Verwaltungsgericht Karlsruhe ändert seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenvermittlung


Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15.09.2008 seine bisherige Rechtsprechung geändert und eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben und gleichzeitig die aufschiebende Wirkung der Klage von Amts wegen angeordnet. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Jedoch führt das VG Karlsruhe in seinem Beschluss wörtlich aus:

"Die Kammer hält das staatliche Sportwettenmonopol in Baden Württemberg in seiner derzeitigen Ausgestaltung für mit der Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages unvereinbar und hat der Klage des Antragstellers deshalb mit Urteil gleichfalls vom 15.09.2008 vollumfänglich stattgegeben".

Somit schließt sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Freiburg und Stuttgart an.

Das Verfahren wurde von Rechtsanwalt Dieter Pawlik aus Karlsruhe geführt.


Kontakt:
Dieter Pawlik [Linked Image]
Rechtsanwalt
2. Vorstand vewu.de
Amalienbadstrasse 36, Haus 32
Tel: 0721-46471600
Fax: 0721-46471620
E-Mail: pawlik@ra-pawlik.de


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Damit haben die Verwaltungsgerichte flächendeckend für Baden-Württemberg
die Rechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages festgestellt.

Da kommt von Herrn Repnik kein Pieps mehr.
lol