Justiz droht Lotto-Chef

Ein Artikel von Klaus Ott aus der Süddeutschen Zeitung vom 26.02.2010

Geldbuße oder Haft wegen Jackpot-Werbung

Hinter Gitter muss Bayerns Lotto-Chef Erwin Horak noch nicht, und das Gefängnis wird ihm vermutlich auch später erspart bleiben. Es ist nur eine vorsorgliche Drohung, die das Münchner Landgericht jetzt ausgesprochen hat. Sollte die Staatliche Lotterieverwaltung weiterhin zu heftig für eine Teilnahme an ihrem Glücksspiel werben, und sollte sie ein deshalb verhängtes Ordnungsgeld in Höhe von 125 000 Euro nicht aufbringen, dann müsste ihr Präsident Horak in Haft. Zehn Tage lang, falls nicht gezahlt wird; bis zu sechs Monate, falls auch künftig zu intensiv mit dem Jackpot geworben wird; sowie "im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahre".

So steht es in einem Gerichtsbeschluss gegen die Lotterieverwaltung, die dem Finanzministerium unterstellt ist. Wobei das Landgericht eine Gefängnisstrafe für den Lotto-Präsidenten als "wohl theoretischen Fall" betrachtet. Die staatliche Lottogesellschaft hat Geld genug, auch wenn die Geschäfte längst nicht mehr so gut laufen wie noch vor einigen Jahren. Seit 2008 gelten für das Glücksspiel in Deutschland strenge Vorschriften. Um die Spielsucht einzudämmen, dürfen die staatlichen Lotteriegesellschaften seither nur noch in engem Rahmen für ihre Tippscheine, Sportwetten und Casinos werben.

Private Anbieter sind prinzipiell verboten, mischen aber vom Ausland aus via Internet trotzdem kräftig mit in der Zockerbranche. Und sie gehen oftmals juristisch gegen die staatlichen Lottogesellschaften vor, um denen das Leben schwer zu machen. Gleichsam aus der Privatwirtschaft kommt auch die Attacke auf Horak beim Münchner Landgericht. Dort klagt die ebenfalls in München ansässige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die bayerische Lotterieverwaltung. Die Wettbewerbszentrale wird von den Industrie- und Handelskammern, Unternehmen und Verbänden getragen und versteht sich als Selbstkontrollinstanz der Wirtschaft.

Die Organisation hat bereits ein Urteil gegen Kampagnen mit dem Jackpot erstritten, in dem sich manchmal mehrere zehn Millionen Euro befinden. Der Jackpot lockt besonders viele Kunden in die Annahmestellen, wo sie ihre Tippscheine abgeben. Die Münchner Justiz hat Horaks Lottogesellschaft frühzeitig dazu verdonnert, den Jackpot nicht mehr zu sehr in den Vordergrund zu stellen.

Das sei aber weiterhin geschehen, rügte die Wettbewerbszentrale und trug mehr als 100 angebliche Verstöße beim Landgericht vor. Und das befand jetzt, die staatliche Lotterieverwaltung habe offenbar versucht, mit einer "spitzfindigen Auslegung" eines früheren Urteils Werbeverbote zu umgehen. Das sei nicht statthaft. Die Lottogesellschaft müsse für die Verstöße zahlen, oder Horak müsse ins Gefängnis, entschied das Landgericht. Weitere Verstöße sollen streng geahndet werden, rechtskräftig ist dieser Beschluss noch nicht. Die Lotterieverwaltung geht in Berufung.

Horaks Gesellschaft erklärt, man habe die Werbung schon stark eingeschränkt und Zeitungsinserate wiederholt überarbeitet. Auch seien sogenannte Aufsteller mit Jackpot-Plakaten ganz aus den Straßen verbannt worden. Man halte die Gerichtsentscheidung für falsch. Das Landgericht glaubt übrigens nicht, dass sein Ordnungsgeld recht hilfreich ist. Dieser Betrag werde eigentlich nur vom Finanzhaushalt zum Justizhaushalt umgebucht und verbleibe so letztlich immer beim Freistaat.

Haft für Horak wäre also wirksamer, ist aber nicht in Sicht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2010
veröffentlicht am: 26.02.2010 14:41


Hähä, Horak im Knast - na, träumen darf man ja... grins