Koblenz

Land will keine jugendlichen Lotto-Tester

Das Land hat die Lotto-Rheinland-Pfalz GmbH aufgefordert, die Testkäufe durch Jugendliche in Lotto-Annahmestellen einzustellen. Mit Hilfe der Jugendlichen sollte überprüft werden, ob der Jugendschutz eingehalten wird. Das hatte der Kinderschutzbund kritisiert.

Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben als zuständige Aufsichtsbehörde nichts von den Tests gewusst. Es kündigte eine Prüfung an. Die Lotto-GmbH wurde aufgefordert, bis dahin auf die Testkäufe zu verzichten. Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler hatte zuvor im SWR gesagt, das Vorgehen sei mit dem Innenministerium abgestimmt gewesen.

Der rheinland-pfälzische Kinderschutzbund hatte den Einsatz jugendlicher Test-Lottospieler heftig kritisiert. Dem SWR sagte die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes, Iris Geißler-Eulenbach, Lotto-Rheinland-Pfalz unterstütze Jugendliche bei der Anstiftung zu einer Straftat. Das sei nicht mit der Würde des Kindes vereinbar. Dies sieht Schössler anders. Effektiver Jugendschutz sei nur durch solche Kontrollen zu erreichen, sagte er im SWR.

Jede dritte Lotto-Annahmestelle fällt durch

Die jugendlichen Tester sind landesweit im Einsatz, arbeiten verdeckt und erscheinen unangemeldet in den Annahmestellen. Erste Tests haben gezeigt, dass Jugendliche in jeder dritten Annahmestelle Lotto spielen konnten. Bei wiederholtem Verstoß verlieren die Annahmestellen ihre Lizenz. Nach Angaben eines Lotto-Sprechers sind solche Testkäufe bei allen 16 Lottogesellschaften in Deutschland üblich. So seien in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zwei Wochen zwei Frauen und ein Mann im Alter von 17 Jahren als Testspieler unterwegs gewesen. Die Eltern hätten ihre Einwilligung gegeben. Die Jugendlichen seien von einem Erwachsenen begleitet worden, der nach dem Test mit dem Personal der Annahmestelle gesprochen habe.

In Rheinland-Pfalz gibt es etwa 1.250 Lotto-Annahmestellen. Mit ihrer Hilfe nimmt das Land jedes Jahr rund 170 Millionen Euro aus Lotterie-Steuern und Lizenzgebühren ein. Seit dem 1. Januar gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol zunächst über vier weitere Jahre sichern soll. Er fordert eine weitaus strengere Ausrichtung am Jugendschutz und eine stärkere Bekämpfung der Spielsucht als zuvor. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 2006 festgelegt.

Jugendliche als Testkäufer heftig umstritten

Die Idee, Jugendliche als Testkäufer einzusetzen, ist schon länger umstritten. Im Herbst vergangenen Jahres hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) per Gesetz Jugendliche als Testkäufer von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos zulassen wollen. Ihr Vorhaben stieß auf wenig Gegenliebe. Nach massiven öffentlichen Protesten hatte die Ministerin ihren Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes im Oktober dann wieder zurückgezogen.

Quelle


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Die spacken in den Lottozentralen drehen ständig neu am Rad. vogel





Zitat
Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 2006 festgelegt.


Das BVG hat gar nichts festgelegt - das hat entweder oder gesagt. mad



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