EU Kommission zeigt Entschlossenheit, Binnenmarktregeln durchzusetzen
Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande
Brüssel, 28. Februar 2008
Stanleybet International begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, die Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland und die Niederlande zu beschleunigen und so mit Entschlossenheit, unnötige, unangemessene und diskriminierende Restriktionen auf nationaler Ebene aufzuheben.
Die Europäische Kommission hat heute nach Prüfung der entsprechenden Antworten auf die sogenannten "Letters of Formal Notice" Griechenland und die Niederlande offiziell aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zu novellieren. Bei diesen offiziellen Aufforderungen handelt es sich um begründete Stellungnahmen, der zweiten Stufe der Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Reaktion geben, könnte die Kommission die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
Im griechischen Fall entschied die Kommission im Juni 2007 zu prüfen, ob nationale Regelungen mit Artikel 49 des EG-Vertrages übereinstimmen, der die Dienstleistungsfreiheit im Sportwettenmarkt garantiert. Die Kommission machte heute erneut geltend, dass ein Mitgliedsstaat nicht Restriktionen für den Zugang zu Sportwettenangeboten verfügen kann, während er gleichzeitig die Bürger dazu ermuntert, an Monopol-Wetten teilzunehmen von deren Einnahmen der Staat selber profitiert. Griechenland hat fast zwei Drittel der Anteile des Unternehmens OPAP privatisiert. Der Anbieter verfügt über die staatliche Sportwettenlizenz und ist mittlerweile an der Athener Börse notiert.
Der niederländische Fall betrifft ebenfalls Restriktionen auf Sportwetten-Angebote. In einem "Letter of Formal Notice" der Kommission vom April 2006 wurde das Land auf seine monopolistischen Restriktionen für Sportwetten-Angebote hingewiesen, die gegen Artikel 49 des EG-Vertrages verstoßen.
Als treibende Kraft hinter den sogenannten Gambelli- und Placanica-Urteilen des Europäischen Gerichtshofs hat Stanleybet die Führung im Rechtsstreit gegen mit dem EU-Recht unvereinbare Wettrestriktionen übernommen. Trotz der heutigen positiven Entwicklungen bedauert es Stanleybet, dass eine Reihe von Mitgliedsstaaten (Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn, Italien, Schweden) trotz der Maßnahmen der Europäischen Union keine Schritte eingeleitet haben, um die Unvereinbarkeit der jeweiligen Sportwetten-Restriktionen mit den Regelungen des EG-Vertrages zu korrigieren. Frankreich befindet sich ebenfalls auf Status einer begründeten Stellungnahme, muss jedoch noch einen konkreten und glaubhaften Vorschlag vorlegen, der mit EU-Recht vereinbar ist.
John Whittaker, Managing Director von Stanleybet International sagte: "Die heutige Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Welche andere Möglichkeit als die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren bleibt der Kommission bei Ländern, die keinen Kooperationswillen zeigen? Heute wurden Griechenland und die Niederlande verwarnt, was passiert jedoch mit den anderen Staaten? Beispielsweise befinden sich Dänemark, Ungarn und Finnland auf dem Status einer begründeten Stellungnahme. Es gibt keine Veränderungen bei der jeweiligen nationalen Gesetzeslage, aber die Kommission wird die Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Wir ermutigen die Kommission, in der Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin so nachhaltig zu agieren."
Griechenland und die Niederlande haben nun bis Ende April 2008 Zeit, um auf die Anfrage der Europäischen Kommission zu reagieren.
Stanleybet International Konstantinos Maragkakis Head of Communications media@stanleybet.com
Euro RSCG ABC Martin Scherer martin.scherer@eurorscgabc.de
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