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Sportwettenmarkt wird für Privatanbieter geöffnet
Neuer Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet
zuletzt aktualisiert: 15.12.2011 - 14:40

Berlin (RPO). Deutschlands milliardenschwerer Sportwettenmarkt wird bundesweit für private Anbieter geöffnet. Die Regierungschefs von 15 Bundesländern unterzeichneten am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, wie der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) nach der Sitzung mitteilte.

Nicht beteiligt ist Schleswig-Holstein, das eine sehr viel weitergehende Liberalisierung bei Sportwetten und Poker im Internet beschlossen hat. Alle Länder vereinbarten laut Carstensen, dass der Vertrag den Landesparlamenten erst dann zur Ratifizierung vorgelegt werden soll, wenn er durch die EU-Kommission notifiziert wurde.

Der neue Glücksspielstaatsvertrags sieht die Vergabe von höchstens 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter sowie eine Steuer auf den Umsatz von fünf Prozent vor. Dadurch sollen die bislang illegalen Sportwetten liberalisiert und kanalisiert werden, um Suchtgefahren vorzubeugen. Private Lottoanbieter haben Klagen angekündigt. Außerdem ist ungewiss, ob die Regelungen bei der EU-Kommission auf Zustimmung stoßen.

Den Segen aus Brüssel hat hingegen bereits der Alleingang von Schleswig-Holstein. Dessen neues Glücksspielgesetz tritt am 1.
Januar in Kraft. Es ermöglicht in unbegrenzter Zahl Angebote von Sportwetten und Poker im Internet.

Derzeitiger Vertrag läuft zum Jahresende aus

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte vor der Sitzung der Ministerpräsidenten für eine Einigung plädiert, allerdings eine "erhebliche Reihe von Vorbehalten" geltend gemacht.
Die Regelung hätte "noch zukunftsfähiger" ausfallen können, sagte er. Letztlich sei der Vertrag ein Kompromiss.

Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag trat am 1. Januar 2008 in Kraft und läuft zum Jahresende aus. Der Europäische Gerichtshof hatte das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten im September 2010 für unzulässig erklärt. Deutschland unterlaufe das Ziel der Suchtbekämpfung durch zu viel Werbung für die Glücksspiele, entschied der EuGH.

Ein erster Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages der 15 Bundesländer mit zunächst nur sieben Lizenzen für Anbieter von Sportwetten war in Brüssel auf europarechtliche Bedenken gestoßen.
Darauf wurde die maximale Zahl auf 20 Lizenzen erhöht.