Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag

Zwischen Monopol und Liberalisierung

Im Streit um den Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) zeichnet sich eine Einigung ab. Bisher unterlagen Glücksspiele, bis auf wenige Ausnahmen, dem staatlichen Monopol. Der neue Angebotskanal Internet und die Liberalisierung der Märkte vieler europäischer Staaten, führten jedoch dazu, dass Deutschland dieses Monopol faktisch nicht aufrechterhalten konnte. Insbesondere Sportwetten privater Anbieter bewegen sich seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone. In jedem Ort mittlerer Größe kennt man mittlerweile die abgeschotteten Sportwettbüros, in denen auf mehreren Bildschirmen ein sportliches Ereignis das andere jagt.

Profisport hat potenzielle Werbepartner im Blick

Die Proficlubs beschwerten sich schon lange darüber, dass andere Ligen höhere Werbeeinnahmen erzielen. Schließlich wäre die Werbung für einen Sportwettenanbieter nirgendwo besser platziert als bei einem Sportevent. Doch sie dürfen nach geltendem Recht hierzulande nicht als Werbepartner bei Sportereignissen auftreten. Die Begründung zur Aufrechterhaltung des Monopols lag bisher in dem hohen Suchtpotenzial, das vom Glückspiel ausgeht. Allerdings wurden Lotterien, Sportwetten und Spielautomaten nicht gleich streng reguliert. Während der Sportwetten- und Spielautomatenmarkt zwar hohen Auflagen unterliegt, ist das Lotteriegeschäft gänzlich in der Hand des Staates.

Länder-Chefs in Berlin

Dieser Umstand kann nach Auffassung der EU und deutscher Gerichte so nicht aufrechterhalten werden. Rechtfertigt der Staat die Monopolisierung der Lotterien durch die Alternativlosigkeit, dass nur der Staat die Spielsucht effektiv bekämpfen könne, indem er das Geschäftsmodell betreibt, müsse dies auch für Sportwetten und Spielautomaten gelten. Das ist aber de facto nicht der Fall. Also trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin, um über eine Lösung zu beraten. Mit einer schnellen Einigung wurde nicht gerechnet, denn die Vorstellungen der 16 Länder-Chefs lagen mitunter weit auseinander.

Lotteriemonopol soll erhalten bleiben

Schleswig-Holstein favorisierte beispielsweise eine Liberalisierung, während die SPD-geführten Länder an dem Monopol festhalten wollten. Nach der ersten Beratungsrunde kommentierte der rheinland-pfälzische Landesvater Kurt Beck (SPD):“Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol bleibt erhalten.“ Gleichzeitig betonte er aber auch, dass man die aktuelle Situation auf dem Sportwettenmarkt, der sich zu 90 Prozent im illegalen Bereich bewegt, so nicht stehenlassen könne. Für den Sportwettenmarkt ist demnach ein Konzessionsmodell vorgesehen, was ein großer Schritt Richtung Liberalisierung bedeuten würde. Außerdem werde über strengere Auflagen für den Spielautomatenmarkt nachgedacht. Wie das Konzessionsmodell und die daran gebundenen Rahmenbedingungen aussehen könnten, wollen die Ministerpräsidenten bis zum 6. April vereinbart haben, damit das Gesetz pünktlich zum Jahreswechsel 2012 in Kraft treten kann.

Entscheidung nach den Landtagswahlen erwartet

Der aktuelle Glückspielstaatsvertrag läuft Ende dieses Jahres aus, so dass die Länder gezwungen sind, binnen Jahresfrist eine EU-konforme Regelung zu finden. Die ersten Reaktionen nach dem Berliner Treffen lassen vermuten, dass die Länder den Spagat zwischen Monopol und Liberalisierung wagen. Auf der einen Seite wollen sie das Lotteriemonopol erhalten, das saftige Haushaltsetats garantiert. Auf der anderen Seite versuchen sie den Wildwuchs der Sportwetten durch Öffnung des Marktes einzudämmen. Dadurch könnten sich die Einnahmen aus der Illegalität hinaus in die Legalität verschieben und so auch zu einem höheren Steueraufkommen beitragen. Der Druck der Gerichte und die klamme Haushaltslage vieler Länder geben Grund zu Hoffnung, dass eine Einigung nach den Landtagswahlen im März grundsätzlich verabredet werden kann.

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