Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt zuletzt aktualisiert: 08.04.2011 - 02:30 Köln (dapd). Das Landgericht Köln hat das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger vorerst bekräftigt. Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht. Stattdessen deutete der Vorsitzende Richter an, dass er die einstweilige Verfügung wohl im Wesentlichen bestätigen wird. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden. Ein Sprecher von WestLotto kündigte bereits Berufung an.
Spielen mit Verantwortung - Responsible Gaming
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