Verwaltungsgericht München gewährt Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen Untersagungsverfügung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat in einer heute zugestellten Entscheidung einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Landeshauptstadt München gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.851). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( www.wettrecht.de ) vertretene Vermittler kann damit weiter tätig sein und Sportwetten an einen in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln. Das VG München hat damit seine bisherige Linie geändert, nachdem in den letzten Jahren in vergleichbaren Fällen kein Vollstreckungsschutz gewährt worden war. Das Gericht hat den Schutz davon abhängig gemacht, dass der Vermittler einen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis stellt.
Die Hauptsache ist nach Ansicht des VG München als offen zu beurteilen. Maßgeblich komme es darauf an, ob die neuen normativen Vorgaben durch den Glücksspielstaatsvertrag und das bayerische Ausführungsgesetz hierzu sowie die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung den Anforderungen des EuGH an eine die Grundfreiheiten einschränkende "Glücksspielpolitik" entsprächen. Dies müsse umfassend in der Hauptsache anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geklärt werden. Es komme darauf an, ob für das staatliche Angebot eine aktive Prävention vorgesehen sei, in welchem Umfang Werbung betrieben werde, wie breit das Vertriebsnetz sei und ob Sportwetten zu einem normalen Gut des täglichen Lebens gemacht würden. Auch müsse geprüft werden, welches Gefährdungspotential die einzelnen Glücksspielsektoren aufwiesen und ob nicht nach der Rechtsprechung des EuGH eine umfassende "Gesamtlösung" für das gesamte Glücksspielwesen erfolgen müsse.
Das VG München hat dem Vermittler aufgegeben, einen Erlaubnisantrag zu stellen, auch wenn es unter Geltung des Glücksspielstaatsvertrags ausgeschlossen erscheinen möge, eine derartige Erlaubnis auch zu erhalten. Es sei für den Vermittler zumutbar, aber auch genügend, sich um eine Erlaubnis zu bemühen und ggf. nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Spielen mit Verantwortung - Responsible Gaming
________________________________________
Die Sportwette dient in erster Linie der Unterhaltung und macht das Verfolgen von Sportereignissen spannender.
Denn die Spannung einer Wette ergibt sich aus der Überzeugung, es besser zu wissen und diese mittels eines Geldeinsatzes auf die Probe zu stellen.
Wetten Sie nicht, um Geld zu gewinnen oder um aus einem langweiligen Leben zu entkommen. Spielen Sie nur mit Einsätzen, welche Sie sich leisten können.
Wetten Sie nicht über ihre Verhältnisse.
Wenn Sie oder jemanden, den Sie kennen, ein Problem mit Spielsucht hat, raten wir Ihnen, dass Sie Hilfe von einer dieser anerkannten Organisationen in Betracht ziehen:
18+ Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf www.bzga.de
Gamblers Anonymous
Webseite www.gamblersanonymous.org
Gambling Therapy
Webseite www.gamblingtherapy.org
Weiterführende Links finden Sie auch außerdem weiter unten bei unseren Partnerseiten.
Unsere Partner & Links:Bundesliga Tippspiel -
Forum Gluecksspielsucht -
gamCare -
begambleaware -
Wettbonus -
Wettbasis -
Flashscore DATENSCHUTZ IMPRESSUM