Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-42/07
Liga Portuguesa de Futebol Profissional (CA/LPFP) und Baw International Ltd



Nach Ansicht des Generalanwalts Bot kann die portugiesische Regelung, die Santa Casa das Monopol für Internet-Wetten einräumt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sein, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

In seinen Schlussanträgen stellt er jedoch klar, dass der Entwurf der portugiesischen Regelung der Kommission hätte notifiziert werden müssen. Da dies nicht geschehen sei, könne die Regelung Bwin und der Liga nicht entgegengehalten werden.

Hier die gesamten Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-42/07 im PDF Format

Quelle: Europäischer Gerichtshof


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Es kann sich jede Seite wieder die passenden Rosinen rauspicken. doh

Aber weil es nicht notifiziert war, wird bwin nichts passieren.

Auch die Ausführungsgesetze zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag
sind nicht rechtzeitig notifiziert worden.