Im dritten Beitrag geht es zwar nicht um ein Urteil, aber auch das Verwaltungsgericht München scheint in die richtige Richtung zu gehen.
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Verwaltungsgericht München bezweifelt Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht und will über Eilantrag mündlich verhandeln
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat – als zweites bayerisches Verwaltungsgericht nach dem VG Regensburg (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 95) – Zweifel an der Vereinbarkeit des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags mit Europarecht zu erkennen gegeben. Nachdem die Landeshauptstadt München bereits eine erste Untersagungsverfügung gegen einen von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittler aufgrund formeller Mängel zurücknehmen musste, will das Verwaltungsgericht nunmehr über den Eilantrag hinsichtlich einer danach ergangenen zweiten Untersagungsverfügung mündlich verhandeln.
Bislang hatte das VG München Schutzanträge von Sportwettenvermittlern ohne nähere europarechtliche Prüfung und ohne Verhandlung zurückgewiesen. Offenbar beurteilt das Gericht die Rechtslage nach dem Auslaufen der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist (bis Ende 2007) und nach Einleitung eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland durch die Europäische Kommission Ende Januar 2008 anders.
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